Hartz IV muss neu erfunden werden

geschrieben am 09. Februar 2010 von Spiegelfechter

Das Urteil der Verfassungsrichter ist im besten Sinne des Wortes sybillinisch. Zwar erhielt die Bundesregierung eine ungewöhnlich deutliche Rüge für die offensichtlich willkürliche Festsetzung der ALG II-Regelsätze, an der Höhe dieser Sätze hatte Karlsruhe indes nichts auszusetzen. Wider Erwarten hielten die Richter sogar den 207 Euro-Regelsatz für Kinder nicht für unzureichend. Sie mahnten allerdings sowohl die willkürliche Festlegung als auch die mangelnde Bedarfsausrichtung dieses Satzes an. Es ist daher zu erwarten, dass die Regelsätze für Kinder künftig höher ausfallen werden. Das Urteil hat jedoch auch viele Verlierer – sowohl die Leistungsbezieher, als auch deren Kinder, müssen auch weiterhin mit den relativ niedrigen Sätzen klarkommen. Gewinner ist die schwarz-gelbe Regierung, die nun ihren Wunsch nach einer Komplettreform der Hartz IV-Gesetzgebung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründen kann. Schwarz-Gelb wird die Sätze neu berechnen – diesmal transparenter und “realitätsgerecht”. Ändern wird sich in der Praxis dadurch jedoch nicht sehr viel.

Reset für das Schmuddelgesetz

Hartz IV gilt in der Bundesregierung als ungeliebtes Kind der rot-grünen Vorgängerregierung. Schon am Namen stößt sich der Gesetzgeber – zu einem scheint ein Gesetz, das den Namen eines vorbestraften Kriminellen trägt, diskreditiert, zum anderen hat Hartz IV zu Recht eine negative Konnotation. Es ist zu erwarten, dass die Regierung bis zur verfassungsgerichtlichen Deadline am 1. Januar 2011 ein komplett neues Gesetz verabschieden wird, das einen neuen Namen trägt, der nicht so negativ vorbelastet ist. Doch dies ist nur Kosmetik, am Inhalt des Gesetzes wird sich wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.

Kernsätze des Urteils

Die Verfassungsrichter stellten eindeutig fest, dass der Staat seinen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zur Verfügung stellen muss, das nicht nur das physische Existenzminimum umfasst, sondern auch ein “Mindestmaß” an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe gewährleistet. Diese deutliche Festlegung dürfte den Wünschen der Industrielobby, die Regelleistungssätze einzuschrumpfen, um das “Lohnabstandsgebot” zum Niedriglohnsektor herzustellen, im Wege stehen. Forderungen nach niedrigeren Regelleistungssätzen dürften damit ein für alle Male aus der Welt sein, da sie auf einen Verfassungsbruch hinausliefen. Karlsruhe hält sich jedoch bei der Höhe der Sätze bedeckt – dies zu bestimmen, sei Aufgabe der Politik und ließe sich nicht aus der Verfassung herleiten.

Die momentanen Regelsätze und in geringem Maße auch die Pauschalierungen bei Bedarfsgemeinschaften sind jedoch in den Augen der Verfassungsrichter “nicht evident grundgesetzwidrig”. Dies wird die Leitlinie für die neu durchzuführende Bestimmung der Regelsätze sein. Es wäre mehr als naiv, anzunehmen, dass die Regierung sich nicht von dieser Vorgabe wird leiten lassen und die aktuellen Sätze nicht (mit kleinen Korrekturen) auch die neuen Sätze sein werden. Wissenschaftler sind sich über die Bemessung der Regelleistungsätze uneins und Karlsruhe hat der Regierung einen gehörigen Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Änderungen wird es jedoch bei den Sätzen für Kinder geben. Hier gibt das Urteil vor, dass kindspezifische Kosten wie Bildung, Schulmaterialien und Kleidung gesondert in die Regelsätze eingehen müssen. Dies läuft zwangsläufig auf einen erhöhten Regelsatz hinaus – alles andere würde Folgeklagen auslösen. Die Regierung wird daher gesonderte Erhebungen für die Kosten von Kindern durchführen müssen, um die Regelsätze auf eine transparente Basis zu stellen.

