Olympiaproteste - sponsored by Germany

08. April 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Es ist der PR-Gau für die chinesischen Olympiaplaner – aus dem Vorhaben, mit einem Fackellauf durch die Metropolen der Welt international Werbung für die Olympischen Spiele in Peking zu machen, ist dank Aktivisten ein echtes Debakel geworden, das die Tibet-Frage wieder in die Hauptnachrichtensendungen und auf die Titelseiten der Zeitungen bringt. Das IOC hatte bereits darüber nachgedacht, ob man den weltweiten Fackellauf nicht ganz abbrechen sollte. Was ein Riesenerfolg für die Exiltibeter ist, wirft indes Fragen an einige westlichen Politiker auf, ob sie die von ihnen propagierte Trennung von Sport und Politik wirklich ernst nehmen.

Die Aktionen der Free-Tibet Aktivisten in Olympia, London, Paris und San Francisco waren generalstabsmäßig geplant und wurden von Freya Putt, einer extra für diese Zwecke eingestellten hauptamtlichen Aktivistin des Washingtoner Büros des „International Tibet Support Network“, koordiniert. Vor Ort wurden die Proteste in Olympia und San Francisco von der New Yorker „Students for a Free Tibet“-Aktivistin Kate Woznow geleitet und von den lokalen Organisationen dieser Gruppe durchgeführt – in Olympia übernahm sie die Funktion der Pressesprecherin und sorgte für die Freilassung der inhaftierten Demonstranten und auch in San Francisco vertrat sie die Aktion nach außen. Die Aktivisten haben dazugelernt und im PR-Kampf gegen die chinesische Regierung einen ersten Punktsieg errungen. Die Höhepunkte sollen die Proteste erst in Peking selbst erreichen, wo die Aktivisten Protestaktionen während der Spiele planen.

Wenn deutsche und amerikanische Politiker von einer Trennung von Sport und Politik sprechen, so ist dies anlässlich der Proteste gegen den Fackellauf allerdings doppelzüngig, wurde der Aktionsplan der Aktivisten doch unter tätiger Mithilfe deutscher und amerikanischer Steuergelder organisiert. Auf einem Treffen der “International Tibet Support Groups Conference” im Mai 2007 wurde von 36 exiltibetischen Verbänden 145 Tibet-Unterstützergruppen die Koordination der Anti-Olympia Proteste beschlossen und geplant. Es wurde dort unter anderen beschlossen, dass man sich bis zu den Olympischen Spielen ausschließlich auf die Proteste gegen die Olympischen Spiele konzentrieren sollte, Freya Putt wurde mit der Koordination beauftragt und ihr wurden die nötigen Mittel zugewiesen.

Mitorganisator dieser Konferenz war die FDP-nahe Friederich Naumann Stiftung für Freiheit (FNSt), deren Vorstandsvorsitzender der „Außenminister in Merkels Schattenkabinett“ Wolfgang Gerhard ist. Die FNSt wird nahezu ausschließlich aus Steuergeldern finanziert. 2007 bekam sie über 37 Mio. Euro aus öffentlichen Kassen, wovon sie 21 Mio. Euro für „internationale Zusammenarbeit“ ausgab, davon fast 6 Mio. für ihre Aktionen in Asien. Rolf Berndt der Geschäftsführer der FNSt bemerkte in seiner Abschlussrede:

„The action plan, based on the different objectives and activities formulated by the participants, present a very meaningful political framework which, I am sure, will not only guide the future work of many Support Groups in individual countries, but which will also have great impact on the Central Tibetan Administration. […] This is the message that goes out from Brussels, and this is the message that will certainly be heard and well understood in Beijing – especially in light of the upcoming Olympic Games in 2008! […] The Olympic Games next year will play an important role in this respect. They are an excellent opportunity for the Tibet Support Movement to highlight the needs of this struggle.

Auch Wolfgang Gerhard ging in seiner Rede ganz explizit auf Aktionen im Rahmen der Olympischen Spiele ein:

„The Olympics stand for peaceful competition, for peaceful interaction between civilized peoples, for laying down arms and weapons. Will there be any positive effect for the Tibetan people, for their quest for peace and freedom? What can we do to attract world opinion to the injustice that is being done in Tibet, to the absence of peace in that region? […] Our time is NOW, especially so because of the Olympic Games coming up next year.”

Ebenfalls anwesend auf dieser Konferenz war die amerikanische Unterstaatssekretärin Paula Dobriansky. Neben ihrer Rolle als “Spezial-Koordinatorin” für die Tibet-Frage ist Frau Dobriansky unter anderem im NeoCon Think-Tank PNAC tätig und gehört zu den Politikern, die mit dem professionellen Umgang mit NGOs vertraut sind. Die “Farbenrevolutionen” und die vorausgehende Instrumentalisierung von staatlich finanzierten Gruppierungen und privaten NGOs hat Dobriansky mehrfach als politische Vorgehensweise für andere Staaten empfohlen. Eine Organisation, die immer wieder mit solchen Aktionen in Verbindung steht, ist das National Endowment for Democracy (NED). Paul Buchanan nannte das NED einmal ein “weltweite Agitation für demokratische Revolutionen und Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Länder, besonders in Diktaturen und undemokratische Regime”. Wurde das NED früher vornehmlich zur verdeckten Finanzierung amerikafreundlicher Diktatoren, wie beispielsweise Manuel Noriega eingesetzt, ist es heutzutage eine Art zivile CIA, die die parlamentarische Kontrolle unterläuft, und ein verlängerter Arm der US-Regierung ist. Der Putsch gegen Chavez wurde ebenso vom NED finanziert und unterstützt, wie die “Farbenrevolutionen” in den ehemaligen Sowjetrepubliken. Auch Tibet spielt eine bedeutsame Rolle bei den Tätigkeiten des NED, das zahlreiche exiltibetische Organisationen unterstützt. Da mag es kaum erstaunen, dass auch das „International Tibet Support Network“, das die Proteste gegen den olympischen Fackellauf koordiniert, vom NED unterstützt wird. Paula Dobriansky ist Vice-Chairman des NED, so daß ihre Anwesenheit auf der zentralen Planungskonferenz für die Anti-Olympia Proteste eine besondere Note bekommt. Die von den USA und von der FNSt unterstützten Gruppen teilen übrigens nicht die politischen Vorstellungen des Dalai Lamas.

