Einfallstor Kinderpornographie

11. Dezember 2007 von Spiegelfechter - Drucken

Wenn man den berühmten „kleinen Mann von der Straße“ fragt, unter welchen Umständen man bei den Bürgerrechten schon mal „Fünfe gerade“ sein lassen darf, so wird man neben „Terrorismus“ sicherlich den Straftatbestand der „Kinderpornographie“ hören. Dies verwundert auch wenig, ist „Kinderpornographie“ doch ein abscheulicher Tatbestand, wenn man ihn nach der herkömmlichen Vorstellung definiert. Die umstrittene und erst einmal verschobene Neufassung des Sexualstrafrechts, sorgt allerdings nicht nur dafür, dass ein normal entwickelter Teenager künftig akut Gefahr läuft, ein Sexualstraftäter zu werden, sondern weicht auch den Straftatbestand der „Kinderpornografie“ erheblich auf.

Im neuen Gesetz wird der Begriff „Kind“ pauschal für alle Menschen unter 18 Jahren verwandt. Als „Pornographie“ gilt in diesem Zusammenhang nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen, sondern auch das „aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung ist nicht etwa dem EU-Rahmenbeschluss entnommen, sondern stütz sich auf § 2256 des amerikanischen Federal Criminal Code – nach dieser Definition erfüllt auch das „simulierte“ laszive Posieren diesem Tatbestand. Eine 17jährige Teilnehmerin an einer Miss-Wahl oder ein Teilnehmer an einer Castingshow, der Elvis nachmacht, würde also bereits unter den „Kinderpornographie-Begriff“ fallen. Nach juristischer Auffassung muss der/die Darsteller/in eines kinderpornographischen Erzeugnisses noch nicht einmal minderjährig sein. Unter dem Begriff der „wirklichkeitsnahen“ Darstellung würden auch fiktionale Darstellungen und der Einsatz von „Scheinjugendlichen“, die volljährig sind, den Tatbestand erfüllen. Die literarischen Werke „Lolita“ von Nabokov und „Der Liebhaber“ von Marguerite Duras währen demnach ebenso kinderpornographische Schriften, wie deren Verfilmungen und unzählige andere Werke.

Durch eine solche Aufweichung wird der Begriff „Kinderpornographie“ bedeutungslos – viele Haushalte werden solche Schriften besitzen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Dies ist nicht nur entgegen der EU-Vorgaben, sondern stellt auch eine weitere Aushöhlung des Schutzes vor schnüffel- und reglementierungswütigen Staatsorganen dar. Denn auch Präventionsextremisten, wie Schäuble, benutzen den Begriff „Kinderpornographie“ immer wieder, wenn sie für eine Ausweitung der Bespitzelungsinstrumente werben. Wenn ein hoher Prozentsatz der Haushalte potentiell in Besitz von Material ist, das zumindest unter dem Verdacht steht, der enger gefassten Definition zu entsprechen, stellt dies de facto eine Einfallstür für die allumfassende Überwachung und Bespitzelung dar.

Der „Terrorismus-Verdacht“ ist nach wie vor an relativ hohe Hürden des Anfangsverdachtes gekoppelt – dies könnte beim Sexualstrafrecht anders aussehen. Die Bundesregierung muss nach heftigen Protesten wegen der missverständlichen Regelung des Straftatbestandes des „sexuellen Missbrauches“ den Gesetzesentwurf nachbessern. Es bleibt zu hoffen, dass auch die ebenso missverständliche und den EU-Vorgaben widersprechende Neudefinition der Kinderpornographie neu geregelt wird. Ansonsten kann es in Kürze bereits heißen: „Leider mussten die Ermittlungsbehörden wieder einmal wegen des begründeten Verdachts der Kinderpornographie, vom neuen Instrument des Bundestrojaners Gebrauch machen. Neben kinderpornographischen Erzeugnissen wurden auch Informationen über regierungskritische Vereinigungen gefunden, die im Rahmen der Strafermittlung ausgewertet werden.”

