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    An dieser Stelle stehen hier normalerweise Leseempfehlungen mit einem Link auf Amazon. Da Amazon, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, offenbar ein überaus unsozialer Konzern ist, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichert, hat sich der SPIEGELFECHTER entschlossen, die Zusammenarbeit mit Amazon mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es ist natürlich klar, dass dieser Boykott mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr unsere Unabhängigkeit durch eine kleine Spende unterstützen könntet.
  • Ignoriert doch endlich die Ratingagenturen!

    geschrieben am 18. Januar 2012 von Spiegelfechter

    In einem so noch nie dagewesenen Rundumschlag senkte die Ratingagentur Standard & Poor´s letzten Freitag die Risikobewertung für Staatsanleihen von neun Eurostaaten. Auch wenn die neuen Bewertungen nach der zugrundeliegenden „Marktlogik“ noch nicht einmal inhaltlich zu beanstanden sind und auch die Begründung von Standard & Poor´s nicht von der Hand zu weisen ist, stellt sich hier die Frage, warum Politik und Medien die eng mit dem Finanzsystem verzahnten Ratingagenturen überhaupt als Schiedsrichter akzeptieren und für voll nehmen? Mehr als einmal lagen die Ratingagenturen mit ihrer Meinung komplett daneben. Es ist an der Zeit, dass sich die Politik von diesem Unsinn emanzipiert. Ratingagenturen sind nicht neutral, sondern interessengesteuert. Dabei vertreten sie jedoch nicht die Interessen der Allgemeinheit, sondern die des großen Geldes. Das darf ein demokratischer Staat nicht akzeptieren. Im folgenden Text soll es darum gehen, diese Aussagen auch zu belegen.

    Was machen Ratingagenturen?

    In der Öffentlichkeit wird Ratingagenturen meist zugebilligt, eine vermeintlich neutrale Einschätzung zur Sicherheit von Finanzprodukten abzugeben und im Falle der Bewertung von Staatsanleihen der Politik Empfehlungen zu geben, mit welchen Schritten sie dafür Sorge tragen kann, dass diese Papiere ein möglichst gutes Rating bekommen. Dieser Eindruck wird durch die mediale Berichterstattung gestützt, haben die Ratings der Agenturen doch mittlerweile einen ähnlich zweifelhaften Nachrichtenwert wie die Börsenkurse. So populär dieser Eindruck ist, so falsch ist er. Wer „Empfehlungen“ zu Finanzprodukten gibt, kann auch rechtlich für Fehlurteile haftbar gemacht werden. Wenn die Ratingagenturen nun aber auch rechtlich für ihre zahlreichen unsinnigen Empfehlungen haften müssten, gäbe es sie schon längst nicht mehr.

    Zu den zahlreichen Fehleinschätzungen der Ratingagenturen empfehle ich den Artikel „Ratingagenturen – ein zutiefst korruptes System“ von Werner Rügemer mit zahlreichen Hintergrundinformationen und Fallbeispielen.

    Auch die „Politikberatung“ ist den Agenturen nicht erlaubt, da die Politik sich ansonsten darauf berufen könnte, dass man doch sämtliche Wünsche der Agenturen erfüllt hätte und dies als Garantie für ein besseres Rating ins Feld führen könne. Stattdessen berufen sich die Ratingagenturen darauf, dass sie lediglich ihre „Meinung“ kundtun, und damit verbarrikadieren sie sich frecherweise auch noch hinter der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Wer sich die Begründung der S&P-Ratings zur Eurozone durchliest, die man eigentlich nur als „Politikberatung“ lesen kann, kann dies jedoch nur als zynischen Witz bezeichnen.

    Eine Meinung hat jeder. Paul Krugman hat eine Meinung, Heiner Flassbeck hat eine Meinung, und die unzähligen Lobbyisten und „Analysten“ der Banken haben auch einen Meinung. Letztere deckt sich meist auch mit der Meinung der Ratingagenturen. Warum billigt man dann aber der Meinung dreier Finanzunternehmen sogar zu, eine Expertise zu sein, die indirekt Gesetzescharakter hat?

