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  • DHL und das Postgeheimnis

    geschrieben am 21. Januar 2008 von Spiegelfechter

    “Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar?, so sagte es Wolfgang Schäuble anlässlich der Eröffnung der Deutschen Islam Konferenz. Diesem Satz kann man ohne Vorbehalte zustimmen – ob Herr Schäuble diesen Satz auch ernst nimmt, wenn es um seine eigenen Interessen geht, darf indes bezweifelt werden. Schäubles amerikanischer Kollege Michael Chertoff hat es einfacher ? in den USA gilt der Inhalt der Verfassung nicht viel, wenn es darum geht, reale oder irreale Bedrohungen abzuwehren. Der ?USA PATRIOT Act? ist so eine Notstandsverordnung, die die amerikanische Verfassung systematisch aushebelt. Die deutschen Verfassungsväter hatten aus den schlechten Erfahrungen der Weimarer Republik gelernt und verzichteten absichtlich auf ähnliche Paragraphen, die das Grundgesetz durch Notstandsverordnungen außer Kraft setzen können – ein Umstand, den Minister wie Schäuble und Jung bedauern.

    Wie jetzt durch die ZEIT bekannt wurde, verstößt die Deutsche Post AG über ihre Tochter DHL bereits seit mehreren Jahren systematisch gegen das Postgeheimnis und somit gegen das Grundgesetz. Bei Paketen, Päckchen und Briefen in die USA und Kanada fordern die dortigen Zollbehörden von Logistikunternehmen, Angaben über Absender, Empfänger und (sofern bekannt) den Inhalt von Sendungen. Diese Daten müssen der US-Zollbehörde vorliegen, bevor die Sendungen amerikanisches Hoheitsgebiet erreichen. In einem Handelsabkommen willigte die EU 2004 sogar ein, dass diese Daten an amerikanische Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden und auch mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.

    Die Weitergabe dieser Daten ist ein klarer Verstoß gegen das Postgeheimnis, welches durch Artikel 10 GG Verfassungscharakter hat. In einem Merkblatt der Bundesnetzagentur heißt es:

    Daten, die sich auf die Inhalte von Postsendungen beziehen, unterliegen dagegen dem Verarbeitungsverbot.

    Das unbefugte Speichern, Verändern oder Übermitteln von personenbezogenen Daten, die in den Schutzbereich des PostG, der PDSV oder des BDSG fallen, sind unzulässig und gemäß § 44 BDSG strafbewehrt.

    Zudem gibt es zahlreiche spezielle EDV-bezogene Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften, wonach die unbefugte Einsichtnahme, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Nutzung oder anderweitige Beschaffung, Löschung oder Unbrauchbarmachung solcher Daten verboten ist und mit Strafen bzw. Geldbußen geahndet wird (z.B. §§ 202a, 303a StGB, § 43 BDSG).

    Auch wenn die Posttochter DHL auch in den USA einen Hauptsitz unterhält und damit rechtlich als amerikanisches Unternehmen agieren könnte, so verstößt die Aushebelung des Datenschutzes und des Postgeheimnisses dennoch deutschem Recht, da ein Vertragspartner in Deutschland sitzt. In den Beförderungsrichtlinien der DHL ist nirgends zu lesen, dass auf elektronischem Wege personenbezogene Daten an verschiedene amerikanische Behörden weitergegeben werden.

    Diese Form des vorauseilenden Gehorsams zu Lasten der einheimischen Kunden ist der österreichischen Post unbekannt. Dort nimmt man die Interessen und Rechte der Kunden ernst und blockt den Datenhunger aus den USA ab. In Deutschland scheinen sowohl das Verständnis für Datenschutz als auch die Phantasie, wie solche Daten missbraucht werden können, nicht sehr ausgeprägt zu sein. Weder der Datenschutzbeauftragte noch die betroffenen Gremien im Innen-, Wirtschafts- und Außenministerium sehen signifikante Probleme bei dieser Form des Datenaustauschs.

