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  • Stuttgart 21 – wer zieht die Notbremse?

    geschrieben am 14. Oktober 2010 von Spiegelfechter

    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag – ginge es nach der Stuttgarter Landesregierung, so wäre S21 auf politischem oder juristischem Weg nicht mehr aufzuhalten. Doch diese Position ist kaum haltbar, gibt es doch zahlreiche Ausstiegsszenarien.

    Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor: Ein Familienvater will sich endlich den Traum von einem Häuschen im Grünen erfüllen und beauftragt ein Bauunternehmen, ihm sein Traumhaus zu bauen. Noch vor dem ersten Spatenstich stellt sich jedoch heraus, dass der Bau nicht nur doppelt so teuer wird, sondern dass das Baugrundstück gänzlich ungeeignet ist und grundlegende Planungskriterien nicht mehr eingehalten werden können. Glaubt irgendwer ernsthaft, dass der Familienvater nicht mehr vom Vertrag mit dem Bauunternehmen zurücktreten kann und wirklich anstatt seines Traumhauses auch eine Bruchbude zum doppelten Preis abnehmen muss? Natürlich nicht, dafür sorgt ein Rechtsgrundsatz mit dem schönen lateinischen Namen “clausula rebus sic stantibus” (Bestimmung der gleichbleibenden Umstände).

    Gestörte Geschäftsgrundlage

    Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

    Eine Vertragskündigung bei gestörter Geschäftsgrundlage befreit allerdings weder den gutgläubigen Familienvater noch die zweckoptimistische baden-württembergische Landesregierung aus der Schadensersatzpflicht für bereits angefallene Kosten. Was für den Häuslebauer ein Ärgernis ist, könnte für die Auftraggeber von Stuttgart 21 womöglich ein sehr teures Unterfangen werden. Zwar beziffert ein internes Geheimpapier der Deutschen Bahn, das der Frankfurter Rundschau vorliegt, die bisher angefallenen Kosten auf gerade einmal 73 Millionen Euro. Da die Verträge mit Dritten allerdings nicht öffentlich sind, kann man davon ausgehen, dass bei einem Stopp von S21 wesentlich höhere Kosten anfallen. Unabhängige Experten schätzen die Kosten für einen Ausstieg auf 450 bis 500 Millionen Euro. Das ist zwar viel Geld, verglichen mit den geschätzten Gesamtkosten für das Projekt, die je nach Quelle mit bis zu elf Milliarden Euro beziffert werden, wäre dies jedoch das sprichwörtliche “blaue Auge”, mit dem der Steuerzahler aus dieser politischen Eselei herauskäme.

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    105 Kommentare:

    1. R_Winter schrieb am 14. Oktober 2010 at 16:36 - Permalink

      Verträge gelten nur dann, wenn sich die Geschäftsgrundlage nicht wesentlich verändert hat.
      Wegfall der Absprachen und Veränderungen durch Nachverhandlungen sind in der Wirtschaft üblich. Schadenersatz ebenfalls. Wo ist das Problem?

    2. Sukram71 schrieb am 14. Oktober 2010 at 16:53 - Permalink

      Hab mich schon gewundert, warum dieser Artikel bei Telepolis zu lesen ist, aber uns hier so lange, lange Zeit vorenthalten wurde.

    3. Ulf schrieb am 14. Oktober 2010 at 17:18 - Permalink

      Ich kenne das Projekt F21 ja nicht, aber als jemand der längere Zeit wöchentlich mit dem Zug zwischen Hannover und Strasbourg über Frankfurt pendelte, kann ich sagen, dass der Frankfurter Hauptbahnhof für Durchreisende eine elendige Zeitverschwendung ist. Immerhin gäbe es mit dem Flughafenbahnhof ja eine Alternative – aber was ich gelesen habe, wollte die Stadt unbedingt ihren Kopfbahnhof in der Innenstadt weiter mit Fernverkehr haben.

      Und so gondelt man weiterhin aus dem Norden kommend nach Süden, über Hamm nach Westen und wieder nach Norden in den Bahnhof, der nach Osten zeigt… alles in einem Tempo, dass man geneigt ist, auszusteigen und beim Schieben zu helfen.

      Das ist auch das grundsätzliche Problem, was ich mit S21 habe: es gäbe soviel im Bahnverkehr zu verbessern. Stattdessen blockiert das Prestigeprojekt jetzt auf Jahre hinaus alle Gelder für meist sinnvollere Verbesserungen.

      • Gebintit schrieb am 14. Oktober 2010 at 21:37 - Permalink

        Das ist auch das grundsätzliche Problem, was ich mit S21 habe: es gäbe soviel im Bahnverkehr zu verbessern.

        Gestern wollte ich mal wieder mit dem Zug fahren (sonst pendle ich mit einer Fahrgemeinschaft), nach 10 Minuten die Durchsage: “Wegen eines Stellwerkproblems ist die Abfahrt des Zuges auf unbestimmt verschoben.”
        Zwei Wochen vorher, gleiche Strecke, konnte ich keine Fahrkarte lösen, da der einzige Automat am Bahnsteig defekt war. Es werden also Unsummen ausgegeben, damit irgend ein Herr Wichtig ein paar Minuten bei der Fahrt von Karlsruhe nach Bratislava spart und gleichzeitig lässt man die regionale Bahn-Infrastruktur vor die Hunde gehen.

    4. Tim schrieb am 14. Oktober 2010 at 17:22 - Permalink

      Sehr passend, dass Du im ersten Satz aus den Rules of acquisition der Ferengi zitierst. :)

      • Spiegelfechter schrieb am 14. Oktober 2010 at 18:36 - Permalink

        Da sieht man die interkulturellen Defizite – eigentlich wollte ich Gertrude Stein “zitieren” ;-)

        • NetReaper schrieb am 14. Oktober 2010 at 18:41 - Permalink

          Das Zitat geht aber noch weiter. Bei den Ferengi heißt es:

          “Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag – aber nur unter Ferengi.” :)
          http://de.memory-alpha.org/wiki/Erwerbsregeln_der_Ferengi

          • Tim schrieb am 14. Oktober 2010 at 20:28 - Permalink

            Die Analogie zu der DS9-Episode in der diese Regel eine Rolle spielt ist sogar passender als ich ursprünglich gedacht haben. Die Ferengi kennen nämlich den Begriff “clausula rebus sic stantibus” nicht, weshalb der Liquidator Brunt (eine Art Finanzprüfer) vom unglücklichen Barmann Quark verlangt, sich umzubringen um seinen Vertrag zu erfüllen:
            http://de.memory-alpha.org/wiki/Quarks_Schicksal

            Moppelchen Mappus’ Argumentationsweise des auf Teufel komm’ raus zu erfüllenden Vertrages würde ihn damit in der Tat zum idealen Ferengi machen.

    5. Holdger Platta schrieb am 14. Oktober 2010 at 17:26 - Permalink

      Glänzend recherchierter Artikel von Jens! Congratulations! Wieso liest man dieses in der ‘Mainstream-Presse’ nicht?

    6. schwitzig schrieb am 14. Oktober 2010 at 18:10 - Permalink

      Ich finde die Bedingungen für einen Volksentscheid oder ein Volksbegehren für eine Demokratie gelinde gesagt absurd.

      Müßten die Verträge nicht normalerweise im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes offengelegt werden? Schließlich geht es nicht um einen Abschluss, sondern um schon erfolgte Arbeiten, so dass eine Benachteiligung von Unternehmen nicht begründbar ist.

    7. elwu schrieb am 14. Oktober 2010 at 18:33 - Permalink

      “Wenn man das unwahrscheinliche Szenario einer absoluten Mehrheit der Linken bei den nächsten Landtagswahlen einmal ausschließt, gibt es allerdings keine mögliche künftige Regierungskoalition, die S21 per Gesetz [extern] verhindern wollte”

      Dazu habe ich die Tage ja schon mal was angemerkt. Die Linke kommt beim Thema S21 überhaupt nicht vor. Jeder kennt die Meinungen von FDP, SPD, CDU, CSU und Grünen, sämtliche Medien verkünden die seit Jahr und Tag in epischer Breite. Aber die Linke? Hat die ein so piepsiges Stimmchen, dass sie keiner hört, oder einfach noch nicht wirklich viel dazu gesagt?

      Guter Artikel. Schon der dritte in kurzer Zeit. Weil sachlich und ohne hier oft übliches, grottendämlich-arrogantes Möchtegern- Linksintellektuellengewäsch gegen bürgerliche Menschen und deren Werte. Was ist los mit dir? :)

      • Bix schrieb am 15. Oktober 2010 at 10:31 - Permalink

        Lieber Elwu

        Das man das statement von den Linken nicht mitbekommt, liegt wahrscheinlich daran, dass sie in BW nicht im Landtag sitzen und allgemein noch nicht wirklich große politische Präsenz zeigen…Auf der Homepage des LV BW allerdings geben sie ihr Statement klar gegen S21, genau so sind sie auch bei den Demos stets vertreten. Und das mit einer absoluten Mehrheit…nunja hoffen wir mal nicht… :)

    8. Ranger schrieb am 14. Oktober 2010 at 18:48 - Permalink

      Meine mageren Vertragsrechtskenntnisse sagen mir dass man Verträge grundsätzlich frei gestalten kann. Also auch die “Störung der Geschäftsgrundlage” abmildern oder so gut wie außer Kraft setzen. Warum sollte der Staat sich auf so etwas einlassen? Weil die Juristen, die für den Staat diese Verträge aushandeln schwuppdiwupp auf der Gehaltsliste des Vertragspartners landen – als Berater o. ä. zu exorbitanten Gehältern.

      Es stellt sich doch grundsätzlich die Frage wann ein Projekt nicht mehr tragbar ist – ob es ein Kostenanstieg um Faktor 2 ist würde ich nicht unterschreiben. Zumal Gutachten welche der Staat gutgläubig akzeptieren muss immer zu haben sind. Da wird auf dem Überweisungsträger gleich eingetragen: Verwendungszweck “Pro S21 Gutachten”.

      • Lars schrieb am 14. Oktober 2010 at 20:19 - Permalink

        Warum sollte der Staat sich auf so etwas einlassen?

