Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe
geschrieben am 01. Juli 2009 von Spiegelfechter
In anderen Ländern entscheidet das Volk, in Deutschland entscheidet Karlsruhe. Mit seinem Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine überragende Bedeutung für die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt. Sind die Verträge von Lissabon, die ursprünglich eine EU-Verfassung werden sollten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Ja, aber … und das „aber“ aus Karlsruhe ist gewichtig, gewichtiger, als Beobachter erwartet hatten. Der Bundestag muss nun sein „Begleitgesetz“ zum Vertragswerk von Grund auf neu formulieren – eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe.
Das Urteil
Das Urteil der obersten Verfassungshüter ist eindeutig und regelt nicht nur Deutschlands Ratifikation der Lissabon-Verträge. Das Urteil stellt vielmehr eine verbindliche Leitlinie für Berlin dar, wie man künftig mit „Europa“ gesetzgeberisch zu verfahren hat: Lissabon ist ein Rahmenwerk, das keinen verfassungsähnlichen Charakter hat. Insofern sind die Verträge von Lissabon auch mit der deutschen Verfassung zu vereinbaren. Es darf allerdings keine demokratisch nicht legitimierte Zustimmung Deutschlands zu EU-Gesetzen geben, die die nationale Souveränität betreffen, die Kompetenzen der EU erweitern oder die Abstimmungsmodalitäten ändern. Diese Zustimmung muss dabei durch die Legislative erfolgen, also durch Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung darf also nicht ohne formelle Zustimmung des Parlaments durch ihren Abgesandten im Brüsseler Ministerrat EU-Gesetzen zustimmen, die zuvor nicht demokratisch verabschiedet wurden. Für die EU darf es – nach dem Willen der obersten Richter – auch keine „Kompetenz-Kompetenz“ geben. Deutsche Gesetze dürfen somit nicht unter dem Argument des „Umsetzungszwangs“ von EU-Richtlinien und –Gesetzen 1:1 umgesetzt werden, ohne zuvor im Bundestag separat verabschiedet zu werden. Letztendlich behält sich Karlsruhe auch weiterhin die oberste Gerichtsbarkeit in allen Fragen, die die Grundrechte und die Verfassung betreffen, vor – Karlsruhe schafft sich also nicht selbst ab, wie Kritiker befürchteten. Stattdessen stellten die Richter trocken und souverän fest, dass das BVerfG das letzte Wort hat, wenn „Rechtsschutz auf europäischer Ebene nicht zu erlangen sei“, womit sich Karlsruhe über den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg stellt.
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Schön, dass du dich diesem enorm wichtigen Thema angenommen hast. Und dazu auch noch wesentlich informationsreicher als so ziemlich alles andere, was ich seit der Entscheidung las. Hoffentlich treffen deine Interpretationen zu. Ich bin mir da leider nicht so sicher. Wenn nicht, dann …. daran möchte ich gar nicht denken…
@ Karsten Bier, #1:
Das war doch “Tages-Thema” ;-) Aber mal ernsthaft: Auch ich sehe die künftige EU-”Verfassung” mit Skepsis und bin froh, daß sich mein “Cheffe” der Thematik ausführlich und wortmächtig angenommen hat. Da ist es mir eine Lust, das zu lesen!
Gruß
hannilein
und fuer die Nachwelt , wie haben die ueblichen verdächtigen darueber ber fnord ichtet:
Brüssel bejubelt Karlsruher Urteil
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,633518,00.html
German leaders hail court’s green light for EU reform treaty
http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4444969,00.html
Lisbon passes German court test
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/8125742.stm
German court approves Lisbon treaty
http://www.euronews.net/2009/06/30/german-court-approves-lisbon-treaty/
Und wieder einmal zeigt es sich, dass das BVerfG das mit Abstand vernüftigste Verfassungsorgan ist.
Tut mir leid, das sehe ich anders. In allen Parlamenten sitzen mindestens 95% Deppen, die winken alles durch. Eine Stärkung der Parlamente ist deshalb nur Augenwischerei.
klasse Artikel, Spiegelfechter!
Der Lissabon-Vertrag ist nur in Verbindung zu (s)einem verfassungsgemässen Begleitgesetz gültig. Mit anderen Worten: in D ist der Lissabon-Vertrag ohne das Begleitgesetz unvollständig.
Ich bin jetzt mal gespannt, wie die Regierungen im Ausland reagieren werden: der Lissabon-Vertrag unter permanenter Deutungshoheit des deutschen Verfassungsgerichts, jetzt und in Zukunft: Prost!
Was haben die alle in ihren Parlamenten und Referenden eigentlich ratifiziert? Den Lissabon-Vertrag ohne das deutsche Begleitgesetz, ohne das der Vertrag in D nichts gilt … Auch denen: viel Spass!
Subtil haben die in Karlsruhe die Axt an das Vertrags-Machwerk gelegt. Per Verfahrensfrage. Die Sollbruchstelle ist aufgezeigt. Das wird sich nicht jeder entgehen lassen, im Ausland, ob aus chauvinistischem Stolz, aus innenpolitischen Gründen oder was immer.
Die Politclowns, die höchstrichterlich aufs Brot geschmiert gekriegt haben, dass sie nicht in der Lage UND willens gewesen sind, ihre Arbeit zu tun und ein Vertragswerk auf die Beine zu stellen, das der deutschen Verfassung genügt, dürften noch manche schlechte Träume haben.
Geschieht ihnen recht. Es sei denn, sie treten sofort zurück, alle, ausnahmslos.
Oder werden die für Arbeit bezahlt, die die Verfassung umgeht und zur Makulatur macht? Das gilt für die Vorturner im Kabinett genauso wie für die Clowns der Manege, die ihr ‘Ja’ zum Begleitgesetz gegeben haben.
Und die in Karlsruhe haben sich ne langfristige Arbeitsbeschaffungsmassnahme gegönnt.
@Hmann0815
Aber diese “Deppen” haben unsere Landsleute nun einmal gewählt – das ist Demokratie. Hätten wir ein wacheres und kritisches Volk, hätten wir auch weniger “Deppen” in den Parlamenten
@5 Jens hat recht, die Realität, dass auf nationaler Ebene die formale Trennung zwischen Exekutive und Legislative faktisch mehr oder weniger aufgehoben wurde, ist das Eine. Diese Realität würde aber mit der Verschiebung legislativer Kompetenzen an die EU nochmals verstärkt werden, denn dann wären dem deutschen Bundestag auch bei geänderten Kräfteverhältnissen (nicht nur inhaltlich) sondern auch formal die Hände gebunden, sich Entscheidungen aus Brüssel zu widersetzen.
Wichtig ist auch der Umstand, dass Karlsruhe sich mit dem Urteil nicht als verfassungsschützendes Organ selbst aufgehoben hat.