    Wer wichtige Konstruktionszeichnungen oder Patentanträge in die USA schickt, sollte vielleicht in Erwägung ziehen, doch besser einen persönlichen Kurier zu beauftragen. Dank der erhobenen Daten wissen die Schnüffler der amerikanischen Geheimdienste recht genau, wo und wann interessante Brief- und Dokumentsendungen darauf warten, von ihnen ?untersucht? zu werden. Und dass amerikanische Geheimdienste sich nur all zu gerne in den Dienst der Wirtschaftsspionage stellen, ist nicht erst seit dem Echelon-System bekannt.

    Update: Nach der Veröffentlichung des Artikels der ZEIT scheint sich das Problembewusststein in Politik und Datenschutz ein wenig gewandelt zu haben. Der ehemalige Bundesinnenminster Baum wird juristische Schritte prüfen und wird mit den Worten ?Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte – das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus? zitiert.

    Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte zum Thema:

    ?Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, dann verletzt das Unternehmen das Postgeheimnis. Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union – wie bei den Flugpassagierdaten – von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe.”

    Jens Berger

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    25 Kommentare:

    1. arno schrieb am 21. Januar 2008 at 17:38 - Permalink

      Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Zollerklärungen sind eine allgemein übliche Angelegenheit, die nicht vom Logistikunternehmen bearbeitet werden, sondern vom Absender.

      Geht es hier also gar nicht um DHL, sondern eher um die Weitergabe der Zoll-Daten an andere Behörden?

      Dann müßtest Du Dich bei der DHL bzw. der Post entschuldigen und den schwarzen Peter der EU und der Bundesregierung zuschieben.

    2. Zapp schrieb am 21. Januar 2008 at 17:44 - Permalink

      Absender, Empfänger und (sofern bekannt) den Inhalt von Sendungen

      Sind das nicht genau die Angaben, die die Zollbehörden bei Erhalt der Sendung sowieso bekommen?
      Schicke ich einen dickeren Brief ins Ausland, muss auf dem entsprechenden Aufkleber der Inhalt deklariert sein, und wenn es auch nur ziemlich schwammig (z.B. “Zeitschriften”) ist. Sonst weist mich die Dame am Postschalter schon darauf hin, dass es länger dauern kann, da der Zoll die Sendung eventuell öffnen wird.

      Natürlich macht es die Auswertung leichter, wenn diese Daten schon von der Poststelle an den Zoll übermittelt werden, andererseits wäre es für die USA wohl auch ein Leichtes, die Sendungen selbst zu scannen und so an die gleichen Informationen zu kommen.

      Beruflich schicke ich übrigens hin und wieder Sendungen mit der Inhaltsdeklaration “Wissenschaftliches Material, ungiftig, nicht infektiös” über die Grenzen, auch in die USA. Bis jetzt ist noch alles angekommen. ;-)

    3. SoE schrieb am 21. Januar 2008 at 18:06 - Permalink

      Woah, Mr. “Das-Grundgesetz-ist-nicht-verhandelbar-und-wird-von-mir-alleine-gemacht” regt mich ja eigentlich täglich auf, aber nach seinem Quark gestern stößt einem die Erinnerung an sein Zitat bei der Konferenz gleich dreimal so schlimm auf.

    4. baikinman schrieb am 21. Januar 2008 at 18:23 - Permalink

      @ arno & Zapp

      Es geht darum, dass DHL & Co. die Daten im Voraus uebermitteln muessen und die amerikanische Zollbehoerde dann entscheidet, ob das Paket ueberhaupt ins Land gelassen wird oder nicht.

    5. Zapp schrieb am 21. Januar 2008 at 18:31 - Permalink

      @baikinman

      Und worin besteht der gravierende Unterschied zur bisherigen Praxis, die Sendung ggf. an der Grenze zu öffnen bzw. zu beschlagnahmen?

      Mal ganz ehrlich: Falls durch die Vorabübermittlung der Daten, die die Behörden später eh bekommen, die Abwicklung an der Grenze beschleunigt wird, fände ich sie sogar positiv.

    6. Spiegelfechter schrieb am 21. Januar 2008 at 18:36 - Permalink

      @ arno & Zapp &baikinman

      Es geht darum, dass DHL & Co. die Daten im Voraus uebermitteln muessen und die amerikanische Zollbehoerde dann entscheidet, ob das Paket ueberhaupt ins Land gelassen wird oder nicht.

