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    An dieser Stelle stehen hier normalerweise Leseempfehlungen mit einem Link auf Amazon. Da Amazon, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, offenbar ein überaus unsozialer Konzern ist, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichert, hat sich der SPIEGELFECHTER entschlossen, die Zusammenarbeit mit Amazon mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es ist natürlich klar, dass dieser Boykott mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr unsere Unabhängigkeit durch eine kleine Spende unterstützen könntet.
  • Kommunale Einkommenssteuerzuschläge – eine Schnapsidee

    geschrieben am 05. November 2010 von Spiegelfechter

    Ginge es nach der schwarz-gelben Koalition, so würde man lieber heute als morgen die Gewerbesteuer abschaffen. Union und FDP sind unternehmerfreundlich, die Gewerbesteuer ist jedoch eine Steuer, die neoliberalen Grundsätzen zuwiderläuft, da sie nicht das Volk, sondern ausschließlich die Unternehmen betrifft. Da die Gewerbesteuer jedoch für die Kommunen die wichtigste Einnahmequelle ist, hat sich die Bundesregierung noch nicht an diesen Frontalangriff auf die Kommunalfinanzen gewagt. Natürlich kann und will auch die schwarz-gelbe Koalition die Kommunen nicht vollkommen ausbluten lassen, schließlich werden auch in diesen beiden Parteien Wahlkreiskandidaturen und Listenplätze vor allem durch das Votum von Kommunalpolitikern vergeben, die bereits heute parteiübergreifend die mangelnde Finanzbasis der Kommunen beklagen.

    Wenn man also die Gewerbesteuer reduzieren oder gar abschaffen will, muss man für die Kommunen einen finanziellen Ausgleich schaffen, der angesichts der maroden Kommunalfinanzen sogar höher als das kommunale Gewerbesteueraufkommen ist. Diese Diskussion ist nicht neu – selbst Befürworter der Gewerbesteuer wünschen sich eine Reform, da die Besteuerungsgrundlage größtenteils der operative Gewinn ist, der starken konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Die Auswirkungen der Finanzkrise sind daher vor allem auf kommunaler Ebene zu spüren. Alleine in Nordrhein-Westfalen steht bereits jede dritte Gemeinde unter Zwangsverwaltung der Kommunalaufsicht – dies ist das verwaltungsrechtliche Pendant zu einem Insolvenzverwalter in der Privatwirtschaft.

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    Kognitive Dissonanzen eines Libertären

    geschrieben am 02. November 2010 von Spiegelfechter

    Sehr geehrter Herr Habermann,

    was für ein Menschenbild muss man eigentlich haben, um einen Artikel wie “Ein seltsames Recht, auf Kosten anderer zu leben!” zu schreiben? Sie bezeichnen sich selbst als “Wirtschaftsphilosoph” – welche Philosophie und welche Ideologie liegt Ihnen eigentlich am Herzen? Sie schreiben in Ihrem Aufsatz in der WELT:

    Menschenwürde bedeutet aber zunächst nur die objektive Sonderstellung des Menschen gegenüber den „vernunftlosen“ Tieren und der unbelebten Welt, weil der Mensch überlegt handeln und seinem Leben Wert und Sinn verleihen kann. Menschenwürde ist mit dem Menschsein selber gegeben.

    Ihre Definition der Menschenwürde ist keinesfalls neu. Schon die klassischen griechischen und römischen Philosophen hielten die Menschwürde für ein angeborenes – ja göttlich verliehenes – Privileg gegenüber den “vernunftlosen Tieren”, mit dem zwar Pflichten, aber keine Rechte verbunden sind. Aristoteles und Cicero waren allerdings Kinder ihrer Zeit – einer Zeit, in der niemand die Position vertrat, dass alle Menschen zwar nicht gleich, aber zumindest doch gleichwertig sind; einer Zeit, in der die Sklaverei nicht hinterfragt wurde und in der es selbstverständlich war, dass Menschen von ihren Herren wie Nutzvieh behandelt wurden. Diese Zeiten sind glücklicherweise schon lange vorbei. Dabei ist diese Entwicklung auch an der Philosophie nicht spurlos vorbeigegangen. Vor allem die abendländischen Demokratien haben die Gedanken der Aufklärung zur Menschenwürde allesamt in den höchsten Verfassungsrang erhoben. So lautet der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes:
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    Vom schwarzen Landesfürsten zum Mietkoch

