Hartz IV muss neu erfunden werden
geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter
Das Urteil der Verfassungsrichter ist im besten Sinne des Wortes sybillinisch. Zwar erhielt die Bundesregierung eine ungewöhnlich deutliche Rüge für die offensichtlich willkürliche Festsetzung der ALG II-Regelsätze, an der Höhe dieser Sätze hatte Karlsruhe indes nichts auszusetzen. Wider Erwarten hielten die Richter sogar den 207 Euro-Regelsatz für Kinder nicht für unzureichend. Sie mahnten allerdings sowohl die willkürliche Festlegung als auch die mangelnde Bedarfsausrichtung dieses Satzes an. Es ist daher zu erwarten, dass die Regelsätze für Kinder künftig höher ausfallen werden. Das Urteil hat jedoch auch viele Verlierer – sowohl die Leistungsbezieher, als auch deren Kinder, müssen auch weiterhin mit den relativ niedrigen Sätzen klarkommen. Gewinner ist die schwarz-gelbe Regierung, die nun ihren Wunsch nach einer Komplettreform der Hartz IV-Gesetzgebung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründen kann. Schwarz-Gelb wird die Sätze neu berechnen – diesmal transparenter und “realitätsgerecht”. Ändern wird sich in der Praxis dadurch jedoch nicht sehr viel.
Reset für das Schmuddelgesetz
Hartz IV gilt in der Bundesregierung als ungeliebtes Kind der rot-grünen Vorgängerregierung. Schon am Namen stößt sich der Gesetzgeber – zu einem scheint ein Gesetz, das den Namen eines vorbestraften Kriminellen trägt, diskreditiert, zum anderen hat Hartz IV zu Recht eine negative Konnotation. Es ist zu erwarten, dass die Regierung bis zur verfassungsgerichtlichen Deadline am 1. Januar 2011 ein komplett neues Gesetz verabschieden wird, das einen neuen Namen trägt, der nicht so negativ vorbelastet ist. Doch dies ist nur Kosmetik, am Inhalt des Gesetzes wird sich wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.
Kernsätze des Urteils
Die Verfassungsrichter stellten eindeutig fest, dass der Staat seinen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zur Verfügung stellen muss, das nicht nur das physische Existenzminimum umfasst, sondern auch ein “Mindestmaß” an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe gewährleistet. Diese deutliche Festlegung dürfte den Wünschen der Industrielobby, die Regelleistungssätze einzuschrumpfen, um das “Lohnabstandsgebot” zum Niedriglohnsektor herzustellen, im Wege stehen. Forderungen nach niedrigeren Regelleistungssätzen dürften damit ein für alle Male aus der Welt sein, da sie auf einen Verfassungsbruch hinausliefen. Karlsruhe hält sich jedoch bei der Höhe der Sätze bedeckt – dies zu bestimmen, sei Aufgabe der Politik und ließe sich nicht aus der Verfassung herleiten.
Die momentanen Regelsätze und in geringem Maße auch die Pauschalierungen bei Bedarfsgemeinschaften sind jedoch in den Augen der Verfassungsrichter “nicht evident grundgesetzwidrig”. Dies wird die Leitlinie für die neu durchzuführende Bestimmung der Regelsätze sein. Es wäre mehr als naiv, anzunehmen, dass die Regierung sich nicht von dieser Vorgabe wird leiten lassen und die aktuellen Sätze nicht (mit kleinen Korrekturen) auch die neuen Sätze sein werden. Wissenschaftler sind sich über die Bemessung der Regelleistungsätze uneins und Karlsruhe hat der Regierung einen gehörigen Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Änderungen wird es jedoch bei den Sätzen für Kinder geben. Hier gibt das Urteil vor, dass kindspezifische Kosten wie Bildung, Schulmaterialien und Kleidung gesondert in die Regelsätze eingehen müssen. Dies läuft zwangsläufig auf einen erhöhten Regelsatz hinaus – alles andere würde Folgeklagen auslösen. Die Regierung wird daher gesonderte Erhebungen für die Kosten von Kindern durchführen müssen, um die Regelsätze auf eine transparente Basis zu stellen.
Wie geht es weiter?
Einmal mehr haben die Verfassungsrichter Berlin eine Watsche erteilt. Selbstverständlich fühlen sich weder die Hartz IV-Schöpfer SPD und Grüne noch Union und FDP, die niemals strukturelle Kritik an den Gesetzen oder gar der Bestimmung der Regelsätze geäußert hatten, verantwortlich. Die Neugestaltung der Hartz IV-Gesetzgebung wird jedoch das bestimmende politische Thema in diesem Jahr sein. Es ist nicht anzunehmen, dass Schwarz-Gelb vor den Landtagswahlen in NRW Ideen vorlegen wird, die auf die konkrete Gesetzesgestaltung hinweisen. Die Wahlen in NRW werden daher auch indirekt Wahlen über die Zukunft von Hartz IV werden. Nur wenn Schwarz-Gelb in NRW gewinnt, kann die Koalition ihr “Wunschgesetz” in Bundestag und Bundesrat durchbringen. Sollte die Union in NRW mit den Grünen oder gar der SPD koalieren, müssten auch andere Parteien in die Gesetzgebung mit einbezogen werden, da ansonsten die Mehrheit im Bundesrat nicht zu verwirklichen ist.
Jens Berger
| Tags: Deutschland Neoliberalismus | |
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Eine gute Seite hat es schon: Die Hornissenkoalition scheint sich tatkräftig damit zu befassen, wie sie ihre Mehrheit im Bundesrat loswerden kann.
Schon Rot/Grün war der Meinung die Ablehnung ihrer sozialen Gesetzgebung, speziell Hartz IV, wäre nur ein Vermittlungsproblem. Nun bestätigt das BVerfG diese Behauptung. :-O
Was wird sich ändern? Nicht viel, ohne Prophet zu sein. Hat nicht gerade ein “Weiser” namens FRANZ eine Senkung um 30 % angemahnt? Dieser “Verfassungsfeind”! Vielleicht bekommt das “Kind” einen neuen Namen und läuft dann wieder bis zur nächsten Verfassungsklage. Obwohl die Beibehaltung des Begriffs “Hartz IV” verspricht immer noch parteipolitischen Nutzen gegen “Rot/Grün” und den wird man doch nicht so leichtfertig aufgeben.
Vielleicht sollte man auch schon zufrieden sein mit den ersten beiden Leitsätzen zum Urteils. ;-)
Ich finde es unzureichend, einerseits Transparenz zu fordern und somit willkürlichen Festsetzungen einen Riegel vorzuschieben, aber andererseits zu sagen die Regelsätze seien nicht evident verfassungswidrig – wo soll diese Evidenz herkommen, wenn die Studien unzureichend sind und offensichtlich willkürlich in die Festsetzung eingegriffen wurde?
Es vermittelt den Eindruck, als sahen sich die Richter gezwungen diese Entscheidung zu treffen, wollten das Urteil aber politisch entschärfen.
Ich erwarte deutlichere Aussagen vom BVerfG und wo es diese nicht gibt, sollte die Richter sich auch nicht dazu äußern.
Ja, was denn sonst? Die Verfassungsrichter sind nicht der Ersatzgesetzgeber der Bundesrepublik und in langer Tradition haben sich die roten Roben dagegen verwahrt, politische Grundsatzkonflikte zu lösen, vor denen sich Bonn bzw. Berlin drücken wollten. Die Politik, nicht Richter, müssen bestimmen, was in einer Gesellschaft angemessen ist. Und was eben nicht.
Interessant ist das Tor, das Karlsruhe darüber hinaus aufgestoßen hat. Nach dem Urteilsspruch steht es dem Gesetzgeber weitgehend frei, das „sozio-ökonomische“ Existenzminimum durch kostenlose Leistungen, durch Gutscheine oder auch durch andere soziale Einrichtungen mitabzudecken. Zu denken wäre dabei nicht nur an Bildungsgutscheine, verbilligter Bezug von Kleidung, sondern auch die Anrechnung von Tafeln.
Die hier geäußerten Ideen sind weitgehend untauglich und in weitem Umfange sogar ungerecht. Sowohl ein hoher Mindestlohn als auch die deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze würden ein Ungleichgewicht zwischen Erwerbsbevölkerung und Nicht-Erwerbstätigen verstärken, das für jeden bereits heute spürbar ist. So schreibt die FAZ:
Das ist im Grunde nicht zu rechtfertigen und so sollte Berlin das Urteil auch nicht dahingehend interpretieren, dass gerade die Lieblingsgruppe der Linken, die Alleinerziehenden, besonders benachteiligt und daher besonders zu alimentieren wären.
Insgesamt steht am Ende dieses Tages ein Urteil, das einem Rechtsstaat angemessen ist, das aber der Gesellschaft offen lässt, wie sie sich organisieren will.
@Stefan K
Das sehe ich etwas anders. Es ist nicht Aufgabe des BVerfG konkrete Politik zu machen. Die Implikationen auf den Arbeitsmarkt, die ich immer in den Mittelpunkt stelle, dürfen die Richter natürlich nicht beeinflussen. Dafür hat das GG die Politik auserkoren. Das BVerfG “krank” also an seiner Verfassungstreue, da es der Politik immer(!) die Lösung konkreter Ausgestaltungen überallsen muss.
Man hat entschieden, dass die Regelsätze in ihrer Höhe nicht GG Art. 1 in Verbindung zum Sozialstaatspostulat verletzen. Das kann man so sehen – ich wäre da zwar nicht in Punkto “physisches Existenzminmum” wohl aber in Punkte gesellschatliche und kulturelle Teilhabe anderer Meinung. Was aber ein Mindesmaß ist, darübe ließe sich trefflich streiten. Diese Abwägung will Karlsruhe nicht unternehmen, sondern gibt den Ball an die Regierung weiter. Das ist grunddemokratisch … darüber zu streiten ist müßig. So lange unserer Mitbürger diese Politik wollen, lässt sich da wohl nichts unternehmen.
@StefanP
Und stell dir vor, man will im Gesundheitssystem die Kopfpauschale einführen. Diejenigen, die das finanziell nicht aufbringen können, werden vom Staat gestützt. Also noch weitere Sozialausgaben.
Und dass Hartzer mittlerweile mehr Geld bekommen als viele Arbeiter, liegt nicht daran, dass die Hartzer zuviel bekommen, sondern dass die Löhne zu niedrig sind. Wieso ist der gesetzliche Mindestlohn Fehl am Platz?
Doch lieber den Niedriglohnsektor ausbauen? Mehr Arbeitslose in niedere Arbeit drängen? Damit haben wir dann das Problem gelöst?
@stefanp
…Für eine nie erwerbstätige Mutter mit einem Kind – eine nicht untypische Hartz-IV-Biographie – muss der Steuerzahler bis zu ihrem 50. Lebensjahr 445.000 Euro bezahlen,…
gebt der frau einen lohn von dem sie mit ihrem kind leben kann, nebst einem krippenplatz ODER die komplette kohle die sie als HIV -bez. (inkl. verwaltungskosten) verursacht und fahrt die verwaltung runter. das hilft der frau, der binnenwirtschaft und den sozialkassen, kurzum dem staat = UNS ALLEN!
BR
Woher kommt der Schluss, dass die Regelsätze für Kinder hochgehen werden? Karlsruhe hat nur gesagt: »Ist verfassungswidrig, da es auf den verfassungswidrigen Kalkulationen des Single-Satzes basiert und zum Beispiel Lehrmittel nicht gesondert aufgeführt werden.«
Der Gesetzgeber braucht nur Studien, die belegen, dass z. B. Zweit- und Dritt Drittgeborene weniger Kohle für Kleidung brauchen, da sie ja die gebrauchten Hemden der Erstgeborenen tragen können, und schon geht der Satz runter. Oder es reicht eine belegte Aufschlüsselung und jut is.
Das Gericht hat nicht die Höhe der Regelsätze kritisiert – ganz im Gegenteil, es hat sogar (untypisch) hervorgehoben, dass kein Beleg da sei, der sie zu niedrig fände – sondern die Grundlagen für die Kalkulation derselben. Respektive die Beweise / Statistiken / Belege davon.
Entweder bin ich zu zynisch für diese Welt, oder die »Mehr Geld!«-Fraktion hat nie gelernt, solche Texte korrekt zu lesen. Leseverständnis unzo.
