Einfallstor Kinderpornographie
11. Dezember 2007 von Spiegelfechter - Drucken
Wenn man den berühmten „kleinen Mann von der Straße“ fragt, unter welchen Umständen man bei den Bürgerrechten schon mal „Fünfe gerade“ sein lassen darf, so wird man neben „Terrorismus“ sicherlich den Straftatbestand der „Kinderpornographie“ hören. Dies verwundert auch wenig, ist „Kinderpornographie“ doch ein abscheulicher Tatbestand, wenn man ihn nach der herkömmlichen Vorstellung definiert. Die umstrittene und erst einmal verschobene Neufassung des Sexualstrafrechts, sorgt allerdings nicht nur dafür, dass ein normal entwickelter Teenager künftig akut Gefahr läuft, ein Sexualstraftäter zu werden, sondern weicht auch den Straftatbestand der „Kinderpornografie“ erheblich auf.
Im neuen Gesetz wird der Begriff „Kind“ pauschal für alle Menschen unter 18 Jahren verwandt. Als „Pornographie“ gilt in diesem Zusammenhang nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen, sondern auch das „aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung ist nicht etwa dem EU-Rahmenbeschluss entnommen, sondern stütz sich auf § 2256 des amerikanischen Federal Criminal Code – nach dieser Definition erfüllt auch das „simulierte“ laszive Posieren diesem Tatbestand. Eine 17jährige Teilnehmerin an einer Miss-Wahl oder ein Teilnehmer an einer Castingshow, der Elvis nachmacht, würde also bereits unter den „Kinderpornographie-Begriff“ fallen. Nach juristischer Auffassung muss der/die Darsteller/in eines kinderpornographischen Erzeugnisses noch nicht einmal minderjährig sein. Unter dem Begriff der „wirklichkeitsnahen“ Darstellung würden auch fiktionale Darstellungen und der Einsatz von „Scheinjugendlichen“, die volljährig sind, den Tatbestand erfüllen. Die literarischen Werke „Lolita“ von Nabokov und „Der Liebhaber“ von Marguerite Duras währen demnach ebenso kinderpornographische Schriften, wie deren Verfilmungen und unzählige andere Werke.
Durch eine solche Aufweichung wird der Begriff „Kinderpornographie“ bedeutungslos – viele Haushalte werden solche Schriften besitzen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Dies ist nicht nur entgegen der EU-Vorgaben, sondern stellt auch eine weitere Aushöhlung des Schutzes vor schnüffel- und reglementierungswütigen Staatsorganen dar. Denn auch Präventionsextremisten, wie Schäuble, benutzen den Begriff „Kinderpornographie“ immer wieder, wenn sie für eine Ausweitung der Bespitzelungsinstrumente werben. Wenn ein hoher Prozentsatz der Haushalte potentiell in Besitz von Material ist, das zumindest unter dem Verdacht steht, der enger gefassten Definition zu entsprechen, stellt dies de facto eine Einfallstür für die allumfassende Überwachung und Bespitzelung dar.
Der „Terrorismus-Verdacht“ ist nach wie vor an relativ hohe Hürden des Anfangsverdachtes gekoppelt – dies könnte beim Sexualstrafrecht anders aussehen. Die Bundesregierung muss nach heftigen Protesten wegen der missverständlichen Regelung des Straftatbestandes des „sexuellen Missbrauches“ den Gesetzesentwurf nachbessern. Es bleibt zu hoffen, dass auch die ebenso missverständliche und den EU-Vorgaben widersprechende Neudefinition der Kinderpornographie neu geregelt wird. Ansonsten kann es in Kürze bereits heißen: „Leider mussten die Ermittlungsbehörden wieder einmal wegen des begründeten Verdachts der Kinderpornographie, vom neuen Instrument des Bundestrojaners Gebrauch machen. Neben kinderpornographischen Erzeugnissen wurden auch Informationen über regierungskritische Vereinigungen gefunden, die im Rahmen der Strafermittlung ausgewertet werden.”
“But, ask yourself the question, what is more obscene: sex or war?”
Larry Flint
Jens Berger
Bildnachweis: Carol Esther auf Flickr, Act Up-Paris
Kategorie: Stasi 2.0 | 55 Kommentare
































































„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
Im ersten Halbjahr 2007 hat alleine der Lobbyverband der Musikindustrie 
Von einem alternativlosen Sachzwang zu sprechen, der eine nicht zu tolerierende Aufweichung der gesetzlichen Hürden zum Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung bedingt, ist indes falsch. Man könnte das Gesetz auch ganz einfach in der Art abändern, dass in den Passagen des Gesetzestextes, die die IP-Datenspeicherung betreffen, schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Herausgabe der Daten genannt werden. Dies würde die Staatsanwaltschaften und die Ermittlungsbehörden entlasten, so dass sie ihre kostbare Zeit wichtigeren Dingen widmen können, zehntausenden Teenies blieben hohe Abmahngebühren erspart und einige Angehörige des Berufszweigs der Abmahnanwälte würden gezwungen, einem rechtschaffenen Broterwerb nachzugehen.
