Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter
Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.
Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?
Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?
Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag ? ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.
So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle ? bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.
Sind Kinder halbe Erwachsene?
Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.
Was ist das Minimum?
Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?
Wieviel Geld braucht man zum Leben?
Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt ? der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung ? nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.
Ökonomische Folgen
Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt ? dort sind die Löhne weitaus höher.
Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat ? eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.
Dilemma Familie
Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung ? Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** ? Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.
Ausweg aus der Hartz-Falle
Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend ? generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber ? was noch schwerer wiegt ? die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit ? so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.
Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht ? ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur ? zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein ? realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.
Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie ? es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.
Jens Berger
* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).

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Lieber Spiegelfechter,
guter Artikel, bloß zum Schluss zu kurz gesprungen: Der “Niedriglohnsektor” ist keine antrhopologische Konstante, sondern eine der neoliberalen Taktiken, den Sozialstaat so “umzubauen”, dass wir alle ihn nicht wiedererkennen werden!
Vielleich wäre eine Idee mehr “Albrecht Müller” hilfreich :-)
Nix für ungut und bonne route
FJK
Der Sinn der Reformen war es Geld einzusparen.
Es ging nie um eine Verbeserung der Situation der Arbeitslosen.
Jetzt feiern die Medien die bevorstehende Grundgesetzänderung um die Murksverwaltung grundgesetzlich zu legitimieren.
Eine Grundgesetzänderung ist gar nicht notwendig, wenn der Bund die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu 100% übernimmt.
Der Bund muss sich seiner wirtschaftspolitischen Verantwortung stellen.
Die Kommunen haben gar nicht die Mittel um Arbeitsmarktpolitik zu machen.
Ich höre immer wieder, dass gerade die Optionskommunen das Sozialrecht beugen.
Jeder kann sich ausrechnen, wofür die Bundesmittel in den Optionskommunen in Wirklichkeit verwendet werden.
Um die Löcher in den Kommunalhaushalten zu stopfen.
Die Mittel kommen deshalb bei den Arbeitslosen gar nicht an.
Was entsteht ist ein Wettbewerb zwischen den Optionskommunen derart, dass jede O. versucht soviel Arbeitslose wie möglich in die Nachbargemeinde abzuschieben.
Dafür soll das Grundgesetz geändert werden, um den Apartheidsstaat zu legitimieren!
@FJK
Wie kommst Du auf die Idee, ich hätte behauptet, der Niedriglohnsektor sei eine Konstante?
Natürlich ist auf der einen Seite das Problem mit dem Anreiz überhaupt zu arbeiten.
Aber um überhaupt noch eine halbwegs dem “Sozial” in Sozialstaat gerecht werden zu können kommen wir an einem Mindestlohn einfach nicht vorbei.
Welche Folgen der nun auf die Wirtschaft hätte (ich vermute anfangs ansteigende Zahlen, weil viele Heuschrecken ihre Kalkulationen gefährdet sehen und der ausbeutende Teil der Zeitarbeit zusammenbricht, dafür mit der Zeit eine halbwegs humane, sich einpendelnde Arbeitslosenzahl) bleibt abzusehen.
Im Endeffekt dürfen wir uns aber nicht von Prognosen und Beispielen a la “Pin” abschrecken lassen.
Ein Mindestlohn ist schlicht und einfach eine Notwendigkeit. Damit einhergehend weitere Reformen, die die Finanzierung sichern (wohl aber aufgrund ihrer Natur nicht umzusetzen sind wie z.B. die Obergrenzen für Rente und Versicherung).
Die einzige realistische Aussicht wäre langfristig ein endgültiges Umkippen hin zur Marktdiktatur.
Die derzeitigen Entwicklungen erlauben nur diese Wege. Den Sozialstaat weiterhin so in der Schwebe zu halten ist auf Dauer einfach nicht finanzierbar und der Trend führt ja schon in kleinen aber konstanten Schritten hin zum endlos freien Markt.
So sehe ich das zumindest.
@Beate
Nö, das war allenfalls die Begründung. Sinn war es, das Lohnniveau im unteren Einkommensbereich zu drücken.
Natürlich nicht!
Das ist ja auch ok. Wenn die Medien nur mal endlich auf den Trichter mit dem Mindestlohn kämen. Hartz IV mit einem erhöhten Regelsatz und Mindestlohn wäre eine ordentliche Lösung.
Die Zahlen, die der erwähnte Lutz Hausstein (685 Euro plus Warmmiete) präsentiert, sind durchaus angreifbar (siehe Kommentarbereich seiner webseite). Er rechnet z.B. bei den Beschaffungskosten eines Kühlschrankes, dass dieser alle 5 Jahre ersetzt werden muss.Ein Kühlschrank hält im Durchschnitt länger. Die Nutzungsdauer der Bettdecke beträgt bei ihm nur 4 Jahre, zu kurz. Nutzungsdauer Arbeitsstuhl auch nur 4 Jahre u.s.w.
Der veranschlagte tägliche Alkoholkonsum ist mit über 30 Gramm am Tag so hoch, dass eine Frau ein erhöhtes Risiko für Leberschäden aufwiese .
Die Zahlen beruhen laut seiner Aussage auf eigenen Angaben und “Befragungen” und dürften nicht repräsentativ sein, eine nähere Erläuterung zur Auswahl der befragten Personengruppe liegt nicht vor.
Wissenschaftlichen Ansprüchen scheint diese Befragung auch nur ansatzweise nicht zu genügen.
Papier wird morgen ein Urteil formulieren, dass es der Bundesregierung ermöglichen wird, die Hartz IV – Sätze zu kürzen.
Etwas anderes ist nicht zu erwarten.
@Beate
Wollen wir wetten? ;-)
Danke für den Artikel. Zur Abwechslung mal eine Anmerkung von mir:
Mal abgesehen davon, dass ja auch die 40(+)-Stunden-Woche keine Naturkonstante ist, halte ich noch den Umstand für relevant, dass es sich heute auch deswegen rechnet, Maschinen statt Menschen arbeiten zu lassen, weil die Energiekosten so gering sind. Wir leisten uns heute einen Primärenergiebedarf von ca. 6 kW pro Kopf (die Angaben schwanken), das entspricht “nach Milchmädchen” 60 Sklaven pro Person! Würde sich der Wert von Energie mehr an der Arbeitskraft eines Menschen orientieren (oder wahlweise den ökologischen Folgen billiger Energie), würde es sich auch wieder lohnen, Menschen arbeiten zu lassen.
Hängt nicht alles an den Steuereinnahmen des Bundes?
Wird Papier den Bund auffordern Steuererhöhungen zu beschliessen?
Der Bund kann seine Steuereinnahmen beliebig senken, um Sachzwänge zu konstruieren.
Die eine Kürzung der Sozialleistungen erzwingen.
Ich bin sehr skeptisch.
“Papier wird morgen ein Urteil formulieren, dass es der Bundesregierung ermöglichen wird, die Hartz IV ? Sätze zu kürzen.”
Ich wette, dass ein Urteil gefällt wird, das die Neuberechnung des Satzes erzwingt.
@Andre
Das wäre aber ein Weg in die falsche Richtung. Warum sollen Menschen denn bitte stupide Tätigkeiten machen, die Maschinen besser und billiger machen können? So wird Arbeit zum Fetisch und zum Selbstzweck. Das kann nicht der Weg in die Zukunft sein. Freuen wir uns doch, dass wir nicht mehr am Fließband “schindern” müssen und verteilen die Produktivität auf die Allgemeinheit.
@lupe
Yep – und zwar unter bestimmten Prämissen.
@Beate
Der Bund muss sich an die Verfassung halten – da gibt es keinen Finanzierungsvorbehalt. Siehe auch Pendlerpauschale.
Ob alles so geplant war?
Also Hombach wollte flächendeckende Kombilöhne.
Erst danach hat jemand mal nachgerechnet, was das kostet.
Deshalb musste Clement den Regelsatz drücken.
Geplant war von Anfang an ein flächendeckender Kombilohn.
ALG2 ist nichts anderes.
Und funktioniert nur ohne Mindestlohn.
@Beate
So so, dann sag mir doch mal bitte, in welchem Land es Mindestlohn plus flächendeckende Kombilöhne gibt.
@SF:
1. Weil es die Maschinen eben eigentlich nicht billiger können.
2. Weil z.B. 4h Stunden stupide Arbeit am Tag immer noch Platz für Kreativität und Selbstverwirklichung lassen und man trotzdem seinen Beitrag für die Gesellschaft leistet.
Ich würde lieber 4 Stunden einfache Arbeit verrichten und einigermaßen gut davon leben können als 8 Stunden Superjob aber keine Zeit für Freunde, Familie oder ein gutes Buch.
@Andre
Hmmm, wieso “eigentlich”? Du meinst also, dass die Preise für Maschinen “künstlich” niedrig sind? Wie kommst Du darauf?
Aber warum? Das ist doch abstrus. Zur Verdeutlichung meines Standpunkts verweise ich mal auf einen Artikel von mir zu den Thesen Jeremy Rifkins, die ich sehr bemerkenswert finde.
@SF
Ich sage ja nicht, dass die Maschinen zu billig sind, lediglich der Preis für die Energie, die sie verbrauchen und die für ihre Herstellung nötig ist.
Deinen Artikel zu Rifkins habe ich neulich schon gelesen und ich stimme Dir ja im Grunde auch zu. Ich bin allerdings der Meinung, dass jeder das Gefühl braucht, seinen Teil beizutragen. Eben jeder nach seinen Fähigkeiten, wie Du selber schreibst.
@Andre
OK, da sind wir ja dicht beieinander. Ich würde nur eine gemeinnützige Tätigkeit, für die es keinen “Markt” gibt, einer eigentlich unnötigen Substitution maschineller Arbeit vorziehen.
Das morgige Urteil wird ein Sprengsatz sein, dessen Reichweite selbst übermorgen noch nicht absehbar sein wird. Ein neues klar definiertes Grundrecht wird wohl eingeführt werden. Damit stirbt der Niedriglohnsektor und die Armutsrenten fallen ebenfalls weg.
Ganz zu schweigen, von dem neu festzusetzendem steuerlichen Existenzminimum.
Ich hoffe, das wird….
@Beate: Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU
Dazu der lesenswerte Artikel auf den Nachdenkseiten:
weiterlesen auf: http://www.nachdenkseiten.de
Spiegelfechter,
schöner Artikel insgesamt.
Leider fehlt eines: die Entwicklung der realen Löhne der letzten 20-30 Jahre.
Zwar verdienen die unteren Lohngruppen nach Steuern und KV kaum mehr als HartzIV, aber das liegt ja nu beileibe nicht daran, dass HartzIV zu hoch wäre, sondern daran, dass die unteren Lohngruppen zuwenig Lohn bekommen.
Wie hat sich also eigentlich das Lohnniveau der unteren Lohngruppen real entwickelt, wie wurde der in den letzten 20-30 Jahren zusätzlich entstandene Reichtum (Produktivitätszuwächse oder Zuwächse durch neue Erfindungen oder durch höhere Absatzzahlen) eigentlich verteilt?
Ich vermute mal, dass der zusätzlich entstandene Reichtum oben verteilt wurde und unten sogar massive Kürzungen vorgenommen wurden?
Vor so einem Hintergrund wäre dann auch ein HartzIV von gut 650? + Warmmiete + KV nicht mehr zu niedrig, nehme ich mal an, die unteren Lohngruppen hingegen viel zu niedrig, die oberen Lohngruppen zu hoch.
Meine Einschätzung zieht als Schlussfolgerung nach sich, dass die Lohngruppen, die gerade über den untersten Lohngruppen liegen, ebenfalls auch viel zu niedrig sind und daher ist deine Rechnung, was man denn in der freien Wirtschaft verdienen müsste, um… doch recht abenteuerlich.
Du rechnest z.B. vor, dass man, um als Alleinverdiener auf 2.154? zu kommen, etwa 4.000? verdienen müsste. Du vergleichst also einen Alleinverdiener, der dann 2.154? für sich alleine hätte, mit einer 8-köpfigen HartzIV-Familie, die denselben Betrag hätte, welcher bei dieser Familie zu einer Hürde für die Arbeitsaufnahme (*dich fast wörtlich zitiere*) darstelle.
Rechne mal buchhalterisch korrekt:
2.154 : 8 = 269,25? / Person
Eine 8-köpfige HartzIV-Familie hat also ca. 270? / Person / Monat.
Allein das finde ich nicht zuviel. HartzIV für Erwachsene liegt ja bei 350? und ob Kinder wirklich weniger benötigen… Ich glaubs ja nicht.
Rechnen wir nochmal anders:
Wenn ein Elternteil (6 Kinder) einer Erwerbsarbeit nachgeht, dann hat diese Familie bei 6 Kindern immerhin einen Anspruch auf 1.203? Kindergeld / Monat, d.h. das Einkommen dieser Familie wäre aufgrund der hohen Kinderzahl sowieso 1.203? höher als das eines Alleinstehenden.
