Politik - ein gutes Geschäft [Update]

06. Juli 2007 von Spiegelfechter - Drucken

Karlsruhe hat entschieden – Abgeordnete müssen ihr Mandat hauptberuflich wahrnehmen und ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen, so dass der Wähler sich ein Bild über das Engagement seiner Abgeordneten machen kann. Das ist löblich, geht aber keinesfalls weit genug.

Das Volk ist der Souverän, und der Abgeordnete Diener des Volkes. Jegliche Zuwendungen von Dritten, die auch nur den Verdacht wecken könnten, der Abgeordnete sei in seiner Arbeit beeinflussbar, sollten untersagt werden. Der Abgeordnete dient dem Volk, und nicht der Privatwirtschaft, Verbänden oder Interessengruppen. Jeder, der bei seinem Arbeitgeber einmal einen Nebenberuf angemeldet hat, weiß, dass eine solche Tätigkeit nur gewährt wird, wenn kein Interessenkonflikt zwischen dem Geldgeber des hauptamtlichen Berufes und den Interessen des nebenberuflichen Geldgebers besteht.

Im Falle der Abgeordneten besteht allerdings in vielen Fällen ein solcher Interessenkonflikt, - eine Unternehmensberatungsfirma vertritt in den seltensten Fällen die Interessen der Volkes -, und ein Engagement eines Volksvertreters bei einer solchen Gesellschaft sollte daher im Sinne der Interessenwahrung des Volkes untersagt werden. Da dies schwerlich für jeden Einzelfall zu entscheiden ist, sollte jegliche Nebentätigkeit, die dem Abgeordneten geldwerte Vorteile verschafft, untersagt werden.

Wenn im Kontext der Abgeordnetenbezüge das Wort “Neiddebatte” aufkommt, so beschreibt dies den zugrunde liegenden Vorwurf nur unzureichend. Es geht dem Kommentator dabei nicht um “Neid”: Ein fleißiger Mensch, kann gerne so viel verdienen, dass er ein prächtiges Leben führen kann, so lange er dabei ehrlich bleibt und niemanden übervorteilt. Bei Abgeordneten, die hohe Bezüge aus der Wirtschaft bekommen, besteht allerdings per se der Anfangsverdacht, dass diese Gelder nicht bezahlt werden, um eine ehrliche Arbeit zu honorieren, sondern um Einfluss auf die Abgeordneten auszuüben oder gar Gegenleistungen zu erwirken. Solange sich dieser Verdacht nicht generell ausschließen lässt, geht es also nicht um “Neid”. Dem Dieb, der einen selbst bestiehlt, “neidet” man seinen neuerlichen Besitz schließlich nicht. Politiker, die von einer “Neiddebatte” sprechen, bezwecken anscheinend über diesen Umweg die moralische Rechtfertigung für ihre Nebeneinkünfte herzuleiten.

Da bei allen Produkten und Dienstleistungen solche Zahlungen aus Wirtschaft und Verbänden an Politiker eingepreist sind, bezahlt sie nicht das Unternehmen, welches die direkten Mittel zur Verfügung stellt, sondern der Endkunde. Erhält der Politiker diese Gelder ohne Gegenleistung, so stellt dies einen ungerechtfertigten Zusatzverdienst des Staatsdieners dar, den der Wähler indirekt bezahlt, und ist somit abzulehnen. Erhält er das Geld für eine Gegenleistung, so stellt dies einen Betrug am Wähler dar, und ist damit erst recht abzulehnen.

Wenn eine moderate Erhöhung der Diäten nötig sein sollte, um die finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten, so wäre diese gerechtfertigt, wenn im Umkehrschluss die Abgeordneten keine entgeltlichen Tätigkeiten wahrnehmen würden, denn eigentlich sollte es für den Abgeordneten ja eine Ehre sein, in verantwortlicher Position seinen Dienst an der Gemeinschaft zu erfüllen. Aber eine ehrenamtliche Tätigkeit ist natürlich kontraproduktiv, wenn man aus dem Parlament keine Versammlung des Besitzbürgertums machen will, welches ohne Salär seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Dass Friedrich Merz und Konsorten gegen ein solches Gesetz klagen würden, war vorhersehbar. Allerdings sollte man sich fragen, ob es tatsächlich Menschen gibt, die der Meinung sind, Abgeordnete der FDP, und ihre neoliberalen Freunde aus den anderen Parteien, verträten den Willen des Volkes. Die teilweise Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte ist daher eine Nebelkerze. Ob Herr Merz nun 150.000 Euro im Jahr aus der Wirtschaft bekommt oder 1.5 Millionen Euro – da niemand an seine Unabhängigkeit glaubt, ist dies eher unwichtig. Abgeordnete wie Herr Merz haben als Vertreter einer Volkspartei in einer Volksvertretung per se eigentlich nichts zu suchen.

