Der hässliche Deutsche

geschrieben am 16. Februar 2010 von Spiegelfechter

Wie es deutsche „Talkshowökonomen“ geschafft haben, die deutsche Bevölkerung glauben zu lassen, sie verträten wissenschaftlich neutrale oder gar gesicherte Thesen, bleibt ein Geheimnis. International werden unsere allwissenden Vordenker jedoch bestenfalls belächelt. Normalerweise stört sich die Zunft nicht sonderlich an der fehlenden internationalen Reputation. Manchmal steht ihnen jedoch ihr übergroßes Ego im Weg. So geschehen im Falle Hans Olaf Henkel, der offensichtlich einen lapidar abschätzigen Kommentar des Ökonomen James K. Galbraith persönlich nahm, öffentlich zurückholzte und dabei mit voller Wucht in das Rassismus-Fettnäpfchen trat – in den USA eine Todsünde. Da war er wieder, der hässliche Deutsche, der Rassist in Nadelstreifen. Das progressive Amerika zeigt sich empört und fordert von Henkels Arbeitgeber, der Bank of America, den sofortige Rauswurf ihres „Senior Advisors“. Ein Sturm im Wasserglas, in Deutschland gelten Männer wie Henkel nicht als die Extremisten, die sie eigentlich sind, sondern als gemäßigte Männer der Mitte – beileibe kein Ruhmesblatt für unser Land.

Inkompetenz – ein harter aber zutreffender Vorwurf

James K. Galbraith – nicht zu verwechseln mit seinem weltberühmten Vater, dem Ökonomen John Kenneth Galbraith – ist ein angesehener Ökonom. Er lehrt an der University of Texas in Austin und gilt als einflussreicher Keynesianer, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Schon früh warnte er vor der Gefahr, die intransparente, gebündelte Kreditverbriefungen für die Finanzwelt darstellen. Diese Produkte gelten heute als wichtigster Auslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise. Galbraith ist eine Art Anti-Henkel und befindet sich in seiner Zunft in bester Gesellschaft – auch die Ökonomie-Nobelpreisträger Krugman, Akerlof und Stiglitz vertreten diesbezüglich deckungsgleiche Positionen. Hans Olaf Henkels Welt ist einfacher. Für ihn sind die Märkte eine heilige Kuh und die Finanzkrise sei für niemanden vorhersehbar, so der Lobbyist. Als James K. Galbraith Ende Januar in einem Interview mit den kruden Thesen Henkels konfrontiert wurde, hätte er sich wahrscheinlich nicht träumen lassen, dass seine Antwort zu einem Politikum werden würde:

„Nun ja, Herr Henkel sollte vielleicht ein wenig mehr lesen. Er sollte sein Verständnis darüber, was eigentlich eine ökonomische Analyse ausmacht, schärfen. […] Sein Standpunkt ist grotesk, eine vollkommen unhaltbare Position, die eine fundamentale Engstirnigkeit und – wenn ich das so offen sagen darf – Inkompetenz offenbart, was für jedermann ersichtlich ist.
James K. Galbraith in einem Interview mit Lars Schall

Si tacuisses, philosophus mansisses

Dieser Rundumschlag muss das Ego des stets arrogant wirkenden Henkel zutiefst verletzt haben. Obgleich Hans Olaf Henkel natürlich wissen muss, dass Galbraiths Kommentar hart aber überaus zutreffend ist, konnte er derlei Fundamentalkritik an seiner Person nicht auf sich sitzen lassen und holzte zurück. Wie schon zuvor in den deutschen Medien machte Henkel in seiner Replik Carters „Housing and Community Delevopement Act“ für die Krise verantwortlich. Henkel ließ es sich noch nicht einmal nehmen, diesen abstrusen Vorwurf durch die Konkretisierung auf einen bestimmten Absatz des kritisierten Gesetzes zu präziseren – nicht die Finanzmärkte, sondern das Verbot des „Redlinings“ hätten zur Krise geführt. Unter dem Begriff „Redlining“ versteht man eine Praxis, bei der Banken den Stadtplan in „gute“ und „schlechte“ Zonen aufteilen. Die Bewohner der „schlechten“ Zonen – meist Afroamerikaner – haben keine Chance, bestimmte Dienstleistungen der Banken in Anspruch zu nehmen. Das Verbot des „Redlinings“ gilt in den USA als wichtiges Gesetz, mit dem gegen rassistische Praktiken der Geschäftswelt vorgegangen wurde. Da mag es nicht verwundern, dass Henkels grobschlächtiges Geholze jenseits des Atlantiks die Alarmglocken schrillen ließ.

