Hartz-IV-Regelsatz: Was der Mensch braucht
geschrieben am 29. April 2011 von Gastautor
Eine empirische Analyse von Lutz Hausstein
Nachdem der Regelsatz beim ALG II zum 1.1.2011 um ganze fünf Euro angehoben wurde und er damit nach Ansicht vieler Kritiker weiterhin deutlich zu niedrig liegt, legt Lutz Hausstein nun, wie bereits im letzten Jahr, eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung vor. Wie auch andere Berechnungen, beispielsweise die des Bündnisses für einen 500-Euro-Eckregelsatz, kommt Hausstein zu dem Ergebnis, daß der aktuelle Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. Die Weiterverbreitung unter CC 3.0 de (BY-NC) ist vom Autor ausdrücklich erwünscht und die Untersuchung steht hier auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
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WAS DER MENSCH BRAUCHT – 2011
Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung
auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten
Stand: März 2011
- Lutz Hausstein -
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INHALTSVERZEICHNIS
I. Vorbemerkungen: 3
II. Grundlagen der Berechnung: 4
III. Grundannahmen: 5
IV. Bedarfsermittlung: 6
V. Erläuterungen einzelner Positionen: 10
- A. Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren: 10
- B. Obst und Gemüse: 10
- C. Alkoholika, Tabakwaren: 10
- D. Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 10
- E. Waschmaschine: 10
- F. Computer, Monitor, Drucker: 10
- G. Transportpauschale: 10
- H. Geschirr: 10
- I. Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren: 10
- J. Mitgliedsbeitrag Sportverein: 10
- K. Monatskarte Nahverkehr: 11
- L. Reparaturen: 11
- M. Strom: 11
- N. Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung: 11
- O. Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung: 11
VI. Auswertung: 12
VII. Bewertung: 13
VIII. Schlussfolgerungen: 14
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I. Vorbemerkungen:
Das Jahr 2005 stellte im Zuge der endgültigen Einführung der Hartz-Gesetze nicht nur für die deutsche Sozialgesetzgebung, sondern auch für den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik eine tiefgreifende Zäsur dar. Denn der durch die Pauschalierung der Sozialleistungen neue, in der Summe geringere, Betrag kennzeichnet de facto eine Lohngrenze, der sich seitdem in vielen Wirtschaftsbereichen kontinuierlich von oben genähert wird. Somit ist die Höhe der Sozialleistungen nicht nur für die direkt Betroffenen von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für die unter dem zunehmenden Lohndumping leidenden Beschäftigten. Dies wird auch durch die Anzahl der von Grundsicherung Abhängigen (Stand Februar 2011: 6,5 Mio.) gegenüber der Anzahl der in der offiziellen Arbeitslosenstatistik Ausgewiesenen (Stand Februar 2011: 3,3 Mio.) besonders deutlich.
Eine gerechte Gestaltung der Sozialgesetzgebung, auch bezüglich der Höhe der Leistungen, betrifft also nicht nur alle in der Statistik aufgeführten Arbeitslosen. Sie geht auch über die darin nicht mehr enthaltenen Personen hinaus, welche wegen permanent ausgeweiteten Kriterien wie absolvierter Weiterbildung, vorübergehender Krankheit, Ein-Euro-Job, eines Alters über 58 Jahren oder anderen Merkmalen als „nicht arbeitslos“ statistisch entfernt werden. Sie hat ebensolche Bedeutung für Millionen von Rentern, Kindern, aber auch Arbeitnehmern, die in rasant wachsender Zahl in prekären Arbeitsverhältnissen wie unfreiwilliger Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder Niedriglohnbeschäftigung um ihr Dasein kämpfen müssen.
Die nachfolgende Untersuchung versteht sich unter diesen Gesichtspunkten als eine Analyse zur Ermittlung einer sozialen Mindestsicherung im Sinne einer unter sozialstaatlichen Kriterien nicht unterschreitbaren Grenze. Sie besitzt somit für alle in der Bundesrepublik wohnhaften Personen, welche mangels eigenem oder unzureichendem eigenen Einkommen auf soziale Sicherungsleistungen angewiesen sind, signifikanten Charakter.
Gegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Höhe der sozialen Mindestsicherung sowie deren Zustandekommen. Weitere angrenzende kritikfähige Themenfelder wie Praxis der Arbeitsvermittlung, Rechtseinschränkungen für ALG-II-Empfänger, die Konstruktion sogenannter Bedarfsgemeinschaften bleiben hierbei ebenso unberücksichtigt wie die direkt in die Höhe der Mindestsicherung eingreifende Sanktionierungspraxis. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:
„Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Untersuchung zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“
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II. Grundlagen der Berechnung:
Kurz nach dem Erscheinen der ersten Untersuchung „Was der Mensch braucht“ im Januar 2010 stand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgrund einer Verfassungsklage vor der Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze zu bewerten. Hierbei gelangte das Gericht unter dem Präsidenten Prof. Dr. Papier zu der Auffassung, dass schon die Berechnung aufgrund ihrer mangelnden Transparenz als verfassungswidrig zu bewerten sei, sodass eine korrekte Einschätzung über die Richtigkeit der Höhe zu treffen nicht möglich ist. Infolgedessen verlangte das BVerfG von der Bundesregierung eine Neuberechnung der Regelsätze unter der Maßgabe der transparenten Ermittlung.
Desweiteren wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die bisher pauschaliert von den Erwachsenen-Regelsätzen abgeleiteten Regelsätze für Kinder eigenständig zu ermitteln, da Kinder „keine kleinen Erwachsenen“ sind. Als Grundbestandteile der sozialen Mindestsicherung wurden vom BVerfG die physische Existenzsicherung sowie eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben angeführt, welche insgesamt als „unverfügbar“ bezeichnet wurden.
Als weitere Anforderung an die Berechnung der Regelsätze wurde vom BVerfG ein „sachgerechtes Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf“ gefordert. Hierbei wurden explizit die Statistikmethode auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstatistik wie auch die Warenkorbmethode für zulässig erklärt. Dies ist insofern bedenklich, da durch die Statistikmethode keineswegs der Bedarf einer Bevölkerungsgruppe ermittelt, sondern nur das Ausgabeverhalten einer anderen Bevölkerungsgruppe untersucht und zum Maßstab erklärt wird. Da durch die IST-Analyse der EVS eine Bedarfsunterdeckung der Vergleichs-Bevölkerungsgruppe keineswegs ausgeschlossen ist, schlösse sich mit der daraus folgenden Ableitung zwingend eine Unterdeckung der Regelsatzempfänger an.
Diese fehlerhafte Kausalkette, aus der statistischen IST-Analyse einer Bevölkerungsgruppe einen SOLL-Bedarf einer anderen Bevölkerungsgruppe ableiten zu wollen, muss insofern als ein klassischer „Sein-Sollen-Fehlschluss“ bewertet werden. Aufgabe hingegen ist, nicht erst durch die explizite Benennung durch das BVerfG, eine sach- und realitätsgerechte Bedarfsermittlung. Dieser Bedarf spiegelt die Bedürfnisse der Hilfeempfänger wider, deren monetäre Sicherstellung durch ausreichend hohe Leistungen durch den Gesetzgeber zu gewährleisten ist.
Aus vorgenannten Gründen orientiert sich die nachfolgende Untersuchung ausschließlich an der Warenkorbmethode, da nur unter dieser Prämisse eine realitätsgerechte Bedarfsermittlung möglich ist. Weitere, häufig von interessierten Kreisen eingefügte Bedingungen dürfen keinerlei Berücksichtigung finden, da sie einschränkend wirken und somit eine Bedarfsermittlung unzulässig verhindern. Dies gilt insbesondere für das häufig gebrauchte ominöse „Lohnabstandsgebot“, welches gern zur Verringerung der Sozialleistungen herangezogen wird. Eine verfehlte gesellschaftliche Verteilungsfunktion kann und darf jedoch unter keinen Umständen die Grundlage zur Festlegung der Höhe von Sozialleistungen sein. Dass das Instrumentarium des Gesetzgebers am Arbeitsmarkt zur Sicherung von angemessenen Entlohnungen hingegen regelmäßig ungenutzt bleibt, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt.
Aus diesen Gründen wird der Untersuchung ein eindeutig definierter Warenkorb zugrunde gelegt, welcher sich in Inhalt, den jeweiligen Mengen wie auch den Preisen an der praktischen Realität orientiert. Nur die Einhaltung all dieser Prämissen kann sicherstellen, dass das Ergebnis der geforderten Bedarfssicherung gerecht wird und somit die Anforderungen des Grundgesetzes wie auch des BVerfG-Urteils erfüllt. Zentrale Zielstellung der empirischen Untersuchung ist die Ermittlung eines Mindestbetrages, welcher einer jeden, auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland lebenden Person, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Wohnort, seine unveräußerlichen Grundrechte sichert. Weitere Personengruppen, die aufgrund ihrer Lebensumstände einen signifikant abweichenden Bedarf besitzen, wie beispielsweise Kinder, chronisch Kranke oder Schwangere, werden durch die Untersuchung nicht abgedeckt und bedürfen einer separaten Bedarfsanalyse.
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III. Grundannahmen:
Im Folgenden wird anhand einer praktischen Untersuchung versucht, einen realitätsnahen Wert für die Höhe einer sozialen Mindestsicherung zu ermitteln. Dem wird ein an praktischen Bedürfnissen orientiert gebildeter Warenkorb, fußend auf den Rechten der physischen Existenzsicherung sowie grundlegenden Anteilen an einer soziokulturellen Teilhabe, zugrunde gelegt. Der Logik der Untersuchung gemäß wurde vom Verfasser ein Warenkorb gebildet, dessen Inhalt, Mengen wie auch zugrundegelegte Preise durch umfangreiche Recherchen in einer großen Anzahl verschiedenster Bezugsquellen von Einzelhandel, Onlinehandel, Versandhandel als auch anderen zutreffenden Einkaufsmöglichkeiten ermittelt wurden. Jede einzelne Position wurde durch mehrere, voneinander unabhängige, vergleichbare Haushalte bezüglich der Sachlichkeit der Bereitstellung, der notwendigen Menge und dem veranschlagten Preis auf Plausibilität gegengeprüft.
Dabei wurde von den folgenden Bedingungen ausgegangen:
(1) Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt auf der Grundlage einer erwachsenen, gesunden Person. Der Bedarf von kranken Hilfeempfängern bzw. auch von Kindern ist separat zu berechnen und kann auch nicht mittels einer pauschalierten prozentualen Minderung oder Erhöhung korrekt ermittelt werden. Diese Personenkreise besitzen einen Bedarf, der in vielen Punkten grundsätzlich von dem eines gesunden Erwachsenen abweicht. So wird man einerseits mit einem prozentual verminderten Bedarf für Kinder an Anzügen, Tabakwaren, Alkohol oder Hausratversicherungen der Realität keineswegs gerecht, andererseits ist der höhere Bedarf für Spielwaren, Bekleidung, Lernmittel ebenfalls nicht pauschaliert, erst recht nicht mit prozentualen Abzügen errechenbar.
(2) Die zugrunde gelegten Güter und Leistungen basieren auf einer Analyse eines Ein-Personen-Haushalts mit den im Grundgesetz sowie der Sozialgesetzgebung korrespondierenden Notwendigkeiten zur Bedürfnisbefriedigung bezüglich materieller Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
(3) Die jeweiligen Mengen wurden durch eine Eigenuntersuchung sowie Befragungen und Plausibilitätsprüfungen weiterer Personen unter Beachtung der Kriterien des Punktes (1) ermittelt und gegengeprüft.
(4) Alle Preise unterliegen einer generell sehr starken Schwankungsbreite. Diese sind regional, teils saisonal, jedoch auch anbieterspezifisch bedingt. Saisonalen Schwankungen wurde mit einer Mittelwert-Lösung Rechnung getragen. Regionale Besonderheiten sollten erfahrungsgemäß innerhalb eines Korridors von unter 10 Prozent liegen, einzelne Güter, wie z.B. Personennahverkehr und Stromkosten, ausgenommen. Auch aus diesen Gründen wurden keine absoluten Tiefstpreise zugrunde gelegt, sondern sich im unterem Segment befindliche Preise.
(5) Die Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage ist, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produkts am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, ist absurd. Sowohl Informationsdefizite als auch logistische Unmöglichkeiten stehen dieser Annahme grundsätzlich entgegen. Auch aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Untersuchung keine absoluten Minimalpreise in Anwendung gebracht, sondern Preise im unteren Segment.
(6) Es wurde generell auf die Nutzung von Gebrauchtartikeln verzichtet, da diese aufgrund ihrer Eigenschaften eine verkürzte Nutzungsdauer aufweisen und es somit zu einer schnelleren Neuanschaffung kommen würde. Desweiteren legt eine „Mindestsicherung“ zugrunde, dass jeder Einzelne des betroffenen Personenkreises auf diese Produkte Zugriff haben muss. Dies ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen, z.B. für Bewohner ländlicher Regionen, nicht zu gewährleisten.
(7) Derselbe Grund führte dazu, dass Sonderangebote keine Berücksichtigung finden können. Diese regelmäßig lokalen und temporär gültigen Ermäßigungen erlauben es einem Großteil der Hilfeempfänger nicht, auf sie zurückzugreifen.
(8) Mit dem Preis eines Produktes korrespondiert regelmäßig dessen Qualität und Nutzungsdauer sowie auch dessen wirtschaftliche und, bei elektrischen Geräten, energetische Effizienz. Bei der Berechnung, insbesondere langlebiger Wirtschaftsgüter als auch technischer Produkte, wurde somit eine durchschnittliche qualitätsabhängige Produktnutzungsdauer zugrunde gelegt.
(9) Eine pauschalierte Zugrundelegung eines 30-Tage-Monats, wie aktuell praktiziert, ist realitätsfern. Die nachfolgende Berechnung basiert auf einem 31-Tage-Monat. Es wird empfohlen, den jeweiligen Monatsbetrag der entsprechenden Tagesanzahl anzupassen.
(10) Einzelne Produkte mit extrem kleinen Mengen bzw. sehr geringwertige Güter wurden z.T. zu Gruppen zusammengefasst und mit einem monatlichen Pauschalwert berücksichtigt.
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IV. Bedarfsermittlung:
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V. Erläuterungen einzelner Positionen:
A. Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren:
Diese Nahrungsmittel für Hauptmahlzeiten ergänzen sich additiv auf die zugrunde gelegte Tagesanzahl des Monats. Gleiches gilt für alle weiteren Substitutionsgüter.
B. Obst und Gemüse:
Obst und Gemüse unterliegen einer besonders starken saisonalen Preisdynamik. Aus diesen Gründen wurde ein unterer Mittelwert aus Hochpreis- und Tiefpreis-Saison als Grundlage der Berechnung herangezogen. Damit wurde einem wirtschaftlichen Handeln Rechnung getragen, welches einen Verzehr dieser Nahrungsmittel vornehmlich in den Zeiten der saisonalen Niedrigpreise annimmt.
C. Alkoholika, Tabakwaren:
Die generelle Nutzung von Alkoholika sowie Tabakwaren entspricht dem gesellschaftlich anerkannten Verhalten. Diesem wurde mit einer, wenn auch geringen Menge Rechnung getragen.
D. Zusatzbeitrag Krankenversicherung:
Die durch die Bundesregierung zugelassene und inzwischen auch durch eine zunehmende Anzahl von Kassen durchgeführte Erhebung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge in Höhe von 8 Euro ist bei dieser Berechnung zwingend zu berücksichtigen. Der angekündigte Sozialausgleich wurde mithilfe der dubiosen Festlegung einer angeblichen durchschnittlichen Zuzahlung von Null Euro ausgehebelt und stellt für die Hilfeempfänger eine weitere erhebliche Belastung dar und gefährdet deren gesundheitliche Versorgung.
E. Waschmaschine:
Eine Waschmaschine im Wert von 200 Euro ist im untersten Preisbereich angesiedelt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines solchen Gerätes beträgt erfahrungsgemäß 4 Jahre.
F. Computer, Monitor, Drucker:
Ein Computer gehört heutzutage in fast allen Haushalten zur technischen Grundausstattung. Er stellt die Basis für verschiedenartigste Kommunikationsmöglichkeiten dar und ist ebenso für Arbeitssuchende notwendiges Mittel zur Beschäftigungssuche.
G. Transportpauschale:
Der Kauf größerer Einrichtungsgegenstände wie auch elektrischer Geräte erfolgt im obigen Zusammenhang i.d.R. als Ersatzinvestition und somit zeitnah zum Zeitpunkt des Defektes. Eine Zusammenlegung von Käufen mehrerer Produkte ist damit nur eingeschränkt möglich. Diesem wurde mit der Zugrundelegung von 1 Transportpauschale beim Kauf von 3 diesbezüglichen Produkten berücksichtigt unter Zugrundelegung einer jeweiligen Lebensdauer von 8 Jahren für das entsprechende Produkt.
H. Geschirr:
Geschirr unterliegt sowohl einer häufigkeitsbedingten Abnutzung sowie auch Bruch. Diese Umstände wurden durch die durchschnittliche Nutzungsdauer eines 6-teiligen Services von 3 Jahren berücksichtigt.
I. Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren:
Ein zum derzeitigen Preis von 24,99 Euro/Monat erhältliches Telefon-/DSL-Flat-Paket unterbietet den Preis für einen herkömmlichen Telefonanschluss zzgl. eines Internetanschlusses. Aus diesem Grund wurde auf diese Variante zurückgegriffen.
J. Mitgliedsbeitrag Sportverein:
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet sowohl die Möglichkeit für soziokulturelle Kontakte als auch die Möglichkeit zur Gesunderhaltung des Körpers. Mit einem Beitrag von 11 Euro monatlich werden Mitgliedschaften in nichtpreisintensiven Sportarten befördert. Mitgliedschaften exklusiverer Sportarten liegen regelmäßig beträchtlich über diesem Betrag.
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K. Monatskarte Nahverkehr:
Monatskarten für den Nahverkehr werden in der Bundesrepublik in einer sehr großen Preisspanne angeboten. Aus diesem Grund ist es unmöglich, einen allgemeingültigen Betrag zugrunde zu legen. Als Orientierungshilfe dient deshalb der Betrag eines in einigen Städten erhältlichen Sozialtickets. Es muss jedoch dabei dringlichst darauf hingewiesen werden, dass die Mobilitätskosten aus oben genannten Gründen diesen Ansatz mancherorts um 100 Prozent überschreiten. Sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, ist dringend geboten, deutschlandweit einheitliche Regelungen zu schaffen, um allen Betroffenen eine ausreichende Mobilität zu gewährleisten.
L. Reparaturen:
Die Nutzungsdauer langlebiger Wirtschaftsgüter und technischer Produkte kann signifikant verlängert werden, wenn bei Bedarf notwendige Reparaturen durchgeführt werden können. Dies gilt umsomehr, da in diesem Warenkorb ausschließlich preisgünstige und damit technisch anfälligere Produkte zugrunde gelegt sind. Mit dieser Pauschale soll diesem Rechnung getragen werden.
M. Strom:
Bei einem Single-Haushalt wird in der Literatur häufig ein Stromverbrauch von 1.800 KWh zugrunde gelegt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die betreffende Person nur einen geringen Teil des Tages in der Wohnung befindet. Die Lebenssituation von Hilfeempfängern ist jedoch signifikant anders. Dies wird mit dem leicht erhöhten Stromverbrauch von 2.000 KWh beachtet. Hier ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die Stromkosten sehr großen regionale Unterschiede aufweisen.
N. Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung:
Häufige Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist das Vorhandensein einer Hausrat-Versicherung. Darüber hinaus kann ein Nichtbestehen beider Versicherungen von geradezu existentieller Bedeutung für die finanzschwachen Hilfeempfänger sein.
O. Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung:
Regelmäßiger Bestandteil von Mietverträgen sind Eigenanteile von 75 Euro/Jahr für Instandhaltung sowie Reparaturen defekter Geräte oder Gebrauchsgegenstände. Dieses gilt es zu berücksichtigen.
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VI. Auswertung:
Diese empirische Untersuchung förderte mit einem aktuellen Bedarf von 697,45 Euro erneut eine eklatante Unterdeckung beim derzeit gültigen Regelsatz von 364 Euro zutage.
Den umfangreichsten Ausgabenblock mit über einem Drittel bildet hierbei zur physischen Existenzsicherung der Bereich der „Nahrungs- und Genussmittel“. Der umfassende Komplex „Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität“ stellt mit rund einem Viertel der Ausgaben den zweitgrößten Bereich dar. Dies ist nicht unmaßgeblich auf die im Verhältnis hohen Kosten für Mobilität zurückzuführen. Die im Bereich „Sonstiges“ zusammengefassten weiteren Kosten sind mit rund 16 Prozent der drittgrößte Ausgabeblock, welcher sich zu großen Teilen aus den vom Hilfeempfänger nur wenig beeinflussbaren hohen Kosten für Strom ableitet.
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Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Kategorien fällt ins Auge, dass die gesamten 364 Euro des aktuell geplanten Regelsatzes schon allein durch die Maßnahmen zur unmittelbaren Existenzsicherung mehr als nur ausgeschöpft sind. Hierbei überschreitet die Summe der Lebensmittel (ohne Genussmittel), Hygiene, Reinigung und Gesundheit sowie vertraglich zu zahlende Beträge (Tageszeitung, Telefon-, Internetgebühren, Mitgliedschaft Sportverein, Strom, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung, Wohnungsinstandhaltung, Warmwasseraufbereitung), welche als nichtabwendbar angesehen werden müssen, den derzeitigen Regelsatz im Ganzen.
VII. Bewertung:
Auch die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgenommene Neuermittlung des Regelsatzes erweist sich bei detaillierter Überprüfung als eklatant zu niedrig. Den Betroffenen werden ein weiteres Mal die verfassungsrechtlich zugesicherten Teilhaberechte durch eine politisch motivierte Entscheidung vorenthalten. Damit ignoriert die Bundesregierung nicht nur die im BVerfG-Urteil explizit benannten Grundsätze der Bedarfssicherung und Realitätsgerechtigkeit, sondern verstößt ein weiteres Mal gegen das Grundgesetz, welchem sie verpflichtet ist.
Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Lage von direkt auf die Regelleistungen angewiesene hohe Anzahl Langzeitarbeitsloser, sondern in gleichem Maße auf die im selben Ausmaß betroffenen sogenannten Aufstocker und, nicht zuletzt, bis in weite Kreise der noch oberhalb des Regelsatzes liegenden Lohnsektors Arbeitenden, deren Zahl in den letzten Jahren immer weiter explosionsartig zunahm und auch weiterhin stark ansteigend ist.
Die rein physische Existenz kann für die Betroffenen zwar aufgrund der nur geringfügigen Differenz zwischen dem Regelsatz und den realen unabweisbaren Kosten als in großen Teilen gesichert angesehen werden. Jedoch wird jede darüber hinausgehende Handlung ebenso zuverlässig ausgeschlossen. Dies betrifft einerseits gesellschaftliche wie auch kulturelle Teilhabemöglichkeiten, welche damit die sozialen Interaktionen der Hilfeempfänger größtenteils verhindern. Gleichfalls sind unter diesen Umständen Ersatzbeschaffungen für defekte Einrichtungsgegenstände oder Elektrogeräte verunmöglicht worden. Dies konterkariert besonders die vor kurzem verordnete Richtlinie, welche zukünftig die Betroffenen zur Rücklagenbildung von 52 Euro für häusliche Anschaffungen verpflichtet. Wird doch genau dies durch die extreme Bedarfsunterdeckung verhindert.
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Die zuvor festgestellte Sicherung der rein physischen Existenz lässt ebenfalls, über die bisher schon genannten Punkte hinaus, keinerlei Möglichkeiten zum Kauf von Bekleidung für die Betroffenen zu. Dies führt zwangsläufig dazu, dass sie schon abgenutzte oder gar defekte Kleidung weiterhin tragen müssen. Aus diesem Grund ist bei den meisten Betroffenen von einem erzwungen-„freiwilligen“ Rückzug aus der Öffentlichkeit, aus Scham oder aus Angst vor Diffamierung, auszugehen. Dies sorgt in hohem Maße zu Verlusten von sozialen Interaktionen und zerstört in seiner dauerhaften Wirkung bestehende soziale Kontakte. Im Ergebnis führt diese Entsozialisierung kurzfristig zur personellen Vereinsamung und langfristig zu Depressionen und häufig damit einhergehenden psychosomatischen Erkrankungen.
