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    An dieser Stelle stehen hier normalerweise Leseempfehlungen mit einem Link auf Amazon. Da Amazon, wie sich mittlerweile herausgestellt hat, offenbar ein überaus unsozialer Konzern ist, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichert, hat sich der SPIEGELFECHTER entschlossen, die Zusammenarbeit mit Amazon mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es ist natürlich klar, dass dieser Boykott mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr unsere Unabhängigkeit durch eine kleine Spende unterstützen könntet.
  • Wer sind hier eigentlich die Piraten?

    geschrieben am 27. Januar 2011 von Spiegelfechter

    Pünktlich zum deutschen “Piraterie-Gipfel” zwischen Reedern und Regierung wurde wieder einmal ein “deutsches” Schiff von Piraten gekapert. Die Forderungen der deutschen Reeder nach einem besseren Schutz sind jedoch an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

    Ginge es nach dem Verband Deutscher Reeder (VDR), so würden ihre gewinnträchtigen Handelsschiffe künftig von bewaffneten Polizei- oder Marineeinheiten an Bord begleitet werden. Von der naheliegenden Alternative, private Sicherheitsunternehmen für diese Aufgabe zu verpflichten, hält der VDR nicht viel. “Es ist uns wichtig, dass Piraterie von hoheitlichen Kräften bekämpft wird. Sicherheit auf hoher See darf nicht privatisiert werden. Sonst fallen wir in mittelalterliche Verhältnisse zurück”, sagte VDR-Hauptgeschäftsführer Nagel gegenüber der Frankfurter Rundschau.

    Da kann man Nagel wohl nur schwer widersprechen – welcher mittelalterliche Machthaber käme schon auf die Idee, Geld dafür aufzubringen, um Händler zu beschützen, die ihm keinen Heller an Steuern entrichten? Heute nimmt es der Staat allerdings nicht mehr so genau mit der Kosten-Nutzen-Rechnung. Deutsche Reeder genießen Privilegien, von denen andere Branchen nur träumen können. Opfer dieses grandiosen Lobbyismus sind – wie so oft – der deutsche Fiskus und die Seeleute, deren Rechte mit Füßen getreten werden.

    Das deutsche Schiff, das nicht deutsch ist

    Als die dpa am Montag meldete, somalische Piraten hätten nördlich der Seychellen das deutsche Frachtschiff “Beluga Nomination” entführt, war dies streng genommen bereits eine Falschmeldung. Die “Beluga Nomination” fährt unter der Flagge des Karibikstaates Antigua und Barbuda – rund 80% der Handelsmarine deutscher Reeder fahren nicht unter deutscher Flagge.

    Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem deutschen Flaggenrecht ist nur ein Schiff, das unter deutscher Flagge fährt, ein deutsches Schiff. Auch wenn die “Beluga Nomination” von einer Bremer Reederei gemanagt wird und einem deutschen Schiffsfonds gehört, so untersteht sie seit der Ausflaggung dem Recht des Inselstaates Antigua und Barbuda. Mehr noch, laut Seevölkerrecht ist sie außerhalb der Hoheitsgewässer sogar Hoheitsgebiet des Inselstaates. Die Vorteile dieser Ausflaggung nutzt der deutsche Reeder natürlich gerne. Wo deutschen Gesetze nicht gelten, müssen die Seeleute auch nicht nach deutschen oder europäischen Tarifverträgen bezahlt werden, es entfällt die Sozialversicherungspflicht, und sämtliche europäischen Arbeitnehmerschutzrechte sind ebenso außer Kraft wie europäische Steuer- und Sicherheitsgesetze.

    Doch eine solche Ausflaggung hat natürlich auch für den Reeder gewisse Nachteile. Da die “Beluga Nomination” kein deutsches Schiff ist, haben deutsche Soldaten auch nicht das Mandat, bewaffnete Schutzdienste an Bord zu übernehmen. Wer sich auf Kosten des deutschen Fiskus und seiner Mitarbeiter bereichern will, sollte natürlich auch nicht erwarten können, auf Kosten des Steuerzahlers beschützt zu werden.

    Doch diese Selbstverständlichkeit ist mit der EU-Mission Atalanta ohnehin bereits außer Kraft gesetzt. Auf hoher See vor dem Horn von Afrika genießen ausgeflaggte Handelsschiffe deutscher Reeder den gleichen Schutz wie deutsche Handelsschiffe. Auch das ist ein großer Erfolg der Lobbytätigkeit der Reeder.

