Die Regenmacher
06. September 2007 von Spiegelfechter - Drucken
Zwei Tage nach den drei Festnahmen im Zusammenhang mit angeblich geplanten Terroranschlägen in Deutschland haben die sicherheitspolitischen Hardliner um Schäuble und Beckstein Hochkonjunktur. Dabei verfallen sie in die altbekannte Klippschul-Logik, mit der in fernen Ländern schamanische Regenmacher ihren Erfolg und ihren Misserfolg erklären: Wenn es keine akute Bedrohung gibt, ist dies ein Zeichen dafür, wie gut die Behörden arbeiten – und das dies auch weiterhin gelingen kann, ist einzig und alleine davon abhängig, dass verschärfte Sicherheitsgesetzte umgesetzt werden dürfen. Wenn eine Ermittlung Erfolg hat, so ist auch dies ein Beleg dafür, wie hoch die Gefahr doch ist – dieser Gefahr kann man natürlich umso besser Herr werden, je schärfer die Sicherheitsgesetze sind. Sollte es in Zukunft doch einen erfolgreichen Terroranschlag auf deutschem Boden geben, so wäre dies natürlich ultimativ darauf zurückzuführen, dass den Behörden keine schärferen Sicherheitsgesetze zur Verfügung standen – darum müssen sie natürlich verschärft werden.
Wie man es auch dreht und wendet – in der Logik der hauptberuflichen Sicherheitsverteidiger hängt Wohl und Wehe des deutschen Glücks von der Einführung schärferer Sicherheitsgesetze ab, nur das ihre Argumente beim verängstigten Volk natürlich besser ankommen, wenn die virtuelle Gefahr konkretisiert werden kann. Nüchtern betrachtet hat der Ermittlungserfolg allerdings weder etwas mit der potentiellen Einführung der Online-Überwachung, noch mit anderen Gesetzesänderungen, die bereits von Schily oder Schäuble umgesetzt wurden oder umgesetzt werden sollen, zu tun. Wenn alle Tatumstände und Zusammenhänge, die von den Behörden bis dato veröffentlicht wurden, so stimmen, -wovon freilich nicht auszugehen ist- dann handelte es sich um einen klassischen Ermittlungsvorgang, bei dem polizeiliche und sicherheitsdienstliche Methoden angewandt wurden, die den Behörden seit langer Zeit zur Verfügung stehen.
“Fritzens Terrorzelle” hat, nach Angaben der SZ, über einen Webmailaccount kommuniziert – sie haben keine Mails verschickt, sondern ihre Nachrichten im „Entwürfe-Ordner“ hinterlassen, wo die Kommunikationspartner sie lesen konnten. Diese Form der Kommunikation ist mit hergebrachten Mitteln – eine richterliche Erlaubnis vorausgesetzt – recht einfach zu überwachen. Der Provider ist verpflichtet das Passwort an die Ermittlungsbehörden auszuhändigen, womit sie mitlesen und über die Logfiles problemlos die IP-Adressen der Kommunikationspartner und damit deren Standort in Erfahrung bringen können. Und all dies ohne Bundestrojaner.
Erstaunlicher ist es da schon, dass die komplette Medienwelt von einem riesigen Erfolg spricht – es gab 13 Verdächtige, von denen 10 auf freiem Fuß sind, im In- und im Ausland. Wenn die Behörden schon seit über einem halben Jahr “Fritzens Zelle“ observieren, so ist es keineswegs ein Erfolg, wenn man nur 3 Verdächtige festnimmt und anscheinend nicht mal konkret weiß, wo der Rest sich aufhält. Dies lässt zwei Schlüsse zu: Entweder die Behörden sind inkompetent oder der Rest von „Fritzens Terrorzelle“ ist gar nicht so gefährlich, wie es die Behörden suggerieren – sprich, man hat keine Anhaltspunkte, die für eine Anklage ausreichen, was verwundert, da sie ja direkt der „Zelle“ zugerechnet werden, was nach STGB gleichbedeutend mit der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation wäre.
