Europäische Kakophonie

18. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Die Iren blieben tapfer und ließen sich auch nicht durch die markige Drohung des französischen Außenministers Kouchner einschüchtern, der in alter Kolonialherrenart sagte “die Iren würden, im Falle einer Ablehnung, die ersten Opfer sein”. Die wahren Opfer des irischen „No“ sind jedoch die europäischen Politikeliten, obgleich es fraglich ist, ob Kouchner dies meinte, als er gestern Süßholz raspelte und sagte, „wir sind alle Iren“. Morgen muß der irische Taoiseach Brian Cowen seinen persönlichen Gang nach Canossa antreten und den in Brüssel versammelten Politikeliten erklären, wie er deren gewünschte Nichtachtung des irischen Wählerwillens umsetzen könnte. Cowen ließ bereits verkünden, Europa müsse Irland eine kurze Denkpause zugestehen. Eine Denkpause könnten derweil wohl auch die deutschen und französischen Politikeliten gut brauchen, deren Verdrängungsmechanismus über den Stopp des “Lissabon-Prozesses” gerade eben in der ersten Phase angekommen ist – einer hysterischen Kakophonie.

Aus den Metropolen des demokratieliebenden Kerneuropas hieß es vor dem irischen Referendum stets, man rechne fest mit einem „Ja“, schließe ein „Nein“ der irischen Bevölkerung daher kategorisch aus und habe deshalb auch keinen „Plan C“ in der Tasche, Lissabon abermals gegen das eindeutige Votum eines Mitgliedstaates zu realisieren. Beobachtern der deutschen und französischen Politik, die bislang dachten, beide Staaten würden professionell regiert, erschien das Nichtvorhandensein eines Alternativplans unwahrscheinlich. Doch diese Beobachter haben sich getäuscht - das dilettantische Vorpreschen deutscher und französischer Politiker wirkt derart konfus, dass man dabei kaum an ein geplantes Vorgehen denken kann.

Noch während die Mehrheit der Iren ihr „No“ feierten, ließ Bundesaußenminister Steinmeier aus dem fernen Peking verkünden, er könne sich einen „vorübergehenden“ Ausstieg Irlands aus dem Integrationsprozess vorstellen, woraus die WELT in weiser Umsicht aber journalistisch fragwürdig die Überschrift „Steinmeier empfiehlt Irland Ausstieg aus der EU“ machte. Innen- und damit Verfassungsminister Schäuble bewies seine Demokratieliebe und sein Verständnis für völkerrechtlich bindende Vertragstexte mit dem saloppen Rat, man dürfe das „nicht überbewerten“, „ein paar Millionen Iren könnten ja kaum eine Entscheidung für Europa treffen“. Bleibt abzuwarten, wie lange es noch dauert, bis Schäuble offen sagt, zwölf Verfassungsrichter in Karlsruhe könnten ja kaum Entscheidungen für Deutschland fällen. Am stärksten machte sich der Verdrängungsmechanismus wohl beim CDU-Europaabgeordneten Elmar Brok bemerkbar, der den politischen Willen der Iren auf seine ganz eigene Art und Weise interpretierte - „Die Iren“ seien „gar nicht gegen die Vertiefung” der EU durch den Vertrag von Lissabon. Sie haben gegen mehr Abtreibungen und höhere Steuern gestimmt, auch wenn sich beides nicht aus dem Vertrag begründen lässt. Es geht nicht an, dass ein ganzer Kontinent durch solche Kampagnen blockiert wird.“

Was man von der deutschen Verfassung hält, zeigt man auch beim neoliberalen Think-Tank Bertelsmann-Stiftung. Dort ignoriert man geflissentlich, dass in Deutschland (wie auch in Tschechien) noch Urteile vom Verfassungsgericht zur Unterzeichnung des „Lissabon-Vertrages“ ausstehen. Präsident Köhler will diese Entscheidungen abwarten, bevor er den Ratifizierungsvertrag, der von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, unterzeichnet. Erst dann hat Deutschland den Vertrag offiziell ratifiziert – solch „Kleinigkeiten“ scheinen den Demokratiefreunden in Gütersloh nicht von Interesse zu sein, weshalb man Deutschland auf dem Bertelsmannschen „Ratifizierungmonitor“ schon mal „grün“ einfärbt, als würde es das Verfassungsgericht gar nicht geben und Köhler hätte bereits unterzeichnet.

In den Spitzen der Politik macht sich unverkennbar Angst vor dem Wählervotum breit. Natürlich gab es mannigfaltige Gründe, warum die Iren “No” zum “Lissabon Vertrag” gesagt haben, von denen einige nicht wirklich etwas mit dem Vertragstext zu tun haben. Man kann das “No” eher als Ohrfeige für eine Politikerkaste bezeichnen, die sich mehr und mehr vom Willen des Volkes entfernt und der jegliches Wählervertrauen zu entgleiten droht. Auch in Irland waren die fünf größten Parteien, die zusammen über 90% der Sitze im irischen Unterhaus, dem Dáil Éireann, stellen, für eine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag. Nur die links-nationalistische Sinn Féin und die linke “Socialist Party” optierten gegen die Annahme des Vertrags. Ein ähnliches Bild zeichnet sich in den meisten europäischen Staaten ab. Grundsätzlich haben die Europäer nichts gegen eine gemeinsame Verfassung, nur trauen sie ihren politischen Eliten nicht zu, eine Verfassung zu entwickeln, die in ihrem Interesse ist.