Na so ein Zufall. Alle haben gewonnen, keiner wills gewesen sein und die FDP verspricht als Folge Steuersenkungen. War das ein Verfassungsgerichtsurteil oder ne Bundestagswahl? :P
PS. Ein “t” zuviel in den “Gesetzen”. :D
“Heute ist ein schöner Tag für alle Arbeitslosen”, sagte der damals noch nicht vorbestrafte Hartz, und der damals wohl schon heimliche Lobbyist der russischen Gasindustrie, Schröder, stimmte ihm vor laufenden Kameras grinsend zu, als die sog. Hartz-Gesetze vorgestellt wurden. Mich erfasste damals ein lang anhaltender Ekel vor diesen Leuten, der heute wieder geweckt wurde, ein Ekel auch vor all jenen, die im zweiten und dritten Glied die Regelungen ausheckten und nicht zuletzt vor jenen Journalisten, die die Gesetze schönschrieben, die Betroffenen schlechtmachten und dafür noch Geld von den Lesern verlangten.
Was damals von Kritikern angemahnt und befürchtet wurde, ist samt und sonders eingetreten: Es sind Schrottgesetze, die eine Klagewelle ohnegleichen auslösten. Das Hartz-Gesetze über die Jobcenter ist verfassungswidrig. Klar, dass der Ausweg nicht neue Gesetze sind, sondern eine Änderung der Verfassung erwogen wird. Die Gesetze haben die Verarmung eines Teils der Gesellschaft und die Angst davor vorangetrieben, das Auseinanderdriften der Gesellschaft beschleunigt.
Und nun entschied das Gericht, dass die Regelsätze ” nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … erfüllen.” Sie verletzten also die Menschenwürde der Betroffenen.
Das Gesetzespaket Hartz 1 – 4 ist eine komplette Bakrotterklärung all jener, die an der Entwicklung der Gesetze mitwirkten, die sie als Stimmvieh im Bundestag verabschiedeten und all jener, die sie mit übelsten Methoden verteidigten, unterstützt von vielen Medien, die sich als willige Sprachrohre und Vervlelfältiger erwiesen.
Keine reparierten Hartz-Gesetze; die Gesetze müssen weg!
Wie wird das ablaufen?
Es wird eine neue nachvollziehbare Berechnung aufgestellt die aber gleichzeitig deutlich unter dem bisherigen Satz liegen wird.
Damit ist der neue Satz vor Gericht erst mal wasserdicht, wem es nicht passt darf wieder Klagen und muss Gegenargumente für die Berechnung aufstellen. Und genau das wird wieder einige Jahre dauern, falls sich überhaupt noch jemand traut dagegen zu klagen.
Armut per Gesetzt, demnächst wasserdicht bis hin zum BvG.
@StefanP(hantast), #4,
der Erste, der hier in diesem Faden irgendwelche Ideen äußert, bist Du. Keiner Deiner drei Vorredner sowie auch der Verfasser des Artikels haben das Wort “Mindestlohn” benutzt.
Deine Beißreflexe sind ja schon pathologisch. Ich stelle auch immer wieder fest, dieser Pawlow war doch ein gescheiter Mann. ;-)
Andererseits, das machst Du nicht ungeschickt: Aussagen konstruieren, um sie dann anderen Kommentatoren um die Ohren zu hauen.
Aber als ernsthafter Gesprächspartner kann ich Dich so nicht gelten lassen. Da ich aber einen Sinn für Komisches und Absurdes habe… Mach’ ruhig weiter so! :-D
Dieses unsägliche Zitat des noch unsäglicheren FAZ-Auswurfs spricht auch für Dich! Aber mit falschen Zahlen operiert der Neoliberale ja gern…
@J.S.
Wir sind hier nicht im Gesundheitswesen und wenn ich mich darüber auslasse, bekomme ich einen „irrelevant“-Verweis. Nur: was denken Sie, was die weit überhöhten Krankenkassenbeiträge der Besserverdienenden in der GKV sind? Etwa keine Transferleistungen?
Klar. Dass bei mir so wenig hängt bleibt liegt auch daran, dass ich zuwenig verdiene und nicht daran, dass ich zuviel ausgebe. Wie kommen Sie eigentlich auf den Gedanken, dass selbstverständlich die Sozialtransfers nicht zu hoch sind? Haben wir nicht gerade durch das Urteil wiederholt lernen müssen, dass das, was angemessen ist, eine politische, eine gesellschaftliche Definition ist und keine mathematische Kausalität?
Zum Beispiel. Solange in Deutschland bildungstechnisch gesprochen soviele Dumpfbacken herumlaufen, wird es wenige Möglichkeiten geben, sie wie geistige Überflieger zu bezahlen. Die Schweiz, über die wir ja gerade diskutiert hatten, weiß nicht, wo sie all die Leute herbekommen soll, die zu hohen Löhnen in dem Land arbeiten könnten. Wir haben ein anderes Problem. Das lässt sich aber weder durch Hartz-IV noch durch Mindestlöhne lösen.
Sie haben das Zitat gelesen? Ein Mindestlohn hebt einerseits einen Teil der Einkommen an, auf die dann wieder höhere staatliche Abgaben fällig sind. Den anderen Teil verdrängt es in die staatliche Abhängigkeit ohne Steuerzahlungen. Und die, die bereits heute als z.B. Alleinerziehende nicht arbeiten, macht es wirtschaftlich noch schwerer, für das eigene Auskommen zu sorgen. Damit wird die Diskrepanz vom gesellschaftlichen Output zwischen der Alleinerziehenden ohne Beschäftigung und der gleichqualifizierten mit Beschäftigung noch größer als er heute ist. Mit ein paar mehr im Bereich ohne Beschäftigung.
Ich sehe dort auch ein ähnliches Interpretationspotential. Was das Gericht kritisiert hat, war die grundlagenlose Kalkulation. Beschaff die Grundlagen und gut ist. Und da diese Studien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von braven, regierungstreuen, neoliberalen Instituten erstellt werden werden, sehe ich schon wie die Säcke, in denen die Kartoffeln gekauft werden als potentielle Babystrampler in der Kalkulation Verwendung finden(ja, vielleicht etwas übertrieben, aber imho nicht allzuweit dran vorbei).
Auf der anderen Seite gibt es erstmal ein Urteil, wir müssen sehn was draus wird.
Die NRW Wahl schwebt wie drohendes Unheil über dem Land, denn wenn schwarz-gelb bestätigt wird, ist das quasi eine Freikarte für jede unausgegorene Idee der Regierung und wir können nur darauf hoffen, das sie zu zerstritten sind um wirklich Unheil zu stiften.
@nggalai
Ganz einfach – das Urteil sieht vor, dass die “realistischen” Kosten erfasst werden und Ausgaben für Bildung etc. pp. nicht mehr von diesem Kostenansatz abgerechnet werden dürfen, wie es bei der jetzigen Regelsatzbemessung für Erwachsene passiert ist. Es kann natürlich sein, dass Leistungen im Bildungsbereich nicht über den Regelsatz sondern “hinter den Kulissen” direkt beim Träger beglichen werden. Die Gesamtleistungen steigen jedoch dadurch.
Eine Farce, dieses Urteil.
Erstens: Die Berechnung des Regelsatzes war festgelegt.
Zweitens: Die Berechnung ergab einen hohen Betrag, der den Politikern nicht niedrig genug war. (schon die Sozialhilfe war lange nicht angepasst worden)
Drittens, Um einen angenehm niedrigen Betrag zu erhalten wurden willkürliche Kürzungen vorgenommen.
Viertens: Die richtig berechnete Höhe ist bekannt.
Das ist der springende Punkt.
Ein Beispiel für die Praxis: StefanP fährt mit seinem Auto, sagen wir einmal mit einem Ferrari 2008 Scuderia Spider 16 M (so ca 250.000,- €), der ein Jahr alt ist und gerät in einen unverschuldeten Unfall – Totalschaden. Die gegnerische Versicherung rechnet den Wert seines Autos niedrig (100.000,- €). Er braucht das Auto aber für sein Image, legt den fehlenden Betrag aus, kauft sich das Modell erneut und klagt gegen die Bewertung. Nach Jahren stellt dann das Gericht fest, ja, die Berechnungsgrundlage war zwar falsch, aber er bekomme das Geld trotzdem nicht. Für die Zukunft wird der Versicherung erlaubt, neue Berechnungsgrundlagen zu schaffen um den Wert eines Totalschaden für dieses Auto zu ermitteln.
Nicht anders ist das Urteil des BVerfG zu bewerten!
Somit hätte des BVerfG die Bundesregierung verurteilen müssen, die vorgesehene Berechnungsmethode auch anzuwenden. Nicht, wie jetzt geschehen, der Regierung erlauben, sich neue Methoden der Niedrigberechnung auszudenken.
StefanP #13
Ach, und gibt es nicht so etwas wie eine Beitragsbemessungsgrenze und sind diese “Transferleistungen” für die lieben Besserverdienenden nicht steuerlich absetzbar?
@unbequemer
Exakt das hat das Gericht kritisiert.
Richtig – es wurde postuliert, dass der Regelsatz niedriger(!) als der Durchschnittslohn im Niedriglohnsektor sein sollte. Daran ist auch nichts auszusetzen, solange der Satz über dem soziokulturellen Existenzminimum liegt. Der Rest liegt in der Hand der Politik und nicht des Grundgesetzes.
Was auch kritisiert wurde.
Was heißt “richtig”?
Das Beispiel ist lustig, hinkt aber als Vergleich ;-).
@StefanP
„Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! An der prunkvollen Markuskirche in Venedig steht in goldenen Lettern geschrieben: »Omnis dives aut iniquus aut iniqui heres«, d. h.: Jeder Reiche ist entweder selber ungerecht oder der Erbe eines Ungerechten. Anders ausgedrückt: Jedes Vermögen oder Einkommen, das die Normalgrenze wesentlich überschreitet, kann nur durch Ungerechtigkeit, kann nur auf unmoralische Weise zustande gekommen sein. Meine Damen und Herren, das ist ein alter Spruch, der schon bei den Kirchenvätern zitiert wird, aber er entbehrt auch nicht der aktuellen Bedeutung. “
„In Wirklichkeit geht es aber regelmäßig so, daß die bisher ungerechter Weise bevorzugte Gruppe ein wüstes Geschrei erhebt, weil sie die bisher genossene ungerechte Bevorzugung als wohlerworbenes Recht ansieht. Es kommt sogar vor, daß eine solche Gruppe dann, wenn die Änderung durchgeführt ist, auch noch Entschädigungsforderungen erhebt. Das ist ja nun die Höhe. Diesen Leuten pflege ich zu sagen: Seid zufrieden, daß wir nicht umgekehrt fordern, daß ihr von den Einnahmen, die ihr jahrelang zu Unrecht auf Kosten anderer gehabt habt, wieder etwas herausgebt. Das wäre eigentlich eine Forderung der Gerechtigkeit. Aber umgekehrt für eine vernünftige, gerechte Änderung der Dinge auch noch Entschädigung zu verlangen, ist doch geradezu haarsträubend. “
Quelle:
Systemfrager
http://www.forum-systemfrage.de/Aufbau/ca/31a/ca31a.php?tbch=ca&schp=rnachfrE&zeitSpanne=2&ordner=31a
Ihre Argumentation ist so leicht zu durchschauen.
Ist sie doch nur Ablenkung von den Gerechtigkeitsfragen, die ihre Gesellschaftsschicht in so unangenehmer Weise betreffen.
Wir werden bald eine Entlassungswelle gigantischen Ausmasses in der deutschen Wirtschaft sehen.
Vielleicht ändern sich dann endlich auch mal die Mehrheitsverhältnisse im deutschen Bundestag.
.
@StefanP
Hier mal was zum Nachdenken:
http://www.weissgarnix.de/2010/02/07/das-ganze-nochmal-grafisch/
http://www.weissgarnix.de/2010/02/06/theorie-vom-fehlenden-arbeitsanreiz-macht-keinen-sinn/
und noch was:
“Die Hartz-Reformen hätten anders als von der Politik erhofft nicht zu einer höheren Arbeitsbereitschaft geführt, stellt das DIW fest. Dies liege daran, dass die Motivation schon vor der Reform “offenkundig kaum steigerungsfähig” gewesen sei.”
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2283380&
@Spiegelfechter
@Unbequemer
Absolut. Erstens ziehe ich Porsche vor, zweitens handelt es sich im obrigen Beispiel um Vertragsrecht. Im Vertragsrecht entscheidet das Gericht, ob innerhalb gewisser Bandbreiten („Sittenwidrigkeit“) der Vertrag ausgeführt wird wie er von den Beteiligten gemeint war. Im Sozialrecht verhandeln aber nicht Transferempfänger mit Behörden und schließen einen Vertrag. Das BVerfG musste entscheiden ob die Normen den Sozialrechts dem gesellschaftlichen Vertrag („Grundgesetz“) entsprechen – und vor allem dem, was gemeint war. Verhandlungspartner sind aber nicht die Sozialempfänger, sondern wir selbst als Gesellschaft. Über die politische Ebene müssen wir mit uns selbst verhandeln, was wir meinen und was wir wollen.
