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    An dieser Stelle stehen hier normalerweise Leseempfehlungen mit einem Link auf Amazon. Da Amazon, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, offenbar ein überaus unsozialer Konzern ist, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichert, hat sich der SPIEGELFECHTER entschlossen, die Zusammenarbeit mit Amazon mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es ist natürlich klar, dass dieser Boykott mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr unsere Unabhängigkeit durch eine kleine Spende unterstützen könntet.
  • Der Spiegelfechter wünscht seinen Lesern ein frohes Fest

    geschrieben am 24. Dezember 2008 von Spiegelfechter

    Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu ? für den SPIEGELFECHTER war das Jahr 2008 ein erfolgreiches Jahr. Die Anzahl der durchschnittlichen Leser hat sich in diesem Jahr verdreifacht – wenn diese Tendenz anhält, überholt der SPIEGELFECHTER im Jahre 2013 erstmals den SPIEGEL ;-)
    Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei meinen Lesern und vor allem bei meinen Kommentatoren zu bedanken ? ein Blog ist lebendiges Medium, ohne Euch wäre der SPIEGELFECHTER nichts. Ich wünsche Euch allen ein frohes Weihnachtsfest. In diesem Jahr werde ich mich aber auch noch mit einem ausführlicheren Jahresrückblick zu Wort melden. Da ich trotz ausgiebiger 10 Minuten-Recherche im Netz nichts ?lustiges? oder ?besinnliches? oder ?lustig besinnliches? finden konnte, um meinen Blog zu Weihnachten mit fremden Federn zu schmücken, schicke ich Euch mit Monty Pythons ?Christmas in Heaven? ins Fest:

    Und weil´s so schön ist: Die ?süßen Tiere von der BBC?:

    Frohes Fest!

    27 Kommentare
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    Der menschliche Makel

    geschrieben am 21. Dezember 2008 von Spiegelfechter

    Besondere Situationen sind es, die aus einem Menschen entweder einen Helden oder ein Monster werden lassen. Das Spannungsverhältnis zwischen Gehorsam und Gewissen ist eine solche Konfliktsituation. Angetrieben von der Frage, wie im Dritten Reich tausende normale Menschen zu kaltblütigen Mördern und Verwaltern des Massenmordes werden konnten, hat im Jahre 1962 der amerikanische Psychologe Stanley Milgram ein wissenschaftliches Experiment entworfen, das seinerzeit für Aufsehen und Schrecken sorgte. Auch in den demokratischen und liberalen Vereinigten Staaten der frühen 1960er Jahre haben sich 65% der Probanden des Milgram-Experiments in einer konstruierten Konfliktsituation zwischen Gehorsam und Gewissen für den Gehorsam entschieden und wären bereit gewesen, einen ihnen unbekannten Menschen bis zum Tode zu foltern. Aufgrund der potentiell traumatisierenden Wirkung auf die Probanden wurde eine wissenschaftliche Wiederholung des Experimentes jahrelang verboten. In diesem Jahr wurde das Experiment erstmals unter wissenschaftlichen Bedingungen in einer entschärften Version, die von der Ethik-Kommission genehmigt wurde, an der Universität von Santa Clara wiederholt. Die Ergebnisse entsprechen beinahe haargenau denen, die Milgram in der 1960ern in Yale verzeichnen konnte. Hat der Mensch nichts dazugelernt oder steckt der Gehorsam gegenüber Autoritäten so tief im menschlichen Bewusstsein, dass er unabhängig von der Gesellschaftsform und dem ethischen ?Common Sense? in Konfliktsituationen die Oberhand gewinnt?

    Das Milgram-Experiment

    Ist der Deutsche besonders obrigkeitshörig und aufgrund seiner Sozialisation in der ersten Hälfte bis zur letzten Jahrhunderts besonders anfällig für Kadavergehorsam? Dies war bis in 1960er Jahre wissenschaftlichee Konsens, wenn es darum ging, zu erklären, wie es dazu kommen konnte, dass sich so viele Menschen während des Dritten Reiches zu aktiven und passiven Handlangern des Holocausts machen ließen. Um der Frage, ob die These der ?deutschen Besonderheit? haltbar ist, auf den Grund zu gehen, hatte der Yale-Psychologe Stanley Milgram ein Experiment entworfen, das er in den 1960ern in verschiedenen Variationen durchführen ließ.

