Olympia und die Doppelmoral des Westens

02. August 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Als das IOC im Sommer 2001 Peking den Zuschlag für die Austragung der 29. Olympischen Sommerspiele erteilte, sah man dies in China als große Chance, der westlichen Welt zu zeigen, was diese eigentlich längst weiß – China ist innerhalb von zwei Jahrzehnten vom rückständigen kommunistischen Entwicklungsland zu einer modernen Industrienation gereift, die es vermag, dank immenser Deviseneinnahmen „Wunder“ zu vollbringen. China wollte die westliche Welt durch technokratische „Wunder“ beeindrucken. Im Westen interessieren Bauwerke und Wirtschaftsleistungen aber weniger – im Gegenteil. Man betrachtet China mit einer großen Skepsis und einer Mischung aus Respekt, Angst und Misstrauen. Was der Westen von China erwartet, ist ein gesellschaftspolitisches „Wunder“ – die Transformation einer isolierten Parteidiktatur in eine offene, demokratische Gesellschaft und dies – wenn möglich – sofort.

Die Haltung des Westens gegenüber China erinnert an die Vorbehalte, die Vertreter des „Ancien Régime“ in vorrevolutionären Zeiten gegenüber den Emporkömmlingen des Bürgertums pflegten. Der steigende wirtschaftliche Einfluss und die zunehmende Macht werden zwar argwöhnisch respektiert, geschäftlich verkehrt man auch miteinander, die Mitgliedschaft in den exklusiven Klubs bleibt den „Emporkömmlingen“ jedoch verbaut. Dass China mit den Olympischen Spielen „100 Jahre nationaler Demütigung“ durch den Westen kompensieren kann, wie es der China-Experte Orville Schell einmal ausdrückte, ist unwahrscheinlicher denn je. Australien konnte mit den Olympischen Spielen 2000 einen gigantischen PR-Erfolg feiern, die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat Deutschland mehr eingebracht als hunderte von PR-Kampagnen, aber in beiden Fällen konnte der Erfolg nur gelingen, weil die Botschaft auch über gewogene Kanäle an die Empfänger übermittelt wurde. Hätten britische Medien 2006 nicht über fröhliche und lockere deutsche Gastgeber berichtet, sondern über prügelnde Skinheads und umfassende Antiterrorgesetze, die die Bürgerrechte beschneiden – der PR-Effekt wäre ausgeblieben.

Wenn man die Berichterstattung im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking betrachtet, so stellt man schnell fest, dass sie überwiegend kritisch ist. Diese Kritik ist gerechtfertigt, die Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit, Internetzensur und der Umgang mit Dissidenten müssen scharf kritisiert werden. Wer allerdings keine „Wunder“ erwartet, sollte umfassender berichten und auch auf die Entwicklung eingehen. Eine Doppelmoral hilft hier niemandem – den Chinesen am allerwenigsten. Chinesische Dissidenten, wie beispielsweise Li Datong, weisen auf einen langsamen aber steten Wandel zum Positiven bei der Presse- und Meinungsfreiheit hin, während es den professionellen Menschenrechts-NGOs aus dem Westen nicht schnell genug gehen kann. Amnesty International spricht in diesem Zusammenhang von einer Konterkarierung der „olympischen Werte“, da es China nicht gelungen sei, den Forderungskatalog, den Amnesty im Vorfeld der Olympischen Spiele formuliert hat, umzusetzen. Der Katalog kann dabei durchaus als „Maximalforderung“ angesehen werden und niemand hatte ernsthaft geglaubt, dass er umgesetzt würde. Hat Amnesty im Vorfeld der Olympischen Spiele 1996 in Atlanta eine Abschaffung der Todesstrafe in den USA gefordert? Hat Amnesty eine Kampagne gegen Griechenland gestartet, da der griechische Staat 2004 in Athen ein 1,5 Mrd. US$ teures Bespitzelungssystem aufgebaut hat, das mit tausenden Überwachungskameras und versteckten Mikrophonen das komplette Umfeld der Olympischen Spiele überwacht hat? Griechische Intellektuelle sprachen damals von einem „Superpanopticon“, einem Freiluftgefängnis, in dem jeder und alles allseits von den Behörden überwacht wird. Die nächsten Olympischen Sommerspiele 2012 in London werden das griechische „Superpanopticon“ sogar noch übertreffen – was wird Amnesty sagen, werden Staatschefs der Eröffnungsfeier fortbleiben? Wobei die chinesische Nomenklatura das Fortbleiben des Rechtsstaatsfreundes Silvio Berlusconi durchaus als Realsatire verkaufen könnte.