    geschrieben am 28. Oktober 2010 von Spiegelfechter

    In der guten alten Zeit, von der konservative Politiker gerne schwärmen, galt es als eherens Gesetz, dass eine Witwe mindestens ein Jahr Schwarz trägt und in dieser Zeit nicht in der Öffentlichkeit mit Männern kokettiert. Der Autor des Buches “Konservativ” – Untertitel: Ohne Werte und Prinzipien ist kein Staat zu machen – hält von solchen Schamfristen überhaupt nichts. Wenige Wochen nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik kokettiert der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch offen mit dem Baukonzern Bilfinger Berger, der nicht erst seit gestern auf der Suche nach einem Nachfolger für den scheidenden Vorstandsvorsitzenden Bodner ist. Für Koch wäre dieser Wechsel, der nach Presseinformationen morgen der Öffentlichkeit erläutert werden soll, ein lukrativer – Bodners Bezüge belaufen sich auf stolze 1,5 Millionen Euro pro Jahr, dagegen verhält sich das Gehalt eines Ministerpräsidenten wie das eines Starkochs und eines Tellerwäschers.

    Seitenwechsel mit fadem Beigeschmack

    Ein solcher Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft ist leider alles andere als ungewöhnlich. Transparency International plädiert daher auch für ein dreijähriges Berufsverbot für Politiker, wenn deren neues Betätigungsfeld in der freien Wirtschaft Schnittmengen mit ihrer politischen Tätigkeit aufweist. Solch konkrete Schnittmengen gibt es auch im Fall Koch. Als Ministerpräsident des Landes Hessen und Aufsichtsratsvorsitzender der Fraport AG gehörte er zu den entschiedensten Befürwortern beim Ausbau des Frankfurter Flughafens, bei dem Bilfinger Binger ein Auftragsvolumen von 80 Millionen Euro ergattern konnte. Diese Querverbindung wird natürlich auch in vielen Kommentaren der Politik und der Medien in den öffentlichen Fokus gerückt. Wer sich allerdings auf die Argumentation einlässt, Bilfinger Berger würde sich nun durch diese Personalentscheidung bei Koch erkenntlich zeigen, begibt sich ohne Not in eine unhaltbare Position.

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    Die Schattenregierung

    geschrieben am 07. Oktober 2010 von Spiegelfechter

    Während die Minister im Licht der Scheinwerfer stehen, regieren die Staatssekretäre im Hintergrund. Noch nie war die Macht von Beamten wie Jörg Asmussen so groß wie heute

    Innerhalb der schwarz-gelben Koalition gärt es. Nein, es geht nicht um Stuttgart 21, miserable Umfrageergebnisse oder die Staatsfinanzen – man streitet sich stattdessen darüber, ob ein Staatssekretär mit SPD-Parteibuch die Bundesrepublik auf internationalem Parkett vertreten darf. Finanzminister Schäuble laboriert immer noch an den Spätfolgen eines operativen Eingriffs im letzten Jahr und muss für vier Wochen das Bett hüten. Dabei stehen im Oktober zwei wichtige G-20-Treffen in Washington und Südkorea an. Ginge es nach Schäuble, so würde ihn sein Staatssekretär Jörg Asmussen vertreten. Das wäre eigentlich auch nur logisch, schließlich ist Asmussen der eigentliche Herr im Hause, wenn es um Fragen internationaler Finanzmarktpolitik und -regulierung geht. Doch Asmussen hat ein entscheidendes Manko – er ist Mitglied der SPD.

