Europa blickt auf Irland
12. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken
Heute genießen rund 4 Mio. Iren ein Privileg, das rund 500 Mio. Europäer nicht genießen dürfen - sie stimmen über den sogenannten „Vertrag von Lissabon“ ab – eine EU-Verfassung, die aufgrund der ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr „Verfassung“ heißen darf, obgleich 96% des Vertragstextes identisch mit der abgelehnten Urfassung sind. Formal betrachtet ist bereits dieser Umstand eine unzulässige Umgehung des französischen und niederländischen Volksvotums. Der „Vertrag von Lissabon“ ist ein Grundlagenvertrag, der die Verfassungen aller EU-Staaten tiefgreifend tangiert. Nicht ohne Grund klagt daher der bayerische Jurist und Politiker Peter Gauweiler in Karlsruhe gegen die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland. Sollten die Iren dem Vertrag zustimmen, wäre seine Klage wohl der letzte Stolperstein, der einer EU-Verfassung im Weg steht, die die Mehrheit der Europäer ablehnt.
Verfassungen und verfassungsgleiche Werke, wie das deutsche Grundgesetz, zeichnet im Normfall eine klare Sprache aus, die Umdeutungen, die von den Verfassungsvätern nicht gewollt wären, im besten Falle ausschließt. Das Deutsche Grundgesetz ist in dieser Hinsicht ein positives Beispiel. Klar verständlich setzt es der Politik unmissverständliche Leitplanken. Dass die Väter des Grundgesetzes gute Arbeit geleistet haben, beweist nicht nur die überwältigende Zustimmung des Volkes zu dieser „Verfassung“, sondern auch die Tatsache, dass Politiker, die in einer Absicht, die den Grundgedanken und -werten der Bundesrepublik zuwider handeln wollen, immer wieder an diesem Bollwerk scheitern. In einer Parteiendemokratie, die in vielen Punkten nicht mehr den Willen der Wähler vertritt, ist das Grundgesetz wichtiger denn je.
Anders als das deutsche Grundgesetz, ist das 300seitige Vertragswerk, das sich „Vertrag von Lissabon” nennt, ein „typisches“ Produkt europäischer Bürokratie. Selbst Experten haben Schwierigkeiten mit dem Verständnis des Vertragswerkes. Komplexe, verwinkelte und unauslotbare Konstrukte erlauben eine weiträumige Interpretationshoheit – dies ist nicht nur „ärgerlich“, da das Volk seine eigene Verfassung nicht versteht, sondern auch gefährlich, da es Politikern, deren Intensionen konträr zum Verfassungscharakter sind, Tür und Tor für „winkeladvokatische“ Verbiegungen des Gesetzwerkes öffnet. Wenn Dokumente von solch überragender Bedeutung Experten brauchen, die als Dolmetscher dem dummen Stimmvieh erklären müssen, was in ihnen steht, so haben diese Dokumente keine Daseinsberechtigung. Es besteht die akute Gefahr, dass der „Vertrag von Lissabon“ endgültig die Nabelschnur zwischen dem Souverän (dem Volk) und seinen Dienern (der Politik) trennt. Was Europa braucht ist ein „Mehr“ an Transparenz und ein „Mehr“ an Demokratie und nicht deren Verwässerung.
Man könnte meinen, die Formulierung eines solchen epochalen Vertragswerkes würde in einem gemeinsamen Prozess entstehen, in dem neben den Regierungen auch die Völker Europas eingebunden werden – Fehlanzeige. Dass der Vertrag von den Franzosen und Niederländern abgelehnt wurde, kann als „Betriebsunfall“ gesehen werden. Die Diskussion um den „Vertrag von Lissabon“ zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie nicht stattfindet. In Irland muss diese Diskussion gezwungenermaßen stattfinden und dort nimmt sie symptomatische Züge an. Die Befürworter – ausgestattet mit Blankoschecks der Wirtschaft – können auf der Sachebene nicht punkten. Ihnen stehen keine akzeptablen Argumente zur Verfügung, daher beschränkt man sich auf Plattitüden á la „Ein Ja ist gut für Irland“ und rufen dem Volk in Erinnerung, was die EU für Irland getan hat. Dies erinnert an den Wahlkampf, den Edmund Stoiber weiland 2002 in den fünf neuen Bundesländern betrieben hat – seid gefälligst dankbar für die Milliarden, die wir überwiesen haben, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Dass in Irland trotz eines bemerkenswerten Aufschwungs über viele Jahre eine immer größer werdende Kluft zwischen „arm“ und „reich“ gibt, die Peripherie zugunsten der Zentren immer stärker verödet und das Volk – wie überall in Europa – Angst hat, im Räderwerk der Globalisierung zerquetscht zu werden, all dies spielt für die Befürworter keine Rolle. Die Gegner haben Sachargumente, die keinesfalls antieuropäisch sind. Warum muss sich Europa beispielsweise in seiner Verfassung verpflichten, aufzurüsten? Warum soll eine demokratisch nicht legitimierte Kommission über eine gemeinsame Außen- uns Sicherheitspolitik entscheiden? Warum setzt europäisches Recht in elementaren Punkten nationales Recht außer Kraft?
Auf all diese Fragen hat die Politik keine vernünftigen Antworten, zumindest keine Antworten, die „vermittelbar“ währen. Europa ist eine sehr gute Idee und die meisten Europäer tragen diese Idee im Herzen. Die Politik missbraucht diese Idee indes zusehends für unpopuläre Maßnahmen, die auf nationaler Ebene Wählerstimmen kosten würden. Egal ob es sich um „Vorratsdatenspeicherung“ oder „Rauchverbot“ handelt – wenn man nicht die Charakterstärke hat, politische Ziele selbst durchzukämpfen, übergibt man den Vorgang an Brüssel um dann unter dem Stichwort „Sachzwang“ die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Kritik kann man derweil bequem mit dem Hinweis aus dem Wege gehen, man müsse halt die Vorgaben aus Brüssel erfüllen – Pacta sunt servanda. Dies unterminiert nicht nur den europäischen Gedanken, sondern auch die Haltung des Volkes zur „Institution Europa“. Kein Wunder, dass die Politik Angst davor hat, das Vertragswerk, das eben dieser Politik einen Rahmen geben würde, dem Votum der Wähler zu stellen. Zweifelsohne müsste der „Vertrag von Lissabon“ von jedem europäischen Volk per Plebizit angenommen werden, bevor er ratifiziert wird – dies sieht auch das Deutsche Grundgesetz vor.
Um diesen Umstand dreht sich auch die Klage von Peter Gauweiler und die hat es in sich. Gauweiler fährt schweres Geschütz auf – Organklage, Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf einstweilige Anordnung, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Vertrages gerichtlich zu untersagen. Im Kern beruft sich Gauweiler auf ein brisantes Gutachten, das er beim Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben hat. Darin werden die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite beklagt. Murswiek und Gauweiler gehen so weit, dass sie sich auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen – das Widerstandsrecht, das Widerstand gegen jeden erlaubt, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Die Kläger sehen diesen Umstand gegeben und damit stehen sie nicht alleine – viele Rechtsexperten teilen ihre Argumentation, so auch Heribert Prantl von der SÜDDEUTSCHEN. Er merkt in einem Kommentar an, dass das Verfassungsgericht in diesem Fall über sein eigenes Schicksal entscheiden wird. Wenn „Lissabon“ ratifiziert wird, ist für solche Fragen nicht mehr Karlsruhe, sonder das Europäische Verfassungsgericht in Luxemburg zuständig. Alleine die Tatsache, die Institution, die wie keine andere, die Politik bei „grenzwertigen“ Vorstößen in ihre Schranken wies, per Dekret zu entmachten, sollte bei den Deutschen bereits die Alarmglocken schrillen lassen.
