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  • Künftige Bundesregierung ohne Legitimation?

    geschrieben am 22. September 2009 von Spiegelfechter

    Verfassungswidrige Überhangmandate machen es möglich ? CDU und FDP können wahrscheinlich bereits mit 44% Stimmanteil die Regierung stellen

    Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenn am Sonntagabend das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahlen vorliegt, kommen CDU und FDP zusammen auf 44% der abgegebenen Stimmen, während SPD, Grüne und Linke zusammen 47% der Stimmen auf sich vereinigen können. Doch in den Jubel der SPD über die neu erkämpfte Vizekanzlerschaft platzt die Pressemeldung, dass CDU und FDP bereits erste Sondierungsgespräche für eine schwarz-gelbe Koalition anberaumt haben. Merkel und Westerwelle planen nicht etwa eine Minderheitsregierung, sondern sie verweisen darauf, dass sie trotz eines Rückstands von drei Prozentpunkten die absolute Mehrheit der Sitze erringen konnten. Verantwortlich für dieses, auf den ersten Blick absurd klingende, aber dennoch sehr realistische Szenario ist eine Besonderheit des deutschen Wahlrechts ? das Überhangmandat, das 2008 [extern] vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

    Was sind eigentlich Überhangmandate?

    Bei den Bundestagswahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er direkt den Vertreter seines Wahlkreises, mit seiner zweiten Stimme wählt er die Landesliste der von ihm bevorzugten Partei. Die Zweitstimmen werden bundesweit ausgezählt und die Anzahl der Wählerstimmen in den Bundesländern bestimmt letztendlich, wie viele Kandidaten der betreffenden Landeslisten in den Bundestag einrücken. Die errungenen Direktmandate werden von dieser Zahl jedoch abgezogen. Wenn eine Partei also 20 Kandidaten nach Berlin entsenden darf, aber bereits 15 Direktmandate gewonnen hat, werden demnach die restlichen fünf Mandate über die Landesliste vergeben. Problematisch wird die Situation allerdings dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als sie Abgeordnete entsenden dürfte. Da man den gewählten Wahlkreiskandidaten natürlich jedoch nicht ihr Mandat absprechen darf, kommen sie mit sogenannten Überhangmandaten dennoch in den Bundestag.

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    39 Kommentare Print This Post
    Verfassungswidrige Überhangmandate machen es möglich ? CDU und FDP können wahrscheinlich bereits mit 44% Stimmanteil die Regierung stellen Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenn am Sonntagabend das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahlen vorliegt, kommen CDU und FDP zusammen auf 44% der abgegebenen Stimmen, während SPD, Grüne und Linke zusammen 47% der Stimmen auf sich vereinigen ...
    Tags: Deutschland Wahlen
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    39 Kommentare:

    1. COPOKA schrieb am 22. September 2009 at 01:04 - Permalink

      “Doch in den Jubel der SPD über die neu erkämpfte Vizekanzlerschaft …”
      :)
      Der Vizekanzlerkandidat sollte eigentlich im TV mit Westerwelle deullieren, wenn er sich von vorne an trotz möglicher RRG-Mehrheit für diesen Posten festgelegt hatte.

      Schönen Abend noch.

    2. Thom schrieb am 22. September 2009 at 01:23 - Permalink

      Entschuldigen Sie, aber was Sie hier schreiben, ist blanker Unfug. Lediglich die Hälfte der Bundestagsmandate wird über Direktkandidaten vergeben. Nach Ihrer Rechnung bräuchte eine Partei nur 50% und könnte alle Direktmandate gewinnen, ohne auch nur ein läppisches Überhangsmandat zu erwerben. Das ist freilich Unsinn.

      Auch ihr Berlin Beispiel ist deshalb falsch: Eine Partei darf 20 Kandidaten in einem Bundesland entsenden. Das hieße: zehn von der Direktkandidatenhälfte und zehn von der Zweistimmenhälfte (die so freilich nicht heißen). Hat sie nun aber nur 5 Direktkandidaten durchbringen können, darf sie trotzdem 15 weitere entsenden, so daß sie auf 20 kommt.
      Hat sie aber, wie bei ihnen 15 Direktmandate gewonnen, dann hat sie 5 mehr, als ihnen in der Direktkandatenhälfte zustehen. Die kann man aber nicht wieder heimschicken, also kommen sie mit uns Boot. Fünf Übermangmandate wären die Folge. Da spielen jetzt noch eine Faktoren rein, die das Ganze komplizieren, aber prinzipiell ist das hier genauer, als das, was der Text oben impliziert.