Die Kinderzahl ist hier schlicht entscheidend für den “hohen” Betrag, der aber nicht mehr so hoch ist, wenn man das mal pro Kopf umlegt.
So, jetzt zurück zu 2.154? der 8-köpfigen HartzIV-Familie. Zieh einfach mal von der 8-köpfigen hartzIV-Familie das ab, was im Erwerbsleben das “Kindergeld” wäre:
2.154? (8-köpfige HartzIV-Familie) – 1.203? (Kindergeld) = 951?.
Da wir jetzt von der 8-köpfigen HartzIV-Familie das “normale Kindergeld” abgezogen haben, teilen wir jetzt einfach mal die übriggebliebenen 951? durch die verbliebenen 2 Eltern:
951? : 2 = 475,5 ? / Person
Und das sind etwa 125? mehr als die derzeitigen HartzIV-Sätze (ca. 350?).
Sinn der ganzen Rechnerei?
Die HartzIV-Eltern mit 6 Kindern haben etwa 125? mehr pro Eltern-Kopf, also insgesamt etwa 250? mehr, als kinderlose Hartzis ohne Kinder.
2.154? für eine HartzIV-Familie mit 6 Kindern ist schlicht nicht zu wenig, wenn man mal rechnet, pro Kopf umlegt und sonstwie vergleicht.
Bei 6 Kindern fällt alles 6fach an und nicht alles davon ist vererbbar: Busfahrkarten, Schulhefte.
(Kleinvieh macht auch Mist) Und versuch mal eine Wohnung in ausreichender Größe mit 6 Ki zu finden, selbst wenn du 2 Ki in jedes Kinderzimmer packst, wirds schwierig. Und aufs Land ziehen, hilft nur begrenzt, da dann teurere Fahrten im ÖNV fällig sind.
Sinn dieser Herumrechnerei?
Zeigen, dass der Vergleich des Einkommens eines Alleinstehenden mit dem HartzIV-”Einkommen” einer 8-köpfigen Familie genau genommen Unsinn ist.
Übrigens, würde besagter Alleinstehender mit 4.000? / Monat heiraten und 6 Kinder bekommen, könnte er, falls seine Ehefrau Hausfrau wird, Ehegattensplitting geltend machen, Kinderfreibeträge absetzen und dann noch Kindergeld in Höhe von 1.203? kassieren.
Mein Urteil bleibt: nicht HartzIV ist zu hoch, sondern die unteren Lohngruppen viel zu niedrig, und deshalb liegt HartzIV zu nah an den unteren Löhnen dran.
Ich sage ganz ehrlich, dass ich nicht genau weiß, wie man das lösen könnte, doch scheint es mir zu kurz gegriffen zu sein, zu sagen, soundsoviel HartzIV sei zu wenig. Eine Grundsicherung, ein Existenzminimum o.ä. sollte es schon sein.
Auch einen Mindestlohn von deutlich weniger als 10? vorzuschlagen, kommt mir schon ziemlich unfair vor. Ein Junganwalt einer uns geschäftlich verbundenen Kanzlei berechnet mal eben 300? / Stunde, und dabei ist er weder alleine in der Kanzlei noch hat er eine Sekretärin für sich alleine, Büro- und Personalkosten dürften also mit 100?/Std abgegolten sein. Dazu rechnet der gute Mann 20min Beratung auch gerne als 1 Std ab und ähnliches.
Angesichts solcher Stundensätze und Attitüden darf der Mindestlohn doch gerne bei 10?/Std liegen.
Ich habe die Tabellen übrigens selber mal beim Oeffinger Freidenker gesehen und muss sagen, dass dort hauptsächlich mit Aldi-Preisen, und selbst diese sehr optimistisch, d.h. niedrigste Aldi-Preise aller Zeiten, gerechnet wurde.
zum Schluss noch ein Witz zur Perspektive von versprachlichten Sachverhaltsbeschreibungen:
Boris Jelzin und Bill Clinton machen ein Wettrennen um den Kreml. Jelzin verliert.
Die sozialistische Sowjet-Presse: “Boris Jelzin und Bill Clinton sind in einem Wettrennen um den Kreml angetreten, bei dem die Überlegenheit des Sozialismus klar bewiesen wurde. Boris Jelzin hat einen ehrenhaften zweiten Platz belegt, der Amerikaner lief als Zweitletzter in das Ziel ein.”
Also ich glaube nicht , dass die am Gesetzgebungsprozess beteiligten so raffiniert waren.
Die Langzeitarbeitslosen sollten mit Hilfe von Kombilöhnen in Beschäftigung gebracht werden.
Aber doch nicht die Löhne der SPD-Stammwählerschaft gesenkt werden.
So verrückt ist kein SPD-Politiker.
@Spiegelfechter
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/916564?_skip=1
Schöner Artikel.
Ist schon gespenstisch, wie recht Rifkin bisher mit seinen Prognosen hatte.
Und mit seiner Analyse des nicht nachhaltigen Beschäftigungsbooms in GB und den USA.
Wieviel Beschäftigte in der deutschen Industrie wird es 2020 noch geben?
Keine Senkung der Sozialabgaben, keine Steuersenkung, keine Kürzung der Sozialleistungen nichts wird diesen Prozess stoppen.
@Gerechnet
Das ist eine Frage der Wertung. Natürlich könnten Schlecker und Co. bessere Löhne zahlen, bei Friseuren, Floristen oder Kneipiers würde es bei “deutlich über 7,50″ aber sehr schnell knapp. Natürlich würde höhere Einkommen im Niedriglohnsektor auch hier den Umsatz ankurbeln, aber ich sehe da nicht sooo viel Spielraum nach oben.
Welche Rechnung meinst du konkret?
Nein – auf 2.154 Euro plus Miete plus Heizung!
Nein – ich vergleiche nicht. Ich stelle nur dar, was ein Alleinverdiener in dieser Familie verdienen müsste, um sie aus Hartz IV zu bringen.
Für einen Single-Alleinverdiener gilt das eh nicht, da der wesentlich(!) mehr Steuern zahlt.
Das ist freilich eine Milchmädchenrechnung. Du unterschlägst a) die Mieten, b) die Heizkosten, c) die Steuern und d) die Abgaben, die anfallen und e) die Prämisse, dass bei einer Großfamilie wohl oder übel ein Erwachsener nicht voll arbeiten kann.
Darum mache ich das ja auch nicht.
Davon gehe ich natürlich bei der Rechnung aus.Bei Steuerklasse III müsste ein Single viel mehr verdienen, um auf solche Sätze zu kommen. Familien werden im geltenden Steuerrecht massivst(!) bevorteilt. Das ist politisch gewollt, weshalb ich mich mit Kritik an dieser ideologischen Ausrichtung auch nicht abarbeiten will.
Finde ich nicht – wir sprechen ja von einem flächendeckenden Mindestlohn. Arbeitgeber, die mehr zahlen können, sollen auch mehr zahlen. Aber das ist Sache der Gewerkschaften.
Danke, Danke, Danke für diesen erstklassigen Artikel.
Kannst Du den nicht Herrn Papier schicken? ;-)
Ich werde beten, dass diesem Herrn heute nacht Einsicht und Weisheit und Gerechtigkeit eingeflöst wird.
Für mich gibt es keinen anderen Ausweg aus der Niedriglohn/Mindestlohn/Sozialhilfe Misere als ein bedingungsloses Grundeinkommen hier einzuführen. Damit Arbeit sich wieder lohnt, und zwar für die Arbeitenden und nicht für die Arbeitgeber.
Nochmals Danke für die realistische Zustandsbeschreibung der Arbeitsmarktsituation in diesem Lande.
Überschlagsmäßig
2 Erwachsene, 6 Kinder
Regelleistung laut dir: 2154 (übrigens max. 2368, wenn alle Kinder über 14)
angemessene Bruttowarmmiete laut Wikipediaartikel ALGII für 8 Personen in Berlin (ok, woanders wärens mehr): 855 Euro
2154 Eur RL plus 855 Eur KdU = 3009 Euro
Der Erwerbstätige in der Familie müsste also erstmal 3009 netto verdienen, um so viel zu haben wie mit HIV.
Aber Kindergeld für 6 Kinder: 184 + 184 + 190 + 215 + 215 + 215 = 1203
Diese 1203 Euro muss man von den 3009 abziehen (Kinder, die Leistungen nach SGB II erhalten, kriegen zwar auch Kindergeld, das wird aber angerechnet). Ergibt ein notwendiges Nettoeinkommen von nur noch 1806 Euro.
Für mich stellt sich die Frage, ob bezahlte Erwerbsarbeit überhaupt sein muß.
Vielleicht sollten wir mal langsam anfangen, uns eine Gesellschaft ohne in Geld bezahlte Arbeit zu konstruieren. Denn langfristig werden die Arbeitnehmer, wie wir sie heute kennen verschwinden – der technische Fortschritt wird dafür sorgen. Da wir alle diesen Tiger reiten und nicht abspringen wollen oder können, müssen wir wohl oder übel mit den Konsequenzen leben. Das heißt, langfristig geht die Zahl der “Arbeitnehmer” gegen Null!
Im Jahre 1970 brauchten im Londoner Hafen 100 Arbeiter 7 Tage um einen Frachter zu entladen. Zum Jahrtausendwechsel wurde das ganze Schiff innerhalb eines Tages von einer Person entladen. Die Rationalisierung betrug 1:700. Was war geschehen?
Es war der Container eingeführt worden – ein technischer Fortschritt!
Ich habe 1990 für einen öffentlichen Auftragnehmer ein Finanzbuchhaltungssystem entwickelt. Als ich mit der Entwicklung begann, umfaßte die Finanzabteilung 14 Vollzeitmitarbeiter. Als ich fertig war, konnte die Abteilung auf 5 Personen reduziert werden, wovon 3 Teilzeitkräfte waren! Jetzt, nach 20 Jahren erfolgreichem Einsatz, wird das System durch ein “modernes” SAP-System abgelöst.
Wir können den Weg von Gerhard Schröder gehen, nämlich die Menschen in die Billiglohnbereiche zwingen – das sogenannte Prekariat. Oder, wir fangen an, umzudenken und die bezahlte Arbeit nicht mehr als Lebensaufgabe zu sehen. Allerdings sehe ich die Chancen eher bei der 1. Alternative. Aber langfristig werden wir wohl um ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht herumkommen. Ich kann nur hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht die Weichen für diese Richtung stellt ( auch wenn es ihnen nicht bewußt sein dürfte!).
@gerhardq am 8. Februar 2010 um 21:13 #28
Exakt meine Denke zu dem Thema.
Dies hatte ich vor Monaten schon in dem Film der beiden Schweizer gehört.
http://www.kultkino.ch/kultkino/besonderes/grundeinkommen
Der ist sehenswert und eine prima Grundlage für Diskussionen.
Kann man online sehen oder auch herunterladen, auf DVD brennen und sich über die Glotze anschauen.
@egal
Du hast Recht, ich hatte das Kindergeld unterschlagen. Nun steht es in der Fußnote.
Nachtrag: du betrachtest den Fall, dass zwei Arbeitslose Eltern Kinder haben und stellst fest:
“die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar”.
Betrachte mal eine Familie mit Alleinverdiener und mehreren Kindern (müssen ja nicht 6 sein, bei drei sieht die Rechnung fast genau so aus): würdest du hier schreiben:
‘die absolute Höhe der Kinderkosten/Belastung durch Steuern u. Abgaben stellt natürlich eine Hürde für die Arbeitsfortführung dar’?
Es entspricht nicht meiner Erfahrung, dass Familienväter bei dem dritten Kind ihre Arbeit kündigen, um sich den Freuden des HartzIV-Bezugs hinzugeben. Der andere Fall dürfte daher kaum wahrscheinlicher sein. Wer rechnet schon oder richtet sein Verhalten nur am Geld aus?
Außerdem, selbst wenn: wenn es eh zu wenig Arbeitsplätze gibt, sollten doch lieber die mit Kindern zu Hause bleiben.
Ich versteh das Familienproblem nicht.
