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  • Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung

    geschrieben am 02. März 2010 von Spiegelfechter

    Mehr als ein Pyrrhussieg war es nicht, den die 35.000 Datenschützer heute vor dem Bundesverfassungsgericht erringen konnten. Die Richter kassierten die bestehenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar kurzerhand ein und veranlassten die sofortige Löschung aller bis heute auf Basis dieser nichtigen Gesetze gesammelten Daten. Sie erklärten aber auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit der Verfassung zu vereinbaren sei und distanzierten sich damit ausdrücklich von früheren Urteilen, in denen sie anlasslose Datensammlungen per se für verfassungswidrig erklärten. Man darf sich fragen, ob dieses feige Urteil ein Kotau vor der Europäischen Union und dem zu erwartenden Verfassungsstreit mit dem Europäischen Gerichtshofes war, oder ob der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seine Verfassungstreue auf dem Altar des Zeitgeistes opferte. Nun darf die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz komplett neu formulieren – dies dürfte nicht eben zur Verbesserung des Klimas innerhalb der bereits tief zerrütteten Zweckpartnerschaft zwischen “Liberalen” und “Konservativen” beitragen.

    Ein grundsätzliches ?Ja?!

    Man kann, so Gerichtspräsident Papier, die umstrittene EU-Richtlinie umsetzen, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzbarkeit des Telekommunikationsgeheimnisses außer Kraft zu setzen. Die EU verlange lediglich, dass diese Daten für mindestens sechs Monate gespeichert werden, lege sich aber nicht fest, wie sie gespeichert werden und wer unter welchen Bedingungen und in welcher Form auf diese Daten zugreifen darf. Den Kernpunkt der Kritik, man könne anhand dieser Daten Profile erstellen, die weit über den ursprünglich gedachten Zweck der Datenspeicherung hinausgehen, wischte Karlsruhe mit einem Handstreich vom Tisch: Solange die Daten dezentral und verschlüsselt bei den Providern lagern und jeder Zugriff transparent erfasst würde, bestünde auch nicht die Gefahr, dass die Daten miteinander vernetzt werden, um Profile zu erstellen. Diese Logik ist in sich zwar schlüssig, dennoch betreten die Richter mit dieser Sichtweise juristisches Neuland. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahre 1983 vertrat das Bundesverfassungsgericht die Linie, dass das Grundgesetz den Bürger vor einer unbegrenzten Speicherung seiner Daten schützt. Auch wenn ein Missbrauch unter den Vorgaben der Richter deutlich erschwert wird, so bleiben diese Daten dennoch in einem Graubereich, da sie anlass- und verdachtslos erhoben werden.

    Der Bürger ist seit heute nicht mehr zunächst unschuldig – er gilt als potentieller Straftäter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind. Die Daten dürfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem höchstrichterlichen Stempel versehen – fürwahr kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.

    Vorratsdatenspeicherung light

    Kein gutes Haar ließen die Verfassungshüter jedoch an der bestehenden Gesetzgebung. Hier folgten die Richter der Linie, die sie bereits in den vorherigen Eilentscheiden vorgegeben haben. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss die Verhältnismäßigkeit der Datenverwendung straffer formulieren und die Speicherung an modernen technischen Standards ausrichten. Diese Einschränkungen sind bitter nötig ? wenn Karlsruhe schon die Vorratsdatenspeicherung gestattet, dann muss sie auch möglichst sicher vor potentiellem Missbrauch sein.


    Eine Gefahr geht dabei vom Staat selbst aus. Für übereifrige Dienste ist ein solch gigantischer Datenpool ein wahres Dorado. Doch vor die Lust am hemmungslosen Schnüffeln hat Karlsruhe mehrere Hindernisse gestellt. Zum einen muss es sich im Falle der Gefahrenabwehr um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes handeln. Zum anderen muss sich die Strafverfolgung auf schwerwiegende Straftaten beschränken. Bei beiden Szenarien ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, der allzu übereifrige Ermittler in ihre Schranken weisen soll. Positiv zu bewerten ist hier auch die Informationspflicht ? im Normalfall muss das Opfer der Datenweitergabe von den Behörden über den Datenzugriff informiert werden. In Fällen, in denen eine solche Information die Ermittlungen stören würde, ist eine Informationspflicht nach Abschluss der Ermittlungen vorgesehen. Ein geheimes Profiling durch die Dienste wäre somit illegal.

    Löblich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden wollen. Ein so mächtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine Nachfrage für solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzmaßnahmen ? eine getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschlüsselung, das Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln, und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Vorgaben sind wichtig und richtig ? allzulange konzentrierte sich die Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den Providern selbst, ist jedoch ungleich größer.

    Was nun?

    Einmal mehr haben die Verfassungsrichter der Politik eine schallende Ohrfeige verpasst. Wie so oft will es aber auch diesmal niemand gewesen sein, der die Verantwortung für dieses Gesetz tragen will. Innenminister de Maiziere übte sich bereits im Vorfeld in der Rolle des ?Internetverstehers? und nimmt mittlerweile sogar Punkte des Chaos Computerclubs auf seine Agenda ? sehr zum Missfallen des Koalitionspartners, der es mit den Bürgerrechten schon lange nicht mehr so genau nimmt. Bis auf den ?ewiggestrigen? Hardliner Wolfgang Bosbach steht in den Reihen der Union anscheinend niemand mehr voll hinter dem alten Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Dieses Gesetz ist seit heute Geschichte, da die betreffende EU-Richtlinie aber noch in Kraft ist, muss die schwarz-gelbe Koalition eine Neuauflage des Gesetzes auf den Weg bringen.

    Was für eine paradoxe Situation ? die heutige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gehört gleichzeitig zu den Hauptklägern in Karlsruhe. Heute hat also Frau Leutheusser gegen Frau Schnarrenberger gewonnen, die nun ein Gesetz vorlegen muss, das Frau Leutheusser generell ablehnt. Dabei steht die Regierung vor einem nicht eben unerheblichen Problem ? die EU-Richtlinie ist nämlich mittlerweile auch in Brüssel nicht mehr konsensfähig. Einerseits verstößt sie gegen die EU-Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags, andererseits hat mit Viviane Redling seit kurzem eine Justizkommissarin die Verantwortung, die seit je her zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehörte. Im Herbst will Redling eine Prüfung der umstrittenen Richtlinie vorlegen. Gut möglich, dass darin weite Teile der alten Richtlinie seitens Brüssel über Bord geworfen werden. Für Berlin wäre es also ratsam, erst einmal abzuwarten. Karlsruhe hat der Regierung den Weg gewiesen, gehen muss sie ihn jetzt selbst.

    Jens Berger

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    84 Kommentare:

    1. FH schrieb am 2. März 2010 at 14:46 - Permalink

      Hi,
      der Bosbach ist kein Volker. ;)

      Zum Inhalt: ich hab heute viele jubeln hören, danach ist mir noch lange nicht zumute. Ich glaube, auch die tollsten Richter können sich vor diesem ganzen TERROR (!) nicht in Schutz nehmen. Medial, meine ich.

    2. Spiegelfechter schrieb am 2. März 2010 at 14:53 - Permalink

      @FH

      der Bosbach ist kein Volker. ;)

      Er könnte aber glatt einer sein ;-)

      Ich und die Vornamen *seufz*
      Aus dem Roland Pofalla mache ich auch immer einen Ronald … oder umgekehrt? Egal *lol*

    3. martin schrieb am 2. März 2010 at 14:59 - Permalink

      das BVerfG hat sich was das anlasslose speichern angeht aber ein hintertürchen offen gelassen:

      “Umgekehrt darf die Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht als Schritt hin zu einer Gesetzgebung verstanden werden, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielte. Eine solche Gesetzgebung wäre, unabhängig von der Gestaltung der Verwendungsregelungen, von vornherein mit der Verfassung unvereinbar. Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt vielmehr voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Sie darf auch nicht im Zusammenspiel mit anderen vorhandenen Dateien zur Rekonstruierbarkeit praktisch aller Aktivitäten der Bürger führen.
      [...]
      Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.”

      ziffer 218 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

      also nach dem motto: das lassen wir euch noch durchgehen, wenn ihr jez aber glaubt, dass man in zukunft alles anlasslos protokollieren kann, habt ihr euch geschnitten

    4. Truvor schrieb am 2. März 2010 at 15:07 - Permalink

      Die “liebe” Sowjetunion läßt Grüßen !

    5. Mike schrieb am 2. März 2010 at 15:09 - Permalink

      Ich habe das Urteil verfolgt, ob sich dadurch wirklich was ändert, glaube ich nicht. Ich denke das wird wie vorher eben nicht mehr öffentlich gemacht, das alles und jede Bewegung der Bürger gespeichert wird und bei Bedarf ausgewertet. Der Staat macht was er will, die dürfen alles, ungestraft, nur eben meist so, das es nicht viele mitbekommen.

    6. Mikie schrieb am 2. März 2010 at 15:34 - Permalink

      Um ehrlich zu sein, hinterlässt die im Grundsatz als zulässig erachtete verdachtsunabhängige Speicherung auch bei mir einen etwas bitteren Nachgeschmack. Ich halte es ebenfalls für eine Abkehr von der Unschuldsvermutung. Ich will mir nicht vorstellen, dass es ein “Zugeständnis” war, dass man aus taktischen Gründen so machen musste. Denn wie ich es aus den Berichten rund um das Verfahren entnehme, war das Gericht gezwungen eine Abwägung vorzunehmen. Hätte das BVerfG die verdachtslose Speicherung für komplett nichtig erklärt, hätte die Sache vorm europäischen Gerichtshof (weiter-)verhandelt werden müssen, und die Sache wäre ihm aus der Hand genommen worden, oder nicht?