Somit muss konstatiert werden, dass die gezielte politische Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010 und die daraufhin, unter der Prämisse der Betragsminimierung, durchgeführte Neuermittlung des Regelsatzes einen schweren Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialstaatsgebot und die europäischen Menschenrechte darstellen. Die Hilfeempfänger werden in erheblichem Maße von elementaren Teilhaberechten wie auch grundlegenden Lebensnotwendigkeiten abgeschnitten. Ist es schon skandalös genug, dass diese Grundrechte nach einem Gang durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht über einen Zeitraum von fünf Jahren eingeklagt werden mussten, so muss diese erneute eklatante Rechtsverletzung umso schwerer bewertet werden.
Insofern erscheint es gerechtfertigt zu hinterfragen, inwieweit diese dauerhafte, schwere Missachtung eines höchstrichterlichen Urteils sowie des deutschen Grundgesetzes durch Parteien und Politiker einen juristisch zu ahndenden Tatbestand darstellen. Umso mehr ist dies in Betracht zu ziehen, wenn durch Politiker und weitere öffentliche Meinungsführer öffentlich Verdächtigungen, Übertreibungen, Pauschalierungen, nichtbelegbares und selbstgeschöpftes Daten- und Zahlenmaterial und weitere Unwahrheiten zu den Hilfeempfängern und ihren Verhältnissen verbreitet werden, um auf diese Weise das Meinungsbild gegenüber den Betroffenen in breiten Teilen der Bevölkerung nachhaltig schwer zu beschädigen.
VIII. Schlussfolgerungen:
Sowohl die Art und Weise des Zustandekommens als auch das Ergebnis des aktuellen Regelsatzes von 364 Euro beweisen die Nichtbereitschaft der politischen Parteien zu einer sachgerechten Lösung, die den vorgegebenen Kriterien des BVerfG-Urteils und den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Ein erneuter Gang durch die Instanzen, welcher eine ähnliche Verfahrensdauer mit sich führen würde, ist den Betroffenen kein weiteres Mal zuzumuten. Erst recht nicht, wenn, wie im Zuge des letzten Urteils geschehen, die rückwirkende Richtigstellung vom BVerfG aus Staatsbudgetgründen ausgeschlossen wird, obwohl sie an anderen Stellen, beispielhaft der Bankenrettung, jedoch keinen Hinderungsgrund darstellten. Darüber hinaus haben die gerade zurückliegenden Abläufe eindrucksvoll bewiesen, dass auch ein mögliches erneutes BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nicht zwangsweise zu einer verfassungsgemäßen Neuberechnung führt.
Aus diesen Gründen sind die folgenden Maßnahmen zwingend zu ergreifen:
(1) Sofortiges Moratorium zur Aussetzung aller sanktionierenden Maßnahmen
(2) Umgehende Einsetzung einer Kommission aus allen gesellschaftlichen Schichten, zwingend unter Einbeziehung von Arbeitslosenvertretern sowie unabhängigen Vertretern von Arbeitern und Angestellten, zur Erarbeitung eines neuen Konzepts zur sozialen Grundsicherung unter Beachtung der grundgesetzlichen und sozialstaatlichen Vorgaben
Eine entsprechend hohe soziale Mindestsicherung hat nicht nur eine soziale, humanistische Komponente, sie hätte gleichfalls bedeutsame makroökonomische Auswirkungen. Zuzüglich zu den positiven Folgewirkungen im unteren Lohnbereich würde diese eine Belebung des binnenwirtschaftlichen Konsums durch die Stärkung der Kaufkraft der einkommensschwächsten, jedoch konsumtivsten Bevölkerungsteile nach sich ziehen, der in großen Teilen dem einheimischen kleinen und mittleren Unternehmertum zugute kommen würde. Die äußerst anfällige und makroökonomisch schädliche Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft würde somit nachhaltig verringert werden.
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Nur eine wirksame und nachhaltige Stärkung der einkommensschwächsten Bevölkerungsteile vermag, unter sonst gleichen Umständen, einer zusehends labil gewordenen und auseinanderdriftenden Gesellschaft die dringendst notwendige Stabilität zurückzugeben. Die gesellschaftliche Jugend benötigt ebenso eine reale Aussicht auf ein lebenswertes Leben in der Zukunft wie die älteren Bevölkerungsteile ein Leben in Würde und Anstand. Nur so kann die Gesellschaft vor einem weiteren Auseinanderbrechen mit den dabei einhergehenden unwägbaren Risiken bewahrt bleiben. Die Politik hat in den letzten Jahren bei dieser Aufgabe zunehmend versagt, die Gesellschaft darf dies, auch aus Eigeninteresse, nicht zulassen.
Lutz Hausstein
Leipzig, März 2011
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Es handelt sich zwar um Marginalien, aber die beiden würde ich gerne zur Diskussion stellen:
- Zigaretten
Muss das wirklich sein?
- Tageszeitung (Abo?)
Wenn man schon PC und Internet hat, wieso dann noch eine Zeitung dazu?
Deine Fragen sind etwa so gehaltvoll wie Dein Blog.
(Vielleicht fallen mir später, wenn ich den Artikel zuende gelesen habe, noch einige Antworten zu Deinen Fragen ein)
Falls Deine Fragen allerdings sarkastisch gemeint waren – dieser Gag ist Dir gelungen !
Tut mir leid, aber dich zwingt niemand auch nur irgendwas von mir zu lesen.
Ich kann hier natürlich gehaltvollere Fragen nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest stellen, aber ich beschränke mich lieber auf die Positionen aus den Tabellen bei denen mir Zweifel aufkamen m(
Zweifel … wer mal Zweifel im Hinterstübchen aufwecken möchte, kann sich ja mal die Wirtschaftsmeldung unter http://www.tagesschau.de/wirtschaft/uswachstum104.html reinziehen.
Das ist subliminal-Propaganda, sehr subtil. Nach dem Duktus “na Bitte, sie wächst doch!”
Wirtschaftswachstum wie ein Eisberg, 3 Prozentpunkte nach oben, 30 Prozentpunkte nach unten … unter Wasser, Verschuldung.
Ganze drei Zigaretten am Tag? Das ist natürlich Luxus pur ;-)
Nein. IMHO sind genau das keine “Marginalien”.
Wenn es heutzutage schick wäre, Kokain, Marihuana und Rauschpilze in unserer Gesellschaft regulär zu konsumieren, würde auch dieses zur gesellschaftlichen Teilhabe gehören.
Die menschliche Würde darf in keinem Fall durch amtliche Versagung unterdrückt werden.
Bei der Tageszeitung kommt eindeutig noch die Funktion des “Strohhalmes” hinzu weswegen sie schon gerechtfertigt ist. In der Regel ist das nämlich die regionale Zeitung, wo auch die ganzen “Mini-Jobs” angeboten werden. Zum Beispiel mein Bäcker inseriert für die gesuchte Aushilfe leider nicht im Internet.
Ansonsten hilft wahrscheinlich nur noch die Pfingst-Kollekte. Jeder ALGII Empfänger gibt einen Euro.
Für 10 Millionen Euro Parteienspende sollten wir doch bei der FDP schonmal eine Gesetzesänderung einkaufen können.
Aber genau da liegt der Knackpunkt, wer definiert eigentlich was gesellschaftliche Teilhabe ist? Beispiel: In meiner Generation (24 Jahre alt) ist es nicht mehr “schick” zu rauchen, definitiv nicht, deswegen kritisiere ich diesen Punkt im Gegensatz zu den Spirituosen (die sind noch immer trendy).
Das mit den Inseraten ist tatsächlich heutzutage noch so, da hast du recht. Hatte jetzt eher an die Neuigkeiten gedacht und weniger an die ganzen Anzeigen, wobei wir hier einige kostenlose Lokalzeitungen mit Jobangeboten haben, weiß allerdings nicht, ob es so etwas überall in Deutschland gibt.
Weil du und deine Freunde Rauchen also als “unschick” ansehen, darf kein HartzIVler mehr Geld für Zigaretten haben? Ist also die Antwort auf deine Frage, wer eigentlich die gesellschaftliche Teilhabe defininert ganz einfach: Du und deine Freunde? (Ersetze “Freunde” durch “Generation”, wenn gewünscht)
Ich sehe du hast mein Problem erkannt. Die Frage lautete: Wer soll/darf das definieren? Und nach was soll er sich richten? Nach Statistik?
@alter Jakob
Nein, ich kann “Count Krey” da verstehen. Was gehört zur gesellschaftlichen Teilhabe? Das ist natürlich eine Frage des sozialen Standes. Für mich persönlich gehört es zur gesellschaftlichen Teilhabe, zwei mal im Monat mit meinen Freuden Essen zu gehen, meine Partnerin minstens zwei mal im Monat auszuführen, an Veranstaltungen teilzunehmen etc. pp.. Beziffern wir diese gesellschaftliche Teilhabe mal auf 200 Euro p.M.. Natürlich(!) gehört das nicht zur Grundsicherung. Warum sollen dann Tabak und Alkohol zur Grundsicherung gehören?
Es geht ja auch nicht darum, dass man Rauchen oder Trinken verbieten will. Ein Jeder kann mit seinem Geld anstellen, was er will.
Vielleicht weil es grundlegende “Genussmittel” sind (geht wohl in Richtung Menschenwürde)? In Anführungszeichen deshalb, weil es natürlich jedem selbst überlassen bleibt, was er genießt (ich selbst rauche bspw. nicht). Alternativ kann man ja Zigaretten- und Biergeld von mir aus “Genussmittelgeld” nennen (das ist wohl auch das, was du denkst). Denn Zigaretten und Bier sind wohl einfach das gängigste und von dem Betrag wird man sich wohl kaum einen Champagner leisten können.
Und irgendeine gesellschaftliche Teilhabe zu nennen (in diesem Fall Restaurantbesuch) und dann zu sagen: “Das wird ja auch nicht bezahlt, deshalb gibt’s auch keinen anderen Genuss” halte ich für eine unzulässige (eigentlich sogar schräge) Argumentation. Mit dem Argument kann man den Regelsatz auf Wasser, Kartoffeln, Zahnbürste, Kernseife und eine wasserdichte Decke für die Übernachtung im Park reduzieren. Also alles, was der gesundheitlichen Grundversorgung dient (Hygiene) und womit man überleben kann. Das kann’s ja wohl nicht sein.
Jens, Jens. [Kopf schüttel]
Wie war das gleich mit der “sozio-kulturellen Teilhabe”?
O-Ton Volker Kauder (CDU)
Es ist immer klasse, wenn man jemanden mit seinen eigenen Worten widerlegen kann. Einfacher geht es nimmer!
@alter Jakob
Siehste mal – ich rauche schon seit Ewigkeiten. Während schlechter Zeiten (ich denen ich weniger Geld zur Verfügung hatte als den heutigen Regelsatz) musste ich natürlich auch abwägen. Ich habe weitergeraucht und dafür an anderen Ecken und Enden gespart. Auf die Idee, es gäbe ein “Grundrecht auf Tabakkonsum” wäre ich aber nie gekommen ;-)
@Lutz
Das ist nun mal das Problem von ausgabenpostenbezogenen Analysen. Von mir aus kann Jedermann so viel Bier trinken und Rauchen wie er will. Ich halte beides aber nicht für einen Bestandteil der “sozio-kulturellen Teilhabe”. Zumal der Bierkonsum ja auch andere Ausgaben substituiert. Wenn ich Bier trinke, trinke ich gleichzeitig keinen O-Saft. Es ist also letztlich nur ein Umschichten der Ausgaben. Bei den Zigaretten ist das freilich nicht so.
Ich habe 25 Jahre lang gequalmt wie ein Kanonenofen, außer in schlechten Zeiten, in denen ich weniger Geld zur Verfügung hatte als den heutigen Regelsatz. Die einzige Ecke wo ich da noch hätte sparen können, wäre am Umgang mit meiner Tochter gewesen, da musste ich keine Sekunde überlegen, was wichtiger ist. Irgendwann hab’ ich dann von jetzt auf nachher ganz aufgehört, eine der besten Entscheidungen meines Lebens.
Übrigens bekommen ALG II-Empfänger die Fahrtkosten für den Umgang erstattet, im Gegensatz zu zum Unterhalt ‘leistungsfähigen’ Umgangselternteilen. Auch deshalb krebsen letztere sehr oft noch unter dem Existenzminimum daher, denn der sogenannte ‘Selbstbehalt’ von 950€ beinhaltet Miete, Grundbedarf, Umgangskosten etc und wird auch gerne von den Gerichten nach belieben reduziert.
Nach den letzten mir bekannten Studien ist Nikotin einer der Wirkstoffe mit dem größten Suchtpotenzial und es gelingt nur 15% aus dieser Sucht herauszukommen.
D.h. ohne Substitutionsangebote bzw. medizinische Hilfe, die wiederum Kosten verursachen, müssen die Kosten für diese Sucht aus dem Grundbedarf gedeckt werden – zumal es sich dabei um eine legale Droge handelt.
Bei Alkohol sieht die Sache dagegen anders aus, denn es gibt krankenkassenfinanzierte Hilfsangebote, da Alkoholsucht als Krankheit anerkannt ist.
oder Trinken verbieten will
…das kommt beim Wirtschaftsminister sowieso nicht durch, dazu sind die Interessenverbände schliesslich zu stark vertreten.
Die “sozio-kulturelle Teilhabe” besteht auch bei breiten arbeitenden Schichten eher aus dem Genuss hochwertiger RTL-Tanzsendungen als beim Besuch der neuesten Rodin-Ausstellung oder dem Sinnieren über Sartres schöne Augen im Kaffeehaus bei einer Tasse Latte Frappuchino Macchiato mocca blend.
Warum kann ich mich eigentlich nicht in diesem Blog registrieren, wurde die Frauenquote schon übererfüllt? Es ist so mühsam immer dieses Formular ausfüllen zu müssen.
*schmunzel*
Oh sorry, das hatte ich vor Monaten mal abgeschaltet, weil es da eine Sicherheitslücke gab. Seitdem sind aber viele Patches vergangen, so dass ich die Anmeldung mal wieder öffne. Versuch es noch einmal, nun sollte es gehen.
Done!
Kann ich mir da auch einen Avatar hochladen, habe nix gefunden in den Profileinstellungen.
Bei meinem WordPress mache ich immer das auto update wenn eine neue Version rauskommt, ich hoffe mal das reicht aus in punkto Sicherheit. Für das Einbinden irgendwelcher Scripte bin ich einen Tick zu blond.
Das funktioniert bei mir über Gravatar. Dort musst Du Dich halt nur mit der gleichen eMail-Adresse registrieren, die Du hier auch nutzt.
Das geht bei mir noch nicht einmal, da haben meine “Sicherheitsberater” die Hand drauf ;-)
Okay, vielleicht sollte ich mir dafür auch mal so ein goldiges Comic-Avatar machen wie Deines Rechts oben.
Du hast ja auch ein ganz anderes Besucheraufkommen und Gefährdungspotenzial (warum muss ich da an Otto Schily denken?), die gefährlichsten Besucher meines Blogs wollen getragene Söckchen kaufen und ärgern sich über den Stalkerparagraphen.
Ein ALG2-Empfänger darf also keine Freundin haben?
Okay, dann können wir uns auch Überlegungen für Verhütungsmittel schenken, denn sexuelle Dienstleistungen sind ja ebensowenig im Regelsatz enthalten.
An der Zigarettendiskussion zeigt sich, wie fragwürdig es ist, das Existenzminimum über einen Warenkorb zu bestimmen, und nicht über einen Anteil am geselschaftlichen Reichtum, etwa x% vom Durchschnittslohn, Medieannettoäuqivalenzeinkommen…
Jobcenter verlangen geradezu, Stellenangeboten in der Presse nachzugehen – und gar noch aus der Presse zu belegen! Nach wie vor können auch viele keinen Internet-Zugang nutzen; auch Zeitung lesen im Internet-Cafe wäre ja wohl Blödsinn.
Für die Süchtigen schon.
Das übliche Argument dafür ist, dass da drin Jobs angeboten werden, die man nicht im Internet findet. Wenn man dann fragt, warum sich nicht mehrere Mieter in einer Hausgemeinschaft ein Abo teilen, so wie es sehr oft üblich ist unter nicht-ALG II-Empfängern, gibt es sehr wunderliche Begründungen.
Wobei einen bei solchen Diskussionen oft das Gefühl beschleicht: wenn diese Leute so viel Energie aufwenden würden, Lösungen zu suchen, wie sie verschwenden dafür, Gründe zu (er)finden, warum etwas nicht machbar sein soll, hätten sie viele Probleme nicht.
Menschen teilen sich ein Zeitungsabo?
Das klingt nicht nach einer üblichen Praxis sondern auch eher nach einer Minderheit die so verfährt.
Danke für die prompte Bestätigung.
Das ist keine Bestätigung ;-) Man kann nicht irgendwelchen Humus schreiben, dann behaupten das man da nur Ausflüchte hört und kaum widerspricht dir jemand siehst du das als Bestätigung.
Das ist nicht gerade sachliche Diskussionskultur.
Zum Thema:
Hartz4ler sind oft schon gesellschaftlich ausgegrenzte Personen. Mit wem sollen die ein Zeitungsabo für normales Zeitungslesen teilen? Und bitte hier nicht mit Einzelbeispielen kommen sondern daran denken das wir hier über die große Masse reden für die das ganze funktionieren können muss.
Wenn es ein Haus wäre in dem viele Hartz4ler wohnen würden dann könnte man wenigstens mit dem Argument kommen das die sich das für die Anzeigen teilen könnten (weil man ja bei der Bewerbung auf einen Job auf Konkurrenz scharf ist – erhöht den Spaß am Wettbewerb).
Ausnahmslos alles was du bringst sind Ausflüchte. Es ist vielmehr im konkreten Einzelfall zu prüfen, was einem geteilten Abo objektiv entgegensteht, und nach Lösungen dafür zu suchen. Nicht in allen Fällen wird das möglich sein, aber wegen unvermeidlicher Ausnahmen sollte man nicht die Grundidee unsubstantiiert abqualifizieren.
Wie bereits geschrieben: wenn diese Leute (hier: du) so viel Energie aufwenden würden, Lösungen zu suchen, wie sie verschwenden dafür, Gründe zu (er)finden, warum etwas nicht machbar sein soll, hätten sie viele Probleme nicht.
Jeder wie er kann.
Jetzt reicht’s dann aber!
Dir fehlt wohl die Einsicht von Count Krey. Es ist nicht mehr weit bis zu “Jedem das Seine”.
@ ss du bist schon ne Pfeife…
ist ja auch überall Friede, Freude, Eierkuchen in den Häuser, alle haben sich gaanz furchtbar lieb.
Dann gehen wir noch weiter, Fahrscheine kann man weiterreichen, warmes Wasser in der Badewanne reicht auch für mehrere u.s.w.
Soll das ganze Programm der Eliten “Jeder ist sich selbst der Nächste” für die Katz gewesen sein?
@ André und seine Mutti:
Habt ihr auch was konstruktives und kontextbezogenes beizutragen, in sachlichem Umgangston? Nein, nur dämliches ad personam Gestänker?
Tja, wie bereits gesagt: jeder wie er kann.
Klar können sich auch mehrere Leute ne Zeitung teilen. Aber hier gehts doch generell eher ums Prinzip.
Nur weil sich Bedürftige ja auch Lebensmittel umsonst aus der Abfalltonne des nächsten Supermarktes ziehen können (zumindest abgelaufene) ist das ja nicht ein Argument dafür den Leuten das Geld fürs Essen zu streichen. Denn das wäre ja die logische Folge davon, daß man allen aufzwingt sich die Zeitung zu teilen, oder aus dem Altpapier des Nachbarn rauszusuchen ;-) Wehret den Anfängen!
just my 2 cent
Das ist allerdings eine interessante Beobachtung.
In meinem Heimatdorf in Polen könnte ich mir solch ein Teilen einer Zeitung absolut gut vorstellen.
Hier in Deutschland überhaupt nicht. Ob das an der Mentalität der Nation liegt oder am unterschied zwischen Stadt und Land leben weiss ich nicht. Jedenfalls scheint es mir das in Deutschland Nachbarn untereinander viel weniger aneinander interessiert sind als in Polen.
Das mag durchaus sein, dass in Polen die Nachbarschaftsverhältnisse enger sind als in Deutschland. Das ist hier wie da sicher auch sehr unterschiedlich je nach Wohnort und Umfeld. In anonymen Multiparteienbunkern werden sich weniger Beziehungen ausbilden als in kleineren Mehrfamilienhäusern.
Gerade in den weniger schönen Wohngegenden sind sie aber erforderlich, z.B. um so eine Abo-Aufteilung zu ermöglichen. Das ist aber meist zu erzielen – eine Sache des wollens und dann auch aktiv daran arbeitens. Keine generelle Unmöglichkeit, wie es die Problemfinder hier behaupten.
Ich verstehe deine Intention nicht Menschen aufzuzwingen damit sie etwas teilen. Das erschliesst sich mir nicht ganz.
Dann können wir auch sagen HartIV sollen sich Badezimmer und Küche mit anderen Teilen. Dann brauchen sie zum Leben ja nur einen kleinen Raum zu mieten. Huch wie effizient teilen doch sein kann.
Wo kommen wir denn da hin?
Ein Teilen sollte immer nur Option sein kein Gebot.
Wenn in einem Haus 6 Parteien sind und alle 6 beziehen HartzIV dann sehe ich wirklich viel einsparungspotential das SIE selbst durchführen könnten. Aber das heisst nicht das der Staat davon auszugehen hat das sie es auch tun werden.
Jedem sollte das Recht zustehen sein Eigenes Bad seine eigene Zeitung zu haben. Ob er das auch so handhabt bleibt ihm überlassen.
Wo genau habe ich etwas von ‘Zwang’ zum teilen geschrieben? Die richtige Antwort ist: nirgends. Dein Kommentar ist also kontextfrei.
Was ist daran so schwer zu verstehen: es geht darum, konstruktive, intelligente Lösungen für Probleme und Bedürfnisse zu finden. Ganz freiwillig.
Im Gegensatz zu dem (auch hier) weit verbreiteten Reflex, irgendwelche Widrigkeiten zu finden und/oder erfinden, die so eine Lösung angeblich verunmöglichen.
Das ist eine Sache der persönlichen Grundeinstellung und trifft alle Lebensbereiche. Die einen suchen und finden Lösungen für Aufgaben.
Die anderen nicht. Und das nach meinem Eindruck vorwiegend deshalb, weil sie sich auf das Gegenteil fokussieren. Die haben vielleicht Watzlawicks ‘Anleitung zum Unglücklichsein’ falsch verstanden…
sich etwas zu teilen ist ein durchaus zu begrüßende praxis. aber wie bitte willste das kontrollieren/sanktionieren/erzwingen usw.?
praktisch geht es doch nur so, dass man einen gewissen regelsatz bekommt und für außergewöhnliche ausgaben wie zb ersatz eines defekten teureren einrichtungsgegenstandes meinetwegen einen antrag ausfüllt. erst wenn das so geregelt ist, kann der bedürftige im anschluss seine situation zb durch teilen oder auch zuschüsse von verwandten etc. weiter verbessern.
alles andere ist imho nicht praxistauglich bzw. der aufwand rechtfertigt nicht den nutzen. wenn ich einen artikel von vor ein paar tagen aus den nachdenkseiten richtig im kopf habe, ist der anteil der hartz4-kosten alleine für verwaltung (worin wohl auch das kontrollieren und auferlegen von sanktionen mit enthalten ist?) irgendwas jenseits 20%! Hallo? sind da eigentlich auch diese gerichtskosten gegen widersprüche der bedürftigen mit drin? ka. jedenfalls kotzt es mich tierisch an, dass die verwaltung so teuer ist. bei mir im unternehmen sch… wir aus kostengründen darauf, bestimmmte, durch mitarbeiter verursachte kosten zu kontrollieren/sanktionieren – denn kontrolle und sanktionen stehen kostentechnisch in keinem vernünftigem verhältnis.
Wie wäre es denn wenn man die Tageszeitung für ganze Wohnviertel an einer öffentlichen Wand zur Verfügung stellt. Das erspart immerhin 6,5 millionen X 20.35 = 132.275.000,- € !