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    „Marktordnung für Lobbyisten“ – eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung

    geschrieben am 07. Dezember 2011 von Spiegelfechter

    Der Lobbyismus hat sich über die Jahre zu einer echten Gefährdung der Demokratie entwickelt. Zwar sind die Grundzüge der politischen Interessenvertretung bereits im Grundgesetz verankert, ein groteskes Ungleichgewicht der finanziellen Mittel der Interessengruppen und eine erschreckende Intransparenz sorgen jedoch dafür, dass finanzstarke Interessen sich in der politischen Welt ein ungleich besseres Gehör verschaffen können. Die Otto-Brenner-Stiftung hat sich nun in einer aktuellen Studie Gedanken darüber gemacht, wie man dieses Problem entschärfen könnte.

    Der Begriff „Lobbyismus“ ist eindeutig negativ konnotiert. Kein Lobbyist nennt sich Lobbyist – je nach Prägung bevorzugen Lobbyisten lieber die Berufsbezeichnung Politikberater, Kommunikationsberater, Verbandsvertreter, oder modern und englisch Public-Affairs- bzw. Public-Relations-Consultant. Achten Sie einmal darauf, wer Ihnen bei den Talkshows so alles als „Politikberater“ präsentiert wird – Sie werden staunen. Lobbyismus findet ansonsten jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwar gibt es eine durch den Bundestag geführte „Lobbyliste“, die immerhin 2.125 Interessengruppen (Stand 18.11.2011) aufführt, jedoch ansonsten keine besondere Funktion erfüllt. Transparenz scheint der größte Feind des Lobbyismus zu sein.

    Das Phänomen „Lobbyismus“ ist nicht neu. Früher nannte man dies „Interessenvertretung“ und eine Politik ohne Beteiligung von Interessengruppen ist weder denkbar noch wünschenswert. Die politische Interessenvertretung abseits der Parteien genießt über die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Deutschland zudem den Schutz durch das Grundgesetz. Es käme wohl auch niemand auf die Idee, Bürgerinitiativen, Umweltschutzverbände oder gar Gewerkschaften ihr Recht auf politische Einflussnahme streitig zu machen.

    Greenpeace ist eine Lobbyorganisation, die in Deutschland immerhin 206 Mitarbeiter beschäftigt und sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Der Verband der chemischen Industrie (VCI) ist ebenfalls eine Lobbyorganisation und vertritt rund 1.600 Unternehmen, die 2010 einen Umsatz von mehr als 170 Milliarden Euro erzielen konnten. Von einer Waffengleichheit kann hier nur schwerlich die Rede sein. Rein formal sind jedoch sowohl Greenpeache als auch der VCI Lobbyorganisationen. Und genau hier liegt ein Problem vor, wenn man über schärfere Regeln für Lobbyisten nachdenkt. Unter einer „zu“ rigiden Regulierung würden nicht nur wirtschaftsnahe Lobbyorganisationen, sondern auch Organisationen, die das Allgemeinwohl vertreten, leiden.

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    Don Muang Tollway – ein BOT-Projekt mit Nebenwirkungen

    geschrieben am 22. Juli 2011 von Spiegelfechter

    ein Gastartikel von Christoph Jehle

    Am 12.Juli 2011 wurde auf dem Münchener Flughafen eine thailändische Boeing 737 gepfändet, die erst nach acht Tagen gegen Hinterlegung einer Bankbürgschaft in Höhe von 20 Millionen Euro wieder frei gegeben wurde. Die Maschine wird üblicherweise vom thailändischen Kronprinzen selbst geflogen und ist nach eidesstattlicher Versicherung der thailändischen Flugaufsicht sein persönliches Eigentum. Dies bestreitet der Insolvenzverwalter der 2005 gescheiterten Walter Bau AG in Augsburg. Er nimmt an, dass es sich bei dem Flugzeug um Eigentum der thailändischen Regierung handelt und hatte die Pfändung erwirkt, um den thailändischen Staat zu zwingen, finanzielle Forderungen zu erfüllen, die aus einem Ende der 1980er Jahre initiierten Straßenbauprojekt in Bangkok abgeleitet werden.

    Bei dem Straßenbauprojekt handelte es sich um den Uttaraphimuk Elevated Tollway, der nach der damals wichtigsten Ausfahrt meist als Don Mueang Tollway oder Don Muang Tollway bezeichnet wird. Er ist eine der heute zahlreichen Stadtautobahnen im Stadtgebiet von Bangkok. Im Süden schließt die Strecke an den nördlichen Zweig des Chalerm Maha Nakhon Expressway an, führt auf dem Mittelstreifen der Trasse der Viphavadee Rangsit Road (VRR) in einer Höhe von meist 14 Meter über Grund an den drei Terminals des inzwischen ehemaligen Bangkoker Flughafens vorbei und endet nach Verlängerung heute im Stadtteil Rangsit kurz vor dem Future Park Einkaufszentrum an der Grenze zum Nachbarort Pathum Thani. Die Strecke bildet die nördliche Ausfallstraße Bangkoks in Richtung Ayutthaya und weiter in den Norden und Nordosten Thailands. Betreiber der Mautstraße ist die private Don Muang Tollway plc. mit einer ursprünglich auf 25 Jahre erteilten Konzession. Eigentümer der Trasse ist das Department of Highways (DoH) in Bangkok.