Die Menschen- und Bürgerrechtslage in China ist freilich bedrohlicher, als sie in Athen 2004 war, oder in London 2012 sein wird. Aber ist dies überhaupt vergleichbar? Sowohl Griechenland, als auch Großbritannien sind westliche Demokratien, die die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte bei jeder Gelegenheit auf ihren Fahnen vor sich hertragen. Die Olympischen Spiele hatten und haben in beiden Ländern einen negativen Effekt. Über die Chimäre „internationaler Terrorismus“ wurde ein umfassendes Überwachungssystem etabliert, das an Orwells „1984“ erinnert. Chinas Maßnahmen zur Überwachung seiner Bürger sind nicht so „sophisticated“ wie die des Westens. Spitzel, die Telefongespräche abhören oder Journalisten observieren, sind aus westlicher Position anachronistisch. Die Athener Computersysteme, die tausende Privatgespräche, die von versteckten Mikrophonen aufgezeichnet wurden, nach „Schlüsselwörtern“ durchforsteten, sind für den Westen hingegen eine adäquate Maßnahme, um die Sicherheit von Sportgroßereignissen zu gewährleisten. Wenn „wir“ die Bürgerrechte auf dem Altar der Sicherheit opfern, so ist dies akzeptabel, da „wir“ es ja nur gut meinen. Wenn China dies tut, so ist dies inakzeptabel.

Dass Chinas Überwachungsstaat mit willfähriger Hilfe westlicher Unternehmen aufgebaut wurde, scheint die westliche Politik und die westlichen Medien nicht sonderlich zu stören. Ohne Unternehmen wie Google, Yahoo, Microsoft, Cisco oder Nortel wäre die chinesische Internetzensur nur schwer vorstellbar. Warum stellt die Bundesregierung nicht die Zusammenarbeit mit Unternehmen ein, die sich willfährig an der chinesischen Internetzensur beteiligen? Man belässt es lieber bei Lippenbekenntnissen, die tun niemand weh.

Der Sturm der Entrüstung über chinesische Zensur und Überwachung ist richtig! Wenn der Sturm der Entrüstung über westliche Zensur und Überwachung aber gleichzeitig ausbleibt, so ist dies höchst bedenklich. Diese Doppelmoral wird auch in China sehr genau wahrgenommen. Wenn Innenminister Schäuble demonstrativ der Eröffnungsfeier in Peking fernbleibt und „lageangepasst“ plant, zehn Tage später anzureisen, so ist dies nur noch grotesk. Der Minister, der stets den Vorreiter gibt, wenn es darum geht, im eigenen Lande Freiheit gegen “Sicherheit” einzutauschen, gibt den integeren Bürgerrechtsverteidiger? Applaus ist ihm sicher.

In einem Punkt sind sich nahezu alle China-Experten einig – die Olympischen Spiele könnten sich positiv auf das Verhältnis zu China auswirken und die chinesische Zivilgesellschaft stärken. Schaut man sich allerdings die teils harschen Abwehrreaktionen der chinesischen Bevölkerung gegen die unlautere westliche Medienkampage nach den Unruhen in Tibet im Frühjahr an, so mag man zweifeln, dass dies gelingen wird. Eine Neuauflage der Tibet-Kampagne während der Olympischen Spiele ist bereits seitens der vom Westen finanzierten Organisatoren angekündigt. China ist alles andere als perfekt – ein Staat mit vielen Fehlern, der sich langsam öffnet. Wenn der Westen der Meinung ist, er müsse den Versuch, „100 Jahre nationale Demütigung“ zu überwinden, mit neuen Demütigungen beantworten, so ist das Ergebnis vorherbestimmbar. Eine Stärkung der reaktionären Kräfte in China wäre die sichere Folge. Dies kann der Westen nicht wollen und dies wäre für China und seine Einwohner wohl die schlechteste aller denkbaren Folgen der Olympischen Spiele.

