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  • Mehr Mut beim Wahlrecht

    geschrieben am 28. Juli 2012 von Thorsten Beermann

    Von Thorsten Beermann.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht wird allgemein als verheerende Schlappe für die schwarz-gelbe Regierungskoalition gewertet. Das ist teilweise richtig. Immerhin scheitert die aktuelle Bundesregierung nicht zum ersten Mal mit einem ihrer Vorhaben in Karlsruhe. Tatsächlich musste sich wohl noch keine Regierung der Nachkriegszeit innerhalb von nicht ganz drei Vierteln einer Legislaturperiode so oft zurückpfeifen lassen, wie das Kabinett Merkel II. Allein, die Wahrscheinlichkeit, dass das diese Mannschaft je für ihre gute handwerkliche Arbeit in die Geschichte eingehen würde, war schon seit längerem eher gering.
    Bei genauerer Betrachtung wäre vor allem etwas mehr Mut zur Konsequenz seitens des Bundesverfassungsgerichts wünschenswert gewesen.

    Das betrifft vor allem die Frage der Überhangmandate. Das deutsche Wahlrecht ist als Verhältniswahlrecht ausgelegt, das den Wählerwillen möglichst akkurat im Parlament abbilden soll. Neben der 5 %-Hürde, über die man durchaus kritisch diskutieren kann, verzerren dabei vor allem die Überhangmandate das Kräfteverhältnis. Das führte nach der Bundestagswahl 2009 bei einem Rekord von 24 zusätzlichen Mandaten, die ausschließlich der Union zufielen, zu einer Situation, in der eine (zugegebenermaßen eher theoretische) Koalition von Union und Linken über keine Mehrheit der Zweitstimmen verfügen würde (gemeinsam 45,7%), aber im Parlament mit einer komfortablen Mehrheit von 8 Sitzen regieren könnten.

    Nun bemängelt auch das Bundesverfassungsgericht diese außerordentliche hohe Zahl an Überhangmandaten, die laut Begründung den Charakter des deutschen Wahlrechts als Verhältniswahlrecht zu sehr verzerren und legt die nach Meinung der Richter zulässige Zahl bei ungefähr 15 fest, wobei „fest“ bei einer derartig schwammigen Formulierung nicht ganz zutrifft. Warum nun aber 15?
    15 Abgeordnete sind etwa 2,5 % der gesetzlichen Anzahl an Parlamentariern (seit 2002 598) und damit die Hälfte der Mindestmitglieder einer Fraktion. Eine echte Erklärung bietet das allerdings nicht. Genau so gut hätte man die Zahl auf zehn oder fünf festsetzen können. Im Ernstfall kann bereits ein einziges Überhangmandat einer Partei oder Koalition zu einer Mehrheit verhelfen, die sie ihrem Zweitstimmen-Anteil nach nicht hätte.

    Die kurzfristig sauberste Lösung, zumindest für die Wahl im kommenden Jahr, wäre wohl der Vorschlag der SPD, Überhandmandate einer Partei durch Listenkandidaten bei den anderen Parteien auszugleichen, so dass am Ende das Zweitstimmenverhältnis im Parlament gewahrt bleibt. Das hätte zwar zur Folge, das der kommende Bundestag ungewöhnlich groß würde, aber mit der Frage der Reduzierung der Überhangmandate könnte man sich dann in Ruhe beschäftigen, wenn die Zeit dafür da wäre, etwa durch eine Neuordnung der Wahlkreise, bei der die Gesamtzahl verringert würde. Ein Verzicht auf Direktmandate wäre ein Schritt in die falsche Richtung, da die Erststimme eine der wenigen Möglichkeiten für den Wähler ist, Einfluss darauf zu nehmen, welche Personen und nicht nur welche Parteien in die Parlamente einziehen. Auch ein Ausgleich der Überhangmandate über andere Bundesländer, wie von den Grünen vorgeschlagen, würde zwar einer Aufblähung des Parlaments entgegenwirken, aber die regionale Bindung der Abgeordneten durcheinander würfeln. Welcher Ostfriese wollte schon seine Zweitstimme dafür abgeben, dass ein bayrischer Direktkandidat ins Parlament einzieht?

    Zu einer großen Lösung wird es aber nicht kommen, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Neuverhandlungen um das Wahlrecht gleich eine schwere Hypothek mit auf den Weg gegeben. Auf eine Lösung ohne Überhangmandate wird sich die Union in keinem Fall einlassen, hat sie doch gerade erst höchstrichterlich bestätigt bekommen, dass „ungefähr 15“ absolut in Ordnung sind.
    Die Zahl 15 ist in diesem Fall nur die Verhandlungsbasis und vermutlich wird der endgültige Wert am Ende etwas niedriger sein, aber komplett aufgeben werden CDU und CSU dieses kleine Extra, von dem vor allem (wenn nicht ausschließlich) sie profitieren, nicht.

    Auf dem Papier ist eine Mehrheit ohne die Union denkbar und auch die FDP hätte mittelfristig ein Interesse an möglichst vielen Ausgleichsmandaten, von denen auch sie profitieren würde. Das primäre Interesse der aktuellen FDP-Abgeordneten ist allerdings, auf keinen Fall die Koalition platzen und damit die Legislaturperiode früher enden zu lassen, denn selbst im aus FDP-Sicht angenehmsten möglichen Szenario wird, so wie es heute aussieht, nach der Bundestagswahl 2013 nur noch die Hälfte von ihnen in den Bundestag zurückkehren – Ausgleichsmandate hin oder her.

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    Tags: Wahlen
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    47 Kommentare:

    1. Oliver schrieb am 28. Juli 2012 um 02:27 - Permalink

      Ich bin dagegen, die Überhangmandate komplett abzuschaffen. Einfaches Beispiel: Die Piraten machen in verschiedenen Städten guten Wahlkampf und gewinnen die Wahl in drei Wahlkreisen, scheitern an der 5 % Hürde und kommen nicht in den Bundestag. Dann kommt u. U. die zweite und dritte Wahl in den Landtag, aber nicht die Kandidaten, die die Wahl gewonnen haben. Das ist für mich nicht unbedingt im Sinne des Wählers, denn der Direktkandidat soll ja seinen Kreis vertreten.

      Eine andere Lösung wäre es, Überhangmandate nur dann zu werten, wenn die Parteien nicht schon durch die Zweitstimmen im Bundestag sind, z. B. bei Fraktionslosen oder Kleinparteien und alle anderen zu verrechnen.

      • Salomon schrieb am 28. Juli 2012 um 09:24 - Permalink

        Hier liegt wohl eine Verwechslung vor. Wenn Kleinparteien (unter 5% Zweitstimmen) ein oder zwei Wahlkreise gewinnen sind das Direktmandate und keine Überhangmandate. Erst ab drei Direktmandaten kann es theoretisch Überhangmandate geben, da erst dann die Zweitstimmen (auch unter 5%) bei der Verteilung der Listenmandate berücksichtigt werden.

        Wenn die Piraten (wie im Beispiel) 3 Direktmandate gewinnen, kommen sie über die Direktmandatsklausel in voller Stärke in den Bundestag.