        Weil es im allgemeinen Politikbetrieb vollkommen egal ist, wenn man sich auf so etwas einlässt, weil man den Job eh nur ein paatr Jahre macht und danach die Seiten wechselt.
        Man stelle sich folgendes Szenario in der freien Wirtschaft vor. Konzern A handelt mit Konzern B einen Geheimvertrag aus, bei dem sich nach kurzer Zeit heraus stellt, dass er für Konzern A exorbitant schädlich ist und sich Konzern B auf Jahre hinaus eine goldene Nase verdient. Der/die Unterhändler von A wechseln kurz nach Abschluss zu Konzern B und beziehen dort nun ein fürstliches Gehalt.
        Hier würde zu recht jede Rechtsabteilung Sturm laufen und die ehrenwerten Herren um jeden Preis juristisch ‘an die Wand stellen’. Veruntreuung etc. nennt man das wohl.
        Und hier ist eben das Problem. Ist der Politik ist das kein Straftatbestand und bleibt für die Täter vollkommen ohne Konsequenzen. Ist doch ziemlich klar, was sich dann für eine Geisteshaltung entwickelt.
        Wenn morgen die Verkehrspolizisten abgeschafft würden, wieviele Leute würden sich dann noch an die STVO halten und wie würde es wohl auf unseren Straßen zugehen?

        • Flocke 78 schrieb am 15. Oktober 2010 at 08:48 - Permalink

          @ Lars
          Ganz genau so sieht es nämlich aus. Sehr schön auf den (springenden) Punkt gebracht!

    9. Bernd schrieb am 14. Oktober 2010 at 20:09 - Permalink

      Als “schlichtes Gemüt” der sich in den politischen Wirren nicht auskennt, finde ich den Vergleich mit dem Hausbauen nicht schlecht.
      Auch wenn ich eben nicht bereit bin, mich da besonders in die ganze Problematik von S21 einzulesen, finde ich das Argument ” Da wurde nun 15 Jahre gaplant und deshalb muss es nun gebaut werden” für mehr als unzureichend.
      Auch ein Hausbau wird oft jahrelang geplant – viele Vorarbeiten werden erledigt – aber wenn dann zum baldigen Beginn des Hausbaus die Kohle knapp wird ( sei es weil man arbeitslos wird oder sonst was passiert) – kann man auch nicht sagen – da hab ich nun jahrelang geplant und nun MUSS gebaut werden.
      Mich stört es gar nicht, dass S21 nun preislich explodiert – das war bei Großprojekten immer so und WENN man das Geld hätte, könnte man durchaus auch ein so teures Projekt durchziehen.
      Aber ich finde, dass sich die Rahmenbedingungen eben in den letzten 15 Jahren wirklich geändert haben.
      Es wird, für fast jeden (außer den Politikern anscheinend) spürbar überall gespart, die Bahn selbst reduziert Wartung ( siehe ICE Problematik), Personal und läßt Nebenstrecken und kleinere Bahnhöfe verkommen. Da muß ein derartig kostenintensives Projekt eben abgesagt werden – egal welche Probleme es dabei gibt.
      Um abschließend zum Hausbauen zurückzukommen – Der Häuslebauer kan auch nicht argumentieren: Ab nun werden nur zwar mehr Kartoffeln gegessen, die Kleidung muß 10 Jahre halten und geduscht wird nur mehr kalt – aber das Haus wird gebaut.

      • Tim schrieb am 14. Oktober 2010 at 20:32 - Permalink

        Der Punkt iss, dass man für die 11 Mrd Euro auch das marode Schienensystem generalüberholen könnte – wenn ich mich recht erinnere haben wir alleine in unserem Landkreis 200 Langsamfahrstrecken, da für Reparaturarbeiten kein Geld mehr vorhanden ist.

        Diese Milliarden ins Schienennetz zu investieren dürfte den Bahnverkehr in Deutschland vermutlich weit mehr beschleunigen als ein einzelner Bahnhof.

        • MichaelK schrieb am 14. Oktober 2010 at 22:24 - Permalink

          Diese Milliarden ins Schienennetz zu investieren dürfte den Bahnverkehr in Deutschland vermutlich weit mehr beschleunigen als ein einzelner Bahnhof.

          Das könnte man auch Weihnachten auf den Wunschzettel schreiben.

          • Egon Buchholz schrieb am 15. Oktober 2010 at 18:45 - Permalink

            Laßt die Stuttgarter doch weiter protestieren.Es wäre doch wirklich möglich,dass ein paar Taler für die Instansetzung der Bahn AG. übrig bleiben.Dabei sollte man auch noch an die Verschrottung des ICE denken.Da wären noch ein paar Pfennige heraus zu holen.Oder diese Steinzeitalte Technik einem Entwicklungsland schenken.Kaufen würde den ICE wohl kaum einer.

        • Hans Bambel schrieb am 15. Oktober 2010 at 08:17 - Permalink

          1.) Diese 11 Milliarden gibt aber nicht nur die Bahn aus, sondern überwiegend BaWü.
          2.) Reparaturen an Bahngleisen zahlt die Bahn aus eigener Tasche. Glaube kaum, das die dafür 11 Milliarden locker machen, solange die Passagiere trotzdem zahlen und fahren.

          • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 09:25 - Permalink

            Also wenn ich das “Gutachten” der “Unsachverständigen/Nicht-Ingenieurbüro/Psychologen und Betriebswirt-” VR lese, argumentieren die zuerst mal 4 Milliarden Euro und begründen dies hauptsächlich mit dem Albaufstieg und der Variante NÖT. Die Preissteigerung argumentieren sie so:

            Wenn man – eher optimistisch – unterstellt, dass an der NBS Wendlingen – Ulm 8 Jahre gebaut wird, und zwar von den Jahren 2012 bis 2020, so ergibt sich das Jahr 2016 als Mitte der Bauzeit. Nimmt man an, dass die Kosten in gleichmäßigen Jahresscheiben anfallen, so kann kalkulatorisch auch der gesamte Betrag auf die Mitte der Bauzeit bezogen werden. Bei einer moderaten Preissteigerung von 2,5% pro Jahr ergibt sich von heute an bis 2016 insgesamt eine Preissteigerung von 16%.

            Hrm…jetzt frag ich mal alle Bauherren und Projektentwickler da draussen: wie kalkuliert Ihr Eure Projekte die geplant in ein paar Jahren fertig gestellt werden. Sicherlich ergeben sich Kostenansätze in der Kalkulation der Bieter (die sagen wir mal heute) den Auftrag erhalten aber kein Bieter wird mal eben eine 16% Kostensteigerung in sein Angebot einkalkulieren, insofern er ein echtes Interesse am Aufrag hat. Also bitte…Kirche im Dorf lassen.

            Den “sportlichen Sprung” auf 10 Milliarden macht VR so:

            Geht man hingegen weiterhin von der bisher geplanten Bauweise NÖT aus und berücksichtigt die bei dieser Baumethode nur schwer beherrschbaren hydrogeologischen Probleme im Karst der Schwäbischen Alb, so könnten die Baukosten als voraussichtliche Obergrenze, bezogen auf das Jahr 2016, durchaus rund 10 Mrd EUR betragen.

            hrm (2)…das klingt sehr faktisch. Unabhängig davon, dass die Herleitung der 10 Milliarden hier nicht erkennbar wird frage ich auch wieder alle Projektentwickler die Ihre Projekte anhand öffentlicher Mittel finanzieren:

            Beantragt ihr planerisch günstige Varianten oder die teureren? Würdet ihr eher “mehr Geld” für die Finanzierung sichern, als “weniger” und was wäre, wenn ihr letzteres getan hättet und sich dann im Laufe der Vergabeverfahren herausstellte, dass das Geld nicht reicht? Welche Konsequenzen könnte das haben und warum werdet ihr es anders machen?

            Ich fasse mal zusammen: Ich beantrage und planfeststellle eine – angenommen – teure Variante mit der ich in jedem Fall auf der sicheren Seite bin und ziehe im Zuge des Vergabeverfahrens eine angebotene günstige Variante nach.

            Und abschliessend: warum kommen VR eigentlich nicht auf die Idee zu untersuchen, wie man ihr _dargestelltes Szenario” umgehen könnte? Warum sind VR ganz offensichtlich ausserstande sich die technischen Möglichkeiten und Entwicklungen der NÖT in der letzten Zeit anzuschauen (sich schlau zu machen) und darüber nachzudenken, dass NÖT mittlerweile eine preisliche Alternative mit entsprechenden Vor- und Nachteilen sein kann? Und warum pauschaliert VR die PFA über die Tunnelbauvarianten und bezieht Kombinationsmöglichkeiten überhaupt nicht ein?

            Nun gut, das Argument “die Grünen wollen das Projekt nicht haben und haben entsprechend auch keine Untersuchung beauftragt” kann ich gelten lassen.

            Und ich finde es erbärmlich, dass hier allenthalben 11 Milliarden als Pseudofaktische Tatsache – auf äußerst schwach argumentiven Beinen – dargestellt werden.

        • moses pace schrieb am 19. Oktober 2010 at 14:29 - Permalink

          Tim das mit den Unterlassenen Instandhaltungsarbeiten hat was damit zu tun aus welchem Topf die Mittel dafür kommen. Wenn die Anlagen lange genug “verrotten”, muss die Bahn aus ihrem Etat nicht mehr dafür aufkommen, sondern der Bund…

    10. Hubert Kohl schrieb am 14. Oktober 2010 at 20:19 - Permalink

      das heisst korrekt immer noch “imördschenzieh bräik” und nicht Notbremse…

      Senk ju vor träwellink!

    11. Kain Undzwanziger schrieb am 14. Oktober 2010 at 21:54 - Permalink

      Stuttgart 21 kann die darunter liegendenden mineralwasserführenden Schichten schädigen. Daher wird ein aufwändige Grundwassermanagement eingerichtet und an verschiedenen Stellen werden entsprechende Messgrößen überwacht. Die Bahn muss daher ein Ausstiegsszenario haben, falls die Messungen zeigen, dass die Mineralwässer gefährdet sind und man das Problem nicht in den Griff bekommt. Ansonsten würde es bedeuten die Bahn plant ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Risikomanagement!

    12. Benedikt schrieb am 14. Oktober 2010 at 22:06 - Permalink

      Laut Spiegel.de möchte die Bahn die Aufträge noch alle in 2010 fest an die Firmen vergeben. Wenn das eintritt, könnten Grube und Mappus dann Anfang Januar 2011 verkünden, dass durch die Auftragsvergabe der Bau nicht mehr gestoppt werden kann. Die beiden glauben sicherlich, S21 dadurch aus den Wahlkampf raushalten zu können, und das die CDU zumindest eine große Koalition mit der SPD bilden kann. Mit dem Gegenwind aus Berlin und mit Mappus Politische Inteligenz dürfte dies wohl sehr schwer werden.

      Ich glaube nicht daran, dass die Verträge sofort gekündigt werden, wenn die Grünen an die Macht kommen. Das ist hier eine Ecke komplizierter als beim Privaten Hausbau. Dort gibt es nur 2. Vertragsparteien. Hier gibt es wohl meisten 4. Parteien (Bund, Land, Bahn und Private Investoren). So eine Kündigung dürfte eher Jahre dauern.