      Insofern sehe ich das Urteil unter dem Gesichtspunkt positiv, dass deutsche Richter über die deutsche Verfassung urteilen wollten anstatt die Entscheidung einem europäischen Gericht zu überlassen, dass über die europäische Verfassung urteilt.

      Aber diese Situtation ist auch traurig, weil sie aus meiner Sicht zeigt, wie der Schutz des Bürgers vor dem Staat (in diesem Fall der EU) zu einer taktischen Frage verkommen ist, die auf einer Konkurrenzsituation von nationalen Verfassungsgerichten zum EUGH beruht. Ich kann aber nicht wirklich bewerten, ob das Eine tatsächlich mit dem Anderen zu tun hat. Wie ist hier die Meinung?

      Jedenfalls beunruhigt mich dieser Gedanke, weil er zeigt, dass sich auf dem EU-Parkett eine Möglichkeit bietet die Fundamente der deutschen – und anderer – Verfassungen anzugreifen bzw. anstelle der deutschen Verfassung die Europäische zu setzen, über die wir Deutschen nicht einmal abstimmen durften.

    7. Karsten Bier schrieb am 2. März 2010 at 15:52 - Permalink

      Dieser Artikel ist ein winzigkleiner Lichtblick an diesem Tag, der einer der schwärzesten ist, die die moderne Welt bisher gesehen hat (auch wenn sie das erst in Jahren oder, wenn wir Glück haben, Jahrzehnten merken wird). Ich hatte schon befürchtet, SF würde, ähnlich wie bei der Online-Durchsuchung, die Auflagen des Gerichts als ausreichend ansehen. Aber offenbar hat er die Tragweite dieser ganzen Sache begriffen. Schön finde ich den Hinweis auf den Paradigmenwechsel.
      Was mir aber noch fehlt ist genau wie bei der OD die Beschäftigung mit dem Thema Missbrauch durch Geheimdienste, Korruption und Amtsmissbrauch. Die kümmern sich einen Dreck um die juristische Lage und daher ist eine Illegalisierung kein Schutz gegen die Mächtigen. Hier hilft einzig und allein nur die Nicht-Existenz der Daten, d.h. die Daten dürfen gar nicht erst gespeichert werden, um Schaden abzuwenden und um die vom BVerfG durchaus auch gesehene Gefahr der Selbstzensur und das Gefühl der unfreien Kommunikation zu vermeiden.

      Schlimm, schlimm…

    8. Rossi schrieb am 2. März 2010 at 15:58 - Permalink

      6 – Mikie:
      Der Punkt hat mich bei der Diskussion ehrlich gesagt etwas irritiert. Wie kann denn bitte sehr ein EU Gesetz, welches gegen die deutsche Verfassung verstößt, hier rechtswirksam sein, wenn das Bundesverfassungsgericht dagegen entscheidet? Gilt nicht nach wie vor, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Land die höchste Instanz ist? Was passiert denn wenn der EUGH ein Gesetz für gültig erklärt, welches in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt?
      Ist es nicht so, dass sämtliche nationale Gesetze, die die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU bestimmen, dem Grundgesetz untergeordnet sind? Andernfalls könnte man ja über den Umweg der EU praktisch unser gesamtes Grundgesetz abschaffen…

      Sorry, wenn das etwas konfus rüberkommt, aber mich verwirrt dieser Punkt etwas.

    9. Spiegelfechter schrieb am 2. März 2010 at 15:59 - Permalink

      @Karsten Bier

      Dieser Artikel ist ein winzigkleiner Lichtblick an diesem Tag, der einer der schwärzesten ist, die die moderne Welt bisher gesehen hat

      Nun übertreibst Du aber maßlos *rolleyes*

    10. Spiegelfechter schrieb am 2. März 2010 at 16:04 - Permalink

      @6 Mikie

      Nein, das geht natürlich nicht. Ein europäisches Gesetz darf nicht gegen die deutsche Verfassung verstossen. In einem solchen Falle müsste entweder das GG geändert werden (unwahrscheinlich) oder Deutschland müsste in Brüssel gegen die Richtlinie vorgehen.

    11. Karsten Bier schrieb am 2. März 2010 at 16:07 - Permalink

      Zu 9 SF:

      Tja, ich als Informatiker weiß eben, was das technisch für Möglichkeiten bietet und bieten wird. Ein Baum ist Anfangs auch nur ein kleines Samenkorn. Ich habe aber erstens nicht die Zeit das auszuführen, zweitens würde das wohl eh’ nicht auf fruchtbaren Boden fallen. Ist ja auch egal, wir werden es sehen und wenn ich nicht Recht haben sollte, freue ich mich.

      Als Denkanstoß möchte ich höchstens noch anmerken, wie nach und nach die schlimmsten Science-Fiction-Dystopien zur Realität werden. Vom fliegenden Auge (zum Erscheinungszeitpunkt in den 80ern war die Realisierung von sowas völlig undenkbar, letztens wurde der erste Autodieb mittels Flugdrohne geschnappt – bewaffnet werden sollen die Dinger auch demnächst) bis 1984 und angesichts der Fortschritte in Sachen Gedankenlesen halte ich sogar Minority Report für nicht mehr komplett abwegig…

    12. Dierk schrieb am 2. März 2010 at 16:23 - Permalink

      Ach, Jens Berger wird auf seine alles andere als alten Tage zum Pessimisten?

      Leute, mal ehrlich, selbst wenn ich die etwas missverständliche Metapher mal außen vor lasse – ehrlich, haben die Kläger erhebliche Verluste hinnehmen müssen, welche, die sie daran hindern noch einmal zu kämpfen? -, ist das Urteil auf breiter Linie ein Erfolg. Wieder einmal hat das BVerfG eines der interessanteren Gesetze des deutschen Parlaments wegen nachweislichen Verfassungsbruchs kassieren müssen. Eines, von dem einige Unsinnsmegaphone wie Bosbach oder Wiefelspütz bis zuletzt überzeugt waren, es könne überhaupt nicht verfassungswidrig sein. Das ist natürlich ein schöner Sieg.

      Wer glaubt, dass bei komplexen Sachverhalten und Abwägungsfragen immer seine spezifische [Extrem]Position, seine Interpretation des GG vollgültig anzuwenden wäre, sollte einmal etwas von sich zurücktreten, tief Luft holen – und ernsthaft darüber nachdenken, weshalb Demokratie ein so gutes Staatsmodell ist. Tipp: Sie ist kein Selbstzweck, sondern notwendiges Übel, weil wir eben nicht alle dauernd übereinstimmen.

      Die angeblichen Öffnungsklauseln des angeblich ‘feigen’ Urteils sind gerade mal Caveats, mit denen die Richter vermeiden, dass unsere Gesetze versteinern. Sie können in einem Fall wie diesem gar keine absoluten Urteile fällen. Soweit ich das sehe, ist ein neues Gesetz an so strikte Bedingungen geknöpft, dass es nur noch für halbblinde Hardliner des paternalistischen Sicherheitsstaates sinnvoll erscheinen mag, eine neue Variante durchzuboxen. Ob die dann vor dem BVerfG standhalten würde, müsste man auch noch abwarten. Abgesehen davon, dass dieses neue Gesetz wahrscheinlich eher wenig pragmatisch wäre.

      Mag ja sein, dass einige lautstarke Rabauken, gerade im Internet, der Meinung sind, Deutschlands Staats- und Regierungswesen sei ein Un, aber das ist es nicht, unsere Demokratie funktioniert insgesamt recht ordentlich und hat auch schon so manchen Exzess in Schach gehalten.

    13. Karsten Bier schrieb am 2. März 2010 at 16:28 - Permalink

      Zu 12 Dierk:

      Wer glaubt, dass bei komplexen Sachverhalten und Abwägungsfragen immer seine spezifische [Extrem]Position, seine Interpretation des GG vollgültig anzuwenden wäre, sollte einmal etwas von sich zurücktreten, tief Luft holen ? und ernsthaft darüber nachdenken, weshalb Demokratie ein so gutes Staatsmodell ist. Tipp: Sie ist kein Selbstzweck, sondern notwendiges Übel, weil wir eben nicht alle dauernd übereinstimmen.

      Die angeblichen Öffnungsklauseln des angeblich ?feigen? Urteils sind gerade mal Caveats, mit denen die Richter vermeiden, dass unsere Gesetze versteinern. Sie können in einem Fall wie diesem gar keine absoluten Urteile fällen.

      So? Und wieso hat das BVerfG ähnliches beim Volkszählungsurteil und beim Rasterfahndungsurteil noch gekonnt? Das Argument finde ich überhaupt nicht stichhaltig.

    14. Spiegelfechter schrieb am 2. März 2010 at 16:39 - Permalink

      @Dierk

      Ach, Jens Berger wird auf seine alles andere als alten Tage zum Pessimisten?

      Ach iwo – selbst wenn das Gesetz durchgekommen wäre: Es gibt schlimmeres, noch diskutieren wir hier auf sehr abstrakten Niveau.

