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> <channel><title>Kommentare zu: Lübke 2.0?</title> <atom:link href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0</link> <description></description> <lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 17:21:40 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <item><title>Von: &#187; Lübke 2.0? binsenbrenner.de</title><link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0#comment-72201</link> <dc:creator>&#187; Lübke 2.0? binsenbrenner.de</dc:creator> <pubDate>Thu, 17 Jun 2010 12:53:31 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.spiegelfechter.com/wordpress/?p=2765#comment-72201</guid> <description>[...] Ein Gastbeitrag von Jens Berger [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ein Gastbeitrag von Jens Berger [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: &#8220;Züge unerträglichen Mobbings&#8221; &#124; zschach.net::blog</title><link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0#comment-70395</link> <dc:creator>&#8220;Züge unerträglichen Mobbings&#8221; &#124; zschach.net::blog</dc:creator> <pubDate>Thu, 03 Jun 2010 20:24:48 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.spiegelfechter.com/wordpress/?p=2765#comment-70395</guid> <description>[...] der Diktion des obigen FAZ Zitates dürfen sich nur Leitartikler dazu hinreißen lassen, Schmähungen der übelsten Sorte und ohne das letzte Fünkchen Respekt, über das deutsche Staatsoberhaupt auszugießen. Das Volk [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] der Diktion des obigen FAZ Zitates dürfen sich nur Leitartikler dazu hinreißen lassen, Schmähungen der übelsten Sorte und ohne das letzte Fünkchen Respekt, über das deutsche Staatsoberhaupt auszugießen. Das Volk [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: goldman sachs</title><link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0#comment-70367</link> <dc:creator>goldman sachs</dc:creator> <pubDate>Thu, 03 Jun 2010 15:54:15 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.spiegelfechter.com/wordpress/?p=2765#comment-70367</guid> <description>29. Mai.2010: Verfassungsbeschwerde  gegen IWF- Ermächtigungsgesetz
29. Mai 2010: Bundespräsident Köhler erklärt sofortigen Rücktritt
&quot;Die offizielle Version, Bundespräsident Horst Köhler sei vor allem wegen seiner Äußerungen gegenüber dem Deutschlandfunk vom 22.05.2010 in Afghanistan zu Militäreinsätzen für Wirtschaftsinteressen zurückgetreten, vermag nicht zu überzeugen.
Denn als Bundespräsident hat er eine strafrechtliche Immunität genossen wie kein anderer Mensch in unserem Land. Gerade angesichts eines Aufrufs auf dem Blog ?Bundeshorst?, ihn wegen seiner Äußerungen bzgl. Militäreinsätzen und Wirtschaftsinteressen anzuzeigen, wäre es doch wesentlich logischer gewesen, wenn er die Argumente des / der Anzeigeerstatter(s) ignoriert oder zurückgewiesen hätte. Aber genau in der Situation die Immunität aufzugeben, scheint vollkommen unlogisch.(...)
Dafür lohnt es sich, seine Rede vom 14.05.2010 vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich des Festaktes zur Verabschiedung des alten und zur Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts anzusehen. In seiner Rede hat Köhler damals für den ?Euro-Stabilisierungsmechanismus? geworben. Zu dem Zeitpunkt lag der deutsche Gesetzentwurf dafür vom 11.05. 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1685) erst seit drei Tagen vor. Am 21.05.2010 wurde er von Bundestag und Bundesrat in einer schwindelerregenden Geschwindigkeit beschlossen. Laut der Rede des Abgeordneten Dr. Jürgen Trittin ohne, dass den Abgeordneten der Text zu dem ?Stabilisierungsmechanismus?, dem sie mit dem Gesetz blanko zugestimmt haben, vorgelegen hätte.
Genau dieses Gesetz soll dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erstmals die Möglichkeit geben, auf eu-rechtlicher Grundlage Kreditauflagen zu machen, und damit aller Voraussicht nach mit eu-rechtlichem Rang. Normalerweise ist IWF-Recht ganz normales Völkerrecht und damit gleichrangig mit den meisten anderen internationalen Verträgen. Die meisten völkerrechtlichen Verträge stehen über den nationalen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK), aber unterhalb aller nationalen Verfassungen und auch unterhalb der zum ?ius cogens? gehörenden internationalen Verträge (Uno-Charta, Menschenrechte der Uno und humanitäres Kriegsvölkerrecht) und unterhalb des nicht zur GASP gehörenden EU-Rechts. (...)