      Nähere Informationen finden sie bei http://www.wahlrecht.de

    3. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 01:32 - Permalink

      @Thom

      Entschuldigen Sie, aber was Sie hier schreiben, ist blanker Unfug. Lediglich die Hälfte der Bundestagsmandate wird über Direktkandidaten vergeben. Nach Ihrer Rechnung bräuchte eine Partei nur 50% und könnte alle Direktmandate gewinnen, ohne auch nur ein läppisches Überhangsmandat zu erwerben. Das ist freilich Unsinn.

      Wo schreibe ich das? Natürlich wird nur die Hälfte der Mandate an Direktkandidaten vergeben – wenn in einem Bundesland aber 80% der Direktmandate an eine Partei gehen, die weniger als 40% der Zweitstimmen bekommen hat, entsprechen die Direktmandate der Anzahle der Listenabgeordneten. Bekommt die Partei weniger Zweitstimmen entstehen Überhangmandate.

      Auch ihr Berlin Beispiel ist deshalb falsch: Eine Partei darf 20 Kandidaten in einem Bundesland entsenden. Das hieße: zehn von der Direktkandidatenhälfte und zehn von der Zweistimmenhälfte (die so freilich nicht heißen). Hat sie nun aber nur 5 Direktkandidaten durchbringen können, darf sie trotzdem 15 weitere entsenden, so daß sie auf 20 kommt.

      Richtig – und? 2002 hatte die SPD in Berlin allerdings Überhangmandate.

      Hat sie aber, wie bei ihnen 15 Direktmandate gewonnen, dann hat sie 5 mehr, als ihnen in der Direktkandatenhälfte zustehen. Die kann man aber nicht wieder heimschicken, also kommen sie mit uns Boot. Fünf Übermangmandate wären die Folge. Da spielen jetzt noch eine Faktoren rein, die das Ganze komplizieren, aber prinzipiell ist das hier genauer, als das, was der Text oben impliziert.

      Das ist genau die Aussage, die der Text wiedergibt – nicht einmal implizit, sondern direkt. Sollten Sie da anderer Meinung sein, können Sie ja die betreffende Textzeile nennen.

    4. hannilein schrieb am 22. September 2009 at 01:49 - Permalink

      Waaah! Cheffe!!!
      Nicht bitte schon wieder Pinangelina;-) Das ist doch echt lieblos und – in anbetracht all der verlogenen Politiker – imo auch unzureichend.

      Dein trauriges hannilein

    5. schwitzig schrieb am 22. September 2009 at 08:37 - Permalink

      @SF
      Guter Artikel – ich denke, dass die Absurdität vielen nicht klar ist.

      Die entscheidende Frage aus meiner Perspektive ist jedoch:
      Warum hat das BVerfG ein “Frist” bis 2011 gewährt und damit eine verfassungswidrige Wahl mit der Implikation, dass eine Regierung gegen den Wählerwillen billigend in Kauf genommen wird?

      Die Antwort auf diese Frage und diverse andere äußerst fragwürdige Entscheidungen des BVerfG z.B. bezügl. Datenschutz, wirft sicherlich kein gutes Licht auf diese Institution, die ich mittlerweile eher als Nebelkerze empfinde.

      Denn seien wir mal ehrlich: Verhindert wurden verfassungswidrige Bestrebungen tatsächlich in keinem einzigen Fall, wenn es Parteiinteressen der CDUSPDGRÜNEFDP entsprach.

    6. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 08:43 - Permalink

      @Schwitzig

      Eine gute Frage – offiziell wurde die lange Frist wegen der Komplexität der Materie gewählt. Natürlich könnte hier auch der parteipolitische Hintergrund der Richter hier ein wenig “fristverlängernd” gewirkt haben.