      Eine neue Regierung kann S21 man am Effektivsten durch verzögern von Genehmigungsverfahren und teilweisen Baustopps aufhalten. Bei der Absenkung des Grundwasserspiegels und dem Tunnelbau wird da sicherlich was zu machen sein.

    13. Karl Heinrich schrieb am 14. Oktober 2010 at 23:31 - Permalink

      Gestörte Geschäftsgrundlage

      Ja, gestört ist einiges. Das S21-Event ist nur ein größeres Exemplar in einer langen Reihe von Protestaktionen der betuchten silbernen Generation. Sie sind gegen Bahnhofsumbauten (“Brutal, die armen Bäume!”), Hochgeschwindigkeitsbahntrassen (“Unnötig, Nahverkehr reicht”), Hochspannungsleitungen (“Unter die Erde legen, für’s Siebenfache des Preises”), Flughäfen (“zu laut”), Windkraftanlagen (“verschandeln die Landschaft”), Gentechnik (“Saugefährlich!”), Atomkraft sowieso, und so weiter und so fort. Diese Generation schaut zurück, und sie hat zahlenmäßig ungekannte Stärke, in diese Richtung schauen viele. Hinzukommt, dass es die erste ältere Generation mit postmoderner Lebenserfahrung ist. Es wird interessant, inwieweit in Zukunft in Deutschland Infrastrukturprojekte überhaupt noch möglich sein werden; inwieweit wir nur noch auf Zehenspitzen (“nachhaltig”) über die Erde schleichen dürfen. Insofern passt es, dass die Bundesrepublik Technik lieber exportiert.

      • Lampyris schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:10 - Permalink

        Man sollte sich erst informieren, bevor man pauschale und undifferenzierte Kommentare schnell mal so dahin wäschert:

        “Brutal, die armen Bäume!”)

        Alte Bäume bieten Lebensstätten für zahlreiche geschützte Tierarten. Um einige zu nennen:
        - baumbrütendende Vogelarten,
        - baumbewohnende Fledermausarten,
        - Mulmkäfer

        Einige dieser Arten erleiden einen hohen Bedrohungsstatus, der sich in der Roten Liste nachlesen läßt und genießen hohen Schutzstatus, wie man es im Bundesnaturschutzgesetz und in der FFH-Richtlinie, bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU nachschlagen kann. Einige sind vom Aussterben bedroht. Deshalb trägt Deutschland und seine Länder für diese geschützten Arten eine besonderen Verantwortung. Dieser muß der Staat und die Bundesländer nachkommen, so wie es in nationalem und europäischem Recht verankert ist. Und nur mal nebenbei: man kann eine Reliktpopulation bestimmter Mulmkäfer mit ein paar Baumfällungen auslöschen… unwiederbringlich.

        Windkraftanlagen (“verschandeln die Landschaft”)

        Das ist eine ästethische Frage. Fakt ist vielmehr, dass die ach so tolle Windkraft nicht immer so toll grün ist. Schon mal die Schlagopferzahlen bei Vögeln und Fledermäusen angesehen? Da steht z.B. der Rotmilan ganz weit oben. Nun haben wir in Deutschland dummerweise die weltweit bedeutenste Population des Rotmilans… und leider beschränkt sich sein Vorkommen auch auf Eurasien. Weshalb wir auch für diese Art eine hohe Verantwortung tragen.

        Gentechnik (“Saugefährlich!”),

        Und hierzu brauche ich gar nichts sagen, denn damit haben Sie sich endgültig disqualifiziert. Danke

        • moses pace schrieb am 19. Oktober 2010 at 14:43 - Permalink

          Nebenbei die meisten Greifvögel werden von der Bahn überfahren…klingt absurd, ist aber so. Erst erwischt es einen Hasen oder Fuchs, und dann diejenigen die sich noch am Kadaver zu schaffen machen…

          Aber mal anders gefragt. Ich habe gehört, dass das Erdreich auf dem die neuen Bäume gepflanzt werden, nur 40 cm beträgt. (Weiss nicht obs wirklich stimmt) Stell ich mir bei Richtigkeit aber schwierig vor, resp. geh sicher nicht mehr in den Park ab einer gewissen Windstärke…

      • Lampyris schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:15 - Permalink

        ….auf Zehenspitzen (“nachhaltig”) über die Erde schleichen dürfen.

        und dieser Satz ist ja wohl das allerletzte. Wohl noch nie etwas von Lebensraumzerstörung, Lebensraumzerschneidung, Artensterben usw. gehört ?!?!

        Und das hat enorme ökonomische Auswirkungen. Nur eben langfristig. Aber für kurzsichtige Menschen ist das nicht durchschaubar….

        Ende der Durchsage. Basta.

      • Egon Buchholz schrieb am 15. Oktober 2010 at 19:51 - Permalink

        Hallo Karl,
        Du hast es erkannt,ich gebe dir in allen Punkten Recht.
        Es geht hier um eine neue Religion (Bündnis 90 die Grünen)
        Sie besteht aus Geisteswissenschaftlern,alle durch die Bank.
        Sie breiten sich auf sehr raffinierte Art und Weise in den Landes- und der Bundesregierung aus.Sie müssen nicht einmal eigene Kirchen bauen.
        Die sind ihnen ja von den Regierungen zur Verfügung gestellt worden.
        Für eine Industriegesellschaft,wie die unsere gehen wir schlechten Zeiten entgegen.(De Industriealisierung ist ihr Ziel) Neue Technologien sind für
        diese Leute ein rotes Tuch.Diese Angst davor ist ihnen schon in die Wiege gelegt
        worden.Und diesen Menschen haben wir unsere Kinder und Enkelkinder anvertraut.Im besonderen meine ich hier natürlich die Pädagogen unter diesen
        Geisteswissenschaflern. Warum wohl dulden die Grünen keine Naturwissenschatler in ihren Kreisen.Ist das auch die Angst,sich mit einem Kenner der Materie auseinander zu setzen.Ja natürlich.Man müsste auf jeden Fall
        wenigstens einen Nagel in die Wand schlagen können. (auch Angst ßßßß )
        OH Mann,OH Mann,wenn die einmal an die Regierung kommen.Einen Vorgeschmack haben wir wohl schon kennen gelernt

    14. spoon schrieb am 14. Oktober 2010 at 23:40 - Permalink

      Frag mal lieber einen Juristen, was “Wegfall der Geschäftsgrundlage” bedeutet. Bei dem, was Du aufführst, hat nichts zum Wegfall der Geschäftsgrunlage geführt.
      … und unabhängige Gutachter – wohl unabhängig von Sachverstand. Nenn doch die Namen, dann könnte man sie auf Unabhängigkeit überprüfen.

    15. Ebelyn schrieb am 14. Oktober 2010 at 23:42 - Permalink

      Im drittletzten Absatz sollte es wohl “Projektbefürworter… Fakten schaffen” heißen, oder?

    16. unschuldvomland schrieb am 14. Oktober 2010 at 23:46 - Permalink

      M.E. sind nicht die Verträge der Knackpunkt oder die Landesverfassung, sondern der sog. “Vollzug” der Planfeststellung mit seinen zig-Nebenbestimmungen. Wie der Juchtenkäfer gezeigt hat, könnte man über eine penible Auslegung und Anwendung der Nebenbestimmungen der Planfeststellung – streng rechtstaatlich natürlich und ohne Schadensersatzpflichten auszulösen – den Bau verzögern, prüfen, Termine setzen, ausbremsen eben. Es handelt sich eben nicht um einen Hausbau, sondern ein höchst kompliziertes Vorhaben, dessen Sachverhalt und Risiken vor allem im Untergrund (Grundwasser, Gesteinsschichten oä) vorab gar nicht abschließend festgestellt werden können.
      Verfassungswidriges Vorgehen – das schwarz-geld und auch schwarz-rot ständig praktizieren,s. Hartz-IV – wäre nicht mal erforderlich.
      Verwechseln darf man das nicht mit in Betrieb befindlichen Anlagen, z.B. Biblis A, wobei sich die Grünen dabei warlich nicht mit Ruhm bekleckert haben, wie ihre eigene Dokumentation zeigt
      http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/files/dokbin/148/148283.liste_meldepflichtiger_ereignisse_biblis.pdf
      Wie das vermerkte datum zeigt: Tischvorlage 15.07.2004
      Tja, wer nun wohl zu diesem Zeitpunkt Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war ? wer nun einwendet, dass eben die Landesverwaltung Hessen (also Koch) für Biblis zuständig war und Trittin nichts hätte machen konnte – eben, meine Rede, die Landesverwaltung kann über den “Vollzug” sehr viel machen.
      Bei einem Neubauprojekt, also ohne jeden Bestandsschutz, eine halbwegs entschlossene Landesregierung, 2-3 Verwaltungsjuristen, 5 Bauingenieure die penibel die Nebenbestimmungen täglich durchforsten – da gibt auch die Deutsche Bahn auf und die Firmen machen gar nicht mehr mit, weil es sich nicht lohnt.
      Vermutlich würde es schon ausreichen die Sozialversicherung und die Steuererklärungen der beteiligten Firmen – ordnungsgemäß – zu überprüfen.
      Ich behaupte mal, dass mit Hinweis auf irgendwelche verfassungsrechtliche Prüfungen vom tatsächlichen verwaltungsrechtlichen Spielraum abgelenkt wird.
      Und um den letzten Zahn zu ziehen: Verträge hin oder her: Die Prüfung und Durchsetzung von Verwaltungsrecht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (es sei denn, man stellt völlig auf ppp um, was bei planfeststellung von S 21 aber noch nicht der fall ist). Um Schadenersatz zu erhalten müsste man das vor Gericht erst mal beweisen (und dabei natürlich alle Verträge und auf den Tisch legen).
      Aber nachdem die Grünen es bereits vorgezogen haben, in “ihrer” Landesregierung in NRW über den Polizeieinsatz der NRW-Polizeieinheiten n i c h t nachzufragen, ist für mich klar, dass nur Theater abgezogen wird.
      Man wird den Satz: Wer hat uns verraten … in Bälde erweitern dürfen.
      Ich wünsche den in ihrer Freizeit engagierten Kritikern dennoch das Beste, vielleicht sind sie zäh und entschlossen genug, sich weder von windelweichen “Schlichtern” noch wahltatktischen Politikern entmutigen zu lassen. Es bräuchte in Wirklichkeit gar nicht so viel. Wackersdorf wurde auch nicht gebaut. Und da hieß der Unterstützer noch FJS, nicht ein, wie heißen die Mappus oder Grube, also gesichtslose Technokraten.

      • Lampyris schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:21 - Permalink

        Wie der Juchtenkäfer gezeigt hat, könnte man über eine penible Auslegung und Anwendung der Nebenbestimmungen der Planfeststellung – streng rechtstaatlich natürlich und ohne Schadensersatzpflichten auszulösen – den Bau verzögern, prüfen, Termine setzen, ausbremsen eben.

