[Update] Zwei Minister im Notstand
geschrieben am 19. September 2007 von Spiegelfechter
Das Duo Infernale des Kabinetts Merkel, die Minister Schäuble und Jung, haben bereits ein immense Erfahrung angesammelt, wie sie die Grenzen des Rechtsstaates und des Anstands aushebeln können. Beide sind promovierte Juristen, was sie freilich nicht daran hindert, bei der Einhaltung von Gesetzen schon mal Fünfe gerade sein zu lassen, ? so sind sie auch die einzigen Mitglieder im Kabinett, die trotz persönlicher Verfehlungen – schwer angeschlagen – die CDU-Spendenaffären überlebt haben. Auch die Treue zur Verfassung der ministerialen Version von Pinky und dem Brain lässt zu wünschen übrig ? der eine soll sie qua Amt schützen, würde sie aber am liebsten nach Gutdünken ausdünnen, der andere hält sie bei der Umsetzung seiner Pläne für derart hinderlich, dass er sie mittels eines eigens dafür erfundenen ?übergesetzlichen Notstandes? ignorieren will.
Was sich beide am innigsten wünschen ist eine Neufassung des Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung. Dort heißt es:
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die [] Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen.
Nichts anderes meint Herr Jung, wenn er vom übergesetzlichen Notstand schwadroniert. Er will das Grundgesetz zeitweilig außer Kraft setzen, um in bestimmten Fällen von §34 StGB Gebrauch zu machen und “seine” Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inneren zu nutzen, ohne von Bedenkenträgern in roten Roben daran gehindert zu werden. Auch bei seinen früheren Vorstößen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren (von der Verfassung verboten!) berief er sich bereits auf die Störung und Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit; sei es durch Personalknappheit der Polizei während der Fußball-WM oder des G8-Gipfels, oder durch die “Gefährder” – in Person von fahnenschwenkenden Sportbegeisterten und angemalten Demonstranten – direkt.
Nichts anderes meint auch Herr Schäuble, wenn er die Gefahr, die bei ihm permanent im Verzuge ist, an die Wand malt. Auch für ihn stellen die Grundrechte in erster Linie eine Behinderung dar. Politiker wie Jung und Schäuble hatten wohl auch die Verfassungsväter im Hinterkopf ? sie versahen die Artikel 1 und 20 (nicht 1 bis 20, wie es häufig falsch dargestellt wird) mit einer “Ewigkeitsgarantie”. Die Würde des Menschen bleibt also unantastbar und somit könnte selbst die Große Koalition, so sie es denn wollte, das Grundgesetz nicht in dem Maße ändern, welches sich Jung zur Realisierung seiner Abschussphantasien wünscht. Das weiß natürlich auch der Minister, weshalb er offen den Verfassungsbruch zelebriert.
Ein deutscher Minister erklärt öffentlich, er würde unter bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrige Befehle erteilen ? das ist schon ein sehr starkes Stück! Sprach “Reichsluftschutzminister” Jung nicht einst mit erhobener Hand die Eidesformel ?Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“? Leider hat dieser Amtseid in Deutschland keine juristische Bedeutung ? ansonsten könnte sich Herr Jung wohl auf eine Klagewelle einstellen.
Jung und Schäuble treten mit ihrem Rechtsempfinden direkt in die Fußstapfen des Nazi-Juristen Carl Schmitt, der die universelle Gültigkeit von rechtsstaatlichen Gesetzen ablehnte, die im Ausnahmefall die Regierungsbefugnisse einschränken. Schmitt sah in der Regierung den uneingeschränkten Souverän, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden was ?richtig? und was ?falsch? ist. ?Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre?, so Schmitt, ? dies umschreibt recht treffend Jungs ?übergesetzlichen Notstand?.
