Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.

Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?

Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?

Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.


So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.

Sind Kinder halbe Erwachsene?

Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.

Was ist das Minimum?

Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?

Wieviel Geld braucht man zum Leben?

Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.

Ökonomische Folgen

Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.

Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.

Dilemma Familie

Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.

офис обзавежданеAusweg aus der Hartz-Falle

Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.

Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.

Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.

Jens Berger

* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).

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Müll findet Eimer

geschrieben am 05. Februar 2010 von Spiegelfechter

Es gibt Dinge auf dieser Welt, die passen einfach zusammen. Ernie und Bert, Dick und Doof, Merkel und Westerwelle – all diese Traumpaare haben sich nach langer Suche gefunden. Nun hat auch endlich das SPIEGEL-Enfant terrible Gabor Steingart den Topf gefunden, auf den sein Deckelchen passt. Gabor Steingart wird im zweiten Quartal dieses Jahres seine Stelle als neuer Chefredakteur des Handelsblatts antreten. Damit endet eine dreijährige Durststrecke, die der Schnösel vom Dienst in der Washingtoner Diaspora verbringen musste – fernab vom großen Hauptstadtjournalismus. Das Handelsblatt ist zwar auch eher niederrheinische Provinz, aber es hat als auflagenstärkstes deutschsprachiges Finanzblatt immerhin noch einen Namen und als Chefredakteur darf man sich berechtigte Hoffnungen auf die eine oder andere Talkshoweinladung machen. Für einen eitlen Parvenü wie Steingart ist dies bereits Grund genug, seinem jetzigen Arbeitgeber SPIEGEL den Rücken zu kehren. Doch an der Brandstwiete wird man darüber sicherlich nicht gerade bestürzt sein. Schließlich gilt der neoliberale Claqueur Steingart dort als Ziehkind des geschassten Stefan Aust, dessen Talent noch nie auch nur im Ansatz mit seinem Ego mithalten konnte.

Sir Steingart, der Kampagnero

Es gab eine Zeit, in der fast die gesamte deutsche Medienlandschaft den Neoliberalismus, wie er von den Hohepriestern der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gepredigt wird, für progressiv hielten. Die breite Schar marschierte wie ein Haufen Entlein, die noch nicht flügge sind, einigen Kampagneros in den vielzitierten Leitmedien hinterher. Vor fünf Jahren gehörte Gabor Steingart zu den Wortführern dieser fünften Kolonne des Wirtschaftsliberalismus. Als Leiter des SPIEGEL-Hauptstadtbüros in Berlin hatte es der eitle Sohn eines ungarischen Arbeiters weit gebracht. Der Autor des Buches “Deutschland – der Abstieg eines Superstars”, der mit den Buzzwords dieser Zeit jonglieren konnte wie kein zweiter, war kein Beobachter, sondern ein Gestalter. “Journalismus braucht zuweilen Wirtstiere. Wir haben für Schröders Agenda mitgestritten”, so drückte es Steingart damals bescheiden unbescheiden aus. Was Wirtstier Steingart verschwieg, ist, dass der SPIEGEL zu jener Zeit massives “Campaigning” für die neoliberalen “Pressure-Groups” betrieben und damit Schröders Politik ganz aktiv gelenkt hat.

“Die journalistische Freiheit wird in der Bundesrepublik heute viel weniger durch obrigkeitsstaatliche Pressionen bedroht als durch die weiche Knechtschaft einer eitlen Selbstverliebtheit”
Jürgen Leinemann

Doch Steingart erkannte zu spät, dass er sich viel zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte. Gabor Steingart war der Ikarus des Bratwurstjournalismus. Er flog zu hoch, seine Flügel waren zu weich, der Absturz in die Realität kam jäh. Steingarts Konzepte wurden Realität und das Volk fand die Realität keineswegs so berauschend wie die Latte-Macchiato-Journaille in Berlin Mitte. Dem SPIEGEL war seine ruchlose Trommelei plötzlich peinlich und der Obertrommler stand nun auf der Abschussliste. Steingart wechselte das Fach und polterte fortan gegen China, das Deutschland “im Weltkrieg um den Wohlstand” bedrohe. Einmal mehr setzte Steingart eine haltlose These in den Raum und bog die Realität so lange zurecht, bis sie in seine These passte. Die Botschaft war indes die alte – nur wenn Deutschland spart und den Gürtel enger schnallt, kann es diesen Weltkrieg gewinnen. Starker Tobak ohne jeglichen Sachverstand, den Steingart auch noch in einem grauenhaften Buch zu vermarkten versuchte. Doch die Zeichen standen auf Sturm.