D
Hausmeister/Vermieter könnten doch bei ihren Mietern anfragen ob die einen “Gemeinschaftsbriefkasten” haben wollen. Die Leute die es wollen schreiben sich ein, findet sich noch ein zweiter wirds günstiger. Für einen kleinen Aufpreis (tiefer Cent Bereich) gibts dann die Rätselseite für jeden Haushalt beigelegt.
Count Krey,
bin selber Nichtraucher, müßte also eigentlich Verständnis haben für Deine Ansicht. Aber: kommen nicht auch Dir Bedenken, daß sich bei solchen Entscheidungen der Staat als Vormund seiner BürgerInnen aufspielt? By the way: die gesamte Hartz-IV-Gesetzgebung strotzt nur so vor Schwarzer Pädagogik. Wird in Deutschland einer (fast immer ohne eigene Schuld) arbeitslos, steigt ihm nach 12 Monaten Gnadenfrist ein deutscher Arschpauker aufs Dach und brüllt “Fordern, Fordern, Fordern!!!”
Überhaupt nicht nachzuvollziehen ist allerdings Deine Ansicht zur Tageszeitung. Mal ganz konkret: die beiden Tageszeitungen, die es hier in unserer Region gibt, veröffentlichen auf Ihren Websites nicht die Stellenanzeigen. Arbeitslose sollen sich doch aber permanent und aufs fleißigste um Arbeitsplätze (die es nicht gibt) bemühen. Wie paßt das zusammen? Und weißt Du eigentlich, daß von diesem wunderbaren neuen Regelsatz auch PC-Nutzung nicht drin ist, weil der Betrag, der dafür – angeblich! – in den Regelsatz eingerechnet worden ist, nämlich gerademal rund 20 Euro, ganz überwiegend in Deutschland noch nicht reicht für den PC/Telefonanschluß? Auch in dieser Hinsicht also: Essig mit Arbeitsplatzsuche. Heißt: dieses Gesetzeswerk verlangt den Menschen ab, was es gleichzeitig verhindert. Schön, nicht? Gleiches galt und gilt für den gesamten Warenkorb “Bildung”. Was wurde in diversen Talkshows schon rumgefaselt darüber, daß sich die Arbeitslosen nur mehr “bilden” müßten, dann würde es schon wieder… Merkwürdig nur: Dieser Warenkorb “Bildung” kam im alten Regelsatz überhaupt nicht mehr vor – er war als einziger runterreduziert worden auf 0,00 Euro, wir können’s auch einfacher sagen: gestrichen! – und ist auch im neuen Regelsatz lediglich eine Lachnummer. Nichtmal einen einzigen VHS-Kurs könnte man damit pro Jahr finanzieren. Spätestens das aber – Du wirst mir Recht geben – ist keine Marginalie mehr! Sondern was…? Tja, da Du kritisch bist, bin ich schon gespannt auf Deine Kritik an diesen Tatsachen. Oder gehst Du mit Deiner Kritik prinzipiell nur auf die da ganz unten los, und die da oben sehen von Dir nur Deinen devotest gebeugten Rücken?
@countKrey
es ist doch jedem seine Sache ob er nun raucht oder nicht. Immer reitet man darauf herum. Es ist nicht jeder H4ler alkoholabhängig und nicht jeder raucht. Es ist aber auch nicht jeder freiwillig arbeitslos und wenn er vorher geraucht hat, warum soll er es denn jetzt aufgeben müssen? Als Nichtraucher sage ich, dass an der Tabakindustrie ebenfalls Arbeitsplätze hängen, außerdem kassiert der Staat auch bei Tabak nicht schlecht.
@countKrey, Sie hätten ebenso gut auch fragen können, ob der H4ler nicht ableben möchte, sozialverträglich versteht sich, denn wer will denn schon Kosten haben.
… Sie steigen genau da ein wo die Hetze beginnt was auch gewollt ist.
Wir alle sind von Hartz IV nicht weit entfernt,, es sei denn, man ist von zu Hause aus gut gestellt oder jung genug um im Ausland zu arbeiten.
Das kann so berechnen, aber keiner wird es umsetzen.
Das BVerfG hat keine Einwände gegen die Berechnung gemäß EVS, eher ganz im Gegenteil. Sicher kann man das anders sehen, nur hat das keinerlei praktische Auswirkungen, weil keine Regierung, egal wer daran beteiligt sein mag, davon abgehen wird.
Insgesamt hat der Autor ein schönes Rundum Sorglos Paket errechnet. Das BVerfG spricht aber von Existenzminimum und das heißt ganz konkret Verzicht.
Hallo wehner!
Ich bin nun wahrlich kein ALG II Spezialist. Aber aufgrund früherer Diskussionen war ich der Meinung ALG II diene der Grundsicherung und nicht der Sicherung des Existenzminimums. Diese Unterscheidung mag zunächst erbsenzählerisch wirken, aber die Grundsicherung hat auch etwas mit “Teilhabe” und “Menschenwürde” zu tun, während Existenzsicherung platt gesprochen der Verhinderung des Hungertodes dient.
Daher meine Frage an Dich: gibt es eine Quelle in der das BVerfG von Existenzminimum spricht?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Hier mal ein Link zum Urteil vom letzten Jahr, ist aber recht umfangreich.
Das Existenzminimum wird aber gleich anfangs erwähnt.
Wohlgemerkt das “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums”. Und da sind wir schon wieder bei der Menschenwürde, die über eine Verhinderung des Hungertods hinausgeht. Ist ja nicht so, als hätte man mit 697€ (Abb. 9) oder mit 409€ (Abb. 12) ein prachtvolles Leben, Verzicht ist da immer noch notwendig.
Zwischen Hunhertod und den aktuellen Hart4 Sätzen gibts es ja doch noch einen beträchtlichen Unterschied.
Das BVerfG fordert zumindest nur die Deckung der physischen Existenz sowie ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe, aber nicht mehr.
“und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich” – eben das sozio-kulturelle Minimum.
Das stimmt so nicht ganz. Im Wortlaut heißt es dazu:
(Quelle: BVerfG, 09.02.2010, 166; Hervorhebungen von mir).
Scheint mit eindeutig zu sein.
173ff
Das wohl auch…
Aber immerhin war die ursprüngliche Grundlage in Ordnung.
Ich denke, der Knackpunkt liegt einfach darin, nach der Ermittlung – ob statistisch oder per Warenkorb (beides ist ja nach dem BVerfG zulässig) – die Ergebnisse nochmals darauf zu prüfen, inwiefern sie dem menschenwürdige Existenzminimum tatsächlich genügen.
Kurz: Methodenblindheit soll vermieden werden.
Dass es dabei immer wieder Probleme gibt, zeigt einerseits das BVerG-Urteil (offenbar war die “alte” Ermittlung nicht nachvollziehbar); andererseits zeigt auch die aktuelle Kritik an den Hartz-Sätzen, dass da was im ARGEn (tolles Wortspiel ;.) ) liegt. Konkret: Die Frage, warum die unteren 15% und nicht die 20% der Einkommen zur Berechnungsgrundlage genommen wurden und wie diese sich zusammensetzen (Stichwort: Vermeiden von Zirkelschlüssen).
Arbo
Richtig, der Hintergrund war ja, dass der Gesetzgeber Bestandteile herausgenommen oder gekürzt hat, ohne dies auch nur ansatzweise begründen zu können.
Dieser Vorgehensweise hat das BVerfg einen Riegel vorgeschoben, so dass jetzt eine Kürzung oder eine Herausnahme nur noch zulässig ist, wenn dies empirisch begründet ist oder der Bestandteil nicht dem Existenzminimum zuzurechnen ist, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten.
Dem menschenwürdigen Existenzminimum. Und dazu gehören halt auch Genussmittel (und die gängigten sind nunmal Bier und Kippen).
@ Wehner:
Wobei hier auch noch im Auge behalten bleiben soll, dass bei diesen ganzen Berechnungen auch die Idee einer gewissen Konsumenten-Souveränität zu Grunde liegt, d.h. den Individuen wird zugestanden, in ihrer Haushaltung Gelder “umzuschichten”. Wer keinen Alkohol trinkt oder nicht raucht, der oder die kann das für Hygiene, Bildung usw. ausgeben.
Wenn Alkohol und Zigaretten herausgerechnet werden, haben also die, die vorher diese Beträge z.B. für Zeitungen ausgaben, dieses Geld nicht mehr zur Verfügung.
Deshalb hat kürzlich u.a. der Paritätische Wohlfahrtsverband diese Herausnahme arg kritisiert. (Mal ganz davon abgesehen, das eine Reihe der Posten, die im ursprünglichen Referenten-Entwurf zu lesen waren, ebenfalls nicht wirklich begründet waren, sondern willkürlich festgesetzt wurden.)
@alter Jakob
Sehe ich nicht so. Ein menschenwürdiges Existenzminimum darf bei optionales Posten durchaus eine Ausgabenabwägung beinhalten. Und Bier und Kippen sind nun mal optional … und das sage ich als Raucher und Gelegenheitstrinker.
@Spiegelfechter:
Sehe ich schon so. Genussmittel (sozusagen der “Luxus” des einfachsten Mannes) sind mMn in einem bestimmten Umfang nicht optional sondern gehören zu einem menschenwürdigen Leben (zumindest in unserem Land, und darauf kommts an). Das sage ich als Nichtraucher und Gelegenheitstrinker (nicht bei jeder Gelegenheit). Wie der Teilbetrag letztendlich genannt wird, ist mir aber egal. Und was genau davon dann gekauft wird eben auch.
Kann man das überhaupt missverstehen?
Eine tägliche “Ration” von 3 (in Worten: drei!) Zigaretten dürfte für einen Raucher wohl kaum eine Unterstützung in seiner “Sucht” darstellen. Es ist, schon allein aufgrund dieser Menge, eindeutig als ein Beitrag zur sozialen Interaktion gedacht! Anders wäre es zu bewerten, wenn ich 30, 40 oder 50 Zigaretten täglich zum Ansatz genommen hätte.
Gleiches ist auf die “unglaubliche” Menge von 2 Bier (alternativ: 0,2 Liter Wein) anzuwenden. Dies dürfte wohl kaum ausreichen, um den ganzen Tag betrunken durch die Weltgeschichte zu torkeln. Er reicht gerade einmal dazu aus, mit Freunden abends “ein” Bierchen zu trinken. Erst recht, wenn dies vermutlich noch in einer öffentlichen gastronomischen Einrichtung passiert. Da kann man, bei dem zugrunde liegenden Euro-Betrag, eher davon ausgehen, dass es gerade einmal für (genau!) ein Bier aller 3 Tage ausreicht.
Die Pflege sozialer Kontakte gehört jedoch ohne jedes Wenn und Aber zum “sozio-kulturellen Existenzminimum”.
P.S. Es wäre vielleicht auch angebracht, das Ganze etwas strukturierter anzugehen. Denn der exorbitante Unterschied zum aktuellen Regelsatz wird ja nicht allein durch “Bier und Zigaretten” ausgemacht. Oder sind dafür rund 330 Euro in Ansatz gebracht worden?
Mir “schmecken” ausgabenfallbezogene Berechnungen nicht. Auch “wir Normalverdiener” müssen von Monat zu Monat abwägen, für welche Posten wir Geld ausgeben. Nehmen wir mal die Beispiele Monatskarte/ÖPNV, Nahverkehr, Fahrrad, Computer, Internet, Zeitung, Zigaretten, Alkohol. Es gibt Menschen, die nutzen den ÖPNV, es gibt Menschen, die haben einen Computer, es gibt Menschen, die haben eine Tageszeitung abonniert. Aber es gibt nicht all zu viele Menschen, die alle diese Posten haben. Soll man dann aber allen Menschen das Geld für alle diese Posten überweisen? Das wäre sicher “nett”, aber meines Erachtens nicht unbedingt sinnvoll. Um die Ausgaben für beide Seiten gerecht zu gestalten, gibt es also zwei Möglichkeiten:
1) Man zahlt fallgebunden. Also diejenigen, die z.B. das Internet nutzen kriegen einen Bonus, der diese Kosten abdeckt. Das ist bürokratisch und setzt die Hilfsempfänger auf den Status von Kindern herab, die selbst nicht ordentlich wirtschaften können.
2) Man zahlt eine Pauschale, mit der die Hilfsempfänger selbst abwägen müssen, für welchen dieser Posten sie Geld ausgeben. Für alle Posten reicht das dann aber natürlich nicht.
Ich tendiere ganz klar für (2), daher kann ich Lutz “Gesamtbedarf” auch nicht so recht nachvollziehen. Einen Hartz-Satz von 1.200 Euro (inkl. Miete) halte ich auch weder für bezahlbar noch für volkswirtschaftlich sinnvoll, da wir hier selbst bei “normal niedrigen” Löhnen in Konflikt zum Lohnabstandsgebot kämen – 1.200 Euro netto Einkommen sind für einen Single nicht unbedingt ein Hungerlohn.
Schrauben wir den Satz um 200 Euro herunter – also auf 1.000 Euro inkl. Miete. Dafür sollte dann jeder Empfänger mit dem Geld tun und lassen können, was er will und selbst wirtschaften.
P.s.: Das ist keine Kritik an Lutz Studie – die ist wichtig, da man natürlich den Gesamtbedarf mal beziffern muss, um handfeste Zahlen zu haben, mit denen man hantiert.
Für 200€ würde also IYO jemand Vollzeit arbeiten statt nichts zu tun?
Ich denke schon, zumal man ja nicht “nur” wegen des Geldes arbeitet.
So optimistisch bin ich nicht. Bei einer auskömmlichen kostenfreien Grundversorgung noch für 200€ (angenommen: effektiv, die Miete ist ja sehr unterschiedlich) zusätzlich ~180 Stunden im Monat zu arbeiten dürfte für wenige einen überzeugenden Anreiz darstellen, auch nicht monetäre Sinnstftungen einer Erwerbsarbeit berücksichtigt.
Das klingt nach arbeiten um des arbeitens willen. Das darf meiner Meinung nach keine Zielsetzung sein. Was bedeutet “Vollzeit”?
Wenn man mal die Sinnhaftigkeit tatsächlich geleisteter Arbeit betrachtet, kommt man schnell zu dem Schluss, dass mehr als 80% derselben zumindest nutzlos, wahrscheinlich jedoch gar schädlich ist. Es werden Dinge produziert die niemand wirklich braucht; dabei werden Ressourcen verschleudert und die Umwelt (und damit die Lebensgrundlage folgender Generationen) geschädigt.
Demzufolge müsste die Zielsetzung darin liegen, den grössten Teil der Arbeit zu vermeiden.
Niemand soll sich gegen die Natur stellen. Wenn’s nach der Natur geht, muss der Mensch fressen, schlafen und scheissen – alles andere ist freiwillig.
Danke, ich dachte schon ich bin der einzige dem die ein oder anderen Zweifel bei den Positionen im allgemeinen kommen. Über eine Pauschale für “Kultur und gesellschaftliche Teilhabe”, habe ich auch schon vorher nachgedacht, aber ich habe den Gedanken wieder verworfen, weil diese Menschen benachteiligen würde, die alle Positionen nutzen, d.h. rauchen, trinken, PC, ÖPNV, etc. Zumindest wenn man es so machen würde, wie du vorgeschlagen hast und eine Pauschale zahlt, die im Endeffekt niedriger ist, als die einzelnen Positionen zusammen.
Und nein, 1.200 netto ist für einen single mehr als genug, schaut euch doch mal die Einstiegsgehälter nach der Ausbildung an, da kommt man in vielen Branchen nicht mal auf die 1.200, wie soll man also einen jungen Menschen dazu anspornen eine anzufangen, wenn er für nichts tun mehr bekommen würde?
Naja, aber gleich bin ich wieder der pöse rechts-faschist :/
Das Hartz-4-Gesetz kommt mir vor wie ein Euthanasie-Gesetz, bei welchem nun ein wenig herum herumgedoktert wird.
Bei uns in der Schweiz haben wir noch das zweigeteilte System (wie es in Deutschland vorher auch war, wenn ich richtig orientiert bin) von a) Arbeitslosenversicherungsanspruch von x Tagen. Wenn diese Tage beendet sind, kommt dann b) der Gang zum Sozialamt. Beim Arbeitslosengeld handelt es sich ja um eine Versicherung, in welche man jahrelang einbezahlt hat.
Nun wurde unter Schröder ein Coup gelandet, bei welchem a) und b) zusammengelegt wurden = Hartz-4.
Schon diese Zusammenlegung von a) und b) war für mich eine Skandal, den man hätte mit endlosen Protesten bekämpfen müssen. Nun, da diese Gesetzt in Kraft sind, werden menschenverachtende Berechnungen geführt, welche vielmehr einer möglichst rationellen Tierhaltung würdig sind.
In der Schweiz wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die Lohnsumme der letzten 2 Jahre herangezogen. Davon erhält man dann in der Regel 70 %. Diese System finde ich gar nicht so schlecht; nur sollte die monatliche Summe noch oben beschränkt und nach unten mit einem Minimalbetrag abgesichert sein.
Eine Regelung wie sie nun Deutschland hat, würde ich mit Protesten zu bekämpfen versuchen.
Über eine Änderung wird auch in der Schweiz nachgedacht. Jedenfalls sagte das ein hoher Beamter im sf-tv-Sternstunden-Gespräch.
Hallo, du verwechselst das Arbeitslosengeld (aus Abgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert) und die damalige Arbeitslosenhilfe (aus Steuermitteln finanziert). Das Arbeitslosengeld (I) gibt es weiterhin, allerdings wurde die Bezugsdauer auf max. 1 Jahr beschränkt. Das Zusammenlegen von 2 steuerfinanzierten Leistungen (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) geht in Ordnung. Über die Ausgestaltung kann man allerdings trefflich streiten.
Da ich gerade etwas im Streß bin, gehe ich nur mal auf einen, allerdings sehr entscheidenden, Punkt von Dir ein.
Da die Miete deutschlandweit sehr stark differiert, kann (und sollte) man diesen Betrag hier nicht mit “untermischen”. Davon abgesehen, dürfte der von Dir angenommene Mietbetrag von 500 Euro keinesfalls den deutschlandweiten Durchschnitt darstellen. In Leipzig-Stadt beträgt er derzeit noch (unangemessen niedrige) rund 272 Euro. Es gibt Kreise, da wird noch weniger als “angemessen” veranschlagt.
Gerade Dir als Volkswirtschaftler muss ich bei der “volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit” doch sehr widersprechen. Und das muss Dir doch auch klar sein sein. Gerade Bezieher von niedrigen Einkommen, zu denen ja Hartz-IV-Empfänger zweifelsfrei zählen, haben die höchste Konsumneigung. Man darf getrost in diesem Einkommensbereich von 100 Prozent Konsumneigung ausgehen. De facto häufig sogar noch höher. Gerade die Umschichtung von Einkommen mit hoher Sparneigung zu Einkommen mit hoher Konsumneigung ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Aber wem sage ich das …
So wird z.B. auch schon ein Teil der von Dir angeführten (vermeintlichen) Unbezahlbarkeit aufgefangen. Darüber hinaus: Wie war das eigentlich mit der “Unbezahlbarkeit” bei der Banken”rettung” und all den anderen “Almosen” bei Gutsituierten (Personen und Unternehmen)?
Und was die “normal niedrigen Löhne” anbelangt. Kann man dies dann nicht auch als Indiz dafür nehmen, dass diese Löhne einfach ZU niedrig sind? Dem könnte man ja mit einem ausreichend hohem Mindestlohn begegnen. Wenn man denn wöllte …
Ok, ein regionaler Bonus/Malus wäre natürlich machbar. Vom jetzigen System der Festlegung über Preis und Wohnfläche halte ich jedoch wenig bis nichts.
Nicht ganz ;-)
Du hast die Berechnung doch selbst aufgestellt – aber grundsätzlich hast Du da natürlich Recht.
Aber darum geht es mir nicht. Natürlich ist jeder Euro für Hartz-IV-Empfänger volkswirtschaftlich sinnvoller als jeder Euro, der durch eine Senkung des Spitzensteuersatzes eingespart werden könnte.
Mir geht es um das Lohnabstandsgebot. Wohl gemerkt nicht zu Hungerlöhnen, sondern zu gerechten Löhnen.
Ich mach da mal eine einfache Rechnung. Bei 10 Euro Stundenlohn kommt man bei der durchschnittlichen Arbeitszeit von 1433 Stunden pro Jahr auf einen Monatslohn von 1194 Euro (brutto) bzw. 1148 Euro (netto).
Wenn wir also nun Deine 697 Euro Bedarf plus 350 Euro Miete nehmen, hätten wir einen Lohnabstand von 101 Euro – das ist zu wenig! Ich erwähnte ja oben schon, dass ich einen Lohnabstand von 200 Euro als absolutes Minimum ansehe. Ich schrieb ja schon häufiger, dass ich einen Regelsatz von 550 Euro aus diesen Gründen für “optimal” halten würde.
Sicher, würden wir in einer besseren Gesellschaft leben, in der das Lohnniveau allgemein höher wäre, könnte man auch Deinen Satz reden, zumal dann das Lohnabstandsgebot dank der höheren Löhne ja auch wieder stimmen würde. Aber so?
Das Argument zieht nicht. Sicher wäre jeder Satz finanzierbar, aber es würde ganz einfach keinen Sinn machen.
Sicher, darum habe ich ja auch oben die 10 Euro als Rechenbeispiel genommen.
Bei der Argumentation zum Lohnabstandsgebot scheinen nach neoliberaler Tradition mal wieder einige Sozialleistungen für Geringverdiener unter den Tisch gefallen zu sein.
Zum Beispiel Kinderzuschlag, Kindergeld, Wohngeld, GEZ-Befreiung.
Da sieht man, wie die Propaganda selbst bei den Kritikern wirkt.
Tendenziell Zustimmung zu Deinem Beitrag. Zwei kleine Ergänzungen …
Das ist auch nicht mehr der Regelfall.
Unter dem Gesichtspunkt ist allerdings die Mehrwertsteuer in dem Bereich irgendwie Nonsene: Das wird ja praktisch Geld and Bedürftige ausgegeben, um es dann wieder einzusammeln.
Arbo
Um über die volkswirtschaftliche Unbezahlbarkeit zu entscheiden (an die ich hier auch nicht glaube, obwohl hier sicher ziemlich nach oben abgeschätzt wurde), müsste man eigentlich mal hochrechnen, wie gross der Aufwand in Mannjahren und wie gross der Resourcenverbrauch für die Produktion dieser Güter und Dienstleistungen im Gesamten ist.
Ich bezweifle mal stark, dass dabei dann mehr als 0.2 durchschnittliche Mannjahre pro ALG2-Empfänger und Jahr herauskommt.
Gibt es eigentlich eine solche Erhebung irgendwo schon?
Es gibt kein Lohnabstandsgebot für das Existenzminimum – findest du auch nirgends im BVerfG-Urteil, nur in der Regierungspropaganda.
Was die jeweiligen “Bedarfe” betrifft, liegt’s auch an der Abschaffung der besonderen “Bedarfe” der alten Sozialhilfe. Mit Stadt-spezifischen Sozialtickets (auch für andere mit geringem Einkommen), sozialen Eintrittsgeldern etc. ließe sich auch manch Pauschalansatz abfangen.
Falsch, das Lohnabstandsgebot ist eine recht unstrittige Angelegenheit. Es kommt darauf an, wie man es interpretiert. Die Regierung nimmt Niedrigstlöhne und sagt, Hartz-IV wäre zu hoch. Ich nehme Hartz-IV und sage, die Löhne sind zu niedrig. Also genau das Gegenteil ;-)
So sehe ich das auch. Die Löhne sind viel zu niedrig, gerade die Einstiegsgehälter.
Aus logischen Gründen sollte es natürlich ein Lohnabstandsgebot geben und zwar genau so, wie Du es vestehst (ausgehend vom tatsächlichen Mindest-Bedarf).
Rein vom Gesetzlichen her scheint mir das aber ziemlich zusammenkonstruiert worden zu sein und zwar – dummerweise – so, dass der Lohnabstand bestimmt, was die Bedarfsdeckung ausmacht. Insofern lenkt das Lohnabstandsgebot prima vom eigentlichen Problem ab, auf das Lutz Hausstein – bei aller Kritik an seiner Berechnung – aufmerksam machte: Die Frage nämlich, wie einem sozialstaatlichen Bedarfsdeckungsprinzip Rechnung zu tragen ist.
