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  • Bayerischer Rechtsstaat

    geschrieben am 11. Oktober 2011 von Stefan Sasse

    Von Stefan Sasse

    Nachdem herausgekommen ist, dass der Staatstrojaner aus Bayern kam – kaum überraschend, war es doch das erste Bundesland, das ihn zugelassen hat – und das Innenministerium das auch bestätigen musste, ist nun die zweite Stufe des Abwehrkampfs gezündet. Nach dem Dementi (“Niemals eingesetzt”) kommt nun die Relativierung (“Rechtmäßig eingesetzt”). Die dritte Stufe (“Kaum eingesetzt”) wird kaum lange auf sich warten lassen. Das bayrische Innenministerium jedenfalls hat nun selbst Stellung zu der Problematik bezogen. Diese Stellungnahme “interessant” zu nennen, spottet jeder Beschreibung.

    Gleich zu Beginn wirft Innenminister Herrmann dem CCC vor, Missverständnisse zu verbreiten und falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Wohlweislich kommentiert er nicht weiter, um was es sich dabei genau handeln soll, was die SZ selbst ätzend kommentiert. Es gebe, so Herrmann, keinerlei Belege dafür, dass der Staatstrojaner illegal eingesetzt worden sei. Aha. Die 60.000 Screenshots? Klar illegal auf Grundlage zweier (!) voneinander unabhängiger Gerichtsurteile, die jeweils vor dem Einsatz vorlagen? Für Herrmann kein Problem. Er unterstellt stattdessen dem CCC sinistre Motive und fordert, dass er sein “Wissen” voll einbringen solle, da nur das “ein Dienst am Gemeinwesen” sei. Aha. Und die Screenshots, Herr Herrmann? Kein Problem, sagt Herr Herrmann. Und genau da liegt der Hammer dieser Stellungnahme. Klar, die wurden gemacht, “aber darüber ist in den letzten Monaten im Landtag wiederholt berichtet worden. Das ist nichts Neues und kein Geheimnis.” Bitte was?

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    Das Watergate der deutschen Netzpolitk

    geschrieben am 09. Oktober 2011 von Spiegelfechter

    Von Stefan Sasse

    Dem CCC ist gestern ein gigantischer Coup gelungen: sie veröffentlichten Teile des Codes der seit ungefähr 2008 im Einsatz befindlichen Quellen-Telekommunikationsüberwachung, dem so genannten “Bundes-” oder “Staatstrojaner”. Was dabei herausgekommen ist hat das Zeug dazu, das Watergate der deutschen Netzpolitik zu werden. Denn was hier passiert ist, spottet jeder Beschreibung. Noch unter der Ägide von Innenminister Schäuble wurden nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Einsatz des Bundestrojaners klar missachtet, sondern auch noch der Bürger bewusst belogen und ein gigantisches Sicherheitsrisiko (O-Ton CCC: “wie ein Scheunentor”) geschaffen. Zur Erinnerung: der Bundestrojaner sollte ursprünglich nur die Überwachungslücke schließen, die durch das Aufkommen von Internetkommunikation, besonders etwa der Internettelefonie, entstanden war. Es wurde versprochen, dass der Einsatz stark beschränkt sein würde und dass der Bundestrojaner außerdem quasi handgemacht für jeden Einsatz angepasst werde. All das war glatt gelogen und ist ein ebenso glatter Bruch verfassungsgerichtlicher Vorgaben.

    Der Bundestrojaner kann nämlich wesentlich mehr. Zwar ist es richtig, dass er in seiner “Grundversion” nur den Vorgaben gehorcht. Nur, passend zu seiner Natur als Trojaner kann man ihn im Nachhinein beliebig aufrüsten, ohne jegliche Kontrolle. Über den installierten Trojaner können jederzeit weitere Dateien, ja ganze Programme auf den infizierten Rechner geladen werden. Er kann außerdem auf Mikrofon, Tastatur und andere Systeme des PCs zugreifen. Das heißt, dass letztlich der gesamte Rechner und seine Umgebung (über Mikrofon) dem Zugriff der Fahnder offensteht. Sie können sogar alle Passwörter von GMX-Account bis Onlinebanking auslesen, indem sie die Tastaturanschläge aufzeichnen; jede Verschlüsselung würde sinnlos. Sie können sich empfangene Mails zusenden und Dateien aufspielen, ganz nach Gutdünken. Denn der Trojaner enthält all diese Funktionen, entgegen – man muss es noch einmal sagen – den ausdrücklichen Vorgaben des BVerfG.