Wenn deutsche und amerikanische Politiker sich also scheinheilig für eine Trennung von Sport und Politik stark machen, sollten sie auch vor der eigenen Tür kehren und wenn Medien wie der SPIEGEL chinesische Aktionen, die deutsche Interessen bedrohen, in reißerischer Manier aufbereiten, so sollte man nicht unerwähnt lassen, dass mit deutschen und amerikanischen Steuergeldern ebenfalls massiv in chinesische Interessen eingegriffen wird. Natürlich kann (und muss) man die tibetischen Interessen moralisch unterstützen, aber wenn man den Dialog mit der chinesischen Führung als richtiges Mittel propagiert, sollte man im PR-Krieg doch etwas behutsamer zuwege gehen, da die Chinesen dieses Desaster als Gesichtsverlust sehen und dies ihre Dialogbereitschaft kaum steigern wird. Wer sich als deutscher Politiker “bedingungslos” hinter den Dalai Lama stellt, sollte es auch vermeiden, wie Claudia Roth Unterstützungschreiben an indische Tibetgruppen zu schicken, die offen gegen die Weisungen des Dalai Lamas opponieren und andere Ziele als er haben.

Weitere Artikel zu diesem Thema:
German Foreign Policy: Die Fackellauf-Kampagne
Moon of Alabama: Tibet Uprising and U.S. Government Grants

Jens Berger

Bildnachweis: Students for a free Tibet, State.gov, FNSt

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Selbstbestimmung

07. April 2008 von Spiegelfechter - Drucken

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ – so formuliert es die UNO. Völkerrechtlich umstritten ist es allerdings, unter welchen Bedingungen Völker von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen dürfen und ob sich daraus ein Anspruch herleitet. Das Selbstbestimmungsrecht wurde erstmals vom US-Präsidenten Wodrow Wilson in seinem 14-Punkte Programm aufgegriffen, das Grundlage für die Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg war. Der Gedanke, der dahinter stand, war der, die multiethnischen Achsenmächte zu zerschlagen und den Völkern Mittel- und Osteuropas einen eigenen Staatsraum zuzusprechen, der allerdings nicht immer mit den Siedlungsgebieten der Staatsvölker übereinstimmte. Damals wollte man die „Atomisierung“ der europäischen Staatengemeinschaft verhindern, wodurch neue Staatengebilde entstanden, die ihrerseits ethnische Minderheiten beinhalteten oder gar neue multiethnische Staaten waren wie z.B. Jugoslawien. Die eigene Entscheidung der Völker, in welchem Staat sie sich organisieren wollen, wurde damals nicht beachtet. Referenden über die neuen Grenzen wurden weder in den Gebieten abgehalten, die von den Achsenmächten abgetreten werden mussten, noch in den Gebieten, die sich zu neuen Staaten zusammenschlossen. Der erste Fall, in dem das Recht auf Selbstbestimmung völkerrechtlich angewandt wurde, war mehr ein Dekret der Siegermächte, als die demokratische Willenserklärung von Völkern, sich selbst regieren zu wollen.

An diesem Prinzip hat sich bis heute nicht viel verändert. Das Interesse der existierenden Staaten, Völkern anderer Staaten das Recht auf Selbstbestimmung einzuräumen und dies diplomatisch oder militärische einzufordern hält sich in engen Grenzen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden beispielsweise zunächst die Staaten anerkannt, die früher schon anerkannte Staaten waren – bei den baltischen Republiken musste nicht einmal das Selbstbestimmungsrecht herangezogen werden, da sie vor der Annektion durch die Sowjetunion souveräne Staaten mit einem klar definierten Staatsgebiet waren. Innerhalb der Sowjetunion gab es ein „theoretisches“ Selbstbestimmungsrecht. Die Ukraine und Weißrussland waren beispielsweise „theoretisch“ selbstständige Staaten, die sogar Gründungsmitglieder der UNO waren. Dies erleichterte die Neuordnung ungemein, nur taten sich die Folgerepubliken schwer damit, die durch die Neuordnung geschaffenen Enklaven und Minderheitengebiete ihrerseits anzuerkennen oder abzutreten. Vor allem die russische Bevölkerung wurde so in vielen Republiken eine ethnische Minderheit, die teilweise auch Autonomierechte bekam.

Wesentlich problematischer gestaltet sich die Neuordnung des ehemaligen Vielvölkerstaates Jugoslawien. Da es zwar verschiedene Staatsvölker gab, die allerdings meist nicht über klare Staatsgrenzen verfügten, sondern regional zersplittert waren, kam es zu grausamen Kriegen mit „ethnischen Säuberungen“, wie Völkermorde und Vertreibungen euphemistisch genannt werden. Auch heute ist die völkerrechtliche Situation höchst umstritten und brisant. Während der mehrheitlich albanisch bewohnte Kosovo mit Unterstützung des Westens seine einseitige Unabhängigkeit erklärte, die militärisch von der NATO gegen die ehemalige Staatsmacht in Belgrad abgesichert wird, wird der mehrheitlich serbisch bewohnten Entität Republika Srpska, die dem bosnischen Staat angehört, dieses Recht nicht zugesprochen, obgleich die Grundvoraussetzungen fast identisch sind.

Ein gewichtiges Problem der Selbstbestimmung der Völker lässt sich am Beispiel des Kosovos aufzeichnen. Nach der Staatstheorie aus dem Völkerrecht muss ein Staat aus drei Merkmalen bestehen: Einer Bevölkerung (Staatsvolk), die mehrheitlich diesen Staat haben will, einem geographisch abgrenzbaren Siedlungsgebiet (Staatsgebiet) und einer stabilen Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Abgesehen davon, dass die kosovarische Regierung keine souveräne Staatsgewalt darstellt (diese wird durch die NATO und die UN ermöglicht), ist es höchst problematisch die Einheit von Staatsvolk und Staatsgebiet zu definieren. Basis für die heutigen Grenzen des Kosovos sind die Grenzen der gleichnamigen autonomen Provinz der jugoslawischen Teilrepublik Serbien. Der Norden des Kosovos wird allerdings mehrheitlich von Serben bewohnt, die durch die Staatsgründung der Kosovos zu einer Minderheit wurden. So wurde aus einer autonomen Region, die von einer Minderheit bewohnt wurde, ein Staat, der Regionen in seinem Staatsgebiet hat, deren Bevölkerung nicht dem Staatsvolk angehört. Wenn das Kosovo also ein Recht auf Selbstständigkeit hat, warum haben dann die Serben im Nordteil kein Recht auf ein Referendum, in dem sie abstimmen können, ob sie lieber dem Kosovo oder Serbien angehören würden?

