Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung

geschrieben am 02. März 2010 von Spiegelfechter

Mehr als ein Pyrrhussieg war es nicht, den die 35.000 Datenschützer heute vor dem Bundesverfassungsgericht erringen konnten. Die Richter kassierten die bestehenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zwar kurzerhand ein und veranlassten die sofortige Löschung aller bis heute auf Basis dieser nichtigen Gesetze gesammelten Daten. Sie erklärten aber auch, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit der Verfassung zu vereinbaren sei und distanzierten sich damit ausdrücklich von früheren Urteilen, in denen sie anlasslose Datensammlungen per se für verfassungswidrig erklärten. Man darf sich fragen, ob dieses feige Urteil ein Kotau vor der Europäischen Union und dem zu erwartenden Verfassungsstreit mit dem Europäischen Gerichtshofes war, oder ob der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seine Verfassungstreue auf dem Altar des Zeitgeistes opferte. Nun darf die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz komplett neu formulieren – dies dürfte nicht eben zur Verbesserung des Klimas innerhalb der bereits tief zerrütteten Zweckpartnerschaft zwischen “Liberalen” und “Konservativen” beitragen.

Ein grundsätzliches „Ja“!

Man kann, so Gerichtspräsident Papier, die umstrittene EU-Richtlinie umsetzen, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzbarkeit des Telekommunikationsgeheimnisses außer Kraft zu setzen. Die EU verlange lediglich, dass diese Daten für mindestens sechs Monate gespeichert werden, lege sich aber nicht fest, wie sie gespeichert werden und wer unter welchen Bedingungen und in welcher Form auf diese Daten zugreifen darf. Den Kernpunkt der Kritik, man könne anhand dieser Daten Profile erstellen, die weit über den ursprünglich gedachten Zweck der Datenspeicherung hinausgehen, wischte Karlsruhe mit einem Handstreich vom Tisch: Solange die Daten dezentral und verschlüsselt bei den Providern lagern und jeder Zugriff transparent erfasst würde, bestünde auch nicht die Gefahr, dass die Daten miteinander vernetzt werden, um Profile zu erstellen. Diese Logik ist in sich zwar schlüssig, dennoch betreten die Richter mit dieser Sichtweise juristisches Neuland. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahre 1983 vertrat das Bundesverfassungsgericht die Linie, dass das Grundgesetz den Bürger vor einer unbegrenzten Speicherung seiner Daten schützt. Auch wenn ein Missbrauch unter den Vorgaben der Richter deutlich erschwert wird, so bleiben diese Daten dennoch in einem Graubereich, da sie anlass- und verdachtslos erhoben werden.

Der Bürger ist seit heute nicht mehr zunächst unschuldig – er gilt als potentieller Straftäter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind. Die Daten dürfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem höchstrichterlichen Stempel versehen – fürwahr kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.

Vorratsdatenspeicherung light

Kein gutes Haar ließen die Verfassungshüter jedoch an der bestehenden Gesetzgebung. Hier folgten die Richter der Linie, die sie bereits in den vorherigen Eilentscheiden vorgegeben haben. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss die Verhältnismäßigkeit der Datenverwendung straffer formulieren und die Speicherung an modernen technischen Standards ausrichten. Diese Einschränkungen sind bitter nötig – wenn Karlsruhe schon die Vorratsdatenspeicherung gestattet, dann muss sie auch möglichst sicher vor potentiellem Missbrauch sein.


Eine Gefahr geht dabei vom Staat selbst aus. Für übereifrige Dienste ist ein solch gigantischer Datenpool ein wahres Dorado. Doch vor die Lust am hemmungslosen Schnüffeln hat Karlsruhe mehrere Hindernisse gestellt. Zum einen muss es sich im Falle der Gefahrenabwehr um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes handeln. Zum anderen muss sich die Strafverfolgung auf schwerwiegende Straftaten beschränken. Bei beiden Szenarien ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, der allzu übereifrige Ermittler in ihre Schranken weisen soll. Positiv zu bewerten ist hier auch die Informationspflicht – im Normalfall muss das Opfer der Datenweitergabe von den Behörden über den Datenzugriff informiert werden. In Fällen, in denen eine solche Information die Ermittlungen stören würde, ist eine Informationspflicht nach Abschluss der Ermittlungen vorgesehen. Ein geheimes Profiling durch die Dienste wäre somit illegal.

Löblich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden wollen. Ein so mächtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine Nachfrage für solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzmaßnahmen – eine getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschlüsselung, das Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln, und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Diese Vorgaben sind wichtig und richtig – allzulange konzentrierte sich die Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den Providern selbst, ist jedoch ungleich größer.

Was nun?

