Wachhunde oder Lemminge? Der Journalismus und die Finanzkrise

geschrieben am 09. März 2010 von Spiegelfechter

Der selbsternannte Qualitätsjournalismus steckt in einer tiefen Legitimationskrise. Er sollte ein Wachhund sein, der laut anschlägt, wenn sich am Horizont eine Gefahr manifestiert. Immer seltener kommt er jedoch der Rolle als vierte Gewalt im Staate nach. Anstatt die Konzepte und Ideologien des real existierenden Parteiendemokratismus zu hinterfragen und eigenständig Alternativen anzubieten, begreift er sich selbst als Meinungsmonopol. Was abseits der veröffentlichten Meinung existiert, ist für den selbsternannten Qualitätsjournalismus meist auch nicht existent. Die Welt der Massenmedien ist selbstreferentiell, der Mainstream ist das Maß aller Dinge. Besonders deutlich wurde das Versagen der Massenmedien bei der Berichterstattung vor, während und nach der Finanzkrise. Vor der Krise agierten die Massenmedien wie die berühmten drei Affen – nichts sehen, nichts hören und auch nichts sagen, schon gar nichts kritisches. Erst als die Krise offenbar wurde, versuchte man sich an oberflächlicher Analyse. Doch aus den Leitartikeln verschwand dieser zeitweilig durchaus vorhandene Aufklärungswille ebenso plötzlich wie er kam. Der Qualitätsjournalismus schafft es anscheinend noch nicht einmal, aus offensichtlichen Fehlern zu lernen. Die Wachhunde der Demokratie sind zu Lemmingen mutiert.

Zertifizierte Inkompetenz

Hans-Jürgen Arlt und Wolfgang Storz haben der Branche in einer gestern vorgestellten Studie für die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung einmal auf den Zahn gefühlt. Sie untersuchten die Berichterstattung der Finanz- und Wirtschaftsredaktionen von fünf überregionalen Tageszeitungen (FTD, SZ, FAZ, Handelsblatt und taz), der dpa und der ARD-Tagesschau als reichweitenstärkste Nachrichtensendung im Fernsehen. Anhand von fünf Fallstudien wurde dabei die Berichterstattung der letzten zehn Jahre analysiert. Das Ergebnis überrascht nicht und fällt für die untersuchten Massenmedien verheerend aus. Vor der Krise berichteten die untersuchten Publikationen meist unkritisch über die Finanzmärkte, Gegenmeinungen und Kritiker kamen kaum zu Wort und dem Konsumenten wurde ein tieferer Einblick in die Hintergründe der Finanzmärkte und der Finanzmarktpolitik verwehrt. Stattdessen dominierten die PR-Schablonen von Akteuren wie Banken, Managern oder Unternehmen beziehungsweise deren Interessengruppen die Berichterstattung. Der Wachhund hat das Stück Fleisch vom Einbrecher mit Freude vertilgt und sich zum Verdauungsschlaf in die Sonne gelegt.

Als Ursachen für dieses kollektive “Vorkrisenversagen” machen die Autoren verschiedene Umstände verantwortlich. So weisen sie beispielsweise auf die überkommene Trennung von Finanz- und Politikjournalismus hin. Die Politikredaktionen haben keinerlei Kompetenzen auf dem Gebiet der Finanzmärkte und erkennen daher auch die Auswirkungen des Finanzsystems auf die politischen und gesellschaftlichen Felder nicht. Die Finanzredaktionen begreifen sich indes als apolitisch und vermeiden jegliche gesamtgesellschaftliche Betrachtung des Finanzsystems – statt über den Tellerrand hinauszuschauen, bleibt man lieber bei rein technischen Analysen und vermeidet es tunlichst, Zusammenhänge zu betrachten, zu analysieren oder gar dem Leser zu erklären. “Die EZB senkt den Leitzins um 25 Basispunkte” – schön, aber was bedeutet das für den Leser? Hinzu kommen – so die Autoren der Studie – eklatante Betrachtungslücken bei der volkswirtschaftlichen Analyse wirtschaftlicher oder finanzpolitischer Vorgänge. Hier dominiert die betriebswirtschaftliche Einzelfallbetrachtung, während der Blick über den Tellerrand unterbleibt.

Kollektivversagen

Journalisten – und hier vor allem die Agenturschreiber der dpa – leben von O-Tönen. Kein anderes Feld ist bei der Auswahl der Botschaftsüberbringer allerdings derart fokussiert wie der Wirtschaftsjournalismus. Manager und Unternehmer dominierten vor der Krise die Kommunikationskanäle. Während der Krise übernahmen die Politiker diese Aufgabe. Während im Bereich der Tageszeitungen zu dieser Zeit auch kritische Töne wahrgenommen und weitergereicht wurden, verharrten sowohl die dpa als auch die Tagesschau in ihrer Scheuklappenmentalität. Ereignisse wurden unkommentiert als O-Ton oder Nachricht weitergegeben. Die dringend notwendige Einsortierung dieser Meldungen in eine Berichterstattung, bei der die Hintergründe vermittelt und die Auswirkungen offenbart werden, unterblieb. Arlt und Storz sprechen in diesem Zusammenhang von einem Versagen – eine Beobachtung, die kaum von der Hand zu weisen ist.

