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    An dieser Stelle stehen hier normalerweise Leseempfehlungen mit einem Link auf Amazon. Da Amazon, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, offenbar ein überaus unsozialer Konzern ist, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichert, hat sich der SPIEGELFECHTER entschlossen, die Zusammenarbeit mit Amazon mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es ist natürlich klar, dass dieser Boykott mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr unsere Unabhängigkeit durch eine kleine Spende unterstützen könntet.
  • Irrungen, Wirrungen, Vermögensabgabe

    geschrieben am 11. Mai 2012 von Spiegelfechter

    Die Vorstellung, die Vermögenden wesentlich stärker als bisher zur Finanzierung der Folgekosten der Finanzkrise heranzuziehen, ist – vollkommen zu Recht – populär. Neben einer einmaligen Vermögensabgabe gehört auch eine Vermögenssteuer zu den Instrumenten, mit denen man die Staatsfinanzierung auf solidere Beine stellen könnte. Nicht nur bei den Detailfragen ist hier jedoch Vorsicht geboten. Eine Fokussierung auf die Geldvermögen, wie sie beispielsweise in regelmäßigen Abständen vom Publizisten Harald Schumann vorgenommen wird ist nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar, verstößt sie doch gegen das Grundgesetz. Die Diskussion rund um die Besteuerung von Vermögen könnte wesentlich konstruktiver verlaufen, wenn man populäre Denkfehler vermeidet.

    Harald Schumanns Vorschlag zur Lösung der Eurokrise mag auf den ersten Blick sehr verlockend sein. In seinem Artikel „Die Eurozone braucht eine Vermögensabgabe“ schreibt der Tagesspiegel-Autor folgendes:

    Wie kann die Überschuldung zurückgeführt werden, ohne die Wirtschaft zu ruinieren? Die Antwort ist naheliegend, aber noch immer ein politisches Tabu. Wo es „zu viele“ Schulden gibt, da gibt es zwangsläufig auch „zu viel“ Vermögen. Denn das eine ist immer der Spiegel des anderen. Wenn also Schulden getilgt werden sollen, ohne dass damit die Nachfrage auf breiter Front einbricht, dann kann dies nur über eine Abgabe auf die Geldvermögen geschehen, die in hohem Maße bei einem kleinen Teil der Bevölkerung konzentriert sind. [...] Allein drei Millionen von 500 Millionen Europäern verfügen über mehr als eine Million Dollar liquide Geldanlagen. Zusammen besitzen sie gut zehn Billionen, mehr als doppelt so viel wie die Schulden der fünf Krisenstaaten zusammen.. Würde man diese Vermögen, die zu mindestens vier Fünfteln Bürgern aus der Euro-Zone gehören und ohnehin nur Nachfrage nach Finanzanlagen erzeugen, mit einer zweiprozentigen jährlichen Abgabe belegen, ließe sich damit der von Deutschlands Wirtschaftsweisen vorgeschlagene gemeinsame Schuldentilgungsfonds der Euro-Zone planbar und auf lange Frist abtragen.

    Gut gebrüllt Löwe! Leider fehlt diesem Vorschlag jedoch die Substanz. Um Schumanns Denkfehler zu erkennen, sollte man sich zunächst vor Augen halten, was Geldvermögen eigentlich sind. Die „zehn Billionen Dollar“ der europäischen Millionäre sind beispielsweise kein Geldvermögen, da die Summe den Immobilienbesitz beinhaltet. Das Geldvermögen ist nur ein Teil des Gesamtvermögens. Beispielsweise tauchen weder das geerbte, noch das selbst finanzierte und abbezahlte Haus im Geldvermögen auf. Auch andere Güter, die einen, mal mehr, mal weniger klar definierten Tauschwert haben, tauchen im Geldvermögen nicht auf; weder Unternehmensanteile noch Goldbarren, Edelsteine, Gemälde oder Münzsammlungen. So kann es durchaus sein, dass einige der wohlhabendsten Bürger dieses Landes überhaupt kein nennenswertes Geldvermögen haben, das für eine Abgabe oder eine Steuer herangezogen werden könnte.