Auf jeden Fall „retten“ die unbehelligten Verdächtigen die Behörden vor dem konkreten Abhandenkommen einer konkreten Bedrohung, die sich ja eigentlich gestern wieder „virtualisiert“ hatte. Was eine „konkrete“ Bedrohung und „konkrete“ Anhaltspunkte sind, weiß BKA-Chef Ziercke anscheinend selbst nicht so genau. In einem FAZ-Interview verneinte er zumindest gestern noch, konkrete Anhaltspunkte für Anschlagspläne zu haben. Eine sehr interessante Information, wenn man bedenkt, dass die heutigen Zeitungen voll von Fotos des Frankfurter Flughafens und diversen amerikanischen Militäreinrichtungen in Deutschland sind. Liest man zwischen den Zeilen, stellt man indes schnell fest, dass das Wissen ob dieser „Anschlagsziele“ keinesfalls von den deutschen, sondern von den amerikanischen Behörden stammt. Diese „wussten“ ja auch bereits im Mai, dass Anschläge auf US-Einrichtungen durch „Fritzens Terrorzelle“ unmittelbar bevorstehen sollten. Kann es sein, dass eine ebenso gewaltbereite wie dilettantische Gruppe von Homegrowns zu einer sinistren deutschen Al-Quaida hochstilisiert werden soll? Wie kann es sein, dass bereits im Mai Anschläge „unmittelbar“ bevorstehen sollten, wenn die Verdächtigen sich doch erst Monate später zum Chemikalienpanschen zusammengefunden haben?
Über diese Ungereimtheiten wird uns aber sicher das Orakel von Karlsruhe in Kürze aufklären – in der für Behörden typischen nebulösen Sprache, die wenig konkrete Schlüsse, dafür aber viel Spielraum für bedrohliche Interpretationen zulässt. Seit den Zeiten des „Deutschen Herbstes“ hat sich ein Paradigmenwechsel durchgesetzt. Haben die Terroristen der RAF noch in ihren Flugschriften selbst die Motivation und die politischen Absichten ihrer Terror-Taten verbreitet, so übernimmt diese Rolle nun das BKA, besser noch, der Innenminister selbst. Es ist schon erstaunlich, wenn der BKA-Chef mehr über die Intentionen, die psychischen Befindlichkeiten und die Anschlagsziele weiß, als die “Terroristen” selbst. Zwischen den Behörden scheint indes ein gewisses Kommunikationsdefizit zu herrschen. Sprach Verteidigungsminister Jung gestern noch von einer “unmittelbaren Bedrohung”, da die Vorbereitungen bereits sehr weit fortgeschritten waren, relativierte das BKA die Mittelbarkeit der Bedrohung auf eine “Anfangsphase”, während Fahnder vor Ort eher von Experimenten ausgehen, die noch weit entfernt von der Herstellung funktionierender Sprengkörper seien - all dies erinnert an die aufgeheizte Diskussion über virtuelle iranische Atomwaffen.
Glauben kann und sollte man den Behörden jedenfalls nichts – wie kann es sein, dass die Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden in Zeiten, in denen ihre Kompetenzerweiterung ein Politikum erster Güte ist, das Informationsmonopol über sämtliche Details ihrer Ermittlungsarbeit haben. Dem Vorsitzenden des Geheimdienst-Kontrollausschusses Max Stadler merkt man in einem Interview, das er heute der SZ gegeben hat, förmlich an, dass er gerne mehr sagen würde, als er darf – zumindest versucht er die Lage zu beruhigen und den Ball flach zu halten. In einem Staat, der (verbal) so viel von Informations- und Meinungsfreiheit hält, ist dies allerdings zu wenig. Wo bleiben die Journalisten, die kritische Fragen stellen und der Sache auf den Grund gehen?
Da steh´n wir nun betroffen, der Vorhang zu und alle Fragen offen.
Jens Berger
Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 63 Kommentare






























































Wenn man Herrn Schäuble und seinen Spießgesellen so zuhört, könnte man glauben, hinter jedem Baum steht ein bärtiger Gefährder mit einem Turban, der sich sofort in die Luft sprengt, wenn der Michel nicht schnellstens sein Grundgesetz ändern lässt. So nah die Gefahr! Nur ist diese Gefahr nicht real, sondern abstrakt, wie es in Schäubles Neusprech heißt. Diese „abstrakte Gefährdungslage“ ist eine wunderbare Worthure für unsere Sicherheitspolitiker. Sie ist so herrlich schwammig, so wunderbar unpräzise und muss nicht näher mit Fakten belegt werden, die nicht zu erbringen sind. Vereinfacht übersetzt, heißt „abstrakte Gefährdungslage“, dass die Sicherheitsbehörden keine verifizierbaren Hinweise haben, aber glauben, dass es da draußen ganz schön gefährlich ist. Kein Wunder, dass die C-Parteien sich in dieser Glaubensfrage besonders leicht tun, tragen sie den Glauben doch in ihrem Namen. Literarisches Vorbild für eine „abstrakte Gefährdungslage“ sind Asterix und seine Gallier, deren ständige Sorge es ist, der Himmel könnte ihnen auf den Kopf fallen.
