Europa blickt auf Irland
12. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken
Heute genießen rund 4 Mio. Iren ein Privileg, das rund 500 Mio. Europäer nicht genießen dürfen - sie stimmen über den sogenannten „Vertrag von Lissabon“ ab – eine EU-Verfassung, die aufgrund der ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr „Verfassung“ heißen darf, obgleich 96% des Vertragstextes identisch mit der abgelehnten Urfassung sind. Formal betrachtet ist bereits dieser Umstand eine unzulässige Umgehung des französischen und niederländischen Volksvotums. Der „Vertrag von Lissabon“ ist ein Grundlagenvertrag, der die Verfassungen aller EU-Staaten tiefgreifend tangiert. Nicht ohne Grund klagt daher der bayerische Jurist und Politiker Peter Gauweiler in Karlsruhe gegen die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland. Sollten die Iren dem Vertrag zustimmen, wäre seine Klage wohl der letzte Stolperstein, der einer EU-Verfassung im Weg steht, die die Mehrheit der Europäer ablehnt.
Verfassungen und verfassungsgleiche Werke, wie das deutsche Grundgesetz, zeichnet im Normfall eine klare Sprache aus, die Umdeutungen, die von den Verfassungsvätern nicht gewollt wären, im besten Falle ausschließt. Das Deutsche Grundgesetz ist in dieser Hinsicht ein positives Beispiel. Klar verständlich setzt es der Politik unmissverständliche Leitplanken. Dass die Väter des Grundgesetzes gute Arbeit geleistet haben, beweist nicht nur die überwältigende Zustimmung des Volkes zu dieser „Verfassung“, sondern auch die Tatsache, dass Politiker, die in einer Absicht, die den Grundgedanken und -werten der Bundesrepublik zuwider handeln wollen, immer wieder an diesem Bollwerk scheitern. In einer Parteiendemokratie, die in vielen Punkten nicht mehr den Willen der Wähler vertritt, ist das Grundgesetz wichtiger denn je.
Anders als das deutsche Grundgesetz, ist das 300seitige Vertragswerk, das sich „Vertrag von Lissabon” nennt, ein „typisches“ Produkt europäischer Bürokratie. Selbst Experten haben Schwierigkeiten mit dem Verständnis des Vertragswerkes. Komplexe, verwinkelte und unauslotbare Konstrukte erlauben eine weiträumige Interpretationshoheit – dies ist nicht nur „ärgerlich“, da das Volk seine eigene Verfassung nicht versteht, sondern auch gefährlich, da es Politikern, deren Intensionen konträr zum Verfassungscharakter sind, Tür und Tor für „winkeladvokatische“ Verbiegungen des Gesetzwerkes öffnet. Wenn Dokumente von solch überragender Bedeutung Experten brauchen, die als Dolmetscher dem dummen Stimmvieh erklären müssen, was in ihnen steht, so haben diese Dokumente keine Daseinsberechtigung. Es besteht die akute Gefahr, dass der „Vertrag von Lissabon“ endgültig die Nabelschnur zwischen dem Souverän (dem Volk) und seinen Dienern (der Politik) trennt. Was Europa braucht ist ein „Mehr“ an Transparenz und ein „Mehr“ an Demokratie und nicht deren Verwässerung.
