Schäuble:0 - Volk:1

27. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Es dürfte Wolfgang Schäuble heute schwer gefallen sein, Fassung zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Pläne zur „Onlinedurchsuchung“ zwar nicht gekippt, eine gesetzliche Umsetzung aber an derart hohe Hürden gekoppelt, dass die Wünsche des Innenministeriums nicht mehr umsetzbar sind. Natürlich meldete sich Schäuble bereits kurz nach der Verlesung des hochrichterlichen Urteils zu Wort und sah sich und seine Pläne durch das Urteil bestätigt, was angesichts seiner Aussage aus dem Herbst 2006, für die Einführung von Onlinedurchsuchungen sei nicht einmal ein spezielles Gesetz nötig, doch sehr unglaubwürdig klingt. Schäubles versöhnliche Worte sind daher auch eher als Schönrederei zu werten, die man von Politikern nach Wahlniederlagen zu genüge kennt.

In einem Interview mit der TAZ konkretisierte Wolfgang Schäuble im Februar 2007 seine Vorstellungen, wie Onlinedurchsuchungen aussehen sollten. Auf die Frage, ob künftig fünfmal oder 50.000-mal im Jahr von diesem Werkzeug Gebrauch gemacht werden sollte, antwortete Schäuble „Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf”, er plädiere allerdings als Innenminister „natürlich für einen weiten Anwendungsbereich.” Das klingt heute schon ganz anders – da ist selbst aus Schäubles Innenministerposition nur noch von Einzelfällen und „schwersten Straftaten“ die Rede. Das Urteil des BVerfG erhöht die Messlatte noch einmal und setzt ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ als bedrohte Grundlage an. Es geht also nicht um „schwerste Straftaten“, sondern um die Abwendung konkreter Gefahren für Leib und Leben.

Auf die Frage, wie er den “Kernbereich privater Lebensführung” schützen will, antwortete Schäuble, man „müsse auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen [seien] klug genug, so etwas auszunutzen. Die [tarnten] ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.” So „leicht“ wird man es „ihnen“ aber machen müssen, will man die Privatsphäre im Sinne der Verfassung gewährleisten. Das Urteil spricht hier eine eindeutige Sprache: „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“ Da bleibt kein Platz mehr für Interpretationen und Aufweichungen.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 30. September 2007, kurz nach der „Operation Alberich“, bei der „Fritzens Terrorzelle“ ausgehoben wurde, wird Schäuble in anderen Punkten deutlich. Auf die Frage, ob man mittels Onlineüberwachung die Rechner der Festgenommenen hätte infiltrieren können, antwortete Schäuble, es ginge ihm darum, „wenn wirklich Anzeichen für schwere Gefahren, schwere Anschläge auf unser Land bestehen, so wie wir das ja in dem Fall, der vor einigen Wochen bekannt geworden ist, haben, dann gegebenenfalls aufgrund richterlicher Entscheidung die Möglichkeit zu haben [tätig zu werden].” Im Falle von „Fritzens Terrorzelle“ wäre dies aber nach Vorgaben des BVerfG gar nicht möglich gewesen. Am 22. Juni 2007 sprach das Innenministerium in diesem konkreten Fall davon, dass „es derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung [gäbe]“, den Behörden seien aber „Gefährder“ bekannt. Der Begriff „Gefährder“ ist nun aber genau jener Kunstbegriff, den das BVerfG-Urteil explizit von Onlinedurchsuchungen ausschließen will, wenn es anmerkt, dass „die Tatsachen […] den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen [müssen].” Diese „konkrete“ Gefahrenlage war im Falle „Fritzens Terrorzelle“ aber wenige Tage vor dem Zugriff noch nicht einmal gegeben. Wenn die Informationen des BKA stimmen, was in einem Verfahren erst noch belegt werden muss, hat sich die Gefährdungslage erst wenige Tage vor dem Eingriff konkretisiert. Für ein solches Szenario ist der Einsatz der Onlinedurchsuchung also nicht als „Königsweg“ anführbar, da die Einschränkungen des BVerfG einen frühzeitigen Einsatz gar nicht erlaubt hätten.

Im gleichen Interview sprach sich Schäuble auch für eine „Eilkompetenz“ aus, die vom BVerfG explizit abgelehnt wird. Eine „Eilkompetenz“ besagt, dass bei Gefahr im Verzug Maßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung, auch ohne richterliche Erlaubnis möglich ist – dies wäre natürlich ein Einfallstor für die Umgehung des Richtervorbehalts.

