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18. August 2011 von
Frank Benedikt
Von Frank Benedikt
Laut Fama soll die Königin Marie-Antoinette mit diesem Satz geantwortet haben, als ihr gesagt wurde, daß das Volk kein Brot habe. Es ist aber nur eben ein Gerücht (wenn auch ein hartnäckiges), denn diese Worte stammen aus den Confessions von Rousseau und bezogen sich auf Brioches, nicht auf Kuchen.
Kein Gerücht hingegen ist eine Aktion, die die nicht gänzlich unumstrittene Hilfsorganisation Die Tafeln zusammen mit dem kommerziellen Kaffeehändler kaffee.de unlängst gestartet hat: Unter dem Motto “Bloggen für den guten Zweck” wird allen BloggerInnen, die sich an dieser Aktion mit einem Beitrag auf ihrem Blog (und wohl mit einer entsprechenden Verlinkung) beteiligen, vom Pronsfelder Kaffeeversender versprochen, ein Stück Kuchen an die Tafeln zu spenden. Für jeden 25. Beitrag gibt es obendrein 500 Gramm Kaffee.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt, und so haben anscheinend auch schon 224 Blogger und Bloggerinnen (Stand: 16.08.2011, 22:43h) ihren guten Willen bewiesen, den Armen dieser Republik ein Stück Kuchen und ein Tässchen Kaffee spendiert, und so ganz nebenbei billig die Werbetrommel für den Kaffeeanbieter gerührt. Um es in ungefähre Zahlen zu fassen (der Autor hat früher für verschiedene Werbeagenturen gearbeitet): Der “Tausenderkontaktpreis” beträgt bspw. beim Spiegel nach folgendem Rechenbeispiel von 2006 acht Euro und 38 Cent. Davon ausgehend unterstellen (denn exaktes Zahlenmaterial hierzu liegt nach Wissen des Autors noch nicht vor – er kennt aber aus Empirie in etwa die durchschnittlichen Leserzahlen etlicher Blogs) wir nun, daß ein gedachtes ‘Durchschnittsblog’ bei einem solchen Thema rund 250 Leser erreicht. Damit wären wir – so wir den selben “TKP” zu Grunde legen – bei knapp zwei Euro und 10 Cent, die pro Blog und Artikel zu zahlen/spenden wären. Das eine Stück Kuchen und 20 Gramm Kaffee jedoch dürften nach dem derzeitigen Preisstand sicher auch nicht annähernd diesem Gegenwert entsprechen, wobei sich eh die Frage stellt, ob Die Tafeln den Kuchen nicht gleich aus den zur Verfügung gestellten “Abfall”waren ihrer sonstigen Förderer verteilen. Jedenfalls ist weder auf den Seiten der Tafeln noch von kaffee.de eine klare Aussage zu entdecken, ob hier extra bei Bäckereien/Konditoreien eingekauft wird.
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24. Mai 2011 von
Spiegelfechter
Wer muss die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialträger. Somit ist der Bund für die Rentenversicherungsbeiträge zuständig. Geht es nach Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, soll sich dies ab nächster Woche rückwirkend für die letzten drei Jahre ändern. Wenn die Gesetzesnovelle von der Leyens am nächsten Mittwoch vom Bundestag angenommen wird, müssen künftig die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Beiträge für die Behinderten zahlen. Sozialstaatliche Aufgaben, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten, werden somit einmal mehr den Sozialkassen auferlegt – ein klarer Verfassungsbruch.
Seit es die Rentenversicherung des Bundes gibt, muss sie auch versicherungsfremde, also nicht beitragsgedeckte, Leistungen übernehmen. Der Katalog dieser Leistungen ist lang und reicht von Ersatzzeiten (z.B. Wehrdienst), Anrechnungszeiten (z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft), Kriegsfolgelasten und Frührenten bis hin zur Witwenrente. Für alle diese Leistungen gibt es einen guten politischen Grund, sie sind Bestandteil des Sozialstaats. Allen diesen Leistungen stehen jedoch keine Beiträge der Rentenversicherten gegenüber. Aus diesem Grund sollen diese Leistungen auch über den sogenannten Bundeszuschuss aus dem Steuertopf getragen werden. Verschiedene Untersuchungen ergaben jedoch, dass die Summe der Bundeszuschüsse konstant weit unter den tatsächlich erbrachten versicherungsfremden Leistungen liegt. Bezogen auf die Rentenversicherung ergab beispielsweise eine DIW-Studie aus dem Jahre 2005 für das Betrachtungsjahr 2002 einen Fehlbetrag von 39,2 Milliarden Euro. Eine konservativere Schätzung von Bert Rürup im Auftrag der Bundesregierung* geht für das Jahr 2003 von einem Fehlbetrag von 23,5 Milliarden Euro aus. Die Differenz beträgt somit 19% (DIW) bzw. 12% (Rürup) der Gesamtleistungen der Rentenversicherung.
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29. April 2011 von
Gastautor
Eine empirische Analyse von Lutz Hausstein
Nachdem der Regelsatz beim ALG II zum 1.1.2011 um ganze fünf Euro angehoben wurde und er damit nach Ansicht vieler Kritiker weiterhin deutlich zu niedrig liegt, legt Lutz Hausstein nun, wie bereits im letzten Jahr, eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung vor. Wie auch andere Berechnungen, beispielsweise die des Bündnisses für einen 500-Euro-Eckregelsatz, kommt Hausstein zu dem Ergebnis, daß der aktuelle Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. Die Weiterverbreitung unter CC 3.0 de (BY-NC) ist vom Autor ausdrücklich erwünscht und die Untersuchung steht hier auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
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27. April 2011 von
Markus Weber
Die Bundesregierung plant, die Zuschüsse für die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ zu kürzen und strengere Richtlinien für diese aufzustellen. Dadurch wird deren Zahl zukünftig stark eingeschränkt werden. Dieses Vorhaben ist ein richtiger Schritt, da in der Vergangenheit dieses arbeitsmarktpolitische Instrument sehr oft nicht in seinem eigentlichen Sinne benutzt wurde und Erfolge nahezu komplett ausblieben. Zudem stellt sich aber nun um sehr mehr auch die Frage, ob die Ein-Euro-Jobs und die hinter ihnen stehenden Ideen überhaupt sinnvoll sind – oder nicht gleich ganz abgeschafft gehören.
Konzept und Ziele der Ein-Euro-Jobs
Die im offiziellen Neusprech “Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung” genannten Ein-Euro-Jobs wurden in Deutschland seit 2005 im Zuge der Hartz-Gesetze stark ausgebaut. Dabei handelt es sich um Arbeitsmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger, die für drei bis zwölf Monate für 15 bis 30 Stunden die Woche bestimmte Tätigkeiten, die „im öffentlichen Interesse liegen“, ausführen. Sie erhalten dafür zusätzlich zu den Hartz-IV-Bezügen einen Stundenlohn von meist zwischen 1 und 1 Euro 50. Es kann sich dabei beispielsweise um Tätigkeiten wie Park- oder Landschaftspflege, Hausmeistertätigkeiten oder Hilfe in Pflegeeinrichtungen handeln. Die Beschäftigungsträger der Ein-Euro-Jobber, bei denen es sich meist um Kommunen, Verbände, öffentliche Unternehmen oder (auch private) Wohlfahrtskonzerne handelt, erhalten für die “sozialpädagogische Betreuung” der Teilnehmer zudem bis zu 500 Euro im Monat. Als Grund wird angeführt, dass vor allem solche Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, durch diese Maßnahmen, wie man sich ausdrückt, “gefördert” werden sollen. Den Artikel weiterlesen »