Etappen- oder Pyrrhussieg für die Freiheit?
30. Juli 2008 von Spiegelfechter - Drucken
Karlsruhe hat entschieden – die Nichtraucherschutzgesetze der Länder sind in Teilen verfassungswidrig. Konkret wurde zwar nur anhand dreier Musterfälle über die Gesetzgebung in Berlin und Baden-Württemberg entschieden, dem Urteil wurde seitens der Richter aber Richtliniencharakter zugesprochen. Weitere Klagen sollen im vereinfachten Verfahren nach dem Vorbild des heutigen Urteils abgearbeitet werden. Fortan gilt eine Übergangsregelung, die es den Wirten klassischer Einraumkneipen, die kleiner als 75 m² sind, erlaubt, Gästen wieder das Rauchen zu gestatten. Die Länder sind angehalten, ihre Gesetze bis Ende 2009 zu überarbeiten.
Den Karlsruher Richtern ging es bei ihrem Urteil um die Wettbewerbsnachteile von Wirten kleinerer Gaststätten, denen große Gaststätten mit separaten Raucherbereichen Gäste wegnehmen. Wenn man schon Ausnahmen vom Grundsatz „Nichtraucherschutz vor Berufsfreiheit und allgemeiner Handlungsfreiheit“ macht, so dürfen diese nicht einzelne Markteilnehmer über Gebühr schädigen. Das Saarland ist das einzige Bundesland, das es geschafft hat, ein Landesnichtraucherschutzgesetz aufzustellen, das nicht vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Dort ist es den Wirten von Einraumkneipen auch jetzt schon gestattet, selbst zu entscheiden. Auch Bayern wird sein Gesetz wohl abändern müssen, da „geschlossene Gesellschaften“ ein ähnlich wettbewerbsverzerrendes Element darstellen, wie Raucherräume in größeren Gaststätten.
Was bei oberflächlicher Betrachtung wie ein Etappensieg der Freiheit wirkt, könnte sich jedoch schnell auch als Pyrrhussieg herausstellen. Die Karlsruher Richter haben in diesem Urteil nicht die rigiden Nichtraucherschutzgesetze als solche, sondern die Ausnahmen von diesen Gesetzen als nicht verfassungskonform gewertet. Die Politik könnte daher mit einem rigiden Gesetzespaket, das gar keine Ausnahmen zulässt, ebenfalls Karlsruhes Vorgaben erfüllen. Ob ein solches Vorhaben vom Wähler angenommen wird, ist indes zu bezweifeln. In weiten Teilen der Republik werden die Gesetze in kleineren Gaststätten schlichtweg ignoriert, ohne dass es jemanden auffallen oder gar stören würde. Wen will der Staat in klassischen Einraumkneipen auch schützen?
Die gesamte Diskussion ist an Realitätsferne auch schwerlich zu überbieten. Der Staat oktroyiert seinen Bürgern Gesetze auf, die an der Realität der Bürger komplett vorbeigehen. Natürlich ist der Gesundheits- und somit der Nichtraucherschutz ein hohes Gut, dem auch vom Gesetzgeber nachgegangen werden muss. Dennoch muss sich der Gesetzgeber auch hier an die Verhältnismäßigkeit halten. Ein Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten wird von einem Großteil der Besucher begrüßt. Ausnahmeregelungen für Bedienstete, die beispielsweise in Einzelbüros ohne Publikumsverkehr arbeiten oder in abgetrennten Aufenthaltsräumen für rauchendes Personal sollte es allerdings auch hier geben. In klassischen Kneipen herrscht allerdings eine andere Realität vor. Wenn der Wirt nicht die Möglichkeiten hat, separate Raucher- und Nichtraucherräume anzubieten, muss er die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, ob in seinen Räumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht. Eine Alterskontrolle bei den Besuchern und ein klar sichtbarer Warnhinweis für unbedarfte Gäste müssen hier als Signal reichen – wer mein Etablissement betritt, setzt sich einer latenten Gefährdung für seine Gesundheit aus. Der mündige Bürger wird abwägen, die Freiheit des Besuches einer solchen Gaststätte gegen die Unfreiheit, sich latent schädigen zu lassen, einzutauschen. Alles andere ist Bevormundung des Wirtes und seiner Gäste. Diesen Standpunkt vertritt auch der Verfassungsrichter Masing, der feststellte, „dass [ein totales Rauchverbot in Gaststätten] mangels Interessenausgleich unverhältnismäßig sei und die Gefahr paternalistischer Bevormundung in sich berge“. Er sieht „keinen hinreichenden Grund , den Rauchern die “Kultur des Tabakgenusses bei Speis und Trank” auch zu verbieten, wo es aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht erforderlich sei“.