Die Informationsleistung von DPA in Sachen Finanzmarktpolitik ist hoch defizitär. Die Orientierung, die DPA in diesem Zusammenhang gibt, ist Desorientierung. Der finanzmarktpolitische DPA-Journalismus ist Trivialjournalismus.

Während sich die Tageszeitungen im Vorfeld der Krise nicht eben mit Ruhm bekleckerten und kritische Töne bestenfalls auf unattraktive Plätze im hinteren Bereich platzierten, trennte sich während der Finanzkrise die Spreu vom Weizen. Ein Einäugiger unter Blinden ist (nicht nur) nach Ansicht von Artl und Storz die Financial Times Deutschland:

Die FTD-Redaktion bedient auch den Mainstream, aber sie dient ihm nicht; immer wieder öffnet sie den Horizont, lässt querköpfige Positionen, gegenläufige Argumentationen zu Wort kommen. Die FTD-Redaktion hat im Verlauf der Krise finanzmarktpolitische Fachkompetenz aufgebaut und ihren Blick für Zusammenhänge geschärft.

Harsche Kritik äußern die Autoren indes am Handelsblatt, der SZ und der FAZ. Alle drei Blätter hielten ihrem marktgläubigen Dogma viel zu lange die Stange; erst als der Zusammenbruch der Märkte offenbar wurde, schwenkten die genannten Blätter langsam auf einen kritischeren Kurs um.

[SZ und FAZ] haben bis zum offenen Ausbruch der Krise
pure Desorientierung geliefert, haben sich dann jedoch deutlich verbessert.

Diese Beobachtung ließe sich auch auf den Spiegel ausweiten, der im Rahmen der Studie nicht untersucht wurde. Nachdem weltweit die Banken durch den Steuerzahler gestützt werden mussten, lieferte das Wochenmagazin urplötzlich scharfsinnige Hintergrundberichte und Analysen – wo waren die Wachhunde aus Hamburg eigentlich, als sich die Krise bereits abgezeichnet hatte? Zu diesem Zeitpunkt betete man nicht nur an der Brandstwiete immer noch das Mantra der selbstregulierenden Märkte. Im Nachhinein ist man natürlich klüger – zumindest dieses Mindestmaß journalistischer Lernfähigkeit ist attestierbar. Auffällig ist jedoch auch eine Rückkehr zur unkritischen Marktgläubigkeit, die sich in den letzen Monaten in den Schreibstuben der Republik wieder breitmacht. Was nützten scharfsinnige Kommentare altgefahrener Mediendoyens, wenn die Redaktionen wieder in den alten Trott verfallen und der neoliberalen Ideologie das Wort reden? Die Wachhunde sind zu Lemmingen mutiert – wie von unsichtbarer Hand gesteuert, rennen sie kollektiv Richtung Abgrund und wundern sich dann, warum sie ihre Deutungshoheit verlieren.

Quo vadis, Journalismus?

Die Vorschläge von Artl und Stortz, wie der schreibende Lemming wieder zu einem Wachhund werden kann, sind überlegenswert. “Minoritärem Wissen” sollte wieder ein größerer Platz eingeräumt werden – Kritiker der herrschenden Lehre sollten also häufiger interviewt, kritische Gastautoren häufiger gedruckt werden. Vor allem sollte die gesamtwirtschaftliche Folge finanzpolitischer und wirtschaftlicher Vorgänge stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Wer bezahlt eigentlich für diese Krise? Diese Frage wird bis heute nicht thematisiert. Den Dornröschenschlaf der Massenmedien kann man auch aktuell anhand des Beispiels “Griechenlandkrise” beobachten. Die volkswirtschaftlichen Hintergründe der aktuellen Ereignisse werden in den Massenmedien meist gar nicht thematisiert. Dort, wo der Leser an die Hand genommen werden sollte, werden ihm Infobrocken hingeworfen, aus denen er sich unmöglich selbst ein Bild machen kann.

Alternative Internet?

Das beste Mittel gegen den Schlaf der Unvernunft ist sicherlich Konkurrenz. Da die Printmedien sich offensichtlich noch nicht einmal ihrer eigenen Defizite bewusst sind, kann diese Konkurrenz nur aus dem Netz kommen. Blogs wie Weissgarnix, die Nachdenkseiten oder der Spiegelfechter bemühen sich zumindest redlich darum, aktuelle finanz- und wirtschaftspolitische Ereignisse in einen umfassenderen Kontext zu stellen und dem Leser die relevanten Hintergründe zu erklären. Kritische und analytisch wertvolle Berichte gibt es jedoch auch in den Printmedien – nur muss man aktiv und oft sehr lang nach ihnen suchen. Aber im Netz ist dies nicht anders. Natürlich hat “das Netz” schon früh vor der Finanzkrise gewarnt. Das Netz hat jedoch auch vor allen möglichen anderen Krisen und Ereignissen gewarnt, die nicht eingetreten sind. Was ist besser? Die Lemminge der Massenmedien, die erst gar nicht über solche Themen schreiben, oder die hypernervösen Wachhunde des Netzes, die bei jeder Gelegenheit loskläffen? Für die “Infoelite” spielen solche Fragen wohl keine Rolle, schließlich ist sie es gewohnt, sich aus einem riesigen Haufen die Rosinen herauszupicken. Der “normale” Medienkonsument, der eigentlich an die Hand genommen werden müsste, ist jedoch der Verlierer – sowohl bei den Massenmedien als auch im Netz. Ist Besserung in Sicht? Nein.