Obgleich ich Stefan P für einen neoliberalen Agitator halte [;-)], hat er in einem Punkt Recht: “… Sowohl ein hoher Mindestlohn als auch die deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze würden ein Ungleichgewicht zwischen Erwerbsbevölkerung und Nicht-Erwerbstätigen verstärken, das für jeden bereits heute spürbar ist.”
Höhere Mindestlöhne müssen sein, eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze sind, aus heutiger Sicht, weder vertretbar, noch akzeptabel. Dies begründe ich, nicht nur der Ordnung halber, wie folgt:
Eine 4köpfige Familie bekommt nach den heutigen Regelsätzen, inkl. Wohnkosten, etwa 1600 Euro im Monat. Das waren mal, zu Zeiten der guten DM, etwa 3100 DM nutto, da mußte früher ein Angestellter über 4000 DM bretto verdienen. Und das bedeutete i. d. R. weiterführenden Schulabschluß, qualifizierte Ausbildung oder Studium und etwas Berufserfahrung. Und man wurde dem gutbürgerlichen Milieu zugerechnet, speiste die Sozialkassen mit seinen Beiträgen und hielt mit den steuerlichen Abgaben den Staat am laufen.
(Um Missverständnisse vorzubeugen, viele Transferleistungsbezieher sind sicher unverschuldet in diese Situation gekommen und ihnen sind diese Leistungen auch zugestanden.)
Heute kann man dieses Nutto von etwa 3100 DM auch ohne Schulabschluß, ohne vorzeigbare Ausbildung und ohne Verantwortung (denn sonst hätte man sich unter diesen Bedingungen nicht vermehrt) erreichen.
Wie gesagt, auf viele trifft das nicht zu, sie sind qualifiziert und würden arbeiten, wenn man sie ließe. Auf einige trifft es aber halt schon zu. Und das ist dann halt ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die fürs gleiche Geld etwas leisten bzw. geleistet haben.
Die Löhne sind in vielen Bereichen einfach zu niedrig, darüber hinaus ist die Kaufkraft seit Einführung des Euro um mehr als die Hälfte gesunken. Und wem haben wir das alles zu verdanken? Na, Ihr wisst schon…
@Beate
Jaja. Ich bin ja nicht mehr taufrisch und weiß daher: schon in den 1980er Jahren gab es von linker Seite regelmäßig solche Sprüche. Am Ende stand ein Wertewandel, manifestiert in der Agenda-Politik und heute im Grundsatz bestätigt durch das oberste Gericht. Da Sie Zitate so lieben: “Prognosen sind schwer, zumal wenn sie die Zukunft betreffen.” “Und die Karawane zieht weiter.” “Den Sozialismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf.” Ergänzung: Wir denken gar nicht daran.
Ich sehe das wie ein paar andere hier auch.
Das Urteil ist geradezu eine Einladung die Hartz4 Sätze zu senken. Es wird explizit erwähnt, dass die momentane Höhe der Sätze eben nicht verfassungswidrig ist. Es wird nur die “Art und Weise” der Berechnung gerügt. Zudem wird dem Gesetzgeben ausdrücklich ein weiter Spielraum anheim gestellt.
Zudem wurde damit auch die Praxis, Kürzungen vorzunehmen, durchgewunken.
Keiner sollte glauben, dass die Politiker nun diese Steilvorlage nicht nutzen würden.
Das ist ein sehr sehr trauriger Tag für Deutschland, hat sich die letzte Bastion dem neoliberalistischen Dauerbeschuß doch ergeben.
Ich kann dem Argument, dass das Bundesverfassungsgericht keine politischen Entscheidungen treffen kann, das soll bitte schön das Parlament, bzw. die wählende Bevölkerung, entscheiden, nicht ganz zustimmen.
Sobald Grundrechte verletzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Möglichkeit sondern ganz klar die Pflicht dieses zu unterbinden. Dafür sind die da…unabhängig ob das eine Regierung das so will.
@Retans
Die Krankenkassenbeiträge sind für jeden steuerlich absetzbar, nicht für eine bestimmte Gruppe. Der durchschnittliche Deutsche verursacht monatlich 250 Euro Kosten im Gesundheitswesen, wenige zahlen mehr, viele deutlich weniger. Wie verhält es sich, wenn jemand 850 EUR Beitrag zahlt? Sind dann nicht die 600 Euro Unterschied ein Sozialtransfer?
@ #7 Bananenrepublikaner am 9. Februar 2010 um 13:55
@#4 StefanP am 9. Februar 2010 um 13:29
Der Frau einen Arbeitsplatz geben kann man nicht unbedingt, das käme für den 1. Arbeitsmarkt auf ihre Qualifikation an oder darauf ob man sie in einen prekären sanktionsabhängigen “Arbeits”-platz zwingen könnte. Auch Letztere müßten dann generell in ausreichendem Maß vorhanden sein.
Hat irgendjemand eine Ahnung wieviel aufstockungsnötige “Sanktionsarbeitsplätze” existieren? Ca. 6 Millionen wären nötig!
Unter den “offenen Stellen” (500000 las ich) tauchen die ja nicht auf und dürften solche ja nicht auch noch ersetzen.
Würde man der Frau also keine Arbeit vermitteln können, so wäre das im Zitat Fettgedrukckte effizienter und humaner als das jetzige System. Allerdings wären dann die heutigen (teilweise als Bürger (hoch)angesehenen schmarotzenden Verwalter) ebenfalls ein Fall für Hartz IV. Aber da dann Hartz IV nicht mehr existieren würde, würden sie von der “neuen Menschlichkeit” profitieren.
Eins der Probleme ist, dass man das alles schnell loesen koennte, wenn es nicht so schwer waere, irgendeiner selbst organisierten Arbeit nachzugehen. wer aberselbstaendig als Putzfrau oder -mann arbeiten will, muss Gebaeudereinigermeister(in) sein, fuers Zimmerstreichen gilt das genauso. Also draengen sich die Leute beim Kellnern und Taxifahren, machen die Preise kaputt oder beziehen eben Hartz IV, bevor sie verhungern.
Wiedermal eine großartige Diskussion am Kernproblem vorbei. Die Frage lautet doch, ob die Kindererziehung eine rein private oder auch eine gesellschaftliche Aufgabe sei. Und ich bin fest davon überzeugt, dass es viel mehr gesellschaftliche als eine private Angelegenheit ist. Schließlich führen Kinder, sofern sie erwachsen sind, ihre Steuer und Sozialabgaben an die Allgemeinheit und nicht an ihre Eltern ab. Sie und nur sie können den Fortbestand dieser Gesellschaft absichern.
In Hinsicht auf s.g. Lohnabstandsgebot und Familiendilemma ist eigentlich nur eine Art Kinder-BGE, oder anders, bis zu ca. 450,-€ erhöhtes KG alternativlos und gar gesellschaftlich vernünftig. Ich meine damit, dass es auch für Familien gelten soll, die im Lohn und Brot stehen. Dann und nur dann wird sich wirklich jede einigermaßen vernünftig bezahlte Arbeit finanziell für Jeden lohnen und eine Palette Scheinprobleme löse sich somit in der Luft auf.
Wie diese Leistung konkret zu gestalten wäre, ist eine andere Frage. Es könnte auch so aussehen, dass Kitas, Aufwendungen für die Schule/Ausbildung, gesundes Essen in derart Einrichtungen und einiges mehr grundsätzlich durch den Staat (d.h. von der Allgemeinheit) getragen werden müssen. Dann würden die direkten KG-Leistungen an die Familien etwas bescheidener ausfallen und es würde auch noch angenehmen Seiteneffekt haben, dass es in und an der Kinderbetreuung mehr Arbeitsplätze entstehen würden.
Kinderarmut ist die allergrößte Schande dieser angeblich so moderner und wohlhabender Gesellschaft – ein Armutszeugnis für sie. Das muss vollkommen losgelöst von HIV, Mindestlöhnen und Arbeitswelt i.a. behandelt werden.
@StefanP
“Die Krankenkassenbeiträge sind für jeden steuerlich absetzbar, nicht für eine bestimmte Gruppe. Der durchschnittliche Deutsche verursacht monatlich 250 Euro Kosten im Gesundheitswesen, wenige zahlen mehr, viele deutlich weniger. Wie verhält es sich, wenn jemand 850 EUR Beitrag zahlt? Sind dann nicht die 600 Euro Unterschied ein Sozialtransfer?”
Langsam wird es haarsträubend: Bei 250€ GKV-Beitrag liegt das “Bruttoarbeitsentgelt” bei ca. 1500€. Das ist Niedriglohn, oder?
Rechnung (stark vereinfacht):
Arbeitnehmeranteil ca. 125€
bei ca. 8% vom “Bruttoarbeitsentgelt”
Die Diskussion, ob die “Lohnnebenkosten” Teil des Lohns sei, ist müßig, schon weil sie aus Sicht des Unternehmens Lohnkosten sind, die z.B. bei Entlassung wegfallen.
Vollkommen recht hast Du natürlich mit dem Sozialtransfer. Die abhängig beschäftigte Mittelschicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlt den dt. Sozialstaat, die darüber liegen und alle anderen (Beamte Selbständige, Rentiers) leisten keinen Beitrag.
Gruß
@StefanP
Sozialtransfer Krankenversicherungsbeiträge.
Haben sie Zahlen dazu.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Besserverdienenden Familienväter mit mehreren Kindern.
Sie müssten in der privaten Krankenkasse ein mehrfaches an Beiträgen der von ihnen genannten 800 Euro bezahlen.
Sie spielen schon wieder Verdunkelungsspielchen.
Nicht nur für @ 21
Noch einmal:
Arbeitnehmer entlassen sich nicht selbst. Sie werden entweder mit Tricks wegrationalisiert, gekündigt oder sonstwie “freigestellt”. Es sind die Arbeitgeber, die Arbeitsplätze vernichten, nur an den Shareholder Value denken.
Wenn also der Erwerbslose ab einem gewissen Alter keine Chanche mehr bekommt, seine Arbeitskraft überhaupt einzusetzen, noch viel weniger ein Einkommen, das ihm ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, erzielen kann, ist es doch nicht seine Schuld.
Also hat jeder Bürger ein Anspruch, gerade wenn die Gesellschaft der Erwerbstätigen nicht bereit ist von ihrem Besitz eines Arbeitsplatzes etwas abzugeben, auf zumindest den Pfändungsfreibetrag. Diese Grenze ist ja auch angepasst an die Anzahl der Personen, die von dem “Einkommen” leben müssen. Es wäre somit ein leichtes diese Grenze als Existenzminimum anzusetzen.
Dieses könnte aus Steuergeldern finanziert werden, wenn ALLE ehrlich ihre Steuern entrichten würden. Die Unternehmen wären so auch von den Lohnkosten her entlastet, wenn sie dann nur den “sogenannten Lohnabstand” für Beschäftigte aufbringen müssten.
Und das alles würde das GG hergeben – Artikel 14 – (2) + (3) und auch dem Artikel 1 würde so entsprochen. Ebenso die Artikel 2 + 3.
Denn, der Gleichheitsgrundsatz verbietet eine Benachteiligung. Und es ist eine Benachteiligung wenn nicht für jeden ein Arbeitsplatz vorhanden ist, um dadurch ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das erkannten schon die “Väter des Grundgesetzes”, deswegen wurde die soziale und paritätisch finanzierte Absicherung von Renten- , Kranken. und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Die haben damals erkannt, dass der Staat nciht allen Bürgern einen Arbeitsplatz garantieren kann.
Das “Kapital” aber war schon immer gegen diese Gerechtigkeit. Und die gekauften Politiker haben nicht im Interesse des Volkes regiert, sondern ermöglichen dem “Geldgeber” ihre unsozialen Absichten umzusetzen. Die Massenarbeitslosigkeit und dieses verfassungswidrige Hartz-Gesetz ist die “Waffe” um die Demokratie in diesem UNSEREN Staat zu zerstören.
Nur die Nutzniesser dieser Situation können das verteidigen.
Und ich halte mein Beispiel durchaus für zutreffend. Gesetze sind auch Verträge – Verträge des Staates mit seinen Bürgern. Diese einzuhalten ist Aufgabe der Abgeordneten.