Vielleicht fehlt es dem ansonsten so polyglotten Hans Olaf Henkel einfach nur an interkultureller Kompetenz. Es ist bekannt, dass die USA sehr sensibel mit dem Themen „Rassismus“ und „Diskriminierung“ umgehen und vor allem in akademischen Kreisen eine ausgesprochene Allergie gegen derlei Ansichten besteht. Selbst George W. Bush, der ansonsten kein Fettnäpfchen ausließ, war peinlich darauf bedacht, bloß nicht als Rassist oder Diskriminierungsbefürworter dazustehen.

Lieber Herr Sarrazin

Daheim provoziert Hans Olaf Henkel gerne und spielt sich als unterdrückter Bote einer nicht zu unterdrückenden Wahrheit auf. Henkel ist ein Anwalt des Marktfundamentalismus in seiner reinen Form. Er hält nicht viel von Marktregulierungen, noch weniger vom Sozialstaat und Umverteilung von oben nach unten ist für ihn eine Todessünde. Nicht die Märkte oder gar das System, sondern die Opfer des Systems stehen für ihn nicht nur in der Verantwortung, sondern sogar in der Schuld. Wann immer eine Person des öffentlichen Interesses gegen die Unterschicht oder Migranten hetzt, findet dies bei Hans Olaf Henkel ausdrücklichen Beifall. So gratulierte er auch dem unsäglichen Hetzer Thilo Sarrazin in einem offenen Brief in der WELT – „ohne jedes Wenn und Aber“, wie Henkel es formuliert. Henkels Obsession, hüben wie drüben die Untersten der Gesellschaft für alles und jedes verantwortlich zu machen, blieb auch in den USA nicht ohne Widerspruch.


William K. Black ist ein angesehener Professor der Rechtswissenschaften und Publizist. Der ehemalige Bankenregulierer gilt als Koryphäe auf dem Gebiet der „Weißkragenkriminalität“ und hat mehrere Werke veröffentlicht, in denen er den Verantwortlichen für die „Ramschkredite“ an soziale Randschichten, die zur Subprime-Krise beigetragen haben, nachspürt. Für den Experten sind Henkels Pauschalbeschuldigungen schlichtweg dumm und indiskutabel. Wahrscheinlich hätte er sie jedoch links liegen lassen, wenn der Urheber dieser latent rassistischen Äußerungen nicht gleichzeitig Angestellter der Bank of America wäre. Der ehemalige Chef-Lobbyist Henkel ist seit 2006 „Chief Advisor“ des Bankgiganten – ob die Bank of America wirklich an Henkels Rat interessiert ist, kann jedoch getrost bezweifelt werden, es ist vielmehr das Netzwerk des umtriebigen Lobbyisten, das für Banken sehr wertvoll ist. William K. Black hatte jedoch – anders als sein Kollege Galbraith – im fernen Kansas City auch etwas von der Hetzkampagne Sarrazins mitbekommen und ihm stieß vor allem Henkels Solidarisierung mit dem Sozialdarwinisten „ohne Wenn und Aber“ bitter auf. William K. Black schrieb einen offenen Brief an den Vorstand der Bank of America, in dem er Henkels sofortige Entlassung fordert:

Herr Henkel ist nicht einfach ein engstirniger Fanatiker. Seine inhaltliche politische Beratung – Deregulierung und weit höhere Vergütung von Führungskräften – macht ihn zu einem der wichtigsten deutschen Architekten der Krise. Er gab der Bank of America entsetzliche Ratschläge. Aber Herr Henkels traurigster Charakterzug ist die Heuchelei. Er ist ein Serienheuchler, weil sein Fanatismus, die Dinge angreift, die er vorgibt zu vertreten. […] Herr Henkel schmeichelt den Mächtigen durch das Evangelium des Sozialdarwinismus. Herr Henkel behauptet, der Meister der “Unternehmer” zu sein – aber er behandelt “Obst und Gemüse” Unternehmer mit Verachtung. Herr Henkel verurteilt Verleumdungskampagnen gegen die “Marktwirtschaft”, aber er beginnt und unterstützt die widerwärtigsten Verleumdungskampagnen, die ungeheure Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Weltgeschichte hervorgebracht haben.
William K. Black

Aufruhr in den USA – Alltag in Deutschland

Blacks offener Brief zog seine Kreise und wurde sowohl im Blog des bekannten Kapitalismuskritikers Michael Moore sowie im größten Blog der Welt, der Huffington Post, in voller Länge veröffentlicht. Rührselig naiv muten da die amerikanischen Kommentatoren an, denen die Tristesse der öffentlichen Diskussion in Deutschland offensichtlich nicht bekannt ist. Für sie ist Henkel wahlweise ein Rassist, ein Neocon, ein Wiedergänger der deutschen Industriellen, die Hitler unterstützten oder einfach nur das Stereotyp des hässlichen Deutschen.

