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02. Juli 2009 von
Gast
Nach dem Jahrhundert der Parteien
Es ist unzweifelhaft, dass die Erfahrung der politischen Parteien im Laufe des 20. Jahrhunderts den fortgeschrittensten politischen Ansatz in der Organisation demokratischer Systeme gebildet hat. Es waren die Parteien – wie Leibholz erinnert -, die die “politische Integration des Volkes” (in seinen verschiedenen politischen, kulturellen und sozialen Anteilen) ins Staatsleben ermöglicht haben. Sie haben die gegenwärtigen Verfassungen entworfen (derart als unersetzliches Verbindungsstück zwischen konstituierender und konstituierter Macht fungierend), die Organisation der Staaten erneuert und so die Bürger mit jenen Institutionen zusammengebracht, von denen sie der liberale Staat so lange ausgeschlossen hatte.
Durch diese Verwurzelung der Parteien im sozialen und politischen Leben wurde es so historisch möglich, Volk und Regierung, Repräsentanz und Repräsentation, Partizipation und politische Entscheidung zu verbinden. Das alles passierte im sogenannten “kurzen 20. Jahrhundert”, das vielfach deshalb als das Jahrhundert der Parteien bezeichnet wird. Hans Kelsen schrieb Ende der Zwanziger Jahre: “Eine unaufhaltsame Evolution führt in allen Demokratien zu einer Organisation des Volkes in Parteien”. Die These von Kelsen verdient es gerade wegen ihrer Distanz zur heutigen politischen Realität, und der daraus unvermeidlich hervorgehenden Fragen, betrachtet zu werden. Wie drückt sich heute der Wille des Volkes aus, und wie organisiert er sich angesichts der Krise der Parteien? Ist das Volk zu Anfang des 21. Jahrhunderts anderen “unaufhaltsamen Evolutionen” unterworfen? In welche Richtung und mit welchem Ergebnis? Was ist die politische Natur dieser Prozesse? Was sind die konstitutionellen Implikationen? Wie wir sehen, sind das komplexe Fragestellungen, kontrovers in der Anlage und nicht einfach zu lösen.
Aus einer schnellen Analyse des letzten Jahrzehnts scheint ein Fakt jedenfalls hervorzustechen: Mit der Umwälzung der Demokratie der Parteien hat sich der sogenannte italienische Übergang in immer stärkerem Maße um die Spirale des Antipolitischen gedreht. Populismus und Markt sind ihre wichtigsten Merkmale und der Berlusconismus eine ihrer Gestalten.

Es wäre aber abwegig, den Fall Berlusconi auf eine italienische Besonderheit zu reduzieren, wenn man – wie aktuelle Untersuchungen zeigen – bedenkt, dass gegenwärtig das populistische Phänomen viele der konstitutionellen Demokratien bedroht. Diese tiefgreifende Veränderung demokratischer Prozesse wird symptomatisch durch drei Faktoren gekennzeichnet:
a) Transformation des politischen Systems
b) Personalisierung von Macht
c) Einfluss der Medien
Der Berlusconismus bildet sozusagen den extremsten pathologischen Ausdruck dieses Phänomens, da er respektive:
a) sich die Transformationen des politischen Parteiensystems zunutze macht, um den alten Volksparteien eine ‘persönliche Partei’ gegenüberzustellen
b) die Personalisierung von Macht durch den Regierungschef tendenziell autoritäre Züge annimmt (Gewährung vollständiger Immunität, Gesetze ad personam, Anwendung von Einschüchterungspraktiken gegen Widersacher)
c) da der Regierungschef nicht nur die Medien beeinflußt, sondern sie kontrolliert (direkt und indirekt)
Die ‘antiparteienherrschaftliche’ Polemik nach Tangentopoli
Im Gegensatz zur Auffassung auch großer Teile der juristischen Literatur läßt sich die Krise der italienischen Parteiendemokratie – auch wenn sie unter den Eindrücken der Ermittlungsverfahren endete – nicht ausschließlich auf Tangentopoli zurückführen. Man kann im Gegenteil sagen, dass die gerichtlich erwirkte Auflösung des “alten” Parteiensystems den Epilog dieser Krise fand – ihren offensichtlichsten äußerlichen Ausdruck. Die Krise der Parteien, die Ende der Siebziger ihren Anfang nahm, muss vielmehr als Krise ihrer Hegemonie und ihrer natürlichen Neigung interpretiert werden, den komplexen Zusammenhang von Interessen und sozialen Kräften auszudrücken und zu repräsentieren. Ein Phänomen, das seinen Ursprung viel früher als Tangentopoli hat und ein klares Datum aufweist: Die Gründung der Trilateralen Kommission (TK) und die von ihr geäußerte Kritik an den komplexen Demokratien. Daraus folgt, dass die so genannte “Parteienkratie” – anders als heute noch im gegenwärtigen politikwissenschaftlichen Diskurs behauptet – nicht das Wesen der Parteiendemokratie darstellt, sondern nur noch ihre extreme Degeneration, verursacht durch ihren verzweifelten Versuch, ihren Griff auf die Gesellschaft durch klientelistische und illegale Praktiken aufrecht zu erhalten, nachdem die Parteien ihre massenhafte Verankerung eingebüßt haben.