“But, ask yourself the question, what is more obscene: sex or war?”
Larry Flint

Jens Berger

Bildnachweis: Carol Esther auf Flickr, Act Up-Paris

Kategorie: Stasi 2.0 | 55 Kommentare

Raubkopierer sind Terroristen

26. November 2007 von Spiegelfechter - Drucken

„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“

„Nur durch verschärfte Gesetze können wir den Terrorismus bekämpfen.“

„Hier geht es nur um die Abwehr von Gefahren durch den Terror und schwere organisierte Kriminalität.“

Wer den Politikern der Großen Koalition tatsächlich Glauben schenkt, denkt wahrscheinlich immer noch, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde ihn nicht betreffen und nur die bösen Buben müssten nun zittern, da die Strafverfolgungsbehörden ab 2008 wirksame Mittel zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität haben. Wer so denkt, wird bereits jetzt widerlegt: Wie kaum anders zu erwarten, dauerte es nicht lange, bis aus der Politik die ersten Änderungen des Gesetzes gefordert werden.

Am 30. November wird der Bundesrat wieder zusammentreten. Dann wird auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Abstimmung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Großkoalitionäre dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. Eine Empfehlung des Rechtsausschuss des Bundesrates fordert indes sogar eine Ergänzung des Gesetzes, die auch eine zivilrechtliche Auskunft über die Bestandsdaten ermöglichen soll. Der Hintergrund ist, dass die Lobbyvertreter der Software-, Film- und Musikindustrie gerne in einem noch höheren Maße rechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen, d.h. “Raubkopien” über Tauschbörsen, vorgehen würden.

Im ersten Halbjahr 2007 hat alleine der Lobbyverband der Musikindustrie 26.000 Strafanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen eingeleitet. Auch mit der jetzigen Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist bereits eine massive Erleichterung der „Ermittlungsarbeit“ der professionellen Abmahner gegeben. Da die Provider die Personalien zu den dynamischen IP-Adressen 60 Tage speichern müssen, können die Kläger in Zukunft noch mehr Klagen erwirken. Ein Problem der Lobbyisten und Abmahnkanzleien ist es allerdings, dass viele Staatsanwaltschaften derartige Anzeigen gar nicht mehr entgegennehmen und wegen Geringfügigkeit gar nicht erst bearbeiten. Verfahren dieser Art werden strafrechtlich in den meisten Fällen komplett oder gegen die Zahlung einer geringen Spende eingestellt. Für die Lobbyisten ist vielmehr die zivilrechtliche Seite interessant. Hier winken hohe Abmahngebühren und Schadensersatzzahlungen.

In der jetzigen Form erzeugt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kein „Mehr“ an Sicherheit, sondern wird dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden sich massiv mit Bagatelldelikten beschäftigen müssen – die Zeit, die sie für Ermittlungsarbeit in relevanten Bereichen haben, wird dadurch knapper. Wie sollen die Staatsanwaltschaften und die Kriminalbehörden „uns“ vor „bösen Terroristen“ schützen, wenn sie ihre kostbare Zeit mit der Verfolgung von Teenies verbringen müssen, die sich im Netz ihre Musik herunterladen? Dieses Problem hat auch der Rechtsausschuss im Sinn, wenn er eine Änderung des Gesetzes fordert.

Von einem alternativlosen Sachzwang zu sprechen, der eine nicht zu tolerierende Aufweichung der gesetzlichen Hürden zum Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung bedingt, ist indes falsch. Man könnte das Gesetz auch ganz einfach in der Art abändern, dass in den Passagen des Gesetzestextes, die die IP-Datenspeicherung betreffen, schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Herausgabe der Daten genannt werden. Dies würde die Staatsanwaltschaften und die Ermittlungsbehörden entlasten, so dass sie ihre kostbare Zeit wichtigeren Dingen widmen können, zehntausenden Teenies blieben hohe Abmahngebühren erspart und einige Angehörige des Berufszweigs der Abmahnanwälte würden gezwungen, einem rechtschaffenen Broterwerb nachzugehen.