In einer besseren Welt würde man die Sarrazins und Henkels auch hierzulande mit derlei Attributen versehen. In der modernen Berliner Republik gilt Henkel jedoch als bürgerliche Mitte, als Mainstream, ja als konsensfähiger Moderator. Manchmal ist es schon hilfreich, unseren Alltag von der Position eines außenstehenden Beobachters aus zu betrachten, um zu erkennen, wie pervertiert unsere Eliten eigentlich sind. Oder um Heinrich Heine komplett aus dem Kontext zu zerren – “Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht”.

Jens Berger

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Babylon und die Anarchisten

geschrieben am 15. Februar 2010 von Spiegelfechter

Was gibt es für eine selbstgerechte linke Seele Schöneres, als sich zusammen mit Gleichgesinnten in einem „linken“ Programmkino Autorenfilme (natürlich OmU) über Ausbeutung und Arbeitskampf in der Dritten Welt anzuschauen? Versunken im Weltschmerz lässt sich dann vortrefflich über die Ungerechtigkeit in der Welt sinnieren – da stört es auch nicht, dass die Hilfskräfte in diesem Programmkino selbst nur Hungerlöhne bekommen. Ein solcher Tempel linker Selbstgerechtigkeit ist das Berliner Programmkino Babylon. Renommiert, staatlich gefördert, mit großer Geschichte und kleinen Löhnen. Dass ausgerechnet das Babylon nun aber zum juristischen Präzedenzfall für den Arbeitskampf gegen Ausbeutung in Deutschland werden soll, ist schon ein seltsamer Wink des Schicksals.

Babylonische Verhältnisse

Kultur und Markt vertragen sich nur sehr selten. Während Programmkinos in der Provinz allenfalls existieren können, wenn die Kommunen mit den allgegenwärtigen Multiplex-Kino-Betreibern einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, der sie zum Betrieb dieser defizitären Häuser als Gegenleistung für eine Baugenehmigung ihrer belanglosen aber hochprofitablen High-Tech-Paläste zwingt, ist seit Jahrzehnten traurige Realität. Kultur und Markt vertragen sich allerdings anscheinend noch nicht einmal im Herzen der Metropolen. So muss das Babylon in Berlin-Mitte vom rot-roten Senat jährlich mit über 300.000 Euro gestützt werden. Da ist es natürlich peinlich, wenn das rot-rot subventionierte Prestigelichtspielhaus Löhne von 5,50 Euro pro Stunde zahlt – weit weniger also, als der von SPD und der Linken geforderte Mindestlohn.

Vor etwas über einem Jahr machten die Beschäftigten des Babylons aus der Not eine Tugend und gründeten einen Betriebsrat, um sich gegen die Arbeitsbedingungen zu wehren. Beim zuständigen Kinonetzwerk der DGB-Gewerkschaft ver.di war seinerzeit jedoch kein ausgeprägtes Interesse für die Mitarbeiter des Babylons festzustellen. Flächentarifverträge mit den Branchengrößen, bei denen man seinen Organisationsgrad merklich erhöhen kann, scheinen für ver.di interessanter zu sein, als ein undankbarer Streit gegen ein Kulturkino, das zudem von den politischen Freunden des rot-roten Senats protegiert wird. Die Lücke, die von ver.di gelassen wurde, nutzte kurze Zeit später ein anarchosyndikalistisches Netzwerk namens FAU, das selbst gerne eine „echte“ Gewerkschaft sein will.

Nachdem eine Handvoll Babylon-Mitarbeiter der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union“ (FAU) beigetreten waren, übernahmen nun die Anarchisten die Vertretungsansprüche im Arbeitskampf gegen die Kinobetreiber. Deren Begeisterung hielt sich verständlicherweise in Grenzen, schließlich ist die FAU mit ihren geschätzten 250 Mitgliedern bundesweit eine Unbekannte. Da die Betreiber sich dem konstruktiven Dialog verschlossen, zog die FAU in den Arbeitskampf und rief zum Boykott des Babylons auf. Als die Affäre Babylon auch mediale Kreise zog, entdeckt plötzlich auch ver.di sein Herz für die Babylon-Mitarbeiter und wurde vom Betriebsrat zusammen mit der FAU beauftragt, Tarifverhandlungen zu führen. Für die FAU hat der Arbeitskampf in Berlin höchste Priorität, schließlich wäre für sie ein erfolgreicher Tarifabschluss mit dem Babylon der erste Tarifabschluss überhaupt und somit eine Grundlage für den selbsterhobenen Anspruch, eine Gewerkschaft zu sein.

