Schäuble:0 - Volk:1
27. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken
Es dürfte Wolfgang Schäuble heute schwer gefallen sein, Fassung zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Pläne zur „Onlinedurchsuchung“ zwar nicht gekippt, eine gesetzliche Umsetzung aber an derart hohe Hürden gekoppelt, dass die Wünsche des Innenministeriums nicht mehr umsetzbar sind. Natürlich meldete sich Schäuble bereits kurz nach der Verlesung des hochrichterlichen Urteils zu Wort und sah sich und seine Pläne durch das Urteil bestätigt, was angesichts seiner Aussage aus dem Herbst 2006, für die Einführung von Onlinedurchsuchungen sei nicht einmal ein spezielles Gesetz nötig, doch sehr unglaubwürdig klingt. Schäubles versöhnliche Worte sind daher auch eher als Schönrederei zu werten, die man von Politikern nach Wahlniederlagen zu genüge kennt.
In einem Interview mit der TAZ konkretisierte Wolfgang Schäuble im Februar 2007 seine Vorstellungen, wie Onlinedurchsuchungen aussehen sollten. Auf die Frage, ob künftig fünfmal oder 50.000-mal im Jahr von diesem Werkzeug Gebrauch gemacht werden sollte, antwortete Schäuble „Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf”, er plädiere allerdings als Innenminister „natürlich für einen weiten Anwendungsbereich.” Das klingt heute schon ganz anders – da ist selbst aus Schäubles Innenministerposition nur noch von Einzelfällen und „schwersten Straftaten“ die Rede. Das Urteil des BVerfG erhöht die Messlatte noch einmal und setzt ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ als bedrohte Grundlage an. Es geht also nicht um „schwerste Straftaten“, sondern um die Abwendung konkreter Gefahren für Leib und Leben.
Auf die Frage, wie er den “Kernbereich privater Lebensführung” schützen will, antwortete Schäuble, man „müsse auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen [seien] klug genug, so etwas auszunutzen. Die [tarnten] ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.” So „leicht“ wird man es „ihnen“ aber machen müssen, will man die Privatsphäre im Sinne der Verfassung gewährleisten. Das Urteil spricht hier eine eindeutige Sprache: „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“ Da bleibt kein Platz mehr für Interpretationen und Aufweichungen.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 30. September 2007, kurz nach der „Operation Alberich“, bei der „Fritzens Terrorzelle“ ausgehoben wurde, wird Schäuble in anderen Punkten deutlich. Auf die Frage, ob man mittels Onlineüberwachung die Rechner der Festgenommenen hätte infiltrieren können, antwortete Schäuble, es ginge ihm darum, „wenn wirklich Anzeichen für schwere Gefahren, schwere Anschläge auf unser Land bestehen, so wie wir das ja in dem Fall, der vor einigen Wochen bekannt geworden ist, haben, dann gegebenenfalls aufgrund richterlicher Entscheidung die Möglichkeit zu haben [tätig zu werden].” Im Falle von „Fritzens Terrorzelle“ wäre dies aber nach Vorgaben des BVerfG gar nicht möglich gewesen. Am 22. Juni 2007 sprach das Innenministerium in diesem konkreten Fall davon, dass „es derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung [gäbe]“, den Behörden seien aber „Gefährder“ bekannt. Der Begriff „Gefährder“ ist nun aber genau jener Kunstbegriff, den das BVerfG-Urteil explizit von Onlinedurchsuchungen ausschließen will, wenn es anmerkt, dass „die Tatsachen […] den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen [müssen].” Diese „konkrete“ Gefahrenlage war im Falle „Fritzens Terrorzelle“ aber wenige Tage vor dem Zugriff noch nicht einmal gegeben. Wenn die Informationen des BKA stimmen, was in einem Verfahren erst noch belegt werden muss, hat sich die Gefährdungslage erst wenige Tage vor dem Eingriff konkretisiert. Für ein solches Szenario ist der Einsatz der Onlinedurchsuchung also nicht als „Königsweg“ anführbar, da die Einschränkungen des BVerfG einen frühzeitigen Einsatz gar nicht erlaubt hätten.
Im gleichen Interview sprach sich Schäuble auch für eine „Eilkompetenz“ aus, die vom BVerfG explizit abgelehnt wird. Eine „Eilkompetenz“ besagt, dass bei Gefahr im Verzug Maßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung, auch ohne richterliche Erlaubnis möglich ist – dies wäre natürlich ein Einfallstor für die Umgehung des Richtervorbehalts.
