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  • Datenschutz für eine Diebesbande?

    geschrieben am 31. August 2012 von Gastautor

    Merkwürdigkeiten bei der Debatte über Schweizer CDs

    ein Gastartikel von Holdger Platta

    Dort, wo der Kapitalismus am feinsten ist, stinkt er seit einiger Zeit ganz besonders zum Himmel. Ich spreche von jenem Land in den Alpen, das uns seit langem Sachen auftischt, die man nur noch als anrüchig bezeichnen kann. Diebstahl und Betrug, Hehlerei und Mittäterschaft als „Rechtsanspruch“. Man faßt es nicht!

    Die Schweiz mit ihrem seit ewigen Zeiten praktizierten Täterschutz für die Galgenstricke unter den Bestverdienern aller Kontinente – sie selber nennt das Wahrung des „Bankgeheimnisses“ – sowie die Schweizer Banken, die sogar noch Geld verdienen damit, ganz so, als ob sie Hehler wären, diese Schweiz und diese Banken sind mit solchem Ganoven-Service nichts anderes als Permanent-Komplizen gigantischer Steuerverbrechen. Sie, die Schweiz und ihre Banken, stellen sich damit, bislang jedenfalls, mit enormer krimineller Energie vor millionenschweren Verbrecher und geben das auch noch als „Datenschutz“ aus, als nationales „Souveränitätsrecht“ oder Sache der Ehre. Allen Ernstes frage ich mich: haben diese Alpenbewohner (nicht alle, nichtmal die meisten, wie ausdrücklich betont werden soll!), mitten im zivilisierten Europa, noch alle Tassen im Schrank? Diese Auslegung von „Bankgeheimnis“ und „Datenschutz“ gleicht bis ins Detail dem innerhalb der Mafia gültigen Schweigegebot, der „Omertà“. Fehlte nur noch, daß die Schweizer Strafverfolgungsbehörden dem Daten-„Verräter“, dem Pentito, mit der Todesstrafe drohten, mit der pena di morte!

    Versetzen wir uns einen Moment lang einmal in die folgende Situation: drei Männer planen den Einbruch in eine Villa, um dort Juwelen zu klauen. Die Sache wird gut vorbereitet: der Chef-Organisator besorgt sich Baupläne vom Haus, in denen auch der Platz des Safes verzeichnet ist, Nachschlüssel und Bolzenschneider, einen Schweißbrenner und anderes mehr. Außerdem erstellt er für sich und seine beiden Kumpels ein präzises Planungspapier für den beabsichtigten Einbruch und Raub. Das große Ding klappt folgerichtig ohne Problem, man bringt die Beute in Sicherheit, und das Verbrechertrio freut sich. Doch dann bekommt der eine Komplize kalte Füße und geht zur Polizei. Als Beweismittel bringt er dabei die genannten Gegenstände und Papiere gleich mit.

    Ich denke, keiner käme auf die verrückte Idee, den Aussteiger aus dem Verbrechen als Dieb zu bezeichnen, und keiner würde das damit begründen, daß dieser Aussteiger die Beweismittel (die sämtlichst Eigentum des Chef-Planers sind) gleich mitgebracht habe zur Polizei. Keiner verstiege sich auch zu der Behauptung, diese Beweismittel könnten nicht verwertet werden vor Gericht, da sie gestohlen worden seien und infolgedessen innerhalb der bundesdeutschen Strafprozeßordnung unter das sogenannte „Beweismittelverbot“ fielen (= StPo § 136a). Und noch fast jeder, der über derlei informiert ist, würde einer Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, „Strafvereitelung im Amt“ vorwerfen – was ja selber ein Straftatbestand laut Strafgesetzbuch ist (§ 285). Doch merkwürdig genug: in der großen Welt der großen Leute scheint alles ein wenig anders zu sein! Auch bei uns, für Oberste der CDU zum Beispiel oder für die Öberstchen der FDP. Was für Kleinkriminelle gilt, das gilt für Großkriminelle noch lange nicht, nicht also für die Ganoven aus der Welt der Millionäre, Milliardäre und der High-Society. Und auch nicht für die genannten Parteigenossen. Aber konkret:

    Erneut disktuieren seit zwei, drei Wochen zig Leute in der bundesdeutschen Öffentlichkeit über die Frage, ob CDs, die zigtausend Namen von Straftätern gegen unsere Steuergesetzgebung enthalten, angekauft werden dürfen oder nicht. Und zwar mit eben dieser Frage und Begründung: es handele sich dabei um „gestohlenes“ Beweismaterial (ist das übrigens schon nachgewiesen bisher, dieser „Diebstahl“?) und dürfe deswegen vor Gericht keinesfalls als Beweismittel eingebracht werden. Jawohl, und die Erde ist eine Scheibe!

    So leid es mir tut: Beteiligte an Straftaten, die durch Selbstoffenbarung Schluß machen mit diesen Verbrechen bzw. beitragen zu deren Aufdeckung und Ahndung, die kann ich nicht als „Diebe“ betrachten, wenn sie ihr Wissen den Behörden preisgeben und das Beweismaterial gleich mit auf den Tisch zu legen verstehen. Ganz im Gegenteil: nur so entgehen diese sogenannten „Diebe“ dem Straftatbestand der verbrecherischen „Mitwisserschaft“ (StPo § 138).

    Das Erstaunlichste aber ist: bundesdeutsche Journalisten plappern reihenweise diesen Unfug vom „Diebstahl“ und vom „Beweismittelverwertungsverbot“ nach – von der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ über den Fernsehsender „Phönix“ bis zu meinem geliebten „Göttinger Tageblatt“. Überall sieht man die zerfurchten Stirnen dieser Rechtsgut-Bewahrer, eine Bedenkenträgerei immensen Ausmaßes, die ich bei denselben Journalisten noch niemals entdecken konnte, wenn es um die illegalen Ausforschungsmethoden gegenüber Arbeitslosen geht, bis in deren Schlafzimmer hinein, unter klarster Verletzung des Grundgesetzartikels 13, der noch jedem Staatsbürger dieses Landes die Unverletzlichkeit seiner Wohnung garantiert. Was meines Erachtens zeigt:

    Das alles ist viel weniger ein Konflikt zwischen Deutschland und der Schweiz als vielmehr Mangel an Gleichbehandlung von Menschen ganz unten und ganz oben, Mangel an kritischer Intelligenz innerhalb der bundesdeutschen Massenmedien oder schlichte Parteilichkeit für die Reichen und Reichsten in unserem Land. Leben wir mittlerweile in einem Kartell, das aus Großkapital, CDU, FDP und Medien besteht? Und wir alle halten da mehr oder minder still?

    Merke, das soll man weiterhin dürfen können und können dürfen: die BürgerInnen dieses Staates unbehelligt um Steuergelder betrügen – by the way, um mittlerweile fast 650 Milliarden Euro. Und wehe, jemand geht diesen Verbrechen nach! Andererseits darf man den Arbeitslosen, unter Verletzung unseres Grundgesetzes, deren letzte Würde nehmen durch Ausschnüffelung ihrer Bettgeheimnisse. Und wehe, da kommt einer mit dem Grundgesetz!

    Bundesdeutsches Gerechtigkeitsempfinden 2012! Verbreitet von den Parteien, die bei uns das Sagen haben zur Zeit, assistiert von Medien, die bereitestwillig miteifern auf der Seite dieser Parteien.

    Und aus der Schweiz, bis zum Himmel hinauf, der passende Geruch dazu…

    Holdger Platta

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    Tags: Menschenrechte Neoliberalismus
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    79 Kommentare:

    1. Sleeksorrow schrieb am 31. August 2012 um 19:46 - Permalink

      Einen kleinen Fakt möchte ich diesem Artikel trotz meiner allgemeinen Zustimmung doch entgegen stellen, und möchte mich dazu der Metapher des Artikels bedienen:

      Würde die Polizei, bei der sich der Komplize mit den kalten Füßen stellt, diesem Geld für die mitgebrachten Beweismittel zahlen, und ihn dann gehen lassen?

      • Lars schrieb am 31. August 2012 um 22:45 - Permalink

        Nein. Darum sollten deutsche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen schweizer Bankangestellte wegen Bandenkriminalität eröffnen und Haftbefehle ausstellen. Die USA fahren damit hervorragend.

        • Peleo schrieb am 31. August 2012 um 23:33 - Permalink

          Die USA wollen vor allem nicht, dass die Konkurrenz aus der Schweiz die Kreise der Steuer-Oasen vor ihrer Haustür stört. Sollen alle über die Schweiz reden – das freut auch die Briten.

    2. winne2 schrieb am 31. August 2012 um 20:02 - Permalink

      Was die “Rechtsempfindlichkeit” betrifft völliger Holgers Meinung auch desgleichen Emotion. Rein juristisch (und “Recht” ist ja schon ein Wert, über den es lohnt nachzudenken) ist es nicht ganz so platta. Einer der beteiligten Diebe geht nämlich nicht einfach “strafbefreiend” zur Staatsanwaltschaft und legt das Beweismaterial auf den Tisch. Er bietet es zum Kauf an ;o) – das macht einen kleinen Unterschied mit grossen Folgen.
      Das Grund-Problem liegt höher. Die Schweiz hat als Staat (schon lange vor der Nazizeit aber da erst so richtig loslegend) Diebstahl (Jüdisches Eigentum unter Naziherrschaft) und Steuerhinterziehung zum staatlichen (!) Geschäftsmodell gemacht und mit nationalem Recht “abgesichert”. Das wirft nun wieder völkerrechtliche Probleme auf – gerade zwischen den Staaten, die ihre jeweiligen Rechtsordnungen gegenseitig anerkennen.
      Das “Rechtsempfinden” ist bei juristische beplatteten Menschen schon zu recht ein wenig ‘nachdenklich’ gestimmt, solange sie über den einzelnen konkreten Fall nachdenken und nicht den Sprung machen die Schweiz insgesamt als Staat zur Steuer-Verbrechernation zu erklären – den angesagten und seid Jahrzehnten überfälligen Schritt traut sich die deutsche Politik noch nicht. Schade eigentlich, wäre interessant zu sehen – was z.B. an Rückübereignungsansprüchen an enteignetem Jüdischem Vermögen da noch so aus den schweigenden Bankfächern zu holen wäre.

      • Holdger Platta schrieb am 1. September 2012 um 12:35 - Permalink

        winne2 hat selbstverständlich vollkommen Recht: als moralische Helden betrachte ich die Leute, die als Whistle-Blower zu Bestpreisen tätig werden, überhaupt nicht. Und wenn diese Whistle-Blower nicht nur Mitwisser, sondern sogar Mittäter waren, dann würde sich ihre Selbstoffenbarung als solche Mitwisser/Mittäter mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem deutschen Strafgericht nur unter ganz bestimmten Bedingungen als strafbefreiend auswirken können, ansonsten aber nur als strafmildernd.

        Wenn insofern mein Beitrag einen anderen Eindruck hervorgerufen hat, den Eindruck also, ich hätte mit meinem Artikel ein Loblied angestimmt auf diese CD-Verkäufer, ist der Text nicht ‘foolproof’ genug von mir geschrieben worden. Vielleicht schlage ich Jens Berger deswegen noch eine ergänzende Zwischenbmerkung vor, die in meinen Artikel eingefügt werden sollte.