FAU vor Gericht

Diese Hoffnung beendete das Arbeitsgericht Berlin jedoch jäh, als es der FAU den Boykott des Babylons untersagte. Die FAU sei zu klein und somit nicht tariffähig, so die Begründung der Richter. Nachfolgende Urteile führten diese Rechtsauffassung fort: Der FAU wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, sich selbst „Gewerkschaft“ zu nennen und bei Zuwiderhandlung wurde eine Geldstrafe von stolzen 250.000 Euro angedroht. Auf ihren Internetseiten bezeichnet die FAU sich indes immer noch als Gewerkschaft, beide Seiten scheinen den ultimativen Konflikt zu suchen – einen Konflikt, den die FAU wahrscheinlich nicht überleben wird. Im Babylon haben sich einstweilen die Wogen geglättet, nachdem zwischen ver.di und den Betreibern ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, der zwar die Niedriglöhner massiv besser stellt, dafür aber viele Sonderklauseln enthält und die Teilzeitmitarbeiter auf den Status von 400-Euro-Jobbern begrenzt. Morgen wird das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg seinen Urteilsspruch im Revisionsverfahren der FAU gegen das Verbot des Babylon-Boykotts verkünden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Richter der FAU folgen, schließlich sprach das gleiche Gericht bereits im letzten Jahr der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeits- und Personalserviceagenturen (CGZP) die notwendige „Sozialmächtigkeit“ ab, wobei die CGZP wesentlich größer ist als die FAU.

Keine neuen Gewerkschaften?

Der Fall FAU zeigt eine Tücke des deutschen Rechts auf – eine Gewerkschaft kann erst dann als eine Gewerkschaft gelten, wenn sie de facto bereits eine Gewerkschaft ist. Kleinere und vor allem syndikalistische Gewerkschaften können allerdings erst dann eine nötige Sozialmächtigkeit erreichen, wenn sie bereits anerkannte Tarifpartner sind. Welchen Sinn macht auch eine Mini-Gewerkschaft, mit der niemand verhandelt? Die deutsche Gesetzgebung stellt somit ein Quasi-Monopol für die DGB-Gewerkschaften dar, nur in speziellen Berufsfeldern (Krankenhausärzte, Piloten oder Lokführer) ist es den Beschäftigten gelungen, eigene Gewerkschaften aufzubauen, die von den Tarifpartnern anerkannt werden. Auch diese Spezialgewerkschaften sind jedoch ein Problem, da die Vorteile von Ärzten, Piloten oder Lokführern nur allzu oft auf dem Rücken der Krankenpfleger, Stewardessen oder Kartenverkäufer ausgetragen werden.

Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass Tarifverträge nicht auf betrieblicher Ebene ausgehandelt werden, sondern auf Flächenbasis. Schon hier kommt die Tariffähigkeit der FAU ins Schlingern, da sie anders als das Netzwerk Kino der Einheitsgewerkschaft ver.di nicht in der Fläche verhandeln kann. Das Gebilde der Einheitsgewerkschaften war eine Stütze der Bonner Republik. Die großen DGB-Gewerkschaften konnten im rheinischen Kapitalismus über Jahrzehnte hinweg ordentliche Tarifverträge durchsetzen, chaotische Arbeitskämpfe und wilde Streiks waren selten. Mit der „neuen Zeit“ änderten sich jedoch auch hier das Bild und die Arbeit der Gewerkschaften. Einerseits laufen ihnen die Mitglieder scharenweise weg, andererseits schaffen die Gewerkschaften es offensichtlich nicht mehr, die Interessen aller Arbeitnehmer adäquat zu vertreten. Die Nähe zwischen Gewerkschaftsbossen und Unternehmern ist Programm, vor allem Niedriglöhner oder Zeitarbeitskräfte stehen bei Tarifverhandlungen meist ohne Interessenvertretung dar. Der Niedergang der Gewerkschaften ist somit selbstverschuldet, obgleich es sich hierbei um einen Teufelskreis handelt – je weniger Mitglieder, desto weniger Macht, je weniger Macht, desto weniger Mitglieder.

