Schäuble:0 – Volk:1
geschrieben am 27. Februar 2008 von Spiegelfechter
Es dürfte Wolfgang Schäuble heute schwer gefallen sein, Fassung zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Pläne zur „Onlinedurchsuchung“ zwar nicht gekippt, eine gesetzliche Umsetzung aber an derart hohe Hürden gekoppelt, dass die Wünsche des Innenministeriums nicht mehr umsetzbar sind. Natürlich meldete sich Schäuble bereits kurz nach der Verlesung des hochrichterlichen Urteils zu Wort und sah sich und seine Pläne durch das Urteil bestätigt, was angesichts seiner Aussage aus dem Herbst 2006, für die Einführung von Onlinedurchsuchungen sei nicht einmal ein spezielles Gesetz nötig, doch sehr unglaubwürdig klingt. Schäubles versöhnliche Worte sind daher auch eher als Schönrederei zu werten, die man von Politikern nach Wahlniederlagen zu genüge kennt.
In einem Interview mit der TAZ konkretisierte Wolfgang Schäuble im Februar 2007 seine Vorstellungen, wie Onlinedurchsuchungen aussehen sollten. Auf die Frage, ob künftig fünfmal oder 50.000-mal im Jahr von diesem Werkzeug Gebrauch gemacht werden sollte, antwortete Schäuble „Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf”, er plädiere allerdings als Innenminister „natürlich für einen weiten Anwendungsbereich.” Das klingt heute schon ganz anders – da ist selbst aus Schäubles Innenministerposition nur noch von Einzelfällen und „schwersten Straftaten“ die Rede. Das Urteil des BVerfG erhöht die Messlatte noch einmal und setzt ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ als bedrohte Grundlage an. Es geht also nicht um „schwerste Straftaten“, sondern um die Abwendung konkreter Gefahren für Leib und Leben.
Auf die Frage, wie er den “Kernbereich privater Lebensführung” schützen will, antwortete Schäuble, man „müsse auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen [seien] klug genug, so etwas auszunutzen. Die [tarnten] ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.” So „leicht“ wird man es „ihnen“ aber machen müssen, will man die Privatsphäre im Sinne der Verfassung gewährleisten. Das Urteil spricht hier eine eindeutige Sprache: „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“ Da bleibt kein Platz mehr für Interpretationen und Aufweichungen.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 30. September 2007, kurz nach der „Operation Alberich“, bei der „Fritzens Terrorzelle“ ausgehoben wurde, wird Schäuble in anderen Punkten deutlich. Auf die Frage, ob man mittels Onlineüberwachung die Rechner der Festgenommenen hätte infiltrieren können, antwortete Schäuble, es ginge ihm darum, „wenn wirklich Anzeichen für schwere Gefahren, schwere Anschläge auf unser Land bestehen, so wie wir das ja in dem Fall, der vor einigen Wochen bekannt geworden ist, haben, dann gegebenenfalls aufgrund richterlicher Entscheidung die Möglichkeit zu haben [tätig zu werden].” Im Falle von „Fritzens Terrorzelle“ wäre dies aber nach Vorgaben des BVerfG gar nicht möglich gewesen. Am 22. Juni 2007 sprach das Innenministerium in diesem konkreten Fall davon, dass „es derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung [gäbe]“, den Behörden seien aber „Gefährder“ bekannt. Der Begriff „Gefährder“ ist nun aber genau jener Kunstbegriff, den das BVerfG-Urteil explizit von Onlinedurchsuchungen ausschließen will, wenn es anmerkt, dass „die Tatsachen […] den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen [müssen].” Diese „konkrete“ Gefahrenlage war im Falle „Fritzens Terrorzelle“ aber wenige Tage vor dem Zugriff noch nicht einmal gegeben. Wenn die Informationen des BKA stimmen, was in einem Verfahren erst noch belegt werden muss, hat sich die Gefährdungslage erst wenige Tage vor dem Eingriff konkretisiert. Für ein solches Szenario ist der Einsatz der Onlinedurchsuchung also nicht als „Königsweg“ anführbar, da die Einschränkungen des BVerfG einen frühzeitigen Einsatz gar nicht erlaubt hätten.
Im gleichen Interview sprach sich Schäuble auch für eine „Eilkompetenz“ aus, die vom BVerfG explizit abgelehnt wird. Eine „Eilkompetenz“ besagt, dass bei Gefahr im Verzug Maßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung, auch ohne richterliche Erlaubnis möglich ist – dies wäre natürlich ein Einfallstor für die Umgehung des Richtervorbehalts.
