„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ – so formuliert es die UNO. Völkerrechtlich umstritten ist es allerdings, unter welchen Bedingungen Völker von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen dürfen und ob sich daraus ein Anspruch herleitet. Das Selbstbestimmungsrecht wurde erstmals vom US-Präsidenten Wodrow Wilson in seinem 14-Punkte Programm aufgegriffen, das Grundlage für die Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg war. Der Gedanke, der dahinter stand, war der, die multiethnischen Achsenmächte zu zerschlagen und den Völkern Mittel- und Osteuropas einen eigenen Staatsraum zuzusprechen, der allerdings nicht immer mit den Siedlungsgebieten der Staatsvölker übereinstimmte. Damals wollte man die „Atomisierung“ der europäischen Staatengemeinschaft verhindern, wodurch neue Staatengebilde entstanden, die ihrerseits ethnische Minderheiten beinhalteten oder gar neue multiethnische Staaten waren wie z.B. Jugoslawien. Die eigene Entscheidung der Völker, in welchem Staat sie sich organisieren wollen, wurde damals nicht beachtet. Referenden über die neuen Grenzen wurden weder in den Gebieten abgehalten, die von den Achsenmächten abgetreten werden mussten, noch in den Gebieten, die sich zu neuen Staaten zusammenschlossen. Der erste Fall, in dem das Recht auf Selbstbestimmung völkerrechtlich angewandt wurde, war mehr ein Dekret der Siegermächte, als die demokratische Willenserklärung von Völkern, sich selbst regieren zu wollen.
An diesem Prinzip hat sich bis heute nicht viel verändert. Das Interesse der existierenden Staaten, Völkern anderer Staaten das Recht auf Selbstbestimmung einzuräumen und dies diplomatisch oder militärische einzufordern hält sich in engen Grenzen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden beispielsweise zunächst die Staaten anerkannt, die früher schon anerkannte Staaten waren – bei den baltischen Republiken musste nicht einmal das Selbstbestimmungsrecht herangezogen werden, da sie vor der Annektion durch die Sowjetunion souveräne Staaten mit einem klar definierten Staatsgebiet waren. Innerhalb der Sowjetunion gab es ein „theoretisches“ Selbstbestimmungsrecht. Die Ukraine und Weißrussland waren beispielsweise „theoretisch“ selbstständige Staaten, die sogar Gründungsmitglieder der UNO waren. Dies erleichterte die Neuordnung ungemein, nur taten sich die Folgerepubliken schwer damit, die durch die Neuordnung geschaffenen Enklaven und Minderheitengebiete ihrerseits anzuerkennen oder abzutreten. Vor allem die russische Bevölkerung wurde so in vielen Republiken eine ethnische Minderheit, die teilweise auch Autonomierechte bekam.
Wesentlich problematischer gestaltet sich die Neuordnung des ehemaligen Vielvölkerstaates Jugoslawien. Da es zwar verschiedene Staatsvölker gab, die allerdings meist nicht über klare Staatsgrenzen verfügten, sondern regional zersplittert waren, kam es zu grausamen Kriegen mit „ethnischen Säuberungen“, wie Völkermorde und Vertreibungen euphemistisch genannt werden. Auch heute ist die völkerrechtliche Situation höchst umstritten und brisant. Während der mehrheitlich albanisch bewohnte Kosovo mit Unterstützung des Westens seine einseitige Unabhängigkeit erklärte, die militärisch von der NATO gegen die ehemalige Staatsmacht in Belgrad abgesichert wird, wird der mehrheitlich serbisch bewohnten Entität Republika Srpska, die dem bosnischen Staat angehört, dieses Recht nicht zugesprochen, obgleich die Grundvoraussetzungen fast identisch sind.
Ein gewichtiges Problem der Selbstbestimmung der Völker lässt sich am Beispiel des Kosovos aufzeichnen. Nach der Staatstheorie aus dem Völkerrecht muss ein Staat aus drei Merkmalen bestehen: Einer Bevölkerung (Staatsvolk), die mehrheitlich diesen Staat haben will, einem geographisch abgrenzbaren Siedlungsgebiet (Staatsgebiet) und einer stabilen Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Abgesehen davon, dass die kosovarische Regierung keine souveräne Staatsgewalt darstellt (diese wird durch die NATO und die UN ermöglicht), ist es höchst problematisch die Einheit von Staatsvolk und Staatsgebiet zu definieren. Basis für die heutigen Grenzen des Kosovos sind die Grenzen der gleichnamigen autonomen Provinz der jugoslawischen Teilrepublik Serbien. Der Norden des Kosovos wird allerdings mehrheitlich von Serben bewohnt, die durch die Staatsgründung der Kosovos zu einer Minderheit wurden. So wurde aus einer autonomen Region, die von einer Minderheit bewohnt wurde, ein Staat, der Regionen in seinem Staatsgebiet hat, deren Bevölkerung nicht dem Staatsvolk angehört. Wenn das Kosovo also ein Recht auf Selbstständigkeit hat, warum haben dann die Serben im Nordteil kein Recht auf ein Referendum, in dem sie abstimmen können, ob sie lieber dem Kosovo oder Serbien angehören würden?