Als Steingart sich 2007 als Vertreter der Redaktion in die Geschäftsführung der Mitarbeiter KG, der über 50% des SPIEGEL-Verlags gehören, wählen lassen wollte, wurde er von seinen Kollegen abgestraft – mit 69 von 327 Stimmen erhielt er das zweitschlechteste Ergebnis. Steingart wurde daraufhin auf eine Drittelstelle im Washingtoner Außenbüro abgeschoben, wo er sich nebenberuflich vor allem seinen leidlich erfolgreichen Büchern widmete. Sein jüngstes Buch „Die Machtfrage“ ging als potentieller Bestseller an den Start. Doch das Buch floppte jäh. Auch journalistisch war Steingarts Zeit im Exil mehr als unglücklich. In seiner Wahlkampfkolumne für SPIEGEL-ONLINE erklärte Steingart seinen verwunderten Lesern bis zum Konvent der Demokraten in Dallas fortwährend, warum Obama nie und nimmer nicht Präsidentschaftskandidat werden könne. Als Obama sich gegen Steingarts Favoritin Hillary Clinton durchsetzte, wechselte er das Lager und erkärte seinen Lesern, warum der “Populist ohne Volk” gegen John McCain gar keine Chance hätte. Doch die Amerikaner lasen Sir Steingart nicht aufmerksam genug. Der Mann mit der Drittelstelle war auf allen Feldern gescheitert. Zuletzt hörte man, dass er sich auf die Stelle des Chefredakteurs bei der Beliebigkeitspostille Focus beworben hatte. Doch dort entschied man sich für Wolfram Weimer – einen konservativen Hardliner, der Steingart zwar in Sachen Schnöseligkeit in nichts nachsteht, dafür aber zumindest einen Hauch von Talent besitzt.

Der neoliberale Mediendinosaurier

Das Handelsblatt ist unter der Ägide des bekennenden Neoliberalen Bernd Ziesemer zur Leib-und-Magen-Postille der letzten Marktradikalen geworden. Während andere Zeitungen in diesem Segment die Finanz- und Wirtschaftskrise mit nachdenklichen Kommentaren begleitet haben, ging das Handelsblatt zum Frontalangriff auf den Staat über. Selbst auf dem Höhepunkt der Krise nutzte Ziesemer das Marktversagen publizistisch, um einen Abbau staatlicher Regulierungen zu fordern. Während der direkte Konkurrent Financial Times Deutschland bisweilen kluge, unkonventionelle und progressive Leitartikel und Kommentare veröffentlicht und selbst der ehemalige Chef des Manager Magazins sich in seinen Kommentaren kaum mehr von Oskar Lafontaine unterscheidet, ist das Handelsblatt zu einer Kampfschrift der Marktradikalen verkommen. Der Qualitätsunterschied zur FTD könnte kaum größer sein – hier der inspirationslose Mediendinosaurier, dort das kluge Leitmedium für finanzpolitische Berichterstattung.

Ziesemer, der für den desolaten Zustand seines Blatts die Verantwortung trägt, kehrt dem Handelsblatt allerdings nicht deshalb den Rücken. Brancheninsider vermuten eher die Unzufriedenheit Ziesemers mit den Sparplänen des Handelsblatt-Verlegers Holtzbrinck als eigentlichen Grund. Nun geht Ziesemer seinem eigentlichen Talent nach und leitet ab November den Bereich “Corporate Publishing” von Hoffmann und Campe. Jetzt darf er endlich ganz direkt im Auftrag der Großindustrie schreiben. Gabor Steingart wird nun die Aufgabe haben, dem Handelsblatt den Gürtel enger zu schnallen. Ein Kurswechsel ist unter dieser Personalie natürlich nicht zu erwarten.