Ein Beispiel dafür ist der „
Anders sieht das Bild aus, wenn man die Anzahl der Verdächtigen betrachtet. Von 706 Menschen, die im Jahr 2006 wegen eines terroristischen Verbrechens verhaftet wurden, standen 257 in Verbindung mit einem islamistischen Hintergrund - 11 davon in Deutschland. In 303 Fällen, mit einem mutmaßlich terroristischen Hintergrund, wurde ein Verfahren durchgeführt und in 257 Fällen wurde ein Schuldspruch verhängt. Im Fall des islamistisch motivierten Terrors, sind weniger als 10% der Verhafteten direkt eines Anschlages oder dessen Vorbereitung oder Planung verdächtigt gewesen. Die große Mehrzahl der Verhafteten hat sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtig gemacht - und dies in den allermeisten Fällen wegen einer schwachen Verbindung von Marokkanern, Tunesiern und Algeriern zu den nordafrikanischen Terrorgruppen GSPC und GICM.
Stellt man diesen, vor allem für Deutschland, unspektakulären Zahlen die Aussagen Schäubles gegenüber, so wird deren Alarmismus überdeutlich:
Als ein Beispiel unter vielen, sei hier die konkrete Gefährdungslage durch multiresistente Keime (
Es vergeht fast kein Monat, in dem Angela Merkels Kettenhund nicht die Strapazierfähigkeit des Rechtsstaats austestet. Die Radikalität seiner Forderungen nimmt dabei von mal zu mal zu. In den vergangenen Wochen hatte sich Schäuble des öfteren mit dem amerikanischen Heimatschutzminister Michael Chertoff getroffen. Der darf so ziemlich alles, was Schäuble auch gern will - Verdächtige liquidieren, ohne Verfahren wegsperren, foltern und bespitzeln. Der Staat, den sich Schäuble erträumt, geht weit über den Überwachungsstaat hinaus, auf den er bereits seit längerer Zeit hinarbeitet. Schäubles Staat hebelt nicht nur die Grundrechte aus, er führt den Rechtsstaat ad absurdum, indem er über den Umweg „Gefahrenabwehr“ kategorisch die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt und den Verdacht zu einem juristischen Instrument macht, das sogar den staatlichen politischen Mord rechtfertigt.
Im SPIEGEL-Interview treibt Schäuble ein pervertiertes Spiel. Er warnt vor Hysterie und demonstriert eben diese, er mahnt zur Gelassenheit und predigt Alarmismus und Aktionismus. Für “potentielle Terroristen”, in Schäubles Neusprech “Gefährder”, denen auf juristischem Wege nichts zu beweisen ist, möchte Schäuble gerne den Straftatbestand der “Verschwörung” einführen. Diese “Gefährder” genießen dann in seiner Albtraumwelt den Status eines Kombattanten und können interniert werden. Dies ist die Guantanamoisierung der deutschen Innenpolitik. Möchte Schäuble auf Helgoland ein Internierungslager errichten? Das hatte die Stasi auch mal geplant und dafür den “schönen” Begriff “Vorbeugekomplex“ gefunden. Dieses Wort ist doch wie gemacht für Schäubles Neusprech. Verwirklicht wurde so etwas durch die Stasi 1.0 nie. Schäuble wäre allerdings nicht Schäuble, wenn er auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik nicht selbst die alte Stasi übertreffen würde. The Sky is the Limit und Schäubles Traum geht noch weiter.