Bin jetzt sehr gespannt, was aus der VDS wird. Unsere Justizministerin hat sich bisher ja gerne vor die Tagesschau-Kameras etc. gestellt und erklärt, dass man da wenig machen könne, weil man ja eine EU-Richtlinie umsetzen müsse. Insofern freut mich dieses Urteil. Generell bin ich auch der Meinung, dass wir ohne Bundesverfassungsgericht den Laden BRD schon lange hätten dicht machen können.
Allerdings zeigt sich jetzt auch, dass Europa eine so viel kompliziertere Angelegenheit ist, als man unseren Politikern zutrauen möchte. Fragen wie der Türkeibeitritt erscheinen beinahe trivial zu der Frage nach Organisation der bestehenden Union.
Danke für den guten Artikel, Spiegelfechter. Wie Karsten auch schrieb, habe ich nichts informationsreicheres dazu gelesen.
Zu diesem hervorragenden Artikel von Spiegelfechter noch ein interessantes Video, das den Totalitarismus innerhalb des Europäischen Parlaments zeigt, der nach der Maxime ““either you are with us, or you are with the terrorists” zu funktionieren scheint.
http://www.youtube.com/watch?v=uYPlDQwaN0c
Btw, die Nationalsozialisten hatten eine ähnliche “Vorgehensweise”, wenn es darum ging ihre Ideologie und “Realität” durchzusetzen.
Der deutsche Wächterrat hat entschieden: Der Vertrag von Lissabon sei keine Normierung einer Ersatzverfassung, sondern sei nur unterstaatliches Recht, welches in seinen Normierungen wirksam bleibt. Die Kommissare in Brüssel erkennen diesen Umstand lachend an.
Die Entscheidungsbefugnis des Volkes hat Karlsruhe wieder auf sich selbst vereinigt, statt dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes zu folgen, und den Vertrag von Lissabon als das zu charakterisieren, was er ist: verfassungswidrig. Karlsruhe hat sich selbst zum feudalen, königlichen Gesetzgeber aufgeschwungen, statt endlich unmittelbar Art. 146 GG zu folgen, und eine Volksabstimmung zu verlangen, so wie diese Abstimmungen in anderen europäischen Ländern üblich waren. Dort hat man zumindest klar benannt, dass der Vertrag von Lissabon eine Ersatzverfassung ist. Der deutsche Wächerrat hat nur eine eigene Wichtigkeit betont, und diese eitel im Namen des Volkes begründet.
Die Kommissare in Brüssel können mit dieser Eitelkeit und gleichzeitigen Wirksamkeit des Vertrages von Lissabon prima leben.
# 7
“Aber diese “Deppen” haben unsere Landsleute nun einmal gewählt – das ist Demokratie. Hätten wir ein wacheres und kritisches Volk, hätten wir auch weniger “Deppen” in den Parlamenten”
Nein, gewählt haben weder wir noch andere Landsleute diese Deppen. Die werden schliesslich von den Parteien selbst auf Listenplätze verteilt, darauf hat kein Wähler Einfluss.
Das ist schon ein Dilemma der heftigeren Art: So wie es läuft, können nur die Deppen daran was ändern, sie sind die einzigen mit der Lizenz dazu. Das werden sie selbstverständlich gerade nicht tun.
Da hilft dann auch kein BVG, jedenfalls bisher nicht: es hat diese die Demokratie pervertierende Praxis immer wieder bestätigt und jedes Anziehen der Schraube durch die Parteien mitgetragen.
Ich weiss, dass das auch kein Allheilmittel ist, was in F vonstatten geht (gegen beschissene oder Nicht- Politik hilft eben nix als gute Politik…):
Dort jedenfalls kommt der Abgeordnete ins Parlament, der direkt gewählt ist, weil er in seinem Wahlkreis die Mehrheit gekriegt hat. (Wie der allerdings wiederum überhaupt zum Kandidaten wurde, ist der gleiche Mist wie hier: Klüngel, Hinterzimmerabsprachen, organisierte Kriminalität etc, kurz: …siehe oben.)
Aber das Direktmandat gibt es schliesslich auch schon hierzulande. Nur müsste es der einzige Zugang zu einem Mandat sein.
Wenn zB die Hürden (Prozentklauseln, Unterstützer-Unterschriften bei der Aufstellung) für Kandidaturen im Wahlkreis sehr niedrig wären, könnten auf diese Weise ganz andere Leute in die Manege einziehen als heute, zB parteilose, ungebundene, Leute, bei denen die Wähler Substanz vermuten. Leute, die aus der Manege wieder ein Paralament machen (könnten).
Die Parteien könnten allerdings überhaupt keine Listenplätze aufstellen.
Aber auch da hat das BVG bisher kläglich versagt.
@Bismodo
Nein – das BVerfG besteht nicht aus Politologen, sondern aus Juristen. Das GG ist die Entscheidungsbasis und im GG ist nun einmal die Parteiendemokratie festgelegt. Auch wenn es Dir und mir nicht gefällt.
“Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe” war dieses Urteil meines Erachtens nicht, da sich das Gericht lediglich an so genannten Begleitgesetzen und nicht am Vertragswerk selbst zu stören scheint.
Die Einschätzung bei den Nachdenkseiten (“Nachtwächterstaat”) halte ich deshalb hier für zutreffender.
Dem Abbau von Freiheits- und Grundrechten (z. B. Sozialstaatsprinzip) wurde nicht Einhalt geboten. Die Rechte der Legislative, dem Abnickorgan der Regierung, in den Mittelpunkt des Urteils zu stellen, wird der Sache nicht gerecht und rührt in keiner Weise an den Defiziten des Vertrags selbst.
Mit seinem Urteil hat es sich das Bundesverfassungsgericht zu leicht gemacht.
Die Idee “Europa” (der Politikelite) steht weiterhin über einem Europa der Menschen und Arbeitnehmer. Nicht die Legislative, sondern die Exekutive (Regierungen, Bürokraten) hat das Sagen. Das ist bedauerlich.
@otti
Doch – es wurde klipp und klar festgesellt, dass hier das GG und damit als Wächter das BVerfG oberste Instanz ist. Ein Abbau wäre der Grundrachte demnach am GG zu messen – oder einfacher gesagt: Es ändert sich durch Lissabon nichts.
Mit dem Artikel von Wolfgang Lieb werde ich mich vielleicht noch ausführlicher auseinandersetzen, da wir hier – was eher selten vorkommt – grundverschiedener Meinung sind.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch, das uns praktisch alle Parteien versichern, dass ein der Karlsruher Rechtssprechung entsprechendes Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird, während man sich offenslichtlich aus zeitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sieht, eine Bundestagswahl abzuhalten, der nicht der Ruch der Verfassungswidrigkeit anhaftet. Komisch wie das manchmal funktioniert…
# 13
“im GG ist nun einmal die Parteiendemokratie festgelegt”
Aber nicht, WIE sie ausgestattet und angewandt wird
Zu 15 SF:
Oh ja, bitte, das würde ich sehr begrüßen, jetzt wo du dich schon in die Materie eingearbeitet hast, wäre das sehr wertvoll. Denn einige Detail-Kritikpunkte Liebs finde ich ernsthaft stichhaltig bzw. diskussionswürdig. Generell erwartet Lieb IMO aber zu viel vom BVerfG. Dieses Gremium darf _nur_ über die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen entscheiden. Sie haben keinen Spielraum zu politischen Entscheidungen. Und eine gewisse Wirtschaftsorientierung ist nun mal nicht grundrechtswidrig, sondern eine politische Richtungsentscheidung. Da sind wir Wähler schuld an der Entwicklung.