Zum Thema Steingart: Arschlochalarm! von Tom Schimmeck – gnadenlos lustig, klug und wortgewaltig!

Jens Berger

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Euroland ist abgebrannt

geschrieben am 02. Februar 2010 von Spiegelfechter

Fünf Szenarien zur Lösung der griechischen Schuldenkrise

Die finanzielle Lage Griechenlands ist verheerend. Alle Welt spekuliert auf einen Staatsbankrott und daher müssen die Hellenen für neue Schulden immer tiefer in die Tasche greifen, um die Risikoaufschläge der Investoren zu bezahlen. Dass Griechenland seine Misere aus eigener Kraft löst, glaubt derweil niemand ernsthaft, auch wenn sowohl der griechische Ministerpräsident Papandreou als auch die deutschen Minister Westerwelle und Brüderle einhellig die Selbstheilungskräfte durch harte Sparmaßnahmen beschwören. Wie kann die Schuldenkrise gelöst werden? Wird Griechenland in den Staatsbankrott gehen? Zerbricht daran die europäische Währungsunion? Was sind die Folgen für die Griechen und was die für Deutschland?

Die Gründe für die griechische Finanzmisere sind vielfältig. Einerseits sind sie hausgemacht. Griechenland lebte jahrelang über seine Verhältnisse, das politische System ist korrupt und heillos verkrustet, und wenn man die Verträge von Maastricht wörtlich nimmt, dürfte Griechenland überhaupt kein Mitglied der Eurozone sein – die Griechen fälschten dreist die Statistiken für den Konvergenzzeitraum und Brüssel schaute mit aller Anstrengung in die andere Richtung. Andererseits ist Griechenland auch ein Opfer der Eurozone und der neoliberalen deutschen Wirtschaftspolitik. Die deutsche Wirtschaft erkaufte sich ihren Wettbewerbsvorteil auch über den Schlendrian südeuropäischer Haushaltspolitiker. Ohne Euro hätte nicht nur die Drachme mehrfach selbsttätig abwerten, sondern die D-Mark auch mehrfach aufwerten müssen. Elf Jahre nach Einführung des Euros als Buchgeld ist die Eurozone ungleicher denn je – auf der einen Seite das hochproduktive Deutschland mit seinen verhältnismäßig niedrigen Löhnen, auf der anderen Seite die weitaus weniger produktiven Länder wie Griechenland, Portugal oder Spanien, in denen die Löhne fast deutsches Niveau haben. Ohne eine gesunde Anpassung der Nationalwährungen, die diese Disparitäten automatisch auflösen würde, haben die ärmeren Euroländer kaum eine Chance, alleine ihre Schulden zurückzahlen zu können.

Die Finanzkrise hat auch hier eine verheerende Beschleunigerwirkung. Während sogar das reiche Deutschland größte finanzielle Anstrengungen unternehmen muss, um die Krisenauswirkungen zu schultern, müssen die ärmeren Euroländer vor dieser Herkulesaufgabe kapitulieren. Die Staatseinnahmen gehen rapide zurück, während die Ausgaben rapide steigen. Schätzungen der EU-Kommission ergaben, dass Griechenland im nächsten Jahr Schulden im Gegenwert von 12,8% der nationalen Wirtschaftskraft aufnehmen muss. Portugal (8,2%) und Spanien (9,3%) stehen kaum besser da und auch Irland (14,7%) muss sich massiv verschulden. Noch ist die Lage auf der grünen Insel allerdings nicht ganz so prekär, da Irland seine Staatschulden vor der Krise auf ein Mindestniveau heruntergefahren hat. Ein möglicher Staatsbankrott Griechenlands würde jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach ein derartiges Beben auslösen, welches Portugal und Spanien kaum überleben würden.