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    Ein Steuerabkommen mit Sollbruchstellen

    geschrieben am 20. April 2012 von Spiegelfechter

    Die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der SPD, der Grünen und der Linkspartei verweigern bislang immer noch standhaft ihre Zustimmung zum nachverhandelten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Und das ist gut so! Es ist besser kein Abkommen als dieses Abkommen zu unterzeichnen. Noch besser wäre es jedoch, das Bundesfinanzministerium nähme sich ein Beispiel an den US-Behörden und würde ein vernünftiges bilaterales Abkommen anstreben und gleichzeitig auf EU-Ebene eine multilaterale Basis schaffen, um Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bekämpfen. Doch daran scheint die deutsche Regierung kein Interesse zu haben.

    Zumindest Angela Merkel tut so, als habe sie nicht das geringste Verständnis dafür, dass einige Bundesländer das Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen. Die Länder sollten doch froh sein, dass sie durch das Abkommen zumindest einen kleinen Teil der hinterzogenen Gelder zurückbekämen, so die Kanzlerin sinngemäß. Das ist freilich ziemlich starker Tobak, wenn man bedenkt, dass ja der Staat – und somit wir alle – Opfer der Steuerhinterziehung in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe sind; Opfer einer schweren Straftat, die mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann; eine Straftat, die von Schweizer Banken sogar gewerbsmäßig unterstützt wird. Angela Merkels Argumentation hat jedoch noch einen weiteren äußerst unerfreulichen Fehler. Sie versucht das Steuerabkommen als alternativlos darzustellen, die Länder sollten doch froh sein, wenn man ihnen den Spatz in der Hand feilbietet, die Taube auf dem Dach sei ohnehin nicht greifbar. Doch genau diese Argumentation ist – fahrlässig oder vorsätzlich – falsch. Bessere Alternativen sind nicht nur greifbar, sie drängen sich vielmehr förmlich auf.

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    Die FDP und die Schlecker-Pleite – Polittaliban außer Kontrolle

    geschrieben am 30. März 2012 von Spiegelfechter

    Um sich als Hüter der reinen marktliberalen Lehre zu profilieren, ließ die FDP gestern die Verhandlungen über die Einrichtung einer Transfergesellschaft für rund 11.750 Schlecker-Mitarbeiter platzen. Sogar aus ordnungspolitischer Sicht ist dies jedoch fatal, geht es bei der Transfergesellschaft doch nicht nur um die bereits entlassenen Mitarbeiter, sondern vor allem um die rund 13.250 noch vorhandenen Arbeitsplätze, die nun durch die FDP-Blockade ebenfalls vor dem Aus stehen. Die FDP ist unberechenbar geworden. In ihrem jetzigen Zustand ähnelt sie einem wandelnden Pulverfass.

    Welchen Sinn und Zweck erfüllt eigentlich eine Transfergesellschaft? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst verdeutlichen, dass die insolvente Unternehmensgruppe Schlecker sich de facto in der Abwicklung befindet und es dem Insolvenzverwalter, den restlichen Mitarbeitern, den Lieferanten und Gläubigern vor allem darum geht, überlebensfähige Teile aus dem Unternehmen herauszulösen, um sie unter neuer Leitung und unter einem neuen Besitzer selbstragend fortzuführen. Anfang März wurden bereits 2.400 der 5.400 deutschen Filialen der Schlecker-Gruppe geschlossen. Was mit den restlichen 3.000 Filialen geschieht, die immerhin mehr als die Hälfte der Mitarbeiter des Konzerns beschäftigen, ist hingegen noch vollkommen offen. Im Idealfall findet sich ein Investor, der das Geschäft mitsamt der Mitarbeiter lückenlos übernimmt. Einer solchen Übernahme stehen jedoch die berechtigten Forderungen der entlassenen Mitarbeiter im Weg. Ohne eine befriedigende Rechtssicherheit wird sich wohl auch kein Investor finden.