Dem Gesetzgeber wird es freigestellt, wie er die Teilnahme am soziokulturellen Existenzminimum ermöglichen kann. Das kann bedeuten, daß er kostenlose/verbilligte Leistungen anbietet oder aber diese Teilnahme durch Geld ermöglicht.
Übrigens, so etwas wie Lohnabstandsgebot halte ich für Blödsinn. Diese Variante lädt geradezu zum Mißbrauch ein, man braucht nur die Löhne herunterzusetzen und schon läßt sich die Geldleistung kürzen. Es geht darum, daß Menschen ein Existenzminimum erhalten, daß es ihnen ermöglicht, verantwortlich an der Gemeinschaft teilzunehmen.
Meiner Ansicht nach werden wir nicht um das bedingungslose Grundeinkommen herumkommen. Fakt ist, daß bezahlte Arbeit immer weniger wird.
Wir werden immer mehr in eine Informationsgesellschaft übergehen, d.h. auch die meisten Arbeitsplätze werden über kurz oder lang automatisiert und fallen so weg. Das bedeutet, daß wir uns als Gesellschaft uns neu erfinden müssen, auch die Rollen von Arbeit und Besitz. Wir können den aktuellen Weg in Richtung des neofeudalen Neoliberalismus weitergehen. Das bedeutet, daß immer weniger Menschen immer mehr besitzen werden, sie durch den Besitz immer mehr Menschen in direkter oder indirekter Abhängigkeit halten und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffen wird.
Oder wir überlegen uns, wie die Gesellschaft der Zukunft aussehen soll und fangen an, diese Zukunft zu erschaffen.
Vor einiger Zeit habe ich einmal den Unterschied zwischen dem englischen und spanischen System gelesen. Das spanische System geht davon aus, daß die Welt begrenzt ist und daß man sich sein Stück davon erkämpfen muß. Es fixiert den Status Quo und basiert auf dem Gesetz des Stärkeren. Dieses System ziehen die Reichen und Mächtigen vor, denn so wird ihre Position erhalten.
Das englische System geht davon aus, daß die Welt im Prinzip unbegrenzt ist ( sie wird nur durch unser Vorstellungsvermögen begrenzt! ) und daß jeder sein Stück erschaffen kann. Mir persönlich ist das englische System lieber. Es basiert auf ständige Veränderungen und sorgt dafür, daß sich so die Machtpositionen laufend ändern können.
Wenn wir den Menschen die Sicherheit geben, mit Veränderungen umzugehen, z.B. durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, können wir eine sich verändernde Gesellschaft begründen, die wachsen kann.
Dann noch eines zur Krankenversicherung. Ich habe (da ich viel schreibe keine Ahnung wo ich das schon erwähnte) bei einer großen Ersatzkasse als Sozialversicherungsangestellter gearbeitet. 5 Jahre lang, dann habe ich hingeschmissen, wegen der von mir erkennbaren Ungerechtigkeit in diesem System.
Fallbeispiel: Ein Leiter einer Personalabteilung eines großen Unternehmens machte eine Kur(laub – nannte man das intern) – Italien – Abano Therme – zusammen mit seiner Frau. welcher Arzt verweigert einem Besserverdienenden schon die Verordnung, der sucht sich dann einen andern Arzt, also selbst verdienen und verschreiben.
Es gab Regeln für die Anwendungen, diese wurden von dem “Pärchen” nicht eingehalten. Ich lehnte die Kostenerstattung ab. Dieser Leiter rief dann den Aussendienstmitarbeiter zu sich. Dort wurde dem mein Ablehnumgsschreiben unter die Nase gehalten und erklärt – wenn er die Kur nicht erstattet bekommt, dann wird er in Zukunft den Neueinstellungen (Auszibildende und so) auf keinem Fall mehr an “unsere Kasse” verweisen. Ich wurde von meinem Vorgesetzten aufgefordert die Übernahme der Kosten zu bestätigen – ich weigerte mich – denn es gab (gibt wohl noch) eine Innenrevision. Und dann wäre es von mir ja Vorsatz gewesen, Kosten zu erstatten die ich nicht nach den Regeln der Kasse erstatten durfte. So musste mein Vorgesetzter seinen Kopf hinhalten, der hat die Übernahme dann bewilligt.
Also, die “Bessergestellten” haben mehrfach Kosten erstattet bekommen, die “Normalverdienern” ohne zu zögern verweigert wurden. So beendete ich meine dortige Karriere, bildete mich zum Organisationsprogrammierer fort und ging in die Datenverarbeitung. Lieber mit Computern arbeiten als mit Menschen. Computer machen keine Fehler, sind dazu noch unbestechlich, die Fehler machen nur die Programmierer (grins).
@#24 StefanP am 9. Februar 2010 um 14:57
@Retans
Unabhängig von irgendwelchen Sachargumenten in diesem Zusammenhang:
Warum immer versuchen sachlich gegen die Position zu argumentieren, die der Humanität entgegentritt? Nein Humanität läßt sich letztlich nicht sachlich begründen, sie kann allenfalls sachlich nach Kassenlage bemäntelnd eingeschränkt werden.
Natürlich ist der KV-Beitrag der besser Verdienenden ein Sozialtransfer (seit Bismarck meine ich so eingeführt, warum auch immer). Röslers Ausgleich für die Kopfpauschale würde ja sogar explizit alle die,die heute weniger als die Pauschale zahlen, zu Sozialhilfeempfängern machen.
Ich habe immer den Höchstbetrag in der KV gezahlt und mich nie darüber beklagt. Ich finde das aus sozialen Gründen in Ordnung. Einen Beitritt zu einer privaten Kasse habe ich abgelehnt. Als ich damals am Mittagstisch darüber diskutierte wollte mir doch jemand erzählen die seien preiswerter, weil sie effizienter seien. Ich hingegen wußte, das sie ihre Kunden auswählen nach Gesundheit und das das der entscheidende Kostenaspekt ist, Es herrschte betretenes Schweigen! (am Mittagstisch)
Übrigens um den politischen Kontrahenten nicht einfach der Inhumanität zu bezichtigen (das ist ja ein starker Anwurf) könnte man die Überlegung zugestehen, das humanistischer Überreifer Schaden anrichten könnte. Beim bisherigen System der KV-Beiträge kann ich das allerdings nicht entdecken. Deshalb sehe ich absolut nicht ein, warum diese letzte (formale) Bastion der Solidarität auch noch zerstört werden soll.
@Harry Haller
@Beate
Der Satz von 250 EUR sind Durchschnitt. Ein alleinverdienender Familienvater mit zwei Kindern müsste rechnerisch 1.000 EUR im Monat zahlen. Das tut keiner, der Ausgleich erfolgt über die gutverdienenden Alleinstehenden und Doppelverdienerpäarchen, deren Anreiz damit erhöht wird, das System zu verlassen. Ich selbst bin privatversichert, zahle selbst 400 EUR incl. Pflege und für meine Kinder jeweils 160 EUR plus jährliche Rückerstattung zwischen 350-400 EUR. Das ist nicht unbedingt viel teurer als die GKV.
Über den Steuertopf sind die Besserverdiener zudem an den Familienkosten kräftig beteiligt, ohne selbst davon zu profitieren – eine Frage, die dem BVerfG zur Entscheidung vorliegt.
Die Kopfpauschale macht den Sozialtransfer transparent, dagegen kann nur jemand etwas einwenden, der etwas gegen Transparenz hat.
Das Urteil ist eine Bestätigung für die Linkspartei und eine Schnande für die (Sozial)demokratie.
Über Nacht waren die Sozialdemokraten mit der CDU in der Lage, den Banken Milliarden in ihre Tröge zu pumpen, aber in fünf Jahren nicht fähig, für die Zukunft des Landes, und das sind die Kinder, eine tragfähige und würdige Lösung zu finden.
Die SPD hat sich unter Müntefering zu einem antisozialen Schmuddelkassiber der CDU entwickelt.
Die von Leyen gellt heute ins Mikrofon, das dieses Urteil nun eine Lösung bietet.
Für was sind die im Amt?
So ist es. Zusätzliche Leistungen für Kinder, und schon das wird mit ein paar Milliarden reinhauen.
Abgesehen davon ist es wirklich ein erschütternder Beweis für die schwindende Bedeutung Deutschlands in einer sich stark wandelnden Welt, wenn den Leuten nichts anderes einfällt, als wie besessen – come rain or shine – über die Arbeitslosenkompensation zu diskutieren. Ein ähnliches Indiz wie die drastische Vergreisung.
Was mich mal interessieren würde: Existenzminimum ist Existenzminimum. Eigentlich dürfte es dann darunter keine Sanktionierungen mehr geben. Haben die Richter dazu was gesagt?
Ansonsten wird man genau beobachten müssen, wer mit der Erarbeitung eines Regelwerks beauftragt wird. Wird das jetzt heimlich im Kämmerchen von Frau von der Leyen gezimmert oder gibt es eine öffentliche Diskussion? Dürfen die Sozialverbände ihre Expertise einbringen, etc.
Wenn die Medien natürlich nur noch das Lohnabstandsgebot diskutieren und dann auch noch falsch herum rechnen, nämlich den Hartz-IV-Satz an den niedrigen Löhnen orientieren und nicht umgekehrt, sieht’s natürlich schlecht aus.
Man sollte also fröhlich dagegen argumentieren und offensiv diskutieren, wie hoch ein Mindestlohn sein muss, damit das Lohnabstandsgebot gewahrt wird.
So ein Wischi-Waschi-Urteil war doch zu erwarten. Es wurden soviele Interpretations-und Auslegungsmöglichkeiten geschaffen; das wird sich die Regierung nutzbar machen um die Leistungen als ganzes zu kürzen. Vielleicht eine kleine Erhöhung in einer unbedeutenden Position hier oder ein kleines Schmankerl dort, aber in der Summe wird es künftig für Hartz-IV-Bezieher weniger, da bin ich mir sicher. Bleibt nur zu hoffen, dass schwarz/gelb in NRW abschmieren wird. Eine Bundesratsmehrheit der Vespen verträgt dieses Land auf Dauer nicht.
Tja..da hat der Nutten-Peter es doch tatsächlich geschafft, ganze Politikergenerationen zu beschäftigen. Welch eine Ironie…
…@StephanP
Artikel 5GG ist ein sehr hohes Rechtsgut. Hat aber den Nachteil, dass auch Unpersonen von Ihrem Format zu Wort kommen dürfen. Wieso schreiben Sie nicht bei ef-online? Dort wären Sie besser aufgehoben, weil unter Ihresgleichen…unter Schlangen und Skorpionen.
Ein besonders perfides Beispiel dafür wie innerhalb einer
Gruppe “Erwerbstätige” gegen “Erwerbslose” gehetzt werden!
[Man beachte die Wortwahl]
Wer sich noch an die gesellschaftliche Stigmatisierung
alleinerziehender Mütter bis in die 70er Jahre erinnern
kann, erkennt auch wie mittlerweile manche Ökonomen die
Rolle von Pfaffen eingenommen haben und welche
Monstranz sie vor sich hertragen.
Von welchem neoliberalen Messdiener dieser FAZ-Hetzartikel
hier zitiert wurde, muß man nicht mehr erwähnen, auf
eine ‘Zweitverwertung’ sollte man in diesem Blog aber
verzichten. Laßt Euch nicht verarschen!
Zurück zum Thema z.B. —> @27
@#37 ZwischenSpeicher am 9. Februar 2010 um 16:44
Eine außerordentlich, nicht nur human gebotene, nein auch sachlich vollkommen berechtigte Frage. Ich habe diese Frage auch schon privat gestellt und auch Heiner Geißler hat das meine ich als verfassungswidrig gebrandmarkt.
Ob es das ist weiß ich nicht, aber in der Tat auch ich frage mich, wie man das Existenzminimum sanktionieren kann? Könnte es sein, das die Sanktionierten, falls wirklich keine Rücklagen vorhanden sind, Sachmittel beantragen können, um das Verhungern zu verhindern? Oder ist vorher erschnüffelt worden ob der Kontostand den Betreffenden die Sanktion überleben läßt?
