Die Angst der Hamburger SPD vor dem Wähler
geschrieben am 18. Februar 2011 von Spiegelfechter
Wenn man in Deutschland das Phänomen der Parteienverdrossenheit analysiert, richtet sich der Fokus meist relativ schnell auf die undemokratische Zusammenstellung sogenannter Wahllisten. Solche Listen werden von den Parteien aufgestellt und meist nach parteiinternen Befindlichkeiten ausgekungelt. Dem Wähler bleibt bei einer solchen Listenwahl dann nur noch die Alternative, die komplette Liste anzunehmen oder eben abzulehnen. Vor allem für jüngere oder kontroversere Kandidaten stellt dieses Listenwahlsystem sehr oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Von den Parteispitzen wird es ganz im Sinne der Methode “Zuckerbrot und Peitsche” nur allzu oft als Disziplinierungsmittel für die eigenen Reihen eingesetzt – wer gegen den Strom schwimmt, bekommt einen hinteren Listenplatz, wer artig ist, rückt mit der Zeit in der Liste auf. Wen interessiert schon der Wähler?
Um die Demokratie zu stärken, wurde das kommunale Wahlrecht in den meisten Bundesländern zu einem Personen-Mehrstimmensystem reformiert – der Wähler kann durch Kumulieren und Panaschieren seine Stimmen unabhängig vom Listenplatz auf die Kandidaten seiner Wahl verteilen. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg ist es nun auch möglich, sich bei den Bürgerschaftswahlen seine eigenen Kandidaten aus den Parteienlisten auszuwählen. Diese Wahlrechtsreform war in Hamburg Folge eines langen Kampfes verschiedener Bürgerinitiativen, der in einem erfolgreichen Volksbegehren gipfelte. Die Bürger wollen die freie Wahl haben, während die Parteien um ihre Macht fürchten und die Reform des Wahlrechts nach ihren Möglichkeiten hinter den Kulissen bekämpfen. Vor allem die SPD positioniert sich in diesem Kontext einmal mehr als Gegnerin einer offenen Demokratie.
Wie Recherchen der Internetplattform abgeordnetenwatch.de ergaben, existiert in Hamburg eine verpflichtende Richtlinie für Bürgerschaftskandidaten der SPD, die nahezu sämtliche Wahlkampfaktivitäten der Kandidaten, die sich potentiell zum Nachteil anderer Listenkandidaten der SPD auswirken könnten, untersagt – aus “Fairnessgründen”, versteht sich.
Alle Bewerber/innen um eine Kandidatur verpflichten sich vor Einreichung der Wahlvorschläge beim Landeswahlamt durch Unterschrift zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex. [...]
Es muss … vermieden werden, dass die Reihung, über die die aufstellenden Gremien der Partei entschieden haben, durch welchen Mittelsatz auch immer (Geld, Personal, Werbematerial oder persönliche Ansprache) einer/eines einzelnen Wahlkreis- bzw. Landeslistenkandidatin bzw. und -kandidaten zulasten einer/s anderen Kandidierenden verändert wird.
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Teil 1 bot nach einer kurzen Einführung in die Vorgeschichte, die politischen Zusammenhänge und den bisherigen Verlauf der aktuellen Krise im Land seitens des deutschen Gastautoren einen Offenen Brief an Laurent Gbagbo von Venance Konan und seinen Artikel “Warum ich mein Land verlassen habe”.