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21. Juli 2009 von
Spiegelfechter
Wenn in Teheran tausende Regimegegner auf die Straße gehen und für mehr Bürger- und Menschenrechte demonstrieren, sind ihnen die verbalen Solidaritätsbekundungen europäischer Politiker sicher. Jeder Staat, der nicht mit dem Westen verbündet ist und Menschenrechte verletzt, gehört zu den bösen Schurkenstaaten, mit denen man in der Öffentlichkeit lieber nichts zu tun haben will. Hinter den Kulissen schachert man freilich weiter und liefert auch gerne die Infrastruktur und die Werkzeuge, mit denen Menschenrechte verletzt werden – aber das ist ja etwas anderes, es geht hierbei schließlich auch um unsere Arbeitsplätze.
Sollte ein demonstrierender iranischer Regimegegner aber auf die Idee kommen, vor Folter und Gefängnisstrafe zu fliehen und in der EU sein Recht auf Asyl geltend zu machen, ist es mit der Solidarität des Westens schnell vorbei. Natürlich – auf dem Papier genießt auch unser Iraner das Recht auf Asyl, das in allen EU-Staaten sogar Verfassungsrang hat. Wenn unser Iraner zum Establishment gehört und sich auf einer Geschäfts- oder Vortragsreise in den Westen absetzt, hat er auch gute Chancen, sein Recht zu bekommen. Gehört unser Iraner aber zu einer weniger privilegierten Schicht und verfügt nicht über die finanziellen Mittel einer „standesgemäßen Flucht“, so hat er schlechte Chancen, im „Menschenrechtsparadies“ EU überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, sein Anliegen vorzutragen. Wenn er Pech hat, wird er schnell wieder den Behörden seines Heimatlandes übergeben. Aber er sollte sich nicht grämen, in der nächsten Sonntagsrede über Menschenrechte wird die europäische Politik sein Märtyrertum schon zu würdigen wissen.
Flüchtlingsabwehr
Unser Iraner könnte auch Iraker, Somalier, Afghane oder Eritreer sein. Er könnte politisch verfolgt, ein Opfer von Folterungen, eine schwangere Frau, ein Behinderter, ein Minderjähriger oder ein Schwerkranker sein – solche Unterscheidungen spielen nur dann eine Rolle, wenn der konkrete Fall behördlich behandelt wird. Dies „proaktiv“ zu verhindern, ist oberste Leitlinie dessen, was europäische Innenpolitiker mit dem scheußlichen Unwort „Flüchtlingsabwehr“ bedacht haben. Wenn es um weniger Bürokratie geht, so heißt dies, dass Flüchtlinge am besten gar nicht erst europäischen Boden erreichen dürfen, und wenn sie es doch schaffen, schnellstmöglich und ohne Verfahren abgeschoben werden können. Wenn es um eine Harmonisierung der Asylgesetzgebung geht, so heißt dies, dass man sich am liebsten am kleinsten gemeinsamen Nenner orientieren würde. Wenn es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene geht, so heißt dies, dass mit militärischer Technik und militärischen Gerät auch außerhalb der Grenzen der EU Jagd auf potentielle Einwanderer gemacht wird. Menschenrechte sind in der EU zum Inhalt von Sonntagsreden verkommen, in der Praxis werden sie mit Füßen getreten.
Der EU-Gesetzgebung folgend, muss ein Asylbewerber in dem Land Asyl beantragen, über dass er in die EU eingereist ist. Da keine Flüchtlinge mit ihren „Nussschalen“ über den Nordatlantik und die Nordsee auf Deutschlands Strände zusteuern und Deutschland von EU-Ländern und der Schweiz – die niemand freiwillig verlässt – umgeben ist, ist die Flüchtlingsdebatte oberflächlich gesehen auch kein deutsches Thema. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten zählen in der EU Italien, Spanien und Griechenland zu den bevorzugten Anlaufstationen. Diese drei Staaten unternehmen allerdings mit Rückendeckung der EU alles Mögliche, um Flüchtlinge gar nicht erst in ihr Land zu lassen.