Wenn nun IWF-Kreditauflagen mit eu-rechtlichem Rang transportiert werden sollen, dann fordert das die Fähigkeit der Menschenrechte der Uno, der Umsetzung dieser Kreditauflagen Grenzen zu setzen, heraus. Und auch die Grundrechte der Verfassungen anderer Euro-Mitgliedsstaaten, in denen die Grundrechte nicht klar über dem EU-Recht stehen, wie am deutlichsten in Irland.
Am 14.05.2010 hat der damalige Bundespräsident vor dem Bundesverfassungs-gericht für dieses Gesetz, welches dem IWF erhebliche zusätzliche Macht geben würde, geworben. Und er hat auf emotionale Weise Druck ausgeübt, nicht übermäßig durch Urteile in die Aufgaben des Gesetzgebers einzugreifen.
Er hat am 14.05.2010 mitten aus einem Interessenkonflikt heraus gehandelt. Denn Horst Köhler ist in den Jahren 2000 bis 2004 geschäftsführender Direktor des IWF gewesen und ist danach in die immunste Position der gesamten Bundesrepublik Deutschland gewechselt.
Als Bundespräsident hätte er das Gesetz zu Drucksache 17/1685 von sich aus dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen bereits angesichts der Blankett-Ermächtigungen zu einem Stabilisierungsmechanismus, dessen Regelungen den Abgeordneten bis heute nicht vorgelegt wurden. Stattdessen warb er rhetorisch trickreich ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Einfluss nehmenden Rede für den Mechanismus. Welche Gedanken er dabei auch gehabt haben mag, seine Rede war ganz im Sinne des IWF und der diesem nahe stehenden Bankhäuser und nicht im Sinne des Grundgesetzes.
Die Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010 weist ihm genau diesen Interessenkonflikt nach. &quot;
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010_06_01_archive.html
29. Mai 2010: Köhler erklärt sofortigen Rücktritt.
Koinzidenz der Ereignisse ...</description> <content:encoded><![CDATA[<p>29. Mai.2010: Verfassungsbeschwerde  gegen IWF- Ermächtigungsgesetz<br
/> 29. Mai 2010: Bundespräsident Köhler erklärt sofortigen Rücktritt</p><p>&#8220;Die offizielle Version, Bundespräsident Horst Köhler sei vor allem wegen seiner Äußerungen gegenüber dem Deutschlandfunk vom 22.05.2010 in Afghanistan zu Militäreinsätzen für Wirtschaftsinteressen zurückgetreten, vermag nicht zu überzeugen.</p><p>Denn als Bundespräsident hat er eine strafrechtliche Immunität genossen wie kein anderer Mensch in unserem Land. Gerade angesichts eines Aufrufs auf dem Blog ?Bundeshorst?, ihn wegen seiner Äußerungen bzgl. Militäreinsätzen und Wirtschaftsinteressen anzuzeigen, wäre es doch wesentlich logischer gewesen, wenn er die Argumente des / der Anzeigeerstatter(s) ignoriert oder zurückgewiesen hätte. Aber genau in der Situation die Immunität aufzugeben, scheint vollkommen unlogisch.(&#8230;)</p><p>Dafür lohnt es sich, seine Rede vom 14.05.2010 vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich des Festaktes zur Verabschiedung des alten und zur Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts anzusehen. In seiner Rede hat Köhler damals für den ?Euro-Stabilisierungsmechanismus? geworben. Zu dem Zeitpunkt lag der deutsche Gesetzentwurf dafür vom 11.05. 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1685) erst seit drei Tagen vor. Am 21.05.2010 wurde er von Bundestag und Bundesrat in einer schwindelerregenden Geschwindigkeit beschlossen. Laut der Rede des Abgeordneten Dr. Jürgen Trittin ohne, dass den Abgeordneten der Text zu dem ?Stabilisierungsmechanismus?, dem sie mit dem Gesetz blanko zugestimmt haben, vorgelegen hätte.