Einmal mehr haben die Verfassungsrichter der Politik eine schallende Ohrfeige verpasst. Wie so oft will es aber auch diesmal niemand gewesen sein, der die Verantwortung für dieses Gesetz tragen will. Innenminister de Maiziere übte sich bereits im Vorfeld in der Rolle des „Internetverstehers“ und nimmt mittlerweile sogar Punkte des Chaos Computerclubs auf seine Agenda – sehr zum Missfallen des Koalitionspartners, der es mit den Bürgerrechten schon lange nicht mehr so genau nimmt. Bis auf den „ewiggestrigen“ Hardliner Wolfgang Bosbach steht in den Reihen der Union anscheinend niemand mehr voll hinter dem alten Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Dieses Gesetz ist seit heute Geschichte, da die betreffende EU-Richtlinie aber noch in Kraft ist, muss die schwarz-gelbe Koalition eine Neuauflage des Gesetzes auf den Weg bringen.

Was für eine paradoxe Situation – die heutige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gehört gleichzeitig zu den Hauptklägern in Karlsruhe. Heute hat also Frau Leutheusser gegen Frau Schnarrenberger gewonnen, die nun ein Gesetz vorlegen muss, das Frau Leutheusser generell ablehnt. Dabei steht die Regierung vor einem nicht eben unerheblichen Problem – die EU-Richtlinie ist nämlich mittlerweile auch in Brüssel nicht mehr konsensfähig. Einerseits verstößt sie gegen die EU-Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags, andererseits hat mit Viviane Redling seit kurzem eine Justizkommissarin die Verantwortung, die seit je her zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehörte. Im Herbst will Redling eine Prüfung der umstrittenen Richtlinie vorlegen. Gut möglich, dass darin weite Teile der alten Richtlinie seitens Brüssel über Bord geworfen werden. Für Berlin wäre es also ratsam, erst einmal abzuwarten. Karlsruhe hat der Regierung den Weg gewiesen, gehen muss sie ihn jetzt selbst.

Jens Berger

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Willkommen in Schilda

geschrieben am 18. Februar 2010 von Spiegelfechter

Wer Gästen aus fernen Ländern, die in der hiesigen Sprachregelung als undemokratisch bezeichnet werden, einmal die Segnungen einer modernen Demokratie vorführen will, der sollte mit ihnen am nächsten Donnerstag die Besuchertribüne des Bundestags besuchen. Dann wird eine Oppositionspartei die sofortige Abschaffung eines Gesetzes fordern, das sie selbst in genau dieser Form vor ein paar Monaten beschlossen hat. Redner der kleineren Regierungspartei, die sowohl in ihrer Oppositions- als auch in ihrer Regierungszeit mit aller Macht gegen das Gesetz gewettert hat, werden sich hingegen – das verlangt das politische Rollenspiel schließlich so – plötzlich gegen eine Abschaffung dieses Gesetzes aussprechen und dies damit begründen, dass das Gesetz zwar Murks sei, aber nicht angewendet werden soll. Dies wird einen Nickreflex bei der zweiten Regierungspartei auslösen, die zuvor für eben dieses Gesetz gekämpft hat, von ihm aber mittlerweile nichts mehr wissen will. Eine Woche zuvor hatte der Präsident nämlich eben dieses Gesetz unterschrieben, das heute zwar keine der Parteien mehr haben will, das aber dennoch in Kraft tritt. Kasperletheater auf hohem Niveau, selten machte sich die Politik derart lächerlich.

Peinlich für die FDP

„Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!“, so tönte die frischgebackene Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unter dem Gejohle ihrer bierseligen Sympathisanten am gestrigen Aschermittwoch in Straubing. Selten hatten die Versprechungen einer Ministerin eine derart kurze Halbwertszeit – wenige Stunden später unterschrieb Bundespräsident Köhler das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“, das mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch diese Woche in Kraft treten wird. „Versprechen gebrochen“, so würde es wohl ein chronisch überkandidelter Guido Westerwelle sagen, wäre er noch in der „echten“ Opposition. Für die FDP ist die Unterschrift Köhlers, mit der so rasch niemand gerechnet hätte, schlichtweg peinlich. Sie hätte es lieber gesehen, wenn das Gesetz überhaupt nicht in Kraft getreten wäre und stattdessen durch eine neue Gesetzesvorlage abgelöst worden wäre, die von Sperren Abstand nimmt. Dazu kommt es nun nicht mehr und die Liberalen müssen ein undankbares Affentheater zelebrieren, indem sie im Bundestag gegen die Aufhebungsentwürfe der Opposition stimmen. Warum eigentlich? Wäre es der FDP – und auch der Union – mit ihrer verbalen Kritik am Gesetz ernst, so würde ihr sicherlich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn sie den Aufhebungsentwürfen der Opposition zustimmen würde.