Auch das vom BVerfG formulierte Grundrecht auf „ Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ dürfte keinesfalls nach Schäubles Gusto sein. In einem Interview mit der FAZ vom September 2007, sprach sich Wolfgang Schäuble anhand der Kritik des BGHs für eine Änderung des Grundgesetzartikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung festlegt, aus, um so Online-Durchsuchungen mit Wohnungsdurchsuchungen gleichzustellen. An Wohnungsdurchsuchungen sind nun aber wesentlich geringere Auflagen gebunden, als an ein staatlich legitimiertes Eindringen in fremde Computer. So ist auch bei geringeren Straftaten eine Wohnungsdurchsuchung möglich, die auch im Notfall von einem Staatsanwalt ausgestellt werden darf. Hohe Hürden, wie z.B. die konkrete Gefährdung eines „überragend wichtigen Rechtsgutes“, gibt es bei der Wohnungsdurchsuchung gar nicht. So einfach, wie Herr Schäuble es sich noch im September vorgestellt hatte, hat es ihm das BVerfG zum Glück nicht gemacht.

Besonders deutlich werden Schäubles Pläne in einem weiteren Interview mit der FAZ vom September 2007.

„Natürlich, die Gefahr ist da. Erinnern Sie sich an die Zeit unmittelbar nach dem 11. September, als die Angst existierte, nun könnten chemische oder biologische Anschläge folgen. Einen vollständigen Überblick haben wir auch heute nicht. […] Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. Wir sind bedroht und bleiben bedroht.”

Genau diese paranoide Panikmache mag es gewesen sein, die den Richtern am BVerfG Anlass genug war, die Onlinedurchsuchung an so hohe Hürden zu knüpfen. Der Staatsrechtler Carl Schmitt sah in der Regierung den uneingeschränkten Souverän, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden was „richtig“ und was „falsch“ ist - „Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre“. Das Bundesverfassungsgericht hat denjenigen, die wie Schmitt Sicherheit über Freiheit stellen, heute klar gemacht, wer der Souverän ist – das Volk.

Jens Berger

Kategorie: Deutschland, Stasi 2.0 | 41 Kommentare

Die Geburt des “Computer-Grundrechts”

27. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wegen zahlreicher grober und verfassungswidriger Fehler für nichtig erklärt. Die Richter skizzierten in ihrer Begründung ein neues Grundrecht auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, das einen besonderen Schutz bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern genießt. Grundsätzlich erklärte das BVerfG die Praxis der Online-Durchsuchungen, die mit dem Ausdruck „Bundestrojaner“ zu trauriger Berühmtheit kam, für verfassungskonform, koppelte aber diese Werkzeuge an sehr hohe Auflagen, die einen Missbrauch durch Sicherheitspolitiker erschweren.

Auch wenn die Herren Schäuble und Ziercke sich in ihren heutigen Pressekonferenzen durch das Karlsruher Urteil bestätigt sehen werden, so stellt das Urteil eine schwere Niederlage für sie dar. Schäuble und Ziercke sprachen zwar im Vorfeld auch immer von „strengen Auflagen“ und „Ausnahmefällen“, machten aber nie einen Hehl daraus, dieses Werkzeug am liebsten im eigenen Ermessen – das heißt ohne Richtervorbehalt – einzusetzen.

Der Bundestrojaner hat damit zwar viel von seiner Gefahr für die Bürgerrechte verloren, nur lässt die Karlsruher Regelung aber Ausnahmen zu. Laut Karlsruhe darf von diesem Werkzeug nur Gebrauch gemacht werden, wenn „Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” bestehen. Schäuble wird dies ärgern, da er stets nur “abstrakte” Gefahren sieht, die sich sehr selten konkretisieren lassen, wofür er ja den Bundestrojaner nutzen wollte. Wer die „Gefahrenrhetorik“ des Innenministeriums kennt, mag sich vorstellen können, wie schnell eine solche konkrete Gefahr im Bedarfsfall konstruiert werden kann. Dennoch stellt diese Einschränkung einer Sperrriegel dar, der – kombiniert mit dem Richtervorbehalt – den „flächendeckenden“ Einsatz des Bundestrojaners verhindert. Die Hürden aus Karlsruhe implizieren eine Einzelfallprüfung und das ist angemessen und richtig. Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz müssen auf jeden Fall sowohl in den Ländern, als auch im Bund, von Grund auf neu formuliert werden.

