geschrieben am
01. Juli 2011 von Spiegelfechter
Ein Steuerkonzept ohne Schlupflöcher, sozial ausgewogen, unkompliziert und dazu noch aufkommensneutral – so beschreiben die großen Tageszeitungen das Kirchhof-Modell, für das die Journaille in dieser Woche die ganz große Werbetrommel rührt. Um zu belegen, wie „einmalig sozial“ sein Modell ist, lässt man den Paul Kirchhof öffentlichkeitswirksam Fallbeispiele aus dem Hut zaubern, mit denen belegt werden soll, dass vor allem Geringverdiener von seiner Steuerreform profitieren würden. Wenn man das Kirchhof-Modell einmal mit dem spitzen Bleistift durchrechnet, kommt man jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis.
Steuererklärungen sind sicherlich nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, und so weiter, und so fort – die meisten Steuerpflichtigen nutzen zumindest einen Teil der erlaubten Möglichkeiten, um das steuerpflichtige Einkommen ein wenig zu drücken und so Steuern zu sparen. Daher ist es auch nur mäßig zielführend, die Steuerbelastung unseres geltenden Steuersystems mit all seinen Abschreibungsmöglichkeiten mit der in einem radikalen Steuersystem ohne Abschreibungsmöglichkeiten zu vergleichen. Nichtsdestotrotz werden diese Vergleiche immer wieder angestellt – vor allem dann, wenn die verantwortlichen Redakteure das Kirchhof-Modell oder vergleichbare Radikallösungen propagieren.
Um die theoretisch zu zahlende, von der tatsächlich veranschlagten, Einkommensteuer abzugrenzen, kann man sich beispielsweise bei den umfangreichen Tabellen des Statistischen Bundesamtes bedienen. Diese Zahlen lassen selbstverständlich keine stichhaltigen Modellrechnungen zu, wohl aber eine relativ zuverlässige Schätzung*.


Kinderlose zahlen drauf
Eine Besonderheit des Kirchhof-Modells, die Sozialverträglichkeit vorgaukeln soll, sind die relativ hohen Freibeträge. Kirchhof beziffert sie mit 10.000 Euro pro erwachsenem Familienmitglied (bei gemeinsamer Veranlagung) und mit 8.000 Euro pro Kind. Während kinderreiche Familien im niedrigen und mittleren Einkommensbereich so erst relativ spät in den zu versteuernden Einkommensbereich kommen, schlägt die relativ hohe Besteuerung in den unteren Einkommensbereichen bei kinderlosen Steuerpflichtigen voll zu. So werden Alleinstehende ohne Kind bis zu einem Jahreseinkommen von etwas mehr als 40.000 Euro durch das Kirchhof-Modell stärker belastet, als durch das aktuelle Steuersystem. Bei kinderlosen Paaren verstärkt wiederum der Wegfall des Ehegattensplittings diese Tendenz, so dass selbst kinderlose Paare mit einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro beim Kirchhof-Modell schlechter dastehen.
Je mehr Kinder ein Haushalt auf seiner Steuerkarte stehen hat, desto mehr profitiert er vom Kirchhof-Modell. Natürlich profitiert man jedoch nur dann, wenn man ein relativ hohes Einkommen hat. Bei Geringverdienern spielen die Freibeträge des Kirchhof-Modells kaum eine Rolle, da sie auch beim aktuellen Steuersystem von Freibeträgen profitieren und erst relativ spät in die Progressionszonen rutschen, die höhere Grenzsätze aufweisen als das Kirchhof-Modell. Anders als stets kommuniziert, ist das Kirchhof-Modell keine familienpolitischen Wohltat – die vermeintliche Familienfreundlichkeit entpuppt sich bei näherer Betrachtung vielmehr als Nebelkerze, die von den eigentlichen Profiteuren ablenken soll.
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