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  • Der Neue und das Alte

    geschrieben am 20. Juli 2012 von Spiegelfechter

    Von Stefan Sasse

    Die Entscheidungsprozesse innerhalb der schwarz-gelben Koalition geben ein ums andere Mal Anlass zum Kopfschütteln. Nachdem im Zuge der NSU-Affäre zahlreiche Spitzenbeamte von Posten des Verfassungsschutzes zurückgetreten sind und dessen katastrophaler Aufbau ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde, gab es eigentlich niemanden mehr, der ernsthaft der Meinung sein konnte, der Verfassungsschutz könne so weitermachen wie bisher. Sogar in den großen Zeitungen wurde die Frage, ob er nicht besser vollstänig abgeschafft werden könne, diskutiert – eine Frage, die im Übrigen eine große Berechtigung hat. Nun aber hat die Koalition ihr großes Trumpfblatt in dieser Krise enthüllt. Hans-Georg Maaßen, ein bislang eher unbekannter Ministerialdirigent im Innenministerium, der die Bundesregierung im NSU-Ausschuss vertrat, soll künftig die Behörde führen. Ein “ausgewiesener Experte” sei er, und “ein brillanter Jurist”. Doch kaum wurde die Personalie bekannt gegeben, weht Schwarz-Gelb bereits heftiger Gegenwind entgegen, denn Maaßen ist kein gar so unbeschriebenes Blatt: in der Kurnaz-Affäre war er die treibende Kraft hinter den Kulissen, die dafür sorgte, dass Kurnaz in Guantanamo eingesperrt blieb. Man fragt sich, ob der Koalition ein solcher Hintergrund als Ausweis brillanter Juristerei gilt oder ob man schlicht nicht besonders gut überprüft hat, wen man da an die Spitze einer der umstrittensten Behörden des Landes setzen will.
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    Der Staat schützt die Täter und nicht ihre Opfer

    geschrieben am 30. November 2011 von Gastautor

    ein Gastartikel von Jacob Jung

    Dem Staat wird in Bezug auf den entschiedenen Einsatz gegen Rechtsextremismus partielle Blindheit vorgeworfen. Auch wem diese Einschätzung übertrieben erscheint: Zumindest werden Links- und Rechtsextremisten in Deutschland gleichartig behandelt, wenngleich sich die Gewalt der einen hauptsächlich gegen Gegenstände und die Gewalt der anderen gegen Menschenleben richtet.

    Bedienen die etablierten Parteien und ihre verantwortlichen Politiker mit dem zurückhaltenden Vorgehen gegen Rechtsextremismus einen weit verbreiteten Rassismus in der Mitte der Gesellschaft? Wie sonst sind die kraft- und konzeptlosen Maßnahmen zu erklären, mit denen die Bundesregierung auf die rechte Gefahr in Deutschland reagiert?

    Während das Innenministerium auf eine Ausdehnung der staatlichen Kontroll- und Überwachungsstrategien drängt, verweigert sich die Politik im Rahmen einer Scheindebatte dem längst überfälligen NPD-Verbot und legt so ihre Hand schützend über rechte Netzwerke, Gewalttäter und Mörder.

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    Ansichten eines Terroristenfreundes

    geschrieben am 15. November 2011 von Achel

    ein Gastartikel von Roberto De Lapuente

    Als ich vergangene Woche auf die mediale Darstellung von Terroristen zu sprechen kam, klinkten sich rasch einige Typen ein, die meinten, mich zum Freund des Terrorismus entwerten zu müssen. Wer nun glaubt, hier folgt ein infolgedessen erzwungenes Bekenntnis, wonach ich mit Terror nichts am Hut habe, soll sich geirrt haben. Wer dies falsch verstehen will, der verstehe es falsch. Weshalb sollte ich auch Abbitte leisten? Wo habe ich je etwas behauptet, was mich zum “intellektuellen Helfershelfer des Terrors” gemacht hätte, wie man das vor einigen Jahrzehnten noch so galant formulierte? Ebendies war die “Doktorwürde”, die man Heinrich Böll verlieh, weil er sich kritisch gegen die richtete, die die verbrecherische Gewalt des Deutschen Herbst dazu nutzten, um den Rechtsstaat aufzudröseln. So gesehen: beste Gesellschaft für mich.

    Emotion, nicht Ratio

    Wer denkt eigentlich an die Opfer? Man kann nicht leugnen, dass viele Opfer von Gewalttaten, auf sich alleine gestellt sich. Das ist ein gesellschaftliches, wahrscheinlich auch ein sozialstaatliches Problem. In einem Diskurs aber, der sich mit den juristischen Veränderungen, beziehungsweise mit dem, was einigen Veränderern und “Modernisierern” des Rechtsstaates so alles vorschwebt (Stichwort: Feindstrafrecht), hat dieser “Opferdialog” allerdings wenig zu tun. Es wird denen, die eine rückschrittliche Judikative anprangern, die glauben, dass die Modifikation der Rechtssprechung, indem man die terroristische Gefahr zu einem Mythos macht, dem der bereits installierte Rechtsstaat angeblich niemals Herr werden kann… es wird denen, die kritisieren, dass dieses Gedankenspiel des “präventiven Rechtsstaates” auch dazu führen wird, die Rechtspraxis generell, das heißt: gegen jeden angewandt, zu lockern… es wird denen, die glauben, dass ausgerechnet rationales Handeln zu Gericht etwas ist, was als verteidigenswertes Gut einzustufen ist… es wird denen durch Emotion, durch Opferdiskurs unmöglich gemacht, Gehör zu finden.