Wie geht es weiter?

Einmal mehr haben die Verfassungsrichter Berlin eine Watsche erteilt. Selbstverständlich fühlen sich weder die Hartz IV-Schöpfer SPD und Grüne noch Union und FDP, die niemals strukturelle Kritik an den Gesetzen oder gar der Bestimmung der Regelsätze geäußert hatten, verantwortlich. Die Neugestaltung der Hartz IV-Gesetzgebung wird jedoch das bestimmende politische Thema in diesem Jahr sein. Es ist nicht anzunehmen, dass Schwarz-Gelb vor den Landtagswahlen in NRW Ideen vorlegen wird, die auf die konkrete Gesetzesgestaltung hinweisen. Die Wahlen in NRW werden daher auch indirekt Wahlen über die Zukunft von Hartz IV werden. Nur wenn Schwarz-Gelb in NRW gewinnt, kann die Koalition ihr “Wunschgesetz” in Bundestag und Bundesrat durchbringen. Sollte die Union in NRW mit den Grünen oder gar der SPD koalieren, müssten auch andere Parteien in die Gesetzgebung mit einbezogen werden, da ansonsten die Mehrheit im Bundesrat nicht zu verwirklichen ist.

Jens Berger

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Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.

Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?

Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?

Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.


So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.

Sind Kinder halbe Erwachsene?

Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.

Was ist das Minimum?

Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?

Wieviel Geld braucht man zum Leben?

Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.

Ökonomische Folgen

Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.

Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.

Dilemma Familie

Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.

офис обзавежданеAusweg aus der Hartz-Falle

Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.

Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.

Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.

Jens Berger

* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern. Ohne Kindergeld(!).

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Aufsicht statt Abriss

geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

SachsenLB, HSH Nordbank und Co: die Liste der Skandale ist lang. Die Landesbanken haben versagt – und gehören trotzdem gegen die Marktfundamentalisten verteidigt

Marmorne Paläste einer vergangen Zeit, Spielzeug der Provinzpolitik, Größenwahn – bei nicht vielen Themen sind sich die Kommentatoren heute so einig, wie bei der Bewertung der Landesbanken. Auf den ersten Blick mag man ihnen das auch gar nicht verdenken. Die Liste der Skandale ist lang und reicht bis in Zeiten zurück, als man beim Wort Finanzkrise noch an die dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts dachte. Keine andere Sparte des deutschen Bankensektors hat durch katastrophales Missmanagement innerhalb weniger Monate so viel Geld verbrannt. Erschwerend kommt hinzu, dass es das Geld des Steuerzahlers ist, das nun jemand anderem gehört.

Die jüngste Geschichte der Landesbanken liest sich wie ein Protokoll des kollektiven Systemversagens: Die erste Landesbank, die aus eigenem Verschulden auf der Strecke blieb, war die SachsenLB. Die von Kommunalpolitikern gelenkte Provinzbank wollte am ganz großen Rad drehen und steckte zwei Drittel ihrer eigentlichen Bilanzsumme in obskure Finanzvehikel in Irland, die in Schrottpapiere aus dem Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten investierten. Die Sache ging schief und der Freistaat kalkuliert in diesem Jahr mit Bürgschaftszahlungen in Höhe von 830 Millionen Euro, obgleich die SachsenLB schon längst veräußert wurde.

Wie viele Kindergärten … ?

Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg mussten ihrer HSH Nordbank drei Milliarden Euro Eigenkapital und zehn Milliarden Euro Garantien zur Verfügung stellen – der Bund haftet für weitere 30 Milliarden Euro. Die BayernLB versenkte rund 14 Milliarden Euro Steuergelder. Die LBBW schreibt tiefrote Zahlen und musste von Land und Sparkassen bereits mit fünf Milliarden Euro Eigenkapital und Ausfallgarantien über fast 13 Milliarden Euro gestützt werden. Die WestLB muss in diesem Jahr komplett restrukturiert werden. Nachdem der Bund über den SoFFin bereits drei Milliarden Euro in den „gesunden“ Teil der WestLB gesteckt hat, lagerte das Institut im Dezember ihre „schlechten“ Teile in eine Bad Bank aus – das Volumen beträgt 85 Milliarden Euro, der Steuerzahler haftet in voller Höhe.

