Man of the year
geschrieben am 21. Oktober 2011 von Spiegelfechter

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geschrieben am 21. Oktober 2011 von Spiegelfechter

no comment ;-)

geschrieben am 07. Oktober 2011 von Gastautor
ein Gastartikel von Christoph Jehle
Weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien findet seit geraumer Zeit eine intensive Fachdiskussion um eine mögliche Toxizität von Galliumarsenid (GaAs) statt. Würde der Einsatz von Galliumarsenid eingeschränkt, hätte dies direkte Auswirkungen auf zahlreiche elektronische Produkte, die uns heute im täglichen Leben begleiten. Unser Blick hinter die Kulissen will dafür sensibilisieren, Abläufe und Zusammenhänge in den aktuellen Diskussionen um Stoff- und Vermarktungs-Verbote zu erkennen, und will motivieren, sich rechtzeitig an der Fachdiskussion zu beteiligen:
Zahlreiche Diskussionen im Umfeld europäischer Institutionen leiden darunter, dass die Betroffenen – im Fachjargon „Stakeholder“ genannt – sich nicht aktiv in laufende Prozesse einmischen, sondern zuwarten, bis fertige Formulierungen vorliegen. Dann ist das Kind jedoch oftmals schon in den Brunnen gefallen und nur mit größtem Aufwand wieder zurück zu holen.
Dazu ein Blick zurück in die Abläufe zur vorgeschlagenen Einstufung von Galliumarsenid als krebserregender Stoff. Im Herbst 2003 wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der International Agency for Research on Cancer (IARC) im französischen Lyon Forschungsergebnisse präsentiert, die unter bestimmten Bedingungen Galliumarsenid als Krebsrisiko erscheinen ließen. Im Jahre 2009 reichte dann die französische „Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail“ / anses bei der 2007 in Helsinki gegründeten Europäischen Agentur für chemische Stoffe / ECHA den Vorschlag für eine harmonisierte Klassifizierung von Galliumarsenid als karzinogene (krebserregende) Substanz der Klasse 2 ein. Im Frühjahr 2010 (25.5.2010) hat dann der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA im Rahmen von Stellungnahmen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnungen (CLH) von vier Industriechemikalien in ganz Europa Galliumarsenid wie folgt bewertet:
„Galliumarsenid ist derzeit durch einen allgemeinen Eintrag für Arsenverbindungen als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Der RAC stimmte dem Vorschlag Frankreichs zu, Galliumarsenid als reproduktionstoxisch und karzinogen einzustufen. Auf der Grundlage der für andere Arsenverbindungen verfügbaren Informationen empfahl der RAC eine strengere Einstufung der Karzinogenität als ursprünglich von Frankreich vorgeschlagen.“ Die Höherstufung soll auf der Basis neuer Veröffentlichungen des IARC in Lyon erfolgt sein.
Inzwischen ist nicht nur fraglich, ob die ECHA ohne Antrag eines EU-Mitglieds in eigener Verantwortung die Höherstufung eines Stoffes vornehmen darf, sondern auch die Stichhaltigkeit der Begründung für die erfolgte Höherstufung von Galliumarsenid als krebserregend in Kategorie 1A steht in Frage.
Weiter auf Photoscala
geschrieben am 27. April 2011 von Spiegelfechter
Weitestgehend unbeachtet von den Medien hat in den letzten Wochen eine Handvoll Länder libysche Vermögenswerte im Volumen von rund 50 Milliarden Dollar eingefroren. Obgleich die Eigentumsfrage an diesen Vermögenswerte völkerrechtlich umstritten ist, wachsen dies- und jenseits des Atlantik bereits die Begehrlichkeiten. Während man in den USA und der EU noch taktiert, haben einige afrikanische Staaten kurzerhand die Besitztümer des ehemaligen Vorreiters eines politischen und wirtschaftlichen Panafrikanismus still enteignet. Je länger der Bürgerkrieg in Libyen dauert, desto größer wird auch das völkerrechtliche Dilemma rund um das eingefrorene Vermögen.
Mit der UN-Resolution 1970 ordnete der UN-Sicherheitsrat am 26. Februar dieses Jahres an, dass alle UN-Mitgliedsstaaten sämtliche Vermögenswerte einfrieren sollen, die direkt oder indirekt vom libyschen Staatschef Muammar al-Gaddafi und seinem Clan kontrolliert werden. Gleichzeitig bekundete der Sicherheitsrat die Absicht, dass die eingefrorenen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt „an das libysche Volk [...] zu seinem Nutzen“ übereignet werden sollen. Anders als die Nachfolgeresolution 1973, die sich beim Thema „Einfrieren der Vermögenswerte“ auf die Resolution 1970 bezieht und bei der sich unter anderem Deutschland, Russland und China der Stimme enthielten, wurde die Resolution 1970 vom Sicherheitsrat einstimmig angenommen.
Am 25. Februar – also bereits einen Tag vor der Verabschiedung der UN-Resolution 1970 – unterschrieb US-Präsident Obama die Executive Order 13566, auf deren Basis die US-Behörden innerhalb weniger Tage Finanztitel im Werte von mehr als 30 Milliarden Dollar einfroren. Der mit Abstand größte Anteil dieser Finanztitel bestand dabei aus den Bankvermögen und kurzfristigen Einlagen des libyschen Staatsfonds LIA (Libyan Investment Authority) und den libyschen Währungsreserven, die bei der amerikanischen Zentralbank FED in New York angelegt waren. Libysche Staatsbürger verfügen laut der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über ein Vermögen von rund 62 Milliarden Dollar bei ausländischen Banken. Die breiter gefasste Statistik des IWF, in der auch die Vermögen der libyschen Zentralbank und des Staatsfonds LIA eingehen, beziffert die libyschen Bankguthaben im Ausland sogar auf 151 Milliarden Dollar. Die 30 Milliarden Dollar, die die Amerikaner über Nacht sicherstellten, sind somit zwar die mit Abstand größte Summe, die jemals in der Geschichte von einem Staat eingefroren wurde, aber dennoch nur ein Bruchteil des libyschen Auslandsvermögen.
Weiter auf den NachDenkSeiten
geschrieben am 29. Oktober 2010 von Spiegelfechter
das Lied zu den Schlichtungsgesprächen:
Auf de schwäbsche Eisenbahne
gibt´s gar viele Haltstatione,
Stuttgart, Ulm und Biberach,
Meckenbeuren, Durlesbach – Trulla, …
An manchen dieser Haltstationen
bräuchten wir ein paar Millionen
und dann hätte – ach juchhee! -
Markdorf bald auch ein W.C. – Trulla,…
Auf gar vielen schwäb´schen Strecken
trödeln Züge wie die Schnecken.
Droht die Bahn auch zu verrecken,
Geld fehlt hier an allen Ecken. – Trulla,…