Bei den Abgeordneten der FDP kann man da vielleicht eine Ausnahme machen, da sie in der Tat von den Bevölkerungsgruppen gewählt wurden, die sie vertreten. Sie teilen auch die Interessen der Unternehmen und Verbände, die FDP-Abgeordnete zusätzlich füttern, um diese ihre Interessen gewahrt zu sehen. So paradox es klingen mag, die käuflichen FDP-Abgeordneten stellen eigentlich kein Problem dar,  - sie sind nur Polithuren.

Die Abgeordneten der Linkspartei und des linken Flügels der SPD sollten dem Wähler auch die Frage beantworten, wie sich der Beruf des Gewerkschaftssekretärs mit dem Abgeordnetenmandat vertragen kann, denn auch hier drohen Interessenkonflikte.

Interessant wird die veröffentlichte Liste, wenn man einmal betrachtet, welche Branchen welche Politiker bezahlen. Der Erfinder der Riester-Rente, welche der Versicherungs- und Kapitalanlagebranche Einnahmen in Milliardenhöhe beschert, hielt beispielsweise in dieser Legislaturperiode Reden vor rund einem Duzend Versicherungs- und Bankgesellschaften, die ihm mindestens 110.000 Euro einbrachten, - höchstwahrscheinlich sogar wesentlich mehr. Vermutlich erzählte er den johlenden Finanzmanagern, wie er es denn schaffte, die kritischen Kreise in der SPD über den Tisch zu ziehen, um mit einem privaten Rentenmodell den Freunden aus der Wirtschaft Umsatzmilliarden zu sichern.

Auch der große Kämpfer für die Gesetzlichen Krankenkassen, der SPD-Abgeordnete Lauterbach, verdient sich mit Vorträgen eine goldene Nase. Er hält seine Vorträge natürlich vor den Vertretern der Gesetzlichen Krankenkassen. Manus manum lavat, so läuft das Geschäft.

Auf der Spitzenverdienerliste unter den Rednern steht neben Reinhold Messner, Bill Clinton und Michail Gorbatschow mittlerweile der vormalige Taxifahrer Joschka Fischer. Als Branchenkenner kann man bei ihm von hohen fünfstelligen Honorarforderungen ausgehen, die auch gerne bezahlt werden. In den vier Monaten, denen er dem Bundestag in dieser Legislaturperiode angehörte hielt er stolze zehn Vorträge vor den Spitzen der Hochfinanz in Liechtenstein, Zürich, Dubai und anderswo. Damit dürfte er zugleich der Spitzenverdiener unter den deutschen Politikern sein. Zum Glück ist er ja zurückgetreten und kann sich so hauptberuflich dem ertragreichen Dampfplaudern widmen, was man ihm gönnen muss, will man sich nicht des Neides schuldig machen.

Natürlich sagt der Empfang von Geldmitteln nichts über den Verwendungszweck aus. Vielleicht hat ein Großteil der Abgeordneten seine üppigen Tantiemen und Honorare ja auch umgehend einem wohltätigen Zweck gespendet; obgleich dies kaum anzunehmen ist. Wenn dem so sei, so steht es jedem Abgeordneten offen, eine Spendenquittung auf seiner Homepage zu veröffentlichen, - dies ist kein Grund hier eine „Unschuldsvermutung“ geltend machen zu wollen.

