Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter
Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.
Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?
Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?
Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.
So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.
Sind Kinder halbe Erwachsene?
Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.
Was ist das Minimum?
Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?
Wieviel Geld braucht man zum Leben?
Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.
Ökonomische Folgen
Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.
Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.
Dilemma Familie
Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.
офис обзавежданеAusweg aus der Hartz-Falle
Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.
Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.
Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.
Jens Berger
* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).
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Marmorne Paläste einer vergangen Zeit, Spielzeug der Provinzpolitik, Größenwahn – bei nicht vielen Themen sind sich die Kommentatoren heute so einig, wie bei der Bewertung der Landesbanken. Auf den ersten Blick mag man ihnen das auch gar nicht verdenken. Die Liste der Skandale ist lang und reicht bis in Zeiten zurück, als man beim Wort Finanzkrise noch an die dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts dachte. Keine andere Sparte des deutschen Bankensektors hat durch katastrophales Missmanagement innerhalb weniger Monate so viel Geld verbrannt. Erschwerend kommt hinzu, dass es das Geld des Steuerzahlers ist, das nun jemand anderem gehört.
Es gibt Dinge auf dieser Welt, die passen einfach zusammen. Ernie und Bert, Dick und Doof, Merkel und Westerwelle – all diese Traumpaare haben sich nach langer Suche gefunden. Nun hat auch endlich das SPIEGEL-Enfant terrible Gabor Steingart den Topf gefunden, auf den sein Deckelchen passt. Gabor Steingart wird im zweiten Quartal dieses Jahres seine Stelle als neuer Chefredakteur des Handelsblatts
Als Steingart sich 2007 als Vertreter der Redaktion in die Geschäftsführung der Mitarbeiter KG, der über 50% des SPIEGEL-Verlags gehören, wählen lassen wollte, wurde er von seinen Kollegen abgestraft – mit 69 von 327 Stimmen erhielt er das zweitschlechteste Ergebnis. Steingart wurde daraufhin auf eine Drittelstelle im Washingtoner Außenbüro abgeschoben, wo er sich nebenberuflich vor allem seinen leidlich erfolgreichen Büchern widmete. Sein jüngstes Buch
Es ist schwerlich zu ertragen, mit welch blasierter Selbstgerechtigkeit Schweizer Politiker und Publizisten sich in ihrer selbstverliehenen Integrität suhlen. Wie eine Monstranz tragen sie ihr Bankgeheimnis vor sich her, als sei dieses Schweigegelübde für die Hochfinanz die größte zivilisatorische Errungenschaft, die die Menschheit in ihrer Geschichte je hervorgebracht hat. Doch die Geschichte zeigt – Moral war und ist für den “Helvetischen Bankenbanditismus” (Jean Ziegler) ein Fremdwort. Die Schweiz hat schon immer mit jedem Kunden Geschäfte gemacht, der genug Geld mitbrachte. Bei der Wahl ihrer Kunden wahrlich neutral. Deutsche Steuerhinterzieher befinden sich in bester Gesellschaft mit blutrünstigen Diktatoren, der Mafia und der Weltelite der Wirtschaftskriminalität. Die Schweiz verdankt derlei Pragmatismus einen gehörigen Teil ihres Reichtums. Nicht nur die Banken, sondern auch das Land verdienen seit Jahrzehnten an geraubten Vermögen aus aller Welt. Da mutet es geradezu grotesk an, wenn der Staat “Hehlvetia” nun den deutschen Behörden Hehlerei vorwirft, nur weil sie sich auf grauen Wegen Beweisstücke beschaffen, mit denen millionenschwere Finanzstraftaten gegen den deutschen Staat aufgeklärt werden können, die durch Schweizer Banken und Schweizer Gesetze erst möglich werden.
Ein weiterer Schweizer Nationalmythos lautet, dass die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs nur deshalb nicht angegriffen wurde, weil sich schließlich 800.000 bewaffnete Eidgenossen in den Bergen verschanzt hätten. Deutschland hatte jedoch nie ein Interesse daran, die Schweiz anzugreifen, als willfähriger Marketender war sie für Deutschland überlebensnotwendig. Kurz vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs meldete die Reichsbank Hitler, dass ihre Tresore leer wären. Die milliardenschweren Rüstungsprogramme samt der teuren Importe hatten das Gold und die Devisen der Reichsbank vollständig aufgezehrt. Ohne die Schweiz wäre eine Fortführung des gigantischen Rüstungsprogramms ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Es gab zwar viele willfährige Lieferanten für kriegsentscheidende Rohstoffe, aber noch nicht einmal Schweden akzeptierte die Reichsmark als Zahlungsmittel. Doch auf die Schweizer kann sich jeder Diktator verlassen, der einen Krieg vom Zaun brechen will.