Man mag mit der FAU sympathisieren oder nicht, ein Erfolg der FAU vor den Gerichten würde weniger den anarchosyndikalistischen Kleinstgewerkschaften, die in Deutschland, ganz anders als in Spanien, noch nie eine Rolle gespielt haben, sondern vielmehr den Arbeitgebern nutzen. Kein Wunder, dass neoliberale Vordenker insgeheim der FAU die Daumen drücken. Ein Erfolg der FAU wäre nämlich die Büchse der Pandora für christliche und gelbe Gewerkschaften, die weniger die Interessen der Arbeitnehmer als viel mehr die Interessen der Arbeitgeber vertreten. Hinter diesen „ideologiefreien“ und „unabhängigen“ Organisationen stehen direkt und indirekt die Arbeitgeber, die mit diesen Tarnorganisationen die „echten“ Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen ausboten können. Die prekär beschäftigten Babylon-Mitarbeiter können der FAU jedoch auch so dankbar sein. Ohne die Öffentlichkeitswirkung, die durch den Tarifstreit zwischen dem Babylon und der FAU hergestellt wurde, hätte ver.di noch heute geschlafen und die Mitarbeiter würden auch heute noch mit 5,50 Euro abgespeist werden. Vielleicht hat ja nun auch die linke Kulturelite ein besseres Gewissen, wenn sie sich gesellschaftskritische Autorenfilme im Babylon anschaut.

Jens Berger

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BILD sucht die Exitstrategie

geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt ganz Deutschland. Auch im Springer-Verlag qualmen offensichtlich die Köpfe der gutdotierten Journalismus-Profis. Ein solcher Profi ist Nikolaus Blome, seines Zeichens Hauptstadtbüroleiter der BILD-Zeitung. Blome ist nicht irgendwer – der vielfach ausgezeichnete Journalist war bereits stellvertretender Chefredakteur der WELT und Leiter diverser Ressorts und Büros im Auftrag des Springer-Verlags. Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat Blome offensichtlich schwer aus der Spur geworfen. Doch der BILD-Profi wäre kein BILD-Profi, wenn er das Urteil nicht flugs als Steilvorlage für eine Exitstrategie aus der leidigen Diskussion um Steuersenkungen instrumentalisieren würde. Das geht nicht? Doch, Blome zeigt in der BILD, wie das geht:

Den Schwarzen Peter hat jetzt die Regierung: Hartz IV rauf, Steuerentlastung tot?
Wahr ist aber: Die Hartz-IV-Sätze werden steigen. Alles andere wäre ein Wunder.

Ein Wunder wäre es wohl eher, wenn Schwarz-Gelb die Regelsätze tatsächlich erhöhen würde, obwohl die Richter dies ganz explizit für verfassungsrechtlich unnötig erklärten.

Nicht nur die Opposition und die Sozialverbände rufen lauter denn je danach. Auch bei Union und FDP sind jene inzwischen in der Mehrheit, die mehr Geld für die Kinder in Hartz-IV-Haushalten geben und zugleich auch die Sätze für die Erwachsenen anheben wollen.

Da stellt sich die Frage, mit welchen Unions- und FPD-Politikern Herr Blome gesprochen hat. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte den Medien folgendes: “Ob die Hartz-IV-Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen. Es kann sogar zu Reduzierungen kommen.” Auch Michael Offer, Sprecher von Finanzminister Schäuble, sagte, dass die transparente Berechnung „nicht zwingend mit einer Erhöhung der Regelsätze [verbunden] sein“ müsse. Auch Familienministerin Köhler wollte heute von höheren Kosten so gar nichts wissen und betonte sofort, dass die Richter zu der Höhe der Regelsätze ja gar nichts Negatives gesagt hätten. Nur Arbeitsministerin von der Leyen öffnete das populistische Füllhorn, indem sie ankündigte, dass die Bildungschancen für Kinder verbessert werden müssten. Ob dies aber mit einer Erhöhung der Regelleistungssätze verbunden ist, ließ sie wohlweislich offen. Nach der Methode Schwarz-Gelb ist hier vielmehr eine Einführung von Sachleistungen im Schulbereich vorstellbar – davon würden die Kinder natürlich profitieren, aber bezahlen müssten dies die Schulträger und nicht der Bund.

Kurzum: Die Mehrkosten für den Bundeshaushalt können sich rasch auf zehn Milliarden Euro pro Jahr summieren.