Auch das vom BVerfG formulierte Grundrecht auf „ Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ dürfte keinesfalls nach Schäubles Gusto sein. In einem Interview mit der FAZ vom September 2007, sprach sich Wolfgang Schäuble anhand der Kritik des BGHs für eine Änderung des Grundgesetzartikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung festlegt, aus, um so Online-Durchsuchungen mit Wohnungsdurchsuchungen gleichzustellen. An Wohnungsdurchsuchungen sind nun aber wesentlich geringere Auflagen gebunden, als an ein staatlich legitimiertes Eindringen in fremde Computer. So ist auch bei geringeren Straftaten eine Wohnungsdurchsuchung möglich, die auch im Notfall von einem Staatsanwalt ausgestellt werden darf. Hohe Hürden, wie z.B. die konkrete Gefährdung eines „überragend wichtigen Rechtsgutes“, gibt es bei der Wohnungsdurchsuchung gar nicht. So einfach, wie Herr Schäuble es sich noch im September vorgestellt hatte, hat es ihm das BVerfG zum Glück nicht gemacht.
Besonders deutlich werden Schäubles Pläne in einem weiteren Interview mit der FAZ vom September 2007.
„Natürlich, die Gefahr ist da. Erinnern Sie sich an die Zeit unmittelbar nach dem 11. September, als die Angst existierte, nun könnten chemische oder biologische Anschläge folgen. Einen vollständigen Überblick haben wir auch heute nicht. […] Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. Wir sind bedroht und bleiben bedroht.”
Genau diese paranoide Panikmache mag es gewesen sein, die den Richtern am BVerfG Anlass genug war, die Onlinedurchsuchung an so hohe Hürden zu knüpfen. Der Staatsrechtler Carl Schmitt sah in der Regierung den uneingeschränkten Souverän, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden was „richtig“ und was „falsch“ ist – „Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre“. Das Bundesverfassungsgericht hat denjenigen, die wie Schmitt Sicherheit über Freiheit stellen, heute klar gemacht, wer der Souverän ist – das Volk.
Jens Berger
Kategorien: Deutschland Stasi 2.0
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Ja, wir sind bedroht. Wir sind von Leuten bedroht, die unser Vertrauen missbrauchen, die meinen, für sie würden Gesetze nicht gelten, die lügen, die sich an die Macht klammern, die den Bürger verraten und betrügen.
Die NRW-Politikerkaste (so genannter Gesetzgeber) hat eins auf’s Maul bekommen!
Gut so.
Urteil hin oder her: Letztendlich werden die entsprechenden Behörden sowieso heimlich tun, was Schäuble & Co. fordern. Ja, ich bin sicher, die entsprechenden Personen werden – sofern sie es für “notwendig” erachten – sich über geltendes Recht einfach hinwegsetzen.
In Bezug auf den “Bundestrojaner” ohne physikalischen Zugriff kann die Devise daher nur lauten: Selbstschutz! Persönliche Daten verschlüsseln und ein sicheres OS verwenden bzw. vorhandenes OS so gut wie möglich absichern. Statt WLAN einfach LAN-Kabel verweden (ist wegen fehlender Hochfrequenzstrahlung ohnehin gesünder). Man sollte es “denen” nicht einfach machen.
Was mich an dieser ganzen Sache unheimlich ärgert: Die wirklichen Gefährder und Feinde unserer Demokratie (z.B. mutmaßliche islamische Terroristen) wird man mit Schäubles Maßnahmen sowieso nicht zu greifen bekommen. Die sind sicher clever genug, auch zu verschlüsseln und anonymisierte Prepaid-Karten zu verwenden… oder einfach mal ‘nen Brief zu schreiben, statt einer “unsicheren” E-Mail. Das Postgeheimnis hat Schäuble ja immerhin noch nicht abgeschafft.
@SF
Also 0:1 (Schäuble/Volk) ist eine unpassende Analogie. Es handelt sich nicht um einen Schlagabtausch mit einem Ergebnis, sondern wir sehen hier ein Schutzbedürfnis gegen die Masse. Jeder Popanz kann erkennen, dass weder die OD, noch die VDS noch andere der verzahnten, ineinandergreifenden “Massnahmen” auch nur rudimentär gegen Terrorismus helfen. Die Richtung ist klar erkennbar: Ein totalitärer, wirtschaftsfreundlicher, präventiv überwachender Repressionsstaat zum Vorteile einiger weniger und zum Nachteil der Masse.
Schäuble ist da völlig unwichtig – der ist nur der Brüller und Einpeitscher wie Schily, Kanther und Konsorten.
Insofern hilft das BVerG-Urteil rein gar nichts, weil nur ein kleiner Teilaspekt dadurch abgedeckt wird und obendrein schon jetzt klar ist, dass man sich einfach darüber hinwegsetzt und das Urteil missachtet.
Selbst der angekündigte Putschist Jung ist noch im Amt.
Und da glaubt hier einer tatsächlich, dass dieses Urteil mehr als Volksberuhigung ist? Das halte ich für blauäugig, denn man darf nicht vergessen, dass es hier um Geld geht.
Noch etwas, das auf keinen Fall ignoriert werden sollte:
Dieses BVerfG hat ausdrücklich die _heimliche_ Überwachung von Computersystemen genehmigt!
Das impliziert, dass der Überwachte es nie erfährt.