Dieser Artikel ist der erste einer geplanten Reihe über Peking 2008, die Rolle von Sport und Politik und die China-Berichterstattung in den Medien.

Jens Berger

p.s.: Bloggerin Lanu hat zurückgeschlagen und ruft auf, die Olympischen Spiele zu zensieren ;-)

Hintergrundinformationen und Lesetipps:
Brendan O’Neill - Double standards are no friend of freedom
Flora Zhang - China’s Olympic Crossroads: Orville Schell on Moving Beyond Old Wounds
CDT Interview Series: Chinese Journalists Talk About the Olympics, Tibet, and Cross-Cultural Understanding
Amnesty International Bericht - The Olympics countdown – broken promises

Artikel vom SPIEGELFECHTER zu diesem Thema:
Wohlfühlaktivismus
China-Bashing
Chinesische Kampfroboter
Olympiaproteste - sponsored by Germany
China und das Dalai-Dilemma

Bildnachweis (v.o.n.u.): Pixelmarx, Xinhua, Burmadigest, SPIEGELFECHTER

Kategorie: China, Medien, Stasi 2.0 | 62 Kommentare

Gelegenheit macht Diebe

03. Juni 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Jahrelang wurde der Datenschutz von der Politik diskreditiert und als Behinderung einer möglichst effektiven Sicherheitspolitik gesehen. „Datenschutz gleich Täterschutz“, so könnte man leicht überspitzt das Mantra der Sicherheitspolitiker der Großen Koalition beschreiben. Um die geplante Vorratsdatenspeicherung möglichst kostengünstig umzusetzen, machte man die Telekommunikationsunternehmen zu Hilfspolizisten, die die sensiblen Verbindungsdaten in Eigenregie speichern und verwalten. Es ist viel darüber diskutiert worden, welcher Missbrauch dieser Daten durch den Staat entstehen kann und das Bundesverfassungsgericht hat im März bereits eine einstweilige Anordnung erlassen, die besagt, dass Behörden nur in Fällen besonders schwerer Straftaten Zugriff auf die gespeicherten Daten haben. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht indes noch aus – alleine der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Sammelklage von 34.000 Beschwerdeführern eingereicht.

Wie die Telekom unfreiwillig unter Beweis stellt, ist allerdings nicht nur der Staat mit einer hemmungslosen Schnüffelwut infiziert, sondern auch die Wächter der Daten selbst. Da werden Verbindungsdaten schon einmal ausgewertet, um Mitarbeiter ausfindig zu machen, die mit kritischen Journalisten telefonieren. Dies ist zweifelsohne ein Skandal. Ein Unternehmen wertet Datenbestände, die höchstsensibler Natur sind und diesem Unternehmen von den Schutzbefohlenen nicht freiwillig, sondern aufgrund fragwürdiger Gesetze zur Speicherung anvertraut wurden, aus eigenem Interesse und gegen gültiges Recht aus. Dabei wurde genau auf diese Daten zurückgegriffen, um die es beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geht.

Gegenüber dem Staat ist der Bürger zumindest pro forma durch die Grundgesetze geschützt, gegenüber Unternehmen, wie der Telekom, Lidl oder HP ist der Bürger und Mitarbeiter zwar auch per Gesetz geschützt, aber selbst im Falle einer erfolgreichen Klage haben diese Unternehmen nicht viel mehr als eine Strafzahlung zu erwarten, die sie aus der Portokasse zahlen können.