        • Oliver schrieb am 28. Juli 2012 um 14:15 - Permalink

          Ja, aber ich les auch immer öfter den Vorschlag, die Erststimme komplett abzuschaffen.

    2. Heldentasse schrieb am 28. Juli 2012 um 09:03 - Permalink

      @Thorsten Beermann
      Vielen Dank für diesen Artikel in diesem für uns sehr wichtigen Themenbereich, abseits vom “Hassel im die Knete”. Die wichtigen aktuellen Positionen der einzeln politischen Akteure wurden m.E. gut verständlich erklärt und Lösungsansätze aufgeführt. Allerdings hätte ich mir zusätzlich einen deutlicheren Hinweis (evtl. mit auf Historie) auf das unverantwortliche exorbitante Versagen der großen Parteien, aus purem Eigennutz, in Sachen “Bundeswahlrecht” gewünscht. Immerhin basteln die schon seit ca. 1995, also seit nur 17(!) Jahren, an Verfassungskonformen Lösungen und bekommen nichts auf die Reihe.

      Geschadet hat dieses Versagen der demokratischen Kultur, und es wird m.E. dazu führen das die ohnehin geringe Wahlbeteiligung nach weiter absinkt oder, noch viel schlimmer, das evtl. extreme Parteien (IMO besonders die unsäglichen Braunen) Zulauf erhalten könnten, weil die ja schon immer behaupten das die Demokratie nichts taugt.

      P.S:: Historischer Hintergrund und Parteiensystem

    3. berti schrieb am 28. Juli 2012 um 09:38 - Permalink

      Macht nur Sinn, wenn die Direkkanditaten nicht durch Partei-Listen zusätzlich abgesichert werden.
      Und wegen dieser o. g. Regelung kommen immer wieder die “üblen” Verlierer (Steinbrück etc.) in die angesagten Positionen mit Partei-Macht, um die unsägliche Fraktionzwänge durchzusetzen…

      • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 11:13 - Permalink

        Das würde dann aber dazu führen, daß sich die großen Namen nur noch über die Parteiliste aufstellen lassen, wenn sie sich bei ihrem Wahlkreis nicht sicher sind. Ich sehe da auch eigentlich keine Rechtfertigung für eine Beschränkung. Es liegt an den Parteien, wenn sie aufstellen. Die Parteitage hätten ja die Möglichkeiten, den Kandidaten die sicheren Listenplätze zu verweigern.

        • unbequemer schrieb am 28. Juli 2012 um 19:32 - Permalink

          Dem ist abzuhelfen, wenn der Wähler, wie beim Bremer Wahlgesetz, den Kandidaten aus der Liste direkt wählen kann.

          Dann ist jeder Listenplatz gleichberechtigt. Würde aber vom Wähler mehr politische Verantwortung verlangen.

    4. unbequemer schrieb am 28. Juli 2012 um 09:46 - Permalink

      Wahlgesetz – nicht nur das Bundestagswahlgesetz ist Schrott. Und die Richter am BVerfG haben augenscheinlich eines übersehen. Nun, evident ist bei denen ja ein Lieblingswort.

      Ich als Wähler bei einer Bundestagswahl will die Wahlmöglichkeit haben jeden Kandidaten wählen zu können, der irgendwo angetreten ist. Wenn ich nur die Wahl zwischen ein paar Kandidaten aus meinem Wahlkreis habe, dabei aber keiner ist, dem ich es zutraue, meine, also die Interessen eines “Normalbürgers” zu vertreten, sondern diese als “Lobbyistenopfer” sehe, wenn ich deren Abstimmungsverhalten betrachte, vergeht mir die Lust darauf, meine Stimme für einen derartigen Menschen abzugeben.

      Deswegen müssten die Landeslisten abgeschafft werden. EINE Bundesliste müsste her, auf der ich dann jeden Kandidaten ankreuzen könnte, um nicht immer die Listenplätze als Machtinstrument der Partei abzusegnen.

      Direktmandate sind auch so ein Problem. Die Wahl zwischen ein paar Kandidaten, von denen oft auch keiner den Verdienst hat, in den Bundestag einzuziehen. Ich wäre deswegen sogar für die Abschaffung der Direktmandate. Die Möglichkeit, in den Bundeslisten der Parteien die mir angemessenen Kandidaten wählen zu können war demokratisch zu nennen.

      Nun, ich selber habe eine Klage gegen das Wahlgesetz meines Bundeslandes vor dem Verwaltungsgericht laufen. Leider schlummert das seit der letzten Kommunalwahl vor sich hin.

    5. R_Winter schrieb am 28. Juli 2012 um 09:47 - Permalink

      Nach meinen Informationen liegt die FDP bei allen Umfragen unter 5%. Oder sind der Medien-Effekt und die CDSU-Leihstimmen schon berücksichtigt? Sonst verstehe ich den letzten Satz nicht:

      ……….denn selbst im aus FDP-Sicht angenehmsten möglichen Szenario wird, so wie es heute aussieht, nach der Bundestagswahl 2013 nur noch die Hälfte von ihnen in den Bundestag zurückkehren – Ausgleichsmandate hin oder her.

      • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 10:08 - Permalink

        Je nach Institut liegt die FDP in den letzten Umfragen bei 4-6%. Mit den üblichen Ungenauigkeiten wäre nach heutigem Stand ein knapper Wiedereinzug möglich. Außerdem erholen sich Regierungsparteien ja oft kurz vor der Wahl noch etwas.

    6. berti schrieb am 28. Juli 2012 um 09:48 - Permalink

      Nachtrag:
      Außerdem müsste eine zeitliche Begrenzung bei der Mitgliedschaft im BT eingeführt werden.
      Wichtig, weil uns sonst die sogenannten “Berufspolitiker” erwachsen, die nur persönliche Ziele verfolgen, um nicht die eigene wirtschafliche Basis zu verlieren.
      Man schaue sich einmal die Dauer/Verbleib der BT-Abgeordneten im Parlament an…

      • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 10:22 - Permalink

        Gefühlt würde ich sagen, daß das eher ein Generationenproblem zu sein scheint, daß seit Jahren fast ausschließlich Politiker nachzuwachsen scheinen, deren Visionen sich ausschließlich auf die eigene Karriere beschränken und keine Ideen beinhalten, wie die Gesellschaft ihrer Meinung nach aussehen sollte.
        Das scheint mir bei den ersten Politikergenerationen nach dem Krieg anders gewesen zu sein. Auch wenn ich den gesellschaftlichen Vorstellungen oft nicht zustimme, aber immerhin hatten sie welche.

        Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Legislaturperioden hätte allerdings auch Nachteile. Schon heute sind Freiberufler und Beamte in den Parlamenten stark überrepräsentiert, weil diese Gruppen relativ leicht wieder in ihre alten Tätigkeiten zurückkehren können. Ein normaler Arbeitnehmer hat deutlich schwerer, wenn er vier, acht oder zwölf Jahre raus aus dem Beruf ist.
        Wenn dann aber schon klar ist, daß man keine langfristige Perspektive in der Politik hat, dürfte sich dieser Trend eher noch verstärken und werden nur noch die Personen kandidieren, die es sich leisten können.

