Etappen- oder Pyrrhussieg für die Freiheit?
30. Juli 2008 von Spiegelfechter - Drucken
Karlsruhe hat entschieden – die Nichtraucherschutzgesetze der Länder sind in Teilen verfassungswidrig. Konkret wurde zwar nur anhand dreier Musterfälle über die Gesetzgebung in Berlin und Baden-Württemberg entschieden, dem Urteil wurde seitens der Richter aber Richtliniencharakter zugesprochen. Weitere Klagen sollen im vereinfachten Verfahren nach dem Vorbild des heutigen Urteils abgearbeitet werden. Fortan gilt eine Übergangsregelung, die es den Wirten klassischer Einraumkneipen, die kleiner als 75 m² sind, erlaubt, Gästen wieder das Rauchen zu gestatten. Die Länder sind angehalten, ihre Gesetze bis Ende 2009 zu überarbeiten.
Den Karlsruher Richtern ging es bei ihrem Urteil um die Wettbewerbsnachteile von Wirten kleinerer Gaststätten, denen große Gaststätten mit separaten Raucherbereichen Gäste wegnehmen. Wenn man schon Ausnahmen vom Grundsatz „Nichtraucherschutz vor Berufsfreiheit und allgemeiner Handlungsfreiheit“ macht, so dürfen diese nicht einzelne Markteilnehmer über Gebühr schädigen. Das Saarland ist das einzige Bundesland, das es geschafft hat, ein Landesnichtraucherschutzgesetz aufzustellen, das nicht vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Dort ist es den Wirten von Einraumkneipen auch jetzt schon gestattet, selbst zu entscheiden. Auch Bayern wird sein Gesetz wohl abändern müssen, da „geschlossene Gesellschaften“ ein ähnlich wettbewerbsverzerrendes Element darstellen, wie Raucherräume in größeren Gaststätten.
Was bei oberflächlicher Betrachtung wie ein Etappensieg der Freiheit wirkt, könnte sich jedoch schnell auch als Pyrrhussieg herausstellen. Die Karlsruher Richter haben in diesem Urteil nicht die rigiden Nichtraucherschutzgesetze als solche, sondern die Ausnahmen von diesen Gesetzen als nicht verfassungskonform gewertet. Die Politik könnte daher mit einem rigiden Gesetzespaket, das gar keine Ausnahmen zulässt, ebenfalls Karlsruhes Vorgaben erfüllen. Ob ein solches Vorhaben vom Wähler angenommen wird, ist indes zu bezweifeln. In weiten Teilen der Republik werden die Gesetze in kleineren Gaststätten schlichtweg ignoriert, ohne dass es jemanden auffallen oder gar stören würde. Wen will der Staat in klassischen Einraumkneipen auch schützen?
Die gesamte Diskussion ist an Realitätsferne auch schwerlich zu überbieten. Der Staat oktroyiert seinen Bürgern Gesetze auf, die an der Realität der Bürger komplett vorbeigehen. Natürlich ist der Gesundheits- und somit der Nichtraucherschutz ein hohes Gut, dem auch vom Gesetzgeber nachgegangen werden muss. Dennoch muss sich der Gesetzgeber auch hier an die Verhältnismäßigkeit halten. Ein Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten wird von einem Großteil der Besucher begrüßt. Ausnahmeregelungen für Bedienstete, die beispielsweise in Einzelbüros ohne Publikumsverkehr arbeiten oder in abgetrennten Aufenthaltsräumen für rauchendes Personal sollte es allerdings auch hier geben. In klassischen Kneipen herrscht allerdings eine andere Realität vor. Wenn der Wirt nicht die Möglichkeiten hat, separate Raucher- und Nichtraucherräume anzubieten, muss er die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, ob in seinen Räumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht. Eine Alterskontrolle bei den Besuchern und ein klar sichtbarer Warnhinweis für unbedarfte Gäste müssen hier als Signal reichen – wer mein Etablissement betritt, setzt sich einer latenten Gefährdung für seine Gesundheit aus. Der mündige Bürger wird abwägen, die Freiheit des Besuches einer solchen Gaststätte gegen die Unfreiheit, sich latent schädigen zu lassen, einzutauschen. Alles andere ist Bevormundung des Wirtes und seiner Gäste. Diesen Standpunkt vertritt auch der Verfassungsrichter Masing, der feststellte, „dass [ein totales Rauchverbot in Gaststätten] mangels Interessenausgleich unverhältnismäßig sei und die Gefahr paternalistischer Bevormundung in sich berge“. Er sieht „keinen hinreichenden Grund , den Rauchern die “Kultur des Tabakgenusses bei Speis und Trank” auch zu verbieten, wo es aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht erforderlich sei“.