Ähnlich problematisch gestaltet sich die Frage der Autonomie und Unabhängigkeit des chinesischen Gebietes, das die Tibeter für sich beanspruchen. Die Tibeter haben, wie alle Völker, die über eine eigenständige Kultur und ein homogenes Siedlungsgebiet verfügen, selbstverständlich ein moralisches Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung. Sie verfügen über ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet, das bis auf wenige Ausnahmen auch mehrheitlich von Tibetern bewohnt wird – damit bilden sie übrigens eine Ausnahme, in allen anderen „autonomen“ Provinzen Chinas stellen die Han-Chinesen die Mehrheit der Bevölkerung. Laut der chinesischen Verfassung genießen Provinzen wie Tibet „Autonomie“ – wobei man bei objektiver Betrachtung kaum von einer echten Autonomie sprechen kann. Da Tibet (anders als beispielsweise die baltischen Republiken) nie völkerrechtlich anerkannt war, gestaltet sich die Autonomiefrage gegen ein undemokratisches und totalitäres Regime natürlich schwierig. Während der „Gottkönig“ der Tibeter – der im Exil lebende Dalai Lama – lediglich Autonomieverhandlungen mit der chinesischen Regierung aufnehmen will, gehen andere Organisationen, wie der Tibetan Youth Congress, weiter und fordern eine vollständige Unabhängigkeit und somit einen eigenen Staat. Da China allerdings die völkerrechtlich unumstrittene Hoheit über das reklamierte Gebiet hat, ist die „Tibet-Frage“ rein rechtlich gesehen ein innerchinesisches Problem – moralisch ist dies freilich anders und jedermann, der für die tibetische Selbstbestimmung eintritt, ist moralisch im Recht.

Verfolgt man die deutschen Medien, so könnte man allerdings denken, die Tibeter seien das einzige Volk auf Erden, dem das Recht auf Unabhängigkeit mit brutaler Gewalt verweigert wird. Die Medien haben ihre eigenen Gesetze und die Unterstützung separatistischer oder gar sezessionistischer Triebe wird nicht nur politisch von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet, sondern auch medial. In seinem Artikel „Nicht du! Du!!!” nennt der Autor und Friedenaktivist Uri Avnery folgende Unterscheidungsmerkmale:

• Hat das nach Unabhängigkeit strebende Volk eine besonders exotische Kultur?
• Ist es ein attraktives Volk, d.h. ist es vom Standpunkt der Medien „sexy“?
• Wird der Kampf von einer besonders charismatischen Person angeführt, die von den Medien geliebt wird?
• Wird die unterdrückende Regierung von den Medien gehasst?
• Gehört die unterdrückende Regierung zum pro-amerikanischen Lager?
• Sind wirtschaftliche Interessen mit dem Konflikt verbunden?
• Hat das unterdrückte Volk begabte Sprecher, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und die Medien manipulieren können?

Legt man diese Unterscheidungsmerkmale an verschiedene Unabhängigkeitsbewegungen an, so lassen sich damit das unterschiedliche Interesse der deutschen Medien und der deutschen Bevölkerung recht gut erklären. Die Tibeter schneiden in ihren orangenen Roben, mit ihrer exotischen mysteriösen Kultur und Religion und dem überaus charismatischen Dalai Lama in diesem Schema bestens ab, während die Chinesen ein nahezu „perfekter“ Bösewicht sind. Die Uiguren, deren Grundvoraussetzungen mit denen der Tibeter nahezu identisch sind, schneiden bei dieser Interessenskala wesentlich schlechter ab. Sie haben keine charismatischen Führer, sind weder „sexy“ noch „en vouge“ und leben nicht im pittoresken Himalaja, sondern in einem öden unwirtlichen Teil Zentralasiens, der von der Taklamakan-Wüste durchzogen wird. Vor allem aber sind sie muslimisch – und das ist für das Medien- und Politikinteresse des Westens Grund genug, ihre Interessen nicht weiter zu verfolgen. Stars und Helden sehen halt anders aus.

Haben die Uiguren wenigstens noch den „richtigen“ Gegner, sieht es bei anderen Völkern ganz schlecht aus, da sich die „Gegner” allgemeiner Beliebtheit erfreuen – Basken und Korsen dürfen beispielsweise kaum auf internationale Unterstützung hoffen, da Spanien und Frankreich anerkannte und beliebte Demokratien sind. Tibet ist in aller Munde, aber wer demonstriert für Tschetschenien, für die Westsahara, die Republika Srpska, Kurdistan und Ostturkestan? Und wer kennt überhaupt Nachitschewan, Karakalpakistan oder Gagausien?

Natürlich spielt auch die Wahl der Mittel eine Rolle – während der friedfertige Widerstand des Dalai Lamas allgemein Unterstützung findet, werden Anschläge auf Zivilpersonen gemeinhin abgelehnt. Die Berichterstattung der Medien nimmt auf die sehr subjektive westliche Freund-Feind Unterscheidung Rücksicht, so dass im Falle der Unruhen in Lhasa nur schwer zu erkennen war, ob es sich um ein Pogrom oder eine Niederschlagung friedlicher Demonstrationen durch die chinesische Besatzungsmacht handelte. Wahrscheinlich war es eine Mischung aus beidem, nur das Medien, die sich selbst als neutrale Informationsmakler betrachten, dies eigentlich auch so transportieren müssten. Mit der Neutralität ist es aber meist nicht weit her, dies lässt sich schon an der Sprachregelung erkennen. Widerstandskämpfer, die zur „bösen“ Seite gezählt werden, werden als Terroristen bezeichnet, verschwimmen in diesem Kampf die Grenzen zwischen „böse“ und „gut“, bekommt der „Terrorist“ Anführungszeichen oder wird als Aufständischer oder Widerstandskämpfer bezeichnet. Richtige Terroristen ohne Anführungszeichen gibt es eigentlich fast nur noch in Israel, dem Staat der es sogar geschafft hat, sich trotz seiner Rolle als Staat, der die Selbstbestimmungsrechte der Palästinenser unterdrückt, sich als Opfer darzustellen.

Sind Widerstandskämpfer aus subjektiv westlicher Sicht die Guten, werden sie sogar Freiheitskämpfer genannt. Einen Wandel der subjektiven Sichtweise kann man beispielsweise bei dr Berichterstattung über den Irak erkennen – war früher nur von Terroristen die Rede, so bekamen diese mit der Zeit Anführungszeichen und heute wird immer öfter auch von Aufständischen und Widerstandskämpfern geschrieben. Von Freiheitskämpfern schreiben gemeinhin nur politisch sehr weit links stehende Medien – im Mainstream haben dies nur die nordirakischen Kurden geschafft, die mittlerweile allerdings über eine umfassende Autonomie verfügen.