Die Hauptprinzipien des Datenschutzes sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Erforderlichkeit und Zweckbindung. Auf der Ebene der Unternehmen muss Datenkraken daher schon im Ansatz verboten werden, Daten (z.B. durch Überwachungskameras), die nicht eindeutig notwendig sind, zu erheben. In Unternehmen mit funktionierenden Betriebsräten scheitert die Sammelwut auch meist an deren Veto, aber betroffene Unternehmen, wie Lidl oder Burger King, haben in den meisten Fällen keine Betriebsräte und der hilflose Arbeitnehmer und Kunde ist der Sammelwut hilflos ausgeliefert. Hier müsste ein radikaler Umdenkprozess einsetzen, der von besseren Datenschutzgesetzen und einer personellen Aufstockung der Datenschutzämter flankiert wird. Warum sollte es beispielsweise kein Gesetz geben, nach dem jede Maßnahme, die über die übliche Datenspeicherung hinaus geht, durch einen Antrag beim lokalen Datenschutzbeauftragten genehmigt werden muss?

Auf der Ebene der Politik besteht ebenfalls Handlungsbedarf – neben den nötigen Gesetzen muss der Staat bei der Speicherung sensibler Daten einen Missbrauch dieser Daten minimieren. Dabei kann man sich anscheinend nicht auf die Unternehmen selbst verlassen. Wenn das eigene Interesse an den gespeicherten Daten nur groß genug ist, weiß man dort selbst, wie man etwaige Schutzmechanismen aushebeln kann. Wenn man denn schon auf die Hortung von Daten aus Unternehmensbeständen besteht, so muss man diese wohl von Amts wegen verwalten, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Missbrauchsgefahr minimiert wird. Besser wäre es natürlich, diese sensiblen Daten gar nicht erst kollektiv zu erheben. Verbindungsdaten von einem potentiellen Schwerverbrecher zu erheben, der polizeilich überwacht wird und dessen Daten per Richterentscheid den Behörden zur Auswertung überlassen wurden, ist etwas ganz anderes, als wahllos Daten eines normalen Bürgers zu sammeln, die ohne Anfangsverdacht und ohne Legitimation durch eine neutrale juristische Person erhoben werden.

Gelegenheit macht Diebe – daher darf man Unternehmen gar nicht erst die Gelegenheit geben, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Der Fall Telekom zeigt, wie gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich es ist, Kommunikationsdaten über längere Zeit zu speichern und privaten Unternehmen zu überlassen. Der Datenschutz muss nicht nur ins Grundgesetz aufgenommen werden, wie jüngst Christian Ströbele forderte, sondern er muss auch im Strafgesetz paraphiert werden, so dass Manager, die vorsätzlich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, um sich oder ihrem Unternehmen Vorteile zu verschaffen, mit Haftstrafen rechnen müssen.

Wenn sich nun Schäuble und die Telekomspitze zusammensetzen, um bei Kaffee und Kuchen an einem „Ehrenkodex“ zu arbeiten, so ist dies die morderne Version des das lateinische Sprichwortes „Accipitri columbas credere“ (Dem Falken die Tauben anvertrauen). Da könnte man auch den „Bundesverband Güterlogistik“ bitten, sich bei Kaffe und Kuchen mit dem Verkehrsminister über einen Ehrenkodex für LKW-Fahrer Gedanken zu machen, der Verkehrskontrollen ablösen soll. Härtere Gesetze lehnt Schäuble wohlweißlich ab. Wenn die Dämme im privaten Bereich erst einmal gebrochen sind und die Standards für Datenschutz sich nach unten verschoben haben, wird auch er, als staatliche Datenkrake, weniger Widerspruch zu befürchten haben – so könnte sein Gedankengang sein.

Der Staat ist mit über 30% Aktienbesitz größter Aktionär der Telekom. Im Aufsichtsrat sitzen auch Vertreter des Bundes und der staatseigenen KfW-Bank. Unter deren Augen hat sich der ehemalige Staatsbetrieb zu einem totalitären Konglomerat entwickelt, das seine Mitarbeiter ausspioniert. Hätte der Staat wirklich Interesse an einer Aufklärung der Fälle, so wäre es die schlechteste Taktik mit den Wölfen zu paktieren und der Umwelt zu suggerieren, mit großspurig angekündigten Konzepten für die Zukunft wäre das Problem schon beseitigt. Das ist es keinesfalls, nur haben Innenministerium und Telekom kein Interesse an einer Beseitigung des Problems.