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Zahltag

geschrieben am 22. Dezember 2009 von Spiegelfechter

Wolfgang Schäuble muss sparen – ab 2011 zehn Milliarden Euro, Jahr für Jahr. Die Vorgaben an das Finanzministerium sind dabei keineswegs der schwarz-gelben Konsolidierungswut geschuldet, sondern direkte Auswirkung der selbstverordneten Schuldenbremse im Grundgesetz. Anders als Steuersenkungen sind Sparzwänge allerdings beim Wähler äußerst unbeliebt und dann stehen auch noch im nächsten Mai die wichtigen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen vor der Haustür. Da der Wähler Ehrlichkeit noch nie goutiert hat und belogen werden will, muss Schwarz-Gelb nun noch fünf Monate lang die Spendierhosen-Miene aufsetzen, während man im Hinterzimmer bereits Sparlisten erstellt. Im Sommer 2010 wird Merkels Terminator dann seine ersten Grausamkeiten enthüllen.

Die Plünderung der Sozialkassen

Teil des Konsolidierungskurses wird eine Korrektur der Arbeitslosenversicherungsbeiträge sein. Diese Korrektur ist bitter nötig und war schon längst überfällig – gänzlich unverständlich war jedoch die letzte Senkung der Beiträge, die erst im Januar dieses Jahres von der Großen Koalition umgesetzt wurde. Im Boomjahr 2006 betrug der Versicherungsanteil noch 6,5%, je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 2007 und 2008 wurde der Beitrag sukzessive auf erst 4,2% und dann 3,3% gesenkt – wobei beide Beitragssenkungen konjunkturell angebracht waren. Die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger war damals relativ niedrig, die Reserven der Bundesagentur für Arbeit hoch. Vollkommen unverständlich war dann jedoch die weitere Senkung auf 2,8% zum Januar 2009. Bereits im Oktober 2008 warnte die BA, dass ihre Rücklagen bei diesem Beitragssatz bereits in achtzehn Monaten komplett aufgezehrt wären.

Zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits feststand, dass die Finanzkrise verheerende Auswirkungen auf die Konjunktur haben wird, hatte die Große Koalition also nichts Besseres zu tun, als zum Generalangriff auf die Reserven der Sozialsysteme zu blasen. Die Folgen waren katastrophal. In den ersten neun Monaten dieses Jahres standen den 19,63 Milliarden Euro Einnahmen, 35,27 Milliarden Euro Ausgaben entgegen – ein Defizit von 15,64 Milliarden Euro. Mit solchen Belastungen hatte auch die BA nicht gerechnet. Die Reserven in Höhe von 16,74 Milliarden Euro, die sie in der Aufschwungsphase aufbauen konnte, sind bereits jetzt fast vollkommen aufgebraucht. Im nächsten Jahr kann die BA nur noch 1,9 Milliarden Euro Defizit aus den eigenen Rücklagen decken, für den Rest muss der Bund geradestehen. Neben den acht Milliarden Euro, die der Bund aus dem Mehrwertsteueraufkommen nach Nürnberg überweisen muss, steht noch ein Fehlbetrag von 16 Milliarden Euro aus, den Wolfgang Schäuble im nächsten Jahr zu begleichen hat. Wobei es schon unverfroren ist, paritätisch finanzierte Sozialbeiträge durch Konsumsteuern zu quersubventionieren, die nur vom Endverbraucher getragen werden.

Da ist es folgerichtig, den Beitragssatz wieder auf ein Niveau von 4,8% anzuheben, wie es die Süddeutsche erfahren haben will. Doch an dieser Stelle ist Obacht geboten. So lange Schwarz-Gelb den Beitragssatz erhöht und die paritätische Finanzierung nicht antastet, wäre die Beitragserhöhung ebenso unvermeidlich, wie vernünftig. Es ist allerdings schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die Wirtschaftsliberalen, für die jede Erhöhung der Lohnnebenkosten ein Sakrileg darstellt, nun im Vorübergehen und ohne Murren tatsächlich auch den Arbeitgeberanteil um einen Prozentpunkt erhöhen. Das passt so gar nicht ins schwarz-gelbe Schema, sämtliche Mehrkosten der Sozialsysteme einseitig auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Es würde daher kaum überraschen, wenn man nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen mit dem Plan herausrückt, die Beitragserhöhung von zwei Prozentpunkten voll auf den Arbeitnehmeranteil zu addieren. Das hätte System – erst die Kassen zugunsten der Arbeitgeber plündern, um und dann die Arbeitnehmer dafür einseitig in die Verantwortung zu nehmen. Bei den Krankenkassenbeiträgen hat dieser schmutzige Trick schließlich auch funktioniert.