@gerhardq
Na gegen Null wird die Zahl sicher nicht gehen. Ich halte Rifkins 20% schon für übertrieben. Wie ich schireb, hängt die Zahl der Arbeitnehmer immer auch mit dem Lohnangebot zusammen. Außerdem lässt sich nicht jede Arbeit so einfach rationalisieren wie im Londoner Hafen oder in der FiBu. Nehmen wir mal die Bereiche Pflege und Bildung – dort wird es auch in 50 Jahren keine virtuellen Lehrer und Pflegeroboter geben ;-)
Naja, sooo weit davon entfernt sind wir ja nicht mehr… ;-)
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article145709/Pflegeroboter-hilft-Demenzkranken.html
Es gibt bereits virtuelle Lehrer (Stichwort E-Learning ohne Tutor) und zum Thema Pflegeroboter hätte ich diesen Link für Dich:
http://www.healthcareblog.de/2009/08/29/die-evolution-der-pflegeroboter/
Nur weil wir uns manche Dinge grade nicht vorstellen können oder sie nicht für wünschenswert halten, heisst nicht, dass sie nicht auf uns zukommen, bzw. schon verdammt nah sind.
Ich tippe auf nur zwei Berufsgruppen, die bleiben: Prostituierte und Politiker :)
Ceterum censeo: Ohne Einführung eines BGE geht das nicht mehr lange gut.
schöner artikel!
At Karen: Ist die Frauenstimme, die da im verlinkten Reutersvideo berichtet, nicht auch an manchen Stellen verdächtig robottisch? :)
Bevor ein BGE kommen kann, brauchen wir einen ganz neuen Ansatz im Steuer- und Sozialversicherungssystem.
Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge.Mein Gott, das ist Realsatire auf dem höchsten Niveau,
Ich find du blendest mit deiner Argumentation ein Problem aus. Nämlich, dass in gewissen Gegenden Deutschlands eine Art endemische Arbeitslosigkeit entstanden ist. Da wird dann die Arbeitslosigkeit von einer Generation an die nächste weitergegeben. Kein Zweifel könnte ICH mich auch andersweitig amüsieren. Aber z.T. bin ich halt auf der Jagd nach der Kohle und das bedeutet dann auch immer eine wirklich sehr naturalistische Auseinandersetzung mit der Realität der menschlichen Spezies. Und ich halte das für sehr gesund. Die Akzeptanz einer hohen Sockelarbeitslosigkeit ist auf Dauer nicht gesund.
Wenn in Chile jemand wirklich richtig arm ist, d.h. sehr schlecht ausgebildet, 0 Beziehungen, etc. Dann ist dieser jemand sehr aktiv. Er muß es sein. Er bestellt etwa tagsüber ein ohnehin schon unproduktives Feld, das einem ebenfalls Armen gehört. Nachts schläft er dann zwecks Bewachung z.T. in einem Marktstand, weil die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht zum Überleben inklusive Miete für Mini-Haus ausreicht. So ähnlich wars in Deutschland in den 20ern auch. So erbärmlich sein Leben auch sein mag, die Arbeit verschafft ihm Selbstrespekt. Ist natürlich auch keine Lösung.
Halte die Lösung einer Subventionierung von gering-produktiven Arbeitsplätzen für keine dumme Idee. Nur weil man meint, dass die entsprechenden Unternehmer solcher Betriebe sich eine irrsinnig goldene Nase verdienen würden? Das bezweifele ich nämlich.
Bin da nicht so super-informiert, aber alles was ich so von skandinavischen Ländern mitbekommen hab, ist, dass dort aktiv versucht wird möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich halte das für keine dumme Idee. Natürlich nicht jede Beschäftigung. Selbst LINKE-wählende Ostdeutsche wünsche ich kein Leben als Hausmädchen unter Lemmys Kommando, wie das etwa in Südamerika nach wie vor leider üblich ist.
Und manche sollten sich mal überlegen, ob die alte Fabrikwelt so wirklich das Gelbe war. Hab Ende der 80er, Anfang der 90er noch die Ausläufer mitgekriegt. Kabel auf Rhein-Braun Baggern ziehen, mit einer afrikanisch-palästinensischen Truppe Christstollen aus dem Ofen ziehen, Chemiefässer stapeln, 25 kg Säcke entgegennehmen und auf einer Palette stapeln, Werbeblättchen in Maschinen heften, Schubkarren voll Steine in eine Baustelle fahren, etc. pp. Für 2 Monate wars gut für die sportliche Ertüchtigung, aber auf Dauer ist das nicht so gesund. Ausserdem waren die Strukturen an sich meistens immer sehr hierarchisch. Wenn man sich da als hinreichend intelligenter junger Mensch nicht alles gefallen ließ, wars ok. Z.T. sogar deutlich unterhaltsamer als viele (nicht alle) meiner jetzigen Umfelder. Aber einige von den Regulären auf den unteren Ebenen waren da schutzloser und es gab da schon Vorarbeiter, die einen inneren Drang hatten, anderen Menschen die Würde zu nehmen.
Chromos, findest Du Journalisten oder Fernsehreporter in meiner sehr kurzen Liste der überlebenden Berufe? QED :)
Führt jetzt ins OT-Land, aber natürlich brauchen wir all das. Oder viele schöne gated communities für die wenigen, die die Produktivität abschöpfen. Entweder BGE oder Zustände die man aus anderen Ländern kennt und nicht unbedingt schätzt.
Noch kurz zum Artikel: Ja, das wird spannend morgen. Und falls der Satz deutlich nach oben korrigiert werden muss, dann wird es danach noch spannender. Noch mehr Hetze? Noch mehr Druck? Gibt ja auch mehr Geld jetzt! Oder ein schrittweises Umdenken? Man darf ja träumen.
Was garantiert nicht passieren wird: Wir werden keine Entschuldigung von denen hören, die sich den alten Satz mal locker zwischen zwei Lachsschnittchen ohne viel Gedöns aus dem Ärmel geschüttelt haben.
Ich lehne mich mal nicht aus dem Fenster und gebe daher keinen Tipp ab. Da kann ich auch bis morgen warten :).
Aber was wäre denn, wenn das BVerfG die Regelsätze für nicht ausreichend erklärt (was ich sehr hoffe). Der Gesetzgeber ist dann ja im Zugzwang.
Kann das BVerfG indirekt Untergrenzen in Euro vorschreiben? Wird es nicht eher bei abstrakten Formulierungen bleiben, die den Gesetzgeber auffordern nachzubessern? Könnten dann Schlauköpfe aus Hessen nicht auf die Idee kommen den Beziehern z.B. Wertmarken für materielle Güter zu geben, anstatt mehr Geldbeträge (freier Eintritt in Museen, Fahrkartentarife, wie es sie glaub ich in NRW schon gibt)?
Ich bin wirklich auf die Maßnahmen gespannt. Denn den liebgewonnenen Niedriglohnsektor mit einem Mindestlohn wieder kaputt zu machen, wird bestimmt einigen missfallen. Ich erwarte erneut Taschenspielertricks.
Was mich auch sehr interessiert ist, ob das Urteil rückwirkend Ansprüche geltend macht. Wäre das überhaupt zu bezahlen?
Ich bin sehr auf das Urteil gespannt. Ob der Handlungsbedarf des Gesetzgebers auch so umgesetzt wird, dass eine erneute Klage wirklich hinfällig wird, darauf würde ich jedenfalls nicht wetten.
@gerhardq & very cool:
“http://www.kultkino.ch/kultkino/besonderes/grundeinkommen”
danke! auf jeden Fall ein wichtiger Denkanstoss. Nicht die Lösung aller Probleme aber ein richtiger (?) Schritt nach vorne!
Wenn die letzte Petition nicht so brutal ignoriert worden wäre, würde ich jetzt sogar noch optimistischer klingen…
aber ganz abgesehen davon:
Ich denke es gibt mehr als genug Menschen die soeine Art von Alternative wollen & brauchen! Und deshalb muss die “Stimme” auch aus der breiten Masse der “Unterschicht” kommen…. …so, jetzt mal optimistisch ausgedrückt….
@Spiegelfechter:
ja… du hast die traurige Problematik grösstenteils aufzeigen können.
aber haben wir dem “Sozialstaat” dank schwarz-gelb nicht eigentlich schon den Gnadenstoss versetzt?
@Spiegelfechter
Ich haette gern mal einen empirischen Beleg fuer das Lohnabstandsgebot gesehen. (Der nun nicht gerade von den Arbeitgebern kommt) Weshalb gibt es eigentlich diese Millionen Aufstocker? Hier noch eine Argumentation, warum denn selbst in der neoklassischen Theorie, dieses Lohnabstandsgebot nicht ohne weiteres herleitbar ist.
weissgarnix.de
Davon abgesehen, dass die neoklassische Theorie sowieso falsch ist.
Warum unbedingt ein Mindestlohn? Man argumentiert doch, das die Aenderung der Zumutbarkeit die Lohndrueckerei nach unten ermoeglicht hat. Warum sollte dann eine Wiederherstellung eines Existenzminimums durch den Sozialstaat, also die Umkehrung des ganzen Prinzips und somit die Wiederherstellung der Wahlfreiheit durch den Arbeitnehmer, nicht ein Ansteigen der Loehne zur Folge haben? Wenn die Arbeitgeber fuer niedrige Loehne keine Arbeitnehmer mehr finden, muessen sie diese anheben.
Zu Rifkin: Die Arbeit wird so schnell nicht ausgehen. Der Lehrer wird nicht ersetzt werden, in der Pflege auch nicht, Kirche, Theater etc. Die Frage ist nur, ob die Verteilung der finanziellen Mittel so gestaltet ist, dass diese auch bezahlt werden. Beispiel Gesundheit. Es ist wohl halbwegs unbestritten, dass mehr Pflegepersonal wuenschenswert waere. Sind die Ressourcen, also Pfleger vorhanden? Ja. Warum gibt es sie dann nicht? Weil die dazu noetigen finanziellen Mittel konzentriert bei Wenigen auf den Boersen der Welt sich im Kreis drehen.
Generell, warum sollte bei staendig steigender Produktion, die Versorgung einer kleiner werdenden Gesellschaft immer schwieriger werden? Ueberall wird doch von Uberangebot gesprochen, Landwirtschaft, Automobilindustrie … Warum ist es nicht moeglich, diese Menschen vernuenftig zu versorgen, obwohl dies vor einigen Jahren zu geringerem Produktionsniveau moeglich war. Historisches Beispiel: Mindestlohn in den Fordwerken fuer ungelernte Kraefte 6 US-Dollar im Jahr 1910. Man rechne das mal hoch. Das waeren gelinde geschaetzt 150 EUR heute. Heisst auf deutsch: Haetten die geringfuegig Beschaeftigten ihren damaligen Anteil an der gesamten Produktionsmenge gehalten, muessten sie heute 150 EUR pro Stunde verdienen. Jeder der darunter verdient hat real im Vergleich zu 1910 verloren und andere damit real gewonnen.
Sollte sich ein Jurist hier finden: Art. 12 GG (2 und 3) inwiefern ist der quasi Arbeitszwang hiermit vereinbar?
Ich hoffe darauf, dass das Verfassungsgericht den Herren in Berlin ordentlich eins auswischt. Aber ich befuerchte, dass das nicht geschehen wird. Spaetestens nach diversen Afghanistanurteilen bin ich da sehr skeptisch, ob sie sich nicht zu sehr verpflichtet fuehlen, die Politik zu rechtfertigen.
@Pflege und Gesundheit
Das ist ein Scheinargument.
Die Geburtenrate liegt bei 1,4 bis 1,6.
Sie sinkt nicht mehr.
Wie lange dauert es bis zwischen Jungen und Alten ein anderes Verhältnis in der Bevölkerungspyramide sichtbar wird?
30 Jahre?
Mir ist bewusst, dass die Kriegs- und Nachkriegsgeneration sehr zu leiden hatte.
Aber alle Generationen danach werden weniger medizinische Dienste und Pflege im Alter brauchen.
Warum sollte es ungesund sein, wenn Menschen, die nicht arbeiten können, es künftig nicht mehr müssen und als reine subventionierte Kleinkonsumenten leben? Die, die also nicht fähig sind, die Schwach sind, sind die unwert ausgehalten zu werden in einer Gesellschaft? Wieso schreiben sie nicht was sie wirklich sagen wollten?
Zuviel Evolutionssülz vom Sieg des Stärkeren gelesen? Vielleicht “Mein Kampf” Von A. H. nachschieben, dann klappts möglicherweise auch mit der korrekten Kategorisierung dieser Ideologie.
Ihrer Realität und der einiger faschistoider Anhänger neu aufgelegter inhumaner Ideologien.
Damit sie mir aber nicht ganz so bös sind für die direkten Worte:
daran musste ich bei der Capitalism Grafik mit den beiden Männchen denken :-)
@#2 Beate am 8. Februar 2010 um 18:58
Ob das der einzige oder wesentliche Sinn der Reform war oder ob die Verantwortlichen überhaupt über sowas wie Sinn “sinniert” haben, oder ob es nicht noch andere Gründe gab, die hier noch nicht diskutiert wurden, will ich zunächst dahingestellt sein lassen.
Aber natürlich, war es eine Absicht Geld zu sparen, Auch wenn das gesamtgesellschaftlich vielleicht nicht gelungen ist.