        1.) das sind keine Nebenbestimmungen. Siehe Eingriffsplanung => UVP, saP
        2.) sie können nicht nur aufhalten, sondern auch verhindern (wenn man hier im Lande mal endlich die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes auch mit seiner vollen Wirksamkeit anwenden würde).

    17. COPOKA schrieb am 15. Oktober 2010 at 00:04 - Permalink

      Flüchtigkeitsfehler

      Ich nehme an, da wolltest Du am Ende “Zwei Juristen, drei Meinungen” folgendes schreiben:

      Das Problem: Ein solcher Weg dauert seine Zeit und es wäre naiv anzunehmen, dass die Projektbefürworter diesen Zeitraum nicht dafür nutzen würden, unumkehrbare Fakten zu schaffen.

    18. Brixius schrieb am 15. Oktober 2010 at 01:11 - Permalink

      Danke für den Artikel.
      Der “gefällt mir” Facebookbutton wird so allerdings zum Hohn.
      Um das Projekt zu stoppen müßten jetzt radikalere und schnellere Wege gefunden werden.
      Ein Sturm des Rathauses? Unterbrechung aller Kommunikationswege um Abschluß von Verträgen zu verhindern?

    19. Hans Bambel schrieb am 15. Oktober 2010 at 09:58 - Permalink

      Der Artikel zeigt ja deutlich, wie die Bürger von der Möglichkeit ferngehalten werden, Demokratie zu leben.
      Dann stellt sich meiner Meinung nach auch nicht die Frage, wer für eine Annullierung des/der Verträge zuständig ist. So wie ich das verfolgt habe, haben das wohl die Landespolitiker beschlossen. Sollte jetzt auf einmal der Bund zuständig sein, wäre der Vertrag dann sowieso nichtig, da die Landesregierung ja anscheinend nicht befugt war den Vertrag/die Verträge abzuschließen. Naja, mal schauen, wie das endet…..

    20. Markus schrieb am 15. Oktober 2010 at 10:13 - Permalink

      Die EU hat bis 2013 schon 215,92 Millionen Euro für die Strecke Stuttgart-Ulm zur Verfügung gestellt. Diese Finanzhilfe bezieht sich aber auf beide Teile des Gesamtvorhabens Stuttgart 21. Stuttgart 21 ist das innereuropäische Kernstück der Strecke Paris-Bratislava. Muss dann ja wohl auch zurück gezahlt werden…

      • Blixten schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:08 - Permalink

        Der (natürlich kleine) europäische Anteil zeigt zudem auch, wie willkürlich es ist, den Konflikt über S21 in einen Volksentscheid in BW zu klären.

        Genauso wie die Finanzierung von verschiedenen Seiten kommt, so hat das Projekt auch ganz verschiedenen Auswirkungen.
        Warum sollten also ausgerechnet alle Baden-Würtemberger abstimmen und nicht bloss die Stuttgarter – oder vielleicht noch die Ulmer, oder warum nicht alle Menschen in Städten mit Schnellzuganbindung zwischen Strasbourg und München, oder, oder, oder.

        • Markus schrieb am 15. Oktober 2010 at 15:04 - Permalink

          Genau so seh ich das ja auch. Viele machen es sich da einfach viel zu einfach mit Ihren Forderungen.

    21. Carsten Ulbricht schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:05 - Permalink

      Nach Lesen des Artikels (aber lediglich kursorischer Durchsicht der Kommentare) darf ich zu dem angeführten Institut des “Wegfalls der Geschäftsgrundlage” mal etwas aus juristischer Perspektive (und Erfahrung) sagen.

      Leider ist das mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht so einfach, wie es hier dargestellt wird. Rechtsanwälte die versucht haben sich darauf vor Gericht zu berufen, werden mir wahrscheinlich weitgehend Recht geben.

      Richtigerweise reicht es für die Annahme des Wegfalls einer Geschäftsgrundlage nicht, wenn sich irgendwelche Rahmenbedingungen (wie z.B, die kalkulierten Kosten) ändern. Sonst wäre es ja auch ein Einfaches aus vielen Verträgen wieder “herauszukommen”, wobei der Vertragspartner – der unabhängig von etwaigen Schadenersatzansprüchen – auf das Bestehen das Vertrages vertraut, regelmässig der “Dumme” wäre. Schadenersatz ist – insbesondere im Hinblick auf die konkrete Höhe des Schadens – bisweilen sehr schwierig zu beweisen.

      Man soll insofern auf den Bestand von Verträgen in aller Regel vertrauen können und nur in ganz extremen (und nach der Rechtsprechung sehr begrenzten) Umständen wieder aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage sich vom Vertrag lösen können.

      Der Kommentar von Jauernig zum Bürgerliches Gesetzbuch (13. Auflage 2009) führt dazu aus:

      “Durch Umstände, die in den Risikobereich einer Vertragspartei fallen, wird die Geschäftsgrundlage des Vertrags grundsätzlich nicht berührt (BGH 74, 373; 120, 24; 121, 392; 129, 253, je mN, stRspr). Nicht zur Geschäftsgrundlage gehören daher Störungsereignisse, in denen sich Risiken verwirklichen, die eine Partei übernommen hat,…die auf sie übergegangen sind (zB gem §§ 446 f) oder die zu ihrem allg Vertragsrisiko gehören (BGH 83, 289; NJW 91, 1479).”

      Die hier genannten Gründe “Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung” gehören sicherlich in den Risikobereich der Betreiber von Stuttgart21 und nicht deren Vertragspartner.

      Aus meiner Sicht ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage also sicher nicht geeignet, um so (unabhängig von der politischen Ausrichtung) rechtlich begründen zu können, dass sich die Betreiber von S21 von den Verträgen lösen können. Dabei wären überdies auch die konkreten (weitgehend unbekannten) Regelungen in den Verträgen miteinzubeziehen.

      Das gleich gälte eben auch für den Familienvater mit dem Baugrundstück. Der Vertragspartner würde sich “bedanken”, wenn der Vertrag wegen explodierter Kosten einfach gekündigt werden könnte und dieser dann den konkreten Schaden beweisen und ggfls. über mehrere Instanzen und Jahre streiten müsste, bis er irgendwann an sein Geld kommt.

      • R_Winter schrieb am 15. Oktober 2010 at 15:47 - Permalink

        Recht haben Sie, juristisch.
        Im Wirtschaftsleben läuft es aber anders. Hier sind die Gerichte immer der letzte Weg, denn der Spruch: ” Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand” stimmt leider zu oft.
        In Stuttgart gelten keine juristische, sondern politische Maßstäbe (und natürlich Korruption).

    22. Oliver Schlotz schrieb am 15. Oktober 2010 at 11:52 - Permalink

      zu dem Beitrag von Carsten Ulbricht:
      Bei der Frage, ob vorliegend das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Anwendung kommen kann, wird zunächst zu klären sein: auf welchen Vertrag? Bei einem Vertrag, den die Deutsche Bahn AG mit einem Bauunternehmen abgeschlossen hat wird diese Frage anders zu behandeln sein wie bei einem Vertrag der einzelnen Projektpartner untereinander, genauer gesagt, dem Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009. Dieser enthält selbst in § 2 Abs. 2 die Regelung, dass im Falle einer Überschreitung der Gesamtkosten des Projekts über die vereinbarten Beträge hinaus Verhandlungen unter den Vertragsparteien aufzunehmen sind und, falls dann eine Finanzierung nicht sichergestellt werden kann, das Projekt qualifiziert abgeschlossen wird. Dies zeigt, dass die Kosten des Projekts und die Finanzierung durch die Projektpartner sehr wohl Geschäftsgrundlage der o. g. Vereinbarung ist. Zudem lässt § 60 VwVfG als ultima ratio auch die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (und um einen solchen handelt es sich bei dem Finanzierungsvertrag) unter bestimmten Umständen zu, namentlich dann, wenn sich “die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert [haben], dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist” oder: “um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.”

    23. Oliver Mark schrieb am 15. Oktober 2010 at 12:51 - Permalink

      Laut Spiegel.de möchte die Bahn die Aufträge noch alle in 2010 fest an die Firmen vergeben.

      was heisst denn jetzt mal wieder “alle”? Das ist völliger Blödsinn und total unrealistisch. Der Spiegel sollte mal definieren was “alle” bedeutet…

    24. Shitop schrieb am 15. Oktober 2010 at 12:53 - Permalink

      Auch die Notbremse ist nicht mehr das, was sie mal war. Heute leuchtet da nur noch beim Lokführer eine entsprechende Signalleuchte auf, damit zum nächst möglichen Zeitpunkt anhalten kann. Sinngemäß wird dies auch für S21 gelten. Die Warnlampen leuchten auf, die negative Beschleunigung erfolgt dann in ein paar Jahren.

    25. Oliver Mark schrieb am 15. Oktober 2010 at 12:55 - Permalink

      Dein Vergleich hinkt mal wieder Jens. Wenn ich als Bauherr feststelle, dass vor oder nach Vergabe der Bauarbeiten das Grundstück “nicht passt”, hat mein Architekt Scheisse (mangelhafte Grundlagenermittlung) gebaut und haftet entsprechend (was er sowieso Gesamtschuldnerisch tut). Sollte sich die Planungsgrundlage (Beispielsweise die Bodenverhältnisse) durch “Überschwemmung, Grundwasseranhebung aufgrund biblischer Wetterlage o.ä.) so dermassen geändert haben, dass die Kosten explodieren, so fängt das meine Bauherrenhaftpflichtversicherung auf.

      Grube meint sicherlich andere Verträge als die paar Bauarbeiten…

      DB Netz->DB Fernverkehr/DB Projektbau/Stadtentwicklung Stuttgart/Investoren Stuttgart->Planungsbüros/Finanzierungsvereinbarungen BUND/Land/Stuttgart usw. usf…

    26. Der Pöbel schrieb am 15. Oktober 2010 at 12:57 - Permalink

      Schlimm ist zur Zeit die Diskussion, das zu viel Volk ein Rückschritt an Innovationen und Großbauprojekten erzeugt. Laut einige Medien preschen jetzt Vertreter von der Industrie vor und fordern, dass das Volk ein geringeres Mitspracherecht bekommt. Das hier die Demokratie ganz offen mit Füßen getreten wird, ist denen egal.
      Das das Volk, die Missstände von Stuttgart 21, nicht akzeptieren will, da es ein reines Prestigeobjekt ist, ist denen egal. Unser Land wird schon seit Jahrzehnten nicht mehr vom Volk regiert, sondern von Lobbyisten, aber so schlimm war es noch nie und ehrlich gesagt, fühl ich mich in der heutigen Zeit, mit dem drohenden Systemkollaps mehr als unwohl in Deutschland, Europa sogar in der Welt. Wenn wir ehrlich sind, gibt es auf der ganzen Welt kein einziges Land, welches eine wahrhaftige Demokratie besitzt, ohne jetzt zu fordern, dass bei jeder Entscheidung das Volk befragt wird.