Man könnte meinen, die Formulierung eines solchen epochalen Vertragswerkes würde in einem gemeinsamen Prozess entstehen, in dem neben den Regierungen auch die Völker Europas eingebunden werden – Fehlanzeige. Dass der Vertrag von den Franzosen und Niederländern abgelehnt wurde, kann als „Betriebsunfall“ gesehen werden. Die Diskussion um den „Vertrag von Lissabon“ zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie nicht stattfindet. In Irland muss diese Diskussion gezwungenermaßen stattfinden und dort nimmt sie symptomatische Züge an. Die Befürworter – ausgestattet mit Blankoschecks der Wirtschaft – können auf der Sachebene nicht punkten. Ihnen stehen keine akzeptablen Argumente zur Verfügung, daher beschränkt man sich auf Plattitüden á la „Ein Ja ist gut für Irland“ und rufen dem Volk in Erinnerung, was die EU für Irland getan hat. Dies erinnert an den Wahlkampf, den Edmund Stoiber weiland 2002 in den fünf neuen Bundesländern betrieben hat – seid gefälligst dankbar für die Milliarden, die wir überwiesen haben, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Dass in Irland trotz eines bemerkenswerten Aufschwungs über viele Jahre eine immer größer werdende Kluft zwischen „arm“ und „reich“ gibt, die Peripherie zugunsten der Zentren immer stärker verödet und das Volk – wie überall in Europa – Angst hat, im Räderwerk der Globalisierung zerquetscht zu werden, all dies spielt für die Befürworter keine Rolle. Die Gegner haben Sachargumente, die keinesfalls antieuropäisch sind. Warum muss sich Europa beispielsweise in seiner Verfassung verpflichten, aufzurüsten? Warum soll eine demokratisch nicht legitimierte Kommission über eine gemeinsame Außen- uns Sicherheitspolitik entscheiden? Warum setzt europäisches Recht in elementaren Punkten nationales Recht außer Kraft?
Auf all diese Fragen hat die Politik keine vernünftigen Antworten, zumindest keine Antworten, die „vermittelbar“ währen. Europa ist eine sehr gute Idee und die meisten Europäer tragen diese Idee im Herzen. Die Politik missbraucht diese Idee indes zusehends für unpopuläre Maßnahmen, die auf nationaler Ebene Wählerstimmen kosten würden. Egal ob es sich um „Vorratsdatenspeicherung“ oder „Rauchverbot“ handelt – wenn man nicht die Charakterstärke hat, politische Ziele selbst durchzukämpfen, übergibt man den Vorgang an Brüssel um dann unter dem Stichwort „Sachzwang“ die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Kritik kann man derweil bequem mit dem Hinweis aus dem Wege gehen, man müsse halt die Vorgaben aus Brüssel erfüllen – Pacta sunt servanda. Dies unterminiert nicht nur den europäischen Gedanken, sondern auch die Haltung des Volkes zur „Institution Europa“. Kein Wunder, dass die Politik Angst davor hat, das Vertragswerk, das eben dieser Politik einen Rahmen geben würde, dem Votum der Wähler zu stellen. Zweifelsohne müsste der „Vertrag von Lissabon“ von jedem europäischen Volk per Plebizit angenommen werden, bevor er ratifiziert wird – dies sieht auch das Deutsche Grundgesetz vor.
Um diesen Umstand dreht sich auch die Klage von Peter Gauweiler und die hat es in sich. Gauweiler fährt schweres Geschütz auf – Organklage, Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf einstweilige Anordnung, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Vertrages gerichtlich zu untersagen. Im Kern beruft sich Gauweiler auf ein brisantes Gutachten, das er beim Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben hat. Darin werden die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite beklagt. Murswiek und Gauweiler gehen so weit, dass sie sich auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen – das Widerstandsrecht, das Widerstand gegen jeden erlaubt, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Die Kläger sehen diesen Umstand gegeben und damit stehen sie nicht alleine – viele Rechtsexperten teilen ihre Argumentation, so auch Heribert Prantl von der SÜDDEUTSCHEN. Er merkt in einem Kommentar an, dass das Verfassungsgericht in diesem Fall über sein eigenes Schicksal entscheiden wird. Wenn „Lissabon“ ratifiziert wird, ist für solche Fragen nicht mehr Karlsruhe, sonder das Europäische Verfassungsgericht in Luxemburg zuständig. Alleine die Tatsache, die Institution, die wie keine andere, die Politik bei „grenzwertigen“ Vorstößen in ihre Schranken wies, per Dekret zu entmachten, sollte bei den Deutschen bereits die Alarmglocken schrillen lassen.