Mehr Nutto vom Bretto

Komme es, wie es wolle – von Westerwelles Mantra wird nichts übrigbleiben. Egal, ob der Arbeitnehmer einen oder zwei Prozentpunkte mehr von seinem Bruttoeinkommen abzwacken muss – er hat de facto weniger Netto, wobei die zu erwartenden Mehrbelastungen für die Krankenkassen, die je nach Schätzung zwischen 96 und 450 Euro im Jahr betragen werden, noch nicht einmal einkalkuliert sind. Natürlich könnte man Westerwelle und Merkel an dieser Stelle den Vorwurf des Wählerbetrugs machen. Man kann aber nur denjenigen betrügen, der einem glaubt – und das Volk schreit ja förmlich danach, betrogen zu werden. Insofern werden die geheimen Wünsche des Wählers nun erfüllt und die FDP wird auch 2013 wieder mit den alten Slogans auf Wählerfang gehen. War da was? Nein, die dümmsten Schafe suchen sich immer ihren eigenen Metzger selbst und Guido Westerwelle wetzt bereits das Schlachtermesser.

Die schwarze Liste

Doch mit einer Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist es noch längst nicht getan, will man pro Jahr weitere zehn Milliarden Euro einsparen. Welche Ausgaben die Regierung kürzen wird, ist dabei noch vollkommen offen – zumal die schwarze Liste auch bei größten Grausamkeiten kaum 50 Milliarden Euro Kürzungen hergibt. Kaum Chancen zu Überleben dürften dabei die steuerfreien Zuschläge auf Nacht- und Wochenendarbeit haben. 19 Millionen Arbeitnehmer wären von dieser Kürzung betroffen, die dem Staat zwei Milliarden Euro einbringen würde. Für die Krankenschwester und den Polizisten hieße es dann – noch weniger Netto vom Brutto, wobei das Brutto sich ebenfalls nicht steigern dürfte, da Schäuble bereits angekündigt hat, bei der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes keine Zugeständnisse zu machen. Dadurch könnte er immerhin 500 Millionen Euro einsparen, die zusätzlich der Binnennachfrage fehlen werden.

Auch so lieb gewonnene “Vergünstigungen” wie die Frühverrentung oder die Ausweitung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Mitbürger dürften dem Kahlschlag zum Opfer fallen – hier ließen sich drei Milliarden Euro sparen. Fünf Milliarden Euro brächte der Wegfall der Pendlerpauschale, die allerdings von der CSU wie ein Heiligtum verteidigt wird. Sieben Milliarden Euro könnten durch eine Besteuerung von Kerosin in die Staatskassen gespült werden. Die Subventionierung deutscher Airlines ist schließlich nicht nur umwelt-, sondern auch ordnungspolitisch kaum zu vermitteln. Noch größere Einsparungen ließen sich bei einer Kürzung der Steuerzuschüsse für das Gesundheitssystem einsparen – es geht hier um 15 Milliarden Euro, die dann von den Versicherten getragen werden müssten. Mehr Netto vom Brutto? Wohl kaum.

Eine einheitliche Mehrwertsteuer von 19% würde immerhin rund 14 Milliarden Euro bringen. Aber warum sollte eine Regierung, die mit den Hotelübernachtungen erst in diesem Jahr eine neue Ausnahme geschaffen hat, ausgerechnet in den nächsten Jahren Ausnahmebestände abschaffen? Es mutet derweil abstrus an, dass die neue Regierung kurz nach ihrer Inthronisation ganze acht Milliarden Euro für nutzlose Geschenke an Erben, Hoteliers und Familien verpulvert, die in den nächsten Jahren zusätzlich refinanziert werden müssen. Der große Wurf scheint bei den Kürzungen kaum möglich zu sein, da ist es wahrscheinlicher, dass Schwarz-Gelb – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz – ganz einfach die Mehrwertsteuer um einen oder zwei Prozentpunkte erhöht.