Rahmenbedingungen wurden definiert. Rahmenbedingungen werden von Volksvertretern umgangen. Notfalls mit einem Ehrenwort.
Dieses Urteil ist in meinen Augen eine Fahrkarte und ein Dolchstoss auf Raten.
Sehe das ähnlich. Bei der Vorratsdatenspeicherung setze ich derzeit noch etwas Hoffnung in die Verfassungsbeschwerde mit den 30.000 Unterzeichnern. Sollte das Gesetz gekippt werden, ist es zumindest ein herber Rückschlag für “die”. Heimlich lässt sich eine so breit angelegte und technisch aufwändige Maßnahme wohl nicht durchziehen.
Ich sehe derzeit viele Gefahren am Horizont. Spontan fallen mir da ein:
VDS
Onlinedurchsung
e-Pass
RFID
Hinzu kommt noch jede Menge sozialer Sprengstoff wie Hartz IV bzw. generell Arbeitslosigkeit, Jugendgewalt (hier vor allem durch nicht integrierte, junge Muslime), etc.
Am Ende bleibt uns wohl tatsächlich nur die Auswanderung… aber wohin?
Schäuble muss nichts schön reden. Schäuble sagte gestern er will das Urteil berücksichtigen. Hihi. Schäuble will das Urteil berücksichtigen. Das würde ich mal in Starkdeutsch folgendermaßen übersetzen “Unser Bundesverfassungsgericht kann unseren Bundesinnenminister mal am Arsch lecken. Sollen die doch urteilen was sie wollen. Schäuble macht was er will.”
Demokratie und Gesetzlichkeiten sind doch was herrliches. Schäuble wird ein ihn bindendes Urteil berücksichtigen. Ick hab die erste Fliege dieses Jahres auch berücksichtigt. Mit der Fliegenklatsche. Volltreffer. Die fliegt nie wieder.
Tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut konstruiert der Vogel doch in weniger als 20 Sekunden. Dann wird onlinedurchsucht, natürlich schon mal ausgewertet, dem Richter vorgelegt, derentweder abnickt, weil er noch befördert werden will oder nein sagt. Was er tut ist egal, die “zufällig” gefundenen Beweise, werden verwandt und der Bürger kann klagen.
Die Klagen des Bürgers dauern dann zehn Jahre und haben zwischendurch die unterschiedlichsten Ergebnisse. Im Endeffekt ist der Bürger vielleicht sogar Sieger, hat bis dahin aber alles, sein Leben, seine Familie, seine Zukunft verloren. Genau darauf spekuliert Schäuble.
Vergesst das Urteil. Das würde nur in einer Demokratie funktionieren, die wir aber schon lange nicht mehr haben.
Das ist eine perfekte Beschreibung des derzeitigen “Rechts”systemes. In Deutschland bekommt genau der Recht, der es kaufen kann.
@2 Peter Frenzel
Wenn dem so ist, können wir ja das Grundgesetz abschaffen. Ich erkenne den Sinn einer solch nihilistischen Normendiskussion nicht.
… die Feinde unserer Demokratie sind nicht etwa die vermeintlichen Terroristen, sondern die Politiker, die unsere Freiheit gerne für ein subjektives Plus an Sicherheit eintauschen würden …
Eben deshalb will Schäuble bzw. wollen die Behörden ja den Bundestrojaner, da dieser vor bzw. nach der Verschlüsselung ansetzt. Dass dies alles technisch nahezu unmöglich ist, steht auf einem anderen Blatt
@3 Schwitzig
Amen! Und hat was das mit dem BVerfG-Urteil zu tun?
Die Schlussfolgerung daraus lautet? Verfassung gleich abschaffen? Rechtsbruch legalisieren? Prävention und Überwachung von den Bürgerrechten abkoppeln?
Immer der gleiche Sermon … die Welt ist schlecht und wir müssen eh bald alle sterben ;-)
Mit einer solchen Argumentation leistest Du Verfassungsfeinden wie Jung und Schäuble nur Schützenhilfe.
@4 Schwitzig
Wer das Urteil auch einmal angeschaut hat, ist im Vorteil – nein, das impliziert das Urteil nicht. Wenn eine solche Überwachung genehmigt wird und nichts dabei herauskommt, muss der Überwachte über die Überwachung informiert werden. Im Vorfeld wäre das schließlich auch wenig sinnvoll,
Und wie lautet Deine Alternative? Rechtsfreier Raum? Glaubst Du allen Ernstes, Schäuble, der ein solches Gesetz eigentlich gar nicht für nötig hielt, würde sich freiwillig an diverse Vorbehalte der Verfassung halten? Das nenne ich naiv.
Das kannst Du auch begründen? Warum „Dolchstoss“?
@6 Jochen Hoff
Dementsprechend ist ja (für Dich) eigentlich alles, was mit Recht und Gesetz zu tun hat, nichtig und überflüssig, da der Staat sich eh nicht an diese Vorgaben hält. Dann musst Du aber auch so konsequent sein und nicht bestimmte Gesetze ablehnen, sondern den Staat als solchen – alles anders wäre inkonsequent.