Die Kosten der Erwerbslosigkeit sollten möglichst auf den Erwerbslosen und die mit ihm in “Bedarfsgemeinschaft” Stehenden abgewälzt werden. Z. b. hat man das Schonvermögen damals heruntergesetzt. Zusätzlich entstanden “Blüten”, die kann man sich als normaler Mensch nicht vorstellen. Darüberhinaus ist Hartz IV ein radikaler Bruch mit dem zuvor bestehenden System und für den Erwerbslosen eine erhebliche finanzielle Verschlechterung. Außerdem wurde er einer viel stärkeren Kontrolle als zuvor unterworfen. Bekam er zuvor bei Arbeitslosenhilfe einen bestimmten Prozentsatz vom ehemaligen Einkommen ist er jetzt nach 1 bis 2 Jahren auf Grundsicherung. Über die Arbeitslosenhilfe konnte er frei disponieren (vorausgesetzt er lag über dem Sozialhilfesatz, wenn ich es richtig sehe). Heute bekommt er Grundsicherung und muß für alles andere Anträge stellen, also die Miete nachweisen etc.
Was immer die Verantwortlichen irgendwann als “Sinn” zum Besten gegeben haben, es war vielleicht nur auf die jeweilige Zuhörerschaft zugeschnitten.
Man kann Hartz IV deshalb auch nicht reformieren, indem man einen Mindestlohn einführt (obwohl er natürlich grundsätzlich nötig und hilfreich ist), und damit die Sanktionierungspraxis entschärft. Sanktioniert wird ja zum Beispiel nicht nur bei Ablehnung von “”Stellen”angeboten”, sondern die Sanktion ist eine tiefliegende Methode dieses Systems, die auch beinahe willkürlich verhängt wird. V. d. Leyen will diese Praxis ja sogar verschärfen, indem etwa bereits “kritische” Anmerkungen beim ARGE-Gespräch sanktioniert werden, wobei ich vermuten würde, das das schon unter der Hand heute die gängige Praxis ist.
Nein Hartz IV kann man nur vollständig wieder abschaffen, es ist nicht reformierbar, weil es insgesamt “gegen den Menschen gerichtet” ist.
Für diejenigen, die sich mit dem Gedanken schwer tun, dass es Geld für Leute gibt, die nicht dafür im klassischen Sinne arbeiten:
Schonmal ne Party organisiert? Einige helfen mit beim dekorieren, andere bringen Essen und Getränke mit. Dann gibt’s welche, die materiell nichts beitragen. Vielleicht ist einer davon die Seele der Party und macht Musik oder ist einfach eine Bereicherung als Gast. Mit Sicherheit gibt es einige, die nichts mitbringen oder beitragen aber dem Buffet und den Getränken sehr gern zusprechen.
Und jetzt? Würde jeder einen Nudelsalat und eine Kiste Bier spendieren, wäre viel zu viel da. Also akzeptiert man, dass mancher nur mitfeiert. Oder man akzeptiert es nicht und teilt Essens- und Getränkemarken aus und holt sich einen Sicherheitsdienst der den Kühlschrank bewacht. Wer nichts mitgebracht hat, unabhängig wie angenehm oder unangenehm er als Gast sein mag, der kriegt ein Bier und einen kleinen Teller Nudelsalat und gut ist.
Also so feier ich nicht. Und so möchte ich auch nicht leben. Aber so läuft es doch grade: Es ist genug da, aber ständig wird die Angst vor leeren Bierkisten und leeren Brotkörben gepredigt, solange bis alle nur noch Angst haben und sich keiner mehr wohlfühlt. Auch nicht die Clique, die sich im Schlafzimmer mit einem Großteil des Buffets eingeschlossen haben (mehr, als sie je essen könnten) und in der ständigen Angst leben, es könnte jemand die Tür aufbrechen.
Das Leben ist weder eine Party noch ein Ponyhof, aber ein wenig schon. Man muss auch jönne könne, wie der Kölner sagt.
@#40 Herr Knecht am 8. Februar 2010 um 22:16
Ja ich treffe gerne Vorhersagen und ähnlich diskutiere ich auch in meinem Bekanntenkreis.
D. h. ich sage voraus, das man das Urteil kostenneutral verarbeiten wird.
Das BVerfG macht ja keine Gesetze und v. d. Leyen wird sich schon was einfallen lassen (müssen) denn höhere Sätze wird doch niemand bezahlen. Wovon denn?
Und was wenn ich Unrecht habe? Dann kann ich in diesem Fall nur sagen: und wenn es anders kommt und besser, umso besser.
*lach* . Also du mußt schon davon ausgehen, dass ich schreibe was ich denke.
Sorry, aber da komm ich nicht mehr mit. Ich sag lediglich, dass viele Menschen (ich eingeschlossen) eine Menge Dinge aus einer Beschäftigung ziehen, die nicht unbedingt mit Geld zu tun haben.
Nein. Da bin ich nicht bös. Sowas erheitert mich. Oder es erschreckt mich.
Auf der Arbeit bin ich mehr so der gemütliche, verständnisvolle und kooperative. Meine Triumphe bestehen darin, bei einem Kunden ein solches Vertrauen zu besitzen, dass ich da im Sommer in Flip-Flops einlaufen kann. Gelingt meist leider nicht.
Arbeit ist halt auch ein Ort, an dem man mit anderen Lebensentwürfen konfrontiert wird. Herbert Spencer so gar nicht. Das ist finstres 19. Jhdt.
@Interessierter
Weil es Sanktionen gibt. Ohne diese Sanktionen hätten wir so etwas fürchterliches wie einen Arbeitsmarkt, bei dem der Anbieter von Arbeit den Preis halbwegs frei aushandeln kann.
Einen empirischen Beleg muss ich Dir schuldig bleiben – ich weiß nicht, wo es Studien zu dem Thema gibt, könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass in den USA diese Studien vorliegen, da dort ja die Höhe des Mindestlohns ein akademischer Streitpunkt ist.
Ich sehe hier eher den Common Sense. Für 10% Bonus würde ich nicht jeden Tag aufstehen ;-)
Wenn die Sanktionierungen wegfielen … u.U.. So existiert aber keine echte Wahlfreiheit.
So will es die Theorie – wie gesagt, um so weit zu kommen, müssten zunächst einmal alle Sanktionsmöglichkeiten abgeschafft werden.
Genau das ist der Knackpunkt.
Verstehe ich ja auch nicht.
LEmmy
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1842/hartz-iv-vor-dem-bundesverfassungsgericht#comment-59130
Einigen wir uns darauf, daß Sie unglücklich formuliert haben und ich zu schnell “geschossen”?
Was der Kampf um Ressourcen, das Recht des Stärkeren und Faschismus miteinander zu tun haben, etwas was ich aus ihrer Formulierung herausgelesen hatte, ist nicht soo schwer zu kombinieren.
“bin ich halt auf der Jagd nach der Kohle und das bedeutet dann auch immer eine wirklich sehr naturalistische Auseinandersetzung mit der Realität der menschlichen Spezies. Und ich halte das für sehr gesund. Die Akzeptanz einer hohen Sockelarbeitslosigkeit ist auf Dauer nicht gesund”
Danach Ausführungen und Beschreibungen, die ich so interpretierte, daß sie diese in Form von Normalität und Beispielen für die Überversorgung hiesiger Armut meinten.
Da habe ich Sie wohl einfach völlig falsch verstanden, aber möglicherweise können Sie meine Antwort trotzdem jetzt einordnen. Entschuldigung und hoffentlich habe ich Sie zum Lachen gebracht.
Gute Nacht.
Die ganze Hartz4-Sache darf man natürlich nicht isoliert betrachten.
Die Grundidee ist ja, den Leuten das Leben so zu vermiesen, daß sie Arbeit annehmen, mit dem Hintergedanken, daß sie vom Lohn derselben ein Auskommen haben und keine staatlichen Transferleistungen beziehen müssen.
Das funktioniert auch erstklassig, wenn wir denn nicht fast alle Jobs nach Rumänien oder China oder sonstwohin exportiert hätten.
Ham wa aber, also so gehts nicht.
Gut, dann Grenzen zu und Zölle hoch, auf das es sich wieder lohnt, in Deutschland T-Shirts herzustellen (ich glaube, Trigema kann das sogar immer noch) und andere Sachen, die jetzt von sonstwoher importiert werden.
Werden solche Sachen wieder in Deutschland hergestellt, weil die Zölle auf importierte Sachen und die Transportkosten zu hoch sind, schafft das Millionen von Arbeitsplätzen.
Aber halt, das ist für den Ex-Exportweltmeister Deutschland nicht gut!
Komisch nur, daß die deutschen Automobilhersteller zur Zeit wie wild Werke im Ausland aufbauen, weil sie näher am Kunden produzieren wollen, um z.B. Währungsrisiken zu minimieren. Also, wenn die BMW’s, die in Amerika verkauft werden, in Amerika produziert werden, dann spielen doch Zölle keine Rolle mehr, oder?
Und wenn der chinesische Gummienten- oder Flachbildschirmhersteller auch näher am Kunden produzieren möchte, um z.B. Währungsrisiken zu minimieren, also dann auch Werke in Deutschland eröffnet, dann schafft das doch neue Jobs hier. Und wenn er es nicht macht, machen wir halt unsere eigenen Gummienten oder Flachbildschirme, das schafft wiederum Jobs.
Und wenn wir dann wieder genügend Jobs im Lande haben, gehen auch die Hartz4-Empfänger wieder zur Arbeit, und das ganze Problem, bis auf einen “Bodensatz”, den man nie ganz wegkriegen wird, ist zur vollsten Zufriedenheit aller erledigt :)
Also, das Problem sind nicht irgendwelche Hartz4-Sätze, das Problem sind fehlende Jobs. Nix anderes. Hartz4 ist nicht die Wurzel des Problems, welches wir hier (und auch woanders) haben, sondern nur eine Randerscheinung, die sich von selber lösen würde, würde man das Problem (fehlende Jobs) mal an der Wurzel angehen.
Auf den Punkt gebracht:
Scheiß Globalisierung!
Edit:
Oops, ich habe die Rechenaufgabe falsch gelöst? 2+6 ist nicht 8????
@7 – Beate
Das glaube ich auch. Nicht umsonst machen die “Wirtschaftsweisen” schon seit Wochen Propaganda für eine Absenkung des ALG II Satzes um 30%.
@SF: Aus Interesse: Kann man von dir eine Nachbereitung der morgigen Geschehnisse erwarten?
@ Joerg #51
Meiner Meinung nach wandern hauptsaechlich Jobs von sogenannten Global Players ins Ausland.
Fuer klein- und mittelstaendische Unternehmen rentiert sich das naemlich gar nicht so dolle.
Gleichzeitig stellen aber die Klein- und Mittelstaendler zusammen mit dem Dienstleistungssektor die bei weitem wichtigste Saeule auf dem deutschen Arbeitsmarkt(ich weiss nicht mehr genau, aber min. 60%). An dieser Saeule, die wesentlich dicker sein koennte, wird nun seit Jahrzaehnten gesaegt und gehaemmert, indem die deutschen Realloehne kontinuierlich gefallen sind(z.B. wegen Hartz IV) und somit der Binnenkonsum eingestampft wird. Die einzigen, die durch dieses System profitieren, sind diejenigen, die vom Konsum der Deutschen nicht abhaengig sind.
Wir sollten auf die Reichen und Global Players scheissen, denn das deutsche Volk hat abzueglich derer, schaetze ich mehr als 75 Mio. Konsumenten. Folglich brauchen wir diese skrupellosen (Super-)Reichen nicht. Die Reichen brauchen uns. (Als sklavenartige Arbeiter, Bodyguards und noch fuer andere Dienstleistungen)
Desweiteren wird noch an einer anderen, fuer den Arbeitsmarkt wichtigen Saeule gesaegt, der der Bildung. Meiner Meinung nach gibt es in Deutschland eine grosse Bildungsmisere. Zumindest im Hinblick darauf, ob die Buerger fuer eine Demokratie gebildet werden.
Nachtrag #51
Natuerlich gibt es auch viele Mittelstaendler, die vom Export abhaengig sind. Die muessen international konkurrenzfaehig sein. Aber es sollte doch nicht auf Kosten des Binnenmarktes gehen, oder? Ich sehe da deshalb nur Innovation als Loesung. Im Uebrigen sind deren Loehne ja meistens auch in Ordnung, wenn ich an den Maschinenbau denke. Deren Gehaelter orientieren sich naemlich am Durchschnittseinkommen von 2900,- brutto.
Sicher wird der Herr Papier der Bundesregierung die Leviten lesen. Wie kann man denn auch so unvorbereitet vor Gericht erscheinen? Ohne Hausaufgaben, ohne stringent Berechnungsgrundlagen vorweisen zu können?