In Italien sollte die Explosion von Tangentopoli eine regelrechte “Verzerrung” der politischen Prozesse verursachen. Alte Parteien lösen sich auf, Formen und Orte kollektiven Handeln veränderns sich. Im medial-gerichtlichen Wettlauf hinkt die Politik hinterher. Gegen die daraus entstehende Vermittlungsleere beginnt man, über “ein neues System jenseits der Parteien” und über ein neues Modell von Repräsentanz zu theoretisieren. Alte und neue Kräfte – große Unternehmen, Medien, Zivilgesellschaft, Volksabstimmungsbefürworter – fordern laut den Übergang zur Mehrheitsdemokratie. Ihr gemeinsames Ziel besteht darin, ein für alle Mal die Rechnung mit der Parteiendemokratie zu begleichen, indem sie ihre natürliche Grundlage zerstören: Das Verhältnissystem (Proporzverfahren).

Von mehreren Seiten aus beginnt man nun zu behaupten, dass die italienische Demokratie, um zu funktionieren, sich sofort von dieser unerträglichen Barriere – den politischen Parteien – zwischen Regierten und Regierenden befreien müßte, um so implizit die Voraussetzungen für die Direktwahl der Regierung durch das souveräne Volk zu schaffen. Die Einführung der Mehrheitswahl wird in Wirklichkeit die Probleme der italienischen Demokratie verschärfen, anstatt sie zu lösen: Personalisierung des Wahlkampfs, Allgegenwärtigkeit von Umfragen, zunehmendes Gewicht der Spektakel-Politik, Demokratie der Einschaltquoten – gekennzeichnet durch die hegemoniale Rolle der Medien und die zunehmende Reduktion der Bürger auf Tele-Nutzer von Politik. Man zielt so darauf hin, die politische Vermittlung durch die Parteien durch eine instinktive und spontane Identifikation zwischen Regierenden und Regierten zu ersetzen. Nur wenige sehen in dieser Phase, dass die Delegitimierung der Parteien langfristig eine Antwort autoritären Typs wahrscheinlich machen würde, die einzige imstande sei, “die Voraussetzungen für ein Minimum an politischer Einheit zu schaffen”.
Verfassungsrechtliche Folgen der Krise der Parteien
Die Auflösung der Volksparteien wirkt sich nicht nur auf das politische System aus, sondern schlägt sich seit den neunziger Jahren auch in den verfassungsrechtlichen Grundstrukturen nieder: Auf der historischen, auf der juristischen, wie auf der politisch-sozialen Ebene. Auf der historischen Ebene, da zusammen mit den Volksparteien plötzlich das politische Netz verschwunden ist, das die Republik getragen hat, das Bindeglied zwischen Volk und Verfassung, die historischen Subjekte ihrer Theorie und ihrer partiellen Umsetzung. Auf der juristischen Ebene, weil einige, in der Verfassung garantierte und auf Grundlage des Verhältnissystems modellierte, Rechtsinstitute mit der Einführung des Mehrheitssystems einen unvermeidlichen Prozess der Schwächung erfahren (Gesetzesvorbehalt, Befugnisse parlamentarischer Minderheiten, Rolle von Institutionen und Verfahren verfassungsrechtlicher Garantien). Auf der politisch-sozialen Ebene, weil die Abwicklung der “Parteien des Assistenzialismus” eben auch die Abwicklung des “Sozialstaates in parteienherrschaftlicher Soße” bedeuten würde, der bis zu jenem Zeitpunkt “den nackten Individualismus” der italienischen Bürger begrenzt hatte.