      … ganz genau – und es geht darum, dass diese Informationen nicht nur im voraus erhoben werden, sondern auch im Netz der US-Datenbanken “gegengecheckt” werden. Je nachdem, wie diese Filter programmiert sind, könnten so z.B. gezielt Blaupausen oder Konstruktionszeichnungen “kontrolliert” werden, was bei einer normalen Stichprobe nicht möglich ist.

      Desweiteren wäre es mir neu, dass man z.B. für einen Konstruktionsplan oder Unterlagen für eine Patentschrift in einem Kurierbrief Zollangaben machen müßte.

    7. arno schrieb am 21. Januar 2008 at 18:47 - Permalink

      Pläne und Unterlagen betrifft das wohl auch nicht. Dokumente werden einfach als Dokumente deklariert, ohne Zollpflicht.

      Daß die Daten für den Zoll vorab übermittelt werden, finde ich auch nicht schlimm. Wenn die Amerikaner ein Paket nicht hereinlassen wollen, spare ich mir wenigstens die Versandkosten.

      Aufregen kann man sich eigentlich nur wegen der Weitergabe der Daten durch die amerikanischen Behörden.

      Mir scheint, in dem Zusammenhang läßt die Recherche über übliche Verfahren bei der Zolldeklaration zu wünschen übrig.

    8. Zapp schrieb am 21. Januar 2008 at 18:48 - Permalink

      Nun ja, deine Argumentation bezüglich der Identifikation und des Abfangens von Blaupausen, Patentanträge etc. beinhaltet ziemlich viel Spekulation. Wenn die USA wirklich so Industriespionage betreiben wollen, können sie es durch eine systematische Erfassung der Daten bei der Einfuhr bereits jetzt schon.
      Letztlich werden hier im Gegensatz zu den Flugpassagierdaten keine Informationen an die US-Behörden weitergeleitet, die diese nicht sowieso bekommen würden.

    9. baikinman schrieb am 21. Januar 2008 at 18:48 - Permalink

      @ Zapp

      Der Unterschied besteht darin, dass man die Pakete, Briefe etc ( die verdaechtig erscheinen ) nicht mehr oeffnen muss, da sie nicht mehr ins Land kaemen. Ausserdem koennte man – und das ist auch ein wichtiger Aspekt – Sendungen gezielt abfangen, wenn man sich dadurch Vorteile verspraeche ( z.B. die vom Spiegelfechter angesprochenen Konstruktionszeichnungen ).

    10. Spiegelfechter schrieb am 21. Januar 2008 at 19:09 - Permalink

      @Arno

      Pläne und Unterlagen betrifft das wohl auch nicht. Dokumente werden einfach als Dokumente deklariert, ohne Zollpflicht.

      Doch doch, das betrifft sogar den Brief von Liesschen Müller an ihre Tochter, die dort ein Gastsemester verbringt.

      Daß die Daten für den Zoll vorab übermittelt werden, finde ich auch nicht schlimm. Wenn die Amerikaner ein Paket nicht hereinlassen wollen, spare ich mir wenigstens die Versandkosten.

      Ja ja – wer nichts zu verbergen hat …
      Einem Teil der Bevölkerung macht es halt nichts aus, ausspioniert zu werden und in einer großen Datenbank zu landen. Ich bin da anderer Meinung. Und solltest Du z.B. mal ein Patent in den USA anmelden wollen und kurze Zeit später erfährst, dass genau dieses Verfahren kurz vorher von einem Unternehmen eingereicht wurde, dass eng mit den US-Behörden verwoben ist, so wirst Du das auch anders sehen. Und das ist beileibe keine VT. Es gab zig Fälle dieser Art.

      @Zapp

      Nun ja, deine Argumentation bezüglich der Identifikation und des Abfangens von Blaupausen, Patentanträge etc. beinhaltet ziemlich viel Spekulation.

      Leider ist dies b.a.u.

      http://afa.at/globalview/052000/echelon.html
      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/6/6679/1.html
      http://www.european-security.org/index.php?id=946

      Wenn die USA wirklich so Industriespionage betreiben wollen, können sie es durch eine systematische Erfassung der Daten bei der Einfuhr bereits jetzt schon.