        Allerdings mache ich darauf aufmerksam, daß bei meiner – ich denke: konsequent durchgehaltenen – Analogie zwischen den Schweizer Großganoven und den ‘Klein’ganoven, die ‘nur’ eine Villa ausgeräumt haben, die CD-Verkäufer im Bereich der Steuerkriminalität genau jenen Platz einnehmen wie in meinem Vergleichsbespiel ( =Ausraubung eines Villenbesitzers) der Miteinbrecher, der kalte Füße bekommt. Heißt: hüben wie drüben sind keine Edelleute zu besichtigen – dies jedenfalls Annahme meines Artikels.

        Annahme? Annahme! – Solange wir nicht wissen, um wen es sich bei diesen CD-Verkäufern handelt, müssen wir da alles im Konjunktiv belassen. Es könnte ja sein, daß hier BankmitarbeiterInnen tätig geworden sind, die mit diesen Steuerhinterziehungen usw. überhaupt gar nichts zu tun gehabt haben und unter womöglich sehr großen Risiken Nachforschungen angestellt haben in der ‘eigenen’ Bank, um diesen Verbrechen auf die Spur zu kommen. Und die Geldzahlungen sollen deshalb dazu dienen, abtauchen zu können, eine neue Identität annehmen zu können, vor allem aber für die aus Gewissensgründen zerstörte eigene berufliche Existenz eine materielle Ersatzabsicherung erlangen zu können. Über die geforderten Geldsummen kann man dann ja immer noch streiten. Aber:

        Wer von uns würfe dann den ersten Stein?

    3. R_Winter schrieb am 31. August 2012 um 20:41 - Permalink

      Die Kapital-Machenschaften der Schweizer Banken sind nichts Neues und sind schon seit über 60 Jahren bekannt. Einige Schweizer Banken wären Konkurs, wenn sie nicht das Geld der Rauschgift-Mafia hätten. Fast alle Vorständer dieser Banken gehören wegen verschiedener Delikte vor internationalen Gerichten. Seitens der deutschen Staatsanwälte stellt sich die Frage, warum die Machenschaften der Schweizer Banken nicht untersucht und zur Anklage gebracht wurden? Liegen hier Strafvereitlungen im Amt vor?
      Wir sollten hier von den Maßnahmen der US-Justiz lernen und dieses Vorgehen nicht nur mit der “Schwächung des Schweizer Bankplatzes” begründen. Das schlechte Gewissen einiger Bank-Vorstände zeigt sich in den Anweisungen an mögliche betroffene Bank-Angestellte, nicht nach Deutschland zu reisen. Diese Anweisung besteht bezüglich USA-Reisen schon lange.
      Die deutschen neoliberalen Kapitalisten sind natürlich aus “übergeordneten Staatsgründen usw.” gegen den Ankauf weiter Bank-Daten, denn irgend jemand hatte bemerkt, dass so ein Großteil der Mitgliedslisten bestimmter Parteikreise offen gelegt würden…..

    4. gerhardq schrieb am 31. August 2012 um 20:42 - Permalink

      Dieser Artikel zeugt vom tiefstem Stammtischniveau – wirklich armselig.

      Wenn die Schweiz ein Bankgeheimnis hat, dann hat das vor allem seinen Sinn darin, Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Daß kriminelle Elemente das ausnutzen, ist bedauerlich. Es geht um ein Verständnis dafür, was ein Staat und seine Institutionen alles darf und was nicht. Und es geht auch um das Vertrauen der Eidgenossen in ihre Staatsbürger. Genauso wie in unserem Grundgesetz Artikel definiert sind, die uns Bürger vor der Staatsmacht schützen sollen, gibt, bwz. es im schweizer Rechtssystem den Grundsatz des Bankgeheimnisses. Es ist im Grunde ein Schutzrecht vor der Staatsgewalt, genauso wie in Deutschland beispielsweise das Fernmeldegeheimnis.
      Natürlich wird jedem Stammtischbruder der Kamm schwellen, wenn er phantasiert, welche Geldbeträge in der Schweiz deponiert sein könnten. Im Grund weiß niemand, wieviel Geld, vor allem Geld deutscher Staatsbürger, in der Schweiz angelegt ist. Es sind nichts weiter als Vermutungen, genährt von einem unterschwelligen Neidgefühl und der allgemeinen Unterstellungen, das Geld in der Schweiz sei alles Schwarzgeld.

      Es geht den Staat nichts an, wo und wie ich mein Geld anlege, so lange ich keine Straftat begehe. Erst wenn mir eine Straftat eindeutig nachgewiesen wird, hat der Staat ein Recht auf Einsicht.

      • R_Winter schrieb am 31. August 2012 um 20:52 - Permalink

        Wenn die Schweiz ein Bankgeheimnis hat, dann hat das vor allem seinen Sinn darin, Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen.

        Richtig, die ca. 130 Mrd.€ deutsches, unversteuertes Schwarzgeld muss geschützt werden.
        MWSt und Steuersatz = ca. 60% = ca. 50 Mrd.€………..man, was bekommen die Stammtische dafür Freibier……ganz Deutschland wäre im Dauerrausch………
        Ärmlich sind nur Deine Argumente.

      • Eike schrieb am 31. August 2012 um 22:07 - Permalink

        Wo und von wem wurden denn die Rechte schweizer Bürger angetastet? Höchstens von dem geplanten (und möglicherweise nun obsoleten) deutsch-schweizer Abkommen. Aber nicht von dem CD-Kauf. Davon sind nur deutsche Kriminelle betroffen.

        • Oppi schrieb am 3. September 2012 um 01:02 - Permalink

          Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Ohne Dateneinsicht kann man nicht feststellen welches Konto einem Schweizer und welches einem Deutschen gehört, um anhand dessen festzustellen, ob die Dateneinsicht die Rechte eines Schweizers verletzt. Ein Loch ist im Eimer, lieber Heinrich, lieber Heinrich.

          Und selbst das ja nur unter der Voraussetzung, dass das schweizer Recht nur Schweizer beschützt. Gilt das Grundgesetz in Deutschland nur für Deutsche ? Einwanderer und Touristen dürfen jederzeit nach Herzenslust gefilzt und abgehört werden, und die Versammlungsfreiheit gilt für sie auch nicht ? Oder mal eine Etage tiefer, das Strafrecht. Einwanderer und Touristen darf man beklauen ?
          Ich denke doch mal nicht.

      • schwitzig schrieb am 3. September 2012 um 10:01 - Permalink

        Du hast das nicht verstanden:
        Diese CDs beinhalten Informationen über illegal deponierte Gelder. Also Informationen über Leute, die illegal gehandelt haben.
        Damit ist Deine Argumentation gegen den Artikel auf Stammtischniveau zurückgefallen.

        • Oppi schrieb am 4. September 2012 um 15:45 - Permalink

          Auch Gesetzesbrecher werden selbstverständlich weiterhin vom Gesetz geschützt. Selbst Mörder sind nach der Verurteilung (und solange es eine solche nicht gibt, reden wir ja ohnehin nur von Verdächtigen) nicht vogelfrei.
          Soviel zum Thema Stammtischniveau …

      • Holdger Platta schrieb am 3. September 2012 um 11:43 - Permalink

        Lieber gerhardq,
        ist schon bemerkenswert, daß in aller Regel vor allem solche Diskussionsbeiträge besonders abqualifizierend ausfallen, die am wenigstens eigenes Argumentations- und Belegmaterial enthalten. Mir scheint, Dein Beitrag zählt zu dieser Sorte des Drauflosbewertens.

        Ich greife nur einen Punkt auf:

        “Im Grunde weiß niemand, wieviel Geld, vor allem Geld deutscher Staatsbürger, in der Schweiz angelegt sind.”

        Woher weißt Du, daß niemand es weiß? Und: gehört es nicht genau zu dem Thema, das ich angesprochen habe: die Tatsache, daß bei verheimlichtem Steuerbetrug niemand wissen kann, welche Beträge hinterzogen worden sind? Und genau dieser CD-Ankauf dazu dienen soll, diese Uwissenheit, was das Ausmaß der Steuerverbrechen betrifft, zu beseitigen?

        Gleichwohl: e i n e Zahl habe ich ja genannt, 650 Milliarden Euro an schwarz angelegten Geldern insgesamt. Diese Zahl wurde mir aber nicht an irgendeinem Stammtisch zugeflüstert (nach dem sehr arg Dein Beitrag klingt – oder höre i c h nur Poltern, und in Wirklichkeit handelt es sich bei Deinen Ausführungen um feinsinnige Argumentation?), sondern von mir hochgerechnet auf der Basis entsprechender Zahlenangaben aus der “Wirtschaftswoche”, Aprilausgabe 2004.

        Und eines dürfte diese Zeitschrift wohl ja nicht sein: ein linksradikales Blatt, das man am Stammtisch liest.

        Oder täusche ich mich?

    5. Kein Kunde schrieb am 31. August 2012 um 21:20 - Permalink

      Einfach eine Mauer um die Schweiz.
      Geld, welches aus der Schweiz heraus kommt als wertlos erklären und Rosinenbomber rüber schicken.

      Da Armut auch ein Sterblichkeitsfaktor ist würde ich dafür plädieren Steuerhinterziehung mit Mord gleichzusetzen.

      Wie viele Leben könnten eine Millionen mehr in der Entwicklungshilfe beispielsweise retten?
      So sollte man das Verbrechen bewerten.

      Wir sollten denen da oben eh mit der gleichen Menschenverachtenden Einstellung begegnen mit der diese uns gegenübertreten.

      Die haben nur die Macht, welche wir ihnen zugestehen, aber das scheinen wir vergessen zu haben.

    6. twex schrieb am 31. August 2012 um 21:29 - Permalink

      Die tief verwurzelte Überzeugung, daß der Zweck die Mittel heilige, ist der wahre Grund, warum Linke niemals Macht ausüben dürfen, wenn sie auch in manchen ökonomischen Fragen klarer sehen als ihre politischen Gegner.

      • ola schrieb am 31. August 2012 um 21:41 - Permalink

        Wenn Sie mir jetzt noch erklären, wieso es nicht die rechten Eliten sind, die nach genau diesem Motto ihre Milliarden verschieben, sondern die Linken, dann wäre ich bestens fürs Wochenende gerüstet. Einmal abgesehen davon, dass ich auch am BVG nichts konterrevolutionäres entdecken mag….

      • Abucs schrieb am 1. September 2012 um 13:21 - Permalink

        Ich glaube, der einzige Grund, warum es zur Zeit KEINE RAF 2.0 gibt, ist der, das wir eben NICHT glauben, das der Zweck die Mittel heiligt.
        Im konkreten Fall: Ankauf von Steuer-CD´s: Legitimes Mittel. Überführung von Arschlöchern: Legitimer Zweck. Sollte eigtl nicht so schwer zu verstehen sein.

    7. Vogel schrieb am 31. August 2012 um 21:35 - Permalink

      Ich stimme zu und erweitere: Wat iss mit Österreich? Mit Luxemburg, Liechtenstein? Jersey & Gurnsey, der Isle of Man? Gibt’s Fortschritte in Delaware, auf den Virgins, den Caymans, in Singapur? Und und und

      Die Schweiz soll ihr Bankgeheimnis behalten, für Ihre Staatsbürger! Alle anderen: Nach den Gesetzten Ihrer Staatszugehörigkeit/Wohnsitz/Steuersitz (was am besten passt). Und: Wiedereinführung der Kapitalverkehrskontrollen!