Sicherlich gibt es Probleme, wenn ein normaler Freiberufler sich entscheidet, ein Mandat wahrzunehmen. Anders als ein Beamter oder ein Angestellter, haben niedergelassene Ärzte oder Anwälte für ein kleines Unternehmen zu sorgen, welches nicht immer reibungslos an einen Vertreter übergeben werden kann. Das ist problematisch, liegt aber in der Sache der Natur und die Entschädigungen aus den Abgeordnetendiäten sind ja nicht so gering, dass sofort der Hungertod droht. Die Lösung kann aber nicht heißen, den Freiberuflern ein freies Feld für Nebeneinkünfte zu bieten, zumal diese auch nach dem neuen Gesetz aus Verschwiegenheitsgründen ihre Mandaten nicht bekannt geben müssen. Sicher sind dies nur ehrenwerte Personen, die keine Forderungen stellen; Herr Kohl hat die Gruppe der Wohltäter ja bereits im Rahmen der Parteispendenaffäre mit seinem Ehrenwort von jeder Einflussnahme freigesprochen.

Für spezielle Berufsgruppen müssen allerdings spezielle Ausnahmereglungen gelten. Piloten und Ärzte müssen beispielsweise Praxiserfahrung nachweisen, da sie ansonsten ihre Zulassung verlieren. Hier sind Sonderregelungen möglich. Allen anderen Abgeordneten sollte von ihrem Arbeitgeber (und das sind wir!) verboten werden, neben dem Mandat beruflich tätig zu werden und daraus geldwerte Vorteile zu erhalten. Wenn ein Abgeordneter unbedingt eine Rede halten will, so sollte er per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Nettoeinnahmen einem wohltätigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, die eng mit dem öffentlichen Mandat verbunden sind, wie z.B. Beirats- oder Aufsichtsratsposten in öffentlicher Funktion.

Es existiert übrigens bereits ein Gesetz, das wirkungsvoll die Unabhängigkeit eines Berufsstandes sicherstellt – das Deutsche Richtergesetz. Dort ist beispielsweise ein Mäßigungsgebot festgeschrieben, also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Dass ein Richter keine lukrativen Nebenberufe ausüben darf, versteht sich von selbst. Warum also in den Ferne schweifen, wenn denn das Gute so nahe liegt? Wenn die Politik es mit der Unabhängigkeit ernst meinen sollte, warum unterwirft sie sich nicht einem vorhandenen Gesetz, welches die Unabhängigkeit eines Berufsstandes definiert?

Viel problematischer als die Nebentätigkeiten während der Abgeordnetenzeit gestalten sich allerdings die späteren Karrieren der Diener des Volkes, vor allem wenn sie als Mitglieder der Regierung Entscheidungen treffen, die ihre späteren Arbeitgeber direkt betreffen. Vier Beispiele verdeutlichen diesen Konflikt:

  • Otto Schily (ehemaliger Innenminister): In seiner Amtszeit tat Schily alles, um Sicherheitsunternehmen lukrative Umsätze zu ermöglichen. Heute sitzt er im Aufsichtsrat der Firmen Byometric Systems und Safe ID Solutions.
  • Martin Bangemann (ehemaliger EU-Kommissar für Telekommunikation): In seinem Amt in Brüssel war Bangemann für die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Dafür wurde er vom Branchenriesen Telefonica mit einem Beratervertrag belohnt, der ihm 1,2 Mio. Euro eingebracht hat.
  • Werner Müller (ehemaliger Wirtschaftsminister): Während seiner Amtszeit setzte er sich per Ministererlaubnis über ein Verbot des Bundeskartellamts hinweg und genehmigte die Übernahme der Ruhrgas durch die EON AG, seinen früheren Arbeitgeber. Nach seiner politischen Karriere wechselte er in den Vorstand der Ruhrkohle AG, einem Unternehmen, das nicht nur teilweise Tochter des EON-Konzerns ist und dessen Aufsichtsratsvorsitzender der EON Vorstandsvorsitzende ist, sondern auch durch Müllers Wirtschaftspolitik begünstigt wurde. Für dieses Unternehmen ist er jetzt Vorstandsvorsitzender - sein Kollege im Vorstand, Alfred Tacke, unterstützte Müller als Staatssekretär bei der Aushebelung des Kartellamtsbeschlusses. In den oberen Rängen der Wirtschaftspolitik fällt man weich…
  • Wolfgang Clement (ehemaliger Wirtschafts- und Arbeitsminister und Ministerpräsident von NRW): In seiner Amtszeit sorgte Clement dafür, dass der reguläre Arbeitsmarkt massiv Pfründe an Zeitarbeitsfirmen abgeben musste. Heute leitet er das „Adecco Institute“, das zu einer der größten Zeitarbeitsfirmen Europas gehört, bei dem er sich der „Neudefinition der Arbeit“ widmet – wie diese Definition ausfällt, mag man sich lieber nicht vorstellen