In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter ein beliebtes Argument der Antiraucher-Lobby Lügen gestraft. Der Umsatz der Gastronomie geht zurück und das Nichtraucherschutzgesetz übt hierbei einen signifikanten Effekt aus, wie auch bereits das Statistische Bundesamt feststellte. Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband spricht von einem Umsatzrückgang im zweistelligen Prozentbereich bei über 40% seiner angeschlossenen Gaststätten. Regionale Brauereien berichten von Umsatzrückgängen der betreuten Kleingaststätten im Rahmen von fünf bis dreissig Prozent.
Mit den Kneipen stirbt auch ein Stück regionaler Kultur. Nicht jeder Bürger möchte in Wellness-Tempeln speisen und seine Getränke in hippen Lounges oder Erlebnisgastronomietempeln zu sich nehmen. Die verräucherte Kneipe um die Ecke hat ebenso ihre Daseinsberechtigung wie der klassische Musikclub oder der Bierpub. Letztendlich entscheidet der Gast, wo er seine hart erarbeiten Euros ausgeben will. Möchte er dies lieber in einer Atmosphäre tun, die auch Reinraumkriterien erfüllt, so kann er dies tun. Die freie Entscheidung des Wirtes sorgt, wie auch bei anderen Unternehmern, für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg – spielt er Jazz oder Volksmusik, bietet er seinen Gästen Bier zum Sparpreis an, oder hippe Cocktails für 10 Euro das Stück, erlaubt er den Tabakkonsum, oder verbietet er ihn?
In großen gastronomischen Betrieben, kann der Staat steuernd eingreifen. Einem Gastronomieunternehmen mit mehreren Räumen und vielen Angestellten ist es zuzumuten, getrennte Bereiche für Nichtraucher einzuführen, um diese vor Qualm zu schützen. Dem kleinen Wirt, der schon gegen die schlechte Allgemeinkonjunktur und die hohe Inflation kämpfen muss, ist dies nicht zuzumuten. Ein Modell, wie es Spanien eingeführt hat, könnte für Deutschland Vorbildcharakter haben – kleine Betriebe dürfen selbst entscheiden, wie sie mit der Raucherfrage umgehen, große Betriebe müssen Nichtraucherbereiche anbieten. Dieses Modell wollte der niedersächsische Ministerpräsident Wulf einführen, bis er vor der mächtigen Antiraucher-Lobby eingeknickt ist. Vielleicht hilft ihm nun Karlsruhe, dieses Gesetz im zweiten Anlauf durchzubringen.
Ursprünglich ging es beim Nichtraucherschutz um Mitarbeiterschutz. Wenn ein Chemieunternehmen dafür Sorge tragen muss, dass ein Chemiearbeiter sich nicht einer Schadstoffkonzentration aussetzen darf, die über einem festgelegten Grenzwert liegt, so muss das gleiche für einen Gastronomen und seine Mitarbeiter gelten. Eine Umsetzung im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist allerdings komplex. Die geltenden Richtwerte für die Umgebungsluft am Arbeitsplatz werden in normalen Kneipen nicht überschritten, wie es eine Studie des Bundesverbandes Gaststätten und Nahrung belegt. Der Mitarbeiterschutz ist ein hehrer und löblicher Ansatz, nur haben die deutschen Gesetze damit leider gar nichts zu tun. Angestellte in der Gastronomie müssen auch in abgetrennten Raucherbereichen arbeiten, die bisweilen an begehbare Aschenbecher erinnern und bei deren Umgebungsluft selbst gestandenen Rauchern übel wird. Arbeitsschutz ist allerdings Bundessache und nicht Ländersache. Eine Modifikation der Arbeitsstättenverordnung durch den Bund wäre ein gangbarer Weg, um die Angestellten in der Gastronomie zu schützen. Dies ging den Antiraucher-Lobbyisten allerdings nicht weit genug. Inhabergeführte Kneipen haben keine Angestellten und würden so eine „Insel der Sünde“ im „Meer der Vernunft“ darstellen.