    Eine Transfergesellschaft bietet diese Rechtssicherheit, da die entlassenen Mitarbeiter ihre Forderungen und Ansprüche auf Abfindungen mit dem Eintritt in die Transfergesellschaft aufgeben. Als Ausgleich dafür erhalten sie von der Transfergesellschaft zwischen 80 und 87 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens und werden sowohl bei der Fortbildung als auch der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. Vor allem für ältere Mitarbeiterinnen ist dies zumindest eine kleine Hilfe, da sie auf diese Art und Weise auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I mindestens um sechs Monate nach hinten verschieben können. Ohne Transfergesellschaft reihen sich die ehemaligen Mitarbeiter mit ihren Forderungen und Ansprüchen in die große Schar der Gläubiger ein und können im Falle einer Abwicklung – wenn überhaupt – nur auf Zahlungen aus der Insolvenzmaße des Unternehmens hoffen.

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    Tarifrunde 2012 – Medizin für eine kränkelnde Volkswirtschaft

    geschrieben am 21. März 2012 von Spiegelfechter

    Die Zeichen stehen auf Sturm. Nachdem die Arbeitgeberseite trotz Warnstreiks bis dato noch nicht ernsthaft auf die Forderungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eingegangen ist, droht dem Land nun ein zäher Arbeitskampf mit massiven Streiks im öffentlichen Dienst. Dabei sind die Forderungen der Arbeitnehmer nicht nur im Sinne der Frage eines gerechten Lohns gerechtfertigt, sondern stellen ein zwingend notwendiges Korrektiv für die Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone dar. Da bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Staat auf Seiten der Arbeitgeber verhandelt, könnte hier die Politik endlich ein Zeichen setzen, gelten die Verhandlungen doch auch als Vorlage für etliche Tarifverhandlungen, die in den nächsten Monaten anstehen.

    Zumindest in einer Disziplin ist Deutschland zweifelsohne unschlagbar – in der Lohnzurückhaltung seiner Arbeiter und Angestellten. Während die Wirtschaft im letzten Jahrzehnt trotz des herben Rückschlags während der Finanzkrise 2008/2009 insgesamt um 12,6% wuchs, gingen die Reallöhne im gleichen Zeitraum um 2,9% zurück. Diese Lohnzurückhaltung blieb natürlich nicht folgenlos. Man muss an dieser Stelle überhaupt nicht die problematischen Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Volkswirtschaften überstrapazieren. Viel entscheidender ist in diesem Zusammenhang ein weiterer Effekt. Exportüberschüsse sind immer auch Importdefizite. Deutschland exportiert nicht nur zu viel, sondern importiert auch viel zu wenig Güter. Grund für die schwachen Importe ist die bescheidende Kaufkraft, die ganz direkt mit der unterdurchschnittlichen Lohnentwicklung zusammenhängt.

    Gesamtwirtschaftlich kann ein volkswirtschaftliches Modell, das auf Lohnsenkungen basiert, nicht funktionieren. Jedes Produkt braucht einen Käufer, selbst Investitionen des Unternehmenssektors tragen sich schlussendlich nur, wenn am Ende der Kette jemand eine Dienstleistung oder ein Produkt einkauft. Nicht Investitionen, sondern Konsumausgaben sind die Triebfeder der Wirtschaft. Kurzgefasst könnte man diesen Zusammenhang mit dem bekannten Ford-Zitat „Autos kaufen keine Autos“ umreißen. Um den Wirtschaftskreislauf am Laufen zu halten, ist es daher auch unumgänglich, dass die Privathaushalte von Jahr zu Jahr mehr bzw. hochwertigere Güter und Dienstleistungen konsumieren. Das Maß der Lohnsteigerungen hängt dabei von der Preissteigerung und der Produktivitätssteigerung ab – liegen die Lohnsteigerungen unterhalb der Preis- und Produktivitätssteigerung, partizipieren die Arbeitnehmer in einem zu geringem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung. Dieses „Gürtel-enger-Schnallen“ wurde im letzten Jahrzehnt zur Regel.