    Der Kern der Regierung

    Manchmal sagen spontane Worte mehr als ausgefeilte Regierungserklärungen: Als Jörg Asmussen einmal auf einer Pressekonferenz danach gefragt wurde, wie die Bundeskanzlerin zu seinen Plänen der Finanzmarktregulierung stünde, erzählte er den Journalisten lieber, dass er in diesen Fragen mit seinem Kollegen Jens Weidmann einer Meinung sei und würzte dies mit dem Ausspruch: „Sie sehen, der Kern der Regierung ist intakt“. Der Kern der Regierung? In der Tat. Während die Öffentlichkeit sich stets auf Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister konzentriert, werden die eigentlichen Fragen von einer kleinen Gruppe politischer Beamte beantwortet. Doch wer kennt schon die Namen Diwel, Otremba, Asmussen oder Weidmann?

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    Kleinrechnerei als Großbetrug

    geschrieben am 06. Oktober 2010 von Spiegelfechter

    Der neue Hartz-IV-Regelsatz verstößt vielfach gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar des Jahres

    ein Gastartikel von Holdger Platta

    Als unlängst allmählich der Betrag des neuen Regelsatzes in die Öffentlichkeit durchzusickern begann – gerade mal 5 Euro mehr gegenüber dem alten Regelsatz -, mochte es zunächst keiner glauben. Er mußte es auch nicht, denn der neue Regelsatz ist eindeutig falsch und gleich mehrfach verfassungswidrig berechnet worden. Doch der Reihe nach:

    Schon das Herumgerede der Sozialministerin Ursula von der Leyen bei der Talkshow „Anne Will“ am Sonntagabend des 26. September hätte aufhorchen lassen müssen: wieder und wieder lenkte die CDU-Politikerin von der Berechnungsmethode zur Ermittlung des neuen Regelsatzes ab und versuchte stattdessen, die Gesprächsrunde auf die Zusatzbeträge für Kinder einzuschwören oder auf das sogenannte „Lohnabstandsgebot“ – auf das Motto mithin, daß auf jeden Fall das Lebensniveau der ALG-II-Bezieher unter dem der Niedrigverdiener zu liegen habe. Schon da hätte auffallen können, daß womöglich auch mit dem Einkommensniveau dieser Bevölkerungsgruppe etwas nicht stimmen kann, daß auch diese Kleinstlöhner bereits weit unter dem Niveau des Existenzminimums angekommen sind – hineinregiert in diese unsägliche Lebenssituation ausschließlich von der seit Jahren angesagten neoliberalen Politik. Doch mehr als ein erstes Indiz, daß da etwas faul sein könnte am neuen Regelsatz, bot dieses Herumgeeiere der nervös-beredten Ministerin natürlich nicht.

    Verstoß gegen das Verbot „Zirkelschlußverfahren“

    Ein ganzes Stück weiter konnte man da schon kommen, wenn man tags darauf auf die Website des Leyen-Ministeriums ging und dort plötzlich zu lesen hatte, aus der „Referenzgruppe“ seien lediglich alle Haushalte rausgerechnet worden, die nicht „ausschließlich“ ihren Lebensunterhalt aus „staatlichen Transferleistungen“ bestreiten. Wie bitte? – Das heißt doch: zu einem Teil haben die Errechner des neuen Regelsatzes auch die anderen Haushalte berücksichtigt, Haushalte, die bereits ihrerseits auf staatliche Gelder angewiesen sind, um überleben zu können. Damit aber haben die Ermittler der neuen „Grundsicherung“ gleich gegen zwei Gebote aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar dieses Jahres verstoßen: erstens gegen das sogenannte „Zirkelschlußverbot“ und zweitens gegen die Auflage, daß die Einkommenssituation der Referenzgruppe eindeutig über Sozialhilfeniveau zu liegen habe.

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