Das Antipolitische beginnt so seine Früchte zu tragen: Das Primat der Ökonomie verstärkt sich und der verfassungsrechtliche Begriff von “Volk” erfährt eine tiefe Veränderung im Sinne Schumpeters, indem es sich von einem “in Parteien organisierten” pluralen Volk (nach dem Modell Kelsens) in eine unbestimmte Masse von “legitim eigennützigen Individuen” verwandelt, “denen die Stimme zurückzugeben sei”. Im egoistischen Sinne autonome und unabhängige Individuen, die zugleich tiefgreifende Formen sozialer Kontrolle zu akzeptieren nur zu bereit sind.
Populismus und Markt verbinden sich zu einer heiklen Mischung, welche die demokratische Verfassung und die “ärgerlichen” Schranken in Frage stellt, die diese selbst der Vorherrschaft des Kapitals und der Souveränität des Volkes gestellt hatte: beide als ursprüngliche und uneingeschränkte Quellen von Freiheit begriffen, die weder übergeordnete Instanzen noch juristische Grenzen vertragen. Die Appelle an das Volk, oft auch in Gestalt der konstituierenden Gewalt beschworen, ziehen sich durch das ganze Jahrzehnt. Eine unausgesprochene Praxis, die auch die Präsidentschaft erreicht hat. 1991 hielt Präsident Cossiga in einer Botschaft an die Kammern eine ungewöhnliche Apologie der Volkssouveränität, deren Grundlage er außerhalb der Verfassung selbst verortete. Die Beschwörung des souveränen Volkes ist auch Bestandteil der verheerenden Erfahrung der bikammeralen Ausschüsse, der Art der Zustimmung des neuen 5. Verfassungstitels, welcher nach dem Willen von Regierung und Opposition im Oktober 2001 einer Volksabstimmung unterworfen wurde, und der Referendenperiode der neunziger Jahre.
Referendum und Parteien – richtiger: Referendum vs. Parteien
Von Anfang der Achtziger an hat die Institution des Referendums endgültig seine Funktion von Ansporn und Integration der parlamentarischen Regierung eingebüßt und zunehmend die Funktion angenommen, mit dem repräsentativen System zu brechen. Das priviligierte Ziel der Referendumsoffensive im Laufe der Neunziger war nicht zufällig die Parteiendemokratie, und das, was ihre ursprünglich ausgearbeitete Rechtsgrundlage war: das Verhältniswahlrecht und die öffentliche Parteienfinanzierung.

In diesen Jahren setzte sich der Mythos der Souveränität der Referenden fest, von mehreren Seiten – da direkt – als das höchste und absolute Modell von Demokratie zur Schau getragen. Aber die Demokratie der Referenden der Neunziger ist alles andere als eine unmittelbare und direkte gewesen. Auch sie war tatsächlich ebenso wie die repräsentative Demokratie durch Formen der Vermittlung und der fremdbestimmten Lenkung der politischen Nachfrage charakterisiert, auch wenn anders als die klassischen, die wie gesagt auf dem Verhältnis der Repräsentanz und der demokratischen Anwesenheit der politischen Parteien basierten.
Darüber hinaus läßt sich kaum verneinen, dass im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts auch die allgegenwärtige Beschwörung des Volkes und seiner “Reinheit” durchdringend durch die Instrumente der Bildung der öffentlichen Meinung und die wachsende Funktion der Konditionierung durch die ökonomischen Mächte vermittelt wurde.
