Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung
geschrieben am 02. März 2010 von Spiegelfechter
Mehr als ein Pyrrhussieg war es nicht, den die 35.000 Datenschützer heute vor dem Bundesverfassungsgericht erringen konnten. Die Richter kassierten die bestehenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar kurzerhand ein und veranlassten die sofortige Löschung aller bis heute auf Basis dieser nichtigen Gesetze gesammelten Daten. Sie erklärten aber auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit der Verfassung zu vereinbaren sei und distanzierten sich damit ausdrücklich von früheren Urteilen, in denen sie anlasslose Datensammlungen per se für verfassungswidrig erklärten. Man darf sich fragen, ob dieses feige Urteil ein Kotau vor der Europäischen Union und dem zu erwartenden Verfassungsstreit mit dem Europäischen Gerichtshofes war, oder ob der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seine Verfassungstreue auf dem Altar des Zeitgeistes opferte. Nun darf die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz komplett neu formulieren – dies dürfte nicht eben zur Verbesserung des Klimas innerhalb der bereits tief zerrütteten Zweckpartnerschaft zwischen “Liberalen” und “Konservativen” beitragen.
Ein grundsätzliches „Ja“!
Man kann, so Gerichtspräsident Papier, die umstrittene EU-Richtlinie umsetzen, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzbarkeit des Telekommunikationsgeheimnisses außer Kraft zu setzen. Die EU verlange lediglich, dass diese Daten für mindestens sechs Monate gespeichert werden, lege sich aber nicht fest, wie sie gespeichert werden und wer unter welchen Bedingungen und in welcher Form auf diese Daten zugreifen darf. Den Kernpunkt der Kritik, man könne anhand dieser Daten Profile erstellen, die weit über den ursprünglich gedachten Zweck der Datenspeicherung hinausgehen, wischte Karlsruhe mit einem Handstreich vom Tisch: Solange die Daten dezentral und verschlüsselt bei den Providern lagern und jeder Zugriff transparent erfasst würde, bestünde auch nicht die Gefahr, dass die Daten miteinander vernetzt werden, um Profile zu erstellen. Diese Logik ist in sich zwar schlüssig, dennoch betreten die Richter mit dieser Sichtweise juristisches Neuland. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahre 1983 vertrat das Bundesverfassungsgericht die Linie, dass das Grundgesetz den Bürger vor einer unbegrenzten Speicherung seiner Daten schützt. Auch wenn ein Missbrauch unter den Vorgaben der Richter deutlich erschwert wird, so bleiben diese Daten dennoch in einem Graubereich, da sie anlass- und verdachtslos erhoben werden.
Der Bürger ist seit heute nicht mehr zunächst unschuldig – er gilt als potentieller Straftäter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind. Die Daten dürfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem höchstrichterlichen Stempel versehen – fürwahr kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.
Vorratsdatenspeicherung light
Kein gutes Haar ließen die Verfassungshüter jedoch an der bestehenden Gesetzgebung. Hier folgten die Richter der Linie, die sie bereits in den vorherigen Eilentscheiden vorgegeben haben. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss die Verhältnismäßigkeit der Datenverwendung straffer formulieren und die Speicherung an modernen technischen Standards ausrichten. Diese Einschränkungen sind bitter nötig – wenn Karlsruhe schon die Vorratsdatenspeicherung gestattet, dann muss sie auch möglichst sicher vor potentiellem Missbrauch sein.
Eine Gefahr geht dabei vom Staat selbst aus. Für übereifrige Dienste ist ein solch gigantischer Datenpool ein wahres Dorado. Doch vor die Lust am hemmungslosen Schnüffeln hat Karlsruhe mehrere Hindernisse gestellt. Zum einen muss es sich im Falle der Gefahrenabwehr um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes handeln. Zum anderen muss sich die Strafverfolgung auf schwerwiegende Straftaten beschränken. Bei beiden Szenarien ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, der allzu übereifrige Ermittler in ihre Schranken weisen soll. Positiv zu bewerten ist hier auch die Informationspflicht – im Normalfall muss das Opfer der Datenweitergabe von den Behörden über den Datenzugriff informiert werden. In Fällen, in denen eine solche Information die Ermittlungen stören würde, ist eine Informationspflicht nach Abschluss der Ermittlungen vorgesehen. Ein geheimes Profiling durch die Dienste wäre somit illegal.
Löblich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden wollen. Ein so mächtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine Nachfrage für solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzmaßnahmen – eine getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschlüsselung, das Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln, und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Vorgaben sind wichtig und richtig – allzulange konzentrierte sich die Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den Providern selbst, ist jedoch ungleich größer.
Was nun?
Einmal mehr haben die Verfassungsrichter der Politik eine schallende Ohrfeige verpasst. Wie so oft will es aber auch diesmal niemand gewesen sein, der die Verantwortung für dieses Gesetz tragen will. Innenminister de Maiziere übte sich bereits im Vorfeld in der Rolle des „Internetverstehers“ und nimmt mittlerweile sogar Punkte des Chaos Computerclubs auf seine Agenda – sehr zum Missfallen des Koalitionspartners, der es mit den Bürgerrechten schon lange nicht mehr so genau nimmt. Bis auf den „ewiggestrigen“ Hardliner Wolfgang Bosbach steht in den Reihen der Union anscheinend niemand mehr voll hinter dem alten Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Dieses Gesetz ist seit heute Geschichte, da die betreffende EU-Richtlinie aber noch in Kraft ist, muss die schwarz-gelbe Koalition eine Neuauflage des Gesetzes auf den Weg bringen.