Eine aufgeklärte Gesellschaft braucht keine paternalistische Bevormundung durch den Staat. Die Freiheit des Individuums vor staatlicher Gängelung sollte oberstes Prinzip jeglicher Gesetzgebung sein. Dort, wo die Freiheit des Einen eine nicht hinnehmbare Unfreiheit des Anderen mit sich bringt, kann der Staat regelnd eingreifen. Ein Aktionismus, der im Namen der vermeintlich höheren Moral unliebsame Verhaltensweisen stigmatisiert und untersagt, ist jedoch fehl am Platze. Ein Nichtraucherschutzgesetz nach Spanischem Vorbild ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Freiheit des Wirtes und seiner Gäste, und der Unfreiheit, die ein jeder hinnehmen muss, wenn sein Handeln potentiell schädlich für andere sein könnte. Regelungen, die über diesen Kompromiss hinausgehen, beschneiden die Freiheit des Individuums in einem Maße, das unverhältnismäßig ist. Es kann nicht im Sinne eines Nichtraucherschutzgesetzes sein, wenn in einer kleinen Dorfkneipe der Wirt und seine wenigen Gäste vor die Tür gehen müssen, um die nichtvorhandenen Nichtraucher zu schützen.
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
Charles de Montesquieu
Jens Berger
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In Bayern tobt der Wahlkampf und für die CSU geht es um viel – die Verteidigung der „gottgegebenen“ absoluten Mehrheit. Da die letzten
Glos’ Idee, so sie denn überhaupt ernst gemeint ist, würde sicher einen positiven Effekt auf die Konjunktur ausüben. Es geht jedoch vielmehr um die Frage, welche Maßnahmen beschlossen würden und in welcher Höhe Finanzspritzen verteilt werden. Über Glos’ Idee, haushaltsnahe Dienstleistungen zu subventionieren, müsste eigentlich nicht näher diskutiert werden – eine Lex „Dienstmädchen“ ist so ziemlich das letzte, was eine Volkswirtschaft im drohenden Abschwung brauchen könnte. Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale – ein Lieblingskind der CSU – mag umstritten sein. Zwei weitere Punkte aus Glos’ Ideenpaket, der höhere Freibetrag bei der Einkommenssteuer und eine vernünftige Reform des Steuertarifs, würden sicherlich stimulierend wirken. Das Problem an diesen zwei Werkzeugen ist vielmehr die zeitversetze Wirkung. Gelder, die der Bürger Mitte 2009 nach dem Steuerausgleich wieder bekommt, wirken zur falschen Zeit. Konjunkturprogramme entfalten ihre beste Wirkung dann, wenn die wirtschaftliche Stimmung sich verfinstert und der Abschwung einsetzt. Finanzspritzen müssten also möglichst kurzfristig beim Bürger ankommen.
Sogar Glos’ gemäßigtes Konjunkturprogramm wurde von Finanzminister Steinbrück bereits als „Verbrennen von Geld“ abgewatscht. Es ist schon erstaunlich, wie das wirtschaftspolitische Profil der Parteien sich verändert hat. Galten die SPD-Rechten früher als Korrektiv, den keynesianischen Partei-Linken bei zu großer Ausgabefreude in Abschwungphasen, und zu geringer Haushaltsdisziplin in Aufschwungphasen auf die Finger zu klopfen, so diktieren sie heute das wirtschaftspolitische Credo vom ausgeglichenen Haushalt und lassen sich wirtschaftspolitisch sogar von der CSU links überholen. Man mag dies konsequent nennen, der Volkswirtschaft hilft es keinen Jota und beim Wähler kommen die Sparmeister der Nation auch nicht sonderlich gut an.