Bei der Verfassungsfrage klafft in Europa ein großer Unterschied zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Von den meisten europäischen “Mitte-Parteien” wird der “Lissabon-Vertrag” begrüßt, nennenswerte Ausnahmen sind lediglich die britischen Torys und die tschechische ODS, die beide als wirtschaftsliberal und konservativ bezeichnet werden können. Ansonsten sind es meist “linke” und “rechte” Parteien, die den “Lissabon-Vertrag” aus unterschiedlichen Gründen ablehnen. Eine parlamentarische Ratifizierung steht daher auch nur in Großbritannien und Tschechien unter Vorbehalt, während in Deutschland und Tschechien verfassungsrechtliche Fragen einen gerichtlichen Stopp der Ratifizierung bedeuten könnten. Wie die EU-Staaten bei einem Referendum abstimmen würden, ist schwer vorauszusagen, da die Inhalte des Vertrages politisch totgeschwiegen werden und erst eine rege Diskussion Aufschluss über das potentielle Stimmverhalten der Wähler geben könnte. Eine Umfrage zum “alten” Verfassungsprozess aus dem Jahre 2004 ergab in den meisten EU-Ländern eine Mehrheit der Befürworter, während Irland, Schweden und Großbritannien bereits zu diesem frühen Zeitpunkt mehrheitlich gegen die Verfassung waren. Wie problematische solche Umfragen bei einem geringem Wissensstand der Bevölkerung sind, zeigt das Beispiel “Niederlande” - während in der Umfrage vom November 2004 noch 63% der Niederländer die EU-Verfassung befürworteten, lehnten sie ein halbes Jahr später, nach ausführlicher Diskussion der Inhalte, 61,6% beim Referendum ab.

Das irische “No” ist demokratisch genau so legitimiert, wie das deutsche “Ja”, so es denn zustande kommen sollte. In Deutschland ist der Volks-/Bürgerentscheid in der Regel ein kommunalpolitisches Instrument, mit dem bestenfalls über Vorortzüge namens “Transprapid” abgestimmt werden kann. Auf Bundesebene ist sie nur im Falle von Grenzänderungen und der Ablösung des Verfassung vorgesehen. Wo es kein Plebiszit gibt, vertreten halt die Repräsentanten den Volkswillen. Dies ist in Deutschland relativ unproblematisch, da die Politik gar nicht vorgibt, den Wählerwillen in Detailfragen zu vertreten, sondern diesen als Blankoscheck für ihre Politik begreift. Wenn der Wähler der Meinung wäre, die Politik hätte diesen Blankoscheck mißbraucht, so muß er ihn ihr ja bei der nächsten Wahl nicht mehr ausstellen. Wenn, wie im Falle “Lissabon-Vertrag” aber alle Parteien der “Mitte” für diesen Vertrag sind, so hat der Wähler Pech gehabt, da er keine Alternative findet, so er denn in der “Mitte” bleiben will. Parteien sind immer der kleinste gemeinsame Nenner zum Portfolio der politischen Standpunkte des Wählers. Die Folge einer solchen Disparität zwischen Partei- und Wählermeinung sind Politikmüdigkeit, eine Wählerwanderung zu den Parteien abseits der “Mitte” und zunehmende Legitimierungsprobleme der Parteien in der “Mitte”. Die Interessen der Eliten driften immer weiter von den Interessen des Volkes weg. Da es unrealistisch erscheint, dass die politischen Eliten sich selbst “reformieren” können, ist dies ein Alarmzeichen für den Zustand der repräsentativen Demokratie in vielen europäischen Staaten.

Ein “Mehr” an direkter Demokratie könnte dem Einhalt gebieten, nur ist dies nicht im Interesse der politischen Eliten. Wenn man sieht, wie die ablehnenden Volksentscheide zum EU-Verfassungsprozess in Frankreich und den Niederlanden von den politischen Eliten dieser Länder ignoriert wurden, indem ein nahezu identischer Vertragstext am Volk vorbei in den Parlamenten beschlossen wurde, so ist dies ein untrügliches Zeichen für ein wachsendes Demokratiedefizit bei den politischen Eliten. Wenn Volksentscheide durchgeführt werden, so müssten sie zweifelsfrei bindend sein. Das letzte vorhandene Korrektiv wäre die Abwahl von Regierungen und Parteien, die auf solche Art und Weise den Wählerwillen ad absurdum führen. Aber sollen die Franzosen und die Niederländer dann die dort bereits sehr starken Rechtspopulisten wählen?