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Müll findet Eimer

geschrieben am 05. Februar 2010 von Spiegelfechter

Es gibt Dinge auf dieser Welt, die passen einfach zusammen. Ernie und Bert, Dick und Doof, Merkel und Westerwelle – all diese Traumpaare haben sich nach langer Suche gefunden. Nun hat auch endlich das SPIEGEL-Enfant terrible Gabor Steingart den Topf gefunden, auf den sein Deckelchen passt. Gabor Steingart wird im zweiten Quartal dieses Jahres seine Stelle als neuer Chefredakteur des Handelsblatts antreten. Damit endet eine dreijährige Durststrecke, die der Schnösel vom Dienst in der Washingtoner Diaspora verbringen musste – fernab vom großen Hauptstadtjournalismus. Das Handelsblatt ist zwar auch eher niederrheinische Provinz, aber es hat als auflagenstärkstes deutschsprachiges Finanzblatt immerhin noch einen Namen und als Chefredakteur darf man sich berechtigte Hoffnungen auf die eine oder andere Talkshoweinladung machen. Für einen eitlen Parvenü wie Steingart ist dies bereits Grund genug, seinem jetzigen Arbeitgeber SPIEGEL den Rücken zu kehren. Doch an der Brandstwiete wird man darüber sicherlich nicht gerade bestürzt sein. Schließlich gilt der neoliberale Claqueur Steingart dort als Ziehkind des geschassten Stefan Aust, dessen Talent noch nie auch nur im Ansatz mit seinem Ego mithalten konnte.

Sir Steingart, der Kampagnero

Es gab eine Zeit, in der fast die gesamte deutsche Medienlandschaft den Neoliberalismus, wie er von den Hohepriestern der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gepredigt wird, für progressiv hielten. Die breite Schar marschierte wie ein Haufen Entlein, die noch nicht flügge sind, einigen Kampagneros in den vielzitierten Leitmedien hinterher. Vor fünf Jahren gehörte Gabor Steingart zu den Wortführern dieser fünften Kolonne des Wirtschaftsliberalismus. Als Leiter des SPIEGEL-Hauptstadtbüros in Berlin hatte es der eitle Sohn eines ungarischen Arbeiters weit gebracht. Der Autor des Buches “Deutschland – der Abstieg eines Superstars”, der mit den Buzzwords dieser Zeit jonglieren konnte wie kein zweiter, war kein Beobachter, sondern ein Gestalter. “Journalismus braucht zuweilen Wirtstiere. Wir haben für Schröders Agenda mitgestritten”, so drückte es Steingart damals bescheiden unbescheiden aus. Was Wirtstier Steingart verschwieg, ist, dass der SPIEGEL zu jener Zeit massives “Campaigning” für die neoliberalen “Pressure-Groups” betrieben und damit Schröders Politik ganz aktiv gelenkt hat.

“Die journalistische Freiheit wird in der Bundesrepublik heute viel weniger durch obrigkeitsstaatliche Pressionen bedroht als durch die weiche Knechtschaft einer eitlen Selbstverliebtheit”
Jürgen Leinemann