    7. Karl Heinrich schrieb am 22. September 2009 at 10:16 - Permalink

      @Sf

      Einen Moment mal! Hat das Bundesverfassungsgericht nicht lediglich den negativen Stimmeneffekt verworfen? Und keineswegs Überhangmandate per se?

      Insofern wäre an einer Mehrheitsbildung durch Überhangmandate nichts zu bemängeln. Diese Einrichtung gibt den Wählern “vor Ort” ein bisschen mehr Gewicht, also ähnlich wie in Ländern mit Mehrheitswahlrecht, wo die “popular vote” ja auch divergieren kann. Das ist nicht seiner Natur nach undemokratisch.

      Problematisch ist die Sache ja erst geworden, seit das politische System nicht mehr aus dem Antagonismus zwischen Union und SPD lebt. Das kann man aber nicht dem Wahlrecht ankreiden.

    8. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 10:26 - Permalink

      @Karl Heinrich

      Jein – das BVerfG hat die Praxis der Überhangmandate aufgrund des negativen Simmeffekts als verfassungswidrig eingestuft. Der negative Stimmeffekt steht aber nicht im luftleeren Raum, sondern ist eine direkte Folge der Überhangmandate und dem internen Überhang in den Landeslisten.

      Überhangmandate wären per se nicht zu beanstanden, aber in der momentanen Form, die seit Bestehen der Bundesrepublik gültig ist, führen sie (unter der Prämisse, das es Länder gibt, in denen Überhangmandate zu erwarten sind) zwingend(!) zum negativen Stimmeffekt.

    9. PPollux schrieb am 22. September 2009 at 11:11 - Permalink

      Nach election.de fällt die Anzahl der Überhangmandate geringer aus, als in der Analyse der aufgeführten Kritiker.

      Ursächlich dafür sind auch die Bemühungen und Absprachen zwischen SPD, Grüne und Linkspartei. Dort ist man sich des Problems bewußt und kümmert sich um Gegensteuerung.

      So findet man momentan in besonders “heißen” Wahlkreisen den mehr oder weniger dezenten Hinweis auf Plakaten der Grünen, dass man vorzugsweise die Zweitstimme haben möchte. In Mannheim, Stuttgart II und Freiburg wirkt das bereits.

      Es wird noch äußerst eng. Ich denke nicht, dass es Schwarz-Gelb schaffen wird, trotz einiger Überhangmandate für die Union.

    10. blub schrieb am 22. September 2009 at 11:58 - Permalink

      @Spiegelfechter

      Was Thom meint ist glaube ich, dass in deiner Rechnung die Direktmandate komplett von der Landesliste abgezogen werden, was bedeuten würde, dass im Falle von Überhangsmandaten niemand über die Landesliste einziehen kann, was nicht stimmt.

      In meinen Augen wird in deinem Artikel nicht klar, dass zur Hälfte die Liste einzieht und zur anderen Hälfte die Direktmandate.

      Deine Rechnung für den Einzug in die Landesliste: (Anzahl der nach Prozenten zustehenden Mandate) – (Direktmandate) wobei es nicht negativ werden kann, also im Falle von Überhangsmandaten niemand über die Landeslsite schafft.

      Thoms Rechnung für die Landsliste: (Anzahl der nach Prozenten zustehenden Mandate) / 2
      wobei die Überhangsmandate nur auf die andere Hälfte der Direktmandate addiert wird.

    11. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 12:14 - Permalink

      @blub

      In meinen Augen wird in deinem Artikel nicht klar, dass zur Hälfte die Liste einzieht und zur anderen Hälfte die Direktmandate.

      Genau das passiert ja auch nicht, wenn Überhangmandate entstehen.

      Zur Verdeutlichung zitiere ich mal aus einem Artikel aus “Spektrum der Wissenschaft”:

      Bekanntlich hat jeder Wähler bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird in jedem der ? bisher 328, künftig nur noch 299 ? Wahlkreise ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme hingegen die Landesliste einer Partei. Eine solche Kandidatenliste ist für jedes Bundesland separat aufzustellen; eine bundesweite Liste ist nicht möglich. [...] Die Anzahl der Sitze der Parteien und ihrer Landeslisten ergibt sich aus einem zweistufigen Verfahren.