Die politischen Eliten spielen mit dem Feuer und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie sich verbrennen. Man darf gespannt sein, mit welchen Taschenspielertricks Sarkozy in seiner EU-Ratspräsidentschaft, die im Juli beginnt, agieren wird, um den “Lissabon-Vertrag” unter Umgehung des irischen Votums zu realisieren. Am wahrscheinlichsten erscheint es momentan, dass die EU die Ratifizierung weiter voran treibt und einen “Lissabon-Vertrag” beschließt, der Irland unter der Bedingung mit einschließt, dass es den Vertrag innerhalb einer festgelegten Zeitspanne “nachratifiziert”. Dann wäre die Alternative für die Iren bei einem weiteren “No” nämlich der Ausschluss aus der EU - und das würden sich die europafreundlichen Iren vorher zweimal überlegen. Herzlich Willkommen in Europa - warum nennen wir die neue “Scheinverfassung” nicht “Cosa Nostra”? Es würde passen.

Linkempfehlungen zum Thema: Die Angst der europäischen Eliten vor den verängstigten Europäern
Gut, dass die Iren Nein zum EU-Vertrag sagen
Ein paar Politiker gegen 490 Millionen Bürger - Peter Gauweiler im Interview mit dem STERN
Jens Berger

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Europa blickt auf Irland

12. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Heute genießen rund 4 Mio. Iren ein Privileg, das rund 500 Mio. Europäer nicht genießen dürfen - sie stimmen über den sogenannten „Vertrag von Lissabon“ ab – eine EU-Verfassung, die aufgrund der ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr „Verfassung“ heißen darf, obgleich 96% des Vertragstextes identisch mit der abgelehnten Urfassung sind. Formal betrachtet ist bereits dieser Umstand eine unzulässige Umgehung des französischen und niederländischen Volksvotums. Der „Vertrag von Lissabon“ ist ein Grundlagenvertrag, der die Verfassungen aller EU-Staaten tiefgreifend tangiert. Nicht ohne Grund klagt daher der bayerische Jurist und Politiker Peter Gauweiler in Karlsruhe gegen die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland. Sollten die Iren dem Vertrag zustimmen, wäre seine Klage wohl der letzte Stolperstein, der einer EU-Verfassung im Weg steht, die die Mehrheit der Europäer ablehnt.

Verfassungen und verfassungsgleiche Werke, wie das deutsche Grundgesetz, zeichnet im Normfall eine klare Sprache aus, die Umdeutungen, die von den Verfassungsvätern nicht gewollt wären, im besten Falle ausschließt. Das Deutsche Grundgesetz ist in dieser Hinsicht ein positives Beispiel. Klar verständlich setzt es der Politik unmissverständliche Leitplanken. Dass die Väter des Grundgesetzes gute Arbeit geleistet haben, beweist nicht nur die überwältigende Zustimmung des Volkes zu dieser „Verfassung“, sondern auch die Tatsache, dass Politiker, die in einer Absicht, die den Grundgedanken und -werten der Bundesrepublik zuwider handeln wollen, immer wieder an diesem Bollwerk scheitern. In einer Parteiendemokratie, die in vielen Punkten nicht mehr den Willen der Wähler vertritt, ist das Grundgesetz wichtiger denn je.

Anders als das deutsche Grundgesetz, ist das 300seitige Vertragswerk, das sich „Vertrag von Lissabon” nennt, ein „typisches“ Produkt europäischer Bürokratie. Selbst Experten haben Schwierigkeiten mit dem Verständnis des Vertragswerkes. Komplexe, verwinkelte und unauslotbare Konstrukte erlauben eine weiträumige Interpretationshoheit – dies ist nicht nur „ärgerlich“, da das Volk seine eigene Verfassung nicht versteht, sondern auch gefährlich, da es Politikern, deren Intensionen konträr zum Verfassungscharakter sind, Tür und Tor für „winkeladvokatische“ Verbiegungen des Gesetzwerkes öffnet. Wenn Dokumente von solch überragender Bedeutung Experten brauchen, die als Dolmetscher dem dummen Stimmvieh erklären müssen, was in ihnen steht, so haben diese Dokumente keine Daseinsberechtigung. Es besteht die akute Gefahr, dass der „Vertrag von Lissabon“ endgültig die Nabelschnur zwischen dem Souverän (dem Volk) und seinen Dienern (der Politik) trennt. Was Europa braucht ist ein „Mehr“ an Transparenz und ein „Mehr“ an Demokratie und nicht deren Verwässerung.

Man könnte meinen, die Formulierung eines solchen epochalen Vertragswerkes würde in einem gemeinsamen Prozess entstehen, in dem neben den Regierungen auch die Völker Europas eingebunden werden – Fehlanzeige. Dass der Vertrag von den Franzosen und Niederländern abgelehnt wurde, kann als „Betriebsunfall“ gesehen werden. Die Diskussion um den „Vertrag von Lissabon“ zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie nicht stattfindet. In Irland muss diese Diskussion gezwungenermaßen stattfinden und dort nimmt sie symptomatische Züge an. Die Befürworter – ausgestattet mit Blankoschecks der Wirtschaft – können auf der Sachebene nicht punkten. Ihnen stehen keine akzeptablen Argumente zur Verfügung, daher beschränkt man sich auf Plattitüden á la „Ein Ja ist gut für Irland“ und rufen dem Volk in Erinnerung, was die EU für Irland getan hat. Dies erinnert an den Wahlkampf, den Edmund Stoiber weiland 2002 in den fünf neuen Bundesländern betrieben hat – seid gefälligst dankbar für die Milliarden, die wir überwiesen haben, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Dass in Irland trotz eines bemerkenswerten Aufschwungs über viele Jahre eine immer größer werdende Kluft zwischen „arm“ und „reich“ gibt, die Peripherie zugunsten der Zentren immer stärker verödet und das Volk – wie überall in Europa – Angst hat, im Räderwerk der Globalisierung zerquetscht zu werden, all dies spielt für die Befürworter keine Rolle. Die Gegner haben Sachargumente, die keinesfalls antieuropäisch sind. Warum muss sich Europa beispielsweise in seiner Verfassung verpflichten, aufzurüsten? Warum soll eine demokratisch nicht legitimierte Kommission über eine gemeinsame Außen- uns Sicherheitspolitik entscheiden? Warum setzt europäisches Recht in elementaren Punkten nationales Recht außer Kraft?