Das Urteil ist im Bezug auf die EU-Weiterentwicklung eine ziemliche Katastrophe.
Mal ein etwas schräges Analogon: Man stelle sich vor, die USA ratifizierten die Ausarbeitung zum Internationalen Gerichtshof, dagegen würden einige Leute in den USA vor dem Supreme Court klagen. Der Supreme Court würde nun feststellen, dass die Ratifizierung verfassungskonform ist, weil alle Urteile und Anweisungen des IGH auch nach der Ratifizierung nicht bindend wären. Die Bezeichnung “schallende Ohrfeige” wäre da noch eine deutliche Untertreibung.
Die Vorstellung allerdings, dem Bundesverfassungsgericht platzt der Kragen und die Richter beschließen, von nun an als Verfassungsdespoten einfach mal die Exekutive an sich zu reißen, nur weil das Volk zu blöd ist, seine Herrschaft auch mal zu nutzen, war vermutlich ohnehin nicht sehr realistisch.
Seien wir froh, dass die undemokratischste aller Machtsäulen – die Judikative – bei uns so wunderbar funktioniert, vom nationalen Standpunkt aus gesehen zumindest.
@18
Das BVerfG entscheidet immer politisch. Das war in der Vergangenheit so und in der Gegenwart ist es ebenso, und die dortigen Richter sind sich der politischen Macht auch bewußt. Das gefährliche am BVerfG ist seine völlig undemokratische Zusammensetzung und Machtzusammenballung. In vielen Fragen ist es eine Art nicht legitimiertes Ersatzparlament geworden, welches von niemanden kontrolliert wird. Die soziale Zusammensetzung der deutschen Justiz ist für Kenner nur eines: erschreckend.
Die Sauerei am Urteil ist etwas völlig anderes: Scheibchenweise lassen sich Vertragstexte vom Umfang des Lissaboner Vertrages entwerfen, und niemand beim BVerfG will diese Scheibchen als Ersatzverfassungen wahrnehmen, über die das Volk zu entscheiden hat.
Sind denn die anderen Richter und Regierungen anderer Länder, trotz ihrer Angst und ihren bürgerlichen Vorurteilen vor dem (unmündigen) Volke, in ihrer Bewertung der Auswirkungen solche Vertragstexte nur dümmer, oder einfach ehrlicher als das BVerfG?
@Karsten Bier
Ganz meine Meinung. Außerdem belegt er die Schwächen von Lissabon mit dem status-quo und zitiert da einige Beispiele. Gerade eben diese Beispiele berühren aber die nationalstaatliche Souveränität und würden nach dem Urteil der BVerfG von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, was Karlsruhe die Möglichkeit gibt, tätig zu werden. Das war vorher (bzw. ist jetzt) nicht der Fall – insofern sehe ich auch hier Karlsruhe und Berlin gestärkt.
Ich kann die große Veränderung nicht erkennen:
1. Lissabon scheint für das BVerfG gar keine große Rolle gespielt zu haben.
2. Das BVerfG konnte man bis jetzt auch anrufen in Sachen GG-Berührung durch EU-Gesetze.
3. Jede Regierung wird – wie bisher auch – den sie tragenden Fraktionen sagen, dass die in Brüssel vereinbarten Beschlüsse in Übereinstimmung mit dem Regierungsauftrag stehen. (Selbstverständlich auch die Wirtschaftspolitik betreffend.) Entsprechend werden die Sachen durchgewunken.
Umgekehrt. Die Aushebelung des Wettbewerbs zur Befriedigung von marktinkompatiblen Ansprüchen unter Bezug auf alle möglichen Aspekte von “Würde” und “sozialen Rechten” wird die Politik auch weiterhin antreiben, siehe jetzt “Quelle”. Da wird das BVerfG nicht reinpfuschen. Hier kann allenfalls von Brüssel eine mäßigende Wirkung ausgehen.
Ich sehe das ganze auch skeptisch und bin da auf einer Linie mit Herrn Lieb.
Das BvfG hat meines Erachtens klargestellt, dass die – von vielen bejubelte – Stärkung der deutschen Parlamente eben NICHT auf die alltägliche Gesetzgegebung sich bezieht, sondern ausschließlich auf Gesetze, die die Kompetenz der EU bezogen auf jetztigen Verträge erweitert oder neue Kompetenz-Erweiterungs-Verträge und hat den Lissabon Vertrag als verfassungskonform eingestuft.
Das gleiche gilt für das BvfG selber, auch hier kann nur dann geprüft werden, ob es sich um eine verfassungswidrige ERWEITERUNG der bestehenden Verträge oder halt neuen Vertrag handelt. Mehr nicht!
@Lenny
Das wiederum lese ich anders:
dd) Ein Gesetz im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht
erforderlich, soweit spezielle Brückenklauseln sich auf Sachbereiche
beschränken, die durch den Vertrag von Lissabon bereits hinreichend
bestimmt sind, und kein Ablehnungsrecht der nationalen Parlamente
vorsehen. Auch in diesen Fällen obliegt es allerdings dem Bundestag und,
soweit die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, dem
Bundesrat, die Integrationsverantwortung in anderer geeigneter Weise
wahrzunehmen. Das Vetorecht im Rat darf auch bei sachlich in den
Verträgen bereits bestimmten Gegenständen nicht ohne Beteiligung der
zuständigen Gesetzgebungsorgane aufgegeben werden. Der deutsche
Regierungsvertreter im Europäischen Rat oder Rat darf deshalb einer
Änderung des Primärrechts durch Anwendung einer der speziellen
Brückenklauseln nur dann für die Bundesrepublik Deutschland zustimmen,
wenn der Deutsche Bundestag und, soweit die Regelungen über die
Gesetzgebung dies erfordern, der Bundesrat innerhalb einer noch
auszugestaltenden Frist, die an die Zwecksetzung des Art. 48 Abs. 7
UAbs. 3 EUV-Lissabon angelehnt ist, ihre Zustimmung zu diesem Beschluss
erteilt haben.
“Der deutsche
Regierungsvertreter im Europäischen Rat oder Rat darf deshalb einer
Änderung des Primärrechts durch Anwendung einer der speziellen
Brückenklauseln nur dann für die Bundesrepublik Deutschland zustimmen,…..”
Es geht hier also um das Primärrecht und nicht um das Sekundärrecht.