Fazit: Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen. Von der Politik selbst ist sicher keine Gesetzesinitiative zu erwarten, die diesem Treiben ein Ende bereitet. Da es wohlweislich auf oberster Ebene keine plebiszitären Elemente gibt, bleibt nur die Ochsentour am Wahltag: Reden wir mit den schwarzen Schafen die einzige Sprache, die sie verstehen - wählen wir sie ab!

Update: Die Offenlegung der Nebeneinkünfte hat auch andere Blogger beschäftigt. So berichtet Matziberlin von der Explosion der Besucherzahlen auf den Seiten des Bundestages. Bitgewitter klärt auf, bei welchen Firmen der Sicherheitsbranche Otto Schily sich nebenberufliche engagiert. Und auch “Mein Parteibuch” und “Lobbycontrol” nehmen sich des Themas an.

Jens Berger

Bildnachweis: Kachold.de, Uni-Münster, Alle Montagen: Spiegelfechter (CC) mit Material von: Bundestag.de, Medienservice “Land der Ideen”, DHM

Kategorie: Deutschland, Wirtschaft | 50 Kommentare

Merkels Gas-Trauma

05. Juli 2007 von Spiegelfechter - Drucken

Die deutsche Regentin verkauft sich hervorragend, aber blickt man hinter die Kulissen so steht man meist vor einer riesigen Blase heißer Luft. Merkel hatte für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vollmundig eine außenpolitische Offensive Richtung Kaukasus angekündigt und diese großhalsig als “Neue EU-Ostpolitik” bezeichnet. Dass man in Berlin und Brüssel die Kaukasusregion nicht wegen ihrer pittoresken Schönheit liebt ist klar; es geht um die Diversifizierung der Energieimporte. Die Region rund um das Kaspische Meer ist die einzige Alternative, wenn es der EU ernst sein sollte, bei leitungsgebundenen Gasimporten nicht von Russland abhängig zu sein.

Diese Initiative, der höchste Priorität zugesprochen wurde, ist kläglich gescheitert. Auch der potentielle SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier hat hierbei gnadenlos versagt. Den markigen Sprüchen folgte das übliche Klein-Klein, das europäische Politik stets auszeichnet. Zwar wurde dem Nabucco-Pipeline Projekt, welches kaspisches Erdgas unter Umgehung russischen Bodens nach Europa bringen sollte, höchste Priorität eingeräumt - freilich ohne es politisch ernsthaft zu flankieren.

Mit großen Worten, hinter denen nur heiße Luft steckt, lassen sich zwar die Hofmedien in Deutschland beeindrucken, geopolitisch kann man damit indes nichts bewegen, wenn der Gegner ein ausgeschlafener Fuchs wie der russische Präsident Putin ist. Der nahm den Europäern zunächst die Initiative im Kampf um die Energieressourcen der kaspischen Ellipse ab, indem er mit den Anrainern der Ostküste des Kaspischen Meeres weit reichende Partnerschaftsabkommen schloss, die Russland langfristig zum Distributor des Erdgases aus Turkmenistan und Kasachstan machten. Den Europäern bliebe lediglich Aserbaidschan als Gaslieferant übrig, wenn man nicht über den eigenen Schatten springen wollte und Iran als Lieferanten nehmen würde. Da das Nabucco-Projekt die politische Flankierung der USA hatte - schließlich diente es der strategischen Schwächung Russlands, war es schon von Anfang an ein riskantes Unterfangen. Die USA boykottieren nicht nur Iran, sondern setzen Unternehmen, die mit Iran Geschäfte machen, auch gerne mal auf eine schwarze Liste. Dies wäre zudem für Unternehmen im Energiesektor sehr riskant.