Auch das vom BVerfG formulierte Grundrecht auf „ Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ dürfte keinesfalls nach Schäubles Gusto sein. In einem Interview mit der FAZ vom September 2007, sprach sich Wolfgang Schäuble anhand der Kritik des BGHs für eine Änderung des Grundgesetzartikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung festlegt, aus, um so Online-Durchsuchungen mit Wohnungsdurchsuchungen gleichzustellen. An Wohnungsdurchsuchungen sind nun aber wesentlich geringere Auflagen gebunden, als an ein staatlich legitimiertes Eindringen in fremde Computer. So ist auch bei geringeren Straftaten eine Wohnungsdurchsuchung möglich, die auch im Notfall von einem Staatsanwalt ausgestellt werden darf. Hohe Hürden, wie z.B. die konkrete Gefährdung eines „überragend wichtigen Rechtsgutes“, gibt es bei der Wohnungsdurchsuchung gar nicht. So einfach, wie Herr Schäuble es sich noch im September vorgestellt hatte, hat es ihm das BVerfG zum Glück nicht gemacht.
Besonders deutlich werden Schäubles Pläne in einem weiteren Interview mit der FAZ vom September 2007.
„Natürlich, die Gefahr ist da. Erinnern Sie sich an die Zeit unmittelbar nach dem 11. September, als die Angst existierte, nun könnten chemische oder biologische Anschläge folgen. Einen vollständigen Überblick haben wir auch heute nicht. […] Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. Wir sind bedroht und bleiben bedroht.”
Genau diese paranoide Panikmache mag es gewesen sein, die den Richtern am BVerfG Anlass genug war, die Onlinedurchsuchung an so hohe Hürden zu knüpfen. Der Staatsrechtler Carl Schmitt sah in der Regierung den uneingeschränkten Souverän, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden was „richtig“ und was „falsch“ ist - „Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre“. Das Bundesverfassungsgericht hat denjenigen, die wie Schmitt Sicherheit über Freiheit stellen, heute klar gemacht, wer der Souverän ist – das Volk.
Jens Berger
Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 41 Kommentare

































































Kurt Beck gleicht immer mehr jenem Firmentrottel aus „Parkinsons Gesetz“, der grundsätzlich alles falsch beurteilt, weswegen man unter allen Umständen das Gegenteil von seinen Ratschlägen tun sollte. Diese Woche kam der Großstratege der SPD mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, von dem eigentlich niemand so recht weiß, was er soll und was das er damit eigentlich bezwecken will.
Wäre die SPD wenigstens ehrlich und würde zugestehen, sich mit den Stimmen der LINKEN wählen zu lassen und dann mit einer Rot-Grünen Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten zu regieren. Aber dies könnte ihnen – zu Recht – als Wortbruch ausgelegt werden, da jede befragte und unbefragte SPD-Stimme vor der Hessenwahl kategorisch jede Art von Zusammenarbeit mit den Schmuddelkindern der LINKEn kategorisch ausgeschlossen hat. Man könnte ausführen, dass man seine Positionen hin und wieder an den faktischen Gegebenheiten neu ausrichten müsse, oder wie es Adenauer einst sagte: „Was schert mich mein Geschwätz von gestern“. Aber zu einem solchen Statement kann die SPD sich nicht durchringen – und das hat natürlich seinen Grund.
Eine Aussicht auf Erfolg hat das Beck-Modell sowieso nicht – in den Kreisen der SPD ist eine solche Lösung schlichtweg nicht mehrheitsfähig. Eine rot-grüne Mehrheit unter linker Tolerierung hätte nur hauchdünne vier Stimmen Mehrheit. Es ist nicht anzunehmen, dass weniger als vier Abgeordnete der SPD diesem Treiben ihre Zustimmung versagen. Das Ergebnis einer solchen Politscharade wäre die Demontage von Frau Ypsilanti und Herrn Beck – Frau Simonis wird bestätigen können, wie unzuverlässig unzufriedene Genossen doch sein können.
Auch die Hamburger Genossen sind von Becks Vorstoß alles andere als begeistert. Spitzenkandidat Naumann versicherte auch schnell, er würde „beim Leben seiner Kinder“ schwören, es gäbe keine Absprachen zwischen ihm und dem Duo Infernale Beck-Ypsilanti. Hätte Ypsilanti den gleichen Schwur abgelegt, müsste sie bei den nächsten Wahlen zumindest nicht mehr die unbequemen Fragen beantworten, warum sie ihre Kinder auf eine Privatschule schickt.