      In einem ersten Schritt (der Oberverteilung) werden alle 656 ? ab der nächsten Wahl 598 ? Sitze proportional dem Stimmenaufkommen auf die Parteien verteilt. Dazu dient das Zuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer: Die Gesamtsitzzahl wird mit der Stimmenzahl einer Partei multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl aller am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien dividiert. Die sich dadurch ergebenden ganzzahligen Anteile werden als Sitze direkt zugeteilt, die dann noch freien in der Reihenfolge der größten Reste zugeordnet (vergleiche ?Wählerwille, Mandate, Macht?, Spektrum der Wissenschaft, Januar 1987, Seite 32).

      Analog werden im zweiten Schritt (der Unterverteilung) die so ermittelten Sitze einer Partei auf ihre Landeslisten verteilt. Dabei wird die Zahl der in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidaten einer Landesliste auf deren nach Zweitstimmen ermittelten Anspruch angerechnet. Das heißt: Wenn durch die Erststimme der Kandidat einer Partei im Wahlkreis gewählt wird, ist automatisch ein anderer Listenkandidat dieser Partei ausgeschieden. Falls aber in einem Bundesland eine Partei mehr Direktmandate errungen haben sollte, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, verbleiben ihr diese zusätzlichen Sitze als Überhangmandate, ohne daß es einen Ausgleich für andere Parteien gibt.

      Der Text ist übrigens von 99 – also bitte nicht vom Hare-Niemeyer-Verfahren irritieren lassen ;-)

    12. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 12:27 - Permalink

      @Blub

      Zur Verdeutlichung kann man auch die tabellarische Aufstellung der Ober- und Unterverteilung der CDU-Mandate 2005 betrachten.

      In Baden-Württemberg hätte die CDU 30 Proporzmandate entsenden können, gewann aber 33 Wahlkreise. Aus dem “Ländle” zogen also 33 Direktkandidaten und kein einziger Listenkandidat in den Bundestag ein. In Sachsen verhielt es sich ähnlich – 13 Direktkandidaten zogen ein und kein einziger Listenkandidat. Insgesamt sitzen im Bundestag 179 CDU-Abgeordente, von denen 105 über den Wahlkreis und nur 74 über die Listen einzogen – darunter aber kein einziger Listenplatz aus BaWü oder Sachsen.

    13. Hmmmm schrieb am 22. September 2009 at 12:35 - Permalink

      Die Bundeszentrale für politische Bildung hat dazu ein paar ganz nette Videos gemacht.
      Auch zu den Überhandmandeten.
      http://www.bpb.de/themen/0DXXRX,0,0,Wie_funktioniert_die_Bundestagswahl.html
      allerdings sind die Youtube-Server schneller :-)

    14. R_Winter schrieb am 22. September 2009 at 13:12 - Permalink

      Der Artikel ist gut, aber kommt zu spät. Die Auswirkungen der Überhangmandate ist allen Parteien im Bundestag bekannt. Die Handhabung der Überhangmandate zeigt das Demokratie- Verständnis innerhalb der CDU. Die Fristensetzung zur Abänderung durch das BVerG bis 2011 zeugt von einer überholten Auswahl der Verfassungsrichter.

      Trotz dieser leidigen Überhangsmandate wird sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nichts ändern: Der Wendehals Merkel (von der ex-FDJ-Propagandafunktionärin zur Bundeskanzlerin) bleibt mit Hilfe der FDP oder SPD im Amt.

    15. Luri schrieb am 22. September 2009 at 13:26 - Permalink

      Erst mal dickes Lob an den SF für den Artikel und das (den?) Blog im allgemeinen, lese schon seit Jahren war aber bisher nur stiller Leser. Deine Artikel sind den meisten “Qualitäts”Zeitungen mehr als ebenbürtig!