Jens Berger

Bildnachweis: Alle Montagen CC Spiegelfechter

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Schäuble:0 - Volk:1

27. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Es dürfte Wolfgang Schäuble heute schwer gefallen sein, Fassung zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Pläne zur „Onlinedurchsuchung“ zwar nicht gekippt, eine gesetzliche Umsetzung aber an derart hohe Hürden gekoppelt, dass die Wünsche des Innenministeriums nicht mehr umsetzbar sind. Natürlich meldete sich Schäuble bereits kurz nach der Verlesung des hochrichterlichen Urteils zu Wort und sah sich und seine Pläne durch das Urteil bestätigt, was angesichts seiner Aussage aus dem Herbst 2006, für die Einführung von Onlinedurchsuchungen sei nicht einmal ein spezielles Gesetz nötig, doch sehr unglaubwürdig klingt. Schäubles versöhnliche Worte sind daher auch eher als Schönrederei zu werten, die man von Politikern nach Wahlniederlagen zu genüge kennt.

In einem Interview mit der TAZ konkretisierte Wolfgang Schäuble im Februar 2007 seine Vorstellungen, wie Onlinedurchsuchungen aussehen sollten. Auf die Frage, ob künftig fünfmal oder 50.000-mal im Jahr von diesem Werkzeug Gebrauch gemacht werden sollte, antwortete Schäuble „Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf”, er plädiere allerdings als Innenminister „natürlich für einen weiten Anwendungsbereich.” Das klingt heute schon ganz anders – da ist selbst aus Schäubles Innenministerposition nur noch von Einzelfällen und „schwersten Straftaten“ die Rede. Das Urteil des BVerfG erhöht die Messlatte noch einmal und setzt ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ als bedrohte Grundlage an. Es geht also nicht um „schwerste Straftaten“, sondern um die Abwendung konkreter Gefahren für Leib und Leben.

Auf die Frage, wie er den “Kernbereich privater Lebensführung” schützen will, antwortete Schäuble, man „müsse auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen [seien] klug genug, so etwas auszunutzen. Die [tarnten] ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.” So „leicht“ wird man es „ihnen“ aber machen müssen, will man die Privatsphäre im Sinne der Verfassung gewährleisten. Das Urteil spricht hier eine eindeutige Sprache: „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“ Da bleibt kein Platz mehr für Interpretationen und Aufweichungen.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 30. September 2007, kurz nach der „Operation Alberich“, bei der „Fritzens Terrorzelle“ ausgehoben wurde, wird Schäuble in anderen Punkten deutlich. Auf die Frage, ob man mittels Onlineüberwachung die Rechner der Festgenommenen hätte infiltrieren können, antwortete Schäuble, es ginge ihm darum, „wenn wirklich Anzeichen für schwere Gefahren, schwere Anschläge auf unser Land bestehen, so wie wir das ja in dem Fall, der vor einigen Wochen bekannt geworden ist, haben, dann gegebenenfalls aufgrund richterlicher Entscheidung die Möglichkeit zu haben [tätig zu werden].” Im Falle von „Fritzens Terrorzelle“ wäre dies aber nach Vorgaben des BVerfG gar nicht möglich gewesen. Am 22. Juni 2007 sprach das Innenministerium in diesem konkreten Fall davon, dass „es derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung [gäbe]“, den Behörden seien aber „Gefährder“ bekannt. Der Begriff „Gefährder“ ist nun aber genau jener Kunstbegriff, den das BVerfG-Urteil explizit von Onlinedurchsuchungen ausschließen will, wenn es anmerkt, dass „die Tatsachen […] den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen [müssen].” Diese „konkrete“ Gefahrenlage war im Falle „Fritzens Terrorzelle“ aber wenige Tage vor dem Zugriff noch nicht einmal gegeben. Wenn die Informationen des BKA stimmen, was in einem Verfahren erst noch belegt werden muss, hat sich die Gefährdungslage erst wenige Tage vor dem Eingriff konkretisiert. Für ein solches Szenario ist der Einsatz der Onlinedurchsuchung also nicht als „Königsweg“ anführbar, da die Einschränkungen des BVerfG einen frühzeitigen Einsatz gar nicht erlaubt hätten.