Zu 22 Karl-Heinrich:
Es ging genau darum, eine große Veränderung zu verhindern. Der Lissabon-Vertrag hätte, wäre sein Verfassungsrang bestätigt worden, die Entscheidungshoheit in Verfassungsfragen dem EU-Gerichtshof übertragen. Zudem ist mit Lissabon-Vertrag für EU-Ratsentscheidungen keine Einstimmigkeit mehr nötig. Da hätte es leicht passieren können, dass Gesetze mit verfassungsfeindlichen Bestimmungen über unseren Kopf hinweg durchgesetzt hätten werden können. Das ist nun ebenfalls verhindert.
Der zweite Aspekt, die Zustimmungspflicht von Bundestag und Bundesrat zu Entscheidungen der Minister im EU-Rat, ist dagegen durchaus eine große und sehr wichtige Veränderung.
Zu 22 SF:
Naja, aber er geht doch auch auf den mehrfach vorgekommenen Fall ein, dass auf Basis einer bereits existierenden Regelung eine Klage an den EuGH gerichtet wird. In diesem Fall kann weder die deutsche Legislative noch das BVerfG tätig werden, obwohl die Sachlage durchaus Auswirkungen auf die Souveränität hat. Als Beispiel hat er die EuGH-Entscheidungen bzgl. Tariflöhnen genannt (siehe im Artikel auf den NDS für Details). Das sehe ich schon auch als ernstes Problem.
@Lenny
Aber Dinge, wie die Marktordnung oder Frage der Grundrechte betreffen ja auch das Primärrecht. Aber durch die Absage an die Anwendung von “Kompetenz-Kompetenzen” (ein bescheuerter Ausdruck) wird auch Sekundärrecht tangiert, wenn es sich aus dem Primärrecht ableitet. Das der Bundestag nicht über jede einzelne Verordnung und Richtlinie abstimmen muss, ist klar. Wenn Sekundärrecht in nationales Recht umgewandelt wird, geht die Zuständigkeit wieder an das BVerfG über – wie gehabt.
@Karsten Bier
Aber das ist ja eben der status-quo und hat nichts mit Lissabon zu tun. Das man das kritisieren muss, versteht sich von selbst.
Die demonstrativ gute Laune Merkels nach dem Urteil lässt meines Erachtens nichts Gutes erahnen.
Denn wie schon das deutsche Parlament letztlich zu einem Haufen gut bezahlter Durchwinker geworden ist, so besteht durchaus die Gefahr, dass deutsche Politiker dies auch für die europäische Gesetzgebung tun werden.
Im Ernst, einem Berlin, das zumindest laut Protokoll nachts um drei wichtige Entscheidungen pro forma und vor allem ohne Anwesende trifft, ist vieles zuzutrauen.
Meint: http://www.demokratie-ist-wichtig.de
Zu 29 SF:
Ja, aber die Richter sahen sich durchaus genötigt, einen anderen status-quo-Zustand zu verändern, nämlich die Zustimmung der Legislative für das Stimmverhalten der Minister im EU-Rat vorzuschreiben. Auch dies hat meines Wissens nach zunächst nichts mit Lissabon zu tun, zumindest nicht direkt. Oder muss ich mir das so vorstellen, dass der BVerfG hier die Bestimmungen ändern konnten, weil die Abstimmungsmodalitäten im EU-Rat im Lissabon-Vertrag _verändert_ wurden? Das also die Veränderung der Bestimmung _an_sich_ die Einmischung des BVerfG ermöglichte und nicht die Art der Veränderung?
Das ist aber nur eine Frage aus reinem Interesse. Mir ist schon klar, dass das BVerfG nicht einfach hingehen kann und ganz neue Ablaufwege “erfinden” kann. Und das wäre wohl nötig, wenn man etwas an der EuGH-Problematik ändern wollte.
ich frage mich, woher denn eigentlich diese Machinen kommen, die es schaffen, Sprache derart zu entmenschlichen, dass sie nicht etwas ideologische Kategorien wie “Wettbewerb” oder “marktinkompatibel” in Anführungsstrichen setzen, sondern auf dem humanen Anspruch menschlichen Daseins basierende wie “Würde”
übrigens das ist der Jargon, den der leider viel zu früh verstorbene Bourdieu schon früh kritisiert hat
http://www.zeit.de/1996/45/Warnung_vor_dem_Modell_Tietmeyer?page=all
@32
Es sind die Nachkommen der Priesterschaft und deren direkte soziale Wurzeln, die Teil dieser Sprache sind. Die soziale Wirklichkeit der Richterschaft wird ja heute nicht mal mehr thematisiert. Die meisten dieser Charaktere folgen kritiklos und herrschaftsbewußt Hans Kelsen, und leiten nur Normen aus Normen ab. Diese Insitituionalisierung ist gesetzlich auch für die höchsten Richter am Bundesverfassungsgericht ausdrücklich politisch so normiert. Interessanterweise sind die Richter der Landesverfassungsgerichte volkstümlicher, da dort die sachlichen und persönlichen Anforderungen sich nicht auf Berufsrichter beschränkt, und dort auch Richter tätig sind und als Richter tätig sein können, die eine andere soziale Lebenswirklichkeit außerhalb der Justiz erlebt haben.
Das Urteil im Organstreitverfahren ist wirklich interessant , obwohl es für Nichtjuristen kaum direkt verständlich sein dürfte. Da wird lang und breit die Herkunft des Vertrages von Lissabon als Verfassungsvertrag, wie er ursprünglich von Vertragsschliessenden formuliert wurde, mit sämtlichen Veränderungen, inhaltlichen Verfahren, Kompetenzerweiterungen dargelegt, und am Ende diese ausführliche Darlegung als ein solcher Vertrag einfach Kraft richterlicher Auslegung bestritten. Köstlich ;)
Genau deshalb ist das Urteil Augenwischerrei: Den in der politischen Paxis ist sichergestellt, das die Bundesregierung eine Mehrheit im Bundestag hatt. Das Parlamentarier gegen ihre eigene Regierung stimmen ist höchst unwahrscheinlich.
@knt
Natürlich stimmen die Parlamentarier nie gegen die Regierung, aber die Vorlagen der Regierung gehen auch selten 1:1 als Gesetzesvorschläge durch. Die Checks & Balances durch die Gremien der Legislative sind durchaus vorhanden und das ist durchaus positiv.
Zu 34 knt:
Ich verstehe ja diese Ansicht, teile sie auch (zumindest bei unseren jüngeren Parlamenten, früher war das wohl nicht ganz so schlimm). Aber was soll das BVerfG machen? Das Ende der BRD ausrufen, weil das konkrete demokratische System nicht richtig funktioniert? Hast du dir das vom Urteil erwartet? Nebenbei, das dürfte es gar nicht. Ich habe auch schon oft Entscheidungen des BVerfG kritisiert, weil sie ihre Entscheidungen basierend auf der Annahme treffen, generell sei unser System unter demokratischem Gesichtspunkt und dem der Gewaltenteilung voll funktionsfähig. In manchen Fragen (z.B. beim Bundestrojaner) macht das richtig Probleme.