      Ich finde die Diskussion um den Missbrauch des Datenschutzes durch private Stellen viel wichtiger. Dazu werde ich mich aber noch in den nächsten Tagen äußern.

    15. Karsten Bier schrieb am 2. März 2010 at 17:11 - Permalink

      Zu 14 SF:

      Keinesfalls will ich die Gefahr von privaten Datensammlungen irgendwie verharmlosen, jedoch ist die Gefahr durch staatlichen Missbrauch nicht kleiner. Das das so wenige Leute sehen wollen will mir nicht in den Kopf. Klar haben wir im Moment diesbezüglich noch relativ angenehme Zeiten, aber das kann sich doch recht schnell ändern, das hat die Weltgeschichte in wirklich zahllosen Beispielen gezeigt. Und wir sind auf dem Weg in die Barbarei, Hinweise gibt es viele, angefangen bei Guantanamo, Abu Ghraib und offenbar weiteren Foltergefängnissen auf der ganzen Welt, der Erfolg sehr rechter Parteien z.B. in Österreich und der Schweiz, Polizei- und Geheimdienstwillkür wohin man blickt (Andre Holm als noch harmloses Beispiel, oder auch die Beobachtung der Linkspartei), Anti-Terror-Fluglisten in den USA (auf die man nur durch reine Namensgleichheit kommen kann -> oft ohne Möglichkeit der Streichung). Noch betrifft das “nur” Hunderttausende (und ich rede nur von den sog. zivilisierten Ländern). Die Tendenz ist aber IMO ziemlich klar. Wer hier glaubt, die Menschen lassen heutzutage nicht mehr alles mit sich machen, hat wohl z.B. die letzte Bundestagswahl verschlafen. Auf die Mündigkeit des Bürgers zu bauen halte ich in der gegenwärtigen und wohl auch zukünftigen Situation für ziemlich naiv.

      Zudem sind private und staatliche Datensammlungen sowieso nicht getrennt zu betrachten. Daten sind Daten -> wenn die wechselseitige Überführung technisch machbar ist (und das ist sie immer, der Aufwand kann nur recht hoch sein), so wird das irgendwann und auf irgendeine Weise auch gemacht. Das kann durchaus erst nach langer Zeit sein. Daten verrotten nicht.

    16. Karsten Bier schrieb am 2. März 2010 at 17:12 - Permalink

      Nummer 15 bitte löschen oder ignorieren, hab zu früh auf Senden geklickt

      Zu 14 SF:

      Keinesfalls will ich die Gefahr von privaten Datensammlungen irgendwie verharmlosen, jedoch ist die Gefahr durch staatlichen Missbrauch nicht kleiner. Das das so wenige Leute sehen wollen will mir nicht in den Kopf. Klar haben wir im Moment diesbezüglich noch relativ angenehme Zeiten, aber das kann sich doch recht schnell ändern, das hat die Weltgeschichte in wirklich zahllosen Beispielen gezeigt. Und wir sind auf dem Weg in die Barbarei, Hinweise gibt es viele, angefangen bei Guantanamo, Abu Ghraib und offenbar weiteren Foltergefängnissen auf der ganzen Welt, der Erfolg sehr rechter Parteien z.B. in Österreich und der Schweiz, Polizei- und Geheimdienstwillkür wohin man blickt (Andre Holm als noch harmloses Beispiel, oder auch die Beobachtung der Linkspartei), Anti-Terror-Fluglisten in den USA (auf die man nur durch reine Namensgleichheit kommen kann -> oft ohne Möglichkeit der Streichung) – weitere Beispiele gibt’s fast täglich z.B. auf fefes Blog. Noch betrifft das “nur” Hunderttausende (und ich rede nur von den sog. zivilisierten Ländern). Die Tendenz ist aber IMO ziemlich klar. Wer hier glaubt, die Menschen lassen heutzutage nicht mehr alles mit sich machen, hat wohl z.B. die letzte Bundestagswahl verschlafen. Auf die Mündigkeit des Bürgers zu bauen halte ich in der gegenwärtigen und wohl auch zukünftigen Situation für ziemlich naiv.

      Zudem sind private und staatliche Datensammlungen sowieso nicht getrennt zu betrachten. Daten sind Daten -> wenn die wechselseitige Überführung technisch machbar ist (und das ist sie immer, der Aufwand kann nur recht hoch sein), so wird das irgendwann und auf irgendeine Weise auch gemacht. Das kann durchaus erst nach langer Zeit sein. Daten verrotten nicht.

    17. SammelDichTot schrieb am 2. März 2010 at 17:54 - Permalink

      Der (Papier) ist nicht das (1) Wert, auf dem er schreibt.
      Angesichts der Welt- und Staatspolitischen Lage, weiß
      ich auch nicht, ob ich mich freuen soll, dass der sehr
      bald raus ist. Oder ob ich schon jetzt aufangen sollte, mich
      auf den Untergang der westlichen Demokratien vorzubereiten.
      Dann auch Dank der Zukünftigen: der Parteibuch-
      Neulinge des BVG. Hach, und der Masing erst…der für
      dieses Brot-Und-Spiele-Urteil die Hauptlast trägt, … ich geh x*X*x

      @SF
      Die Frau heißt Reding.

    18. Dierk schrieb am 2. März 2010 at 18:43 - Permalink

      Karsten [Bier], weil das früher war. Mein Punkt war, dass Demokratie Ergebnis der Vielfältigkeit ist – nicht umgekehrt, wie oft geblödsinnt wird – und sich somit dem gesellschaftlichen Wandel anpasst. Dazu gehört auch, Rücksicht auf allgemeinen politischen Willen zu nehmen, z.B. den Gedanken eines geeinten Europa nicht sinnfrei zu torpedieren.*

      Jens [Berger], ähnlich wie Karsten sehe ich durchaus mehr Probleme, wenn staatliche Stellen Unmengen an Daten über Bürger haben, nicht zuletzt, weil es eben keine echte Alternative gibt [die wenigsten können einfach woanders hin, selbst das Privat-TV hat das erkannt]. Auch wenn Datenskandale, z.B. der Telekom [die allerdings immer noch glaubt, sich wie ein Staatsmonopolist benehmen zu dürfen], es anders aussehen lassen, gibt es für Privatunternehmen gute Gründe datenschutztechnisch ordentlich umzugehen. Aber das klären wir später.

      *Ach ja, ich bin sehr für ein großes, vereintes Europa, mir gehen Nationalstaaten, jenes Modell des 18. Jahrhunderts, immer mehr auf den Keks.

    19. Mikie schrieb am 2. März 2010 at 19:28 - Permalink

      Rossi: “Was passiert denn wenn der EUGH ein Gesetz für gültig erklärt, welches in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt? Gilt nicht nach wie vor, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Land die höchste Instanz ist? Was passiert denn wenn der EUGH ein Gesetz für gültig erklärt, welches in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt?”

      Spiegelfechter: “Nein, das geht natürlich nicht. Ein europäisches Gesetz darf nicht gegen die deutsche Verfassung verstossen. In einem solchen Falle müsste entweder das GG geändert werden (unwahrscheinlich) oder Deutschland müsste in Brüssel gegen die Richtlinie vorgehen.”

      Wie kann man sich “gegen die Richtlinie vorgehen” vorstellen? Wird dann der EuGH angerufen und der entscheidet pro – contra? Dann wäre in diesem Fall jedenfalls nicht mehr das BVerfG die höchste Instanz, wie von Rossi vermutet, sondern der EuGH stünde drüber. Dann könnte er das deutsche Urteil revidieren?

      Gerade hab ich auf Phoenix Herrn Schaar in einem Vorspann zu einer Talkrunde gehört, Was er gesagt hat klang in meinen Ohren, als hält er auch die “anlasslose Speicherung” für gekippt. Das habe ich so ja ehrlich gesagt nicht vom Gericht vernommen. Die Sendung wurde für heute, 22.15 Uhr auf Phoenix angekündigt.

      Eine Interessante Randnotiz ist vielleicht jene:
      Frau Zypries hat unter [1] mal gesagt, die Schweden wären zusammen mit Spanien, Irland und Großbritannien jene Kräfte gewesen, die sich besonders für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt haben. Vor kurzem stand auf heise.de, dass Schweden vom EuGH wegen Nichtumsetzung einer EU-Vorgabe verurteilt wurde. Die Schweden begründen die Weigerung noch nicht mal mit Ihrer Verfassung. Schuld sind schlicht die politischen Verhältnisse – wegen irgendwelchen Piraten, oder so… ;-)

      [1] http://www.archive.org/details/MrmcdPodiumsdiskussionZurVorratsdatenspeicherung
      [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html

    20. Dieter Carstensen schrieb am 2. März 2010 at 20:52 - Permalink

      Wie sich die Ereignisse wiederholen!

      Als das Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV entschied, war bei manchen der Jubel zunächst groß: NUR, sie hatten das Urteil nicht richtig gelesen, das Hartz IV Urteil war ein harmloser Wangenklatscher für die Regierung, der ihr ermöglicht, fast ungehindert weiter zu machen wie bisher, nur die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze muß ein wenig retuschiert werden und ein “wenig” mehr für Kinder getan werden.

      Daher muß dieses “Skandalurteil” nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden, zumal verfassungswidrig rückwirkende Zahlungen an Hartz IV Betroffene durch das BVfG ausgeschlossen wurden.