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    Rudolf Elmer und die Rache des Systems (Update II)

    geschrieben am 20. Januar 2011 von Spiegelfechter

    Als der vorsitzende Richter des Zürchers Bezirksgerichts gestern um 17.00 Uhr den Urteilsspruch im Verfahren gegen Rudolf Elmer vortrug, flammte die Hoffnung auf, dass die Schweizer Justiz sich zumindest einen Rest Menschlichkeit bewahrt hat. Zwar wurde Elmer nicht nur wegen versuchter Nötigung, sondern auch wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt – ein Vorwurf, den Elmer bestreitet und den internationale Experten für äußerst umstritten halten. Doch dafür fiel das Strafmaß erstaunlich niedrig aus. Statt der geforderten acht Monate Haft ohne Bewährung verhängte das Gericht lediglich eine Geldstrafe, die ihrerseits auch nur dann fällig wird, wenn Elmer innerhalb von zwei Jahren wieder straffällig wird. Doch die verhaltene Freude währte nur kurz. Als die Elmers am späten Abend nach Hause kamen, wurden sie bereits von einem Polizeiaufgebot erwartet. Rudolf Elmer wurde verhaftet, das Haus der Elmers durchsucht. Momentan sitzt Elmer in Polizeigewahrsam und bis morgen Abend will die Schweizer Justiz darüber entscheiden, ob gegen den Whistleblower Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet wird. Die neuen Ermittlungen drehen sich um die gemeinsame Pressekonferenz von Elmer und Julian Assange am Montag, auf der Elmer WikiLeaks zwei CDs mit vermeintlichen Bankdaten übergeben hat, die 2.000 besonders exponierte Kunden Schweizer Banken betreffen – darunter angeblich auch 40 Politiker.

    Vorgeschichte: Whistleblower vor Gericht – die Rudolf-Elmer-Story
    Hintergrund: Medieninformationen der Alternativen Liste Schweiz

    Elmer vor Gericht

    In der gestrigen Gerichtsverhandlung ging es nicht um die Elmer-Daten, die 2008 von WikiLeaks veröffentlicht wurden. Auch wenn es offensichtlich scheint, dass Elmer die Daten an das Whistleblower-Netzwerk übergeben hat, so kann die Schweizer Justiz diesen vermeintlichen Bruch des Bankgeheimnisses dank der sicheren Übertragungsprotokolle von WikiLeaks nicht beweisen. Dennoch spielte WikiLeaks im Hintergrund eine Rolle beim Verfahren. In der Pressekonferenz im Frontline-Club sah die Staatsanwaltschaft eine Missachtung des Gerichts und erhöhte das geforderte Strafmaß von acht Monaten mit Bewährung auf acht Monate ohne Bewährung. Das Signal war unmissverständlich – wer nicht nach unserer Pfeife tanzt und Daten, die Straftaten von Schweizer Banken oder deren Kunden betreffen, publik macht, hat mit der vollen Härte der Justiz zu rechnen.

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    Whistleblower – Sonntagsreden versus Realität

    geschrieben am 18. Januar 2011 von Spiegelfechter

    Gerne appellieren deutsche Politiker an die Zivilcourage ihrer Mitbürger. Wenn man einmal besonders couragiert gegen Missstände vorgeht, gibt es auch schon einmal Ehrenmedaillen, die dann von der Politprominenz in feierlicher Atmosphäre, umrahmt von Sonntagsreden für eine Stärkung der Zivilcourage, verliehen werden. Sobald der Politiker- und Pressetross weitergezogen ist, beginnt für viele Whistleblower jedoch die bittere Realität: Mobbing, Entlassung, Stigmatisierung und Hoffnungslosigkeit. Kaum ein anderes OECD-Land schützt seine Whistleblower so schlecht wie Deutschland. In kaum einem anderen OECD-Land gelten Whistleblower gesellschaftlich so wenig wie in Deutschland. Wie es anders gehen kann, zeigen beispielsweise Großbritannien und die USA. In Deutschland werden hingegen bereits kleinere Vorstöße des Gesetzgebers zu einer Verbesserung des Whistleblowerschutzes von den Arbeitgeberverbänden verhindert. Um dieses Defizit öffentlich bekannter zu machen und so Druck auf die Politik auszuüben, ruft die NGO Whistleblower-Netzwerk e.V. dazu auf, die ePetition “Arbeitsrecht – Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern” mitzuzeichnen. Der Spiegelfechter schließt sich diesem Aufruf nur allzu gerne an.