      • Schnuppi schrieb am 1. September 2012 um 10:49 - Permalink

        Genau das Gleiche wollte ich auch gerade schreiben. Warum ist das Schweiz-Bashing gerade so beliebt? Als unbewusste Mitarbeit für irgendwelche NWO-Bürokraten, denen eine unabhängige, ziemlich demokratische Schweiz (öffentliche Abstimmungen) zu sehr gegen den Strich geht?
        Ist das Bankgeheimnis der Schweiz nicht eh schon längst offen gelegt, zumnindestens in Richtung USA (Weitergabe u.a. der Daten von Mitarbeitern von Banken – s. Verhör zweier Jugendlicher bei der Einreise in die USA, deren Eltern schweizer Bankmitarbeiter sind)?
        Wann bekommen die Behörden in Deutschland mal Einblick in die Bankdaten der Cayman- oder Kanal-Inseln – das wäre ja nur wegen des weltweiten Terrorismus und so.

        Wie wäre es wenn mal mal die Steuerfahnder bzw. Betriebsprüfer in Hessen und in den anderen Bundesländern wirklich ihre Arbeit machen lassen würde? Vielleicht gäbe es dann gar keinen Anlass mehr irgendwelche Bankdaten aus der Schweiz per Hehler aufzukaufen?

        • der Herr Karl schrieb am 1. September 2012 um 11:33 - Permalink

          Hatte ich eigentlich schon erwähnt, dass der Präsident der UBS, Axel Weber, ein Deutscher ist und dass Oswald Grübel, ebenfalls ein Deutscher, von 2009 bis 2011 Konzernchef (CEO) der UBS war? Zuvor stand er von 2003 bis 2007 an der Spitze der Schweizer Grossbank Credit Suisse.
          Da beisst sich doch der Schäferhund in den Schwanz (oder so ähnlich)…

          • Schnuppi schrieb am 2. September 2012 um 10:17 - Permalink

            Oh, Danke für den Hinweis. D.h. die USA gehören dann eigentlich doch zu den Guten, oder? Wenn sie die Schweiz drangsalieren?
            Ich kenne übrigens die Bücher “Die Schweiz wäscht weißer” oder “Die Schweiz, das Gold und die Toten”.

            Und was halten sie von mehr Steuerfahndern und Betriebsprüfern?

            • der Herr Karl schrieb am 2. September 2012 um 10:39 - Permalink

              @Schnuppi

              Das Bankgeheimnis gehört abgeschafft. Der CD-Kauf ist richtig, würde ich auch als Betroffener auch kaufen. Ich schäme mich für das Bankgeheimnis.
              USA: Das sind die besseren Taktierer und Verträgeschreiber.
              (Frag mal den Spiegelfechter, ob ich die USA zu den Guten zähle…)

      • wschira schrieb am 3. September 2012 um 14:39 - Permalink

        @Vogel, dieses strikte Bestehen auf dem Bankgeheimnis (für eigene Bürger) ist gar nicht so strikt. Im vorigen Jahr wurden den französischen Steuerbehörden Unterlagen über Konten französischer Bürger in Liechtenstein zugespielt. In Frankreich gab es daraufhin Verfahren wegen Steuerhinterziehung und saftige Steuernachzahlungen und Strafbefehle (ohne das bei uns übliche Geschrei wegen Datenhehlerei und anderem Unsinn übrigens). Der Clou an der ganzen Sache aber war, dass in den Unterlagen (CDs) auch Konten von Schweizer Staatsbürgern enthalten waren. Die Franzosen haben dies dann den Schweizer Behörden angeboten. Haben die Schweizer entrüstet abgelehnt, weil sie keine Datenhehlerei betreiben wollten? Natürlich nicht. Sie haben begierig zugegriffen.

    8. ola schrieb am 31. August 2012 um 21:39 - Permalink

      Man sollte einmal anmerken, dass das “schweizer Geschäftsmodell” ganz maßgeblich auf Drängen der deutschen Wirtschafts Eliten in den 20ger Jahren so etabliert wurde…. Für alle die das noch nicht gewusst haben sollten. Also auch hier mal wieder das Motto: Alter Wein in neuen Schläuchen oder so.

      • der Herr Karl schrieb am 1. September 2012 um 10:30 - Permalink

        “Man sollte einmal anmerken, dass das “schweizer Geschäftsmodell” ganz maßgeblich auf Drängen der deutschen Wirtschafts Eliten in den 20ger Jahren so etabliert wurde…. Für alle die das noch nicht gewusst haben sollten.”
        Eben!
        Sowas habe ich doch schon lange vermutet…

        • ola schrieb am 1. September 2012 um 14:26 - Permalink

          Die Schlussfolgerung, dass die Schweiz immer nur ein Wurmfortsatz deutscher Machtinteressen und der Parkplatz deutschen Geldes war, wird Ihnen allerdings weniger gefallen.

    9. Markus schrieb am 31. August 2012 um 21:47 - Permalink

      Sorry, aber so gerne ich Spiegelfechter auch lese, diesen Artikel finde ich total daneben: es wird schlicht unterschlagen, dass die, die diese CDs, diese Beweismittel anbieten, dafür Geld haben wollen, also nicht wie in dem schiefen Beispiel der Aussteiger die Beweise direkt zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft tragen, sondern an diese verkaufen wollen. Dies für sich empfinde ich bereits als kriminell: wer Beweise für kriminelles Verhalten Dritter hat, ist verpflichtet, diese Beweise der Polizei vorzulegen, ohne dafür Geld zu verlangen, wer Beweise zurückhält, bis er dafür bezahlt wird, ist selbst kriminell. Er kann ja später eine Belohnung zugesprochen bekommen, aber vorher Geld, Anonymität und Straffreiheit für eigene begangene Straftaten zu verlangen, geht nicht.

      Der Zweck darf nicht jede Mittel rechtfertigen!

    10. Frank Powers schrieb am 31. August 2012 um 23:11 - Permalink

      Und womit fing’s an? Mit dem Ende der Kapitalausfuhrkontrollen. Freiheit des Kapitals und der Waren sind die heiligen Kühe der EU. Willkommen in der schönen neuen Welt. Der Widerstand ehrt uns, aber er hat keine Mehrheit – nicht bei denen, die die Regeln festlegen.

    11. Spezialdemokrat schrieb am 1. September 2012 um 02:19 - Permalink

      Wie schon geschrieben wurde ist die Schweiz schon sehr lange bekannt als Rückzugsort für Steuerhinterzieher. Neben ehrbaren Konzern- und Geldadel-Banditen nahmen und nehmen auch Diktatoren, Oligarchen und andere gerne die Schweizer Finanzkompetenz in Anspruch.
      Ein jeder wache Geist weiß im Grunde genommen, dass Geld in der Eidgenossenschaft gut aufgehoben ist. Weniger die erbärmlichen Sparkrümel des schaffenden Volkes, mehr die Vermögen der Vermögenden vermögen sich in die Schweiz wohlzufühlen…
      Trotzdem finde ich das einseitige Schweiz-Bashing nicht in Ordnung, denn:
      Der Rest der auf dem Globus verstreuten Steueroasen schickt sich nämlich nicht an, sämtliche Tresor- und Aktenschranktüren aufzureißen und den Steuerinspektoren rote Teppiche auszulegen, um der Gerechtigkeit auf die Sprünge zu helfen. Ganz im Gegenteil.

      Ach nochwas: Jahrzehntelang hat es keinen alten Hund gejuckt, dass Schwarzgelder in die Schweiz entfleucht sind…

    12. MCW schrieb am 1. September 2012 um 04:44 - Permalink

      Das Ziel ist ja richtig aber die Argumentation hinkt hinten und vorne und führt dann auch zu teils falschen Schlussfolgerungen.
      Vorweg: Steuerhinterzieher sind krimineller Abschaum und gehören bestraft!
      Der Wunsch, an die Daten kommen zu wollen, ist also verständlich.
      Die Durchführung ist derzeit allerdings illegal. Das hat übrigens nichts mit dem Schweizer Bankgeheimnis zu tun sondern mit dem Recht der Deutschen, die Geld im Ausland liegen haben, auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bankgeheimnis kommt dann bei der legitimen Gewinnung der Daten als Störfaktor ins Spiel.
      Der Ankauf einer Steuer-CD ist eine Anstiftung zum Ausspähen von Daten!
      Es gibt derzeit keine Rechtsnorm, die deutschen Staatsanwaltschaften Zugang zu Bankdaten gewährt, ohne das ein konkreter Verdacht vorliegt. Somit unterliegen die Daten dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sind so lange man die Daten nicht sonstwo bereits öffentlich gemacht hat schutzwürdig und durch die Zugänglichmachung dieser Daten macht sich der Verkäufer der Daten strafbar und der Käufer macht sich einer Anstiftung strafbar, da der Verkäufer ja nur tatgeneigt war und erst durch die Bezahlung zur Verwirklichung der Tat, die nicht die Beschaffung der Daten, sondern die Zugänglichmachung ist, angestiftet wurde. Übrigens ist deutsche Gerichtsbarkeit auch zuständig, da hier Rechtsgüter deutscher Staatsbürger verletzt werden.
      Also auch wenn der Ankauf wünschenswert sein sollte, ist er derzeit nicht legal und die handelnden Personen haben sich strafbar verhalten. Wir brauchen nicht Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, die sich im Gefühl das Richtige zu tun über geltendes Recht hinwegsetzen, sondern Gesetze, die richtiges Handeln ermöglichen. Also erstmal müsste der Zugriff auf Bankdaten erlaubt werden. Hier wäre natürlich abzuwägen, ob es irgendeinen veritablen Grund gibt, der den Zugriff auf diese Daten verbieten würde. Wenn es den gibt, müsste der Zugriff auf Fälle in denen ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder sonstige Straftatbestände vorliegt, beschränkt werden. Ich sehe allerdings auch das Problem, das der Richtervorbehalt, mehr oder weniger wertlos ist, da sich etliche Gerichte einen Dreck um die Rechte derer kümmern, denen sie die Polizei ins Haus oder in die Bank schicken. Bei den Steuer-CDs sind mit Sicherheit immer auch Daten von Deutschen dabei, die sich gar nichts zu Schulden haben kommen lassen und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung hier verletzt würde. Da diese Personen sich keiner Sraftat verdächtig gemacht haben, ist die Schranke auf die Daten zugreifen zu können noch höher anzusiedeln. Wenn die Abwägung also ergäbe, dass die Daten der unschuldigen auch eingesehen werden dürften, könnte der Steuer-CD Ankauf legalisiert werden. Der Käufer wäre ja dann keine unberechtigte Person mehr. Der verkäufer würde sich aber immer noch nach Schweizer Recht strafbar machen. Besser wäre es also, wenn man denn dann berechtigt wäre auf die Daten zuzugreifen, diese bei den Schweizer Behörden anzufordern, die diese dann bei der Bank besorgen müssten. Hier also der zweite Punkt an dem angesetzt werden müsste. Die Schweiz müsste gezwungen werden die Daten herauszugeben – also das Bankgeheimnis aufzugeben. Mit der nachträglichen Legalisierung der Steuerhinterziehung, wie derzeit von der Regierung geplant, geht das natürlich nicht. Hier muss also Druck aufgebaut werden. Ja das Schweizer Modell ist organisierte Kriminalität und sonst nichts. Das muss man den Schweizern zwar so sagen und sie richtig unter Druck setzen – Die USA gehen da entschiedener vor – sollte aber bitte nicht so tun als gäbe es dort die bösen schweizer Täter und hier die gebeutelten deutschen Opfer. Deutschland ist auch eine Steueroase, unsere Politiker auch in unerträglicher Zahl wiederwertige kriminelle, die alles tun damit die Reichen keine Steuern zahlen. Siehe Steuergesetzgebung, das geplante Abkommen mit der Schweiz oder etwa die Verbrecher in der hessischen Staatskanzlei, die falsche Gutachten haben erstellen lassen, um zu erfolgreiche Steuerfahnder loszuwerden. Die vielen anderen Steueroasen sollten natürlich auch nicht vergessen werden.