      Bei näherer Betrachtung sieht es beim nun erfolgten Urteil zu Vorratsdatenspeicherung nicht anders aus. Vorschnell wird von Vielen über ein Urteil gejubelt, was bei näherer Betrachtung eben genau jene Vorratsdatenspeicherung AUSDRÜCKLICH ERLAUBT, wenn sie nur anders begründet ist.

      Jens Berger hat dies in seinem Beitrag, der sich durch die Erwähnung dieses Faktums deutlich positiv von der Masse der heute veröffentlichten Kommentare zum Thema abhebt, erkannt und klar beschrieben.

      Das heutige Urteil ist ein weiterer Baustein in der Mauer namens “Demokratieabbau” und ein weiterer Meilenstein in Richtung unkontrollierten Überwachungsstaates.

      Die Demokratie hat heute verloren, nicht gewonnen!

    21. egal schrieb am 2. März 2010 at 21:19 - Permalink

      Habe die Entscheidung jetzt einmal durchgelesen. Sie ist richtig scheiße. Aber erstmal zwei andere Sachen.

      1. Es gibt zwei Sondervoten, die deutlich freiheitsfeindlicher sind. Was daran bedenklich stimmen sollte: Sie stammen von den jüngst berufenen Richtern Schluckebier und Eichberger (SPD/CDU) des Senats. Ist das Zufall, oder wird hier ein Trend aufgezeigt? In dieser Legislatur stehen, ich glaube, 10 Neubesetzungen an. Hurra!

      2. Die Irritationen um den Vorrang des Gemeinschaftsrechts kann ich teilweise ausräumen.

      Was ich weiß: Nach Solange II biete der EuGH gegen Rechtsakte der EG einen Rechtsschutz, der den Maßstäben des Grundgesetzes genüge. Solange dieser Rechtsschutz bestehe, seien Verfahren gegen Unionsrecht unzulässig.

      Daher Rn. 181

      Allerdings übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von Gemeinschafts- oder nunmehr Unionsrecht, das als Grundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, grundsätzlich nicht aus und überprüft dieses Recht nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften (beziehungsweise heute die Europäische Union), insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, einen wirksamen Schutz der Grundrechte generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ). Diese Grundsätze gelten auch für innerstaatliche Rechtsvorschriften, die zwingende Vorgaben einer Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung von in diesem Sinne verbindlichem Recht der Europäischen Union richten, sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 121, 1 ).

      Aber, Rn 182, wie schon beim Haftbefehl:

      Die Beschwerdeführer können sich auf die Grundrechte des Grundgesetzes jedoch insoweit berufen, als der Gesetzgeber bei der Umsetzung von Unionsrecht Gestaltungsfreiheit hat, das heißt durch das Unionsrecht nicht determiniert ist (vgl. BVerfGE 121, 1 )

      Und Rn. 186

      Die Wirksamkeit der Richtlinie 2006/24/EG und ein sich hieraus möglicherweise ergebender Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor deutschen Grundrechten sind nicht entscheidungserheblich. Der Inhalt der Richtlinie belässt der Bundesrepublik Deutschland für die Gestaltung der in ihr vorgeschriebenen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten einen weiten Entscheidungsspielraum. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zwar dazu, Betreibern von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten die Speicherung von praktisch allen Telekommunikationsverkehrsdaten für eine Dauer von mindestens sechs Monaten vorzuschreiben (Art. 1, 3, 5 und 6 Richtlinie 2006/24/EG). Ihre Regelungen sind dabei aber im Wesentlichen auf die Speicherungspflichten selbst beschränkt und regeln nicht den Zugang zu den Daten oder deren Verwendung durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Insbesondere harmonisieren sie weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austausches dieser Daten zwischen diesen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2009 – Rs. C-301/06 -, Rn. 83). Ausgehend von den Mindestanforderungen der Richtlinie (Art. 7 und 13 Richtlinie 2006/24/EG) liegt es ebenfalls bei den Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz zu ergreifen.

      Soweit eigentlich klar. Den schwarzen Peter, die Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung, hätte das BVerfG dem EuGH zuschieben können, entweder über einen Vorlagebeschluss, oder, indem es einfach nicht entscheidet und die Beschwerdeführer machen lässt.

      Unverständlich ist mir aber Rn 182:

      Darüber hinaus sind die Verfassungsbeschwerden vorliegend aber auch insoweit zulässig, als die angegriffenen Vorschriften auf Richtlinienbestimmungen beruhen, die einen zwingenden Inhalt haben. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass es der Richtlinie 2006/24/EG an einer gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzgrundlage fehle und sie gegen europäische Grundrechtsverbürgungen verstoße. Sie erstreben deshalb unter anderem, ohne dass sie dies angesichts ihrer unmittelbar gegen das Umsetzungsgesetz gerichteten Verfassungsbeschwerden vor den Fachgerichten geltend machen konnten, eine Vorlage durch das Bundesverfassungsgericht an den Europäischen Gerichtshof, damit dieser im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV (vormals Art. 234 EGV) die Richtlinie für nichtig erkläre und so den Weg frei mache für eine Überprüfung der angegriffenen Vorschriften am Maßstab der deutschen Grundrechte. Jedenfalls ist auf diesem Weg eine Prüfung der angegriffenen Vorschriften am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes nach dem Begehren der Beschwerdeführer nicht von vornherein ausgeschlossen.

      Besonders wenn man dazunimmt:

      Die Verfassungsbeschwerden geben keinen Anlass für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV. Zwar könnte eine entsprechende Vorlage durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 37, 271 ) insbesondere in Betracht kommen, wenn die Auslegung oder die Wirksamkeit von Gemeinschafts- beziehungsweise Unionsrecht in Frage stehen, das Vorrang vor innerstaatlichem Recht beansprucht und dessen Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes geprüft wird. Jedoch kann eine solche Vorlage nur dann zulässig und geboten sein, wenn es auf die Auslegung beziehungsweise Wirksamkeit des Unionsrechts ankommt. Dies ist vorliegend nicht der Fall. (Weil Vorratsdatenspeicherung mit GG vereinbar).

    22. titus schrieb am 2. März 2010 at 21:24 - Permalink

      @Dieter Carstensen

      aber hallo, wer wird denn so pessimistisch sein…
      VT`s sind hier doch sowas von uncool, sind die hier, damit darf man dem hausherrn aber nicht kommen…

    23. name schrieb am 2. März 2010 at 21:28 - Permalink

      Endlich mal wieder ein theokratisches Machtwort aus Karlruhe, welches die Ausnahmen zu festen Regeln statuiert. Im Vergleich zu dem alten Volkszählungsurteil ein klarer Sieg für die privaten und staatlichen Pilz- öhm Datensammler.

    24. egal schrieb am 2. März 2010 at 21:38 - Permalink

      Was mir gerade noch einfällt: Der Gesetzgeber wird den Spielraum, den das BVerfG aufgezeigt hat, natürlich erstmal voll ausnutzen wollen. Aber: zurzeit regiert die FDP. Um Grundrechte scheren die sich zwar nicht, aber, in diesem Fall viel besser, sie sind käuflich. Für die Provider erhöhen sich durch die geforderten Sicherungsmaßnahmen die Kosten der Vorratsdatenspeicherung nochmals erheblich.
      Es gibt also noch Hoffnung.

    25. Peleo schrieb am 2. März 2010 at 21:40 - Permalink

      Zwischenfrage eines IT-Laien:

      Wäre die rasche Aufklärung des Anschlags von Madrid ohne solche Verbindungsdaten möglich gewesen? Es gibt hier keine einzige Stimme für eine Güterabwägung Datenschutz vs. Sicherheit. Ist die implizit so eindeutig beantwortet, dass sie gar nicht mehr erwähnt werden muss – oder wird sie in diesem Fall (anders als z. B. bei der Steuerhinterzieher-CD) für nicht notwendig erachtet?

    26. Fian schrieb am 2. März 2010 at 22:01 - Permalink

      Auch auf die Gefahr hin jetzt von allen Datenschützern verbal verprügelt zu werden: Was ist denn daran sooooo schlimm. Dass es vielen Leuten unangenehm ist kann ich ja noch verstehen, aber das Ende der Demokratie oder irgendwelche Weltuntergangsszenarien kann ich nicht erkennen. Solange es einen Richtervorbehalt gibt und die Datenüberwachung nur für schwerwiegende Verbrechen ermöglicht wird, habe ich damit keine Probleme.

      Wie Peleo schon schrieb: Sicherheit ist halt auch eine tolle Sache die ggf. wichtiger ist. Ich wüsste nicht, welche Daten der letzten 6 Monate mir unangenehm wären.

    27. Cellan schrieb am 2. März 2010 at 22:04 - Permalink

      @Mikie

      Genau das ist auch meine Hoffnung, dass schwarz-gelb sich dem Verlust von Wählerstimmen an die Piraten so sehr bewusst sind, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger leichtes Spiel hat ein neues Gesetz lang genug hinauszuzögern – vielleicht sogar bis die EU-Richtlinie ganz vom Tisch ist.

      Und wenn die Schweden eine Richtlinie einfach nicht umsetzen, können wir das doch auch :-)

    28. RobotroniX1962 schrieb am 2. März 2010 at 22:06 - Permalink

      Zuerstmal gilt der Dank an den Spiegelfechter für den Beitrag.

      Aber zu den Konsequenzen aus den Urteilen der letzten Wochen fallen mir nur 3 Begriffe ein:

      1. Pyrrhussieg
      2. Sisyphos
      3. Spätrömische Demenz

      Das wird schlussendlich eine vielleicht interessante, aber eklige Problemlösung ergeben.