In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter ein beliebtes Argument der Antiraucher-Lobby Lügen gestraft. Der Umsatz der Gastronomie geht zurück und das Nichtraucherschutzgesetz übt hierbei einen signifikanten Effekt aus, wie auch bereits das Statistische Bundesamt feststellte. Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband spricht von einem Umsatzrückgang im zweistelligen Prozentbereich bei über 40% seiner angeschlossenen Gaststätten. Regionale Brauereien berichten von Umsatzrückgängen der betreuten Kleingaststätten im Rahmen von fünf bis dreissig Prozent.
Mit den Kneipen stirbt auch ein Stück regionaler Kultur. Nicht jeder Bürger möchte in Wellness-Tempeln speisen und seine Getränke in hippen Lounges oder Erlebnisgastronomietempeln zu sich nehmen. Die verräucherte Kneipe um die Ecke hat ebenso ihre Daseinsberechtigung wie der klassische Musikclub oder der Bierpub. Letztendlich entscheidet der Gast, wo er seine hart erarbeiten Euros ausgeben will. Möchte er dies lieber in einer Atmosphäre tun, die auch Reinraumkriterien erfüllt, so kann er dies tun. Die freie Entscheidung des Wirtes sorgt, wie auch bei anderen Unternehmern, für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg – spielt er Jazz oder Volksmusik, bietet er seinen Gästen Bier zum Sparpreis an, oder hippe Cocktails für 10 Euro das Stück, erlaubt er den Tabakkonsum, oder verbietet er ihn?
In großen gastronomischen Betrieben, kann der Staat steuernd eingreifen. Einem Gastronomieunternehmen mit mehreren Räumen und vielen Angestellten ist es zuzumuten, getrennte Bereiche für Nichtraucher einzuführen, um diese vor Qualm zu schützen. Dem kleinen Wirt, der schon gegen die schlechte Allgemeinkonjunktur und die hohe Inflation kämpfen muss, ist dies nicht zuzumuten. Ein Modell, wie es Spanien eingeführt hat, könnte für Deutschland Vorbildcharakter haben – kleine Betriebe dürfen selbst entscheiden, wie sie mit der Raucherfrage umgehen, große Betriebe müssen Nichtraucherbereiche anbieten. Dieses Modell wollte der niedersächsische Ministerpräsident Wulf einführen, bis er vor der mächtigen Antiraucher-Lobby eingeknickt ist. Vielleicht hilft ihm nun Karlsruhe, dieses Gesetz im zweiten Anlauf durchzubringen.
Ursprünglich ging es beim Nichtraucherschutz um Mitarbeiterschutz. Wenn ein Chemieunternehmen dafür Sorge tragen muss, dass ein Chemiearbeiter sich nicht einer Schadstoffkonzentration aussetzen darf, die über einem festgelegten Grenzwert liegt, so muss das gleiche für einen Gastronomen und seine Mitarbeiter gelten. Eine Umsetzung im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist allerdings komplex. Die geltenden Richtwerte für die Umgebungsluft am Arbeitsplatz werden in normalen Kneipen nicht überschritten, wie es eine Studie des Bundesverbandes Gaststätten und Nahrung belegt. Der Mitarbeiterschutz ist ein hehrer und löblicher Ansatz, nur haben die deutschen Gesetze damit leider gar nichts zu tun. Angestellte in der Gastronomie müssen auch in abgetrennten Raucherbereichen arbeiten, die bisweilen an begehbare Aschenbecher erinnern und bei deren Umgebungsluft selbst gestandenen Rauchern übel wird. Arbeitsschutz ist allerdings Bundessache und nicht Ländersache. Eine Modifikation der Arbeitsstättenverordnung durch den Bund wäre ein gangbarer Weg, um die Angestellten in der Gastronomie zu schützen. Dies ging den Antiraucher-Lobbyisten allerdings nicht weit genug. Inhabergeführte Kneipen haben keine Angestellten und würden so eine „Insel der Sünde“ im „Meer der Vernunft“ darstellen.