      Also bitte Schluss mit der “Der Zweck heiligt die Mittel” Einstellung!
      Die Gewinnung der Daten muss legalisiert werden. Derzeit ist das aber noch nicht der Fall und somit der Kauf einer Steuer-CD srafbar. Nach der Legalisierung des Datenzugriffs, könnte dieser aber auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt sein. Dies würde dann den Kauf von Steuer-CDs auch weiterhin strafbar belassen, da auf der CD ja Daten aller möglichen Leute zu finden sind und nicht nur die einer verdächtigen Person. In diesem Fall wäre man also auf die Kooperation der Schweiz angewiesen. Diese wäre zu erzwingen. (Geldverkehrskontrollen, Handelsembargo, Haftbefehle gegen schweizer Banker, …) Bevor sich jetzt einige freuen, dass hier auf die Schweizer eingedrescht wird, sag ich klar, dass wir auch bei uns aufräumen müssen. Deutsche Politiker und Banker sind genau so Teil dieser organisierten Kriminalität.

      Frage am Schluss:
      Welche Gründe könnt ihr aufzählen, die gegen einen allgemeinen Zugang der Steuerfahndung zu jemandes Kontodaten sprechen. Ich weiß bisher auch nicht genau wie ich diesen Punkt bewerten soll. Auf die Freiheit Steuern zu hinterziehen und Gläubiger zu betrügen können wir alle verzichten, aber welche veritablen Gründe gibt es, den Staat über die finanziellen Verhälltnisse im Dunkeln zu lassen?

      • gerhardq schrieb am 1. September 2012 um 13:12 - Permalink

        Einer der Hauptgründe liegt im Mißbrauch durch die Steuerfahndung. Ich selbst habe diese Truppe nun schon mehrfach erlebt und muß sagen, daß sie das Recht – gelinde ausgedrückt – sehr verbiegen. Wenn sie anrücken, dann müssen sie etwas finden. Notfalls werden Einnahmen vermutet und daraus eine Steuerhinterziehung konstruiert. Ich gehe mal davon, daß die meisten hier im Forum noch nie etwas mit der fiskalischen Staatsmacht zu tun hatten. Sie hat viel Ähnlichkeit mit der Inquisition, du bist von vorherein schuldig.

        Zur Freiheit gehört es auch, daß meine Intimsphäre geschützt wird, und dazu gehört auch mein Konto. Wir haben in Deutschland schon mehrfach Erfahrung mit Staatsschnüfflern gemacht, siehe Gestapo oder Stasi.
        Das Problem liegt einfach im Mißbrauch durch die Behörden. Wer beispielsweise die ARGEN erlebt, der weiß, daß die Behörden das geschriebene Recht sehr individuell auslegen und auch ignorieren. Nicht umsonst liegt die Erfolgsquote vor Gericht gegen die ARGEN bei über 505. Ähnliches habe ich bei der Steuerfahndung erlebt. Aus meiner Sicht sind die Behörden in Deutschland nur bedingt vertrauenswürdig. Ich habe manchmal den Eindruck, daß Behörden und auch manche Politiker die Bürger grundsätzlich als Verbrecher ansehen.

    13. Boink69 schrieb am 1. September 2012 um 09:40 - Permalink

      Keine Panik, liebe Steuerhinterzieher! Die Regierung handelt schon:

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerin-will-ankauf-von-steuer-cds-bestrafen-schweiz-a-853315.html

    14. HHarlekin schrieb am 1. September 2012 um 09:48 - Permalink

      “Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung erlaubt. So können die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09). (…)
      Weiter sind „Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.“

      (Zitat Wikipedia)

      Grüße

    15. HHarlekin schrieb am 1. September 2012 um 09:59 - Permalink

      FDP will Daten-Ankauf unter Strafe stellen!

      Pikant, daß die von Leutheusser-Schnarrenberger unterstützte Initiative ausgerechnet von Roland-Koch-Freund Jörg-Uwe Hahn ausgeht …

      im welchem Bundesland wurden besonders engagierte Steuerfahnder doch gleich auf illegale Weise für verrückt erklärt?

      Noch 2 Buchtipps:

      “Grüezi – Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein?: Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationale Wirtschaftskriminalität” von Werner Rügemer ist ein ganz aufschlußreiches, wenngleich schon etwas angejahrtes Werk zum Themen-Umfeld, es erschien bereits 1999.
      Leo Müllers “Tatort Zürich” dito, man gewinnt diverse aufschlußreiche Einblicke in dieses Schweizer Geschäftsmodell, an dem sich bis heute nicht viel geändert hat.

      Dies als Anregung und Ergänzung zum Artikel.
      Ansonsten herzlichen Dank, Holdger Platta, für diesen engagierten Zwischenruf, dem ich in Inhalt und Intention zustimme.

      Grüße

      • R_Winter schrieb am 1. September 2012 um 10:11 - Permalink

        Es ist nur konsequent, wenn die FDP den Ankauf weiterer Daten-CD´s aus der Schweiz unter Strafe stellen will. Nur so kann das Veröffentlichen von einem Großteil der FDP-Mitgliederlisten verhindert werden und vielen in der CDSU ist es recht.

        • Bademeister - Spacepub.net schrieb am 2. September 2012 um 02:12 - Permalink

          Deren jüdische Vermächtnisse sollen auch weiterhin im Dunkeln bleiben, schließlich will man den Launch der Ehrenbriefmarke in Birnenform für Bimbes-Helmut nicht gefährden.

    16. Juergen schrieb am 1. September 2012 um 10:10 - Permalink

      Ich weiß nicht wo das Problem liegen soll. Polizeiliche Ermittlungsbehörden führen V-Männer.
      Diese Personen sind keine Angehörigen der Ermittlungsbehörden, sondern sie entstammen
      dem Milieu in dem ermittelt wird. Bei Betäubungsmitteldelikten ist es übliche Praxis, daß
      V-Männer Informationen an die Ermittlungsbehörden geben, für die sie entsprechend der
      Qualität bezahlt werden. Sind sie selbst in illegale Machenschaften werwickelt, kommt für sie
      die Kronzeugenregelung in Frage.
      Würde man bei Steuerhinterziehung die Gewinnabschöpfung ermöglichen, oder sogar
      das Schwarzgeld der Einziehung unterwerfen, wären viele Täter aus Angst vor einem Totalverlust
      vielleicht sogar völlig abgeschreckt.

    17. Beate schrieb am 1. September 2012 um 10:48 - Permalink

      Die Sache ist ganz einfach.

      Ein Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, OHNE die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 90% und der Erbschaftssteuern auf 77% ist eine soziale Katastrophe.

      Die Linke SOLLTE immer dann wenn Sie den Ankauf von Staatsanleihen befürwortet, UM DIE REALWIRTSCHAFT zu retten, die Erhöhung der Steuern fordern!

      Nur dann wird sich die Krise beenden lassen.

    18. Heldentasse schrieb am 1. September 2012 um 12:44 - Permalink

      Mich überrascht der Vorstoß – den Datenankauf zum Zwecke der Aufklärung von schweren Steuerstraftaten unter Strafe zu stellen – von dieser unsäglichen FDP Ministerin keineswegs. Ich wäre auch nicht überrascht, wenn dieser mit dem großen schwarzen Koalitionspartner abgesprochen wre, denn auch der CDU ist das Verfahren a la NRW Steuerfahndung ein Dorn im Auge.

      Sie werden vermutlich mit dieser Masche beim teutschen Michel durchkommen, weil bis zur Bundestagswahl in ca. 13 Monaten werden noch zig andere Säue durchs mediale Dorf getrieben. Nach der Wahl wachen dann bestimmt einige CDUCSUFDP Wähler auf und merken, dass sie gar kein Schwarzgeld in der Schweiz haben, so ein Pech aber auch. :-P

      Frage an die Experten: Bedarf es bei dem geplanten Gesetz eigentlich einer Mehrheit im Bundesrat?

      • Spezialdemokrat schrieb am 1. September 2012 um 21:25 - Permalink

        Nach der Wahl wachen dann bestimmt einige CDUCSUFDP Wähler auf und merken, dass sie gar kein Schwarzgeld in der Schweiz haben, so ein Pech aber auch. :-P

        Was haben eigentlich SPD und Grüne effektiv gegen die Steuerflucht unternommen?

        • ola schrieb am 2. September 2012 um 08:33 - Permalink

          Es ist relativ leicht an der Farbe der jeweiligen Landesregierungen festzumachen, was getan oder nicht getan wurde. Bei Bayern, BW und Hessen gilt die quasi nicht vorhandene Steuerbehörde recht offen als Standortvorteil gegenüber den “kommunistischen” Blutsaugerregierungen. Und zwar schon seit Jahrzehnten. Es wird sogar recht offen beworben….

          • Peleo schrieb am 2. September 2012 um 10:59 - Permalink

            Farbe der jeweiligen Landesregierungen

            Wie, die unterscheiden sich?

            Das wird hier aber nicht gut ankommen. Hier wird man für doof (Opfer der Meinungsmache) erklärt, wenn man zwischen den Parteien (CDUCSUSPDFDPGRÜNE) einen Unterschied zu bemerken meint ;-)

            • Jacques Roux schrieb am 2. September 2012 um 11:52 - Permalink

              “Die Illusion ist vielleicht die einzige Realität im Leben” sagte mal jemand, den ich überhaupt nicht schätze;-)

              Die Partei, die sich von ihrem populären Mitglied Sarrazin nicht trennen will, versteht es meisterhaft, vor Wahlen, die Illusionen ihrer Anhänger
              zu schüren, um nach der Wahl durch ihren Vorsitzenden erklären zu lassen, es sei unfair Politiker an ihren Wahlversprechen zu messen.

            • schwitzig schrieb am 2. September 2012 um 15:12 - Permalink

              @Peleo

              Hier wird man für doof (Opfer der Meinungsmache) erklärt, wenn man zwischen den Parteien (CDUCSUSPDFDPGRÜNE) einen Unterschied zu bemerken meint ;-)

              Dann erkläre doch mal den Unterschied, wenn Du so intelligent bist. Nehmen wir mal das Beispiel Baden-Würtemberg.

        • Heldentasse schrieb am 2. September 2012 um 09:32 - Permalink

          Was haben eigentlich SPD und Grüne effektiv gegen die Steuerflucht unternommen?