    Wer die aktuelle Situation verstehen will, muss sich auf eine kleine Zeitreise begeben. Noch in den 1970er Jahren galten die Länder Südostasiens als rückständig und kaum entwicklungsfähig. Nach dem Ende des Vietnam-Kriegs begann jedoch in den nicht von direkten Kriegseinwirkungen betroffenen Nachbarstaaten eine wirtschaftliche Entwicklung, die so in den Industriestaaten nicht erwartet worden war. Die USA waren trotz des Debakels in Vietnam in Thailand auch weiterhin das große Vorbild. Bangkok sah sich als asiatisches Gegenstück zum kalifornischen Los Angeles und die Regierung wollte ihre einzige Metropole ebenso autofreundlich gestalten wie das große Vorbild jenseits des Pazifiks. Stadtautobahnen statt Stau ohne Ende waren das Ziel. Was fehlte waren technisches Know-how und die finanziellen Mittel. Auf diesem Hintergrund entstand der Gedanke den Bau der Autobahn an einen privaten Konzessionär zu vergeben, der sich dann über die Mauteinnahmen finanziert.

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    Milliarden-Subventionen ohne Gegenleistung

    geschrieben am 31. Mai 2011 von Spiegelfechter

    Das „Maritime Bündnis“ zwischen der Bundesregierung und den deutschen Reedern wurde an diesem Wochenende von den Reedern einseitig aufgekündigt. Als Gegenleistung für milliardenschwere Subventionen hatten sich die Reeder verpflichtet, mindestens 600 Schiffe unter deutscher Flagge fahren zu lassen und somit die Ausbildung des inländischen nautischen Personals zu gewährleisten. Da die Reeder sich nicht an ihre Zusagen gehalten haben, lässt Berlin in diesem Kalenderjahr die Lohnkostenzuschüsse für Schiffe unter deutscher Flagge auslaufen. Für die Reeder ist dies jedoch zu verschmerzen, solange nicht eine andere, wesentlich größere, Subvention auf die Liste der Einsparungen gesetzt wird – die unter Rot-Grün eingeführte Tonnagesteuer, die de facto eher eine Steuerbefreiung für die gesamte Branche darstellt. Statt einzulenken, gehen die Reeder jedoch zum Frontalangriff über und kündigten am gestrigen Montag an, nun auch die letzten unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe auszuflaggen. Wie lange will sich Berlin noch auf der Nase herumtanzen lassen?

    Die deutsche Handelsflotte schrumpft von Jahr zu Jahr, zugleich explodiert jedoch die Zahl der Schiffe, die im deutschen Schifffahrtsregister geführt werden. Die Flotte der deutschen Reedereien gehört mittlerweile zu den größten der Welt – mit stark steigender Tendenz. Dieser vordergründige Widerspruch lässt sich jedoch schnell aufklären: Mehr als 3.000 der momentan rund 3.600 Schiffe in deutschem Besitz fahren nicht unter der deutschen Flagge, sondern unter der Flagge eines fremden Landes. Meist sind dies berühmt-berüchtigte „Bananenrepubliken“ aus der Dritten Welt. So fuhren im Jahre 2008 933 Schiffe deutscher Reeder unter der Flagge Antiguas und 811 Schiffe unter der Flagge Liberias. Es muss sich jedoch kein Reeder auf die Karibikinsel Antigua oder ins bürgerkriegsgeplagte und AIDS-verseuchte Monrovia begeben, um sein Schiff auszuflaggen. Das Schifffahrtsregister Antiguas ist im niedersächsischen Oldenburg beheimatet, das liberianische Schifffahrtsregister residiert in Reston, im US-Staat Virginia.