      Zu der Thematik war heute im Tagesspiegel ein interessanter Artikel (http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Schwarz-Gelb-Bundestagswahl-Ueberhangmandate;art141,2905385). Da ist die Rede vom “historischen Konsens” zur Änderung des Wahlrechts bei allen Parteien, deswegen sei das Wahlrecht im Sommer nicht mit rot-rot-grüner Mehrhheit korrigiert worden… Von den Auswirkungen auf die Stabilität der Koalition mal abgesehen würde mich echt mal interessieren, ob die CDU auch nur einen Moment zögern würde, das Wahlrecht im “Auftrag des BVerfG” zu ihren Gunsten zu ändern, wenn sie die Mehrheit hätten… Mal schauen ob sich da, falls schwarz-gelb (fleissig wie die Bienen, höhö) zustandekommt, überhaupt was tut, ohne dass das BVerfG Druck machen muss.
      Grüße

    16. AA schrieb am 22. September 2009 at 14:30 - Permalink

      Nun, heißt das im Klartext, ich sollte mit meiner Erststimme (Sachsen) CDU wählen, um genau dieser Partei eine rein zu würgen? Strittige, knappe Wahlkreise gibt es hier nicht (höchstens in Westsachsen), weshalb es auch nichts bringen würde, LINKE oder SPD zu beglücken. Habe ich das so richtig verstanden?

    17. Shmul Cohen schrieb am 22. September 2009 at 14:37 - Permalink

      Kleine Anmerkungen:

      - In dem Artikel geht um die sogenannten internen Überhangmandate (also “zu viele” Direktmandate in einem Bundesland). Nach den derzeitigen Umfragen sind vielleicht so gar externe Überhangmandate möglich, wenn die Union mit knapp 35% mehr als 70% der Direktmandate bundesweit gewinnt. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich nichts.
      - In Brandenburg werden SPD oder LP sicherlich Überhangmandate gewinnen. Vielleicht auch in einigen anderen Bundesländern. Das wird die Unions-Überhangmandate dann teilweise ausgleichen. Die Gesamtanzahl der Überhangmandate wird dann aber noch größer.
      - Hoffentlich hat die Union nicht zu viele ältere Direktkandidaten in Baden-Württemberg oder Sachsen aufgestellt. Sonst stirbt die Bundestagsmehrheit vielleicht weg.
      - Zur Bundestagswahl 1994. Ohne jegliche Ü-Mandate hätte Schwarz-Gelb eine Mehrheit. Allerdings hatte die SPD einzelne Ü-Mandate gewonnen und zwar genug um diese Mehrheit zu kippen. Erst die zahlreicheren CDU Ü-Mandate haben die Mehrheit wieder zurückgekippt.

    18. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 15:00 - Permalink

      @AA

      Nun, heißt das im Klartext, ich sollte mit meiner Erststimme (Sachsen) CDU wählen, um genau dieser Partei eine rein zu würgen?

      Um Gottes Willen! Nein! Mit der Zweitstimme und nicht mit der Erststimme!

      Strittige, knappe Wahlkreise gibt es hier nicht (höchstens in Westsachsen), weshalb es auch nichts bringen würde, LINKE oder SPD zu beglücken. Habe ich das so richtig verstanden?

      Nein – umgekehrt. Wenn Du (und einige andere) mit der Zweitstimme die Union wählst, könnte es durchaus passieren, dass sie ein Mandat weniger bekommt.

    19. 7schläfer schrieb am 22. September 2009 at 15:03 - Permalink

      @SF

      Du schreibst an einer Stelle:

      Da man den gewählten Wahlkreiskandidaten natürlich jedoch nicht ihr Mandat absprechen darf, kommen sie mit sogenannten Überhangmandaten dennoch in den Bundestag.

      interessant ist doch, dass zum Teil Direktmandate verfallen: falls eine Partei NICHT über die 5%-Hürde kommt, ziehen ihre direkt gewählten Vertreter nur dann ein, falls diese Partei mindestens 3 Direktmandate erzielen konnte.

      Falls es “nur” zwei sind, dürfen diese direkt vom Volk gewählten eben nicht einziehen.
      Da kann man doch auch einfach die Überhangmandate verfallen lassen, oder sind die Direktmandate der großen Parteien anders legitimiert als die der kleinen?