Eine Auskunft an Abmahnanwälte ist auch aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen. Wer garantiert dem Gesetzgeber, dass die Daten korrekt erhoben wurden und es nicht darum geht, dass IP-Adressen, die in einem ganz anderen Zusammenhang gesammelt wurden, mit den Datencontainern der Vorratsdatenspeicherung personalisiert werden? Die Aushöhlung des Gesetzes beginnt bereits zu einem Zeitpunkt, an dem es noch nicht einmal in Kraft ist – schlimmeres ist zu erwarten. Es ist an der Zeit, dass der Bürger aufwacht und Totschlagargumenten, wie „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ keinen Glauben mehr schenkt.

“Recht sichert Freiheit! Man kann Freiheit nicht sichern, in dem man Recht abbaut.”
Heribert Prantl

Jens Berger

Bildnachweis (von oben nach unten): Bilder 1,2 und 4: Spiegelfechter (CC), Bild 3: Frans (CC) via Wiki Vorratsdatenspeicherung

Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 50 Kommentare

“Homegrown Terror“ oder “Homemade Terror”?

05. Oktober 2007 von Spiegelfechter - Drucken

Der Fall der deutschen “Terrorzelle“, deren drei mutmaßliche Mitglieder am 4. September im Sauerland festgenommen wurden, wird von Tag zu Tag verworrener. Für die Bundesanwaltschaft war am Tag nach der Festnahme alles klar: Fritz Gelowicz und seine zwei Komplizen seien „dringend verdächtig, Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamische Jihad Union“ zu sein und terroristische Anschläge gegen amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben“.

Der frühe Verdacht, dass es sich bei der IJU um ein Phantom handele, wurde jetzt von einem führenden Experten bestätigt. Im ARD-Magazin Monitor bestätigte Benno Köpfer, Leiter der Forschungsgruppe für islamistischen Terrorismus beim baden-württembergischen Verfassungsschutz, Zweifel über die Existenz dieser Vereinigung. „Er habe erhebliche Zweifel“, dass es die IJU überhaupt gäbe. Weder die Anschläge, die ihr in Uzbekistan zugeschrieben werden, noch das Bekennerschreiben für die „versuchten Anschläge“ in Deutschland sind für ihn glaubhaft. In einem Interview mit der TAZ bestätigt Köpfer, dass die einzige Quelle, auf die sich die Bundesanwaltschaft bei ihrer Anklage bezieht, US-Geheimdienste sind. Die rhetorische Frage, ob es sich bei der IJU um eine Erfindung westlicher Geheimdienste handelt, beantwortet Köpfer mit einem viel sagenden: „Darüber will ich nicht spekulieren“. Seine Aussagen, die der Bundesanwaltschaft und den “Regenmachern aus den Innenministerien“ in elementaren Teilen widersprechen, sind ein Schuss vor den Bug für die Generalbundesanwältin Monika Harms.

Frau Harms wird bis zum Beginn der Gerichtsverhandlungen noch einige Fragen zu beantworten haben. Neben der wackligen Position des Kernpunktes der Anklage – der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – sind noch einige andere Fragen offen. Was wurde zum Beispiel neben den 12 Fässern Wasserstoffperoxid und den „militärischen“ Zündern gefunden, dass das BKA und das Innenministerium dazu verleitet hat, von einer „konkreten Gefahr“ zu sprechen? Für die Herstellung einer adäquaten Menge TATP – die Bundesanwaltschaft spricht von einer Menge, die die Sprengkraft von 550kg TNT hat – müssten neben den 12 Wasserstoffperoxid-Fässern, mindestens 8 Fässer reines Aceton und 3 Fässer Schwefel- oder Salzsäure vorhanden sein. Warum wurde nie darüber berichtet? Waren die Verdächtigen überhaupt in Besitz dieser Chemikalien? Wofür brauchte man einen „militärischen“ Zünder? TATP bzw. APEX ist extrem instabil und benötigt keinen „militärischen” Zünder, da es selbst ein Initialsprengstoff ist. Es stellt sich auch die Frage, warum die Verdächtigen ausgerechnet TATP herstellen wollten – ein Stoff der relativ schwer handzuhaben ist und höchstwahrscheinlich explodiert wäre, bevor er zum Ziel transportiert wurde?