Wie Irland entscheiden wird, ist offen – in den letzten Umfrage liegen Befürworter und Gegner Kopf an Kopf. Ein „Nein“ aus Irland wäre ein Segen für Europa. Reformen, der Reformen halber, und die Aushöhlung des europäischen Gedankens durch eine opportunistische Politik der Sachzwänge sind das Letzte, was Europa brauchen würde. Was würde passieren, wenn Irland „Nein“ sagt? Ein Ausschluss Irlands aus der EU ist technisch und juristisch nicht möglich – freiwillig wird Irland nicht austreten. Wahrscheinlich wird man die PR verstärken und dem „dummen Stimmvieh“ den gleichen Vertrag „nach Wahrung einer gewissen Anstandsfrist“, wie die Bertelsmann-Stiftung zynisch formuliert, wieder vorlegen. Sollten die Iren die Neuvorlage abermals ablehnen (warum sollten sie beim zweiten Mal zustimmen?) wäre dies wohl de facto das Ende des „Verfassungsprozesses“. Wesentlich wahrscheinlicher als eine Neuauflage europäischer Winkeladvokatie ist indes ein „Nein“ durch den britischen Premier Gordon Brown, der eine Ablehnung „Lissabons“ durch das irische Referendum wohl nutzen wird, um den in Großbritannien unbeliebten Vertag zu beerdigen. Dadurch wird das Abendland aber nicht untergehen – Europa existiert weiter, die EU existiert weiter und im Zweifel erscheint es sinnvoller an schlechten Mechanismen festzuhalten, als sie aus bloßem Aktionismus durch noch schlechtere zu ersetzen. Eine europäische Verfassung wäre prinzipiell zu begrüßen – nur müsste diese Verfassung die gemeinsamen Ideale und Grundwerte beinhalten und nicht nur ein herzloses Werk von Eurobürokraten sein. Eine europäische Verfassung müsste ferner von jedem europäischen Land per Volksentscheid abgesegnet werden – so lange dies nicht gewährleistet ist, gibt es halt keine europäische Verfassung. Die Welt wird sich auch ohne sie weiterdrehen.
Jens Berger
Bildnachweis: Gulfnews, Young Finegael, Lenta.ru, Economist
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Bei einem Spotmarktpreis von 130 US$ pro Barrel hat der weltweite Ölmarkt ein jährliches Volumen von über 4.000 Mrd. US$. Mit rund 10% des weltweiten Bruttoinlandproduktes ist er damit der größte Wirtschaftzweig. Noch vor wenigen Jahrzehnten kontrollierten die westlichen Erdölmultis diesen Wirtschaftssektor. Obwohl sich die Ölförderstaaten mit der Zeit emanzipierten, haben die internationalen Multis noch vor zehn Jahren die Spielregeln bestimmt. Sie hatten das Know How, die politische Protektion des Westens und vor allem das Kapital, um Erdölvorkommen zu erschließen. Länder wie Russland, Venezuela oder die Anrainer des Kaspischen Meeres mussten mit ihnen ins Geschäft kommen, um aus dem schwarzen Gold tief in der Erde die begehrten Petrodollar zu machen. Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich dies diametral geändert – westliche Multis werden von Staatsunternehmen aus bestehenden Verträgen gedrängt und in den „neuen“ Erdölländern Südamerikas, Asiens und Afrikas stehen die westlichen Multis einer neuen Konkurrenz aus chinesischen, indischen und russischen Staatsunternehmen gegenüber. Die politischen und ökonomischen Implikationen aus diesem Paradigmenwechsel sind von höchster Priorität, dennoch wirkt der Westen in seinem Handeln eher wie ein Kaninchen vor der Schlange.