    Beim Standardexperiment wurde über Zeitungsannoncen ein freiwilliger Proband für ein psychologisches Experiment gesucht. In der ehrwürdigen Yale-Universität wurde der Proband dann Opfer eines Theaterplots. Ein Schauspieler gab sich als zweiter Proband aus und ein weiterer Schauspieler mimte den Versuchsleiter. Bei einer fingierten Auslosung wurde dem Probanden die Rolle des ?Lehrers? in einem Versuch zugeteilt, als dessen Ziel die Erforschung des Einflusses von Schmerz auf die Lernfähigkeit vorgegeben wurde. Der Schauspieler nahm die Rolle des ?Schülers? in diesem Experiment ein und wurde in einem Nebenraum auf einen fingierten elektrischen Stuhl gesetzt. Dem Probanden wurde erklärt, dass er als ?Lehrer? dem ?Schüler? simple Assoziationsaufgaben stellen sollte und ihn bei falschen Antworten zu bestrafen hätte. Die Bestrafung sollte über einen elektrischen Schlag stattfinden, der über ein Regelpult mit angeordneten Mischhebeln ausgeführt wurde. Mit jeder falschen Antwort sollte sich die Spannung des Stromstoßes um 15 Volt steigern. Über Tonband wurden dem Probanden ab bestimmten Stromstärken zunächst Grunzen und später Schmerzensschreie aus dem Nebenraum vorgespielt, die er für echt halten musste.

    Bei einer Stromstärke von 150 Volt ließ der ?Schüler? den ?Lehrer? wissen, dass er am Experiment nicht mehr teilnehmen wolle. Der Versuchsleiter forderte den Probanden bei Rückfragen in einem neutralen, aber bestimmten Ton auf, das Experiment fortzusetzen. Mit höheren Stromstärken wurden die Schmerzenschreie Schritt für Schritt intensiver, bis der ?Schüler? es ab der Stufe 300 Volt ablehnte zu antworten. Ab 330 Volt wurden keine Geräusche mehr eingespielt, der Versuchsleiter ließ den Probanden jedoch das Experiment bis zur Stufe von 450 Volt fortführen. Dem Probanden musste dabei klar sein, dass der Schüler ab 330 Volt besinnungslos oder gar tot war. Beinahe jeder Proband hatte während des Experiments deutliche Stresssymptome ? Schweiß, Unruhe, unkoordinierte Bewegungen, Zittern, Tränen und nervöses Lachen waren bei den meisten Probanden zu beobachten. Den offensichtlichen inneren Kampf zwischen Gehorsam und Gewissen gewann allerdings meist der Gehorsam.

    Das Ergebnis des Milgram-Experiments war verstörend ? 82,5% der Probanden machten trotz der eindeutigen Aufforderung des ?Schülers? bei 150 Volt weiter, 79% von ihnen sogar bis zum Maximallevel von 450 Volt. Im relativ aufgeklärten Amerika der 1960er Jahre hätten also 65% aller Probanden einen ihnen nicht bekannten Menschen auf Aufforderung durch einen Wissenschaftler zu Tode gefoltert. Milgram variierte das Experiment mehrfach, um herauszufinden, was es ist, das einen Menschen in einer Konfliktsituation zum Mörder machen kann. Die höchste Rate erzielte er mit einem Versuchsaufbau, bei dem der Proband gar keinen Kontakt zum ?Schüler? hat und nur bei der Stromstufe 300 Volt einen Schlag an der Wand des Nebenraumes ausmachen konnte. Von 40 Probanden sind in diesem Versuch fünf bei 300 Volt ausgestiegen ? 26 gingen bis zum bitteren Ende.