Wieso nicht mehr? Hatten wir je eine oder anders gefragt, gab es je eine Demokratie nach orthodoxer Lehre? Wir sollten aufhören in das Wort „Demokratie“ etwas hineinzuinterpretieren, das nur unseren naiven Träumen entspringt, dann können wir uns über die Gestaltung der Gesellschaft, in der wir leben unterhalten. Ansonsten rutscht man in einen destruktiven Nihilismus ab, wie Du und „Schwitzig“ zeigen.
Das BVerfG hat heimliche OD legalisiert und damit ein weiteres Werkzeug ermöglicht.
Denke mal etwas weniger digital. Tatsächlich bedeutet die Legalisierung der OD einen Schritt in Richtung der Abschaffung. Es heisst aber nicht, dass die Verfassung abgeschafft wurde. Sie wird verbogen.
Was Du hier wieder hineininterpretierst, unglaublich. Wenige müssen sterben, denn reich und mächtig kann man nur sein, wenn es auch Arme und Schwache gibt. Ausserdem wollen Gierlappen keine leere Welt, sondern eine Welt, die sie nach belieben benutzen können. Das sieht man übrigens deutlich daran, wann _Du_ Gazprom-Aktien gekauft hast. Der Opportunismus ist nicht zu überbieten und belegt mal wieder, dass Gier moralische Hürden überwindet.
Nein, das hat das BVerfG getan. Es hätte OL-Razzien und Bespitzelungen verbieten müssen.
Doch, das impliziert es.
Dasselbe Gummigewürge wie die 129a-Gefahr-im-Verzug-Klamotte. Mache Dich mal kundig, wieviele Telefonüberwachungen benachrichtigt wurden, was da verschleppt und vertuscht wird. Wenn ich Schäuble wäre informiere ich die Überwachten, wenn ich sicher bin, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht oder jemals ausgehen könnte. Merkst Du was? Richtig – ich informiere sie nie.
Wieso muss _ich_ eine Alternative nennen, wenn ich feststelle, dass dieses Scheiss-Urteil überhaupt gar nichts verbessert, sondern nur verschlimmert hat?
Es ist ein weiterer Baustein, wie “die Zweckbindung der Mautdaten” und diverse andere “Gesetze”. Unsere Republik wird hinterrücks langsam gemeuchelt und parallel dazu gibt es Leute, die in Jubel ausbrechen, wenn eine Selbstverständlichkeit (!) von der letzten rechtsprechenden Instanz (!) anerkannt wurde – gepaart mit einer Anleitung, wie dieses Grundrecht denn bitteschön Gesetzeskonform zu verletzen ist.
Ich begrüße das Urteil doch könnte man sich die vielen Diskussionen, die Panikmache und die Beanspruchung von höchst richterlicher Arbeitszeit sparen, denn es liegt doch klar auf der Hand, daß es sich um eine extrem ineffektive Methoden handelt. Traurig, daß Politiker dieses Debakel vorantreiben und Richter ihnen auf die Finger kloppen.
@ Schwitzig
Das BVerfG hat dieses Werkzeug doch nicht ermöglicht. Die OD wurde bereits unter Rot/Grün eingesetzt, Schäuble war der Meinung, man könne sie auch ohne gesetzlichen Rahmen einsetzen, was das BGH ein wenig anders sah. Das BVerfG hat Regeln definiert, mehr nicht.
Sorry, da (und auch bei den weitern Ausführungen) komme ich nicht mit.
Nicht richtig. Schäuble/Rot/Grün waren der Meinung, dass OD vom bestehenden Gesetz gedeckt sein. Der BGH sagte lediglich, dass die bestehenden Gesetze die OD nicht regeln. Das BVerfG hat jetzt für Schäuble mit der Legalisierung Rechtssicherheit und eine Anleitung durch Durchführung geschaffen.
Was soll ich Dir näher erläutern? Bezügl. Abschaffung der Verfassung: _Du_ polemisiertest, dass wir die Verfassung ja gleich abschaffen könnten, wenn ich das Urteil für Augenwischerei halte. _Ich_ sehe, dass es immer mehr Umwege um die Aussagen unserer Verfassung gibt. Mittels Salamitaktik und Interpretationsgesetzen wird Recht immer mehr zu Willkür.
An Spiegelfechter:
“Das Urteil spricht hier eine eindeutige Sprache: „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“ Da bleibt kein Platz mehr für Interpretationen und Aufweichungen.”
Was sind denn “konkrete Anhaltspunkte”? Kein Platz für Interpretationen? Na, ich weiß nicht…
Zudem: Wer kann denn überhaupt eine Entscheidung treffen, ob die Anhaltspunkte konkret waren, wenn die Massnahme heimlich durchgeführt wurde und daher gar kein Entscheider davon erfährt?