      Nur wenn sie die kompletten Container so lange zurückhalten würden, bis die Daten berechnet wurden. Und so dreist sind die USA auch noch nicht – das unterscheidet Cherkoff noch von Mielke ;-)

      Letztlich werden hier im Gegensatz zu den Flugpassagierdaten keine Informationen an die US-Behörden weitergeleitet, die diese nicht sowieso bekommen würden.

      Oh doch – es geht doch hier nicht nur um Warensendungen, herrgottsakkra ;-)

    11. Zapp schrieb am 21. Januar 2008 at 19:41 - Permalink

      Nur wenn sie die kompletten Container so lange zurückhalten würden, bis die Daten berechnet wurden.

      Hmm, eine normale Postlieferung aus D nach CH dauert mindestens drei Tage, eine normale Lieferung in die USA noch länger. Wenn sie ihre famosen Datenbanken nicht innerhalb eines Tages abrufen können, kann mit denen ja doch nicht allzu viel los sein. ;-)

      Oh doch – es geht doch hier nicht nur um Warensendungen, herrgottsakkra ;-)

      Ich zitiere dich mal selbst:
      Angaben über Absender, Empfänger und (sofern bekannt) den Inhalt von Sendungen.

      Den Inhalt kennt die Post ausschliesslich bei deklarierten Sendungen, mit Absender und Empfänger ist jeder Brief beschriftet.
      Welche Daten werden denn dann nach der neuen Regelung zusätzlich erhoben bzw. weitergegeben?

    12. Yoshi schrieb am 21. Januar 2008 at 19:41 - Permalink

      DHL unterstützt also “in vorauseilendem Gehorsam” den US Zoll. Das ist natürlich eine großartige Vertrauensbildende Maßnahme wenn Wolfgang & Co. bemerken, dass Terroristen(TM) keine Mailbomben verschicken.
      Da kann man sich ja schon mal auf die nächsten vorratsgespeicherten Daten gefasst machen.

    13. Spiegelfechter schrieb am 21. Januar 2008 at 20:06 - Permalink

      @Zapp

      Welche Daten werden denn dann nach der neuen Regelung zusätzlich erhoben bzw. weitergegeben?

      OK – ich entwerfe mal zwei Beispiele:

      1) Ich habe ein Biotech-Labor und möchte ein Verfahren in den USA patentieren lassen. Ich schicke die nötigen Unterlagen zur Vorabprüfung an einen New Yorker Patentanwalt. Dies mache ich per DHL-Express (am nächsten Tag in NY).

      -> Ich deklariere den Expressbrief als “Dokumente”. Die Zollunterlagen werden irgendwann vielleicht eingescannt und abgespeichert, aber bei der Ankunft des DHL-Fliegers in NY weiß nur DHL das sie einen Brief von mir an Anwalt XYZ dabei haben. Postkontrollen werden stichprobenartig gemacht und es ist sehr unwahrscheinlich, dass meine Sendung abgefangen wird.

      –> DHL meldet bereits bei Abholung des Briefes die Daten “Empfänger”, “Absender” und “Inhalt:Dokumente” an die US-Behörden. Dort gibt es (in meinem Beispiel) sowohl für mich (bekanntes Labor mit interessanten Forschungen) und den Empfänger (Patentanwälte sind immer interessant) einen Eintrag, so dass der Vorfall edv-gesteuert an einen Sachbearbeiter bei der NSA weitergeleitet wird. Dieser findet das (natürlich nur im Rahmen der nationalen Sicherheit (wichtige Patente müssen US-Firmen gehören, sonst ist die nat. Sich. in Gefahr)) interessant und fängt meinen Brief ab und leitet die Unterlagen als Kopie an ein US-Labor weiter, das das Patent vor mir anmeldet.

      2) Ich bin ein schlimmer Finger – ein Dealer und Kommunist (das ist natürlich nur hypothetisch ;-)). Ich habe eine Affäre mit einer Amerikanerin, die ich während eines Auslandssemester kennengelernt habe. Wir schreiben uns Briefe.