Jens Berger

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Hannelore Kraft reitet auf der Westerwelle

geschrieben am 08. März 2010 von Spiegelfechter

Typisch SPD – die Aussichten für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen könnten eigentlich kaum besser aussehen und was macht die SPD? Sie versucht kindlich naiv die Deutungshoheit in der vom FDP-Chef Westerwelle angestoßenen Sozialstaatsdebatte zu erringen und patzt dabei auf ganzer Linie. Man kennt solche Situationen aus dem Fußball. Da dilettiert der gegnerische Keeper fröhlich vor sich hin und tritt beim Abstoß in den Boden, so dass der Ball dem eigenen Stürmer mitten vor die Füße kullert. Aber was macht der Stürmer? Er ist von der unerwarteten Steilvorlage derart überrascht, dass er selbst in den Boden tritt und den Ball elegant am freien Tor vorbeischießt. Wäre Hannelore Kraft ein Fußballspieler, so wären ihr Schimpf und Schande von den eigenen Schlachtenbummlern sicher.

Die muntere Hartz-IV-Diskussion

Die Hartz-IV-Empfänger sind im Frühjahr 2010 das Thema der Stunde. Die FDP will sie stigmatisieren und zur Zwangsarbeit verpflichten. Die Linke begreift sich als ihre Klientelpartei und stellt von den Oppositionsbänken aus allerlei bunte Forderungen. Die CDU hat aus ihren Fehlern in der Vergangenheit gelernt und schweigt lieber, während die Grünen als einzige Partei dem Thema Sozialstaat keine entscheidende Rolle beimessen – Windräder und Gleichstellungsbeauftragte sind für die Pragmatikerpartei wichtiger. Schwer tut sich auch die SPD mit der Sozialstaatsdebatte. Einerseits finden die SPD-Funktionsträger die Hartz-Gesetze natürlich ganz toll, ansonsten hätte man sie ja nicht extra verabschiedet. Andererseits wurde man vom Wähler für diesen sozialdemokratischen Offenbarungseid bitter abgestraft und muss nun als Opposition irgendetwas Kritisches sagen, auch wenn dies noch so schwerfällt. Der neue “Sozen-Zampano” Gabriel gefällt sich bereits in der Rolle des oppositionellen Dampfplauderers, dem es weniger um die Sache an sich, dafür um so mehr um möglichst krachlederne Kritik an den Regierungsparteien geht.

Wäre die SPD auf der “offiziellen” Gabriel-Linie geblieben, hätte sie in Nordrhein-Westfalen womöglich auch gute Chancen gehabt, ihren großen Traum, wieder Juniorpartner der Union zu werden, verwirklichen zu können. NRW-Spitzenkandidatin Kraft wollte aber unbedingt die Sozialstaatsdebatte mit eigenen Vorschlägen anreichern. Eigene Vorschläge? Von der SPD? Das muss doch schief gehen – und es ging auch schief. Dabei war Krafts Vorschlag keineswegs so dumm, wie nun allseits kolportiert wird. Da ein Viertel “unserer” Langzeitarbeitslosen eh keinen Job mehr finden wird, sollte für sie ein “gemeinwohlorientierter Arbeitsmarkt” geschaffen werden. So weit so gut, konkret wäre dies nichts anderes als ein Umbau des 1-Euro-Job-Modells. Der eine Euro weicht einem “symbolischen Aufschlag auf die Hartz-IV-Sätze”, dafür sollen diese Arbeitsplätze nicht mehr als Übergang in den ersten Arbeitsmarkt verstanden werden sondern als langfristige Beschäftigungen im zweiten Arbeitsmarkt.

So schlecht ist die Idee aber gar nicht

Mit leichten Korrekturen und verantwortungsvoller Ausgestaltung der Regularien wäre der “Kraft-Plan” sogar eine sinnvolle Reform. Es steht außer Frage, dass viele Arbeitslose schlichtweg keine Chance im ersten Arbeitsmarkt haben. Eine bundesweite Vollbeschäftigung wird für immer eine Illusion bleiben, es geht daher eher darum, wie man die Arbeitslosigkeit organisiert. Visionäre Konzepte, wie ein Bedingungsloses Grundeinkommen sind eher Zukunftsmusik und benötigen ein restriktives Gesetzeskorsett, um im Sinne der Allgemeinheit zu funktionieren. Ein Bewahren des Status quo ist auch keine Lösung. Die Sanktionierungsmöglichkeiten des Hartz-IV-Regimes ruinieren vor allem den unteren Lohnsektor, was volkswirtschaftlich gesehen eindeutig kontraproduktiv ist. So betrachtet wäre Krafts zweiter “gemeinwohlorientierter” Arbeitsmarkt, der nicht auf Zwang, sondern auf Freiwilligkeit basiert, eine sinnvolle Angelegenheit, nimmt er doch das Stigma des Ausgestoßenseins und den Sanktionsdruck von den Langzeitarbeitslosen, die ein solches Angebot annehmen. Doch die Tücken des “Kraft-Plans” stecken, wie so oft, im Detail.

