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  • Babylon und die Anarchisten

    geschrieben am 15. Februar 2010 von Spiegelfechter

    Was gibt es für eine selbstgerechte linke Seele Schöneres, als sich zusammen mit Gleichgesinnten in einem ?linken? Programmkino Autorenfilme (natürlich OmU) über Ausbeutung und Arbeitskampf in der Dritten Welt anzuschauen? Versunken im Weltschmerz lässt sich dann vortrefflich über die Ungerechtigkeit in der Welt sinnieren ? da stört es auch nicht, dass die Hilfskräfte in diesem Programmkino selbst nur Hungerlöhne bekommen. Ein solcher Tempel linker Selbstgerechtigkeit ist das Berliner Programmkino Babylon. Renommiert, staatlich gefördert, mit großer Geschichte und kleinen Löhnen. Dass ausgerechnet das Babylon nun aber zum juristischen Präzedenzfall für den Arbeitskampf gegen Ausbeutung in Deutschland werden soll, ist schon ein seltsamer Wink des Schicksals.

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    Hartz IV und der hausgemachte Niedriglohnsektor

    geschrieben am 11. Februar 2010 von Spiegelfechter

    Die Diskussion rund um das Lohnabstandsgebot wird unredlich geführt ? um die Einkommensschere zwischen Hartz IV und Arbeit zu vergrößern, müssen nicht Transferleistungen gesenkt, sondern die Löhne erhöht werden

    Ein Wort ist seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in aller Munde, obwohl es in der Urteilsverkündung überhaupt nicht vorkommt ? das Lohnabstandsgebot. Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. So weit, so gut ? nur wie kann man die Schere zwischen den Regelleistungen und dem unteren Lohnniveau im Arbeitsmarkt vergrößern?

    Sicher, man könnte die Hartz-IV-Leistungen nach dem Gießkannenprinzip um einen bestimmten Satz kürzen, wie es unlängst der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz vorgeschlagen hat. Nur würde dies zu einem zu einem Konflikt mit dem soziokulturellen Minimum führen, das bei der Bemessung der Regelleistungssätze nicht unterschritten werden darf. Außerdem würde dies lediglich eine weitere Absenkung des Lohnniveaus im Niedriglohnsektor auslösen. Aber vielleicht ist es genau das, was Franz und Teile der Politik eigentlich wollen.

    Das Lohnabstandsgebot im Fokus

    Das Lohnabstandsgebot ist ein zentrales Argument in der Diskussion über die Bestimmung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird diese Diskussion jedoch höchst unsauber geführt. Es ist richtig, dass nach klassischer Lehre ein Abstand zwischen Transferleistungen und dem Einkommensniveau im Niedriglohnsektor bestehen sollte. Für einen Aufschlag auf die Transferleistungen in Höhe von 50 Euro pro Monat wird sich nun einmal kein Arbeitsloser jeden Morgen aus dem Bett quälen, um einem unattraktiven 8-Stunden-Job nachzugehen. Doch bereits hier steckt die “reine Lehre” in einer empirischen Sackgasse ? wenn die klassischen Modelle evident wären, gäbe es nämlich gar keinen Niedriglohnsektor, in dem Löhne gezahlt werden, die nur marginal über den Transferleistungen des Sozialsystems liegen.

    Bei einem funktionierenden Arbeitsmarkt würde ein Arbeitsloser solche Angebote schlichtweg ablehnen und ein Beschäftigter im Niedriglohnsektor seinen Job kündigen. Das Angebot an Arbeitsplätzen in diesem Lohnbereich würde die Nachfrage weit übersteigen und es gäbe eine hohe Zahl von offenen Stellen. Angebot und Nachfrage müssten sich ? der klassischen Lehre folgend ? dann auf ein Gleichgewicht einpendeln, bei dem der Lohn signifikant über dem Niveau der Hartz-IV-Bezüge liegt. Das vielzitierte Lohnabstandsgebot wäre demzufolge ein Automatismus, bei dem sich die Löhne im Niedriglohnsektor automatisch an die Höhe der Transferleistungen anpassen. In der realen Welt ist all dies allerdings nicht der Fall.