      PS:
      Schnarre vs. Schnarre: Dafür habe ich schon vor 20 Jahren das Wende-Base Cup erfunden.

    29. Sukram71 schrieb am 2. März 2010 at 22:27 - Permalink

      Ich verstehe ja die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und kann das auch nachvollziehen.

      Aber ist die Vorratsdatenspeicherung im Grunde nicht trotzdem so etwas ähnliches, wie die Fingerabdrücke, die jeder hinterlässt, wenn er seine Hand auf nen Türgriff oder das Band einer Rolltreppe legt oder Aufzugknöpfe drückt?
      Passiert dann dort ein Verbrechen, kommt die Polizei und wertet die aus.

      Die Vorratsdatenspeicherung stellt nur sicher, dass wir alle auch im Internet, etc., Fingerabdrücke hinterlassen, die ausgewertet werden, wenn ein Verbrechen passiert. :)

    30. Cellan schrieb am 2. März 2010 at 22:39 - Permalink

      @Sukram71
      Oberflächlich gesehen stimmt der Vergleich natürlich, dass Problem liegt nur im Detail.
      Es ist vom Aufwand nicht lohnenswert, systematisch Fingerabdrücke zu nehmen und vorallem würde dies natürlich auch negativ auffallen.
      Bei der VDS ist es aber theoretisch kein Problem diese Daten systematisch zu erfassen und auszuwerten. Und das nicht nur von ein paar Menschen, nein von der gesamten Bevölkerung. Von so gut wie allen Menschen könnten damit Profile erstellt werden à la “Wann hat Wer, mit Wem kommuniziert?” Wie sehen also die Kommunikationsnetzwerke der einzelnen Menschen aus? Und in einer möglichen, traurigen Zukunft eben auch “Wen buchten wir vorsichtshalber auch mal ein, weil er einen guten Kontakt zu jemanden hat, der nicht unsere Ansicht vertritt”.

    31. name schrieb am 3. März 2010 at 00:49 - Permalink

      @ 25 OFF Madrid ist doch schnell aufgeklärt worden. So viele Nachrichtendienste und V-Leute, wie Sie bei diesem Massaker offen und verdeckt agiert haben, ist schon nicht mehr ignorierbar, aber angesichts der jüngsten spanischen Geschichte und Francokontinuität der dortigen Eliten auch so erklärbar.

      Ansonsten ist das Problem ein anderes: Wir erleben einen extremen staatlichen und privatwirtschaftichen Drang,bisher sanktionierte Handlungen und Unterlassungen des Staates im höchstprivaten Bereich,unter eine staatliche Kontrolle und in eine privatwirtschaftliche Verwertung zu unterwerfen und diese in eine legalisierte Form (!) zu gießen. Die Pervertitierung des Legalitätsprinzips könnte man das auch nennen.

    32. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 05:59 - Permalink

      @Dierk

      ist das Urteil auf breiter Linie ein Erfolg

      Warum? Es bewirkt folgendes:

      - Die VDS ist zulässig.
      - Der automatische Zugriff des Staates wird verneint – die Daten sind in der Verfügungsgewalt der Provider (ho ho ho).
      - Die Provider müssen “Sicherheitsmassnahmen” protokollarischer Art einführen.
      - Die Provider müssen Verschlüsselungsverfahren am Speicherort (!) einführen.
      - Der Terminus “verdachtsunabhängig” wurde dahin geändert, dass ein “Anlass” vorhanden sein muss, um auf die Daten zuzugreifen. Ein “Anlass” ist z.B. eine “Terrordrohung(trademark)” oder ein “Bin-Laden-Video(c)”. Damit muss mittlerweile noch nicht einmal mehr ein Verdacht bestehen!
      - Geheimdienste sind diesen Regeln, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht unterworfen und müssen denjenigen, dessen Daten gelesen werden, auch nicht informieren.
      - Die Sicherstellung, dass Daten nicht manipuliert werden, liegt ausschließlich in Providerhand!
      - IP-Rückverfolgungen können sogar wegen Ordnungswidrigkeiten ohne weitere Hürden wie Richterbeschluss etc. durchgeführt werden. In diesem Fall liegt die Verantwortung der Datenselektion ebenfalls bei den Providern. Ha ha.

      Ganz ehrlich: Das Urteil ist eine Farce und ein Schlag ins Gesicht derer, die hier noch an einen Rechtsstaat glauben.

    33. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 06:07 - Permalink

      @Fian

      Wie Peleo schon schrieb: Sicherheit ist halt auch eine tolle Sache die ggf. wichtiger ist. Ich wüsste nicht, welche Daten der letzten 6 Monate mir unangenehm wären.

      Bläöääh – ich kann es nicht mehr hören, daher die Kurzfassung:

      Ob Du etwas zu verbergen hast oder nicht, entscheidest nicht Du. Das tun andere für Dich.

    34. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 08:10 - Permalink

      Sehr erhellend:

      http://www.wdr5.de/sendungen/morgenecho/s/d/03.03.2010-06.05/b/wann-kommt-der-naechste-vorstoss-zur-vorratsdatenspeicherung.html

      Ich halte Wiefelspütz für eine Gefährdung der Demokratie.

    35. Fragender schrieb am 3. März 2010 at 09:44 - Permalink

      Fakt ist doch dass durch solche wie auch immer verfassten Gesetze erst mal jeder einzelne Bürger unter Generalverdacht gestellt wird. Soll ein solches Vorgehen noch demokratisch sein?
      Der Verweis auf mögliche Abwehr, bzw. rechtzeitige vorherige Entdeckung von z.B. Terrorangriffen ist ziemlich fadenscheinig.
      Wie will man das aus der Masse der Daten herausfiltern ohne bereits Verdachtsgründe zu haben?
      Bei Verdacht kann aber genausogut gezielt überwacht werden mit viel weniger, aber genaueren und zielführenden Daten.

      “Ein geheimes Profiling durch die Dienste wäre somit illegal.”

      ….und wer sollte das feststellen können?

      Zur “privaten” Nutzung der Daten die bei “privaten” Stellen gespeichert sind läuft ja gerade das Anschauungsmodell mit den Bankdaten schweizer Banken.
      Selbst gesammelte e-mail Adressen (mit entsprechendem Profiling) sind in der heutigen Spam-Mail-Zeit ein Vermögen wert.

    36. Karsten Bier schrieb am 3. März 2010 at 09:55 - Permalink

      Zu 30 Cellan:

      Von so gut wie allen Menschen könnten damit Profile erstellt werden à la ?Wann hat Wer, mit Wem kommuniziert?? Wie sehen also die Kommunikationsnetzwerke der einzelnen Menschen aus? Und in einer möglichen, traurigen Zukunft eben auch ?Wen buchten wir vorsichtshalber auch mal ein, weil er einen guten Kontakt zu jemanden hat, der nicht unsere Ansicht vertritt?.

      Das geht noch viel, viel weiter. Man kann aus solchen Daten ausgesprochen detaillierte Persönlichkeitsprofile generieren, nicht nur über das Kommunikationsverhalten an sich. (An Sukram71: Das würde mit Fingerabdrücken theoretisch auch gehen, nur ist der Aufwand der Erhebung der Fingerabdruckdaten sehr hoch – bei den Verkehrsdaten hier geht das mit einem Knopfdruck). Lt. einer letztens veröffentlichten Studie beträgt die Vorhersagbarkeit eines Menschen bei Auswertung von solchen Daten bei 93%.
      Weitere Anwendungsmöglichkeiten für diese Daten können und werden gefunden werden. Weiterhin ziehen solche Datensammlungen die verschiedensten Subjekte magisch an, von Geheimdiensten über Konzerne mit Wirtschaftsinteressen bis hin zu schnöden Hackern. Der vielbeschworene “gläserne” Bürger wird mit diesen Daten zur Realität.
      Das schlimmste ist: Das BVerfG hat diese ganzen Gefahren durchaus begriffen, sie nehmen explizit Bezug darauf in ihrem Urteil – und wischen das dann einfach weg und verstecken sich hinter meist unwirksamen “Schutz”massnahmen (siehe schwitzigs Beiträge hier zu dem Thema).

      Das ist auf jeden Fall und mit weitem Abstand die schlimmste und umfangreichste Überwachungsmassnahme, die sie sich bisher ausgedacht haben. Ich habe aber keinen Zweifel, dass sie das noch toppen werden.

    37. Karsten Bier schrieb am 3. März 2010 at 10:06 - Permalink

      Zu 18 Dierk:

      Karsten [Bier], weil das früher war. Mein Punkt war, dass Demokratie Ergebnis der Vielfältigkeit ist ? nicht umgekehrt, wie oft geblödsinnt wird ? und sich somit dem gesellschaftlichen Wandel anpasst. Dazu gehört auch, Rücksicht auf allgemeinen politischen Willen zu nehmen, z.B. den Gedanken eines geeinten Europa nicht sinnfrei zu torpedieren.*

      1. Ich sehe nicht, inwiefern irgendein “gesellschaftlicher Wandel” in der Form stattgefunden hätte, der dem BVerfG früher die Ableitung von Grundsätzen aus Gerichtsverfahren erlaubt hat und heute nicht mehr.