Wer über die Quellen verfügt, um an „militärische Zünder“ zu gelangen, ist jedenfalls schlecht beraten, als Sprengstoff gerade TATP zu verwenden. TATP eignet sich auch nicht für große Bomben, wie das BKA suggerieren will. Mehr als 10g lassen sich nicht so einfach „in einem Stück“ lagern, da ansonsten die kritische Maße von selbst explodieren würde, ferner muss APEX gekühlt gelagert werden, will man es nicht sofort einsetzen. Auch gekühlt ist es nicht länger als „ein paar Wochen haltbar“. Dies war ja auch der genannte Grund, warum die Behörden zu diesem Zeitpunkt zugeschlagen haben – ohne den Fund von Hilfsmitteln zur Herstellung des Sprengstoffes, wäre freilich auch dieser Grund nicht länger haltbar.

Benno Köpfer arbeitet für den baden-württembergischen Verfassungsschutz – vielleicht verfügt er über interne Quellen, die belegen, dass weder das “Phantom IJU”, noch die eilends damit in Verbindung gebrachte “Al-Quaida”, hinter „Fritzens Terrorzelle” steht. Fritz Gelowicz, der noch am 13. Juli 2007 dem Stern ein Interview als „Gefährder“ gegeben hatte, entstammt nach übereinstimmenden Informationen der „Neu-Ulmer Islamistenszene“. Die „graue Eminenz“ der IIZ war der ägyptische „Hassprediger“ Dr. Yehia Yousif, besser bekannt als Scheich Abu Omar. Der 2002 nach Ägypten ausgewiesene Yousif wird von den Behörden für die Radikalisierung von Fritz Gelowicz verantwortlich gemacht. Gelowicz hat Yousif vermutlich in Ägypten besucht, später wurde er in Syrien und Saudi-Arabien gesehen. Ein Aufenthalt in „pakistansichen Terrorcamps“ ist bislang nur dem BKAs (bzw. deren Informanten aus Langley) bekannt.

Pikanterweise war Yousif, der Gelowicz radikalisiert haben soll, allerdings von 1996 bis 2002 Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes. Das wird aus Dokumenten des Verfassungsschutzes ersichtlich. Über das umstrittene Ulmer “Multi-Kultur-Haus” schreibt die FAZ: „Fast immer, wenn in Deutschland ein gefährlicher Islamist festgenommen wird, führen die Spuren in die baden-württembergische Stadt Ulm an der Donau“. Seltsam, dass der FAZ und anderen Medien nicht aufgefallen ist, dass die „graue Eminenz“ dieses Zentrums ein „Schlapphut“ war. Seltsam auch, dass die Schließung des Zentrums fast ausschliesslich auf Vorwürfen gegen eben diesen „Abu Omar“ beruht – eine Parallele zum NPD-Parteiverbotsverfahren liegt hier auf der Hand.

Wissen die Behörden also wesentlich mehr, als sie preisgeben? Ist „Terror-Fritze“ ein Produkt eines verdeckten Verfassungsschutzmitarbeiters? Hat der Verfassungsschutz mit dem Feuer gespielt oder es gar angefacht? Frau Harms hat einige Fragen zu beantworten – man darf auf den Prozess gegen die „deutschen Terroristen“ gespannt sein. Der Bericht von Monitor endet mit der Frage, wovor die deutschen Sicherheitsbehörden uns eigentlich schützen … eine sehr gute Frage.

Update: Heute (6.10) legte SPIEGEL-ONLINE nach, und streute neue Nebelkerzen der “Ermittlungsbehörden”. So stammt die Führung des Phantoms “IJU” nach “den Erkenntnissen der Ermittler” aus Pakistan und Iran. Bei solchen Meldungen rollen sich sogar dem Laien, der sich mit dem Thema nebenbei beschäftigt die Fußnägel hoch. Der schiitische Iran soll hinter einer radikal-sunnitischen Organisation stehen, die sich die wahabitische Islamisierung Zentralasiens zum Ziel gesetzt hat? Liebe “Ermittler”, geht es auch noch dümmer?