Herr Wähler bitte zur Kasse

Der Traum der Brüderles, die Einkommenssteuer 2011 um 20 Milliarden Euro zu senken, wirkt angesichts dieser Sparzwänge komplett irreal und eignet sich wohl nur noch als Wahlkampfgag für Nordrhein-Westfalen. Natürlich könnte man die Mehrbelastungen der Staatskassen auch durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder durch eine Streichung der komplett unsinnigen Abgeltungssteuer, mit der Spekulanten seit Beginn dieses Jahres in Milliardenhöhe subventioniert werden, ausgleichen. “Leistungsträger” für die Folgekosten der Finanzkrise zur Kasse zu beten, gilt in unserem Land allerdings als unschicklich. Der Wähler will es so, da muss er die Suppe, die er sich selbst eingebrockt hat, wohl auch selbst auslöffeln. Guten Appetit!

Jens Berger

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Wir riestern uns arm

geschrieben am 19. November 2009 von Spiegelfechter

Deutschland ist das Land der künftigen Riester-Rentner! Mit fast dreizehn Millionen abgeschlossenen Verträgen ist die private Zusatzrente mit staatlichen Zuschüssen – vulgo Riester-Rente – rein quantitativ ein Erfolgsmodell. Qualitativ ist es um die Riester-Rente jedoch nicht so gut bestellt. Nicht nur, dass außer den Anbietern niemand von ihr profitiert, der nicht zu den Gesegneten gehört, die ein gar biblisches Alter erreichen werden – die Riester-Rente ist zudem Gift für die Konjunktur und ein Arbeitsplatzkiller, wie nun eine Untersuchung des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) herausfand.

A penny saved is not a penny earned

Eigentlich sind die Ergebnisse des IMK nicht sonderlich überraschend, sondern gar offensichtlich. Wenn Millionen Bundesbürger für 4% ihres Bruttolohns Finanzprodukte kaufen, deren Kapitalstock erst in zig Jahren verrentet ausgezahlt wird, so sinkt die Konsum-, und steigt die Sparquote. Und da ein Euro, der in ein riesterfähiges Finanzprodukt investiert wird, einen wesentlich schwächeren Impuls auf die heimische Konjunktur ausübt, als ein Euro der ausgegeben wird, hat das Riestern negative Folgen für die Konjunktur. Diesen Zusammenhang bestreiten eigentlich nur noch überzeugte Marktfundamentalisten und „Experten“, die auf der Payroll der Finanzinstitute stehen. Neu an den Untersuchungen des IMK ist jedoch, dass die Ökonomen mittels eines Rechenmodells erstmals die negativen Folgen beziffern können.

Für die Simulation betrachteten die Forscher zwei Szenarien. Das erste Szenario beschreibt dabei die Realität mit Riester-Rente. Im zweiten Szenario wurde hingegen unterstellt, dass das alte Modell der Umlagerentenversicherung erhalten bleibt und die steigenden Beiträge paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernommen werden. Vor allem die deutlich höhere Sparquote und der damit verbundene Konsumrückgang durch Riester haben – so ergaben die Untersuchungen – massive Auswirkungen auf andere Faktoren. Die Zahl der Arbeitsplätze nimmt beispielsweise durch Riester um eine halben Prozentpunkt ab, während die Bruttolohn und –gehaltssumme sogar um einen ganzen Prozentpunkt fällt. Kombiniert mit dem schwächeren Konsum ergibt dies einen Rückgang von 0,8 Prozentpunkten beim Bruttoinlandsprodukt.