Es war klar, dass so etwas irgendwann passieren musste. Dass die West-Linken aber nicht einmal bis zur Hamburger Senatswahl ihre Klappe halten konnten, überrascht dann doch. Ob die DKP-Politikerin Christel Wegner einfach nur naiv, dreist, taktisch klug oder gar ein U-Boot des Verfassungsschutzes war, wie Gregor Gysi
Was hat Frau Wegner eigentlich gesagt? Außer einer Aneinanderreihung von kommunistischen Plattitüden fallen
Frau Wegner wegen dieser Aussage zu unterstellen, sie wolle die Stasi wiederhaben, ist natürlich populistisch. In der Gedankenwelt der Wegners ist der Umbau des Systems und der Gesellschaft natürlich ein revolutionärer Akt, der gegen den zu erwartenden Widerstand des Systems geschützt werden muss. Mit einer Wiedergeburt der Stasi hat das per se nichts zu tun, da sie lediglich Sicherheitsbehörden anspricht, die den Staat und die Verfassung schützen sollen. Dies sollte im real existierenden Deutschland keine allzu abwegige Idee sein, ist es für uns doch selbstverständlich, dass Parteien wie die NPD und die DKP vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Vor allem sollten Politiker, die den paranoiden Sicherheitskatalogen der Großen Koalition zugestimmt haben, ganz leise sein, wenn es um das Thema Stasi geht. Je konsequenter Schäuble und seine Spießgesellen die bürgerlichen Rechte aushöhlen, desto lauter wird geschrien, wenn das Thema Stasi auf den Tisch kommt. Von diesen Politikern geht eine reale Gefahr aus, Frau Wegner taugt eher für das Kuriositätenkabinett.
Obwohl die DKP im Westen in den letzten Jahrzehnten keine politische Rolle mehr gespielt hat und bei Wahlen nie mehr als 0,2% der Stimmen bekommen hat, ging die LINKE mit ihr ein taktisches Bündnis ein. Kandidaten der DKP dürfen mit auf die Liste der LINKE, wenn die DKP dafür nicht als eigenständige Partei kandidiert – man wollte eine gemeinsame linke Wahlalternative anbieten, die sich nicht gegenseitig bekämpft. Die Parteispitzen aus dem Osten standen diesem Model immer kritisch gegenüber, dachten aber letztendlich, man könne die wirren Westler schon irgendwie zähmen. Das dies nicht gelingen konnte, war eigentlich klar.
In der Beletage der deutschen Wirtschaft geht die nackte Panik um und alles hat im entferntesten Sinne etwas mit ihrem gefallenen Engel
Eigentlich beunruhigt den Herrn Ackermann natürlich keinesfalls die Infamie der Eliten, es geht ihm mehr darum, dass dies alles irgendwie besser vermittelt werden muss. Angst hat er vor einem Erstarken linker Gedanken, die den Wohlstand unseres Landes gefährden und am Ende nur alle ärmer machen, während die Ackermänner doch alles tun, um uns alle reicher zu machen. Na klar, glauben tut das niemand, aber daher muss ja auch die Kommunikation gestärkt werden, und dem Menschen erklärt werden, warum es eigentlich gut für ihn ist, wenn er entlassen wird und nur noch Hartz-IV bekommt. Joe Ackermann ist natürlich genau der richtige Mensch, um sich über den Zusammenhang von Recht, Moral und Wirtschaft zu äußern. Unvergessen ist sein Statement während des Mannesmannprozesses, in dem er wegen schwerer Untreue zwei Jahre Haft bekommen sollte, aber natürlich frei
Im Falle Zumwinkel machen es sich alle sehr leicht – schuld und böse ist, wer gegen das Gesetz verstößt und dabei erwischt wird. Wer Gesetze ein wenig freier gestaltet oder mit Hilfe der Politik gestallten lässt, muss sich anscheinend keine Sorgen um die eigene Moral mehr machen. Wer wegen willkürlich gesetzter Renditeerwartungen seine ihm Anvertrauten in das wirtschaftlich Nichts stürzt, ist nach den selbstgesteckten Moralregeln der Eliten keineswegs unmoralisch. Sogar der lammfromme Jesus aus der Bibel wurde zum Beserker, als er die “Händler” und “Geldwechsler” mit einer “Peitsche aus Binsen” aus den Tempeln vertrieben hat. Die Moral der Eliten ist eine denkbar einfache – man stellt selbst die Regeln auf, gegen die man nicht verstoßen will, eine Art FSK für Wirtschaftsführer.