@StefanP
Was Blöderes ist dir auf die Schnelle nicht eingefallen? Die Schweizer haben beispielsweise keine solch guten Erfahrungen mit der von dir gepriesenen “Transparenz” gemacht.
zum besagten FAZ-Artikel (StefanP (4) und weitere):
Was auch immer die Wissenschaftlerin da gerechnet hat: Die Charakterisierung als “Alleinerziehende mit einem Kind, nie gearbeitet, Hartz-VI-Geld bis zum 50. Lebensjahr” passt einfach zu keinem echten Fall. Denn welches Kind ist so lange Kind? Selbst wenn ich davon ausgehe, dass sie es bis zu ihrem 20. Lebensjahr umsorgt (Super-Glucken- Mammi) war sie bei der Geburt schon mindestens 30 (bis dahin nie gearbeitet? ) oder sie hat es früher bekommen, dann ist der/die/das mittlerweile selbst in den besten Jahren und benötigt Mammi nicht mehr. Damit ist sie auch keine “Alleinerziehende” in dem Sinne mehr, dass sie ein Kind versorgen muss. Ob ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach einer Auszeit des Kindes wegen gestiegen sind, darf natürlich kräftig bezweifelt werden, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Wie dieser Fall gerechnet wurde, bei dem Staatsgeld im Gegenwert einer Luxusvilla an eine offensichtlich ganz gerissene Schlampe (oder was sonst soll dieses Beispiel für Assoziationen hervorrufen?) gezahlt wird, bleibt die FAZ uns schuldig, und was ist eigentlich mit dem Kindsvater? Fragen über Fragen. Auf so billige Hetze sollte man nicht reinfallen.
Und deshalb, nescioquis, werde ich das Zitat hier ebenfalls nicht wiederholen. Nur darauf hinweisen, dass hinter jedem Fall eine Geschichte steht, mit der man nicht unbedingt tauschen möchte.
@#34 StefanP am 9. Februar 2010 um 16:23
Als ich hörte das die Pauschale eingeführt werden soll hatte ich 2 Gedanken.
- die Mehrzahl der Deutschen, auch denen die nicht in Sozialhilfe sind, wird also dann explizit “bewußt gemacht, daß sie Sozialhilfeempfänger sind”. Nicht schön. Diese Transparenz muß also nicht sein, das alte System funktioniert doch im Prinzip.
- der Ausgleich wird, wenn er durchgeführt wird extrem bürokratisch, was für ein Unfug also. Das ist mit dem Abzug vom Lohn heute gut und besser geregelt.
Monate später hat die CSU diese Positionen genauso oder in etwa übernommen.
Übrigens im Folgenden eine Posse mit den Hauptdarstellern Rösler und Gesundheitsökonom Günter Neubauer:
Rösler am 2.2.2010:
„Wir wollen Arbeit nicht noch teurer und das Gesundheitssystem solidarischer machen: Beides ist mit einer Prämie möglich“,
Günter Neubauer:
Solidarität ist “überholt”
Rückendeckung erhielt Rösler vom Gesundheitsökonomen Günter Neubauer, der einen radikalen Umbau des deutschen Gesundheitssystems fordert. Der Leiter des Münchener Instituts für Gesundheitsökonomik kritisierte im SWR das derzeitige solidarische System als nicht mehr zeitgemäß.
Der Solidaritätsgedanke sei “heute überholt”. “Solidarität können Sie nur praktizieren in einer stabilen Gruppe. Und die gibts nicht mehr”, so Neubauer.
Ich will Neubauers Argument zunächst nicht kommentieren. Aber der Gag ist: Neubauer
stützt
Rösler, der ja die Kopfpauschale aus Solidarität einführt (auch wenn das Gegenteil der Fall ist (sein wird)) mit der Behauptung, das Solidarität heute überholt ist. Das ist schon ein Schmankerl!
@Lenny123
Mit welcher Begründung?
Richtig, aber Grundrechte sind ja nicht tangiert.
@COPOKA
Wenn ich jetzt mal zynisch wäre, würde ich das umkehren. Wir laufen zweifelsohne auf eine Gesellschaft zu, in der nur ein Teil der heutigen Kinder überhaupt sozialabgabenpflichtige Jobs haben wird. Ich halte auch vom staatlich angespornten Vermehrungswahn nichts, da Kinder Privatsache sind. Eine Privatsache, die natürlich(!) auch gesellschaftlich getragen und damit finanziert werden muss.
Ja genau, der Fehler im System liegt in der Möglichkeit es zu verlassen.
Interessant wie “rechnerisch” und “durchschnittlich” 250€ faktisch 400€ für den einen und 160€ für Kinder wird. Transparenz? Oder quersubventioniert die PKV da etwa? Betreibt also einen Sozialtranfer zwischen den Alleinstehenden und den Familienvätern um konkurrenzfähig zur GKV zu sein?
Was willst du damit sagen? Ist das aus einem INSM-Textautomaten? Das die Besserverdienenden (die unter der Beitragsbemessungsgrenze abhängig Beschäftigten) viel bezahlen habe ich schon gesagt. Das Problem sind die, die sich aus dem SV-System verabschieden dürfen bzw. nicht daran teilnehmen. Die zahlen nämlich zu wenig.
Was denn nun? 250€ Kopfpauschale macht deine o.g. 1000€, die es im heutigen System nicht gibt. Ach ja, der “Bürokratiefeind” FDP will eine weitere Antrags- und Umverteilungsstelle, aus der dann mittels MwST-Erhöhung, die den Familienvater besonders trifft, Geld vom Finanzamt oder der GKV überwiesen wird. Der Spitzensteuersatz oder die Kapitalsteuern werden bestimmt nicht steigen.
@ 45
Eben. Ich habe vier Kinder (33, 31, 30, 27). Ich konnte meine Familie noch ernähren, bis meine Kinder erwachsen waren. Sie aber nicht mehr, denn trotz Ausbildung hat keiner einen normalen Job, von dem er sich UND seine Familie ernähren könnte. Ob meine schon vorhandenen Enkel (der Älteste ist gerade 14 geworden) es eines Tages besser haben werden? ich glaube es nicht.
Schwester und Schwager (DINKS) – doppeltes Einkommen – keine Kinder – alles klar. Aber sind die glücklicher? Nein, trotz zweimal Urlaub im Jahr jammern die über die Abgaben, halten Steuerhinterzieher und Bankster für nette Menschen. Würden sie ja auch so machen, wenn sie soviel verdienen würden. Können sie aber nicht. Deswegen jammern sie um so mehr.
Manchmal möchte ich … da gab es doch mal die APO zur Zeit der RAF… aber ich habe schliesslich eine humanistische Grundeinstellung … und fordere gerade deswegen eine gerechte Gesellschaftsform. Nein, ich werde nie mit den Wölfen heulen. Und nie glauben, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Da halte ich es mit Gandhi. – Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
@Harry Haller
Ein Solidarsystem, das nicht prinzipiell Vorteile für (fast) alle bietet, ist keines. Die Entscheidung für eine Krankenkasse ist eine Lebensentscheidung. Wenn 10 Prozent (und ein weit höherer Teil, der das System nicht verlassen darf) zu der Entscheidung kommt, dass das System zu wenig Vorteile bietet, dann ist die GKV falsch. Nicht die Möglichkeit, sich der solidarischen Versicherung entziehen zu können.
Völliger Unsinn. Erstens sind Kinder, zumindest soweit sie dem Babyalter entwachsen sind, kostengünstiger als Erwachsene. Zweitens sind das verschiedene Versicherungen, warum sollte da jemand quersubventionieren?
Wieso sollte das aus einem Textautomaten sein? Das ist eine konkrete Gerechtigkeitsfrage, die dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorliegt. Wenn der Staat beschließt, dass die Versicherungskosten für Familienmitglieder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind, dann ist kaum einzusehen, warum deren Finanzierung sich nur auf diejenigen erstreckt, die in der GKV sind. Schließlich zahlen auch die PKV-Versicherten Steuern. Meist sogar mehr.
Das Urteil hält die aktuelle Höhe des Eckregelsatzes nicht nur für nicht evident unrureichend und damit nicht justiziabel, auch die Kritik an der Berechnungsbethode ist kleiner, als von mir erwartet.
Habe das Urteil noch nciht ganz gelesen, aber es sieht so aus, als ob das BVerfG nicht der Auffassung folgt, in dem einkommensschwächsten Fünftel der EVS seien immer auch Personen, die unterhalb des Existenzminimums lebten, sowie Sozialhilfeempfänger (die Zahl der GEZ-Befreiungen indizieren das).
Lediglich das pauschale Rausstreichen/Kürzen einzelner Positionen wird kritisiert.
Die Reaktionen einzelner Vertreter von Schwarzgelb deuten es schon an (“Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe der Regelsätze und Berechnungsmethoden im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Künftig müssen wir nur viel besser und im nachvollziehbarer begründen, wie die Regelsätze im Einzelnen zustande kommen”): Alles wird bleiben, wie es ist (außer für Kinder).
Damit ist der Rechtsweg nun erschöpft. Andere Abhilfe ist nicht mehr möglich. Das Urteil ist ein Freibrief für alle HartzIV-Betroffenen, das Recht in die eigene Hand zu nehmen.
Gnade uns Gott
bin für die sofortige mobilmachung des pöbels…
revolution bzw. bürgerkrieg ist die einzige alternative gegen die polit- und rechtsmafiösis. alles andere ist wischiwaschi…
@StefanP:
Welch hanebüchener Unfug schon wieder. Ein Solidarsystem bietet für jeden Vorteile, nämlich Absicherung im Falle einer Krankheit.
Sorry, wenn ich hier einigen Postern auf den Füßen herumlatsche, aber die Betreffenden sitzen dem gleichen Irrtum auf, wie der CDU-Bundestagsabgeordnete, der heute im DLF-Interview verkündete, das BVerfG hätte das Lohnabstandsgebot nicht außer Kraft gesetzt.
Das ist ein Postulat. Das gibbet überhaupt nicht. Ein Märchen wie die Fraktionsdisziplin. Gäbe es das Lohndingens wirklich, existierten Stundenlöhne unterhalb 4,50€ überhaupt gar nicht…
PS: Ich kann meinen eigenen Beitrag als irrelevant markieren. Davon würde ich aber gern Abstand nehmen.^^
@Klinke #52
Sowas heißt nicht Solidarsystem, sondern schlicht Krankenversicherung. Unbestritten eine sinnvolle Einrichtung. Ob es zugleich auch die richtige für soziale Umverteilung ist, das ist fraglich.
- Gut, wir schweifen ab.
@Karl-Heinrich:
Gut, Zweiteres ist Teil des Ersteren. Aber wenn schon der Propagandaprofi die Begriffe nicht scharf abgrenzt, nehme ich mir diesen Luxus auch heraus.;-)
@Klinke
Solidarsystem ist der übergeordnete Begriff. Das “Solidarsystem” GKV sieht ein nennenswerter Teil der Gesellschaft als nicht vorteilhaft. Das sollte Grund zum Nachdenken geben. Nicht über Beitragsbemessungsgrenzen und Zwangsauflagen, sondern über die Ausgestaltung.
dazu folgendes: Bei Kürzungen von mehr als 30 % kann der Träger Sachleistungen und geldwerte Leistungen (Lebensmittelgutscheine u. a.) gewähren. Das Ermessen des Trägers dürfte aber im Regelfall aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Null schrumpfen und Leistungen gewährt werden müssen, wenn der Betreffende keine anderen Reserven hat. Leben minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, sollen Sachoder geldwerte Leistungen (an ab 25- Jährige) erbracht werden.
@StefanP:
Schon klar. Hat Karl-Heinrich dir und mir gerade erklärt.
Damit spielst du wohl auf asozialen Unfug wie die Einführung einer Kopfpauschale an, oder?
Träume ich oder ist das Lohnabstandsgebot gar nicht Teil unserer Verfassung.
Der Begriff taucht nicht im Urteil auf.
Aber in vielen Kommentaren der Medien zum Urteil.
Haben die das Urteil nicht verstanden?
Das Sozialstaatsprinzip aus Sicht eines 10.000 Euro Richters und eines 650 Euro Proleten muß mindestens im tatsächlichen Verfügungsverhältnis 10:1 betragen.
Ich wette, die Kammer ist in ihrer sozialdarwinstischen Leitlinie und Grundannahme im Beratungszimmer davon ausgegangen, daß Flüchtlinge in Deutschland mit weniger als H4 auskommen müssen, und somit alle anderen überflüssigen Restproleten und deren Kinder in Deutschland als H4 Bezieher in Reichtümern schwimmen.
Das ist Klassenrecht in seiner schönster Form, die wenigstens alle Illusionen an einen Ausgleich zerschlägt, und die diesem Faustrecht von oben, ein Faustrecht von unten in der Zukunft entgegenwachsen lässt.
Was soll man dazu noch sagen? ICH, ICH, ICH und mein Blick reicht bis zum Tellerrand. Mein Tipp: Beamter. “Lebensrisiken” ist ein Fremdwort. Bedürftigkeit ein nicht vorstellbarer Zustand.
Naja, ist auch egal, die Diskussion mit jemandem, der sich immer übervorteilt fühlt und in Bedrängnis geratene Menschen nur als Sozialschmarotzer sich vorstellen kann, der vermutet in anderen Menschen nur das Spiegelbild seiner selbst.