Es ist aus einer objektiven Warte heraus fast unmöglich zwischen den Ansprüchen unzähliger Völker nach Selbstbestimmung zu unterscheiden. Völkerrechtlich haben die meisten keine Chancen, ihre Selbstbestimmung einzuklagen und zu verwirklichen. Moralisch kann man indes keinem Volk das Recht auf Selbstbestimmung absprechen. Wie diese Völker zu ihrer Autonomie oder Unabhängigkeit kommen, ist jedoch in fast allen Fällen eine Frage, die nicht international, sondern national, zwischen Vertretern der Staatsmacht und Vertretern der nach Autonomie strebenden Bevölkerung verhandelt wird. Wenn sich, wie im Falle der Kosovos, viele westliche Staaten, für die Separatisten und Sezessionisten einsetzen, so können sie nicht behaupten, es handele sich um Einzelfälle, die keinen Symbolcharakter haben. Natürlich wird die Unabhängigkeit des Kosovos beispielsweise von den Bewohnern der Republika Srpska, die nach Unabhängigkeit von Bosnien streben, als Vorbild gesehen und der Westen wäre unlauter, wenn er hier mit zweierlei Maß messen würde. Mit der Anerkennung des Kosovos als neuen Staat, hat der Westen wahrscheinlich die Büchse der Pandora geöffnet.

So wünschenswert auch die staatliche Unabhängigkeit aller Völker wäre, die dies mehrheitlich wünschen – mit der Gründung eines neuen Staates ist fast immer die Schaffung eines neuen ethnischen Konfliktes verbunden. Die Serben im Norden des Kosovos haben die gleichen Rechte, sich selbst zu regieren, wie die Albaner des Kosovos. Wenn Tibet denn eine staatliche Unabhängigkeit bekäme, gäbe es eine signifikante Anzahl von Minderheiten, die ebenfalls nach Unabhängigkeit und Autonomie streben. Eine “Atomisierung” der Staatenlandschaft wäre die Folge . Man muß dabei nur an Afrika denken, dessen Grenzen willkürlich auf dem Berliner Kongo-Kongreß 1884 gezogen wurden. Weitreichende „echte“ Autonomien innerhalb eines Staates sind da schon der bessere Weg. In Europa werden immer mehr souveräne Rechte des Staates an supra- und internationale Institutionen abgegeben, so dass in der EU der Ruf nach Unabhängigkeit anachronistisch wirkt. Wie ein Staat seine Föderalität oder Teilautonomien behandelt, ist zwar immer noch wichtig, durch die zunehmende Vernetzung der Institutionen verliert dies allerdings zusehend an Bedeutung.

Den Uiguren und Tibetern kann man kurzfristig keine Hoffnung machen, auch wenn „der Westen“ dies gerne suggeriert. Mittel- bis langfristig führt an einer weit reichenden Autonomie dieser Völker kein Weg vorbei. Man kann für alle Beteiligten nur hoffen, dass dieser Weg möglichst unblutig sein wird.

Jens Berger

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Insolvenz - und der Arbeitnehmer ist der Dumme

04. April 2008 von Spiegelfechter - Drucken

“Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.”
Montesquieu

Die oberfränkische Baufirma Holz-Nüssel hatte einst 120 Mitarbeiter. Aufgrund kaufmännischer Fehler geriet das alteingesessene Familienunternehmen Anfang letzten Jahres in eine finanzielle Schieflage. Obgleich die Auftragsbücher voll waren und alle Mitarbeiter voll ausgelastet waren, stockten die Finanzflüsse. Die Löhne für die Mitarbeiter konnten nicht mehr regelmäßig ausgezahlt werden, aber der Geschäftsführer versicherte den Mitarbeitern, man sei „weit von einer Insolvenz weg, die Mitarbeiter bräuchten sich keine Gedanken zu machen, da mit neu abgeschlossenen Baustellen frische Gelder hereinkämen, von denen die Löhne bezahlt werden könnten.“ Notfalls würde man einen Kredit aufnehmen, mit dem man die Löhne auszahle. In der Tat dauerte es drei Monate, bis die Löhne wieder rückwirkend gezahlt werden konnten.

Ein extra eingesetzter Finanzberater verkündete noch im Juni, die Firma sei zu retten und er sei sich sicher, eine Insolvenz sei abzuwenden. Der Berater lobte damals ausdrücklich die „einzigartige Reaktion“ der Mitarbeiter, die der Firma und ihrem Inhaber „die Stange hielten“. Noch in dieser Woche, so hieß es damals, werde man mit den Banken ein Konsolidierungskonzept unterschreiben. Wer hätte damals gedacht, dass die Mitarbeiter für ihre „einzigartige“ Treue auch noch von deutschen Gerichten abgestraft werden? Wenige Tage nach der positiven Prognose des eingesetzten Finanzberaters musste der Insolvenzantrag gestellt werden und der Anwalt Eberhard Irrgang wurde als Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser sei ein fähiger Mann, so der Gewerkschaftsvertreter Paul Schmid, der im Auftrag der Mitarbeiter deren Lohnforderungen eintreiben sollte.

Bis zu ihrer Änderung im Jahre 1999 galten Arbeitnehmerinteressen in der deutschen Insolvenzordnung als besonders geschützt. Wenn man den Paragraphen 130 der neuen Insolvenzordnung, der die besondere Bevorteilung eines Gläubigers bei drohender Insolvenz behandelt, eigenwillig interpretiert, so kann man zu dem Schluss kommen, dass ein Arbeitnehmer, der von der drohenden Insolvenz seines Arbeitgebers weiß, nicht berechtigt ist, seine Lohnzahlungen entgegen zu nehmen. Dies betrifft die letzten drei Monate vor Insolvenzantrag. Das heißt, die letzten drei Monatsgehälter von Angestellten eines Unternehmens, das die Insolvenz anmelden muss, sind dann vom Insolvenzverwalter pfändbar, wenn er der Meinung ist, die Angestellten hätten es zumindest ahnen müssen, dass ihr Arbeitgeber insolvent sein könnte.

Diese eigenwillige Interpretation vertrat auch der Insolvenzverwalter Irrgang und die Gläubigerversammlung beauftragte ihn, die in den letzten drei Monaten gezahlten Löhne aller 120 Mitarbeiter einzuklagen. In dieser Gläubigerversammlung saß auch Gewerkschaftssekretär Schmid, der laut Informationen des ARD-Magazins FAKT diesem Beschluss auch zustimmte. Welch eigenwillige Interpretation der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen – das er heute davon nichts mehr wissen will und ungehalten reagiert, ist verständlich.