      • R_Winter schrieb am 28. Juli 2012 um 11:14 - Permalink

        Wichtig, weil uns sonst die sogenannten “Berufspolitiker” erwachsen, die nur persönliche Ziele verfolgen, um nicht die eigene wirtschaftliche Basis zu verlieren.

        Es ist doch von den Parteispitzen so gewollt: Möglichst viel Berufspolitiker, die nach 15 Jahren Zugehörigkeit mit 55 Jahren mit vollen, hohen Altersbezügen sich zur Ruhe (oder als Lobbyist tätig werden können) setzen können. Nur dann stimmen sie jeden Mist wider besserem Wissens zu, damit sie mit einem aussichtsreichen Listenplatz belohnt werden und die Parteispitzen ein Posten unter Merkel erhalten. Wo vertreten die Dummredner wie Gabriel, Steinmeyer, Steinbrück, Trettin, Roth noch Interessen von 95% der Bürger? Sie haben nur persönliche Interessen im Auge. Darum ist das Wahlgesetz so und wird es in diesen Punkten auch so bleiben.

        • Sukram71 schrieb am 28. Juli 2012 um 12:06 - Permalink

          Es ist doch von den Parteispitzen so gewollt: Möglichst viel Berufspolitiker, die nach 15 Jahren Zugehörigkeit mit 55 Jahren mit vollen, hohen Altersbezügen sich zur Ruhe (oder als Lobbyist tätig werden können) setzen können.

          Es ist aber auch sinnvoll, dass es ein Reihe von Berufspolitikern gibt, die das ein Leben lang machen. Wie soll man eine Regierung und ein Ministeramt führen, wenn lauter blutige Anfänger am Werk sind, die alle vier Jahre wechseln? ^^

          Und hätten die kein halbwegs gutes Einkommen und ein halbwegs sichere Altersversorgung, dann käme das deren Unabhängigkeit sicher auch nicht zu gute. Dann wären die ja erst Recht gezwungen, sich nach weiteren Einkommen umzusehen.

          Dass jetzt eine Überversorung bei der Altersversorgung von Abgeordneten vorliegt, bleibt davon unbenommen.

    7. Salomon schrieb am 28. Juli 2012 um 09:52 - Permalink

      Kleine Anmerkung noch

      in der eine (zugegebenermaßen eher theoretische) Koalition von Union und Linken über keine Mehrheit der Zweitstimmen verfügen würde (gemeinsam 45,7%), aber im Parlament mit einer komfortablen Mehrheit von 8 Sitzen regieren könnten.

      Dass eine Koalition nicht über die Mehrheit der Zweitstimmen verfügt, ist mittlerweile der Regelfall (seit 1994 nur die Große Koalition 2005 mit einer Zweitstimmenmehrheit). Entscheidend ist, dass die anderen im Bundestag vertretenen Parteien in dem Beispiel mehr Zweitstimmen hätten als die CDU/CSU/Linke-Koalition (nämlich 48,3 %). Allgemeiner: Die Anzahl der Zweitstimmen der Regierungsparteien sind geringer als die Anzahl der Zweitstimmen der im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien.

      Was mögliche Lösungen angeht:
      -Eine Möglichkeit wäre es, den Anteil der Direktmandate zu reduzieren. Von theoretisch 50% auf etwa 40%.
      -Die in den Ländern erzielten Überhangmandate bundesweit ausgleichen.

      Welcher Ostfriese wollte schon seine Zweitstimme dafür abgeben, dass ein bayrischer Direktkandidat ins Parlament einzieht?

      (Ohne negatives Stimmgewicht ist die Stimme des Ostfriesen trotzdem nicht schädlich). In dem Fall würde ich den Parteienproporz dem Regionalproporz vorziehen.
      -Wahlkreise mit mehreren Direktmandaten. Die Wahlkreise sind dann natürlich größer als heute.
      -Oder was ganz neues: Doppelter Pukelsheim mit Wahlkreisen, die zwischen den heutigen und den Bundesländern liegen.

    8. W. Buck schrieb am 28. Juli 2012 um 10:24 - Permalink

      Auch von mir danke für diesen unaufgeregten Artikel.

      Der Versuch Verhältniswahlrecht und Direktmandate unter einen Hut zu bringen gleicht der Quadratur des Kreises. Es kann niemals einen alle zufriedenstellende Kompromiss geben. Somit wird ein solches Hybrid-Wahlrecht auch immer als tendenziell ungerecht empfunden werde.

      Meine Präferenz liegt ganz klar beim Verhältniswahlrecht, weil es einfach deutlich pluralistischer ist. (Vgl. Direktmandate in den USA, wo Sozialdemokraten, Linke, Grüne … de facto keine Chance haben sich im Politikbetrieb einzubringen).

      Eine theoretische Möglichkeit (die natürlich von der derzeitigen Verfassung nicht gedeckt ist) wäre, den Bundestag auf Basis des Verhältniswahlrecht zu bestimmen und den Bundesrat über Direktmandate. Damit würden Gesetzesvorlagen, die im Bund beschlossen würden von Bundesratsabgeordenten gegengeprüft, die sich direkt vor ihren Wählern im Wahlkreis verantworten müssten (die Kommunen müssen ja auch zu einem Großteil das finanzieren, was Berlin beschließt!). Das würde die Entscheidungsfindung sicher nicht erleichtern wäre dafür aber zufriedenstellend demokratisch (zumindest aus meiner Sicht).

      • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 11:43 - Permalink

        An sich ist die Kreuzung beider Wahlsysteme gar nicht so schwierig. Es müßte nur sichergestellt werden, daß alle Direktmandate zum Zug kommen und gleichzeitig das Kräfteverhältnis aus der Zweitstimmen gewahrt bleibt.

        Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Zahl (und den Anteil) der Direktmandate senken oder Überhandmandate ausgleichen. Für den ersten Weg dürfte der Weg bis zur kommenden Wahl zu kurz sein, in vielen Wahlkreisen werden ja jetzt schon Vorbereitungen getroffen. Also bliebe kurzfristig nur der Weg über den Ausgleich (vorausgesetzt, man will das Zweitstimmenverhältnis wirklich als Maßstab nehmen).

        Der Bundesrat ist ja in gewisser weise schon nach Mehrheitswahlrecht zusammengesetzt. Die Abgeordneten der Länder setzen sich ja nur aus der Regierungskoalition oder -Partei zusammen und geben nicht das Kräfteverhältnis der Landtage wieder.

        • Heldentasse schrieb am 28. Juli 2012 um 13:20 - Permalink

          Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Zahl (und den Anteil) der Direktmandate senken…

          Das Problem wäre doch mit dieser Alternative m.E. im Prinzip nicht aus der Welt. Denn Grundsätzlich könnte auch hiermit eine Partei mehr Sitze über die Erststimme erhalten, als ihr über die Zweitstimme zustehen würde. Außerdem sind m.E. möglichen Manipulationsversuche über die neue Wahlkreisaufteilung nicht gänzlich ausgeschlossen, zumal einige Parteistrategen beim verschaffen von Wahlvorteilen ungeheuer kreativ zu sein scheinen, was ja das aktuell einkassierte Bundeswahlgesetzt sehr gut aufzeigt.

          • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 15:51 - Permalink

            Je weniger Direktmandate es gibt bzw. je geringer der Anteil der Direktmandate an der Gesamtanzahl der Abgeordneten ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten. Wobei dieser Weg allein natürlich nicht garantiert, daß das Kräfteverhältnis gemäß der Zweitstimme gewahrt bleibt. Dafür braucht es eine Ausgleichsregelung. Eine Reduzierung der Direktmandate wäre vor allem eine Gefahr gegen die jetzt oft beschworene “Aufblähung” des Parlaments wegen der Ausgleichsmandate.

            Durch die Ausgleichsmandate (zumindest in einer 100% Lösung) würde übrigens auch der Einfluss einer Veränderung der Wahlkreise auf die Direktmandate kein großes Problem mehr darstellen, weil die Direktmandate dann eben keinen Einfluss auf das Kräfteverhältnis haben.

    9. Sukram71 schrieb am 28. Juli 2012 um 12:13 - Permalink

      Einfach Überhangmandate bei den anderen Parteien so durch Ausgleichssitze ausgleichen, dass sich die Sitze im Bundestag genau nach dem Verhältnis der Zweitstimmen richtet. Das ist doch recht einfach.

      Überhangmandate weg fallen lassen, wäre nicht gut, weil die Leute sind ja gewählt.

      • Heldentasse schrieb am 28. Juli 2012 um 13:03 - Permalink

        Ich sehe das auch so. Die (kleinen) Nachteile die man dann aber hat sind die, dass dadurch noch mehr Leute über Parteilisten ins Parlament kommen, was gerade den Typ von Berufspolitiker/in stärkt der m.E. der Demokratie nicht ganz so zuträglich ist. Und die Parlamente werden dadurch automatisch größer in kostspieliger.

        Aber was will man sonst machen, wenn z.B. der/die Wähler/in so “gerissen” wie damals Ende der 1960er wählt?

        Unter Dixieklängen marschierte tags darauf der “Säge”-Trupp aus Jungakademikern, Bankkaufleuten und Freischaffenden mit Flugblättern zum Stachus. Parole: “Erststimme SPD, Zweitstimme F.D.P.”.

        Obschon der Appell von Münchner Marktfrauen (“Ihr Saubuam ihr, studiern sollt’s”) als neuerliche Ungehörigkeit der Apo verstanden wurde, war Stimmen-Splitting am Wahlsonntag in Bayerns Metropole Mode: Während die SPD in den fünf städtischen Wahlkreisen knapp 7000 mehr Erst- als Zweitstimmen bekam, buchte die FDP rund 12 000 mehr Zweit- als Erststimmen.

        Person und Partei

    10. symm schrieb am 28. Juli 2012 um 14:37 - Permalink

      Insgesamt kann ich dem Artikel wenig abgewinnen, er scheint irgendwie überflüssig: die Überschrift passt nicht zum Text, fachlich ist er mangelhaft, man erkennt wenig eigene Denkleistung, es sind keine Quellen angegeben oder wenigstens Verweise/Links eingefügt worden. Aber immerhin bedient er Ressentiments zu Schwarz-Gelb und wird in den Kommentaren honoriert! Wunderbar!

      Dem Artikel mangelt es an entscheidender Stelle an Korrektheit, womit das eigentliche Problem gar nicht angedeutet wird bzw. dem eher uninformierten Leser (das deutsche Wahlrecht ist eben etwas komplizierter, v.a. in der Berechnung der Sitze bzw. dem Sitzzuteilungsverfahren) nicht klar wird. Aber beim Studium der Ethnologie, Soziologie und Neuere und Neueste Geschichte dürfte kanonmässig kein Modul zum politischen System der Bundesrepublik oder zur Vergleichenden Politikwissenschaft dabei sein. Polemik siegt.

      1. Das Wahlrecht der Bundesrepublik und der Länder ist durch Art. 20 Abs. 2, Art. 28. Abs. 1 und 38 Abs. 1 GG grob, aber grundsätzlich festgelegt. Näheres regelt das Bundeswahlgesetz bzw. jeweiliges Landeswahlgesetz.

      2. Für den Bundestag gilt ein _personalisiertes_ Verhältniswahlrecht, d.h. es enthält sowohl Komponenten des Verhältnis- als auch des Mehrheitswahlrechts. Erst durch diese Kombination, die wir als Erststimme (Personenwahl durch Mehrheitswahlrecht, d.h. der Wahlkreiskandidat mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat) und Zweitstimme (Parteienwahl durch Verhältniswahlrecht, d.h. die Parteien erhalten nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen Sitzanteile im Bundestag; die Sitze werden in jedem Bundesland durch die Landesliste besetzt) auf den Wahlzetteln kennen (vgl. §4 BWahlG), entsteht das Problem der Überhangmandate.
      In den Ländern (und Kommunen) kann das Wahlrecht abweichen, z.B. Kumulieren oder Panaschieren von Stimmen. Frankreich wiederum hat (für die Nationalversammlung) nur ein absolutes Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen. Es empfiehlt sich auch ein Ritt durch Japans Wahlrecht, da hier einiges ausprobiert wurde, um bestimmte Fehlentwicklungen auszugleichen.

      Überhangmandate entstehen nicht, wie es der Artikel kurzschlüssig bzw. argumentationsarm suggeriert, durch das Verhältniswahlrecht. Schon rein von der Theorie her ist das totaler Quatsch. Sie entstehen, wenn in einem Bundesland mehr Direktkandidaten einer Partei Sitze im Bundestag erhalten als ihnen durch den Zweitstimmenanteil eigentlich zur Verfügung stehen (z.B. CSU in Bayern oder CDU in BW durch Stimmensplitting: Erststimme für Unionspolitiker, Zweitstimme für FDP, u.a. um Koalitionsoptionen zu präferieren).
      Da es aber demokratietheoretisch nicht vermittelbar ist, warum ein direkt vom Wahlkreisvolk gewählter Kandidat kein Mandat erhält, nur weil zu wenig Zweitstimmen zur Verfügung stehen, kommt es zu der Regelung der Überhangmandate. Wer hierin ein Problem sieht, hat den Kern der Diskussion ums Wahlrecht zum Parlament (d.h. wie will ich den Willen des Volkes – in dem Fall repräsentativ – am besten und adäquatesten abbilden) bereits nicht verstanden.
      Das Argument “Ein Verzicht auf Direktmandate wäre ein Schritt in die falsche Richtung, da die Erststimme eine der wenigen Möglichkeiten für den Wähler ist, Einfluss darauf zu nehmen, welche Personen und nicht nur welche Parteien in die Parlamente einziehen.” zeigt also nur, – pardon – das man wenig Ahnung von Demokratie, Wahlrecht etc. hat, aber viel von Rhetorik.