Hier nochmal ne interessante Studie.
http://www.diw-berlin.de/documents/publikationen/73/38620/dp210.pdf
Entschuldige den rauhen Ton; ich habe grade den Fehler gemacht, auf der FAZ-Seite die Kommentare durchzulesen und lasse es nun hier raus.
Damit lasse ich es aber auch bleiben.
Grüße
Das ist nicht wahr. Man bezahlt halt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings könnte man die imho schon ein wenig anheben. Diejenigen, die sich hier so lautstark über “Bananenrepublik” auslassen, könnten sich einmal überlegen wie hoch eigentlich ihr effektiver Beitrag zum Sozialstaat ist. Ohne direkt IMSN (oder wie das heißt) rumzuprangern. Nach wie vor handelt es sich bei der Einkommensverteilung der Bundesrepublik um eine der ausgeglichsten der Welt.
Ich fänds gut, wenn die Kinder von Hartz 4 Empfängern mehr Geld bekommen würden.
Mit der Kopfpauschale setzt sich die FDP ohnehin nicht durch.
Arbeit gibts übrigens genug. Kandidaten mit den entsprechenden Erfahrungen und Kenntnissen stellt mein Arbeitgeber etwa sofort ein. Müssen halt schauen wie wir die Leute ausgebildet bekommen.
Mit ganzen Tag darüber nachsinnen wie schön es wäre als reicher empfundene Menschen etwas wegzunemen a la Beate und andere, füllt die Sozialkassen jedenfalls auch nicht.
@#52 Klinke am 9. Februar 2010 um 18:38
@StefanP:
Vollkommen richtig: Auch ein Gutverdienender, könnte i. a. nicht jeden Schicksalsschlag mit dem zu diesem Zeitpunkt, aus an gesparten Beiträgen erspartem Vermögen abfangen. Auch die privaten KV’en bieten deshalb (zumindest für Junge) ein eigenes preiswerteres Solidarsystem.
Aber es ist von Solidarität die Rede. Was soll im Hinblick auf Solidarität eigentlich die Kopfpauschale? Einerseits freuen sich diejenigen, die die jetzige Solidarität zunächst verlassen können und weniger als bisher zahlen (der nächste Schritt wäre, das jeder die vollen Behandlungskosten (je nach Schicksal) selbst trägt, aber da das wie im Zitat festgestellt niemand kann, ist das wohl tabu).
Die, die mehr als bisher zahlen, sollen angeblich aus Steuergeldern bezuschußt werden. Es ist von 40 Mrd die Rede. Diese 40 Mrd, sollen nicht aufzubringen sein. Aber momentan werden sie doch aufgebracht. Aber bei unveränderter Lage wäre das Geld (an Steuereinnahmen) dann tatsächlich nicht vorhanden. Es ist ja auf den Konten derjenigen gelandet, die durch die Pauschale weniger zahlen als bisher.
Es gibt i.w. 2 Möglichkeiten:
- man schießt aus Steuern 40 Mrd zu. Diese fehlen dann an anderer Stelle, die 40 Mrd sind ja immer noch auf den Konten der durch die Pauschale Entlasteten.
- man erhöht die Steuern um 40 Mrd Euro. Dann könnten die durch die Pauschale Entlasteten ein wenig davonkommen, denn sie müssten ja nicht alleine für den Sozialausgleich aufkommen. Die Ausgeglichenen gleichen sich dann zum Teil selbst aus und es werden weitere Gruppen belastet.
Die Steuern will die FDP aber nicht erhöhen.
Ein größerer Schwachsinn als diese Pauschale ist mir noch nie untergekommen. Es sei denn man kann mich eines Besseren belehren oder mir ist ein Argumentationsfehler unterlaufen! Unglaublich was Politik sich alles leisten kann! Also ich kann mir vorstellen, das durch die gesparten Beiträge ein sich selbst tragender Aufschwung entfesselt werden soll. Aber bitte den Ablauf soll man mir genau begründen. Denn die, die durch die Pauschale mehr zahlen müssen, können weniger konsumieren oder?
Einen “Sinn” hätte die Pauschale höchstens ohne Sozialausgleich, wenn man halt die weniger Betuchten höher belasten will. Das hat soweit ich es mitbekommen habe, die Schweiz gemacht, mit der Folge, das die weniger Betuchten nicht mehr können.
das BVerG wird sich hüten konkrete Zahlen zu nennen oder die momentanen H4 Zahlung als zu niedrig bezeichnen, geschweige denn konkrete Vorschläg zu machen. Dies ist auch nicht seine Aufgabe. In Wirklichkeit würde auch nicht viel passieren, wenn man das Urteil vom BVerG einfach nicht beachten würde, es hätte keine Möglichkeiten Strafen zu verhängen oder mit sonstigen Konsequenzen zu drohen. Das BVerG was auf dem Spiel steht wenn es hier ständig nach Verbesserungen schreit, wer sagt denn das die Änderungen 100% mit dem Grundgesetz konform sein werden, eine neue Klage ist ja schon fast absehbar.
Es wird sich zeigen was sich jetzt (bzw nächstes Jahr) ändern wird, vermutlich und leider nicht viel.
@SF, #45
Ja, ausgerechnet dann, als die Produktivität in der Gesellschaft ein nie da gewesenes Niveau erreicht, gewinnt plötzlich das Ideologem der Entsolidarisierung an Popularität in der Politik. Das ist doch Absurdistan².
Ich kann es schon verstehen, dass die selbsternannten Leistungsträger und ihre Zuträger aus der Politetagen das alles für sich alleine beanspruchen, das ist und bleibt jedoch die Leistung gesamter Gesellschaft.
Nein, mit Vermehrungswahn oder gar Vermehrungsförderung hat es nichts zu tun. Nur eine Minderheit würde sich durch höheres KG zur Vermehrung angetan fühlen.
Kindererziehung in ggw. Verhältnissen ist halt verdammt kostspielig und die Gesellschaft braucht nun mal gesunde und gut gebildete Kinder, um eigenen Wohlstand auf Dauer zu sichern. Wenn Millionen von Kindern ohne Not durch die Armut in die “Generation Doof” hineingedrängt werden, dann kommt es künftig allen teuer zu stehen. Auch jenen “Leistungsträgern”, die sich mit ihren zusammengerafften Vermögen in gated Communities zu verschanzen hoffen.
Ja, Kinder haften nicht für ihre Eltern. Wenn ein Kind das Unglück hatte, in prekäre Verhältnisse hineingeboren zu sein, kann und sollte ihm nur die Gesellschaft daraus helfen. Genau das tut diese Gesellschaft aber nicht und denkt nicht mal daran. Es werden stattdessen über Nacht Abermilliarden “gefunden”, um aus dem Ruder gelaufene Spielkasinos zu retten, aber für die Bildung und Erziehung “fehlt” dieser Gesellschaft angeblich am Geld. Es fehlt aber nicht am Geld.
@Axel:
Eben. Das Problem von P. ist, dass er nur mit dem Geldbeutel denkt und keinen Gedanken daran verschwendet, was morgen passieren könnte. Aber dieses Problem teilt er sich mit allen seinen Geistesgenossen.
Ich bin gespannt, ob sich Frau Merkel nach dem spiegelfechter richtet und wirklich die Regelsaetze stark kuerzt. Die Einfuehrung von Hartz IV hat der SPD nachhaltig geschadet und eine weitere Kuerzung wuerde m.E. nach auch der CDU und mehr noch der CSU Waehlerstimmen dauerhaft kosten.
Ich vermute, die Regierung wird stattdessen die Regelsaetze marginal erhoehen, schon der Kosmetik zuliebe und um die SPD zu aergern. Zudem werden irgendwelche Bildungsgutscheine etc. fuer Hartz-IV Kinder erfunden frei nach dem Motto: Hartz-IV Familien brauchen einen wohlmeinenden Vormund, sonst versaufen sie doch sowieso alles. Das ist m.E. eher nach dem Geschmack unserer Arbeitsministerin und erfreut auch die Boulevard-Presse.
@Axel und andere
Es geht nicht darum, was ich denke. Übrigens auch nicht, wie Sie werten:
Der Punkt ist, dass 10 Prozent definitiv ein anderes System für vorteilhafter ansehen und das in einer sehr langfristigen Perspektive. Nimmt man noch jene hinzu, die gern aus der GKV rauswollen aber nicht dürfen (vorsichtig geschätzt weitere 10-20 Prozent) und jene, die aus Kostengründen gerne im System verbleiben aber mit den Leistungen unzufrieden sind, so gibt es einen wesentlichen Teil der Gesellschaft, die mit diesem Solidarsystem unzufrieden bis sehr unzufrieden sind. Die Zufriedenheit steigt mit abnehmendem Einkommen. Und dahinter steckt keine wirtschaftlich-egoistische Erklärung?
Wir verlieren vor lauter Solidarität den Überblick. Unser Steuersystem ist progressiv ausgestaltet aus dem Solidaritätsgedanken der wirtschaftlich Stärkeren mit den Benachteiligten. Im Rentensystem denken wir auch solidarisch, die Jungen sollen für das Altersauskommen der Älteren zahlen, die finanziell besser Betuchten für die Schwachen. Dann kommt das Krankenversicherungssystem. Wir verlieren den Überblick, wer von was begünstigt ist und wer zahlt. Politisch können wir das vielleicht ausblenden, der Einzelne tut es keineswegs. Erst recht nicht, wenn es um langfristige Anlagen wie die Sozialversicherungen geht.
Ich kenne viele, die aus der Rentenversicherung flüchten würden, so sie nur könnten. Das gleiche gilt für die GKVs. Allerdings kenne ich wenige, die der Arbeitslosenversicherung den Rücken kehren würden, da stimmt wahrscheinlich das Preis-/Leistungsverhältnis. Doch was ist das für ein perverses Solidarsystem, wo man die Menschen massenweise hineinzwingen muss, weil sonst keiner mitmachen würde? Menschen sind solidarisch, man muss sie nicht dazu zwingen. Muss man erheblichen Zwang aufwenden, stimmt das System nicht.
Zurück zur Kopfpauschale: sie macht nur transparent, was die tatsächlichen Kosten für den einzelnen sind. Sicher, besser wäre noch ein privates Versicherungssystem, aber die Kopfpauschale ist ein guter Schritt. Was haben Sie bitte gegen Transparenz? Wenn das Jahr um ist, haben Sie im Schnitt 3 000 – 3 300 Euro Kosten durch Arztbesuche, Medikamente und anderes verursacht. Sie bekommen dafür eine Rechnung, die Ihnen sagt, was Sie gekostet haben. Warum wollen Sie das nicht wissen?
40 Milliarden Euro. Wissen Sie, was 40 Milliarden Euro sind? Ein Beispiel von Friedrich Merz (“Mehr Kapitalismus wagen”) zu dem rasant steigenden Risiko durch die Verfettung der Gesellschaft:
Doch wie wollen Sie die Kostenersparnis hinbekommen und das System unter Kontrolle halten, wenn es egal ist, ob Sie 90 oder 110 Kilo wiegen? Die so sozial Engagierten ruinieren die Sozialsysteme und den Solidaritätsgedanken durch permanente Überforderung. Auch das ist möglich.
Mein Verständnis der Begründung ist etwas anders:
Das bedeutet nicht, die Beträge seien in Ordnung, sondern aus der Betragshöhe lässt sich Verfassungswidrigkeit nicht unmittelbar ableiten — sondern stattdessen aus der willkürlichen Herleitung derselben.
Das Verfassungsgericht hat gar nicht die Kompetenz, zur Höhe auch nur eine Empfehlung zu geben. Sondern es muss sich beschränken auf Einhaltung des Grundgesetzes. Und das hat es auch getan, indem es Transparenz bei der Bedarfsermittlung einfordert. Diese können du und ich überprüfen. Unterm Strich sollte zwangsläufig eine Erhöhung der Beträge herauskommen.
@StefanP:
Ich bereue es schon wieder, mich auf die Niebelkerze mit der KV eingelassen zu haben. Aber immerhin ist es belustigend, wie viel Blödsinn du in nur einen Beitrag packen kannst (#68). Schon wieder dieses dümmliche Pseudoargument mit der Transparenz, “perverses Solidarsystem”, usw. Stefan! Mir graut vor dir!