    Whistleblower und Nestbeschmutzer

    Schon in der Schule haben wir von unseren Mitschülern gelernt, dass Petzen sozial geächtet gehört. Auch das Zitat ” Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant” wird wahrscheinlich ein Großteil unserer Mitbürger unterschreiben können. Leider ist die Differenzierung zwischen Denunziation und dem gerechtfertigten Anprangern von Missständen keinesfalls derart ausgeprägt. Zwar findet es Lieschen Müller prinzipiell gut, wenn Whistleblower relevante Missstände aufdecken – wenn sie selbst in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände trifft, die gesellschaftliche Relevanz haben könnten, schweigt sie jedoch lieber. Dies mag von einer höheren moralischen Warte aus durchaus zu kritisieren sein – bedenkt man jedoch die gesellschaftlichen und juristischen Umstände, die potentielle Whistleblower hierzulande vorfinden, so ist diese “Feigheit” durchaus verständlich. In Deutschland gelten Whistleblower unter Kollegen vielfach immer noch als “Nestbeschmutzer”. Gesetze zum Schutz von Whistleblowern sind de facto nicht vorhanden und das politische und mediale Interesse an Whistleblowern beschränkt sich nur allzu oft auf egoistische Interessen, die durch die Instrumentalisierung von Whistleblowern wahrgenommen werden können.

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    Whistleblower vor Gericht – die Rudolf-Elmer-Story

    geschrieben am 17. Januar 2011 von Spiegelfechter

    Der Schweizer Banker Rudolf Elmer zählt mit seinen über WikiLeaks publizierten Datensätzen der Privatbank Julius Bär zu den Pionieren des Whistleblowings. Doch nicht die Steuersünder oder ihre Helfer, sondern er steht nun in der Schweiz vor Gericht

    Rudolf Elmers Geschichte ist eine moderne Parabel von einem Saulus, der sich unfreiwillig zum Paulus wandelte, einem seriösen Schweizer Banker, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber in die Enge getrieben und so zum Whistleblower wurde. Die Kulisse dieser Geschichte bilden die pittoresken Strände der Cayman Islands und die Schweiz, deren Bankgeheimnis Ähnlichkeiten mit der Omerta der sizilianischen Mafia hat. Verfolgt man die Geschichte des Whistleblowers, so fühlt man sich unweigerlich an den Grisham-Roman “Die Firma” erinnert, in dessen Verfilmung der smarte Tom Cruise auf den Caymans gegen die organisierte Finanzkriminalität kämpft. Doch das wahre Leben ist kein Hollywood-Film und hat nur selten ein Happy End.

    Vom Buchhalter zum Nestbeschmutzer

    Rudolf Elmer ist eigentlich das Stereotyp eines Schweizer Bankers – seriös, bedächtig, solide, bisweilen ein wenig langweilig. In seiner Schweizer Heimat brachte es der heute 55jährige schnell zum Revisor bei der traditionellen Schweizer Privatbank Julius Bär. Julius Bär ist nicht einfach eine normale Bank für normale Menschen. Das Bankhaus verwaltet ein Kundenvermögen von über 400 Milliarden Schweizer Franken – wer bei Julius Bär Kunde werden möchte, sollte dabei schon über ein gewisses Vermögen verfügen.

    Im Jahre 1994 wurde Rudolf Elmer als Chefbuchhalter in besonderer Mission zur Konzerntochter Julius Baer Bank and Trust Company (JBBT) auf die Cayman Islands versetzt. Im Vermögensverwaltungskonzept von Julius Bär spielte die “Steueroase” Cayman Islands eine ganz besondere Rolle – zeitweilig steuerte die Niederlassung auf der Karibikinsel 30% zum Konzerngewinns bei.

    Steuer-, Verschleierungs- und Verdunklungsoasen

    Die Caymans erheben keine Steuern auf Einkünfte und Vermögen und üben daher eine magische Anziehungskraft auf das weltweite Kapital aus. Doch diese fiskalische Enthaltsamkeit hat natürlich einen Haken. Nach internationalem Steuerrecht gilt dieser Steuersatz nur für Personen und Unternehmen, die dort tatsächlich ihre Geschäfte betreiben. Ein Münchner Industrieller kann daher auch nur dann legal vom Steuersatz der Caymans profitieren, wenn er den Großteil des Jahres dort verbringt.