Auf all diese Fragen hat die Politik keine vernünftigen Antworten, zumindest keine Antworten, die „vermittelbar“ währen. Europa ist eine sehr gute Idee und die meisten Europäer tragen diese Idee im Herzen. Die Politik missbraucht diese Idee indes zusehends für unpopuläre Maßnahmen, die auf nationaler Ebene Wählerstimmen kosten würden. Egal ob es sich um „Vorratsdatenspeicherung“ oder „Rauchverbot“ handelt – wenn man nicht die Charakterstärke hat, politische Ziele selbst durchzukämpfen, übergibt man den Vorgang an Brüssel um dann unter dem Stichwort „Sachzwang“ die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Kritik kann man derweil bequem mit dem Hinweis aus dem Wege gehen, man müsse halt die Vorgaben aus Brüssel erfüllen – Pacta sunt servanda. Dies unterminiert nicht nur den europäischen Gedanken, sondern auch die Haltung des Volkes zur „Institution Europa“. Kein Wunder, dass die Politik Angst davor hat, das Vertragswerk, das eben dieser Politik einen Rahmen geben würde, dem Votum der Wähler zu stellen. Zweifelsohne müsste der „Vertrag von Lissabon“ von jedem europäischen Volk per Plebizit angenommen werden, bevor er ratifiziert wird – dies sieht auch das Deutsche Grundgesetz vor.

Um diesen Umstand dreht sich auch die Klage von Peter Gauweiler und die hat es in sich. Gauweiler fährt schweres Geschütz auf – Organklage, Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf einstweilige Anordnung, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Vertrages gerichtlich zu untersagen. Im Kern beruft sich Gauweiler auf ein brisantes Gutachten, das er beim Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben hat. Darin werden die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite beklagt. Murswiek und Gauweiler gehen so weit, dass sie sich auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen – das Widerstandsrecht, das Widerstand gegen jeden erlaubt, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Die Kläger sehen diesen Umstand gegeben und damit stehen sie nicht alleine – viele Rechtsexperten teilen ihre Argumentation, so auch Heribert Prantl von der SÜDDEUTSCHEN. Er merkt in einem Kommentar an, dass das Verfassungsgericht in diesem Fall über sein eigenes Schicksal entscheiden wird. Wenn „Lissabon“ ratifiziert wird, ist für solche Fragen nicht mehr Karlsruhe, sonder das Europäische Verfassungsgericht in Luxemburg zuständig. Alleine die Tatsache, die Institution, die wie keine andere, die Politik bei „grenzwertigen“ Vorstößen in ihre Schranken wies, per Dekret zu entmachten, sollte bei den Deutschen bereits die Alarmglocken schrillen lassen.

Wie Irland entscheiden wird, ist offen – in den letzten Umfrage liegen Befürworter und Gegner Kopf an Kopf. Ein „Nein“ aus Irland wäre ein Segen für Europa. Reformen, der Reformen halber, und die Aushöhlung des europäischen Gedankens durch eine opportunistische Politik der Sachzwänge sind das Letzte, was Europa brauchen würde. Was würde passieren, wenn Irland „Nein“ sagt? Ein Ausschluss Irlands aus der EU ist technisch und juristisch nicht möglich – freiwillig wird Irland nicht austreten. Wahrscheinlich wird man die PR verstärken und dem „dummen Stimmvieh“ den gleichen Vertrag „nach Wahrung einer gewissen Anstandsfrist“, wie die Bertelsmann-Stiftung zynisch formuliert, wieder vorlegen. Sollten die Iren die Neuvorlage abermals ablehnen (warum sollten sie beim zweiten Mal zustimmen?) wäre dies wohl de facto das Ende des „Verfassungsprozesses“. Wesentlich wahrscheinlicher als eine Neuauflage europäischer Winkeladvokatie ist indes ein „Nein“ durch den britischen Premier Gordon Brown, der eine Ablehnung „Lissabons“ durch das irische Referendum wohl nutzen wird, um den in Großbritannien unbeliebten Vertag zu beerdigen. Dadurch wird das Abendland aber nicht untergehen – Europa existiert weiter, die EU existiert weiter und im Zweifel erscheint es sinnvoller an schlechten Mechanismen festzuhalten, als sie aus bloßem Aktionismus durch noch schlechtere zu ersetzen. Eine europäische Verfassung wäre prinzipiell zu begrüßen – nur müsste diese Verfassung die gemeinsamen Ideale und Grundwerte beinhalten und nicht nur ein herzloses Werk von Eurobürokraten sein. Eine europäische Verfassung müsste ferner von jedem europäischen Land per Volksentscheid abgesegnet werden – so lange dies nicht gewährleistet ist, gibt es halt keine europäische Verfassung. Die Welt wird sich auch ohne sie weiterdrehen.