Wie Irland entscheiden wird, ist offen – in den letzten Umfrage liegen Befürworter und Gegner Kopf an Kopf. Ein „Nein“ aus Irland wäre ein Segen für Europa. Reformen, der Reformen halber, und die Aushöhlung des europäischen Gedankens durch eine opportunistische Politik der Sachzwänge sind das Letzte, was Europa brauchen würde. Was würde passieren, wenn Irland „Nein“ sagt? Ein Ausschluss Irlands aus der EU ist technisch und juristisch nicht möglich – freiwillig wird Irland nicht austreten. Wahrscheinlich wird man die PR verstärken und dem „dummen Stimmvieh“ den gleichen Vertrag „nach Wahrung einer gewissen Anstandsfrist“, wie die Bertelsmann-Stiftung zynisch formuliert, wieder vorlegen. Sollten die Iren die Neuvorlage abermals ablehnen (warum sollten sie beim zweiten Mal zustimmen?) wäre dies wohl de facto das Ende des „Verfassungsprozesses“. Wesentlich wahrscheinlicher als eine Neuauflage europäischer Winkeladvokatie ist indes ein „Nein“ durch den britischen Premier Gordon Brown, der eine Ablehnung „Lissabons“ durch das irische Referendum wohl nutzen wird, um den in Großbritannien unbeliebten Vertag zu beerdigen. Dadurch wird das Abendland aber nicht untergehen – Europa existiert weiter, die EU existiert weiter und im Zweifel erscheint es sinnvoller an schlechten Mechanismen festzuhalten, als sie aus bloßem Aktionismus durch noch schlechtere zu ersetzen. Eine europäische Verfassung wäre prinzipiell zu begrüßen – nur müsste diese Verfassung die gemeinsamen Ideale und Grundwerte beinhalten und nicht nur ein herzloses Werk von Eurobürokraten sein. Eine europäische Verfassung müsste ferner von jedem europäischen Land per Volksentscheid abgesegnet werden – so lange dies nicht gewährleistet ist, gibt es halt keine europäische Verfassung. Die Welt wird sich auch ohne sie weiterdrehen.
Jens Berger
Bildnachweis: Gulfnews, Young Finegael, Lenta.ru, Economist
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Guter Artikel.
Kleiner Hinweis: Du hast im Absatz wo du Peter Gauweiler erwähnst ein “UNG” vergessen. Du hast nur Enstaatlich geschrieben.
Traurig das sich außer den Iren keine Regierung getraut hat dieses Werk dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Und die Irische Regierung hätte sich wohl auch gerne geweigert vermute ich mal.
Wenn von 27 Mitgliedern der EU nur eines eine Volksabstimmung zu diesem Vertrag zulässt kann ja wohl nicht alles mit rechten Mitteln zugehen.
An sich ein Armutszeugnis für Europas Regierungen.
@doktor_tod
Danke für den Hinweis - ist korrigiert.
Inwiefern noch schlechter? Das hätte ich jetzt gern mal genauer erklärt.
Natürlich wäre eine klare, unzweideutige und prägnante Verfassung über die auch abgestimmt werden darf wünschenswert, nur realistisch?
Das ganze ist tatsächlich ein Dilemma. Wäre ich Ire wüsste ich nicht so richtig wie ich abstimmen sollte, würde mich dann aber doch für ein Ja entscheiden.
@Michael
Die Aushöhlung und Abwertung des Grundgesetzes reicht mir da alleine schon als Grund. Die diversen Einzelpunkte kann ich (als Nichtjurist) nicht fachkundig bewerten, aber auch ohne diese Detailfragen ist der Nachteil so groß, dass er wie ein schweres Pfund auf dem “Lissabon-Vertrag” liegt.
Aber an dieser Stelle mag die Gegenfrage gestattet sein - Was ist eigentlich der Vorteil des “Lissabon Vertrages”?
[quote]Natürlich wäre eine klare, unzweideutige und prägnante Verfassung über die auch abgestimmt werden darf wünschenswert, nur realistisch?[/quote]
Sie wäre vor allem notwendig! Und wenn das ‘realistisch’ nicht machbar ist, tja, dann würde ich sagen, funktioniert der Plan der “Vereinigten Staaten von Europa aka Europäische Union” eben nicht. Wenn die Politiker das nicht auf die Reihe bekommen, wieso sollten wir ihnen so etwas auch überhaupt anvertraut haben wollen? (Nicht, dass wir da wirklich Mitspracherecht haben…)
Ich wäre der erste, der freudig JA sagen würde zu einer EU-Verfassung, die verständlich und eindeutig formuliert ist, Demokratie und Menschenrechte sicherstellt (und nicht Bürokratie und Militarisierung) und in JEDEM Mitgliedsland ber Referendum beschlossen wird! Aber was da gerade versucht wird durchzuboxen, ist ein Hohn an die Demokratie und den europäischen Gedanken!
EDIT: Wie funktionieren denn die Zitate hier?
Zunächst einmal: ich hoffe inständig, daß die Iren gegen den Vertrag stimmen.
Dann muß ich allerdings noch eine Korrektur anbringen: Peter Gauweiler ist nicht der einzige, der Verfassungsklage einreicht. Die Bundestagsfraktion der “Linken” bereitet ebenfalls eine Klage vor, sowie einzelne Abgeordnete der Linken als Bürger/Einzelpersonen. Möchte ich nur mal gesagt haben.
Interessant daran ist, daß die Linke teils andere Ansätze verfolgt und andere Inhalte bemängeln wird als Gauweiler - was ich sehr gut finde.
Der Focus der Linken richtet sich z.B. gegen die Verpflichtung zur Aufrüstung, die sich aus dem Vertragsinhalt eindeutig ergibt, aber auch u.a. gegen die vertragliche Festschreibung des Wirtschaftssystems.
Es gibt also schon etwas mehr Widerstand als “nur” Gauweiler, dessen Ansatz allerdings eher nationalstaatlicher Natur ist.
Abschließend möchte ich noch anmerken, wie erheiternd ich es finde, wenn Kritiker dieses üblen Machwerks, das durch die Hintertür (beinahe diktatorisch) durchgebracht werden soll, als Europafeinde bezeichnet werden. Das Spiel hatten wir schon bei den Globalisierungskritikern - den Architekten einer weltweiten Ungerechtigkeit und europaweiten Antidemokratie fällt echt nix mehr ein…
Das Gutachten von Prof. Murswiek überzeugt mich nicht - hier ist zwar wohl kaum der Ort, um das auf fachlicher Basis zu diskutieren, aber dennoch -, den behaupteten/befürchteten Kompetenzübergang vom BVerfG auf den EuGH bestreite ich schlicht. Der steht nicht im Vertrag, die entsprechende Auslegung im Gutachten halte ich für abwegig. Dem steht auch die Rechtsprechung der BVerfG entgegen, das sich die Letztzuständigkeit für den unveräußerlichen Kernbestand der Grundrechte des Grundgesetzes ausdrücklich vorbehält.
Die Berufung auf Art. 20 IV wird gemeinhin völlig falsch verstanden: Gauweiler vertritt die Ansicht, dass nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon kein Rechtsschutz mehr zur Vefügung stehen würde, um sich gegen eine evtl. Aushöhlung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu wehren und damit wären im Falle des Falles die Voraussetzungen des Art. 20 IV erfüllt. Es handelt sich also nur um eine Fortsetzung der Argumentation von oben - medienwirksam in ihrem Bezug zum Widerstandsrecht, aber inhaltlich doch eher albern.
Und man sollte auch erwähnen, dass Gauweiler bisher nicht als großer Staats- und Verfassungsrechtler aufgefallen ist. Er hat das BVerfG schon früher angerufen - meines Wissens in jedem Fall ohne Erfolg. Er spielt hier den populistischen Außenseiter, vertritt klassische nationalistische Argumentationslinien und eignet sich ganz sicher nicht als liberaler Widerstandskämpfer.
Die EU leidet zweifellos unter einem Demokratiedefizit - das liegt nicht bloß an den fehlenden Volksabstimmungen in den übrigen Mitgliedstaaten, sondern an ihren Institutionen. Doch das ist genau das Gegenteil dessen, was die meisten EU-Bürger wollen. Eine klare Verfassung wäre bloß der Anfang. Das EU-Parlament sollte endlich die gleichen Rechte bekommen, über die die nationalen Parlament auch verfügen. Aber hier beißt sich die Katze in den Schwanz, weil sich die Politiker, die die Verfassung aushandeln, faktisch selbst entmachten müssten. Ob sie das tun, ist zu bezweifeln. Es scheint, Europa befindet sich momentan in einer Sackgasse. Man könnte es auch Legitimationskrise nennen. Ein Nein der Iren könnte eventuell hilfreich sein, denn es macht klar, dass sich die Bürger ein anderes Europa wünschen. Doch wir dürfen darüber bekanntlich nicht abstimmen, weil man Angst vor der Volksmeinung hat. Schöne Demokratie (= Volksherrschaft).
Das Grundsetz in seiner Verfasstheit war immer für das Volk gedacht. Es war klar, eindeutig und leicht verständlich zu lesen.