Jens Berger

Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 39 Kommentare

Kein Terrorismus auf dem Apfelfest

26. September 2007 von Spiegelfechter - Drucken

In Schleswig-Holstein wurden gestern Abend zwei 19-Jährige von einem Sondereinsatzkommando festgenommen. Bei ihnen wurden – nach Angaben der Polizei – ähnliche Chemikalien gefunden, die auch bei „Fritzens Terrorzelle“ im Sauerland gefunden wurden. Man geht davon aus, dass die beiden arbeitslosen Jugendlichen, die der Polizei als „gewalttätig“ bekannt sind, einen Sprengstoffanschlag auf das örtliche „Apfelfest“ verüben wollten, der – laut Polizeiangaben – wohl Opfer gefordert hätte.

Diese Meldung ist heute in allen großen Online-Zeitungen zu lesen – nur ein Wort fehlt in jedem der über 200 Artikel: Das Wort „Terror“. Auch äußert sich kein Spitzenbeamter des BKA oder der Innenministerien und fordert eine Forcierung der Sicherheitsgesetze. Kein „Berufsparanoiker“ warnt vor einer „bedrohlichen Gefahrenlage“ und morgen wird dieser Vorfall wohl auf dem Friedhof der B-Meldungen verschwunden sein. Nur in Rellingen wird man sich bewußt sein, dass man vielleicht an einer Katastrophe gerade eben so vorbeigeschlittert ist.

Was den Wert einer A-Meldung und den einer B-Meldung unterscheidet, ist die Religion der Tatverdächtigen. Sind es arbeitslose Muslime – im schlimmsten Falle sogar Konvertiten – so halten ARD und ZDF gleich Sendeplätze für Sondersendungen frei und bei „Terrorexperten“ klingeln die Telefone und ihnen werden Interviews und Talkshowsessel offeriert. Handelt es sich bei den Verdächtigen allerdings um Christen oder gar Atheisten, so findet sich diese Meldung auf Seite 12 und vielleicht klingelt das Telefon des lokalen Sozialarbeiters. Bei SPON erscheint ein solche Meldung übrigens nicht in der Rubrik “Politik”, sondern unter “Panorama”, umringt von “Poshs Diätplan” und “irgendeinem Kind, das vielleicht in Portugal umgebracht wurde”.

„Terror“ ist erst dann „Terror“, wenn er in ein fixes Schema passt. Politische Motivation gehört freilich dazu – aber wer in Deutschland denkt bei „Terror“ an Iren, Basken oder Korsen, die für über 97% aller Terrorakte der letzten 10 Jahre in der EU verantwortlich sind? Nein, „Religion“ ist der Faktor, der „Terroristen“ von „Straftätern“ unterscheidet. Die Gefahr für den unschuldigen Rellinger Apfelfestbesucher war freilich ungleich größer, als die eines Businessreisenden am Frankfurter Flughafen, der laut BKA-Kolportagen Opfer von „Fritzens Terrorzelle“ werden sollte. Aber wen interessiert denn schon die reale Gefahr? Wer so argumentiert, könnte ja zum Schluss kommen, dass der Deutsche gar nicht so arg gefährdet ist, wie es die Sicherheitspolitiker gerne vermitteln wollen.

Als Motiv wird bei den Rellinger „Nicht-Terroristen“„Frust“ genannt – gut, dass in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, der Werte- und Orientierungslosigkeit und der Fokussierung auf die Produktivität eines Menschenlebens, „Frust“ kein „politisches Motiv“ ist, sondern rein persönlicher Natur. Potentielle Opfer werden dies zu unterscheiden wissen.