Am 30. August wird im tadschikischen Duschanbe turnusgemäß das Gipfeltreffen der Shanghai Cooperation Organisation (SCO) stattfinden. Die SCO ist ein regionales eurasisches Bündnis mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stärken und in Wirtschafts- sowie Militär- und Sicherheitsfragen enger zu kooperieren. Der SCO gehören neben den großen Staaten China und Russland noch die postsowjetischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan an. Die Nachbarstaaten Indien, Iran, Mongolei und Pakistan haben bei der SCO Beobachterstatus. Lange galt es als wahrscheinlich, dass China und Russland in diesem Jahr Iran eine Vollmitgliedschaft anbieten würden. Wirtschaftlich würde dies durchaus Sinn machen, da chinesische und russische Unternehmen die Lücken gefüllt haben, die westliche Konzerne aufgrund der EU- und US-Sanktionen hinterlassen haben. Am Freitag trafen sich die Außenminister der SCO-Staaten bereits zu einem Arbeitstreffen, in dem die Agenda beschlossen wurde, über die Ende August in Duschanbe verhandelt werden soll – eine Vollmitgliedschaft Irans steht nicht auf dieser Agenda.
Im Laufe des letzten Jahres hat sich die Konfrontation zwischen Iran und dem Westen verstärkt. Vor allem ein israelischer Angriff ist mittlerweile kein auszuschließendes Szenario mehr. Eine offene militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und den USA auf der einen Seite und Russland oder China auf der anderen Seite, ist sowohl seitens der Chinesen, als auch seitens der Russen nicht gewünscht. Vor allem China hätte bei einer militärischen Eskalation sehr viel zu verlieren; kaum ein anderes Land ist derart von Ölimporten aus dem Persischen Golf abhängig und kaum ein anderes Land hätte bei einer Weltwirtschaftskrise durch explodierende Energiepreise so viel zu verlieren. Russland sucht derweil eine 
1962 hielt die Welt den Atem an – die Sowjetunion hatte auf der Karibikinsel Kuba nuklear bestückte Mittelstreckenraketen stationiert und es kam zum größten Showdown des Kalten Krieges. Kennedy und Crutschow behielten die Nerven, aber ein Atomkrieg zwischen den beiden Blöcken war nie so nah. Die hochemotionalen Erinnerungen an die Kuba-Krise sind es, die auch heute noch die Glocken läuten lassen, wenn es um die Gefahr eines Krieges zwischen zwei Supermächten geht. Das wissen selbstverständlich auch die Falken im russischen Militärapparat und sie bedienten sich in dieser Woche dieser Emotionen und riefen die Kuba-Krise in unsere Erinnerung.
Das bloße Erwähnen der Wörter „Nuklear“, „Russland“, „Stationierung“ und „Kuba“ in einem Satz schlug im Westen natürlich ein wie eine Bombe, auch wenn der Isjwestija-Artikel sein provokantes Eingangszitat selbst widerlegte. Die Washington-Post
Die Wiederaufnahme von routinemäßigen Langstreckenflügen optional atomar bewaffneter Bomber wurde im August 2007 als Antwort auf die ABM-Pläne der USA beschlossen. Seitdem fliegen moderne Langstreckenbomber des Typs TU-160 (Weißer Schwan) und TU-95 (Bär) regelmäßig vom Luftwaffenstützpunkt Engels im Ural bis vor die Hoheitsgebiete europäischer Staaten und der USA. Die Bomber haben 13.000 Kilometer Reichweite und können 1,5 Stunden direkt vor dem amerikanischen Luftraum patrouillieren. Die Bomber können mit Cruise Missiles des Typs KH-555 bewaffnet werden, die eine Reichweite von über 2.500 Kilometer haben und laut russischen Angaben nicht durch Abwehrmaßnahmen abgefangen werden können. Eine Stationierung der Bomber auf Kuba oder in Venezuela macht also keinen Sinn – die Bomber könnten jedes Ziel in den USA auch ohne Zwischenstopp oder Stationierung in einem anderen Land erreichen. Die angedachte Betankung auf Kuba oder durch auf Kuba stationierte Tankflugzeuge hätte lediglich den Vorteil, länger als 1,5 Stunden vor amerikanischem Luftraum patrouillieren zu können.