Steilvorlage für die Wendehälse

Nicht minder peinlich ist die Situation für die SPD. Da hat sie unter öffentlich vorgelittenen Kopfschmerzen dem Drängen des Koalitionspartners nachgegeben, den umstrittenen Netzsperren zugestimmt und plötzlich will selbst die Union nichts mehr von dem Gesetz wissen. Verständlich, dass sich die SPD da ein wenig verarscht vorkommen muss. Die schlimmsten Kritiker der Elche waren früher selber welche und die SPD stellt sich nun natürlich als Fundamentalopposition zu Netzsperren dar, so als sei sie nie und nimmer nicht anderer Meinung gewesen. Dabei ist das Herumgeeiere der Spezialdemokraten schlichtweg peinlich. Wer die SPD wählt, wählt die Katze im Sack. Zusagen und politische Positionsbestimmungen der SPD sind nicht das Papier wert, auf dem sie noch nicht einmal mehr gedruckt werden, da sie eh niemand ernst nimmt. Wäre die Machtkonstellation anders, wären genau die SPD-Politiker, die am nächsten Donnerstag das Gesetz mit Schimpf und Schande ablehnen werden, dessen glühendste Anhänger. Die moderne Politik ist nun einmal ein Rollenspiel, heute Räuber, morgen Gendarm, wen interessiert das schon?

Die heilige Zensursula

Aber auch die Union bekleckert sich abermals nicht mit Ruhm. Von ihrem Rollstuhlterminator auf Stasi 2.0-Trip wollen die Schwarzen am liebsten nichts mehr wissen. Schäuble gibt nun den Alberich und bewacht den Nibelungenhort vor den Begehrlichkeiten des jungen Recken Guido. Neuer Innenminister ist der smarte Thomas de Maizière, der sich von Schäubles Überwachungsstaatsphantasien zwar distanziert, aber auch nicht im Traum daran denkt, das Netzsperrengesetz zurückzunehmen. Die Union setzt lieber auf eine Suspendierung – das Gesetz soll zwar in Kraft treten, aber nicht angewandt werden. Wer das unserem Besucher aus dem undemokratischen Land erklären will, muss schon sehr weit ausholen.

Warum wollte die Union dann überhaupt dieses Gesetz? Ganz einfach, das Gesetz war nicht viel mehr als ein geplanter PR-Coup der adligen Superuschi, der allerdings derart in die Hose gegangen ist, dass unsere Superuschi im Netz nur noch unter dem Namen Zensursula bekannt ist. Die Zeiten, in denen Zensursula unsere Kinder vor dem bösen Internetz schützen wollte, sind aber zum Glück vorbei – nun darf die heilige Ursula Hartzerkinder mit kostenloser Schulmilch aufpäppeln, so dass sie dereinst auch ja dem Arbeitsmarkt, der sie gar nicht haben will, theoretisch zur Verfügung stehen. Da wäre es natürlich völlig undenkbar gewesen, der blonden Hoffnungsträgerin bei Zeiten ihr komplett vemurkstes Liebligsspielzeug wegzunehmen. Nun ist die Lex Zensursula da und niemand will es gewesen sein.

Was soll das?

Heute versichert Schwarz-Gelb mit Engelszungen, dass das Gesetz keine Anwendung finden wird und man stattdessen lieber löschen statt sperren will. Natürlich könnte man sich die Frage stellen, was zu diesem bemerkenswerten Sinneswandel beigetragen hat, schließlich legten die Unionsgranden doch noch vor wenigen Monaten „überzeugend“ dar, dass man unbedingt Sperren bräuchte, da das Löschen keine Lösung wäre. Eigentlich sollte man dieser positiven Entwicklung ja Respekt zollen und sich darüber freuen, dass auch Unionsabgeordnete nicht komplett vernunftresistent sind. Aber warum schaffen diese Abgeordneten dann das Gesetz nicht ab? Eine 100% Mehrheit wäre ihnen schließlich sicher. Nun tritt das Gesetz in Kraft und niemand weiß, was er davon halten soll.