    20. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 15:05 - Permalink

      @Shmul Cohen

      - In dem Artikel geht um die sogenannten internen Überhangmandate (also ?zu viele? Direktmandate in einem Bundesland). Nach den derzeitigen Umfragen sind vielleicht so gar externe Überhangmandate möglich, wenn die Union mit knapp 35% mehr als 70% der Direktmandate bundesweit gewinnt. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich nichts.

      Ein interessanter Gedanke

      - In Brandenburg werden SPD oder LP sicherlich Überhangmandate gewinnen. Vielleicht auch in einigen anderen Bundesländern. Das wird die Unions-Überhangmandate dann teilweise ausgleichen. Die Gesamtanzahl der Überhangmandate wird dann aber noch größer.

      Beide Parteien werden in Brandenburg sicher keine Überhangmandate holen – das ginge rein rechnerisch nicht. Ich vermute eher, dass sie sich gegenseitig neutralisieren und wahrscheinlich einige wenige SPD-Überhangmandate aus Brandenburg überbleiben. Die SPD wird bundesweit allerdings (zumindest nach den Umfragen) wesentlich(!) weniger Überhangmandate bekommen als die Union.

      - Hoffentlich hat die Union nicht zu viele ältere Direktkandidaten in Baden-Württemberg oder Sachsen aufgestellt. Sonst stirbt die Bundestagsmehrheit vielleicht weg.

      Das ist idT richtig. Vielleicht wäre das ja ein Startschuss für Rot-Rot-Grün? Wer weiß?

    21. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 15:07 - Permalink

      @7schläfer

      Interessaner Aspekt – dazu kann ich allerdings keine Stellung nehmen. So versiert in verfassungsrechtlichen Fragen bin ich leider nicht.

    22. Vogel schrieb am 22. September 2009 at 15:17 - Permalink

      @R-Winter

      Die Handhabung der Überhangmandate zeigt das Demokratie- Verständnis innerhalb der CDU.

      Nich immer nur uff die Schwarzen, ALLE haben gehofft “im Überhang zu fischen”. Selbst die Grünen, die scheinbar gemuckt haben: Wo war den der Aufruf an die Bevölkerng zum Protest gegen die auf Vorteil hoffende Trägheit der Anderen? Schwache Vorstellung, auch aller anderen Parteien fürs Volk, starke Show im eigenen Interesse! Hätten wir ein Bundesverfassungsgericht, das seinen Job auch gegen die Parteien ernst nimmt, hätte es schon spätestens ’94, eigentlich schon ’49 (je ein Überhangmandat CDU/SPD), heißen müssen: “3 Monate habt ihr Zeit, ihr Gauner, dem Blödsinn ein Ende zu bereiten!” Punkt!

      Das muss man sich noch’mal ganz langsam reinziehen, an diesem Beispiel: Wenn’s nur um einen klitzekleinen Vorteil der Politiker, der Parteien geht – da riskieren die Kopf und Kragen und Ihren Ruf für 2000 Jahre … geht’s im Dich und mich, dreh’n die sich pfeifend und feixend weg … ! Homo homini …

      Alle in einen Sack und feste druff mit dem dicksten Knüppel: Du triffts immer einen Richtigen!

      Beste Grüße
      Vogel

    23. Die Erklaerung schrieb am 22. September 2009 at 15:39 - Permalink

      Ich zitiere mich mal selbst:

      1998 hat die SPD 13 Überhangmandate mit ins Parlament gebracht (CDU 0), 2002 erhielten die Sozialdemokraten jene erwähnten 4 (CDU 1), 2005 kam die SPD so an 9 zusätzliche Mandate (CDU 7). Blickt man in die Geschichte der Bundesrepublik, so sieht man, daß die CDU seit 1949 ganze 37 Überhangmandate erhalten hat, die SPD 34. Was man guten Gewissens als relativ ausgewogen bezeichnen kann…

      War dann also nicht auch Rot-Grün unrechtmäßig?

    24. MM schrieb am 22. September 2009 at 16:22 - Permalink

      Ist nicht diese Situation, aber ein ähnliches Thema:

      http://www.mathematik.de/ger/information/ueberallmathe/diemehrheitentscheidet/diemehrheitentscheidet.html

    25. memoon schrieb am 22. September 2009 at 16:43 - Permalink

      @7schläfer: hat sich da was seit 2002 geändert? Wenn ich mich recht erinnere waren damals Frau Pau und und Frau Lötzsch für die PDS im BT.