Ein besonderer Augenmerk wird noch auf das im Urteil „neu formulierte“ Grundrecht auf “Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” zu richten sein. Dieses Grundrecht darf nach der Ausführung des BVerfG nur bei konkreten Hinweisen auf die Gefährdung von Menschenleben eingeschränkt werden – ansonsten stellt es ein höheres Rechtsgut als die „innere Sicherheit“ dar. Für Onlinedurchsuchungen lassen sich Ausnahmefälle konstruieren, in denen ein solcher Abwägungsfall tatsächlich eintreten kann, aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. Man darf gespannt sein, was dem heutigen Karlsruher Urteil noch folgen wird.

Die Formulierung des „Computer-Grundrechts” ist ein Paradigmenwechsel in der jüngeren Rechtsgeschichte. Dies ist erst das zweite Mal, dass in der Bundesrepublik ein solches Grundrecht formuliert wurde - im Streit um die Volkszählung wurde vor 25 Jahren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum ersten mal eingeführt. Das „Computer-Grundrecht” verbessert den Schutz der Privatsphäre des Computernutzers ungemein. Während das „Recht auf informelle Selbstbestimmung” nur einzelne Daten schützt, geht das Recht auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” weiter und schützt den Raum „Computer” und „Internet” als solchen, indem er ihn zum privaten Raum erklärt, der einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt.

Gut, dass Deutschland noch immer ein Rechtsstaat ist, in dem die Judikative immer wieder als letzte Bastion gegen Verfassungsfeinde dient.

Leseempfehlungen zu diesem Thema: Meine Festplatte von Heinrich Wefing/ZEIT
Ein Kampf um Troja von Heribert Prantl/SÜDDEUTSCHE
Schlechte Karten für “Bundestrojaner” von Burkhard “Burks” Schröder/TP

Jens Berger

Kategorie: Stasi 2.0 | 65 Kommentare

Deutschland und seine Kindersoldaten

26. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Die Vorzeichen für die deutsche Afghanistan-Mission werden von Tag zu Tag düsterer. Da es der Großen Koalition merklich schwer fällt, noch mehr Soldaten an den Hindukusch zu schicken, geht man in Berlin dazu über, Teile des Militärhandwerks an zivile Stellen auszulagern und den Krieg – in Anlehnung an Nixons Exit-Strategie aus Vietnam – zu „afghanisieren“. Um dies zu erreichen, wirft die Bundeswehr die letzten moralisch-ethischen Grundsätze über Bord – afghanisches Kanonenfutter und Kindersoldaten sind die neuen Geheimwaffen, mit denen Deutschland am Hindukusch verteidigt wird.

Die Bundeswehr ist vor über 50 Jahren einmal als Verteidigungsarmee gegründet worden. Spätestens seit der Einführung des aktuellen Weißbuchs der Bundeswehr, das die gültige Militärdoktrin beschreibt, ist die „moderne“ Bundeswehr ein schlagkräftiges schlankes Werkzeug, das global eingesetzt werden kann, um deutsche Interessen zu vertreten – natürlich auch offensiv und ohne völkerrechtliche Legitimation. In Anlehnung an den defensiven Charakter früherer Zeiten heißen die Eingreiftruppen der neuen, transformierten Bundeswehr in Afghanistan „Quick Response Forces“. Das Militär liebt anscheinend Euphemismen; deutsche Soldaten „antworten“ immer nur, „agieren“ ist das Werk der Bösen. Daher steht die QRF, ohne dass deren Aufgabenbeschreibung dies nahe legen könnte, fälschlicherweise als bewaffneter Notwehr- und Nothilfeleister dar. In der Vergangenheit wurden durch die QRF aber regelmäßig auch offensive Operationen durchgeführt.

Um mittel- bis langfristig mehr Bundeswehrsoldaten für militärische Aktionen freizustellen, ist das Verteidigungsministerium dazu übergegangen, zivile Bestandteile des Bundeswehreinsatzes an staatliche zivile Hilfsorganisationen auszugliedern. Sowohl das Technische Hilfswerk (THW) als auch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) sollen sowohl Aufgaben der Bundeswehr übernehmen, als auch ihren eigenen Tätigkeitsbereich ausweiten – damit stellen diese Entwicklungshilfeorganisationen einen elementaren Teil der Besatzungsmacht dar und werden massiv in Gefahr gebracht – wäre man zynisch, könnte man wohl von einer Art ABM für die QRF sprechen.