    Bei einer Variation, bei der der ?Schüler? im gleichen Raum saß und die Schmerzen spielte, gingen ?nur? 40% bis 450 Volt. Bei einer weiteren Variante, bei der der Proband an einem Punkt aufgefordert wurde, dem ?Schüler? die Elektrokontakte, die sich angeblich gelöst hätte, persönlich zu befestigen, wobei also während der Stresssituation körperlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer hergestellt wurde, waren ?nur? noch 30% bereit, den ?Schüler? bis zur Maximalstufe zu bestrafen. Milgram führte auch Experimente durch, bei denen ein weiterer Schauspieler einen zweiten ?Lehrer? darstellte ? stimmte dieser dem Versuchsleiter zu, gingen 90% der Probanden bis zum Maximum, während nur 10% dies taten, wenn der zweite ?Lehrer? dem Versuchsleiter Widerstand entgegen brachte. Kein einziger Proband ging bis zum Maximum, wenn ein zweiter ?Wissenschaftler? den Raum betrat und insistierte, dass das Experiment abgebrochen werden sollte. Auch bei Varianten des Experiments, die nicht in Yale sondern in einem heruntergekommenen Bürogebäude unter der Adresse eines privaten Instituts vorgenommen wurden, war die Zahl derjenigen, die bis zum Maximum gingen, signifikant kleiner als im angesehen Umfeld der Yale-Universität.

    Die Macht der Obrigkeit

    Milgram fand auf diese Art und Weise heraus, was es ist, das Menschen bis zur Selbstaufgabe gehorchen lässt. Die Autorität muss anerkannt sein ? in diesem Falle war es die Wissenschaft, aber auch der Staatsapparat stellt eine solche anerkannte Autorität dar. Die Autorität muss eine klare Linie vertreten ? sobald es innerhalb der Autorität erkennbare Zweifel an der eingeschlagenen Linie gibt, schlägt sich der Proband auf die Seite, die seinem Gewissen näher steht. Will man maximalen Gehorsam, muss man die Beziehung zwischen Täter und Opfer möglichst abstrahieren. Sobald Opfer und Täter sich gegenüberstehen oder gar körperlich in Berührung kamen, sinkt die Bereitschaft des Täters, Gehorsam über Gewissen zu stellen, merklich.

    Die Ergebnisse Milgrams lassen sich in beängstigender Weise auf die Ausführung der Massenmorde der Deutschen im Dritten Reich übertragen. Aus den menschlichen Opfern wurden Nummern gemacht ? Menschentransporte wurden wie Warentransporte behandelt und Massenerschießungen wurden nicht nur aus Rationalisierungsgründen durch die Vergasung der Opfer ergänzt. Die Zahl der Täter, die direkten Kontakt zu den Opfern hatten, konnte so reduziert und der Grad der persönlichen Täter-Opfer-Bindung minimiert werden. Die Selektion der Mörder wurde auch so durchgeführt, dass es auf der letzen Exekutionsebene niemanden gab, der den Autoritäten widersprechen würde. Milgram hat mit seinem Experiment den psychologischen Masterplan der Nationalsozialisten nachgezeichnet und gezeigt, dass sich nicht nur die obrigkeitshörigen Deutschen in einen solchen Masterplan einspannen ließen, sondern auch normale Amerikaner durchaus obrigkeits- und autoritätshörig genug sind, um sich zu Mördern im Auftrag der Obrigkeit machen zu lassen. Wäre ein Massenmord auf Befehl der Obrigkeit auch heute noch möglich? Wäre er auch in einem aufgeklärten Land möglich? Milgram und seine Experimente lassen nur den Schluss zu, dass beide Fragen bejaht werden müssen.

    Aufgrund der psychologischen Extrembelastung bei den Probanden dürfen Experimente, wie Milgram sie durchführte, seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr gemacht werden. Die Gefahr einer Traumatisierung für die Probanden ist einfach zu hoch. Anders als die Wissenschaft mit ihren Ethikkommissionen haben die Medien seichtere Richtlinien, wenn es darum geht, Menschen für die Unterhaltung der Masse zu Opfern zu machen. So hat der britische Zauberkünstler und Illusionist Derren Brown das Milgram-Experiment jüngst für den britischen Chanel 4 nachgestellt und auch die BBC hat für eine Dokumentation das Experiment bis zur 450 Volt-Grenze wiederholen lassen ? ausgestrahlt wird diese Dokumentation im nächsten Jahr.