Also wird Herrn Papiers Schelte darauf abzielen, dass die Bundesregierung den ganzen Zinnober noch einmal macht.
Wo steht eigentlich, dass eine Neuberechnung der Regelsätze zwangsläufig zu höheren Leistungen für die Betroffenen führt?
Wer das glaubt, ist für mich ein Traumtänzer und hat die Fäkalkampagnen gegen die Hartzies der letzten Wochen nicht mitbekommen. Die hatten meiner Meinung nach nur einen Adressaten: das Bundesverfassungsgericht.
@8
Du hast Dich schon bei der Vorratsdatenspeicherung in die Nesseln gesetzt – ich würde mich nicht so weit herauslehnen :-).
@Spiegelfechter
Ich les Deine Artikel gern per Google-Reader, allerdings wunderte ich mich heute Morgen, dass in Deinem Artikel dort – mitten in einer Überschrift (“Ausweg aus der Hartz-Falle”) – ein Werbelink namens “???? ???????????” stand. Ist irgendwie recht unschön und so bestimmt nicht gedacht…
Ach deswegen die ganzen Schmutzkampagnen der letzten Wochen… Ob sich das Bundesverfassungsgericht davon beeindrucken lässt?
@Jörg
So viel Job exportieren “wir” gar nicht nach China. Meist fallen diese Jobs eigentlich eher dem technischen Fortschritt zum Opfer.
Trigema könnte aber keine T-Shirts vom Band produzieren, die bei Kik 2 Euro kosten. Dank “Hartz” und “Niedriglohn” gibt es dafür aber einen Markt.
Und die Rückkehr zum Protektionismus lassen wir mal lieber – das würde nämlich richtig viele Jobs kosten. Wir können nicht in die 80er zurück, es geht dabei nicht nur um die globalen Warenströme, sondern vor allem um den technischen Fortschritt, der sich nicht mehr aus der Welt schaffen lässt.
Nur dann, wenn die Zulieferteile (das ist der größte Teil am BMW) auch aus den USA kommen. Ansonsten hätte die US-Regierung kreative Möglichkeiten.
Das würde der chinesische Gummientenhersteller aber nicht machen, da seine Produkte dann nicht mehr marktfähig wären.
Und weil China ebenfalls die Grenzen dicht macht, fallen diese Jobs woanders weg. Außerdem würde dies dazu führen, dass der Flachbildschirm wieder so teuer wird, dass ihn sich kaum wer leisten kann.
@Christian Walde
Da muss ich mal die Verkündung abwarten.
@Ralf 2.0
Noch steht nirgends etwas ;-)
Aber Papiers explizite Erwähnung, Art 1 GG besonders einzubeziehen, lässt zumindest nicht erwarten, dass er der Regierung eine freie Gestaltung einräumt.
Wer glaubt, das BVerfG würde BILD lesen, ist aber auch ein (Alb-)Traumtänzer ;-)
@#49 Spiegelfechter am 9. Februar 2010 um 00:08
Eine wunderbare Frage, die einen Kern trifft!
Das, ist einfach zu verstehen. Der produzierte Reichtum soll (ideologischer Weise, ich sage immer diese ideologie hat ihre unbewußten Wurzeln wohl in der Stammesgeschichte) nur an die verteilt werden, die arbeiten. Früher gab es mehr Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und daher war die Verteilung des Reichtums kein grundlegendes Problem. Heute verengt sich diese Teilhabe immer mehr auf die Qualifizierten.
Die Gesellschaft hat tief im Innern die Ideologie: wer nicht arbeitet soll auch nicht essen, bzw, irgendwelche Äquivalente dazu. Natürlich rationalisiert man das, indem sagt, wenn man nicht darauf besteht, das jeder arbeitet, werden die Menschen das ausnutzen.
Dagegen kann ich nur sagen: Es ist in jedem Fall sinnlos und inhuman Menschen für die keine, bzw. keine menschenwürdige (zumutbare) Arbeit vorhanden ist, in Arbeit zwingen zu wollen, bzw. zu zwingen. Sinnlose Maßnahmen, die nur einem Prinzip hörig sind, sind grundsätzlich zu unterlassen (auch um der Humanität willen)
Konkret, wenn jemandem keine Arbeit zu vermitteln ist, dann läßt man es sein und stützt ihn, ohne ihn zu quälen. Ein solcher Schritt ist notwendig weil alles andere “sachlich” falsch ist.
Es gab übrigens interessanterweise mal den Vorschlag (von der Behörde in einem neuen Bundesland) , älteren Erwerbslosen in strukturschwacher Region die Vorstellung beim Amt zu ersparen. Ich weiß nicht mit welchen Einbußen das verbunden sein sollte. I. übrigen sollte man das auch jedem Erwerbslosen selbst überlassen. Jedenfalls erhob sich ein Aufschrei dagegen, nicht etwa, wegen der möglichen Einbußen für die Erwerbslosen, nein man kritisierte, das die Leute fallengelassen würden. Da kam entweder Heuchelei durch oder der stammensgeschichtlich erworbene Reflex, das jeder arbeiten muß.
@Schwitzig
Jaaaa ;-)
Aber ansonsten habe ich jede “Blog-Wette” gewonnen, wenn auch leider kein Verlierer bis jetzt seinen Wetteinsatz “bezahlt” hat. Sonst wäre mein Whisky-Regal nicht so leer ;-)
Das alles ginge sehr einfach. Es gibt bereits eine Pfändungstabelle, die nach Personenzahl jeweils angemessene Beträge enthält.
DAS ist für mich die unterste Grenze des Existenzminimums.
Ein “Lohnabstandsgebot” macht übrigens nur dann einen Sinn, wenn auch für jeden Menschen ein Arbeitsplatz mit diesem höheren Einkommen vorhanden ist. Denn wenn kein Arbeitsplatz mit einem Einkommen über dem “Existenzminimum” für jeden vorhanden ist, trägt nicht der Erwerbslose die Verantwortung dafür, sondern die Arbeitgeber.
Somit ist das Lohnabstandsgebot nur eine Methode die abhängig Beschäftigten in Interessengruppen aufzuteilen, damit die Solidarität dieser Menschen verhindert wird.
@ 64
Oh, ein “Outing” als Alkoholfreak?
http://www.kenn-dein-limit.info/index.php?id=60
@Axel
Da rollen sich selbst den Neoliberalen die Fußnägel hoch ;-)
Dies entspräche ja einer dramatischen künstlichen Verknappung der Absatzmärkte. Schau Dir doch mal die deutsche Forbes-Liste an: Schlecker, ALDI, Netto usw. – nicht eben Milliardäre, die ein besonders exklusives Publikum bedienen.
Nein, das stimmt ja noch nicht einmal. Heute geht nur ein zu großer Anteil an die Kapitalgeber.
Dann machen wir doch mal ein Gedankenspiel. Wir “schaffen” alle Unproduktiven ab. Was bleibt über? 100% Produktive? Mitnichten, da der Markt sich verkleinert, wird sich das Verhältnis beinahe komplett auf das alte Niveau einpendeln, nur bei geringerer Gesamtumsatzmenge.
Sehr richtig.
@all
Holla! Erster Eindruck: Erfolg auf voller Linie!
@SF, #62,
Es ist gar nicht nötig, BILD zu lesen.
ARD/ZDF mit Annbritt Willner, Bayerischer Rundfunk oder Locus konsumieren, reicht völlig. ;-)
So ein Richter ist auch nur ein Mensch, und jeder Mensch ist manipulierbar. Ich bin sogar recht sicher, dass die Neuberechnung der Regelsätze für Kinder kommt. Allerdings denke ich, dass das Urteil so formuliert sein wird, dass die Riege um “Ain’t She” Spielraum in beide Richtungen haben wird. Und da mache ich mir dann über die tatsächliche Richtung nichts vor.
Nicht umsonst fordern immer mehr “Spezialexperten” (copyright by fefe) die Absenkung der Alg-II-Bezüge um bis zu 30%…
Die Erfahrungen aus meinen ersten 20 Jahren freiheitlich-demokratischer Grundordnung ist eigentlich die, dass beinahe alles, was medial als Sau durchs Dorf getrieben wird, irgendwann beim Metzger landet, sprich umgesetzt wird.
Ich würde mich freuen, wenn ich Unrecht hätte…
@Ralf 2.0
Die Verkündung ist ja nun durch. Die Regelsätze für Kinder müssen komplett neu aufgestellt werden. Bei den Regelsätzen für Erwachsene muss sich ebenfalls die Berechnung komplett neu gestallten, die Gesamthöhe sei aber “evident nicht verfassungswidrig”. Da hat Berlin viel Arbeit mit auf den Weg bekommen, mal schauen, wie sie es schaffen, eine “Berechtigung hinzubiegen” ohne die Sätze massiv zu erhöhen. Für Spielraum nach unten ist jedoch kein Platz. Ich schätze mal, dass die Pauschalabzüge wegfallen werden müssen. Aber da muss ich mir erst das Urteil durchlesen.
@SF,
hab’s verpasst, gerade eben nur nebenbei bissel was mitbekommen. Ich muss dann auch erst mal lesen.
Apropos wetten… wollen wir wetten, ob der Gesetzgeber fertig wird bis 31.12.2010? :-D
@Valen
Hmmm, das scheint ein Bug bei Google zu sein – ich kann das nicht nachvollziehen ;-)
Da die Seite des BVerfG zusammengebrochen ist – hier das Urteil als C&P:
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 ? 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 ?
Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß
I. Sachverhalt
1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. ?Hartz IV-Gesetz?) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).
Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.
2. a) Bei der Festsetzung der Regelleistung hat sich der Gesetzgeber an
das Sozialhilferecht, das seit dem 1. Januar 2005 im Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt wird, angelehnt. Nach dem SGB XII und
der vom zuständigen Bundesministerium erlassenen Regelsatzverordnung
erfolgt die Bemessung der sozialhilferechtlichen Regelsätze nach einem
Statistikmodell, das bereits in ähnlicher Form unter der Geltung des
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelt worden war. Grundlage für
die Bemessung der Regelsätze ist eine Sonderauswertung der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe, die vom Statistischen Bundesamt alle fünf
Jahre erhoben wird. Für die Bestimmung des Eckregelsatzes, der auch für
Alleinstehende gilt, sind die in den einzelnen Abteilungen der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben der untersten
20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte
(unterstes Quintil) nach Herausnahme der Empfänger von Sozialhilfe
maßgeblich. Diese Ausgaben gehen allerdings nicht vollständig, sondern
als regelsatzrelevanter Verbrauch nur zu bestimmten Prozentanteilen in
die Bemessung des Eckregelsatzes ein.
Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Regelsatzverordnung fußt auf der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 1998. Bei der
Bestimmung des regelsatzrelevanten Verbrauchs in § 2 Abs. 2
Regelsatzverordnung wurde die Abteilung 10 der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (Bildungswesen) nicht berücksichtigt. Weiterhin
erfolgten Abschläge unter anderem in der Abteilung 03 (Bekleidung und
Schuhe) zum Beispiel für Pelze und Maßkleidung, in der Abteilung 04
(Wohnung etc.) bei der Ausgabenposition ?Strom?, in der Abteilung 07
(Verkehr) wegen der Kosten für Kraftfahrzeuge und in der Abteilung 09
(Freizeit, Unterhaltung und Kultur) zum Beispiel für Segelflugzeuge. Der
für das Jahr 1998 errechnete Betrag wurde nach den Regelungen, die für
die jährliche Anpassung der Regelleistung nach dem SGB II und der
Regelsätze nach dem SGB XII gelten, entsprechend der Entwicklung des
aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 68
SGB VI) auf den 1. Januar 2005 hochgerechnet.
b) Bei der Festsetzung der Regelleistung für Kinder wich der Gesetzgeber
von den Prozentsätzen, die unter dem BSHG galten, ab und bildete nunmehr
nur noch zwei Altersgruppen (0 bis 14 Jahre und 14 bis 18 Jahre). Eine
Untersuchung des Ausgabeverhaltens von Ehepaaren mit einem Kind, wie sie
unter dem BSHG erfolgt war, unterblieb zunächst.
3. Die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem
Jahre 2003 führte zwar zum 1. Januar 2007 zu Änderungen beim
regelsatzrelevanten Verbrauch gemäß § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung,
jedoch nicht zu einer Erhöhung des Eckregelsatzes und der Regelleistung
für Alleinstehende. Eine erneute Sonderauswertung bezogen auf das
Ausgabeverhalten von Ehepaaren mit einem Kind veranlasste den
Gesetzgeber zur Einführung einer dritten Alterstufe von
haushaltsangehörigen Kindern im Alter von 6 Jahren bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres. Diese erhalten ab dem 1. Juli 2009 nach § 74 SGB
II 70% der Regelleistung eines Alleinstehenden. Seit dem 1. August 2009
erhalten schulpflichtige Kinder nach Maßgabe von § 24a SGB II zudem
zusätzliche Leistungen für die Schule in Höhe von 100 Euro pro
Schuljahr.