Mehrere Amtsgerichte haben mittlerweile dem Insolvenzverwalter recht gegeben und die ehemaligen Angestellten zur Rückzahlung ihrer Löhne verurteilt. Amtsrichter Martin Hönick aus Wunsiedel begründete den Spruch folgendermaßen: „Aufgrund der bekannten Umstände konnte sich ein redlich und vernünftig Denkender der Einsicht nicht verschließen, dass der Schuldner zahlungsunfähig war.“ Der verurteilte Schreiner, der seinen Arbeitgeber retten wollte und den Versprechungen und Aussagen seines Arbeitgebers geglaubt hat, ist in den Augen des Richters also unredlich und unvernünftig. Der Ehrliche war schon immer der Dumme, aber eine solche Rechtsauffassung ist an Realitätsfremdheit kaum zu überbieten. Wie soll ein Schreiner denn Einblick in die finanziellen Verhältnisse seines Unternehmens nehmen, wenn sogar ein Finanzberater eine drohende Insolvenz weit von sich weißt? Gelten etwa für alle Mitarbeiter die gleichen Verpflichtungen, finanzielle Verhältnisse eines Unternehmens beurteilen zu können, wie man sie im Normalfall der Hausbank zuspricht? Die ehemaligen Mitarbeiter müssen nicht nur die erhaltenen Löhne zurückzahlen, sondern auch Basis- und Verzugszins, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – zwei Drittel davon auch noch an den Insolvenzverwalter Irrgang persönlich.

„Es kommt nicht auf die positive Kenntnis jedes einzelnen Arbeitnehmers an bezüglich der Zahlungsunfähigkeit, sondern es kommt darauf an, auf Umstände, die für einen Dritten, für einen geschäftserfahrenen Dritten die Zahlungsunfähigkeit zwingend annehmen lassen müssen.“
Eberhard Irrgang, Insolvenzverwalter

„Ich würde sagen, es ist eine übertrieben strenge Interpretation der Insolvenzordnung, die an die Gruppe der Arbeitnehmer viel zu hohe Anforderungen stellt, und man muss es deutlich sagen, zeigt, dass Juristen etwas realitätsfern der Praxis sind.“
Prof. Karl Georg Loritz, Universität Bayreuth

Der Fall aus Oberfranken ist allerdings beileibe kein Einzelfall – die eigensinnige Rechtsinterpretation scheint in Juristenkreisen immer mehr Freunde zu finden. Das MDR-Magazin FAKT berichtete vor wenigen Wochen von einem Fall aus Gera, in dem die ehemaligen Mitarbeiter einer Wachfirma ebenfalls ihre letzten drei Monatsgehälter zurückzahlen sollen – es geht um 100 Mitarbeiter mit einem Stundenlohn von 4,32 Euro und um Summen in Höhe von 3.700 Euro pro Fall. Auch hier haben die Mitarbeiter nichts von der drohenden Insolvenz gewusst, einigen wurde kurz vor der Insolvenz noch ein Festvertrag und eine Lohnerhöhung angeboten. Nun sollen diese Minilohnempfänger ihren Lohn und zusätzlich Zinsen und Anwaltsgebühren zurückzahlen. Der Insolvenzverwalter meinte trocken, dann müsse man halt an seine Ersparnisse gehen. Ersparnisse bei Wachleuten, die 4,32 Euro die Stunde bekommen? Dann sollen sie doch Kuchen essen. Wir leben wieder in Zeiten, in denen sich Recht und Gerechtigkeit immer weiter auseinanderbewegen und in denen die Schicht der selbsternannten Leistungsträger sich in allen Punkten immer weiter von der Basis entfernt.

Alleine in Sachsen sind vier weitere Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitarbeiter erhaltene Löhne zurückzahlen sollen. Die Gewerkschaften belassen es bei Kritik am Gesetz, Informationskampagnen oder Widerstand sind nicht auf der Agenda des DGB. Die Große Koalition sieht auch keinen Nachbesserungsbedarf.

Der von den Geschädigten im Holz-Nützel Fall eigens angerufene Petitionsausschuss des Bundestages stellte lediglich fest, „es gebe keinen Änderungsbedarf, das Nachsehen der Beschäftigten sei rechtlich ok“. Eine Politik, die das Nachsehen der Beschäftigten nicht nur rechtlich und nicht nur in diesem Falle „ok findet“, hat sich von den Interessen des Volkes, die sie zu vertreten vorgibt, meilenweit entfernt. Politiker, denen Recht vor Gerechtigkeit geht und denen die Interessen der Schwachen weniger wert sind, als die Interessen der Starken, haben ihren Anspruch das Volk zu vertreten ein und für alle male eingebüßt. Wie Max Liebermann einst sagte, „ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte“.

Zu diesem Thema hat auch Karl Weiss einen empfehlenswerten Artikel verfasst.

Jens Berger

Kategorie: Deutschland | 76 Kommentare

Das elfte Gebot: Du sollst nicht vergleichen!

03. April 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Diese Situation werden einige Leser kennen – man ist leicht genervt von einer unproduktiven Diskussion mit eher schlichten Mitmenschen und macht einen leicht überspitzten Vergleich, den man wegen der panischen Reaktionen derer, die ihn nicht verstanden haben, auch sofort bereut. So oder so ähnlich muss es gestern der Hamburger LINKEn-Abgeordneten Christiane Schneider ergangen sein, als sie in einer von der GAL anberaumten „aktuellen Stunde“ bei den merkbefreiten Abgeordneten der anderen Fraktionen pawlowsche Reflexe und hysterisches Gegacker auslöste. Nach einer Erklärung der bedingungslosen Solidarität (sic!) mit den Tibetern durch die GAL kam die Abgeordnete Schneider an die Reihe und versuchte das Thema ein wenig differenzierter zu betrachten:

(…)Die VR China hat sich aus der Erniedrigung kolonialer Abhängigkeit durch das imperialistische Ausland durch einen langen Krieg befreit.

Das ist zwar unglücklich formuliert, da nicht die VR China, sondern die Republik China durch Kolonialmächte unterdrückt wurde und Begriffe wie „imperialistisches Ausland“ einfach nicht mehr zeitgemäß sind, aber nicht wirklich falsch.

(…) Zweifellos ist die Modernisierung an dem Punkt angekommen, an dem Menschenrechte für jedermann, soziale und politische Menschenrechte, und an dem politische Rechte für die Opposition nicht nur zur Debatte stehen, sondern unabweisbar aktuell und einzulösen sind.