Zum Scheitern verdammt


Jeder Arbeitsmarkt, der künstlich geschaffen wird, darf nicht mit dem ersten Arbeitsmarkt konkurrieren. Wenn Kraft vorschlägt, Langzeitarbeitslose Straßen fegen oder in Altenheimen Bücher vorlesen zu lassen, so hat sie diese Trennlinie bereits überschritten. Straßenfegen ist eine Tätigkeit, die nicht dem zweiten, sondern dem ersten Arbeitsmarkt zuzuordnen ist. Der Staat hat die hoheitliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsinfrastruktur in einem einwandfreien Zustand ist. Dafür gibt es nicht nur städtische Bauhöfe, sondern auch private Dienstleister, die mit solchen Tätigkeiten Geld verdienen und Mitarbeiter des ersten Arbeitsmarkts beschäftigen. Wenn diese Tätigkeitsfelder nun Konkurrenz aus dem zweiten Arbeitsmarkt bekommen, führt dies zu Arbeitslosigkeit und Lohnsenkungen. Ein “gemeinwohlorientierter” Arbeitsmarkt muss sich zwingend auf Tätigkeitsfelder konzentrieren, die vom ersten Arbeitsmarkt aus Kostengründen nicht wahrgenommen werden können. Das Vorlesen von Büchern in Altenheimen wäre eine solche Tätigkeit. Wenn die Arbeitskräfte des zweiten Arbeitsmarkts jedoch im Altenheim zu anderen Tätigkeiten eingesetzt werden, in denen sie mit den regulären Mitarbeitern konkurrieren, ist diese Grenze bereits überschritten.

Ein grundsätzlich sinnvoller Vorschlag scheitert daher an seiner mangelnden Umsetzbarkeit. Wer soll kontrollieren, wann eine Tätigkeit mit Tätigkeiten, die vom ersten Arbeitsmarkt angeboten werden, kollidiert? Der Staat ist dabei wohl der schlechteste aller denkbaren Schiedsrichter, schließlich würde er (kurzfristig) finanziell vom Grenzübertritt der Tätigkeiten profitieren. Jeder Mitarbeiter, der beispielsweise auf den kommunalen Bauhöfen eingespart wird, entlastet schließlich den kommunalen Haushalt und es ist eher unwahrscheinlich, dass das Wort des Stadtkämmerers in der Praxis bei solchen Fragen keine Bedeutung haben würde. Wer käme ansonsten als Schiedsrichter in Frage? Die Gewerkschaften? Die Arbeitgeberverbände? Wohl kaum, vertreten diese Organisationen doch ihre eigenen Interessen. Ein Gesetz zu formulieren, das sämtlichen konkreten Grenzlinien zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsmarkt Rechnung tragen kann, ist aufgrund der Komplexität der Sache auch nicht möglich. Der “Kraft-Plan” ist somit nichts anderes als ein “netter” Denkanstoss, der keine Chance auf Realisierung hat. Selbstverständlich werden Krafts Äußerungen jedoch komplett anders kommuniziert – es ist nun einmal Wahlkampf.

Dümmliche Kritik von der Konkurrenz

Die nordrhein-westfälische CDU bezeichnete Krafts Äußerungen kurzerhand als “Kapitulationserklärung gegenüber allen arbeitsuchenden Menschen” – welch Unfug. Die CDU will doch nicht allen ernstes behaupten, eine Lösung in der Tasche zu haben, mit der ihr altes Hirngespinst “Vollbeschäftigung” Realität werden könnte. Man kann einen Esel tausendmal ein Rennpferd nennen, schneller laufen wird er dadurch aber nicht. Natürlich freut sich die CDU über diese Steilvorlage aus den Reihen der SPD. Endlich kann man von den Querschüssen des Koalitionspartners ablenken – immerhin wollte NRW-FDP-Chef Pinkwart unlängst Zwangsarbeit für junge, arbeitsfähige und ungebundene Hartz-IV-Empfänger im Düsseldorfer Landtag durchsetzen. Das Thema “Rent-a-Rüttgers” ist dank Krafts Ritt auf der Westerwelle nun auch erst einmal vom Tisch.

Komplett realitätsfern zeigt man sich einmal wieder bei der FDP. Dort behauptet man allen ernstes, Kraft versuche die Vorschläge ihres Großen Vorsitzenden zu kopieren. Das ist natürlich Unfug, will Westerwelle doch Zwangsarbeiter für öffentliche Tätigkeiten rekrutieren. Zwischen “Arbeitslose angetreten zum Schneeschippen” und einem “gemeinwohlorientierten zweiten Arbeitsmarkt” besteht jedoch ein himmelweiter Unterschied. Alleine die Begriffe “gemeinwohlorientiert” und “zweiter Arbeitsmarkt” lassen jedem überzeugten FDP-Politiker normalerweise die Hutschnur hoch gehen. Nicht so in diesem Fall, man ist schließlich froh, den schwarzen Peter mit tatkräftiger Hilfe der chronisch verwirrten Medien an die SPD weiterreichen zu können.