Zwischenzeitlich brachte sich Putins Vorzeigeunternehmen Gazprom selbst als Gaslieferant für die Nabucco-Pipeline ins Gespräch. Damit wäre zwar die Auslastung der Transporttrasse garantiert gewesen, aber der Wunsch der EU, von Russland unabhängiger zu werden, drohte konterkariert zu werden. Aber da Putin das Prinzip „divide et impera“ ebenfalls beherrscht, erteilte er jüngst der EU eine Lektion über die normative Kraft des Faktischen. Europäische Energiekonzerne wollen Geld verdienen; energiepolitische Doktrinen ihrer Staatsführer sind da im Zweifelsfalle eher hinderlich. Merkels Prämisse, in Fragen der Energiesicherheit müsse Europa mit einer Stimme sprechen - damit meinte sie ihre Stimme als Ratspräsidentin-, interessierte die europäischen Regenten ebenso wenig, wie die europäischen Energiekonzerne. So wurden nach der Niederlage im Poker um die kaspischen Ressourcen, eilig bilaterale Verträge mit Russland und der Gazprom geschlossen, um wenigstens besser dazustehen als die europäischen Konkurrenten.

Österreich, das mit seinem Energieriesen OMV Betreiber der Nabucco-Pipeline hätte werden sollen, bekam Ende Mai Besuch von Präsident Putin und der hatte einiges mitgebracht. Österreich soll in Zukunft der Gasverteilknoten für Teile Mittel- und Südeuropas werden. Dafür wird, zusammen mit der OMV, in der Nähe von Wien das größte Gasmanagement- und Verteilzentrum Europas gebaut. Das freut auch den österreichischen Arbeitslosen. Zusätzlich baut die Gazprom in der Nähe Salzburgs den zweitgrößten europäischen Gasspeicher, und in Kombination mit anderen Investitionen für die Gasinfrastruktur wird Österreich so als Knotenpunkt für Lieferungen nach Frankreich, Deutschland, Italien, Ungarn, Slowenien und Kroatien fungieren. Österreich scheint wenig von Merkels “einer Stimme” zu halten; kein Wunder, pflegt man doch seit über 40 Jahren eine veritable Energiepartnerschaft mit der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten.

Italien scheint ebenfalls nicht wirklich überzeugt zu sein, dass Brüssel und Berlin besser wüssten, wie italienische Wohnungen langfristig sicher geheizt werden. Die italienische ENI, die zu 30% dem Staat gehört, plant mit der russischen Gazprom den Bau der mindestens 5,5 Mrd. $ teuren “South-Stream” Pipeline. Die Trasse beginnt am russischen Schwarzmeerhafen Noworossijsk, führt quer durch das Schwarze Meer ins bulgarische Varna und soll sich dort in eine Nordtrasse, die über Rumänien und Ungarn in die Slowakei führt (mit optionaler Verlängerung nach Österreich und Norditalien), und in eine Südtrasse teilen, die über Griechenland und den südlichen Balkan nach Italien führt. Am 23. Juni 2007 wurde das erste Abkommen für dieses Megaprojekt geschlossen.

Zusätzlich zur “South-Stream” Pipeline planen die ENI und die Gazprom bereits eine weitere Großpipeline. Die “Blue Stream 2″ soll zunächst parallel zur jüngst eingeweihten und erst 2010 voll operationsfähigen “Blue Stream” Pipeline in die Türkei verlaufen. Von dort aus soll sie unter dem Bosporus weiter über den Balkan nach Italien führen, wobei die Transitstaaten auf dem Balkan ebenfalls über diese Pipeline versorgt werden sollen.

Um dies sicherzustellen, erschien Putin als “Überraschungsgast” auf dem ersten Energiegipfel der Balkanstaaten am 24. Juni 2007 in Zagreb. Dort trafen sich Vertreter aus Kroatien, Bosnien, Mazedonien, Serbien, Slowenien, Griechenland, Albanien, Bulgarien und Rumänien, um über das Thema Energiesicherheit zu beraten. Putins Offerte konnte sich sehen lassen. Neben der umfassenden Gasversorgung über die neuen Pipelines stellte er das russische Engagement in den Mittelpunkt, auch im Stromsektor auf dem Balkan präsent sein zu wollen. Russland strebt eine umfassende Kooperation auf dem Gebiet Energie an, mit dem Ziel eines gemeinsamen Energiemarktes.