Jens Berger

Bildnachweis: Gulfnews, Young Finegael, Lenta.ru, Economist

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Der Untergang von Big Oil

05. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Die großen privaten Ölmultis aus den USA und Europa verlieren Jahr für Jahr Marktanteile an eine immer stärker und selbstbewusster werdende Konkurrenz aus staatlichen Ölkonzernen.

Bei einem Spotmarktpreis von 130 US$ pro Barrel hat der weltweite Ölmarkt ein jährliches Volumen von über 4.000 Mrd. US$. Mit rund 10% des weltweiten Bruttoinlandproduktes ist er damit der größte Wirtschaftzweig. Noch vor wenigen Jahrzehnten kontrollierten die westlichen Erdölmultis diesen Wirtschaftssektor. Obwohl sich die Ölförderstaaten mit der Zeit emanzipierten, haben die internationalen Multis noch vor zehn Jahren die Spielregeln bestimmt. Sie hatten das Know How, die politische Protektion des Westens und vor allem das Kapital, um Erdölvorkommen zu erschließen. Länder wie Russland, Venezuela oder die Anrainer des Kaspischen Meeres mussten mit ihnen ins Geschäft kommen, um aus dem schwarzen Gold tief in der Erde die begehrten Petrodollar zu machen. Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich dies diametral geändert – westliche Multis werden von Staatsunternehmen aus bestehenden Verträgen gedrängt und in den „neuen“ Erdölländern Südamerikas, Asiens und Afrikas stehen die westlichen Multis einer neuen Konkurrenz aus chinesischen, indischen und russischen Staatsunternehmen gegenüber. Die politischen und ökonomischen Implikationen aus diesem Paradigmenwechsel sind von höchster Priorität, dennoch wirkt der Westen in seinem Handeln eher wie ein Kaninchen vor der Schlange.

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Haben die Friedensverhandlungen zwischen Syrien und Israel eine Chance?

02. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Am 21. Mai wurde bekannt, dass Israel und Syrien über den Vermittler Türkei Friedensverhandlungen aufgenommen haben, die nach über vierzig Jahren den „Sechs Tage Krieg“ zwischen Israel und Syrien beenden könnten. Bislang wurde nur ein Waffenstillstand erklärt, ein Friedensvertrag scheiterte immer wieder an der Rückgabe der Golan-Höhen, die Israel seit 1967 völkerrechtswidrig besetzt und 1981 gar annektierte. Es gab in der Vergangenheit immer wieder bilaterale oder internationale Verhandlungen, die zu einem Friedensschluss führen sollten. Zuletzt war man 2000 im amerikanischen Shepherdstown kurz vor einem Durchbruch, als der israelische Premier Barak die Verhandlungen nach weitgehenden Fortschritten platzen ließ, da er sich mit einer wachsenden Opposition im Lande konfrontiert sah, die sich gegen eine Rückgabe der Golanhöhen stemmte. Seitdem sind acht Jahre ins Land gegangen und die „Wildwest-Politik“ Bushs hat Syrien auf die „Achse des Bösen“ gesetzt und damit immer näher an den Iran getrieben – ein Umstand, dessen Korrektur heute für Israelis der wichtigste Verhandlungspunkt ist.

Syriens Premier Baschār al-Assad hat gute Gründe, auf einen Friedensvertrag mit Israel hinzuarbeiten. Das Land leidet unter den Sanktionen der USA und noch viel mehr unter den ständig in der Luft liegenden Bedrohungen Israels, Syrien den Krieg zu erklären. Die Öleinnahmen des Landes sind die wichtigste Einnahmequelle und sie gehen mit der sinkenden Förderquote in den letzten Jahren sukzessive zurück. Syrien hat einen riesigen Staatssektor mit über 1,3 Mio. Staatsbediensteten, der alleine rund 50% des öffentlichen Haushalts ausmacht. Das Land braucht dringend Investoren, die kommen aber nicht, wenn sie fürchten müssen, dass das Land international isoliert werden könne, oder jederzeit die israelische Militärmacht einrücken könnte.