          Zumindest die Landesregierung in NRW scheint (wohl überwiegend aus Eigennutz, aber immerhin!) wild entschlossen die kapitalen Steuerhinterzieher zur Stecke zu bringen. Als die Sozen in der Bundesregierung waren haben die m.E. ganz klar die Bonzen steuerpolitisch begünstigt, nur ist zwischen Begünstigung und offensichtlicher Strafvereitlung a la Tigerenten schon noch ein gradueller Unterschied. D.h. es wäre schon einiges gewonnen wenn gewissen Kreise die (relativ geringen) Steuern zahlen würden, die sie nach Gesetz müssten!

    19. unbequemer schrieb am 1. September 2012 um 13:09 - Permalink

      Eine Anmerkung:

      Grundgesetz Artikel 14 (2)

      Steuerhinterzieher (nicht nur die, auch die Bänkster mit ihren Spekulationen) verstoßen gegen diesen Artikel. Sie gefährden dadurch die Demokratie (ESM und so weiter).

      Artikel 20 (4) müsste somit anwendbar sein, in Verbindung mit

      Artikel 18

      der auch einen Verstoß gegen Artikel 14 nennt!

      Denn der Gebrauch des Eigentums (Geldes) mit den Verlusten duch die Spekulationen der Bänkster führt zur Belastung des im Artikel 20 (1) bestätigten >sozialen< Bundesstaat.

      Für mich ein klares Argument, auch weiterhin Steuerhinterzieher zu verfolgen, auch durch den Ankauf von CD´s, und zu "bestrafen".

      Politiker die Gesetze basteln um das zu verhindern begehen eine Beihilfe zum Steuerbetrug! An erster Stelle Schäuble mit dem Vertrag!

      Abgeordnete, die diesem Gesetz zustimmen ebenfalls!

      Da müsste doch mal jemand sich an das BVerfG wenden! Aber ich befürchte, die würden dann auch alle Augen zudrücken. Vielleicht bis auf den einen Richter, der auch den Einsatz der BW im Inneren kritisiert hat.

    20. rustdevil schrieb am 1. September 2012 um 17:23 - Permalink

      Die Daten müssen ja nicht unbedingt angekauft werden – auf Provisionsbasis hinterher könnte evtl. der gleiche Effekt erzielt werden ;)

      Und selbstverständlich sollte einem Steuerbetrug bundesdeutscher Steuerkrimineller nicht nur in der Schweiz nachgegangen werden!

      Es gibt in Deutschland wahrlich ausreichend Schlupflöcher / Abschreibungsmöglichkeiten etc. (die nach meinem Eindruck sowieso hauptsächlich für Bestverdienende gemacht wurden). Wer trotzdem noch Schwarzgeld in die Schweiz – Lichtenstein – Cayman Islands etc. schaffte, ist wohl einfach von Gier zerfressen..
      (oder braucht einen neuen Steuerberater?)

    21. HELLMOOD schrieb am 1. September 2012 um 19:00 - Permalink

      F utsch
      D ie
      P iepen

    22. exSPDler schrieb am 1. September 2012 um 19:45 - Permalink

      Leben wir mittlerweile in einem Kartell, das aus Großkapital, CDU, FDP und Medien besteht?

      Ergänzung: Oder leben wir mittlerweile in einem Kartell, das aus Großkapital, CDU, FDP, SPD, Grünen und Medien besteht?

    23. calypso schrieb am 1. September 2012 um 21:51 - Permalink

      Zuerstmal: Jeder sollte auf die Idee kommen, den “Aussteiger” als Dieb zu bezeichnen. Er hat den Tatbestand des Diebstahles (nach den Ausführungen oben wohl sogar auch einige der Voraussetzungen der Strafzumessungsregeln des besonders schweren Diebstahls) voll verwirklicht. Die Straftat ist bereits voll- und beendet, so dass ein strafbefreiender Rücktritt nicht in Betracht kommt.

      Und sodann: Gleiches Recht für alle. Genauso wie “Raubkopierer” keine Verbrecher sind, sind es auch Steuerhinterzieher nicht. Stattdessen sind sie “Vergeher” (vgl. § 12 I StGB iVm dem Strafrahmen des § 370 AO). Die frühere Qualifikation des § 370a AO a.F. wurde ja abgeschafft. Das kann man natürlich kritisieren und den Strafrahmen verschärfen wollen, aber … wer hier genau sein will, müsste noch von Vergehen sprechen.

      Drittens: Kleiner Tippfehler: Die Strafvereitelung (allgemein) ist in § 258 StGB geregelt, das Amtsdelikt befindet sich in § 258a StGB.

      Viertens: Im Katalog des § 138 StGB findet sich der Diebstahl nicht. Ein Täter oder Teilnehmer ist aber ohnehin hiervon nicht erfasst, da dies dem nemo-tenetur-Grundsatz widerspräche.

      Und zuletzt: Dass hier ein Beweismittelverwertungsverbot bestehen soll, wage ich stark zu bezweifeln. Die deutsche Rechtsordnung ist hier (anders als etwa die amerikanische, vgl. “fruit of the poisonous tree”) wenig wählerisch bei ihren Beweisen. Wenn irgendwas nicht gerade durch Folter oder Umgehung anderer verbotener Erhebungsmethoden gewonnen wurde, kann man recht sicher sein, dass das auch verwendet wird.

      Also bleibt die Frage: Wollen wir, dass unser Staat bei Menschen anderer Nationen die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten (egal wie man es sehen will, aber das Entfernen und der gewinnbringende Verkauf interner Geschäftsdaten meines Arbeitgebers [und meistens werden das Angestellte sein] dürfte in sehr vielen Ländern eine Straftat darstellen) erhöht, indem er anbietet, solche Daten zu kaufen? Wo ist da der substantielle Unterschied zum Stehenlassen eines offenen Autos (mit steckendem Zündschlüssel) zum Anlocken von Kleinganoven? Oder sollte die Polizei das auch machen?

      In diesem Fall kann man sich mE die Diskussion nicht so leicht machen, wie es viele (unter anderem auch hier) fordern.

    24. Bademeister - Spacepub.net schrieb am 2. September 2012 um 02:21 - Permalink

      Interessant finde ich dass die Systempresse bei Steuerhinterziehung von Steuersündern schreibt, bei Hinterziehung von Sozialleistungen aber von Sozialschmarotzern oder -Betrügern, wohl wissend dass die Steuerhinterziehung einen jährlichen Schaden verursacht der hundert Mal so hoch ist wie unberechtigte Sozialausgaben.

      Während man wegen der paar Sozialbetrüger ein umfangreiches und personalintensives Kontrollnetz aufgebaut hat dass jeden Lebensaspekt der 98,5 % unbescholtener Sozialhilfeempfänger durchleuchtet, stehen irgendwelche Konsequenzen bei der Bekämpfung der Steuerflucht aus. Im Gegenteil, motivierte Steuerfahnder werden für schwachsinnig erklärt und in den Zwangsruhestand abgeschoben – eine Methode die auch in der SED-Diktatur beliebt war um Unbequemlinge loszuwerden.

      • schwitzig schrieb am 2. September 2012 um 15:08 - Permalink

        @Bademeister

        Während man wegen der paar Sozialbetrüger ein umfangreiches und personalintensives Kontrollnetz aufgebaut hat dass jeden Lebensaspekt der 98,5 % unbescholtener Sozialhilfeempfänger durchleuchtet, stehen irgendwelche Konsequenzen bei der Bekämpfung der Steuerflucht aus. Im Gegenteil, motivierte Steuerfahnder werden für schwachsinnig erklärt und in den Zwangsruhestand abgeschoben – eine Methode die auch in der SED-Diktatur beliebt war um Unbequemlinge loszuwerden.

        Ja, das ist wie mit dem Schulproleten, der sich ausschließlich an Schwächeren vergreift. Da muss der asoziale Soziopath (Kurzbezeichnung: Politker) keinen Schiß haben, dass sich jemand wehrt bzw, wehren kann.

    25. Markus schrieb am 2. September 2012 um 08:52 - Permalink

      mal ganz anders die Sache hinterfragt: wie hoch ist denn typisch die Belohnung, die jemand erhält, dank dessen Hinweis ein gesuchter Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder oder anderer Kapitalverbrecher überführt werden kann? Typisch dürften das nur ein paar tausend Euro sein, wenn überhaupt… Hingegen dürften die “Preise” für diese CDs ein Vielfaches davon betragen, obwohl es hier “nur” um Geld geht.
      Für mich hat es ein “Geschmäckle”, wenn dem Staat die Aufklärung eines “Verbrechens gegen den Fiskus” mehr Belohnung wert ist als die Aufklärung eines “Verbrechens gegen Leben, gegen sexuelle Selbstbestimmung etc.”

      • R_Winter schrieb am 2. September 2012 um 09:17 - Permalink

        @ Markus

        Ein Totschlag wird mit etwa vier Jahren bestraft und ein schweres Kapitalverbrechen mit etwa 10 Jahren. Die “Grundlagen” wurden im Kaiserreich von den Mächtigen gelegt, um ihr Vermögen zu schützen.
        Es fällt jetzt den Steuerverkürzern auf die Füße.
        Recht war noch nie Recht, auch wenn Rechtskundige heute mit Detaildiskussionen die Unrechtsmäßigkeiten in der Datenbeschaffung herbei schreiben wollen.

        • Markus schrieb am 2. September 2012 um 09:24 - Permalink

          @R_Winter

          Ihre Antwort bleibt mir rätselhaft. Vielleicht aufgrund unterschiedlicher Begriffsdefinitionen? Merke: “Kapitalverbrechen” hat nichts mit “Kapital=Geld” zu tun, sondern wir abgeleitet von “caput=Kopf”, also Verbrechen wie Mord, schwerer Raub etc.

          • R_Winter schrieb am 2. September 2012 um 10:20 - Permalink

            Richtig, ich meinte Vermögensdelikte.

            • Markus schrieb am 2. September 2012 um 10:32 - Permalink

              OK, dann sind die Begrifflichkeiten geklärt.

              Dann nochmal die Ausgangsfrage: halten Sie es für richitg, dass die Belohnung für Hinweise zur Aufklärung von Steuerhinterziehung höher ausfällt als die Belohnung für Aufklärung von schweren Verbrechen wie zB. Mord, schwerer Raub, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung?
              Ich jedenfalls sehe da ein Missverhältnis…

      • d-venabili schrieb am 2. September 2012 um 13:58 - Permalink

        Interessanter Aspekt. Bei Kapitalverbrechen (Mord etc) ist es eher unüblich, dass man zur Staatsanwaltschaft geht und sagt: Hömma, ich habe Beweise wer der Mörder ist- für 5kEUR verkaufe ich sie…
        In Steuerfragen geht es da offensichtlich geschäftsmäßiger zu.

    26. Peleo schrieb am 2. September 2012 um 13:59 - Permalink

      @ Jacques Roux

      „Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“( Mark Twain) ;-)

      P.S. Der betreffende Vorsitzende ist zum Glück schon lange nicht mehr im Amt. Er hat in der Tat seiner Partei schweren Schaden zugefügt, mehrfach.

      Und dass Thilo S. populär ist, daran ist nicht die SPD-Führung schuld, sondern der “Souverän”, den doch alle Demokraten immer beschwören.

      Wenn die neuen Vorsitzenden der Linkspartei diese über zwanzig Prozent gebracht haben werden, reden wir weiter.