Italien – Piraterie mit EU-Siegel
Seit Mai ist Italien zu der Praxis übergegangen, Flüchtlinge bereits in internationalen Gewässern aufzugreifen und sie nach Libyen zu transportieren. Auf diese Art und Weise sorgt man dafür, dass die Flüchtlinge noch nicht einmal die Chance bekommen, ihre Rechte in der EU einzufordern. Wie nennt man es, wenn in internationalen Gewässern, die einem besonderen internationalen Rechtsstatut unterstehen, bewaffnete Marinesoldaten Menschen kidnappen und gegen deren Willen in ein Drittland transportieren? Piraterie ist kein somalisches Phänomen, somalische Flüchtlinge können auch – entsprechend der europäischen Rechtspraxis – Opfer von Europiraten werden. Gegen diese Zwangsverschleppung zu protestieren, dürfte in einem libyschen Sammellager aber nur schwer möglich sein.
Vor nicht allzu langer Zeit galt Libyen noch als gesetzloser Schurkenstaat. Geändert hat sich in Libyen freilich nichts, nur hat die EU erkannt, dass man in dem nordafrikanischen Staat hervorragend seine ungeliebten Flüchtlinge loswerden kann. Libyen hat nie die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert und ist eher für rigorose Abschiebungen, als für ein vorbildliches Asylverfahren bekannt. Flüchtlinge in ein Drittland abzuschieben, das sich nicht an die Genfer Flüchtlingskonvention hält, widerspricht dem internationalen Non-Refoulement-Prinzip und damit dem Völkerrecht. Kein Staat darf einen Flüchtling durch Abschiebung in Gefahr für Leib und Leben bringen. Die EU interessiert sich für diesen Teil des Völkerrechts allerdings nicht, und wurde dafür bereits vom UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) gerügt. Während ansonsten jede Rüge des UNHCR gegenüber einem Schurkenstaat begierig und moralinsauer von der Politik aufgegriffen wird, interessieren Rügen der EU-Politik hierzulande offensichtlich niemanden. Im Gegenteil – in Brüssel ist man ganz begeistert davon, dem italienisch-libyschen Modell eine Kernrolle in der europäischen „Flüchtlingsabwehr“ einzuräumen, und auch die deutsche Bundespolizei hilft den Italienern schon mal gerne dabei, Flüchtlinge in internationalen Gewässern zu kidnappen. Ob unter diesen Menschen, die ein Recht auf Asyl hätten, gefoltert wurden, behindert, krank, schwanger oder minderjährig, und damit von internationalem Recht besonders geschützt sind, wird nie jemand erfahren.
Spanien – Annahme verweigert, zurück zum Absender
Während Italien „proaktiv“ das Mittelmeer zum „Mare Nostrum“ erklärt hat, geht Spanien den diplomatischen Weg, um sich seiner Flüchtlinge zu entledigen. Dafür hat man mit diversen afrikanischen Staaten bilaterale Verträge abschlossen. Wenn ein Flüchtling unter Verdacht steht, über eines dieser Drittländer eingereist zu sein, so erklärt sich die spanische Justiz in diesem Falle für nicht zuständig. Wenn ein kongolesischer Bürgerkriegsflüchtling oder ein simbabwisches Folteropfer beispielsweise ihre Heimatländer in einem Frachter verlassen hat, der in Dakar anlegte, und von dort aus nach Spanien weitergereist ist, so ist nach europäischer Rechtspraxis der Staat Senegal für diesen Flüchtling zuständig. Völkerrechtlich ist diese Praxis zwar nicht verboten, moralisch ist es allerdings höchst verwerflich, wenn einer der reichsten Staaten der Welt die Flüchtlinge, die er nach dem Völkerrecht schützen soll, in einen der ärmsten Staaten der Welt „exportiert“.