Das gewissene Charaktere daraus eine vermeintliche Wissenschaft ganz zum eigenen Vorteil statuieren und eine Auslegung dieses Grundgesetzes gegen Volk betreiben ist verständlich. Den Paralellgesellschaften auf der parlarmentarischen Ebene wird Angst und Bange vor dem Willen der Grundgesetzväter, und es ist nicht Ihr Fachwissen,sondern ihre nackte Arroganz, die ihnen bleibt, wenn sie verächtlich die Abschaffung dieser Republik betreiben.
Fakt ist, die “Solange I und II” Entscheidungen, also der sich selbst vom BVerfG eingeräumte rechtliche Beurteilungsspielraum misst sich selbst an der Verfassung. Diese räumt dem Bürgern nicht nur den rechtlichen Grundrechtsschutz ein, sondern lässt diesen auch darüber bestimmen, wer über eine neue Verfassung entscheiden darf.
Der Grundgedanke des Grundgesetzes , dass das Volk der einzige Souvären findet sich Art. 20 II und vor allem in Art. 146 GG.
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
Die Frage der Mitstimmung des Volkes gegen den direkten Wortlaut des Grundgesetzes wegwischen zu wollen, hat schon eine hochverräterische, antidemokratische, und eine typisch volksverachtende Geisteshaltung. Genau diese Haltung will die Normierung in Art. 20 IV sanktionieren. Es ist das Notwehrrecht des Volkes.
Die Charaktere im deutschen Bundestag wissen genau, dass das deutsche Volk bei einer Volksabstimmung in Deutschland über den Vertrag von Lissabon mit “Nein” stimmen würde.
Es ist erschreckend, was aus diesem Land geworden ist, wo man nur noch auf die judikative Gewalt des BVerfG hoffen darf, weil alle anderen bürgerlichen Gewalten gegen das Grundgesetz und das Volk handeln.
Ach ja Jens: sehr guter Artikel, und hoffen wir auf die rebellischen Iren, den Bestrebungen zu einem antidemokratischen,imperialistischen Europa der Eliten einen kleinen Strich über deren Rechnung ziehen ;)
“Die Charta hält in 54 Artikeln alle europäischen Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung. ”
SPON zum Thema “Bürgerrechte” nach dem neuen Vertrag. Kafkaesk, irgendwie.
Wir wollen mal nicht vergessen, dass in Bayern Wahlkampf ist….. Herr Gauweiler mit seinen Bemühungen in allen Ehren, aber das hat wohl keine Aussicht auf Erfolg.
Wir sollten auch nicht das geänderte GG ausser Betracht lassen, insbesondere Artikel 23.
Europa ist nur noch eine Frage der Zeit, und bei sovielen Nationen die ihren Anteil einbringen wollen, ist der jetzige Vertrag das logische Produkt. Wie man das noch verhindern kann, ist mir nicht klar; da spielt es anscheinend auch keine Rolle, welche Partei man wählt.
@MarcB
-> Gauweilers Klage
Als Nichtjurist kann ich mir über die Stichhaltigkeit kein Bild machen, aber im Zweifel vertraue ich da auf Heribert Prantl, den ich als wahren Verfassungspatrioten schätze und der nicht nur aufgrund seiner juristischen Ausbildung (Ex-Richter) mE recht gut einschätzen kann, was juristisch stichhaltig ist. Wenn er sagt, Gauweilers Klage sei juristisch stichhaltig, so glaube ich ihm - wissen kann ich es indes nicht. Daher schreibt ich auch nur ungern über dieses Thema ;-)
-> Gauweiler
Gauweiler ist zweifelsohne konservativ bis ins Knochenmark und ein “positiver” Nationalist. Charakterstarke konservative “Nationalisten” wie Gauweiler (oder auch Willy Wimmer) sind mir jedenfalls tausend mal lieber, als opportunistische Karrierepolitiker, wie sie in allen Parteien sonst zu finden sind. Gauweiler hat sich seinen Respekt bei mir hart erarbeitet - früher verachtete ich ihn. Er hat sich aber in den letzten Jahren durch sein verfassungstreues Querulantentum, mit dem er “der Politik” schon mehrfach in den Karren gefahren ist, Meriten verdient, die man gar nicht genug genug loben kann. In diesem Punkt würde ich ihn mit Hirsch, Baum und L-S auf eine Stufe stellen. Die genannten Personen unterscheiden sich in ihrer politischen Ausrichtung untereinander und auch von mir - was sie (wir) gemeinsam haben, ist indes ein gesunder Verfassungspatriotismus, der heute viel zu selten ist.
Gauweiler hat schon einmal gegen den “EU-Verfassungsvertrag” geklagt, mit Unterstützung von Prof. Dr. Schachtschneider von der Uni Erlangen-Nürnberg, mit Erfolg. Das BVG hat darauf hin Köhler untersagt, das Ding zu unterschreiben, hat er auch nicht. Denoch behauptete unsere tolle Regierung, die “EU-Verfassung” wäre ratifiziert worden.
Bei der neuen Klage gehen Gauweiler und Schachtschneider wiederholt von einem Erfolg aus, da der “Vertrag von Lissabon” zu über 90% dem “EU-Vertrag” gleicht.
Morgen wissen wir, was die Iren entschieden haben, dann folgt noch Gauweiler und andere, und das Verfassungsgericht der Tschechei muß auch noch urteilen.
@7Schläfer
Dem möchte ich mal mit “Küchenjuristerei” entgegenhalten.
Im Art. 20 Abs. 3 heißt es: “Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
Wenn der “Vertrag von Lissabon” nun keine Verfassung ist, so ist mE auf dessen Grundlage auch keine Gesetzgebung möglich. Ist er doch eine Verfassung, so muss er vom Volk bewilligt werden (Art. 146). Da Art. 20 durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist, bleibt eigentlich nur die Volksabstimmung übrig.
@SF
Küchenjuristerei ist eine schöne Wortschöpfung…. da beteilige ich mich gerne ;)
Schließlich ist ja unser kodifiziertes Recht ja extra darauf angelegt, im Normalfall “allgemeinverständlich” zu sein, so dass man sich ein eigenes Urteil bilden kann ;)
Nach §23GG kann der Bund, wenn die föderative Struktur gewahrt bleibt, und die Grundrechte ähnlich geschützt werden, Hohheitsrechte an die EU abtreten. Von Verfassung ist da, ich denke wohlweißlich, nämlich keine Rede. Ich verstehe §23 so, dass der Bundestag, mit Zustimmung des Bundesrates, einfach per Gesetz sich selber entmachten kann.
Die einzige Frage die sich mir stellt ist, ob vielleicht nicht der §23 selbst gegen das GG verstösst.
@13 Elvloots
Das ist mW unrichtig - nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages durch die Referenden in NL und F hat Gauweiler seine Klage ruhen lassen - über sie wurde mW nie vom BVerfG entschieden und Köhler hat die Unterschrift wegen der Refernden und der damit verbundenen Nichtigkeit des Vertrages nicht unterschrieben.
Der “neue” Vertrag wurde vom Bundestag und vom Bundesrat mit nötiger Mehrheit beschlossen - wenn Köhler ihn unterschreibt, ist er rechtlich ratifiziert. Köhler will allerdings die Entscheidung des BVerfG abwarten. Also besteht auch noch ohne die Iren Hoffnung - wir könnten wahrlich stolz auf “unser” BVerfG sein, wenn es “Lissabon” stoppt und mit “uns” Millionen Europäer ;-)
Sagen wir mal, die Iren sagen Ja und das BVerG sagt Nein. Dann haben wir quasi türkische Verhältnisse auf einer höheren Ebene. Ob es bei uns dann auch eine Diskussion bzgl. der Gewaltenteilung und dem Machtverhältnis zwischen Legislative und Judikative gibt? Und wenn ja, darf die Türkei dann in die EU?
Schön übrigens, dass dieser Artikel doch noch gekommen ist, Jens.
@7Schläfer
Die Gesetzgebung ist aber kein Hoheitsrecht - die Gerichtsbarkeit allerdings schon, sonst gäbe es den EuGH ja auch nicht ;-)
Inwieweit diese abtretbare Gerichtsbarkeit allerdings das BVerfG betrifft, weiß ich nicht. Es ist schliesslich nicht nur ein normales Instanzengericht sondern Kraft Grundgesetz ein Verfassungsorgan, dass einen gesonderten Schutz genießt.