Aber andererseits, die können und dürfen nicht anders. Die Wurzel des Problems ist das Volk, dass sich diese Art von Parlament und darauf basierend auch die Regierung zusammenwählt. Diese Leute treten den Geist der Demokratie bewusst mit Füßen. Aber das Volk hat so entschieden. Das hat natürlich Gründe, das Volk ist leider ziemlich blind und praktisch ungeschützt den Angriffen einer inzwischen ressourcen- und psychologie-erkenntnis-technisch völlig überlegenen Lobby ausgesetzt. Und die Handlungen von Parlament und Regierung tragen in erheblichem Maße dazu bei, diesen Zustand eher noch zu verschlimmern als zu verbessern. Aber da kann das BVerfG nicht wirklich was dran ändern. Höchstens wir. Ich denke wir können noch froh sein, das BVerfG hält die Fahne eigentlich verblüffend standhaft hoch. In fast allen anderen Ländern ist die Entwicklung eher noch deutlich schlimmer (so kommt’s mir zumindest subjektiv vor).
Ich jedenfalls hatte eine viel schlimmere Entscheidung des BVerfG erwartet. Insofern bin ich eher etwas erleichtert. Aber nur etwas.
@ Spiegelfechter
Wenn Juristen etwas so klar schreiben, dann meinen sie das auch so. Es steht nunmal explizit “das Primärrecht” und nicht “das Primärrecht oder Rechte die sich davon ableiten” Zudem darf man das Wort “Änderung” nicht unterschätzen, hier wird klar, dass nicht die Anwendung der bestehenden Verträge gemeint ist, sondern eben die Änderung, präziser die Erweiterung der EU-Kompetenz zu Ungunsten der nationalen.
“Das der Bundestag nicht über jede einzelne Verordnung und Richtlinie abstimmen muss, ist klar. Wenn Sekundärrecht in nationales Recht umgewandelt wird, geht die Zuständigkeit wieder an das BVerfG über – wie gehabt.”
Das ist ein Widerspruch, denn jede Verordnung ist Sekundärrecht und wird in nationales Recht umgewandelt, ansonsten hätte die Verordnung keine Gültigkeit.
OT: Mal ne ganz spontane Idee…
Wäre es eigentlich verfassungskonform, wenn das Volk selbst sich eine neue Verfassung schafft. Ich denke da grade an so eine Art Verfassungs-Wiki, an der alle mitarbeiten können und anschließend eine Volksabstimmung darüber gemacht wird. Oder muss die Initiative dazu von den momentan gewählten Vertretern ausgehen?
@Jens:
Bitte macht es. Denn wir brauchen keinen “Streit” innerhalb derer, die dieses System bekämpfen wollen. Denn das wäre eine Schwäche.
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2009/07/01/lachnummer-vom-bundesverfassungsgericht/
“Und natürlich hat das Bundesverfassungsgericht nun auch Ja-Aber zum EU-Diktaturvertrag gesagt. Dass die Leitmedien Bild, Tagesschau und Spiegel das Ja-Aber wie die Jubelperser frenetisch feiern, ist in einem Staat, in dem die Medien gleichgeschaltet sind, keine Überraschung. Bemerkenswert ist aber, dass das Schauspiel auch in weiten Teilen der kritischen Gegenöffentlichkeit nicht durchschaut wird. Von einer “Klatsche” für Regierung und Abgeordnete ist die Rede und es wird so getan, als sei das Bundesverfassungegericht Retter der Demokratie in Deutschland, ganz so, als ob es in Deutschland demokratische Verhältnisse gäbe und nicht die Mafia regieren würde. Deshalb kommentiert Mein Parteibuch die Entscheidung nun doch.”
Gehe ich d’accord mit.
Ich sehe es bis jetzt so:
Richtlinien, die aus der EU kommen, müssen erst in Deutschland besprochen werden. Ist dabei das GG verletzt, so darf diese Richtlinie nicht umgesetzt werden, was wiederum bedeutet, dass sich die Politiker nicht damit herausreden können, dass es ja von der EU so gewollt sei, da ansonsten das BVerfG und nicht der EuGH dafür zuständig ist. Insofern eine klare Kampfansage gegenüber der “allmächtigen” EU.
Und letztlich hat das BVerfG klargestellt, dass ein Staatsstreich mit ihm nicht zu machen sei, daher haben die Richter das Begleitgesetz, was einen Staatsstreich ermöglicht hätte – Entmachtung der Parlamente, des BVerfG, halt die Aufhebung der Souveränität Deutschlands – als verfassungswidrig zurück gewiesen.
Wenn ich mich nicht irre, haben genau dieses auch Gauweiler und Schachtschneider so gesehen.
Insofern ist dieses Urteil ein voller Erfolg.
@dreher
Ich nicht – was für eine Stuß ;-)
@Phil
Ich würde das nicht als “Streit” bezeichnen – man kann in einigen Punkten durchaus anderer Meinung sein, das ist ja kein Beinbruch.
@Phil
Jein – beide sehen die Verfassung durch Lissabon ausgehebelt. Das hat das BVerfG mit einem “Trick” umgangen – Lissabon wird ganz einfach der verfassungsähnliche Charakter abgesprochen, womit weitreichende EU-Gesetze, die von Gauweiler und anderen gesehen werden, nicht möglich sind, ohne von Karlsruhe das Placet zu bekommen. Gauweiler wird aber damit sicher zufrieden sein. Wie Schachtscheider das sieht, weiß ich nicht – aber ich konnte seinem überzogenen Alarmismus eh nie allzu viel abgewinnen.
@Jens:
sehe ich ein klein wenig anders: Meist endet sowas darin, dass ein größerer Streit entsteht und damit hat sich die Bewegung selbst entmachtet und es ändert sich erst recht nichts.
@Phil
Ach was ;-)
Ich habe heute morgen sogar schon eine freundliche Mail von Albrecht Müller bekommen, mit dem Hinweise, dass wie diesmal überraschenderweise unterschiedlicher Meinung sind. Wir sind da ganz kollegial.
@all
Sehr interessant: Elsässer interviewt Gauweiler
@Jens, diese Mail habe ich auch erhalten xD
@Phil
Aha – dann weiß ich nun auch, wer Du bist xD
Mal wieder ein sehr guter Artikel, vielen Dank. Nur dein Loben des Bundesverfassungsgericht finde ich etwas übertrieben, es macht halt einigermaßen das, was es eben machen muss. Das ist in unserer Zeit offenbar schon ein Grund zum Jubeln. Ansonsten ist Anmaßung und/ oder Ignoranz und Inkompetenz im Politikgeschäft offenbar schon Normalität. Frech auch, was man in dem von dir empfohlenen Gauweiler-Interview lesen kann, dass sie das neue Begleitgesetz in der Sommerpause durchpeitschen wollen: erste Lesung im August! Warum wohl in einer Zeit, wenn keiner hinschaut?