      Die Zukunft ist schon lange nichts mehr, auf das man sich voller Gespanntheit freuen kann. Mehr und mehr setzt sich das Leid der Menschen durch und das alles nur, weil sich einige Wenige auf Kosten aller bereichern und ihren Willen aufzwingen wollen.

      Wir können nur hoffen, dass irgendwann etwas passiert, dass die Welt grundlegend verbessert und es eine gerechtere Welt gibt, in denen Menschenrechte auch noch etwas bedeuten.

    27. Tidaltree schrieb am 15. Oktober 2010 at 18:21 - Permalink

      Hatte im Kontext mit Stuttgart 21 und der Schlagzeile, daß in Stuttgart die Mafia besonders stark Fuß gefasst hat (z.B. hier: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2651982_0_9223_-organisiertes-verbrechen-in-der-region-stuttgart-unsere-nachbarn-von-der-mafia.html ) eine interessante Assoziation: Ihr erinnert Euch an den Ausbau der U-Bahn von Köln und der Sache mit dem eingestürzten Stadtarchiv? Damals waren (zumindest innerhalb von Köln) zwei Gerüchte in Umlauf, welchen ich in beiden Fällen jedoch bisher nicht weiter nachgegangen bin: Zum ersten, daß die gleichen Subunternehmer auch beim Projekt “Stuttgart 21″ mitwirken sollen, und zum Anderen, daß der eigentliche Hintergrund des Ubahnausbaus eine groß angelegte Geldwäsche sei.

    28. ebook leser schrieb am 15. Oktober 2010 at 19:03 - Permalink

      Jetzt schaltet sich auch schon die EU ein und sagt angeblich, dass das Projekt unverzichtbar ist. Ministerpräsident Stefan Mappus nannte die Auseinandersetzung um das Bauprojekt vor ein paar Tagen einen Richtungsentscheid für Deutschland. Trotz Vermittler und ähnliche Zeitgewinnaktionen frage ich mich immer noch. Wenn das Volk der oberste Souverän ist, warum machen die nicht einfach eine Abstimmung des Volkes und akzeptieren dann diese Entscheidung?

    29. Kassandra schrieb am 15. Oktober 2010 at 19:50 - Permalink

      @Spiegelfechter
      Ich muss Ihnen, was die Rechtsgrundlagen betrifft, widersprechen. §38 III VwVfG und § 60 sind hier nicht die relevanten Normen. Der Umbau von “Stuttgart21″ ist der DB Netz AG (Antragstellerin der Planfeststellungsverfahren) durch das Eisenbahnbundesamt in mehreren Planfeststellungsbeschlüssen genehmigt worden. Das Projekt wurde, was üblich ist, in Abschnitte unterteilt. Wenn ich richtig informiert bin, wurden vom Eisenbahnbundesamt 7 Planfeststellungsbeschlüsse erteilt. Ein Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt. Dieser kann nur nach § 48 VwVfG zurückgenommen, oder nach § 49 VwVfG widerrufen werden. Der Unterschied in der Konsequenz der beiden Regelungen liegt darin, dass die Rücknahme auch Regelungen in die Vergangenheit treffen kann, während der Widerruf nur in die Zukunft wirkt..
      Es handelt sich hier weder um eine Zusicherung (§ 38 III), noch um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 60). Die Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage spielen deshalb keine Rolle.

      • Spiegelfechter schrieb am 19. Oktober 2010 at 10:06 - Permalink

        Liebe Kassandra, ich bin kein Jurist und verlasse mich da auf die Aussage eines Juristen, den ich zum Thema befragt habe. Diese Interpretation ist m.W. aber auch Grundlage des “Kurzgutachtens” des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

    30. Sukram71 schrieb am 15. Oktober 2010 at 20:51 - Permalink

      Erstes Ergebnis der Schlichtung:

      Dem Wasser der Wasserwerfer wird zukünftig Dünger für die Bäume beigemischt.

      Heute Mittag im Stern gelesen. :)

      • Egon Buchholz schrieb am 16. Oktober 2010 at 10:38 - Permalink

        Habe hier einen anderen Vorschlag.
        Kein Wasser,kein Dünger,keine Polizei.
        Das Baugelände ist bestimmt eingezäunt.Von der Innenseite würde ich
        Nato Stacheldraht ausrollen.Wer den Zaun überwinden will landet unweigerlich
        in diesem Spezial Stacheldraht und nach seiner schwierigen Befreihung schwerverletzt im Krankenhaus,um die vielen schweren Verletzungen zusammen
        zu flicken.Das wäre eine Abschreckung.Einmal so einen Trottel gesehen und
        und niemand macht ihm das nach.
        Eine Gerechte Protest Aktion ist OK. Es ist auch notwendig wenn sich der Bürger hier und da mit Friedlichem Wiederstand zur Wehr setzen kann.

        • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 13:09 - Permalink

          Sag mal Jens, diese Kommentare die auf Werbeseiten oder auf so komische Nebenjobs verweisen, oder die mein Webbrowser veranlassen alle möglichen Warnungen auszuspucken…sind das Spammer oder wie siehst Du das?

    31. unschuldvomland schrieb am 15. Oktober 2010 at 21:38 - Permalink

      Bevor die Nichtinformation weiter um sich greift, kurz ein paar rechtliche Grundlagen:
      Der Bau von Eisenbahnanlagen wird Plan festgestellt (§ 18 AEG, Allgemeines Eisenbahngesetz):
      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aeg_1994/gesamt.pdf
      wer sich die (öffentlich leicht zugänglichen, aber für einen Laien nur schwer verständlichen) Details persönlich mal ansehen möchte:
      http://www.eba.bund.de/cln_007/nn_312434/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/PF/Planfeststellung/23__pf__richtlinien,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/23_pf_richtlinien.pdf
      Wie in § 18 AEG festgelegt:
      Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des
      Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes.
      Die § 38, 60 VwVfG gelten hier überhaupt nicht. Bei so komplexen Vorhaben sind einzelne Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge natürlich anzutreffen. der Kern ist aber die Planfeststellung nach AEG.
      Eine Planfeststellung kann nicht einfach zurückgenommen werden. Aber (und das erklärt vermutlich das hektische Verhalten) eine Planfeststellung verliert nach 10 Jahren an Gültigkeit, wenn (s. § 18 c AEG):
      “Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt
      der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher
      auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens
      fünf Jahre verlängert.
      Als Beginn der Durchführung des Plans gilt jede erstmals nach außen erkennbare
      Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung
      des Vorhabens; eine spätere Unterbrechung der Verwirklichung des Vorhabens berührt
      den Beginn der Durchführung nicht.”
      Wobei ich mir mangels Unterlagen nicht klar bin, ob überhaupt alle Abschnitte schon “Plan festgestellt” sind.
      Die Diskussion über Verfassungsrecht, geht m.E. am Thema vorbei.
      Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt für privat-rechtliche Verträge (z.B. Grundstücksgeschäfte, Bauverträge) in Betracht. Über Privatrecht kann der “Vollzug” einer Planfeststellung aber nicht erzwungen werden, auch Schadenersatz scheidet aus.
      Falls der Juchtenkäfer als Nebenbestimmung vor Baubeginn umzusiedeln ist, dann ist er umzusiedeln. So ein komplexes Vorhaben wie S 21 hängt aber an tausenden Details.
      Wieso das in den Medien nicht mal grundsätzlich dargestellt wird, ist ein Wunder – oder auch keins.

      • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 08:32 - Permalink

        Wobei ich mir mangels Unterlagen nicht klar bin, ob überhaupt alle Abschnitte schon “Plan festgestellt” sind.

        Nein, sind sie nicht. Und es sind insgesamt 12 PFA

    32. Kassandra schrieb am 15. Oktober 2010 at 22:07 - Permalink

      “Eine Planfeststellung kann nicht einfach zurückgenommen werden.” Das hat auch niemand behauptet! Sie kann natürlich nur unter den in § 48 VwVfG genannten Voarussetzungen zurückgenommn werden.
      Ich denke aber eher, dass hier § 49 VwVfG greift.

      • unschuldvomland schrieb am 15. Oktober 2010 at 23:42 - Permalink

        Kassandra:
        Es würde mich doch sehr überraschen, wenn man im Planfeststellungsverfahren so dumm gewesen wäre, alle irgendwie denkbaren “Abwägungen” nicht irgendwie andiskutiert zu haben. Falls man da was übersehen hat, käme eine Rücknahme oder ein Widerruf in Betracht (halte ich für unwahrscheinlich). Gemäß § 18 e AEG hat man harte Kanten gesetzt:
        “Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und
        privaten Belange sind nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das
        Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Erhebliche Mängel bei der Abwägung oder
        eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften führen nur dann zur Aufhebung
        des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung, wenn sie nicht durch
        Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können; die §§ 45 und 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.” Und § 18 e AEG geht den §§ 48 und 49 VwVfG nun mal vor.
        Ich würde mich auf die Nebenbestimmungen der Planfeststellung konzentrieren, s. Juchtenkäfer und die DB Projektbau zermürben. Die DB Projektbau war auf den Juchtenkäfer schon schlecht eingestellt. Die sind weder allmächtig noch unfehlbar. Vollzug von Nebenbestimmungen klingt halt weniger spektakulär. Man kann aber alle Wege versuchen: Nebenbestimmung hier, Widerruf dort, Überprüfung hier und dort, meinetwegen auch ein Volksentscheid.
        Al Capone hat man (neben 10 Monaten für illegalen Waffenbesitz) auch “nur” wegen Steuerhinterziehung drangekriegt.

        • Kassandra schrieb am 16. Oktober 2010 at 00:00 - Permalink

          unschuldvomland
          Ich will niemanden dumm stellen oder auf irgendwelche Spekulationen eingehen. Die einen Gegner des Projektes sagen eben, es wurde schon imVorfeld betrogen und da war Korruption im Spiel, die anderen sagen, es habe sich nach dem Planfeststellungsverfahren entscheidende Änderungen ergeben:
          - Juchtenkäfer, weil eine Bedingung nicht eingehalten wurde
          - Kostenexplosion, weil sich die Kosten nach Planfeststellungsbeschluss verdoppelt haben.