      -> Im Normalfall weiß keine Behörde von diesem Briefverkehr und niemand kann dies auswerten.

      –> Nun wird aber “Absender”, “Empfänger” in eine Datenbank gespeist. Wenn nun z.B. der Vater der kleinen Amerikanerin Präsident werden will und ihn die Chefs einer Behörde mit Zugriff auf diese Datenbank nicht mögen, so können sie einen Blick in diese Datenbank werfen und sehen “Aha! Die kleine Schlampe von Senator XYZ hat was mit einem europäischen Kommunisten, der Drogen nimmt”.

      Du siehtst, was ich meine – und dies sind nur zwei konstruierte Beispiel, die gar nicht nötig wären, da die Weitergabe der Daten gegen das Gesetz verstösst. Und zwar gegen das Grundgesetz Abs 10 – so einfach ist das ;-)

    14. schwitzig schrieb am 21. Januar 2008 at 20:09 - Permalink

      Denkfehler?

      Eines vorab: Ich bin ein erklärter Feind der in Deutschland mittlerweile üblichen Datensammel- und -Mißbrauchswut. Allerdings ist das GG hier nicht gültig, da es sich um internationales und nicht nationales Recht handelt. Sprich: Wenn man etwas in ein anderes Land verschickt, muss man davon ausgehen, dass alle erhältlichen Daten erfasst und mißbraucht werden können.
      Viel schwerer wiegen meines Erachtens Rechtsverstöße wie die, die wir anläßlich des Gipfels in Heiligendamm bei der Hamburger Post erleben durften – scheinheilig und halblegal legalisiert durch einen Gummiparagraphen namens 129a.

      Gruß

    15. Zapp schrieb am 21. Januar 2008 at 20:29 - Permalink

      Deine Beispiele sind nicht schlecht, stehen und fallen aber mit der bislang nur stichprobenhaften Kontrolle. Im aktuellen Verfolgungswahn würde ich es den USA auch zutrauen, alle Sendungen automatisch zu erfassen, dann sind die Szenarien wieder gleichwertig. Dass das zu viele Sendungen für die Überwachung wären, lasse ich nicht als Argument gelten, der amerikanische Postdienst muss die Daten eh erhalten. Im Zweifelsfall werden sie auf der Auslieferungsseite abgegriffen, wo dann US-Recht gilt. Im schlimmsten Fall wären dann Über-Nacht-Express-Lieferungen nicht mehr möglich, aber ich glaube nicht, dass sich die US-Behörden davon abschrecken lassen würden. Die Probleme, die das Land langsam wegen der restriktiven Visa-Politik bekommt, stören ja auch niemanden.

      Übrigens: Wenn Art. 10 GG in diesem Fall gelten würde, wäre die Vorratsdatenspeicherung auch nicht zu diskutieren, da sie offensichtlich dagegen verstossen würde.

      Vielleicht noch zur Klarstellung: Begeistert bin ich von dem, was mit den Daten in den USA angestellt wird, auch nicht und bin mal gespannt, wie viele Unschuldige in Zukunft zusätzlich nicht in die USA einreisen dürfen.

    16. name schrieb am 21. Januar 2008 at 20:55 - Permalink

      Eine Dauerüberwachung von Paketsendungen, Briefen uw. in der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Bundespost und deren heutige privatisierte Gesellschaften war aus Gründen des “Staatsschutzes” schon immer möglich.

      Jens, schau dir auch mal an, welche Ermächtigungnormen es jenseits von “Stasi 2.0″ und der neuen “Vorratsdatenspeicherung” es schon immer (!!!!!) in der Bundesrepublik Deutschland gab und nach der durch die Deutsche Bundespost bzw. nun deren Töcher ganz legal schon immer in “Einklang” mit Art.10 GG die Sendungen nach und auch in Deutschland überwacht wurden.

      Ganz legal ohne Mielke.

      Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote

      § 1

      Die Behörden, die das Verbringen von Gegenständen in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes zu überwachen haben, stellen sicher, daß nicht Gegenstände unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet, in diesen Bereich verbracht werden.