      2. Ich sehe nicht, was das überhaupt mit der europäischen Einigung zu tun hätte.

      3. Ich sehe auch nicht, dass die Mehrheit der Bürger Europas hinter dem Projekt stehen, die die konkrete EU im Moment darstellt. Und nein – nur weil die Bürger nicht die Politiker abwählen, die das tun, kann das nicht implizit geschlossen werden. Man kauft in einer nicht-direkten Demokratie immer nur ein Gesamtpaket.

    38. egal schrieb am 3. März 2010 at 10:24 - Permalink

      Ist ja alles nicht so schlimm…

      Man kann die Frage nach der Berechtigung der Vorratsdatenspeicherung als Abwägungsfrage zwischen Freiheitsrechten einerseits und der Abwehr von Gefahren und dem staatlichen Interesse an Strafverfolgung andererseits betrachten. Das ist natürlich letztlich eine Wertentscheidung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich bei den meisten die Waagschale zuungunsten der Vorratsdatenspeicherung senken wird, kennten sie ihren geringen Nutzen. Die Anschläge von Madrid wurden ohne VDS aufgeklärt, weil es die VDS 2004 noch nicht gab. Zur Aufklärung trugen die zu Abrechnungszwecken gespeicherten Verbindungsdaten bei. Diese umfassten aber nicht den Standort des Mobiltelefons, und wurden nicht für 6 Monate gespeichert, so dass man nicht sagen kann, die VDS sei ja eh nicht so schlimm, da auch zuvor Verbindungsdaten gespeichert wurden.

      Nach einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005 konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. Die 381 Fälle beziehen sich auf einen Zeitraum von mehreren Jahren, konnten teilweise auch auf anderem Wege aufgeklärt werden und hätten selbst mit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung teilweise nicht aufgeklärt werden können.
      Vor allem machen diese 381 Fälle nur 0,01% der 2,8 Mio. Straftaten aus, die laut Kriminalstatistik
      Jahr für Jahr nicht aufgeklärt werden können.
      [?] Schon jetzt ist die Aufklärungsquote im Bereich mittels Telekommunikation begangener Straftaten den einschlägigen Statistiken zufolge nicht niedriger, sondern höher als im Durchschnitt (55%). In den Bereichen Internetbetrug und Softwarepiraterie liegt die Aufklärungsquote etwa bei über 80%. Eine Vorratsdatenspeicherung würde die durchschnittliche Aufklärungsquote von bisher 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen.

      Weitere Argumente auf der HP des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

      Das entscheidende Argument gegen die VDS hat aber meiner Meinung nach nichts mit der Güterabwägung zu tun.
      Ich sage es mal pathetisch. Der Schlüssel zur sozialen Kontrolle liegt in der Kontrolle sozialer Beziehungen. Die VDS ist daher das mächtigste Kontrollinstrument, das in der Geschichte der Menschheit jemals erfunden wurde. Ich möchte nicht, dass es so ein Kontrollinstrument gibt. Deutschland ist seit gerade mal sechzig (zwanzig) Jahren demokratisch. Das ist ein Glücksfall der Geschichte. Es gibt keine Garantie, dass es die nächsten 60 Jahre so weiter geht, von längeren Zeiträumen ganz zu schweigen. Das sage ich ganz abstrakt, ohne auf die konkreten Gefahren einzugehen. Denn ich glaube, wer sich vor der VDS nicht fürchtet, der hält die Vorstellung eines nahenden Faschismus für weit hergeholt. In Deutschlands Mittelschicht gibt es noch ein (geschichtsvergessenes) Grundvertrauen in die Institutionen dieses Staates. Die Leute sind am leichtgläubigsten, wenn es ihnen gut geht. Eine Etage tiefer, bei den Niedriglöhnern und Leiharbeitern, gibt es das Vertrauen schon nicht mehr. Und unter Hartz-IV-Empfängern regiert der Hass (wirklich!). Wenn die Abstiegsbedrohung zunimmt, wie soll die Demokratie da stabil bleiben?

      Der Staat darf nie so mächtig werden, dass er nicht bekämpft werden kann. Sonst ist der Weg in den Horror vorgezeichnet.

    39. Linus schrieb am 3. März 2010 at 10:31 - Permalink

      Nach der Argumentation des BVerfG ist eigentlich nicht einzusehen, warum sich die Vorratsdatenspeicherung nur auf Telekommunikationsdaten beschränken sollte.
      In gleicher Weise könnte man doch Daten zu Geldtransaktionen, Kartenzahlungen, Mobilfunk-Zellen-Bewegungen, Bahnreisen, Mautbrücken etc. auf Vorrat speichern, solange diese gegen unerlaubten Zugriff gesichert sind? Eigentlich steht doch auch der inhaltlichen Aufzeichnung von Kommunikation nichts mehr im Wege, solange diese sicher ist.

    40. Karsten Bier schrieb am 3. März 2010 at 10:51 - Permalink

      Zu Linus 39:

      Ein ganz wichtiger Punkt. Dieses Urteil wird IMO das Einfallstor für eine Menge anderer übler Dinge darstellen.

    41. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 11:00 - Permalink

      @Karsten Bier

      Ein ganz wichtiger Punkt. Dieses Urteil wird IMO das Einfallstor für eine Menge anderer übler Dinge darstellen.

      Nicht unbedingt eine neue Erkenntnis, denn das war ja schon klar, bevor überhaupt eine Front gegen die VDS aufkam.
      Grundsätzlich entspricht es der Salamitaktik, die z.B. auch bei den Maut-Brücken offensichtlich wurde. Nebenbei: Die Mautbrücken erfüllen übrigens schon jetzt die ach so strengen “Vorgaben” des BVerfG, so dass nur noch eine Änderung des Mautgesetzes notwendig ist, die dann fatalerweise mit der Argumentation des BVerfG zur VDS auch nicht erfolgreich weggeklagt werden kann.

    42. aloa5 schrieb am 3. März 2010 at 13:32 - Permalink

      @SF
      Mdme Viviane hört auf den Nachnamen Reding.

      Grüße
      ALOA

    43. Olaf schrieb am 3. März 2010 at 14:00 - Permalink

      Mich würde es ja sowieso nicht wundern, wenn von irgendwelchen Daten dezentrale Back-Ups rumliegen, die “zufällig” bei der Löschung vergessen werden und die man dann “zufällig” im richtigen Moment wiederfindet.
      Ich habe wirklich gar keine Illusionen mehr.

    44. aloa5 schrieb am 3. März 2010 at 14:01 - Permalink

      Was kostet eine CD mit 19 Terrabyte Daten?
      Immerhin – dort sind jede Menge Steuersünder welche man sicher über Telefonkontakte zu schweizer Banken überführen kann. Das liegt sicher im Budget. Und wenn man ein paar vorsortiert und anliefert kann man ein paar Millionen Euro “Vorschuss-Daten” an Schäuble schicken.

      Sind ja sicher “geheim” die Daten. Und dort gibt es sicher auch “Informatiker” welche man bezahlen könnte. Natürlich nur wenn es rentabel ist. Bei 19 Terrabyte kann man sehr viel auswerten. Ist ja legal. Daten kann man ja nicht klauen – und es lohnt sich.

    45. Peleo schrieb am 3. März 2010 at 14:10 - Permalink

      @ egal, 38

    46. Peleo schrieb am 3. März 2010 at 14:16 - Permalink

      @ egal, 38

      Denn ich glaube, wer sich vor der VDS nicht fürchtet, der hält die Vorstellung eines nahenden Faschismus für weit hergeholt

      Da liegt, glaube ich, ein Denkfehler.

      Die Nazis konnten schon mit manuellen Schreibmaschinen und Karteikarten ihre Verbrechen ins Werk setzen. Und wenn der Staat faschistisch würde, wäre eine VDS ruckzuck realisiert, egal ob es die schon in der Zeit vorher gab oder nicht.

      Deshalb darf es dazu eben nicht kommen, unter gar keinen Umständen.

    47. aquadraht schrieb am 3. März 2010 at 14:41 - Permalink

      aloa: Es gibt keine “Terrabytes” oder Erdbisse. Und Bangemachen ist langweilig.

      a^2

    48. aloa5 schrieb am 3. März 2010 at 15:07 - Permalink

      Ich mache nicht bange.

      Die Vorgehensweise ist bei der Operation Mikado die gleich wie bei SWIFT oder auch der Steuer-CD – oder später einmal bei zentral gespeicherten Daten bei der eGK. Ein Datenbestand ist nie sicher.

      Sobald ein Datenbestand existiert kann man (vor allem als Staat aber auch z.B. als Firma) darauf zugreifen.
      Sei es legalisiert oder über den Umweg des “illegalen” und später gerechtfertigten.

      A – die legale Version

      Bei der Operation Mikado war der Datenbestand “alle Kreditkarten-Kunden”. Diese hätte der Staat nicht anlegen und durchsuchen dürfen. Das BVerfG selbst hat jedoch eine Abfrage mit “Betrag” und “Empfängerkonto” ohne einen konkreten Tatverdächtigen oder ein Opfer (oder einen Täter) zu haben für zulässig und nicht als Rasterfahndung eingestuft. Es wäre nur ein Datenbestand und damit eben keine Rasterfahndung ins blaue hinein.

      B – Umweg über das Ausland

      Die SWIFT-Daten sind ebenfalls nicht im Zugriff Deutschlands oder der EU. Im Falle der Terroristen mit dem Wasserstoffperoxid wurden Informationen welche Deutschland verwehrt worden wären aus den USA angeliefert.