@StefanP #68 (quoting F. Merz):
Also, wenn wir jetzt schon dermaßen OT sind, kann das hier auch nicht mehr schaden (ist auch interessanter als immer nur Hartz, Hartz, Hartz):
Könnte sein, dass Merz da schief gewickelt ist. Immer empfehlenswert bei scheinbar in Stein gemeißelten Ernährungsregeln ist Udo Pollmer:
@Freedom Lemmy
Den Reicheren immer mehr zu schenken und die Ärmeren immer mehr zu verarmen, leert die Sozialkassen. Allerdings sind neoliberale Spackos zu blöde, das zu begreifen, weil es nicht mit ihrer Religion kompatibel ist.
Ein sogenannter “Aufstocker” heißt: Private Unternehmen werden mit Steuergeldern quersubventioniert und obendrein wird noch nicht einmal etwas in die Sozialkasse gezahlt.
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Diese Neolibsekte, die unseren Planeten befallen hat, ist im Wortsinne das asozialste Pack, welches die Welt jemals gesehen hat.
@#68 StefanP am 9. Februar 2010 um 21:05
@Klinke #70
Ich weiß diese “Nebelkerze” gehört nicht zum eigentlichen Thema, aber sie gehört wie Hartz IV im weiteren Sinn zum Thema Solidarität, und deshalb sollte man Unklarheiten und Verfälschungen nicht stehen lassen.
Also ich habe (trotz Müdigkeit) zumindest in meinem Diskussionsstrang den Überblick noch. Ich hatte den Aspekt der Solidarität in einen anderen Zusammenhang gestellt. Noch müssen ja Politiker in der Öffentlichkeit oft die Solidarität beschwören, auch wenn es eine Leerformel ist.
Ich hatte in #44 darauf hingewiesen, das Rösler selbst die Kopfpauschale als solidarisch anpreist. Der Gesundheitsökonom ihn paradoxerweise stützt mit dem Hinweis darauf, das Solidarität passe sei. (so was nennt man einen Widerspruch) Und habe dann (Rösler) gefragt worin die Solidarität der Kopfpauschale liegt.
Die Antwort von Ihnen war, sie sei transparent. Immerhin das ist eine Antwort! Denn:
Ja das ist das Argument, das die Leute das System ausnutzen, weil es anscheinend nichts kostet.
Und die Bezahlung der Kosten, soll die Leute abschrecken zum Arzt zu gehen.
Wenn man beim Arzt ist, vergißt man, das das vom Lohn abgezogen wurde. Ich kann nur sagen Rösler will immer noch (vielleicht nur vorgetäuscht) einen Ausgleich und spricht nach #44 von Solidarität. Wenn Sie da einen Schritt weiter sind, muß ich das zur Kenntnis nehmen. Meine Haltung kennen Sie ja.
Ich meine es war davon die Rede, daß 40 Mrd als Sozialausgleich nötig sind, für diejenigen die bei der Kopfpauschale draufzahlen müssen. Die Kassen haben ja durch die Pauschale ihre Einnahmen bereits gedeckt. Aber die weniger Betuchten, haben dann dazu 40 Mrd mehr beigetragen als bisher. Das sind dann eben 40 Mrd.
@Axel
Sie sagen es: man soll Falsches nicht stehen lassen. Wenn Sie noch den Überblick haben – kein Ökonom hat den mehr. Kein Ökonom, hauptberuflich damit beschäftigt, Kosten und Erträge zuzuordnen, kann im Sozialstaat Deutschland beziffern, welche gesellschaftliche Gruppe welche Vorteile in Summe erhält, wer was zahlt. Verheerend, um soziale Ziele zu erreichen.
Beim Blick auf die Fakten sind wir damit so weit entfernt wie Deutschland von 40°C Außentemperatur. Die Deutschen gehen so häufig zum Arzt wie kein anderes Volk der OECD. Normal? Eher krank und vor allem teuer. Teuer auf Kosten der gesundheitlichen Maßnahmen, die irgendwann notwendig werden. Sagen Sie mir, warum die Deutschen viel häufiger zum Arzt rennen und trotzdem nicht gesünder sind. Ich weiß keine andere nachvollziehbare Antwort als das wirtschaftliche Motiv: weil es nichts kostet. Kennen Sie das Münchhausensyndrom? Auch das gibt es sehr verbreitet in diesen Breitengraden.
40 Milliarden sind ungefähr ein Fünftel des Einkommensteueraufkommens. Der Staat schießt derzeit bereits 14 Milliarden Euro den gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der Familienmitversicherung zu. Unter diesem Blickwinkel sind 30-40 Milliarden Euro, die man einerseits aus dem System entlastet um es über die Steuer wieder zu belasten, nicht sonderlich viel. Außerdem muss klar sein: solche zukünftigen Kosten wie die Diabetes-Betreuung wird nicht einfach über das Solidarsystem ausgeglichen werden können.
All das ist kein Ausweis besonderer Verantwortung der Bürger.
@StefanP:
Unbelegte Aussage. Wer hat es überhaupt versucht?
Wieder Unfug: Sieben von zehn Deutschen gehen nur im absoluten Notfall zum Arzt. Stattdessen konsultieren sie immer häufiger das Internet – vor allem auf der Suche nach Hausmittelchen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Leute in (auch von dir zu verantwortenden) sozial kalten Zeiten immer kränker werden. Vor allem psychische Krankeiten nehmen doch in marktradikalen Tagen immer mehr zu.
Du blendest wieder die Wirklichkeit aus. Die Steuern werden nicht erhöht, um das Geld nachträglich wieder hereinzuholen.
@#74 StefanP am 9. Februar 2010 um 22:55 – - Permalink
Was heißt: “es über die Steuer zu belasten?”. Werden die Steuern um 40 Mrd erhöht? Die FDP will doch keine Steuererhöhung? Die fehlenden 40 Mrd verbleiben doch zunächst bei denjenigen die jetzt weniger zahlen. An diese Mrd kommt man doch ohne Steuererhöhung zunächst nicht ran. An einen Teil der 40 Mrd kommt man nur über indirekte Steuern, wenn die Entlasteten die Entlastung ausgeben. Aber die Belasteten geben weniger für andere Dinge als Gesundheit aus, bringen also weniger indirekte Steuereinnahmen. Wenn man die 40 Mrd einfach ohne Steuererhöhung aus dem Steueraufkommen entnimmt hat man doch 40 Mrd weniger für andere Dinge. Ich las gerade, das die Bild-Zeitung meint es könnten 10 Mrd Kosten durch das Gerichtsurteil entstehen. Wenn das alles kein Problem ist, warum macht man sich dann Sorgen wegen der Kosten?
PS:
Also ich habe schon ein wenig Angst, das mir ein Argumentations-Flop unterläuft, aber was solls den gebe ich dann ja sofort zu.
@Klinke
Umso schlimmer. Dass die Deutschen die meisten Arztbesuche aufzuweisen haben, ist Fakt. Offensichtlich wissen sie vor lauter (eingebildeten) Krankheiten weder ein noch aus, wenn sie daneben noch auf Internetkonsultationen angewiesen sind. Wir sind scheinbar ein krankes Volk.
Tatsächlich. Deutschland ist das marktradikalste Land der westlichen Hemisphäre (hihihi, das glauben selbst Sie nicht!). Und: noch stärker von den sozial kalten Zeiten sind Frauen betroffen, die gehen nämlich weit häufiger zum Psychiater, obwohl sie weniger erwerbstätig sind als Männer. Die erkälten sich sozusagen am Fernseher. ;-)
Erlauben Sie mir den Satz: Sie glauben, Sie sind allein auf der Welt und der Gartenzaun ist das Ende der Welt.
@Axel
Nein, das geht nicht und das will auch keiner. Merkel hat Rösler aufgeben, das aufkommensneutral zu machen. Somit wäre die Kopfpauschale für diese Legislatur tot. Natürlich muss das über Erhöhung des Steueraufkommens laufen, der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer. Und wie es sich bei einem solidarischen Tarif gehört: für jeden.
Diese 10 Milliarden geistern jetzt überall herum, weil es die einzige Zahl ist die wissenschaftlich in dem Zusammenhang gerechnet wurde.
@#57 Seraphine am 9. Februar 2010 um 19:04
Über der ganzen “Nebelkerze” der Kopfpauschale bin ich noch nicht dazu gekommen, hierzu Stellung zu nehmen.
Ja das sind die Bestimmungen, die unseren Staat bei aller Kritik immer noch als “human” und “gerecht” erscheinen lassen. Und es ist gut das es Sie gibt, denn im Notfall kann man sich tatsächlich auf sie berufen. Aber in der Realität, versucht man diese Bestimmungen auszuhebeln.
Beispiel: Ein Thyssen-Arbeiter ist geschieden und lebt mit einer neuen Lebensgefährtin und deren Kindern zusammen. Da er für Unterhalt zahlen muß, reicht das Geld für die neue Lebensgemeinschaft nicht. Er stellt Antrag auf Hartz-Leistung.
Die Bestimmung ist: In einem solchen Notfall muß die Behörde sofort zahlen. Was passiert? Die Behörde leistet nicht. Sie gibt dem Mann den “Tipp”, er solle bei Thyssen kündigen und eine Leiharbeit annehmen, um mehr zu verdienen. Der Mann weiß aber, das er die 17 Euro die er bei Thyssen bekommt, in der Leiharbeit nicht bekommt. Erst durch Hilfe eines Ombudsmannes, kommt er verspätet zu seinem Recht.
Hartz IV ist nicht nur grundlegend “inadäquat”, diese Ungeheuerlichkeiten in der Praxis des Systems haben Methode. Das sind keine Einzelfälle. Das ist die Folge, wenn man wie Hartz IV ein System auf Lügen über die Realität aufbaut, wie z. B. der Lüge, das die Arbeitslosigkeit am zu spendablen Sozialstaat läge.
@StefanP:
Es gibt hierzulande nur viele kranke Ideologen.
Nun, erlaube mir den Satz: Bei dem Blödsinn, den du hier schon so oft abgesondert hast, könnten böse Menschen meinen, du leidest am Baron-Münchhausen-Syndrom ;-)
Als ich die Reaktion von v. d. Leyen zum Urteil las, war ich perplex.
“Von der Leyen schloss aus dem Karlsruher Urteil, es sei wichtig, dass auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern ihre Bildungschancen wahrnehmen können”.
War das vor dem Urteil eigentlich nicht klar?
OK ich weiß es gibt Leute die verbreiten, das Kinder aus sozial schwachen Familien nicht bildungsfähig sind, aber die Regierung kann doch diese Position nicht vertreten haben.
Ich weiß jetzt nicht, ob von der Leyen sich so ausgedrückt hat oder ob sie so interpretiert wurde? Entweder stimmt bei Frau v. d. Leyen was nicht, oder beim Redaktuer des Artikels, der die Absurdität der Reaktion hätte begreifen müssen. Mir fehlen in der Kürze der Zeit die Worte, das adäquater auszudrücken.
Außerdem:gab v. d. Leyen noch folgenden Retortensatz von sich:
Die Ministerin sprach von einem „guten und wichtigen Tag für die Kinder“.
Wenn man die Worte von Peter Hartz (anläßlich der Ankündigung seiner Reformen), die hier nachgeplappert werden als Wegweiser nimmt, dann ist das kein gutes Omen für die “Hartz IV-Kinder”.
“Mein Gott”: Was können sich die Politik, der offizielle Journalismus und inbesondere diese Frau alles leisten.
@ Stefanp #4
Dummheit oder Bosheit? Warum zitierst du den unsäglichen Quatsch aus der FAZ?
Mach dich schlau, wobei es noch etliche ähnlich argumentierende echte Humanisten gibt als nun grade weissgarnix.
@Degnaphta
Sehr substanzhaltig, die Polemik. Da steht nichts als Erwiderung drin, nicht, dass die Hartz-IV-Mutter gar nicht so viel bekommt, nicht dass die vergleichbare erwerbstätige Alleinerziehende gar nicht so viel Abgaben zahlt. Und es steht auch keine Erklärung darin, warum der Anteil der Alleinerziehenden, das Armutsrisiko vor Augen, so gravierend in die Höhe geschnellt ist. Es wird nicht erklärt, warum es östlich der Elbe weit mehr Alleinerziehende gibt und warum gerade in Hartz-IV-Haushalten mehr Kinder leben als sonst. (Verliert man seinen Job, wenn man Kinder bekommt?). Zehnmal nix ergibt nix oder in Ihrer Kalkulation: Boshaftigkeit.
Da war der Artikel von Gunnar Heinsohn Meilensteine besser.
@StefanP
Irgendwie erinnerst Du mich an Ebenezer Scrooge ;-)
@ StefanP
“Sagen Sie mir, warum die Deutschen viel häufiger zum Arzt rennen und trotzdem nicht gesünder sind. Ich weiß keine andere nachvollziehbare Antwort als das wirtschaftliche Motiv: weil es nichts kostet.”