In einer arbeitsteiligen Gesellschaft ist das soziokulturelle Existenzminimum natürlich eng mit der Erwerbsarbeit und den Löhnen verbunden. Die Frage nach dem Lohnabstand führt m.E. aber ins Leere, wenn zuvor nicht die Frage nach dem notwendigen Sozialtransfer(s) beantwortet wurde.
Arbo
Nein, das Lohnabstandsgebot ist kein verfassungsrechtliches Argument im Hinblick auf den Minimumbedarf! Davon unabhängig kannst du natürlich die Regierungspropaganda kontern mit Mindestlohn: Man muss vom Lohn leben können, ohne Subvention (der Unternehmen).
Ah, wir sind uns mal wieder einig :)
Nein, es ist nicht das Gegenteil.
Wer arbeitet, soll ruhig mehr haben.
Aber es kann nicht sein, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, hungert.
Selbst eine ungelernte Hilfskraft sollte sich von einem Vollzeit-Job mal was leisten koennen, was nicht unbedingt zur Existenzssicherung beitraegt (1mal im Jahr Billigurlaub oder kleines Auto oder mal Essen gehen…).
edit: falsche Position.
Das ganze ist in meinen Augen auch Wasser auf die Mühlen derjenigen die einen Mindestlohn fordern. Wenn sich Politiker hinstellen und sagen “Arbeit muss sich lohnen! Deswegen halten wir Hartz4 niedrig!” dann würde ich dem entgegenstellen “Arbeit muss sich lohnen! Schafft einen Mindestlohn oder ihr müsst halt weiter damit leben das der Staat zuschießen muss!”.
Die einzelnen Kosten erscheinen mir aber im Einzelfall auch etwas zu hoch. Ich bin ein ziemlich guter Esser aber 250 Euro für die normale Ernährung würde ich wohl nur schaffen wenn ich ausreichend Genussmittel zu mir nehme (Alkohol und dieses teure dänische Eis vlt).
Stromkosten würde ich lieber etwas variabler gestalten weil sich das in den nächsten Jahren wohl eher noch nach oben orientieren wird.
Nun ja. Alle Posten zu zerpflücken ist aber wohl auch kaum zielführend.
Fakt ist einfach das sich in den letzten 5 Jahren viel verändert hat. Gerade die Preise für alltägliche Ausgaben wie Ernährung und Infrastruktur(Strom, Miete usw) sind deutlich nach oben gegangen aber es wurde nichts in die Richtung vom Staat getan. Das es da eine Angleichung geben muss die über die beleidigenden 5-8 Euro hinausgeht sollte eigentlich klar sein.
Genau. Aber wahrscheinlich politisch gewollt.
Studie sagst du, er nennt es ‘empirische Analyse’. Recht hochtrabend, IMO, denn den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit genügt dieser Artikel bei weitem nicht. Der würde nicht mal in der Kursstufe des Gymnasiums hier in BaWü als Unterlage für eine GFS in Gemeinschaftskunde für eine gute Bewertung reichen.
Lutz beziffert den Gesamtbedarf wie er ihn persönlich für richtig hält, dasselbe machen andere Individuen, die Regierung, Sozialverbände, Parteien, Lobbygruppen usw.
Welche Auffassung nun die ‘richtige’ ist muss also dahingestellt bleiben, da man sich ja nicht mal verbindlich darauf einigen kann, was denn nun zum Grundbedarf gehören soll.
Ich kann Deine Argumentation zwar nachvollziehen, finde aber, dass Du mit Deiner ersten Option das Kinde mit dem Bade ausschüttest.
Meines Erachtens wird es nicht ohne einen Mix aus beidem – Pauschalisierung und fallbezogene Individualisierung – nicht gehen. Zumindest nicht, wenn der Staat sozial gerecht sein will.
Wie problematisch gerade die Pauschalisierung u.a. war, ließ sich ja am Urteil des BVerfGs ablesen. Dort wurden nämlich Kinder “pauschal” berechnet. Ähnliche Pauschalisierungs-Probleme treten bei chronisch Kranken, älteren Menschen (Renter(inne)n), Schwangeren usw. auf. Der tatsächliche Bedarf ist halt immer Fallbezogen. Und wer dem tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen will, wird immer im Konflikt mit Pauschalen geraten.
Theoretisch ja, praktisch denke ich, dass insbesondere Miete (kalt) sowie deren Betriebs- und Heizkosten nicht “pauschal” geregelt werden sollten, sondern fallbezogen auf das jeweilige Lebensumfeld angepasst werden müssten. Allerdings nach einheitlichen Regeln, damit der Bedarf der Betroffenen nicht vom Budget der Kommunen abhängig gemacht wird (was bisweilen ziemlich krude Formen annehmen kann). Eine Anpassung an Lohn- und Preisentwicklungen wäre auch wünschenswert.
Arbo
Ok, OK – bei Sonderfällen, wie z.B. Behinderungen oder Erkrankungen muss es natürlich auch Sonderregelungen geben.
Mit der Folge, dass ich als Vermieter die Miete grundsätzlich auf das maximal übernommene Niveau schraube und der Hartz-IV-Empfänger vom Amt sogar gezwungen werden kann, die Butze zu beziehen. Das halte ich für wenig sinnvoll.
@ Spiegelfechter:
Naja, ich meinte damit eher, die Miete sowie die Betriebs- und Heizkosten – ggf. auch Strom – an das regionale Lebensumfeld anzupassen und nicht pauschal bundesweit abzuregeln. Dämpfend würde da sicher auch die heute schon übliche Einzelfallprüfung wirken.
Ansonsten sprichst Du ein Problem an, das Du so ohne Weiteres nicht sozialverträglich lösen wirst. Denn das Hochschrauben der Miete usw. ist ja auch heute schon ein Phänomen.
Allerdings: Zumindest in meiner Region musst Du lange suchen, um eine Hartz-gerechte Wohnung zu finden, die Dir das Amt auch bezahlt. Das ist auch einer der wesentlichen Kritikpunkte bei Hartz IV: In diesem Sinne wird u.a. kritisiert, dass die Bedürftigen in schlechte Wohnungen gedrängt werden, die dann u.a. Heizkostenwerte bringen sollen, die eher neuen und gut isolierten Wohnungen entsprechen. Im Grunde ein Ding der Unmöglichkeit.
Der zweite Knackpunkt ist halt, dass Mietprobleme auf die sozial Bedürftigen abgewälzt werden, die dann aber existenziell bedroht sind. Ich meine, das soziokulturelle Existenzminimum ist nun einmal nicht ohne Grund ein Minimum. Wenn der Mieter jetzt auf einmal höhere Betriebskosten verlangt und das Amt nicht zahlen will, sind die Betroffenen regelrecht angeschmiert. Das sollte mit im Auge behalten bleiben, zumal – u.a. mit Blick auf die Stromausgaben sowie den entsprechenden Zahlungsmodalitäten (Stichwort: Nachzahlungen usw.) – schon heute Probleme existieren.
Vor sozialpolitischem Hintergrund ist also auch das “Abwälzen” dieser Problematik (auf die Betroffenen) nicht wirklich sinnvoll.
Sinnvoller würde ich es empfinden, wenn das Amt in Ergänzung zu den Wohnkosten u.a. die Kosten für Mietervereine zumindest teilweise mit übernimmt (ggf. wären die auch für Normalbürger steuerlich zu berücksichtigen, wobei ich im Steuerrecht nicht so fit bin, dass ich sagen kann, ob das heute nicht schon der Fall ist). Damit könnten sich die Betroffenen im schlimmsten Falle selbst zur Wehr setzen.
Arbo
OK – da aber da wären wir beim gleichen Problem, wenn die Miete direkt vom “Amt” gezahlt wird und es einen fixen Maximalsatz gibt. Daher schlage ich eher folgendes Modell vor: Mietkostenpauschale plus bzw. minus Regionalschlüssel direkt an den Hartz-IV-Empfänger auszahlen. Der kann sich dann auf dem Markt frei umschauen, ob er nun eine Bruchbude für 200 Euro nimmt (und dann Geld für optionale Dinge wie Kippen und Bier hat) oder doch lieber 400 Euro für eine bessere Wohnung ausgibt, dann aber kein Geld mehr für Kippen und Bier hat. Diese Entscheidungen sind schließlich Grundlage des Wirtschaftens. Ich könnte mir auch eine Gründerzeit-Villa mieten (da gibt es hier in GS sehr schöne), hätte dann aber kein Geld mehr für so ziemlich alle anderen optionalen Posten.
Klar, man kann aber nur Schrauben, wenn es Nachfrage gibt. Wenn die Mieten zu hoch sind, bleiben die Vermieter auf ihren Wohnungen sitzen. Es ist ja nicht so, dass es hierzulande einen Wohnungsmangel gäbe.
Nun, daher plädiere ich ja auch für eine regional abgestimmte Gesamtauszahlung i.H.V. rund 850 bis 950 Euro netto – also 550 Regelsatz + 300 bis 400 Euro Mietregelsatz. Das sollte ein vernünftiger Kompromiss sein. Das man mit einer Grundsicherung nun einmal schlecht Wohnungen finanzieren kann, die sich eher auf dem Wohnungsmarkt von Menschen mit Durchschnittseinkommen verorten lassen, sollte indes klar sein -> darum ja auch Grundsicherung.
Ich habe durchaus Sympathie für diesen Vorschlag. Problematisch dürften die “Regionalschlüssel” werden: Wer bestimmt die? Wer gewährleistet die Bedarfsgerechtigkeit?
Zugegebenermaßen handelt es sich dabei aber auch um Probleme, die wir heute schon haben.
Nein, es gibt auch “Schrauben”, die im Sinne von Preisdiskriminierung wirken. Auch der Aspekt der Immobilien-Spekulation sollte mit im Auge behalten bleiben. Das zumindest war (oder ist noch) ein Problem z.B. in Paris.
Zum Teil halt doch, was aber u.a. am “Amt” liegt. Es ist nicht so einfach eine hartz-gerechte Wohnung zu finden, noch dazu einen Vermieter, der Dir die Wohnung lange genug warm hält (um dann mit dem Einverständnis vom Amt die Wohnung zu mieten).
Wie gesagt, Deinem Modell kann ich durchaus viel abgewinnen. Allerdings darf die Orientierung an einer Grundsicherung jedoch nicht dazu führen, dass arme Menschen in schlechte Wohnungen abgedrängt werden. Und dann auch noch unter den oben von mir genannten Prämissen (billige kleine Wohnung mit Heizkosten, die nur durchschnittliche Wohnungen erreichen).
In der Beziehung gibt’s noch viel zu tun. Der Knackpunkt liegt aber auch hier in der Frage, was der Minestbedarf sein soll. Alle derzeitigen Lösungen stimmen mich persönlich nicht wirklich glücklich, da “Bedarfsgerechtigkeit” i.d.R. nach Kassenlage beurteilt wird, insofern also ein politisches Ding ist.
Wesentlich lieber wären mir halbwegs unabhängige Gremien, die das auf regionaler Ebene und Länder- und Bundesebene (für entsprechend übergeordnete Sachverhalte) beschließen und überprüfen mögen (nach Möglichkeit auch transparent und demokratisch zusammengesetzt).
Arbo
Da gäbe es doch Möglichkeiten en masse. Über Miethöhen gibt es sehr genaue Statstiken. Das Problem ist, dass der untere Bereich schon heute durch Hartz-IV massiv nach oben verzerrt ist. Es sollte aber kein Ding der Unmöglichkeit sein, diese Effekte herauszurechnen und z.B. den Median des untersten Mietdrittels als Wert zu nehmen.
Und an der lokalen Fixierung. Klar, in gehobenen Wohngegenden gibt es qua defintionem einen lokalen Wohnungsmangel. Das ist natürlich für die Betroffenen bedauerlich. Wenn ich aber meinen Job verliere und einen schlechter bezahlten annehme, muss ich womöglich auch den Stadtteil wechseln. Schön ist das nicht, aber wer sagt, dass das Leben schön sei?
Nun ja, in einem gewissen Maße ist das wohl unvermeidlich. Aber durch die Auszahlung des gesamten Geldes entsteht ja auch ein Markt mit einer echten Nachfrage. Wenn man dann (so wie ich) von einem Überangebot in toto ausgeht, fallen zumindest die überteuerten schlechten Wohnungen weg. Klar, wer z.B. im Monat 400 Euro für Schnapps und Zigaretten ausgibt, muss dann natürlich mit einer preiswerten ergo schlechten Wohnung Vorlieb nehmen. Aber das wäre dann eine freie Entscheidung und kein Zwang.
@ Spiegelfechter:
Bei dem, was ich beschrieb, hatte ich nicht unbedingt gehobene Wohngegenden im Hinterkopf, sondern im Grunde ganz normale Wohnviertel.
Der wesentliche Unterschied zwischen Dir – als Jobber – und einem Hartz-Bezieher ist der, dass Letzterer nicht so ohne Weiteres umziehen kann. Der muss immer noch um Erlaubnis fragen. Außerdem das Umziehen noch weitere Kosten nach sich ziehen, die beim Durchschnitts-Arbeitenden möglicherweise nicht so existenziell ins Gewicht fallen (bspw. Nahverkehr). Bitte unterschätz das nicht.
Mit dieser Annahme wäre ich vorsichtig. Denn meiner Beobachtung nach ist es u.U. eine Strategie, Wohnungen abzureißen (abzubauen) u.ä., um damit das Wohnungsangebot – im Grunde künstlich – zu verknappen und damit hohe oder höhere Preise zu rechtfertigen. Das machen selbst kommunale Unternehmen – leider (!) – so.
Ansonsten will ich nicht weiter rumkritteln, da wir in der Sache doch recht nahe beieinander liegen. So jedenfalls mein Eindruck. Daher Zustimmung zum Rest Deines Beitrags.
Arbo
@ Spiegelfechter
@ Arbo
Zur Anerkennung der Miethöhe hat das Bundessozialgericht 2006 und 2010 geurteilt, daß die Kommunen Richtlinien entwickeln sollten, und daß der örtliche Mietspiegel – so einer existiert – anzuwenden ist, und nicht die bundesweit einheitlichen unaktuellen und vielerorts zu niedrigen Wohngeldtabellen. Einen festgelegten Rahmen gibts also bereits.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,447066,00.html
http://www.welt.de/wirtschaft/article7869971/Fuer-Hartz-IV-Miete-ist-Mietspiegel-ausschlaggebend.html
Grüße
Wieso müssen wir über Hungerlöhne diskutieren, nach 60 Jahren wirtschaftlichen Aufstiegs und technischen Revolutionen, die inzwischen im Jahrestakt kommen?
In Frankfurt hast du schon arge Mühe, für 600 warm eine Wohnung zu kriegen, eher ein Zimmerchen in WG, wenn du guten Draht hast.
Deswegen ist hier der Satz für IT-Berater auch 500-700 – am Tag.
Den IT-Beratern in Frankfurt muss es materiell extrem gut gehen?
also je nach it-berater sind diese tagessätze aber ein absolutes schnäppchen. so mal locker das doppelte halte ich für realistischer + spesen versteht sich. und das ist auch nciht regional abhängig.
1000-1400€ pro Tag, plus Spesen?!? Ich muss mich sofort als IT-Berater verdingen :)
Ich verlange derzeit (als “echter” IT-Berater mit >30 Jahren IT Erfahrung) (je nach Größe und finanzieller Leistungsfähigkeit bzw. zu erwartendem Profit des Kunden) zwischen 240€ und 480€ pro Stunde +Spesen von meinen Kunden – bei max. 6 Stunden / Tag.
In D ist allerdings fast niemand mehr bereit bzw. in der Lage, diesen Satz auch zu zahlen – daher profitieren seit einigen Jahren hauptsächllich meine Kunden im Ausland von meinem Wissen (und vernichten dann unter Umständen mit Hilfe genau dieses Wissenes Arbeitsplätze in D).
gerade nochmal nachgeguckt: hatten nen consultant öfters hier: 180€/stunde, 200€ spesen/tag pauschal ab 2. tag (übernachtung etc.), 3,50€/je kilometer anfahrtsweg. und der war noch nichtmal von SAP ;)
Jetzt fängst Du auch schon mit der Argumentation des Lohnabstandsgebotes an – die menschliche Würde kann und darf nicht danach bewertet werden!
Die “nicht mehr bezahlbaren” Sozialkosten der Gesellschaft sind absichtlich herbeigeführt. Lohn- und Gehaltsdumping, die Beitragsbemessungsgrenzen für Einkommen usw..
Auch bei Dir scheint der stete Tropfen den Stein gehöhlt zu haben.
Die grundlegende Frage ist doch ob wir eine auf allen Ebenen konkurrierende Gesellschaft oder aber eine kooperierende wollen. Aggression und strukturelle Gewalt oder friedliche Koexistenz.
Sehr schön! Jetzt muss nur noch die Bedürftigkeitsprüfung eliminiert werden und schon sind wir alle mündige und freie Bürger.
Also nach alldem was ich so in meinem Umfeld (Freunde, Nachbarn, Kunden etc., darunter ca. 70 Leute, die Hartz IV Bezieher sind bzw. sich durch unterschiedlichste Umstände mit dem Thema befassen) gehört habe, ist es nicht unbedingt “viel Geld” was denen fehlt – aber es fehlen eben regelmäßig je nach Fall 100 – 300€ pro Monat nur um die notwendigsten Ausgaben zu tätigen.
Der eine klaut, der nächste sammelt Flaschen oder betrügt seinen Vermieter um die Miete, junge Frauen gehen anschaffen, andere arbeiten schwarz zu Hungerlöhnen, betrügen im Internet (oder versuchen es zumindest), müssen regelrecht betteln gehen, oder können mit etwas Glück regelmäßig bei Eltern oder anderen Verwandten schnorren. Wieder andere brechen wegen der dauernden Existenzangst zusammen und landen schlimmstenfalls in der Psychiatrie oder erleiden andere Erkrankungen.
Ich habe bisher von keinem einzigen Hartz-IV Empfänger gehört, der tatsächlich mit dem zugeteilten Geld auskommt! Die Berechnungen der Regierung sind absurd niedrig und damit in einem Sozialstaat menschenunwürdig – wie ja auch BA Vize Alt völlig zu Recht am 29.04.2011 feststellt: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,759797,00.html
Die vorgeschlagenen 1000 Euro inkl. Miete für Singles würde ich als durchaus angemessen ansehen – die Gesellschaft müsste sich jedenfalls schlagartig mit einem ganzen Haufen an Problemen (Kleinkriminalität, Schwarzarbeit, …) weniger herumschlagen.
Die Regierungen seit Schröder haben das Grundgesetz ganz offensichtlich (und vermutlich in voller Kenntnis dieses Sachverhalts) mit Füßen getreten, der Staat sollte daher grundsätzlich zumindest den langzeitig mißhandelten HartzIV-Empfängern zu entsprechendem Schadenersatz (oder zumindest zu einer entsprechenden Nachzahlung) verpflichtet sein.
Beim ersten überfliegen dieses umfänglichen Textes, zu mehr reicht gerade meine freie Zeit nicht, scheint mir: das ist zwar eine fleißige Arbeit, aber zielgerichtet auf das gewünschte Ergebnis hingetrimmt. Insofern also keinen Deut besser als das, was die Politzis veranstalten, wenn sie die ALG II-Sätze berechnen (lassen).
Die einzelnen Positionen aufzudröseln ist an sich müßig, weil es da oft um Glaubensfragen geht. Dennoch: 256€ für Nahrungs- und Genussmittel plus 77€ für Hygiene sind weit über dem, was sich hier und in anderen Foren aus der Auswertung langjährig penibel geführter Haushaltsbücher ergab. Deine Zahlen kommen eher bei 2-Personen-Haushalten ungefähr hin. Kein normaler Mensch kauft eine Druckerpatrone für 17€ sondern den billigen Nachbau für 3€. Alle zwei Monate in den Zoo zu gehen soll zum Grundbedarf gehören? Strom 50€ bei 2000kW/h/a? Gibt es fast überall schon für 40€ (ohne Sonderdinge wie Vorauszahlung, Neukundenprämie etc), Verivox ist dein Freund.
Um nur ein paar zu nennen. Aber, wie gesagt, es ist an sich müßig, das im Detail durchzugehen. Denn die Zahlen sollten dein gewünschtes Ergebnis erreichen, und das haben sie, von daher: mission accomplished :)
Das kommt für meine Freundin und mich sogar ziemlich genau hin. Naja wir rauchen allerdings auch nicht und Alkohol darf ich nur ganz wenig kaufen.
Sehr nett,
welche Lizenzen tragen nun die Daten dieser Grafiken, ist es gestattet ein googledoc zuerstellen und mittels weiteren Diensten zubearbeiten / benutzen ?
//* Edit natürlich trauriger Weise erstmal die ersten Zeilen nicht beachtet.
Man sollte nicht zu kompliziert denken
Kein Freund von google im allgemeinen, dennoch bietet diese recht simple Visualisierung der vielen öffentlichen Daten eine einfache Möglichkeit der wirksamen Verbreitung.
Fehlt halt der so oft gestern in der Sauriarunde angesprochene Plan.
Schon spannend zusehen wie sie sich diese ethikk vorgestellt haben, schade dass der Aufschrei noch so gering ist, was dort doch bestimmt mit Steuergeldern gefördert – pure Propaganda – im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehn lief.
Trotz der durchstrukturierten Form des ganzen Spektakels konnte man doch, dass ein oder andere mal eine eindeutige Bleiche / Unbehagen der Protagonisten spüren.
Die Statements der guten Seite der Macht waren alle akzeptabel, diese Gruppe einigt eine Gesprächsbereitschaft, welche der Showmaster, dank gute gewählten Kommentaren ala ” Wir kommen drauf zurück!” vermissen lässt, wenn er dies auf den Vertreter der jungen Generation sagt, denn dort liegt der Hund begraben.
Der ein oder andere Versprecher ist aber schon filmreif für ein Video.
bla bla bla wie kam ich auf den Vergleich
die gestern Angesprochene 500 seitige WWF – Studie
http://www.wwf.de/themen/klima-energie/modell-deutschland-klimaschutz-2050/modell-deutschland-klimaschutz-2050-zentrale-ergebnisse/
Bietet auch viele Zahlen / Ansätze die für einen Plan einen kleinen strukturierten Ansatz leisten könnte.
Die Wirtschaft sagte es so simple.
Für uns ist Storm ein Rohstoff. Für alle Menschen sollte Storm als Rohstoff gelten, der ihm unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird, dieses Ziel muss man sich halt setzen und verfolgen. Die vielen Wege nach Rom sind alle bekannt nur die breite Öffentlichkeit hat diesen wichtigen Schritt noch nicht erkannt.
Aha.
An vielen Stellen schlicht und ergreifend eine überzogene Berechnung. Die Lebensdauer von Geräten und anderen Haushaltsgegenständen erscheint mir doch als sehr niedrig. Außerdem gehören bestimmte Posten mMn einfach nicht in den Grundbedarf – ich weiß, soziokulturelle Teilhabe und so – aber trotzdem.
Aber das Ganze auseinander zu dröseln spar ich mir dann doch.
Da aktuell Hersteller von elektronischen Haushaltsgeräten viel Zeit investieren um zu erforschen wie die Geräte gerade so den Garantiezeitraum überleben finde ich die Lebensdauer eigentlich ganz ok ;-)
Zudem kannst du als Hartz4 Empfänger eben oft auch nur minderwertige Ware kaufen und eben nicht den Wasserkocher für 80 Euro von Siemens oder Braun der dann mal eben 15 Jahre hält.
Warum so kompliziert? Um den Wahnsinn der Hartz IV Regelsätze mal zu verdeutlichen folgende kleine Rechnung:
Die Inflationsraten und die unterbliebenen Hartz IV Regelsatzerhöhungen 2006 bis 2011: Eine sehr einfache Rechnung!
Der Regelsatz müsste unter Berücksichtigung der Inflationsraten auf 382,02 in 2011 angehoben werden. Alleine schon diese einfache Rechnung, zeigt, dass wir es mit einer Lügen- und Täuschungsregierung zu tun haben, und nichts anderem!
Bei den Berechnungen der Abgeordnetendiäten und Regierungsgehälter wird die Inflationsrate NIE “vergessen.”