    Die Neuauflage

    Der amerikanische Psychologe Jerry Burger konnte mit der Ethikkommission der Universität in Santa Clara eine Neuauflage des Milgram-Experiments in abgeschwächter Form aushandeln ? die Ergebnisse dieser ?Milgram-Light? Studie wurden nun in einer Pressemeldung der American Psychological Association öffentlich gemacht. Burger durfte sein Experiment nur bis zur 150 Volt Stufe durchführen ? dies ist im Versuchsaufbau der Punkt, an dem der ?Schüler? vernehmbare Schmerzensschreie von sich gibt und sagt, er wolle nicht weiter am Experiment teilnehmen. Da das Milgram-Experiment in der Psychologie weitreichend bekannt ist, wurden Probanden, die Psychologiekurse absolviert hatten, ausgefiltert ? ebenso durften Menschen mit psychischen Erkrankungen und Dispositionen nicht an der Studie teilnehmen. Anders als beim ?klassischen? Milgram-Experiment mussten die Probanden an mehreren Stellen darauf hingewiesen werden, dass sie jederzeit den Versuch abbrechen können ? in der klassischen Variante wurde dies nur einmal am Beginn des Experiments gesagt. Der geänderte Versuchsaufbau macht die Ergebnisse daher auch nur annährend vergleichbar ? man sollte alleine aufgrund des mehrfachen Hinweises, jederzeit aufhören zu dürfen, ohne Nachteile befürchten zu müssen, mit einer wesentlich höheren Abbrecherquote rechnen ? dies war aber kaum der Fall. Während bei Milgram 82,5% der Probanden nach der 150 Volt Stufe weitermachten, waren in Burgers Versuch 70% bereit, dem ?Schüler? entgegen dessen Willen schwere Schmerzen zuzufügen ? der Unterschied ist statistisch nicht signifikant.

    Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.
    Schopenhauer

    Burger führte auch eine zweite Versuchsreihe durch, bei der ein zweiter Schauspieler einen zweiten ?Lehrer? spielte, der beharrlich Bedenken gegen den Versuch äußerte. Auch in diesem Versuch waren 63,3% der Probanden bereit, gegen ihr eigenes Gewissen und gegen die Bedenken des zweiten ?Lehrers? über die 150 Volt Stufe zu gehen ? das Ergebnis dieses zweiten Versuchsaufbaus gibt dem Forscher besonders zu denken. Burgers Wiederholung des Milgram-Experiments zeigt dessen Zeitlosigkeit. Auch heute würde die Mehrheit aller Amerikaner einem ihnen unbekannten Menschen auf Befehl schwere Schmerzen zufügen ? Guantanamo lässt grüßen.

    Die Ergebnisse der Experimente sind desillusionierend ? auch in einer aufgeklärten Gesellschaft gehorchen die Menschen in bestimmten Situationen eher den Autoritäten als dem Gewissen. Die Ergebnisse der Experimente widersprechen damit idealistischen Wunschvorstellungen, eine freie individualistische Gesellschaft würde ?bessere Menschen? hervorbringen. Der Mensch scheint in Konfliktsituationen dazu zu neigen, sein eigenes Gewissen und den ?Common Sense? einer Obrigkeit unterzuordnen. Wäre Auschwitz auch heute noch möglich? Wahrscheinlich nicht, aber in einer vergleichbaren Situation würden unsere Zeitgenossen wahrscheinlich genau so handeln wie ihre Vorfahren.

    P.s.: Eine sehr gelungene Verfilmung des Milgram-Experiments gelang Henri Verneuil in seinem Spielfilm ?I wie Ikarus? aus dem Jahre 1979. Die betreffende Szene gibt es als Dreiteiler in deutscher Sprache auf Youtube – leider lässt die Bildqualität zu wünschen übrig. Denjenigen, die der französischen Sprache mächtig sind, sei die Originalversion mit guter Bildqualität empfohlen.

    Jens Berger

    Abstract der Studie von Milgram
    Abstract der Studie von Burger
    Editorial von Arthur Miller
    Editorial von Alan Elms

    231 Kommentare

    Die Sicherheit Afghanistans

    geschrieben am 15. Dezember 2008 von Spiegelfechter

    Ich bekam per Mail mehrere Anfragen, ob ich die Montage “Die Sicherheit Afghanistans” aus dem letzten Artikel auch in einer höheren Auflösung habe, so dass man sie als Poster ausdrucken könnte. Nein – das geht leider nicht, da mir das verwendete Bildmaterial nur in einer geringen Auflösung zur Verfügung steht. Aber da der Wunsch der Leser mir natürlich Befehl ist, habe ich zwei Alternativversionen mit hochauflösendem Bildmaterial erstellt. Die Bilder haben bei 300dpi A4 bzw. A3 Format und eignen sich daher sogar zum großformatigen Ausdruck.