      Politikwissenschaftlicher gesprochen: Überhangmandate sind ein systemimmanentes Problem des personalisiertes Verhältniswahlrechts. Sie entstehen bei der Unterverteilung der genuin vorgesehenen 598 Bundestagsmandate (299 Wahlkreise = 299 Direktkandidaten + 299 Zweitstimmenplätze über Landesliste). Die Verteilung erfolgt über eine Ober- und Unterverteilung: Von der Gesamtzahl der erzielten Zweitstimmen werden die Direktmandate abgezogen. Die restlichen freien Zweitstimmensitze werden mit Politikern der Landeslisten aufgefüllt. Hierbei können Überhangmandate entstehen, indem eine Partei mehr Direktmandate bekommen hat als ihr prozentual bzw. umgerechnet absolut Sitze zustehen.
      Es wäre demnach auch nicht Teil der Lösung, einfach nur die Wahlkreisanzahl zu verringern.

      Die Kritik des BVerfG setzt nun an mehreren Stellen an.
      Zum einen an dem Verhältnis zwischen beiden Wahlelementen an: Vereinfacht (!) gesagt ist ein gleichmäßiges Verhältnisses zwischen den Wahlelementen Direktmandant (299) und Landesliste (299) vorgesehen. Wenn aber nun weitaus mehr Direktkandidaten (Mehrheitswahlrecht) im Parlament sitzen als über Zweitstimmen (Verhältniswahlrecht) repräsentiert werden sollten, dann verzerrt es den Charakter des Verhältniswahlrechts: Es wird quasi mehr vom Wählervolk abgebildet als es dürfte. Das gleichmäßige Verhältnis (299 zu 299) ist also nicht mehr gewahrt.
      Diesem Ungleichgewicht soll ein neues Wahlgesetz eigentlich irgendwie entgegen setzen. Tut es aber nicht. Daher z.B. der Vorschlag des SPD mit dem Aufrechnen der Listenplätze.

      Zum anderen sind verfassungsrechtlich (und demokratietheoretisch) alle Stimmen gleich (vgl. Art. 28 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG), jedoch entsteht durch die Überhangmandate ein negatives Phänomen bei der Repräsentation: 2009 hatten die Grünen 68 Mandate bei ~4,64 Mio. Wähler, die CDU 239 Mandate bei ~14,66 Mio. Wählern. Während die Grünen pro ~68.000 Stimme ein Mandat erhielten, bekam die CDU bereits bei ~61.000 Stimmen ein Mandat. D.h. die Grünen sind hier im Nachteil, sie werden schlechter repräsentiert, weil die CDU Überhangmandate hat. Anders ausgedrückt: Die Stimmengleichheit ist nicht mehr gewahrt, es verstößt also gegen die Verfassung.

      Ein weiteres Problem ist das sog. negative Stimmgewicht (Stimme für eine Partei beschert ihr Verluste), was gegen das Repräsentationsprinzip verstößt.

      “Auch ein Ausgleich der Überhangmandate über andere Bundesländer, wie von den Grünen vorgeschlagen, würde zwar einer Aufblähung des Parlaments entgegenwirken, aber die regionale Bindung der Abgeordneten durcheinander würfeln. Welcher Ostfriese wollte schon seine Zweitstimme dafür abgeben, dass ein bayrischer Direktkandidat ins Parlament einzieht?”
      Doch, denn wenn ich den Vorschlag der Grünen richtig verstehe (aber selber nicht direkt lesen konnte, weil mir hierzu keine Quelle genannt wird), dann hat der Ostfriese sowieso CDU gewählt, also stört’s denn doch nicht, wenn ein direkt gewählter CSUler dafür rein kommt, damit die Überhangmandate gegen gerechnet werden, um weniger zu werden. Hier sollen anscheinend alle Direktmandate (einer Partei, einer Fraktion) von allen Zweitstimmen (derselben Partei/Fraktion) abgezogen werden, damit so wenig Überhangmandate wie möglich entstehen.

      Ich hab nicht so das Gefühl, dass ich durch den Artikel insgesamt einen Erkenntnisgewinn erhalten habe. Das Ausgangsproblem um das Wahlrecht und Urteil des BVerfG wurde nicht adäquat, fast sinnentstellt dargestellt. Die Vorschläge von SPD und Grünen selber scheinen kaum verstanden worden zu sein und sind schlecht erläutert. Ein eigener Geistesblitz bzw. Lösungsvorschlag ist nicht erkennbar.
      Was war eigentlich der Sinn des Artikels? Was soll der Titel? Welcher Mut? Ich hab hier wesentlich mehr erwartet.

      Zum Thema Sperrklausel (“5%-Hürde”) ganz aufschlussreich ist übrigens: Köhler, Jan, Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland (= Schriften zum Parteienrecht, Bd. 30), Diss., Baden-Baden 2006, S. 124ff.
      Auszugsweise: Es wird vom Autor u.a. kritisiert, dass es keinen Sinn macht, warum bei entsprechend hoher Wahlbeteiligung plötzlich drei bis fünf Millionen Stimmen für eine Partei unter die 5%-Klausel fallen sollten, d.h. komplett wegfallen in der Repräsentation. Dies würde den Zweck eines Verhältniswahlrechts entgegen stehen.

      • Mod schrieb am 28. Juli 2012 um 15:57 - Permalink

        Nicht Mut, Demut wurde genannt um dem ganzen einen tieferen Sinn von Demokratie zu geben, so zumindest schreibt es die TAZ und für ihre Erläuterungen zum Wahlrecht bedanke ich mich weil Durchblicken, angesichts Überhangmandate und Wahlzettel oder Schein tue ich da auch nicht wirklich. Weshalb zum Beispiel ist die Linke immer zwischen Rechtsaussen und Rechtsradikal zu finden und die CSU in den Erststimmen nicht vertreten aber durch CDU dann Automatisch in Bund und Prozentual in Bayern (über) vertreten oder wie muss ich mir das vorstellen? Wie können also die Sitze und deren Verteilung im Bundestag, die ja Direkt von den Bürgern gewählt wurden, nicht zur Verfügung stehen weil sie zu wenig Zweitstimmen erhalten haben? Hab ich das so richtig interpretiert? Die Negativstimmzählung damit auch Unverhältnismäßig weil es durch Wertung und nach Abzug der Erststimmen wegen fehlender Zweitstimmen an Betrug grenzt, vorsichtig formuliert. Was am Beispiel 2009, 7000 Stimmen die nicht gezählt werden wegen Überhangmandate, (mein Rechenfehler) sind trotzdem ein Garant für den Erhalt von Macht. Die 5 % Hürde ist aus dieser Ecke zu betrachten. Ist meine Darstellung in etwa korrekt?

        Wahl-”Schein”

        http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Bundestagswahl_05_briefwahl.jpg&filetimestamp=20050831101514

        “mehr Demut wagen”

        http://www.taz.de/Kommentar-Wahlrecht/!98128/

        muss mich selber korrigieren die Erststimme ist bedeutungslos, “weitgehend wirkungslose Stimme”, “in aller Regel bedeutungslos” und kürze das mal ab, die Manipulationsmöglichkeiten sind so vielfältig da sollte jeder selber nach schauen ob was passendes für ihn dabei ist, das ist schon Mächtig.

        http://www.wahlrecht.de/lexikon/erststimme.html

      • Freaakkk schrieb am 28. Juli 2012 um 16:08 - Permalink

        Was brauchen wir denn für eine Wahlbeteiligung wenn 5 Millionen stimmen < 5 % sind ? Habe ich da gerade einen Denkfehler oder wie kann das sein ?