4. Über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09)
und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts (1 BvL 3/09 und 1 BvL
4/09) zu der Frage, ob die Höhe der Regelleistung zur Sicherung des
Lebensunterhalts für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 nach §
20 Abs. 1 bis 3 und nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Alt. 1 SGB II mit dem
Grundgesetz vereinbar ist, hat der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts am 20. Oktober 2009 verhandelt. Die diesen
Vorlagen zugrundeliegenden Ausgangsverfahren sind in der
Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung (Nr. 96/2009 vom 19. August
2009) im Einzelnen dargestellt.
II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder
betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis
zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu
treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines
unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht
von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend
zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird
angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe
unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu
Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. a) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen
diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische
Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht
aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung
mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1
Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf
aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den
Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen
Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen
auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen
Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die
dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung
abgeleitet werden. Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem
hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.
Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle
existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und
sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also
realitätsgerecht, zu bemessen.
b) Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des
Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle der
einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht. Da das
Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt,
beschränkt sich bezogen auf das Ergebnis die materielle Kontrolle
darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind. Innerhalb der
materiellen Bandbreite, welche diese Evidenzkontrolle belässt, kann das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
keine quantifizierbaren Vorgaben liefern. Es erfordert aber eine
Kontrolle der Grundlagen und der Methode der Leistungsbemessung
daraufhin, ob sie dem Ziel des Grundrechts gerecht werden. Um eine der
Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit des Umfangs
der gesetzlichen Hilfeleistungen sowie deren gerichtliche Kontrolle zu
gewährleisten, müssen die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage
verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu
rechtfertigen sein.
Das Bundesverfassungsgericht prüft deshalb, ob der Gesetzgeber das Ziel,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, in einer Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gerecht werdenden Weise erfasst und
umschrieben hat, ob er im Rahmen seines Gestaltungsspielraums ein zur
Bemessung des Existenzminimums im Grundsatz taugliches
Berechnungsverfahren gewählt hat, ob er die erforderlichen Tatsachen im
Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt und schließlich, ob er
sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren
Zahlenwerk innerhalb dieses gewählten Verfahrens und dessen
Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat. Zur
Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den
Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im
Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte
nachvollziehbar offen zu legen. Kommt er ihr nicht hinreichend nach,
steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser Mängel
nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in
Einklang.
2. Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311
und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für
den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente
Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der
physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des
Existenzminimums besonders weit ist.
Dies gilt auch für den Betrag von 311 Euro für erwachsene Partner einer
Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch
das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei
zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der
geringer als das Doppelte des Bedarfs eines Alleinlebenden ist.
Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro
zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich
unzureichend ist. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser
Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere
den Ernährungsbedarf von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres zu decken.
3. Das Statistikmodell, das für die Bemessung der sozialhilferechtlichen
Regelsätze gilt und nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Grundlage
für die Bestimmung der Regelleistung bildet, ist eine
verfassungsrechtlich zulässige, weil vertretbare Methode zur
realitätsnahen Bestimmung des Existenzminimums für eine alleinstehende
Person. Es stützt sich auch auf geeignete empirische Daten. Die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bildet in statistisch zuverlässiger
Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung ab. Die Auswahl der
untersten 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten
Einpersonenhaushalte nach Herausnahme der Empfänger von Sozialhilfe als
Referenzgruppe für die Ermittlung der Regelleistung für einen
Alleinstehenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der
Gesetzgeber konnte auch vertretbar davon ausgehen, dass die bei der
Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 zugrunde
gelegte Referenzgruppe statistisch zuverlässig über der
Sozialhilfeschwelle lag.
Es ist verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass die in
den einzelnen Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
erfassten Ausgaben des untersten Quintils nicht vollständig, sondern als
regelleistungsrelevanter Verbrauch nur zu einem bestimmten Prozentsatz
in die Bemessung der Regelleistung einfließen. Der Gesetzgeber hat aber
die wertende Entscheidung, welche Ausgaben zum Existenzminimum zählen,
sachgerecht und vertretbar zu treffen. Kürzungen von Ausgabepositionen
in den Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bedürfen zu
ihrer Rechtfertigung einer empirischen Grundlage. Der Gesetzgeber darf
Ausgaben, welche die Referenzgruppe tätigt, nur dann als nicht relevant
einstufen, wenn feststeht, dass sie anderweitig gedeckt werden oder zur
Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig sind. Hinsichtlich der
Höhe der Kürzungen ist auch eine Schätzung auf fundierter empirischer
Grundlage nicht ausgeschlossen; Schätzungen ?ins Blaue hinein? stellen
jedoch keine realitätsgerechte Ermittlung dar.
4. Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise
ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells
ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
a) Der in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz-
und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf
einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge
für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum
Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass
feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche
Ausgaben getätigt hat. Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen
vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch
empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der
Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10
(Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies
begründet worden wäre.
b) Zudem stellt die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf
das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen
sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische
Ermittlungsmethode auf Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und
Lebenshaltungskosten abstellt, knüpft die Fortschreibung nach dem
aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter,
den Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und an einen
Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum
Existenzminimum auf.
5. Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in
Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genügt nicht den
verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der
Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn
sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt. Allerdings beruht
die Annahme, dass für die Sicherung des Existenzminimums von zwei
Partnern ein Betrag in Höhe von 180 % des entsprechenden Bedarfs eines
Alleinstehenden ausreicht, auf einer ausreichenden empirischen
Grundlage.
6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.
7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.
a) Die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Änderung der
Regelsatzverordnung hat wesentliche Mängel, wie zum Beispiel die
Nichtberücksichtigung der in der Abteilung 10 (Bildungswesen) der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben oder die
Hochrechnung der für 2003 ermittelten Beträge entsprechend der
Entwicklung des aktuellen Rentenwertes, nicht beseitigt.
b) Das durch § 74 SGB II eingeführte Sozialgeld für Kinder ab Beginn des
7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von 70 % der
Regelleistung für einen Alleinstehenden genügt den
verfassungsrechtlichen Anforderungen bereits deshalb nicht, weil es sich
von dieser fehlerhaft ermittelten Regelleistung ableitet. Zwar dürfte
der Gesetzgeber mit der Einführung einer dritten Altersstufe und der §
74 SGB II zugrunde liegenden Bemessungsmethode einer realitätsgerechten
Ermittlung der notwendigen Leistungen für Kinder im schulpflichtigen
Alter näher gekommen sein. Den Anforderungen an die Ermittlung des
kinderspezifischen Bedarfs ist er dennoch nicht gerecht geworden, weil
die gesetzliche Regelung weiterhin an den Verbrauch für einen
erwachsenen Alleinstehenden anknüpft.
c) Die Regelung des § 24a SGB II, die eine einmalige Zahlung von 100
Euro vorsieht, fügt sich methodisch nicht in das Bedarfssystem des SGB
II ein. Zudem hat der Gesetzgeber den notwendigen Schulbedarf eines
Kindes bei Erlass des § 24a SGB II nicht empirisch ermittelt. Der Betrag
von 100 Euro pro Schuljahr wurde offensichtlich freihändig geschätzt.
8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem
unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf
erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II
abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der
die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen
Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber
hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen.
Die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag ist grundsätzlich
zulässig. Wenn das Statistikmodell entsprechend den
verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag
insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen
verschiedenen Bedarfspositionen möglich ist, kann der Hilfebedürftige in
der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er
mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf
zuerst auf das Ansparpotential zurückzugreifen, das in der Regelleistung
enthalten ist.
Da ein pauschaler Regelleistungsbetrag jedoch nach seiner Konzeption nur
den durchschnittlichen Bedarf decken kann, wird ein in Sonderfällen
auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig ausgewiesen.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet
allerdings, auch diesen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein
menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist. Dieser ist im SGB II
bisher nicht ausnahmslos erfasst. Der Gesetzgeber hat wegen dieser Lücke
in der Deckung des lebensnotwendigen Existenzminimums eine
Härtefallregelung in Form eines Anspruchs auf Hilfeleistungen zur
Deckung dieses besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II
Leistungsberechtigten vorzugeben. Dieser Anspruch entsteht allerdings
erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem
Hilfebedürftigen gewährten Leistungen – einschließlich der Leistungen
Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des
Hilfebedürftigen – das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr
gewährleistet. Er dürfte angesichts seiner engen und strikten
Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen.
9. Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die
der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin
anwendbar. Wegen des gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt,
aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen
bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden
kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident
unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs
wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein
Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur
Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen
entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben
durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch
verankern.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den
Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen.
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum
31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später
erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
Der Gesetzgeber ist ferner verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember
2010 eine Regelung im SGB II zu schaffen, die sicherstellt, dass ein
unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt
wird. Die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten, bei denen ein
derartiger Bedarf vorliegt, müssen aber auch vor der Neuregelung die
erforderlichen Sach- oder Geldleistungen erhalten. Um die Gefahr einer
Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in
der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden
Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die
Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung
des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.
Wow. Bei den ganzen Klatschen die das BVerfg verteielt, bekomm ich das Gefuehl die regieren uns und nicht die Bande in Berlin :)
Zitat SPON:
Dass die Verfassungsrichter die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklären, bedeutet noch keine automatische Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Vielmehr muss der Gesetzgeber erst eine Neuregelung in Angriff nehmen, bei der ihm ein gewisser Spielraum verbleibt.
Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, aber ich vermute, das folgende wichtige Aspekte fehlen:
1)
Abschaffung von Sanktionsmöglichkeiten, da damit die Menschwürde (Sanktion = unter Minimum) sanktioniert würde.
2)
Definition des Mindestbedarfes inklusive der hochtrabenden “soziokulturellen Beteiligungsmöglichkeit).
3)
Strafen für die Urheber des Nutten-Peter-IV-Gesetzes.
4)
Ausgleichs/Rehabilitationsnachzahlung rückwirkend für die letzten 5 Jahre.
5)
Verpflichtung, den “Bedarf” realistisch (also mit realistischer Berechnungsgrundlage – nicht wie bisher) jährlich neu zu berechnen.
Hoffentlich holen die für die Neuberechnung Verantwortlichen jetzt nicht wieder diese obskuren Zahlen aus Chemnitz hervor, die damals durch die Presse geisterten:
http://www.welt.de/wirtschaft/article2397035/Professor-haelt-132-Euro-Hartz-IV-fuer-ausreichend.html
Würde mich nicht wundern, wenn der Thießen in der Kommission zur Neuberechnung der Sätze auftauchen würde! Oder ist der Herr Professor etwa schon einem erzürnten Hartz4-Empfänger vor die Fäuste gelaufen?
@Schwitzig
Na, ich bitte Dich ;-)
Die Richter haben ja auch an den Regelsätzen per se nichts auszusetzen gehabt. Schaun mer mal, ob sich überhaupt was ändert. Je genauer man das Urteil liest, desto ernüchternder ist die Aussage.
Man kann hier schon den Kopf schütteln über manche Kommentare. Bar jeder Erfahrung mit Urteilen der Verfassungsrichter wird ins Blaue phantasiert. Die Richter taten das, was erwartet worden war, nicht mehr und nicht weniger. Weder war zu erwarten, dass genaue Sätze noch Verfahren festgelegt werden. Außerdem wäre eine Rückwirkung bei einem Ersturteil völlig unüblich zu den bisherigen Karlsruher Verfahren.
Die Richter bestätigen jedoch die Freiheit des Gesetzgebers, das Verfahren selbst zu bestimmen als auch zu beschreiben, was nun wirklich zum Existenzminimum gehört. Auch dass als Verfahren die Verbraucherstichprobe der unteren 20 Prozent herangezogen und hiervon Abschläge vorgenommen wurden, ist verfassungskonform. Sie müssen nur nachvollziehbar sein.
Auch dass das Urteil bei der Verkündung harsch klingt, in der Begründung aber relativiert wird, hat Karlsruher Tradition. Das alles könnte man wissen, würde man sich mit der Geschichte des Gerichts beschäftigen, die Richter sind nämlich keine politischen Geisterfahrer.
Die Richter haben also das ?Quick-and-Dirty?-Verfahren der Schröder-Regierung verworfen, nicht jedoch quantitative Grenzen bestimmt. Ein vernünftiges Urteil, wie zu erwarten.
@SF
Wieso? Das liegt doch an Dir.
Wenn Du nicht bereit bist als Kunde für eine qualitative Dienstleistung einen entsprechenden Preis zu bezahlen damit die ausgebildete Fachkraft “normal” mit ihrem Lohn leben kann…?
Hausstein liegt natürlich in vielem daneben.