    Versprochen, gebrochen

    Der Startschuss für das goldene Zeitalter der deutschen Reeder fiel im Jahre 1999. Damals gab die rot-grüne Bundesregierung den Lobbyforderungen der Reeder nach, indem sie die Tonnagesteuer einführte. Bei der Tonnagesteuer entfällt die Besteuerung auf die tatsächlichen Gewinne aus dem Reedereigeschäft und wird durch eine – lächerlich geringe – Pauschalsteuer ersetzt, die sich auf die Tonnage der Schiffe bezieht. Anbieter von Schiffsfonds sprechen – vollkommen zurecht – in diesem Zusammenhang von Ausschüttungen, die „so gut wie steuerfrei“ sind. Da die Flotte der deutschen Reeder zum Großteil nicht den Reedern, sondern vermögenden Investoren gehört, die sich über geschlossene Fonds an Schiffen beteiligen, stellt die Tonnagesteuer de facto eine teilweise Steuerbefreiung für einige wenige sehr reiche Bürger dar. Da diese Einnahmen eigentlich zum regulären Einkommenssteuersatz oder zumindest in Höhe der Kapitalertragssteuer versteuert werden müssten, entgehen dem Staat durch diese Subvention, je nach konjunktureller Lage, jährlich bis zu eine Milliarde Euro.

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    Ein verhängnisvoller Deal

    geschrieben am 15. April 2011 von Spiegelfechter

    Über drei Billionen Euro Privatvermögen werden in der Schweiz gebunkert. Schätzungen gehen davon aus, dass 50% bis 70% dieses Geldes illegaler Herkunft sind. Ein dreistelliger Milliardenbetrag stammt von deutschen Steuerflüchtlingen. Eine Studie der Bundesbank geht davon aus, dass 500 Milliarden Euro ohne Kenntnis des Fiskus im Ausland schlummern, ein Drittel davon in der Schweiz. Doch wer nun denkt, dass der deutsche Fiskus ein übermäßiges Interesse daran hätte, diese Straftaten zu ahnden, der irrt. Wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda meldet, haben die deutschen Behörden hinter den Kulissen einen Deal mit dem Schweizer Bankhaus Julius Bär abgeschlossen. Die Bank zahlt einmalig 50 Mio. Euro Bußgeld, dafür stellen die Behörden die laufenden Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Das ist bereits skandalös – vollends skandalös wird dieser Deal allerdings, wenn man sich vor Augen hält, dass der Whistleblower, der die Verfahren gegen Julius Bär ermöglichte, seit Januar diesen Jahres ohne Verfahren und ohne Anklageerhebung in der Schweiz in Untersuchungshaft sitzt.

    Vorgeschichte: Whistleblower vor Gericht – die Rudolf-Elmer-Story

    Als der ehemalige Schweizer Banker Rudolf Elmer im Januar im feinen Londoner Frontline-Club unter dem Blitzlichtgewitter der Photographen Wikileaks-Sprecher Julian Assange eine CD übergab, die angeblich die Bankdaten hunderter hochkarätiger Steuersünder enthielt, löste dies offenbar bei einigen Superreichen die blanke Panik aus. Elmer war früher als leitender Manager des Bankhauses Julius Bär für dessen Tochter im Steuerparadies Cayman Islands verantwortlich. Es liegt daher auf der Hand, dass die meisten deutschen Staatsbürger, die sich seitdem durch Selbstanzeige den Steuerbehörden stellten, Kunden von Julius Bär sind, die die ganz besonderen Dienste des Hauses in Anspruch nahmen.

    Steuerhinterziehung unter karibischer Sonne und Schweizer Aufsicht

    Wer sein Geld von einer Schweizer Bank über Trusts auf den Caymans anlegt, der tut dies nicht, um Risiken zu streuen oder weil er eine besondere Rendite erwartet. Im Gegenteil – die Mondpreise, die Banken und Anwaltskanzleien für ihre Dienstleistungen auf den Caymans verlangen, lassen nur den Schluss zu, dass der einzige Zweck solcher Modelle Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind. Ein solcher Trust ist eine Stiftung, die von einem Treuhänder (Anwalt) geführt wird und bei der der Name des oder der „Stifter“ nur dem Treuhänder selbst bekannt ist. Diese Trusts sind dann vollkommen legal, wenn der „Stifter“ kein Geld aus ihnen abzieht – aber warum sollte man einen sündhaft teuren Trust auf den Caymans gründen, wenn man vorhat, das Geld wirklich zu stiften? Für Schweizer Banken ist dies ein durchaus lukratives Geschäft, wobei man jedoch erwähnen muss, dass die Praxis, nach der diese Banken vorgehen, sogar gegen Schweizer Gesetze verstößt.

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