    Die Druckversionen sind hinter den Bildern verlinkt und aufgrund der Größe nichts für Modemnutzer ;-)

    Jens Berger

    36 Kommentare

    Ein neuer Server muss her

    geschrieben am 04. September 2008 von Spiegelfechter

    In den letzten Monaten ist die Zahl der Spiegelfechter-Leser erfreulicherweise kontinuierlich gestiegen. Das spornt einen Blogger natürlich ungemein an, bringt aber auch Probleme mit sich. Im Falle Spiegelfechter ist dieses Problem der Server, auf dem die Seite gehostet ist. Wie einige Besucher sicher festgestellt haben, ist in den letzten Tagen die Performance zu Spitzenzeiten eingebrochen. Vor allem die Anbindung an den SQL-Datenbankserver ist hier der Flaschenhals. Dies hat in vielen Fällen zu Fehlermeldungen und “verschluckten” Kommentaren geführt. Lange Rede, kurzer Sinn, ein neuer Server muss her.

    Leider ist ein Server, der auch Leistungsreserven bietet, nicht eben billig und da der Spiegelfechter ohne Werbung läuft und nichtkommerziell ist, wäre es schön, wenn die Leser, denen eine kleine Spende nicht weh tut, sich aktiv an diesem Unterfangen beteiligen könnten. Zu diesem Zwecke habe ich eine Pay-Pal Sammlung initiiert. Auch kleine Beiträge werden gerne akzeptiert:


    Wer den Spiegelfechter in anderer Form unterstützen will, kann sich gerne per eMail an mich wenden.

    An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Ich freue mich auch über “sachdienliche Hinweise” jeder Art. Natürlich kann ich nicht garantieren, dass ich jeder Idee nachgehe, aber viele Augen sehen nun einmal mehr als zwei.

    Danke an meine treuen und neuen Leser

    Update: Ich habe per Mail Anfragen bekommen, ob es ein Spendenkonto gibt. Nein, leider nicht und meine private Bankverbindung kann ich aus verständlichen Gründen hier nicht veröffentlichen. Wer kein PayPal hat, mir die Gebühren ersparen will oder aus einen anderem Grund lieber direkt überweisen will, der sollte mir nur eine kurze eMail schreiben und bekommt die Bankverbidnung.

    Danke noch einmal an alle Leser, die bereits gespendet haben.

    Jens Berger

    58 Kommentare

    Etappen- oder Pyrrhussieg für die Freiheit?

    geschrieben am 30. Juli 2008 von Spiegelfechter

    Karlsruhe hat entschieden ? die Nichtraucherschutzgesetze der Länder sind in Teilen verfassungswidrig. Konkret wurde zwar nur anhand dreier Musterfälle über die Gesetzgebung in Berlin und Baden-Württemberg entschieden, dem Urteil wurde seitens der Richter aber Richtliniencharakter zugesprochen. Weitere Klagen sollen im vereinfachten Verfahren nach dem Vorbild des heutigen Urteils abgearbeitet werden. Fortan gilt eine Übergangsregelung, die es den Wirten klassischer Einraumkneipen, die kleiner als 75 m² sind, erlaubt, Gästen wieder das Rauchen zu gestatten. Die Länder sind angehalten, ihre Gesetze bis Ende 2009 zu überarbeiten.

    Den Karlsruher Richtern ging es bei ihrem Urteil um die Wettbewerbsnachteile von Wirten kleinerer Gaststätten, denen große Gaststätten mit separaten Raucherbereichen Gäste wegnehmen. Wenn man schon Ausnahmen vom Grundsatz ?Nichtraucherschutz vor Berufsfreiheit und allgemeiner Handlungsfreiheit? macht, so dürfen diese nicht einzelne Markteilnehmer über Gebühr schädigen. Das Saarland ist das einzige Bundesland, das es geschafft hat, ein Landesnichtraucherschutzgesetz aufzustellen, das nicht vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Dort ist es den Wirten von Einraumkneipen auch jetzt schon gestattet, selbst zu entscheiden. Auch Bayern wird sein Gesetz wohl abändern müssen, da ?geschlossene Gesellschaften? ein ähnlich wettbewerbsverzerrendes Element darstellen, wie Raucherräume in größeren Gaststätten.

