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01. Mai 2013 von Joerg Wellbrock
Von Jörg Wellbrock alias Tom W. Wolf
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer ist längst auf Kuschelkurs mit CDU und SPD gegangen. Trotz Agenda 2010 und Niedriglöhnen. Nach dem 1. Mai wird er sich wieder zurückziehen und hier und da die Kanzlerin loben.
Der „wetterfeste“ Arbeitsmarkt
Mit einer fast vergnügten Selbstverständlichkeit geht die „Welt“ am 7. April 2013 in einem Interview mit Michael Sommer davon aus, dass Gerhard Schröders Reformagenda den Arbeitsmarkt „wetterfest“ gemacht habe. Deutschland stehe schließlich in der Krise deutlich besser da als andere europäische Länder. Sei es da nicht an der Zeit, sich mit dem Altkanzler zu versöhnen? Sommers Antwort kommt prompt. Nicht die Agenda habe zur „Wetterfestigkeit“ beigetragen. Für ihn sind es die starke Exportwirtschaft, flexible Arbeitszeitmodelle, die Mitbestimmung und die Tarifautonomie, die Großartiges geleistet haben. Hinzu käme die erfolgreiche Krisenpolitik in den Jahren 2008 und 2009. Man reibt sich verwundert die Augen, wenn man bedenkt, dass der Chef des DGB spricht, als säße er im Vorstand der Deutschen Bank oder in der Parteizentrale der CDU. Wie „wetterfest“ der deutsche Arbeitsmarkt ist, sieht man, wenn man sich das erschreckende Umgreifen des Niedriglohnsektors ansieht. Man erkennt es daran, dass es noch immer keinen Mindestlohn gibt. Und daran, wie viele Menschen ohne ergänzende Leistungen nicht leben können. Die Lohnentwicklung hierzulande ist seit Jahren auf einem unterirdischen Niveau, was nicht nur zu teils desaströsen Einkommensverhältnissen beigetragen, sondern die Euro-Krise verschärft hat. „Wetterfest“ sieht anders aus.
Frieden mit Steinmeier
Zu Gerhard Schröder hat Michael Sommer ein „Nicht-Verhältnis“, wie er es nennt. Das liege an der Agenda 2010. Mit Frank-Walter Steinmeier dagegen, der unter Schröder Kanzleramtsminister war, fühlt er sich „freundschaftlich verbunden.“ Das ist bemerkenswert, war es doch damals Steinmeier, der maßgeblich an der Durchsetzung der Agenda beteiligt war, Hartz-IV-Gegner in der Partei mundtot machte und bei der großen Party zum 10-jährigen Bestehen der Schröder-Reformen eine Lobesrede für den Ex-Kanzler hielt.
Und überhaupt: Sommer nimmt wahr, dass die Sozialdemokraten die „wesentliche Fehlentwicklungen der Agenda 2010 schrittweise korrigiert“ haben. Das mag sogar stimmen, zumindest auf dem Papier, aber neu ist das bei der SPD nicht. Man muss sich nur einmal auf der Zunge zergehen lassen, was die Partei bereits im Jahre 1989 niedergeschrieben hatte:
* Leiharbeit sei zu verbieten.
* Eine solidarische Bürgerversicherung müsse her.
* Eine Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung über die Beiträge hinaus sei abzulehnen.
Was die Agenda 2010 daraus gemacht hat, ist bekannt. Und wenn die SPD jetzt einmal wieder nachkorrigiert, bedeutet das zunächst einmal das, was es auch 1989 hieß: Papier ist geduldig. Den Artikel weiterlesen »
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09. April 2013 von Joerg Wellbrock
Von Jörg Wellbrock
Die Lebensmittelskandale der jüngeren Zeit reihen sie ein in eine Kette, deren „Perlen“ kontinuierlich schädlicher werden. Insbesondere, weil viele Menschen immer weniger Geld in ihren Portemonnaies haben. Für die Lebensmittelindustrie bedeutet das einen riesigen Markt, der kaum kontrolliert wird.
Schlauer werden mit Ilse Aigner! Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein besonders großes Herz für die Kleinen in unserer Gesellschaft. Deshalb hat sie das Bündnis für Verbraucherbildung gegründet. Ziel soll die Wissensbildung in Sachen Ernährung bei Kindern und Jugendlichen sein. Damit die in Zukunft darauf achten, was sie essen und immer schön gesund bleiben. Das Bündnis für Verbraucherbildung wurde übrigens unter anderem von der Deutschen Stiftung für Verbraucherschutz initiiert, die wiederum von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) ins Leben gerufen wurde. Ganz schön viel „Verbraucher“ auf einmal. Doch was bringt die Initiative den Kindern und Jugendlichen tatsächlich? Und wer erklärt ihnen, was gut ist und was nicht? Es sind Unternehmen, die sich damit auskennen und für die gesunde Ernährung alles andere als Priorität hat. Im Gegenteil, hinter der noblen Geste, junge Menschen mit Hintergrundwissen auszustatten, steht ein Businessplan für ungesunde Ernährung.