1.1.2006 351,60 Euro 1,9%
1.1.2007 357,88 Euro 1,8%
1.1.2008 366,11 Euro 2,3%
1.1.2009 376,37 Euro 2,8%
1.1.2010 377,20 Euro 0,2%
1.1.2011 382,02 Euro 1,3%
Das hat mich auch schon immer irritiert.
Jetzt mal abgesehen davon, ob man persönlich die Hartz IV Sätze nun zu niedrig, zu hoch oder angemessen findet. Wenn man Hartz IV als Existenzminimum definiert und die Inflation als Steigerung der Lebenskosten(soll das ja wohl eigentlich sein wenn ich das richtig verstehe), dann muss daraus ja zwingend folgen, dass die Hartz IV Regelsätze genau um die Inflation steigen müssten. Bei einer Deflation natürlich sinken. Anders macht die Idee der Existenzsicherung in meinen Augen keinen Sinn.
Das ist ja gerade der Knackpunkt bei den “neuen” Regelsätzen. Da müssen die Betroffenen ein Jahr extra warten, bis sie die Inflation draufberechnet bekommen – die mindestens drei Prozent, die am 01.01.2012 gezahlt werden sollen, hätten den Menschen also schon heute zugestanden.
Die Erwerbseinkommen haben auch keinen Inflationsausgleich (ebensowenig die Renten). Es ist nicht ersichtlich, warum diesbezüglich die ALG II-Empfänger besser gestellt werden sollen als diejenigen, die den ganzen Umverteilungszirkus finanzieren.
Das sollte eigentlich über Tarifverträge abgegolten werden. Produktivität, Inflation und Löhne … darüber lässt sich in jedem ökonomischen Grundlehrbuch etwas finden.
Ich kenne keinen deutschen Tarifvertrag, der einen Inflationsausgleich vorsieht. Du?
Nach ökonomischer Lehre sollten die Löhne ungefähr in der Summe Inflation + Produktivitätszuwachs steigen. Das wären momentan rund 4% pro Jahr. Wir wissen, dass dies hierzulande nicht so ist – in anderen Ländern erreicht man dieses Ideal mit kleinen Abstrichen. Das alles ist vorwiegend ein deutsches Problem.
Zwei kleine Stichworte für’s 1×1 der Ökonomik: Reallohn und Lohn-Preis-Spirale. Wie gesagt, ist Grundwissen und lässt sich u.a. sogar bei Wikipedia nachlesen.
(O.K., der Herr Berger war schneller … )
Das ist mir doch alles längst bekannt, dennoch danke fürs Oberlehrern. Es hat nur nichts mit meinem Einwand oben zu tun.
Noch mal: die Erwerbseinkommen haben auch keinen Inflationsausgleich (ebensowenig die Renten). Es ist nicht ersichtlich, warum diesbezüglich die ALG II-Empfänger besser gestellt werden sollen als diejenigen, die den ganzen Umverteilungszirkus finanzieren.
Kommt zu diesem Punkt von euch noch was auf die gegebenen Realitäten kontextbezogenes oder bleibt es bei allgemeinen konjunktivistischen Meinungsäußerungen, was sein sollte?
Noch mal: Erwerbseinkommen (und damit auch Renten) haben einen impliziten Inflationsausgleich. Wenn dieser Ausgleich nicht stattfindet, ist das ein systemisches Problem, das behoben werden muss.
Das sieht das BVerfG anders. ALG II-Empfänger haben nun einmal keine Verhandlungsmacht und daher muss der Inflationsausgleich gesetzlich garantiert werden.
Oh je, implizit… Er findet aber nicht statt, wie du weißt, und das Problem wird auch nicht behoben, wie dir ebenfalls bekannt ist. Könntest du mal vom wishful thinking auf die Realitäten wechseln?
Als ob Arbeitnehmer eine relevante Verhandlungsmacht haben, das trifft allenfalls auf ein paar wenige Gruppen zu.
Ich halte es für falsch, ALG II-Beziehern einen expliziten Inflationsausgleich zu gewähren, so lange es für Arbeitnehmer den nicht gibt. Dass es den geben sollte, steht doch völlig außer Frage.
Jein. Wir schreiben ja nicht umsonst, dass der Reallohn inflationsbereinigt stagniert. Der reine Inflationsausgleich findet also schon statt. Nur der gewünschte Ausgleich der Produktivitätssteigerung findet nicht statt.
Sicher und das ist ein Problem.
Wie gesagt: Da das BVerfG das Existenzminimum an Haushaltskosten koppelt, muss die Zahlung natürlich auch an die Haushaltskosten gekoppelt werden. Das gilt freilich auch bei Deflation!
Ich bitte, diese Aussage festzuhalten, wenn wir wieder einmal über die heilige Kuh “Tarifautonomie” diskutieren!
@Serious Sam
“Umverteilungszirkus” und “besser gestellt” böten im Übrigen reichlich Angriffsfläche … ich lasse es, da es ja schon am grundsätzlichen Verständnis mangelt.
Nimm Dir einen Augenblick Zeit, die Sache mal aus nem anderen Blickwinkel zu betrachten, als den manipulierten Mainstream-Blickwinkel.
HartzIV ist das ExistenzMINIMUM. Da gibts kein verhandeln und kein drunter. Es ist das MINIMUM (oder solls zumindest sein) und nicht so etwas wie eine Einkommensklasse!
Wenn also heute das Existenzminimum 100 beträgt, die Inflation im nächsten Jahr 3% beträgt, dann ist das Existenzminimum nächstes Jahr 103. Und das ist zu gewähren!
Sonst liegt man unter dem Minimum, und sollte es Beihilfe zum langsamen Hungertod nennen.
Und dann noch was: Das zu gewährende Existenzminimum ist unser aller Sicherheitsnetz nach unten hin. Niemand weiß, ob er da mal hinein fällt.
Musst Du erst selbst in die Lage geraten, um das endlich zu begreifen?
Das ist keine Argumentation, sondern Dummheit.
Dem Rentner sagen wir: die Arbeitenden und die Hartz IV-Leute bekommen auch keinen Inflationsausgleich.
Dem Arbeitenden sagen wir: die Rentner und die Hartz IV-Leute bekommen auch keinen Inflationsausgleich.
Und dann bekommt ihn keiner. Nennt sich dann Abwärtsspirale.
Da der alte Regelsatz verfassungswidrig war, muss er dementsprechend auch nicht fortgeführt oder angehoben werden.
Hartz-IV + 5€ …welch ein erbärmlicher Ausbund an Gönnerhaftigkeit der gegenwärtigen Politik. Ich bin jedesmal auf’s Neue entsetzt, wenn ich irgendwelche Tabellen sehe, in die ein menschliches Dasein gepresst wird.
Wo bleibt eigentlich die Bedarfsermittlung „Was der Mensch maximal braucht“ – einer weiter fortschreitenden Ausbeutung und Zerstörung von Mitmenschen und Natur Einhalt gebietend? Den hier jetzt aufschlagenden “3 Zigarettenexperten” sei empfohlen sich darüber ein paar Gedanken zu machen, statt anmaßende und schwachsinnige Kochrezepte zu verbreiten.
Ein ausdrückliches Danke Schön an den Autor Lutz Hausstein – die Intention Deiner Tabellen ist mir schon klar. Allein es fröstelt mich schon lange im teutschen Lande, das Wort »W ü r d e« kann man aus dem hiesigen Sprachschatz streichen.
Anstatt über einzelne Positionen aus den Tabellen für eine “rationelle Tierhaltung” zu diskutieren, würde ich mich als Deutscher auf eine Befreiung dieser Geissel Hartz-IV konzentrieren und die beiden obenstehenden Punkte anvisieren.
Nein, das ist politisch nicht gewollt, weil es eine Systemfrage ist. Was würde eine rationale Betrachtung der H4-Sätze denn bringen? Richtig, wir würden merken, dass die Sätze zu niedrig sind und die Sanktionen unmenschlich, d.h. aber der Staat müsste mehr Geld reinpumpen und die H4-Berzieher hätte ein menschlicheres Leben. Es ist aber gewollt, dass H4 ein schlechtes Image hat und die Sätze niedrig sind, denn nur so, kann man den Billiglohnsektor weiter ausbauen und die Löhne niedrig halten. Wofür? Für die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Hier wurde eine Fotoprojekt zum Thema gestartet:
http://www.fotogemeinschaft.de/blog/2011/04/29/was-der-mensch-braucht-aber-nicht-hat-idee-fur-ein-fotoprojekt
700€ ohne dafür arbeiten gehen zu müssen? Dann würde ich auch lieber arbeitslos werden als für das gleiche Geld 40h pro Woche schuften zu müssen….
Damit wären wir beim “bedingungslosen Grundeinkommen”, auch ein interessantes Thema. Vielleicht ein anderes Mal.
Nein. Hartz IV soll ja ein bedingtes Grundeinkommen sein. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das jeder bezieht, lässt die “Hartzer” im Endeffekt genau so schlecht dastehen und bringt unzählige volkswirtschaftliche Probleme mit sich. Aber das hatten wir hier ja schon häufiger.
Mal abgesehen davon, das es ein “bedingungsloses” Grundeinkommen m.E. gar nicht wirklich gibt und so gut wie alle Modelle des bedingungslosen Grundeinkommens an Bedingungen geknüpft sind (z.B. Bürgerarbeit o.ä.), gehen die Forderung nach einer Lockerung der Sanktionen der Hartz-Gesetze natürlich tendenziell in diese Richtung.
Und das ist gut so, weil die Löhne im Niedriglohnbereich dann automatisch steigen müssen, wobei wir wieder beim Lohnabstandsgebot wären.
Damit unterstellst Du, dass all die Arbeitslosen nicht arbeiten und all die Aufstocker gar nicht mehr Lohn bekommen wollen.
Dann hast Du sicher auch nichts dagegen, wenn ich morgen alle 8,35 Mio Menschen zu Dir schicke, die gern (mehr) arbeiten würden. (Diese Zahl ergibt sich, wenn man aus den 8,6 Mio. Mehr-Arbeit-Suchenden die 2-3 Prozent Nicht-arbeiten-Wollenden herausrechnet.) Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei!
Auf der einen Seite werden immer mehr Menschen davon ausgegrenzt, sich mit eigener Hände Arbeit ein akzeptables Leben zu erwirtschaften und anschließend wird auf sie eingeprügelt. “Wenn Du was haben willst, dann such dir gefälligst ´ne Arbeit!” Ich bin “stolz auf Menschen, die nicht einmal solche einfachen kausalen Zusammenhänge hinterfragen und verstehen können!
Woher kommen die Zahlen, 2-3 Prozent nicht arbeiten wollender und 8,6 Millionen mehr Arbeit suchender? Du weißt doch: Quellenangaben sind angezeigt, nicht der Verweis auf google oder so :)
Und Du weißt (noch) nicht: Ich habe mir vorgenommen, Dich (in unser beider Interesse!) größtmöglichst zu ignorieren. Und möchtest Du wissen, warum ich dies mache?
Vor nur wenigen Tagen haben wir genau dieses Thema miteinander diskutiert. Ich habe Dir mehrere Quellen dazu benannt. Und nun stellst Du Dich wieder hin und fragst ganz “unschuldig”: Quellen?
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/5741/hartz-iv-war-da-nicht-mal-was#comment-112676 und ff.
Meine Zeit ist zu kostbar, mich von Dir in eine Endlosschleife verwickeln zu lassen. Denn Du möchtest nicht wirklich ernsthaft mit Argumenten diskutieren. Du möchtest nur stören, hinauszögern und behindern.
Deshalb ist es noch die freundliche Variante, Dich nur zu ignorieren.
Mein Gott, es gibt doch noch so etwas wie Gerechtigkeit. Ich hatte nämlich schon langsam an mir selbst zu zweifeln begonnen.
Endlosschleife: mein Tag ist jedenfalls gerettet…
Ah, Publikumsschelte, ich habe darauf gewartet. Du bist halt zuverlässig. Du solltest froh sein über meine konstruktive Kritik statt zu heulen, weil dir jemand Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.
Was genau ist dein Problem damit, die Quellen direkt im Artikel oder Kommentar zu verlinken, was hindert dich daran? Dann kämen solche Fragen gar nicht erst auf, davon ab, dass das eh zu einer seriösen Arbeit gehört, der Umkehrschluß ist zulässig.
Meinst du etwa, andere haben so viel Zeit wie du, sich um dieses Thema zu kümmern, so viel Interesse daran, die Links zu verschlagworten, damit sie sofort wiederauffindbar sind, so viel Nerv, sich durch zig deeplinks zu kämpfen bis sie eine Detailinfo finden, die du verwendest? Die mag es ja vereinzelt geben, aber das ist doch eher nicht deine Zielgruppe, oder?
Ich meine, du willst doch Leute mit deinen Zahlen und Quellen überzeugen, die (noch) nicht deine Sicht der Dinge teilen? Dann mach’ es wie ein guter Kommunikator: also diesen Diskussionspartnern einfach, die Fakten stets einfach zui finden. Ansonsten wirst du immer und immer wieder dieselben Fragen bekommen, völlig zu Recht. Oder aber dich damit begnügen müssen, allein mit zustimmenden Kommentaren aus der Ecke leben zu müssen, die eh ganz deiner linken Meinung ist. Was soll das bringen?
Wie auch immer, ignoriere mich ruhig, das haben schon andere hier versprochen und nicht gehalten. Ich mache das ja anders, wenn mir jemand auf den Zeiger geht. Ich schwätze nicht darüber sondern ignoriere ihn einfach, auch hier gilt: jeder wie er kann.
Ach ja, die 2-3 Prozent stehen wo genau?
Auch Mutti steuert hierzu ihren Senf bei
Die Antwort von Lutz gefällt mir ausgesprochen gut
und schon isser wieder da und meint er sondert konstruktive Kritik ab…TsTsTs
dafür das du keine Zeit hast, biste aber seeehr überpräsent hier
du willst nicht überzeugt werden, sondern nerven
Für 2009:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/06/PD10__226__132,templateId=renderPrint.psml
Ja, genau. Was spricht dagegen, gleich zu schreiben
… Diese Zahl ergibt sich, wenn man aus den 8,6 Mio. Mehr-Arbeit-Suchenden die 2-3 Prozent Nicht-arbeiten-Wollenden (Quelle?) herausrechnet.
Das ist eine völlig ineffiziente, mühsame Diskussionsführung, die immer wieder in Metadiskussionen (wie hier im Subthread) führt. Professionell ist was anderes.
Ganz vielen Dank für diese Analyse.
@ Thorben
Möglicherweise würde Dir bald “die Decke auf den Kopf fallen” , vielleicht würde Dir eine
Telizeitbeschäftigung genügen, denn intrinsische Motive sind nicht zu vernachlässigen.
Und erst der Lebenssinn und die W####.
Was ein Scheiß.
Ca. 8,- für “Brötchen” im Monat. Damit hat sich diese Aufstellung bereits erledigt.
Grapefruit – 49 Cent. Ha! Wann kriegt man die mal für so wenig Geld?
Geflügel — 5 Euro im Kilo? Man gehe zum, laut Sarrazin, total unproduktiven muslimischen Lebensmittelladen und zahle 3,-.
Speise-Eis? Ja hallo, wo sind wir denn? Dann gibt es halt kein Eis, weil man kein Geld hat.
Margarine? — Das ist ja wohl ein Witz, was die Menge angeht.
Kurzum: Diese Zahlen sind hanebüchen, tragen nichts zur Debatte bei, sind einfach nur überflüssig.
(Und nein, ich bin auch der Ansicht, dass Hartz-IV-Empfänger mehr Geld bekommen sollten, aber so? Lachhaft.)
Zum Lohnabstandsgebot:
Ist eigentlich schon aufgefallen, dass die Erzählung vom Lohnabstandsgebot nur dann Sinn macht, wenn sich die Arbeitsuchenden tatsächlich frei entscheiden könnten, ob sie arbeitet oder lieber Lohnersatzleistungen beziehen?
Wir haben in Deutschland einen institutionell konsequent eingerichteten Arbeitszwang bei Erwerbsfähigkeit. Einfach mal ein wenig in SGB II und III blättern. Insofern braucht niemand über das Lohnabstandsgebot zu philosophieren.
Ferner impliziert die Erzählung vom Lohnabstandsgebot eine prinzipiell staatsleistungsfixierte und arbeitsunlustige Haltung der Hilfeempfänger, denen unterstellt wird, dass sie „rational“ kalkulieren, ob es sich finanziell lohnt zu arbeiten.
Na klar – die Sanktionen müssen natürlich auch wegfallen. Das ist ja mein Ceterum censeo: Mindestlohn + Wegfall der Sanktionen + Steuerreform + Moderate Erhöhung der Hartz-IV-Sätze = Bessere Zukunft für Alle!
Wegfall der Sanktionen + Erhöhung der ALG II-Sätze = fast schon BGE, oder nicht? Und Steuerreformen hatten wir schon jede Menge, die führten alllerdings nie zu einer besseren Zukunft für alle. Was also schwebt dir da konkret vor? Beim Mindestlohn sind wir uns eh weitgehend einig.
Nein, da ein BGE auch Dir, mir und Herrn Ackermann zustehen würde.
Eine Anhebung des Eingangssteuersatz vom momentan 8.000 auf rund den Satz, den man bei einem Mindesteinkommen und Vollzeittätigkeit im Jahr bekommt (also rund 15.000 Euro).
Danach kann es m.E. ruhig abstuften Flat-Tax-Sätze geben. Z.B. (jetzt mal aus der hohlen Hand ;-)):
- 20% für Einkommen zwischen 15.000 und 30.000
- 30% für Einkommen zwischen 30.000 und 60.000
- 40% für Einkommen zwischen 60.000 und 120.000
- 50% für Einkommen zwischen 120.000 und 240.000
- 60% für über Einkommen 240.000
Wobei die Stufen natürlich für Jeden gelten. Wer also 250.000 Euro im Jahr verdient, zahlt dann auf die ersten 15.000 auch nichts, auf weitere 15.000 20%, auf 30.000 30% usw. usf.
Wichtig(!!!) ist jedoch, dass alle Einkommen gleich besteuert werden – egal, ob sie aus Arbeit, Finanzanlagen, Beteiligungen, Mieten etc. pp. kommen.
Außerdem sollten die verschiedenen Steuerklassen komplett abgeschafft und die Möglichkeiten der Steuerminimierung massiv eingeschränkt werden.
Wenigstens etwas ;-)
So ähnlich ist auch meine Vorstellung. Wobei der Soli bereits in diesen Sätzen beinhaltet sein muss. Ach ja, ich gehe davon aus, der Freibetrag von 15.000 gilt für jedes Familienmitglied im Haushalt, bzw wird Unterhaltszahlern zur Hälfte pro Kind gewährt.
So eine Reform, dazu noch die Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und sozial umbauen, dann wären wir in der Tat viel weiter.
Nur: das werden du und ich in desem Leben nicht mehr erleben.
Nein, diese Stufen würden für jeden Steuerzahler gelten – eine “gemeinsame Veranlagung” sollte es dann nicht mehr geben. Warum auch? Der Staat kann ja gerne Familienpolitik betreiben, aber nicht über die Einkommenssteuer.
Über Freibeträge bei der Einkommenssteuer geht das am effizientesten. Wenn das Geld erst mal durchs System geschleust wird bricht immer Chaos aus, die Bürokratie wird noch weiter aufgebläht, es bleibt zu viel unterwegs kleben, kommt zu wenig bei den Familien an. Man braucht sich nur exemplarisch das Theater um die Bildungsgutscheine ansehen, auch wenn die nicht primär für Arbeitnehmerkinder gedacht sind.
(Auch) Deshalb bin ich für einen einheitlichen Freibetrag pro Bürger. Nicht pro Steuerzahler.
Effizient ja, gerecht nein. Von Freibeiträgen profitieren nur die, die auch “eine echte” Einkommenssteuer zahlen. Bei dem oben angeschnittenen Modell zahlt ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, aber keine Einkommenssteuer. Warum sollte er für seinen Nachwuchs dann keine geldwerte Unterstützung bekommen?
Ich könnte mir z.B. ein Kindergeld von rund 300 Euro vorstellen, das aber nicht(!) steuerfrei ist! Der Hartzer bekäme also im Endeffekt 300 p.M., der Mindestlöhner 240 (- 20% Steuern) p.M. und der Großverdiener 120 Euro (-60% Steuern) pro Monat. Das fände ich gerecht und es gibt vor allem in den unteren Einkommensbereichen keine Verschiebungen, nach denen kinderreiche Familien keinen Arbeitsanreiz mehr hätten.
Also, den Begriff “Hartzer” find ich politisch nicht gerade korrekt.
Wie wär’s mit: Hartz-Bezüger und -Bezügerinnen
Oder noch besser: Hartz-Beziehende
Da muss ich Serious Sam zustimmen. Was stellst du dir unter der Steuerreform vor? Irgendwie muss man erhöhten ALGII-Sätze ja bezahlen :/
Das habe ich ja nun oben geschrieben. So hoch sollten die zusätzlichen “Kosten” ohnehin nicht sein:
1. Da ALG-II Empfänger idT fast ihr gesamtes Geld für den Konsum ausgeben, kommt ein sehr großer Teil über Verbrauchssteuern und v.a. (das wird immer vergessen) über die Steuern, die die Wirtschaftssubjekte zu zahlen haben, bei denen die Güter gekauft oder konsumiert werden, wieder rein.
2. Durch den Mindestlohn sinken die Kosten des Staates. Eine aktuelle Studie von Prognos spricht von 7 Mrd. Euro pro Jahr – ich könnte mir vorstellen, dass es auch wesentlich mehr sein könnte.
3. Da die Löhne im Niedriglohnbereich ja steigen würden (durch den Wegfall der Sanktionen und den Mindestohn) würde der Staat die Hartz-IV-Aufstockung sparen.
Womit wir wieder bei den Kosten für Tabakwaren sind, denn das Gros der Ausgaben fließt direkt wieder der Staatskasse zu.
Ich halte es eh für falsch Gesundheitspolitik mittels finanziellem Druck (Steuern) zu betreiben statt auf Aufklärung zu setzen bzw. sollte es nur in dem dafür zuständigen Ressort mit z.B. höheren Gebühren und Präventionen betrieben werden.
Das genau nicht. Die Verbrauchsteuern drückt der Staat den Hilfeempfängern ja vorher in die Hand.
Absolut richtig. Diese Studie besagt, dass je höher der Mindestlohn ist, desto höher sind die Abgaben, die der Staat davon kassiert. Das ist eine glänzende Erkenntnis, wegen der die Prognos-Leute bestimmt stundenlang brüllend über dem Schreibtisch gehangen haben.
Und zu übernehmen hätten sie die Unternehmen mit Niedriglöhnern. Eben das ist das Problem. Einer zahlt es, die Frage ist, was volkswirtschaftlich am effektivsten ist. Es kann sinnvoller sein, dass die Allgemeinheit die Existenz Erwerbstätiger bezuschusst, damit deren Tätigkeit existiert.
Das hatten wir beim letzten Thema dazu auch schon festgestellt, ich halte solche Tabellen auch für nicht sinnvoll – welche Mahlzeiten sollen denn mal draus werden, wieviel Kalorien kommen täglich dabei rum? Klar, jede Position für sich scheint überflogen erstmal sinnvoll, was in der Tabelle in ihrer Gesamtheit steckt ist aber überhaupt nicht ersichtlich.
Ich wäre auch bereit, selbst mal einen Monat Buch zu führen was wann gekocht wurde, ernährungstechnisch bietet und wieviel gelöhnt wurde – denn diese ominösen 250 Euro kriege ich, wie auch schon letztes Mal erwähnt, niemals in einem Monat voll..
Unabhängig davon, wie voll oder leer der Futterkorb sein sollte bin ich in der Sache eher beim Spiegelfechter, der Hartz-Satz sollte einer Erhebung der Löhne folgen. In diversen Branchen gibt es regional schon jetzt kaum noch monetäre Gründe, arbeiten zu gehen, und auch wenn Arbeit nicht “nur fürs Geld” gemacht wird, wird sie’s dann irgendwie.. doch. Und für 200 Euro netto mehr im Monat Vollzeit arbeiten würde ich mir, wäre ich in der Situation, schon schwer überlegen.. da ist im Jahr doch kaum ein Familienurlaub drin.
Wenn es nur um Kalorien geht, dann reicht auch täglich eine Schüssel Reis;).