Wir rechnen uns schön

Viel wurde gerechnet, geschönt und verbogen, bis man die private Zusatzrente als Alternative zur gesetzlichen Rente aufgeplustert hatte. Die Rürup-Kommission kam beispielsweise zu dem Ergebnis, dass das Bruttorentenniveau der gesetzlichen Rente bei einzuhaltender Zielvorgabe des Versicherungssatzes bis 2030 um bis zu 6,4% sinken wird. Diese Lücke sollte die Riester-Rente füllen und unter realitätsfern optimistischen Annahmen tut sie dies auch. Für den Rentner springt allerdings dennoch nichts dabei heraus, da diese Lückenfüllung durch die eingeführte nachgelagerte Versteuerung der Renten nahezu komplett wieder in den Steuersäckel geht. Selbst unter optimistischsten Bedingungen hat der Rentner also inklusive Riester-Rente genauso viel oder wenig wie nach dem alten Umverteilungsmodell. Dafür zahlt er aber zeitlebens wesentlich höhere Beiträge. Nach den Prognosen der Wirtschaftsweisen müsste ein Umlagesystem bis zum Jahre 2030 mit einem Versicherungsbeitrag von 25% finanziert werden – bei paritätischer Finanzierung müsste die jüngere Generation demnach 12,5% ihres Gehalts abführen. Für das Riester-Modell ist ein Höchstsatz von 22% bis zum Jahre 2030 vorgesehen – davon 11% für den Arbeitnehmer. Zusätzlich „muss“ er jedoch 4% seines Lohns für die Riester-Rente abführen, also insgesamt 15%. Wer also behauptet, das „alte“ System würde die Beitragszahler – also die Jungen – stärker belasten, der spricht ganz offensichtlich die Unwahrheit aus.

Halbwegs einnahmenneutral ist die Riester-Rente hingegen nur unter besonderen Prämissen. Die Rürup-Kommission geht beispielsweise von einer Durchschnittsrendite von stolzen 4% pro Jahr aus. Weiterhin wird ein Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 1,7%, eine Inflationsrate von 1,5%, Lohnsteigerungen von nominal 2,9% und eine Produktivitätssteigerung von 1,8% unterstellt. Dies ist eine rosarote Welt des nimmer endenden Wachstums ohne Krisen und ohne besondere Vorkommnisse. Seriös ist diese Modellrechnung keinesfalls. Die Deutsche Bank geht beispielsweise von einem erzielbaren Kapitalmarktzins von 2,25% für private Rentenprodukte aus. Allein diese Differenz ließe bei der privaten Altersvorsorge eine Nettolücke von 10 bis 15% entstehen. Es ist immer schwer, so weit in die Zukunft zu schauen – aber allzu optimistische Rechenmodelle machen aus dem hässlichen Entlein Riester-Rente noch lange keinen schönen Schwan. Denn für die Riester-Rentner ist die Rendite selbst unter den optimistischsten Bedingungen mehr als enttäuschend.

Alt wie ein Baum

Wenn ein normaler Aktienfonds 13% der Einnahmen als Verwaltungsgebühren anrechnen würde, so wäre er binnen kürzester Zeit pleite, da niemand dieses überteuerte Produkt kaufen würde. Ganz anders sieht dies bei fondsgebundenen Riester-Produkten aus. Verwaltungsgebühren im zweistelligen Prozentbereich sind dort keinesfalls die Ausnahme. Wenn ein treuherziger Bürger also Monat für Monat 100 Euro überweist, werden bei bestimmten Produkten nur für 87 Euro Finanzanlagen gekauft, von deren Rendite später einmal die Rente ausbezahlt werden soll. Da sich die vertraglich garantierte Mindestauszahlung aber nicht auf die Gebühren erstreckt, kann es dem Riester-Rentner bei einem solchen Vertrag durchaus passieren, dass er selbst unter ansonsten besten Bedingungen später weniger ausbezahlt bekommt, als er eingezahlt hat. Ein garantiertes Minusgeschäft wird die Riester-Rente zudem für alle, deren Lebenserwartung „normal“ oder gar „gering“ ist.

