Der Staat schützt die Täter und nicht ihre Opfer
geschrieben am 30. November 2011 von Gastautor
ein Gastartikel von Jacob Jung
Dem Staat wird in Bezug auf den entschiedenen Einsatz gegen Rechtsextremismus partielle Blindheit vorgeworfen. Auch wem diese Einschätzung übertrieben erscheint: Zumindest werden Links- und Rechtsextremisten in Deutschland gleichartig behandelt, wenngleich sich die Gewalt der einen hauptsächlich gegen Gegenstände und die Gewalt der anderen gegen Menschenleben richtet.

Bedienen die etablierten Parteien und ihre verantwortlichen Politiker mit dem zurückhaltenden Vorgehen gegen Rechtsextremismus einen weit verbreiteten Rassismus in der Mitte der Gesellschaft? Wie sonst sind die kraft- und konzeptlosen Maßnahmen zu erklären, mit denen die Bundesregierung auf die rechte Gefahr in Deutschland reagiert?
Während das Innenministerium auf eine Ausdehnung der staatlichen Kontroll- und Überwachungsstrategien drängt, verweigert sich die Politik im Rahmen einer Scheindebatte dem längst überfälligen NPD-Verbot und legt so ihre Hand schützend über rechte Netzwerke, Gewalttäter und Mörder.
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Advent, Advent, der Gutti brennt
Nun singet und seit froh, Verleger
Nachdem die USA, Großbritannien und Kanada bereits Ende November diesen Schritt gegangen waren, wollen nun auch die EU-Außenminister bei ihrem Treffen am 1.Dezember weitere Sanktionen gegen den Iran beschließen.
Das Referendum gegen Stuttgart21 ist gescheitert. Wegen des hohen Quroms war das ohnehin absehbar; Ministerpräsident Kretschmann sprach von einem “Wunder”, dem ein Erfolg gleichkäme. Das finale Ergebnis aber lässt keine Fragen offen: nur 41,2% stimmten für den Ausstieg aus S21, 58,8% dagegen. Tanja Gönner, die Fraktionsvorsitzende der CDU Baden-Württemberg und als ehemalige Verkehrsministerin schwer involviert, freut sich natürlich wie Bolle über das Ergebnis und erklärt, dass man Recht gehabt habe: eine schweigende Mehrheit war immer schon für das Projekt, die Protestierenden eine wenn auch lautstarke Minderheit. Das Ergebnis gibt ihr Recht. Tatsächlich war die Frage um S21 offensichtlich eine Minderheitenposition. Abgestimmt haben zudem nur knapp 50% der Wahlberechtigten, was allerdings im Vergleich mit anderen Volksentscheiden inner- und außerhalb Baden-Württembergs eher im normalen Bereich liegt, so sehr man das auch bedauern mag. Bleibt die Frage, wie die Zahlen zu interpretieren sind.