Wenig hilfreich ist auch die Pauschalkritik der Linken. Wenn der designierte Parteichef Klaus Ernst von “Frau Krafts Agenda-Trip” spricht und eine Entlohnung von Arbeitskräften auf dem zweiten Arbeitsmarkt nach dem Vorbild des ersten Arbeitsmarkts als Nonplusultra darstellt, so schwelgt auch er in Nonkonformismus und antiquierten Vorstellungen von Vollbeschäftigung. Tätigkeiten, die normalerweise im Ehrenamt ausgeübt werden, haben nun einmal keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt, da für sie bei regulärer Entlohnung keine Nachfrage besteht. Die implizite Forderung, der Staat solle einen kostspieligen zweiten Arbeitsmarkt unterhalten, der ehrenamtliche Tätigkeiten großzügig entlohnt, ist kaum mehr als ein Wunschgedanke – vor allem bei der bitteren Kassenlage der Kommunen. Aber so ist das nun einmal – die Linke befindet sich im Wahlkampf und der Hauptkonkurrent ist nicht die FDP, sondern die SPD, und da wird auch schon mal mit Schrot geschossen, wohl wissend, dass nicht jede Kugel ein Volltreffer sein wird.

Si tacuisses

Wahrscheinlich wollte Hannelore Kraft nur auf der Westerwelle reiten, um im Wahlkampf beim “wütenden ehrlichen Kleinbürger” ein paar Stimmen zu ergattern. Schnee schippen und Schnee schippen hört sich schließlich ähnlich an und wenn jemand glaubhaft Arbeitlose schikanieren darf, dann die SPD – worum es Frau Kraft geht und wie man die erwartete Kritik aus den eigenen Reihen abweisen kann, hat sie wissend im Kleingedruckten versteckt. Wer wie Frau Kraft Ministerpräsident werden will, kennt schließlich die Medien. Darum darf sie sich nun auch nicht wundern, wenn ihr der mediale und politische Wind eiskalt ins Gesicht bläst. Dieses Wahlkampfmanöver ist wohl in die Hose gegangen. Klüger sind da wieder einmal die Grünen. Sie schweigen, bleiben auf Tauchstation und werden in einem Wahlkampf, in dem die Konkurrenz auf ganzer Linie patzt, wohl mit deutlichem Abstand dritte Kraft und Königsmacher für Rüttgers werden. Was sollen sie auch sonst machen, wenn die SPD alle Kraft daran setzt, nicht regieren zu müssen?

Jens Berger

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Der Anachronist und die Talkshow

geschrieben am 03. März 2010 von Spiegelfechter

Politische Talkshows im Fernsehen gehorchen stets einem festen Regelwerk – eine adrette Dame, in Ausnahmefällen darf es auch mal ein adretter Herr sein, leitet freundlich eine gesittete Gesprächsrunde mit Gästen, die ihre Rolle kennen. Neben den üblichen Gesichtern aus der Politik trifft man stets auf die gleichen Stereotypen. Da ist der Wirtschaftslobbyist, der dem Publikum als neutraler Wissenschaftler vorgestellt wird, der Gewerkschafter, der brav die Position seiner Organisation vorträgt oder der smarte junge Unternehmer, der das sagt, was man von einem smarten jungen Unternehmer erwartet. Sprechpuppen allesamt, konturlos, berechenbar, leidlich unterhaltsam. Außenseitermeinungen werden dann auch von Figuren vorgebracht, die stets ins Klischee passen – Hartz-IV-Empfänger haben meist keine Ausbildung, sind unattraktiv und schlecht gekleidet, Blogger haben einen roten Irokesenschnitt und Kritiker unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems sind liebenswerte aber realitätsferne Traumtänzer. Es lebe der Meinungsmainstream, wer gegen den Strom schwimmt, ist ein Freak. Viel Spaß beim Vermehren der gewonnen Einsichten und nun zu den Nachrichten.

Manchmal gelingt es jedoch, das feste Regelwerk deutscher Fernsehtalkshows zu durchbrechen. Eine solche Sternstunde wurde gestern Abend in der ARD zelebriert. In der Sendung “Maischberger” wollte man unter dem Motto “Ihr da oben, Ihr da unten – wer sind die wahren Asozialen?” auf der Westerwelle reiten. Das Grundkonstrukt war solide: Zwei Politiker, einer von der FDP, eine von der Linken, zwei Hartz-IV-Empfänger, einer arbeitswillig, einer arbeitsscheu, zwei Unternehmer, einer hipp und modern, einer schrullig und konservativ. Den schrulligen, konservativen Unternehmer durfte Wolfgang Grupp geben – und ihm ist es zu danken, dass die gestrige Sendung erfreulich unerfreulich ablief. Es wurde gebrüllt und polemisiert, was das Zeug hielt. Schon nach wenigen Minuten war klar, wer in dieser Republik die “wahren Asozialen” sind und FDP-Mann Lindner versank mucksmäuschenenstill in seinem Sessel. Der Meinungsmainstream ist Einiges gewohnt – mit harscher Kritik eines echten Leistungsträgers und Mitglieds der gesellschaftlichen Elite kann er allerdings nicht umgehen. Wäre Grupp ein Freak, so sähe dies freilich anders aus. Ein Freak ist der schwäbische Unternehmer allerdings nicht, er polarisiert, er polemisiert, er wirkt stets erfreulich anachronistisch – Grupp ist ein klassischer Patriarch wie aus dem Lehrbuch. Wenn man ihn so reden hört, könnte man denken, er sei einer Zeitmaschine entsprungen und wünscht sich mehr davon.

