Legen SOPA und PIPA das freie Internet ad ACTA?
geschrieben am 20. Januar 2012 von Thorsten Beermann
Von Thorsten Beermann.
In Deutschland kennen wir das schon länger: Politiker – und nicht selten solche, die ihre Unkenntnis im Brustton tiefster Überzeugung heraus posaunen – wollen den „rechtsfreien Raum“ Internet an die Leine legen. Das richtet sich allerdings in der Regel gegen zu freie Meinungsäußerungen unter dem Deckmantel angeblicher Anonymität.
Was aktuell immer mehr in die Diskussion kommt, allerdings hinter den Kulissen schon seit Jahren unbeachtet ablief, ist eine ganze Reihe von Gesetzen, die unter ungewöhnlich intensiver Mitwirkung der Unterhaltungsindustrie formuliert wurden und die das Internet deutlich verändern könnten.
Worum geht es dabei?
Derzeit in Verhandlungen stehen in den USA der „Stop Online Piracy Act“ SOPA, der „Protect Intellectual Property Act“ PIPA in den USA und auch auf europäischer Ebene das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ ACTA.
SOPA
Das Gesetzt gegen Online-Piraterie wurde im Oktober 2011 in das Repräsentantenhaus eingebracht und wird aktuell verhandelt. Nachdem es zunächst so aussah, als würde der Entwurf den Kongress schnell und ohne größere Probleme passieren, scheinen den ersten Abgeordneten nach den Protesten aus der Internetgemeinde Zweifel zu kommen.
Der Entwurf sieht vor, dass Personen und Webseiten, die fremdes urhebergeschütztes Material zum Download anbieten oder auch nur Links zu Quellen von illegalen Downloads enthalten oder abspielen, juristisch belangt werden können. Neben empfindlichen Geld- bis Gefängnisstrafen drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren. In verschiedenen Social Media Plattformen kuriert dazu bereits der Spruch, dass jemand, der einen Michael Jackson Song singt und ein Video davon auf Youtube lädt, potenziell höher bestraft werden könnte als der Arzt, der ihm den tödlichen Medikamentencocktail verabreicht hat. Den Artikel weiterlesen »
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IDass es gute Gründe gibt, das 500-Milliarden-Euro-Kreditpaket der EZB an Privatbanken zu kritisieren, hat nicht zuletzt Heiner Flassbeck in seinem
Ein Kabarettist als Mann des Jahres? Hier muss ein Mißverständnis vorliegen, denn: Georg Schramm ist kein Kabarettist.
Die Debatte um die Deutung der Geschehnisse, die mit Schirrmacher und Habermas in der FAZ begonnen und von Steingart im Handelsblatt fortgesetzt wurde, geht in die nächste Runde. Ebenfalls in der FAZ, im neu gegründeten Wirtschaftsblog “Fazit”, erklärt Rainer Hank, dass Habermas eine völlige Fehleinschätzung hinlege und dass es sich bei dem Abtreten von Regierungen auf Druck der Finanzmärkte nicht um ein postdemokratisches Phänomen, sondern vielmehr um einen Triumph des Rechtsstaats handeln würde. Diese etwas ungewöhnliche Einschätzung erfordert von Hank eine kleine Volte, indem er die Staatsschulden zu normalen Verträgen mit realen Personen, die hinter den Finanzinstitutionen stünden erklärt und auf dem simplen Fakt, dass Staaten niemals zahlungsunfähig, sondern allenfalls zahlungsunwillig sein können (da sie theoretisch unbegrenzt Geld drucken oder Abgaben erhöhen und Ausgaben zurückfahren können), dass die Zurückbezahlung von Staatsschulden schlicht eine sine qua non des Rechtsstaats und daher eine Austeritätspolitik gegen die “wildgewordene Mehrheitsdemokratie” angeraten sei. Das ist zumindest eine fragwürdige Argumentation, und zu ihrem Kern kommen wir auch gleich. Vorher müssen wir uns allerdings mit der Frage beschäftigen, ob tatsächlich Habermas’ und nicht vielleicht doch Hanks Demokratieverständnis der Nachfrage bedarf.