War die „Vietnamisierung“ des Vietnamkrieges unter Nixon als Vorstufe eines „ehrenhaften“ Abzugs gedacht, so ist die „Afghanisierung“ des Afghanistankrieges durch die NATO ein Rationalisierungskonzept, das auch aus der Feder eines Unternehmensberaters stammen könnte. Tote NATO-Soldaten sind teuer und bringen viel Ärger an der Heimatfront mit sich, tote afghanische Soldaten sind nicht so teuer und an der Heimatfront schert sich niemand darum, ob sie getötet werden. Am besten aber eignen sich afghanische Polizisten – sie sind billig, ihr Ableben interessiert niemanden im Westen und die Ausbildung von Polizisten hat so einen ehrenhaften „Nation-Building“ Beiklang, so dass man es auf Pressekonferenzen und in Talkshows mit stolzgeschwellter Brust ausschlachten kann, wenn man wieder neues Kanonenfutter zum Abschlachten „ausgebildet“ hat.

Deutschland hat dementsprechend auch angekündigt die Ausbilderanzahl für Polizisten zu verdoppeln. Die USA setzen bereits vermehrt afghanische Polizisten ein, wo eigentlich Soldaten benötigt würden – aber Polizisten sind preiswerter und schneller auszubilden. Die NATO hadert in dieser Frage zwar noch, Forderungen nach einer Verstärkung der paramilitärischen Ausbildung werden jedoch auch dort immer lauter. Bei militärischen Einsätzen der NATO sterben – nach Angaben der Polizeiausbilder – rund zwanzigmal mehr Polizisten als Soldaten. Um dies zu ändern, werden afghanische Polizisten von der Bundeswehr auch im Gebrauch des Sturmgewehrs „AK 47“ (Kalaschnikow) ausgebildet, womit die Trennung von paramilitärischen Polizisten, Milzen und Soldaten kaum mehr möglich ist.

Bei der militärischen Schulung von afghanischen Soldaten macht die Bundeswehr auch vor der Ausbildung von Kindersoldaten nicht halt. Nach eigenen Angaben bilden dort Soldaten der Bundeswehr auch afghanische Kinder im Alter von „gerade einmal“ 16 Jahren an schweren Waffen für die Afghan National Army (ANA) aus. Der Bundeswehr fällt dazu nur lapidar und zynisch ein:

„Die älteren Soldaten sind vor allem ruhiger und beherrschter als ihre jungen Kameraden. Sie haben durchaus konkretere Vorstellungen von dem, was sie erwartet und geben ihre Erfahrungen weiter.”

Schön, dass die alten “Nordallianzhaudegen” die mentale Schulung der Kindersoldaten für die Bundeswehr übernehmen. Nach UNICEF, terre des hommes und amnesty international werden alle Kombattanten unter 18 Jahren als „Kindersoldaten“ bezeichnet. Das internationale Recht ist da weniger präzise – das UN-Fakultativprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten, das sowohl Deutschland als auch Afghanistan ratifiziert haben, verbietet lediglich die zwangsweise Verpflichtung von Kindern unter 18. Für freiwillige Soldaten gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Dieser Zusatz wurde auf massiven Druck der USA, Großbritannien, Russlands und Chinas angefügt - manchmal sind sich eben doch alle Militärgroßmächte und Waffenexporteure einig. Es ist beruhigend zu wissen, dass im „Land of the Free“ die „Freien“ erst mit 18 „Freier“ werden dürfen, aber schon mit 16 „frei“ für Präsident, Gott und Vaterland sterben dürfen. Da die ANA eine Freiwilligenarmee ist, bewegt sich die Bundeswehr lediglich moralisch, nicht aber rechtlich, im Abseits – ist im Krieg und in der Liebe wirklich alles erlaubt?

Update: Mittlerweile hat sich auch SPON der Geschichte angenommen und relativiert das Problem der “Kindersoldaten” mit Hinweisen auf die “Mentalität” der Afghanen und behauptet, es sei der Bundeswehr nicht zuzumuten, das Alter der auszubildenden Kombattanten zu ermitteln. Kein Wunder, war es doch ein Abgeordneter der LINKEn, der sich heute nachmittag der Sache annahm. Die Bundeswehr distanziert sich derweil schnell in bester “Öttinger-Manier” von sich selbst und behauptet einfach, der Artikel auf ihrer Internetseite sei falsch. Da der Artikel den Autorenvermerk “Pressestelle Mazar-e Sharif und Redaktion EinsatzBw” trägt, ist die Erklärung der Bundeswehr indes wenig glaubhaft.