Was für eine paradoxe Situation – die heutige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gehört gleichzeitig zu den Hauptklägern in Karlsruhe. Heute hat also Frau Leutheusser gegen Frau Schnarrenberger gewonnen, die nun ein Gesetz vorlegen muss, das Frau Leutheusser generell ablehnt. Dabei steht die Regierung vor einem nicht eben unerheblichen Problem – die EU-Richtlinie ist nämlich mittlerweile auch in Brüssel nicht mehr konsensfähig. Einerseits verstößt sie gegen die EU-Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags, andererseits hat mit Viviane Redling seit kurzem eine Justizkommissarin die Verantwortung, die seit je her zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehörte. Im Herbst will Redling eine Prüfung der umstrittenen Richtlinie vorlegen. Gut möglich, dass darin weite Teile der alten Richtlinie seitens Brüssel über Bord geworfen werden. Für Berlin wäre es also ratsam, erst einmal abzuwarten. Karlsruhe hat der Regierung den Weg gewiesen, gehen muss sie ihn jetzt selbst.
Jens Berger
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Wer Gästen aus fernen Ländern, die in der hiesigen Sprachregelung als undemokratisch bezeichnet werden, einmal die Segnungen einer modernen Demokratie vorführen will, der sollte mit ihnen am nächsten Donnerstag die Besuchertribüne des Bundestags besuchen. Dann wird eine Oppositionspartei die sofortige Abschaffung eines Gesetzes fordern, das sie selbst in genau dieser Form vor ein paar Monaten beschlossen hat. Redner der kleineren Regierungspartei, die sowohl in ihrer Oppositions- als auch in ihrer Regierungszeit mit aller Macht gegen das Gesetz gewettert hat, werden sich hingegen – das verlangt das politische Rollenspiel schließlich so – plötzlich gegen eine Abschaffung dieses Gesetzes aussprechen und dies damit begründen, dass das Gesetz zwar Murks sei, aber nicht angewendet werden soll. Dies wird einen Nickreflex bei der zweiten Regierungspartei auslösen, die zuvor für eben dieses Gesetz gekämpft hat, von ihm aber mittlerweile nichts mehr wissen will. Eine Woche zuvor hatte der Präsident nämlich eben dieses Gesetz unterschrieben, das heute zwar keine der Parteien mehr haben will, das aber dennoch in Kraft tritt. Kasperletheater auf hohem Niveau, selten machte sich die Politik derart lächerlich.
Nicht minder peinlich ist die Situation für die SPD. Da hat sie unter öffentlich vorgelittenen Kopfschmerzen dem Drängen des Koalitionspartners nachgegeben, den umstrittenen Netzsperren zugestimmt und plötzlich will selbst die Union nichts mehr von dem Gesetz wissen. Verständlich, dass sich die SPD da ein wenig verarscht vorkommen muss. Die schlimmsten Kritiker der Elche waren früher selber welche und die SPD stellt sich nun natürlich als Fundamentalopposition zu Netzsperren dar, so als sei sie nie und nimmer nicht anderer Meinung gewesen. Dabei ist das Herumgeeiere der Spezialdemokraten schlichtweg peinlich. Wer die SPD wählt, wählt die Katze im Sack. Zusagen und politische Positionsbestimmungen der SPD sind nicht das Papier wert, auf dem sie noch nicht einmal mehr gedruckt werden, da sie eh niemand ernst nimmt. Wäre die Machtkonstellation anders, wären genau die SPD-Politiker, die am nächsten Donnerstag das Gesetz mit Schimpf und Schande ablehnen werden, dessen glühendste Anhänger. Die moderne Politik ist nun einmal ein Rollenspiel, heute Räuber, morgen Gendarm, wen interessiert das schon?
Heute versichert Schwarz-Gelb mit Engelszungen, dass das Gesetz keine Anwendung finden wird und man stattdessen lieber löschen statt sperren will. Natürlich könnte man sich die Frage stellen, was zu diesem bemerkenswerten Sinneswandel beigetragen hat, schließlich legten die Unionsgranden doch noch vor wenigen Monaten „überzeugend“ dar, dass man unbedingt Sperren bräuchte, da das Löschen keine Lösung wäre. Eigentlich sollte man dieser positiven Entwicklung ja Respekt zollen und sich darüber freuen, dass auch Unionsabgeordnete nicht komplett vernunftresistent sind. Aber warum schaffen diese Abgeordneten dann das Gesetz nicht ab? Eine 100% Mehrheit wäre ihnen schließlich sicher. Nun tritt das Gesetz in Kraft und niemand weiß, was er davon halten soll.