Die Isolationspolitik des Westens hat Syrien mit Iran einen neuen Verbündeten eingebracht. Syrien hatte kaum eine andere Wahl – die USA forderten offen einen Regimewechsel in Damaskus, Israel hatte kein Interesse an einer ernsthaften Neuaufnahme des Friedensprozesses und Iran stand als ökonomischer und geostrategischer Partner bereit, der nichts gegen „Paria-Staaten“ hat. Obgleich Syrien von Mitgliedern der Alawiten regiert wird, die den Schiiten sehr nahe stehen, ist Syrien ein sunnitischer Staat, der kein natürlicher Verbündeter Irans ist. Das größtenteils säkulare Politiksystems Syriens, das sozialistische Strukturen pflegt, hat mit dem „Gottesstaat“ Iran wenig Gemeinsamkeiten. Vor allem in puncto Irak unterscheiden sich die Positionen Irans und Syriens diametral. Während Iran gerne einen schiitischen Satellitenstaat im Süden hätte, ist Syrien auf einen sunnitischen Einheitsstaat Irak aus. Syriens Partner im Irak sind die erklärten Gegner der iranischen Partner. Auch mit den radikalen Gruppierungen Hamas und Hisbollah hat Syrien wenig Gemeinsamkeiten. Nichtsdestotrotz unterstützt Syrien diese Gruppierungen aus mehreren Gründen, die allerdings für Syrien nicht überlebenswichtig sind. Neben den USA und Israel stellt derweil die „Muslimbruderschaft“ für al-Assad und die syrischen Eliten die größte Gefährdung dar.

Das wissen auch die USA und Israel und in den USA setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass es besser wäre, al-Assads Syrien zu „zähmen“, als einen Regimewechsel herbeizuführen, der unter Umständen radikalklerikale Gruppierungen, wie die Muslimbruderschaft, an die Macht bringen könnte, von denen eine weitaus größere Gefährdung für die eigenen Interessen ausgehen würden. In der momentanen israelischen militärisch-geheimdienstlichen Führung – außer beim Mossad – ist daher auch der Willen gereift mit Syrien einen ernsthaften Friedensprozess zu starten. Israel hat vom israelisch-syrischen Konflikt kaum mehr Vorteile und ist bereit – unter gewissen Bedingungen – die Golanhöhen an Syrien zurückzugeben. Das Land steht strategisch vor einem Scherbenhaufen misslungener Politik. Vor allem die USA hatten in den letzten Jahren immer auf eine strategische Partnerschaft mit der gemäßigten Fatah gedrängt, um einen israelisch-palästinensischen Friedensprozess nach eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Mit der endgültigen Spaltung von Hamas und Fatah und der damit verbundenen Spaltung zwischen dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen rückt jegliche Annährung zwischen Israel und den Palästinensern in weite Ferne. Im Norden reift mit einem Libanon, der unter Vermittlung der arabischen Staaten langsam zu einem funktionierenden staatlichen Gebilde zusammenwächst, in dem die israelfeindlichen Kräfte der Hisbollah immer mehr Einfluss bekommen, ein neuer Gegner heran, mit dem mittel- bis langfristig Konflikte vorherbestimmt sind. Daher sehnen sich Teile der israelischen Sicherheitselite nach einem Frieden mit Syrien, der einen Problemherd im höchst problematischen Umfeld Israels entschärfen würde. Die Einbindung Syriens in ein neues Sicherheitsumfeld, das sich mehr an den „verlässlicheren“ Staaten Ägypten, Türkei und den sich immer stärker emanzipierenden Ölstaaten Kuwait, den VAE und Katar orientieren würde, wäre für die Israelis ein Sicherheitsplus.

Ein möglicher Erfolg der Gespräche wird weniger an Syrien scheitern können, sondern an der innerisraelischen Politik. Premier Olmert ist in der Korruptionsaffäre seit den Aussagen des amerikanischen Geschäftsmannes Talansky innenpolitisch schwer angeschlagen. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis er zurücktreten oder Neuwahlen ausrufen wird. Ein solcher Premier ist eigentlich gar nicht verhandlungsfähig, zumal seine Koalitionspartner bereits seinen Rücktritt fordern. Aus der „Lame Duck“ könnte allerdings durch die Friedensverhandlungen wieder ein Premier werden, hinter dem sich seine partei- und koalitionsinternen Kritiker scharen müssen, wie Uri Avnery in seinem Essay „Escaping forward“ spekuliert. Sollte Olmert es schaffen, einen epochalen außenpolitischen Prozess zwischen Israel und Syrien zu starten, würden die Rücktritts- und Neuwahlforderungen der politisch Verbündeten als Dolchstoß interpretiert werden. Bei den Koalitionspartnern Kadima und der Arbeitspartei steht ein Friedensvertrag mit Syrien zu guten Konditionen an oberer Stelle der politischen Agenda. Die „Flucht nach vorne“ könnte Olmerts Kopf retten und sollte es doch zu Neuwahlen kommen, könnte er als „Friedensfreund“ sich gut für Neuwahlen positionieren können. Insofern hängt Olmerts politisches Überleben von einem Erfolg der Friedensverhandlungen ab.

Auch wenn es eher unwahrscheinlich erscheint, dass ein Durchbruch gelingen sollte, stehen die Verhandlungen unter einem guten Stern. Die USA wurden gewollt außen vor gelassen und kommentieren den Prozess zähneknirschend wohlwollend. Israel und Syrien wären auch schlecht beraten, die momentane US-Regierung in die Gespräche mit einzubeziehen – die Bush-Regierung hat nur noch wenige Monate vor sich und ein möglicher Wahlsieger Obama gilt als ausgesprochener Befürworter eines israelisch-syrischen Dialogs. Die nötige Unterstützung Washingtons wird in den letzten Monaten der Ära Bush kaum einzuholen sein, wenn Obama im Weißen Haus säße, wäre sie aller Voraussicht nach nur Formsache.