Da SPON behauptet, die Bundeswehr hätte die betreffende Internetseite abgeschaltet (was nicht stimmt), hier ein Original-Auszug (inkl. Bild) aus der betreffenden Seite:

Militärische Grundausbildung in Afghanistan
Mazar-e Sharif/Potsdam, 08.02.2008.
[...] Aus ganz Afghanistan sind sie gekommen, um in zehn Wochen grundlegend ausgebildet zu werden. Diese Aufgabe übernehmen Soldaten des Kabul Military Training Centers (KMTC), welche eigens vom afghanischen Verteidigungsministerium entsandt und für diesen Einsatz gesondert vorbereitet wurden.
[...]Bis es soweit ist, haben sie eine militärische Ausbildung absolviert, die zumindest inhaltlich mit der Grundausbildung in Deutschland zu vergleichen ist, im Wesentlichen jedoch dem Bildungsstand der Rekruten angepasst werden muss. „70 Prozent aller Rekruten haben nie eine Schule besucht. Nur wenige können schreiben oder lesen“, berichtet Hauptmann Peter G.
G. ist als Mentor für den Kompaniechef der ersten Ausbildungskompanie Teil des deutschen Operational Mentoring and Liasion Teams (OMLT) im STK. Er kennt die Rekruten seit dem ersten Tag, war bei der Ausbildung dabei, hat beobachtet, beraten und hin und wieder selbst mit angepackt.
[...]So ist die Altersspanne breit. Der Jüngste ist gerade 16 Jahre alt, die Älteren bereits Mitte Dreißig und einige von ihnen haben schon in der Nordallianz gegen die Taliban gekämpft. „Die älteren Soldaten sind vor allem ruhiger und beherrschter als ihre jungen Kameraden. Sie haben durchaus konkretere Vorstellungen von dem, was sie erwartet und geben ihre Erfahrungen weiter“, fasst G. zusammen.
[...]Beraten ist die wesentliche Aufgabe der deutschen Soldaten. „Auch wenn man sich hin und wieder erst an die Ausbildungsmethodik gewöhnen muss, erfüllt sie doch letztlich ihren Zweck“, erklärt Hauptmann Peter G., der Mentor des afghanischen Kompaniechefs im Camp Shaheen. „Wo wir hingegen vor allem Handlungsbedarf sehen, ist in der effektiveren Ausgestaltung der Ausbildungszeit. Parallelausbildung zur Überbrückung von Wartezeiten oder vertiefende Ausbildung für die Ausbilder sind Themenfelder, die wir immer wieder anstoßen, um den Output zu erhöhen“, ergänzt G.
[...]Deutsche Soldaten beraten, packen aber auch mit an - hier bei der Ausbildung: Schanzen
Beim Schanzen (Quelle: Bundeswehr)Größere Abbildung anzeigen
[...]Wenn die afghanischen Soldaten Mitte Februar ihre Grundausbildung abgeschlossen haben, sind sie an den gängigen afghanischen Handwaffen – überwiegend russischen Bautyps –, wie Gewehr, leichtes und schweres Maschinengewehr, einige auch am Scharfschützengewehr sowie an der Panzerfaust und im Umgang mit Handgranaten ausgebildet worden. Sie haben allerlei Grundzüge des Gefechtsdienstes gelernt und eine Ausbildung im Umgang mit Minen und Munitionsresten sowie in Erster Hilfe erhalten.
[...]Die deutschen OMLT-Soldaten sind für die Zeit ihres Einsatzes ebenso wie die aghanischen Rekruten im Camp Shaheen untergebracht – allerdings etwas abgesetzt in einem von Amerikanern eingerichteten Abschnitt, dem Camp Mike Spann.
[...]Als die Sonne bereits weit hinter den Bergen verschwunden ist, bliebt im Camp nahezu friedliche Ruhe zurück. Doch der Schein trügt, denn in nicht allzu ferner Zukunft werden die ANA-Soldaten mitunter an forderster Front stehen und dass was sie in den letzten Wochen gelernt haben brauchen, um Stabilität und Sicherheit in ihrem eigenen Land durchzusetzen.
Stand vom 12.02.2008 | Autor: Pressestelle Mazar-e Sharif und Redaktion EinsatzBw