Der Fall der deutschen “Terrorzelle“, deren drei mutmaßliche Mitglieder am 4. September im Sauerland festgenommen wurden, wird von Tag zu Tag verworrener. Für die Bundesanwaltschaft
Frau Harms wird bis zum Beginn der Gerichtsverhandlungen noch einige Fragen zu beantworten haben. Neben der wackligen Position des Kernpunktes der Anklage – der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – sind noch einige andere Fragen offen. Was wurde zum Beispiel neben den 12 Fässern Wasserstoffperoxid und den „militärischen“ Zündern gefunden, dass das BKA und das Innenministerium dazu verleitet hat, von einer „konkreten Gefahr“ zu sprechen? Für die Herstellung einer adäquaten Menge TATP – die Bundesanwaltschaft spricht von einer Menge, die die Sprengkraft von 550kg TNT hat – müssten neben den 12 Wasserstoffperoxid-Fässern, mindestens 8 Fässer reines Aceton und 3 Fässer Schwefel- oder Salzsäure vorhanden sein. Warum wurde nie darüber berichtet? Waren die Verdächtigen überhaupt in Besitz dieser Chemikalien? Wofür brauchte man einen „militärischen“ Zünder? TATP bzw. APEX ist extrem instabil und benötigt keinen „militärischen” Zünder, da es selbst ein Initialsprengstoff ist. Es stellt sich auch die Frage, warum die Verdächtigen ausgerechnet TATP herstellen wollten – ein Stoff der relativ schwer handzuhaben ist und höchstwahrscheinlich explodiert wäre, bevor er zum Ziel transportiert wurde?
Pikanterweise war Yousif, der Gelowicz radikalisiert haben soll, allerdings von 1996 bis 2002 Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes. Das wird aus
In Schleswig-Holstein wurden gestern Abend zwei 19-Jährige von einem Sondereinsatzkommando
„Terror“ ist erst dann „Terror“, wenn er in ein fixes Schema passt. Politische Motivation gehört freilich dazu – aber wer in Deutschland denkt bei „Terror“ an Iren, Basken oder Korsen, die für über 97% aller Terrorakte der letzten 10 Jahre in der EU verantwortlich sind? Nein, „Religion“ ist der Faktor, der „Terroristen“ von „Straftätern“ unterscheidet. Die Gefahr für den unschuldigen Rellinger Apfelfestbesucher war freilich ungleich größer, als die eines Businessreisenden am Frankfurter Flughafen, der laut BKA-Kolportagen Opfer von „
Als Motiv wird bei den Rellinger „Nicht-Terroristen“„Frust“ genannt – gut, dass in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, der Werte- und Orientierungslosigkeit und der Fokussierung auf die Produktivität eines Menschenlebens, „Frust“ kein „politisches Motiv“ ist, sondern rein persönlicher Natur. Potentielle Opfer werden dies zu unterscheiden wissen.
In der gestrigen „aktuellen Stunde“ ging es im Bundestag hoch her. Bundespanikminister Schäuble hatte in der FAS mal wieder tief in die Verunsicherungskiste gegriffen und den Anschlag mit einer „schmutzigen Bombe“ als unabwendbares Schicksal dargestellt. Das veranlasste die BAMS zu folgender Überschrift: „So dramatisch hat noch kein deutscher Politiker vor Terrorismus gewarnt! Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) spricht offen von einem Anschlag mit Atomwaffen.“ – „aufgesext“ mit dem Bild eines Atompilzes. Zumindest konnte sich Schäuble zu einem wahrlich beruhigenden Schlusssatz durchringen: „Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen.“ Dies kommentierte der SPD-Politiker Körper im Bundestag mit dem treffenden Vergleich “Trink ein Schoppen oder zwei, es ist ohnehin bald alles vorbei.”
„Schmutzige Bomben“ sind kein neues Thema, sie geistern seit mehreren Jahren durch die Gazetten. Als „schmutzige Bomben“ werden konventionelle Sprengkörper bezeichnet, denen radioaktive Substanzen beigemischt werden. Ziel ist die Verteilung der Isotope über ein größeres Areal. Als nukleare Komponenten kommen beispielsweise Cäsium 137, wie es in radiologischen Apparaten in der Medizin und in der Industrie vorkommt, oder Plutonium 239, wie es in Atomkraftwerken oder Atombomben vorkommt, in Frage. Während Cäsium 137 relativ einfach zu beschaffen ist, stellt die Beschaffung von Plutonium 239 schon ein größeres Problem dar, so dass man davon ausgehen kann, dass „Terroristen“ letzteres nicht in die Hände bekommen. „Home Growns“ werden schon große Probleme haben, größere Mengen Cäsium in ihren Besitz zu bekommen – anders als Wasserstoffperoxid kann man dies nicht im Internet bestellen.
Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz stellte auf seinen, mittlerweile verschwundenen,