Man kann in einem Rechtstaat nicht einfach vermurkste Gesetze erlassen und dann sagen, man würde diese Gesetze nicht anwenden. Rechtssicherheit sieht anders aus, ein einfacher Ministererlass würde ausreichen, das komplette Gesetzespaket über Nacht anwendbar zu machen – ohne parlamentarische Diskussion, ohne Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat. Der einzig gangbare Ausweg aus dieser Posse ist die sofortige und ersatzlose Streichung des Gesetzes durch den Bundestag. Auch wenn Union und FDP versichern, sie würden das Gesetz nicht anwenden, so ist ihre Verweigerung, das Gesetz sofort zu streichen ein politischer Offenbarungseid. Wenn das Gesetz wirklich keine Anwendung finden soll, kann man es auch streichen und danach ein besser formuliertes Folgegesetz verabschieden. Nun wird sich wieder einmal Karlsruhe mit einem durch und durch dilettantischen Gesetz beschäftigen müssen, das ohne jeglichen Sachverstand verabschiedet wurde. Der AK Zensur hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Was für ein Kasperletheater – wie soll man das unserem Gast aus dem undemokratischen Land eigentlich noch erklären? Von Deutschland lernen heißt dilettieren lernen.

Jens Berger

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Wird Elena auf Zwangsdiät gesetzt?

geschrieben am 06. Januar 2010 von Spiegelfechter

Ursula von der Leyen will beim Streit um die zentrale Speicherung von Einkommensdaten einlenken

Das neue Jahr hat mit einem datenschutzrechtlichen Paukenschlag begonnen. Während sich Politik und Medien in bizarren Scheingefechten über die sogenannten Nacktscanner ergehen, nahm am Neujahrstag weitestgehend unbeachtet auch eine Datenbank namens Elena ihren Betrieb auf. Was zunächst nach einem sympathischen Mädchennamen klingt, ist bei näherer Betrachtung ein gänzlich unsympathisches Datenmonster. Hinter dem Kürzel Elena verbirgt sich der [extern] elektronische Entgeltnachweis, eine Datenbank, die sensible Informationen von rund 40 Millionen Deutschen zentral speichert. Nach harscher Kritik aus den Reihen der Datenschützer, der Gewerkschaften und der Politik, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken – ob diese Ankündigung auch sinnvoll in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Noch sind Zweifel an derartigen Lippenbekenntnissen mehr als berechtigt.

Die Ich-weiß-fast-alles-Datenbank

Seit Jahresbeginn wird Elena von den Arbeitgebern mit einem schieren Wust an Daten gefüttert. Wenn die Datenbank 2012 ihren Dienst aufnimmt, wird sie auf dem Gebiet der Arbeitsverhältnisse ein beinahe allwissender Koloss sein. Elena weiß nicht nur, was jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldat verdient – die Datenbank weiß auch, wann – und wenn ja, wie oft – man sich krank gemeldet hat, wann – und wenn ja, wie oft – man erlaubt oder unerlaubt gestreikt hat, wann – und wenn ja, warum – man eine Abmahnung kassieren musste und warum man entlassen wurde. Diese Informationen stehen zwar offiziell nur autorisierten staatlichen Stellen zur Verfügung, doch alleine Quantität und Qualität der erhobenen Datensätze laden förmlich zum Missbrauch durch professionelle Datenhändler ein. Wer hat eigentlich ein Interesse an einem Zentralregister, in dem auch Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgründe gespeichert werden?

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SWIFT-Abkommen – Showdown in Berlin

geschrieben am 27. November 2009 von Spiegelfechter

Eigentlich wollte die schwarz-gelbe Regierung das SWIFT-Abkommen, das amerikanischen Geheimdiensten den Einblick in europäische Bankdaten gestattet, möglichst geräuschlos über die Bühne bringen. Die Zeit eilt – am Dienstag um 0.00 Uhr treten die Lissabon-Verträge in Kraft. Dann ist eine Zustimmung der EU zum Swift-Abkommen ohne vorherige Zustimmung des EU-Parlamentes nicht mehr möglich. Das EU-Parlament ist allerdings – anders als alle europäischen Regierungen – dezidiert gegen das SWIFT-Abkommen. Schon in den letzten Wochen gärte der Streit hinter den Kulissen der Macht – schließlich hatte die FDP im Wahlkampf angekündigt, das SWIFT-Abkommen verhindern zu wollen. Letzten Endes sind die Liberalen aber gänzlich unliberal umgefallen. In letzter Sekunde hat heute der Bundesrat sein Veto gegen das SWIFT-Abkommen eingelegt und verlangt Nachverhandlungen. Das dürfte allerdings in so kurzer Zeit nicht möglich sein. Deutschland muss demnach am Montag gegen das Abkommen stimmen und damit die Einführung verhindern.