Des weiteren schreibst du in Beitrag Nummer 11:
“Dementsprechend ist ja (für Dich) eigentlich alles, was mit Recht und Gesetz zu tun hat, nichtig und überflüssig, da der Staat sich eh nicht an diese Vorgaben hält. Dann musst Du aber auch so konsequent sein und nicht bestimmte Gesetze ablehnen, sondern den Staat als solchen – alles anders wäre inkonsequent.”
Es hätte aber doch die Möglichkeit gegeben, die OD komplett und ohne Ausnahmen zu verbieten. Dann könnte nicht mit Geldmitteln des Staates eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden, die dann zum Missbrauch einlädt.
@Schwitzig
Was heißt hier Rechtssicherheit? Es ging um ein Gesetz aus NRW, dass als nichtig abrasiert wurde.
Verschafft ein Gesetz gegen Korruption etwa den Bestechlichen und den Bestechern Rechtssicherheit, da beide Seiten jetzt wissen, was genau illegal ist? Oder anders gefragt, gibt es Korruption etwa nur, weil es Gesetze gegen sie gibt? Da könnte ich philosophisch werden und fragen, mach der Baum, der im Wald umfällt, auch dann ein Geräusch, wenn es niemand hört?
@17 Karsten Bier
Wenn sich beispielsweise zwei bitterböse Gefährder lt. Informationen der Behörden über einen privaten IRC-Kanal kommunizieren, über dem primär private Dinge ausgetauscht werden, und deshalb “bespitzelt” werden sollen, so darf ein Richter einer Datenerhebung per OD nicht zustimmen.
Natürlich, aber dies ist nicht Aufgabe der Verfassungsrichter, sondern der Politik, die sich ja mittlerweile aufführt wie eine Bande Pubertärer, die stets die Grenzen austesten wollen.
btw.: Hätte das BVerfG die OD komplett untersagt, hätten üblichen Vedächtigen argumentiert, der Staat und die Geheimdienste halten sich eh nicht an Gesetze etc. pp.. Einigen kann man es halt nicht recht machen.
Dann könnte nicht mit Geldmitteln des Staates eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden, die dann zum Missbrauch einlädt.
“Wenn sich beispielsweise zwei bitterböse Gefährder lt. Informationen der Behörden über einen privaten IRC-Kanal kommunizieren, über dem primär private Dinge ausgetauscht werden, und deshalb “bespitzelt” werden sollen, so darf ein Richter einer Datenerhebung per OD nicht zustimmen.”
Was ich meinte war: Durch die Heimlichkeit könnten die Ermittler die OD einfach durchführen und kein Richter oder sonst jemand erfährt davon. Was schützt vor diesem Missbrauchsszenario? Die Antwort lautet meiner Meinung nach: Einzig und allein die Vermeidung der Möglichkeit der Durchführung, indem die Ermittler die Infrastruktur gar nicht erst haben. Und das wäre nur durch ein Komplettverbot (“so was darf in einer freien Demokratien nie gemacht werden”) möglich gewesen.
@Karsten Bier
Worauf Du hinauswillst, ist der vorsätzliche Rechtsbruch und den zu verhindern ist nun nicht eben Aufgabe des BVerfG. Natürlich kann jeder gegen das Gesetz verstoßen, Gesetze sind nun einmal dafür da, Regeln aufzustellen und nicht dafür gedacht ein Überschreiten der Regeln zu verhindern. Dafür gibt es die Gewaltenteilung – der eine “macht” Gesetze, der andere “urteilt” im Sinne dieser Gesetze und der dritte “setzt” diese Gesetze durch und überwacht deren Einhaltung.
Zum Thema Komplettverbot:
Und eben das hat das BVerfG ja anders gesehen und strenge Regeln aufgestellt. Das ist wie beim “Töten-Beispiel”. Natürlich kann man der Meinung sein, der Staat oder dessen Organe dürfen in einer freien Demokratie nicht töten, aber dann hätte ein Polizist z.B. nicht die Möglichkeit Nothilfe anzuwenden um Menschenleben zu retten. Die Sache ist halt recht kompliziert und man sollte sich vor schwarz/weiß Urteilen hüten.
An Spiegelfechter:
Du hast ja im Prinzip recht, es ist nicht Aufgabe des BVerfG, sich um die Verhinderung von Missbrauchs zu kümmern. Aber wer macht es dann? Was die OD so heikel macht ist die Heimlichkeit. Bei den meisten anderen Dingen kann man die Verantwortlichen auch vor Gericht stellen und zur Verantwortung ziehen (in deinem Tötungsbeispiel ist das in der Regel leicht). Bei der OD bekommt es in den allermeisten Fällen aber niemand mit. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Aufdeckungsrisiko ist bei einer Erschiessung durch einen Polizei-Pistolero ziemlich hoch. Bei einer OD ist dieses Risiko aber sehr, sehr niedrig. Das lädt zum Missbrauch ein, es schreit förmlich danach. Die einzigen, die das verhindern hätten können, wären die BVerfG Richter gewesen. Abseits von der juristischen Betrachtung hätten sie in meinen Augen deshalb die Pflicht dazu gehabt. Denn die OD ist bei Missbrauch ein sehr scharfes Schwert gegen z.B. Opposition oder auch Journalisten und ihre Informanten.