Am 21. Mai wurde bekannt, dass Israel und Syrien über den Vermittler Türkei Friedensverhandlungen aufgenommen haben, die nach über vierzig Jahren den „Sechs Tage Krieg“ zwischen Israel und Syrien beenden könnten. Bislang wurde nur ein Waffenstillstand erklärt, ein Friedensvertrag scheiterte immer wieder an der Rückgabe der Golan-Höhen, die Israel seit 1967 völkerrechtswidrig besetzt und 1981 gar annektierte. Es gab in der Vergangenheit immer wieder bilaterale oder internationale Verhandlungen, die zu einem Friedensschluss führen sollten. Zuletzt
Die Isolationspolitik des Westens hat Syrien mit Iran einen neuen Verbündeten eingebracht. Syrien hatte kaum eine andere Wahl – die USA forderten offen einen Regimewechsel in Damaskus, Israel hatte kein Interesse an einer ernsthaften Neuaufnahme des Friedensprozesses und Iran stand als ökonomischer und geostrategischer Partner bereit, der nichts gegen „Paria-Staaten“ hat. Obgleich Syrien von Mitgliedern der Alawiten regiert wird, die den Schiiten sehr nahe stehen, ist Syrien ein sunnitischer Staat, der kein natürlicher Verbündeter Irans ist. Das größtenteils säkulare Politiksystems Syriens, das sozialistische Strukturen pflegt, hat mit dem „Gottesstaat“ Iran wenig Gemeinsamkeiten. Vor allem in puncto Irak unterscheiden sich die Positionen Irans und Syriens diametral. Während Iran gerne einen schiitischen Satellitenstaat im Süden hätte, ist Syrien auf einen sunnitischen Einheitsstaat Irak aus. Syriens Partner im Irak sind die erklärten Gegner der iranischen Partner. Auch mit den radikalen Gruppierungen Hamas und Hisbollah hat Syrien wenig Gemeinsamkeiten. Nichtsdestotrotz unterstützt Syrien diese Gruppierungen aus mehreren Gründen, die allerdings für Syrien nicht überlebenswichtig sind. Neben den USA und Israel
Das wissen auch die USA und Israel und in den USA setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass es besser wäre, al-Assads Syrien zu „zähmen“, als einen Regimewechsel herbeizuführen, der unter Umständen radikalklerikale Gruppierungen, wie die Muslimbruderschaft, an die Macht bringen könnte, von denen eine weitaus größere Gefährdung für die eigenen Interessen ausgehen würden. In der momentanen israelischen militärisch-geheimdienstlichen Führung – außer beim Mossad – ist daher auch
Ein möglicher Erfolg der Gespräche wird weniger an Syrien scheitern können, sondern an der innerisraelischen Politik. Premier Olmert ist in der Korruptionsaffäre seit den Aussagen des amerikanischen Geschäftsmannes Talansky innenpolitisch schwer angeschlagen. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis er zurücktreten oder Neuwahlen ausrufen wird. Ein solcher Premier ist eigentlich gar nicht verhandlungsfähig, zumal seine Koalitionspartner bereits seinen Rücktritt fordern. Aus der „Lame Duck“ könnte allerdings durch die Friedensverhandlungen wieder ein Premier werden, hinter dem sich seine partei- und koalitionsinternen Kritiker scharen müssen, wie Uri Avnery in seinem 
Das amerikanisch-indische 
Besonders
Der drohende Bürgerkrieg im Libanon konnte in letzter Minute abgewendet werden. Gestern verständigten sich die Konfliktparteien überraschend im katarischen Doha und beschlossen die Bildung einer neuen Einheitsregierung, in der die Hisbollah Vetorecht hat. Was ein Segen für alle Libanesen ist, ist gleichzeitig ein Paradigmenwechsel im Machtgefüge hinter den Kulissen, dessen eindeutiger Verlierer Saudi-Arabien ist, während Iran ein weiteres Mal seinen Einfluss in der sunnitisch-arabischen Region stärken konnte.
Die Lage im Libanon spitzte sich seit der „Zedernrevolution“ 2005 – die mit dem Abzug der syrischen Truppen und der Wahl des prowestlichen Fuat Siniora endete – zwischen der prowestlichen sunnitischen Regierungsfraktion und der schiitischen Fraktion, die aus der islamistischen Hisbollah und der säkularen Amal-Bewegung immer weiter zu. Hinter den Kulissen wurde dieser Konflikt durch die Schutzmächte ausgetragen. Die prowestliche Fraktion wird von Frankreich, den USA und vor allem Saudi-Arabien unterstützt, das auf diese Art und Weise seinen Hegemonialstatus über die sunnitische arabische Welt demonstrieren will, und die Schutzmächte der Schiiten, Syrien und Iran, in die Schranken weisen will. Einer der Kernpunkte der Siniora-Fraktion ist es, die Hisbollah zu entwaffnen, wie es die Resolution 1559 des UN-Sicherheitsrates fordert. Die Hisbollah beteuerte stets, sie bräuchte dieses Waffen nur zur Selbstverteidigung gegen Israel und würde sie nie gegen Libanesen einsetzen. Diesen Schwur brach die Hisbollah am 9. Mai 2008, als sie zusammen mit Milizen der Amal die Waffen erhob und West-Beirut angriff, das fest in Siniora-Hand ist.