Doch Steingart erkannte zu spät, dass er sich viel zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte. Gabor Steingart war der Ikarus des Bratwurstjournalismus. Er flog zu hoch, seine Flügel waren zu weich, der Absturz in die Realität kam jäh. Steingarts Konzepte wurden Realität und das Volk fand die Realität keineswegs so berauschend wie die Latte-Macchiato-Journaille in Berlin Mitte. Dem SPIEGEL war seine ruchlose Trommelei plötzlich peinlich und der Obertrommler stand nun auf der Abschussliste. Steingart wechselte das Fach und polterte fortan gegen China, das Deutschland “im Weltkrieg um den Wohlstand” bedrohe. Einmal mehr setzte Steingart eine haltlose These in den Raum und bog die Realität so lange zurecht, bis sie in seine These passte. Die Botschaft war indes die alte – nur wenn Deutschland spart und den Gürtel enger schnallt, kann es diesen Weltkrieg gewinnen. Starker Tobak ohne jeglichen Sachverstand, den Steingart auch noch in einem grauenhaften Buch zu vermarkten versuchte. Doch die Zeichen standen auf Sturm.

Als Steingart sich 2007 als Vertreter der Redaktion in die Geschäftsführung der Mitarbeiter KG, der über 50% des SPIEGEL-Verlags gehören, wählen lassen wollte, wurde er von seinen Kollegen abgestraft – mit 69 von 327 Stimmen erhielt er das zweitschlechteste Ergebnis. Steingart wurde daraufhin auf eine Drittelstelle im Washingtoner Außenbüro abgeschoben, wo er sich nebenberuflich vor allem seinen leidlich erfolgreichen Büchern widmete. Sein jüngstes Buch „Die Machtfrage“ ging als potentieller Bestseller an den Start. Doch das Buch floppte jäh. Auch journalistisch war Steingarts Zeit im Exil mehr als unglücklich. In seiner Wahlkampfkolumne für SPIEGEL-ONLINE erklärte Steingart seinen verwunderten Lesern bis zum Konvent der Demokraten in Dallas fortwährend, warum Obama nie und nimmer nicht Präsidentschaftskandidat werden könne. Als Obama sich gegen Steingarts Favoritin Hillary Clinton durchsetzte, wechselte er das Lager und erkärte seinen Lesern, warum der “Populist ohne Volk” gegen John McCain gar keine Chance hätte. Doch die Amerikaner lasen Sir Steingart nicht aufmerksam genug. Der Mann mit der Drittelstelle war auf allen Feldern gescheitert. Zuletzt hörte man, dass er sich auf die Stelle des Chefredakteurs bei der Beliebigkeitspostille Focus beworben hatte. Doch dort entschied man sich für Wolfram Weimer – einen konservativen Hardliner, der Steingart zwar in Sachen Schnöseligkeit in nichts nachsteht, dafür aber zumindest einen Hauch von Talent besitzt.

Der neoliberale Mediendinosaurier

Das Handelsblatt ist unter der Ägide des bekennenden Neoliberalen Bernd Ziesemer zur Leib-und-Magen-Postille der letzten Marktradikalen geworden. Während andere Zeitungen in diesem Segment die Finanz- und Wirtschaftskrise mit nachdenklichen Kommentaren begleitet haben, ging das Handelsblatt zum Frontalangriff auf den Staat über. Selbst auf dem Höhepunkt der Krise nutzte Ziesemer das Marktversagen publizistisch, um einen Abbau staatlicher Regulierungen zu fordern. Während der direkte Konkurrent Financial Times Deutschland bisweilen kluge, unkonventionelle und progressive Leitartikel und Kommentare veröffentlicht und selbst der ehemalige Chef des Manager Magazins sich in seinen Kommentaren kaum mehr von Oskar Lafontaine unterscheidet, ist das Handelsblatt zu einer Kampfschrift der Marktradikalen verkommen. Der Qualitätsunterschied zur FTD könnte kaum größer sein – hier der inspirationslose Mediendinosaurier, dort das kluge Leitmedium für finanzpolitische Berichterstattung.

Ziesemer, der für den desolaten Zustand seines Blatts die Verantwortung trägt, kehrt dem Handelsblatt allerdings nicht deshalb den Rücken. Brancheninsider vermuten eher die Unzufriedenheit Ziesemers mit den Sparplänen des Handelsblatt-Verlegers Holtzbrinck als eigentlichen Grund. Nun geht Ziesemer seinem eigentlichen Talent nach und leitet ab November den Bereich “Corporate Publishing” von Hoffmann und Campe. Jetzt darf er endlich ganz direkt im Auftrag der Großindustrie schreiben. Gabor Steingart wird nun die Aufgabe haben, dem Handelsblatt den Gürtel enger zu schnallen. Ein Kurswechsel ist unter dieser Personalie natürlich nicht zu erwarten.