Hmmm – die EU-Verfassung (euphemistisch “Vertrag von Lissabon” genannt) ist eine Verfassung und das BverfG sagt, dass es keine sei?
Dieses Urteil stärkt vordergründig demokratische Strukturen und schwächt sie auf lange Sicht ab.
Wollen wir wetten, dass es auch “Leitplanken” für die VDS geben wird?
Völlig OT
@Jens:
bist des einen Nachts zu Deinem Bekannten gefunden? Wie war die Nachtarbeit? ;)
Schachtschneider (vermutlich) zu dem Urteil:
http://www.infokriegernews.de/?p=738
@Phil
-> Völlig OT
Verdammt, jetzt stehe ich vollkommen auf dem Schlauch ;-)
Hilf mir mal weiter (gerne auch per Mail) *g*
Hint: Geburtstag, Chauffeur
@Phil
Ahhhhh! Nun bin ich wieder im Bilde ;-)
@SF, #17
Parteiendemokratie ja – irgendwie müssen ja relevante Interessen div. soz. Gruppen artikuliert werden, aber wie die Deppen in Bundestag kommen, wird im Bundeswahl- und Parteiengesetz festgelegt. Und erst da wurde nun mal (von Parteien selbst!) festgelegt, dass die Hälfte der Deppen bereits durch die Wahllisten darein kommen. Und noch ein gutes Stück kommt noch durch die Parteikandidaturen dazu.
Genau dieses WIE, ergänzt durch s.g. Fraktionszwang, bestimmt eben den Kadavergehorsam der meisten Abgeordneten gegenüber der Parteienspitzen und lässt die Legislative zum Stempelkissen der Lobbyisten verkommen, die sich auch dadurch in die Regierung hieven. Die Abgeordneten sind nun mal de facto nicht dem Volk, sondern seiner Parteiführung gegenüber verpflichtet.
Ob das alles wirklich mit dem GG und der Gewaltenteilung vereinbar ist?
========================
“Regierungen sind die natürlichen Gegner der Grundrechte.”
Karl Albrecht Schachtschneider.
Und die Legislative ist aus oben genannten Gründen geistig tot, egal wie wach und kritisch das Wahlvolk ist.
In der Tat sind die Checks & Balances vorhanden. Dienen sie aber dem Allgemeinwohl – oder eher spezifischen Sonderinteressen? Wenn ich mir so ansehe, welche Vorlagen die Regierung, und welche Änderungen daran das Parlament dann macht kann ich eigendlich nur von einer Verschlimbesserung reden.
Im übrigen: Wenn das Gericht den Bundestag in die Pflicht nimmt, so sind damit in der Praxis ebend nicht die Ausschüsse oder das Plenum gemeint – sondern die Fraktions- und Koalitionssitzungen von SPD, CDU, CSU – den dort wird die Linie bestimmt der die Parlamentarier dann in Abstimmungen folgen. In dieses Sitzungen wiederrum haben die Vorstände der Parteien einen enormen und undemokratischen Einfluss – gerade zu Wahlzeiten!
Das Volk trägt mit Sicherheit eine Mitschuld – wen man aber sieht, das uns Periode auf Periode die falschen (die Machtgierigen, die Korrupten, die in Sonderinteressen handelnden) regieren – muss man sich fragen, ob die Art und Weise wie wir unsere politische Führung bestimmen effektiv ist.
Im übrigen denke ich nicht,das das Volk blind ist – es weiß sehr genau was gut für sie ist und was nicht, das sehe ich immer wieder bei Themenbezogenen Umfragen. Das Problem ist eher das die Mehrheit keine Zeit, keine Kraft und auch kein gesteigertes Interesse hat sich um das zu kümmern was die Politik macht. Nach 8 Stunden Fabrikarbeit ist man nicht mehr in der Lage sich eine ausgewogene politische Meinung zu bilden – geschweige den sie noch auf welche weise auch immer aktiv zu vertreten.
Es fehlen ja auch die wirksamen Mittel sich zu wehren und direkten Einfluss zu nehmen. Welchen Effekt Petitionen und Demonstrationen haben ist ja allgemein bekannt! Der Schulstreik verpufft Wirkungslos und nötigt den Politikern gerade mal ein paar wohlwollende Worte ab. Die letzten großen Petitionen wurden entweder diskeditiert oder ignoriert.
Sicher hast du recht, diese grundlegende Kritik am System ist nicht Aufgabe des Gerichts. Alles was es leisten kann und leisten soll ist einen Status quo zu schützen. Aber denoch – dieser Aspekt ist mir im Artikel zu kurz gekommen. Es ist einfach Augenwischerrei zu jubeln das Gericht hätte die Demokratie gerettet, ebend weil die demokratischen Insitutionen Deutschlands seid Jahrzenten versagen.
@COPOKA
Richitg – aber auch diese Gesetze leiten sich aus den GG ab, das in dieser Form zum Beispiel keine Vorwahlen á la US-Primaries gestatten würde und auch keine direkte Wahl des Kanzlers. Das haben sich übrigens nicht die Parteipolitiker ausgedacht, sondern die westlichen Siegermächte, die der Meinung waren, Parteien seien der beste Schutz vor Populisten und “beinflussbarer” als parteilose – und starke – Einzelpolitiker.
Die BRD ist 60 Jahre alt und die Vorbehalte der Siegermächte spielen nun natürlich keine Rolle mehr. Aber wer könnte das GG ändern, um die Parteien zu demokratisieren? Die Parteien natürlich. Ein Dilemma.
Vollkommen korrekt, Deine Kritik. Aber ein “freier” Abgeordneter, heißt per se noch nicht, dass die Lobbyisten weniger Einfluss hätten. Das sieht man z.B. in den USA.
Ich weiß nicht, wo ich Schachtschneider konkret zu verorten habe – ganz koscher ist er aber sicherlich nicht.
@knt
Das ist Deine persönliche Einschätzung. Im Umkehrschluß hieße das, die Regierung – also die Exekutive selbst – könne doch gleich selbst die Gesetze machen. Das wäre aber keine Demokratie mehr. Egal was im Bundestag oder Bundesrat herauskommt – wichtig ist, dass dort die Gesetzesvorlagen diskutiert werden und das die Opposition ihren Senf zum Thema abgeben kann. Ansonsten hätte die Opposition nur noch eine Statistenrolle.
Richtig – aber hier geht es wieder um die Interpretation der politischen Arbeit durch die Politik und nicht um die konstitutionellen Rahmenbedingungen.
Wenn ich sehe, wie das Volk momentan der FDP hinterherrennt, kann ich das nicht mehr so rosig sehen.
Um dies zu ändern, tut die Politik ja einiges ;-)
Was ist die Opposition in der praktischen politischen Arbeit den sonst? Mehr als Reden schwingen, mit Anfragen nerfen und in Untersuchungsausschüssen rumlungern ist nicht drin!