    27. schwitzig schrieb am 2. September 2012 um 15:03 - Permalink

      @Holdger Platta
      Der Artikel bringt das Orwellsche Zwiedenken, welches wir angesichts dieses Themas in absoluter Reinkultur erleben dürfen, schön auf den Punkt.
      Die (legale) Mafia agiert übrigens nicht nur in der Schweiz – unsere Politiker unterscheiden sich mittlerweile nur sehr geringfügig, außer der Wahl der Methoden, von einer Mafiaorganisation.
      Leutheusser-Schnarrenberger plädiert sogar seit neuestem für besonders angepasste Mafiaschutzgesetze.
      Sie ist Justizministerin!

      • Holdger Platta schrieb am 3. September 2012 um 11:59 - Permalink

        Danke, lieber schwitzig! – In der Tat erinnert manches bei den Diskussionen um den Ankauf von Steuer-CDs ans Orwellsche Zwiedenken. Leutheusser-Schnarrenbergers “Daten-Hehlerei” ist ein präzises Beispiel dafür: das, was der Aufklärung von Verbrechen dienen soll, das soll selber ein Verbrechen sein. Man faßt es nicht.

        Daß ich damit gerade n i c h t jeder staatlichen Ausforschungspraxis das Wort geredet habe, sollte einem aufmerksamen Leser meines Beitrages eigentlich nicht entgangen sein. Ich verweise auf die von mir erwähnte Ausschnüffelei von Bettgemeinschaften bei Arbeitssuchenden.

        Aber gerne wiederhole ich es nochmal: wieso gelten bei letzteren, bei den Ärmsten der Armen, all die hochgepriesenenen Menschenrechtsgarantien des Grundgesetzes nicht mehr oder nur noch sehr durchlöchert, doch die Steuerverbrecher sollen unter deren Schutz gestellt werden, als ob Steuerhinterziehung Privatsache wäre und zur Intimsphäre zählte? Noch alle Tassen im Schrank? Man fahndet mit Feuereifer nach Kleinsteuro-Beträgen, die angeblich dem Fiskus durch angeblich illegale Beiwohnung entgangen sind, und erklärt stattdessen Steuerfahnder für verrückt, die sich auf die Fersen der Großverbrecher gemacht haben!

        Na toll!

    28. Peleo schrieb am 2. September 2012 um 20:50 - Permalink

      @ schwitzig

      AKWs, nur durch Fukushima verhindert. Mappus. Klassen-Schulsystem. CDU gegen jeglichen Mindestlohn, gegen Senkung des Quorums bei Volksabstimmungen.

      Schulsystem: Die Zulassung von Gemeinschaftsschulen und G 8 gegen heftigen Widerstand der Union.

      GRÜNE wollten S21 verhindern, müssen jetzt den Volksentscheid akzeptieren. Werden jetzt heftig angefeindet, weil sie keine neuen Straßen bauen wollen.

      Schwaben und Badener sind insgesamt eher konservativ. Deshalb sind es auch die Parteien, sind die Unterschiede kleiner. Kretschmann ist bürgerlich und konservativ, aber ohne das wäre er im Ländle nie gewählt worden. Mappus’ Mails nie ans Tageslicht gekommen.

    29. Trebon schrieb am 2. September 2012 um 22:22 - Permalink

      Ein gefundenes Fressen für blindes polemisieren. genau so ist der Beitrag des Webseitenbetreibers aufgebaut (als Artikel ist diese BILDende Hetztschrift nicht zu bezeichnen).

      Nein, um gleich die inquisitorischen Anfeindungen die bei GELD-NEID-RECHT Themen auf BILD Niveau aufzutreten pflegen zu vermeiden, Nein ich habe keine Konten in der Schweiz und kenne auch niemanden der diese hat. Mir ist es auch völlig egal ob irgendwelche Pfeffersäcke bluten müssen oder gar das Zuchthaus (bzw. der offene Vollzug) die nächste Station ihres “Lebenswerkes” wird.
      Auch das der Staat als Krebsgeschwür der Gesellschaft alle gesetzlichen und moralischen Grundsätze auf den Misthaufen seines nicht vorhandenen Gewissens wirft, geschenkt. Diese Geld- Macht- Pfründe Schmarotzer- und Faulenzerstruktur ist dermaßen auf den Hund gekommen das es überhaupt nicht verwundert das er sich zum Hehler und Diebeshelfer macht. Sein legal illegal-scheissegal-Gehabe ist nur eines: Eines Geldgierigen Feudalstaates würdig.

      Das aber die Dummheit so derart grassiert ist mit nicht verständlich. Verblödet der TV-BILD-SPIEGEL -fechter Konsum so derart das man die Konsequenzen eines Staates der es mit Recht und Gesetz nicht nur nicht genau nimmt sondern der es zu eigenen Vorteil nach belieben in die Ecke wirft (und die (Serien)Urteile des BVGs sprechen über das illegale Treiben des Staates und seiner mit Verwesung befallenen Organe doch wohl eine recht eindeutige Sprache ) nicht mehr erkennen kann oder will nur weil es mal jemanden trifft der es (vermutlich) “verdient” hat?.

      Mir graust, nicht vor dem räuberischen Halunkenstaat und seiner habgierigen Organe. Daran bin ich gewohnt. Aber vor den verdummenden Schafen um mich herum.

      In diesem Sinne määäääääääähhhhh

    30. Joachim Endemann schrieb am 2. September 2012 um 23:02 - Permalink

      Kurz sei der Hintergrund blaß angeleuchtet:

      Da gibt es beispielsweise eine nur noch schemenhaft erkennbare Dauerfinanzkrise. Dann liegen da im Nebel noch circa 7,5 Bio. Nettoprivatvermögen herum – die zumindest vom Ursprung her in D beheimatet sind. (Das fällt deshalb überhaupt auf, weil nur ca. 10 % der Bevölkerung davon ca. 63 % = 4,7 Bio. EUR haben. Wären es mehr, könnte man diese Summe besser zudecken – ist wohl der tiefere Grund, wieso davon „etwas” in „Oasen“ verbracht werden muß.) Deutlich klarer erkennbar sind die 10 % der Bevölkerung, die ca. 14 Mia. EUR Schulden haben: die sehen nämlich ärmlich aus, woraus dann interessierte Kreise den Michel schließen lassen, daß es „Sozialschmarotzer“ sein müssen. Und dank dem uneigennützigen „Bund der Steuerzahler“, ist das Wissen um die Staatsverschuldung (Bund, Länder und Gemeinden) insbesondere für alle deutlich erkennbar, die aktuell bei ca. 2,13 Bio. EUR liegt, und beweist, daß die Öffentliche Hand grundsätzlich nicht mit Geld umgehen kann. Was um so leichter zu beweisen ist, wenn man die circa 4,7 Bio. EUR Nettoprivatvermögen der sogenannten „oberen Zehnprozent“ aus geheimnisvollen Gründen ausblendet.

      Geht es etwa darum, daß die Öffentliche Hand anbietet, solche Daten zu kaufen oder kauft sie solche, die angeboten werden?! Soll man sie also nicht kaufen, obwohl sie angeboten werden?! Geht es bei solchen Ankäufen um Daten von Leuten, die 10 Euro am Fiskus vorbei „Reibach“ gemacht haben?! Oder geht es um Leute, die alle Vorteile dieser Gesellschaft nutzen, es aber schick finden, „im großen Stil“ keine Steuer zu bezahlen?!

      Mich interessieren in diesem Zusammenhang keine juristischen Begriffsbefindlichkeiten.

      Ich verlange

      1. daß die erhobenen Steuern nicht versickern, nicht verschwendet werden (vgl. notorische Mahnungen der Rechnungshöfe).

      2. daß man sich klarmacht, wozu Steuern erhoben werden.

      3. daß die Besteuerung nach dem Prinzip der „steuerlichen Belastbarkeit nach finanzieller Leistungsfähigkeit“ erfolgt.

      4. daß derjenige, der alle Vorteile dieser Gesellschaft nutzt, die unter 3. genannte Belastung akzeptiert.

      5. daß derjenige, der sich an diese Vorgabe nicht hält, nicht erwarten kann, daß man sich enthält, wenn Daten angeboten werden, die belegen, wer Steuerhinterziehung begangen hat und wie hoch sie ist.

      Ich mag diese Feigen nicht, die klammheimlichen Raub begehen, und wenn sie fürchten müssen, erwischt zu werden, sich mal eben selbst anzeigen – und das nicht aus Scham.

      Abgesehen davon:

      Das Faktische schafft schließlich immer Recht.
      Das heißt es gibt Steuerhinterziehung großen Stils, die Möglichkeiten, an die so angehäuften Gelder heranzukommen sind gering; bekommt man nun die Chance, Daten entsprechend auswerten zu können, wäre es grob fahrlässig darauf verzichten zu wollen, nur weil hier die Rechtslage nicht eindeutig ist. Das heißt man hat die Rechtslage dann eindeutig zu machen:

      Das Annehmen von Daten ist erlaubt, wenn nur auf diese Weise Personen und das von diesen hinterzogene Geld [das nicht das ihre ist, insofern handelt es sich per se um Raub] zu ermitteln sind. Die Bezahlung hierfür ist dann erlaubt, wenn sie im Verhältnis zur geraubten Summe steht.

      (Übrigens heißt „Staatskasse“, „öffentliche Hand“, „Fiskus“, „Schatzamt“ etc. in Frankreich „Trésor public“. Dies ist vom Ursprung her eine gute Bezeichnung für das, woraus sich ein „öffentlicher Schatz“ speist und wozu er sorgfältig zu verwenden und worauf sorgfältig zu achten ist.)

      ^Jo_Cit^

    31. danielmite schrieb am 3. September 2012 um 12:31 - Permalink

      Das ist doch alles Kokolores. Die moralisch richtige Lösung ist doch einfach:
      Die Schweizer behalten ihr Bankgeheimnis, aber auf die Konten der deutschen Staatsbürger, darf der deutsche Staat genauso drauf schauen, wie in Deutschland. Das wäre fair und gerecht.

      • wschira schrieb am 3. September 2012 um 14:54 - Permalink

        Gar kein so schlechter Vorschlag. Wäre im Übrigen rechtlich ohne Problem möglich (von der EU aus gesehen), da heute schon im EU-Bereich Amtshilfe, sprich Auskunft über Bankdaten von EU-Bürgern, möglich und gängige Praxis ist. Wenn an der Grenze zur Schweiz vom deutschen Zoll beispielsweise französische Staatsbürger mit mehr als 10000 Euro auffallen, wird eine automatische Mitteilung an die französischen Behörden gemacht.

    32. Joachim Endemann schrieb am 3. September 2012 um 22:08 - Permalink

      @ danielmite

      … der … Staat [darf] … drauf schauen …

      Dem Staat würde ich dieses Recht nicht per se einräumen. Nur insofern es sich um einen Sozialen Rechtsstaat (beispielsweise sich in „1. …, 2. …, 3. …, 4. …, 5. …“ spiegelnd – vgl. #30) handelte, wäre es seinen Repräsentanten einzuräumen. Wohlgemerkt: einzuräumen. – Darauf sei jetzt nur am Rande hingewiesen.