Ähnlich problematisch gestaltet sich die Frage der Autonomie und Unabhängigkeit des chinesischen Gebietes, das die Tibeter für sich beanspruchen. Die Tibeter haben, wie alle Völker, die über eine eigenständige Kultur und ein homogenes Siedlungsgebiet verfügen, selbstverständlich ein moralisches Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung. Sie verfügen über ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet, das bis auf wenige Ausnahmen auch mehrheitlich von Tibetern bewohnt wird – damit bilden sie übrigens eine Ausnahme, in allen anderen „autonomen“ Provinzen Chinas stellen die Han-Chinesen die Mehrheit der Bevölkerung. Laut der chinesischen Verfassung genießen Provinzen wie Tibet „Autonomie“ – wobei man bei objektiver Betrachtung kaum von einer echten Autonomie sprechen kann. Da Tibet (anders als beispielsweise die baltischen Republiken) nie völkerrechtlich anerkannt war, gestaltet sich die Autonomiefrage gegen ein undemokratisches und totalitäres Regime natürlich schwierig. Während der „Gottkönig“ der Tibeter – der im Exil lebende Dalai Lama – lediglich Autonomieverhandlungen mit der chinesischen Regierung aufnehmen will, gehen andere Organisationen, wie der Tibetan Youth Congress, weiter und fordern eine vollständige Unabhängigkeit und somit einen eigenen Staat. Da China allerdings die völkerrechtlich unumstrittene Hoheit über das reklamierte Gebiet hat, ist die „Tibet-Frage“ rein rechtlich gesehen ein innerchinesisches Problem – moralisch ist dies freilich anders und jedermann, der für die tibetische Selbstbestimmung eintritt, ist moralisch im Recht.
Verfolgt man die deutschen Medien, so könnte man allerdings denken, die Tibeter seien das einzige Volk auf Erden, dem das Recht auf Unabhängigkeit mit brutaler Gewalt verweigert wird. Die Medien haben ihre eigenen Gesetze und die Unterstützung separatistischer oder gar sezessionistischer Triebe wird nicht nur politisch von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet, sondern auch medial. In seinem Artikel „Nicht du! Du!!!” nennt der Autor und Friedenaktivist Uri Avnery folgende Unterscheidungsmerkmale:
• Hat das nach Unabhängigkeit strebende Volk eine besonders exotische Kultur?
• Ist es ein attraktives Volk, d.h. ist es vom Standpunkt der Medien „sexy“?
• Wird der Kampf von einer besonders charismatischen Person angeführt, die von den Medien geliebt wird?
• Wird die unterdrückende Regierung von den Medien gehasst?
• Gehört die unterdrückende Regierung zum pro-amerikanischen Lager?
• Sind wirtschaftliche Interessen mit dem Konflikt verbunden?
• Hat das unterdrückte Volk begabte Sprecher, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und die Medien manipulieren können?
Legt man diese Unterscheidungsmerkmale an verschiedene Unabhängigkeitsbewegungen an, so lassen sich damit das unterschiedliche Interesse der deutschen Medien und der deutschen Bevölkerung recht gut erklären. Die Tibeter schneiden in ihren orangenen Roben, mit ihrer exotischen mysteriösen Kultur und Religion und dem überaus charismatischen Dalai Lama in diesem Schema bestens ab, während die Chinesen ein nahezu „perfekter“ Bösewicht sind. Die Uiguren, deren Grundvoraussetzungen mit denen der Tibeter nahezu identisch sind, schneiden bei dieser Interessenskala wesentlich schlechter ab. Sie haben keine charismatischen Führer, sind weder „sexy“ noch „en vouge“ und leben nicht im pittoresken Himalaja, sondern in einem öden unwirtlichen Teil Zentralasiens, der von der Taklamakan-Wüste durchzogen wird. Vor allem aber sind sie muslimisch – und das ist für das Medien- und Politikinteresse des Westens Grund genug, ihre Interessen nicht weiter zu verfolgen. Stars und Helden sehen halt anders aus.
Haben die Uiguren wenigstens noch den „richtigen“ Gegner, sieht es bei anderen Völkern ganz schlecht aus, da sich die „Gegner” allgemeiner Beliebtheit erfreuen – Basken und Korsen dürfen beispielsweise kaum auf internationale Unterstützung hoffen, da Spanien und Frankreich anerkannte und beliebte Demokratien sind. Tibet ist in aller Munde, aber wer demonstriert für Tschetschenien, für die Westsahara, die Republika Srpska, Kurdistan und Ostturkestan? Und wer kennt überhaupt Nachitschewan, Karakalpakistan oder Gagausien?