@Karsten Bier
Das sprichst Du ein sehr wichtiges Problem an. Die “Heimlichkeiten” der Geheimdienste werden ja “nur” von einem parlamentarischen Gremium kontrolliert. Das ist schon mal etwas (Ströbele hat da schon so einiges “aufgedeckt”) aber mE viel zu wenig. Wenn es mir ginge, würde ein Kontrollstelle gegründet, in der hauptamtliche und neutrale Richter die innerdeutschen Tätigkeiten von den Geheimdiensten und(!) dem BKA überwachen. Gegen einen Paragraphen in Schäubles BKA-Gesetz, der besagt, dass OD diesem Gremium mit ausführlicher Beschreibung gemeldet werden müssen, hätte das BVerfG garantiert nichts einzuwenden.
Ganz richtig, nur dürfen die “Beweise”, die auf diese Art und Weise ermittelt wurden, auch nicht vor Gericht verwendet werden. Dennoch hast Du hier natürlich vollkommen recht, aber letztendlich geht auch das in die Richtung “Rechtsbruch durch den Staat”, da das BVerfG-Urteil explizit darauf hinweist, dass nach Abschluss der Ermittlungen eine Information an die “Ausgespitzelten” erfolgen muss. Klar, “niemand” kann wirklich überprüfen, ob das eingehalten wird, aber da bewegen wir uns schon wieder im Raum der Illegalität, die durch andere Gesetze geregelt wird und daher vom BVerG auch nicht explizit einbezogen werden muß.
Und da widerspreche ich Dir – die Richter können nicht a priori davon ausgehen, dass Staatsdiener Gesetze brechen und biegen. Das Gesetz ist so formuliert, dass ein Biegen schwer möglich ist und ein Gesetzesbruch ist sowieso strafbar, das müssen sie nicht extra erwähnen.
Nicht nur die OD – mit etwas Phantasie können Geheimdienste auch Post untersuchen, eMails abfangen, Telefone abhören, die Geliebte foltern … alles möglich, aber alles illegal.
Ich kann das Urteil des BVG beim besten Willen nur in sehr kleinen Teilen als Erfolg begreifen. Zwar wurde das Reglement für die Anwendung von Überwachungen informationstechnischer Systeme klar festgelegt, und sicher ist dadurch ein genereller Schutz vor willkürlichen Massenüberwachungen geschaffen worden, doch andererseits zeigt die Realität, daß die betreffenden Behörden sich nur in groben Zügen an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Vielmehr scheinen, in den Köpfen der Ermittlungsbehörden, Gesetze nicht unbedingt als verbindlich gesehen zu werden, sondern vielmehr als eine Art Richtlinie. Somit eröffnet das Urteil des BVG bei bösartiger Umsetzung (die man aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate voraussetzen muß) der mißbräuchlichen Anwendung Tür und Tor.
Deshalb kann ich bei Schäubles Äußerungen auch keine Schönfärberei erkennen. Wäre das so, würden er und seine Überwachungsfreunde nicht so schnell darauf bestehen, die aktuelle Entscheidung im GG zu fixieren.
Bei der Entscheidung des BVG hätte ich persönlich mir einen größeren Schutz für Einzelpersonen gewünscht. Doch der gezielten Verfolgung von unliebsamen Personen wurde so keine Grenze gesetzt.
Selbst deutsche Richter zeigen sich über die Entscheidung entsetzt, weil das, mit dem Urteil verbundene Arbeitsaufkommen schlicht nicht zu bewältigen sein wird. In letzter Konsequenz bedeutet das, oberflächliche richterliche Anordnungen zur Überwachung mit hoher Quote an Fehlentscheidungen, weil betroffenen Richtern schlicht die Kapazität zur genauen Fallprüfung fehlt. Wenn man das als Erfolg verbuchen will, habe ich wie wohl irgendwas falsch verstanden…
@Don Pepone
Abwarten – die Herren Baum und Hirsch haben schon angekündigt, im Falle einer minder korrekten Umsetzung sofort wieder vor´s BVerfG zu ziehen. Ich bezweifele, dass man in Berlin die Chupze besitzt, sich permanent von Karlsruhe ohrfeigen zu lassen.
Haben bzw. hätten sie denn eine Alternative? Dieses: “Wir tun jetzt mal so, als glauben wir Dir und schreiben das gleich mal fest” ist für Schäuble doch eigentlich die Höchststrafe, da mit einer kategorischen Ablehnung nicht zu rechnen war.