Im gleichen Interview sprach sich Schäuble auch für eine „Eilkompetenz“ aus, die vom BVerfG explizit abgelehnt wird. Eine „Eilkompetenz“ besagt, dass bei Gefahr im Verzug Maßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung, auch ohne richterliche Erlaubnis möglich ist – dies wäre natürlich ein Einfallstor für die Umgehung des Richtervorbehalts.

Auch das vom BVerfG formulierte Grundrecht auf „ Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ dürfte keinesfalls nach Schäubles Gusto sein. In einem Interview mit der FAZ vom September 2007, sprach sich Wolfgang Schäuble anhand der Kritik des BGHs für eine Änderung des Grundgesetzartikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung festlegt, aus, um so Online-Durchsuchungen mit Wohnungsdurchsuchungen gleichzustellen. An Wohnungsdurchsuchungen sind nun aber wesentlich geringere Auflagen gebunden, als an ein staatlich legitimiertes Eindringen in fremde Computer. So ist auch bei geringeren Straftaten eine Wohnungsdurchsuchung möglich, die auch im Notfall von einem Staatsanwalt ausgestellt werden darf. Hohe Hürden, wie z.B. die konkrete Gefährdung eines „überragend wichtigen Rechtsgutes“, gibt es bei der Wohnungsdurchsuchung gar nicht. So einfach, wie Herr Schäuble es sich noch im September vorgestellt hatte, hat es ihm das BVerfG zum Glück nicht gemacht.

Besonders deutlich werden Schäubles Pläne in einem weiteren Interview mit der FAZ vom September 2007.

„Natürlich, die Gefahr ist da. Erinnern Sie sich an die Zeit unmittelbar nach dem 11. September, als die Angst existierte, nun könnten chemische oder biologische Anschläge folgen. Einen vollständigen Überblick haben wir auch heute nicht. […] Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. Wir sind bedroht und bleiben bedroht.”

Genau diese paranoide Panikmache mag es gewesen sein, die den Richtern am BVerfG Anlass genug war, die Onlinedurchsuchung an so hohe Hürden zu knüpfen. Der Staatsrechtler Carl Schmitt sah in der Regierung den uneingeschränkten Souverän, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden was „richtig“ und was „falsch“ ist - „Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre“. Das Bundesverfassungsgericht hat denjenigen, die wie Schmitt Sicherheit über Freiheit stellen, heute klar gemacht, wer der Souverän ist – das Volk.

Jens Berger

Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 41 Kommentare

Die Geburt des “Computer-Grundrechts”

27. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wegen zahlreicher grober und verfassungswidriger Fehler für nichtig erklärt. Die Richter skizzierten in ihrer Begründung ein neues Grundrecht auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, das einen besonderen Schutz bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern genießt. Grundsätzlich erklärte das BVerfG die Praxis der Online-Durchsuchungen, die mit dem Ausdruck „Bundestrojaner“ zu trauriger Berühmtheit kam, für verfassungskonform, koppelte aber diese Werkzeuge an sehr hohe Auflagen, die einen Missbrauch durch Sicherheitspolitiker erschweren.

Auch wenn die Herren Schäuble und Ziercke sich in ihren heutigen Pressekonferenzen durch das Karlsruher Urteil bestätigt sehen werden, so stellt das Urteil eine schwere Niederlage für sie dar. Schäuble und Ziercke sprachen zwar im Vorfeld auch immer von „strengen Auflagen“ und „Ausnahmefällen“, machten aber nie einen Hehl daraus, dieses Werkzeug am liebsten im eigenen Ermessen – das heißt ohne Richtervorbehalt – einzusetzen.