Innerhalb weniger Tage hat sich die Energiekarte Europas grundlegend geändert. Russland wird auf sehr lange Zeit Europas Gaslieferant Nummer Eins sein. Merkels Traum von einer unabhängigen Energieversorgung ist ausgeträumt. Besäße Merkel Cojones, könnte sie ihren Traum noch retten, indem sie auf Iran zuginge und für ein Einlenken im Atomstreit eine umfassende Energiepartnerschaft in Aussicht stellte. Über die Nabucco-Pipeline könnte iranisches Gas eine echte Alternative darstellen. Dies wäre eine echte Win-Win Situation. Die EU und Iran hätten beide massive Vorteile. Da Merkel aber lieber auf die Ratschläge jenseits des Atlantiks hörte, wird sich Putin auch Irans Gas über langfristige Kontrakte sichern und es nach Europa transportieren.

Details und Hintergrundinfos: M K Bhadrakuma: A pipeline into the heart of Europe

Bildnachweis: Wikipedia, Kremlin.ru, 3x Gazprom

Jens Berger

Kategorie: Ausland, Deutschland, Great Game, Russland | 17 Kommentare

The same procedure as every year

02. Juli 2007 von Spiegelfechter - Drucken

Irgendwo in Europa schlagen Terroristen zu, innerhalb kürzester Zeit „verhärtet sich“ eine Al-Qaida Verbindung und in Deutschland schreien die Politiker nach schärferen Sicherheitsgesetzen und dem Abbau von Hürden, die angeblich den Kampf gegen den „Terror“ verhindern.

In England und Schottland hat wieder eine dilettantische Terrorzelle zugeschlagen. Nur der Dummheit der Verdächtigen scheint es zu verdanken zu sein, dass kein Unbeteiligter zu Schaden kam. Wieder einmal wussten die Behörden vor den vereitelten Anschlägen von dem Treiben der Verdächtigen und wieder einmal müssen sich die Behörden den Vorwurf gefallen lassen, nicht tätig geworden zu sein. Was hinter den Kulissen geschah, werden wir allerdings (wieder einmal) nicht erfahren. Was zu subsumieren ist, ist die Tatsache, dass die von Sicherheitskreisen hoch gelobten britischen Sicherheitsgesetze bei der Vermeidung solcher Anschläge nicht von Vorteil sind. Selbstmordattentätern ist es herzlich egal, ob sie bei ihrer Tat gefilmt werden.

Al-Quaida hat sich in der offiziellen Sprachregelung zu einem Sammelbegriff für islamistisch (sunnitisch) motivierten Terror entwickelt. Hinweise auf eine mutmaßliche Verbindung zu Al-Quaida sind dementsprechend hohle Phrasen. Was ist Al-Quaida? Diese Frage können selbst sogenannte „Sicherheitsexperten“ nicht wirklich beantworten. Al-Quaida ist ein Phantom. Ein Phantom, das benutzt wird, um dem Bürger Angst zu machen. Komplexe Zusammenhänge und Wechselbeziehungen sind nicht geeignet schärfere Sicherheitsgesetze zu erzwingen. Wenn die Grenzen zwischen „wir“ und „die“, zwischen „gut“ und „böse“ verschwimmen, verliert sich die klare Trennlinie, die dem Bürger suggeriert, es gäbe einen manifesten Feind, der durch die Sicherheitsbehörden zu bekämpfen ist, wenn sie denn vom Volk die Werkzeuge dafür bekämen. Dies ist aber bereits im Ansatz falsch.Zweifelsohne ist die Gruppe der potentiell Verdächtigen von bestimmten Stereotypen bestimmt. Islamistisch motivierter Terrorist wird nur jemand, der Muslim ist. Weitere Rastermerkmale scheiden indes aus.