Das ist natürlich alles richtig, der politischen Konkurrenz passt allerdings die Metabotschaft nicht, die impliziert, es gäbe auch eine prämoderne Zeit, in der Menschenrechte nicht gelten würden. Dies ist ein strittiger Punkt ist – Menschenrechte sind zwar universell gültig, aber deren Einhaltung ist leider nicht immer einklagbar oder durchzusetzen. Hätte Frau Schneider den “Wandel durch Handel” angesprochen, der genau das impliziert, was sie meinte, hätte die Konkurrenz schwerlich etwas dagegen haben können, da die Demokratisierungsdoktrin durch den Freihandel von allen Parteien vertreten wird.

(…) Was in Tibet (…) genau geschehen ist, wodurch die Ereignisse ausgelöst wurden, welcher Dynamik sie unterlagen, das ist bisher nicht genau bekannt.

Diese Aussage ist absolut richtig, verstößt aber gegen die Interpretationshoheit der Politik, die sich bereits darauf eingeschossen hat, dass in Tibet friedliche Demonstranten von einer wildern Soldateska nieder geprügelt wurden. Hier liegt eine klare politische Autosuggestion vor, gegen die man nicht argumentieren sollte. Die meisten Abgeordneten der DDR-Volkskammer haben sich sicher auch von den eigenen Leitbildern des Sozialismus per Autosuggestion überzeugt, bis sie es wirklich glaubten – dies war übrigens ein verbotener DDR-Vergleich.

(…) Die Weltgesellschaft hat in den letzten Jahrzehnten keine guten Erfahrungen mit Religionsführern gemacht, die sich als Repräsentanten gesellschaftlicher Opposition in die Politik gedrängt haben. Ich erinnere zum Beispiel an Khomeini. (…)

Kein Zweifel – das ist so. Was haben der Papst, der Patriarch von Moskau, der Dalai Lama und der verstorbene Ayatollah Chomeini gemeinsam? Sie sind bzw. waren religiöse Führer, obgleich Chomeini anders als die drei Erstgenannten, nie theologisches Oberhaupt seiner Glaubensrichtung war. Aber da weder Papst noch Patriarch eine weltlich Rolle als Oppositionsführer einer unterdrückten Bevölkerung mir einer ebenfalls unterdrückten Glaubensrichtung spielen, passt der Vergleich Chomeini und Dalai Lama schon recht gut. Es geht ja nicht um den Inhalt der religiösen Lehren oder die Personen, sondern um die Rolle einer Opposition im Exil und ihre Legitimation.

Chomeini war in Persien ein Ayatollah unter vielen, erst das französische Exil machte ihn zum Sprachrohr der Opposition. Nach der Revolution gegen den Schah passierte es, dass ausgerechnet ein Führer mit theologischer Legitimation an die Macht kam und kein demokratisch gewählter oder anderweitig legitimierter Oppositioneller. Die Folgen kennen wir und die Lehre daraus muss sein, dass man keine Exilanten bedingungslos unterstützen sollte, deren Legitimation rein klerikaler Natur ist. Als „aufgeklärter“ mitteleuropäischer Staat sollte man sich dies sowieso verbitten. Man kann nicht auf der einen Seite „Demokratie“ predigen und auf der anderen Seite seine bedingungslose Solidarität (sic!) mit einem demokratisch nicht legitimierten Religionsführer erklären, wie es die GAL forderte.

(…) Ein Staat, der auf religiöser Offenbarung aufgebaut ist, versperrt sich demokratischen Verfahren der Willensbildung. (…) Die Voraussetzungslosigkeit, mit der die GAL Solidarität mit Tibet fordert, teile ich aus den genannten Gründen nicht. In wirklich jeder Beziehung gilt, dass die Menschenrechte unteilbar sind.

Weshalb also die ganze Aufregung? Die Rede Schneiders ist an keinem Punkt anstößig oder gar sittenwidrig – sofern man an die Zuhörerschaft ein Mindestmaß an Intelligenz anlegt. Schlichte Gemüter können die Rede schon falsch verstehen. Schneiders Fehler war es wohl, dass sie vergaß, dass dumme Menschen sich zwar nie nie schlau, schlaue Menschen sich aber sehr wohl dumm stellen können. So brach in der Hamburger Bürgerschaft auch prompt ein Aufstand der Dummen und Scheindummen aus, die sich über den Vergleich des Dalai Lamas mit Chomeini echauffierten.

Nun gut – dies ist dümmliches Geplänkel innerhalb der Politik, nichts neues also. Erstaunlicher ist es, dass dieser Scheinskandal nicht nur vom Boulevard gierig aufgenommen wird, sondern auch SPON, SZ und der WELT die Topschlagzeile in der Kategorie „Politik“ wert ist. Wobei der Artikel in der Hamburger Morgenpost schon wieder derart klumsig ist, dass man eher an eine Satire glaubt:

Erster Eklat durch die Linke! Christiane Schneider setzte den Dalai Lama indirekt mit Irans Obermullah Ayatollah Chomeini gleich.

Man kann etwas indirekt vergleichen, aber nicht gleichsetzen und das Wort „Obermullah“ entspringt einzig und allein der Phantasie der MOPO-Redaktion. Würde man es schlicht weglassen, wäre die Bezeichnung sogar richtig, aber wahrscheinlich braucht man ein wenig mehr Pepp – und „Obermullah“ ist verdammt peppig.

Aufs Schärfste verurteilten SPD, GAL und CDU gestern China und forderten “uneingeschränkte Solidarität” mit Tibet.

Soso, zu was verurteilten SPD, GAL und CDU China denn? Gerade SPD und GAL sollten auch sehr vorsichtig sein, wenn es um die Erklärung “uneingeschränkte Solidarität” geht – dies war übrigens ein verbotener Irak-Vergleich.

Schneider mahnte dagegen, die religiösen Führer Tibets und der Dalai Lama “müssen sich die Frage stellen lassen, welchen Kurs sie bei der Modernisierung steuern”.

… na das ist doch eindeutig gescheiter als “uneingeschränkte Solidarität” – hoffentlich kriegt die MOPO noch schnell den Links-Bashing Drall …

Denn: “Die Weltgesellschaft hat keine guten Erfahrungen mit religiösen Führern gemacht, wie zum Beispiel Chomeini.” Das “verschlägt mir die Sprache”, schimpfte GALier Christian Maass: “Sie machen Opfer zu Tätern und Täter zu Opfern!