“TargetedKilling” ist auch so ein “schönes” Wort, das eher an ein Computerspiel erinnert, als an rechtsstaatliche Vorgänge. Wenn es nach den sinistren Wachträumen von Herrn Schäuble ginge, so sollte es dem Staat erlaubt sein, Verdächtige umzubringen. Dies exerziert er am Beispiel Bin Laden vor - aber wenn er juristische Klarheit fordert, bezieht er dies nicht auf Einzelfälle, sondern greift nach dem Persilschein. Nach den gültigen Rechtsverständnis unserer Gesellschaft wäre dies Mord. Es ist ja nicht so, dass das Gesetz dem Staat keine Möglichkeit gäbe, im Rahmen der Gefahrenabwehr zu Töten. Der Notwehr- und Nothilfeparagraph stellt hierzu klare Regeln auf. Auch das höchst umstrittene Instrument des “gezielten Tötungsschusses” - oder wie es euphemistisch heißt “finalen Rettungsschusses”- erteilt dem Staat die Erlaubnis zu Töten. Warum will Schäuble hier noch weiter reichende Befugnisse? Was ihn an den vorhandenen Gesetzen stört, scheint die konkrete Gefährdung Dritter zu sein, die bei latenten Gefährdungen selten vorkommt. Wer also “latente Gefährder” - in juristischem Sprachgebrauch “Unschuldige”- ermorden lassen will, braucht neue Gesetze.
Das Schäuble mit seinen staatsterroristischen Vorschlägen weder in Karlsruhe noch in Berlin einen Blumentopf gewinnen kann, weiß er selbst. Es stellt sich also die Frage, was der Zweck seiner Provokationen ist. Geht es ihm um die unterschwellige Verbreitung von Ängsten? Oder um die Anbiederung an die Stammtische? Oder will er eine Abstumpfung der Gesellschaft erreichen - gerade nach dem Motto: “Gestern wollte er den Muselmann noch abknallen, heute nur noch bespitzeln - wenn das mal kein Fortschritt ist”.
Schäubles Verhältnis zum Grundgesetz ist tragisch - er ist der Meinung, es würde “zerbrechen, wenn wir es nicht anpassen”. Ich töte Dich, um Dir das Leben zu retten - Schäuble scheint einen Sinn für Paradoxa zu haben. Wenn er von sich behauptet, er sei “ein glühender Verfechter der freiheitlichen, rechtsstaatlichen Verfassung”, so ist das Wort-Lüge Verhältnis in diesem Satz 2 zu 1. Er ist ein glühender Paranoiker, dem man im besten Falle einen falsch verstandenen Schutzinstikt zusprechen mag. Schäuble bedarf dringend einer psychatrischen Überprüfung. Schäubles
In England und Schottland hat wieder eine dilettantische Terrorzelle zugeschlagen. Nur der Dummheit der Verdächtigen scheint es zu verdanken zu sein, dass kein Unbeteiligter zu Schaden kam. Wieder einmal wussten die Behörden vor den vereitelten Anschlägen von dem Treiben der Verdächtigen und wieder einmal müssen sich die Behörden den Vorwurf gefallen lassen, nicht tätig geworden zu sein. Was hinter den Kulissen geschah, werden wir allerdings (wieder einmal) nicht erfahren. Was zu subsumieren ist, ist die Tatsache, dass die von Sicherheitskreisen hoch gelobten britischen Sicherheitsgesetze bei der Vermeidung solcher Anschläge nicht von Vorteil sind. Selbstmordattentätern ist es herzlich egal, ob sie bei ihrer Tat gefilmt werden.
Wenn die Sicherheitsexperten von „homegrown terrorism“ sprechen, so heißt dies nichts anders, als dass es in Deutschland 3,2 Millionen potenzielle Verdächtige gibt. Möchte man wirklich einen bedeutenden Teil seines Volkes unter Generalverdacht stellen? Selbst wenn dies der Willen der Politik wäre, so würde dies eine Diskriminierung einer kompletten Religionsgemeinschaft darstellen, und dies ist nach dem Grundgesetz verboten – und die Väter und Mütter des Grundgesetztes hatten noch frische Erfahrungen, wieso sie dies so niedergeschrieben haben.Wenn nun aber eine gezielte Ermittlung unter den Angehörigen einer Religionsgruppe zum Glück nicht möglich ist, so gerät jeder Bürger unter Generalverdacht. Was ist dies für ein Staat, der in seinem Souverän zuallererst einen Verdächtigen sieht? Dies ist ein Staatsbild, das die Herren Schäuble, Beckstein und Co. vertreten mögen, mit dem Grundgesetz hat es nicht mehr viel gemein.
Die alten Forderungen der sicherheitspolitischen Bulldozer, die jetzt wieder