      C – Das bezahlen für illegal beschafftes Material

      Die Steuer-CD. Datenbank wird illegal angezapft, der Inhalt an den Staat verkauft.

      Geheimdienste fragen nicht nach Zugriffsbeschränkungen. B) ist ein immanenter Faktor und so kommen Informationen und Auswertungen analog ETSI deren Abruf Deutschen (auch Geheimdiensten) nicht möglich wären auch über den Umweg wieder ins Land.

      19 Te-r-abyte an Daten sind (ggfs. leicht “gefiltert” nach Suchkriterien) auf einer Festplatte oder einer DVD einiges Wert.

      Das ist nicht “bange gemacht”. Das ist eine Beschreibung des IST-Zustandes. Und diese findet je nach Interessenlage von A) bis C) durchaus seine Freunde in der Republik. Die Datenzugriffe sind lediglich dem Zweckopportunismus untergeordnet – und nicht etwa frommen Wünschen.

      ALOA

    49. Markus schrieb am 3. März 2010 at 15:16 - Permalink

      Hierzu kann ich bei uns auf detektor.fm interessante Interviews mit Markus Beckedahl (Mitglied des Arbeitskreises Datenspeicherung) und mit Helmut Brandt (CDU, Mitglied des Bundestages) empfehlen:

      http://detektor.fm/politik/verfassungsgericht-kippt-vorratsdatenspeicherung/

    50. Sukram71 schrieb am 3. März 2010 at 16:03 - Permalink

      Was wirklich noch mächtig übel ist, ist das neue ELENA-System der Arbeitsagentur.

      Erstmal weil alle Daten von allen Arbeitnehmern an einer zentralen Stelle gespeichert werden. Also Lohn, Arbeitsstunden, Kinder, alle persönliche Angaben, etc. pp. Selbst bei Mini-Jobbern bis 400 Euro.

      Und dann dieser riesige Bürokratieaufwand – nicht zu fassen.
      “Weniger Bürokratie! – Mehr Effizienz!” – Der blanke Hohn! http://www.das-elena-verfahren.de
      Bisher hab ich so nebenbei 25 400-Euro-Leute bei der Minijob-Zentrale abgerechnet.
      Ein mal ne Anmeldung, dann ein Dauerbeitragsnachweis und ein mal im Jahr ne Jahresmeldung, das war alles.
      Seit Januar darf man jeden Monat ne elektronische ELENA-Meldung machen. Egal ob sich was geändert hat oder nicht. Seit Februar macht das ein Steuerberater. Die Kosten dafür tragen die Eigentümer der Wohnungen, die wir verwalten.

      Ich will auch mal wissen, wer die Daten die dort hin gemeldet werden kontrolliert.
      So die Arbeitsstunden einer Gartenpflegekraft kann man z. B. nur schätzen: Wochenlohn geteilt durch 8 Euro, oder so. Man will ja ned als Sklaventreiber da stehen. Und wer kontrolliert die Daten auf Richtigkeit?

      “Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.”

      Gibt es schon ne Verfassungsklage gegen das ELENA-Systen?

      ELENA finde ich fast schlimmer, als die Vorratsdatenspeicherung, die doch eigentlich nur länger gespeichert hat, was eh anfiel. Dazu noch weitgehend dezentral.

    51. Karsten Bier schrieb am 3. März 2010 at 16:43 - Permalink

      Zu 50 Sukram71:

      ELENA finde ich fast schlimmer, als die Vorratsdatenspeicherung

      Hier wäre ein fast äquivalenter Satz:

      “Den Diebstahl meines Persos finde ich viel schlimmer als den meines Geldbeutels.” (der natürlich den Perso enthält, aber dazu noch wesentlich mehr brisante Dinge)

      die doch eigentlich nur länger gespeichert hat, was eh anfiel. Dazu noch weitgehend dezentral.

      Diese Daten fallen nicht in jedem Fall an. Z.B. bei einer Datenflatrate ist es nicht nötig, irgendwelche Verkehrsdaten zu speichern. Und es ist – gerade in Hinblick auf Profilerstellung – auch ein riesiger Unterschied, ob die Daten nur ein paar Tage gespeichert werden oder 6 Monate.

      Und zum Thema dezentral:

      1. Bitte sieh’ dir mal an wieviele Anbieter wieviele Menschen abdecken. Wenige große Provider versorgen fast alle Menschen.

      2. Logisch gesehen sind die Daten nicht dezentral gespeichert. Den Abfragenden wird es nicht interessieren, wo die Daten genau liegen, da es eine einheitliche Zugriffsschnittstelle gibt.

      Nichtsdestotrotz ist ELENA natürlich auch ein ernstes datenschutzrechtliches Problem.

    52. Karsten Bier schrieb am 3. März 2010 at 16:47 - Permalink

      Zu 46 Peleo:

      Da liegt, glaube ich, ein Denkfehler.

      Die Nazis konnten schon mit manuellen Schreibmaschinen und Karteikarten ihre Verbrechen ins Werk setzen. Und wenn der Staat faschistisch würde, wäre eine VDS ruckzuck realisiert, egal ob es die schon in der Zeit vorher gab oder nicht.

      Nein, das ist kein Denkfehler. Wenn die Nazis die Macht übernehmen und erst dann die VDS eingeführt wird, dann weißt du, huch, jetzt muss ich aufpassen mit dem was ich sage. Wenn die VDS schon vorher da war, dann sind deine brisanten Daten bereits in der Datenbank, das Kind ist in den Brunnen gefallen und du kannst nicht mehr reagieren.

      Ein konkretes Beispiel:

      Bei der großen Volkszählung 1925 wurde unter anderem auch die Religionszugehörigkeit abgefragt. Zu dem Zeitpunkt war es kein großes Problem, hier “jüdisch” reinzuschreiben. Die Daten wurden 10 Jahre später sehr erfolgreich zur effizienten Abwicklung der Säuberungen genutzt…

    53. Sukram71 schrieb am 3. März 2010 at 16:54 - Permalink

      @ 52 Karsten Bier

      Dein Handy-Anbieter ist aber doch (hoffentlich) ne andere Firma als dein Internet-Provider und dein Telefon-Anbieter und dein Mail-Provider.
      Jedenfalls bei mir (O2, 1u1, T, GMX). ;-)
      Und selbst wenn man überall bei der Telekom ist, sind das sicher trotzdem unterschiedliche Datenbanken in unterschiedlichen Unternehmensteilen, wenn nicht gar Standorten.
      Das meinte ich mit dezentral.

      Und bei Flatrates muss man die Daten nicht speichern, anfallen tun die aber trotzdem.

      Naja, die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung kann ich natürlich trotzdem verstehen.
      Ein automatisches Kfz-Kennzeichen-Scanning ist ja auch was anderes, als wenn theoretisch Polizisten auf der Straße alle Nummernschilder notieren könnten.

      Hmm … Auf der anderen Seite frage ich mich, wie man Straftaten im Internet (Kreditkarten-Betrug, Pw-Klau/Mißbrauch, Belästigung, etc.) aufklären kann, wenn dort generell keine Spuren entstehen bzw. diese sofort gelöscht werden.

      Oder bei PremiumNews “Alle Newsgruppen (wirklich *alle*), anonymer Lesezugriff, keine Userlogs,” zum Beispiel. Aber jetzt keine Diskussion über KiPo bitte. :)

    54. Linus schrieb am 3. März 2010 at 17:31 - Permalink

      Mal eine unbedarfte Frage. Kann mich jemand über den Rechtsstatus von personenbezogenen Daten aufklären. Will sagen: wem gehören eigentlich meine Daten?
      Sind Daten in diesem Sinne Sachen, die einem besonderen Schutz analog dem Schutz des Eigentums unterliegen, oder wie verhält sich das?

    55. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 17:34 - Permalink

      @Sukram71

      Und bei Flatrates muss man die Daten nicht speichern, anfallen tun die aber trotzdem.

      Nein, diese Behauptung ist hanebüchener Unsinn. Holger Voss hat übrigens via Gericht der Telekom genau diesen Unsinn untersagen lassen. Nachdem er den Prozess gewonnen hatte, wurde extra für seinen Account (!) das Logging geändert/anonymisiert und beschlossen, dass jeder einzelne, der gegen die Telekom klagt, dieselbe Individuallösung nur für seinen Account (!) bekommt.

    56. Sukram71 schrieb am 3. März 2010 at 17:43 - Permalink

      @ 55 schwitzig

      OK, wird wohl so sein.
      Aber IP-Daten und irgendwelche Logs werden bei Flatrates doch wohl auch anfallen, bevor sie überschrieben werden. Schon aus technischen Gründen. Vermutlich nicht so genau wer mit wem usw.. Jetzt nagelt mich da bitte nicht an die Wand. :)

    57. aloa5 schrieb am 3. März 2010 at 17:55 - Permalink

      Sind Daten in diesem Sinne Sachen, die einem besonderen Schutz analog dem Schutz des Eigentums unterliegen, oder wie verhält sich das?

      http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

      @Sukram71

      Die Daten sind natürlich “alle” da. Provider haben damit argumentiert das man einige Daten aus technischen Grünen 7 Tage benötigen würde. Das (7 Tage) stellt jedoch eher ein überschaubares Problem dar. Ich kann mir aber z.B. nicht vorstellen das es (aus welchen Gründen auch immer) bisher notwendig sein sollte die Funkzelle aus welcher telefoniert wurde aufzuzeichnen.