Die Parteien zwischen verfassungskonformer und nationaler Identität. Die Rolle des Staatsoberhaupts als Repräsentanten der nationalen Einheit
Aber die Krise der verfassungsmäßigen Identität des Volkes ist auch die Krise seiner nationalen Dimension. Ein unverzichtbarer Faktor in der Identitätsrhetorik, die alle modernen Demokratien kennzeichnet (man denke nur an der Bedeutung des 4. Juli in den USA oder des 14. Juli in Frankreich). In Italien hat man im Verlaufe des letzten Jahrzehnts stattdessen mit allen Mitteln versucht, mit dem eigentlichen Ziel der vollendeten Normalisierung des neuen politischen Systems zuzustimmen, das Volk seiner verfassungsmäßigen Identität, seiner Geschichte, seiner Vergangenheit zu berauben. Das sind nicht zu unterschätzende Zeichen, vor allem ob der Gefahren einer plebiszitären Involution des Systems, welche diese “intellektuellen” Vorgänge verbergen. Gustavo Zagrebelsky hat diese schwerwiegenden Symptome sehr passend beschrieben: “Das Volk ohne Zeit wird, mit dem Voranschreiten der Zeit, zu einer Demokratie der unterschiedslosen Masse, daher einer totalitären, führen.”
Ich beziehe mich offensichtlich auf die Kultur des historisch-konstitutionellen Revisionismus und auf das Trauma, das diese dem Identitätsverhältnis zwischen Volk und Republik zugefügt hat. Die Vereinfachungen und Verzerrungen, die durch diese kulturelle Offensive auf der historischen Ebene verursacht wurden, sind bekannt: der Widerstand (la Resistenza) wird als eine marginale Episode der nationalen Geschichte dargestellt und darüber hinaus mit regressiven Merkmalen gekennzeichnet (die verlorene Ehre, die Nation im Zusammenbruch); die Schrift der republikanischen Verfassung wird auf einen bloß parteienherrschaftlichen Pakt reduziert; die Geschichte der Republik auf eine Geschichte von “Klüngeleien” und Praktiken eines “Konkordanzsystems”. Eine Abweichung, die fraglos durch die Kultur von rechts begünstigt wird, welche in Europa nach dem Zusammenbruch des realen Sozialismus wieder die Oberhand gewinnt, durch die Wahlerfolge 1994 und 2001 einer im historischen und kulturellen Sinne der antifaschistischen Tradition fremden politischen Koalition, und durch die Ausfälle eines Regierungschefs, der den 25. April zu feiern sich weigert.
Aber auch die tiefe Verantwortung der demokratischen Kultur darf nicht außer Acht gelassen werden: Die systematische Herabsetzung der Bedeutung des Antifaschismus für die Verfassung, die durch große Teile der politischen Kultur erfahrene Faszination des historischen Revisionismus, die Appelle an die nationale Eintracht. In diesem Sinne sendet auch das Staatsoberhaupt in seinem konstitutionellen Verhalten beunruhigende Signale: Sicher, zu vielen Gelegenheiten hat Präsident Ciampi energisch die politischen Kräfte zur Achtung der Verfassung aufgerufen, indem er ihre Aktualität hervorgehoben hat. Ebensooft hat er aber auch in seinen Ausführungen versäumt, an den genuinen antifaschistischen Grundkonsens der Verfassung zu erinnern. Es hilft sicher nicht, die Verfassung zu verteidigen, wenn man diese Bedeutung zu neutralisieren versucht, indem jeder Verweis zum Widerstand ausgelassen wird, der Rhetorik der “Jungen von Saló” nachgegeben wird oder die die Ursprünge der Verfassung auf die Vorgänge des “Risorgimento” verlegt. Der Präsident der Republik hat in seiner Funktion, die nationale Einheit zu repräsentieren, im Gegenteil die Pflicht, als Garant der Werte zu handeln, die die Grundlage der konstituierenden Einheit bilden. Das ist der Bereich, dem das Staatsoberhaupt in seinen Aktionen vorzustehen aufgerufen ist, indem es als wahrer Beschützer des nationalen und konstitutionellen Gedächtnisses handelt.
Zusammenfassend bedeutet das, dass der Präsident der Republik im Laufe seines Mandats sich sicher bemühen muss, die Seiten zu vereinen, die Härten des politischen Schlagabtausches zu mildern, die Gelassenheit in der institutionellen Auseinandersetzung zu wahren. Das alles kann aber nicht eine Art absoluten Imperativs sein, der unter allen Umständen einzuhalten ist. Das Staatsoberhaupt muss seine Vermittlungstätigkeit verfolgen … soweit es möglich ist.