Der offensichtliche Grund, warum es sich hierbei nicht um „Terror“ handelt, ist das Fehlen des wichtigsten objektiven Faktors: Angst. Per Definition gehört zum „Terror“ das Verbreiten von Angst – ob dies ein explizites Motiv der Täter ist, oder erst durch die politische Begleitmusik geschieht, ist nicht relevant, wenn man die „Angst“ des Individuums als Maßstab nimmt. Im Fall Rellingen gibt es keine aufgeschreckten Politiker und Sicherheitsfachleute, die dem Bürger Angst machen wollen. Gut, dass es keine Muslime waren, sonst hätten „wir“ jetzt einen Terrorfall mehr und der Bürger würde sich bald gar nicht mehr aus dem Haus trauen.

Bildnachweis: Treffpunkt Rellingen, Terror-Dwarfs, Kamelopedia

Jens Berger

Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 34 Kommentare

Dreckige Panikmache mit schmutzigen Bomben

21. September 2007 von Spiegelfechter - Drucken

In der gestrigen „aktuellen Stunde“ ging es im Bundestag hoch her. Bundespanikminister Schäuble hatte in der FAS mal wieder tief in die Verunsicherungskiste gegriffen und den Anschlag mit einer „schmutzigen Bombe“ als unabwendbares Schicksal dargestellt. Das veranlasste die BAMS zu folgender Überschrift: „So dramatisch hat noch kein deutscher Politiker vor Terrorismus gewarnt! Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) spricht offen von einem Anschlag mit Atomwaffen.“ – „aufgesext“ mit dem Bild eines Atompilzes. Zumindest konnte sich Schäuble zu einem wahrlich beruhigenden Schlusssatz durchringen: „Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen.“ Dies kommentierte der SPD-Politiker Körper im Bundestag mit dem treffenden Vergleich “Trink ein Schoppen oder zwei, es ist ohnehin bald alles vorbei.”

So viel Kritik war der Union zu viel. Wolfgang Bosbach verließ wutschäumend den Plenarsaal und Ronald Pofalla stellte gänzlich merkbefreit fest: „Die SPD muss sich im Ton mäßigen. Um sachliche Lösungen zu bekommen, braucht es einen sachlichen Ton. Das vermisse ich bei der SPD derzeit.“ Gut das die CDU so sachlich ist und ihr Innenminister nicht stetig das „Monster unter dem Bett“ spielt.

„Schmutzige Bomben“ sind kein neues Thema, sie geistern seit mehreren Jahren durch die Gazetten. Als „schmutzige Bomben“ werden konventionelle Sprengkörper bezeichnet, denen radioaktive Substanzen beigemischt werden. Ziel ist die Verteilung der Isotope über ein größeres Areal. Als nukleare Komponenten kommen beispielsweise Cäsium 137, wie es in radiologischen Apparaten in der Medizin und in der Industrie vorkommt, oder Plutonium 239, wie es in Atomkraftwerken oder Atombomben vorkommt, in Frage. Während Cäsium 137 relativ einfach zu beschaffen ist, stellt die Beschaffung von Plutonium 239 schon ein größeres Problem dar, so dass man davon ausgehen kann, dass „Terroristen“ letzteres nicht in die Hände bekommen. „Home Growns“ werden schon große Probleme haben, größere Mengen Cäsium in ihren Besitz zu bekommen – anders als Wasserstoffperoxid kann man dies nicht im Internet bestellen.

Zur Gefährlichkeit von schmutzigen Bomben sind sich die Experten einig:

Die schweizerische Fachstelle für ABC-Schutz:

Eine Person müsste sich hundert Stunden in diesem Kernbereich [der Explosion] aufhalten, um mit 5% Wahrscheinlichkeit Symptome einer akuten Strahlenerkrankung zu entwickeln. Es ist also nahezu ausgeschlossen, dass die betroffenen Anwohner, Rettungskräfte oder Passanten eine Strahlendosis akkumulieren würden, welche zu akuter Strahlenerkrankung oder gar zum Tode führen könnte.

Unglücklicherweise sind im Internet unsinnige “Studien” mit Katastrophenszenarien veröffentlicht worden, wonach als Folge eines Dirty Bomb-Anschlags in dem am meisten kontaminierten Gebiet jeder zehnte Betroffene an Krebs sterben würde, in einer Grosstadt also Tausende oder gar Zehntausende von Menschen.3 Derartige Szenarien sind völlig unrealistisch; sie basieren auf der Annahme, dass die Behörden nichts unternehmen würden, um die Bevölkerung zu schützen und das betroffene Gebiet zu dekontaminieren, und dass die Bevölkerung trotzdem vierzig Jahre lang ganz normal in diesem kontaminierten Gebiet wohnen würde.