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    Ignoriert doch endlich die Ratingagenturen!

    geschrieben am 18. Januar 2012 von Spiegelfechter

    In einem so noch nie dagewesenen Rundumschlag senkte die Ratingagentur Standard & Poor´s letzten Freitag die Risikobewertung für Staatsanleihen von neun Eurostaaten. Auch wenn die neuen Bewertungen nach der zugrundeliegenden „Marktlogik“ noch nicht einmal inhaltlich zu beanstanden sind und auch die Begründung von Standard & Poor´s nicht von der Hand zu weisen ist, stellt sich hier die Frage, warum Politik und Medien die eng mit dem Finanzsystem verzahnten Ratingagenturen überhaupt als Schiedsrichter akzeptieren und für voll nehmen? Mehr als einmal lagen die Ratingagenturen mit ihrer Meinung komplett daneben. Es ist an der Zeit, dass sich die Politik von diesem Unsinn emanzipiert. Ratingagenturen sind nicht neutral, sondern interessengesteuert. Dabei vertreten sie jedoch nicht die Interessen der Allgemeinheit, sondern die des großen Geldes. Das darf ein demokratischer Staat nicht akzeptieren. Im folgenden Text soll es darum gehen, diese Aussagen auch zu belegen.

    Was machen Ratingagenturen?

    In der Öffentlichkeit wird Ratingagenturen meist zugebilligt, eine vermeintlich neutrale Einschätzung zur Sicherheit von Finanzprodukten abzugeben und im Falle der Bewertung von Staatsanleihen der Politik Empfehlungen zu geben, mit welchen Schritten sie dafür Sorge tragen kann, dass diese Papiere ein möglichst gutes Rating bekommen. Dieser Eindruck wird durch die mediale Berichterstattung gestützt, haben die Ratings der Agenturen doch mittlerweile einen ähnlich zweifelhaften Nachrichtenwert wie die Börsenkurse. So populär dieser Eindruck ist, so falsch ist er. Wer „Empfehlungen“ zu Finanzprodukten gibt, kann auch rechtlich für Fehlurteile haftbar gemacht werden. Wenn die Ratingagenturen nun aber auch rechtlich für ihre zahlreichen unsinnigen Empfehlungen haften müssten, gäbe es sie schon längst nicht mehr.

    Zu den zahlreichen Fehleinschätzungen der Ratingagenturen empfehle ich den Artikel „Ratingagenturen – ein zutiefst korruptes System“ von Werner Rügemer mit zahlreichen Hintergrundinformationen und Fallbeispielen.

    Auch die „Politikberatung“ ist den Agenturen nicht erlaubt, da die Politik sich ansonsten darauf berufen könnte, dass man doch sämtliche Wünsche der Agenturen erfüllt hätte und dies als Garantie für ein besseres Rating ins Feld führen könne. Stattdessen berufen sich die Ratingagenturen darauf, dass sie lediglich ihre „Meinung“ kundtun, und damit verbarrikadieren sie sich frecherweise auch noch hinter der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Wer sich die Begründung der S&P-Ratings zur Eurozone durchliest, die man eigentlich nur als „Politikberatung“ lesen kann, kann dies jedoch nur als zynischen Witz bezeichnen.

    Eine Meinung hat jeder. Paul Krugman hat eine Meinung, Heiner Flassbeck hat eine Meinung, und die unzähligen Lobbyisten und „Analysten“ der Banken haben auch einen Meinung. Letztere deckt sich meist auch mit der Meinung der Ratingagenturen. Warum billigt man dann aber der Meinung dreier Finanzunternehmen sogar zu, eine Expertise zu sein, die indirekt Gesetzescharakter hat?

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