Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter
Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.
Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?
Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?
Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.
So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.
Sind Kinder halbe Erwachsene?
Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.
Was ist das Minimum?
Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?
Wieviel Geld braucht man zum Leben?
Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.
Ökonomische Folgen
Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.
Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.
Dilemma Familie
Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.
офис обзавежданеAusweg aus der Hartz-Falle
Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.
Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.
Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.
Jens Berger
* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).
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Die finanzielle Lage Griechenlands ist verheerend. Alle Welt spekuliert auf einen Staatsbankrott und daher müssen die Hellenen für neue Schulden immer tiefer in die Tasche greifen, um die Risikoaufschläge der Investoren zu bezahlen. Dass Griechenland seine Misere aus eigener Kraft löst, glaubt derweil niemand ernsthaft, auch wenn sowohl der griechische Ministerpräsident Papandreou als auch die deutschen Minister Westerwelle und Brüderle einhellig die Selbstheilungskräfte durch harte Sparmaßnahmen beschwören. Wie kann die Schuldenkrise gelöst werden? Wird Griechenland in den Staatsbankrott gehen? Zerbricht daran die europäische Währungsunion? Was sind die Folgen für die Griechen und was die für Deutschland?
Wolfgang Schäuble muss sparen – ab 2011 zehn Milliarden Euro, Jahr für Jahr. Die Vorgaben an das Finanzministerium sind dabei keineswegs der schwarz-gelben Konsolidierungswut geschuldet, sondern direkte Auswirkung der selbstverordneten Schuldenbremse im Grundgesetz. Anders als Steuersenkungen sind Sparzwänge allerdings beim Wähler äußerst unbeliebt und dann stehen auch noch im nächsten Mai die wichtigen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen vor der Haustür. Da der Wähler Ehrlichkeit noch nie goutiert hat und belogen werden will, muss Schwarz-Gelb nun noch fünf Monate lang die Spendierhosen-Miene aufsetzen, während man im Hinterzimmer bereits Sparlisten erstellt. Im Sommer 2010 wird Merkels Terminator dann seine ersten Grausamkeiten enthüllen.
Da ist es folgerichtig, den Beitragssatz wieder auf ein Niveau von 4,8% anzuheben, wie es die Süddeutsche erfahren haben will. Doch an dieser Stelle ist Obacht geboten. So lange Schwarz-Gelb den Beitragssatz erhöht und die paritätische Finanzierung nicht antastet, wäre die Beitragserhöhung ebenso unvermeidlich, wie vernünftig. Es ist allerdings schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die Wirtschaftsliberalen, für die jede Erhöhung der Lohnnebenkosten ein Sakrileg darstellt, nun im Vorübergehen und ohne Murren tatsächlich auch den Arbeitgeberanteil um einen Prozentpunkt erhöhen. Das passt so gar nicht ins schwarz-gelbe Schema, sämtliche Mehrkosten der Sozialsysteme einseitig auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Es würde daher kaum überraschen, wenn man nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen mit dem Plan herausrückt, die Beitragserhöhung von zwei Prozentpunkten voll auf den Arbeitnehmeranteil zu addieren. Das hätte System – erst die Kassen zugunsten der Arbeitgeber plündern, um und dann die Arbeitnehmer dafür einseitig in die Verantwortung zu nehmen. Bei den Krankenkassenbeiträgen hat dieser schmutzige Trick schließlich
Doch mit einer Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist es noch längst nicht getan, will man pro Jahr weitere zehn Milliarden Euro einsparen. Welche Ausgaben die Regierung kürzen wird, ist dabei noch vollkommen offen – zumal die schwarze Liste auch bei größten Grausamkeiten kaum 50 Milliarden Euro Kürzungen hergibt. Kaum Chancen zu Überleben dürften dabei die steuerfreien Zuschläge auf Nacht- und Wochenendarbeit haben. 19 Millionen Arbeitnehmer wären von dieser Kürzung betroffen, die dem Staat zwei Milliarden Euro einbringen würde. Für die Krankenschwester und den Polizisten hieße es dann – noch weniger Netto vom Brutto, wobei das Brutto sich ebenfalls nicht steigern dürfte, da Schäuble bereits angekündigt hat, bei der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes keine Zugeständnisse zu machen. Dadurch könnte er immerhin 500 Millionen Euro einsparen, die zusätzlich der Binnennachfrage fehlen werden.
Deutschland ist das Land der künftigen Riester-Rentner! Mit fast dreizehn Millionen abgeschlossenen Verträgen ist die private Zusatzrente mit staatlichen Zuschüssen – vulgo Riester-Rente – rein quantitativ ein Erfolgsmodell. Qualitativ ist es um die Riester-Rente jedoch nicht so gut bestellt. Nicht nur, dass außer den Anbietern niemand von ihr profitiert, der nicht zu den Gesegneten gehört, die ein gar biblisches Alter erreichen werden – die Riester-Rente ist zudem Gift für die Konjunktur und ein Arbeitsplatzkiller, wie nun eine 
Wenn ein normaler Aktienfonds 13% der Einnahmen als Verwaltungsgebühren anrechnen würde, so wäre er binnen kürzester Zeit pleite, da niemand dieses überteuerte Produkt kaufen würde. Ganz anders sieht dies bei fondsgebundenen Riester-Produkten aus. Verwaltungsgebühren im zweistelligen Prozentbereich sind dort keinesfalls die Ausnahme. Wenn ein treuherziger Bürger also Monat für Monat 100 Euro überweist, werden bei bestimmten Produkten nur für 87 Euro Finanzanlagen gekauft, von deren Rendite später einmal die Rente ausbezahlt werden soll. Da sich die vertraglich garantierte Mindestauszahlung aber nicht auf die Gebühren erstreckt, kann es dem Riester-Rentner bei einem solchen Vertrag durchaus passieren, dass er selbst unter ansonsten besten Bedingungen später weniger ausbezahlt bekommt, als er eingezahlt hat. Ein garantiertes Minusgeschäft wird die Riester-Rente zudem für alle, deren Lebenserwartung „normal“ oder gar „gering“ ist.
Selbst unter optimalen Bedingungen rechnet sich die Riester-Rente – verglichen mit anderen Altersvorsorgemaßnahmen – aufgrund der staatliche Zuschüße nur für Geringverdiener mit möglichst vielen Kindern. Wenn sie dann noch weibliche, schlanke Nichtraucher sind, könnte sich der Riester-Vertrag als Glücksgriff entpuppen. Doch halt – auch hier steckt der Teufel im Detail. Die private Zusatzrente wird nämlich als Einkommen gezählt, das gegen eine mögliche Grundsicherung verrechnet wird. Die Grundsicherung droht derweil nicht nur Hartz IV-Empfängern. Eine Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung hat ergeben, dass auch ein Durchschnittsverdiener, der im Jahre 2030 in Rente geht und nicht mehr als 32 Jahre lang voll in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, in die Grundsicherung
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Sehr interessanter Artikel, aber jemand wie “ich” (Dr. Guido...
Was soll man davon halten? Der Kanalliendruck hat hier in den letzten Wochen/Monaten...
Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass die “Friedrich-Naumann-Stift ung”...
Man muß es wiederholen: Der Grupp hat mehr Schneid als mancher verstaubter DGB-Funktionär. Der...
Soso, ein aufmerksamer Leser des Spiegelfechters – der Herr “westerwellenreiter&...