Der Bundestrojaner hat damit zwar viel von seiner Gefahr für die Bürgerrechte verloren, nur lässt die Karlsruher Regelung aber Ausnahmen zu. Laut Karlsruhe darf von diesem Werkzeug nur Gebrauch gemacht werden, wenn „Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” bestehen. Schäuble wird dies ärgern, da er stets nur “abstrakte” Gefahren sieht, die sich sehr selten konkretisieren lassen, wofür er ja den Bundestrojaner nutzen wollte. Wer die „Gefahrenrhetorik“ des Innenministeriums kennt, mag sich vorstellen können, wie schnell eine solche konkrete Gefahr im Bedarfsfall konstruiert werden kann. Dennoch stellt diese Einschränkung einer Sperrriegel dar, der – kombiniert mit dem Richtervorbehalt – den „flächendeckenden“ Einsatz des Bundestrojaners verhindert. Die Hürden aus Karlsruhe implizieren eine Einzelfallprüfung und das ist angemessen und richtig. Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz müssen auf jeden Fall sowohl in den Ländern, als auch im Bund, von Grund auf neu formuliert werden.

Ein besonderer Augenmerk wird noch auf das im Urteil „neu formulierte“ Grundrecht auf “Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” zu richten sein. Dieses Grundrecht darf nach der Ausführung des BVerfG nur bei konkreten Hinweisen auf die Gefährdung von Menschenleben eingeschränkt werden – ansonsten stellt es ein höheres Rechtsgut als die „innere Sicherheit“ dar. Für Onlinedurchsuchungen lassen sich Ausnahmefälle konstruieren, in denen ein solcher Abwägungsfall tatsächlich eintreten kann, aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. Man darf gespannt sein, was dem heutigen Karlsruher Urteil noch folgen wird.

Die Formulierung des „Computer-Grundrechts” ist ein Paradigmenwechsel in der jüngeren Rechtsgeschichte. Dies ist erst das zweite Mal, dass in der Bundesrepublik ein solches Grundrecht formuliert wurde - im Streit um die Volkszählung wurde vor 25 Jahren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum ersten mal eingeführt. Das „Computer-Grundrecht” verbessert den Schutz der Privatsphäre des Computernutzers ungemein. Während das „Recht auf informelle Selbstbestimmung” nur einzelne Daten schützt, geht das Recht auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” weiter und schützt den Raum „Computer” und „Internet” als solchen, indem er ihn zum privaten Raum erklärt, der einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt.

Gut, dass Deutschland noch immer ein Rechtsstaat ist, in dem die Judikative immer wieder als letzte Bastion gegen Verfassungsfeinde dient.

Leseempfehlungen zu diesem Thema: Meine Festplatte von Heinrich Wefing/ZEIT
Ein Kampf um Troja von Heribert Prantl/SÜDDEUTSCHE
Schlechte Karten für “Bundestrojaner” von Burkhard “Burks” Schröder/TP

Jens Berger

Kategorie: Stasi 2.0 | 65 Kommentare

DHL und das Postgeheimnis

21. Januar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

“Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar“, so sagte es Wolfgang Schäuble anlässlich der Eröffnung der Deutschen Islam Konferenz. Diesem Satz kann man ohne Vorbehalte zustimmen - ob Herr Schäuble diesen Satz auch ernst nimmt, wenn es um seine eigenen Interessen geht, darf indes bezweifelt werden. Schäubles amerikanischer Kollege Michael Chertoff hat es einfacher – in den USA gilt der Inhalt der Verfassung nicht viel, wenn es darum geht, reale oder irreale Bedrohungen abzuwehren. Der „USA PATRIOT Act“ ist so eine Notstandsverordnung, die die amerikanische Verfassung systematisch aushebelt. Die deutschen Verfassungsväter hatten aus den schlechten Erfahrungen der Weimarer Republik gelernt und verzichteten absichtlich auf ähnliche Paragraphen, die das Grundgesetz durch Notstandsverordnungen außer Kraft setzen können - ein Umstand, den Minister wie Schäuble und Jung bedauern.