????????Die Türkei gilt ferner als bester aller möglichen Friedensmakler. Bei Syrien hat die Türkei als säkularer islamischer Staat und stabiler und wichtiger regionaler Partner höchstes Ansehen und durch die NATO-Mitgliedschaft und die EU-Partnerschaft gilt sie als Hebel, syrische Interessen auch auf internationaler Ebene zu makeln. Israel schätzt die Türkei wegen deren NATO-Mitgliedschaft und säkularen Struktur als islamischen Staat, den man vertrauen kann und aufgrund der Partnerschaft mit den USA, die beide Länder verbindet, ist auch für Israel die Türkei ein ehrlicher Makler.

Erste Meldung von den Zwischenergebnissen lassen zaghaft optimistische Erwartungen keimen. Mehreren Pressemeldungen zufolge, haben sich Israel und Syrien bereits über die Kernfrage „Golanhöhen“ weitestgehend geeinigt. Der delikate Punkt „Iranbeziehungen Syriens“ wurde anscheinend erst einmal ausgeklammert. Sollten sich beide Verhandlungspartner auf ein Rahmenwerk einigen, stünde direkten Verhandlungen nichts mehr im Wege - außer den israelischen Hardlinern. Mehr als ein zartes Pflänzchen sind die Friedensverhandlungen sicher noch nicht und es scheint weiterhin fraglich, ob dieses Pflänzchen nicht von israelischen, amerikanischen oder iranischen Hardlinern zertrampelt wird. Aber es besteht zumindest ein Hoffnungsschimmer und für den „Hexenkessel Nahost“ ist dies schon eine sehr gute Meldung.

Jens Berger

Bildnachweis: Syria Comment (3x), Lenta.ru, Spiegelfechter mit Material von CNN

Kategorie: Ausland | 17 Kommentare

Das amerikanisch-indische Atomabkommen steht vor dem Aus

27. Mai 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Das amerikanisch-indische Atomabkommen, das den USA die Lieferung von Nukleartechnologie nach Indien erlauben sollte, wurde von beiden Seiten als historischer Durchbruch gefeiert. Der „Hyde Act”, den Präsident Bush und Indiens Premier Singh im März 2006 in Washington unterzeichneten, war jedoch nur das Rahmenwerk, das die Maßnahmen festlegte, die beiden Länder zu ergreifen haben, um zu einem bilateralen Vertrag zu gelangen, der die nukleare Zusammenarbeit regelt. Nachdem die US-Seite ihre Verpflichtungen aus dem Rahmenwerk erfüllt hat, ist es nun an Indien, seinerseits die letzten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Doch in Indien gibt es politischen Widerstand. Ein für morgen angesetztes, entscheidendes Treffen zwischen der Minderheitsregierung der Mitte-Links Koalition und einem Mehrparteienbündnis unter der Führung der Kommunisten, von dem sie sich tolerieren lässt, wurde abgesagt. Das gesamte amerikanisch-indische Atomabkommen steht damit vor dem Scheitern.

Indien gilt seit seinem ersten Atomtest im Jahre 1974 als nuklearer Paria-Staat. Es hat weder den Atomwaffensperrvertrag noch den Atomwaffenteststopp-Vertrag unterschrieben und unterliegt daher - wie auch Pakistan und Israel - besonderer Handelssanktionen für Nukleartechnik. Die Nuclear Suppliers Group (NSG), ein Zusammenschluss von 45 Atomstaaten, entscheidet darüber, welche Lieferungen erlaubt und welche verboten sind. Genehmigungen, wie für den Bau acht russischer Atomreaktoren im indischen Kudankulam und die Lieferung der dafür benötigten Brennelemente, sind stets an ein spezielles IAEO-Safeguard Abkommen für das betreffende Kraftwerk geknüpft. Indien lässt auf diesem Wege zu, dass 14 seiner 22 Atomreaktoren von der IAEO überwacht werden. Zum militärischen Teil des indischen Atomprogramms haben die IAEO-Inspektoren allerdings keinen Zutritt. Da Indien dringend auf Uranimporte angewiesen ist und die geltenden Sanktionen dies untersagen, besteht auf Indiens und auf Seiten der Uran- und Atomtechnologieexporteure, wie Kanada, Australien, Frankreich und Russland, großes Interesse an der Lockerung der Sanktionen. Das wundert nicht, gehen Experten doch von einem Marktvolumen von 150 Mrd. US$ aus, das Indien in den nächsten Jahren in die Atomtechnologie investieren wird. Da Indien allerdings nicht dem Atomwaffensperrvertrag beitreten kann, ohne sich von seinen rund 100 Atomwaffen zu trennen, suchte man seit längerem nach einer Alternative, Sanktionen zu umgehen.

Der „Hyde Act“ stellte eine solche Alternative dar. Indien sollte unter Umgehung der internationalen Richtlinien auch als Nichtmitglied des Atomwaffensperrvertrages von den USA mit Atomtechnik und Brennstoffen versorgt werden. Bevor die USA dieses Atomabkommen ratifizieren, muss Indien allerdings erst das Placet der Nuclear Suppliers Group bekommen. Dies kann wiederum nur geschehen, wenn Indien ein IAEO-Safeguard Abkommen ratifiziert, das der IAEO weiträumige Kontrollmaßnahmen einräumt. Die IAEO hat mit 140 Staaten Safeguard Abkommen.