Mit Ablauf der Einzahlungen errechnet sich bei Riester-Produkten nämlich ein virtuelles Vertragsvermögen, das im Normalfall verrentet (also Monat für Monat) ausbezahlt wird. Verstirbt der Rentner, fällt dieses virtuelle Vermögen an den Anbieter. Bei der Höhe der monatlichen Auszahlung ist daher die Lebenserwartung der Rentner von ganz besonderer Bedeutung – für die Konzerne aber auch für die Rentner. Bei der Riester-Rente gehen die Anbieter jedoch von einer geradezu biblischen Lebenserwartung von stolzen 98 Jahren aus! Die versprochene Rendite bezieht sich also auf die kumulierte Auszahlung bis ins 98. Lebensjahr. Die horrende Differenz zu den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts erklärt die Versicherungswirtschaft übrigens mit dem Umstand, dass Riester-Renter gesünder, wohlhabender und damit langlebiger als „Normalbürger“ seien – was für ein Hohn. Jeder Riester-Rentner, der keine 98 Jahre alt wird, erhält somit weniger als die versprochene Rendite. Risikogruppen, wie Männer, Raucher oder Übergewichtige, die rein statistisch nur in den allerseltensten Fällen 98 Jahre alt werden, haben von vorn herein verloren. Sie können sich bereits darauf einstellen, dass sie bei einer Riester-Rente mehr einzahlen, als sie ausbezahlt bekommen.

Selbst unter optimalen Bedingungen rechnet sich die Riester-Rente – verglichen mit anderen Altersvorsorgemaßnahmen – aufgrund der staatliche Zuschüße nur für Geringverdiener mit möglichst vielen Kindern. Wenn sie dann noch weibliche, schlanke Nichtraucher sind, könnte sich der Riester-Vertrag als Glücksgriff entpuppen. Doch halt – auch hier steckt der Teufel im Detail. Die private Zusatzrente wird nämlich als Einkommen gezählt, das gegen eine mögliche Grundsicherung verrechnet wird. Die Grundsicherung droht derweil nicht nur Hartz IV-Empfängern. Eine Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung hat ergeben, dass auch ein Durchschnittsverdiener, der im Jahre 2030 in Rente geht und nicht mehr als 32 Jahre lang voll in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, in die Grundsicherung fallen wird. Die gesunde Geringverdienerfrau mit den vielen Kindern wird demnach zwar eine rentable Riester-Rente bekommen – diese Leistungen werden ihr allerdings 1:1 von der Grundsicherung abgezogen, so dass sie in toto genauso viel oder wenig Rente bekommen wird wie ohne Riester-Vertrag. Bei der Riester-Rente gibt es nur einen Gewinner und dies sind die Anbieter, für Kunden ist dieses Modell in nahezu jedem denkbaren Fall unattraktiv. Das alleine wäre schon ärgerlich – skandalös ist allerdings, dass die Anbieter auch noch mit Steuergeldern subventioniert werden und die gesetzliche Umlageversicherung für die Riester-Rente ruiniert wurde.

Der systemisch falsche Ansatz

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge hat jedoch auch einen systemischen Fehler, der weit über die Ungerechtigkeiten der Riester-Rente hinausgeht. Wenn alle Bürger in den OECD-Staaten privat für ihr Alter vorsorgen würden, wäre eine so immense Summe auf den Kapitalmärkten, dass dies die größte aller je vorstellbaren Finanzblasen wäre. Es gibt schlichtweg nicht soviel Möglichkeiten, Geld vernünftig anzulegen, als dass man diese Ozeane an Kapital sinnvoll einbetten könnte. Systemisch betrachtet, kann die Rendite in einem geschlossenen System nie höher sein als die Lohnsteigerungen, der Produktivitätszuwachs oder das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Daher ist es an der Zeit, umzudenken. Wenn man denn die Beitragssätze für die Umlageversicherung niedrig halten will, so kann man die Differenzen ohne weitere Probleme aus Steuermitteln decken – freilich müsste man dann die Steuern erhöhen und nicht senken. Die Steuereinnahmen orientieren sich à la longue an der wirtschaftlichen Entwicklung und wären damit der perfekte Gradmesser für die Rentenfinanzierung. Aber bei einem solchen System müssten Besserverdiener mehr zahlen als Geringverdiener und die Finanzindustrie könnte keine Profite machen – beides sind heutzutage leider Ausschlusskriterien.

Jens Berger

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