</p><p>Genau dieses Gesetz soll dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erstmals die Möglichkeit geben, auf eu-rechtlicher Grundlage Kreditauflagen zu machen, und damit aller Voraussicht nach mit eu-rechtlichem Rang. Normalerweise ist IWF-Recht ganz normales Völkerrecht und damit gleichrangig mit den meisten anderen internationalen Verträgen. Die meisten völkerrechtlichen Verträge stehen über den nationalen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK), aber unterhalb aller nationalen Verfassungen und auch unterhalb der zum ?ius cogens? gehörenden internationalen Verträge (Uno-Charta, Menschenrechte der Uno und humanitäres Kriegsvölkerrecht) und unterhalb des nicht zur GASP gehörenden EU-Rechts. (&#8230;)</p><p>Wenn nun IWF-Kreditauflagen mit eu-rechtlichem Rang transportiert werden sollen, dann fordert das die Fähigkeit der Menschenrechte der Uno, der Umsetzung dieser Kreditauflagen Grenzen zu setzen, heraus. Und auch die Grundrechte der Verfassungen anderer Euro-Mitgliedsstaaten, in denen die Grundrechte nicht klar über dem EU-Recht stehen, wie am deutlichsten in Irland.</p><p>Am 14.05.2010 hat der damalige Bundespräsident vor dem Bundesverfassungs-gericht für dieses Gesetz, welches dem IWF erhebliche zusätzliche Macht geben würde, geworben. Und er hat auf emotionale Weise Druck ausgeübt, nicht übermäßig durch Urteile in die Aufgaben des Gesetzgebers einzugreifen.</p><p>Er hat am 14.05.2010 mitten aus einem Interessenkonflikt heraus gehandelt. Denn Horst Köhler ist in den Jahren 2000 bis 2004 geschäftsführender Direktor des IWF gewesen und ist danach in die immunste Position der gesamten Bundesrepublik Deutschland gewechselt.</p><p>Als Bundespräsident hätte er das Gesetz zu Drucksache 17/1685 von sich aus dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen bereits angesichts der Blankett-Ermächtigungen zu einem Stabilisierungsmechanismus, dessen Regelungen den Abgeordneten bis heute nicht vorgelegt wurden. Stattdessen warb er rhetorisch trickreich ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Einfluss nehmenden Rede für den Mechanismus. Welche Gedanken er dabei auch gehabt haben mag, seine Rede war ganz im Sinne des IWF und der diesem nahe stehenden Bankhäuser und nicht im Sinne des Grundgesetzes.</p><p>Die Verfassungsbeschwerde vom 29.05.2010 weist ihm genau diesen Interessenkonflikt nach. &#8221;<br
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href="http://unser-politikblog.blogspot.com/2010_06_01_archive.html" rel="nofollow">http://unser-politikblog.blogspot.com/2010_06_01_archive.html</a></p><p>29. Mai 2010: Köhler erklärt sofortigen Rücktritt.</p><p>Koinzidenz der Ereignisse &#8230;</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Outlook</title><link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2765/lubke-2-0#comment-70280</link> <dc:creator>Outlook</dc:creator> <pubDate>Wed, 02 Jun 2010 22:30:58 +0000</pubDate> <guid
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Er war kein Spaßverderber.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Laudatio für Abwickler 2.0<br
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isPermaLink="false">http://www.spiegelfechter.com/wordpress/?p=2765#comment-70143</guid> <description>Ucker-Mark mein ich.. - zum Thema Rassismus:
Da kann man wohl in Deutschland machen, was man will..
Am Besten, man unterscheidet die Menschen gar nicht - denn alles Andere bringt nur Ärger ein...wenn der / die Betreffende auf Ärger aus ist!
Ob Neger, Afro oder Schwarzer ...(für Juden analog)... Man darf diese Akronyme nicht verwenden, denn es kann immer gegen einen ausgelegt werden! :(
- fast genauso gut kann man gleich auf Nigga zurück greifen (ich habe da Erfahrungen mit..)</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ucker-Mark mein ich.. &#8211; zum Thema Rassismus:<br
/> Da kann man wohl in Deutschland machen, was man will..</p><p>Am Besten, man unterscheidet die Menschen gar nicht &#8211; denn alles Andere bringt nur Ärger ein&#8230;wenn der / die Betreffende auf Ärger aus ist!</p><p>Ob Neger, Afro oder Schwarzer &#8230;(für Juden analog)&#8230; Man darf diese Akronyme nicht verwenden, denn es kann immer gegen einen ausgelegt werden! :(<br
/> &#8211; fast genauso gut kann man gleich auf Nigga zurück greifen (ich habe da Erfahrungen mit..)</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