    Der Vergleich mit Watergate ist absolut nicht weit hergeholt. Im Fall der HSH Nordbank hatten Privatdetektive kinderpornographisches Material auf dem Rechner ihres Opfer untergebracht um ihn damit zu kompromittieren. Mit dem Bundestrojaner ist so etwas kein Problem. Man könnte solches Material problemlos auf den Rechner transferieren, vielleicht auch gleich noch ein bisschen kompromittierende Mails und Skype-Protokolle einbauen wo man gerade dabei ist, vielleicht eine Bank-Überweisung in irgendein undurchsichtiges Konto tätigen und schon hat man seinen Schuldigen. Beweisen ließe sich davon nachher nichts. Oder, fast nichts.

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    Keine Angst vor dem islamischen Gesetz in Amerika

    geschrieben am 11. September 2011 von Spiegelfechter

    Von Eliyahu Stern

    Aus dem Englischen übersetzt von Stefan Sasse

    Mehr als ein Dutzend amerikanischer Staaten diskutieren derzeit, Teile des islamischen Schariah-Gesetzes zu verbieten. Einige der angesprochenen Maßnahmen würden es Muslimen verbieten, bestimmte Streits über Essensgesetze oder Heirat durch religiöse Vermittlung zu regeln, während andere sogar komplette Teile des islamischen Lebens stigmatisieren würden: ein Gesetz, das kürzlich von der Tennessee General Assembly verabschiedet wurde, setzt die Schariah gar mit einem Regelwerk gleich, das “die Zerstörung der nationalen Existenz der Vereinigten Staaten” befördere.

    Förderer dieses Gesetzes behaupten, dass solche Maßnahmen notwendig sind, um das Land gegen Terrorismus von innen zu schützen und seine jüdisch-christlichen Werte zu bewahren. Der republikanische Präsidentschaftskandidat Newt Gingrich sagte gar: “Die Schariah ist eine tödliche Bedrohung für das Überleben der Freiheit in den Vereinigten Staaten und der Welt wie wir sie kennen.”

    Das ist absolut falsch. Der Kreuzzug gegen die Schariah unterminiert die amerikanische Demokratie, ignoriert die erfolgreiche Geschichte dieses Landes auf dem Feld der religiösen Toleranz und Assimiliation und schafft einen gefährlichen Graben zwischen Amerika und seiner am schnellsten wachsenden religiösen Minderheit.

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    283 Kommentare

    Wenn sich der Staub gelegt hat

    geschrieben am 29. August 2011 von Thorsten Beermann

    ein Gastartikel von Thorsten Beermann

    Fast wäre Libyen sein Waterloo geworden. Guido Westerwelle, einst gefeierter Kopf der damals von sich selbst berauschten FDP, heute Prügelknabe für nahezu jeden aktiven Kollegen und zahlreiche politische Pensionäre. Zuletzt schlossen sich Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl und Außenminister a.D. Joschka Fischer dem munteren Spießrutenlauf an. Vor allem Westerwelles Haltung in der Libyen-Frage sei unverzeihlich, so der gemeinsame Tenor.

    Gut, der Versuch unseres Außenguidos, die deutschen Sanktionen zum finalen Fallstrick des Gaddafi-Regimes stilisieren zu wollen, war peinlich, ohne Wenn und Aber. „Wir“ waren in Libyen nicht dabei, so sehr sich das mancher im Schein der aktuellen Bilder auch wünschen mag. Vielleicht wäre es aber klüger erstmal abzuwarten, welches Bild sich uns bietet, wenn sich der Staub gelegt hat. Gut möglich, dass wir danach gar nicht mehr so traurig sein werden, keinen Anteil an diesem „Triumph“ zu haben.

    Da wäre zunächst einmal die völkerrechtliche Komponente. Auch wenn im Moment keine juristische Aufarbeitung zu erwarten ist, weil keine relevante Partei Anklage erheben kann oder wird, so hat der Nato-Einsatz sein Mandat sehr schnell über den Haufen geworfen. Mit dem „Durchsetzen einer Flugverbotszone“ und dem „Verhindern von Massakern an der Zivilbevölkerung“ hatte es wenig zu tun, als Luftstreitkräfte der Nato den Rebellen den Weg in die Hauptstadt freigebombt haben.