Zum Thema Steingart: Arschlochalarm! von Tom Schimmeck – gnadenlos lustig, klug und wortgewaltig!

Jens Berger

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Eine heiße Scheibe aus der Alpenrepublik

geschrieben am 02. Februar 2010 von Spiegelfechter

Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären? Ja, er darf, wenn die aufzuklärende Straftat schwerer wiegt als die Tat, die zur Beschaffung dieser Daten begangen wurde, und ein wie auch immer gearteter Notstand vorliegt. Bevor man ernsthaft erwogen hat, die Daten zu kaufen, hat man sich eine Datenprobe zukommen lassen, die sich als Volltreffer erwies – alle fünf Datensätze führten jeweils zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Damit ist geklärt, dass eine schwere Straftat vorliegt und man bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit etwas weiter gehen kann, wenn man ansonsten nicht an die gewünschten Informationen kommt. Der Staat darf schließlich auch V-Männer bezahlen, ohne die er nur schwer an Informationen innerhalb geschlossener krimineller Organisationen käme.

Ist der Diebstahl von vertraulichen Daten nicht ein genauso schwerer Straftatbestand wie die Hinterziehung von Steuergeldern? Nein, der einfache Diebstahl wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet, während für schwere systematische Steuerhinterziehung bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen. Der Ankauf gestohlener Daten, die dazu verwendet werden können, schwere Straftaten aufzuklären, ist juristisch daher relativ unbedenklich.

Wer ist eigentlich der Straftäter?

Darf der Staat eine Straftat begehen, um eine andere Straftat aufzuklären? Ja, auch das darf der Staat in Ausnahmefällen und auch hier gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es ist jedoch fraglich, ob der Staat im Falle der angebotenen Bankdaten überhaupt eine Straftat begeht. Wenn auf deutschem Boden ein Mitarbeiter Daten in die Hand bekommt, die auf schwere Straftaten hinweisen, die von seinem Arbeitgeber begangen oder gedeckt werden, so muss er sogar die Behörden informieren. Jegliche Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsrecht werden in einem solchen Falle nichtig. Heikel am aktuellen Fall ist jedoch, dass die Daten dem betreffenden Bankhaus aller Wahrscheinlichkeit nach in der Schweiz entwendet wurden und es für denjenigen, der die Daten beschafft hat, nicht offensichtlich ist, ob überhaupt eine Straftat durch die Bank oder deren Kunden vorliegt. In der Schweiz gilt Steuerhinterziehung zudem als Ordnungswidrigkeit, während dort der Steuerbetrug (also z.B. das Fälschen von Abrechnungen) unter Strafe steht. Da im konkreten Fall jedoch für die Bank und den Schweizer Staat nicht offensichtlich ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt – schließlich kann der deutsche Kunde ja auch seine Einnahmen beim Finanzamt in voller Höhe angegeben haben –, stellt die Entwendung der Kundendaten einen Straftatbestand dar.