    So attraktiv sind die hurrikangeplagten Karibikinseln dann aber doch nicht. Um auch Bürgern anderer Länder karibische Steuerfreiheit zu bringen, hat sich ein hochspezialisierter Sektor im Finanzsystem gebildet, zu dem auch JBBT gehört. Ein oft genutzter Modus Operandi ist dabei die Gründung sogenannter Trusts (Stiftungen), die dann pro forma von Anwälten als Stiftungsbevollmächtigte geführt werden. Der Vorteil für den Kunden (Stifter) – sein Name taucht auf den Kontenlisten nicht mehr auf und ist nur dem Stiftungsbevollmächtigten und dem Bankhaus, das den Trust verwaltet, bekannt. Solange ein Trust auch de facto vom Bevollmächtigten geführt wird, der Name des Stifters dem Bankhaus bekannt ist, ist dies auch legal. Gelder aus einem Trust dürfen jedoch nicht an den Stifter zurückfließen, ansonsten verliert der Trust seinen steuerbefreienden Charakter, er ist dann kein “echter Trust” mehr. Der Stifter müsste die Gelder dann nachträglich seinem Finanzamt zur Versteuerung melden.

    Warum aber sollte ein Kunde aus Deutschland über ein Schweizer Bankhaus und diverse Gesellschaftskonstrukte auf den Caymans Geld in einem Trust anlegen, wenn er vorhat, die Gelder ordentlich zu versteuern? Letztlich helfen solche Konstrukte dabei nur einer sehr kleinen Gruppe, ein Zweiklassen-Steuersystem zu etablieren, in dem man sich dann vor der Steuer drücken kann, wenn man zum erlauchten Kreis der Kunden spezieller Schweizer Banken gehört.

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    Update: Ganz aktuell auch der Trailer zum Film “A leak in paradise”, der momentan produziert wird:

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    Der Euro unter Beschuss (I)

    geschrieben am 04. Januar 2011 von Spiegelfechter

    Es kriselt in Euroland – nicht Spekulanten, sondern ein begründeter Vertrauensverlust der Anleger hat dem Euro seine Grundlage entzogen

    Griechenland machte den Anfang – wenige Monate später geriet Irland in den Finanzstrudel und auch Portugal und Spanien hängen de facto schon jetzt am Tropf der EZB und könnten sich ohne den Rettungsmechanismus der Eurozone nicht mehr selbst refinanzieren. Ob die Politik ein Ausweiten der Euro-Krise auf angeschlagene Staaten wie Belgien oder Italien verhindern kann, ist ungewiss. Doch wer hinter der Krise das sinstre Werk von Spekulanten vermutet, verwechselt Markt und Spekulation – die realwirtschaftlichen und strukturellen Probleme, die zur Krise führten, sind hausgemacht. Sie sind ein Fehler am Reißbrett der Konstrukteure der Eurozone – die Reaktion der Märkte auf diese Fehler ist dabei keinesfalls ungewöhnlich.

    Die Krise der Staatsanleihen

    Die Finanzmärkte haben für jeden Typ von Investor ein passendes Angebot: Der Risikoscheue kann sich deutsche Staatsanleihen kaufen, der moderat Renditeorientierte nahm jahrelang zusätzlich zu Aktien gerne auch türkische, russische oder griechische Anleihen in sein Portfolio, während der Risikofreudige allerlei Zertifikate und Hebelprodukte vorfindet. Die “echten” Profis, die man traditionell als Spekulanten bezeichnet, wetten mit Vorliebe über exotische Produkte auf fallende Kurse oder greifen zu synthetischen Produkten, mit denen man auf Gott und die Welt wetten kann.

    Die meisten Bürger, die ihr Geld anlegen wollen, lassen von all diesen Papieren lieber die Finger und greifen zu konservativen Produkten wie Lebensversicherungen, Investmentfonds ihrer Hausbank (gerne auch als vermögenswirksame Leistungen, teilfinanziert von Staat und Arbeitgeber) oder einer privaten Altersvorsorge. Staatsanleihen gehören dabei eigentlich zu den bevorzugten Papieren, in die Lebensversicherungen, Pensions- und Rentenfonds und auch viele Investmentfonds das Geld ihrer Kunden investieren. Für Profizocker sind sie viel zu langweilig – sie sind kaum volatil, eher renditeschwach, langfristig angelegt und lassen sich schlecht hebeln. Banken betreiben aus eben diesen Gründen auch nur in sehr geringem Umfang Eigenhandel mit Staatsanleihen. Das war einmal. Heute sind Anleihen europäischer Staaten höchst volatil, durch die Abstufung der Ratingagenturen nicht mehr geeignet für konservative Fonds oder Lebensversicherungen und dank politischer Schützenhilfe stellen sie für Banken eine Lizenz zum Gelddrucken dar. Wie konnte es so weit kommen?

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    Dieser Artikel ist der erste Teil einer dreiteiligen Serie. Die Teile II und III erscheinen voraussichtlich am Donnerstag und am Samstag auf Telepolis.

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