Dann haben “deutsche Richter” die Entscheidung wohl auch nicht gelesen – wenn das Gesetz so umgesetzt wird, wie das BVerfG es vorsieht, wird es sich in einem Rahmen von maximal 10 Fällen pro Jahr bewegen; häufiger treten diese Umstände halt einfach nicht ein. Es ist sogar zu erwarten, dass noch wesentlich seltener (wahrscheinlich sogar nie) von der OD Gebrauch gemacht werden wird. Der Große Lauschangriff ist da ein Beispiel – nach der Korrektur durch Karlsruhe kommt er fast nie zum Einsatz … und das ist gut so!
Festzuhalten bleibt, wie Schäuble schon festgestellt hat:
Die gezielte Onlinedurchsuchung ist, unter engen (??) Vorraussetzungen möglich. Die Formulierung von den “überragenden Rechtsgütern” sollte man nicht so blumig verstehen, weil es “überragend” im juristischem Sprachgebrauch überhaupt nicht gibt: es bleiben die generalklauselartigen Fälle (Mord, Totschlag,Leib und Leben und die Gefährdung des Staates) bei konkreter Gefahr, also eine Gefahr, die zeitlich bestimmbar ist. Da es noch keine Glaskugelwahnsinnigen gibt, die direkt die Zukunft vorhersagen können, bleibt eine Progroseentscheidung bestehen, die aus Sicht der Sicherheitsdienste immer “eine konkrete Gefahr besteht immer” lautet.
Was viel interessanter ist, unter welchen Voraussetzungen laut dem BVerfG Urteil (letzter Absatz im Urteil) überhaupt kein Schutz besteht: Das Geheimnis heisst “Freiwilligkeit”.
“”II. Die Verfassungsschutzbehörde darf allerdings weiterhin Maßnahmen der Internetaufklärung treffen, soweit diese nicht als Grundrechtseingriffe anzusehen sind. In der Regel wird die reine Internetaufklärung keinen Grundrechtseingriff bewirken. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährleistete Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird nicht berührt, wenn sich die Maßnahmen darauf beschränken, Daten, die der Inhaber des Systems für die Internetkommunikation vorgesehen hat, auf dem technisch dafür vorgesehenen Weg zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn die staatliche Stelle sich unter einer Legende in eine Kommunikationsbeziehung begibt. Stehen keinerlei Überprüfungsmechanismen bereit, ist im Rahmen der Kommunikationsdienste des Internet das Vertrauen eines Kommunikationsteilnehmers in die Identität und Wahrhaftigkeit seiner Kommunikationspartner nicht schutzwürdig. Es liegt auch kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richten.
“”
Wenn ich Schäuble wäre, würde ich das BKA einen Telekommunikationsdienstleister mit unschlagbaren finanziellen Konditionen gründen lassen und dazu billig ein paar Porno, Polit, Wein Tourismus Tvchannel- Webseiten Foren entwerfen, bei denen der User für die Nutzung entweder etwas verdienen kann ( !!), den Zutritt digital über den biometrischen Pass signieren lassen oder ganz auf under under underground machen. ;)
In diesem Sinne, es wird lustig.
@name
Es wird auch nicht von „überragenden Rechtsgütern“ gesprochen, sondern von „überragend wichtigen“, und diese gibt es selbstverständlich im juristischen Sprachgebrauch..
Nein, wann eine Gefahr „abstrakt“ und wann sie „konkret“ ist, wird Dir jeder Richter genau auseinanderdividieren können – darüber gibt es ganze Lehrbücher.
Also auf gut Deutsch: „Auch BKAler dürfen surfen“ ;-)
*lol*
Nicht schlecht, mach doch mal einen Vorschlag beim BKA ;-)
@Jens:
Ich habe nur die Befürchtung, Schäuble wäre für so ein Projekt “Volksfestplatte” mit Verdienstmöglichkeit zu geizig ;) Was ich wirklich nicht weiss, wie sich ein Antivirenprogramm aus dem Hause BKA oder ein typisch paranoider “ich mache alles anonym” Dienst juristisch qualifizieren lässt.
Und nur Rande: die gestrige Doko auf Arte über das von Japan geraubte Gold war unheimlich gut.
http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=819039,day=5,week=9,year=2008.html
@spiegelfechter:
da sich §5 abs. 3 mit nichtigkeit anderer paragraphen erledigt, fehlt mir immer noch eine explizite aussage des bverfg zur benachrichtigungspflicht bzw. ihrer einschränkungsfähigkeit.
der erledigte paragraph besagt, dass durch eine benachrichtigung weder kenntnisstand noch arbeitsweise der behörde offengelegt werden müssen. habe ich die stelle, in der das im urteil behandelt wird, überlesen? ich habe nur den oben genannten passus in erinnerung.
sollte die ursprüngliche intention des §5 abs. 3 prinzipiell verfassungskonform gestaltbar sein, kann ich deine zuversicht was die benachrichtigungspflicht angeht, nicht ganz nachvollziehen.
unterm strich finde ich das urteil ganz gut.
.~.