          Ich weiß nicht geau, was davon stimmt. Ich zeige nur die rechtlichen Grundlagen auf und hoffe, dass das Eisenbahnbundesamt mit am Verhandlungstisch sitzt. Das sind nämlich diejenigen, die als einzige tatsächlich etwas ändern könnten :-)

          • unschuldvomland schrieb am 16. Oktober 2010 at 01:17 - Permalink

            Kassandra:
            Ich glaube, wir sind einer Meinung. Wenn Korruption nachgewiesen werden könnte (z.B. §§ 331 – 336 StGB) oder ein Verstoß gegen §§ 20 oder 21 VwVfG, so dass der Planfeststellungsbeschluss nichtig wäre, wäre S 21 gestoppt.
            Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Beweis erbracht werden kann.
            Bei der Einhaltung der Nebenbestimmungen wäre die DB Projektbau in der Beweispflicht.
            Beim Juchtenkäfer scheint die DB Projektbau nicht im Recht zu sein:
            http://beck-aktuell.beck.de/news/vg-stuttgart-deutsche-bahn-traegt-in-eilverfahren-um-baumfaellarbeiten-fuer-stuttgart-21-die-ve
            Man sollte sich nichts vormachen: Das wird eine zähe Auseinandersetzung.
            Nun untersteht das Eisenbahn-Bundesamt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesverkehrsministeriums (Ramsauer, CSU und da wird sich bis 2013 nichts ändern):
            http://www.eba.bund.de/cln_007/nn_201954/sid_EB6CD20A063B9069F76517E1A2934409/nsc_true/DE/EBA/eba__node.html?__nnn=true
            Insofern wundert es mich geradezu, dass das EBA dieses Schreiben am 30.09.2010 so unmißverständlich losgelassen hat und wieso Mappus und Grube als Entscheider dastehen.
            Ich wüsste eigentlich auch nicht, wie ein Volksentscheid nach Landesrecht Baden-Württemberg (oder sonst ein Gesetz des Landes Baden-Württemberg) eine nach Bundesrecht erlassene Planfeststellung aufheben könnte.
            Im Vollzug der Planfeststellung ergeben sich allerdings landesrechtliche Zuständigkeiten, s. § 26 der Richtlinien des EBA (s. link im Beitrag 30):
            “(3a) Die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses endet grundsätzlich mit seinem Erlass. Aus dem Bauablauf können sich jedoch Genehmigungstatbestände nach anderen Vorschriften ergeben (z. B. Naturschutzgesetze, Wassergesetze). Solange diese Tatbestände keine Planänderung (RL 32) erfordern, sind für diese Genehmigungen die Fachbehörden zuständig.”
            Fachbehörde = Land Baden-Württemberg
            So seltsam es klingen mag: Die Umsiedelung eines Juchtenkäfers könnte nach der Landtagswahl von einer neuen Landesregierung “neu bewertet” werden. Wasserrecht ist bedeutend komplizierter und vielleicht stößt man erst im Laufe von Erkundungen auf Sachverhalte, die in der Planfeststellung nicht bekannt waren.
            Ein Landesgesetz könnte viel Lärm um nichts sein.
            Man müsste allerdings beides versuchen. Politisch ist ein Volksentscheid natürlich ein Hammer. Dauerdemonstrationen wären natürlich auch ein Zeichen über das sich die Politik (welche Partei auch immer) nicht wirklich hinwegsetzen kann.
            Bei der Kostenexplosion befürchte ich, wenn die Bundesregierung via Bahn AG entsprechende Garantien abgibt, dass der Bau nicht gestoppt werden kann.
            Je cleverer der Widerstand, desto größer die Chancen.
            Gibt es eigentlich einen link, wo das alles mal professionell dargestellt ist ?

          • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 08:35 - Permalink

            - Kostenexplosion, weil sich die Kosten nach Planfeststellungsbeschluss verdoppelt haben.

            vergesst bitte nicht, dass das Projekt die festgelegten Kosten innerhalb mehrerer (analog zu den PFAs) BiFH abrufen muss. Mehrkosten müssten da entsprechend gut begründet sein. So einfach mal Kostenerhöhung geht leider überhaupt nicht. Das Geld wird ja sukzessive freigegeben, genauso wie die einzelnen PFA sukzessive freigegeben werden.

            • Ranger schrieb am 16. Oktober 2010 at 13:39 - Permalink

              vergesst bitte nicht, dass das Projekt die festgelegten Kosten innerhalb mehrerer (analog zu den PFAs) BiFH abrufen muss. Mehrkosten müssten da entsprechend gut begründet sein. So einfach mal Kostenerhöhung geht leider überhaupt nicht. Das Geld wird ja sukzessive freigegeben, genauso wie die einzelnen PFA sukzessive freigegeben werden.

              Puh ein Glück! Ich dachte es würden so ziemlich alle staatlichen Großprojekte teurer, aber das ist wohl so gefühlt wie der Preisanstieg, der durch den inzwischen grotesk gefälschten Warenkorb widerlegt wird.

              Wenn dich die ellenlangen Texte über Planfeststellung usw. lese wird mir schlecht. Beamten und Juristenmist ist inzwischen der größte Hemmschuh der Menschheit. Alles was ich mit gesundem Menschenverstand nicht verstehen kann ist lächerlich und unbrauchbar.

              Übrigens neueste Info von der Bahn: ein Ausstieg kostet 298 Trilliarden Euro.

          • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 08:37 - Permalink

            -und hoffe, dass das Eisenbahnbundesamt mit am Verhandlungstisch sitzt.

            natürlich nicht. Die geben die Unterlagen entsprechend der Verwaltungsvorschriften und Gesetze frei. Das ist genauso wie bei einer Baurechtsbehörde. Vergiss bitte auch nicht, dass Planfeststellung ein EBA macht und die Finanzierung ein anderes.

    33. Kassandra schrieb am 16. Oktober 2010 at 10:00 - Permalink

      “Die geben die Unterlagen entsprechend der Verwaltungsvorschriften und Gesetze frei”
      Nein, das Eisenbahnbundesamt macht nicht nur “einen Stempel” drauf, sondern sie müssen Ermessen ausüben und abwägen!

      • Oliver Mark schrieb am 16. Oktober 2010 at 12:12 - Permalink

        Nein, das Eisenbahnbundesamt macht nicht nur “einen Stempel” drauf, sondern sie müssen Ermessen ausüben und abwägen!

        hab ich ja nicht gesagt. Aber das EBA beurteilt eine Maßnahme innerhalb der Vorschriften, Richtlinien und Gesetzmässigkeiten die das EBA zu prüfen hat. Und das Ermessen des EBA umschliesst sich ähnlich dem Ermessen eines Baurechtamtes bei den Einwendungen von möglichen Betroffenen. Klar Wägen die auch ab. Aber alles innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

    34. 7schläfer schrieb am 16. Oktober 2010 at 12:18 - Permalink

      Lieber Jens,

      seit wann bis Du denn ein Freund plebiszitärer Elemente?

      Bin nur neugierig, da überrascht ;)

    35. Turing schrieb am 17. Oktober 2010 at 16:03 - Permalink

      Natürlich ist K21 billiger im Preis, aber K21 ist auch weniger ehrgeizig und würde die Hauptnachteile des Stuttgarter Bahnverkehrs nicht beseitigen. Dass der Kopfbahnhof so gut funktioniert, ist eher ein Hirngespinst. Kopfbahnhöfe engen den Gestaltungsspielraum der Fahrplanplaner stark ein, also ist Stuttgart oft Start- bzw. Endpunkt einer Eisenbahnlinie und wird dadurch weniger angefahren. Dadurch kommen auch mehr Umsteiger, die in einem Durchgangsbahnhof Durchfahrer wären. Hinzukommt, dass bahn.de Stuttgart als Umstiegsbahnhof nicht gerade empfiehlt. Das lässt nur den Schluss zu, dass Stuttgart schon heute abgehängt ist.

      Stuttgart ist nicht vergleichbar mit den Finanzzentren Frankfurt und München, es ist nicht Hamburg, Köln oder Berlin. Der Kopfbahnhof ist auch nicht so imposant wie in Leipzig. Man muss doch mal die Realität betrachten und sehen, dass sich Stuttgart keinen Kopfbahnhof mehr leisten kann.

      • Shitop schrieb am 19. Oktober 2010 at 13:48 - Permalink

        In Stuttgart kommen 90% der Fahrgäste aus dem Umland mit Regionalzügen oder der S–Bahn an. Mit der neuen Linienführung wird sich die Fahrzeit für die meisten verlängern, weil z.B. die Züge, die über die Gäubahn aus dem Süden kommen, über den Filderbahnhof geführt werden. Dorthin soll übrigens auch der Fernbus-Bahnhof, der jetzt noch in der Innenstadt ist, verlagert werden, was Filderstadt derzeit jedoch blockiert.
        Da es ökonomisch wenig Sinn machen wird, in Stuttgart 2 Bahnhöfe anzufahren, ist damit zu rechnen, dass der ICE-Halt in der Innenstadt auf Kurz oder Lang aufgegeben wird.

    36. MichaelK schrieb am 18. Oktober 2010 at 21:44 - Permalink

      Natürlich ist K21 billiger im Preis,

      Aktuell vielleicht, aber wie belastbar ist diese Kalkulation, wer hat die aufgestellt, wer gegengezeichnet? Und dann ist da noch der Zeitfaktor, wenn es optimal läuft, könnte man möglicherweise in 20 Jahren fertig sein oder es wurde noch nicht mal angefangen.

    37. Kassandra schrieb am 18. Oktober 2010 at 22:40 - Permalink

      @Spiegelfechter
      Bin jetzt doch ein wenig enttäuscht, weil Sie so gar nicht reagieren. Ich hoffe, ich muss daraus nicht schließen, dass sie korrigierende Beiträge zwar wahrnehmen aber im Dialog ignorieren. Das bin ich sonst von dieser Plattform nicht gewohnt. Und: Fehler machen wir alle!!! Das ist nicht der Punkt. Nur, wenn man selbst sehr kritisch ist, sollte man auch zu Fehlern stehen.
      Ich kann das hier schreiben, da mein Beitrag so rechtlich neutral ist, dass er sicher nicht in Verdacht steht, eine Partei zu favorisieren. Das tue ich auch nicht.