Ein schier unglaublicher Vorgang

Über das in Brüssel ansässige Genossenschaftsinstitut SWIFT (Society for Worldwide Interbank Telecommunication) wickeln mehr als 8.000 Geldinstitute ihren gesamten Finanzverkehr ab – 15 Millionen Transaktionen mit einem Volumen von rund 5.000 Milliarden Euro, jeden Tag. Die Spinnen in diesem gigantischen Netzwerk sind zwei Rechenzentren, wobei die Daten gegenseitig gespiegelt werden. Eines dieser Rechenzentren liegt in den Niederlanden und eines in den USA. Als sich die amerikanische Regierung nach 9/11 unter dem Vorwand der “Terrorismusbekämpfung” über sämtliche Datenschutzbestimmungen hinwegsetzte, erpresste sie auch SWIFT, um einen Zugriff auf die Daten des amerikanischen Rechenzentrums zu bekommen. Seitdem lesen die amerikanischen Geheimdienste gegen geltende Gesetze bei jeder Banküberweisung mit – dies blieb auch den europäischen Regierungen nicht verborgen, doch im “Kampf gegen den Terror” wollten und konnten sie ihrem Verbündeten nicht in die Parade fahren. Es ist ein offenes Geheimnis, dass auch europäische Geheimdienste sich über ihre amerikanischen Freunde illegal Zugang zu Bankdaten verschaffen – ohne Richtervorbehalt, ohne Einbindung der Staatsanwaltschaft und ohne Verdachtsmoment.

Im Jahre 2006 wurde dieser schier unglaubliche Fall von flächendeckender Überwachung ohne jegliche Kontrolle publik. SWIFT musste reagieren und reagierte. Ende dieses Jahres wird in der Schweiz ein weiteres Rechenzentrum in Betrieb genommen und das amerikanische Rechenzentrum soll dann vom Netz gehen. Die amerikanischen Dienste wären dann wieder blind. Um dies zu verhindern, übten und üben die USA massivsten Druck auf die EU-Staaten aus. Bis auf Schweden, Spanien und Großbritannien waren alle EU-Staaten ursprünglich gegen einen Vertrag mit den USA, der den amerikanischen Geheimdiensten einen Zugriff auf die Daten von SWIFT in Europa ermöglicht. Doch kein einziger Staat konnte sich dem Druck aus Washington widersetzen.

Europäische Bananenrepubliken

Die letzten unbeugsamen Europäer saßen in Deutschland und Österreich, wobei die Alpenrepublik ihren Widerstand an die Haltung Berlins koppelt – alleine will und kann sie sich den Begehrlichkeiten der Amerikaner nicht widersetzen. Doch auch die Bundesregierung konnte dem Druck der Amerikaner nicht standhalten. Ohne öffentliche Diskussion und ohne parlamentarische Debatte einigten sich nun Union und FDP auf eine Stimmenthaltung in Brüssel. Da alle anderen Regierungen dem Vertrag entweder zustimmen oder sich ebenfalls enthalten wollen, wäre die deutsche Enthaltung gleichbedeutend mit einer Ratifizierung des SWIFT-Abkommens. Eine einzige Gegenstimme würde nach EU-Recht ausreichen, um das Abkommen zu verhindern.

Umfaller und Sonntagsredner

Als die FDP noch Oppositionspartei war und sich im Wahlkampf befand, hatte sie die Zustimmung zum SWIFT-Abkommen noch kategorisch ausgeschlossen. Offensichtlich will Außenminister Westerwelle seine transatlantische Solidarität beweisen und sich besonders staatstragend darstellen, indem er den Bürgerrechtsflügel seiner Partei an der kurzen Leine hält. Heute herrscht in den Reihen der FDP und vor allem im zuständigen Justizministerium Grabesstille. In einem ähnlichen Fall – dem Großen Lauschangriff – ist FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon einmal von ihrem Amt zurückgetreten. Auch sie scheint über die Jahre “staatstragender” geworden zu sein. Aber auch der zweite Juniorpartner, die CSU, rebelliert bereits offen gegen die Ratifizierung, die sich aus einer Stimmenthaltung ergäbe.

Warum sollte es auch amerikanischen Geheimdiensten gestattet sein, umfangreiche Datensätze unbescholtener EU-Bürger zu erhalten? In diesem Punkt ist allerdings nicht nur der Datenschutz tangiert. Vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsspionage ist ein Zugriff fremder Dienste auf Bankunterlagen ein Skandal. An welche Entwicklungsbüros überweisen deutsche Unternehmen Geld? Mit welchen Unternehmen machen sie Geschäfte? Wie teuer ist eigentlich dieser oder jener Dienstleister, der mit einem US-Unternehmen konkurriert? Die SWIFT-Daten sind hochbrisant und bedürfen eines besonderen Schutzes. Das Argument der “Terrorismusbekämpfung” ist nicht nur unsinnig, da es keinen einzigen nachweisbaren Fall gibt, in dem US-Behörden über SWIFT-Daten entscheidende Erkenntnisse sammeln konnten, es ist auch widersinnig, da die Amerikaner über den altbewährten Weg der Amtshilfe selbstverständlich Zugriff auf relevante Daten bekommen – aber nicht klammheimlich und ohne jegliche rechtsstaatliche Kontrolle.