    26. Thom schrieb am 22. September 2009 at 17:35 - Permalink

      Substanzlos geworden.

    27. Thom schrieb am 22. September 2009 at 17:49 - Permalink

      @ 7schläfer:

      Falsch. Es verhält sich so: Jeder direkt gewählte Kandidat kommt in den Bundestag. Hat eine Partei aber drei oder mehr Direktmandate gewonnen, so entsteht eine Fraktion im Bundestag und die Kandidaten von der Landesliste werden auch dann eingezogen, wenn die Partei nicht 5% erreicht hat.

      So erreichte die PDS bei der Wahl 1994 nur 4,4 Prozent, gewann aber drei (oder mehr) Direktmandate und zog mit 30 Abgeordneten in den Bundestag ein.

    28. R_Winter schrieb am 22. September 2009 at 18:21 - Permalink

      Wenn die Kommentatoren das Wahlrecht kaum verstehen, kann es nur schwer als “demokratisch” bezeichnet werden. Eine wichtige Voraussetzung eines demokratischen Wahlsystemes ist, daß ich bekomme, was ich glaube, gewählt zu haben. Wenn meine Stimme genau das Gegenteil dessen bewirkt, was ich gewählt hatte, ist es nicht als demokratisch zu bezeichnen.
      Die Parteien sind gefordert, diesen Misstand zu ändern.

    29. Lago schrieb am 22. September 2009 at 18:35 - Permalink

      @28

      Naja, aber das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, die Parlamentarier sind unfähig, in vier Jahren ein demokratisches Wahlsystem zu entwerfen und hat ihnen Zeit gegeben, das Thema erst mal eine Weile zu ignorieren.

      Wenn es etwa um die europäische Verfassung geht traut das BVG den Parlamentariern offenbar wesentlich mehr zu, das schaffen die offenbar in der Sommerpause bei zwei Zigaretten …

    30. Der Schachspieler schrieb am 22. September 2009 at 18:42 - Permalink

      Hallo zusammen,

      Kann mir mal einer das Thema Überhangsmandat in “leicht” verstänlicher Sprache erklären ?

    31. Handelsschiff schrieb am 22. September 2009 at 19:09 - Permalink

      Jetzt habe ich so viel darüber gelsen, und verstehe es auch immer noch nicht so richtig, das mit den Überhangmandaten: Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Ich sehe auch bei den Erststimmen ein ganz anderes, viel banaleres Probllem, und wundere mich sehr, das dies sonst scheinbar niemanden stört: Die Erststimme ist zugeschnitten auf CDU und SPD und benachteiligt die kleineren Parteien, die von den “Wahlrechtsvätern” scheinbar unerwünscht sind, bzw. mal schön kleine Parteien bleiben sollen.

      Schon die Begriffe Erst- und Zweitstimme suggerieren es: Da gibt es die Stimme, mit der man sich zwischen SPD und CDU entscheidet, und dann gibt es noch die andere Stimme, die man auch SPD und CDU geben kann, oder mit der man sonst noch auswählen kann, mit wem jeweils SPD oder CDU zusammen regieren sollen. Oder auch umgekehrt – ich will eigentlich FDP oder Grüne, werde aber durchs Wahlrecht noch animiert, zusätzlich doch noch eine der zwei guten Volksparteien mitzuwählen – etwa als “kleineres Übel” . Es wär ja sonst schade um die schöne Stimme. Wenn ich das aber garnicht will? Wenn ich die Erststimme auch einer kleinen Partei gebe, ist der Effekt gleich null. Daher habe ich als überzeugter FDP- oder Grünfan eigentlich nur ene Stimme, als SPD- oder CDU-Jünger aber zwei (wirksame). Oder mache ich da einen Denkfehler? Wäre es unter diesen Bedingungen denn überhaupt mal denkbar, dass aus einer der 2 Großen eine kleine Partei wird, bzw. eine kleine zu einer neuen Volkspartei?