Wenn die Sicherheitsexperten von „homegrown terrorism“ sprechen, so heißt dies nichts anders, als dass es in Deutschland 3,2 Millionen potenzielle Verdächtige gibt. Möchte man wirklich einen bedeutenden Teil seines Volkes unter Generalverdacht stellen? Selbst wenn dies der Willen der Politik wäre, so würde dies eine Diskriminierung einer kompletten Religionsgemeinschaft darstellen, und dies ist nach dem Grundgesetz verboten – und die Väter und Mütter des Grundgesetztes hatten noch frische Erfahrungen, wieso sie dies so niedergeschrieben haben.Wenn nun aber eine gezielte Ermittlung unter den Angehörigen einer Religionsgruppe zum Glück nicht möglich ist, so gerät jeder Bürger unter Generalverdacht. Was ist dies für ein Staat, der in seinem Souverän zuallererst einen Verdächtigen sieht? Dies ist ein Staatsbild, das die Herren Schäuble, Beckstein und Co. vertreten mögen, mit dem Grundgesetz hat es nicht mehr viel gemein.

Die alten Forderungen der sicherheitspolitischen Bulldozer, die jetzt wieder aufgekocht werden, hätten Anschläge, wie sie in England und Schottland geplant wurden, nicht verhindern können. Wer jetzt mit einer veränderten Sicherheitslage argumentiert, hat anscheinend sein eigenes Geschwätz von gestern vergessen. Jede Verschärfung der Sicherheitsgesetze wurde mit dieser Begründung eingeleitet. Die Gesetze sind auf dem Stand einer Sicherheitslage, die von der akuten Bedrohung durch Terrorismus ausgeht. Selbst ein massiver Anschlag in Deutschland würde an der Grundlage, auf der eine Diskussion zur weiteren Forcierung der Sicherheitsgesetze geführt wird, nichts mehr ändern. In der Wirtschaft nennt man diesen Effekt „eingepreist“.

In der Rechtssprechung gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – wenn eine Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat, so darf sie nicht eingesetzt werden, wenn sie andere Rechte einschränkt oder verletzt. Bundestrojaner, Videoüberwachung und der Einsatz der Bundeswehr bringen nichts im Kampf gegen einen dilettantischen Terrorismus. Dafür verletzen sie massiv die Bürgerrechte.

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen

Montesquieu

Deutschland wird sich an eine latente Bedrohung durch islamistischen Terror gewöhnen müssen. Man kann ihn nicht durch strengere Sicherheitsgesetze verhindern. Wenn ein verwirrter Geisteskranker eine Autobombe mit Propan und Benzin einsetzen will, so kann man dies mittels strenger Gesetze nicht verhindern. Die einzige Möglichkeit, dies zu verwirklichen, wäre die Abschaffung des Rechtstaates und die Einführung eines Überwachungsstaates und dies ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile die denkbar schlechteste Perspektive.

Die Bedrohung der Gesellschaft geht nicht von den vermeintlichen Terroristen aus, sondern von denen, die vorgeben, die Gesellschaft zu schützen. Sie beseitigen in ihrem Wunsch zu schützen, eben das, was schützenswert ist. Dies wäre ein Sieg für die Feinde der freien Gesellschaft – ob sie jetzt am Hindukusch oder in der bayerischen Staatskanzlei sitzen.

Jens Berger

Bildnachweis: BBC, Armcurl, 2x Montage Spiegelfechter

Kategorie: Ausland, Deutschland, Stasi 2.0 | 49 Kommentare

Seite 3 von 3«123

Wie bewertest Du die Berichterstattung westlicher Medien im Kaukasus-Konflikt?

View Results

Loading ... Loading ...
  • alien @176 Sebastian Das entspricht nicht den Tatsachen. http://www.youtube.com/watch?v =H8XI2Chc6uQ...
  • Sebastian Die Youtube Videos von Condi und dem 12jährigen Mädchen sind nun auch gelöscht worden
  • Cvele @Freier Denker 1. Fehler: Geschichtsklitterung Der Status einer unabhängigen Republik in Jugoslawien, den...
  • otti Die Welt unter Spannung setzen: Vorteil für Bush/McCain. http://info.kopp-verlag.de/...
  • flugsalamander Hallo Spiegelfechter! Als erstes auch von mir Respekt für deinen Blog. Deine Artikel sind sehr...

SR2 - Fragen an den Autor: Das Ende der Massenarbeitslosigkeit

Hitmeister Superblogs 2008