Deine Betroffenheit ist beeindruckend…
*grins*
Eine Berechnung nach EVS ist nur fair, wenn es einen Mindestlohn gibt – denn sonst kann man sehen, wie der sparsamste noch überlebende Bettler lebt und irgendwann das als Grundlage benutzen. Und diesem Mindestlohn hat ein realistischer Warenkorb zu Grunde zu liegen. Nur weil jemand unter 1000 Euro netto Einkommen hat und damit überlebt, heißt das noch lange nicht, dass er damit alles abdecken kann, was er abdecken müsste (inkl. Altersvorsorge usw.). Ich bin am Anfang meines Arbeitslebens mit 756 Euro netto nach Hause gegangen und wäre damit in die berechneten 15% gefallen. Bei 350 Euro Miete. Das ist genauso wenig auskömmlich wie der aktuelle ALG2-Satz, und es wird nicht auskömmlicher, weil es ein Einkommen aus Arbeit statt aus Stütze ist. Irgendwo in der Kette müssen die tatsächlichen Kosten eine Rolle spielen, sonst lässt sich das ganze beliebig nach unten schrauben und wird nur ein Wettbewerb darum, wer am besten mit den paar Kröten irgendwie hinkommt. Ein von tatsächlichen Preisen abgekoppeltes System wird immer ein willkürliches Konstrukt bleiben.
Mal kurz zur Einordnung der deutschen Absicherung (Regelsatz + Miete + KV/PV) und was die hier ausgerechnete Erhöhung bedeuten würde. Von der OECD im letzten Jahr gab es folgende Übersicht: Wie generös ist Hartz IV im internationalen Vergleich – http://www.oecd.org/document/27/0,3746,de_34968570_34968795_39760219_1_1_1_1,00.html
Die OECD verglich die Absicherung insb. von Durchschnittsverdienern als Anteil des letzten Nettoeinkommens. (Wohlgemerkt besteht die OECD vornehmlich aus Hochsteuer- und Wohlfahrtsstaaten. Im bzw. unter dem Schnitt zu liegen ist nicht per se negativ. Aber sei’s drum.) Bei Singles lagen wir im OECD-Durchschnitt, bei Alleinerziehenden und Paaren leicht über Durchschnitt. Ingesamt laufen uns zunächst nur Dänemark und Niederlande völlig davon – die Absicherung ist exorbitant – einhergehend aber mit (noch) schärferem Regime wie etwa grundsätzlichen Arbeitspflichten. Bei Singles liegen wir mit einer Absicherung von 36% des letzten Netto-Einkommens (bei Niedrigverdienst) bzw. 48% (Durchschnittsverdienst) = OECD-Durchschnitt. Bei einer Erhöhung des Regelsatzes auf 697 Euro kämen wir dann insgesamt auf ca. 51% bzw. 68% des letzten Einkommens – das würde uns unter die Top 5 bringen. Neben DEN und NL wären nur Belgien, Österreich und Irland (2008) knapp vor uns.
Was die deutsche Absicherung für Singles aber insoweit, man kann gar sagen dramatisch, verschärft, ist der Hintergrund der deutschen Durchschnitts-Netto-Einkommen. Deutschland liegt hier an der Spitze bei Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern + Sozialabgaben; kein anderes OECD-Land toppt uns. Bezogen auf die reine Belastung für ArbeitNEHMER liegt die deutsche Belastung bei 33-36%. (Belgien 32, Österreich 26, Frankreich 20, Irland 13 … der OECD-Schnitt liegt bei vllt. 20.) Hätten wie diesen OECD-Schnitt der Einkommensbelastung, würde der Anteil des Single-Hartz-IV-Betrages weit unter OECD-Schnitt der Absicherung liegen. Und dramatisch ist insoweit, dass deutsche Singles geradezu eklatant belastet werden – noch höher als ohnehin schon überdurchschnittlich belastete deutsche Alleinerzieher und Familien.
Es bleibt die Folgerung, dass eine (durchaus berechtigte) Hartz-IV-Erhöhung für Singles (nicht für andere) im OECD-Rahmen nur gerechtfertigt wäre, wenn man Steuer- und Abgabenlast für Gering- und Durchschnittsverdiener gleichzeitig senkt (hilft insofern selbstredend auch dem Lohnabstand). Nicht die Löhne müssen steigen (wir sind nachwievor ein immenses Hochlohnland), sondern die Belastung muss sinken.
Ich würde mich mal freuen wenn hier auch mal Betroffene ihre Erfahrung einbringen dürften.
Und nicht immer die ewigen Besserwisser. Ist ja zum kotzen.
Machen sie doch :)
Mich macht es zumindest betroffen).
Na dann bist du jemand der nicht ganz ignorant bzw. empathielos durch die Weltgeschichte hoppelt:-)
Ich bin ähnlich betroffen als Frührentner und kann dir sagen: das ist kein Zuckerschlecken. Nichts mit der sozialen Hängematte.
http://www.br-online.de/bayern2/radiowissen/radiowissen-arbeitsgesellschaft-vollbeschaeftigung-ID1303289913924.xml
Empathie und Betroffenheit lösen nur Probleme nicht – glauben Sie, irgendwem am Existenzminimum gehts besser weil jemand so richtig dolle betroffen ist?
Ich kenne genügend Menschen aus dem näheren Bekanntenkreis die mit wenig Kohle auskommen müssen, die Frage ist jetzt, wie man vorhandenes Geld zwischen den durchaus Bedürftigen fair verteilt oder an anderer Stelle mehr Geld generiert. Und solange gegen Niedrigstlohnarbeit nicht mit vernünftigen politischen Vorgaben, Stichwort Mindestlohn, vorgegangen wird brauchen wir keine Erhöhungen im Alg 2 Bereich diskutieren weil es einfach die falschen Signale setzen würde.
Und 250 Euro für Lebensmittel sind einfach diskussionswürdig, einfache Frage geehrte/r Schweigsam, was kalkulieren Sie denn dafür monatlich ein? Sind die diversen Personen, die mit deutlich weniger auskommen einfach nur grausam unterernährt und werden nicht drauf hingewiesen?
@SF at 10:51
Es ist mir unverständlich wie Du diesen völlig antiquierten Begriff “Lohnabstandsgebot” in dieser Debatte noch hochhalten kannst.
Dieser ominöse Begriff mag in Zeiten des Wirtschaftswunderbaumes noch einen Sinn gehabt haben. In dieser Debatte dient der Begriff lediglich dazu nach ‘Unten’ die Sense anzuwenden – ‘Oben’ hat man längst einen “Abstand” erreicht, daß einem nur noch schwindlig wird, und dieser Schwindel muß beendet werden. Ein “Lohnanstandsgebot” wäre schon mal ein Anfang.
Du arbeitest zwar für die ‘NachDenkSeiten’, aber mir kommen regelrecht Zweifel ob Du die Beiträge dort auch liest. Immerhin redest Du von “gerechten Löhnen” – dafür spendier ich Dir bei Gelegenheit ein Exemplar der Blüm’schen “Glücksmargerite”. Es gibt keinen gerechten Lohn, es sei denn man ist gläubig. Schade das es “Frl. Wat.” hier nicht mehr gibt, sie konnte an diesem Glauben so herrlich nagen&zweifeln…
Das ist ganz einfach. Ich lasse mich nun einmal nicht von der neoliberalen Agenda einlullen und mir den Kopf durcheinanderbringen.
Dieser “ominöse Begriff” hat immer einen Sinn, wenn es darum geht, Mindestlöhne festzulegen. Natürlich darf man diesen “Begriff” nicht dazu benutzen, die sozialen Transferleistungen zu bestimmen. Das ist genau falsch herum.
Richtig, aber warum sollten “wir” uns diese Debatte aufdrängen lassen? Haben “wir” etwa gar kein Selbstbewußtsein mehr?
Ja sicher.
Vollkommen Deiner Meinung. Abstand und Anstand ist aber kein Widerspruch.
Aber natürlich. ich wüsste auch nicht, wo es da einen inhaltlichen Widerspruch geben sollte. Ich habe hin und wieder etwas weniger Distanz zu bestimmten Begriffen, aber das ist eigentlich nur eine semantische aber keine inhaltliche Frage.
Du liest mich ja auch schon länger und weißt daher, dass ich recht traditionelles Verhältnis zur Sprache habe und sowohl Neologismen als auch Euphemismen ablehne und mir vor allem keine Begriffe durch die Gegenseite “verbieten” lasse. Das gefällt sicherlich nicht jedem, aber damit kann ich leben.
Das ist aber nett ;-)
Solche Diskussionsansätze mag ich gar nicht, da sie rein destruktiv sind. Wie wäre es mal mit einem konkreten Vorschlag, lieber “na sowas”. Du bist ja ganz groß im “Maulen”, aber all zu viele konstruktive Vorschläge habe ich von Dir nicht gehört. OK, das ist auch nicht Deine Aufgabe.
> Das ist ganz einfach. Ich lasse mich nun einmal nicht von der neoliberalen Agenda einlullen und mir den Kopf durcheinanderbringen.
Wenn das der Fall ist solltest Du darauf achten, nicht in neoliberaler Weise bei den Geringverdienern deren Sozialleistungen bei der Berechnuig unter den Tisch fallen zu lassen.
Zum Beispiel Kinderzuschlag, Kindergeld, Wohngeld, GEZ-Befreiung.
Da werden aus 1200 Euro schon mal 1500 Euro und schwupps ist der Abstand bei fast 500 Euro.
Ja mei. Für Diejenigen, die Kinder haben und Wohngeld bekommen, mag das stimmen. Aber das sollte man ja nun nicht verallgemeinern. Es ist ja nun nicht so, dass ein alleinstehender, kinderloser Arbeitnehmer mit 1.200 netto Anspruch auf Wohngeld hätte.
Ergeänzend: Wohngeld fällt außerdem beim Bezug von Hartz IV weg. Und inwiefern sich Kindergeld auf auswirkt, wurde in den letzten Jahren auch lang und breit diskutiert.
Die GEZ-Befreiung ist natürlich wirklich erleichernd für den Personenkreis, über den wir hier sprechen. Allerdings nur, wenn mensch ihnen das Radio, den Computer oder den Fernseher nicht versagt (Stichwort: Flachbildschirm …). ;-)
@SF
…ersetze ‘groß’ mit ‘gelegentlich’ und “Maulen” durch ‘Spötterei’,es würde die Angelegenheit etwas erleichtern – und mir in Zukunft die Smilies ersparen :-> laut Hunsrücker Bauernkalender bin ich nunmal im Zeichen Mimus polyglottos geboren. Ich bitte daher das tagende Philistergericht um Nachsicht. ๏̯͡๏
Soll ich Dir jetzt auch noch meine “99 Thesen zur allgemeinen Weltenrettung” in Deine Kommentarspalte nageln?
Andere können das in penetranten und staubtrockenen Kakophemismen, dem möchte ich mich nicht hinzu gesellen. Obwohl… Ich hätte nicht übel Lust… Im Schwabing der 20er Jahre war es noch chic et pas cher jeden Donnerstag mindestens 1 neue Weltverbesserungsidee unters Volk zu bringen.
Nun… erschreck jetzt nicht, eine gewisse Schreibfaulheit und meine Neigungen zu ganz anderen Zeiten & Künsten wird Dich und Deine Leser davor bewahren. Abgemacht!?
Danke! Glück für mich …das hab ich mir auch nicht angemaßt, den Lorbeer überlass ich auf meine großzügige Art nun mal Dir. Erleichtert?
p.s.♫Den "rein destruktiv" schmier ich Dir bei Gelegenheit
noch auf's Brot, wenn nur das Philistergericht nicht immer so streng wäre.☀@SF
Zigarettenpause am Tag der Arbeit - heu miserum te!Eine Deiner typischen Volten, streiche das Wort ‘aber’ und vermach es als Slogan der Autobahnmeisterei Deines Vertrauens, als Banner an Überführungen aufgehängt erfüllt es somit noch einen praktischen Zweck u. rettet eventuell noch ein Menschenleben.
Tatsächlich? “Lohnabstandsgebot” ist das nicht ein klassischer Neologismus den Du hier auch noch verteidigst? Und zwar einer aus dem Instrumentarium der Propaganda, ich würde es sogar als “Neusprech” bezeichnen, also ein Mittel die Debatte in enge u. kontrollierte Bahnen zu lenken. Deine typischen “Rechenbeispiele” sind für mich ein Hinweis bzw. frage ich mich, ob Jens B. sich doch von der neoliberalen Agenda hat
einlullen lassen — reine Spiegelfechterei?
Das gesetzliche Lohnabstandsgebot – eine Norm ohne Wert [pdf]
[via Johannes Steffen – Arbeitnehmerkammer Bremen 03|2010 – (arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik)]
“Lohnabstandsgebot” … an der Zeit ‘es’ aus unserer Alltagswelt verschwinden zu lassen, ab zu den Archaismen – leider nur mein frommer Wunschtraum. Btw… Jeremy Rifkin, fandest Du den nicht mal vor langer Zeit recht gut? …ist aber bei Dir gänzlich aus der Mode gekommen.
Zu “Deinen Euphemismen” gelegentlich ein paar Worte – o.Gewähr u. abhängig von den Zigarettenpausen.
…
Na so was, nicht alle Neologismen finde ich schlecht, manche sind sogar recht amüsant: z.B. Schönwetterterror, der
Nieder mit dem Schönwetterterror ! Ich wünsche mir Regen und schaue neidisch in den Mittelmeerraum .
[via wortwarte.de ]…
Der Draußenraucher überläßt alles weitere der Wunderkommission und verläßt jetzt das Zeichenbedienfeld.Oben war noch von 1194 Euro brutto die Rede.
Da kann er je nach Höhe seiner Werbungskosten und sonstiger Abzüge durchaus Anspruch auf Wohngeld haben.
Die Unterschlagung der Sozialleistungen wirkt sich allerdings wie Du richtig bemerkt hast bei Familien mit Kindern noch stärker aus.
Ein etwas älterer Link dazu:
http://www.derwesten.de/nachrichten/Verband-sieht-Lohnabstand-nicht-durch-Hartz-IV-gefaehrdet-id2660557.html
Und mal zum Vergleich was anderswo gezahlt wird (einfach Profil eingeben und ausrechnen lassen):
http://www.lohnrechner.bfs.admin.ch/Pages/SalariumWizard.aspx
OK, wir sprachen ja auch nur von den Einkommenssteuern und die sind bei 1194 Euro brutto nicht sonderlich hoch.
Jaaaa, wenn er z.B. jeden Tag 100km pendelt und eine sehr teure Wohnung hat. Aber das ist mir nun doch etwas konstruiert und sicher nicht der Normalfall.
Ja klar. Ich verallgemeinere im dem Thread hier ja auch auf Teufel komm raus. So spreche ich ja auch von Mindestlohn, Steuerreform und Reform des Kindergelds (s.o.). Das ist natürlich alles “on the fly”. Klar, dass es da gewisse Ausnahmefälle geben mag.
Da jemand danach rief: Ich bin Betroffener.
Zunächst mal: gut, dass das Thema überhaupt behandelt wird.
Ich befürchtete schon, mit den 5 € mehr im Monat hätten sich die Diskussionen um “Hartz IV” auf Jahre erledigt.
Eine Diskussion über die Raucher finde ich aber megaplatt.
Wie schon jemand schrieb: Rauchen ist meine persönliche Angelegenheit und darf nicht Inhalt einer Diskussion über die Höhe eines Grundeinkommens sein. Ob ich die Grundsicherung verqualme oder versaufe, ist ganz allein meine Angelegenheit. Wahrscheinlich sterbe ich dann sogar noch vor der Rente, da hat der Staat doch ‘ne Mege Geld eingespart.
Seit 7 Monaten bin ich nun ALG II Leistungsberechtigter (und nicht “Hartzie” oder “Hartzer”! – Ich nenne die Steuerzahler ja auch nicht “Zahlies” oder “Latzer”).
Für 3 Monate bekamen wir noch einen Übergangszuschuss von 300 Euro. Mit diesem Grundeinkommen von rund 1165 € (einschl. der Wohnkosten) kamen wir natürlich gut klar (2 Personen und 2 Kater). Als dann dieser Zuschuss von heut auf morgen ohne Ankündigung gestrichen wurde, waren es also nur noch 865 Euronen. Da wir Gas und Wasser eingespart hatten, bekommen wir nun nach der “5 €-Erhöhung” jeder 440 Euronen/Monat.
Solange nichts Unvorhergesehenes geschieht und man wie wir, geringe Wohnkosten hat, kann man von dem Geld bescheiden leben (einschl. Rauchen und am Weekend mal ‘ne Bottle Vino).
Natürlich geht das nur gut, wenn man clever haushaltet (Essensplan für die Woche, max. 2 Einkäufe/Woche, Auto selten benutzen) unnütze Ausgaben vermeidet und seinen Kontostand immer im Auge hat. Man muss versuchen, von dem Betrag auch noch ein paar Euro zurück zu legen, um kleinere Reparaturen (auch gesundheitliche) zu bezahlen. Das alles ist nicht einfach, aber auch nicht unmöglich wenn man keine Kinder hat. Eine Erhöhung der Regelsätze wäre natürlich hilfreich, aber dann muss das so ablaufen, wie Jens Beger es oben schrieb:
Übrigens finde ich die Reihenfolge überaus treffend. ;-)
Wie ich schon in einem der vorherigen Themen schrieb: für uns (vielleicht sind wir da ‘ne Ausnahme) ist nicht die Höhe des ALG II ein Problem, sondern der psychische Druck von den Jobcentern. Genausowenig wie ich einen Zwischendealer für Arbeit brauche (Zeitarbeitverleiher), brauche ich die Kapos der ARGEn. Diese stehen ebenfalls unter Druck von den übergeordneten Stellen und treten nach unten weiter. Diese ganze “Drückerei” ist mehr als überflüssig und spaltet unsere Gesellschaft immer mehr.
Die Arbeitslosenindustrie, die in den letzten Jahren expandiert ist, ist ein Skandal. Was müssen da für Schwachköpfe in den zuständigen Gremien sitzen, die die Steuergelder verbraten.
Scheiße mit Reiße (würde Walter Kempowski jetzt sagen).
Lieber “Coltrane”, das Thema hat sich noch längst nicht erledigt – vielmehr sind wir dabei, uns ein wenig zu “organisieren” und Abwehrstrategien zu entwickeln. Dabei stehen wir gegen die geballte Medienmacht von Staat und Kapital, was es nicht unbedingt leichter macht. Dennoch: Wir haben gerade erst angefangen …
Und “ich bin stolz, ein Hartzer zu sein”! Klingt irgendwie wie “Asozialer” und “Faulpelz” und ist ja auch so konnotiert. Umso überraschender für meine Mitmenschen ist es dann, wenn sie lernen, daß ich nicht nur auf dem Sofa rumgammele und mir mit Chips und Bier das Fernsehprogramm munden lasse. Der nächste Schritt ist dann, wenn sie lernen, daß ich alles andere als “eine Ausnahme” darstelle. Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Vorurteile wegleugnet und auch selbst nicht zur diskriminierten Gruppe gehören will!
LG
Frank
Hi Frank,
Ich meinte ja auch die Medien allgemein, für die das Thema wohl erst einmal erledigt ist. Dass sich unter den Betroffenen etwas tut, bekomme ich ja auch langsam mit und finde das megacool. :-)
Wenn ich mir so die 40 Ü-50 Teilnehmer unserer Maßnahme so ansehe, so bin ich dort der Einzige, der sich gegen das System aufbegehrt und immer wieder die Missstände anprangert sowohl in der “internen Zeitung” und “Homepage” der EDV-Gruppe dieser Maßnahme.
Auch durch meinen Blog will ich informieren, was mit uns “Generation Gold” Mitgliedern so “angestellt” wird.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Keiner von uns 40 “Goldies” ist stolz, ein “Hartzer” zu sein. Wir wollen alle (!) wieder arbeiten und nicht mehr abhängig sein von diesem unwürdigem System. Die Behandlung von den Jobcentern kotzt aber Jeden an!
Über 50-jährige zum Basteln, Turnen und Kochen zu zwingen, ist einfach nur lächerlich.
Ich leugne doch gar keine Vorurteile weg!!! Ich lese sie täglich in irgendwelchen Foren.
Aber zur diskriminierten Gruppe möchte ich wahrhaftig nicht gehören. Und wer will überhaupt gerne zu einer diskriminierten Gruppe gehören?
Ich mach jetzt erst mal ‘ne Flasche Vino auf, um dem Bild des typischen “Hartzers” zu entsprechen. ;-)
Gruß aus OWL
Coltrane
Lieber Coltrane,
Die Diskriminierung und entwürdigende Behandlung verschwindet aber doch nicht, wenn “Ihr” da wieder raus seid. Das System bleibt und Millionen bleiben unter der Knute. Da ist ein generelles “Solidarisieren” gefragt.
Habe ich behauptet, daß Du dies (leugnen) tust? Nein. Ich sähe aber gerne, daß Du Dich aus o.a. Gründen mit den Betroffenen solidarisierst und erkennst, daß das Problem nicht beseitigt ist, nur weil Du oder Deine Freunde es eines Tages irgendwie wiederr aus der Spirale schaffen.
Es gab übrigens auch immer literarische Vorbilder, die sich mit diskriminierten Gruppen solidarisiert haben – selbst wenn sie diesen gar nicht angehörten. Das hat mit “gerne” gar nichts zu tun, das ist “Mitmenschlichkeit”.
LG
Frank
P.s.: Bin gerade zu faul zum googlen – wofür steht “OWL”?
Lieber Frank,
auch als wir noch in Lohn und Arbeit standen, haben wir nie auf die heruntergeschaut, denen das Wasser bis zum Hals steht. Ich habe immer schon ein Herz für Minderheiten gehabt.
Wenn einer von uns einen Job ergattert und wir mit dem System nix mehr am Hut haben, werde ich mich dennoch immer solidarisch mit den Betroffenen eines unwürdigen Systems erklären. Ich hatte schon immer einen übermäßigen Gerechtigkeitssinn.
Dass die Teilnehmer meiner Maßnahme es jemals schaffen, sich aus dem Verhältnis der Bedürftigkeit zu schälen, halte ich bei 90% der Leute für unrealistisch (ich schließe mich da mit ein). Wir sind nicht mehr “Arbeitsmarktrelevant”. So fühle ich mich nicht anders als Leute, die schon seit Jahren ALG II Leistungsberechtigte sind.
Wenn ich etwas tun kann, um eine Bewegung zu unterstützen die das System abschaffen/ändern will, so will ich das gerne tun (auch wenn einer von uns beiden wider Erwarten einen Job ergattern sollte).
OWL heißt übrigens Ost-Westfalen-Lippe, was mein Wohnort seit 2,5 Jahren ist.
Bin eigentlich ein Ruhrpottler. ;-)
Lieber Coltrane,
daran
werde ich Dich zu gegebener Zeit gerne erinnern …
Nur mit dem Solidargedanken können wir m.E. eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft erreichen. Bei Gelegenheit werde ich das wohl mal auf meinem eigenen Blog ausführen.
Schönen Sonntag
Frank
P.s.: OWL? Ist das nicht die Ecke Paderborn? Da bin ich mal zum Studieren hingezogen … Dös is nix füa an gstandenen Bayern, wenn auch meine Mutter ebenfalls aus dem Pott (Oberhausen) stammt :-D
Mahlzeit Frank,
Solange Du nicht von mir erwartest, dass ich mit ‘ner “I hate Hartz IV” Tätowierung herumlaufe, gerne. ;-)
Ich habe mich schon vor 1 1/2 Jahren in die Unterstützerliste des Sanktionsmoratorium eingetragen (damals war “Hartz IV” noch kein Thema für uns).
Ich war letztes Jahr bei der Demo “Wir zahlen nicht für eure Krise” in Essen.
Ich berichte seit etwa 6 Monaten über unsere Erfahrungen mit dem Jobcenter.
Ich informiere die “Kollegen” in der Ü50-Zwangsmaßnahme über ALG II Neuerungen in der internen Maßnahmenzeitung (nur wenige haben einen Internetanschluss).
Ich stelle in meinem Blog gerne Platz zu Verfügung für sinnvolle Initiativen.
Ich kläre Nachbarn über die Machenschaften des Systems “Hartz IV” auf (meist ältere Leute, die mit dem Netz nix am Hut haben und die volle Breitseite der Hetzmedien verbraten kriegen).