    Die Rebellen selbst sind das nächste unsichere Element. Relativ sicher lässt sich bisher nur sagen, dass sich in Libyen keine von großen Teilen der Bevölkerung getragene Reformbewegung gebildet hat. Weder war der Fronverlauf Machthaber gegen Volk so eindeutig, wie es teilweise dargestellt wird, noch kann heute wirklich jemand mit Sicherheit sagen, welchen Akteuren mit was für Motiven man da gerade zur Macht verholfen hat.

    Mehr noch, selbst ob der Umsturz nach dem endgültigen Sieg über die alten Machthaber, und zumindest der dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, nicht unmittelbar in einen Bürgerkrieg mündet, in dem die heute Alliierten die neue Rangordnung im Staat auskämpfen, steht in den Sternen. Klar ist nur, dass weder UN noch NATO über die Mittel verfügen würden, das zu verhindern.

    Was also jetzt? Die Bilanz des „Nation-Buildings“ des Westens in diesem Jahrtausend sieht ziemlich mager aus. In Afghanistan gewinnen die Taliban wieder vermehrt an Boden und im Irak geht es den Menschen heute in vielen Regionen schlechter als unter dem despotischen aber immerhin stabilen Regime von Saddam Hussein.

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    206 Kommentare

    Sicherheit statt Freiheit: Hintergründe zum Anti-Terror-Gesetz

    geschrieben am 19. August 2011 von Gastautor

    ein Gastartikel von Jacob Jung

    18.08.2011 – Gestern hat das Bundeskabinett einer Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre zugestimmt. Das ursprüngliche „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ war als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 von der damaligen Bundesregierung vorgeschlagen worden. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat trat es am 1. Januar 2002 in Kraft und war zunächst auf fünf Jahre befristet.

    Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zunächst um weitere fünf Jahre verlängert. Mit der gestrigen Entscheidung gelten die maßgeblichen Regelungen des Gesetzes nun für weitere vier Jahre, also bis zum Januar 2016.

    Der folgende Beitrag klärt über den Inhalt des Gesetzes auf, lässt Politiker und Datenschützer über seine Inhalte und deren Konsequenzen zu Wort kommen und beleuchtet die Umstände, unter denen das umstrittene Gesetz zustande gekommen ist.

    Das “Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus” im Detail

    Bei dem Gesetz, das im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Anti-Terror-Gesetz bezeichnet wird, handelt es sich um ein Artikelgesetz. Es nimmt insofern gleichzeitig mehrere Änderungen an Bundesgesetzen zur Inneren Sicherheit vor.

    Im Folgenden werden die Änderungen in Bezug auf die maßgeblichen Gesetze einzeln vorgestellt. Am Ende dieses Abschnittes findet sich eine kurze Zusammenfassung der Änderungen.

    Bundesverfassungsschutzgesetz

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Verdachtsfall folgende Auskünfte einholen, für 10 bis 15 Jahre speichern und an andere Stellen weitergeben:

      - Bei Banken und Finanzunternehmen: Informationen über Konten, Kontoinhaber, Berechtigte, Geldbewegungen und Geldanlagen.

      - Bei Postdienstleistern: Informationen über Namen, Anschriften, Postfächer und sonstige Umstände des Postverkehrs.

      - Bei Luftfahrtunternehmen: Informationen über Namen, Anschriften, Transportleistungen und sonstigen Umständen des Luftverkehrs.

      - Bei Telekommunikationsunternehmen: Informationen zu Verbindungsdaten, Zugangsdaten, Kartennummern, Standortdaten, anrufende und angerufene Anschlüsse, Beginn und Ende der Verbindung und Art der Telekommunikationsdienstleistung.

    MAD-Gesetz

    Der Militärische Abschirmdienst (MAD) darf auf Antrag Telekommunikationsdaten, also Informationen zu Verbindungsdaten, Zugangsdaten, Kartennummern, Standortdaten, anrufende und angerufene Anschlüsse, Beginn und Ende der Verbindung und Art der Telekommunikationsdienstleistung einholen, speichern und weitergeben.
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