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	<title>Kommentare zu: Insolvenz &#8211; und der Arbeitnehmer ist der Dumme</title>
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		<title>Von: Remote Control » Die letzten drei Gehälter zurück zahlen - gehts noch!!!</title>
		<link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/326/insolvenz-und-der-arbeitnehmer-ist-der-dumme#comment-37998</link>
		<dc:creator>Remote Control » Die letzten drei Gehälter zurück zahlen - gehts noch!!!</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 20:29:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] diesem Thema hat auch Karl Weiss einen empfehlenswerten Artikel verfasst. Der Spiegelfechter Insolvenz und der Arbeitnehmer ist der Dumme  Recht und Gerechtigkeit - [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] diesem Thema hat auch Karl Weiss einen empfehlenswerten Artikel verfasst. Der Spiegelfechter Insolvenz und der Arbeitnehmer ist der Dumme  Recht und Gerechtigkeit &#8211; [...]</p>
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		<title>Von: M. Müller</title>
		<link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/326/insolvenz-und-der-arbeitnehmer-ist-der-dumme#comment-25722</link>
		<dc:creator>M. Müller</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Sep 2008 08:04:10 +0000</pubDate>
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		<description>Also verstehe ich das richtig? 

Ich gehe mal davon aus, dass das Unternehmen bei dem ich Arbeite bald Insolvent ist. Da ich unter anderem im Einkauf tätig bin, habe ich einen Überblick über die Finanzielle Lage des Unternehmens. Der Chef sagt alles ist O.K.

Wenn wir Pleite gehen kann der Insolvenzverwalter die letzten drei Gehälter einfordern?

Was könnte man dagegen unternehmen? Reicht eine schriftliche Bestätigung eines Gesellschafters das KEINE Insolvenz droht?

Deutschland, Deutschland was machst du?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also verstehe ich das richtig? </p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass das Unternehmen bei dem ich Arbeite bald Insolvent ist. Da ich unter anderem im Einkauf tätig bin, habe ich einen Überblick über die Finanzielle Lage des Unternehmens. Der Chef sagt alles ist O.K.</p>
<p>Wenn wir Pleite gehen kann der Insolvenzverwalter die letzten drei Gehälter einfordern?</p>
<p>Was könnte man dagegen unternehmen? Reicht eine schriftliche Bestätigung eines Gesellschafters das KEINE Insolvenz droht?</p>
<p>Deutschland, Deutschland was machst du?</p>
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	<item>
		<title>Von: Spiegelfechter</title>
		<link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/326/insolvenz-und-der-arbeitnehmer-ist-der-dumme#comment-17044</link>
		<dc:creator>Spiegelfechter</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 12:18:51 +0000</pubDate>
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		<description>@Nobody

&lt;blockquote&gt;Also: ich hätte gerne mal das Urteil gelesen; die Berichterstattung darüber ist leider so unvollständig, daß sie unbrauchbar ist.&lt;/blockquote&gt;

Da solltest Du Dich an das AG Wunsiedel wenden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Nobody</p>
<blockquote><p>Also: ich hätte gerne mal das Urteil gelesen; die Berichterstattung darüber ist leider so unvollständig, daß sie unbrauchbar ist.</p></blockquote>
<p>Da solltest Du Dich an das AG Wunsiedel wenden.</p>
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	<item>
		<title>Von: Nobody</title>
		<link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/326/insolvenz-und-der-arbeitnehmer-ist-der-dumme#comment-17043</link>
		<dc:creator>Nobody</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 12:03:46 +0000</pubDate>
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		<description>Die ganze Berichterstattung wirkt für mich leicht verzerrt und ich hätte gerne mal das entsprechende Urteil gelesen. 

Grundsätzlich müßten auch Arbeitverhältnisse unter nichtanfechtbare Bargeschäfte fallen können (§142 InsO). Der BGH akzepiert ausdrücklich ca. 30 Tages-Abschnitte für Leistung und Gegenleistung; d.h. bei regelmäßiger Lohnzahlung dürfte es eigentlich keine Probleme geben (oder das AG hat das Recht vielleicht nicht korrekt angewandt). Die Firma bekommt in Form der Arbeitsleistung eine gleichwertige Gegenleistung. 

Das Problem gibt es möglicherweise dann, wenn der Arbeitsgeber einige Zeit nichts zahlt, dann auf einen Schlag noch höhere Beträge an die Belegschaft auszahlt und dann Insolvenz anmeldet. Oder ungünstige Tilgungsbestimmungen trifft (z.B. im März nicht den März-Lohn, sondern den Januar-Lohn zahlt). In dem Fall ist es von der InsO bezweckt, daß alle solcherart Begünstigen zurück zur Masse leisten müssen. 