        • Thorsten Beermann schrieb am 28. Juli 2012 um 16:35 - Permalink

          Die Wahlbeteiligung ist dafür egal, weil nur abgegebene Stimmen zählen.

          • Freaakkk schrieb am 28. Juli 2012 um 16:37 - Permalink

            Ja, von mir aus ;-) Wie viel abgegebene Stimmen brauchen wir dann ;-) ? Zumal die 5 Millionen ja von einer einzigen Partei erreicht werden soll, die dann unter die 5 % Klausel fällt…

            • symm schrieb am 28. Juli 2012 um 16:48 - Permalink

              Zahlenfehler von mir. Danke für den Hinweis!
              Bei einer Wahlbeteiligung von 100% (~62 Mio. Wähler) wären ~3 Mio. Zweitstimmen für eine Partei unter der 5%-Hürde. Bei sinkender Wahlbeteiligung (zuletzt ~71%) liegt die Grenze niedriger (~2,2 Mio.).

              Für 5 Mio. Stimmen bräuchten wir 100 Mio Wähler.
              Eigenlektion “Lügen mit Zahlen”.

      • R_Winter schrieb am 28. Juli 2012 um 16:45 - Permalink

        @symm

        ……zeigt also nur, – pardon – das man wenig Ahnung von Demokratie, Wahlrecht etc. hat, aber viel von Rhetorik…..”

        Da bin ich aber froh, dass endlich einer hier kommt, der von Demokratie und Wahlrecht Ahnung hat.
        Ein langer, belehrender Kommentar. So ähnlich wie bei Wikipedia.

        • Heldentasse schrieb am 28. Juli 2012 um 17:42 - Permalink

          Mit einem kompetenten Text, mit dem man evtl. in Wikipedia Lorbeeren ernten könnte, kann man womöglich in einem politischen Blog kontroverse Diskussionen lostreten, wenn augenscheinlich die wichtige politische Dimension ausgeblendet wird.

      • Heldentasse schrieb am 28. Juli 2012 um 17:24 - Permalink

        Aber immerhin bedient er Ressentiments zu Schwarz-Gelb und wird in den Kommentaren honoriert! Wunderbar!

        Was ist daran Polemik, dass wenn die aufgeführten Parteien den ganz klaren Auftrag des BVerfG von 2008* das Bundestagswahlgesetz verfassungskonform zu machen grandios gescheitert sind, und zwar nach 3 Jahren Meinungsbildung und Gesetzgebung! Weil ich nicht glauben kann, dass die so unfähig sind in ihrem ureigen Bereich kompetente Gesetze zu gestalten, muss eine macht bzw. parteipolitische Motivation hinter dem diesem Versagen stehen. Ich persönlich traue der Regierungskoalition in dieser Problematik sogar zu, dass sie billigend in Kauf genommen haben, dass die Bundestagswahrechts Novelle von 2008 vom BVerfG einkassiert wird*, womöglich in der Erwartung, dass das Gericht diese Fassung aber noch für die Wahl in 2013 akzeptiert, also nochmals Übergangsfristen einräumt. Das haben die Herrn in den roten Roben nicht gemacht, und jetzt stehen wir ohne gültiges Bundestagswahlrecht dar was im Grunde einer konstitutionelle Staatskrise entspricht, und ich verstehe Menschen nicht die wortreich den Autor kritisieren aber diese m.E. haarsträubenden Fakten mit keinem Wort anführen.

        * Erste Anzeichen, dass es Schwierigkeiten mit dem negativen Stimmgewicht geben könnte, gab es schon 1995(!)

        1995 ließ die Regierung des Landes Niedersachsen Teile des Bundeswahlgesetzes vom Bundesverfassungsgericht überprüfen und trug explizit die Wirkung von negativen Stimmgewichten vor.
        …
        Nach Auffassung der Richter Graßhof, Hassemer, Limbach und Sommer ist das Wahlsystem im Umfang des Normenkontrollantrages verfassungswidrig und verletzt die Wahlgleichheit.

        ** Aber spätestens 2008 hätte der Gesetzgeber sauber arbeiten müssen

        In Deutschland ist der Effekt des negativen Stimmgewichts nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren
        …
        Von Seiten des Gesetzgebers gab es keine größeren Anstrengungen, diesen Systemfehler zu beheben. Nach einer entsprechenden Klage erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 das bestehende Bundestagswahlrecht aufgrund der Möglichkeit eines negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig.
        …
        Der Gesetzgeber erhielt den Auftrag, das Wahlgesetz bis zum 30. Juni 2011 so zu ändern, dass dieser Effekt künftig nicht mehr möglich ist und die Wahlrechtsgrundsätze nicht mehr verletzt werden.
        …
        Am 25. Juli 2012 bestätigte das Gericht die Bedenken der Kläger und erklärte die von Union und FDP beschlossene Neuregelung für verfassungswidrig.[5] Auch das 2011 geänderte Bundeswahlgesetz verstoße „gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien [...], weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht.“ Auch werde die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien durch ausgleichslose Überhangmandate verletzt, was „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt.“[6]

        Quelle

    11. Cheops schrieb am 28. Juli 2012 um 22:51 - Permalink

      Mehr Durchsicht beim Wahlrecht wäre schon ein Anfang…

    12. schwitzig schrieb am 29. Juli 2012 um 06:45 - Permalink

      Ein Verzicht auf Direktmandate wäre ein Schritt in die falsche Richtung, da die Erststimme eine der wenigen Möglichkeiten für den Wähler ist, Einfluss darauf zu nehmen, welche Personen und nicht nur welche Parteien in die Parlamente einziehen.

      Meines Erachtens ist das für eine Bundestagswahl nicht relevant, da dort eine Personenwahl nur im Rahmen der innerparteilichen Vorentscheidungen zu den Kandidaten,die vorher festgelegt werden, stattfinden kann.
      Selbst wenn man noch einen Einfluss über die Wahlkreise anerkennt, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, eine Personenwahl zu unterstützen, da es um Parteipolitik und nicht Personenpolitik geht.
      Darüber hinaus finde ich eine personalisieren von “Wahlen” sowieso problematisch, denn in der Geschichte der BRD hat sich immer wieder gezeigt, dass die Personen austauschbar sind – aber nicht die Inhalte.
      Ein schönes Beispiel ist die NRW-Wahl: Dort wurde Hannelore Kraft gewählt, aber im Gegensatz zu den offiziell proklamierten Werten der Kraft, bekommt NRW nun die sattsam verkommene SPD-Politik.
      Wohin Personenwahlen führen, kann man schön in den USA beobachten. So ein Wahlsystem möchte ich nicht haben.
      Genaugenommen war der GröFaZ ebenfalls eine Personenwahl.

    13. schwitzig schrieb am 29. Juli 2012 um 06:51 - Permalink

      Übrigens:
      Wie ist die demokratische Qualität eines Wahlrechtes zu beziffern, welches von 90% der Wähler nicht verstanden wird? Ist das Demokratie?