@SF
da widerspreche ich Dir doch gerne, bzw. lasse widersprechen ;)
Wiki: Hoheitsrecht
danach ist die Gesetzgebung ein Hoheitsakt der Legislativen
@Jens:
Der Vertrag von Lissabon ist deshalb keine Verfassung, weil die EU kein Staat ist - und auch durch den Vertrag von Lissabon keiner wird. Die EU ist eine “supranationale Entität sui generis”, wie es das BVerfG so schön formuliert hat, weil es einfach keinerlei Vorbilder gibt: Das gabe noch nie, dass Staaten beschließen, im Rahmen einer Zusammenarbeit, die “immer enger” werden soll, Teile der eigenen Souveränität auf eine zwischenstaatliche Struktur zu übertragen. Gleichzeitig ist das Ziel dieser Entwicklung nicht definiert, über die “Finalität” der EU, wie Joschka Fischer es nannte, besteht keine Einigkeit.
Der Vertrag von Lissabon versucht nicht mehr und nicht weniger als die Strukturen der EU der gewachsenen Mitgliederzahl anzupassen, denn der derzeit gültige Vertrag von Nizza ist in keiner Weise geeignet, mit der EU der 27 umzugehen. Wenn man ehrlich ist, war der Vertag von Nizza der Sündenfall der EU, zustandegekommen nur durch massive Erpressung durch Chirac, zu einem Zeitpunkt, als die Ost-Erweiterung anstand - aber völlig ungeeignet, die damit verbundenen Veränderungen anzugehen.
Der Verfassungsvertrag war dann als großer Wurf gedacht. Die Grundrechtscharta wurde für ihn erarbeitet, Symbole wären eingeführt worden. Er scheiterte daran, dass die Niederländer und Franzosen in ihren Volksabstimmungen ihren gerade amtierenden nationalen Regierungen das Misstrauen aussprechen wollten. Niemand soll behaupten, dass die Ablehung des Verfassungsvertrags in den beiden Ländern irgendwas mit der EU oder gar dem Inhalt des Vertrages zu hatte. Das war reine Innenpolitik.
Als der Verfassungsvertrag gescheitert war, klaubten die Europapolitiker die Scherben auf, ließen alle großen und vielleicht etwas pathetischen Ziele weg und bastelten eine neue Revision der alten Verträge, so wie bisher das gesamte primäre Europarecht zusammengekommen ist. Das war schon immer Flickwerk zur notdürftigen Anpassung der Strukturen an bereits erfolgte Veränderungen der Realität. Maastricht war vielleicht die einzige Ausnahme, neben dem üblichen Klein-Klein waren hier einige echte politische Ziele verbunden. Der Vertrag von Lissabon ist wieder so ein Klein-Klein, weil der große Wurf ja nicht durchsetzbar war. Er ist ein Verwaltungsdokument, selbst für Experten kaum leserlich, es gibt Inkonsistenzen, extreme Unterschiede in der Regelungsdichte.
Aber er enthält ein paar der nötigen Anpassungen für eine “immer engere Zusammenarbeit” - und wo er die Verhältnisse wirklich verändert, da in Richtung auf demokratische Repräsentation. Die Rechte des Europäischen Parlamentes werden gestärkt, die “doppelte Mehrheit” sorgt für einen besseren Ausgleich zwischen den großen und den kleinen Mitgliedsstaaten und nach Außen und Innen wird die EU durch die neuen Vertreter besser erkennbar und ansprechbar.
Auch ich finde den Artikel nicht schlecht, hätte mir aber noch einen Hinweis auf den Vortrag von Prof.Schachtschneider (Verfasser der Klage von Dr.Gauweiler) gewünscht.
Hier der Link: youtube.co...
(1/9)
Großartiger Menschenrechtsschutz durch Europa: (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention)
„3. … a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen
ist, an der Flucht zu hindern;
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c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder
bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im
Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.
“Verfassungen und verfassungsgleiche Werke, wie das deutsche Grundgesetz, zeichnet im Normfall eine klare Sprache aus, die Umdeutungen, die von den Verfassungsvätern nicht gewollt wären, im besten Falle ausschließt. Das Deutsche Grundgesetz ist in dieser Hinsicht ein positives Beispiel. Klar verständlich setzt es der Politik unmissverständliche Leitplanken.”
Art 1 GG: “Die Würde des Menschen ist unantastbar …”
Art 2 GG: “… oder gegen das Sittengesetz verstößt …”
Ich habe gewisse Schwierigkeiten, hier klare Sprache und unmißverständliche Leitplanken zu sehen. Insbesondere wenn ich mir vor Augen halte, daß das “Sittengesetz” u.a. als Begründung für den Schwulenparagraphen herangezogen wurde (BVerfGE 6, 389).
Jens, was meinst du?
Gruß, Kristine
@Homer:
Die EMRK ist in keiner Weise mit der Europäischen Union und dem Vertrag von Lissabon verbunden. Sie entstammt dem Rechtskreis des Europarates, der eine vollkommen eigenständige Vertragsgemeinschaft ist. Dort sind 47 Staaten Mitglied, so Aserbeidschan, Moldavien und auch die Schweiz.
Alle, die dieses abwegige Argument gegen die EU und den Vertrag von Lissabon ins Felde führen, geben zu erkennen, dass sie überhaupt keine Ahnung von der europäischen Politik haben.
@15 (7schläfer): “Schließlich ist ja unser kodifiziertes Recht ja extra darauf angelegt, im Normalfall “allgemeinverständlich” zu sein, so dass man sich ein eigenes Urteil bilden kann”
In meiner BGB-Ausgabe steht im Vorwort was von “Recht von Juristen für Juristen”. Nichts mit “allgemeinverständlich” (wobei ich nicht weiß, inwieweit das gängige Meinung ist).
Gruß, Kristine
@22 Kristine
Ich meinte dies vor allem im Gegensatz zum (anglo-amerikanischen) Fallrecht, bei dem die Rechtssprechung auf Präzedenzurteilen beruht, d.h. dass man alle möglichen (und unmöglichen) Fälle heranzieht, und der Richter sich dann auf ein oder mehrere Urteile bezieht, oder selber einen Präzedenzfall schafft.
Bei uns ist die Norm der Gesetzestext; gut, das mit dem “allgemeinverständlich” ist natürlich nicht immer so gegeben, und die Juristen behaupten natürlich auch gerne, dass ihre Sprache nur von Juristen verstanden werden kann (darum, auch schon in #15, in Anführungszeichen). Aber die Entscheidungsgrundlage ist erstmal das geschriebene Recht, das natürlich auch Menschen ohne juristische Ausbildung verstehen können, wogegen das Fallrecht ein aus meiner Sicht abgeschottenes Rechtssystem ist, da man ähnlich gelagerte Fälle erst einmal finden muss, und wir “einfach” “nur” den Gesetzestext aufschlagen brauchen.
@kristine
Das Grundgesetz hat einen historischen Rahmen und seine Kodifizierung ihre eigene Geschichte. Die Formulierung “Sittengesetz” ist sprachlich abstrakt etwas fassbares und das einige ältere Entscheidungen dabei die Frage der Homosexualität und dessen damalige strafrechtliche Normierung/Sanktionierung unter diesen Tatbestand subsumiert haben ist auch nichts außergewöhnliches. Das ist eher ein Spiegel der damaligen Sitten und Vorstellungen.
Dein / Ihr BGB dagegen ist bedeutend älter ist und es hat eine völlige andere historische Geschichte. Beide sind, was den Abstraktionsgrad betrifft, völlig verschieden. Das Grundgesetz ist viel “volkstümlicher” und das BGB war in seiner älteren Kodifikation ein Kompromiss aus Volkstum und Wissenschaft. (der alte Streit zwischen Savingy und Thibaut)
Was die Frage des case law betrifft, so haben wir in Deutschland faktisch ein unterstützendes, aber kein bestimmendes Fallrecht. Im deutschen Recht springt die Kasuistik nur durch die hintere Tür in den Vordergrund und fängt an zu lachen, aber nie so scharf, wie es im angelsächsischen Rechtsraum üblich ist.
Die Leitliene, die das BVerfG bei der Frage der Verfassungswidrigkeit des Lissaboner Vertrages zu entscheiden haben wird, wird sich auch an Fallurteilen unterstützend entlang bewegen (Solange I, Solange II , Maastricht und das Bananenurteil vom Jahr 2000 des BVerfG). Generell ist auch in Europa ein größerer Einfluss des Fallrecht und eine ausufernde Kasuistik zu beobachten.
Sehr lehrreich zu diesem Problem dazu
bundesverf...