Bedenklich stimmt es auch, wenn ein Bundesminister der Verteidigung, sich eine Gruppe von Soldaten heraussucht, die beteuert, dass ihre Loyalität nicht etwa der Verfassung gehört, sondern den Befehlen des Ministers ? nichts anderes nämlich stellen die handverlesenen Alarmrotten in Neuburg und Wittmund dar, für die laut Angaben der SZ nur Piloten ausgewählt werden, “die im Fall eines übergesetzlichen Notstandes zur hundertprozentigen Befehlsausübung bereit sind“. Eine solche Form des Dienstverständnisses gab es zwischen 1935 und 1945 ? Soldaten der Bundeswehr sind nach §8 Soldatengesetz verpflichtet, ?die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.? Die Piloten der beiden Alarmrotten wären demnach als Bundeswehrsoldaten untragbar und müssten aus der Bundeswehr entlassen werden ? eine ?Alarmrotte Franz Josef Jung?, die in Friedenszeiten direkt dem Minister unterstellt ist, ist nicht verfassungskonform.
Der überwiegende Teil der Bundeswehr steht Jungs Plänen ablehnend gegenüber. Sowohl der Bundeswehrverband als auch der Bundeswehrpilotenverband stellen fest, dass ein solcher Befehl gesetzeswidrig wäre und die Soldaten laut §11 Soldatengesetz verpflichtet sind, Befehle nicht zu befolgen, die eine Straftat darstellen. Die Bundeswehr ist wesentlich demokratischer und verfassungstreuer als ihr oberster Dienstherr, und man kann es der Bundeswehr nur wünschen, dass sie ihn schnellstmöglich los wird.
Update: Einen sehr lesenswerten Text zum Thema “übergesetzlicher Notstand” hat Dieter Petereit auf seinem Blog verfasst. Lesetipp!
Update II: Auch sehr lesenswert ist der Kommentar von Heribert Prantl in der SZ: “Der Abschuss. Prantl und Leyendecker von der SZ erweisen sich für mich als die letzten Säulen der vierten Gewalt. Ihr langjähriges Engagement für den Rechtsstaat verdient definitiv Lob. Ihre Kollegen von SPIEGEL und Springer sind ja leider längst eingeknickt.
Update III: Das “scheinbare” Entgegenkommen der Frau Zypries ist natürlich eine Lachnummer. Unbemannte und “nur mit Terroristen besetzte” Flugzeuge dürfen selbstverständlich im Rahmen der Notwehr auch nach geltendem Recht abgeschossen werden – hier ist allenfalls eine Ausweitung des “finalen Rettungsschusses” auf die Bundeswehr nötig.
Update IV: Auch Chris von FixMBR hat einen sehr lesenswerten Artikel zu diesem Thema verfasst: Ja, ich würde 1 Mio. Menschen sterben lassen.
Jens Berger
Bildnachweis: DHM, alle Montagen: Spiegelfechter (CC)


Präsident Bush hat endlich festgestellt, dass er ziemlich unbeliebt ist und das Volk ihm keine rosigen Prognosen über die Zukunft des Iraks abnehmen wird. Daher hat er sich ein PR-Spektakel ausgedacht, auf das die linientreuen US-Medien auch prompt
Zahl der US-Truppen im Irak am 1. Mai 2003 (der Tag, seit dem laut Bush die Hauptkampfhandlungen beendet sind): 130.000
Anzahl der Monate, die es noch dauern wird, bis die irakische Armee unabhängig ihre Aufgaben erfüllen kann:
Prozentsatz der getöteten US-Sodaten, die 2004 durch
Arbeitslosenquote in Falludscha, das von der US-Army 2005 zu ¾ zerstört wurde: über 80%
Anzahl der getöteten irakischen Zivilisten im August 2007: 1.809 laut Associated Press ? die höchste Zahl dieses Jahr
Mit D. James Kennedy starb, nach Jerry Falwell, binnen weniger Monate ein weiterer Architekt des ?Christian Nation?-Mythos. Sein Vermächtnis aber bleibt, ? eine fundamentalistische Massenbewegung
Darüber hinaus war Kennedy auch in Washington, D.C., vertreten. Er eröffnete 1995 das Center for Christian Statesmanship, welches mit Gebetsstunden und christlichen Prinzipien via Fax und Email religiöse Lobbyarbeit betrieb. Ein Jahr später folgte die Gründung des Center for Reclaiming America, welches die üblichen talking points der christlichen Rechten wiedergibt: strikte Ablehnung von Abtreibung, Opposition gegenüber gleichen Rechten für Homosexuelle, Verteufelung von Evolution, staatlichem Schulunterricht und öffentlichen Schulen, sowie eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche (
Dies ist unser Land. Dies ist unsere Welt. Dies ist unser Erbe, und mit Gottes Hilfe werden wir diese Nation für Jesus Christus zurückgewinnen. Und keine Macht auf Erden kann uns stoppen. [?] Gott verhindere, dass wir, die wir in die Segnungen eines christlichen Amerika geboren wurden, unseren Erbteil wie Sand durch unsere Finger rieseln lassen und unseren Kindern die ausgebleichten Knochen einer säkularen Gesellschaft hinterlassen. [?] Gott ruft uns, um den Feind (sic!) in diesem Kulturkrieg anzugreifen.? (3)
Doch je tiefer man gräbt, um so mehr kommt schlussendlich ans Tageslicht: als der ehemalige vorsitzende Richter des obersten Gerichtshofes von Alabama, Roy Moore, die ca. zwei Tonnen schwere Skulptur der zehn Gebote, die er im Gerichtsgebäude aufstellen ließ, wieder entfernen lassen musste, schickte er sie auf eine Tour quer durch die USA. Und wohin kam sie als erstes? Richtig, in die Coral Ridge Presbyterian Church des Herrn Kennedy. (
Aber James Kennedy, der gute Christ, ließ nicht nur bereitwillig besagtes Monument in seiner Kirche aufstellen. Er lud prominente Befürworter einer, auf den zehn Geboten basierenden, christlichen Theokratie in den Vereinigten Staaten (Rousas Rushdoony und Gary North, zwei der so genannten American Taliban) in seine TV- und Radioprogramme ein und sprach auch persönlich vor solch illustren Runden, wie der von Roy Moores Freunden: 1996 war er so unvorsichtig, sich bei einer Rede auf einem Bankett der Organisation American Vision (
Zwei Tage nach den
“Fritzens Terrorzelle” hat,
Auf jeden Fall ?retten? die unbehelligten Verdächtigen die Behörden vor dem konkreten Abhandenkommen einer konkreten Bedrohung, die sich ja eigentlich gestern wieder ?virtualisiert? hatte. Was eine ?konkrete? Bedrohung und ?konkrete? Anhaltspunkte sind, weiß BKA-Chef Ziercke anscheinend selbst nicht so genau. In einem FAZ-Interview verneinte er zumindest gestern noch,
Über diese Ungereimtheiten wird uns aber sicher das Orakel von Karlsruhe in Kürze aufklären ? in der für Behörden typischen nebulösen Sprache, die wenig konkrete Schlüsse, dafür aber viel Spielraum für bedrohliche Interpretationen zulässt. Seit den Zeiten des ?Deutschen Herbstes? hat sich ein Paradigmenwechsel durchgesetzt. Haben die Terroristen der RAF noch in ihren Flugschriften selbst die Motivation und die politischen Absichten ihrer Terror-Taten verbreitet, so übernimmt diese Rolle nun das BKA, besser noch, der Innenminister selbst. Es ist schon erstaunlich, wenn der BKA-Chef mehr über die Intentionen, die psychischen Befindlichkeiten und die Anschlagsziele weiß, als die “Terroristen” selbst. Zwischen den Behörden scheint indes ein gewisses Kommunikationsdefizit zu herrschen. Sprach Verteidigungsminister Jung gestern noch von einer “unmittelbaren Bedrohung”, da die Vorbereitungen bereits sehr weit fortgeschritten waren, relativierte das BKA die Mittelbarkeit der Bedrohung auf eine “Anfangsphase”,
Glauben kann und sollte man den Behörden jedenfalls nichts ? wie kann es sein, dass die Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden in Zeiten, in denen ihre Kompetenzerweiterung ein Politikum erster Güte ist, das Informationsmonopol über sämtliche Details ihrer Ermittlungsarbeit haben. Dem Vorsitzenden des Geheimdienst-Kontrollausschusses Max Stadler merkt man in einem
Die Privatisierung der Bahn wird von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt. Laut Umfragen von Forsa und Emnid sind rund 2/3 der Deutschen gegen die Privatisierung ? und das aus gutem Grund.
Noch ist die Entscheidung seitens der Politik nicht gefallen. Vor allem in der SPD gibt es