Jens Berger

Kategorie: Ausland | 30 Kommentare

Machtarithmetik

25. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Es war nicht wirklich spannend und letztendlich kam es zu genau dem Wahlergebnis, das alle erwartet hatten und in der gesamten Presse wird bereits verächtlich von einer undemokratischen Wahlfarce geschrieben. Die Wahlfarce fand natürlich nicht hier in Hamburg statt, sondern auf Kuba, wo Fidels jüngerer Bruder Raul einstimmig zum neuen Staatschef gewählt wurde. In Hamburg wird es noch ein paar Wochen dauern, bis sich das neue Traumpaar der deutschen Politszene trauen wird. Damit wächst endlich zusammen, was zusammen gehört.

Die CDU agiert in letzter Zeit immer geschickter und verbessert ihre Position von einer verlorenen Wahl zur nächsten. Natürlich trägt eine profillose, uninspirierte SPD ohne Visionen und Perspektiven mit aller Macht dazu bei, sich immer mehr ins politische Abseits drängen zu lassen. Die LINKE ist endgültig im Westen angekommen. Mit ihrem Stimmpotential von 7 – 15% stellt sie nicht nur eine veritable linke Alternative zum alten Parteienspektrum dar, sondern sie verunmöglicht auch in den meisten Fällen Regierungen, in denen die SPD den Seniorpartner stellt. Eine Konstellation, in der SPD und Grüne mehr Stimmen bekommen, als CDU, FDP und LINKE wird auf absehbare Zeit eher selten zu beobachten sein.

Wenn die SPD sich vor der LINKEn wie ein tugendhafte Jüngling geriert, die von der leicht verrufenen Dorfschönheit umgarnt wird, endet sie letzten Endes als Hagestolz, der an jedem Wahlabend misanthropisch mit anschauen muss, wie sich die Schwarzen, Gelben und Grünen lebensfreudig unter einander paaren. Sollten die GRÜNEN Gefallen an ihrem neuen schwarzen Partner finden, so kommt der SPD auch mittel- bis langfristig der letzte Juniorpartner abhanden, da im Osten die LINKE in den Umfragen die SPD bereits überholt hat. Eine Volkspartei ohne Ministerpräsidenten zu sein, die allenfalls bei den Wahlergebnissen, bei denen die LINKE zu gut abgeschnitten hat, als kleiner Partner in einer unbeliebten Großen Koalition in die Regierungsverantwortung kommt, ist keine attraktive Zukunft für die SPD.

Selbstverständlich wäre es ein leichtes, dies zu ändern – nur müsste die SPD dann endgültig mit der Schröder-Ära abschließen und sich ihrer Traditionen zurückbesinnen. Als im Jahre 1985 in Hessen das erste rot-grüne Bündnis geschlossen wurde und Joschka Fischer in Turnschuhen vereidigt wurde, standen die GRÜNEN politisch auch „links“ der SPD und galten der wutschnaubenden bürgerlichen Presse als „Enfants terribles“. Diese Zeiten sind lange vorbei, die GRÜNEN sind bürgerlicher als die SPD und die muss sich neue Mehrheiten suchen. Wahrscheinlich stünden die GRÜNEN als ökologisches und liberales Korrektiv auch einer rot-roten Koalition zur Verfügung, obgleich sie bei der CDU oder in Jamaika besser aufgehoben wären.

Das Streben nach Macht um nahezu jeden Preis als angebliche Schicksalsfrage der GRÜNEN ist … für die auf grundlegende Veränderung der Gesellschaft zielende Politik der GRÜNEN nicht akzeptabel“, so hieß es auf der Bundesversammlung der GRÜNEN im Jahre 1985. Die grundlegenden Ziele wurden teils erreicht und teils aufgegeben und somit können sich die GRÜNEN endlich dem Streben nach Macht um (fast) jeden Preis widmen. Natürlich sind die GRÜNEN nicht umsonst zu haben, der Preis müsse stimmen und er sei hoch, wie Generalsekretärin Lemke in der gestrigen Elefantenrunde anmerkte, so als handele es sich bei den GRÜNEN um Edelprostituierte. So hoch wird der Preis sicher nicht sein – die beiden wichtigsten Streitpunkte zwischen „Kohle von Beust“ und den GRÜNEN sind die Elbvertiefung und ein geplantes Kohlekraftwerk in Hamburg. Als Kommpromis wird wahrscheinlich die Elbvertiefung durchgewunken, aber die grünen Klimaretter werden den riesigen Erfolg feiern können, das unbeliebte Kohlekraftwerk verhindern gekonnt zu haben. Dieses wird dann halt ein Jahr später außerhalb der Hamburger Stadtgrenzen in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein gebaut. Wer interessiert sich denn schon für Sachfragen, hier geht es um Machtarithmetik.