Kurzum: Das ist pure Spekulation, die sich jeglicher seriösen Betrachtung entzieht. In Deutschland bekommen etwa 1,7 Millionen Kinder Leistungen nach Hartz IV. Ein Mehraufwand von 10 Milliarden Euro entspräche somit stolzen 490 Euro pro Kind und Monat. Wie Herr Blome auf diesen absurd hohen Betrag kommt, bleibt wohl das Geheimnis der BILD-Redaktion. Aber Nachtigall, ick hör dir trapsen! Eigentlich sucht Herr Blome offensichtlich nur eine Entschuldigung, warum …

Das wäre glatt die Hälfte der geplanten Nettoentlastung ab 2011. In einem derart geschrumpften Volumen wäre die Steuerreform nicht mehr den Namen wert. Aus der Traum!

… Schwarz-Gelb nun die Steuerreform nicht umsetzen kann. Blomes Traum war ja eigentlich schon ausgeträumt, bevor der Wahlabend entschieden war. Für einen leitenden Springer-Redakteur scheint aber die bloße Vorstellung, die FDP könnte ein wenig geschwindelt haben, bereits ein Tabu zu sein. Da muss man eine Exitstrategie aus der vielzitierten Wahlkampflüge Westerwelles konstruieren und wer könnte da ein besserer Sündenbock sein als die Hartz-IV-Empfänger? Dabei ist völlig irrelevant, ob die Entscheidung von Karlsruhe den Bundeshaushalt überhaupt einen Cent kosten wird – so lange der Wähler glaubt, die nun notwendige Reform der Hartz-Reformen sei dafür verantwortlich, dass Otto Normalbildleser nun doch nicht mehr Netto vom Brutto hat, ist Schwarz-Gelb aus dem Schneider.

Dies alles passt perfekt in die Hetzkampagne, die die BILD-Zeitung in den letzten Wochen gegen „Hartz IV-Betrüger“ gefahren hat. Teile und herrsche – solange der Schwarze Peter für die Aussetzung der Steuersenkungen an die Hartz-IV-Leistungsempfänger weitergereicht werden kann, stimmt das Weltbild im Hause Springer wieder. Aber die BILD ist nicht alleine mit ihrer skurrilen Sicht der Dinge – auch der SPIEGEL springt erwartungsgemäß auf diesen Zug auf.

Wohlgemerkt: Die Richter in den roten Roben müssen nicht überlegen, welche politischen Folgen ihre Urteile anrichten.
Aber: Ein übler Nachgeschmack bleibt. Denn: Das Verfassungsgericht hat de facto einen Wahlausgang rückgängig gemacht. Die Mehrheit hat Schwarz-Gelb gewählt – und somit Steuerentlastungen.

Selbst die Wähler von Union und FDP waren sich – Umfragen zufolge – vollkommen im Klaren, dass sie keine „Steuersenkungen“ wählen. Diese fadenscheinige Begründung griffen eigentlich nur die Vertreter von Presseorganen auf, die sich nicht gerade an die Informationselite wenden. Herr Blome weiß sicher, welche Presseorgane dies sind. Die überaus kühne Schlussfolgerung, aus dem Postulat, die Berechnungsmethoden für Hartz IV auf solide Beine zu stellen, eine „de facto Rückgängigmachung des Wahlausgangs“ zu machen, ist jedoch ganz großes Kino. Solche Verbiegungen der Wirklichkeit gelingen wohl nur überzeugten BILD-Redakteuren.

Die sich abzeichnende Erhöhung der Hartz-IV-Sätze hätte einer Großen- oder einer Links-Koalition vielleicht gut zu Gesicht gestanden. Doch die ist im vergangenen September nicht gewählt worden.

Unabhängig davon, was sich abzeichnen soll und was nicht, muss sich auch Schwarz-Gelb an das Grundgesetz halten. Anders als es Herr Blome seine Leser wissen lassen will, passt die Reform der Hartz-Gesetze allerdings ganz ausgezeichnet in die Agenda von Schwarz-Gelb und auch in die Agenda der BILD-Zeitung. Wenn sich Medien und Regierung ein Ping Pong-Spiel liefern wollen, das beiden Seiten nützt, so sollte man bei der Reform dafür sorgen, dass Lücken bleiben, die von Einzelfällen in „gar schändlicher“ Weise ausgenutzt werden können. BILD hätte ihren Hartz-Jochen, der den braven BILD-Leser ausnimmt und die Regierung hätte weitere Steilvorlagen, die Sätze bei der nächsten Anpassungsperiode nicht weiter anzuheben. BILD und Merkel machen das aber sicher schon – man ist schließlich in einer symbiontischen Partnerschaft gefangen.