Ist der Staat ein Hehler, wenn er unrechtmäßig erworbene Daten kauft? Nein, denn wer dem deutschen Staat in diesem Falle Hehlerei vorwirft, verkennt die Bedeutung dieses Wortes. Der Hehlerei kann man sich nur schuldig machen, wenn man mit Dingen handelt, die aus einer Straftat stammen, die sich gegen fremdes Eigentum richtet. Wer Steuerhinterziehung begeht, schädigt jedoch eben jenen deutschen Staat, der nun Daten kauft, die eine Straftat aufdecken sollen, die sich gegen ihn selbst und sein Eigentum richtet. Zwar hat auch die Schweizer Bank einen immateriellen Schaden, jedoch ist der Schaden für den deutschen Fiskus weitaus höher zu bewerten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schweizer Bank sich selbst der Hehlerei schuldig macht, wenn sie bona fide darauf vertraut, dass ihre Kunden die Gewinne rechtmäßig versteuern. Natürlich lässt sich eine solche Bank ihre Gutgläubigkeit auch teuer bezahlen, schließlich gibt es in Deutschland diverse Gesetze, die den Banken strengere Auflagen machen. Die Schweizer Banken erwirtschaften in diesem Fall Gewinne mit Kapital, das einem Verbrechen entstammt – dies ist Hehlerei. Der Mitarbeiter, der offensichtlich seinem Arbeitgeber die Daten entwendet hat, ist also ein Dieb, der einen Hehler bestiehlt, um selbst zum Hehler zu werden, indem er dem Ausgangsgeschädigten Informationen verkauft, mit denen dieser seinen ursprünglichen Schaden ausgleichen kann – was für eine feine Gesellschaft.

Eine ehrenwerte Alpenrepublik

Der eigentliche Skandal bei dieser Posse ist nicht der Umstand, dass der Staat möglicherweise illegale Daten kauft, sondern die nachhaltige Verweigerung und der Konfrontationskurs der Schweizer Regierung. Die Schweiz schützt Organisationen, die in krimineller Art und Weise mit Diebesgut Geschäfte machen, das dem Nachbarn entwendet wurde. Was würde die Schweizer Regierung sagen, wenn die Deutschen vergnügt dabei zuschauten, wenn ein internationaler Geldfälscherring nahe der Schweizer Grenze Franken druckt oder ein deutsches Pharmaunternehmen Produkte eines Schweizer Konkurrenten kopiert?

Um von der schwarzen Liste der Steueroasen zu kommen, hat die Schweiz mit der OECD ein Musterabkommen zur Doppelbesteuerung abgeschlossen. Anhand dieser Vorlage wollen die Schweiz und Deutschland nun einen bilateralen Vertrag abschließen, der deutschen Behörden Amtshilfe bei Steuerverfahren zusichert. Da ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, müssten die Schweizer Behörden daher eigentlich die Daten der betroffenen Bank konfiszieren. Doch die Schweiz stellt sich stur und sieht sich ihrerseits als Opfer einer selbstbewussten deutschen Politik. Aus Schweizer Perspektive hat das durchaus seine Berechtigung, da es dort kein Unrechtsbewußtsein gibt. Oder wie Heribert Prantl es süffisant ausdrückt: Der ungeschriebene Artikel 1 der schweizerischen Verfassung lautet: “Die Würde des Geldes ist unantastbar. Sie zu schützen ist das oberste Ziel aller staatlichen Gewalt.”

Unterschiedliche Rechtsvorstellungen


Was würde die deutsche Regierung sagen, wenn türkische Behörden vor vier Jahren freundlich angefragt hätten, die Räume des deutschen Verlegers von Orhan Pamuk zu durchsuchen, da sie Beweismittel für ein Verfahren wegen des in Deutschland unbekannten Straftatbestands “Beleidigung des Türkentums” bräuchten? Man hätte dankend abgelehnt, schließlich widerspräche dies dem deutschen Rechtsverständnis. Der Unterschied zwischen diesen beiden Beispielen ist die Durchsetzbarkeit solcher Forderungen an andere Staaten. Während die Türkei nicht in der Position ist, andere Staaten zur Anerkennung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches und der daraus resultierenden Amtshilfe zu bringen, ist Steuerhinterziehung mittlerweile international geächtet und die Schweiz befindet sich mit einigen Steueroasen in der Karibik, Südamerika und Afrika in einer aussichtslosen Position.