Er berechnet nicht nach tatsächlichem Bedarf, sondern redet der Überfluss-Wegwerfgesellschaft das Wort.
Bei Hartz4 wird meines Erachtens zu viel Wert gelegt auf das was “der Mensch haben möchte”, nicht was “der Mensch braucht” und schon gar nicht was “der Mensch sich selbst erarbeiten sollte”.
Es gibt hunderte Hilfsorganisationen in Deutschland.
Wie kann es sein, dass z.B. die Warenhäuser des Roten Kreuzes übervoll sind, Hartz4 Empfänger aber kein Interesse haben gebrauchte Gebrauchsgegenstände und Möbel kostenlos anzunehmen?
Ich musste EUR 700.- für eine Wohnungsauflösung bezahlen, alles Inventar – was ich nicht “retten” konnte und direkt an Interessenten verschenkte – wurde noch in der Wohnung kurz und klein geschlagen.
Wenn ich es mir nicht leisten kann, brauche ich eben nicht alle drei bis fünf Jahre neue Teller, Tassen und Gläser, brauche ich nicht alle fünf Jahre einen neuen Bestecksatz.
Schon gar nicht alle vier Jahre eine neue Waschmaschine, um nur mal einiges aus dieser Fantasieliste herauszugreifen.
Übrigens, bei dieser tollen Rechnung, für wie lange kalkuliert Hausstein denn die Hartz4-Dauer?
Mir scheint für die Ewigkeit.
Wenn das die “neue” Gesellschaftsordnung in Deutschland sein soll, dann gute Nacht!
@78,
Na, wo hamm’wir uns denn das wieder zusammenfantasiert? Hat das hier jemand behauptet?
Falls ja, dann habe ich es übersehen und hätte gern ein Zitat. Selbstverständlich nehme ich dann auch das Fantasieren zurück. ;-)
Volltreffer täte ich sagen.
Ich bin jetzt mal gespannt, wie sich das im Vorfeld der NRW-Wahl auswirkt. Immerhin ist das ja in erster Linie eine Ohrfeige -was sage ich: voll auf die Zwölf- für die seinerzeit regierenden Sozis in Berlin.
Stimmt zwar so nicht, wie wir wissen, aber die Christlich-Sozialen und vorallem die Freien Demokraten werden es so darstellen. Dürfte ein munteres Hauen und Stechen werden.
@80 Martin
Hm – wenn ich das so lese, habe ich eher den Eindruck, dass nicht das HIV-Ergebnis und die Methodik in Zweifel gezogen werden, sondern nur kosmetische Operationen an der Zusammenstellung gefordert werden.
Tatsächlich hat das BVerfG nichts dazu gesagt, wann denn die Menschwürde aufhört. Unsere Politiker müssen also nur die Zusammensetzung ändern und schon kann man HIV “Menschenwürdekompatibel” reduzieren.
Die “Watschen” für Poitiker interessieren nicht – das macht das BVerfG (übrigens völlig folgenlos) zur Mobberuhigung immer. Es interessiert weder die betroffenen Politiker noch irgendeine juristische Instanz – nur der Michel kann sich freuen: “Jetzt haben sie es ihnen aber mal gezeigt!”.
Und?
Es ändert sich dennoch nichts. Die “Schuldigen” machen Dienst wie bisher, die Urteile werden als das verstanden. was sie sind: Regelwerke, um schlechte Gesetze mit schönen Masken zu versehen, damit sie “regelkonform” sind. Arbeitslager waren übrigens auch mal regelkonform.
@schwitzig:
Mir ist wohl bewußt, dass es in erster Linie ein Urteil zur “Mobberuhigung” ist.
Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig ist. Das lese ich aus dem Urteil und über nichts anderes freue ich mich ein bißchen. Weil es wieder die Unfähigkeit bzw. den Dilettantismus der Regierenden offenbart.
Dass ALG2 insgesamt zu kritisieren ist, incl. aller Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, steht außer Frage.
Interessant wird wohl zu beobachten, wie sich die Zahlen die Sanktionspraxis betreffend bis zum Jahresende so entwickeln…
Heut morgen, die Uschi im Radio:
Blabla.. aber wir müssen auch sicherstellen, daß das Hartz IV für Kinder auch bei diesen ankommt!
Da möchte man die Frau fragen:
Sag mal, du arrogante, hochnäsige, ehemalige Berufsschwangere und Tochter aus allerbestem Haus – hälst du eigentlich alle Menschen, ausser die aus deiner Kaste, für assoziale Penner, Sozialschmarotzer und Kindervernachlässiger? Vermutlich sehen 95% der Kinder Deutschlands ihre Mutter öfter als deine Kinder dich. Du bist ja auf dem Karrieretrip und es gibt ja garnicht genug Ärsche bei der CDU, wo du überall reinkriechen kannst.
Möchte, wie gesagt. Aber da die Frau sowieso nicht zuhört sondern nur plappert….
gruß
lieber jens,
da nenne uns doch bitte einen mindestlohn, welcher deiner meinung nach angemessen wäre? würde dich gerne mal endlich auf einem konkreten wert festnageln.
meiner ansicht nach können wir uns ruhig an dem niveau westeuropas orientieren und da wäre alles unter acht euro pro stunde eben für den ar****
auch das argument kneipen,friseur etc. könnten einen höheren lohn nicht zahlen, stimmt nicht. wahrscheinlich würden die presie leicht ansteigen, gleichzeitig würde aber auch der konsum steigen, da ja plötzlich deutlich mehr menschen sich ein bierchen in der kneipe leisten könnten…
übrigens sind mir beispielsweise aus frankreich keinerlei fälle bekannt, wo die gastronomie aufgrund des mindestlohn (der jenseits vona cht euro liegt) krachen gegangen ist!
Ja unser schwer verschuldeteter Staat, laut Propagandamedien , da sind höhere Regelsätze nicht drin.
Schließlich sollen die Leistungsträger um weitere 24 Milliarden Euro entlastet werden.
Wenn alle ALG2-Empfänger wählen gegangen wären, hätte es eine schwarz-gelbe Regierung nicht gegeben.
Jetzt bin ich aber enttäuscht. Die Erstellungspraxis der Sätze, nicht diese selbst sind kritisiert worden? Nun ja, im Endeffekt endet das wohl bei der selben Lösung, aber das Prinzip sollte doch zählen.
Nebenbei schön zu sehen wie bei FAZ.net gerade die Welt untergeht…
Immer wieder lese ich in diesen Kommentaren, dass Harz IV nicht zu niedrig, sondern das unterste Lohniveau viel zu niedrig ist. Ob die Harz IV Sätze zu niedrig sind will ich nicht beurteilen – aber ich bin überzeugt dass ein flächendeckender (hoher) Mindestlohn UNBEDINGT nötig wäre.
Da heute auch Zahlen von 6,5 Millionen Harz IV Empfängern veröffentlicht wurden habe ich versucht herauszufinden wie viele Aufstocker es gibt. Und erschreckenderweise findet man, dass 2004, also kurz vor dem Start von Hartz IV, hatten lediglich 395000 Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger auch noch Erwerbseinkommen. Heute sind es so um die 1,6 Millionen.
ich weiß nicht ob diese Entwicklung bei der Einführung von Harz IV schon voraussehbar war oder auch schon vorausgesehen und in Kauf genommen wurde. Die derzeitige Regierung wird natürlich glücklich darüber sein wie viele “billige Arbeitskräfte” dadurch der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Dass alle diese Billigarbeitsplätze nichts oder wenig zum Steuereinkommen, zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung beitragen wird in Kauf genommen – und wird uns allen aber irgendwann mal auf den Kopf fallen.
Ich glaube sehr daran, dass die einzige Chance in einem wirklich hohen (um 10 Euro) Mindestlohn liegt. Meine simple Überlegung ist, dass Arbeit und Löhne immer vo n Angebot und Nachfrage abhängen. Derzeit gibt es viele Arbeitsuchende (das wird sich kaum so schnell ändern, wenn überhaupt) und die Möglichkeit auch mit Billigstlöhnen Arbeiter zu finden ist eben durch das Aufstocken problemlos.
Was sollte passieren wenn die Löhne gesetzlich nicht unter 10 Euro liegen dürften? Werden dann die 1,6 Millionen Arbeitslosen + weitere Millionen die jetzt unter 10 Euro liegen arbeitslos?
Ich glaub das nicht – die Wirtschaft ist auf eine bestimmet Anzahl Erwerbstätiger angewiesen.
Natürlich können wirklich etliche Arbeitsplätze wegfallen, aber ob dies so viele sind wie immer gesagt wird glaube ich nicht. Auch das Beispiel des “armen” Friseurs der sich seine Angestellten nicht mehr leisten kann, kann ich nicht mehr hören. Ich wohn in Dortmund und sehe wie viel Friseure – die eben keine ausreichenden Löhne zahlen “können” – ihre Läden in bester Lage haben und 5 – 10000 Euro Ladenmiete schon aufbringen können.
Also ich hätte es lieber wenn statt 1,6 Millionen Aufstocker und den anderen Billigverdienern diese Staat wieder in einen “Höherlohnpolitik” wechseln würde.
Und ja – ich nehme es gerne in kauf, dass ich im Supermarkt wieder 5% mehr zahlen muss, gerne in Kauf, dass ein Paket eben wieder um 50 Cent mehr beim Verschicken kostet – dass ich keine Billigstanbieter für Handytarife mehr finde (wieso können die eigentlich alle zwei Jahre bei Vertragsverlängerung ein Handy verschenken?).
Ob wie im Exportbereich wirklich so viel weniger konkurrenzfähig werden wage ich auch zu bezweifeln, Deutschland exportiert eigentlich keine Billigstprodukte (das hat schon China übernommen) und die Hochtechnologie benötigt auch jetzt schon relativ gut bezahlte erfahrene Mitarbeiter.
Ich glaube einfach, dass eine Spirale nach unten in Billigstpreise dazu führt, dass wir irgendwann mal eben auch in der Gesamtsituation dorthin kommen, wo eben bisher die “Schwellenländer” sind.
Und wenn ich höre, dass in Berlin der Mindestlohn für Wäschereibedienstete dazu geführt hat, dass nun die Hotels in Polen ihre Wäsche waschen lassen, dann kann ich nur sagen, dass man eben EU weit Regelungen finden muss. Ich finde es absolut unerträglich den Weg zu gehen, mit Polen dadurch zu konkurrieren, dass wir eben auf das in Polen herrschende Lohnniveau zurückschrauben.
Das kann ja wirklich nicht das sein was wir aus Deutschland machen wollen
Ich finde die Aufstellung von Hausstein sehr gut. Sie ist vermutlich auch näher an der Realität von Geringstverdienern und Hartz IV Empfängern, als der komplette Regierungsbezirk in Berlin.
Ein billiger Kühlschrank hält eben keine 10 Jahre, genausowenig, wie eine 200 Euro Waschmaschine. In welchen Lebenswirklichkeiten leben manche Menschen hier?
Ich wäre dafür, ab sofort Deutschlandweit einen Mindestlohn von 10 Euro einzuführen und den “Hartz IV”-Regelsatz in Richtung 6,50-7,50 Euro Stundensatz zu verschieben. Kinder müssen natürlich getrennt berechnet werden, genau wie Alte und Kranke.
Finanziert wird das durch höhere Steuern auf Spekulierungsgewinne, Kapitalerträge jenseits der 5000 Euro etc. und wer in die Schweiz oder nach Monaco auswandert, weil er da weniger Steuern bezahlt, sollte den Reisepass + Personalausweis abgeben müssen.
gruß
@#67 Spiegelfechter am 9. Februar 2010 um 09:59
Ich sprach von der Schwierigkeit der Verteilung eines (bescheidenen) Reichtums, und dazu noch an Leute, die nicht arbeiten (können), nicht von der Schaffung von Absatzmärkten für den Sozialstaat, bzw. vom Erhalt bzw. der Funktion des Sozialstaats für die Absatzmärkte. Gegen die Existenz des Sozialstaats als Absatzmarkt für die illiquiden Massen spricht die Existenz der Tafeln.
In diesem Zusammenhang kann man ja grundsätzlich die Frage stellen, warum überhaupt ein Sozialstaat existiert? Ich habe da keine eindeutige Antwort. Vielleicht existiert er nur noch, weil die Menschenwürde im Grundgesetz verankert ist und man daher Schwierigkeiten hat seine völlige Abschaffung zu fordern. Versucht wird ja aber auch das, z. B. von Sloterdijk. Es scheint keine Ideologie zu geben, die nicht zur Verhinderung einer einfachen Verteilung des Reichtums erfunden wird. Ich kenne drei weitere von selbigem Kaliber wie die Sloterdijks.
Soll das meine Aussage (sarkastisch) verschärfen?