Da deutet jeder Richter jedes Urteil so aus, wie er was will.
Wird mit diesem Vertrag nicht das Prinzip der Publizität von Kant verletzt?
Jede Gesetz, dass nicht veröffentlicht wird und vom Bürger bewertet werden kann ist unrecht. Oder so ähnlich.
Das hier was am Souverän vorbeigemogelt wird ist ja offensichtlich.
Es findet keine Debatte über solch ein wichtiges Vertragswerk statt, warum nicht?
@algore “Das hier was am Souverän vorbeigemogelt wird ist ja offensichtlich.
Es findet keine Debatte über solch ein wichtiges Vertragswerk statt, warum nicht?”
Naja, vielleicht weil die deutschen Eliten nicht in der Demokratie angekommen sind, und auf uns immer noch als “Untertanen” herabsehen. Die neoliberal Bevollrauschten hält auch die “unmissverständliche Leitplanke” des Grundgesetzes vor der schärfsten Rechtskurve nicht ab.:-)
Danke für den guten Beitrag, den ich doch gleich mal verlinkt habe. Nun heißt es weiterhin Daumen drücken…
@name #24
Das zunehmen des Fallrechts ist auf alle Fälle eine deutsche Eigenart, europaweit mag ich das nicht beurteilen; es gibt zu viele Gesetze, die difus formuliert sind, und somit über die höheren Gerichte durch die “Hintertür” ein Case-Law eingeführt wird.
Ich vermute, dass dies dem Gesetzgeber geschuldet ist, der die Gesetze derart schwammig formuliert, so dass es großen Interpretationsspielraum gibt
@SF, #12
Und wie ist dein Vertrauen an: de.wikiped... ?
Kennst du sein Buch zum Thema: hfv-speyer... ?
@Franktireur, #6
Dass die Bundestagsfraktion der “Linken” wie auch einzelne Abgeordnete der Linken ebenfalls Verfassungsklagen vorbereiten, habe ich bereits gehört.
Kennst du gute Quellen dazu?
PS. Das Ohnmachtgefühl in der Hinsicht ist unerträglich.
Hallo,
mal wieder ein informativer Artikel, der schon dadurch hervorsticht, dass er nicht den Meinungsmainstream nachplappert. Immer wieder erfrischend zu lesen.
Der Vertrag ist (soweit ich ihn kenne) ein schlichter Witz. Alleine die Tatsache, dass in der Präambel die Europäischen Präsidenten und Majestäten (!) beschließen (!), sich auf gemeinsame Bestimmungen zu einigen mutet im besten Falle archaisch an.
Da wird die Demokratie selbst verbal mit Füßen getreten. Und weiter:
“Die Union bietet ihren Bürgern…”
“Die Union tritt bei…”
“Die Union erkennt an…”
Dienstleistungssprech und “von oben verordnet”-Rhetorik entlarven die hier geplante Vorstellung davon, was die EU sein soll als abstraktes, bürgerfernes Konstrukt, dass von oben “bietet” oder “gewährt”, aber nicht von unten legitimiert ist.
Es braucht nur die ersten paar Seiten, um sich vielmehr als EU-Bürger von Königsgnaden vorzukommen, denn als selbstbestimmter Mensch, der aktiv beeinflusst, was ihn regiert…
Ich kann die Kritik am Vertrag von Lissabon weitgehend nachvollziehen und stimme in einigen Punkten auch mit dem Artikel und den Kommentaren überein. Dennoch möchte ich ein paar Punkte ergänzend anmerken:
1. Ratifikation:
Das Grundgesetz sieht in Art. 23 I S.3 GG eine Zustimmung durch verfassungsänderndes Parlamentsgesetz vor. Dies fügt sich in das Konzept repräsentativer Demokratie ein, dem plebiszitäre Elemente weitgehend fremd sind.
2. Grundrechtsschutz:
- In erster Linie ist der EuGH für den Grundrechtsschutz gegen Rechtsakte der EG/EU zuständig, das BVerG droht die Wahrnehmung der Prüfungskompetenz nur für den Fall an, dass der EuGH einen wirkungsvollen Grundrechtsschutz nicht mehr generell gewährleistet.
- Im Gegensatz zum jetzigen Stand, erhält die Grundrechtecharta durch den Vertrag von Lissabon dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge. Die in der Grundrechtecharta gewährleisteten Grundrechte gehen deutlich über die bisher anerkannten Gemeinschaftsgrundrechte hinaus.
3. Demokratische Legitimation:
- Das BVErG erkennt die demokratische Legitimation in der EG/EU bisher als hinreichend an, weil sie auf zwei “Legitmationssträngen” beruht. Vorrangig werde sie durch die nationalen Parlamente vermittelt, während dem Europäischen Parlament eine “stützende Funktion” zukomme, die weiter ausgebaut werden müsse.
- Die Stellung und die Befugnisse des Europäischen Parlaments sind mit fortschreitendem Integrationsprozess immer weiter verstärkt worden (Mitentscheidungsverfahren). Diese Entwicklung wird durch den Vertrag von Lissabon gefördert.
Also ich hoffe trotz allem auf ein klares NEIN.
Man muss vielmehr auf die Menschen hören als auf die Wirtschaft.
aus dem Artikel, weils so schön kurz und klar ist :
ist wie bei Nato, Maffia usw, Austreten is halt nich
zu 29, PS
der Sinn von GG20 war (damals, Nostalgie im Umbruch) , den Ohnmächtigen für diesen Fall moralisch - nicht juristisch - den Rücken zu stärken
wobei - in der Bürgerschule hab ich gelernt GG20 bedeute nur, dass man laut sagen darf dass man das nicht so gut findet falls jemand mal “das abschaffen will” oder so, das dürfe man sagen solange GG20 noch in Kraft sei
egal - ist “Gechichte” ( sic, für Kohl Fans )
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wer früh aufsteht kann hier kucken wies weiter geht bei der sports Veranstaltung in Ireland
ireland.co...
@Marc B
Das solltest Du aber mal empirisch belegen. Du behauptest:
Es soll über einen EU-Vertrag abgestimmt werden und die Wähler verstehen das alles nicht (obwohl z.B. die Franzosen das Vertragswerk in Schriftform nach Hause geschickt bekommen haben) und wählen statt dessen ihre Regierungen ab.
Eigentlich wählen sie ihre Regierungen gar nicht ab, weil das ja gar keine Wahl der Regierungen war, sondern sie wählen einfach nur irgendwie “böse”, weil sie als dummes Wahlvolk viel zu blöde sind, den Sinn einer Wahl zu begreifen.
Klar.
Alleine diese Einstellung ist schon gefährlich und Demokratiezersetzend.
@people in motion #33
Mitentscheidungsrecht? Wie großzügig. Normalerweise hat ein Parlament das Recht, Gesetze zu erlassen. Das EU-Parlament darf aber lediglich Gesetzen, die von der Kommission vorgelegt werden, zustimmen. Eine eigene Befugnis, Gesetze einzubringen (Initiativrecht), hat es meines Wissens nicht. Ziemlich komisch und in meinen Augen demokratiewidrig.
Genauso ist es bei der Kommission. Das EU-Parlament darf den Vorschlägen der nationalen Regierungen über die Besetzung zustimmen, es kann also die Kommission im - aus der Sicht der Nationalregierungen - schlimmsten Fall bloß ablehnen. Eine eigene Kommission installieren, notfalls gegen den Willen der Regierungen der Mitgliedstaaten, kann es nicht.
Stell Dir vor, der Bundestag könnte nur den von der Regierung eingebrachten Gesetzen zustimmen. Und stell Dir zudem vor, das Parlament könnte lediglich einer Regierung, die von den Regierungen der Bundesländer vorgeschlagen wird, zustimmen. Sozusagen Angela Merkel von Roland Kochs Gnaden (oder noch schlimmer: Roland Koch selbst). Das würden wir wohl kaum als demokratisch bezeichnen.
@Michael Schöfer: “Mitentscheidungsrecht? Wie großzügig. Normalerweise hat ein Parlament das Recht, Gesetze zu erlassen. ”
In einem Staat hättest du recht, aber die EU ist kein Staat und will auch keiner werden. In einem Staat verkörpert das Parlament den Souverän, das Volk. Die EU verfügt aber nur über abgeleitete Souveränität - abgeleitet von den nationalen Souveränen über die nationalen Parlamente und ausgeübt über die nationalen Regierungen.