Offizieller Lehrauftrag für McDonalds
Wo erreicht man Kinder am besten? Klar, in der Schule. Dort sollen nach dem Willen von Ilse Aigner die Kompetenzträger hin, um dem Nachwuchs zu sagen, was Sache ist. Nah dran an der Thematik sind die Förderer des Bündnisses allemal. Ohne Frage kennen sich die Verantwortlichen von McDonalds, Edeka, der REWE-Gruppe, der Metro, der Bertelsmann-Stiftung, der Commerzbank, der ING-DiBa und nicht zuletzt die vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels bestens in ihrer Materie aus. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass McDonalds künftig seinen Schwerpunkt auf Salate legen wird. Und auch sonst legen sich bei der Nennung der Förderer Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht so bei Ilse Aigner. Die Ministerin schert sich nicht um die inhaltlichen Auseinandersetzungen. “Werbung und PR haben in diesem Bündnis keinen Platz”, posaunte sie inbrünstig in die Welt hinaus. Wie genau sie das kontrollieren will, bleibt ihr Geheimnis. Genauso wie die Kontrolle der Lebensmittelindustrie insgesamt. Der „Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. (BVLK)“ ist chronisch personell unterversorgt. Doch das sind nur kleine Probleme, mit denen sich Aigner so konsequent nicht beschäftigt. Im Hintergrund ist längst etwas viel Größeres entstanden. Den Artikel weiterlesen »
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21. Dezember 2012 von Spiegelfechter
In diesem Videopocast beantworten die NachDenkSeiten Fragen ihrer Leser. Heute geht es um die Frage, ob Steuererhöhungen tatsächlich Besserverdiener und Unternehmen ins Ausland vertreiben.
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12. Dezember 2012 von Spiegelfechter
Philipp Rösler ist „sauer“ auf das Management von General Motors und auch der deutsche Blätterwald schießt scharf in Richtung Detroit, während die Kanzlerin beharrlich schweigt und die Tagesschau sich über die Berichterstattung der amerikanischen Medien echauffiert. Die öffentliche Diskussion hierzulande erinnert immer mehr an die berühmten drei Affen – nichts sehen, nichts hören und nichts Unbequemes sagen. Dabei ist die angekündigte Schließung des Opel-Werks in Bochum nur ein weiterer Mosaikstein in der tiefgreifenden Wirtschaftskrise, in die nicht zuletzt die deutsche Regierung den Euroraum manövriert hat.
Glaubt man dem deutschen Blätterwald ist das Bochumer Opel-Werk ein Opfer von Managementfehlern. Für die Süddeutsche Zeitung sind beispielweise der López-Effekt, eine schlechte Informationspolitik und das US-Management maßgeblich für den angekündigten Tod der Automobilproduktion in Bochum verantwortlich. Und die Süddeutsche ist mit ihrer Interpretation keineswegs allein. Doch Bochum ist überall. Das belgische Bochum heißt Genk, dort schließt der Automobilkonzern Ford Ende 2014 sein Werk und schickt 4.300 Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit. In Großbritannien werden bereits im nächsten Jahr die Ford-Werke in Southampton und Dagenham die Tore schließen. Das polnische Bochum heißt Tychy, dort baut der italienische Konzern Fiat nun im ersten Schritt 1.500 Stellen ab. Auch die französische PSA-Group (Peugeot und Citroen) wird bis Mitte 2014 11.000 Arbeitsplätze in der Produktion abbauen, während der schwedische Automobilbauer Volvo die Kurzarbeit eingeführt hat und die Verträge für Leiharbeiter nicht verlängern will. Sind tatsächlich Managementfehler für all diese Horrornachrichten verantwortlich?
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31. Oktober 2012 von Spiegelfechter
Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat dafür Sorge trägt, dass kein Mensch unter einem menschenwürdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit sehen dies jedoch anders. Hält sich ein Hilfsbedürftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, können im Einzelfall sogar sämtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben verbleiben den betroffenen Bürgern nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Diese Regelungen, die sich unter dem Begriff „Sanktionen“ zusammenfassen lassen, verstoßen nicht nur gegen die Würde des Menschen, sie sind auch volkswirtschaftlich verheerend. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen – Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle ökonomische Not zu geraten, nämlich die Arbeitgeber.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind… Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.“
Der unmittelbare verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gewährleistet
„sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.“ (Rdnr. 135)
„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (Rdnr. 137)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
Um die Menschenwürde auch materiell zu gewährleisten, steht jedem Bürger eine staatlich garantierte Grundsicherung zu – dies ist eine direkte Folge des Sozialstaatspostulats im deutschen Grundgesetz. Nach den Berechnungen des Deutschen Bundestags liegt das Existenzminimum in diesem Jahr bei 7.896 Euro pro Jahr bzw. 658 Euro pro Monat. Daraus errechnet sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz (der allerdings noch nicht die Miet- und Heizkosten beinhaltet) von 374 Euro pro Monat für Alleinstehende. Dieser Regelsatz, der von vielen kritisch gesehen wird, entspricht nach Auslegung der Bundesregierung dem soziokulturellen Existenzminimum, dessen Gewährleistung dem Staat durch das Grundgesetz vorgeschrieben ist. Im Juni dieses Jahres mussten jedoch laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit mindestens 147.150 Menschen unter dem Existenzminimum leben, obwohl sie den Staat um Hilfe gebeten hatten. Schuld an dieser staatlich gewollten Armut sind Sanktionierungsmaßnahmen der Ämter, die durch §31 des zweiten Sozialgesetzbuchs ermöglicht werden. Fördern und Fordern, so lautete der Slogan der Hartz IV-Gesetzgebung. Die bittere Realität zeigt jedoch, dass die Ämter vielfach eher nach dem Slogan Fordern und Sanktionieren verfahren. Wer nicht spurt, wird bestraft – und koste es die Menschenwürde.
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