Wie jetzt durch die ZEIT bekannt wurde, verstößt die Deutsche Post AG über ihre Tochter DHL bereits seit mehreren Jahren systematisch gegen das Postgeheimnis und somit gegen das Grundgesetz. Bei Paketen, Päckchen und Briefen in die USA und Kanada fordern die dortigen Zollbehörden von Logistikunternehmen, Angaben über Absender, Empfänger und (sofern bekannt) den Inhalt von Sendungen. Diese Daten müssen der US-Zollbehörde vorliegen, bevor die Sendungen amerikanisches Hoheitsgebiet erreichen. In einem Handelsabkommen willigte die EU 2004 sogar ein, dass diese Daten an amerikanische Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden und auch mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.

Die Weitergabe dieser Daten ist ein klarer Verstoß gegen das Postgeheimnis, welches durch Artikel 10 GG Verfassungscharakter hat. In einem Merkblatt der Bundesnetzagentur heißt es:

Daten, die sich auf die Inhalte von Postsendungen beziehen, unterliegen dagegen dem Verarbeitungsverbot.

Das unbefugte Speichern, Verändern oder Übermitteln von personenbezogenen Daten, die in den Schutzbereich des PostG, der PDSV oder des BDSG fallen, sind unzulässig und gemäß § 44 BDSG strafbewehrt.

Zudem gibt es zahlreiche spezielle EDV-bezogene Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften, wonach die unbefugte Einsichtnahme, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Nutzung oder anderweitige Beschaffung, Löschung oder Unbrauchbarmachung solcher Daten verboten ist und mit Strafen bzw. Geldbußen geahndet wird (z.B. §§ 202a, 303a StGB, § 43 BDSG).

Auch wenn die Posttochter DHL auch in den USA einen Hauptsitz unterhält und damit rechtlich als amerikanisches Unternehmen agieren könnte, so verstößt die Aushebelung des Datenschutzes und des Postgeheimnisses dennoch deutschem Recht, da ein Vertragspartner in Deutschland sitzt. In den Beförderungsrichtlinien der DHL ist nirgends zu lesen, dass auf elektronischem Wege personenbezogene Daten an verschiedene amerikanische Behörden weitergegeben werden.

Diese Form des vorauseilenden Gehorsams zu Lasten der einheimischen Kunden ist der österreichischen Post unbekannt. Dort nimmt man die Interessen und Rechte der Kunden ernst und blockt den Datenhunger aus den USA ab. In Deutschland scheinen sowohl das Verständnis für Datenschutz als auch die Phantasie, wie solche Daten missbraucht werden können, nicht sehr ausgeprägt zu sein. Weder der Datenschutzbeauftragte noch die betroffenen Gremien im Innen-, Wirtschafts- und Außenministerium sehen signifikante Probleme bei dieser Form des Datenaustauschs.

Wer wichtige Konstruktionszeichnungen oder Patentanträge in die USA schickt, sollte vielleicht in Erwägung ziehen, doch besser einen persönlichen Kurier zu beauftragen. Dank der erhobenen Daten wissen die Schnüffler der amerikanischen Geheimdienste recht genau, wo und wann interessante Brief- und Dokumentsendungen darauf warten, von ihnen „untersucht“ zu werden. Und dass amerikanische Geheimdienste sich nur all zu gerne in den Dienst der Wirtschaftsspionage stellen, ist nicht erst seit dem Echelon-System bekannt.

Update: Nach der Veröffentlichung des Artikels der ZEIT scheint sich das Problembewusststein in Politik und Datenschutz ein wenig gewandelt zu haben. Der ehemalige Bundesinnenminster Baum wird juristische Schritte prüfen und wird mit den Worten „Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte - das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus“ zitiert.

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte zum Thema:

„Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, dann verletzt das Unternehmen das Postgeheimnis. Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union - wie bei den Flugpassagierdaten - von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe.”

Jens Berger

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SR2 - Fragen an den Autor: Das Ende der Massenarbeitslosigkeit

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