Es liegt vielleicht viel eher daran , dass, im Gegensat zu früher, heute lieber behandelt als geheilt wird.
Mein Praxistest:
Ich 1950 Mandelentzündung: Landarzt kommt ,verschreibt 1 Medikament , kommt kurz vor Ende der verordneten Einnahmedauer noch einmal vorbei und gut war’s.
Kind 1980 Mandelentzündung: Arzt verschreibt 2 Medikamente und bestellt Patient am nächsten Tag in die Praxis , 1 Medikament soll am nächsten Tag abgesetzt werden dafür wird ein anderes verschrieben.
Wir haben dieses Rezept in die Tonne geschmissen und siehe da , unser Kind wurde auch so wieder gesund.
Es liegt nicht nur an den Patienten. Vergleichen Sie mal die Apothekendichte von Deutschland mit Dänemark. Da wo Ärztevertreter nicht mehr von Patienten sondern von Kunden sprechen, verwundert es doch eigentlich nicht wenn es auch dort die Menge macht.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Ihr Blickwinkel wohl mal eine Korrektur nötig hätte.
Aber geschenkt , ich weiss ja, dass Sie ein kostenbewusster Mensch sind.
Irgendwie ist es ja auch schön. Die meisten Menschen hören ja gerne auch alte Weisen.
Gruss
“Die Ministerin schloss aus dem Urteil, es sei wichtig, dass Kinder auch von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um ihre Bildungschancen wahrnehmen zu können.”
Diesmal weiß ich, das sie das tatsächlich auch so gesagt hat.
Aber von wem hat sie das? Hat das Gericht das etwa auch so formuliert?
In welchem (politischen) Kindergarten leben wir eigentlich?
@BoHey
Das liegt an den Arztbesuchen? Und das ist unique in Deutschland? Das halte ich doch für sehr gewagt. Erst wenn sich jemand krank fühlt, geht er zum Doktor. Stellt sich die Frage: warum ist die Bereitschaft dafür höher als z.B. in Spanien? Fühlen die Leute sich weniger krank? Möglich, das liegt aber kaum an der “sozialen Kälte”, wie das jemand dargestellt hat, denn Millionen Spanier haben derzeit richtig Existenznot.
Damit ist nicht gesagt, dass das deutsche Ärzte- und Apothekerverhalten so vorbildlich ist, aber auch das wäre, wenn es sich im OECD-Ausland anders verhält, eine Systemfrage. Ich bin über den Punkt ehrlich gesagt deswegen so erbost, weil ich einige (!) Leute kenne, die ohne jedes Anzeichen von Erkrankung jede Woche (!) 3-4 Arztbesuche auf der Agenda haben, einfach aus Langeweile. Wer krank ist, hat was zu erzählen, bekommt Mitleid von seinen Mitmenschen, ist beschäftigt. Wie gesagt, das ist kein Hirngespinst von mir. Und es sind keine Einzelfälle. Selbstverständlich zahlen diese Personen kaum Kassenbeiträge, aber die Kassen haben keine Möglichkeit, sie einfach rauszuschmeißen.
Solidarisches Verhalten? Iwo!
@SF
Ebenezer Scrooge war aber irgendwann kein mieses Arschloch mehr. Dieses Verbesserungspotential dürfte man bei StefanP vergeblich suchen.
@Spiegelfechter
Den Namen musste ich erstmal googeln, da ich Charles Dickens nicht mehr so präsent hatte. Und mein Namensgedächtnis ist auch lausig, Herr…
In meinem Bekanntenkreis, in meinem Unternehmen, in meiner Familie sowieso käme niemand auf den Gedanken, mich so zu beschreiben. Es hat damit zutun, dass politische Grundeinstellungen und persönliche Charaktermerkmale wenig bis nichts miteinander zu tun haben. Der “Rechte” Roland Koch gilt als ein Mensch, der sich um seine Mitarbeiter und jeden in seinem Umfeld kümmert. Der “Linke” Joschka Fischer hat vor der versammelten Presse seine Mitarbeiter im Regen stehen gelassen. Auch Humor korrespondiert nicht immer mit dem politischen Lager. Also Vorsicht mit Assoziationen bei Leuten, von denen sich nichts persönlich wissen.
StefanP schrieb #87:
was hat denn soziale Kälte mit “richtiger Existenznot” zu tun? Richtig, nix. Geh zum Beispiel nach China, dann lernst du Solidarität UND Existenznot. *Kotz* *würg* muss jetzt erstmal wieder runterkommen, nachdem ich auf dich eingestiegen bin… *brech*
@Axel
Das Gericht hat in dem Urteil tatsächlich dem Normengeber weitgehende Freiheiten eingeräumt, wie er das Existenzminimum in Würde für Kinder sicherstellt. Dies kann eben über kostenlose Leistungen der Gesellschaft wie freien Eintritt und Gutscheinen erfolgen. Angesichts der desaströsen Erfahrungen mit der Bekämpfung der Kinderarmut erscheint dies als vernünftiger Weg. Wir müssen weg davon kommen, dass man ggf. mit Kindern das Haushaltseinkommen aufbessern kann.
@caf
Also, ich fahre gut damit, sein Gerülpse nicht zu lesen. Ich lese nur manchmal die Antworten auf seine [Selbstzensur].
In den Kommentaren tummelt sich mittlerweile viel off topic. Darüber hinaus viel Selbstreferentielles. Vielleicht hilft zum Vergleich, und um wieder zum Ausgangsthema zurückzukehren, ein skeptischer Artikel zum Hartz4-Urteil:
http://bit.ly/cwbtX4
@Kuro
Wieso sollte das Gericht genaue Vorgaben machen, wo dies Interpretationssache ist, was einem Leben in Würde entspricht? Sie haben bei Wahlen die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen zu treffen. Wenn wir als Gesellschaft unbedingt einen Mindestlohn von 10 Euro, keinen Arbeitszwang für Langzeitarbeitslose und eine drastische Erhöhung des sozialen Regelsatzes wünschen, so gibt es nichts Leichteres als das. Leichter, als eine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht. Einfach am Wahltag die passende Partei wählen, die das anbietet und schon sollte das laufen.
Statt dessen jammern die Unterlegenen, wenn schon nicht auf dem Weg der demokratischen Wahl, dann sollten die eigenen Vorstellungen halt auf juristischem Wege durchgesetzt werden. Irgendwie erinnert das an Länder, mit denen man lieber nichts zu tun haben möchte.
@schwitzig
Ich lese seine widerlichen Kommentare ja normalerweise auch nicht, manchmal bin ich aber unaufmerksam und lese einfach beim scrollen weiter :(
@StefanP
Na das lässt ja hoffen – vielleicht verbirgt sich hinter der ultraneoliberalen Schale doch ein menschlicher Kern ;-)
[...]Was man nach einem solchen Urteil herauslesen kann, ist nicht nur die Verfassungswidrigkeit – man liest auch die Mittelmäßigkeit derer heraus, die Gesetze ohne jede soziale Verantwortung vorantreiben und erlassen. Man liest Ignoranz und Desinteresse heraus, ebenso Einfältigkeit und Dünkel. Ja, die vollständige Arroganz der Machthabenden schlägt durch.[...]
http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/02/armut-abgeschafft-ein-leben-in-luxus.html
@ stefanp #83
Brainwashed oder mindfucked? Oder eher: washing or fucking? Ja, tendenziell muß man leider feststellen, daß ein Lohnsklave ohne Kinder sich eher bereit findet Überstundengeschenke zu erbringen, als der Lohnsklave, der seine Kinder für den größeren Schatz als die ‘Arbeitsstelle’ hält. Auch aus dem Bewerbungswettlauf weiß ich, daß man als Familinmensch mit einem erhöhten Kostenanspruch gegenüber dem kinderlosen Mitbewerber immer den kürzeren zieht. Selbst der Umstand, daß ein Familienmensch eher standorttreu ist und den Job eher nicht als Sprungbrett (miß)braucht, wiegt das auf.
Nach deiner Aussage bist du ja nicht mehr taufrisch, was mich vermuten läßt, daß du zum abschöpfenden Teil der Bevölkerung gehörst. Bist du dir sicher, daß du als dementer alter Sack noch über genügend Handlungsspielraum verfügen wirst, um einen Lebensherbst in Würde führen zu können? Wer glaubst du, wird dir dereinst den Hintern abwischen? Die Kinder von Unbequemer? Meine Kinder? Werden die dazu bereit sein? Oder werden bewaffnete Wachen dafür sorgen müssen, daß sie dir nicht noch Salz auf die offenen Beine streuen?
Was du hier an Quark über Solidarität usw verbreitest, läßt dich wirklich zum aktuell effizientestem Gedankenverschwender dieses Blogs werden. Da muß man ja fast schon den Hut ziehen… allerdings ziehe ich nicht den Hut vor jedwedem Gewinner.
Weder die Spitzenreiter im Harnverhalten noch die beim Schnellfressen beeindruckn mich tatsächlich. Die eklen mich eher an. Da sind mir Pfahlhocker oder auch Fußballer lieber ;-)
Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind – wenn der Staat im Spiele ist – fast immer sybillinisch, denn es ist ja seine Funktion, Verfassungsverstöße zwar zu rügen, aber zugleich das staatliche Handeln im Sinne des Systems nicht zu beeinträchtigen. Bei Hartz IV wird diese Funktion allerdings besonders offenkundig, wobei Karlsruhe die Kläger mit einigen starken Worten an den Gesetzgeber abspeist, zugleich jedoch achselzuckend durchblicken lässt, dass ihnen kaum geholfen werden ist. Schon hat einer der geistigen Urheber des Hartz-IV-Systems, der Wirtschaftslobby-Professor Sinn aus München, erklärt, die Hartz-IV-Sätze müssten nicht zwingend erhöht, sondern nur besser begründet werden. Mehr:
http://www.blogsgesang.de/2010/02/10/wie-das-bundesverfassungsgericht-mit-dem-hartz-iv-urteil-das-system-zu-stabilisieren-versucht/
Finanzierung eines BGE:
http://4.bp.blogspot.com/_qWzQYlRL7l0/S27LRIs395I/AAAAAAAAAwk/FkKHammSTZU/s1600-h/finanzierbar.jpg
(falscher Faden)
Ich sehe das Urteil nicht ganz so negativ.
1. Dass die derzeitige Höhe der Regelsätze als nicht “evident verfassungswidrig” eingestuft werden würde, war eigentlich schon vorher klar; schließlich ist dies der einzige Weg, Nachberechnungen respektive Nachzahlungen vermeiden zu können. Angesichts jetzt schon total überlasteter Sozialgerichte – bei aller Ungerechtigkeit und Härte für den einzelnen Betroffenen – eine verständliche Entscheidung.
2. Mir scheint das Bundesverfassungsgericht davon auszugehen, dass eine transparente Berechnung, wenn man die sonst benutzten Kriterien weiterverwendet, “automatisch” zu höheren Sätzen führen wird – einfach weil der fragliche Satz sich schon damals nur mit Hilfe pauschalierter und v.a. nicht begründeter Abschläge hat errechnen lassen. Zumal die Berechnung anscheinend von der angepeilten Gesamtsumme im Bundeshaushalt ausgegangen ist und dann errechnet hat, was für den Einzelnen übrig bleibt. Das Urteil stellt die Rechnung wieder vom Kopf auf die Füße: der Bedarf des Einzelnen ist Berechnungsgrundlage, die Gesamtsumme ergibt sich dann aus der Summer dieser Einzelbedarfe. Wobei – wie Wolfgang Lieb auf den NDS schon geschrieben hat – dabei natürlich das Problem besteht, dass eine Berechnung von Regelsätzen, die vom EVZ-Bedarf des unteren Quintils noch (begründete) Abschläge machen darf, unweigerlich in eine Abwärtsspirale sowohl der Niedriglöhne als auch der Regelsätze führen kann – wenn das nicht mit einem allgemeinen Mindestlohn verhindert wird.
3. Wenig erwähnt, weil wahrscheinlich unterschätzt, ist die Verbindung von Sozialstaatsprinzip und Menschenwürde. Damit wird die Wichtigkeit des Sozialstaatsprinzips nochmal betont, das ja zusammen mit den vier anderen Leitgrundsätzen der BRD (Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat) zur oft sogenannten “Verfassung in Kurzform” gehört. Angesichts der in den letzten Jahren zu beobachtenden Tendenz, das Sozialstaatsprinzip medial “abzuwatschen”, ein nicht ganz unwichtiges Detail…