      • Spiegelfechter schrieb am 19. Oktober 2010 at 10:07 - Permalink

        Jo mei, ich sitze auch nicht 24/7 am Rechner ;-)

        • Kassandra schrieb am 19. Oktober 2010 at 20:04 - Permalink

          Lieber Spiegelfechter, Sie haben Recht. Da war ich wohl etwas zu ungeduldig. Entschuldigung!
          Nochmal zur Sache. Unterscheiden muss man hier 2 Dinge. Die Planfeststellungsverfahren, an deren Ende ein Planfeststellungsbeschluss steht. Sie sind vom Eisenbahnbundesamt nach Bundesrecht (Allgemeines Eisenbahngesetz) zu erlassen. Für sie gilt das, was ich schon oben erwähnt habe. Außerdem die Tatsache, das sagt das Kirchhoff Gutachten, dass es auf Bundesebene, also nach Bundesrecht, keine Rechtsgrundlage für einen Volksentscheid gibt. Einzige Ausnahme: Art 146 Grundgesetz.
          Darüber hinaus gibt es wohl einen Vertrag, in dem sich das Land Ba-Wü verpflichtet hat, sich an dem Projekt zu beteiligen. Ich nehme an, dass dieser Vertrag so etwas wie eine Finanzierungsvereinbarung darstellt, also die Kostenbeteiligung des Landes Ba-Wü regelt. Für diesen Vertrag gilt das, was Sie in Ihrem Beitrag beschrieben haben. Hier geht es also um Landesmittel/dementsprechend Landesgesetze. Die Landesverfassung von Ba-Wü sieht einen Volksentscheid vor:
          http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm#Gesetzgebung
          Davon ist in dem von Ihnen erwähnten Gutachten die Rede.
          Siehe auch das hier:
          http://volksabstimmung2011.de/s21/

          Es geht, wie gesagt, um 2 verschiedene Dinge. Die Volksabstimmung in Ba-Wü könnte die Beteiligung des Landes Ba-Wü kippen.
          An der Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse würde dies aber zunächst nichts ändern. Diese könnten nur zurückgenommen oder widerrufen werden. Allerdings können die Finanzen hierfür ein entscheidender Aspekt sein.

        • Kassandra schrieb am 21. Oktober 2010 at 21:17 - Permalink

          Habe gerade erst die E-Mail Nachrichtenfunktion entdeckt. Ich wollte nur, dass Sie meine Antwort wahrnehmen. Den jetzt, hier geschriebenen Kommentar können Sie dann gerne auch gleich wieder löschen :-)

    38. Oliver Mark schrieb am 19. Oktober 2010 at 10:24 - Permalink

      Ich treffe Herrn Grube am Freitag. Was soll ich Ihn denn fragen?

      • elwu schrieb am 19. Oktober 2010 at 12:37 - Permalink

        Zum Beispiel was er von diesem Artikel hält der belegt, dass er wie die anderen Befürworter schlicht lügen, wenn sie behaupten, die Gegner hätten hinreichend Zeit und Gelegenheit gehabt, mitzureden und -entscheiden.

        • Markus schrieb am 19. Oktober 2010 at 12:59 - Permalink

          1994 sag ich nur. Da hat man also nichts machen können bisher? Konnte man nicht früher auf die Straße? Konnte man nicht früher nach einem Volksentscheid rufen. Alles Bullshit in meinen Augen, jetzt ist wichtig macherei angesagt bei den meisten, so siehts aus.

          • elwu schrieb am 19. Oktober 2010 at 13:45 - Permalink

            Da hat man also nichts machen können bisher?

            Nein, hat man nicht. Hast du überhaupt gelesen, auf was du antwortest? Falls ja, jedenfalls nicht verstanden. Da steht das nämlich drin, samt gerichtlicher Begründung.

            • Markus schrieb am 19. Oktober 2010 at 14:04 - Permalink

              Ich weiß sehr wohl worum es geht. Trotzdem was ist der Unterschied jetzt zu früher? Erklärung bitte.

              Interessant ist schon allein folgender Satz in Deinem verlinkten Artikel:

              …obwohl es beweist, wie spät der Widerstand sich juristisch formiert hat…

              Warum so spät? Warum nicht viel früher?

    39. Mason schrieb am 19. Oktober 2010 at 12:06 - Permalink

      Noch eine interessante Argumentationshilfe aus der SZ
      Die Buerger hatten nachweislich (fast) keine Möglichkeit Einfluss zu nehmen.

      http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittenes-bahnprojekt-stuttgart-und-der-unheilbare-mangel-1.1013415

      Gruss,

    40. elwu schrieb am 19. Oktober 2010 at 12:35 - Permalink

      Gerade gesehen, da war ein Mitschreiber schneller :)

      • Oliver Mark schrieb am 19. Oktober 2010 at 12:50 - Permalink

        http://de.wikipedia.org/wiki/Rahmenplan_Stuttgart_21

        ist eigentlich nix neues…warum macht die Süddeutsche da was Neues draus? Sieht eher so aus, als wenn die Süddeutsche hier mal wieder Äpfel mit Birnen vergleichen würde.

        • elwu schrieb am 19. Oktober 2010 at 13:43 - Permalink

          Ich bin mir nicht sicher, ob du verstehst, auf was du damit antworten möchtest. Es ging um die von den Projektbefürwortern behaupteten aber angeblich nicht wahrgenommenen Beteiligungs- und Wahlmöglichkeiten der Bürger, die nun mal de facto nie gegeben waren.

          Wenn du das am Freitag bei Herrn Grube nicht vorbzubringen wagst nimm mich mit, ich traue mich das.

        • elwu schrieb am 21. Oktober 2010 at 19:40 - Permalink

          Nun, was ist? Ach ja, frage Herrn Grube doch auch zu seiner Einschätzung bzgl. der Anhydritproblematik. Ein Hinweis auf Staufen wäre dabei keine schlechte Idee.

          • Oliver Mark schrieb am 21. Oktober 2010 at 21:04 - Permalink

            ach ja…zu der Anhydritthematik verweise ich auf die Stellungnahme von Prof. Sobek.

            http://olivermark.de/blog/archives/1125

            Tja und zum Thema “undemokratisch” werd ich mal sehen, ob und wie sowas Thema werden könnte. Ich meine ja, dass der von Dir verwiesene Artikel – betrachtet man den Wiki Artikel – nicht der Realität entspricht. Ich nahm an, das sei selbsterklärend. anscheinend nicht. Na gut, vielleicht schreib ich ja mal noch was dazu in meinem Blog.

            • elwu schrieb am 21. Oktober 2010 at 21:50 - Permalink

              Bitte was?

              “…das scharenweise Auftreten von selbsternannten Fachleuten und Gutachtern, die im Schnellverfahren zu großen Aussagen gelangen oder die auch schon einmal in ihnen bis dato völlig fremden Fachbereichen wandern und dort flotte laute Urteile abgeben. Der Beifall ist allemal sicher, aber um welchen furchtbaren berufsethischen Preis!”

              soll die professorale Stellungnahme zur Anhydritthematik sein?

    41. MichaelK schrieb am 20. Oktober 2010 at 00:50 - Permalink

      Das “Nie” definiert sich also von April 94 bis November 95.

    42. Mason schrieb am 20. Oktober 2010 at 04:20 - Permalink

      Nicht ganz, wichtig ist noch dass in diesem Zeitraum nur eine einzige Wahl stattgefunden hat, naemlich die Kommunalwahl im Juni 94, also 8 Wochen nach Bekanntgabe des Projekts.

      D.h. die Waehler hatten 8 Wochen Zeit sich zu Informieren und diese Erkenntnisse in ihre Wahlentscheidung einfliessen zu lassen. Das ist fuer mich keine demokratische Legitimation.

    43. HR schrieb am 21. Oktober 2010 at 19:00 - Permalink

      Für mich gibt es eine Perspektive, die mir im Hinblick auf S21 noch zu wenig beleuchtet wird: Was geschieht, wenn die Bürgerproteste dieses Bauprojekt wirklich stoppen können? Wird dies nachhaltige Auswirkungen auf die Art haben, wie man sich in Deutschland gegen Entscheidungen der Politik auflehnt?

      Meiner Meinung nach kann eine Verhinderung des Bauvorhabens ganz enorme Auswirkungen haben. Dieses (Protest-)Thema wird in den Medien momentan behandelt wie kein anderes. Wenn es diese Gegenbewerbung schafft, den Bau zu verhindert, kann ich mir ernshaft vorstellen, dass die Protestkultur in Deutschland einen großen Schub bekommen wird.

      Wenn Leute erst einmal sehen, dass man mit derartigen Aktionen Erfolg haben kann, so werden sich solche Bewegungen in Zukunft häufen.

      • Kassandra schrieb am 21. Oktober 2010 at 21:14 - Permalink

        HR sicher richtig, aber wichtig ist meines Erachtens, dass die Menschen auch jetzt gut informiert sind. Das sind sie von der “Presse” in meinen Augen nicht!

    44. Oliver Mark schrieb am 22. Oktober 2010 at 07:25 - Permalink

      soll die professorale Stellungnahme zur Anhydritthematik sein?

      Du solltest den ganzen Artikel in dem gelinkten PDF lesen und nicht ausgerechnet meinen zitierten Absatz der sich auf die Hintergedanken der Ingenieurberufe bezieht. Sobek äußert sich über Frei Otto und über die Anhydritthematik dort sehr eindeutig.

    45. Lukas O. schrieb am 22. Oktober 2010 at 12:54 - Permalink

      Ich glaube, die Diskussion um zivil- oder verwaltungsrechtliche Ausstiegsszenarien versperrt den Weg zum wesentlichen Punkt der Debatte:

      Dass es schon längst nicht mehr “nur” um “Stuttgart 21″ als Projekt geht, ist ja schon hinreichend bekannt!

      Es geht um mehr, denn es geht um unsere Demokratie als Fundament unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens, des Friedens und der Freiheit.

      Dass in einer großen und modernen Gesellschaft wie der unseren in Deutschland basisdemokratischen Entscheidungen, wie sie die Griechen in der Antike pflegten, nicht sinnvoll und schlussendlich auch nicht mehr möglich sind, muss jeder akzeptieren, der halbwegs an das Wohl der öffentliche Sache, unseres Gemeinwesens, denkt.

      Um einen sinnvollen und adäquaten Ersatz haben sich die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes insoweit bemüht, als sie statt der direkten Demokratie die repräsentative Demokratie eingeführt haben. Dem Volk soll ausschließlich in Wahlen die ihm eigene Herrschaft eingeräumt werden, die scheinbar gering und doch unbeschreiblich groß ist.

      Ausgehend von einem obersten, demokratisch gewähltem Organ verteilt sich die Macht über die Regierung und die obersten Verwaltungsbehörden bis hinunter zum kleinen Verwaltungsangestellten im örtlichen Amt (natürlich sehr schematisch dargestellt).
      Damit diese Macht überall im Sinne des Gemeinwesens ausgeübt wird, gibt es sog. Verwaltungsvorschriften.
      Diese bieten an jeder Stelle im Verwaltungsverfahren auch den direkt betroffenen Bürgern die Möglichkeit, Stellung zu bestimmten Sachfragen zu nehmen.
      Theoretisch soll damit der Fall verhindert werden, dass der Staat gegen den Bürger entscheidet.
      Daher sichern eben diese Verwaltungsvorschriften die Demokratie, indem sie ordentliche Verfahren zur Verfügung stellen.
      Das, was nach diesen Vorschriften zustande gekommen ist, ist demokratisch zustande gekommen, weil die “Spielregeln” und das “Spiel” selbst demokratisch waren.