      § 3

      Die Unternehmen in Nachfolge der Deutschen Bundespost legen die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes beförderten Sendungen, bei deren betrieblicher Behandlung sich tatsächliche Anhaltspunkte für den in § 2 bezeichneten Verdacht ergeben, der zuständigen Zolldienststelle vor.

      http://www.gesetze-im-internet.de/verbrverbg/index.html

    17. arno schrieb am 22. Januar 2008 at 12:48 - Permalink

      @Spiegelfechter

      Doch doch, das betrifft sogar den Brief von Liesschen Müller an ihre Tochter, die dort ein Gastsemester verbringt.

      Eine Polemik dieser Art bringt keinerlei Fortschritt in der Diskussion. Wenn ich einen Brief in die USA schicke, dann kommt der dort an. Dazu muß ich nicht angeben, was ich meinem Freund Johnny Sixpack mitzuteilen gedenke.

    18. Spiegelfechter schrieb am 22. Januar 2008 at 12:59 - Permalink

      @arno

      Ich verstehe Deinen Einwand nicht – was willst Du sagen?

    19. Chris schrieb am 22. Januar 2008 at 17:34 - Permalink

      Bei Zeit-Online steht: “Die DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland…”

      Ob die wohl auch langfristig speichern wer innerhalb von Deutschland wem ein Paket schickt ?
      Haben die Amerikaner (Geheimdienste) auf diese Daten zugriff ?

      Ich vermute ja.

    20. airliner schrieb am 23. Januar 2008 at 01:22 - Permalink

      Die einzigen Daten welche die DHL zur Verfügung hat sind Absender, Empfänger, Gewicht und Beschreibung des Inhalts. Im Falle von allem was auch nur annähernd an Dokumente erinnert, sprich dünn, nicht viel größer als Din A4 und unter 0,5 kg. Steht zu 99% aller Fälle “Dokumente” manchmal auch “CD”

      Auf grund der Terroristischen Gefahr… werden einige Sendungen ( zb Barzahler ) durch das Röntgengerät gefahren. Säckeweise!

      Es gibt also bei diesen Sendung keine Möglichkeit, welche der DHL zur verfügung stehen, Daten über den Geistigen inhalt zu sammeln.

      Grundsätzlich verlangen erst Sendungen über 1000? eine Ausfuhr Erklärung für den Zoll. Diese Daten sind entsprechend genauer da es um Steuern geht.

      Bei allen anderen Speditonen und Logistikern. Fallen die gleichen Daten an.
      Es würde mich sehr wundern wenn die NSA nicht auch darauf den gleichen Zugriff hat. …und das nicht erst seit 2001.

    21. Spiegelfechter schrieb am 23. Januar 2008 at 09:59 - Permalink

      Update:

      Nach der Veröffentlichung des Artikels der ZEIT scheint sich das Problembewusststein in Politik und Datenschutz ein wenig gewandelt zu haben. Der ehemalige Bundesinnenminster Baum wird juristische Schritte prüfen und wird mit den Worten ?Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte – das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus? zitiert.

      Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte zum Thema:

      ?Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, dann verletzt das Unternehmen das Postgeheimnis. Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union – wie bei den Flugpassagierdaten – von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe.”

    22. boysetsfire schrieb am 23. Januar 2008 at 11:15 - Permalink

      wird zeit das wir alle mal aufwachen.

      merken wir eigentlich nicht das sich nach dem 9/11 des “angeblichen” terroranschlages unser komplettes leben verändert hat?

      es gibt genug beweise dafür das wir die menschen zu gläserne menschen werden und diese folgen noch nicht absehbar sind.

      RFID chips, biometrische daten,iris scan, fingerabdrücke bei perso und reisepass beantragung. apropo arbeitet unser ex innenminister otto schily der diese gesetze in bewegung gebracht hat im aufsichtsrat der byometric systems ag (quelle wikipedia) dazu kommt noch die vorratsdatenspeicherung und aktuell wahrscheinlich auch noch das briefgeheimnis. http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung?page=1

      und die frage ist, was passiert mit all diesen daten, wer hat zugriff darauf und wie werden sie weiterverarbeitet, wem nützen sie?

      wird zeit das wir aufwachen……..


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