Widerstand der Landesfürsten

Wenn die deutsche Regierung sich an die Verfassung hält, so ist das SWIFT-Abkommen seit heute de facto tot. Im Bundesrat haben sich nämlich die Landesfürsten überraschend gegen eine Enthaltung in Brüssel und für ein Veto entschieden. Vor einer Ratifizierung sollten entscheidende Punkte nachverhandelt werden. Dies ist bis Montag allerdings kaum möglich. Sollten die Nachverhandlungen zu einem Ergebnis kommen, müsste das SWIFT-Abkommen demnach erst im Dezember oder gar noch später zur wiederholten Abstimmung in Brüssel vorgelegt werden. Ab dem 1. Dezember treten allerdings die Lissabon-Verträge in Kraft und eine Abstimmung des SWIFT-Abkommens würde dann der Zustimmung des EU-Parlaments bedürfen.

Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass Straßburg das SWIFT-Abkommen in dieser Form durchwinken wird. Ein Appell der Parlamentarier, der den EU-Innen- und Justizministern von einer Unterzeichnung des SWIFT-Abkommens abrät, wurde in Straßburg einstimmig beschlossen. Washington wird sich also in Zukunft andere Wege suchen müssen, um die Bankdaten der Europäer zu durchschnüffeln. Wahrscheinlich werden die Amerikaner künftig wieder illegal schnüffeln – die Europäer scheinen ja nicht die Traute zu haben, Straftaten der Amerikaner auf europäischem Boden zu verflogen.

Jens Berger

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Etappensieg für die Bürgerrechte

geschrieben am 16. Oktober 2009 von Spiegelfechter

Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP markieren zumindest in einem Punkt eine positive Zäsur. Seit den Anschlägen auf das World Trade Center kannte die Innenpolitik nur eine Richtung – es soll mehr überwacht und mehr gespeichert werden, und der Zugriff auf die Daten, die vom Staat und privaten Unternehmen erhoben werden, soll schrittweise ausgeweitet werden. Auch wenn die nun beschlossene gemeinsame Koalitionsrichtlinie viele wichtige Punkte offen lässt und sicherlich keine bürgerrechtliche Charta ist, so ist sie dennoch das erste Regierungsdokument seit acht Jahren, in dem Bürgerrechte gestärkt und der Überwachungsstaat zurückgefahren wird. Wenn man sich die verhärteten Positionen der Unions-Hardliner vor Augen hält, so ist dies durchaus ein Achtungserfolg der FDP, ein Etappensieg für die Bürgerrechte – ob er Bestand haben wird, wird sich allerdings erst in der konkreten Regierungsarbeit zeigen. Hier spielen vor allem personelle Fragen eine Schlüsselrolle. Sollte der neue Innenminister der alte sein, könnte aus dem Etappensieg schnell ein Pyrrhussieg für die Bürgerrechte werden, da weitgehende Fragen an die Exekutive ausgelagert werden.

Unionshardliner vs. FDP-Bürgerrechtler

In wohl keinen anderen Bereich liegen zwischen der Union und der FPD so breite Gräben, wie bei der Innenpolitik. Die Unvereinbarkeit zwischen den Partnern zeigt sich schon in der personellen Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die den gemeinsamen Koalitionsvertrag aushandeln sollte. Für Union saßen die Herren Schäuble, Bosbach und Herrmann am Verhandlungstisch. Über Wolfgang Schäuble braucht man eigentlich kaum mehr ein weiteres Wort zu verlieren – der personifizierte Big Brother steht mit den Bürgerrechten auf Kriegsfuß und kaum ein anderer Überwachungsbefürworter hat sich in den letzten Jahren derart an der Verfassung vergangen wie der Verfassungsminister höchstpersönlich. Aber auch Bosbach und Herrmann sind als innenpolitische Hardliner bekannt.

Wolfgang Bosbach bekleidete während der letzten Legislaturperiode das Amt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, zu dessen „Kompetenzen“ auch die Bereiche Rechts- und Innenpolitik gehörten. Bosbach ist ein bekennender Befürworter des umfassenden Überwachungsstaats – bereits vor den Anschlägen in New York befürwortete er eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen mit der Begründung, „niemand [könne] das Recht geltend machen, unerkannt durch die Stadt zu gehen.“ 2006 forderte er eine Zensur des Internets, um den Zugriff auf „Killerspiele“ zu erschweren. In diesem Jahr machte Bosbach wieder von sich reden, als er den „Tötungssimulator“ Paintball verbieten wollte und abermals gegen „Killerspiele“ wetterte. Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen warf Bosbach der FDP bereits vor, sie wolle „Internetkriminalität mit Tipp-Ex bekämpfen“.