    Theorie und Praxis

    Im Gegenteil: Die Löhne im Niedriglohnsektor sinken genauso stetig wie der Lohnabstand, während die Anzahl der Geringqualifizierten, die im Niedriglohnsektor tätig sind, stetig steigt. Versagt hier die klassische Lehre oder haben wir es mit einem Sonderfall zu tun, auf den die klassische Lehre gar nicht anwendbar ist? Letzteres ist der Fall, da die Sanktionierungspraxis der Hartz-IV-Gesetzgebung dafür sorgt, dass der Leistungsempfänger weder rational agieren kann noch ein freier Marktteilnehmer ist.

    Wer ein Arbeitsangebot aufgrund der zu niedrigen Bezahlung ablehnt, muss mit einer Streichung seiner Transferbezüge rechnen. Er wird also ökonomisch gezwungen, ein Angebot anzunehmen, das er bei einer rationalen Abwägung vielleicht nie annehmen würde. Durch diesen Zwang wird die Marktlogik jedoch auf den Kopf gestellt. Die Hartz-IV-Bezieher haben als Anbieter von Arbeitskraft offensichtlich gar nicht die Marktmacht, zu niedrige Löhne abzulehnen und damit zu einer Steigerung des Lohnniveaus im Niedriglohnsektor beizutragen. Auf der anderen Seite hat die Nachfrageseite die Marktmacht, Löhne zu realisieren, die weit unterhalb des rational zu verwirklichenden Niveaus liegen. Warum sollte ein Dienstleistungsunternehmen beispielsweise Putzfrauen oder Fensterreinigern mehr Geld bezahlen, als der Arbeitsmarkt hergibt? Wer solche Angebote ablehnt, wird schließlich sanktioniert und die Ämter sorgen schon für willfährigen Nachschub aus dem großen Heer der Arbeitslosen.

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    BILD sucht die Exitstrategie

    geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter

    Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt ganz Deutschland. Auch im Springer-Verlag qualmen offensichtlich die Köpfe der gutdotierten Journalismus-Profis. Ein solcher Profi ist Nikolaus Blome, seines Zeichens Hauptstadtbüroleiter der BILD-Zeitung. Blome ist nicht irgendwer ? der vielfach ausgezeichnete Journalist war bereits stellvertretender Chefredakteur der WELT und Leiter diverser Ressorts und Büros im Auftrag des Springer-Verlags. Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat Blome offensichtlich schwer aus der Spur geworfen. Doch der BILD-Profi wäre kein BILD-Profi, wenn er das Urteil nicht flugs als Steilvorlage für eine Exitstrategie aus der leidigen Diskussion um Steuersenkungen instrumentalisieren würde. Das geht nicht? Doch, Blome zeigt in der BILD, wie das geht:

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    Hartz IV muss neu erfunden werden

    geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter

    Das Urteil der Verfassungsrichter ist im besten Sinne des Wortes sybillinisch. Zwar erhielt die Bundesregierung eine ungewöhnlich deutliche Rüge für die offensichtlich willkürliche Festsetzung der ALG II-Regelsätze, an der Höhe dieser Sätze hatte Karlsruhe indes nichts auszusetzen. Wider Erwarten hielten die Richter sogar den 207 Euro-Regelsatz für Kinder nicht für unzureichend. Sie mahnten allerdings sowohl die willkürliche Festlegung als auch die mangelnde Bedarfsausrichtung dieses Satzes an. Es ist daher zu erwarten, dass die Regelsätze für Kinder künftig höher ausfallen werden. Das Urteil hat jedoch auch viele Verlierer ? sowohl die Leistungsbezieher, als auch deren Kinder, müssen auch weiterhin mit den relativ niedrigen Sätzen klarkommen. Gewinner ist die schwarz-gelbe Regierung, die nun ihren Wunsch nach einer Komplettreform der Hartz IV-Gesetzgebung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründen kann. Schwarz-Gelb wird die Sätze neu berechnen ? diesmal transparenter und “realitätsgerecht”. Ändern wird sich in der Praxis dadurch jedoch nicht sehr viel.

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    Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

    geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

    Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.

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