      … Die Schweizer behalten ihr Bankgeheimnis, aber auf die Konten der deutschen Staatsbürger, darf der deutsche Staat genauso drauf schauen …

      Interessanter als dieser Vorschlag dürfte die Beantwortung der Frage sein, wieso dieser bisher nicht umgesetzt worden ist.
      Genauso dürfte übrigens die Antwort auf die Frage, wieso man in Europa nicht längst überhaupt Finanzregulierungen realisiert hat, ohne auf die „Welt“ zu warten, die die chronische Finanzkrise und ihre verheerenden Folgen in den Griff nehmen, interessanter sein, als die Frage selbst – in einem Sozialen Rechtsstaat gäb‘s diese Finanzderegulierung nämlich erst gar nicht.

      Wer seine Ruhe nicht gestört sehen will, sollte vielleicht in beiden Fällen zu der Antwort neigen, daß das nur daran liegen könne, daß bisher noch niemand befähigt war, solche Vorschläge, bzw. die adäquate Beantwortung solcher Fragen überhaupt zu denken. (In beiden Fällen könnte es zwar auch eine andere Antwort geben, aber das beunruhigte einen bloß.)

      Ganz allgemein (und selbstverständlich, sozusagen wie üblich, völlig am Thema vorbei) möchte ich kurz Victor Maria Feiner zitieren, denn manchmal fallen mir in den unmöglichsten Momenten Zitate ein, die m.E. nur auf eine Freudsche Fehlleistung meinerseits zurückzuführen sind:

      Ein kriminelles System verändert man nicht dadurch, daß man sich darauf verständigt, darüber zu reflektieren, ob daran gedacht werden sollte, an einem seiner Annexe, an einem von dessen Schräubchen zu drehen.

      Ach ja, genau, jetzt hab‘ ich’s, diese Fehlleistung hängt damit zusammen, daß ich dem einschläfernden Ereignis eines veritablen ökonomischen Putsches beiwohne. So etwas ist ja nichts Besonderes und macht mich deshalb müde – Alltägliches macht mich nämlich immer müde, d.h. ich bin fast immer müde – tja, und das löst bei mir u.a. solche Fehlleistungen aus. Bei Fehlleistungen meiner Art, konnte ich bisher allerdings keine Antwort darauf finden, wieso das blues so ist. Mich dafür zu entschuldigen, machte somit keinen linken Sinn.

      Mit müden Grüßen, Joachim Endemann

    33. Propaghandi schrieb am 4. September 2012 um 12:48 - Permalink

      Hallo meine Lieben Mitmenschen :-)

      Vorab, ja, ich bin CH Staatsbürger (Handwerker!!!). Aus diesem Grund fühle ich mich genötigt, ein paar Dinge zu differenzieren und genauer auszuleuchten.
      Beginnen wir mit dem heissesten Eisen, dem Bankgeheimnis.
      Das Bankgeheimnis heisst eigentlich genauer BankKUNDENgeheimnis. Dieses wurde in den 30ern eingeführt, als gewisse Systeme ihre Flüchtlinge im mindesten um ihr bestes erleichtern wollten – ihr Geld (Besitz und Leben ebenso…). Das Bankkundengeheimnis war quasi als Schutz vor dem grossen Bruder, dem Staat gedacht. Es sollte den Kunden vor ungerechtfertigten Zugriffsversuchen schützen (Siehe T-Com Skandal über verkaufte Kundendaten…). Da dies den meisten einleuchtet (wer will schon, dass Fremde (nicht nur Staat) zugriff auf seine Finanzdaten haben?!) wird zu einem Semantischen Trick gegriffen und das Bankkundengeheimnis nur noch als Bankgeheimnis verkauft – quasi als schwarzes Loch, aus dem niemand Informationen beziehen kann. Das war jetzt die Geschichte über dessen Herkunft (Kurzfassung). Übrigens, das BKG haben auch DE Banken und nutzen dieses (wie jeder Staat, so lange das “Schwarzgeld” nicht vom eigenen Bürger stammt – siehe Delaware etc.).
      Das nächste heisse Eisen dürfte die (unverstandene) Unterscheidung zw. Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sein.
      Diese Unterscheidung ist dem Umstand der Selbstdeklaration geschuldet – jeder CH Bürger muss(!) seine Steuererklärung selber nach bestem Wissen und gewissen Ausfüllen – inkl. sämtl. Wertgegenstände (Edelmetalle, Schmuck (macht keiner!), Konten, Lebensversicherungen, Immobilien, Aktien, Fonds, Obligationen, Schenkungen, etc.). Da es Menschen gibt (früher waren nur 20k Fr. im Falle eines Bankkonkurses versichert), die Wohlhabend sind und mehrere Konten, Fonds etc. Besitzen kommen Fehler ab und an vor. War es ein “Versehen” (in Zehn Jahren wurde das Konto immer deklariert, in einem Jahr vergessen), ist dies Steuerhinterziehung. Man bekommt einen Eingeschr. Brief, und hat idR. 10 Tage Zeit, den Sachverhalt zu klären. Gibt trotzdem eine Busse (Administrativverfahren), aber kein Strafverfahren! Deklarieren Sie das Konto jedoch in keinem dieser 10 Jahre und werden z.B. “verpfiffen” (In CH sind Steuererklärungen auf Steueramt für JEDEN einsehbar – soziale Kontrolle via Neidgesellschaft ist die beste Kontrolle) ist dies Steuerbetrug – egal ob 300Fr. oder 300’000’000Fr.! Es wird ein Strafverfahren eröffent (inkl. Kontosperren etc.) und das wird dann serh unangenehm und teuer – und endet für min. 30% hinter schwedischen Gardinen (zurecht!)!
      Kurzgesagt, machen Sie versehentlich einen Fehler ist dies Steuerhinterziehung, machen Sie dies jedoch vorsätzlich ist dies Steuerbetrug!
      Nun zum nächsten heissen Eisen, den Banken die mit CH werben. Dies sind ganz normale Firmen (im Sinne vom Aktienrecht) und nicht mit dem Staat verknüpft (ausser Kantonalbanken, diese sind u.a. im Besitz der Kantone (Bundesländer)) Es bringt deshalb herzlich wenig, wenn man auf die Schweiz einprügelt, da nur eine Minderheit (250 000) für Banken arbeiten (Anteil Finanzplatz an BIP bei 6-8%). Ausserdem hat Hass noch nie zum guten geführt. Wenn Mitarbeiter von CH Banken in DE Scheisse gebaut haben, dann F***T diese richtig!!!!!! Wenn dies dazu führt, dass CH Banken die Lizenz in DE verlieren und die Verantwortlichen (die Chefs und nicht den Schalterangestellten!) im Knast landen, dann tut dies!!! Das nennt sich die “Verantwortung tragen”- und mit dieser wurden die Mio. Saläre und Bonis ja immer begründet!
      Holt euch die Verantwortlichen via. Europol + EU Auslieferungsverfahren, Melkt Sie, Knastet diese ein, aber Bitte nehmt nicht ein ganzes Land in Geiselhaft! Das führt nur zu einer vergifteten Stimmung, worunter die vielen DE Mitbürger in der CH leiden und umgekehrt. Das sind idR. die falschen! Ich als “kleiner” Mann bin nicht euer Feind – und ihr nicht der meine (auch wenn die Massenmedien dies genau so schüren, um von den “grossen” abzulenken!)!
      Das Kernproblem ist das System – egal ob es um Krieg, Nahrung oer Banken geht, dass System setzt diese (falschen) Anreize! Verändern wir das System, ändert sich das ganze Zwangsläufig! Also, anstatt uns über den Gestank des verfaulenden Kadaver zu echauffieren sollten wir besser an der Entsorgung dessen Arbeiten – gemeinsam!

      • viosz schrieb am 4. September 2012 um 15:01 - Permalink

        Es hat kein Deutscher (oder Amerikaner) ein Problem damit, dass das Schweizer Bankkundengeheimnis für Schweizer Bürger weiterhin gilt.

        • Propaghandi schrieb am 4. September 2012 um 15:44 - Permalink

          Was hat dies mit meinem Text zu tun? Ausserdem, gilt Wohnsitz oder Bürgerort? In CH leben ca. 300 000 Deutsche Staatsbürger (arbeiten + wohnen). Weshalb sollen ihre Daten von einem fremden Finanzamt eingesehen werden? Wegen Steuerflucht?

      • Holdger Platta schrieb am 4. September 2012 um 16:08 - Permalink

        Lieber Propaghandi,

        (na, das ist ja auch mal ein Name, diese Mischung aus Agitation und Mahatma!), gerne stelle ich mich hinter Deine Bitte, nicht die ganze Schweiz in Geiselhaft zu nehmen. Habe das ja selber in meinem Beitrag deutlichst angesprochen. Und ich würde mir ja auch nicht gerne unsere Merkel vorwerfen lassen oder den Oberhusaren und Kavalleristen Steinbrück (tolle Alternativen, vor denen wir stehen!).

      • Lothar schrieb am 4. September 2012 um 17:15 - Permalink

        Wie passt denn das zusammen?
        Bankgeheimnis hoch und heilig – in CH sind Steuererklärungen auf Steueramt für JEDEN einsehbar

        Aber was mir gar nicht einleuchtet: WARUM soll eigentlich der Staat, der sonst alles und jedes darf, nicht das Guthaben auf dem Bankkonto sehen dürfen ???
        Geld, zumindest Banknoten, ist doch das Eigentum der Notenbank (und somit doch irgendwie staatlich, also “Volkseigentum”). Warum ist es dann sooo böse, dass der Staat weiß, wer wieviel von “seinem” Geld wo sammelt…

        Es ist nur ein weiterer Beweis, dass die Finanzterroristen und Bankster Gesetze so stricken lassen, dass sie möglichst unantastbar bleiben.

        Im Übrigen halte ich diese Transparenz (Steuererklärungen für JEDEN einsehbar) für außerordentlich wichtig und richtig und, nebenbei, effektiv. Meines Wissen haben einige skandinavische Länder ähnliche Regeln.
        Aber mit Transparenz tut man sich halt schwer, wenn man gute Gründe hat, lieber im Dunklen und Nebligen zu bleiben.

        PS: Richtig wäre außerdem, gezielt die Banken, die ganz offensichtlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung betreiben, aufs Korn zu nehmen. Und dieses allgemein, global und nicht auf ein Land bezogen. Mit den entsprechenden Konsequenzen, d.h. selbst wer nur geschäftliche Beziehungen zu den Sparmodellen in den Steueroasen – EGAL WO – unterhält, wird bestraft und geächtet in der EU. Mit islamischen Banken macht man das ja auch. Das Thema wäre noch vor Weihnachten durch.

        Man müsste sich halt mal zur Abwechslung mal mit den Richtigen beschäftigen, als ständig Theater für’s verblödete Publikum auf irgendwelche Nebenkriegsschauplätze zu spielen.

        • Holdger Platta schrieb am 4. September 2012 um 18:03 - Permalink

          Lothar,

          stimme Dir voll zu. Übrigens spricht einiges dafür, daß bestimmte Schweizer Banken nicht nur “Beihilfe leisten” zur Steuerhinterziehung, sondern – juristisch betrachtet – womöglich sogar “Haupttäter” sind, zumindest aber wegen “Mittäterschaft” belangt werden könnten. Juristen machen da feine Unterschiede, und wenn die sogenannte “Tatherrschaft” weniger bei den Steuerhinterziehern selber zu verorten ist als bei den Bankganoven, sind diese sogar mit höherem Strafmaß bedroht als die bundesdeutschen Nutznießer. – Claro, erstmal muß man diese natürlich kriegen (bitteschön, ohne die Schweiz zu bekriegen!).