Stattdessen gab es eine komfortable Mehrheit für eine bürgerlich-liberale Regierung, die erklärtermaßen nicht das untere Viertel der Gesellschaft begünstigen will, sondern ihre Mitte – und zwar mit maßvollen Steuererleichterungen für eben diese Gruppe, die den Karren zieht in Deutschland, die meisten Steuern und Abgaben zahlt.

Die berühmten Leistungsträger also, die nicht unbedingt in der Mitte angesiedelt sind. Blomes Finte trägt schon einen Hauch Perversion in sich. Da stellt das Verfassungsgericht fest, dass in der gängigen Hartz-IV-Praxis eine Lücke bei den Ausgaben für die Bildung von Kindern aus prekären Verhältnissen besteht, und Leistungsträger Blome verkauft dies in einem „Entweder-Oder-Spiel“ als Belastung der Mitte der Gesellschaft.

Ob dafür das Geld jetzt noch reicht, steht nach dem Karlsruher Urteil mehr denn je in den Sternen.

Diese aberwitzige These wird durch Wiederholung natürlich nicht wahrer.

Heißt: Die Mehrheit der Deutschen hat an der Urne für Steuererleichterungen und implizit gegen Hartz-IV-Erhöhungen gestimmt.

Vox populi, vox Rindvieh. In diesem Punkt liegt der Kollege Blome sicherlich nicht vollkommen falsch – auch wenn keine Steuererleichterungen kommen werden, so wird es auf der anderen Seite allerdings auch keine Hartz-IV-Erhöhungen geben.

Aber das Verfassungsgericht sagt: Nix da! Wir drehen die Reihenfolge um. Erst Hartz IV rauf, und dann soll die Regierung sehen, ob sie zusätzlich auch eine Steuersenkung hinkriegt.

Nix da! Das Verfassungsgericht hat in keinem Wort etwas von Hartz-IV-Erhöhungen gesagt, auch wenn Nikolaus Blome das nicht glauben mag. Zum Thema Steuersenkungen würde sich das Verfassungsgericht aber sehr wohl zu Wort melden, wenn sie denn je Realität werden sollten, wovon ja zum Glück nicht auszugehen ist. Die “Schuldenbremse“ ist nämlich seit August Teil des Grundgesetzes. Zwar gilt sie für den Haushalt 2011 nur eingeschränkt, aber die Damen und Herren Verfassungsrichter würden dem munteren Schuldenmachen nach dem Gusto von Westerwelle/Springer sicher nicht tatenlos zuschauen.

In Berliner Polit-Kreisen wird das Karlsruher Verfassungsgericht immer öfter eine „Neben-Regierung” geschimpft, die der gewählten Koalition immer öfter in die Parade fährt. Das Hartz-IV-Urteil ist der vorläufige Höhepunkt.

Wenn die Regierung nur einmal ihre Hausaufgaben machen und nicht ein verfassungskonträres Gesetz nach dem anderen beschließen würde, müsste Karlsruhe den „Berliner Politkreisen“ auch nicht ständig „in die Parade fahren“. Wer die notwendigen Korrekturen, die durch das Verfassungsgericht angemahnt werden, derart despektierlich verhöhnt, scheint keine allzu hohe Meinung vom Grundgesetz zu haben. Kann es sein, dass der Springer-Verlag latent verfassungsfeindlich ist?

Jens Berger

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Hartz IV muss neu erfunden werden

geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter

Das Urteil der Verfassungsrichter ist im besten Sinne des Wortes sybillinisch. Zwar erhielt die Bundesregierung eine ungewöhnlich deutliche Rüge für die offensichtlich willkürliche Festsetzung der ALG II-Regelsätze, an der Höhe dieser Sätze hatte Karlsruhe indes nichts auszusetzen. Wider Erwarten hielten die Richter sogar den 207 Euro-Regelsatz für Kinder nicht für unzureichend. Sie mahnten allerdings sowohl die willkürliche Festlegung als auch die mangelnde Bedarfsausrichtung dieses Satzes an. Es ist daher zu erwarten, dass die Regelsätze für Kinder künftig höher ausfallen werden. Das Urteil hat jedoch auch viele Verlierer – sowohl die Leistungsbezieher, als auch deren Kinder, müssen auch weiterhin mit den relativ niedrigen Sätzen klarkommen. Gewinner ist die schwarz-gelbe Regierung, die nun ihren Wunsch nach einer Komplettreform der Hartz IV-Gesetzgebung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründen kann. Schwarz-Gelb wird die Sätze neu berechnen – diesmal transparenter und “realitätsgerecht”. Ändern wird sich in der Praxis dadurch jedoch nicht sehr viel.