Ich wollte natürlich darauf hinweisen, daß die Gesellschaft eigentlich neue “Verteilungsmodelle” “erfinden” müßte. Wie die aussehen müßten ist klar, aber sie werden durch die Ideologie verboten. Stattdessen schafft die Politik ein System von Druck und Sanktionierung, was der Problematik völlig “unangemessen” ist.
Statt einfacher naheliegender Lösungen werden neue absurde Ideologien “erfunden”, wie die, das man den Leistungsträger entlasten muß, um durch den sich anschließenden, sich selbst tragenden Aufschwung ausreichend Arbeitsplätze zu schaffen. Das nennt man dann die Erneuerung der Gesellschaft, an der die FDP trotz aller schlechten Umfragewerte festhalten will.
Mit all dem “drückt” man sich um die Anerkenntnis, das Arbeitslosigkeit derzeit nicht oder zu großen Teilen kein wirtschaftlich zu lösendes, sondern ein ethisch anzugehendes Problem ist.
@86 robert
Ich würde einen Bereicht von 7,50 bis 8,50 Euro für realistisch und angemessen halten.
Qed?
Richtig – im Idealfall würde sich das genau so abspielen.
Das ist müßig – Befürwortern des Raucherdrangsalierungsgesetzes kennen auch keine Fälle, in denen Kneipen schließen mussten, weil sie ihren Gästen das Rauchen verbieten mußten. Dennoch sterben europaweit(!) Kneipen in einem Rekordtempo. Irgendwas muss dafür verantwortlich sein ;-)
@90 Frank Schenk
Näher an der Realität kann sie nicht sein, da sie ja den Regelsatz um rund 85% übersteigt. Sie ist auch nicht nahe an der Realität! Anzunehmen, jeder Bürger hätte eine Monatskarte für den Nahverkehr, einen Tageszeitung und eine Mitgliedschaft im Sportverein ist nicht realistisch … sorry.
Darüber ließe sich sicherlich reden. Nur ist das demokratisch offensichtlich nicht gewollt. Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl sprechen da Bände.
@91 Axel
a) Grundgesetz
b) der Sozialstaat schafft einen Markt! Dazu hatte ich mich mal ausführlich ausgelassen.
Und leider ist da auch kein Wandel in Sicht.
Nein, natürlich hat nicht jeder eine Monatskarte, nicht jeder geht in einen Verein oder liest eine Tageszeitung. Aber es sollte denen, die das möchten, offen stehen. Ich kann nicht sagen “Weil 60% der Langzeitarbeitslosen nie ins Kino gehen, darf der Rest auch nicht”. Gerade in der Stadt, vielleicht noch mit Kind, sind Menschen auf so Sachen wie Monatskarte angewiesen. Denn Auto hat man nicht und bei jeder Witterung kann man auch nicht Fahrrad fahren. Du vereinfachst genauso wie die Uschi. Ich sage, man muss es den Menschen ermöglichen. Muss ja nicht jeder nutzen. Aber warum sagt man den Menschen nicht “Du hast für Bücher, Kino, Theater etc. ein Budget von X Euro im Monat, das Geld bekommst du aber nur gegen Vorlage der Rechnung wieder, Vorauszahlung nur in Ausnahmefällen? Was macht es so schwer, sich vorzustellen, daß auch ein Arbeitsloser gewisse Bedürfnisse hat, die ihm zustehen?
Aber der erste Schritt müsste die Abschaffung der Sklaverei (1 Euro Jobs) und die Einführung des Mindestlohnes von z.B. 10 Euro sein. Solange Menschen verzweifelt sind, verkaufen die sich auch für ein Butterbrot und das Lohnniveau sinkt in Deutschland eh seit 15 Jahren wohingegen die Gewinne der Firmen ins unendliche steigen.
gruß
P.S.: Zum Thema Bundestagswahl und so – wieviele Bürger haben die Regierung gewählt? 39%? Ich seh da keine demokratisch legitimierte Regierung aber wen wunderts, wir haben ja nicht mal eine Verfassung.
Verschwurbelte Sätze, wie der zitierte, sind gesellschaftsfähig, die Leute sagen und meinen es, obwohl es für alle sichtbar genug Arbeit gibt und genug Geld! Wer bezahlt nicht und warum? Es gibt lediglich nicht genug gewinnbringend verwertbare Arbeit – Stichwort Bildung, Pflege, (Geistes-)Wissenschaft, etc. Ich finde das sollte man so sagen, auch wenn es ganz furchtbar “links” klingt.
Zudem kommen nicht viele “Linke” auf die Idee zu fragen, wozu wir bezahlte Arbeit so dringend brauchen. Irgendwo in den letzten 50 oder 60 Jahren ist aus der Mühsal der Arbeit ein begehrenswertes Objekt geworden, dass es um (fast) jeden Preis zu sichern gilt. Wenn die Früchte steigender Produktivität nicht privat, sondern gesellschaftlich genossen werden könnten… dann ja dann… wäre Arbeit ein notwendiges Übel, dass wir bald auf ein Minimum reduzieren könnten. Vorraussetzung dafür wäre natürlich gesellschaftliche, anstatt bezahlter Arbeit…
Ohne Regulierung und mit Sanktionsmöglichkeiten – hier sieht man, dass sich die Katze in den Sack beißt. Wenn das “Heer der Arbeitslosen” nicht als Heer potentieller Streikbrecher und abschreckendes Beispiel sozialen Abstiegs vorhanden wäre, würden sich die Machtverhältnisse in Lohnverhandlungen drastisch zugunsten der Arbeiter verschieben. In dem Sinne stimmt die Aussage: Vollbeschäftigung im Kapitalismus bedingt Sanktionen, namentlich u.a. die gewaltsame Verhinderung einer Koordinierung der Arbeiterinteressen. Allerdings glaube ich nicht, dass das “Neoliberal” ist.
…sondern einem unbezahlbaren Beruf? Schön wärs.
Na dann mahnen wir mal, den Kitt zu erneuern oder zu verstärken.* Der Kitt der unsere Gesellschaft zusammenhält. Die Reaktion in Aktion. Anstatt zu überlegen, wie die Wiedersprüche aufgelöst werden könnten, arrangieren wir uns. Supi
*Ich entschuldige mich gleich mal im Voraus für die Polemik.
Während du das geschrieben hast, lief im TV ne Reportage mit dem Titel “Der Kunde als Knecht”. Dort wurde neben dem Selbstbauregal und der schaffnerlos gelösten Fahrkahrte auch ein Ausblick auf Automatisierung in der Medizin und Therapie beschrieben.
Da saß dann die Schlaganfallpatientin vor einem Bildschirm mit Kamera und folgte den Anweisungen auf den Bildschrim. Sie hatte eine mit Sensoren bestückte Weste an sowie einen ebensolchen Handschuh. Es sah funktionstüchtig aus.
Ein Psychologe berichtete dazu, daß Menschen sich wahrgnommen fühlen müssen, um das ganze Botenstoffgeschwurbel im Bregen in Gang zu kriegen. Ein sprechender Bildschirm (Verkaufsberatung in einer Botique) löst diese Ausschüttungen aber nicht aus, weshalb ein dauerhafter in der Hirnchemie meßbarer Mißstand forciert wird, wenn wir zu wenig mit Menschen Kontakt haben.
Die Effizienzoptimieung im Pflegebereich (Alte+Kranke) deutet nicht darauf hin, daß man nicht zu jeder Rationalisierung greifen würde, wenn sich eine böte.
Was mag dir bei dieser Formulierung nur durch den Kopf gegangen sein?
Zu Zeiten des Bimbeskanzlers wurde ja gern und viel mit ABM an den Zahlenwerken bezügöich der Überflüssigen rumgedoktert. Bei einem wirklich heftigen Rundumschlag haben sie hier in der Gegend nahezu jedes Dorf mit ner ‘ABM-Kollonne’ ausgestattet. Die sollten dann so dorfdienermäßig da Aufräumen, wo ansonsten nur Kram entsorgt wurde. Die entsprechenden Ecken waren halt als Abladeplätze/müllkippen mißbraucht worden, weil niemals ein Gemeindediener es bis dahin gschafft hatte.
Der aktive Mäher der Dorfrasenflächen machte das so neben seinem Hauptveruf als Postbüddel. Doch mehr als das Mähen konnte/wollte die Gemeinde nicht raustun, weshalb es eben ‘böse ecken’ gab.
Nun ja, die waren nach einigen Wochen aufgeräumt, dank mir und meiner Kollegen. Dann kamen andere Geschichten, die ebenfalls notwendig und ansonsten liegen geblieben wären. Es sollte ja keinesfalls ein Gewerbebettrieb unsere Konkurrenz an seinen Umsätzen spüren.
Das ging auch ne Zeitlang relativ gut. Für jeden Job hätte man auch einen Privatwirtschaftenden finden können … nur nicht bezahlen.
Irgendwann gab es offenen Gemoser, weil wir auf Grund unserer zufälligen Zusammensetzung als echte Spezi-Truppe in Sachen Hoch- Tief- u Gartenbau, Forstkram, Zimmerei, Tischlerei, Pinselschwingen usw, weshalb wir gute Arbeit hinterließen.
Die Gemeinde hat während der Zeit nen Bauhof, Gerätschaften und Fuhrpark aufgerüstet. Obwohl es immer explizit mit low-budget-Lösungen erledigt wurde, waren die Folge- respektive Begleitkosten sicherlich enorm.
Und das soll jetzt per Kochscher Arbeitszwangsverschärfung über alle Erwerbslosen ausgeschüttet werden? Wer bezahlt die Sicherheitswesten und -stiefel, die Schaufeln und die Baubuden? Bund, Länder oder Kommunen, wem prickelt der Taler im Sack?
Das ist doch Alles reiner Kokolores und lenkt nur ab von der tatsächlichen Schande, die dem h4-Dreck innewohnt. Die Bedingungslosigkeit der Zahlung muß mehr Beachtung finden. Auch eine Abschaffung der Zuverdienstregeln sehe ich als Belebungsmaßnahme. Wenn dir ab einem Euro die Stunde von jedem weiteren Euro 80 Cent abgezogen werden, dann übersteigt das die Brutto-Netto-Rechnung eines ‘Leistungsträgers’ bei Weitem. Totale Sauerei und völlig kontraproduktiv.
Das Urteil sackt so langsam bei mir.
Und wie siehts bei den Nachbarn aus?
(Heute erst erfahren, war mir neu.)
Beitragsunabhängige Mindestunterstützung in den EU-Staaten pro Monat
(für eine alleinstehende Person, 35 – 65 Jahren)
Soviel zahlen die anderen EU-Staaten: 1. Dänemark: 1277 Euro 2. Luxemburg: 1199 Euro 3. Irland: 885 Euro 4. Belgien: 726 Euro 5. Großbritannien: 660 Euro 6. Niederlande: 615 Euro 8. Österreich*: 454 Euro 9. Zypern: 452 Euro 10. Finnland: 417 Euro 11. Malta: 381 Euro 12. Deutschland: 359 Euro * regional verschieden
Quelle: http://www.euromarches.org/deutsch/04/0319_7b.htm
@Götterfunken
… aber Ihnen ist schon klar, dass die meisten Zahlungen Wohnkosten inkludieren, der deutsche Wert aber ohne diese Zusatzerstattungen auskommt? Inklusive allem zahlt der deutsche Steuerzahler im Schnitt so 770 Euro. Nur so zur Einordnung. Das wäre Platz 4.
@Spiegelfechter: Mal vom Thema weg was anderes.
Kann es sein, dass dein WordPress gehackt wurde, oder hast du bewusst einen Link zu einer seltsamen Seite eingebaut?
Siehe
1) Screenshot des Feedreaders: http://img22.imageshack.us/i/spiegelfechterhackedbyv.png/
2) Code-Auszug des Feeds (ist auch im Artikel hier zu finden): http://img190.imageshack.us/i/spiegelfechterhackedbyv.png/
Finde das ein bisschen seltsam.
Ich habe mich doch noch einmal näher mit der Hausstein-Studie “Was der Mensch braucht.” befasst.
Sie ist durchaus realistisch und kommt nahe an die EU-Panels (relative Armut) ran. Daß sie nicht representativ ist, kann schon deswegen kaum stimmen, da man zur Zugrundelegung lediglich aus den unterschiedl. Gruppen der Hartz-IV – Empfänger (Alleinerziehende, Singles usw.) nur einen Regelsatz benötigt, aber die Vielzahl der Produkte und Gebrauchszwecke, die ja gegeben ist.
Ein Phänomen ist, daß Linke und parteinahe Stiftungen und Verbände die Studie herabzurechnen versuchen, weil sie nebenbei eröffnet, daß die Forderungen sozialpolitischer Abgeordneter oppositioneller Parteien erstaunlicherweise weit drunter liegen. Es stellt sich also en passant die Frage, warum das so ist.