        • Propaghandi schrieb am 6. September 2012 um 13:33 - Permalink

          @Platte

          Richtig erkannt! :-)
          Ich betreibe “Propaganda” (keine Agitation!) und dies idR. friedlich – nach den Grundsätzen von Gandhi.
          Grundsätzlich spielen unsere Politiker in der selben Liga, für den selben Verein – das Hegemoniale Grosskapital! Für uns wird auf der Bühne ein Spektakel inszeniert und zum Hallali auf den Mittelstand geblasen (bis 50mio. Vermögen ist eher Mittelstand als Reich – kann sehr schnell flöten gehen). Es ist billigste “Kampagnenpolitik” gepaart mit plattem Kampagnenjournalismus unserer Presstituierten (siehe Zitat John Swinton )! Es ist bitter mitanzusehen, dass der “Bildungspöble” nichts aus der Geschichte der Weihmnarer Republik gelernt hat – wirklich bitter!
          Die wirklich reichen (damit meine ich nicht Billi Gates oder Hr. Fox aus Mexico!) zahlen doch keine Steuern! Das System gehört ihnen, also weshalb sollten diese sich ihren eigenen Regeln unterwerfen?
          Meiner Meinung nach ist das Ziel das ultimative “Teile und Herrsche”! Frau gegen Mann, Bayern geben Berlin, Ossis gegen wessis, Schweizer gegen Deutsche, Deutsche gegen Griechen usw! Das Ziel ist m.M. zu verhindern, dass es einen breiten, länderübergreiffenden Konsens über die Grenzen und das absehbare Ende dieses Systems gibt. Denn wenn dieser zustande käme wäre es für unsere Hegemonialen Grosskapitalbesitzer nicht mehr möglich, einfach ein neues System zu oktryieren! Deshalb betreibe ich “Propaganda”. Ich werde es nicht verhindern können aber hoffe, es zumindest zu erschweren.

          Nun zu Lothar :-)

          Lieber Lothar

          Lies Bitte meinen Beitrtag nochmals aufmerksam durch.
          Wie gesagt, es heisst BankKUNDENgeheimnis und verhindert, dass der Staat, wie bei euch üblich, einfach mal die Konten seiner Bürger abfragt um zu sehen, wo “es etwas zu holen gibt”. Es geht den Staat (nach CH Selbstverständnis) nichts(!) an, ob ich meine Einkünfte “verkonsumiere” (und wie erst recht nicht!) oder ob ich spare. In jedem Fall muss ich meine Vermögenswerte saldiert der Steuererklärung beilegen – wie oben geschrieben ( z.B. Kontoauszug mit Umsatz und Zinsgertrag)!
          Das eine hat mit dem anderen nur begrenz etwas zu tun! Vor allem ist es ein wesentlicher Unterschied, ob eine Steuererklärung auf dem Amt eingesehen werden kann, oder ob man einfach auf alle Daten Zugriff hat – und einfach mal einen “gerasterten Suchlauf” in der Mittagspause durchlaufen lässt! Bei uns darf (passender “dürfte”) der Staat eben genau nicht “alles und jedes” – auch wenn sich gewisse Verwaltungsangestellte (Staatsbedienstete) langsam auch bei uns so aufführen, als hätten Sie es mit Untertanen zu tun!

          Wer von “…Geld, zumindest Banknoten, ist doch das Eigentum der Notenbank (und somit doch irgendwie staatlich, also “Volkseigentum”)…” spricht zeigt auf, dass diese Person sich noch nicht gebührend mit der Thematik befasst hat. Notenbanken sind heute idR. NICHT mehr Staatlich, sondern “ausgelagerte” Firmen – ob es nun die FED (AG), die SNB (AG) oder die DE Finanzagentur (GmbH(!)) ist – es sind Institutionen die nicht mehr Staatlich sind! Somit ist ihr Argument bez “Volksvermögen” absolut falsch (gilt ev. teilweise für EZB, da die Länder der Währungszone Sicherheiten hinterlegen müssen)! Notenbanken “monetarisieren” Schulden und ermitieren längst kein “Geld” mehr! In der CH liegt nur noch die “Münzhoheit” beim Staat. Sehen Sie sich einmal CH Münzen an. Da finden Sie noch die Staatichen Insignien (die Helvetia, Wappenschild oder “CH” – Conföderatio Helvetica (Helvetischer Bund) ). Das ist noch “Geld” gem. der Definition von “Geld”. Anschliessend nehmen Sie eine Notenbanknote und vergleiche. Sie werden keinen Hinweis auf die CH finden! Schon gar nicht die Staatlichen Hoheitszeichen sondern nur den Aufdruck “Schweizerische Nationalbank”! Krass, nicht? jeder nutzt “es”, aber nur wenige “Wissen” es…

          Ihr Vorschlag unter “Ps” erinnert an die dunklen Stunden des letzen Jahrhunderts – oder die hegemoniale Kanonenbootdiplomatie der Staaten – und bist Du nicht willig, so brauche ich gewallt! Denn schliesslich heiligt der Zweck die Mittel, oder?
          Wer Recht bricht, muss bestraft werden! Wer nur normale, legale Geschäftsbeziehungen unterhält darf nicht(!) belangt werden! Das wäre ansonsten Sippenhaft! Etwas, was der moderne Rechtsstaat eigentlich seit 1945 überwunden haben sollte (Ist nicht als herablassender Nazi-Kommentar gemeint!)!

          Erstaunlich sind solche Forderungen für mich nicht! Die Stammtische schreien ja nach “Law&Order”, wollen ein jeden Einknasten und am liebsten die Todesstrafe wiedereinführen – natürlich nur für die Delikte, die einem persönlich nicht tangieren. Kommt dann ein islamisch denkender Mensch daher und fordert Scharia- Recht, zetern die selben Herren und Damen erneut los – obwohl die Scharia eigenltich ihrer Vorstellung von “Rechtstaat” am nächsten käme – nämlich dem “Faustrechtstaat”!
          Das nennt sich dann wohl kognitive Disonanz…

    34. Schnuppi schrieb am 4. September 2012 um 14:31 - Permalink

      Hier noch ein netter Artikel über eine “Deutsche” “Bank”:

      Die Deutsche Bank ist weder deutsch noch eine Bank
      Anshu Jain als neuer Chef des globalen Finanzkraken -
      Von WERNER RÜGEMER, 23. August 2012 -
      …
      Im neuen Vorstand, einem Club von 18 Männern, gehört die Mehrheit zu Anshu’s Army. Bevor ihre Mitglieder zur Deutschen Bank kamen, haben sie an der Wall Street gelernt. Stephan Leithner war früher bei McKinsey. Henry Ritchotte kommt wie Jain von Merrill Lynch. Gunit Chadah war zuvor bei der Citigroup. Alan Cloete lernte das lukrative Bankrottieren bei Lehman, Colon Fan dasselbe bei der United Bank of Switzerland (UBS). Der US-Amerikaner Richard Walker bleibt Chefjurist, um weiter das angelsächsische Eigentumsrecht durchzusetzen.

      Neuer Aufsichtsratschef wird Paul Achleitner, der mitgeholfen hat, den Versicherungskonzern Allianz mit Hedgefonds zu verknüpfen. Sein Stellvertreter wird Siemens-Chef Peter Löscher, damit niemand den falschen Eindruck gewinnt, Konzerne der „Realwirtschaft“ würden sich vor allem mit „Realwirtschaft“ befassen. Übrigens gehören Hedgefonds natürlich auch zu den Haupteigentümern von Siemens, so zum Beispiel der Deutsche-Bank-Hauptaktionär Blackrock.
      http://www.hintergrund.de/201208232215/wirtschaft/wirtschaft-inland/die-deutsche-bank-ist-weder-deutsch-noch-eine-bank.html

    35. R_Winter schrieb am 4. September 2012 um 17:17 - Permalink

      Der beste “Kommentar” zu diesem Thema mit Links ist auf den NDS zu lesen:

      http://www.nachdenkseiten.de/?p=14328#more-14328

      P.S.: Auch für Schweizer und stramme Neoliberale und Bankster.

    36. Propaghandi schrieb am 6. September 2012 um 13:59 - Permalink

      Sie sind m.M. nach der beste Beweis für die “Wankemütigkeit” des Volkes! Weshalb? Ganz einfach! Als FR. Schnarrenberger vor ca. 15(?) Jahren aus Protest(!) bez. aufkeimenden Schnüffelstaat von ihren Ämtern zurücktrat interessierten sich nur wenige dafür und noch wenigere wussten dies zu würdigen. Als Fr. Schnarrenberger mehr oder weniger im alleingang die VDS “bodigte” war Sie der Held für viele selbsternannte Netzaktivisten! In beiden Fällen ging es ihr (meines Wissens, meiner Meinung nach) um das Einhalten der Rechtstaatlichen Prinzipien. Diese Prinzipien gehen den meisten Bürgern jedoch so lange am allerwärtesten vorbei, bis aus der Wohlfühldemokratie (ich habe gewählt, jetzt sollen die meine Probleme lösen), eine unwohlfühl Demokratur (Diktatur wie in Montis Italien – ein Premier vom IWF(!) ohne Wahl eingesetzt!!!) geworden ist!
      Es kann doch nicht sein, dass der Staat etwas tun darf, für das ein “Normalo” laange Zeit gesiebte Luft atmen würde! Auch wenn die Zusatzeinnahmen verlockend sind! Falls Sie dies anders sehen ist das ihr gutes Recht! Sie sollten aber Bedenken, dass wenn die Büchse der bekannten Pandora einmal geöffnet ist, es kein zurück mehr gibt und geben kann! Was kommt dann als nächstes? Nur noch Digitales Geld, da mit normalem viele Pöhse Menschen Pöhse Dinge tun? Kommen bald wieder “Sonderermittler” zum Einsatz, die in Stasi-Manier Haushalte infiltrieren und durchsuchen dürfen, nur damit der Bildungspöble, das RTL2 Prekariat sein Spektakel, sein “Tittytainment für das Gerechtigkeitsempfinden” bekommt?
      Sind Behinderte Mitmenschen Menschen, oder nur einen Kostenfaktor im Krankheitswesen (Gesundheitswesen ist der falsche Ausdruck!), den es zu beseitigen Gilt ( siehe Trisomie 21 Test!)? Immerhin könnte mit den Körpern dieses Lebensunwerten Lebens viel Geld via Organe und Gewebe verdient werden, dass erst noch dem “erwünschten” Leben (Steuersklave!) dient.
      Sie sollten mehr Fachliteratur und weniger BILD lesen – ist gut für den Intelekt und für das erfassen der Rechtstaatlichen Prinzipien!

      Und falls Sie mich mit meine Mitbürger nochmals alle über den selben “Neoliberalen Bankster” Kamm Scheren werde ich ihnen einmal ein paar unbequeme Fakten zu ihrem “Lebensmittelpunkt” liefern. Diese dann aber garantiert nicht mehr nach dem “Ahimsa” Prinzip sondern sehr direkt! Also bleiben Sie Bitte sachlich!


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