      Ich fände es viel sinnvoller, wenn man alle Parteien zunächst mal gleich behandeln würde und nicht bestimmte bevorzugt. Und da keine Partei meinen Geschmack zu 100% trifft, würde ich gerne mischen und gewichten können, zb. Linke mit einem ordentlichen Schuss Piratenpartei, und dazu eine ordentliche Prise “grün”, oder so. Seltsamerweise wirkt das Wahlrecht auf ersten Blick ziemlich klar und transparent, aber je mehr man in die Details geht, um so obskurer wird es. Wer hat sich das eigentlich ausgedacht, und wie wird das begründet, und ist es noch zeitgemäß und könnte man es überhaupt reformieren? Bzw. wer sollte das tun? Jemand, der zur Zeit von Erststimmen profitiert, wohl eher nicht.

      Sowas ging mir eher durch den Kopf als die Überhangmandate, denn da siehts so für mich aus: Die CDU hat recht. Das Verfassungsgericht hat eine Frist eingeräumt, solange sind die Mandate legitim, sofern das Gesetz nicht geändert wird, was die SPD ja nicht wollte. Wozu also die Aufregung?

    32. Lago schrieb am 22. September 2009 at 20:26 - Permalink

      Wer hat sich das eigentlich ausgedacht, und wie wird das begründet, und ist es noch zeitgemäß und könnte man es überhaupt reformieren? Bzw. wer sollte das tun? Jemand, der zur Zeit von Erststimmen profitiert, wohl eher nicht.

      Das System soll eine gesunde Mischung aus Mehrheitswahlrecht (angelsächsisches Modell), direkter Repräsentation und Parteien-Verhältniswahlrecht darstellen.
      Dadurch, dass auf zwei Weisen gleichzeitig gewählt wird (“direkt”/Mehrheitswahl und Parteien-Landesliste/Verhältniswahl). holt man sich natürlich nicht nur die Probleme beider, sondern auch noch die “Vereinigungsartefakte hinzu.

      Schon länger wird ja vor allem von den Transatlantikern vorgeschlagen, einfach nur per Mehrheitswahlrecht zu wählen, was das Problem natürlich lösen würde …

    33. COPOKA schrieb am 22. September 2009 at 21:00 - Permalink

      Es ist in der Tat ganze Menge knifflige Situation denkbar, die sich aus dem BwahlG ergeben können, auch wenn die meisten eher unwahrscheinlich sind. Aber die lustigste würde sich ergeben, wenn ein [Vize]Kanzlerkandidat NICHT gewählt wäre. Keine Ahnung wo/wie das Steinmerkel jetzt aufgestellt ist, aber die müssen doch auch zunächst gewählt werden, um [Vize]Kanzler zu werden. Bei Direktmandat kann es passieren, dass Gegenkandidat im Kreis viel beliebter ist (daher kandidieren die ‘Hoffnungsträger’ idR in einem Krähwinkel), oder die stehen an der Spitze einer Landesliste, die jedoch durch Direktmandate leer ausgeht ;)

    34. Spiegelfechter schrieb am 22. September 2009 at 21:13 - Permalink

      @COPOKA

      Steimeier kandidiert m.W. in einem totsicheren Kreis in Brandenburg. Der wird schon durchommen ;-)

      Wenn ein Überraschung eintritt, könnte jedoch Sigmar Gabriel draußen bleiben. Auf der niedersächsichen Liste ist er ziemlich weit hinten und sein Kreis (Salzgitter/BS) ist zwar rot, aber nicht tiefrot.

    35. Der Schachspieler schrieb am 22. September 2009 at 22:51 - Permalink

      D.h heisst , keiner kann es mir so leicht erklären , oder will man nicht oder versteht man es selber nicht ? Naja, Die Hoffungen bleibt, wenigstens ist der mr. Hope noch da

    36. Webbaer schrieb am 23. September 2009 at 06:59 - Permalink

      Das geltende Wahlrecht zu deligitimieren ist eine schöne Möglichkeit die sozialen Unruhen nach der (möglicherweise für die Linke verlorene) Wahl doch noch irgendwie hinzukriegen.
      Zumindest französische Verhältnisse könnten dann drin sein.
      *freu*


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