Nach heutigem Stand der Kenntnis liesse sich aber kaum ein Zusammenhang zwischen Krebstoten und einem Dirty Bomb-Anschlag feststellen, statistisch wäre vermutlich nichts Signifikantes festzustellen.

Eine Befragung in den USA ergab jedoch, dass bei einem derartigen Ereignis etwa 40% der erwachsenen Bevölkerung den Anweisungen der Behörden nicht folgen und auf jeden Fall versuchen würden, die Stadt so schnell wie möglich zu verlassen.

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz stellte auf seinen, mittlerweile verschwundenen, Internetseiten fest:

Fazit: “Schmutzige Bomben” würden demnach selbst in unmittelbarer Nähe zum Freisetzungsort aus radiologischer Sicht keine Gesundheitsgefährdung für große Teile der Bevölkerung hervorrufen. Sie würden aber voraussichtlich zur großen Besorgnis in der Bevölkerung führen und - aus Unkenntnis über die tatsächlichen Gefahren - zu Überreaktionen.

Der Physik-Professor Richard A. Muller von der Universität Berkley:

Wenn Terroristen Amerika in diesem Sommer mit einer schmutzigen Bombe angreifen, sterben die Leute während ihrer Flucht an Autounfällen. Schmutzige Bomben sind keine Massenvernichtungswaffen, sie führen allerhöchstens zu Massenpanik. Sie sind dann erfolgreich, wenn Öffentlichkeit und Regierung überreagieren. Angst müssen wir nicht vor der Radioaktivität haben, sondern vor Nuklearwaffen. In der Angst vor der schmutzigen Bombe liegt ihre größte Gefahr.

Lewis Koch (Wissenschaftsjournalist) im Bulletin of Atomic Scientists:

The dirty bomb—the danger from radioactivity is basically next to nothing. The danger from panic, however, is horrendous. That’s where the irony comes. This—instead of the government saying, “Look, this is not a serious weapon; the serious danger of this is the panic that would ensue, and there is no reason for panic. Don’t panic.”

Don´t panic – Schäuble bewirkt wie so oft, das genaue Gegenteil. Beim Thema „schmutzige Bomben“ ist das fatal, wie die Expertenstatements belegen. Da „schmutzige Bomben“ reine Psychowaffen sind, deren Wirkung sich aus der Angst, Uninformiertheit und Panik der Massen herleitet, ist die latente Panikmache von Schäuble Beihilfe zum Terror. Der von Pofalla angemahnte „sachliche Ton“ wäre für diese Diskussion sehr hilfreich, – auch wenn Pofalla damit natürlich etwas anderes meinte.

Aber lassen wir uns die verbleibende Zeit nicht verderben.

Jens Berger

Bildnachweis: Brainshavings, Montage: Spiegelfechter (CC)

Kategorie: Deutschland, Politclowns, Stasi 2.0 | 59 Kommentare

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Wie würdest Du bei einem Referendum über den "Vertrag von Lissabon" abstimmen?

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  • COPOKA @CHR, #40 Aus meiner Sicht bietet sich eine Alternative, die die Bedingungen ebenfalls erklären könnte. Dann...
  • COPOKA @SF Jö, capice. Ich wollte ‘priono’ nur noch darauf hinweisen, dass Windows auf den Clients zwar...
  • Spiegelfechter @COPOKA Nee, es geht um die Client-Systeme und nicht um den Server. Das WP ein Leck hat ist klar, aber...
  • COPOKA @SF Na ja, wordpress läuft ja unter Linux ;) Das Sicherheitsleck war ja nicht auf deinem PC. Es sei denn,...
  • Spiegelfechter @alle Diskutanten Leider komme ich erst am WE dazu, mir die Beweisdokumente des FBI näher...
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