Was mir noch vorschwebt, sind Interviews mit den 40 Teilnehmern der Maßnahme. Die Geschichten, die die Leute zu erzählen haben sind schon stellenweise schrill. Man mag es kaum glauben, wie das System mit den Menschen umgeht.
Ansonsten muss ich zugeben, nicht gerade mit guten Ideen gesegnet zu sein, Aufmerksamkeit auf die ganze Misere zu erzeugen.
Mindestens 2/3 der 40 Leute in der Maßnahme sind resigniert und befürchten Sanktionen. Viele verstehen die Anschreiben des Amtes nicht. Die meisten machen einen eingeschüchterten Eindruck. Einige haben schon mehrere solcher Maßnahmen über sich ergehen lassen. Alle wissen, dass sie nicht mehr marktrelevant sind in diesem Alter (Ü50) und wollen einfach nur in Ruhe gelassen werden. Wäre das ALG II bedingungslos, würden die meisten sich einen 400 Euro Job suchen und dann finanziell in etwa klar kommen.
Da ist es schwer, eine Gegenbewegung zu organisieren…
Solidarische Grüße
und einen stresslosen Sonntag
wünscht Coltrane
P.S.
Ich lebe im Kreis Minden-Lübbecke. Das ist der nordöstliche Zipfel von NRW. Als Bayer ist das Wesergebirge für Dich natürlich Pipifax. Für mich als gebürtigen Ruhrpottler ist es schon bemerkenswert. ;-)
Lieber Coltrane,
das wäre, nach den üblichen “ACAB” und “Fuck the state” ja mal was Neues :-D
Deine Aktionen kann ich natürlich nur begrüßen, wenn ich auch der Ansicht bin, daß Du – wie die Meisten – den Solidargedanken noch nicht voll erfaßt haben: Solidarisch zu sein mit ALLEN Menschen und den Bedürftigsten zuerst. Das ist noch nicht mal billig-esoterische Weltanschauung, sondern, denkt man es weit genug, pragmatischer “Eigennutz”. Dummerweise denken die meisten Menschen zu kurz …
Selbst will ich wieder weg von der Schicksalsergebenheit und schaffe mir gerade ein eigenes Arbeitsplätzchen, da meine Gesundheit für ein angestelltes “nine-to-five” längst nicht mehr ausreicht. Schlimmer noch: Ich will eine andere Gesellschaft. Die kommt zwar auch ohne meine weitere Teilnahme aus, aber vielleicht wird es dann “weniger ungemütlich” interim.
LG
Frank
P.s.: Leider ist die Verschachtelungstiefe für Kommentare hier schon länger ausgereizt, deshalb meine Antwort hier.
Danke.
Da möchte ich Dir insoweit widersprechen, dass mindestens beides ein Problem darstellt.
Hinzu kommt die Gängelung durch die “Jobcenter”, die Dich in Deinen Freiheitsrechten einschränken. Klingt zunächst sehr hochtrabend, aber betrifft z.B. die Frage, ob Du umziehen darfst (sollst). Den Wohnsitz solltest Du auch nicht ohne Wissen und Erlaubnis der ARGE verlassen: Dumm für jene, die irgendwie auf Fernbeziehung “leben”. Da fühlt mensch sich wie im offenen Strafvollzug. etc. pp.
Ganz abgesehen davon, dass Du als ALG-II-Empfänger oft genug von der ARGE verarscht wirst. Die sitzen dann am längeren Hebel … und wenn Du einen gerichtlichen Erfolg erzielst, werden Dinge, für die Du Wochen lang gestritten hast, in weniger als 20 Minuten revidiert/zurückgenommen, aber ohne das Gefühl, dass die ARGE das wirklich juckt. Dabei geht’s dann dort sehr wohl um recht materielle Sachen.
Mit “psychischem Druck” wird deshalb nur unzureichend beschrieben, was da faul ist. Es sind ganz konkrete Einschränkungen, mit denen u.a. psychischer Druck ausgeübt wird.
Und nein, ich bin überzeugt, dass das Materielle durchaus eine sehr große Rolle spielt. Als ALG-II-Empfänger tut mensch gut daran, diesen Aspekt herunter zu spielen a la “Das ist ja nicht das größte Problem …”.
Arbo
Ich weiß nicht, warum Du mir das erzählst. ;-)
Ich habe in meinem Blog doch detailliert die Behandlung durch das Jobcenter beschrieben. Und was die anderen Teilnehmer meiner Maßnahme so zu erzählen haben würde Bücher füllen.
Natürlich ist die finanzielle Situation mies. Aber wenn ich die Geldknappheit gegen den Nervenstress, wenn ich morgens in den Briefkasten sehe (hoffentlich nix von pro-Arbeit) betrachte, wiegt das für mich weniger stark.
Da wir keine Kinder haben und ein bescheidenes Leben führen (wir gehen so gut wie nie aus, kaufen wenig Kleidung, nutzen das Auto selten (2500km in 2 Jahren), kochen immer selber, u.s.w. kommen wir so gerade eben klar. Ich verallgemeine das ja auch nicht – es gibt von den 40 Leuten in der Maßnahme einige, die Probleme haben, mit der Höhe der Grundsicherung klarzukommen. Von Zweien weiß ich, dass sie von der Tafel ihre Lebensmittel beziehen.
Aber wir alle sind uns einig, dass diese Behörde uns behandelt wie unmündige Bürger zweiter Klasse. Wir sind die lästigen Bittsteller, die das Stadtsäckel belasten. Das ist meiner Frau letztens noch klar gemacht worden. “Die Grundsicherung ist nur eine Transferleistung” meinte die Schnecke vom Amt. Beim ersten Treffen mit ihr war sie noch menschlich und verständig. Dann gab’s wohl ‘ne Gehirnwäsche von oben und nun ist sie ein widerliches Systemrädchen.
DAS macht mir mehr Kopfschmerzen als z.B. das im Januar gestrichene 300 € Übergangsgeld.
Zusammenfassend gesagt will ich, dass zuerst die Sanktionen abgeschafft werden und dann sollte man den Bedarf noch einmal neu und realistisch berechnen.
Das geht aber nur mit einem Mindestlohn, wo wir wieder bei der Reihenfolge sind, die Jens weiter oben mal gepostet hatte.
O.K., dann lag vielleicht ein Missverständnis vor. Ich liege da in gewisser Weise durchaus auf Deiner Wellenlänge.
Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass beides – die paternalistische Betreuungsphilosophie und das Materielle – geändert werden muss. Beides sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber genau das droht bei solchen Behauptungen, wie jene, dass es gar nicht so sehr um die Höhe der Sozialtransfers ginge.
Zu leicht bekommen das die Falschen in den “falschen” Hals.
Arbo
Weißt Du, wenn ich mir so die Schlagzeilen und Diskussionen in den Medien der letzten Monate in Erinnerung rufe, so ist der finanzielle Aspekt immer im Vordergrund gewesen. Die Drangseleien der ARGEn kamen immer nur als Randnotiz, in Fernsehberichten nach Mitternacht im ÖR z.B. zur Sprache, was kaum jemand gesehen hat. Dafür aber wochenlange Diskussionen über (lumpige) 5 Euro mehr.
Die Steuerverschwendungen durch die Armutsindustrie kennen auch nur wenige “Otto-Normalverbraucher”.
Ich will keine Misstände gegeneinander ausspielen, sondern sehe nur die Prioritäten woanders.
Ich wünsche noch ‘n netten Abend. ;-)
@Lutz Hausstein
Ich finde hier wird ein sehr fundiertes und gutes Werk vorgestellt – vielen Dank dafür! :-)
Mich würden momentan zwei grundlegende Punkte interessieren:
1.
Wie könnte das praktisch aussehen? So weit ich informiert bin, ist auch vorsätzlicher Verfassungsbruch nicht strafbar (Ausnahme Planung eines Angriffskrieges). Artikel 61 GG sieht zwar eine Präsidentenanklage vor, aber das die “Brüder” den “Präsi” verklagen weil er ihre nicht GG konformen Gesetze unterschrieben hat ist ja 100% ausgeschlossen
2. Das Wesentliche: Auch wenn sich die Politik eines Tages der Vernunft oder dem BVerfG beugen sollte und die die H4 Sätze angemessen erhöht, wie kann man dann daraus folgende dringend notwendige Umverteilung von “Oben” nach “Unten” real politisch stemmen?
Mein Vermutung: Die Verantwortlichen müssen keine Strafe wg. Verfassungsbruch/ Verstoß befürchten und werden wohl eher das GG ändern als den Hilfebedürftigen das z.z. rechtlich Notwendige zu kommen zu lassen.
Ich darf mich mal zu Wort melden. Das VerfG hat nicht die Unangemessenheit der bisherigen Sätze festgestellt. Für die Ermittlung der Sätze gibt es einen Ermessensspielraum – das “Existenzminimum” ist nichts unumstritten Feststellbares, es enthält auch ein Stück Wertung. Das VerfG hat halbwegs den Rahmen gesteckt wie das Existenzminimum / ein Regelsatz zu ermitteln ist. Wenn das VerfG dann einen Verstoß erkennen sollte, wäre es praktisch unmöglich dem Gesetzgeber oder dem Bundespräsidenten (bei der Ausfertigung des Gesetzes) Vorsatz nachzuweisen – für den Fall, dass es eine Strafvorschrift gäbe. Wie du nanntest gibt es Art. 61 für die Amtsenthebung des Präsidenten, die Vorsatz erfordert. Präsident, Kanzler und Minister müssen den Amtseid leisten (Art. 56, 64), der sie insb. verpflichtet das Grundgesetz zu wahren. Allerdings ist die Verletzung des Eids nicht strafbewehrt, es gilt nicht als Meineid. Theoretisch vorstellbar wären normale strafrechtliche Delikte wie Betrug oder Untreue, zulasten der Bürger, zugunsten sich selber oder Dritter … aber das sind so abstrakte Beziehungen, das es fast absurd ist, dass sowas ernsthaft in Erwägung gezogen würde.
Für den theoretischen Fall verfassungswidriger Gesetze, die gravierende Folgen für Bürger haben, besteht insb. die Möglichkeit der Normenkontrollklage vor dem VerfG – der sog. abstrakten (etwa durch ein Viertel der Mitglieder des Bundestages) oder der konkreten (durch den betroffenen Bürger über ein Gericht). Das VerfG kann per einstweiliger Anordnung (§ 32 BVerfGG) die Anwendung eines Gesetzes vorläufig aussetzen und mancherlei Anordnungen treffen. Das geht notfalls ruckzuck. Die Entscheidung letztes Jahr zu den Regelleistungen kam durch eine konkrete Normenkontrollklage zustande. Derzeit versucht glaub ich noch Die Linke eine abstrakte Normenkontrolle zu den neuen ALG-Leistungen zu starten; dazu bräuchte sie noch die Stimmen der Grünen und eines Teils der SPD.
@Tobias Fuentes
Vielen Dank für die juristischen Ansichten! Es bleibt demnach festzuhalten, dass den hohen Amtsträgern praktisch nach StGB im Falle eines vorsätzlichen Verfassungsbruch überhaupt nicht geschehen kann. Worst case für diese Personengruppe wäre ein einkassieren/ stoppen eines Gesetzes durch das VerfG. Wobei diese dann durchaus, als Reaktion darauf, ein leicht verändertes Gesetz “nachlegen” könten.
P.S.: Wenn man sich mal §§ 80 – 92b StGB anschaut, beziehen sich die Straftatbestände überwiegend auf Gefahren von außen auf den Staat/ Infrastruktur. Innere Gefahren durch z.B. durch Bruch des Amtseids werden nicht behandelt. Eine Lücke, oder vertraute der Gesetzgeber (zu sehr?) auf demokratische Gewaltenteilung und “Selbstreinigungskräfte” des Rechtsstaats?
P.P.S.: Es ist sehr traurig, dass Gerichte vermurkste Gesetze im Nachgang berichtigen müssen, insgesamt wird IMO dadurch langfristig die Demokratie gefährdet.
Hallo, danke. Ich halte die Notwendigkeit einer Strafbarkeitsnorm eher weniger gegeben. Ein demokratisches System ist nicht perfekt, es gibt nicht die eine Wahrheit und die eine richtige Antwort auf komplexe Sachverhalte. Wenn das VerfG eine Verfassungswidrigkeit von Gesetzen feststellt, dann drückt es nur seine Meinung aus, keine allgemeingültige Wahrheit. Beim Luftsicherheitsgesetz war man sich zuvor weitgehend einig, dass es zulässig sei. Das VerfG hat einen Verstoß gegen Art. 1 gesehen, und heute ist es Quasi-Konsens in der Politik, dass man gar selbstverständlich Unrecht hatte – wie konnte man Art. 1 so unterschätzen. Dennoch gibt es heute noch gegenteilige Meinungen oder auch Versuche die VerfG-Entscheidung irgendwie zu umgehen. Denn im Ernstfall werden wahrscheinlich Flugzeuge abgeschossen und es ist nmM relativ sicher, dass es ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben würde. Will sagen: in der Komplexität gibt es kein Richtig oder Falsch. Was Albrecht Müller in den NDS etwa auch fordert: Sanktionen bei eklatanten politischen Fehlentscheidungen, ist völlig absurd, völlig realitätsfremd. Das sprengt jede Logik, Kausalität und Zurechnung. Was richtig oder falsch war, lässt sich hier nur aus einer ex-post-Perspektive bewerten und diese Wertung steht im Belieben jedes Betrachters.
Da es rechtliche Handhabe beim neuen ALG-Gesetz gibt, wie oben beschrieben, fällt auch ein Widerstandsrecht nach Art. 20 IV weg. Dazu hab ich schonmal im binsenbrenner geschrieben (Beiträge sind dort immer über dem Namen, nicht darunter). (Man hätte im ggf. wahrscheinlich sogar ein Widerstandsrecht gegen diejenigen, die irrtümlich meinen selber ein Widerstandsrecht zu haben.) Auch glaub ich dort dazu wie eine Demokratie das Problem löst: eine solche Partei würde unter normalen Umständen mittelfristig abgewählt werden. Es ist nicht im Interesse einer Regierung/Partei ständig verfassungswidrige Gesetze vorzubringen. Im Extremfall wäre vllt. an ein Parteienverbot (Art. 21 II) zu denken: durch fortwährend neue Verfassungsbrüche könnte die fdGo gefährdet sein.
@Arbo
Die Regelsätze können eigtl. nur dann korrekt “ermittelt” sein, wenn das Existenzminimum (was als solches dann vom Gericht anerkannt wird) auch abgedeckt wird. Es gibt kein rein formales Ermittlungsschema, das von Wertentscheidungen losgelöst ist. Welche Zahlen man von wem bei der Ermittlung ansetzt, gehört zur korrekten Ermittlungsmethode.
@ Tobias Fuentes :
Wie Du richtig schriebst, ist das aber immer mit Wertentscheidungen verbunden, so dass es im Grunde keine “echte” korrekte Ermittlungsmethode geben kann. Was das Existenzminimum abdeckt ist daher nicht wirklich “richtig” zu bestimmen.
Deshalb kann das Bundesverfassungsgericht – meiner bescheidenen Ansicht nach – ein solches nicht festlegen.
Aber: Es kann einen – ich nenne es mal – “strukturellen” Rahmen stecken, innerhalb dessen solch ein Existenzminimum ermittelt wird. Das hat es m.E. in seinem Urteil vom Februar letzten Jahres getan. Der Gesetzgeber muss für Transparenz sorgen und seine Methoden wie Entscheidungen begründen. Das wurde in Teilen des Referenten-Entwurfes, die mir bekannt sind, aber nicht gemacht. Genau das ist auch ein Grund, warum die Wohlfahrtsverbände davon ausgehen, dass die “Neuregelung” eine erneute Konfrontation mit dem BVerfG nicht übersteht.
Arbo
Deshalb kann das BVerfG auch kein konkretes Existenzminimum festlegen, sondern immer nur prüfen, ob die Beträge – bzw. deren Berechnung – die Menschenwürde usw. gewährleisten.
Das geht m.E. in der Diskussion leider immer wieder unter. Insbesondere dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass das BVerfG nicht die Regelsatzhöhe, sondern die Berechnung bemängelt hat. Das BVerfG kann ja auch nichts anderes tun.
Ob die derzeitigen Regelungen verfassungsgemäß sind, lässt sich allerdings auch bezweifeln. Zumindest gemessen an den Kriterien der Transparenz und Begründetheit.
Eine interessante Frage ist, wie das BVerfG mit Regelsätzen umgehen würde, die zwar “korrekt” ermittelt wurden, aber ganz offenbar nicht wirklich das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Ich gebe zu, dass das eine konstruierte Situation ist. Aber wenn ich mich recht entsinne, hat das BVerfG in dem Falle die Auflage erteilt, die ermittelten Beträge nochmals zu prüfen. In diesem Falle müsste es dann womöglich doch Stellung dazu nehmen, wie hoch das soziokulturelle Existenzminimum sein müsste.
Arbo
http://www.zeit.de/2011/18/Deutschland-Betrug
Willkommen im NEUEN REICH……..würg..
Diese Entwicklung ist doch zu erwarten in einer Gesellschaft, in der Ellenbogen und eigener Vorteil wichtiger sind als alles andere. Individualismus ist ja gut und schön, solange er der persönlichen Entfaltung dient, aber er entbindet nicht von der Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber. Das ist in unserer anonymen “Jedem das seine und mir das meiste” Gesellschaft aber üblich geworden – bedingt durch die Konzentration auf unendlich steigenden Konsum seit den 50er Jahren. Es wird nicht mehr lange dauern und Nashs Equilibrium wird nicht mehr nur bei Soziopathen und Ökonomen funktionieren, sondern bei allen, und das wäre das endgültige Aus für eine funktionierende Gesellschaft.
Nun, durch meine Lektüre der Nachdenkseiten entdeckte ich die PDF-Datei von Lutz, und den Hinweis auf diese Seite. Deswegen mal wieder einen Kommentar hier, auf den ich eigentlich verzichten wollte.
Ich habe noch drei Klagen vor dem SG laufen, bei denen das SG zwar erklärte nun zwei meiner Klagen als unbegründet abweisen zu wollen, darunter auch die meiner kostenaufwändigen Ernährung, nach der Streichung des Zuschlags dafür, meine letzte Antwort an das Gericht hat aber zuerst einmal keine Abweisung erhalten. Denn ich drohte mit Beschwerde und Berufung vor dem LSG da meines Erachtens noch eine Grundsatzfrage in meinen Klagen enthalten ist.
Nun zum Kernpunkt – meinem finanziellen Aufwand für meine Ernährung. Ich habe meinen realen Verbrauch über eine längere Zeit genommen, ich führe schließlich schon seit 2000 ein Haushaltsbuch, und eine Unterdeckung von circa 30 € für mich errechnet, im Bezug auf den damals im Regelsatz enthaltenen Anteil von 123,76 €. Mein Widerspruch und die anschließende Klage läuft seit August 2009. Zu dem Zeitpunkt lag also mein Bedarf für die Grundernährung bei 155 € pro Monat.
würde mich freuen, wieder mehr von Dir zu hören.
OK, dann noch einen Kommentar.
Nachdem ich hier einmal reale (jedenfalls für mich sehr real) Kosten meiner Ernährung veröffentlicht habe, und niemand auf die Diskrepanz zu den von Lutz “errechneten” Bedarf eingeht, was soll es dann noch bringen Fakten zu posten?
Ich habe in meiner Klagebegründung an das Sozialgericht nauch darauf hingewiesen, das der Kalorienbedarf eben nicht pauschal berechnet werden kann. Als “Joke” einen alten Witz eingefügt, um den Unsinn von Pauschalierungen aufzuzeigen:
Ein Mann kommt zum Patentamt. Er hat einen Helm gebastelt in dem rotierende Messer die Haare schneiden. Der Mitarbeiter des Amtes schaut sich das Modell an und meint, aber die Menschen haben doch nicht alle die gleiche Kopfform. Vor der Benutzung nicht, bestätigt der Erfinder.
Menschen entsprechen nun einmal nicht einem Durchschnittsverbraucher. Individualismus wird sonst so groß geschrieben, nur die Überflüssigen, denen wird eine Pauschale errechnet, von der sie alles bezahlen sollen.
Ich sehe mich auf Kallays Spuren. Seine Arbeit ist mir ein Vorbild. Und ich werde den Klageweg bis zum Ende gehen und nicht vorher hinwerfen. Mein Dickkopf hält das aus. Und als Single kann man auch nicht auf nahestehende Menschen Druck ausüben um mich “kleinzukriegen”.
Wie sang einst F.J.Degenhard – und der Kampf geht weiter, weiter Tag für Tag – wer aufgibt, hat schon verloren. Wer hinfällt, muss immer wieder aufstehen. Nur so kann ein Ziel erreicht werden. Und wie schrieb Gandhi in – Wer den Weg der Wahrheit geht stolpert nicht –
Zwischen Eigensinn und Standhaftigkeit ist ein großer Unterschied. Der Versuch, die eigene Sicht anderen aufzudrängen, ist Eigensinn. (Anmerkung – die meinsten Bloggs und die “gleichgeschaltete Presse”)
Standhaftigkeit besteht darin, daß wir uns selbst willentlich etwas auferlegen mit dem Ergebnis, daß wir andere dazu bringen, unsere Sicht aus ihrem eigenen freien Willen anzunehmen. (Anmerkung – das ist in meinen Augen der Rechtsweg – Richter müssen erkennen das Unrecht auch durch Gesetze erzeugt wird – über allen steht für mich das Grundgesetz und die Menschenrechte – daran messe ich alle anderen Gesetze wie das SGB)
Weiter Gandhi:
Wenn die Administration so schlimm wird, daß sie unerträglich ist, opfert ein mensch sogar seine persönliche Freiheit, um ihr gewaltlosen Widerstand zu leisten. (Anmerkung – das hat er meines Erachtens von Henry David Thoreau)
Und wieder eine für mich wichtige Aussage Gandhis:
Ob wir eine oder tausend Meilen zu gehen haben, der erste Schritt bleibt immer der erste, denn der zweite kann nicht getan werden, bevor nicht der erste getan ist. (Anmerkung – und der erste Schritt ist eben der Widerstand in Form eines Widerspruchs gegen einen von der Arge, jetzt Jobcenter, erstellter Bescheid. der zweite die Klage vor dem einfachen Sozialgericht. Und so dann eben weiter, auch wenn man ausgelacht wird – bis der Weg zu Ende, das Ziel erreicht, oder aber das Unrecht sein wahres Gesicht für alle zeigt – dann ist die vorherige Aussage eben das Ziel)
Nein, ich bin nicht Größenwahnsinnig, ich erkenne nur die Verantwortung die jeder einzelne Mensch trägt. Und auch, das Verantwortung eine so schwere Last ist, das sie kaum einer auf sich nimmt. Und da kommt dann mein “Lieblingsspruch” von Moliere zum Einsatz:
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Anmerkung – und diese Aussage ist meines Erachtens von Marc Aurel übernommen, nur eben anders erklärt)
Vielleicht, weil Du nur Deinen ganz persönlichen Bedarf angegeben hast? Der mag ja durchaus differieren zu dem anderer Menschen, aber das ist ja das Thema der Kontroverse: Was ist für wen ausreichend?
Kann aber auch sein, daß nur noch niemand Zeit für eine fundierte Antwort fand; da würde ich dann auch nicht granteln ;-)
Daß Du einerseit einem (Deinem) Individualbedarf Rechnung trägst, dann aber statt einer – höher angesetzten – Pauschale diese verdammst, bereitet mir ein Verständnisproblem. Sollen Deiner Meinung nach wirklich 7-8 Millionen ALG-II-Empfänger anhand ihres Individualbedarfs behandelt werden?
Was Deine Klage anbetrifft: Wie wäre es, wenn Du die mal rechtzeitig “kommunizieren” würdest? Dann könnten wir nämlich kucken, ob wir Dich da unterstützen können (und wollen).
Schönen Sonntag
Frank
Auch ein weiser Spruch:
Der Weg ist das Ziel
Bei allem was ich hier heute gelesen habe – und es ist ja Gott sei Dank reichlich und gut zum Thema: Die EVS-Analyse ist nicht zu gebrauchen. Sie ist stets und ständig hinterher und von vorn herein einer selbstzirkulierenden Berechnungslogik unterworfen. Es ist ja schon spannend, dass so etwas wie die EVS überhaupt ‘wissenschaftlich’ genannt werden kann. Hingegen schildert der Warenkorb (regional…) den realen Bedarf, ob nun da oder hier geringer oder höher, sei mal dahingestellt. Insgesamt erfasst er aber die tatsächlichen Verteuerungen und nicht die selbst auferlegten Sparzwangmechanismen.