Für die CSU saß der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Verhandlungstisch. Auch Herrmann ist in der Vergangenheit mehrfach mit Verbotsforderungen für Ego-Shooter aufgefallen, die er wahlweise als „Killerspiel“ oder „Tötungstrainingssoftware“ bezeichnet und deren „schädliche Auswirkung“ er gerne auf eine Stufe mit Drogen und Kinderpornographie stellt. Auch bei der Diskussion um Internetsperren trat Herrmann als Hardliner in Erscheinung und forderte eine Ausweitung der geplanten Sperren auf Seiten mit politisch anstößigen Inhalten.

Dieser Überwachungs-, Zensur- und Verbotsarmada der Union stellte die FDP ihre bürgerrechtlichen Feigenblätter entgegen. Neben dem JuLi-Vorsitzenden Vogel schickten die Liberalen die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und die Innen- und Rechtsexperten Gisela Piltz und Max Stadler in die Verhandlungen. Sämtliche FDP-Unterhändler sind in der Vergangenheit durch Fundamentalkritik an den geplanten Netzsperren, an der Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen in Erscheinung getreten. Natürlich ist es für eine kleine Partei wie die FDP einfach, aus der Opposition heraus die Bürgerrechtskarte zu spielen – als Koalitionspartner der Union ist die FDP in der Vergangenheit jedoch bereits häufiger eingeknickt. Doch was die Unterhändler der FDP in den Koalitionsverhandlungen gegen die Hardliner der Union herausholten, ist – gemessen an der Größe der Partei – ein Achtungserfolg.

Zensursula auf Eis

Netzsperren, wie sie im bereits beschlossenen aber noch nicht vom Bundespräsidenten ratifizierten Zugangserschwerungsgesetz beschlossen wurden, wird es vor dem Jahr 2011 wohl nicht geben. Statt Seiten mit kinderpornographischem Inhalt wirkungslos zu sperren, sollen die Seiten nun unter Federführung des BKA gelöscht werden – dafür soll auch die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden. Dies entspricht nahezu 1:1 den Forderungen der Kritiker.

Nach Informationen von Alvar Freude vom AK Internetsperren und –zensur wird das Zugangserschwerungsgesetz – so es denn von Köhler ratifiziert wird – durch einen Anwendungserlass erst einmal außer Kraft gesetzt. Das BKA darf währenddessen weder Sperrlisten erstellen, noch Sperrlisten weitergeben, Verträge mit Providern gelten als null und nichtig. Zensursula ist also erst einmal suspendiert. Ein Kantersieg der Gegner ist der Beschluss von Schwarz-Gelb jedoch nicht, da er einen entscheidenden Schönheitsfehler hat – in einem Jahr soll der Erfolg der Maßnahme überprüft werden. Wer diese Prüfung nach welchen Kriterien vornimmt, ist dabei nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass diese Prüfung vom Innenministerium vorgenommen wird und wenn der neue Innenminister wieder Wolfgang Schäuble heißt, könnte der Republik in einem Jahr bereits eine Neuauflage der Netzsperrendiskussion drohen. Im schlimmsten Fall werden BKA und Innenministerium, die beide Netzsperren favorisieren, es bei der Löschung eher gemächlich angehen lassen und den Löschungsansatz damit diskreditieren, um dann Sperren als einzig wirksames Werkzeug zu propagieren. So weit muss es aber nicht kommen – sollte das Innenministerium an die FDP fallen, bestehen gute Chancen, dass Zensursula nicht nur auf Eis liegt, sondern für immer im wohlverdienten politischen Horrorkabinett begraben wird.

Vorratsdatenspeicherung halbherzig entschärft

Wenig ändert sich zukünftig bei der Vorratsdatenspeicherung. Provider müssen auch weiterhin die Zugangsdaten ihrer Kunden speichern und den Ermittlungsbehörden auf Verlangen aushändigen. Die Hürden für die Schnüffler wurden allerdings deutlich erhöht. Künftig dürfen die Behörden Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Gefahrensituationen, bei denen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, nutzen. Das klingt zunächst beruhigend – es ist aber noch nicht bekannt, ob die Behörden die Daten auch zur Abwehr einer solchen „schweren Gefahrensituation“ nutzen dürfen, die noch nicht konkret fassbar ist. In einem solchen Falle würde die Nutzung letztendlich nur der Phantasie der Ermittlungsbehörden unterliegen. Es ist nicht sonderlich schwer, eine „schwere Gefahrensituation“ zu konstruieren, wie die Geschehnisse im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm bewiesen.