Also bitte – es ist kein Gesetz gegen, sondern ein Gesetz _für_ eine Regelung der Korruption. Wenn Du schon Analogien herziehst, dann aber bitte passende, denn das BVerfG hat _heimliche_ Durchsuchungen und Bespitzelungen ganz ausdrücklich genehmigt – also die Ausnahme (!) eines Grundrechtes definiert.
Und jetzt komme nicht mit der ollen Kamelle “schwere Hürden”. Da kommen dann halt die Hürdenspringer und -umschiffer.
Bei einem expliziten Verbot kämen sie mit so einer Methode nicht durch.
Und Richtervorbehalt … was habe ich gelacht. Ich empfehle dazu mal einige Berichte von Udo Vetter.
@SF
Ähem, wenn das so einfach wäre, gäbe es keine Lehrbücher. Was ist übrigens mit dem Sprengstoff-LKW oder den zwanzig “Terrordrohungen” der letzten Zeit? So ein LKW ist ziemlich unabstrakt.
OK – mittlerweile ist er eine abstrakte Nullnummer, über die niemand je berichtet haben will. Aber als er seinen Zweck erfüllen sollte, war er plötzlich sehr konkret.
Auch Heiligendamm habe ich noch nicht vergessen und gerade im Gedenken daran weiss ich, dass _ausschließlich_ ein Verbot von heimlichen und geheim gehaltenen Durchsuchungen ggf. in Verbindung mit Einbrüchen durch den Staat in die Wohnung diese Feinde im Innern hätte stoppen können.
Jetzt haben sie den Grundrechtsverstoss offiziell leagalisiert bekommen und erklärt bekommen, welchen Anschein sie erwecken müssen, um legal zu wirken.
Übrigens: Deine Vorstellungen zur Beweismittelzulässigkeit stammen wohl aus den USA und haben mit dem deutschen Recht nichts zu tun.
@25.
Hmmm… also wenn ich mir den Umfang meiner Daten so anschaue… dürfte ein Richter eine menge Spaß bekommen. Müßte ein Richter meinen Datenumfang auswerten, müßte er so zwischen 40 – 50 GB Daten (Text, Bilder, ohne Filme und Videos) durchackern. Selbst wenn das nur 10 Fälle sind (was erst noch abzuwarten bleibt), gehen da schon ein paar Wochen ins Land, bis man das alles weigehend gelesen hat.
Da liegt doch die Vermutung, daß oberflächlich quer gelesen wird, sehr nahe. Dazu gibt es auch was bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/104238
Zu Schäubles “Niederlage” möchte ich noch anmerken, daß der Mann, man kann von ihm halten was man will, m.E. ein dreimal chemisch gereinigter Vollblutpolitiker und Jurist ist. Ich möchte Schäubles Qualifikationen nicht bewerten, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß ihn das Urteil in irgendeiner Weise überrascht hat. Vielmehr sehe in Schäubles übertriebenen Aktionen ein wohl dosiertes schießen über das Ziel hinaus, um die eigentlich unterhalb liegende Ziellinie zu ereichen.
Mag sein das ich unseren Innenminister überschätze, aber die Lehren aus der Kampfkunst lassen sich auch auf jede andere situation im Leben erfolgreich anwenden, und die erste Regel lautet, niemals den Gegner zu unterschätzen.
@Don Pepone
Was Schäuble angeht, so ist er sicher juristisch nicht unbeleckt … als Verfassungsminister sollte er das auch ;-)
Aber die diversen rechtsphilosophischen Ansichten sind durchaus umstritten. Ich kann Dir da den vorgestrigen SWR2-Forum Podcast empfehlen, bei dem u.a. ein gewisser Staatsrechtler namens Prof. Dr. Otto Depenheuer mitdiskutiert, der Schäubles Paranoia den wissenschaftlichen Hintergrund verleiht – ich werde aber morgen noch in einem Artikel darauf eingehen. Außerdem war auch ein gewisser Carl Schmidt ein Vollblutjurist .. das alleine heißt also gar nichts. Zum Glück sind die “Jünger” Schmidts aber “noch” (?) in der Unterzahl.
Was die “Richterfrage” angeht, so gebe ich mich “ehrenvoll” geschlagen – wer auf Heise verweist, hat immer recht ;-)
Zu 33:
Bzgl. Depenheuer: Keine Ahnung ob du es damals mitbekommen hast, aber da gab es Anfang des Jahres auch einen TP-Artikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26953/1.html
Zu 23:
Juristisch magst du vielleicht (= ich weiß es nicht) Recht haben, dennoch finde ich, das den in diesem Fall nahezu risikolosen Missbrauchsmöglichkeiten bei solchen Grundsatzentscheidungen über derartig heikle Themen Rechnung getragen werden _muss_. Alles andere sind Augenwischerei bzw. Nebelkerzen.
Die Bilder sind echt genial. Besonders das zweite. Musste herzhaft lachen was auch mal sein muss bei einem ernsten Thema.