Hier mein Dank an Herrn Hausstein, der nun schon in Folge eine detaillierte Studie vorlegt und keine Mühe gescheut hat. Mich erstaunt nur, dass die sich linke (oder jetzt ja auch SPD-) Politiker nicht mal auf den Tisch ziehen (ist doch ‘ne ausgezeichnete Argumentationsgrundlage in Ausschüssen) , oder hab ich da was übersehen?
Ausführliche Berrechnung nach den Vorgaben BVG Urteil.
http://data6.blog.de/media/181/5344181_b44dae92b3_d.pdf
Art. 20 Abs. 4, anyone?
70 Leute kenne ich zwar nicht, aber das was Du schreibst ist so ziemlich identisch mit dem wie ich es erlebe.
Deine Wünsche sind auch so ungefähr meine…
Kurz zum Thema Zigaretten. Ob man sie braucht oder nicht, das ist nicht die Frage, sondern ob der Mensch im Leistungsbezug das Recht haben soll, das alle anderen ja haben, grundsätzlich selbst zu entscheiden.
Sinnvoller fände ich es tatsächlich, wenn man im Regelsatz einen Betrag zur freien Verfügen einplanen würde, der nicht auf irgendwelche speziellen Ausgaben hin berechnet wird. Was man damit macht ist dann der öffentlichen Diskussion entzogen. Ob man damit dann ‘mal ins Kino geht, sich eine Packung Zigaretten leistet, hin und wieder ein Bierchen, ein Buch, eine CD oder was auch immer.
Es gehört auch zur Menschenwürde sich hin und wieder selbst eine Freude machen zu können.
Die Frage mit den Zigaretten und Alkohol lenkt davon ab, dass dieser Betrag ansonsten eigentlich auf einen anderen Posten draufgeschlagen werden müsste, da statistisch vom Gesamtverbrauch des Haushalts ausgegangen wird, der dann natürlich auch auf Ausgaben in diesem Bereich runterzurechnen wäre. Das heißt aber nicht, dass jeder Haushalt wirklich Zigaretten und Alkohol konsumiert. Nur für den durchschnittlichen Haushalt wird angenommen, dass dies so wäre.
Wer diesen Betrag kürzt, ändert die Gesamtausgaben und nimmt jenen Haushalten, die nicht nach dem Durchschnitt leben, Ressourcen, die in anderen Bereichen angelegt wurden, z.B. zum Ansparen für unvorhergesehene Fälle.
Arbo
möchte mal etwas weiter reichen
http://www.sozialticker.com/wieviel-braucht-ein-mensch-zum-gegenwaertigen-zeitpunkt-zum-leben-und-damit-zur-wahrung-seiner-grundgesetzlichen-rechte-nach-art1-art2-sowie-art3_20110429.html
könnte der Herr Lutz Hausstein vieleicht und evtl. Stellung zu nehmen?
@ Mutti:
Ich habe Thomas Kallay beim sozialticker geantwortet.
Ist das so zu verstehen, dass du das beruflich machst, also z.B. als von Gerichten bestellter Gutachter in Sachen SGB? Oder bist du, nun ja, interessierter und engagierter Laie?
Du darfst die Frage natürlich gerne ignorieren, das ist dann schon Antwort genug *g*
“Serious Sam schrieb am 1. Mai 2011 at 18:08 – Permalink Antworten
Ist das so zu verstehen, dass du das beruflich machst, also z.B. als von Gerichten bestellter Gutachter in Sachen SGB? Oder bist du, nun ja, interessierter und engagierter Laie?
Du darfst die Frage natürlich gerne ignorieren, das ist dann schon Antwort genug *g*”
Hallo Serious,
Als ob es nur diese zwei Kategorien gäbe, die dann entweder kompetent oder nicht-kompetent sind. Das ist doch völlig boogie. Nach wenigstens zwei solchen Analysen (2011/2010) und …zig themenspezifischen Texten ist man locker bewandert in dem Gebiet. Und mein letzter Schadensgutachter hat den vom Gericht bestellten in mehrere Teile zerlegt. Soviel zu Bestellungen. Gerade im SGB-Bereich wird das Gericht ganz gewiß keinen freien Gutachter bestellen. In diesem Sinne gelten ja wohl gerade DIE LINKEN. als die freien GAs, weil sie als Gutachter selten bis gar nicht gefragt werden – und die kommen auf lediglich 500 Euro Hartz IV! Bestellen kann einen Analytiker jeder, der will und wenn es ein ordentliches Rechtssystem ist, dann geht es um Fakten und nicht um die Frage Laie oder Experte. Na logisch ist Lutz Hausstein in der Sache Experte, ebenso, wie Böckler, Becker u.a..
Wo ist denn da der Unterschied?
EVG Hansi
Ich denke die Betreiber von http://www.tacheles-sozialhilfe.de müßten Herrn Hausstein kennen und eine entsprechende Anfrage weiterleiten können.
Die Notwendigkeit der SPD als Mitte-Links-Sammelbewegung ist unbestritten. Allerdings muß sie den erratischen Agenda-Kurs beerdigen, was scheinbar aber eher einem Exorzismus als einer Sachdebatte gleichkommen wird. Vom Programm abgesehen weiß auch das Personal nicht zu gefallen: Steinmeier, Steinbrück, Gabriel, Nahles, Scholz, Matschie, Kraft, Sarrazin sind Erblasten einer Ära des moralischen Niedergangs und in diesem Zusammenhang sicherlich eines auf gar keinen Fall: jugendliche Mitläufer. Der SPD als Bewegung (oder als Idee in unseren Köpfen) traue ich den Wechsel zu, denn politische Ideen leben schließlich auch in der Reminiszenz fort, besonders wenn sie so verheißungsvoll sind wie die Ideale der Brandtschen Sozialdemokratie. Dem Seeheimer Politbüro allerdings bleibt nur das Exil.
Hier leider nicht.
Sonst: volle Zustimmung. Das Exil für die Seeheimer fiele ja ziemlich komfortabel aus.
DL und Solidarische Moderne sind doch zumindest ein Hoffnungsschimmer.
@Mutti
Lutz Hausstein wird u.a. auch in einem Diskussionspapier von Irene Becker):
WISO-Diskurs Oktober 2010 der Friedrich Ebert-Stiftung
http://library.fes.de/pdf-files/wiso/07530.pdf
zitiert.
EVGHansi
Ja und? Was sagt das schon?
“Serious Sam schrieb am 1. Mai 2011 at 14:50 – Permalink Antworten
Ja und? Was sagt das schon?”
Serious Sam,
Na, mach Dir nen Reim. Wo bist Du denn zitiert? (außer hier ein bißchen)
Nicht ablenken, es geht nicht um mich. Klar soweit?
Das scheinst Du selber schon anders zu sehen. Dafür ist aber die Schulmedizin zuständig.
Weiter oben ist es gebongt. Ich wiederhol das mal nun nicht, um das Forum nicht mit einem Nebenschauplatz zu belästigen, der gar keiner ist. Experte oder Laie. Vielleicht Spezialist oder Fachmann?
Wo beginnt denn nach Deiner “kompetenten” Einschätzung ein Experten dasein und stimmt das mit dem Expertenwissen und dem Ehandeln überein? Und wo finde ich denn was von Dir, was die ‘kompetente’ Bewertung der sachdienlichen Bewertung bestätigen würde. Wäre ich Hausstein, ich würde antworten, ich sei Experte, weil ich mir als Laie keine Mühe machen würde. Oder ist das falsch (?) und dreht man es herum – siehts für Experten ziemlich mies aus.
Soweit klar?
Danke das ihr hier den Beitrag nochmals in voller Länge eingestellt habt und auch Danke an Lutz für diese gute Arbeit!
Meiner Meinung nach ist der Bedarf individuell und müßte theoretisch für jeden einzelnen ermittelt werden.
Der dafür notwendige Aufwand sollte ja eigentlich durch die Hartz-Gesetzgebung eingespart werden. Zumal mit diesem Ansatz noch ein grundlegendes Gerechtigkeitsproblem aufkommen würde: Die Sparsamen und Genügsamen würden effektiv bestraft werden, und diejenigen, die sich am besten als bedürftig präsentieren würden unter Umständen ungerechtfertigt bevorteilt.
Außerdem ist die grundlegende Idee in einem freiheitlichen Staat ja eigentlich, dass die Leute selbst entscheiden, wie sie ihr Geld ausgeben wollen, da würde ein Pauschalbetrag schon besser passen. Nur die Höhe des Betrages ist eben politisch zu entscheiden.
@Herbert Krawzcek,
richtig – abrücken vom paternalistischen Staatsgefüge, das mit seiner Räson die politische Entscheidung über die Höhe nur über methodisch-wissenschaftlichen Zwang zulässt, weil es keine Vernunft besitzt.
Ansonsten vertraue ich keinem Politiker, daß er das ‘politisch’ hinbekommt. In diesem Sinne ist das Attribut politisch ein Füllwort – so ähnlich, wie gute Arbeit oder nachhaltige Wirtschafts….
Ich meine mit politisch eigentlich eher, dass es dem pluralistischen Aushandlungsprozess unterworfen ist. Es ist nicht objektiv bestimmbar, wie hoch der Pauschalbetrag sein soll, da es verschiedene (und jeweils sicherlich auch berechtigte) Ansichten über notwendige und unnötige Leistungen gibt. Siehe die Diskussion über Zigarettengeld z.B.
Diese unterschiedlichen Ansichten müssen politisch, also nach der Machtverteilung in den Volksvertretungen usw. ausgehandelt werden.
“Ich meine mit politisch eigentlich eher, dass es dem pluralistischen Aushandlungsprozess unterworfen ist. Es ist nicht objektiv bestimmbar, wie hoch der Pauschalbetrag sein soll, da es verschiedene (und jeweils sicherlich auch berechtigte) Ansichten über notwendige und unnötige Leistungen gibt. Siehe die Diskussion über Zigarettengeld z.B.”
Ok.
Diese unterschiedlichen Ansichten müssen politisch, also nach der Machtverteilung in den Volksvertretungen usw. ausgehandelt werden.
Und genau das geht nicht, weil die Macht immer Sparzwängen untergeordnet wird. In diesem Sinne ist praktische Macht per sé errschaftsbezogen, also Herrschaft über… und folglich nicht (wie theoretisch wünschenswert) gerecht.
Adorno: Es gibt kein Richtiges im Falschen.
Der Ansatz agiert also aus der Perspektive des Kapitalistischen – wie Sie schreiben – subjektiv bedarfsorientiert. Die Objektivität ergibt sich aus der Würde, die für alle zutreffend sein muß (GG).
Aber auch Würde ist nicht objektiv bestimmbar. Es gibt dafür keine allgemein anerkannten Kriterien, bis auf die absoluten Minimalforderungen (Niemand wird getötet, keine Folter und solche Sachen). Man kann also nur anhand der Kriterien, die sich im politischen Prozess herausbilden, Schätzwerte über die Höhe des erforderlichen Betrags erarbeiten. Und wenn sich die gesellschaftlichen und politischen Machtverhältnisse ändern, werden sich auch die Kriterien und damit die Schätzungen ändern.
Dass damit nicht unbedingt Gerechtigkeit geschaffen wird liegt auch daran, dass die Gerechtigkeit nicht objektiv bestimmbar ist. Soll ich bekommen, was ich gegeben habe (also im schlimmsten Fall nichts)? Soll ich bekommen, was ich benötige (aber wer entscheidet, was ich benötige)?
Was ich damit sagen will: Je mehr man Einzelfallgerechtigkeit sucht, desto mehr wird man solche Zwickmühlen zu lösen haben. Deswegen ist eine Lösung, die das “freie Spiel der Kräfte” zulässt, vorzuziehen. Also ein (im Zweifel lieber etwas zu hoher) Pauschalbetrag ohne weitere Nachfragen. Meiner Meinung nach wäre dies am wenigsten ungerecht.
“Also ein (im Zweifel lieber etwas zu hoher) Pauschalbetrag ohne weitere Nachfragen. Meiner Meinung nach wäre dies am wenigsten ungerecht.”
Vielen Dank, Herbert Krawczek
Darin stimme ich Ihnen ohne Vorbehalte zu. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß die politische Entscheidung weder heutzutage noch irgendwann das Konstrukt ist (oder war), für das sie gehalten wird. Die Illusion von Politik ist ja die aktuell die Diskussion über Gerechtigkeit und bspw. Ökologie. Traurig nur, dass die Opposition gerade selbst glaubt, sie stünde außerhalb des Korsetts und sich damit eigentlich nicht so recht wählbar macht, weil diese naive oder berechnende Art von Pseudoobjektivität wenig Vertrauen in die vielen Akademiker dort fördert.
Da, allerdings leider ebenso theoretisch, griffe, was Sie ja andeuten, John Stewart Mills Prinzip des geringsten Schadens (…am wenigsten ungerecht…). Dazu aber müßte man(?) die Politik ändern, oder gar ersetzen durch eine vernünftige Nicht-Politik. Hier gleicht Ihr – mit Verlaub – liberalistischer Ansatz des freien Marktes auch auf den politischen Markt über, der sich über kurz oder lang dann mangels Angebot selbst abzuschaffen hätte. Nur fordern das die Falschen. Ich glaube sogar, einige Parlamentarier leben in der Hoffnung, dass dies dereinst geschähe, weil sie selbst an die endgültige Erfüllung glauben. Nur lässt es m.E. die Wirtschaft nicht zu, solange der Unterschied sie nährt. Die Katze beißt sich also in den Schwanz und kommt nicht vom Hof. Ein paradoxes Spiel, aber ebenso amüsant natürlich.
MBG EVG Hanser
Leider erlebe ich und andere Betroffene am JobCenter sowas wie weiße Folter. Ich meine behaupten zu können, psychische Erkrankungen treten in diesem Zusammenhang vermehrt auf. Indirekt gab es Todesfälle. Das weiß ich nicht nur vom HörenSagen, denn einer meiner ehemaligen Kollegen, wurde so auffällig, dass er Hausverbot bei der Beschäftigungsgesellschaft erhielt, irgendwann nicht mehr weiter wusste und sich vor einen Güterzug warf.
Die Minimalforderungen werden also derzeit nicht mal umgesetzt.
Deswegen finde ich persönlich auch das jetzige Kontroll- und Schnüffelsystem so verabscheuungswürdig. Ich musste das selbst mal ein halbes Jahr erleben (durch meine Lebensgefährtin) und kann den Betroffenen da nur zustimmen.
Was ich aber noch viel frecher finde, ist der Zahlungsverzug, der immer mal wieder durch die Überlastung der ARGEn vorkommt. Da darf jemand nun also als Bezugsberechtigter keinerlei andere Reserven mehr besitzen, muss aber im Zweifelsfall drei Wochen ohne Geld auskommen. Und alles nur, damit auch ja jede Kleinigkeit überprüft wird…
Auch von mir ein Dankeschön an die Arbeit von Lutz.
Was Herr Alt sagt (und was er meint), ist hier gut nachzulesen:
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?12517-Regelsatzl%FCge-Teil-II-Folgen-einer-Erh%F6hung-oder-K%FCrzung-von-Hartz-IV&p=125023#post125023
Ansonsten –> zur Diskussion hier fehlen mir einfach (bis auf die wenigen Ausnahmen, die hier nachlesbar sind) die Stimmen von Betroffenen bzw. die Bereitschaft von Nichtbetroffenen, sich mit Empfängern eben dieser Regelleistung zum Thema einzulassen.
Vielleicht haben Serious Sam und andere den Mut sich in oben angeführten. Forum zu registrieren und dort mit Menschen in einen schreibenden Austausch zu gehen, die Tag für Tag den Rechenschieber bemühen – und eben nicht dergestalt, wie es unter Arbeitnehmern üblich ist.
Ich bin überzeugt davon, dass es fairer und mitmenschlicher wäre, wenn der Steuerzahler dem Nicht(mehr)steuerzahler direkt ins Gesicht sagt, was er von ihm hält ->> und was von drei Zigaretten als soziokulturelle Teilhabe zu halten ist.
Gerade von Brigitte Vallenthin Post bekommen. ich geb´s gern weiter:
>PRESSEERKLÄRUNG
vom 03. Mai 2011
und danken für Ihre Berichterstattung:
Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz
______________________________________________________________
Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010
„In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage
gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 €
beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4-Plattform Sprecherin
Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich
Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger
Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei
diesem Verfahren. Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den
schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus
dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen
Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges
Existenzminimum“ sicher stellt.“
Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte
Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die
bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist
auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom
16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von
Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.
Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum
SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr
als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der
DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.
Tenor der Klage ist:
„Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den
Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen
„genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“
Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:
- Die „Fehlerhaftigkeit in qualitativer Hinsicht“ und „Bedenken in
quantitativer Hinsicht“ bezüglich der „Festlegung der Referenzgruppe“ -
u.a. auch des Splitting in die unteren 15% für Einzelpersonen und 20 %
für Familien-Haushalte.
- „Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“ – im
Unterschied zu derjenigen von 2003. Bei der „ging das BVerfG davon aus,
dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in statistisch
zuverlässiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung abbilde.“ Im
Ergebnis: „Die zu ermittelnden Werte können nicht zuverlässig aus der
Einkommens- und Verbrauchsstatistik abgeleitet werden, da keine eigenen
statistischen Erhebungen der Bundesregierung zu den Bedarfen vorgenommen
wurden.“ Und: Dem „Verfahren zur Ableitung der Regelsätze“ mangelt es an
„ausreichender Transparenz.“
- „Die Problematik von Abschlägen“ infolge der „Vermischung
Warenkorb/Statistikmodell“ führt zu einer „Größenordnung der
Reduzierung“ des Regelsatzes, die es ausschließt, „einen
überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen
unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen.
(…) Hinzu kommt, dass die Abschläge immer auch Personen treffen, die
diese ausgaben nicht haben.“
- Zum häufigst zitierten Streichen von Tabak und Alkohol: „Vielfach ist
der Konsum von Bier und Wein (…) Bestandteil einer regionalen Kultur
(z.B. Oktoberfest, Winzerfeste). (…) Es gibt sehr wenige Veranstaltungen
im privaten und öffentlichen Bereich, in denen die Zugehörigkeit zum
gesellschaftlichen Leben nicht auch dadurch geprägt ist, dass man in der
Lage ist, die Kosten für ein Getränk, das auch Alkohol enthält,
aufzubringen, wie das Bier beim Schauen einer Sportveranstaltung, einer
Musikveranstaltung (…), die grundsätzlich auch Empfängern von Leistungen
nach dem SGB II nicht vorenthalten bleiben dürfen.“
- „Ausdrücklich gegen die Vorgabe des BVerfG verstößt die Berechnung des
Bedarfs für Verkehr.“ Dabei sind „die Personen, die ein Auto fahren,
herausgerechnet worden (…) ein deutlicher statistischer Fehler, der zu
einem erheblich falschen Ergebnis (…) zu einer Verfälschung nach unten
führt.“
- „Weiter gehören (…) unter Missachtung der tatsächlichen Gegebenheiten
die Stromkosten immer noch nicht zu den Kosten der Unterkunft“ und es
ist „ebenfalls systemwidrig (…), diese Kosten weiterhin im Regelsatz zu
belassen.“
„Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare
Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich
des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte
Vallenthin.
Fußnote:
Alle kursiv gesetzten Zitate sind der Antragsschrift zur einstweiligen
Anordnung entnommen.
Wiesbaden, 03. Mai 2011
–
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen<
“Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“
Jepp. Und dazu Bröker und Hausstein und fertig ist die Rolle.
Die Sensibilisierung bei den Diskussionen um das Grundeinkommen, liegt zumeist auf einem arbeitsfaulen, alkoholsaufenden, rauchenden und von der Gesellschaft völlig entfernten Menschen.
Nach diesem Maße werden dann die Bedingungen für das was “so einem” noch zusteht erfühlt.
Der Schnitt und die Mengen sehen jedoch völlig anders aus.
Der größte Teil besteht aus Aufstockern, 1 Euro Jobbern, Menschen in (fragwürdigen) Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungswarteschleifen (BVJ o.ä), usw. Den Rest nennen wir “Arbeitslose” . Darin stecken dann noch Alleinerziehende, erwerbsfähige Behinderte, als auch Ü50er.
Für die KV (15,5%) beträgt mehr als das 5 fache der Belastungen für den “Abgabenzahler” (also für jeden) gegenüber der AV (2.8%)
Warum reden wir nicht so über Kranke? Es ist ja wie die AV auch eine Versicherung.
Was steht denen zu?
Wer belastet da Wen?
“Warum reden wir nicht so über Kranke? Es ist ja wie die AV auch eine Versicherung.
Was steht denen zu?
Wer belastet da Wen?”
Ja macht der Autor doch.
In II. heißt es bei Hausstein 2011 dazu:
“Weitere Personengruppen, die aufgrund ihrer Lebensumstände einen signifikant abweichenden Bedarf besitzen, wie beispielsweise Kinder, chronisch Kranke oder Schwangere, werden durch die Untersuchung nicht abgedeckt und bedürfen einer separaten Bedarfsanalyse.”
Und das schließt nicht aus, sondern daraus resultiert ein Sonderstatus mit erhöhten Anforderungen.
Insofern sind hier die entsprechenden Verbände gefragt (und damit natürlich die Betroffenen), sich zu wehren. Wenn die aber schon in die Hartz IV-Regelungen hineinuntersuchen, aka ” Das SGB schreibt vor…”, kann man nicht sehr viel tun. Im Grunde ist dieser Trend auch schon bei den opp. gesteuerten Verbänden erkennbar.
Hausstein geht, wenn ich es richtig verstehe, wie Bröker ja auch, nicht von einer grundsätzlichen Richtigkeit der Bemessungsgrundlagen durch den Gesetzgeber aus.
Darin liegt m.E. der Schlüssel in der Herangehensweise.
Eine oberflächliche Inblicknahme der politisch-oppositionellen Argumente (etwa 500 Euro, und da sind die Linken ja schon im Parlament die ‘Besten’) erkennt ja noch nicht einmal das Mindeste, was ich hier schon schnell bei Hausstein finden kann. Und freilich geht er, wie oben beschrieben, in solchem Falle von einer erhöhten Bedarfsfeststellung aus – bei Hartz IV, als auch grundsätzlich im Krankheitsfall.
IMHO ist das Sozialsystem incl. Krankensystem vollkommen im Eimer.
Aber na gut, Rössler wird ja auch Wirtschaftsminister. Vielleicht kommt Guttenberg ja als Krankenkassenchef zurück – le docteur?
@Ja macht der Autor doch.
bisher gibt es Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen, danach Krankengeld. Dieses ist an das Einkommen gekoppelt und das ist gut so, Arbeitslosengeld/hilfe war dies eben einmal so.
Es geht mir hierbei um die Diskussion einer gefühlten “Ungerechtigkeit”, welche Menschen dahin bringt, Leistungsempfängern nur noch “das Nötigste” zukommen lassen zu wollen.
Versichert man sich auf ein Existenzminimum oder adäquat an die jeweiligen Lebensumstände?
Bei allen anderen Versicherungen ist dies klar, nur bei der AV besteht (wird geschürt) ein Ungerechtigkeitsgefühl.
Meine Lösung hierzu wäre, das zB auch Unternehmer/Selbstständige ebenso Prozentual in die Versicherung mit einzahlen. Das tun sie bis heute nicht. Ebenso ist ab einem bestimmten Jahreseinkommen für Selbstständige (ca. 70 000 Euro) die PKV ein Schnapp, da Diese ja nicht prozentual gekoppelt ist. AV zahlt man dort gar nicht.
Es sollte einen Mindestlohn geben bei dem der Mensch Mensch bleiben kann und an Gesellschaft teilhaben kann ohne dass der Staat dies stützt,, sondern dass der Arbeiter damit den Staat stützen kann.
Auch eine Idee wäre:
Es wird sehr schnell genügend und gut angepasste Arbeitsplätze geben, wenn man die Kosten der Arbeitslosen prozentual nach Größe/Umsätze der Unternehmen an eben diese verteilen würde. Dann Beschäftigen diese besser die Leute, als sie zu Hause sitzen zu lassen.