Will Maass jetzt Chomeini zum Opfer machen oder den Dalai Lama? Hätte die MOPO korrekt zitiert und der GALier mal zugehört und nicht von schwarz-grün geträumt, hätten beide wissen müssen, dass es hier um die Oppositionszeit des Ayatollah Chomeinis ging und da war auch er – man soll es kaum glauben – mehr Opfer als Täter. Natürlich ist das zu kompliziert, um von der MOPO oder einem GALier verstanden zu werden. Daher kann für die LINKE nur noch das elfte Gebot gelten: Du darfst nicht vergleichen!

Jens Berger

Kategorie: China, Deutschland, Medien | 55 Kommentare

Zeitenwende in Bukarest?

02. April 2008 von Spiegelfechter - Drucken

Der Parlamentspalast in Bukarest ist das zweitgrößte Gebäude der Welt – größer ist nur das Pentagon in Washington. Ein würdiger Rahmen also, um als mächtigster Mann der Welt seinen Eingang in die Geschichte vorzubereiten. Die Welt hat sich allerdings geändert und George W. Bush steht mit seinem Plan, den ehemaligen Sowjetrepubliken Ukraine und Georgien die NATO-Mitgliedschaft anzubieten, ziemlich alleine und verlassen in diesem riesigen Gebäude. Er wäre nicht der erste, der in diesem Monument der menschlichen Hybris erkennen musste, dass die Zeiten sich geändert haben und die Omnipotenz vergangener Tage nie wiederkommen wird. Doch Bush scheint sich dessen nicht bewusst zu sein; unbekümmert breitet er seine altbekannte Sage vom Krieg gegen den Terrorismus und dem Siegeszug der Freiheit aus und macht sich so zum Showdown bereit – seine Gegnerin wird ausgerechnet Angela Merkel sein, die bereits seit über einem Jahr klargemacht hat, dass Deutschland gegen eine schnelle NATO-Osterweiterung in den postsowjetischen Raum ist.

Am Ende des NATO-Gipfels wird die NATO um mindestens zwei Mitglieder größer sein. Dass Kroatien und Albanien beitreten, ist unumstrittener Konsens zwischen allen Mitgliedern. Mazedonien ist ebenfalls als Beitrittskandidat erwünscht, nur wird das kleine junge Land sich einen neuen Namen zulegen müssen, da der große Nachbar Griechenland es nicht gerne sieht, wenn ein Nachbarland den Namen trägt, unter dem auch weite Gebiete des eigenen Landes bekannt sind. Europa wird störrisch und selbstbewusst – wenn sogar Griechenland mit seinem Veto gegen Washingtoner Interessen droht, ist es nicht mehr so glorreich bestellt um den unilateralen Weltmachtanspruch der USA.

Was die Erweiterung der NATO um diese drei Balkanstaaten der alten NATO bringen soll, ist dabei unklar. Die politisch wichtige Expansion gen Balkan wird die EU-Mitgliedschaft dieser Staaten sein, die freilich an höhere Maßstäbe gebunden ist und noch mehrere Jahre entfernt ist. Die NATO ist allerdings ein Sicherheitsbündnis, das der Maximierung der Sicherheit aller Mitglieder dienen soll. Keiner der drei Balkanstaaten ist in seiner Sicherheit bedroht und die Mitgliedschaft der drei Staaten bringt keinem der alten Mitglieder einen Gewinn an Sicherheit. Im Gegenteil – eine Mitgliedschaft Albaniens bedeutet beispielsweise, dass die NATO kaum mehr als neutraler Verwalter im Kosovo tätig sein kann. Im Rahmen der Neuordnung der NATO benötigt das Bündnis immer mehr Truppen für extraterritoriale Einsätze. Neue Mitglieder, die weitere Kontingente stellen können, sind da natürlich von Vorteil. Die kroatische Armee wird sich sicher bald in Afghanistan wiederfinden, um Deutschlands überstrapazierte Truppen entlasten zu können, aber die schlecht ausgerüsteten und winzig kleinen Armeen von Albanien und Mazedonien sind eher ein Klotz am Bein für die NATO, die neuerdings auf schlanke Strukturen und schlagkräftige Einheiten auf hohem technischen Niveau setzt.

Für Rüstungsunternehmen der NATO-Staaten ist dieser Beitritt freilich ein kleiner Glücksfall, da zusätzliche Umsätze zu erwarten sind, die bei der Modernisierung der Streitkräfte der neuen Partner anfallen. Bezahlt werden diese „Strukturhilfen“ zu großen Teilen aus den Töpfen der alten Mitglieder. So bezahlt auch der deutsche Steuerzahler die Modernisierung der albanischen Armee – den albanischen Staat wird es freuen.

Insgesamt ist diese Erweiterungsrunde aber eher symbolisch zu sehen – die „freie Welt“ breitet sich unaufhörlich aus und jeder kann Mitglied werden, sofern er die Spielregeln einhält. Zweifelsohne bietet eine solche Mitgliedschaft auch eine verbesserte Stabilität in Staaten, die zumindest im Ansatz die NATO-Doktrin teilen. Konflikte, wie zwischen der Türkei und Griechenland, konnten nicht zuletzt dank der NATO-Mitgliedschaft beider Staaten entschärft werden.

Folgte man allerdings dem Wunsch der USA und einiger osteuropäischer NATO-Staaten, so könnte sich die Aufgabe der Stabilisierung schnell in eine Aufgabe der Destabilisierung wandeln. Eine Aufnahme der Ukraine und Georgiens böte ein hohes Risiko der Destabilisierung dieser Staaten und würde die kollektive Sicherheit gefährden. Die Ukraine ist ein zerrissenes Land, das sich in einen prowestlichen aber wirtschaftlich schwachen Westteil und einen prorussischen wirtschaftlich starken Ostteil gliedert. 70% der Ukrainer sind gegen eine NATO-Mitgliedschaft, da sie eine endgültige Teilung des Landes, eine Verschlechterung der wichtigen Wirtschaftsbeziehungen zu Russland und eine Verschlechterung der Sicherheitslage befürchten. Es ist in der Tat fraglich, ob eine Ukraine, die der NATO angehört, mittel- bis langfristig überhaupt bestehen kann. Der Ostteil hat nicht das geringste Interesse,  den russischen Spatz in der Hand gegen die amerikanische Taube auf dem Dach einzutauschen. Mit der steigenden Prosperität Russlands erwartet auch die eng mit Russland verbundene Wirtschaft der Ukraine eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Die orangene Revolution hat ihnen gezeigt, dass eine Zuwendung zum Westen nicht ohne eine Abkehr von Russland möglich sein wird und was das heißt, wissen die Ukrainer spätestens seit der letzten Gaspreiserhöhung. Russland hat sich in den letzten Monaten bereits die exklusiven Rechte verschafft, Gas der Anrainer des Kaspischen Meeres zu Weltmarktpreisen in die Ukraine zu befördern. Wenn es hart auf hart kommt, sitzt Russland am längeren Hebel. Der Westen kann zwar mit seinen Werten wie Demokratie, Freiheit und Menschenrechte werben, warm wird es den Ukrainern davon aber nicht.