Die Stellung des Europäischen Parlamentes ist nicht mit der eines nationalen Parlamentes vergleichbar, sondern hier kommt die “supranationale Entität sui generis” zum Tragen. Es gibt einfach keine Vorbilder und keine staatsrechtlichen Modelle für eine derartige Zusammenarbeit zwischen Staaten.
Zur Zeit will niemand - vermutlich wenn du es genau durchdenkst auch du nicht -, dass die EU ein eigenes Staatswesen wird, das sich direkt von einem (nicht existenten) europäischen Staatsvolk ableitet. Denn dann würden die nationalen Souveränitäten entmachtet. Das kann sich irgendwann mal ändern, aber derzeit ist es nicht so weit.
@Schwitzig: “Das solltest Du aber mal empirisch belegen.”
Trivial: spiegel.de... letzter Absatz, spiegel.de... Ende des ersten Absatzes im Fließtext.
Und daran ist nichts “gefährlich und Demokratiezersetzend”, sondern das ist das typische Problem direkter Demokratie und der Grund, warum ich Volksabstimmungen skeptisch gegenüberstehe: Emotionen und sachfremde Erwägungen spielen bei Volksabstimmungen eine größere Rolle als in der repräsentativen Demokratie und die Verantwortung für eine Entscheidung muss niemand tragen - “wenn alle verantwortlich sind, ist keiner verantwortlich”, Zitat “Der Große Bellheim”. Wenn das Parlament eine Entscheidung getroffen hat, mit der im Nachhinein das Volk nicht zufrieden ist, kann man bei der nächsten Wahl die Konsequenz ziehen - bei einer Volksabstimmung, die im Nachhinein als unglücklich empfunden wird, geht das nicht; siehe z.B. Waldschlösschenbrücke.
@Marc B.
was du behauptest, entspricht wohl nicht den Tatsachen, und der spiegel Artikel belegt, wie an spiegel Artikeln üblich, nichts ausser der journalistischen Verkommenheit dieses Mediums
im Gegensatz zum undemokratischeren Vorgehen Deutschlands durfte die französische Bevölkerung über die so genannte EU-Verfassung abstimmen. Zu behaupten, sie hätten allein die eigene Regierung abstrafen wollen und keine bewußte Entscheidung zur Sachfrage gemacht, ist eine unsachliche elitäre Unverschämtheit - mit der selben Begründung könntest du die Einführung einer Diktatur befürworten, innerhalb derer ein priviligierter Kreis von ‘Experten’ (wer benennt die denn?) am ‘unqualifizierten Volk’ vorbei Politik macht. Im Gegenteil hat sich von der Basis der französichen Gesellschaft zu dieser Frage ein breiter Diskurs entwickelt, aus dem heraus die bewußte Ablehnung entstanden ist. Möglicherweise ist Dir auch entgangen, dass bei der Abstimmung über den Vertrag im Bundestag den Abgeordneten nicht einmal der gesamte Text verfügbar gemacht wurde, weshalb ein Abgeordneter wie Hermann Scheer SPD zB sich der Stimme enthalten hat. Die parlamentarische Entscheidung war also in diesem Falle keine bewußte, sondern geschah im Vollzug überparteilicher Gleichschaltung. Gegen Deine These spricht auch, dass die EU-Verfassung in Frankreich nicht nur von den regierenden Parteien unterstützt wurde, sondern auch größtenteils von der ’sozialdemokratischen’ Opposition.
p.s.
die Antwort von Hermman Scheer auf die Frage, warum er sich nicht an der Abstimmung über den EU-Vertrag beteiligt hat:
“Sehr geehrter Herr Goldmull,
vielen Dank für ihre mail vom 11. März 2008.
Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht
beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe
aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.
Freundliche Grüße
Dr. Hermann Scheer MdB ”
forum.info...
@salvo: “was du behauptest, entspricht wohl nicht den Tatsachen, und der spiegel Artikel belegt, wie an spiegel Artikeln üblich, nichts ausser der journalistischen Verkommenheit dieses Mediums”
Hast du auch inhaltlich etwas dazu beizutragen oder bleibt es dabei, dass du den Boten schlägst, der dir die unwillkommene Nachricht überbringt? Der Spiegel hat das am einfachsten zugängliche Archiv, er ist frei zugänglich und kann daher von allen Teilnehmern der Diskussion nachvollzogen werden und für den ersten Anschein reicht er im Normalfall.
Solltest du damit unzufrieden sein, nenn mir bitte drei bis fünf Medien in deutscher, englischer oder französischer Sprache, denen du vertraust, und überweise mein übliches Honorar, dann mache ich gerne für dich eine Recherche bei Genios und Lexis-Nexis. Oder such selbst nach Gegenaussagen. Ich habe meine Position belegt.
Und zu Herrn Scheer: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren nicht alle Anlagen des Vertrags in den Bundestagsdrucksachen enthalten, sie waren aber auf Eu-Lex publiziert. Das ist ein Formfehler und hätte nicht passieren dürfen, aber man kann kaum davon sprechen, dass die Abgeordneten nicht wussten. oder wissen konnten, worüber sie abstimmen.
@41
du behauptest, die Franzosen hätten nicht gewußt, worüber sie abstimmen, als sie über die EU Verfassung abstimmen durften, und beziehst dich zum Beleg deiner Behauptung auf den spiegel? Das genügt mir vollkommen, um die Qualität deiner Aussage einzuschätzen. Versuch mal dich direkt an die Betroffenen, dh die Franzosen, die darüber abgestimmt haben, zu wenden
Unfaßbar, wie man meinen kann, dass ein paar Zeilen in einem Text im spiegel die Wirklichkeit abbilden.
wo holst du eigentlich die Arroganz her, um pauschal der Bevölkerung jede Kompetenz und somit jedes Recht zur Mitbestimmung bei sie betreffenden wesentlichen Fragen abzusprechen, die du andereseits bei Parlamentariern blind voraussetzt, die zudem bekanntlich bei ihrem Stimmverhalten weniger dem ‘eigenen Gewissen’ folgen, als sie unter starkem Franktionszwang stehen und den Interessen mächtiger Lobbyverbände ausgesetzt sind?
@salvo: “du behauptest, die Franzosen hätten nicht gewußt, worüber sie abstimmen, als sie über die EU Verfassung abstimmen durften …”
Ich behaupte nicht, dass die Franzosen “nicht gewusst hätten, worüber sie abstimmen.” Ich kann belegen, dass die Franzosen die Gelegenheit der Abstimmung über den Verfassungsvertrag benutzt haben, um ihrer eigenen Regierung das Misstrauen auszusprechen. Das war, um es deutlich auszudrücken, eine Geiselnahme der Europäischen Union zu nationalen Zwecken.
Und diese Gefahr, dass sachfremde Erwägungen in die Meinungsbildung einfließen, ist bei direkter Demokratie immer gegeben, weshalb ich ihr skeptisch gegenüber stehe.
An Marc B.:
Für dich mag eine weitgehend einstimmige Berichterstattung in den großen Medien als Nachweis der Richtigkeit von Aussagen über die Stimmung im Volk ausreichend sein. Für mich und wohl viele andere ist das nicht der Fall. Dafür gibt es auch Gründe:
So gut wie alle großen europäischen Medien sind in wenigen Konzernen konzentriert. Dazu kommt eine verhängnisvolle Neigung zum Abschreiben. Wenn man dann noch regelmässig mitbekommt, wie diese Medien ihren journalistischen Auftrag zur umfassenden Information der Medienkonsumierenden grob verfehlen (als eines von zahllosen Beispielen nehme ich hier mal die Berichterstattung über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland; in nahezu keinem großen Medium wurde die sehr wichtige Information verbreitet, dass Ministerin Zypries in Brüssel massgeblich und tonangebend an der Richtlinie mitgewirkt hat - stattdessen wurde einfach ihre Aussage abgedruckt, sie könne ja nichts gegen die Umsetzung der Richtlinie tun), dann habe ich nicht das geringste Vertrauen in solche einhelligen Medienberichte. Viele nicht-mainstreamigen Medien vertraten jedenfalls eine ganz andere Einschätzung der Stimmung in Frankreich und in den Niederlanden. Aber das ist dir wahrscheinlich zu unseriös, nicht wahr?