Dadurch das wir ein ziemlich festes Koalitionssystem haben ist die Opposition in der Tat nur ein Statist. Dort wo dieses Koalitionssystem durchbrochen wird, sieht man übrigends sofort wie lebendig Politik sein kann – in dieser Hinsicht war die Kurze Periode nach der Landtagswahl in Hessen für mich ein lehrreiches Beispiel!
Wohl wahr – und vielleicht liegt hier gerade das Problem der Demokratie Deutschland. Die konstitutionellen Rahmenbedingungen unserer Demokratie sind so weit gefasst das sie sich mit Inhalten füllen lassen die in der konkreten politischen Arbeit zu undemokratischen Machtstrukturen verhärten können, und verhärtet sind.
Ich verstehe schon deinen Ansatz zwischen konstituellem Rahmen und der konkreten politischen Arbeit zu differenzieren, und damit hast du natürlich recht. Aber denoch kannst du nicht darüber hinweg sehen das es letztendlich nicht der konstituelle Rahme ist der die Politik bestimmt, sondern das was die Politiker konkret daraus machen.
Es ist einfach Augenwischerrei das im konstituellen Rahmen gefasste und in diesem Rahmen auch zu begrüßende Urteil des Gerichts als “Sieg der Demokratie” auszurufen ohne ein Wort über die konkreten praktischen Auswirkungen zu verlieren. Den in der Praxis wird sich dieser Sieg nur in Formalien nieder schlagen, nicht aber zu einem demokratischeren Verhalten der Politiker führen.
Im Formalen hat das Verfassungsgericht mit diesem Urteil die Demokratie gerettet, im Konkreten wird sich dadurch aber nichts gravierend ändern! Allein diese Erkenntnis sollte zeigen wie schief die Bahn ist auf der wir (noch) stehen.
Och warum den? Die FTP ist doch die einzige wirklich revolutionäre Partei in Deutschland – den nur ihr ist es zu zutrauen in kürzester Zeit revolutionäre Umstände zu schaffen. ;)
@ SF # 60
“Wenn ich sehe, wie das Volk momentan der FDP hinterherrennt, kann ich das nicht mehr so rosig sehen.”
Erstens sehe ich im – in absoluten Zahlen gemessen – Wahlerfolg der FDP kein Rennen, noch viel weniger des ‘Volks’.
Zweitens bestätigt sich hier eine (in den letzten Jahren) sehr gut untersuchte “Wahrheit”: Wenn das Chaos ausbricht, oder wenn die Leute das so sehen, scharen sich die Verängstigsten um die Struktur, die etabliert ist und deshalb noch am ehesten Ordnung aufrechtzuerhalten verspricht.
(Die Untersuchungen haben sich u.a. mit den Bombardierungen deutscher Städte im 2. Weltkrieg beschäftigt: anstatt – wie es erwartet worden war – auf Distanz zu dem Nazi-Wahnsinn zu gehen, der die Ursache für diese Katastrophen war, rückte die Bevölkerung im Gegenteil näher an die Nazis heran: in ihren Händen befanden sich Organisationsmöglichkeit und Verwaltung, von ihnen konnte man (am ehesten) die Zufuhr von Nahrungsmitteln, die Organisation von Unterkunft, Transport in Krankenhäuser etc etc erwarten…und fand sie natürlich auch dort, logisch. Allein konnten das die Leute nicht stemmen, eine (konkurrierende) Alternative gab es nicht. Der Erfolg der Hamas in Palästina ist auch mit solchen Gesichtspunkten verbunden, Iran, Irak, man könnte wahrscheinlich viele Beispiele anführen: wer für Infrastruktur sorgen KANN und die Infrastruktur in der Hand hat bzw sie bilden kann, findet in Krisenzeiten leicht Anhänger.)
Insofern werte ich den Zulauf zur FDP eher als ein Zeichen für Angst von Leuten, die etwas zu verlieren haben und sich an die etablierte Partei wenden, die explizit für Leute da ist, die etwas zu verlieren haben. Ob andere dem folgen, ist doch eher die Frage.
Zum Parteiengesetz: Ich bin überzeugt, es ist GG-konform. Ob aber die Praxis, die sich daraus ergeben hat, GG-konform ist, kann ich nicht beurteilen, würde es so lange aber auch nicht bestätigen (können), wie mir jemand die Elemente zur Beurteilung gibt. Es wäre schön, wenn hier mal jemand, der sich auf dem Gebiet auskennt, etwas dazu sagen könnte.
Ich glaube nämlich, dass das schon seit langem kein dem BuVerfGericht vorgelegter Komplex mehr ist. Und, soweit ich mich erinnern kann, war es damals tatsächlich von Parteien angestossen. Seither hat sich aber in der Ausführung so viel geändert, dass es vielleicht gar nicht gesagt ist, dass da nix neues mehr gehen könnte.
Ich jedenfalls könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich zu dieser Frage eine Initiative bilden liesse, die in der (rechtlichen) Lage wäre, die Klage zu führen, und die wahrscheinlich mit ziemlich grosser Unterstützung aus der Bevölkerung rechnen könnte. Wenn man es richtig angeht, breit debattiert und nicht ungeduldig ist, natürlich. (Und auch die Möglichkeiten einbezieht, die das Internet zur Verfügung stellt – wobei ich das nur als wichtiges Hilfsmittel ansehe, die eigentliche Debatte hat eben auch auf der ‘Strasse’ und sonstwo stattzufinden, sonst hat man mit zuvielen Leuten zu tun, die im grunde doch nie den Arsch hochkriegen würden, wenn nötig es ist)
Meine Meinung
Zu 58 knt:
Themenbezogen ist auch nicht so schwer. Was ich meinte: Das Volk ist blind gegenüber der Tatsache, dass insbesondere die beiden Großparteien in den meisten Punkten, v.a. in den wichtigen, gerade _nicht_ ihre Interessen vertreten. Bzw. sie sind zu konditioniert oder haben zu viel “Chaosangst”, als das es für sie überhaupt in Frage käme, über die Wahl anderer Parteien nachzudenken. Übrigens: Ich las letztens, dass das Durchschnitts(!)alter der Unionswähler bei > 50 liegt. Das ist wohl der Grund, warum die Zahl der Wähler bei denen trotz aller Verfehlungen relativ zu den anderen konstant bleibt. Die Union kann machen was sie will, die meisten dieser Leute lassen sie nicht im Stich. Der Gedanke kommt ihnen überhaupt nicht.