Die Saudis tobten ob dieser Geschehnisse und ließen sämtliche diplomatische Vorsicht fallen und klagten Iran und Syrien offen an, einen Krieg in Nahost zu provozieren. Auch die USA übten scharfe Kritik und machen Iran verantwortlich. Nur ein beherztes diplomatisches Intervenieren der Arabischen Liga konnte den sofortigen Ausbruch des Bürgerkrieges einstweilen verhindern. Emir Al Thani übte gehörigen Druck auf die Unterstützermächte Frankreich, USA, Saudi-Arabien, Syrien und Iran aus und konnte erreichen, dass die verfeindeten Parteien des Libanons sich in Doha zu einem Friedensgipfel zusammenfanden. Hinter den Kulissen fand dort ein Paradigmenwechsel statt. Siniora ging siegessicher in die Verhandlungen, war er sich doch der Einflussnahme Saudi-Arabiens sicher. Doch die Zeiten haben sich geändert, die sunnitischen Staaten rebellierten teils offen gegen den saudischen Hegemon. Katar, Yemen und Algerien opponierten offen gegen die Saudis, während die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman und Kuwait hinter den Kulissen gegen Saudi-Arabien votierten. All diese Staaten haben sehr gute Gründe, lieber Syrien und Iran einen Punktsieg zuzugestehen, als einen offenen Krieg im Libanon zu riskieren.
Beschlossen wurde die Bildung einer Einheitsregierung und die schnellstmögliche Wahl eines neuen Präsidenten. Diese Rolle ist für Michel Suleiman, ein hissbollahfreundlicher christlicher General, vorgesehen. In der neuen Regierung darf die Siniora-Fraktion 16 Minister stellen, die Hisbollah 11 Minister und die übrigen drei Posten sollen durch den neuen Präsidenten ernannt werden. Da es in der libanesischen Verfassung eine 1/3 Sperrminorität gibt, hat die Hisbollah damit die Möglichkeit gegen jede Regierungsentscheidung ihr Veto einzulegen. Der Kernpunkt „Entwaffnung der Hisbollah“ wird im Friedensvertrag nicht einmal erwähnt – durch die Vetomacht sind der Sinioria-Fraktion auch beide Hände gebunden, dieses Ziel jemals durchzusetzen. Desweiteren wurde eine Reform der Wahlkreise festgelegt, die die Hisbollah einseitig bevorzugt. Die nächsten Parlamentswahlen finden im Juni 2009 statt und es ist zu erwarten, dass die Hisbollah dann gestärkt in eine neue Regierung gehen wird. Bis dahin ist der Bürgerkrieg vertagt und es deutet sich an, dass Saudi-Arabien und die USA sich zähneknirschend mit dieser neuen Situation abfinden müssen. Der siniorafreundliche Drusenführer Walid Dschumblat soll den US-Botschafter in Beirut gebeten haben, die Bush-Regierung aufzufordern, ihre Loblieder auf die Siniora-Regierung einzustellen. Dem Libanon scheinen Zeiten eines kalten Friedens bevorzustehen – für die Bevölkerung dieses geschundenen Landes ist dies ein Segen. Es bleibt nur noch abzuwarten, was Israel zu diesem kalten Frieden sagen wird – es ist fraglich, ob es eine gestärkte Hisbollah im Norden akzeptieren wird. Eine Möglichkeit, diese Situation zu entschärfen, besteht in den aktuellen - von der Türkei vermittelten - Friedensgesprächen zwischen Israel und Syrien. Zöge Israel seine Truppen von den Golan-Höhen ab, würde sich die Hisbollah selbst entwaffnen, sagte Nassrallah einst.