Noch brisanter gestaltet sich die Lage im Falle Georgiens. Setzt die NATO eigentlich Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte als Mindeststandard an eine Mitgliedschaft, so scheint dies für Georgien nicht zu gelten. Präsident Saakaschwili lies erst im November 2007 Massenproteste der Opposition nach Erklärung des Ausnahmezustands niederknüppeln. Sogar der umstrittene Freedom House Index sieht Georgien auf einer Stufe mit Nigeria, Jemen und Pakistan, die Rede ist hier von einer „defekten Demokratie“. Amnesty International wirft Georgien massive Verletzungen der Menschenrechte vor, unter anderem zahlreiche Fälle von Folter – dies passt zwar ins momentane Bild der NATO, verstößt allerdings eklatant gegen die NATO-Beitrittsrichtlinien.

Georgien hat die territoriale Hoheit über die Enklaven Abchasien und Südossetien, die nach Unabhängigkeit streben. Sollte die NATO Georgien aufnehmen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Russland die beiden Enklaven als souveräne Staaten anerkennt – die USA und die EU haben sich mit der Anerkennung des Kosovos hier einen wahren Bärendienst erwiesen. Mit der russischen Anerkennung der Enklaven würde Georgien massiv destabilisiert, sogar ein militärischer Konflikt erscheint in einem solchen Falle wahrscheinlich; unwahrscheinlich ist indes, dass die NATO militärisch für die territoriale Integrität Georgiens gegen Russland einen Krieg führen würde. In jedem Falle würde ein Beitritt Georgiens die Prinzipien der NATO ad absurdum führen und sowohl die Sicherheitslage Georgiens, als auch der NATO-Mitglieder massiv verschlechtern.

Russland ist nicht unberechenbar, aber es ist paranoid – und dies mit gutem Grund, versprach die NATO Russland doch 1994, dass es nie eine NATO-Osterweiterung geben wird, und sollte dies doch der Fall sein, dann nur mit russischen Einverständnis. Russland hat nie sein Einverständnis gegeben – weder zum Beitritt Polens, noch zum Beitritt der baltischen Republiken, noch zu einem Raketenschild in Osteuropa. Russische Befürchtungen, die NATO versuche Russland einzukesseln, sind nicht von der Hand zu weisen. Es wäre sicher, dass Russland im Falle einer NATO-Osterweiterung nach Georgien und in die Ukraine mit einem endgültigen Ausstieg aus dem KSZE-Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa reagieren und Großteile seiner Truppen im europäischen Teil des Landes stationieren wird. Auch scheint wahrscheinlich, dass Russland aus dem INF-Vertrag aussteigen würde, der die Aufstellung nuklearer Mittelstreckenraketen reguliert. Beides hatte Putin bereits angedroht und eine einseitige Provokation der NATO wird er nicht unbeantwortet lassen.

Inwieweit eine solche Provokation Russlands die Sicherheitslage der NATO verbessern könnte, weiß wohl nur George Bush alleine. Portugal, Spanien, Frankreich, die Benelux-Staaten und Italien sind folgerichtig auch gegen eine Aufnahme der Ukraine und Georgiens. Ein direktes Veto hat allerdings bislang nur Deutschland angekündigt. Während die anderen Staaten vor allem mit den nicht erbrachten Standards der beiden Kandidaten argumentieren, will Deutschland ganz explizit die Beziehungen zu Russland nicht gefährden. Das ist mehr als verständlich, hegt Deutschland doch sehr gute wirtschaftliche Beziehungen zu Russland und ist auch energiepolitisch von Russland abhängig.

Eine enge Partnerschaft würde beiden Staaten immense Vorteile bringen. Alleine geografisch ist Deutschland prädestiniert, Russlands wichtigster Handels- und Wirtschaftspartner zu sein. Selbst wenn man die Sicherheitsinteressen außer Acht ließe, ginge Deutschland bei einer Eskalation des Ost-Westkonfliktes das Risiko ein, viel zu verlieren, ohne etwas zu gewinnen. Merkel und Steinmeier agieren klug, wenn sie Bush die Stirn bieten. Es bleibt zu hoffen, dass sie dem Druck standhalten. Wahrscheinlich wird der NATO-Gipfel mit einem Formelkompromiss enden, der der Ukraine und Georgien die mögliche Mitgliedschaft in ferner Zukunft in Aussicht stellt – auch Bush und die Osteuropäer können sich natürlich keinen kompletten Gesichtsverlust leisten. Aber die Machtverhältnisse innerhalb der NATO haben sich gewandelt – Europa ist aufgewacht und folgt der USA nicht mehr bei jeder Tölpelei, bei der Europa mehr zu verlieren hat, als die USA.

Update: Wie jetzt in einer Pressekonferenz bekannt wurde, sind die Deutschen und ihre Partner in dieser Frage hart geblieben - das Thema Ukraine und Georgien scheint erst einmal vom Tisch zu sein. Man will sich zwar am Donnerstag noch einmal zusammensetzen, aber dabei wird es wohl nur noch um die Formulierung des “Neins” gehen. Auch Griechenland ist hart geblieben und hat sein Veto gegen einen Beitritt Mazedoniens eingelegt. Wahrlich schlechte Zeiten für Herrn Bush.

Jens Berger

Bildnachweis: 2x Lenta.ru, Radio Free Europe, Kosova.org

Kategorie: Ausland, Deutschland, Great Game, USA | 22 Kommentare

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  • Hans-Joachim Große Hey Leute, ich hatte doch auf den Link der Westen hingewiesen, müst mal Spiegel Online...
  • Spiegelfechter @48 Andreas Solf -> Textbausteine etc. pp. Yep, mea culpa. Der Grund für die...
  • Spiegelfechter @45 Mile *g* Danke!
  • Spiegelfechter @44 Technomatic Keine Angst, ich selbst gehe an solche Sachen eh nicht ran. Da zähle ich dann auf...

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