    Man beanstandet, wie Terrorverdächtige – Verdächtige! – in Lager gehalten werden, ohne juristische Inanspruchnahme – und was hört man? Aber die Opfer! Kritik an der Diabolisierung des Terroristen, man will verstehen, woher er kommt und ob zum Terrorismus nicht immer auch zwei Seiten gehören – Und was ist mit den Opfern? Man fragt nach der Menschenwürde, wenn es zu Inhaftierungen kommt, die kein Vollzugsziel kennen – Denken Sie eigentlich jemals an die Opfer? Man argumentiert, dass das gängige bürgerliche Recht völlig ausreicht, um terroristische Verbrecher zu bestrafen – Was sollen die Opfer dabei denken?

    Diese totale “Opferkultur”, die wohlgemerkt an anderer Stelle ohne Zweifel Berechtigung hat, sie emotionalisiert eine Debatte, die möglichst trocken, möglichst gefühllos geführt werden sollte. Opfer zu instrumentalisieren, um die Debatte abzuwürgen – das ist infam! Der bürgerliche Rechtsstaat, der über ausreichend Mittel verfügt, Gewalttaten zu ahnden, ist keine emotionale Einrichtung. Wäre Judikative eine Angelegenheit, die hysterisch und emotional bestritten werden sollte, würde sie nicht im Gerichtsaal, sondern in einer Arena stattfinden. Emotionsbeladenes Rachegefühl ist nicht die Grundlage der Rechtssprechung – es geht um Sühne, Wiedergutmachung und Resozialisierung. Es geht auch darum, dass im Namen des Volkes einer verfügt, dass das begangene Unrecht im Namen der Gesellschaft bestraft wird – das Opfer ist somit nicht alleine, wie es oft lapidar heißt, denn die Gesellschaft hat in corpore des Richters Strafe verhängt. Zugegeben, das ist sehr theoretisch, aber Ausdruck dessen, dass das Opfer kein Anrecht auf Rache hat, sondern auf Anerkennung seines Rechts und auf Sanktionierung desjenigen, der den Schaden verursacht hat.

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    Wer bewacht die Wächter?

    geschrieben am 21. Oktober 2011 von Spiegelfechter

    Die politische Aufarbeitung des jüngst entdeckten Staatstrojaners lässt die Öffentlichkeit in einen Abgrund aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Ignoranz gegenüber der Verfassung blicken. Was eigentlich ein großer Skandal sein sollte, droht jedoch im technischen Kleinklein unterzugehen. Nicht nur die Politik und die Sicherheitsbehörden haben Defizite beim Verständnis der Risiken moderner Informationstechnologie, auch die meisten Journalisten und Bürger sind sich deren Tragweite nicht bewusst.

    In Deutschland kommt es pro Jahr rund 16.000 mal vor, dass eine Genehmigung zur Telekommunikationsüberwachung erteilt wird. Das Grundgesetz schützt zwar das Fernmeldegeheimnis, sieht jedoch explizit Ausnahmen vor, bei denen der Staat dieses Grundrecht aushebeln darf. Zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Bürger steht in diesem Falle lediglich ein Richter, der die Maßnahmen absegnen muss. Wie die Zahlen zeigen, ist die Überwachung von Telefongesprächen mittlerweile in der Strafverfolgung eine gängige Praxis. Natürlich nutzen Personen, die im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen stehen, auch moderne Kommunikationstechniken, wie beispielsweise die Möglichkeit, Gespräche über das Internet zu führen. Dies stellt die Behörden vor technische Probleme, da es nach bisherigen Erkenntnissen nicht möglich ist, Gespräche, die über eine VOIP-Software wie beispielsweise Skype geführt werden, „im Netz“ abzuhören, da die Datenpakete verschlüsselt übertragen werden.

    Quellen-TKÜ

    Um Telefonate, die über den Computer geführt werden, abhören zu können, sind daher Maßnahmen notwendig, um das Gespräch am Computer des Verdächtigen mitschneiden zu können – also zu einem Zeitpunkt vor der Verschlüsselung durch die VOIP-Software. Diese sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) ist jedoch rechtlich heikel, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich die Kommunikation aufgezeichnet wird, die der Verdächtige über VOIP-Software tätigt. Ein simples „Anzapfen“ des Mikrophons am betreffenden Rechner ist nicht gestattet, da auf diese Art und Weise auch persönliche Gespräche mitgeschnitten werden können, die nicht den Charakter der Telekommunikation haben und zum verfassungsrechtlich besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zählen. Eine Quellen-TKÜ, die diesen strengen Anforderungen nicht genügt, wäre eine Überwachungsmaßnahme, die analog zur Wohnraumüberwachung zu sehen ist, vor die das Bundesverfassungsgericht weitaus größere Hürden gesetzt hat.