Griechenland – Flüchtlingsentsorgung via Türkei
Über die Türkei gelangen vor allem Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenregionen des Nahen und Mittleren Ostens nach Griechenland und somit in die EU. Griechenland hat mit der Türkei einen bilateralen Vertrag über die Aufnahme von Flüchtlingen abgeschlossen. Da die Türkei den Griechen als sicherer Drittstaat gilt – ein Umstand, den zumindest die Kurden anders sehen dürften -, sieht sich Griechenland für Flüchtlinge, die über die Türkei eingereist sind, nicht zuständig. Die Türkei hat zwar das Genfer Flüchtlingsabkommen unterschrieben, interpretiert es aber – genauso wie der EU-Staat Malta, der ebenfalls mit vielen Flüchtlingen zu tun hat – auf eine ganz andere Art und Weise. Da die Geschehnisse des Zweiten Weltkriegs Grundlage für das Genfer Flüchtlingsabkommen waren, gilt der Flüchtlingsstatus nach Ansicht türkischer und maltesischer Behörden auch nur für Europäer, nicht aber für Afrikaner oder Asiaten. Jeder politisch verfolgte Afghane, Iraker, Iraner oder Pakistani, der in der EU ein Anrecht auf Asyl hätte, gilt in der Türkei somit nicht als Flüchtling und wird meist umgehend abgeschoben. Besonders Iraker und Iraner sind aufgrund der benachbarten Landesgrenzen von dieser Abschiebepraxis betroffen.
Wenn unser Iraner es also geschafft haben sollte, quer durch die Türkei bis ans rettende Ufer einer griechischen Insel zu kommen, so wird er den dortigen Beamten noch nicht einmal seine Bitte vortragen dürfen. Nach der zeitweiligen Unterbringung in einem Flüchtlingslager mit katastrophalen hygienischen und medizinischen Bedingungen, wird er in die Türkei abgeschoben und von dort den iranischen Grenzbehörden übergeben. Wenn er daraufhin in ein Folterlager der Mullahs geschmissen wird, hat die europäische Politik wenigstens wieder einen Vorwand, mit dem erhobenen Zeigefinger die Universalität der Menschenrechte anzumahnen.
Schäuble weist den Weg
Ende 2009 will die EU das sogenannte „Stockholmer Programm“ verabschieden, in dem neben anderen Grausamkeiten auch der gemeinsame Kampf gegen die Flüchtlinge „verbessert“ werden soll. Umgesetzt werden im „Stockholmer Programm“ Vorschläge, die von der „Future-Group“ erarbeitet wurden, die 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft von Wolfgang Schäuble ins Leben gerufen wurde. Eine Kernforderung der EU-Innenpolitiker war die Einführung einer „wirksamen Abschiebungs- und Rückführungspolitik“. Auf welche Punkte sich die EU-Staaten einigen können, ist noch ungewiss – fünf Monate Zeit haben sie noch. Wohin die Reise geht, ist aber bereits abzusehen. Italien, Spanien und Griechenland geben hier den Weg vor. Als Malta vor wenigen Tagen die großen EU-Staaten in die Verantwortung nehmen wollte und um die Aufnahme von Flüchtlingen bat, hat sich lediglich Frankreich bereit erklärt, ganze 92 Flüchtlinge aufzunehmen – über das Mittelmeer kamen im vergangen Jahr mehr als 67.000 Bootsflüchtlinge. Deutschland waren selbst diese 92 Flüchtlinge zu viel – man habe schließlich hohe „Vorbelastungen“ durch die Aufnahme der Balkan-Flüchtlinge in den 90er Jahren, so Innenminister Schäuble – das müssten auch die europäischen Partner verstehen.
Die ganze Welt wird Wolfgang Schäuble verstehen. In Tansania leben 485.700 Flüchtlinge aus anderen Staaten, im Tschad 286.000, in Kenia 338.000, in Venezuela 209.000, in Jordanien 863.000, in Iran 1.025.000, in Syrien 1.329.000 und in Pakistan 2.161.500. Da kann man schon verstehen, warum ein reiches Land wie Deutschland mit der Aufnahme von 20.817 Flüchtlingen im letzten Jahr an seine äußersten Kapzitätsgrenzen stieß.
Dazu auch: GFP: Wirksam abschieben
Jens Berger

Lieber Jens, Ich wusste gar nicht, dass Du in der deutschsprachigen Jury der Best oft the...
Einige Blogs kannte ich noch gar nicht. Da sind echte Perlen bei. Danke dafür. “Der...
@ Peleo 114 Nun beginnst allmählich sogar du es zu begreifen, wo du stehst. Ich weiß, bei...
Fortsetzung #112 Kann man sich das immer deutlicher abzeichnende Phänomen erklären, warum...
Link: Der Postilion Der Postillon muss es heißen. Dann bin ich glücklich.