    Was bei oberflächlicher Betrachtung wie ein Etappensieg der Freiheit wirkt, könnte sich jedoch schnell auch als Pyrrhussieg herausstellen. Die Karlsruher Richter haben in diesem Urteil nicht die rigiden Nichtraucherschutzgesetze als solche, sondern die Ausnahmen von diesen Gesetzen als nicht verfassungskonform gewertet. Die Politik könnte daher mit einem rigiden Gesetzespaket, das gar keine Ausnahmen zulässt, ebenfalls Karlsruhes Vorgaben erfüllen. Ob ein solches Vorhaben vom Wähler angenommen wird, ist indes zu bezweifeln. In weiten Teilen der Republik werden die Gesetze in kleineren Gaststätten schlichtweg ignoriert, ohne dass es jemanden auffallen oder gar stören würde. Wen will der Staat in klassischen Einraumkneipen auch schützen?

    Die gesamte Diskussion ist an Realitätsferne auch schwerlich zu überbieten. Der Staat oktroyiert seinen Bürgern Gesetze auf, die an der Realität der Bürger komplett vorbeigehen. Natürlich ist der Gesundheits- und somit der Nichtraucherschutz ein hohes Gut, dem auch vom Gesetzgeber nachgegangen werden muss. Dennoch muss sich der Gesetzgeber auch hier an die Verhältnismäßigkeit halten. Ein Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten wird von einem Großteil der Besucher begrüßt. Ausnahmeregelungen für Bedienstete, die beispielsweise in Einzelbüros ohne Publikumsverkehr arbeiten oder in abgetrennten Aufenthaltsräumen für rauchendes Personal sollte es allerdings auch hier geben. In klassischen Kneipen herrscht allerdings eine andere Realität vor. Wenn der Wirt nicht die Möglichkeiten hat, separate Raucher- und Nichtraucherräume anzubieten, muss er die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, ob in seinen Räumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht. Eine Alterskontrolle bei den Besuchern und ein klar sichtbarer Warnhinweis für unbedarfte Gäste müssen hier als Signal reichen ? wer mein Etablissement betritt, setzt sich einer latenten Gefährdung für seine Gesundheit aus. Der mündige Bürger wird abwägen, die Freiheit des Besuches einer solchen Gaststätte gegen die Unfreiheit, sich latent schädigen zu lassen, einzutauschen. Alles andere ist Bevormundung des Wirtes und seiner Gäste. Diesen Standpunkt vertritt auch der Verfassungsrichter Masing, der feststellte, ?dass [ein totales Rauchverbot in Gaststätten] mangels Interessenausgleich unverhältnismäßig sei und die Gefahr paternalistischer Bevormundung in sich berge?. Er sieht ?keinen hinreichenden Grund , den Rauchern die “Kultur des Tabakgenusses bei Speis und Trank” auch zu verbieten, wo es aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht erforderlich sei?.

    In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter ein beliebtes Argument der Antiraucher-Lobby Lügen gestraft. Der Umsatz der Gastronomie geht zurück und das Nichtraucherschutzgesetz übt hierbei einen signifikanten Effekt aus, wie auch bereits das Statistische Bundesamt feststellte. Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband spricht von einem Umsatzrückgang im zweistelligen Prozentbereich bei über 40% seiner angeschlossenen Gaststätten. Regionale Brauereien berichten von Umsatzrückgängen der betreuten Kleingaststätten im Rahmen von fünf bis dreissig Prozent.

    Mit den Kneipen stirbt auch ein Stück regionaler Kultur. Nicht jeder Bürger möchte in Wellness-Tempeln speisen und seine Getränke in hippen Lounges oder Erlebnisgastronomietempeln zu sich nehmen. Die verräucherte Kneipe um die Ecke hat ebenso ihre Daseinsberechtigung wie der klassische Musikclub oder der Bierpub. Letztendlich entscheidet der Gast, wo er seine hart erarbeiten Euros ausgeben will. Möchte er dies lieber in einer Atmosphäre tun, die auch Reinraumkriterien erfüllt, so kann er dies tun. Die freie Entscheidung des Wirtes sorgt, wie auch bei anderen Unternehmern, für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg ? spielt er Jazz oder Volksmusik, bietet er seinen Gästen Bier zum Sparpreis an, oder hippe Cocktails für 10 Euro das Stück, erlaubt er den Tabakkonsum, oder verbietet er ihn?