Zwischen dem schwarzen Bräutigam und der grünen Braut steht eigentlich nur noch eine Befragung der Basis – eine Reminiszenz an alte Tage, als die GRÜNEN in der Basisdemokratie noch eine ihrer Säulen sahen. Die grüne Basis hat die Beteiligung Deutschlands an zwei völkerrechtswidrigen Kriegen beschlossen, dagegen ist das Durchwinken einer schwarz-grünen Vernunftehe schon eher ein Bagatellvergehen, das die grüne Basis sicher gerne begeht.

Für die Medien ist neben der schwarz-grünen Ehe natürlich vor allem die Tugendhaftigkeit von Frau Ypsilanti von Interesse. Wird sie es mit den „stalinistischen Stasi-Kommunisten“ tun, oder wird sie nicht? Sie wird es nicht, da ein solches Vorhaben nicht mehrheitsfähig bei der SPD ist, und sie am Ende des Wahltages nicht wie ein begossenes Lamm dastehen will, das von selbstgerechten Seeheimern, Schröderianern und sonstigen Parteifeinden symbolisch geopfert wird. Daher wird es in Hessen – egal wie – nur noch zu absurden Machtkonstellationen kommen können. Die FDP wird ganz sicher nicht ins rot-grüne Boot springen, weshalb es keine Ministerpräsidentin Ypsilanti geben wird. Die SPD wird aber aller Voraussicht nach auch nicht Junior-Partner der CDU werden – die Gräben sind zu tief und unter einem Ministerpräsidenten Koch wird ein solches Zweckbündnis nicht möglich sein. Die abstruseste und dennoch wahrscheinlichste Lösung wird eine geschäftsführende Regierung „Koch“ ohne eigene Mehrheit sein. Wenn am 5. April kein Kandidat mit parlamentarischer Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt wird, bleibt die alte Regierung im Amt und muss die legislativen Beschlüsse des Landtags umsetzen. Da es thematisch ja durchaus rot-rot-grüne Mehrheiten gibt, wird dann Herr Koch persönlich „linke“ Politik machen müssen – ein Bild, das symbolischer kaum sein könnte, um das momentane Chaos zu beschreiben.

Jens Berger

Kategorie: Deutschland | 33 Kommentare

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß

23. Februar 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Kurt Beck gleicht immer mehr jenem Firmentrottel aus „Parkinsons Gesetz“, der grundsätzlich alles falsch beurteilt, weswegen man unter allen Umständen das Gegenteil von seinen Ratschlägen tun sollte. Diese Woche kam der Großstratege der SPD mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, von dem eigentlich niemand so recht weiß, was er soll und was das er damit eigentlich bezwecken will.

Beck versicherte der staunenden Weltöffentlichkeit sein Placet zum Plan, Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen – das Wort „LINKE“ nahm er dabei freilich nicht in den Mund. Der pfälzische Gigant unkonventionellen Denkens plant natürlich Frau Ypsilanti mit den Stimmen aus CDU und FDP wählen zu lassen – alles andere wäre ja ein Wortbruch und die Wahl ist schließlich geheim. Dieses Glanzbeispiel rückgratloser Rabulistik stammt laut eigenen Aussagen keinesfalls von der hessischen SPD – nein, diesen Plan hat sich der Problembär ganz alleine ausgedacht. Warum die Abgeordneten der FDP und CDU ausgerechnet Frau Ypsilanti wählen sollten, weiß der Herr Beck natürlich auch nicht so genau, aber die Wahl ist ja schließlich geheim. Die LINKE hatte bereits kurz nach der Wahl angekündigt, gerne Frau Ypsilanti zu wählen, da sie ihren Inhalten um Äonen nähersteht, als Roland Koch – dies wird man im Willy Brandt Haus wohl kaum verhindern können, aber die Wahl ja geheim ist, wird natürlich niemand behaupten können, man arbeite mit den LINKEN zusammen. So einfach ist das!