Das heißt, soweit diese mit der Verfassung in Einklang steht – oder ihr zumindest nicht widerspricht- Daraus folgt, dass, wenn die Umstände es erfordern, das Staatsoberhaupt, seiner Schlichtungsfunktion entgegen, die Pflicht hat, einzugreifen, Partei zu nehmen und sich für eine Seite zu entscheiden – aber immer für dieselbe Seite. Die Seite der republikanischen Verfassung.
Der autoritäre Ausgang des so genannten Übergangs: Das Projekt der Verfassungsreform
Die Aufgabe des Projekts der Verfassungsreform ist eines der offensichtlichsten Symptome der politischen und kulturellen Desorientierung dieser Jahre. Die Zeit ist jetzt gekommen, vor allem für die konstitutionelle Kultur, sich entschieden von dieser Erfahrung zu distanzieren und das Projekt umzudrehen. Vor allem, wenn man dieser Abweichung eine Grenze ziehen will.
Wir müssen uns von nun an bewußt sein, dass die Auseinandersetzung um die im Parlament in erster Lesung bewilligte konstitutionelle (Konter-)Reform in den nächsten Monaten für die Regierung, gerade vor dem Hintergrund ihrer wachsenden Schwierigkeiten, die “Mutter aller Schlachten” sein wird, der resolute Versuch, das vom “Gesalbten des Herren” verfolgte plebiszitäre Modell umzusetzen. Es ist wahrscheinlich, dass die Regierung und ihr Chef, um die Reform appetitlicher zu machen, wieder das souveräne Volk mißbrauchen werden, indem sie den starken Premierminister als die höchste Verwirklichung des Prinzipes der Volkssouveränität darstellen werden, die endgültige Erfüllung einer neuen politischen Ordnung ohne jede Vermittlung. Die regressiven Eigenschaften dieses Projekts sind umgekehrt offensichtlich: Reductio ad unum der Politik, Vertikalisierung des Konsenses, Konzentration der Befugnisse der Politikbereiche.

Was darüber hinaus in der aktuellen politischen Auseinandersetzung über die Verfassungsreformen sinnlos scheint, es handelt sich auch in diesem Fall um ein typisches Erbe der Neunziger und besonders der Erfahrung des Zweikammernsystems, ist gerade diese unverständliche und verkrampfte Neigung, zu behaupten, dass die Lösung aller Probleme der italienischen Demokratie in einer durchdringenden Transformation der Grundcharta und einer entscheidenden Stärkung der Befugnisse der Regierung bestünde. Eine Aussicht, auf die man gerne verzichtet hätte … auch weil es dafür keinen Bedarf gibt, wenn man bedenkt, dass in diesen Jahren die Regierung allzu sehr gestärkt worden ist. So ihre Rolle (majoritäre Gesetzgebung, Reform der parlamentarischen Geschäftsordnung), ihre Funktionen (Koppelung der Zustimmung zum Haushaltsentwurf mit der Vertrauensfrage), ihre normativen Befugnisse (Mißbrauch der delegativen Dekretierung – die der Regierung legislative Funktion erteilt -, Gesetzesabbau, Anwendung und vielmalige Verlängerung von eigentlich nur in Krisensituationen übergangsweise zulässigen Regierungsdekreten).
Umgekehrt hat das letzte italienische Jahrzehnt die Reichweite der Ungleichgewichte vor alle Augen geführt, die das Mehrheitswahlsystem und das dadurch etablierte neue politische System erzeugt haben. Also anstatt von einer Stärkung der Befugnisse der Regierung, müßte man ausgehen von einer kohärenten Neudefinition der institutionellen Gleichgewichte und der Errichtung von wirksameren Gegengewichten zur Vorherrschaft der parlamentarischen Mehrheit und ihrer Führer.
Claudio De Fiores – aus dem Italienischen übertragen von Salvo
Original auf costituzionalismo.it
Hintergrund: Bernd Rill – Italien im Aufbruch ? eine Zwischenbilanz
Thomas Wagner – Demokratie als Mogelpackung