Reset für das Schmuddelgesetz

Hartz IV gilt in der Bundesregierung als ungeliebtes Kind der rot-grünen Vorgängerregierung. Schon am Namen stößt sich der Gesetzgeber – zu einem scheint ein Gesetz, das den Namen eines vorbestraften Kriminellen trägt, diskreditiert, zum anderen hat Hartz IV zu Recht eine negative Konnotation. Es ist zu erwarten, dass die Regierung bis zur verfassungsgerichtlichen Deadline am 1. Januar 2011 ein komplett neues Gesetz verabschieden wird, das einen neuen Namen trägt, der nicht so negativ vorbelastet ist. Doch dies ist nur Kosmetik, am Inhalt des Gesetzes wird sich wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.

Kernsätze des Urteils

Die Verfassungsrichter stellten eindeutig fest, dass der Staat seinen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zur Verfügung stellen muss, das nicht nur das physische Existenzminimum umfasst, sondern auch ein “Mindestmaß” an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe gewährleistet. Diese deutliche Festlegung dürfte den Wünschen der Industrielobby, die Regelleistungssätze einzuschrumpfen, um das “Lohnabstandsgebot” zum Niedriglohnsektor herzustellen, im Wege stehen. Forderungen nach niedrigeren Regelleistungssätzen dürften damit ein für alle Male aus der Welt sein, da sie auf einen Verfassungsbruch hinausliefen. Karlsruhe hält sich jedoch bei der Höhe der Sätze bedeckt – dies zu bestimmen, sei Aufgabe der Politik und ließe sich nicht aus der Verfassung herleiten.

Die momentanen Regelsätze und in geringem Maße auch die Pauschalierungen bei Bedarfsgemeinschaften sind jedoch in den Augen der Verfassungsrichter “nicht evident grundgesetzwidrig”. Dies wird die Leitlinie für die neu durchzuführende Bestimmung der Regelsätze sein. Es wäre mehr als naiv, anzunehmen, dass die Regierung sich nicht von dieser Vorgabe wird leiten lassen und die aktuellen Sätze nicht (mit kleinen Korrekturen) auch die neuen Sätze sein werden. Wissenschaftler sind sich über die Bemessung der Regelleistungsätze uneins und Karlsruhe hat der Regierung einen gehörigen Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Änderungen wird es jedoch bei den Sätzen für Kinder geben. Hier gibt das Urteil vor, dass kindspezifische Kosten wie Bildung, Schulmaterialien und Kleidung gesondert in die Regelsätze eingehen müssen. Dies läuft zwangsläufig auf einen erhöhten Regelsatz hinaus – alles andere würde Folgeklagen auslösen. Die Regierung wird daher gesonderte Erhebungen für die Kosten von Kindern durchführen müssen, um die Regelsätze auf eine transparente Basis zu stellen.

Wie geht es weiter?

Einmal mehr haben die Verfassungsrichter Berlin eine Watsche erteilt. Selbstverständlich fühlen sich weder die Hartz IV-Schöpfer SPD und Grüne noch Union und FDP, die niemals strukturelle Kritik an den Gesetzen oder gar der Bestimmung der Regelsätze geäußert hatten, verantwortlich. Die Neugestaltung der Hartz IV-Gesetzgebung wird jedoch das bestimmende politische Thema in diesem Jahr sein. Es ist nicht anzunehmen, dass Schwarz-Gelb vor den Landtagswahlen in NRW Ideen vorlegen wird, die auf die konkrete Gesetzesgestaltung hinweisen. Die Wahlen in NRW werden daher auch indirekt Wahlen über die Zukunft von Hartz IV werden. Nur wenn Schwarz-Gelb in NRW gewinnt, kann die Koalition ihr “Wunschgesetz” in Bundestag und Bundesrat durchbringen. Sollte die Union in NRW mit den Grünen oder gar der SPD koalieren, müssten auch andere Parteien in die Gesetzgebung mit einbezogen werden, da ansonsten die Mehrheit im Bundesrat nicht zu verwirklichen ist.

Jens Berger

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Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.

Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?

Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?

Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.


So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.

Sind Kinder halbe Erwachsene?

Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.

Was ist das Minimum?

Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?

Wieviel Geld braucht man zum Leben?

Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.

Ökonomische Folgen

Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.

Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.

Dilemma Familie

Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.

офис обзавежданеAusweg aus der Hartz-Falle

Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.

Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.

Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.

Jens Berger

* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).

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