Ihren Moralkodex änderte die Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg nicht. Geld stinkt nicht und wenn an ihm noch das Blut der Opfer klebt, schaut man halt nicht so genau hin. Es gab in der jüngeren Geschichte kaum einen Diktator oder Potentaten auf dieser Welt, der keine “geheimen Konten” in der Schweiz hatte. Auch das südafrikanische Apartheidsregime hätte die internationalen Sanktionen nie überlebt, wenn die Schweiz ihm nicht geholfen hätte. Wie bei Hitler, waren Schweizer Banken auch Südafrikas Außenhandelsbank. Sie erledigten das Clearing und die Kreditversorgung des Paria-Staats und finanzierten sogar seine Staatsanleihen, für die es weltweit keine Käufer gab.
Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären? Ja, er darf, wenn die aufzuklärende Straftat schwerer wiegt als die Tat, die zur Beschaffung dieser Daten begangen wurde, und ein wie auch immer gearteter Notstand vorliegt. Bevor man ernsthaft erwogen hat, die Daten zu kaufen, hat man sich eine Datenprobe zukommen lassen, die sich als Volltreffer erwies – alle fünf Datensätze führten jeweils zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Damit ist geklärt, dass eine schwere Straftat vorliegt und man bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit etwas weiter gehen kann, wenn man ansonsten nicht an die gewünschten Informationen kommt. Der Staat darf schließlich auch V-Männer bezahlen, ohne die er nur schwer an Informationen innerhalb geschlossener krimineller Organisationen käme.
Ist der Staat ein Hehler, wenn er unrechtmäßig erworbene Daten kauft? Nein, denn wer dem deutschen Staat in diesem Falle Hehlerei vorwirft, verkennt die Bedeutung dieses Wortes. Der Hehlerei kann man sich nur schuldig machen, wenn man mit Dingen handelt, die aus einer Straftat stammen, die sich gegen fremdes Eigentum richtet. Wer Steuerhinterziehung begeht, schädigt jedoch eben jenen deutschen Staat, der nun Daten kauft, die eine Straftat aufdecken sollen, die sich gegen ihn selbst und sein Eigentum richtet. Zwar hat auch die Schweizer Bank einen immateriellen Schaden, jedoch ist der Schaden für den deutschen Fiskus weitaus höher zu bewerten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schweizer Bank sich selbst der Hehlerei schuldig macht, wenn sie bona fide darauf vertraut, dass ihre Kunden die Gewinne rechtmäßig versteuern. Natürlich lässt sich eine solche Bank ihre Gutgläubigkeit auch teuer bezahlen, schließlich gibt es in Deutschland diverse Gesetze, die den Banken strengere Auflagen machen. Die Schweizer Banken erwirtschaften in diesem Fall Gewinne mit Kapital, das einem Verbrechen entstammt – dies ist Hehlerei. Der Mitarbeiter, der offensichtlich seinem Arbeitgeber die Daten entwendet hat, ist also ein Dieb, der einen Hehler bestiehlt, um selbst zum Hehler zu werden, indem er dem Ausgangsgeschädigten Informationen verkauft, mit denen dieser seinen ursprünglichen Schaden ausgleichen kann – was für eine feine Gesellschaft.
Steuerhinterziehung hat nichts mit der “leichtfertigen Steuerverkürzung” zu tun, wie kleinere Schummeleien im Amtsdeutsch heißen. Während die “leichtfertige Steuerverkürzung” als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, stellt Steuerhinterziehung eine Straftat dar, die bei höheren Schadenssummen auch mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet wird. Doch im Steuerrecht gibt es eine Besonderheit – wer sich selbst anzeigt und reumütig seine Steuerschuld begleicht, kommt in den allermeisten Fällen um eine Freiheitsstrafe herum oder muss schlimmstenfalls mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Auch der ehemalige Post-Vorstand Zumwinkel konnte sich durch Selbstanzeige vor einer Haftstrafe drücken. Dies ist in einem Rechtsstaat auch das gute Recht eines jeden Bürgers. Auch für Herrn Zumwinkel gilt das rechtsstaatliche Prinzip. Eine andere Frage ist es, ob die Sonderregelung der “tätigen Reue” für Steuerstraftaten verschärft oder gar abgeschafft werden sollte. Gesetze haben immer auch Abschreckungscharakter und die Aussicht, zusammen mit Schwerverbrechern duschen zu müssen, ist eine gehörige Abschreckung für “Weißkragenkriminelle”.
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@ Joerg #51 Meiner Meinung nach wandern hauptsaechlich Jobs von sogenannten Global Players ins...
@SF: Aus Interesse: Kann man von dir eine Nachbereitung der morgigen Geschehnisse...
@7 – Beate Papier wird morgen ein Urteil formulieren, dass es der Bundesregierung...
Die ganze Hartz4-Sache darf man natürlich nicht isoliert betrachten. Die Grundidee ist ja, den...
Chris, laut CIA Handbook liegen die auf 60%. Zapatero hat gesagt, dass man bis 2012 das...