Niedriglohnjobs verschärfen das noch, weil immer öfter auch noch Nebenjobs zum Überleben nötig sind. Hier zeigt die USA sehr deutlich, wo die Reise hingeht. Dazu finde ich übrigens diesen leicht-OT – Artikel interessant:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30621/1.html
Hinzu kommt dann noch der abfallende Bildungsgrad, ein für Demokratie sehr ungünstiger Zeitgeist, in dem Dummheit nicht nur nicht verpöhnt ist, sondern teils sogar _positiv_ gesehen wird. Und dann noch Massenmedien, die inzwischen bis auf ganz wenige Ausnahmen (ÖR, FAZ u. taz) in Konzernhand sind und die dementsprechend überwiegend (sic!, bevor hier wieder einer VT schreit) einseitig berichten (hier finde ich als Anekdote auch ganz nett, dass prominente “Journalisten” wie Steingart inzwischen nicht mal mehr davor zurückschrecken, nicht mehr Informationsvermittlung, sondern politische Beeinflussung als ihre Aufgabe ansehen (öffentlich bekundet!)).
Oh doch – frag doch einmal “am Stammtisch” ob die Politiker die dortigen Interessen vertritt – viele wissen es und wählen sie trozdem – ebend aus den Effekten herraus die du in deinem FTP Absatz erleutert hast: Besser das bekannte Übel als die unbekannte (unwahrscheinliche) Erlösung.
Die Angst der Deutschen “den falschen zu wählen” ist nach ihrer Erfahrung mit den Faschisten ja auch verständlich….
Zu 64 knt:
Aber das meine ich doch mit “blind”. Obwohl viele es ständig mitkriegen, ziehen sie keine Konsequenzen. Vielleicht sollt ich lieber sagen: “Auf diesem Auge sind sie blind”.
Und so verständlich finde ich diese Angst nicht. Die Nazis haben ziemlich klar gesagt, was sie machen wollen und haben das dann eben durchgezogen. Vergleichbares höre ich von Linke, Piratenpartei, Nichtwählerpartei und wie sie alle heißen nicht (die ultra-rechts-Parteien mal ausgenommen). Nicht im Mindesten.
@ Spiegelfechter 28
Kannst du den Link hier unter jede Stelle an welcher du Kompetenz-Kompetenzen schreibst legen?
http://www.youtube.com/watch?v=du85qeZrAt4
um mal nicht beim Thema zu bleiben:
Wie wärs wenn wir eine Partei gründen? Rund um die Leserschaft des Spiegelfechters herum, an Ideen einer besseren Politik mangelt es hier ja nicht, unter Einbeziehung ähnlich engagierter Blogs. Am besten direkt Web 2.0 kompatibel (da wäre es interessant, ob es möglich ist eine elektronische Gründungsveranstaltung abzuhalten. Die geheime Wahl der Vorstandsmitglieder und Vertreter wäre da etwas komplizierter…). Anstelle von “Der”- würde es dann “Die Spiegelfechter” heißen ;)
Die Unterschriften fürs Beschlussprotokoll dürfen laut bundeswahlleiter.de elektronisch per PDF übersandt werden. Diskussionsmöglichkeiten von Foren bis hin zu Videokonferenzen gibts im Web ja zu genüge.
Grüße!
# 66
Ach ja, einfach mal so. Über das warum und wie willst du dich dann wohl später unterhalten.
Der Mytos der Internet-Politik fängt langsam an, mir zum Hals rauszuhängen. Allmachtsdelirien sehe ich schon so, wo ich hinguck. Politik hat was mit von-Angesicht-zu-Angesicht zu tun und die Leute mit Durchblick fallen nicht aus dem Net oder sind einfach da. Der Durchblick entsteht per Debatte, im Net und Draussen. Da muss man schon bereit sein, aus der eigenen Höhle rauszukommen und mit Hinz und Kunz zu sprechen, denn das sind “die Leute”, auf die es ankommt, und die sind nicht ‘per se’ blöd. ‘Schön’ ist das sicherlich nicht immer, macht auch manchmal bestimmt keinen Spass und braucht soviel Engagement, wie es das Führen eines blogs erfordert. Sich aufs Net beschränken ist wie Politik am Stammtisch. Tut keinem weh und bringt nix. Das Net nutzen, ist natürlich was andres ;-)
@ bismodo 67
Sich über das “Wie” zu unterhalten bevor überhaupt jemand Interesse äußert macht m.E. auch wenig Sinn. Du brauchst erst eine Idee bevor du dir über die Umsetzung gedanken machen kannst. Das “Warum” liegt doch auf der Hand – so ziemlich jeder hier ist unzufrieden mit der aktuellen Politik.
Wie du auf Allmachtsdelirien kommst verstehe ich nicht, schließlich sprach ich nicht davon den werten Herrn Berger als Diktator zu ernennen (da würde mir eher der Lektor in den Sinn kommen), sondern dachte an eine demokratische Partei. Da soll es wohl noch Unterschiede geben.
Leute mit Durchblick fallen in der Tat nicht vom Himmel, wohl aber gibt es, ich nenne es einmal Ballungsräume, wie etwa dieses Blog, wo doch schon recht helle Köpfe unterwegs sind.
Du hast vollkommen recht wenn du behauptest, dass es unerlässlich ist aus der eigenen Höhle herauszukommen und mit dem Michel zu sprechen, genau deshalb mein Vorschlag, bisher befinden wir uns doch alle mehr oder weniger in der Höhle, in Form eines Kommentarbereiches. Oder glaubst du, die von dir genannten Hinz und Kunz treiben sich regelmäßig in diesem Blog herum? Hier ist doch eher ein homogenes Publikum vertreten.
Es ist leicht konservative Christen, Unternehmer, Arbeiter, Naturschützer oder Rechte zu finden um eine Partei zu gründen, diese organisieren sich in Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften. Aber selbst ernannte Interlektuelle findest du heutzutage als Leser und Autoren in Blogs. Und bei den Freunden und Bekannten eben jener.
@SF, #59
Na ja, es liegt in der Natur des Sache, dass die Abgeordneten ex def. Lobbyisten seien müssen. Dass sie “das Volk” und nur “das Volk” vertreten sollen, ist nun mal eine naive Vorstellung. “Das Volk” besteht nun mal aus verschiedenen Interessengruppen. Aber so hat auch das Fußvolk eine Chance, eigenen Lobbyisten ins Parlament zu delegieren, der sich nicht der Regierung/Executive unterwerfen muss.
Was ich im US-System problematisch finde – es ist die Finanzierung der Wahlen. Dadurch bekommen die zahlungskräftige Interessengruppen mehr Einfluss auf die Wahlergebnisse. In D sind diesbezügliche Regelungen viel rigider und m.E. vernünftiger.
Was aber die “freien” Abgeordneten gewährleisten – ihre Unabhängigkeit von der Executive, womit ein Grundprinzip der Demokratie gewährt bleibt. Nein, eine Demokratie nur “im Interesse des Volkes” – eine schöne Floskel, wäre auch keine.
Und wo ordnest Du Hans Herbert von Arnim ein?
Man kann über die beiden geteilter Meinung sein, sie bzw. ihre Meinungen zu ignorieren, wäre jedoch ein Fehler gewesen.