      • gebintit schrieb am 29. Juli 2012 um 11:22 - Permalink

        Eins ist jedenfalls klar, je komplizierter das Wahlrecht, um so größer die Wahrscheinlichkeit, dass man verarscht wird ohne es zu bemerken.
        Ich muss da immer an Norbert Blüm denken, der mal in einer Talkrunde so sympathisch über Komplikateure geschimpft hat. Dinge komplizierter zu machen, als sie sein müssten, ist ein bewährter Trick um sich vor Angriffen zu schützen.
        Aus diesem Grund wäre ich für mehr direkte Demokratie.

      • GrooveX schrieb am 29. Juli 2012 um 12:00 - Permalink

        das wahlrecht ist, wie jedes andere recht auch, eine juristische ‘kategorie’, allgemeine verständlichkeit ist jedoch keine. das gilt für alle mir bekannten staatsformen, einschließlich dieser doch ziemlich zum mythos erhobenen staatsform ‘parlamentarische demokratie’. (kleisthenes hatte einen ‘rat der 500′ bei ca. 30000 wahlberechtigten in athen eingeführt. das ist ein verhältnis 1:60, wobei für wichtige entscheidungen 6000 bürger beteiligt werden mussten – also verhältnis 1:5. nun versuche einer das mal mit unserem gigantomanischen system in verbindung zu bringen.)

        was du fordern könntest, wäre eine gesetzgebung, deren ausfluss erst dann gültigkeit hat, wenn ihm allgemeinverständlichkeit attestiert wurde. doch damit kämen wir zum bierdeckelkonzept des unsäglichen merz.

        für mich sieht es so aus, dass wir hier nur mal wieder gezeigt bekommen, wie viel zu groß das system brd ist, um einigermaßen zufriedenstellend für all seine bewohner gehändelt zu werden. denke einfach mal an das kölner urteil zur beschneidung, an die aufgeregte debatte über körperliche unversehrtheit vs. religionsfreiheit vs. schulpflicht. oh, letztere taucht ja gar nicht auf. dabei gäbe das noch einen ganz anderen hebel. die dinge sind überkomplex und untermenschlich geworden.

        • Frau Lehmann schrieb am 30. Juli 2012 um 03:43 - Permalink

          die dinge sind überkomplex und untermenschlich geworden.

          Hallo, GrooveX,
          ersetz mal “untermenschlich” durch unmenschlich, dann wird ein Schuh draus, weil: hat wirklich nur noch mit Juristerei zu tun, damit die Verfahrensweise hieb-und stichfest ist. Denn nur noch darauf kommt es an. Und, na klar, je “überkomplex”er das alles erscheint desto unwahrscheinlicher, dass es genügend “Kluge” gibt, die gegen die Verfahrensweise klagen können. Es wird doch immer dreister.

          Organisier z.B. mal ne Personalratswahl in ner kleinen Einrichtung – schon da kriegste echt die Krise bei den Terminen und Schritten, die da präzise eingehalten werden müssen, damit auch ja niemand Einspruch erheben kann.
          In den ganz unteren Etagen wird das übrigens besonders ernst genommen, denn da, haha, darf es ganz und gar nicht zu Bevorteilungen und Gemauschel kommen – so geht nämlich Demokratie – gaaaanz echt.

          Ich vermute, irgenwann wird selbst das BVG zum “Durchwinken” übergehen – steter Tropfen höhlt den Stein oder so ähnlich… :(

          Übrigens: Danke für das Einhalten deines Indianer-Ehrenwortes ;)

          • GrooveX schrieb am 30. Juli 2012 um 07:43 - Permalink

            moinmoin frau lehmann,
            ich kenne die problematik aus der praxis recht gut. als positiven aspekt der sache sehe ich, dass die leute (‘die menschen’ verbietet sich aus gründen der vereinnahmung durch die großpolitische kaste) immer noch ‘demokratie spielen’ – mit dem ganzen spielerischen ernst, der kindern eignet. doch wenn zum bleistift die ig-metall um ‘faire arbeitsbedingungen für leiharbeiter’ wirbt, wundert mich nicht, dass altgediente gewerkschafter ihren mitgliederbeitrag lieber versaufen. basisarbeit ist ein geschäft, bei dem der schnelle erfolg – der einzige, der heutzutage noch gesehen wird – kein realistisches ziel ist. das desillusioniert und demotiviert. man braucht einen langen atem und genug sarkastisches ventil.

            unmenschlich ist natürlich korrekt. da hab ich mich falsch ausgedrückt.

            schön, dass du wetter hast. wir haben wasser.

    14. Kruemel schrieb am 29. Juli 2012 um 12:39 - Permalink

      So könnte ein allgemeines (Bund, Länder; Gemeinden) Wahlrecht aussehen, dass wirklich und direkt den Wählerwillen wiedergiebt:
      Jedes Mandat wird direkt gewählt und ist ausschließlich seinen Wählern verantwortlich und muss sich nur vor dem Bürger/Wähler rechtfertigen. Jeder darf nur ein Mandat übernehmen. Also wer z.b. Stadtradt/Kreistagsabgeordneter/Landtagsabgeordneter oder Bundestagsabgeodneter wird, kann nie mehr ein anderes Mandat übernehmen.
      Jedes Mandat ist begrenzt auf 10 Jahre.
      Vollständige Trennung von Amt und Mandat. Wer ein Mandat annimmt, darf nicht gleichzeitig ein öffentliches Amt bekleiden – und umgekehrt. Wer Minister wird – egal auf welcher Ebene – muss sein Mandat ein für alle Mal niederlegen.
      Wenn ein Beamter ein Mandat übernimmt, muss er seinen Status als Beamter ohne Einschränkung (Wiedereingliederung bei Verlust des Mandats – diese Möglichkeit hat kein Mensch) aufgeben.
      Das ist sicherlich noch weiter aus zu führen, nach meiner Meinung aber leicht zu praktizieren.
      Aber ach, ich träume nur, das hat mit der Realität nichts zu tun und würde ja nur dem Bürger nutzen.
      (Quelle: Michael Winkler)

      • Thorsten Beermann schrieb am 29. Juli 2012 um 14:12 - Permalink

        Mal abgesehen davon, daß ich mir bessere Ideengeber vorstellen könnte, als einen Holocaustleugner und Rechtsextremen hat die Idee mehr Haken als ein durchschnittliches Geschäft für Anglerbedarf:

        - Ausschließlich direkt gewählte Abgeordnete würden, spätestens oberhalb der Landkreis-Ebene, wo man die Personen vielleicht noch näher kennen könnte, dazu führen, daß kleine Parteien kaum noch eine Chance auf Mandate hätten.

        - Die Idee, nur auf einer Ebene ein Mandat auf einer Ebene ergibt in meinen Augen auch wenig Sinn. Wie sollte sich ein Kandidat für den Bundestag überhaupt einen Namen machen und die administrativen Vorgänge erlernen, wenn er nicht vorher in den anderen Ebenen aktiv war?