Der König von Burladingen

Wer ist eigentlich dieser seltsame Mann mit seinem maßgeschneiderten Dreireiher mit Einstecktüchlein und goldenen Manschettenknöpfen? Wolfgang Grupp ist Textilfabrikant, Besitzer des schwäbischen Trikotagenherstellers Trigema. Früher war die schwäbische Alb ein Mekka der Textilindustrie. Noch in den 70er Jahren gab es alleine im Dorf Burladingen 27 Textilfabrikanten – heute gibt es nur noch Trigema; nicht nur in Burladingen, auch nicht nur auf der Schwäbischen Alb, in ganz Deutschland gibt es nur noch einen einzigen größeren Textilfabrikanten, der im Lande produziert. Wolfgang Grupp ist schon früh gegen den Strom geschwommen. Trigema ist schuldenfrei und hat eine Eigenkapitalquote von 100%. Weder Banken noch Unternehmensberater kommen auch nur in die Nähe der Firmenzentrale. Von einer Produktionsverlagerung will Grupp genauso wenig wissen wie von fremdfinanziertem Wachstum oder innovativen Finanzgeschäften. Grupps Erfolg gibt ihm Recht. Sein Unternehmen macht Gewinn, während seine innovativen Konkurrenten mit all ihrem modernen McKinsey-Wissen längst von der Bildfläche verschwunden sind. Nur noch Namen erinnern an die Konkurrenz, die heimischen Arbeitsplätze sind für immer verloren.

Grupp ist ein Patriarch alter Schule. Er kennt seine Mitarbeiter beim Namen, garantiert ihren Kindern einen Ausbildungsplatz mit Übernahmegarantie bei Trigema. Er ist zwar kein Mitglied des Tarifverbands, bezahlt seine Mitarbeiter aber nach Flächentarifvertrag. Grupp weiß, er kann nur dann erfolgreich in Deutschland produzieren, wenn er qualifizierte und motivierte Arbeitnehmer hat. Der Familienunternehmer ist im Betrieb des Großvaters aufgewachsen und hat eine Verbindung zur Basis – mehr noch, er weiß, dass er für sie verantwortlich ist. Ein Sozialist oder ein irgendwie “Linker” ist Grupp allerdings keinesfalls – er besitzt Flugzeug und Hubschrauber und beschäftigt in seiner Villa vor Ort einen Butler, der ihm und seiner Familie jeden Morgen das Frühstück mit weißen Handschuhen serviert. Was bei jedem Bonusbanker den Zorn der Allgemeinheit provozieren würde, ist Grupp gestattet – wer mit seinem Namen und seinem Eigentum als Sicherheit wirtschaftet, seine Angestellten “väterlich” behandelt und ordentlich bezahlt, darf auch die Früchte seines Wirtschaftens genießen. Grupp versteuert seine Gewinne schließlich auch ordnungsgemäß vor Ort, was heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr ist.

Der Konservative und die Linke

Fast scheint es so, als habe sich die Welt gedreht und Wolfgang Grupp ist stehengeblieben. Grupp hat nichts gegen einen Spitzensteuersatz von 54% wie zu Kohls Zeiten – aber nur dann, wenn der Staat mit diesem Geld ordentliche Verhältnisse schafft. Nicht die Banken, sondern die Menschen seien es, die den Standort Deutschland zu dem machten, was er ist. Grupp glaubt an den Standort Deutschland und verachtet die Banken. Ebenso verachtet er die moderne Wirtschaftspraxis – angestellte Manager, die Milliarden versenken, auf den Sharehoder-Value schielen und sich dann wieder vom Acker machen und bei einem neuen Unternehmen anheuern, sind ihm ein Graus. Dies ließ er gestern bei “Maischberger” auch seinen Sitznachbarn deutlich spüren. Der ehemalige Pleitier und heute gefeierte Immobilientycoon Thomas Kramer ist für einen Grupp ein “Hasardeur und Ausbeuter”. So bezeichnet der streitbare Textilfabrikant übrigens die halbe deutsche Wirtschaftselite. Wenn es denn eine Elite gibt, die diese Stellung auch verdient hat, so zählt Wolfgang Grupp sicher dazu.

Mit welcher politischen Partei hat ein Wolfgang Grupp eigentlich Schnittmengen? Als Konservativer ist er selbstverständlich Stammwähler der CDU, seine Ansichten sind jedoch erstaunlicherweise eher im Lager der Linken zu verorten. Grupp fordert einen Mindestlohn, eine rigorose Kontrolle der Banken und eine Abkehr vom Turbokapitalismus. Dabei ist Grupp keinesfalls inkonsequent, er ist ein authentischer Konservativer, der einfach nicht in diese Zeit passt. Es ist vielmehr so, dass die politischen Positionen der Linken erstaunlich gut in den klassischen rheinischen Kapitalismus eines Wolfgang Grupp passen.