    Um den Behörden die Quellen-TKÜ zu ermöglichen und gleichzeitig die Grundrechte der Verdächtigen zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht technische Richtlinien formuliert, nach denen Software, die zur Quellen-TKÜ eingesetzt werden darf, ausschließlich die Telekommunikationsinhalte übertragen darf, die vergleichbar zu herkömmlichen Telefongesprächen sind. Diese Software gelangt ohne Wissen des Verdächtigen auf seinen Rechner und ist in ihrer Arbeitsweise vergleichbar mit einem sogenannten „Trojaner“ – daher ist in der Presse auch meist von einem „Staatstrojaner“ die Rede, wenn es um Software zur Quellen-TKÜ geht. Es ist kein großes Geheimnis, dass diese Software von den Landes- und Bundesbehörden bereits eingesetzt wird, jedoch war bis vor kurzem unbekannt, welche Software die Behörden einsetzen.

    Der Fund des CCC

    Dies änderte sich erst, als dem Chaos Computerclub (CCC) vom Anwalt eines Verdächtigen, auf dessen Rechner das bayerische LKA eine Quellen-TKÜ-Software geschleust hatte, die Festplatte seines Mandaten zur Analyse übergeben wurde. Wie der CCC herausfand, war die eingesetzte Software wesentlich mächtiger als die Richtlinien des Bundesverfassungsgerichts hergeben. So kann die analysierte Variante des Staatstrojaners beispielsweise Photographien vom Bildschirminhalt anfertigen. Diese Funktion ist jedoch vergleichbar mit einer herkömmlichen Videoüberwachung im nicht-öffentlichen Raum, die jedoch immer noch verboten ist. Ebenfalls unvereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist die Möglichkeit, den Trojaner bei Bedarf online mit zusätzlichen Modulen zu bestücken – so könnten die Überwacher beispielsweise über ein Videomodul auf die in einem Laptop eingebaute Kamera zurückgreifen, mit einem Dateienmodul könnten sie nach Belieben die Inhalte der Festplatten auslesen und modifizieren. Letzteres wäre ein Element der „Online-Durchsuchung“, die zwar ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gestattet ist, die aber – analog zur Wohnraumüberwachung – an sehr rigide Auflagen gebunden ist.

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    Kommt der neue Links-Terrorismus?

    geschrieben am 14. Oktober 2011 von Thorsten Beermann

    ein Gastartikel von Thorsten Beermann

    Es ist nicht das erste Mal und es wird auch nicht der letzte Versuch einiger politischer Hardliner, vor allem in den Reihen der Union, bleiben, die Gefahr eines neuen politischen Terrorismus von Links an die Wand zu malen. „RAF“, das magische Kürzel, geisterte zuletzt schon beim Thema „Autobrände“ durch die O-Töne. Verbunden ist das ganze mit Forderungen nach härteren Strafen und mehr Überwachung.

    Diese Strategie passt allerdings in ein verstärkt seit der letzten Bundestagswahl auftretendes Muster, Linksextremismus mit Rechtsextremismus gleichstellen zu wollen. Dafür ist nahezu jeden Mittel Recht, selbst wenn etwa Sachbeschädigungen zu „Gewalt gegen Sachen“ umgewidmet und dann statistisch mit Gewalttaten gegen Personen gleichgesetzt werden muss, um beiden Fraktionen zumindest annähernd gleiche Fallzahlen an Gewaltdelikten vorhalten zu können.

    Dabei muss klar gesagt werden, dass die Autobrände mindestens so dämlich wie sinnlos sind wie die Brandstiftungen auf Verteilerkästen aktuell oder die Sabotage am Westkreuz vor einigen Wochen, das nicht nur aufgrund des Namens im Bekennerschreiben (in beiden Fällen stand ein Vulkan Pate) in die gleiche Richtung weisen.

    Das sieht allerdings auch die übergroße Mehrheit der linken Szene selbst so. Die Anschläge auf die Bahnanlagen werden in den einschlägigen Foren überwiegend abgelehnt oder spöttisch begleitet und bei den Autobränden ist sich die Polizei selbst bei deutlich mehr als der Hälfte der Fälle mittlerweile nicht mehr sicher, ob überhaupt ein politischer Hintergrund vorliegt oder man es nur noch mit Trittbrettfahrern und reiner Lust an der Zerstörung zu tun hat.

    Doch die Übertreibung hat System. Während große Teile der Medien auf das Stichwort vom Linksterrorismus noch erfreulich kritisch reagiert haben, nur Springer und Focus waren sich nicht zu schade, die Vorfälle so darzustellen, als wären die Brandsätze quasi mitten auf einem belebten Platz positioniert worden, werden die Zahlen über „Gewalttaten“, „gewaltbereite Linksextreme“ oder auch nur „Linksextreme“ übernommen, ohne zu hinterfragen, wie sie zustande kommen oder wie sie definiert werden.

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