Das neue Jahr hat mit einem datenschutzrechtlichen Paukenschlag begonnen. Während sich Politik und Medien in bizarren Scheingefechten über die sogenannten Nacktscanner ergehen, nahm am Neujahrstag weitestgehend unbeachtet auch eine Datenbank namens Elena ihren Betrieb auf. Was zunächst nach einem sympathischen Mädchennamen klingt, ist bei näherer Betrachtung ein gänzlich unsympathisches Datenmonster. Hinter dem Kürzel Elena verbirgt sich der [extern] elektronische Entgeltnachweis, eine Datenbank, die sensible Informationen von rund 40 Millionen Deutschen zentral speichert. Nach harscher Kritik aus den Reihen der Datenschützer, der Gewerkschaften und der Politik, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken – ob diese Ankündigung auch sinnvoll in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Noch sind Zweifel an derartigen Lippenbekenntnissen mehr als berechtigt.
Eigentlich wollte die schwarz-gelbe Regierung das SWIFT-Abkommen, das amerikanischen Geheimdiensten den Einblick in europäische Bankdaten gestattet, möglichst geräuschlos über die Bühne bringen. Die Zeit eilt – am Dienstag um 0.00 Uhr treten die Lissabon-Verträge in Kraft. Dann ist eine Zustimmung der EU zum Swift-Abkommen ohne vorherige Zustimmung des EU-Parlamentes nicht mehr möglich. Das EU-Parlament ist allerdings – anders als alle europäischen Regierungen – dezidiert gegen das SWIFT-Abkommen. Schon in den letzten Wochen gärte der Streit hinter den Kulissen der Macht – schließlich hatte die FDP im Wahlkampf angekündigt, das SWIFT-Abkommen verhindern zu wollen. Letzten Endes sind die Liberalen aber gänzlich
Im Jahre 2006 wurde dieser schier unglaubliche Fall von flächendeckender Überwachung ohne jegliche Kontrolle publik. SWIFT musste reagieren und reagierte. Ende dieses Jahres wird in der Schweiz ein weiteres Rechenzentrum in Betrieb genommen und das amerikanische Rechenzentrum soll dann vom Netz gehen. Die amerikanischen Dienste wären dann wieder blind. Um dies zu verhindern, übten und üben die USA massivsten Druck auf die EU-Staaten aus. Bis auf Schweden, Spanien und Großbritannien waren alle EU-Staaten ursprünglich gegen einen Vertrag mit den USA, der den amerikanischen Geheimdiensten einen Zugriff auf die Daten von SWIFT in Europa ermöglicht. Doch kein einziger Staat konnte sich dem Druck aus Washington widersetzen.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP markieren zumindest in einem Punkt eine positive Zäsur. Seit den Anschlägen auf das World Trade Center kannte die Innenpolitik nur eine Richtung – es soll mehr überwacht und mehr gespeichert werden, und der Zugriff auf die Daten, die vom Staat und privaten Unternehmen erhoben werden, soll schrittweise ausgeweitet werden. Auch wenn die nun beschlossene gemeinsame Koalitionsrichtlinie viele wichtige Punkte offen lässt und sicherlich keine bürgerrechtliche Charta ist, so ist sie dennoch das erste Regierungsdokument seit acht Jahren, in dem Bürgerrechte gestärkt und der Überwachungsstaat zurückgefahren wird. Wenn man sich die verhärteten Positionen der Unions-Hardliner vor Augen hält, so ist dies durchaus ein Achtungserfolg der FDP, ein Etappensieg für die Bürgerrechte – ob er Bestand haben wird, wird sich allerdings erst in der konkreten Regierungsarbeit zeigen. Hier spielen vor allem personelle Fragen eine Schlüsselrolle. Sollte der neue Innenminister der alte sein, könnte aus dem Etappensieg schnell ein Pyrrhussieg für die Bürgerrechte werden, da weitgehende Fragen an die Exekutive ausgelagert werden.
Netzsperren, wie sie im bereits beschlossenen aber noch nicht vom Bundespräsidenten ratifizierten Zugangserschwerungsgesetz beschlossen wurden, wird es vor dem Jahr 2011 wohl nicht geben. Statt Seiten mit kinderpornographischem Inhalt wirkungslos zu sperren, sollen die Seiten nun unter Federführung des BKA gelöscht werden – dafür soll auch die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden. Dies entspricht nahezu 1:1 den Forderungen der Kritiker.
Bevor die FDP sich nun als Bürgerrechtspartei feiern lässt, sollte sie lieber auf die offenen Fragen blicken, die nicht bei den Koalitionsverhandlungen besprochen wurden. Was ist mit dem Schutz der Pressefreiheit, dem Schutzes von Berufsgeheimnisträgern und Informanten? Was ist mit der automatischen Kennzeichenerfassung, dem großen Lauschangriff und der Fluggastdatenspeicherung? Auf all diese Fragen erwarten nicht nur FDP-Wähler Antworten.
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Die Bestimmungsgründe des technischen Fortschritts hat Feynsinn hier http://feynsinn.org/?p=1109...
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@tar Womit wir doch wieder beim Thema Einkommens-/Vermögens- und Erbschafts-Verteilung sind (...
@Skythe Was einem da so untergejubelt wird … tsss ;-)