Der Schulterschluss zwischen dem traditionellen Kapitalisten und den Kapitalismuskritikern der Linken gelang zumindest in der gestrigen Talkshow dann auch denkbar einfach. Die Frontlinien verlaufen heute woanders – nicht mehr zwischen konservativ und progressiv oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der gesellschaftliche Konflikt unserer Tage ist auch nicht entideologisiert, wie es aus den Reihen der Mainstreamideologen so gerne schallt. Im Gegenteil – der Konflikt ist hochideologisch. Auf der einen Seite stehen die Ideologen der alten Welt – Arbeitnehmer und Arbeitgeber Seit´ an Seit´, sie appellieren an die Verantwortung, die sich aus Eigentum ergibt, an Anstand und Moral. Auf der anderen Seite stehen die marktfundamentalistischen Ideologen, in deren Welt das Recht des Stärkeren zählt und Verantwortung eine Bürde ist, die anachronistisch wirkt. Als Vertreter dieser Mainstreamideologie stand der FDP-Mann Martin Lindner, der sonst lieber durch starke Sprüche auffällt, gestern bildlich gesprochen in der Eselsecke. Lindner war plötzlich nicht mehr Mainstream, er war das, was er auch ist – ein Fundamentalist, der gegen den gesunden Menschenverstand ankämpft. Der FDP-Mann als Bürgerschreck, welch ungewohntes Bild. Vielleicht sollten Progressive und Konservative den Schulterschluss suchen und gemeinsam gegen die Feinde unserer Gesellschaft ankämpfen.

Es kann sinnvoll sein, aus den alten Rollenklischees auszubrechen. Es kommt immer auch darauf an, wer etwas sagt. Ein Gewerkschafter kann tausendmal den Mindestlohn fordern, er ist und bleibt der Gewerkschafter, der seine Rolle im öffentlichen Spiel um die Meinungshoheit in den Köpfen spielt. Kommt die Forderung nach progressiven Inhalten allerdings von einem erfolgreichen und tadellosen Unternehmer, so ist dies ein Bruch mit dem üblichen Wahrnehmungsschema. Ein solcher Bruch ist sehr begrüßenswert, geht er doch mit einem Hinterfragen der gewohnten Denkschemata einher. Danke Wolfgang Grupp, wir brauchen mehr Unternehmer ihrer Art.

Jens Berger

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Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung

geschrieben am 02. März 2010 von Spiegelfechter

Mehr als ein Pyrrhussieg war es nicht, den die 35.000 Datenschützer heute vor dem Bundesverfassungsgericht erringen konnten. Die Richter kassierten die bestehenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar kurzerhand ein und veranlassten die sofortige Löschung aller bis heute auf Basis dieser nichtigen Gesetze gesammelten Daten. Sie erklärten aber auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit der Verfassung zu vereinbaren sei und distanzierten sich damit ausdrücklich von früheren Urteilen, in denen sie anlasslose Datensammlungen per se für verfassungswidrig erklärten. Man darf sich fragen, ob dieses feige Urteil ein Kotau vor der Europäischen Union und dem zu erwartenden Verfassungsstreit mit dem Europäischen Gerichtshofes war, oder ob der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seine Verfassungstreue auf dem Altar des Zeitgeistes opferte. Nun darf die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz komplett neu formulieren – dies dürfte nicht eben zur Verbesserung des Klimas innerhalb der bereits tief zerrütteten Zweckpartnerschaft zwischen “Liberalen” und “Konservativen” beitragen.

Ein grundsätzliches „Ja“!

Man kann, so Gerichtspräsident Papier, die umstrittene EU-Richtlinie umsetzen, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzbarkeit des Telekommunikationsgeheimnisses außer Kraft zu setzen. Die EU verlange lediglich, dass diese Daten für mindestens sechs Monate gespeichert werden, lege sich aber nicht fest, wie sie gespeichert werden und wer unter welchen Bedingungen und in welcher Form auf diese Daten zugreifen darf. Den Kernpunkt der Kritik, man könne anhand dieser Daten Profile erstellen, die weit über den ursprünglich gedachten Zweck der Datenspeicherung hinausgehen, wischte Karlsruhe mit einem Handstreich vom Tisch: Solange die Daten dezentral und verschlüsselt bei den Providern lagern und jeder Zugriff transparent erfasst würde, bestünde auch nicht die Gefahr, dass die Daten miteinander vernetzt werden, um Profile zu erstellen. Diese Logik ist in sich zwar schlüssig, dennoch betreten die Richter mit dieser Sichtweise juristisches Neuland. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahre 1983 vertrat das Bundesverfassungsgericht die Linie, dass das Grundgesetz den Bürger vor einer unbegrenzten Speicherung seiner Daten schützt. Auch wenn ein Missbrauch unter den Vorgaben der Richter deutlich erschwert wird, so bleiben diese Daten dennoch in einem Graubereich, da sie anlass- und verdachtslos erhoben werden.

Der Bürger ist seit heute nicht mehr zunächst unschuldig – er gilt als potentieller Straftäter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind. Die Daten dürfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem höchstrichterlichen Stempel versehen – fürwahr kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.