    In großen gastronomischen Betrieben, kann der Staat steuernd eingreifen. Einem Gastronomieunternehmen mit mehreren Räumen und vielen Angestellten ist es zuzumuten, getrennte Bereiche für Nichtraucher einzuführen, um diese vor Qualm zu schützen. Dem kleinen Wirt, der schon gegen die schlechte Allgemeinkonjunktur und die hohe Inflation kämpfen muss, ist dies nicht zuzumuten. Ein Modell, wie es Spanien eingeführt hat, könnte für Deutschland Vorbildcharakter haben ? kleine Betriebe dürfen selbst entscheiden, wie sie mit der Raucherfrage umgehen, große Betriebe müssen Nichtraucherbereiche anbieten. Dieses Modell wollte der niedersächsische Ministerpräsident Wulf einführen, bis er vor der mächtigen Antiraucher-Lobby eingeknickt ist. Vielleicht hilft ihm nun Karlsruhe, dieses Gesetz im zweiten Anlauf durchzubringen.

    Ursprünglich ging es beim Nichtraucherschutz um Mitarbeiterschutz. Wenn ein Chemieunternehmen dafür Sorge tragen muss, dass ein Chemiearbeiter sich nicht einer Schadstoffkonzentration aussetzen darf, die über einem festgelegten Grenzwert liegt, so muss das gleiche für einen Gastronomen und seine Mitarbeiter gelten. Eine Umsetzung im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist allerdings komplex. Die geltenden Richtwerte für die Umgebungsluft am Arbeitsplatz werden in normalen Kneipen nicht überschritten, wie es eine Studie des Bundesverbandes Gaststätten und Nahrung belegt. Der Mitarbeiterschutz ist ein hehrer und löblicher Ansatz, nur haben die deutschen Gesetze damit leider gar nichts zu tun. Angestellte in der Gastronomie müssen auch in abgetrennten Raucherbereichen arbeiten, die bisweilen an begehbare Aschenbecher erinnern und bei deren Umgebungsluft selbst gestandenen Rauchern übel wird. Arbeitsschutz ist allerdings Bundessache und nicht Ländersache. Eine Modifikation der Arbeitsstättenverordnung durch den Bund wäre ein gangbarer Weg, um die Angestellten in der Gastronomie zu schützen. Dies ging den Antiraucher-Lobbyisten allerdings nicht weit genug. Inhabergeführte Kneipen haben keine Angestellten und würden so eine ?Insel der Sünde? im ?Meer der Vernunft? darstellen.

    Eine aufgeklärte Gesellschaft braucht keine paternalistische Bevormundung durch den Staat. Die Freiheit des Individuums vor staatlicher Gängelung sollte oberstes Prinzip jeglicher Gesetzgebung sein. Dort, wo die Freiheit des Einen eine nicht hinnehmbare Unfreiheit des Anderen mit sich bringt, kann der Staat regelnd eingreifen. Ein Aktionismus, der im Namen der vermeintlich höheren Moral unliebsame Verhaltensweisen stigmatisiert und untersagt, ist jedoch fehl am Platze. Ein Nichtraucherschutzgesetz nach Spanischem Vorbild ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Freiheit des Wirtes und seiner Gäste, und der Unfreiheit, die ein jeder hinnehmen muss, wenn sein Handeln potentiell schädlich für andere sein könnte. Regelungen, die über diesen Kompromiss hinausgehen, beschneiden die Freiheit des Individuums in einem Maße, das unverhältnismäßig ist. Es kann nicht im Sinne eines Nichtraucherschutzgesetzes sein, wenn in einer kleinen Dorfkneipe der Wirt und seine wenigen Gäste vor die Tür gehen müssen, um die nichtvorhandenen Nichtraucher zu schützen.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles de Montesquieu

    Jens Berger

    Zu diesem Thema auf dem SPIEGELFECHTER:
    Raucher sind die besseren Menschen – eine Polemik
    Passivraucher gegen die Welt
    Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten!

    Zu diesem Thema:
    Heinrich Wefing – Auf eine Zigarette

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