Verfassungspiraten
Geschrieben von Spiegelfechter Am 10. August 2009 @ 17:26 In Deutschland,Sicherheitspolitik | Comments Disabled
Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein, er weist auch auf eine Leckage im Leitungsnetz hin. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist der Lebenstraum von Wolfgang Schäuble. Seit 1985 setzt er sich beharrlich bei jeder nur erdenklichen Gelgenheit dafür ein, am Grundgesetz zu schrauben, um seinen Traum wahr werden zu lassen. Sein treuer Paladin bei diesem Begehren ist Franz Josef Jung, seines Zeichens Verteidigungsminister. Das Duo Infernale der deutschen Sicherheitspolitik steht mit seinem Angriff auf das Grundgesetz jedoch bislang auf verlorenem Posten, daran ändert auch die schäbige Instrumentalisierung des Pirateriefalles ?Hansa Stavanger? nichts.
KSK ? die Geiselbefreier der Bundeswehr
Als 1994 im Bürgerkrieg in Ruanda Mitarbeiter der Deutschen Welle evakuiert werden mussten, hatte die Bundeswehr dafür noch keine speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Soldaten. Die Deutschen mussten damals von belgischen Para-Commandos gerettet werden ? dies war der Startschuss für die Bildung des ?Kommando Spezialkräfte?, kurz KSK. Die Befreiung deutscher Geiseln im Ausland ist eine Kernkompetenz [1] dieser Kommandoeinheit. Als im Jahre 2003 deutsche Motorradtouristen in der Sahara entführt wurden, stand das KSK schon bereit ? die Touristen konnten allerdings durch die Zahlung eines millionenschweren Lösegeldes befreit werden [2]. Fragen über die Vereinbarkeit des geplanten KSK-Einsatzes mit dem Grundgesetz stellte damals allerdings niemand. Auch als vor gut einem Jahr deutsche Touristen im Sudan verschleppt wurden, kam laut Innen- und Verteidigungsministerium auch das KSK zum Einsatz [3] – auch damals hatten weder Schäuble noch Jung Gewissensbisse wegen des Grundgesetzes.
Solche Bedenken wären auch unnötig gewesen, da das Grundgesetz Geiselbefreiungen durch die Bundeswehr zulässt. Wenn Verteidigungsminister Jung nun dem Volk erzählen will, dass solche Einsätze der Bundespolizei in Gestalt der GSG 9 unterstehen, so spricht er die Unwahrheit. Der Paragraph des Bundespolizeigesetzes, der den Einsatz im Ausland regelt, ist eine Kann-Bestimmung [4]. Wörtlich heißt es dort: ?Die Bundespolizei kann ferner im Einzelfall zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland verwendet werden.? Im Weißbuch [5] der Bundeswehr, in dem die Aufgaben des deutschen Militärs beschrieben werden, zählt die ?Rettung und Evakuierung? deutscher Staatsbürger im Ausland sogar zu einer der sechs Kernaufgaben. Im Falle ?Hansa Stavanger? hätte das KSK der Bundeswehr also ohne große Probleme eingesetzt werden können.
Sonderfall Piraterie
Hätte Jung seine Verfassungsbedenken bei den geplanten KSK-Einsätzen in Algerien oder dem Sudan kundgetan, so hätte man diese Bedenken als ungerechtfertigt zurückweisen können. Im Falle ?Hansa Stavanger? sind diese Bedenken jedoch geradezu abstrus. Artikel 110 des maßgeblichen Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen [6] gestattet es Militäreinheiten zu See und zu Luft ausdrücklich im Falle von Piraterie tätig zu werden. Ein Rettungs- und Evakuierungseinsatz durch die Marine oder das KSK wäre also somit völkerrechtlich gedeckt. Wenn also nun Wolfgang Bosbach seinem Parteifreund Jung mit der Erklärung den Rücken stärken will, dass eine Verfassungsänderung notwenig sei, da deutsche Sicherheitskräfte ?immer die Zustimmung der EU-Mission? (gemeint ist die Atalanta-Mission) bräuchten, so entspricht dies nicht der Wahrheit. Sowohl das KSK als auch die GSG 9 dürfen sowohl nach dem Völkerrecht, als auch nach dem Grundgesetz ohne jedwede Zustimmung aus dem Ausland tätig werden, wenn es darum geht, deutsche Staatsbürger aus den Händen von Piraten zu befreien. Die UN-Resolution 1816 [7] erlaubt es deutschen Soldaten dabei sogar, innerhalb somalischer Gewässer tätig zu werden.