Wäre die SPD wenigstens ehrlich und würde zugestehen, sich mit den Stimmen der LINKEN wählen zu lassen und dann mit einer Rot-Grünen Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten zu regieren. Aber dies könnte ihnen – zu Recht – als Wortbruch ausgelegt werden, da jede befragte und unbefragte SPD-Stimme vor der Hessenwahl kategorisch jede Art von Zusammenarbeit mit den Schmuddelkindern der LINKEn kategorisch ausgeschlossen hat. Man könnte ausführen, dass man seine Positionen hin und wieder an den faktischen Gegebenheiten neu ausrichten müsse, oder wie es Adenauer einst sagte: „Was schert mich mein Geschwätz von gestern“. Aber zu einem solchen Statement kann die SPD sich nicht durchringen – und das hat natürlich seinen Grund.

Die schlüssige Antwort an den Wähler wäre es nämlich zu sagen: „Wir nehmen Euch ernst und sehen in einer Zusammenarbeit mit der LINKEn die beste Möglichkeit unsere Wahlversprechen durchzusetzen.“ Das würde der Wähler akzeptieren und wohl auch respektieren, nur würde man sich unweigerlich die Frage stellen müssen, warum die SPD dann eine Zusammenarbeit zuvor kategorisch ausgeschlossen hat und stattdessen immer wieder die FDP in eine Koalition zwingen will, mit der es landespolitisch fast keine Überschneidungen gibt. Dem Wähler würde aufgehen, dass es der SPD (wie anderen Parteien auch) anscheinend gar nicht um die politischen Themen, sondern um Macht, als Selbstzweck, geht. Dies wird dem aufgeklärten Wähler natürlich auch nach der neuerlichen semantischen Konfusion des SPD-Vorsitzenden so langsam klar werden.

Eine Aussicht auf Erfolg hat das Beck-Modell sowieso nicht – in den Kreisen der SPD ist eine solche Lösung schlichtweg nicht mehrheitsfähig. Eine rot-grüne Mehrheit unter linker Tolerierung hätte nur hauchdünne vier Stimmen Mehrheit. Es ist nicht anzunehmen, dass weniger als vier Abgeordnete der SPD diesem Treiben ihre Zustimmung versagen. Das Ergebnis einer solchen Politscharade wäre die Demontage von Frau Ypsilanti und Herrn Beck – Frau Simonis wird bestätigen können, wie unzuverlässig unzufriedene Genossen doch sein können.

Was ging also im Kopf des pfälzischen Masterminds vor, als er diesen Vorschlag kurz vor den Senatswahlen am Sonntag in Hamburg hinausposaunte? CDU und FDP haben eine Steilvorlage für ihren Lagerwahlkampf und die FDP ist endlich auch in Hessen aus jeder Verantwortung heraus. Wenn man die üblichen Verdächtigen dieser Parteien so hört, könnte man glauben, sie wollten Freiwillige für Freikorps rekrutieren, die eine linke Räterepublik in letzter Sekunde verhindern sollen.

Auch die Hamburger Genossen sind von Becks Vorstoß alles andere als begeistert. Spitzenkandidat Naumann versicherte auch schnell, er würde „beim Leben seiner Kinder“ schwören, es gäbe keine Absprachen zwischen ihm und dem Duo Infernale Beck-Ypsilanti. Hätte Ypsilanti den gleichen Schwur abgelegt, müsste sie bei den nächsten Wahlen zumindest nicht mehr die unbequemen Fragen beantworten, warum sie ihre Kinder auf eine Privatschule schickt.

Da allerdings kaum ein Sterblicher ermessen kann, was so alles im Kopf des Pfälzer Politgenies vor sich geht, ist in den nächsten Wochen und Monaten noch mit einigen Überraschungen zu rechnen. Hinter dem ganzen Schmierentheater steht natürlich die Idee enttäuschte SPD-Wähler in Hamburg bei der SPD zu halten, da der “Linksruck” ja ernst gemeint ist und man sogar über seinen eigenen Schatten springt, um “gute “Politik zu machen. Das ganze wird aber nicht aufgehen, da enttäuschte wohl kaum den Manövern eines Herrn Becks Glauben schenken. Becks Scharade ist ein Mummenschanz - er und Frau Ypsilanti planen nicht, in Hessen unter “Tolerierung” der LINKEn zu regieren. Es geht nur um die Hamburg Wahl und der Wähler ist wieder einmal der Betrogene.

Jens Berger

Kategorie: Deutschland, Politclowns | 38 Kommentare

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