Eine aufgeklärte Gesellschaft braucht keine paternalistische Bevormundung durch den Staat. Die Freiheit des Individuums vor staatlicher Gängelung sollte oberstes Prinzip jeglicher Gesetzgebung sein. Dort, wo die Freiheit des Einen eine nicht hinnehmbare Unfreiheit des Anderen mit sich bringt, kann der Staat regelnd eingreifen. Ein Aktionismus, der im Namen der vermeintlich höheren Moral unliebsame Verhaltensweisen stigmatisiert und untersagt, ist jedoch fehl am Platze. Ein Nichtraucherschutzgesetz nach Spanischem Vorbild ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Freiheit des Wirtes und seiner Gäste, und der Unfreiheit, die ein jeder hinnehmen muss, wenn sein Handeln potentiell schädlich für andere sein könnte. Regelungen, die über diesen Kompromiss hinausgehen, beschneiden die Freiheit des Individuums in einem Maße, das unverhältnismäßig ist. Es kann nicht im Sinne eines Nichtraucherschutzgesetzes sein, wenn in einer kleinen Dorfkneipe der Wirt und seine wenigen Gäste vor die Tür gehen müssen, um die nichtvorhandenen Nichtraucher zu schützen.
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
Charles de Montesquieu
Jens Berger
Zu diesem Thema auf dem SPIEGELFECHTER:
Raucher sind die besseren Menschen - eine Polemik
Passivraucher gegen die Welt
Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten!
Zu diesem Thema:
Heinrich Wefing - Auf eine Zigarette
Kategorie: Allgemein | 151 Kommentare





























































Am Dienstag dieser Woche fand schlussendlich zusammen, was zusammen gehörte – die ambitionierten politischen Internetstartups Polixea und Trupoli
Trupoli selbst ist im
Eben dieser Guido Westerwelle taucht indes auch immer wieder im Umfeld der „Mountain Super Angel AG“ auf. Vizepräsident und Executive Director der „Mountain Super Angel AG“ ist 

Der zweite Gedanke betrifft die allmächtige Internetkrake Google. In diesem speziellen Fall ist die Blockade einer betroffenen Seite, wie der meinigen, sicher richtig und wichtig. Wenn man aber in der neuen Firefoxversion nicht einmal eine Seite besuchen kann, die von Google aussortiert wurde, so wird man sich einmal mehr der Macht von Google bewusst. Natürlich habe ich bereits bei Google einen Antrag auf eine erneute Überprüfung gestellt, aber einige Besucher werden meine Seite sicher erst dann aufrufen können, wenn Google reagiert hat - wer weiß, wann das sein wird.
Wie einige Leser sicher feststellen mussten, war der Spiegelfechter von Freitag mittag 14.00 bis heute mittag 13:00 nicht erreichbar. Anstatt der gewohnten Blogseite erfreute ein grinsender Herr Nonchev die Besucher mit dem lapidaren Hinweis, sich doch bei Fragen und Problemen an den Webmaster zu wenden. Der Webmaster wusste allerdings zunächst selbst nicht, wie ihm geschah und weiß es eigentlich auch heute noch nicht so recht. Ursache der Abschaltung seitens des Providers war wohl ein defektes Skript, welches von mir wahrscheinlich durch die Installation zweier Plugins und der gleichzeitigen Aktualisierung der Wordpress-Installation ausgelöst wurde. Im Nachhinein ist es natürlich unmöglich, die genaue Fehlerursache einzukreisen, daher habe ich ein Backup eingespielt.