        - Die Trennung von Amt und Mandat ergibt höchsten aus innerparteilichen Erwägungen Sinn, um den Führungszirkel nicht zu exklusiv wird. Für ein Parlament, etwa den Bundestag, macht es dann auch keinen Unterschied, ob eine kleine zweistellige Zahl an Ministern dann auch stimmberechtigt ist, oder nicht.

        - Eine “Rückkehrverbot” von ehemaligen Funktionsträgern ins Parlament birgt das gleiche Problem wie eine (vor allem eine kurze) Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer von Abgeordneten: Man wirft regelmäßig genau die Leute raus, die sich in den Verfahren auskennen.

        - Einem Beamten, statt ihn für die dauert seiner parlamentarischen Tätigkeit zu beurlauben, seinen Status zu entziehen ist vollkommener Schwachsinn. Die einzige Folge wäre ein weitgehend sicherer weiterer Arbeitsloser nach dem Ende seiner letzten Legislaturperiode.

        Solche Maßnahmen sind wunderbar geeignet, immer größere Gruppen davon auszuschließen, sich politisch zu engagieren. Vor allem ab der Ebene, die nebenberuflich nicht mehr zu bewältigen ist, könnten sich das dann nur noch Menschen leisten, die entweder sicher wissen, daß sie danach in ihren Beruf zurückkehren können oder finanziell nicht darauf angewiesen sind, danach wieder in einen Beruf zurückkehren zu müssen.

    15. leslie schrieb am 30. Juli 2012 um 11:52 - Permalink

      OT:

      Gibt bald Krieg.

      ´´Um die Währungsunion zu retten, werde Deutschland abverlangt, “Rettungsschirme zu finanzieren, eine eigene Inflation herbeizuführen und für die Schulden jener Länder einzustehen, die die notwendigen Reformen nicht umgesetzt haben”, schreibt Blair. Es sei nicht verwunderlich, dass die Menschen in Deutschland dies nur ungern täten.´´
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tony-blair-ruft-deutschland-zur-euro-rettung-auf-a-847087.html

      /(Anmerkung der Moderation, Die ..weil eine Person etwas sagt hat schon was?, wenn sie als Deutscher dann in Griechenland Unannehmlichkeiten bekommen ist es Die.. ihre Art zu denken, daher als Verachtung entfernt.)/

      Ist dieser Blair nicht Sozialdemokrat?
      Schlimmer als FDP und CDU zusammen.

      Mfg

      • GrooveX schrieb am 30. Juli 2012 um 12:14 - Permalink

        blair ist erst mal engländer. ist die rechnung eigentlich irgendwann mal bezahlt worden?

      • der Herr Karl schrieb am 30. Juli 2012 um 12:28 - Permalink

        “Gibt bald Krieg”

        Sicher wird es bald Krieg geben. Der wird dann auch wunderbar von den Verursachern der Finanz- und Schuldenkrise ablenken.
        “US-Präsidentschaftskandidat Mitt Romney stärkt Israel im Iran-Konflikt den Rücken. In Jerusalem sagte der Republikaner, er würde einen Angriff auf Teheran dulden, um die atomare Bewaffnung des Landes zu stoppen.”
        Es läuft doch alles wie geschmiert…
        http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Romney-stuetzt-Israels-Angriffslust-gegen-den-Iran/story/21878153

        @Mod,
        ich bin auch dagegen, dass man Affen beleidigt.

        • leslie schrieb am 30. Juli 2012 um 13:23 - Permalink

          ´´Sicher wird es bald Krieg geben.´´

          Den gibts doch schon.
          Gegen Arbeitslose,Andersdenkende usw.
          http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Re-Alg-II-Empfaenger-werden-zu-Menschen-2ter-Klasse-degradiert/forum-221263/msg-21391772/read/

          ´´Der wird dann auch wunderbar von den Verursachern der Finanz- und Schuldenkrise ablenken.´´

          So wie die Olympischen Spiele jetzt. ;-)
          Brot und Spiele.
          Ma guggn was passiert wenn das Brot eine Million Euronen kostet. :-O

          Mfg

    16. Lothar schrieb am 30. Juli 2012 um 13:34 - Permalink

      “in Verzicht auf Direktmandate wäre ein Schritt in die falsche Richtung”

      Nein, wäre er nicht. Es gibt andere Möglichkeiten des Wahlrechtes, für den Bürger eine Wahl der Personen und nicht nur einer Liste zu ermöglichen.

      Umgekehrt: Warum darf ich als Schwabe keinen mir als sehr kompetent geschätzten Hamburger wählen, sondern habe bei der Wahl zwischen einem mir völlig ungeeigneten erscheinenden Kandidaten “meiner” Partei und den Kandidaten der anderen, mir noch weniger geeignet erscheinenden Parteien nur die Wahl zwischen Pest und Cholera?

      Bei der Europawahl legen die Parteien (!) fest, ob sie eine Landesliste oder eine Bundesliste zur Wahl stellen.
      D.h. für Straßburg wähle ich als Schwabe mit meinem Kreuzchen auch (im Falle der Bundesliste, für deren Wahl widerum ich nicht gefragt wurde) eventuell einen Niedersachsen ins EU-Parlament.
      Oder aber über eine Ba-Wü-Liste zwar “Landsleute”, aber in einer Reihenfolge zu der ich auch nie gefragt wurde.
      Und da in Europa mittlwerweile mehr entschieden wird, was bei mir vor der Haustür Auswirkungen habe, kann es mir herzlich egal sein, ob ein Kandidat aus “meinem” Wahlkreis in Berlin die Vorgaben der Fraktionsführung abnickt oder ob das ein Kandidat irgendeiner Liste aus Sachsen ist.

      Vorschlag zur Güte:
      Auf dem Wahlzettel ein Kreuzchen machen für die Person, die man wählen möchte. Diese Person gehört zu einer Partei, die man automatisch mitwählt – wie bei der Direktwahl auch.
      Fertig.
      Die Parteien sind dann im BT vertreten gemäß Wahlergebnis und mit den Abgeordneten, die die Wähler mit ihrer Wahl festgelegt haben.
      Im unwahrscheinlichen Fall der Fälle, dass ein Kandidat von sehr vielen Wählern gewählt wurde, also seine Partei entsprechend stark ist, aber keine anderen Kandidaten derselben Partei gewählt wurden, werden die “freien” Plätze durch eine vorher festgelegte Reihenfolge der Liste aufgefüllt.
      Und anderesrum gibt es eben keine Direktmandate, sondern die Kandidaten mit relativ weniger Kreuzchen bleiben eben draußen.

    17. benjamin schrieb am 30. Juli 2012 um 23:02 - Permalink

      es gibt keine wahre demokratie IN einer scheindemokratie!

    18. Cato schrieb am 31. Juli 2012 um 08:33 - Permalink

      Der Wahlspruch dieser Regierung:
      Avanti Diletanti!

    19. Münte schrieb am 6. August 2012 um 16:15 - Permalink

      > Das hätte zwar zur Folge, das der kommende Bundestag ungewöhnlich groß würde

      Haha, ja sicher. Sie werden vor den Toren in Schlangen stehen und nicht mehr rein kommen.


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