Aber eigentlich wollte ich noch was zum Thema BVerfG und EuGH sagen. Du vertrittst in 7 die Ansicht, es gäbe keinen Kompetenzübergang. Wie meinst du das? Der Kompetenzübergang ist teilweise jetzt schon da, man sehe sich die BVerfG-Entscheidung über den Eilantrag zum vorläufigen Stoppen der Vorratsdatenspeicherung an. Dort nimmt das BVerfG eindeutig Rücksicht auf diesen Kompetenzübergang. Ob das durch den Vertrag von Lissabon schlimmer wird, weiss ich mangels juristischer Ausbildung nicht. Mehrere renommierte Verfassungsrechtler (z.B. der erwähnte Herr Prantl) sehen da aber offenbar mindestens mögliche Probleme. Ich finde es daher nicht gut, dass du das einfach unbegründet abstreitest.
Alles in allem kaufen wir hier die Katze im Sack, daher erhoffe ich definitiv ein “Nein” von den Iren.
Na na Mark. B Spiegelkinder wissen wie immer nichts ;) Ein Blick in die Le monde oder in das frei zugängliche Archiv der Le Monde Diplomatique hätte genügt, um die gezielte, typisch bürgerliche Volksverachtung im Spiegel in seiner ach so leichten und netten Geschichte vom Kopf auf die Füsse zu stellen .
Mit dem alten Augstein wäre das im Spiegel vielleicht noch möglich gewesen, da dieser wenigstens als sehr konservativer nationaler Geist begriffen hatte, dass die Stimme des Volkes Gehör und keine Verachtung verdient, dass die Herrschaft des Volkes wenigstens bei solch entscheidenen Fragen, wie der staatlichen Geschäftsgrundlage, der Verfassung durch dieses direkt und unmittelbar legitimiert sein muss.
Das Volk Marc B. weiss mehr, als Dir überhaupt lieb ist: der Wissensvorsprung der vermeintlichen Eliten existiert überhaupt nicht. Was der Spiegel an Meldlungen verkauft und verkauft hat, konnte man schon viel früher wissen und detaillierter in anderen Quellen lesen.
Es gilt schon, was hier geschrieben wurde: de.indymed...
“Wo noch ein Informationsabstand zwischen denen da oben und uns unten besteht, wird der künstlich durch staatliche Monopolisierung von Information (Beratungen hinter verschlossenen Türen, Geheimdienste, Überwachung, staatliche Datenpools, etc.) und durch Geheimhaltung aller relevanten Informationen aufrecht erhalten.”
Ach ja, was die juristischen Fein- und Unfeinheiten betrifft: Das Studium der Rechtswissenschaft ist nichts besonders, wenn man dabei wenigstens verstanden hat, dass eine Ableitung einer Norm aus einer Norm niemals eine Wissenschaft sein kann.
@ people in nation
Deine Anmerkungen sind im Kern genau der staatsrechtlich diskutierte Rahmen, der in sich aber mehr als brüchig ist.
Wie kann der Vertrag von Lissabon über Art. 23 S.3 GG ein nur einfaches zustimmungsbedürftiges Gesetz sein, wenn dessen Regelungen faktisch eine verfassungsrechtliche Normierung statuieren, die über dem Grundgesetz steht, sie nicht ergänzt oder ändert, sondern das Grundgesetz in seinem Wesen und Kern völlig aufhebt (!!), und dem Kerngedanken von Art. 146 GG in einer so wichtigen Frage wie der Verfassung des Volkes, der die direkte Zustimmung des Volkes über eine Volksabstimmung verlangt, völlig widersprechen?
Die undemokratischen feudalistischen Strukturen der Europäischen Union, die nicht einmal den üblich bürgerlichen, gewaltenteilenden Normalzustand kennen, widersprechen dem Grundgesetz.
Die juristische These, der alleinige Hüter des Grundgesetzes sei das BVerfG mag von Juristen gern parteiisch vertreten werden, jedoch stimmt diese im Kern nicht. Das Volk ist der Souverän. Das es in den letzten Jahrzehnten eine einseitige Verschiebung und Gewichtung der bürgerlichen Gewalten auf die Seite der Judikative gegeben hat, ohne diese durch direkte Mitbestimmungsrechte des Souveräns zu flankieren, besagt nur, wie sehr der Machtzustand in dieser Republik in sich verschoben ist.
Wer schützt das Volk eigentlich vor den Senaten des BVerfG?
als Gegenbeleg der Link zu einer französischen Seite, welche die EU Verfassung ablehnt und veranschaulicht, wie diese selbst Gegenstand des öffentlichen Diskurses der Gegner gewesen ist. Auf der Seite ist der gesamte Verfassungstext zu finden mit einer Analyse aller seiner Artikel. Man kann eben nicht die Abwesenheit eines breiten gesellschaftlichen Diskurses und den Ausschluß der Bevölkerung aus der politischen Willensbildung, wie das in Deutschland ausgeprägter ist, verallgemeinern
ein Beispiel, ein Text aus le monde, nach dem das Non der Franzosen ein bewußtes Nein zum neoliberal ausgerichteten Geist der Verfassung war
“La mise en concurrence des services publics, la libre circulation des personnes, des marchandises, des services et des capitaux, la disparition des frontières intérieures et l’affaiblissement des frontières extérieures, la flexibilité du travail au nom de la compétitivité économique, ces principes du néolibéralisme inscrits dans la politique de l’Union et consacrés par le projet de Constitution sont perçus comme une atteinte directe au mode d’organisation que s’est donné la France depuis plusieurs décennies et qu’elle n’entend pas modifier en profondeur pour répondre à la demande des autorités européennes.”
lemonde.fr...
referendum...
@46 salvo
Da hast Du Dir aber gerade selber ins Bein geschossen:
was macht diese Aussage seriöser? Deine eigene Einstellung zum Thema etwa?
Es geht ja nicht darum, dass alle in Frankreich der Regierung einen Denkzettel verpassen wollten, sondern dass dies den Ausschlag gegeben hat; das werden in Frankreich die Gegner, also auch die von Dir angeführte Zeitung, nicht zugeben.
@47
“Es geht ja nicht darum, dass alle in Frankreich der Regierung einen Denkzettel verpassen wollten, sondern dass dies den Ausschlag gegeben hat; das werden in Frankreich die Gegner, also auch die von Dir angeführte Zeitung, nicht zugeben.”
soso, und womit belegst du wiederum diese Behauptung?
es geht auch hier nicht darum, wie die von mir verlinkte Seite zur EU-Verfassung stand, sondern darum, dass sie ein Beispiel dafür ist, dass es in Frankreich im Gegenteil zu Deutschland einen breiten öffentlichen Diskurs dazu gegeben hat, und dass dieser Diskurs die Grundlage für eine bewußte Entscheidung der Bevölkerung gegen diese Verfassung gewesen ist. Und auch der unbelegte Umstand, dass die Bevölkerung damit dem eigenen politischen Establsihment eins ‘auswischen’ wollte, spricht nicht dagegen, da ein großteil desselben für diese Verfassung eingetreten ist: Die Ablehnung war ihre Niederlage. Es gehört zur Tragweite und Wesen dieser Verfassung, dass sie gerade innerpolitische Themen betrifft, also gerade das, was das Leben der Menschen ausmacht.
Darüber schreibt u.a. der Artikel in le monde
p.s.
möglicherweise ist es auch so, dass man den Franzosen das Mehr an Demokratie verübelt, worauf man hier weitgehend widerstandslos verzichtet hat
@48
das ist doch genau das, was ich meine: Du ziehst als Beweis, dass im Endeffekt jeder, der gegen die Verfassung gestimmt hat, dies bewußt wegen des Themas, und nicht wegen der Unzufriedenheit mit der Regierung, getan hat, eine Zeitung heran, die selber gegen diese Verfassung war.
Das ist so, als wenn Du einen Politiker fragst, warum er eine Wahl gewonnen hat.
@schläfer
Es ist unbestritten, dass in Frankreich eine breite offene Diskussion über das neoliberale Machwerk stattgefunden hat. Das Volk wusste dort genau, worüber abgestimmt wurde. Es kannte die Regelungen besser und genauer, als deren verlogene Verkäufer, die letztlich beleidigt so taten, als ob das “dumme Volk” gar nicht wisse, was es entschieden hat. Der Spiegel schwamm zu diesen Zeitpunkt genau auf dieser alten beleidigten Verachtung.
Um diesen Umstand ging es Salvo.
PS: Was sind das überhaupt für politische Zustände?
In Deutschland wird niemand über diesen Vertrag informiert, um den Willensprozess überhaupt zu bilden können, noch gibt es eine Abstimmung des Volkes, aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit stellen sich diese schweigenden Charaktere noch als “Demokraten” ins Licht und belehren andere Staaten, wie sie zu handeln hätten.