Gefährliches Spiel mit dem Feuer
Glaubt man Verteidigungsminister Jung, so müsse die Verfassung auch deshalb geändert werden, da die ?Polizei nicht schnell genug vor Ort? sein könne. Nun ist es nicht so, dass die Beamten sich im Peterwagen mit Blaulicht auf den Weg ins ferne Somalia begeben müssten, gemeinhin wird die GSG 9 eingeflogen. Auch dem KSK steht noch nicht die Technik des Beamens zur Verfügung, weshalb Jungs Argument ins Leere läuft. Die GSG 9 war auch im Falle ?Hansa Stavanger? vor Ort und hätte eingesetzt werden können. Ein Einsatz scheiterte jedoch wegen offen zur Schau gestellter Inkompetenz im Planungsstab und eines Kompetenzgerangels [8] zwischen Schäubles Innenministerium und Jungs Verteidigungsministerium. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die beiden Minister, die alles daran setzen, eine Kompetenzausweitung der Bundeswehr ins Grundgesetz zu schreiben, lassen einen Einsatz der Bundespolizei scheitern, um dann im Nachhinein die Bundeswehr als möglichen Retter in der Not ins Spiel zu bringen.
Unverantwortlicherweise wurde dieser Streit jedoch bereits nach Außen getragen, als die Hansa Stavanger noch in der Hand der Piraten war. Diese erfuhren über den somalischen Sender der BBC vom Scheitern des geplanten GSG 9-Einsatzes. War die Entführung der Hansa Stavanger bis zu diesem Zeitpunkt gefährlich für die Seeleute, so eskalierte die Lage nach der ?Kommunikationspanne? vollends. Es grenzt an ein Wunder, dass niemand ernsthaft verletzt oder gar getötet wurde. Den Abzug hätte in diesem Falle zwar einer der Piraten betätigt, schuld wären jedoch auch die deutschen Behörden gewesen. Ein Einsatz der GSG 9 oder des KSK wäre eine Katastrophe für die Seeleute gewesen, wie Hansa Stavanger-Kapitän Kotiuk gegenüber Panorama [9] bestätigte ? ?Das hätte ein Blutbad gegeben?.
Nach dem Abbruch des GSG 9-Einsatz zogen sich die Ministerien zurück und überließen die Sache dem Reeder. Die Lösegeldforderungen wurden jedoch nach dem Gerücht über den GSG 9-Einsatz erhöht und die Piraten gingen fortan misstrauischer vor, was den Verhandlungen ganz sicher nicht eben gefördert hat. Es ist unbekannt, ob das Feilschen des Reeders oder das Misstrauen der Piraten die Freilassung um volle vier Monate hinausgezögert haben. Der Politik geht es um die Ausweitung ihrer Befugnisse und um Wählerstimmen, den Reedern und den Piraten geht es ums Geld ? den Seeleuten geht es allerdings um ihr nacktes Leben.
Die Verfassung bleibt
Eine Änderung der Verfassung bedarf einer 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. FDP, Grüne und Linke lehnen einen solchen Vorstoß aber kategorisch ab, und sogar die SPD hat chronische Bedenken. Auch nach den Bundestagswahlen werden die Chancen für eine Verfassungsänderung nicht eben steigen. In einer schwarz-gelben Regierung steht nicht nur die FDP einer solchen Änderung im Wege, auch eine Oppositions-SPD wird ? alleine der Opposition wegen ? einem solchen Vorhaben ihre Zustimmung verweigern. Sollte es eine Fortsetzung der Großen Koalition geben, stehen die Chancen nicht besser. Union und SPD werden nicht auf 2/3 der Stimmen kommen und die Oppositionsparteien werden sich nicht umstimmen lassen.
Jens Berger
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[1] Kernkompetenz: http://www.deutschesheer.de/portal/a/dso/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN3SOdzR0AcmB2ZZhXvqRcNGglFR9b31fj_zcVP0A_YLciHJHR0VFAPY0-hg!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfMUNfQTFL?yw_contentURL=%2F01DB050500000001%2FW26FZ8D6873INFODE%2Fcontent.jsp#headerblock
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[3] zum Einsatz: http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~ED7F8BF145E3C44A48B656E3E22DD4F36~ATpl~Ecommon~Scontent.html
[4] Kann-Bestimmung: http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__8.html
[5] Weißbuch: http://merln.ndu.edu/whitepapers/Germany_Weissbuch_2006_oB_sig.pdf
[6] Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/SrUe.pdf
[7] 1816: http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N08/361/77/PDF/N0836177.pdf?OpenElement
[8] Kompetenzgerangels: http://www.focus.de/politik/deutschland/schifffahrt-gsg-9-einsatz-scheitert-an-kompetenz-gerangel_aid_389090.html
[9] gegenüber Panorama: http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/pmhansastavanger100.html
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