Vorratsdatenspeicherung light

Kein gutes Haar ließen die Verfassungshüter jedoch an der bestehenden Gesetzgebung. Hier folgten die Richter der Linie, die sie bereits in den vorherigen Eilentscheiden vorgegeben haben. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss die Verhältnismäßigkeit der Datenverwendung straffer formulieren und die Speicherung an modernen technischen Standards ausrichten. Diese Einschränkungen sind bitter nötig – wenn Karlsruhe schon die Vorratsdatenspeicherung gestattet, dann muss sie auch möglichst sicher vor potentiellem Missbrauch sein.


Eine Gefahr geht dabei vom Staat selbst aus. Für übereifrige Dienste ist ein solch gigantischer Datenpool ein wahres Dorado. Doch vor die Lust am hemmungslosen Schnüffeln hat Karlsruhe mehrere Hindernisse gestellt. Zum einen muss es sich im Falle der Gefahrenabwehr um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes handeln. Zum anderen muss sich die Strafverfolgung auf schwerwiegende Straftaten beschränken. Bei beiden Szenarien ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, der allzu übereifrige Ermittler in ihre Schranken weisen soll. Positiv zu bewerten ist hier auch die Informationspflicht – im Normalfall muss das Opfer der Datenweitergabe von den Behörden über den Datenzugriff informiert werden. In Fällen, in denen eine solche Information die Ermittlungen stören würde, ist eine Informationspflicht nach Abschluss der Ermittlungen vorgesehen. Ein geheimes Profiling durch die Dienste wäre somit illegal.

Löblich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden wollen. Ein so mächtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine Nachfrage für solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzmaßnahmen – eine getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschlüsselung, das Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln, und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Vorgaben sind wichtig und richtig – allzulange konzentrierte sich die Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den Providern selbst, ist jedoch ungleich größer.

Was nun?

Einmal mehr haben die Verfassungsrichter der Politik eine schallende Ohrfeige verpasst. Wie so oft will es aber auch diesmal niemand gewesen sein, der die Verantwortung für dieses Gesetz tragen will. Innenminister de Maiziere übte sich bereits im Vorfeld in der Rolle des „Internetverstehers“ und nimmt mittlerweile sogar Punkte des Chaos Computerclubs auf seine Agenda – sehr zum Missfallen des Koalitionspartners, der es mit den Bürgerrechten schon lange nicht mehr so genau nimmt. Bis auf den „ewiggestrigen“ Hardliner Wolfgang Bosbach steht in den Reihen der Union anscheinend niemand mehr voll hinter dem alten Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Dieses Gesetz ist seit heute Geschichte, da die betreffende EU-Richtlinie aber noch in Kraft ist, muss die schwarz-gelbe Koalition eine Neuauflage des Gesetzes auf den Weg bringen.

Was für eine paradoxe Situation – die heutige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gehört gleichzeitig zu den Hauptklägern in Karlsruhe. Heute hat also Frau Leutheusser gegen Frau Schnarrenberger gewonnen, die nun ein Gesetz vorlegen muss, das Frau Leutheusser generell ablehnt. Dabei steht die Regierung vor einem nicht eben unerheblichen Problem – die EU-Richtlinie ist nämlich mittlerweile auch in Brüssel nicht mehr konsensfähig. Einerseits verstößt sie gegen die EU-Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags, andererseits hat mit Viviane Redling seit kurzem eine Justizkommissarin die Verantwortung, die seit je her zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehörte. Im Herbst will Redling eine Prüfung der umstrittenen Richtlinie vorlegen. Gut möglich, dass darin weite Teile der alten Richtlinie seitens Brüssel über Bord geworfen werden. Für Berlin wäre es also ratsam, erst einmal abzuwarten. Karlsruhe hat der Regierung den Weg gewiesen, gehen muss sie ihn jetzt selbst.

Jens Berger

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Lohndumping im Auftrag des Staates

geschrieben am 02. März 2010 von Spiegelfechter

Jeder zehnte Hartz-IV-Aufstocker arbeitet im öffentlichen Dienst. Nicht Lidl und Co., sondern der Staat ist der größte Lohndrücker im Lande

Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind am Wochenende ohne ein wirklich befriedigendes Ergebnis für die Beschäftigten beendet worden. 1,15% Lohnsteigerung pro Jahr entsprechen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und sind de facto eine Reallohnkürzung. Doch viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor wären bereits zufrieden, wenn sie überhaupt im Rahmen eines der Tarifverträge beschäftigt werden, die sich an den Löhnen im Öffentlichen Dienst orientieren.

Der Staat ist Arbeitgeber mit einem Dreiklassen-System: An erster Stelle stehen die Beamten, geschützt vor Kündigung, ordentlich entlohnt und mit allen Rechten, die ein Mitarbeiter haben kann. An zweiter Stelle kommen die regulären Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die häufig auch bei Trägern mit privatrechtlicher Struktur eingestellt sind. Besitzen sie noch einen “Altvertrag”, genießen sie meist auch noch einen guten Kündigungsschutz, der Verdienst ist jedoch vergleichsweise bescheiden und stets steht der Absturz in die unterste Gruppe in der Hackordnung des Öffentlichen Dienstes bevor – das sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse, meist nur mit Zeitvertrag, oft bei einer Leiharbeitsfirma, die im Auftrag des Staates das Lohnniveau nach unten drückt, ohne nennenswerte Arbeitnehmerrechte. Hire and Fire und Minilöhne im Namen des Staates.

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