Wenn Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun bereits von einer „Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung“ spricht, so kann man dies getrost unter Polit-PR einordnen. Es wird weiterhin munter ohne jeglichen Anfangsverdacht gespeichert und der Zugriff auf diese Daten ist nun zwar formal an höhere Hürden gebunden, abgeschafft wurde die Vorratsdatenspeicherung dadurch aber noch lange nicht. Ein Entgegenkommen der Union ist bei der Vorratsdatenspeicherung auch nicht auszumachen. Schließlich wird sich Karlsruhe noch mit diesem Thema beschäftigen und die Beobachter sind sich einig, dass die Verfassungsrichter exakt die Auflagen einfordern werden, die nun bereits im Vorfeld beschlossen wurden. Die alte Vorratsdatenspeicherung hätte somit mittelfristig keinen Bestand – die Einigung von Union und FDP nimmt hier lediglich den Richterspruch vorweg. Die Union musste auf diesem Feld also keine Kröte schlucken, wohl aber die FDP, die das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eigentlich abschaffen wollte.

Online-Durchsuchungen werden erschwert – es bleiben aber noch Fragezeichen

Ebenfalls deutlich höhere Hürden sind ab der kommenden Legislaturperiode im BKA-Gesetz aufgestellt worden. Bis jetzt konnten die Wiesbadener Kriminalen beim Amtsgericht einen Antrag auf die Genehmigung einreichen, mit dem noch nicht existenten Bundestrojaner heimlich auf den Festplatten Verdächtiger herumzuschnüffeln. Diese Anfrage wurde dann von einem normalen Amtsrichter geprüft. Künftig darf nicht das BKA, sondern nur noch die Bundesanwaltschaft einen solchen Antrag stellen und eine Prüfung muss durch den Bundesgerichtshof erfolgen. Dies ist formal ein großer Fortschritt. Zwar ist auch die Bundesanwaltschaft nicht eben als Verteidiger der Bürgerrechte bekannt, aber den Richtern am Bundesgerichtshof ist durchaus zuzutrauen, Rechtsgüter im Sinne der Bürgerrechte abzuwägen. Ein subalterner Amtsrichter ist mit solchen Entscheidungen qua Amt überfordert.

Der Erfolg der FDP auf diesem Feld ist jedoch ebenfalls lediglich oberflächlich. Auch Online-Durchsuchungen wollte die FDP ursprünglich abschaffen. Weitestgehend unklar ist auch bis jetzt, wie sich die Koalitionsverhandlungen auf die Situation in den Ländern auswirken. Die verabschiedeten Einschränkungen beziehen sich nur auf das BKA und nicht auf die Landeskriminalämter, die ebenfalls Online-Durchsuchungen einsetzten können. Wenn auf Landesebene die Hürden deutlich niedriger als auf Bundesebene bleiben, haben die Bürgerrechte hier kein Jota hinzugewonnen. Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail.

Was nicht verhandelt wurde

Bevor die FDP sich nun als Bürgerrechtspartei feiern lässt, sollte sie lieber auf die offenen Fragen blicken, die nicht bei den Koalitionsverhandlungen besprochen wurden. Was ist mit dem Schutz der Pressefreiheit, dem Schutzes von Berufsgeheimnisträgern und Informanten? Was ist mit der automatischen Kennzeichenerfassung, dem großen Lauschangriff und der Fluggastdatenspeicherung? Auf all diese Fragen erwarten nicht nur FDP-Wähler Antworten.

Natürlich musste die FDP angesichts des massiven Widerstands der Unions-Hardliner einige Kröten schlucken. Die Ergebnisse sind durchaus als Achtungserfolg des kleinen Koalitionspartners zu werten und stellen eine Zäsur da – das ist gut so, was aus diesem spärlichen Hoffnungsschimmer wird, kann aber erst die Zukunft zeigen.

Verlierer in der Schmollecke

Neben Ursula von der Leyen, die mittlerweile in das Gesundheitsressort weggelobt wurde, zählt vor allem die SPD zu den Verlieren der innenpolitischen Entscheidungen bei den Koalitionsverhandlungen. Da hat sie nun als treuer Vasall der Union jede Kröte, die ihr angeboten wurde, mit Genuss verspeist und nun kommt die FDP und zeigt, wie es auch anders gehen kann, wenn man denn nur will. Nun schmollt die SPD in der Opposition und hat ihr bürgerrechtliches Profil für alle Zeit verspielt. Was die Agendapolitik für das sozialpolitische Profil von SPD und Grünen, sind Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren und BKA-Gesetz für das innenpolitische Profil der SPD. Mögen sich die Spezialdemokraten in der Opposition ihre Gedanken machen.

Jens Berger

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