Das Wahren nationaler Interessen ist Aufgabe staatlicher Politik. Deutschland hat nicht nur die Pflicht, die Schweiz mit dosiertem Druck zu einer Anerkennung internationaler Spielregeln zu bringen, sondern auch die Mittel, dies zu tun. Die Schweiz hat schon längst erkannt, dass sie ihre eigenartige Vorstellung, wie man mit Diebesgut zu Lasten anderer Staaten umgeht, nicht mehr lange aufrechterhalten kann. Wenn die Finanzkrise überhaupt zu einem erfreulichen Ergebnis geführt hat, dann sind das die gemeinsamen Anstrengungen gegen Steueroasen, die von der G20 beschlossen wurden. Die schwarze Liste der Steueroasen, die von der OECD geführt wird, ist mittlerweile leer. Vor nicht allzu langer Zeit standen noch die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg auf dieser Liste. Mittlerweile ist die Schweiz auf die Graue Liste gerückt, auf der vor nicht allzu langer Zeit auch noch Belgien und Österreich standen. Wenn die Schweiz endlich mit allen OECD-Staaten bilaterale Verträge zur gegenseitigen Amtshilfe bei Steuerstrafverfahren abschließt, ist dieser ewige Streit endlich begraben. Der forcierte Druck, den unter anderem der ehemalige Finanzminister Steinbrück in einem nicht immer diplomatischen Tonfall aufgebaut hat, war anscheinend nötig.

Kein Kavaliersdelikt

Steuerhinterziehung hat nichts mit der “leichtfertigen Steuerverkürzung” zu tun, wie kleinere Schummeleien im Amtsdeutsch heißen. Während die “leichtfertige Steuerverkürzung” als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, stellt Steuerhinterziehung eine Straftat dar, die bei höheren Schadenssummen auch mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet wird. Doch im Steuerrecht gibt es eine Besonderheit – wer sich selbst anzeigt und reumütig seine Steuerschuld begleicht, kommt in den allermeisten Fällen um eine Freiheitsstrafe herum oder muss schlimmstenfalls mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Auch der ehemalige Post-Vorstand Zumwinkel konnte sich durch Selbstanzeige vor einer Haftstrafe drücken. Dies ist in einem Rechtsstaat auch das gute Recht eines jeden Bürgers. Auch für Herrn Zumwinkel gilt das rechtsstaatliche Prinzip. Eine andere Frage ist es, ob die Sonderregelung der “tätigen Reue” für Steuerstraftaten verschärft oder gar abgeschafft werden sollte. Gesetze haben immer auch Abschreckungscharakter und die Aussicht, zusammen mit Schwerverbrechern duschen zu müssen, ist eine gehörige Abschreckung für “Weißkragenkriminelle”.

Der öffentliche Schwenk, Steuerstraftaten zu kriminalisieren, ist jedoch eine eher junge Entwicklung. Jahrzehntelang galt der brave Steuerzahler als der dumme August und kreative Steuersparmodelle waren en vogue. Steuersparmodelle sind natürlich legitim, nutzen sie doch Lücken und Möglichkeiten der Gesetzgebung im Rahmen der Gesetze aus. Der Übergang zwischen kreativem Steuersparen und Steuerhinterziehung ist jedoch oft fließend. Bei den Kunden der Schweizer Banken muss man jedoch davon ausgehen, dass sie sich sehr wohl bewusst sind, dass sie eine Straftat begehen. Auch wenn solche Straftaten in einigen Golfklubs der Republik immer noch als “Notwehr” gegen den verhassten Sozialstaat gelten, so darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei um ein Verbrechen an der Allgemeinheit handelt. Wer Geld aus der Kasse eines Unternehmens stiehlt, schädigt die Besitzer des Unternehmens, wer dem Staat rechtmäßige Einnahmen stiehlt, schädigt die Allgemeinheit. Leider wurde dies lange Zeit falsch kommuniziert. Schön, dass sich hier die Paradigmen gewandelt haben. Wenn die Millionenzahlung an den CD-Verkäufer Nachahmer animiert, es ihrem Kollegen gleich zu tun – bitte, nur zu liebe Finanz-ITler, verkauft ruhig die Kundendaten eurer Arbeitgeber, wenn sich damit Straftaten gegen die Allgemeinheit beweisen und ahnden lassen.

Jens Berger

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