      Wenn man nach diesen Regeln zustande gekommene Entscheidungen in Frage stellt, nur weil sie einem Teil nicht passt, stellt man gerade eines in Frage:

      die DEMOKRATIE der Bundesrepublik Deutschland.

      Denn dies untergräbt die Autorität des Staates als friedens- und freiheitssichernder Grundstein unseres Zusammenlebens.
      Wenn auf diesen Staat kein Verlass mehr ist – und der Staat in Deutschland funktioniert in Wirklichhkeit besser und demokratischer, als es die Medien glaubhaft machen wollen – bedeutet dies das Ende der Freiheit! Und daher ist es die oberste – grundgesetzliche – Pflicht des Staates, die Demokratie gegen diejenigen zu verteidigen, die sie als ganzes in Frage stellt.

      Gerade deshalb bin ich der Meinung, dass eine Entscheidung, die über die Sache getroffen wurde – ob sie richtig ist oder nicht (das ist demokratisch nicht mehr zu entscheiden) – mit allen Mitteln durchzuführen ist!

      • Kassandra schrieb am 22. Oktober 2010 at 20:46 - Permalink

        “Ich glaube, die Diskussion um zivil- oder verwaltungsrechtliche Ausstiegsszenarien versperrt den Weg zum wesentlichen Punkt der Debatte:”
        Nein, das galube ich nicht. Sie hilft einfach nur zu verstehen.
        Was ihre Beschreibung betrifft, so ist diese ja nicht grundsätzlich falsch, sie lässt allerdings völlig außer Acht, dass Tatsachen sich mit Zeitablauf ändern können und in den von Ihnen beschriebenen Verfahren vielleicht nicht immer alles transparent geschildert wurde.
        Es macht einen großen Unterschied, ob ich in einem vorgegebenen Verfahren Prämisse “A” zustimme und sich hinterher herausstellt, dass Prämisse “B” zugrundelag.
        Demokratisch ist der Prozess nur dann, wenn die Bedingungen die der ursprünglichen Entscheidung zugrundelagen mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.
        Das tun sie hier offensichtlich nicht.

        • Lukas O. schrieb am 23. Oktober 2010 at 11:41 - Permalink

          Gab es nicht auch Umfragen dazu, ob die Bürger in Stuttgart schlecht informiert worden seien? Und wurde da zunächst keine Beschwerde über die Informationspolitik vorgetragen? Ich meine, ich hätte da etwas mitbekommen.
          Das Problem ist hier außerdem noch, dass – so hat es die Vertreterin der Badischen Verkehrsgesellschaft “Paschke” oder so ähnlich vorgetragen (wenn auch insgesamt nicht überzeugend) – die genauen Daten über das Projekt gar nicht vorliegen können, da es mehr oder weniger Spekulation ist. Und gerade das muss es zu Beginn auch sein: Wie es genau aussieht, wenn der Bahnhof in Betrieb geht, vermag keiner zu sagen, aber unter den Prämissen, die von der Projektgruppe zu Beginn des Projektes vorgelegt wurden, ergab sich nachvollziehbar die Notwendigkeit für dieses Projekt. Dass die Gegener diese Prognosen leicht anzweifeln (können), ergibt sich aus der Sache selbst. Aber diese Zweifel sind ebenfalls anfechtbar.
          Daher ist es aus meiner Sicht wichtig, dass im Interesse der demokratischen Strukturen die Initiative von der Regierung ausgehen und von der Volksvertretung abgesegnet werden muss – auf den Grundlagen, die eben vorgelegt werden.
          Ob diese falsch oder nicht aussagekräftig sind, muss jeder Abgeordnete selbst entscheiden. Und sollte sich am Ende herausstellen, dass die Daten falsch waren, dann kann die Gruppe, die dafür verantwortlich ist, politisch “einpacken”.
          Aber das ist Demokratie…und ich finde, das höchste Gut.

          PP.: Ich beurteile diese Debatte eigentlich nicht aus der Perspektive eines Befürworters oder Gegners des Projektes. Ich finde beide Seiten haben ihre Argumente.
          Wichtig ist mir jedoch vielmehr, dass die Spielregeln in der Demokratie eingehalten werden, um deren Verlässlichkeit zu bewahren.
          Und aus diesem Aspekt heraus, muss ich sagen: Das Projekt muss durchgezogen werden.

    46. elwu schrieb am 22. Oktober 2010 at 13:28 - Permalink

      Gerade deshalb bin ich der Meinung, dass eine Entscheidung, die über die Sache getroffen wurde – ob sie richtig ist oder nicht (das ist demokratisch nicht mehr zu entscheiden) – mit allen Mitteln durchzuführen ist!

      No comment. Naja, fast: der Untertan lässt grüßen.

      • Lukas O. schrieb am 22. Oktober 2010 at 13:41 - Permalink

        Das hat mit Untertan überhaupt nichts zu tun!
        Demokratie erfordert, dass der einzelne auch für das Wohl der Gemeinheit – und dazu zählt die Verlässlichkeit demokratischer Regeln – zurückstecken muss!
        Wenn jeder das durchsetzen würde, was er möchte, dann wären wir vermutlich gar nicht mehr hier.

        Ich meinte auch nicht, dass gar nicht über die Richtigkeit entscheiden werden darf. Es geht nur darum, dass getroffene Entscheidungen nicht mehr ständig über den Haufen geworfen werden dürfen – nur weil es dem ein oder anderen nicht passt.

    47. O. aus M. schrieb am 22. Oktober 2010 at 15:06 - Permalink

      Wer Interesse hat, der kann auf

      http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=7048728/1pxnmzm/index.html

      die Schlichtung live mitverfolgen.

      Heiner lässt sich hier auch nix vormachen. Bei Zahlen die genannt werden, bei denen der normale menschliche Verstand ins Grübeln kommen muss (z.B. Haltezeiten der Züge), wird nicht einfach nur moderiert damit die Öffentlichkeit unterrichtet ist und sich ein Bild machen kann.
      Bei 1 Minute Haltezeit im Regionalverkehr fragt Geissler auch, was man sich dabei denkt.
      Für mich persönlich bleiben im Moment einfach zuviele Löcher in der Argumentation der Befürworter.

      • elwu schrieb am 22. Oktober 2010 at 15:52 - Permalink

        Ja, der Geissler hat das gut im Griff. Die Argumente der Befürworter überzeugen mich bisher nicht. Die der Gegner haben auch Schwächen. Unterm Strich erscheinen die aber nachvollziehbarer, im Einzelnen sowieso. Z.B. der Abstand zwischen den Rolltreppen und der Sicherheitslinie am Bahnsteig von 1,03m, das ist doch grotesk, wie sollen da die Menschen aneinander vorbeikommen?

      • Sukram71 schrieb am 23. Oktober 2010 at 14:17 - Permalink

        Ich hab mir die Schichtung gestern auch fast komplett angesehen.
        Das ist schon wirklich eine tolle Sache. Beide Seiten sitzen zusammen und tauschen öffentlich ihre Argumente aus, bis ins kleinste Detail. Das gab es so noch nie. Das ist im Internet-Zeitalter wirklich ein Modell für die Zukunft.

        Und die Sache mit den Haltezeiten der Züge und dem angeblichen 1/3 leistungsfähigeren S21-Durchgangsbahnhof war einfach zu offensichtlich und kam ganz klar heraus (ab Min. 20):

        Für den alten Kopfbahnhof hat man mit einer realistischen und nachvollziehbaren durchschnittlichen Haltezeit von 6 Minuten gearbeitet (weil in 1/3 der Fälle der Zugführer den Zug lang laufen muss, um die Seite zu wechseln),
        für den S21 Durchgangsbahnhof man dagegen mit mit der theoretischen Mindesthaltezeit von nur 1 Minute gerechnet.
        Klar, dass man so auf eine höhere Leistungsfähigkeit kommt.

        Die Befürworter haben das zwar noch versucht zu verteidigen, aber die konnten auch keinen einzigen Zug nennen, mit nur 1 Minute Haltezeit. Und im EDV-Fahrplan keinen finden.

        Dafür konnten die gut deutlich machen, dass ein Durchgangsbahnhof wohl tatsächlich – im Prinzip – eine höhere Leistungsfähigkeit hat, weil man eben auf der einen Seite ein- und auf der andern Seite ausfährt. Aber halt nicht im Vergleich S21 zu K21.

    48. Felix Staratschek schrieb am 23. Oktober 2010 at 15:58 - Permalink

      Warum nicht Tunnel bauen und Kopfbahnhof erhalten?

      Zentrale Aussage der Schlichtung zu Stuttgart 21 für mich ist:
      In der Schweiz wird ein Fahrplan erstellt und dann der Bahnhof und das Netz dafür entworfen, in Deutschland werden Bahnhöfe und Strecken wahrlos gebaut und dann geschaut, welchen Fahrplan man da rein bekommt. Der Nutzen für die Menschen ist beim Schweizer Vorgehen höher. Eine Verkleinerung von S 21 müsste in den bestehenden Plänen möglich sein und würde Kosten senken. 4 Gleise unter der Erde bei Fortbestand des Kopfbahnhofs wären eine deutliche Erhöhung der Kapazität, während das akut geplante S 21 die Kapazität begrenzt.
      Warum in Stuttgart nicht beides, S21 und K 21! Ein viergleisiger Tunnelbahnhof und ein erhaltener Kopfbahnhof könnte die Vorteile beider Systeme kombinieren. Das machen ja auch die Schweizer! Die ICE könnten zwischen Hauptbahnhof und Flughafen für Verbundfahrkarten frei gegeben werden.
      Es wäre fatal für die Demokratie, wenn die Schlichtung nur ein Verzögerungselement wäre, bis die Demos winterbedingt schrumpfen.

      Wesenlich schneller als Stuttgart 21 vollendet wird könnte die Gäubahn einen Halt in Stuttgart Vaihingen bekommen, so dass man schon dort vom Schwarzwald oder Bodensee kommend in die S- Bahnen zum Flughafen und zur Innenstadt umsteigen kann. Auf diese Maßnahme zu verzichten, um Stuttgart 21 in einem besseren Licht dastehen zu lassen, bringt den Menschen schon seit Jahren Nachteile in Form von unnötig langen Fahrzeiten. Wo werden noch Investitionen unterlassen, um Stuttgart 21 besser dastehen zu lassen?
      http://twitter.com/FJStaratschek

      Abs. Felix Staratschek, Freuligrathstr. 2, 42477 Radevormwald


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