      Grüße
      ALOA

    58. vera schrieb am 3. März 2010 at 17:56 - Permalink

      Ja, leider ist Dein Pessimismus berechtigt.

    59. Sukram71 schrieb am 3. März 2010 at 17:59 - Permalink

      @ 57 aloa5

      Ich kann mir aber z.B. nicht vorstellen das es (aus welchen Gründen auch immer) bisher notwendig sein sollte die Funkzelle aus welcher telefoniert wurde aufzuzeichnen.

      Das wiederum kann ich mir gut vorstellen: Wegen Statistik Netzauslastung.
      Und vielleicht ist es einfacher, dann auch gleich mit aufzuzeichnen, welches Handy von welcher Funkzelle telefoniert hat, als alles vorher zu anonymisieren. Man will vielleicht auch möglichem Missbrauch, defekte Sender, UMTS-Übergaben, etc. kontrollieren können.

    60. schwitzig schrieb am 3. März 2010 at 18:01 - Permalink

      Aber IP-Daten und irgendwelche Logs werden bei Flatrates doch wohl auch anfallen, bevor sie überschrieben werden.

      Du kannst alles im flüchtigen Speicher oder im swap-Bereich abhandeln, so dass nur Realtimedaten vorliegen. Selbst wenn es aufgrund des Systemdesigns (nicht Architektur) und z.B.Measurementfunktionen nicht möglich sein sollte, können die Daten irreversibel anonymisiert werden.

    61. egal schrieb am 3. März 2010 at 19:38 - Permalink

      @ Peleo

      Ab wann war Deutschland denn eine Diktatur? Ab 1923, als die erste Notverordnung beschlossen wurde? Ab der ersten Regierung ohne Reichstagsmehrheit 1930? Ab der Inhaftierung von sozialdemokratischen und kommunistischen Politikern 1933? Ich denke nicht, denn dann müsste man die USA unter HUAC ja auch als Diktatur ansehen. Ab dem ersten offenen legalen Mord 1934 (Röhm-Putsch)? Aber was hätte Hitler tun sollen? Die Hände in den Schoß legen und die SA putschen lassen? Klarer Fall von Staatsnotwehr! Ab 1935 (Anordnung zur Beseitigung der Skandalpresse; Anordnung über die Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse; Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungswesens)? Aber, wenn man die Titel der Anordnungen betrachtet, wurden mit diesen Maßnahmen legitime öffentliche Zwecke verfolgt.

      und so weiter

      Selten herrscht von einem Tag auf den anderen Diktatur. Es gibt keine eindeutige Trennlinie. Und selbst wenn es eine geben sollte, dann ist die Unterscheidung Demokratie-Diktatur eine Aufgabe für Historiker. Für uns heute ist der NS-Staat eindeutig eine Diktatur. Aber ob das den Zeitgenossen so klar war? Die Institutionen der Republik existierten weiter. Maßnahmen, die eine Diktatur kennzeichnen, wurden Schritt für Schritt eingeführt. Teilweise waren sie für viele auch nicht auf den ersten Blick als Maßnahme zum Demokratieabbau erkennbar. Der Anordnung über die Beseitigung der Skandalpresse ging öffentliche Aufregung über die Skandalberichterstattung vorraus. Der Reichstagsbrand war ein Verbrechen so sichtbar wie 9/11. Natürlich mussten die Drahtzieher bestraft werden. Dass die Nazis den Brand selbst gelegt haben, war Gemurre von Verschwörungstheoretikern.

      Wenn die Diktatur kommt, dann kommt sie schleichend. Sie wird umso stabiler sein, je besser der demokratische Apparat zur Unterdrückung und Gesinnungskontrolle ausgebaut ist. Die VDS ist das effektivste Mittel der Gesinnungskontrolle, das es bisher gab. Um Himmels willen Hände weg davon.

    62. Fragender schrieb am 3. März 2010 at 19:55 - Permalink

      @Sukram71

      Wie wurde z.B. Kreditkarten-Betrug im Internets vor der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt?
      Die Vorratsdatenspeicherung wurde NICHT wegen solcher Straftaten eingeführt.

      “Wegen Statistik Netzauslastung.”

      Wegen Statistik Netzauslastung brauchst Du keine einzelnen individuellen Teilnehmerdaten.
      Da genügt völlig die Anzahl der Verbindungen über eine Zeitspanne.
      Defekte Sender findest Du über automatische Meldung des Managementsystems, nicht über Teilnehmerdaten der Kunden.
      Und was soll “möglicher” Missbrauch sein?
      Wird jetzt jede einzelne Einkaufstüte von jedem Kunden im Supermarkt kontrolliert weil Du ja ein “möglicher” Ladendieb bist?
      Muss jeder einzelne Autofahrer “blasen”, weil “möglicherweise” jeder fünftausendste besoffen ist?
      Mir scheint Du bist aus irgendwelchen undurchsichten Gründen für die totale Überwachung jedes Bürgers zu jeder Minute, weil da ja einer dabeisein könnte der “Missbrauch” betreibt.

    63. Peleo schrieb am 3. März 2010 at 22:15 - Permalink

      @ egal, 61

      Deine historische Argumentation ist in der Tat stimmig und beeindruckend. Danke für die Mühe.

      Ich gehöre zu der Gruppe, die noch nicht jedes Vertrauen in demokratisch-rechtsstaatliche Sicherungen verloren hat, obwohl das, zugegeben, brüchig geworden ist. Es geschehen hierzulande Dinge, die ich in der Tat nicht für möglich gehalten hätte.

      Heißt das, auf die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität, Mafia-Geldwäsche und Terroristen zu verzichten? Das kann es doch auch nicht sein.

    64. egal schrieb am 4. März 2010 at 00:56 - Permalink

      @ Peleo

      Natürlich soll man nicht auf Ermittlungen verzichten. Vor der VDS waren erfolgreiche Ermittlungen auch schon möglich. Die Aufklärungsquoten für die von dir genannten Deliktsgruppen habe ich nicht zur Hand. Zur generellen Orientierung kannst du ja mal in die PKS schauen (gegen die PKS kann man viel sagen, hier geht aber nur um eine grobe Orientierung). Die dort angegeben Aufklärungsquoten sind über die Jahre sehr konstant. Zum Beispiel:

      Mord/Totschlag: > 95%
      Entführung usw. um 90%
      Vergewaltigung/sex.Nötigung um 80%
      Raubdelikte > 50%
      schwere/gefährliche KV um 85%
      einfache KV > 90%
      Sachbeschädigung 25%

      In der Quelle oben steht: “In den Bereichen Internetbetrug und Softwarepiraterie liegt die Aufklärungsquote etwa bei über 80%.”

      Also geht es überhaupt nicht ums verzichten. Höhere Aufklärungsquoten sind natürlich möglich. Allerdings gibt es dafür mildere (und effektivere) Mittel. Am meisten würde es bringen, mehr Polizisten einzustellen, die tatsächlich ermitteln. Am zweitmeisten, die grenzüberschreitende Kooperation zu verbessern (das geht auch ohne zusätzliche Grundrechtseingriffe; feste Ansprechpartner und Fremdsprachenkenntnise könnten schon sehr viel bewirken). Weitere Maßnahmen wären deliktsspezifisch. Etwa eingeprägte Seriennummern gegen Fahraddiebstahl. Mehr Geld für die Gerichtsmediziner…

      Aber damit ist man schon wieder bei der Abwägung. VDS muss aber behandelt werden wie Folter. Auf eine Abwägung darf man sich gar nicht erst einlassen.

      (Meine Argumentation gilt für die Speicherung von Verbindungsdaten und Handystandorten; wie es mit dem schon angesprochenen Problem der IP ist, weiß ich nicht; kann ich technisch nicht beurteilen)
      (Meine Argumentation gilt auch nur für die Aufklärung, und nicht für die Prävention, die du dankenswerter Weise gar nicht ansprichts; ich sage aber präventiv: selbst wenn man abwägt, ist die VDS unverhältnismäßig; sie bringt nämlich außerhalb von ticking bomb Musterfällen so gut wie nichts)

    65. GeroldG. schrieb am 4. März 2010 at 01:24 - Permalink

      Wer an der VDS irgendetwas “Gutes” finden kann, sollte mal zum Onkel Doktor. VDS = totale Bürgerüberwachung. Sonst nichts.

    66. rauch0r schrieb am 9. März 2010 at 15:00 - Permalink

      mal ein wenig informatik?
      das wirklich brisante ist doch gar nicht die vorratsdatenspeicherung. die vorstellung, dass man für profiling die ip-daten bräuchte, ist naiv. wer von euch verschlüsselt denn schon seine emails? die kann man an jedem node,jedem autonomen system mitlesen, sobald man zugang hat. und das hat, abgesehen von jeder großen it-firma, über die die nachricht gesendet wird, auch vater staat. wenn man bedenkt, dass das Mooresche Gesetz noch zieht, wird sich profiling auf basis von gelesenen emails dem kranken verstand quasi aufdrängen. und kranke köpfe, die haben wir genug. logische und semantische muster in der sprache sind ein heisses thema, die theorie ist da schon ziemlich weit.

      bisher sind unsere staatsorgane noch zu ineffizient, aber wer weiß das schon wirklich genau? also ich stand bei denen noch nicht im serverraum…


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