So einfach, wie Bush und Singh sich dies vorstellten, gestaltete sich der vorgegebene Weg aus dem „Hyde-Act“ jedoch nicht. Aus dem vierseitigen Entwurf für einen bilateralen Vertrag (123 Agreement) wurde ein 41seitges Vertragswerk, das Indien einige Hindernisse aufbürdet. Sollte Indien beispielsweise einen Atomtest unternehmen, würde der Vertrag nichtig werden, des weiteren wird von der indischen Opposition kritisiert, dass US-Technikern Einblick in alle Nuklearanlagen gewährt werden müsse und Indien nicht erlaubt sein würde, abgebrannte Brennelemente wieder aufzubereiten. Indische Atomwissenschaftler befürchten daher, sich von den USA bei der Nutzung ziviler Atomtechnik abhängig zu machen. Aus diesem Grund lehnt es auch der Oppositionsblock, rund um die rechtskonservative hindu-nationalistische BJP, ab, dem Safeguard-Abkommen zuzustimmen. Mit der Unterzeichnung des Safeguard-Abkommens wäre die letzte Hürde für Indien aus dem Weg geräumt, ab dann läge es hauptsächlich an den USA, die nötigen Schritte zu ergreifen, um das 123-Agreement umzusetzen.

Besonders problematisch ist der knappe Zeitrahmen. Die IAEO hat ihre Endversion des Safeguard-Abkommens mit Indien Ende März an die indische Regierung ausgehändigt. Da im US-Kongress ein strenger Zeitplan für Gesetzgebungsverfahren gilt, müsste das amerikanisch-indische 123-Abkommen spätestens im Juli im US-Kongress eingebracht werden, um noch unter der Präsidentschaft Bush ratifiziert zu werden. Ansonsten würde dieser Gesetzesentwurf erst in der Amtszeit von Bushs Nachfolger unterschriftsreif sein. Und sowohl Obama, als auch McCain, haben sich kritisch zu diesem Vertrag geäußert, da er auf dem höchstsensiblen Sektor „Weiterverbreitung von Atomwaffen“ internationales Recht untergräbt. Da die indische Regierung nicht damit rechnen konnte, dass die Opposition ihrem Gesetzesentwurf zustimmt, ist sie auf die Zustimmung einer linken Mehrparteienallianz unter Führung zweier kommunistischer Parteien abhängig, die sich nur deshalb bereit erklärt hat, mit dem regierenden Mitte-Links Block zusammenzuarbeiten, weil sie eine säkulare Regierung einer hinduistisch-nationalistischen den Vorzug gab. Das amerikanisch-indische Atomabkommen stand schon seit Beginn unter scharfer Kritik der Kommunisten, da sie eine engere Zusammenarbeit mit den USA grundsätzlich ablehnen. Im Juli finden in Indien außerdem wichtige Regionalwahlen statt und Beobachter schließen aus, dass die Kommunisten vor diesen Wahlen einem proamerikanischen Vertragswerk zustimmen könnten. Ein für morgen anberaumtes Moderationsgespräch zwischen dem indischen Außenminister Mukherjee und Vertretern der Kommunisten wurde abgesagt. Politische Beobachter gehen daher von einem kompletten Scheitern des amerikanisch-indischen Atomabkommens aus.

Die Verweigerung der indischen Kommunisten könnte so auf unerwartete Weise die Glaubwürdigkeit der internationalen Proliferationspolitik retten. Internationaler Standard ist, dass Länder, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben, nicht mit Nukleartechnologie beliefert werden dürfen. Eine Ausnahme für Indien würde einen Doppelstandard bedeuten. Iran hat den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben und hadert seit mehreren Jahren mit den Auflagen, die dies mit sich bringt. Wenn Indien besondere Ausnahmerechte eingeräumt werden, untermininiert dies die Forderungen des UN-Sicherheitsrates an Iran, seine Atomanlagen lückenlos von IAEO-Inspektoren kontrollieren zu lassen. Wegen dieses Doppelstandards steht auch Indien bereits unter scharfer Kritik der Bewegung der blockfreien Staaten.

Jens Berger

Kategorie: Ausland, USA | 15 Kommentare

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Wie würdest Du bei einem Referendum über den "Vertrag von Lissabon" abstimmen?

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  • superguppi @162 Possimist Man kann nicht von einem Artikel auf die gesamte Zeitung schließen. Die Artikel von Lucas...
  • Possimist Viele Sachen die hier beim Spiegelfechter oder auch bei den NachDenkSeiten kritisiert werden, werden auch...
  • Spiegelfechter @Jonas Mayer Aber, aber … SPON-Journalisten schreiben doch nicht ab! Das ist wohl eher ein...
  • Jonas Mayer Ich finde ja, man sollte sich mal kritisch darüber auslassen, dass der SPIEGEL, wie 90% aller - ach so...
  • Mark F. Es gibt doch einen und nur einen Alphablogger in Deutschland: Peter Turi. Der besitzt die Internet-Adressen...
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