@name
also Du behauptest auch, dass jeder, der dagegen gestimmt hat, nicht der Regierung eins auswischen wollte?
@49
Das habe ich nicht so geschrieben, ich habe gescrhrieben, dass in Frankreich eine breite öffentliche Debatte über das Für und Wider der EU-Verfassung stattgefunden hat, auf deren Basis die Bevölkerung ihre Entscheidung getroffen hat. Es gibt viele empirische Belege, dass sich viele Franzosen damit auseinandergesetzt haben, weil sie darüber abstimmen durften und sich bewußt waren, welche Konsequenzen für sie die Ratifikation der Verfassung hat. Warum einige hier, a priori (der Informationsbedarf beschränkt sich auf eine deutsche Quelle, und das ausgerechnet der spiegel) der Bevölkerung das Interesse und die Kompetenz zur sachlichen Auseinandersetzung absprechen, ist mir schleierhaft, vielleicht aber auch ein Verweis auf das prinzipielle Problem, das einige mit demokratischen Mitbestimmungsformen haben.
Aber ,ich habe gewiß nicht die Intention, dich von deiner Meinung abzubringen.
Es sei daran erinnert, dass das im Artikel vielgelobte Grundgesetz nie in einem Volksentscheid “abgesegnet” wurde, wie das für den Vertrag von Lissabon im Artikel gefordert wird. Dies geschah weder 1949 in der alten BRD, noch 1990 im Zuge der Wiedervereinigung. In diesem Sinne müsste man mit der Aussage des Artikel schlussfolgern, dass so lange dieses nicht gewährleistet sei, es halt auch keine deutsche Verfassung gebe. Und es gibt in diesem Lande sehr wohl Menschen, die das so sehen.
Im Artikel wird auch gelobt, welch klare und verständliche Sprache das Grundgesetz habe, ganz im Gegensatz zum Vertrag von Lissabon. Diese Ansicht wurde ohne das Bundesverfassungsgericht gemacht. Die freizügige Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führte und führt dazu, dass das Grundgesetz immer mehr vom Bundesverfassungsgericht ursupiert wird. Es sei z.B. daran erinnert, wie das Gericht im so genannten Hochschulurteil aus nichts weiterem als dem Gleichheitssatz und der Wissensfreiheit des Grundgesetzes die “verfassungsmäßige” prozentuale Zusammensetzung von Hochschulgremien ableitet wurde oder im so genannten “Abtreibungsurteil” lediglich aus den Verfassungssätzen “Die Würde des Menschen ist unantastbar”, “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit” und “Jeder hat das Recht auf Leben …” über den subtilen Unterschied zwischen Fristen- und Indikationsregelung entschieden wurde (ersteres ist “verfassungswidrig”, letzteres “verfassungskonform”). Diese Liste liesse sich leicht um so einiges erweitern (man denke an die Einschränkung der Möglichkeit der freien Berufswahl durch das Bundesverfassungsgericht). Letztlich führt diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dazu, dass das Büchlein, was wir Grundgesetz nennen, nicht mehr die gesamte Verfassung darstellt. Es fehlt in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der letzten beinahe 60 Jahre, die zusammen mit dem Grundgesetzbüchlein erst die eigentliche Verfassung dieses Landes ausmacht (sofern man das Grundgesetz als Verfassung im Sinne von Herrn Berger überhaupt so bezeichnen darf). Und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst einige Bände. Mithin es aber mit der klaren und verständlichen Sprache des Grundgesetzes nicht mehr sehr weit her ist. (Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Lektüre von Ingeborg Maus, wobei es schon beinahe egal ist, welcher ihrer Artikel oder Bücher herangezogen wird, da ihre Auseinandersetzung mit dem Bundesverfassungsgericht eines ihrer Hauptthemen ist.)
Herr Berger wünscht sich in dem Artikel ferner, dass eine europäische Verfassung die gemeinsamen Ideale und Grundwerte mit beinhalte. Das klingt immer gut, aber man vergisst doch zu leicht, dass die Menschen über solche Dinge gar verschieden denken (um hier mal Kant zu rezitieren). Einige wünschen sich ja einen direkten Gottesbezug in der Verfassung. Es dürften sich all jene, die keinem monotheistischen Glauben anhängen - weil sie z.B. atheistisch sind - hier auf den Schlips getreten fühlen. Einige wünschen sich auch, dass die Werte des christlichen Abendlandes in den Verfassungstext aufgenommen werden, was für alle Nichtchristen und EU-Länder, die nicht oder nicht nur über das Abendland ihre Kultur erhielten, auch nicht so erfreulich sein muss. Man denke in diesem Zusammenhang daran, wie weit und wie lange sich z.B. das Osmanische Reich in Europa ausstreckte und an die Diskussionen darüber, ob Russland zum Abendland gehöre oder nicht und welche EU-Länder mal zu Russland gehörten. Darüber hinaus sind die gemeinsamen Ideale und Grundwerte zeitabhängig, d.h. sie werden innerhalb der Gesellschaft immer wieder neu verhandelt (Früher war es durchaus möglich, dass eine untreue Ehefrau zum Tode verurteilt wurde und dann z.B. in einen Sack eingenäht in die Spree geworfen wurde. Heute lässt man sich scheiden und am Leben.). Es ist keine gute Idee Werte und Ideale in einer Verfassung zu zementieren (man denke in diesem Zusammenhang an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Paragraphen 175, eine Rechtsprechung die durch die Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft überholt wurde). Eine Verfassung soll die Regeln beinhalten, nach dem das politische System funktionieren soll. Die Verhandlung über die Ideale und Werte unserer Gesellschaft sollen dann aber erst über dieses so geregelte politische System erfolgen, wobei das politische System innerhalb dieses Prozesses nur eine Verhandlungsinstanz unter anderen ist. Es sei auch daran erinnert, dass es die Aufgabe der Menschenrechte ist, die Einflussnahme des politischen Systems auf die Gesellschaft zu begrenzen und nicht Grundwerte und Ideale darzustellen - es handelt sich bei den Menschenrechten um konkrete Einschränkungen des politischen Handlungsspielraumes.
@schläfer
Ich verachte im Gegensatz zu Dir diejenigen nicht anmaßend, die abgestimmt haben,und stelle sie als dumme beleidigte Kinder hin, die nicht gewusst haben, worüber sie abgestimmt haben, obwohl sie lesend und bewußt in die Abstimmungslokale gegangen sind. Die Franzosen sind in der Mehrheit politisch viel aktiver als andere Nationen und halten die Errungenschaft der Republik, mit dem Volk als bestimmender Faktor, als ein Gut, welches zu erhalten ist.
Was ist das für eine ekelhafte Arroganz: das Volk handelt aus Sicht der Eliten immer aus Frust, aber Journalisten, und Abgeordnete, Richter sind allwissende Träger der Nation, oder wie?
@49 salvo
Es bestreitet niemand, dass in Frankreich eine breite öffentliche Debatte stattgefunden hat; es ist natürlich selbstverständlich, dass sie stattgefunden hat, und es wäre schön, wenn sie ebenfalls in Deutschland stattfände, was es aber nur tun wird, falls wir ebenfalls darüber abstimmen.
Aber darum ging es mir ja gar nicht. Mir ging es um den Umgang mit Medien: also Chirac hat sich nicht auf dem Tiefpunkt befunden (siehe Link #39)? Warum sollte sich der Spiegel eine französische Meinungsumfrage aus den Fingern saugen, zumal dieses Thema in Deutschland nicht vom Volk geklärt wird?
@name 54
Also Deine Unterstellungen sind ja schon fast unverschämt; aber Du wirst mir sicherlich anhand meiner Aussagen nachweisen können, wo dies jeweils der Fall war.
@ 31 COPOKA: Als Quelle habe ich nur Junge Welt anzubieten bisher.
jungewelt....
Da steht, am 25. Juni wird die Klage eingereicht.
Ach ja, die Umfrage aus dem Spiegel von damals ,stammt von dem Spin Doctors Insitute Louis Haaris, einem “Marktforschungsinstitut”, eines neue alten Edward Bernays.
harrispoll...
harrispoll...
de.wikiped...
John F. Kennedy war der erste Präsidentschaftskandidat der USA, der Meinungsforschung als Basis für seine Kampagnenstrategie benutzte. 1959-1960 stellte er einen Mann namens Louis Harris für seine Kampagne ein. Kennedy schätzte die öff