Mit der Amtsübernahme Dmitri Medwedews im Mai dieses Jahres kehrte in den festgefrorenen Beziehungen zwischen Russland und dem Westen eine kleine Tauperiode ein. Der smarte Jurist, den westlichen Medien als liberal beschreiben, spricht die Sprache, die im Westen gern gehört wird – er verpackt seine politischen Standpunkte oft in blumige aber doch oberflächliche Worte, stellt gerne die Partnerschaft mit dem Westen in den Vordergrund und betont stets seinen Willen, Russland in eine demokratische Zivilgesellschaft zu transformieren. Außenpolitisch hatte Medwedew bislang wenig Gelegenheit, seinen warmen Worten Taten folgen zu lassen und wenn er Entscheidungen traf, so waren diese nicht eben geneigt, dem Westen Hoffnungen zu machen. Beim G8-Gipfel stimmte er beispielsweise Sanktionen gegen den Paria-Staat Zimbabwe zu, im UN-Sicherheitsrat legte Russland jedoch gemeinsam mit China ein Veto gegen diese Sanktionen ein. Letzte Woche umriss Medwedew bei einer
Nach der Ära Putin steht Russland da wie sein Wappentier, der doppelköpfige Adler. Ein Kopf schaut in die Zukunft und die ist vielversprechend. Hohe Energiepreise bilden die ökonomische Basis für die Transformation des von Planwirtschaft und Korruption gebeutelten Landes in eine moderne Wirtschaftsmacht. Demokratische und rechtsstaatliche Institutionen gedeihen, die Wirtschaft boomt, trotz allgegenwärtigen Problemen, wie einer hohen Inflation und explodierender Mieten. Durch den relativen Abstieg der USA und den Wandel einer unipolaren in eine multipolare Welt, scheint auch Russlands Rückzug in seinem Einflussgebiet, dem postsowjetischen Raum, gestoppt zu sein. Der andere Kopf des Adlers schaut jedoch in die Vergangenheit. Die Transformation des kommunistischen Staates in eine moderne Zivilgesellschaft ist gesellschaftlich in einer Phase angelangt, die an die düsteren Zeiten Iwan IV erinnert. Die Jelzin-Ära brachte einflussreiche Oligarchen zu Tage, vergleichbar mit den „Bojaren“ der russischen Vergangenheit. Putin vermochte es, die Macht der „Bojaren“ zu beschneiden. Dafür griff er allerdings auf Mittel zurück, die an Iwans „Opritschnina“ erinnern und schuf so einen mächtigen Staat im Staate. Die Aufgabe Medwedews, die Transformation Russlands so zu gestalten, dass die Wirren der Jelzin-Ära endgültig überwunden werden und die neuen Mächtigen sich gleichzeitig in ein rechtsstaatliches Korsett fügen, ist eine Herkulesaufgabe. Außenpolitisch ließe sich dies am besten flankieren, wenn Russland eine Partnerschaft auf Augenhöhe mit dem Westen sucht – und genau dies ist Medwedews Linie.
Das außenpolitische Dogma des Juristen Medwedew ist das internationale Recht. Unter ihm soll Russland der oberste Verfechter internationalen Rechts auf internationaler Ebene sein. Er will die UNO stärken und die Aufgaben und die Struktur des UN-Sicherheitsrates nicht antasten. Ziel der russischen Außenpolitik soll die Stärkung internationalen Rechts sein – explizit sieht Medwedew hier die Anerkennung des Kosovo als Sündenfall des Westens. Die NATO hält Medwedew für ein anachronistisches Konstrukt aus Zeiten des Kalten Krieges, ungeeignet für die Probleme des 21. Jahrhunderts. Seine „großeuropäische“ Sicherheitsagenda soll das strukturelle Vakuum auflösen. Grundstein soll eine neue Institution sein, die die OSZE und die Helsinki-Akte ablöst, die nach Medwedews Sicht in der postsowjetischen Zeit versagt haben und weder die Auflösungskriege im ehemaligen Jugoslawien verhindern, noch einen von allen europäischen Staaten akzeptierten Sicherheitsrahmen für das 21. Jahrhundert schaffen konnten.