Hier ist tatsächlich anzumerken, daß der Arbeitnehmer auf eigenes Risiko handelt, wenn er ohne Geld arbeitet und auch wissen muß, daß er eventuelle Nachzahlungen nicht unbedingt wird behalten können. Aus meiner Sicht ist dem Arbeitnehmer anzuraten, mehr darauf zu achten, daß die Zahlungen ggf. als für das laufende Verhältnis deklariert werden und nicht z.B. ständig ein 2-Monatsrückstand vor sich hergeschoben wird; das wäre tatsächlich fatal. 

Also: ich hätte gerne mal das Urteil gelesen; die Berichterstattung darüber ist leider so unvollständig, daß sie unbrauchbar ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die ganze Berichterstattung wirkt für mich leicht verzerrt und ich hätte gerne mal das entsprechende Urteil gelesen. </p>
<p>Grundsätzlich müßten auch Arbeitverhältnisse unter nichtanfechtbare Bargeschäfte fallen können (§142 InsO). Der BGH akzepiert ausdrücklich ca. 30 Tages-Abschnitte für Leistung und Gegenleistung; d.h. bei regelmäßiger Lohnzahlung dürfte es eigentlich keine Probleme geben (oder das AG hat das Recht vielleicht nicht korrekt angewandt). Die Firma bekommt in Form der Arbeitsleistung eine gleichwertige Gegenleistung. </p>
<p>Das Problem gibt es möglicherweise dann, wenn der Arbeitsgeber einige Zeit nichts zahlt, dann auf einen Schlag noch höhere Beträge an die Belegschaft auszahlt und dann Insolvenz anmeldet. Oder ungünstige Tilgungsbestimmungen trifft (z.B. im März nicht den März-Lohn, sondern den Januar-Lohn zahlt). In dem Fall ist es von der InsO bezweckt, daß alle solcherart Begünstigen zurück zur Masse leisten müssen. </p>
<p>Hier ist tatsächlich anzumerken, daß der Arbeitnehmer auf eigenes Risiko handelt, wenn er ohne Geld arbeitet und auch wissen muß, daß er eventuelle Nachzahlungen nicht unbedingt wird behalten können. Aus meiner Sicht ist dem Arbeitnehmer anzuraten, mehr darauf zu achten, daß die Zahlungen ggf. als für das laufende Verhältnis deklariert werden und nicht z.B. ständig ein 2-Monatsrückstand vor sich hergeschoben wird; das wäre tatsächlich fatal. </p>
<p>Also: ich hätte gerne mal das Urteil gelesen; die Berichterstattung darüber ist leider so unvollständig, daß sie unbrauchbar ist.</p>
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	<item>
		<title>Von: SD6</title>
		<link>http://www.spiegelfechter.com/wordpress/326/insolvenz-und-der-arbeitnehmer-ist-der-dumme#comment-17000</link>
		<dc:creator>SD6</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Apr 2008 04:51:29 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,
2 Anmerkungen von mir:

1. 
Für die Geschäftsführung / Besitzer gibt es m.E. einfachere Wege Gelder beiseite zu schaffen als durch Lohnzahlungen.

2. 
Warum soll der Staat zugunsten der Gläubiger die Löhne zahlen?
Die Idee damit weitere Insolvenzen bei Zulieferern zu verhindern mag ja schön sein, ich glaube allerdings nicht das dieses Szenario auch der Praxis entspricht.
Die Forderungen der Zuliefern, Kleinbetrieben, etc. belaufen sich ja i.d.R. auf verhältnismäßig kleine Posten. Die Masse der Schulden liegt bei Kapitalgebern. 

Wer den größten Forderungsanteil hat wird auch zuerst bedient, d..h die ganzen kleinen Gläubiger bekommen im besten Fall die Reste ab.
Hauptprofiteur der Gesetzesänderung wären also die Kapitalgeber.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
2 Anmerkungen von mir:</p>
<p>1.<br />
Für die Geschäftsführung / Besitzer gibt es m.E. einfachere Wege Gelder beiseite zu schaffen als durch Lohnzahlungen.</p>
<p>2.<br />
Warum soll der Staat zugunsten der Gläubiger die Löhne zahlen?<br />
Die Idee damit weitere Insolvenzen bei Zulieferern zu verhindern mag ja schön sein, ich glaube allerdings nicht das dieses Szenario auch der Praxis entspricht.<br />
Die Forderungen der Zuliefern, Kleinbetrieben, etc. belaufen sich ja i.d.R. auf verhältnismäßig kleine Posten. Die Masse der Schulden liegt bei Kapitalgebern. </p>
<p>Wer den größten Forderungsanteil hat wird auch zuerst bedient, d..h die ganzen kleinen Gläubiger bekommen im besten Fall die Reste ab.<br />
Hauptprofiteur der Gesetzesänderung wären also die Kapitalgeber.</p>
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