Natürlich spielt auch die Wahl der Mittel eine Rolle – während der friedfertige Widerstand des Dalai Lamas allgemein Unterstützung findet, werden Anschläge auf Zivilpersonen gemeinhin abgelehnt. Die Berichterstattung der Medien nimmt auf die sehr subjektive westliche Freund-Feind Unterscheidung Rücksicht, so dass im Falle der Unruhen in Lhasa nur schwer zu erkennen war, ob es sich um ein Pogrom oder eine Niederschlagung friedlicher Demonstrationen durch die chinesische Besatzungsmacht handelte. Wahrscheinlich war es eine Mischung aus beidem, nur das Medien, die sich selbst als neutrale Informationsmakler betrachten, dies eigentlich auch so transportieren müssten. Mit der Neutralität ist es aber meist nicht weit her, dies lässt sich schon an der Sprachregelung erkennen. Widerstandskämpfer, die zur „bösen“ Seite gezählt werden, werden als Terroristen bezeichnet, verschwimmen in diesem Kampf die Grenzen zwischen „böse“ und „gut“, bekommt der „Terrorist“ Anführungszeichen oder wird als Aufständischer oder Widerstandskämpfer bezeichnet. Richtige Terroristen ohne Anführungszeichen gibt es eigentlich fast nur noch in Israel, dem Staat der es sogar geschafft hat, sich trotz seiner Rolle als Staat, der die Selbstbestimmungsrechte der Palästinenser unterdrückt, sich als Opfer darzustellen.
Sind Widerstandskämpfer aus subjektiv westlicher Sicht die Guten, werden sie sogar Freiheitskämpfer genannt. Einen Wandel der subjektiven Sichtweise kann man beispielsweise bei dr Berichterstattung über den Irak erkennen – war früher nur von Terroristen die Rede, so bekamen diese mit der Zeit Anführungszeichen und heute wird immer öfter auch von Aufständischen und Widerstandskämpfern geschrieben. Von Freiheitskämpfern schreiben gemeinhin nur politisch sehr weit links stehende Medien – im Mainstream haben dies nur die nordirakischen Kurden geschafft, die mittlerweile allerdings über eine umfassende Autonomie verfügen.
Es ist aus einer objektiven Warte heraus fast unmöglich zwischen den Ansprüchen unzähliger Völker nach Selbstbestimmung zu unterscheiden. Völkerrechtlich haben die meisten keine Chancen, ihre Selbstbestimmung einzuklagen und zu verwirklichen. Moralisch kann man indes keinem Volk das Recht auf Selbstbestimmung absprechen. Wie diese Völker zu ihrer Autonomie oder Unabhängigkeit kommen, ist jedoch in fast allen Fällen eine Frage, die nicht international, sondern national, zwischen Vertretern der Staatsmacht und Vertretern der nach Autonomie strebenden Bevölkerung verhandelt wird. Wenn sich, wie im Falle der Kosovos, viele westliche Staaten, für die Separatisten und Sezessionisten einsetzen, so können sie nicht behaupten, es handele sich um Einzelfälle, die keinen Symbolcharakter haben. Natürlich wird die Unabhängigkeit des Kosovos beispielsweise von den Bewohnern der Republika Srpska, die nach Unabhängigkeit von Bosnien streben, als Vorbild gesehen und der Westen wäre unlauter, wenn er hier mit zweierlei Maß messen würde. Mit der Anerkennung des Kosovos als neuen Staat, hat der Westen wahrscheinlich die Büchse der Pandora geöffnet.
So wünschenswert auch die staatliche Unabhängigkeit aller Völker wäre, die dies mehrheitlich wünschen – mit der Gründung eines neuen Staates ist fast immer die Schaffung eines neuen ethnischen Konfliktes verbunden. Die Serben im Norden des Kosovos haben die gleichen Rechte, sich selbst zu regieren, wie die Albaner des Kosovos. Wenn Tibet denn eine staatliche Unabhängigkeit bekäme, gäbe es eine signifikante Anzahl von Minderheiten, die ebenfalls nach Unabhängigkeit und Autonomie streben. Eine “Atomisierung” der Staatenlandschaft wäre die Folge . Man muß dabei nur an Afrika denken, dessen Grenzen willkürlich auf dem Berliner Kongo-Kongreß 1884 gezogen wurden. Weitreichende „echte“ Autonomien innerhalb eines Staates sind da schon der bessere Weg. In Europa werden immer mehr souveräne Rechte des Staates an supra- und internationale Institutionen abgegeben, so dass in der EU der Ruf nach Unabhängigkeit anachronistisch wirkt. Wie ein Staat seine Föderalität oder Teilautonomien behandelt, ist zwar immer noch wichtig, durch die zunehmende Vernetzung der Institutionen verliert dies allerdings zusehend an Bedeutung.
Den Uiguren und Tibetern kann man kurzfristig keine Hoffnung machen, auch wenn „der Westen“ dies gerne suggeriert. Mittel- bis langfristig führt an einer weit reichenden Autonomie dieser Völker kein Weg vorbei. Man kann für alle Beteiligten nur hoffen, dass dieser Weg möglichst unblutig sein wird.
Jens Berger